Rechte und Pflichten aus Arbeitsverträgen ableiten
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- Victoria Scholz
- vor 5 Jahren
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1 Rechte und Pflichten aus Arbeitsverträgen ableiten Jahrgangsstufen 11 Fach/Fächer Übergreifende Bildungsund Erziehungsziele Zeitrahmen Benötigtes Material Rechtslehre Berufliche Orientierung 2 Unterrichtsstunden Internet, Schulbuch Kompetenzerwartungen Die Schülerinnen und Schüler... schließen befristete und unbefristete Arbeitsverträge ab. Sie leiten daraus die entsprechenden Rechte und Pflichten für die Vertragspartner ab. Inhalte zu den Kompetenzerwartungen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
2 Aufgabe Situation: Sie sind seit drei Monaten Mitarbeiter in der Personalabteilung der KEMOTO AG in Augsburg, einem führendem Hersteller von Spritzgussteilen für die Autoindustrie. Sie haben sich für einen neuen Mitarbeiter, Herrn Hubert Bechteler, als Sachbearbeiter Einkauf, entschieden. Zur Vorbereitung auf Ihre erste Vertragsunterzeichnung erstellen Sie einen Gesprächsleitfaden, um Herrn Bechteler die einzelnen Vertragspunkte zu erläutern. Dabei möchten Sie ihm einerseits die Vorteilhaftigkeit seines Vertrages im Gegensatz zu den gesetzlichen Mindestregelungen aufzeigen und andererseits seine Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsvertrag bewusst machen. Handlungsauftrag: Erstellen Sie den Gesprächsleitfaden, indem Sie die einzelnen Punkte des Arbeitsvertrages mit den gesetzlichen Vorgaben vergleichen und notwendige Erklärungen und Beispiele zu den einzelnen Vertragspunkten formulieren. Gestufte Hilfen: Auszug aus Gesetzestexten
3 Mitarbeiterprofil Kurzprofil Name: Geburtsdatum: Adresse: Werdegang: Einsatz bei der KEMOTO AG: Hubert Bechteler Morellstraße 15, Augsburg Begonnene Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker Ausbildung zum Bürokaufmann Arbeitssuchend Nachfolge von Evelyn Bauer, die zum Jahresende in den Ruhestand geht. Abteilung Einkauf. Besonderheiten:
4 Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Zwischen KEMOTO AG Augsburg, Stadionstraße 15 -nachfolgend Arbeitgeber genannt- und Herrn Hubert Bechteler wohnhaft Morellstraße 15, Augsburg -nachfolgend Arbeitnehmer/-in genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. September Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten fünf Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Sachbearbeiter im Einkauf eingestellt. Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist. 4 Arbeitsvergütung Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von 1.700,00. 5 Arbeitszeit
5 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. 6 Urlaub Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 3 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht. Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am des jeweiligen Kalenderjahres (oder: mit Ablauf des Übertragungszeitraums am des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähi gkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7 Krankheit Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen. 8 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach 17 UWG strafbar ist.
6 9 Nebentätigkeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden. Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert. 10 Vertragsstrafe Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt. 11 Kündigung Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat. 12 Verfall-/Ausschlussfristen Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist. 13 Zusätzliche Vereinbarungen keine
7 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.... Ort, Datum. Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer Quelle:
8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesetzesauszüge 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
9 Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV) 1 Höhe des Mindestlohns Der Mindestlohn beträgt brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bundesurlaubsgesetz BUrlG 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. (Hinweis: bei 6 Arbeitstagen!) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, 1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch a) Anwendung technischer Mittel, b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist, unbefugt verschafft oder sichert oder 2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.
10 (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig handelt, 2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder 3. eine Verwertung nach Absatz 2 Nummer 2 im Ausland selbst vornimmt. (5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) 5 Nr. 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
11 Quellen- und Literaturangaben Beispiele für Produkte und Lösungen der Schülerinnen und Schüler Auszug aus einem möglichen Gesprächsleitfaden Vertragspunkte Gesetzliche Grundlage Erläuterungen 2 Probezeit 622 BGB Die Probezeit beträgt 5 Monate statt der 6 möglichen Monate 3 Tätigkeit 611 BGB Sie sind verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen; bei Bedarf auch andere Arbeiten. 4 Arbeitsvergütung 1 MiLoV Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine angemessene Vergütung, deutlich über dem Mindestlohn. 5 Arbeitszeit 3 ArbZG Mit 38 Wochenstunden sind Sie unterhalb der gesetzlich möglichen Arbeitszeit. 6 Urlaub 3 BURLG Sie erhalten zu den gesetzlichen 20 Urlaubstagen (gerechnet auf eine 5-Tage Woche) 3 Tage Urlaub zusätzlich. 7 Krankheit Entgeltfortzahlungsgesetz 3 Wenn Sie krank sind, geben Sie uns bitte vor Arbeitsbeginn Bescheid. Bei Krankheit müssen Sie ab dem vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Sie erhalten dann weiter Ihr Gehalt bis
12 zu 6 Wochen. Sollten Sie öfters krank werden, behalten wir uns vor, dass Sie schon ab dem ersten Tag ein Attest einreichen müssen. 8 Verschwiegenheit 17 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb Wir legen großen Wert darauf, dass interne Daten und Kenntnisse nicht nach außen getragen werden. Eine Zuwiderhandlung verstößt nicht nur gegen den Vertrag, sondern ist strafbar. 9 Nebentätigkeit 3 ArbZG Nebentätigkeiten müssen Sie von uns vorher genehmigen lassen. Es müssen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz beachtet werden. 10 Vertragsstrafe Sollte dem Unternehmen ein Schaden durch eine Pflichtverletzung entstehen, kann Schadensersatz fällig werden. 11 Kündigung 622 BGB Kündigungsfristen 12 Verfall-/ Ausschlussfristen Bei den Kündigungsfristen halten wir uns an die Vorschriften im BGB. Ansprüche aus dem Vertrag müssen spätestens drei Monate nach Fälligkeit schriftlich beim Vertragspartner angemeldet werden. Ansonsten verfallen diese.
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