Optionen zur Beteiligung von Bürgern und öffentlicher Hand an Onshore-Windenergieanlagen
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- Karlheinz Huber
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1 Optionen zur Beteiligung von Bürgern und öffentlicher Hand an Onshore-Windenergieanlagen Prof. Dr. Michael Rodi Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) / Universität Greifswald Ralf Ott Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) / IKEM Dieser Vortrag basiert auf Ergebnissen, die u.a. mit Prof. Dr. Thorsten Beckers, Albert Hoffrichter sowie Simon Schäfer-Stradowsky und Daniel Timmermann erarbeitet wurden. Diese stammen teilweise aus dem BMBF geförderten Projekt DZ-ES ( Dezentrale Beteiligung an der Planung und Finanzierung der Transformation des Energiesystems ; FKZ: 03EK3519A), an dem für sozial-empirische Untersuchungen Prof. Dr. Oscar Gabriel und Dr. Silke Keil mitgewirkt und ebenfalls zu den vorgestellten Inhalten beigetragen haben
2 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit - 2 -
3 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit - 3 -
4 Möglichkeiten hinsichtlich Rechtezuordnung sowie Entscheidungen über Koordinationsmechanismen und -ergebnisse! STARK VEREINFACHTE BETRACHTUNG! Durch Gesetzgeber / Regulierer Rechtezuordnung (Ausgangszustand) Entscheidungen über Koordinationserfordernisse, -mechanismen und -ergebnisse Durch dezentrale Aktivität - 4 -
5 Definition von Rollen und Beziehungen bei Windenergieanlagen an Land Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Betroffene ÖH (Kommune / Land) Bürger WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Stromnachfrager 1 2 n Landeigentümer - 5 -
6 Status Quo in Deutschland (2016+)! STARK VEREINFACHTE DARSTELLUNG! Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE (Kaum!) Vorteile durch interkommunale Gewerbesteuerverschiebungen (Ersatzleistungen nach BImSchG i.v.m. BNatSchG) Erste (Sonder-)Regeln in EEG und durch Landesgesetze hinsichtlich Beteiligung von Bürgern und Kommunen Betroffene ÖH (Kommune / Land) Bürger Landeigentümer WEA- Vorhabenträger (durch ÖH teils begrenzt bzw. begrenzbar) WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Rein dezentrale Koordination Nicht immer direkte Interaktion zwischen verschiedenen Landeigentümern Standortknappheit Rein dezentrale Koordination und Marktmacht Überrenditen Stromnachfrager EEG (= Kapazitätsinstrument) EEG (= Kapazitätsinstrument) Seit 2017: Ausschreibungen zur Bestimmung der Kapa-Zahlung und Vorhabenauswahl 1 2 n Landeigentümer - 6 -
7 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit - 7 -
8 Vorhabenträger Auswahl und Koordination WEA-Vorhabenträger <--> Stromnachfrager Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Stromnachfrager 1 2 n Landeigentümer - 8 -
9 Rationalität für die Anwendung von Kapazitätsinstrumenten bei Stromerzeugungskapazität im Allgemeinen und FEE im Speziellen Kapazitätsinstrumente (Kapa-I) sind (auch) für FEE-Anlagen aus (institutionen-) ökonomischer Sicht vorteilhaft - FIT im EEG 1.0 = Kapazitätsinstrument Kapazitätszahlung wird in Form der Einspeisetarife (Feed-in-tariffs, FIT) ausgezahlt über Laufzeit der regulatorischen Verträge, sofern Anlage verfügbar ist, was über Stromerzeugung bzw. (bei Abregelung) Fähigkeit zur Stromerzeugung gemessen wird FIT / EEG-Vergütung ist also keine Subvention, sondern eine zeitliche gestreckte Kapazitätszahlung, welche im Übrigen grundsätzlich Anreize etabliert, geeignete (Produktions-)Standorte zu wählen - Technologiedifferenzierung unter Berücksichtigung des technisch-systemischen Wissensstandes des Regeldesigners / Regulierers sowie der Trade-Off s hinsichtlich des Ausmaßes der Regeldifferenzierung sinnvoll - Einbezug von Marktpreiselementen in Kapa-I keinesfalls ein Selbstzweck und letztendlich oftmals wohl gar nicht oder allenfalls in einem sehr begrenzten Ausmaß sinnvoll - 9 -
10 Landeigentümer (1/3) Rechtezuordnung und Koordination zum WEA-Vorhabenträger Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Stromnachfrager 1 2 n Landeigentümer
11 Landeigentümer (2/3) Ökonomische Überlegungen Gestaltungsbereiche / Gestaltungsfragen Dürfen sich Landeigentümer verweigern? Begrenzung (Cap) der Pachthöhe? und wie dann ggf. vorhandene Nutzungseinschränkungen für Landeigentümer berücksichtigen? Welche institutionelle Technologie für Ermittlung/Festsetzung der Vergütung? Klare Regeln Behörde nach Zielvorgaben Pseudo-klare Regeln und Gerichtsverfahren als Standard Gestaltungsvorschlag (zur Diskussion) Landeigentümer müssen Land zur Verfügung stellen Gesetzliche Begrenzung der Pachthöhen Beispielsweise Pacht max. 50% höher als bei Nutzung ohne WEA Nachteile durch Nutzungseinschränkungen werden berücksichtigt Institutionelle Technologie für Ermittlung / Festsetzung der Vergütung: Ähnlich wie Stromnetze? Wertermittlungsverordnung (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren)?
12 Landeigentümer (3/3) Rechtswissenschaftliche Überlegungen Ansatz: Pachteinnahmen der Landeigentümer werden beschränkt (z.b. 150% der bisherigen Einnahmemöglichkeit); ergänzend wohl ein Kontrahierungszwang nötig Verfassungsrecht: erheblicher Eingriff in Eigentum LE - je nach Ausgestaltung Inhalts- und Schrankenbestimmung oder Enteignung; verhältnismäßige Ausgestaltung denkbar angesichts zentraler Stellung LE für Energiewende Bewertung: - Isoliert wenig sinnvoll (Erhöhung Gewinne WEA) - Wichtiges Element zur Ergänzung anderer Regelungsoptionen Mögliche Alternative: Abschöpfung der Gewinne durch Planungsgewinnsteuer
13 Lokale Bevölkerung / Geschädigte (1/5) Rechtezuordnung und Koordination zum WEA-Vorhabenträger Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Stromnachfrager 1 2 n Landeigentümer
14 Lokale Bevölkerung / Geschädigte (2/5) Ökonomische Überlegungen Gestaltungsbereiche / Gestaltungsfragen Kompensation für wen? Bürger ÖH (Kommune/n, Kreis?, Land) Kompensations-Niveau: Wie viel? Art der Kompensation? Zahlung (Geld, Vergünstigung) Beteiligung am EK Beteiligung am FK Zeitliche Auszahlungsstruktur Einmalig, laufend Zeitpunkt Wie Höhe konkret festlegen? (Frage der institutionellen Technologie für Festsetzung) Klare Regeln Behörde nach Zielvorgaben Zu berücksichtigen: Auswirkungen auf Auswahl der Vorhabenträger (Ausschreibungsergebnisse) Auf welcher Ebene zu bestimmen (Bund, Land, Kommune)
15 Lokale Bevölkerung / Geschädigte (3/5) Ökonomische Überlegungen Gestaltungsvorschlag für Kommunen Für wen? Kommune und Nachbarkommunen im Umkreis um WEA Wie viel? Kompensations-Niveau? hier nicht weiter betrachtet (politische Entscheidung) Wie ermitteln? Idee: klare Regel (z.b. Anlagenhöhe und Strommenge) Art der Kompensation Direkte Zahlung sofern dann keine gegenläufigen Effekte durch Abzüge aufgrund besserer Finanzsituation Ansonsten (wenn ersatzweise möglich): Sachleistungen im Infrastrukturbereich Zeitliche Auszahlungsstruktur? ein Teil bei Errichtung, der Rest verteilt über Laufzeit Gestaltungsvorschlag für Bürger (sehr schwierig) Für wen? wie Betroffenheit zu definieren? Wie viel? Kompensations-Niveau? hier nicht weiter betrachtet (politische Entscheidung) Wie ermitteln? sehr schwierig!!! Auf Basis welcher Parameter, dabei entstehende Transaktionskosten Akzeptanzsteigerung? Art der Kompensation Geld Zeitliche Auszahlungsstruktur? Beispielsweise ein Teil bei Errichtung, der Rest verteilt über Laufzeit
16 Ansatz: WEA-Betreiber kompensieren betroffene Kommunen durch Sonderabgabe mit Finanzierungszweck Verfassungsrecht: Art. 12, 14 GG geringfügige Eingriffsintensität P: Steuerstaatsprinzip Hohe Vss der Sonderabgabe (u.a. homogene Gruppe, Gruppenverantwortlichkeit und nützigkeit) P: Art. 3 I GG: Zahlreiche Ungleichbehandlungen rechtfertigungsbedürftig P: Aufgabenübertragungsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG Bewertung: Lokale Bevölkerung / Geschädigte (4/5) Rechtswissenschaftliche Überlegungen - Nur denkbar in administrativer Umsetzung - Betrifft nur einen Teilaspekt der Problemstellung Beteiligung der Allgemeinheit an der Wertschöpfung bleibt ausgeblendet
17 Lokale Bevölkerung / Geschädigte (5/5) Rechtswissenschaftliche Überlegungen Ansatz: Modell M-V nach dänischem Vorbild: Einräumung des Rechts zur Eigenkapitalbeteiligung für Bürger und Gemeinden Verfassungsrecht: Eingriff in die Berufsfreiheit WEA: - Einschränkung der Rechtsformenwahl durch Haftungsbeschränkungsvorgaben für Bürgeranteile - Intensivierung Eingriff steigt wenn Bürger Sperrminorität erlangen (z.b. 179 Abs. 2, 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG: 25 %) Bewertung: - Angemessene Ausgestaltung des Beteiligungsrechtsverhältnisses probl. - Betrifft nur einen Teilaspekt der Problemstellung keine umfassende Beteiligung an der Wertschöpfung Alternativer / kumulativer Ansatz: Bürgerenergiegesellschaft ( 36g EEG)
18 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (1/7) Rechtezuordnung und Koordination mit WEA-Vorhabenträger Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Stromnachfrager 1 2 n Landeigentümer
19 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (2/7) Ökonomische Überlegungen Wer soll Eigentümer sein? ÖH: Kommune, Land, Bund Stromnachfrager (national, landesweit, lokal) Wie umsetzen? Alternative 1) Wirtschaftliche/finanzielle Kompensation (Zahlungen)? Ab wann? ab Errichtung oder nach Auslaufen der Erstinvestitionsphase Wie hoch? sehr schwierig; Auswirkungen auf Invest- bzw. Reinvestphase bzw. Betrieb sowie Interdependenz mit Refinanzierungsmechanismus beachten Wie ermitteln? Fixe Abgaben, Bieten auf Konzessionen??? Klare Regeln Behörde nach Zielvorgaben Pseudo-klare Regeln und Gerichtsverfahren als Standard Worauf bezogen? kwh-abhängig, bezogen auf Gewinn, feste Größe (z.b. Grundsteuer) Alternative 2) Eigentümerposition der ÖH (als WEA-Vorhabenträger) Von Anfang an (ggf. nur über Call-Option zur Errichtung der Anlage) Übernahme der Anlage nach der Erstinvestitionsphase ( EEG-Phase ), also nach 20 Jahren Übernahmeregelung (stets abzüglich Rückbaukosten): Ertragswert, Sachzeitwert, kostenlos, kostenlos und modifiziert um technischen Zustandswert, Ertragswert bis inkl. Jahr
20 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (3/7) Besonderheiten, wenn WEA-Anlagen stets im Eigentum der ÖH wären Vorbemerkung: Bislang wurde sofern nicht anders angegeben stets davon ausgegangen, dass ein Privater WEA- Vorhabenträger ist. Nun wird davon ausgegangen, dass die ÖH Eigentümer WEA-Vorhabenträger bzw. dessen Eigentümer ist (und dass Private auf Ebene der Anlagenerstellung und -errichtung sowie -wartung tätig sind) Welche ÖH-Ebene als Eigentümer? Bund: Nicht sinnvoll Land Wie würde Vergütung von Landesgesellschaften für WEA-Projekte erfolgen? Ausschreibungen (und Konkurrenz unter Landes-Gesellschaften)? Wohl kaum sinnvoll Administrative Vergütungshöhenfestsetzung Wohl sinnvoll Wie Mengensteuerungsproblem lösen?? (Länder-)Quoten?, Windhundrennen,???
21 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (4/7) Rechtswissenschaftliche Überlegungen Ansatz: Abspaltung des Rechts auf Windnutzung vom Grundeigentum Entstehung eines eigenen Rechts Verfassungsrecht: Fragestellungen bezüglich Eigentumsfreiheit LE: - Ausgangsüberlegung: Eigentumsrecht am Boden ohne faktische Nutzungsmöglichkeit der Luft weitestgehend sinnlos - Wind ist de lege lata dem Eigentum nicht ausdrücklich zugeordnet - Trennung des Grundeigentums von Nutzungsrechten prinzipiell denkbar (vgl. wasserrechtliche Bewilligung) und mangels Zuordnung de lege lata keine Enteignung sondern Inhalts- und Schrankenbestimmung - Vertrauensschutz bzgl. Altanlagen wegen normativer Prägung des Grundrechts eher schwach ausgeprägt Bewertung: - Isoliert wenig sinnvoll, da als solches nicht gemeinschaftsdienlich - Zuordnung zur öffentlichen Hand? - Integration in Abschöpfungsmodelle?
22 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (6/7) Rechtswissenschaftliche Überlegungen Ansatz: Ausschreibung (bei Zuschussbedarf) oder Versteigerung von Winderntekonzessionen (Kombinationsverfahren denkbar) - sinnvoll wohl nur temporäre Vergabe (20 Jahre?); Nachfolgeregelung wie 46 EnWG oder Übergang auf den Staat? - Kombination mit Preisregulierung und Kontrahierungszwang LE? - evtl. infrastrukturelle Vorbereitung durch öff. Hand (wie Offshore) - Eintrittsrecht von Kommunen denkbar (Entschädigung WEA) - Kombination mit Kompensationsfonds denkbar (Finanzierung durch Steuergelder?) - LE sollte dazu wohl teilenteignet werden Verfassungsrecht: Art. 12 WEA verhältnism. Ausgestaltung denkbar Europarecht: allenfalls Eintrittsrecht der Kommunen probl.; im Übrigen muss die Ausgestaltung der Konzessionierung diskriminierungsfrei sein Bewertung: rechtlich gangbar; ökonomisch und politisch: tbd
23 Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Wind-Erträge (7/7) Rechtswissenschaftliche Überlegungen Ansatz: Bundesländer (etwa Landesenergiegesellschaften) werden Vorhabenträger; Ausschreibung von Bau- und Wartungsarbeiten - Weiterübertragung (durch Länder!) auf Kommunen denkbar - Zusätzlich wohl Kontrahierungszwang und Preisregulierung LE nötig bzw. Übertragung von Windernterechten Verfassungsrecht: Eingriff in Berufsfreiheit WEA: fraglich, ob das zur Förderung eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zwingend erforderlich Europarecht: öffentliche Unternehmen i.s.v. Art. 106 AEUV Bewertung: - pos. Bewertung aus institutionenökonomischer Sicht (Beckers/Ott) - pol. Wille zur Umsetzung fraglich
24 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit
25 Exkurs: Indianer Alle (Bürger / ÖH) Ausgewählte Aspekte des deutschen Bergrechts! STARK VEREINFACHTE DARSTELLUNG! Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Betroffene ÖH (Kommune / Land) Bürger Zuordnung an ÖH Finanzielle Beteiligung der ÖH über mögliche (geringe!) Zahlungsverpflichtungen Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Kompensationsregeln Rein Enteignungsregeln dezentrale Koordination als Rückfalloption Schnelligkeit Stromnachfrager EOM + diverse Vergünstigungen und Kapazitätsinstrumente 1 2 n Landeigentümer
26 Onshore-Windenergie in Dänemark (+ z.t. Nearshore)! STARK VEREINFACHTE DARSTELLUNG! Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE EK-Beteiligungsrecht (20 % EK-Beteiligungsrecht für der Anteile an Windpark) für Bürger Bürger Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger Bei Wind-Onshore Landeigentümer Bei Landeigentümer WEA-Vorhabenträger WEA- (Kompensationszahlung Vorhabenträger bei Z.T. beschränkbar Windklau ) durch Z.T. beschränkbar Raumordnung durch ÖH WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Kompensationszahlungen / -leistungen an Kommunen Zahlungen an Hauseigentümer (ehemals: Immobilieneigentümer) Geschwindigkeit Garantiefonds für Bürger zur Eigenentwicklung Stromnachfrager Administrativ festgelegte fixe Marktprämie / CfD Anschluss: Energy-only Markt 1 2 n Landeigentümer
27 (Große) Wasserkraftressourcen in Norwegen! STARK VEREINFACHTE DARSTELLUNG! Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Abgaben an Kommunen Kostengünstige Überlassung von 10% der Stromerzeugung an Gemeinden / Kreise Sondersteuern für Gemeinden Weitere Kompensationen Geschädigte ÖH (Kommune / Land) Bürger Zuordnung zum zur ÖH Staat Dann temporäre Vergabe von Lizenzen Konzessionen (bis 2008: (seit Jahre nur für an Unternehmen private Unternehmen; mit öfftl. seit 2008 Beteiligung; nur an Unternehmen zusätzlich Call- mit mind. Option 2/3 für öfftl. ÖH) Beteiligung) Abgaben sowie an den Staat, kostengünstige zusätzlich Steuern Überlassung sowie von kostenleise 5 % der Lieferung Stromerzeugung von 5 % an der den Stromerzeugung. Staat WKA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Geschwindigkeit Call-Option für ÖH Enteignungsoptionen (Zahlung von 125 % des Wertes) Weitere Kompensationen Stromnachfrager Energy-only Markt Zertifikatesystem 1 2 n Landeigentümer
28 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit
29 Wie unterschiedlich ist die Bevölkerung in Deutschland vom WEA-Zubau betroffen (WEA in Gemeinde ja/nein)
30 Präferenz zur Eigentümerschaft bei Stromversorgung allgemein
31 Präferenz zur Eigentümerschaft bei Windenergieanlagen
32 Präferenz zur Kompensation von Nachteilen
33 Präferenz zur Verteilung der Gewinne
34 Agenda 1) Einführung 2) Analyse von Ausgestaltungsoptionen für die Zuordnung von Rechten und für Koordinationsbeziehungen 2.1) Auswahl WEA-Vorhabenträger und Koordination zu Stromnachfragern 2.2) Beteiligung der lokalen Bevölkerung 2.3) Umgang mit Grundstückseigentümern 2.4) (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge 3) Nationale und internationale Beispiele der Beteiligung bei natürlichen Ressourcen 4) Exkurs: Präferenzen der deutschen Bevölkerung 5) Fazit
35 Mögliche Instrumente zur Beteiligung von ÖH und Bürgern (wenn diese denn politisch gewünscht ist) Eigentümer der (Ewigkeits-)Rechte an der Ernte der Erträge aus EE Direkte Zahlungen Laufende Zahlungen sowie evtl. Einmalzahlung Betroffene ÖH (Kommune / Land) Bürger Onshore-Empfehlungen: Zahlungen auf Umsatz und Gewinn und ggf. auch Call-Optionen für die ÖH (ggf. erst nach Erstinvestphase) Evtl. Konzessionen bzw. stärkere Standortentwicklung durch ÖH in Zukunft andenken? WEA- Vorhabenträger (Investor+Betreiber) Caps für Pachten / Zahlungen Vorgaben hinsichtlich Festlegung von Kompensationszahlungen für Nutzungseinschränkungen und sonstige Nachteile Call-Option für ÖH oder Bürger? Stromnachfrager EEG (= Kapazitätsinstrument) 1 2 n Landeigentümer
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten Prof. Dr. Michael Rodi Ralf Ott
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