Wirkungsorientierten Folgenabschätzung Diversifizierung der Prüfdichte
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- Curt Linden
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1 Wirkungsorientierten Folgenabschätzung Diversifizierung der Prüfdichte 13. Legistik-Gespräche 2015, 5. Nov Mag. Ursula Rosenbichler I
2 Agenda Abgestufte Durchführungsverpflichtung Vereinfachte WFA WFA Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelungen zur internen Evaluierung Anhebung Schwellenwerte Entwicklung der Wirkungsdimensionen Weiterentwicklung Berichtswesen Internationale Perspektiven Lessons Learnt & Konsequenzen 2
3 WFA-Light : Planungsprozess, Linz
4 WFA-Light : Umsetzung (Stand 1. April 2015) 4
5 AkteurInnen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung BMF BKA WFA WD- Ressorts Ressorts 5
6 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Zuständiges Ressort entwirft Regelungsvorhaben oder sonstiges Vorhaben Zuständiges Ressort führt Folgenabschätzung durch (Problemanalyse, Ziel- und Maßnahmenformulierung, Abschätzung Auswirkungen, Planung Evaluierung) Unterstützung durch ExpertInnen anderer Fachressorts und Qualitätssicherung durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im BKA WFA als unterstützendes Dokument in der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben, im Begutachtungsverfahren sowie im parlamentarischen Diskurs Ex-Post Evaluation innerhalb von 5 Jahren Ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im BKA übermittelt jährlichen Bericht zur WFA an das Parlament (jährlich zum ) 6
7 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Abgestufte Durchführungsverpflichtung 7
8 Verfolgte Zielsetzungen Reduktion des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Folgenabschätzung Erhöhung der Steuerungsrelevanz innerhalb des Systems Wirkungsorientierter Verwaltungssteuerung Anhebung der Qualität wirkungsorientierter Folgenabschätzungen und interner Evaluierungen Geringe Eingriffsintensität in bestehende Regelungen 8
9 Wesentliche Änderungen Möglichkeit einer vereinfachten WFA und vereinf. Darstellung der finanziellen Auswirkungen Möglichkeit der Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelung zur internen Evaluierung ( rückwirkende Anwendung) Anhebung der Schwellenwerte für Definition "erheblicher fin. Auswirkungen innerhalb der WFA-EU- Mitbefassungsverordnung 9
10 Zulässigkeitskriterien Vereinfachte WFA Wirkungsdimensionen: keine wesentlichen Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen UND FinA: finanzielle Auswirkungen 20 Millionen Euro (Regelungsvorhaben binnen 5 Jahren; sonstige Vorhaben binnen Gesamtlaufzeit) UND Konnex GB-Maßnahmen: kein direkter substantieller inhaltlicher Zusammenhang mit Maßnahmen auf Globalbudgetebene des Bezug habenden BFG 10
11 Durchführung und Ergebnisdarstellung Durchführung im Vergleich zum Status quo mit deutlich geringeren Anforderungen verbunden Ergebnisdarstellung reduziert auf erweitertes Vorblatt Ziele und Maßnahmen bedürfen nicht mehr der Angabe von Kennzahlen / Meilensteinen Beschreibung wesentlicher Auswirkungen (mit Ausnahme der finanziellen Auswirkungen) entfällt Möglichkeit einer vereinfachten Darstellung der fina wurde ausgebaut (für WFA & vereinfachte WFA) Comply-or-Explain-Verfahren entfällt Verpflichtung zur internen Evaluierung entfällt 11
12 Wesentliche Änderungen Möglichkeit einer vereinfachten WFA und vereinf. Darstellung der finanziellen Auswirkungen Möglichkeit der Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelung zur internen Evaluierung ( rückwirkende Anwendung) Anhebung der Schwellenwerte für Definition "erheblicher fin. Auswirkungen innerhalb der WFA-EU- Mitbefassungsverordnung 12
13 Arten der Bündelung Bündelung Ex-Post : Bündelung eines neuen (oder mehrerer) Vorhaben mit einem bereits bestehenden Vorhaben, für welches eine vollinhaltliche WFA durchgeführt wurde (bspw. Verordnungen nach beschlossenen Gesetzen, Routine- Beschaffungen, ) Führt zur Aktualisierung einer bestehenden (noch nicht evaluierten) WFA Bündelung Ex-Ante Bündelung zum Zeitpunkt der Planung mehrerer Vorhaben (bspw. Bauprojekte) Führt zu einer neuen vollinhaltlichen WFA für mehrere Vorhaben Hinweis: Die Bündelung von/zu vereinfachten WFAs ist nicht zulässig! 13
14 Wesentliche Änderungen Möglichkeit einer vereinfachten WFA und vereinf. Darstellung der finanziellen Auswirkungen Möglichkeit der Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelung zur internen Evaluierung ( rückwirkende Anwendung) Anhebung der Schwellenwerte für Definition "erheblicher fin. Auswirkungen innerhalb der WFA-EU- Mitbefassungsverordnung 14
15 Neuregelung Einbindungsprozesse BKA & BMF BKA & BMF: Geteilte Prüfkompetenz bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben über 20 Millionen BKA: Prüfung umfasst Wirkungsdimensionen und Konnex GB- Maßnahmen sowie die Zulässigkeit der Bündelung von rechtsetzenden Maßnahmen BMF prüft die Vollständigkeit sowie Qualität der Abschätzung der FinA und bei Bündelungen von Vorhaben die Einhaltung BMF: alleinige Prüfkompetenz und Dokumentationsverpflichtung bei Vorhaben gemäß 58 Abs. 2 BHG 2013 mit FinA unter 20 Mio. und bei sonstige rechtsetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art gemäß 16 Abs. 2 BHG 2013 mit FinA unter 20 Mio. 15
16 Wesentliche Änderungen Möglichkeit einer vereinfachten WFA und vereinf. Darstellung der finanziellen Auswirkungen Möglichkeit der Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelung zur internen Evaluierung Anhebung der Schwellenwerte für Definition "erheblicher fin. Auswirkungen innerhalb der WFA-EU- Mitbefassungsverordnung 16
17 Interne Evaluierung NEU Vorhaben, für die eine vereinfachte WFA durchgeführt wurde, sind von der Verpflichtung zur internen Evaluierung ausgenommen. Die Regelung ist rückwirkend auf jene Vorhaben anzuwenden, für die zwischen und eine WFA erstellt wurde. ACHTUNG Jene Vorhaben, für die seit trotz Zutreffens der Kriterien der vereinfachten WFA, eine vollinhaltliche WFA durchgeführt wurde, sind jedenfalls zu evaluieren. 17
18 Vereinfachte WFA: Entwicklung April Mai Juni Juli August September Vereinf. WFA WFA Linear (Vereinf. WFA) 18
19 Diversifizierung in der Evaluierung Mangels Sonderregelungen innerhalb des WFA-Systems: Für jedes Vorhaben war eine interne Evaluierung durchzuführen. Bei vielen WFA-pflichtigen Vorhaben ließen sich weder durch die Durchführung der WFA, noch durch die interne Evaluierung zusätzliche steuerungsrelevante Erkenntnisse generieren. Kritische Kosten/Nutzen-Relation Einreichung 300 Evaluierung Eval. Nach Implementierung WFA Light
20 Auswahl zu evaluierender Vorhaben Die Regelung ist rückwirkend auf jene Vorhaben anzuwenden, für die zwischen und eine WFA erstellt wurde. Rückwirkende Anwendung des 11 Abs. 1a WFA-Grundsatz- Verordnung WFA-GV Vorhaben (je Ressort) wurden seitens BKA / BMF erstgesichtet Vorhaben Gesamt Vereinfachte WFA Evaluierung 20
21 Wesentliche Änderungen Möglichkeit einer vereinfachten WFA und vereinf. Darstellung der finanziellen Auswirkungen Möglichkeit der Bündelung Änderung Einbindungsprozesse Neue Regelung zur internen Evaluierung Anhebung der Schwellenwerte fina innerhalb der WFA-EU- Mitbefassungsverordnung 21
22 EU-WFA Einvernehmungsherstellung HHLO in deren Wirkungsbereich die unionsrechtliche Vorschrift fällt erstellen EU-WFA Schwellenwerte für WFA-Pflicht ( erhebliche finanzielle Auswirkungen ) 3 Abs. 1 Z. 1: Bundeshaushalt ab 1 Mio. p.a. (Schwellenwert ALT: p.a.) oder 3 Abs. 1 Z. 2: EU-Haushalt ab 8 Mio. p.a. (Schwellenwert ALT: 2 Mio. p.a.) Vorgangsweise: Erstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu Beginn der Verhandlungen im Rat 22
23 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Entwicklung der Wirkungsdimensionen 23
24 Wirkungsdimensionen Zur Feststellung erwünschter und unerwünschter Auswirkungen in Politikfeldern Einheitliches Vorgehen 1. Prüfung der Betroffenheit (Ja/Nein) 2. Prüfung der Wesentlichkeit (Quantitativ/Schwellenwerte od. Qualitativ/Beschreibung der Ausprägung eines Zustands) Einstiegsfragen finanzielle Ausw. 3. Vertiefende Abschätzung wesentlicher Auswirkungen Wesentlichkeit direkte Leistungen entfällt Vertiefende Abschätzung natürliche Personen jur. Personen finanzielle Ausw. 24
25 WFAs mit wesentlichen Auswirkungen 40% 35% 30% 327 Zeitraum: Datenbasis: 903 WFAs 25% 20% 15% 10% 5% 0%
26 Herausforderungen in der Analyse von Wirkungsdimensionen Wissen und Fähigkeiten zu breiteren Analysen noch nicht flächendeckend Informationen zu bestimmten Effekten oftmals vorhanden, trotzdem nicht Teil der Abschätzung Komplexität bestimmter Wirkungsdimensionen Ownership der Wirkungsdimensionen-Ressorts 26
27 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Weiterentwicklung Berichtswesen 27
28 Bezeichnung des Vorhabens: Diese Angabe wird direkt aus den damaligen Angaben der wirkungsorientierten Folgenabschätzung übernommen Wie sieht Erfolg aus: Vorhaben- oder Regelungsziel 1: Wie wurde dieses Ziel verfolgt: Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zielzustand Istzustand Abweichung Beurteilung des Erfolgs Maßnahme 1: Wie sieht Erfolg aus: Beitrag zu Ziel Ausgangszustand Beurteilung des Erfolgs: Erwartete wesentliche Auswirkungen: Tatsächlich eingetretene wesentliche und nichtintendierte Auswirkungen: Erwartete finanzielle Auswirkungen: Tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen: Verbesserungspotenziale: Zielzustand Istzustand Abweichung Bezeichnung des Vorhabens: Diese Angabe wird direkt aus den damaligen Angaben der wirkungsorientierten Folgenabschätzung übernommen Wie sieht Erfolg aus: Vorhaben- oder Regelungsziel 1: Wie wurde dieses Ziel verfolgt: Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zielzustand Istzustand Abweichung Beurteilung des Erfolgs Maßnahme 1: Wie sieht Erfolg aus: Beitrag zu Ziel Ausgangszustand Beurteilung des Erfolgs: Erwartete wesentliche Auswirkungen: Tatsächlich eingetretene wesentliche und nichtintendierte Auswirkungen: Erwartete finanzielle Auswirkungen: Tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen: Verbesserungspotenziale: Zielzustand Istzustand Abweichung WIRKUNGSCONTROLLINGSTELLE DES BUNDES Bericht zur internen Evaluierung an den NR Ressorts WiCo-Stelle NR- Ausschuss Übermitteln Berichte Qualitätssicherung Fasst Zusammen Kommentiert im Bedarfsfall Diskutiert Nimmt zur Kenntnis Wirkungsorientierung bis 28. Februar Bericht zur internen Evaluierung bis 31. Mai Mai
29 Weiterentwicklung Berichtswesen Bericht an BKA Bericht an NR Bericht an BKA Bericht an NR
30 Weiterentwicklung Berichtswesen Ab
31 Webbasierte Datenbank für das Monitoring von Wirkungsorientierung und WFA (ewo) 31
32 Digitales Reporting 32
33 Zeitgemäßes Berichtswesen - Mehrwert Ein Datum Eine Eingabe Verwaltungsökonomische Einsparungen durch Synergien im Regelbetrieb Vereinheitlichung der Prozesse & qualitative Angleichung Erhöhung der Transparenz Erhöhung der Usability Nutzbarmachen für Steuerungskreislauf Innovative Systementwicklung Innovationsführerschaft 33
34 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Internationale Perspektiven 34
35 Perspektive EK Folgenabschätzung für Kommissionsinitiativen (Legislativvorschläge, nichtlegislative Initiativen zur Festlegung zukünftiger Strategien, Durchführungsbestimmungen, Delegierte Rechtsakte) Folgenabschätzung bei Auftreten erheblicher wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Auswirkungen ( Triple-Bottom-Line ) Prozess: Planung der Folgenabschätzungen & Veröffentlichung ( Inception impact assessments ) Konsultation der Interessenträger zu allen wichtigen Aspekten der Folgenabschätzungen Positive Stellungnahmen durch Ausschuss für Regulierungskontrolle (früher: Ausschuss für Folgenabschätzung) zu Berichtsentwurf der Folgenabschätzung erforderlich Bei Annahme der Initiative: Veröffentlichung der Stellungnahmen des Ausschusses für Regulierungskontrolle, einschließlich Abschlussbericht und Entwurf der Folgenabschätzung Unterstützende Instrumente: Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung (2015) erläutern die Durchführung der Folgenabschätzung für die Kommissionsdienststellen Instrumentarium ( Toolbox ) für besondere Aspekte der Folgenabschätzungen für die Bediensteten der Kommission 35
36 Perspektive Deutschland Unabhängiges Gremium im Bundeskanzleramt (seit 2006) 10 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung & 14 Mitarbeiter Grundidee: Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie Grundlage: wissen, was man tut Transparenz über die Folgen vor allem die Kostenfolgen von Gesetzen Preisschilder an Regelungsvorhaben Wichtig: NKR bewertet nicht die pol. Ziele, sondern nur die Folgewirkungen! IV. Schlussfolgerungen Mit Blick auf Möglichkeiten zur Reduzierung unnötiger Kostenfolgen - Anpassung der Regelungen > Neues Gesetzgebungsverfahren III. Evaluierung In der Regelung 2-3 Jahre nach Inkrafttreten des Regelungsvorhabens IV. - Optimierung des Verwaltungsvollzugs I. III. II. I. Gesetzgebungsverfahren Beschluss der Bundesregierung - Ex-ante-Festlegung von Evaluierungskriterien in Regelungsvorhaben und/oder den Ausführungen hierzu - Grundsätzlich bei allen wesentlichen Vorhaben (Schwellenwert: Erfüllungsaufwand > 1Mio. ) Überprüfung der Evaluierungs-Kriterien - Zielerreichung - Kosteneffizienz II. Umsetzung des Gesetzes/Vollzug 36
37 Österreich im internationalen Vergleich OECD (2015), Regulatory Policy Outlook; Composite Indicator: RIA for devloping primary laws 37
38 Lessons Learnt & Konsequenzen Kontinuierliche Qualitätssteigerung feststellbar, jedoch erhebliche qualitative Unterschiede Aufholbedarf bei Kennzahlen-Definition ( VAB: School of Data PS ) Abschätzung wesentlicher Auswirkung (WD) tlw. mangelhaft WFA-Bündelung bisher nur gering genutzt Konzentration auf wesentliche Auswirkungen Unterstützung der Anwender/ Innen (methodisch/ technisch) Organisatorischer & kultureller Wandel Prozess benötigt Zeit 38
39 Danke für Ihr Interesse! Mag. Ursula Rosenbichler Leitung Abteilung lll/9 Wirkungscontrollingstelle des Bundes Verwaltungsinnovation Bundeskanzleramt Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation 39
40 Wirkungscontrollingstelle des Bundes Wir unterstützen die Ressorts und obersten Organe methodisch-prozesshaft bei der ressortinternen Wirkungssteuerung und wirkungsorientierten Folgenab-schätzung. Wir fördern die einheitliche Qualität von Zielen und Indikatoren durch qualitätssichernde Maßnahmen. Wir bringen die Ergebnisse des Wirkungscontrolling dem Nationalrat in standardisierter Form zur Kenntnis. Besuchen Sie uns auf der Webseite des Öffentlichen Dienstes: Rechtliche Grundlagen Handbücher Aktuelle Wirkungsziele Berichte an den Nationalrat Kontakt Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Mag. Ursula Rosenbichler Leiterin Abt. III/9 Mag. (FH) Stefan Kranabetter Mag. Michael Kallinger Günther Gartler Dr. Petra Gehr-Modrian Mag. Alexander Grünwald, MPA Lukas Kastner Mag. Roland Schneider Sandra Schreilechner, MA 40
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