Raumkonzept Schweiz Jahresbericht 2016

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1 Raumkonzept Schweiz Jahresbericht 2016 Tripartite Kerngruppe Juni 2017

2 Impressum Berichtsperiode 2016 Verfasserin Kerngruppe für die tripartiten Arbeiten zum Raumkonzept Schweiz Trägerorganisationen Zusammensetzung der Kerngruppe ARE Lena Poschet, Leiterin Sektion Bundesplanungen Regina Gilgen Thétaz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Raumkonzept Schweiz KdK Nadine Eckert, Wissenschaftliche Mitarbeiterin BPUK Regina Füeg, Stv. Generalsekretärin SSV Renate Amstutz, Direktorin Barbara Santschi, Leiterin Direktionsstab SGV Reto Lindegger, Direktor Michael Buetzer, stv. Direktor Redaktion Regina Gilgen Thétaz, ARE Bezugsquelle

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Raumkonzept Schweiz Einführung Fünfjahresbericht zum Raumkonzept Schweiz Vorbereitung Handlungsräume Funktionale Räume Innenentwicklung Zusammenarbeit Schwerpunkte der Kerngruppe für Ziele Ausblick Antrag an die Trägerorganisationen des Raumkonzepts Schweiz... 9

4 1 Vorwort Als Bund, Kantone, Städte und Gemeinden vor vier Jahren das Raumkonzept Schweiz verabschiedeten, äusserten sie gleichzeitig die Absicht, alle fünf Jahre den Stand der Konkretisierung und den Anpassungsbedarf zu prüfen. Die Vorarbeiten zur ersten fünfjährlichen Berichterstattung haben begonnen: Das Kernteam hat eine Befragung veranlasst, die Erfahrungen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure mit dem Raumkonzept Schweiz zum Vorschein bringt. Die Ergebnisse dienen der Trägerschaft als Ausgangspunkt ihrer eigenen Standortbestimmung und ihrer Debatte über künftige Handlungsfelder. Mit dem Jahresbericht 2016 gibt das tripartite Kernteam einen kurzen Überblick über seine eigenen Tätigkeiten sowie über einige ausgewählte Ereignisse und Arbeiten des vergangenen Jahres mit Bezug zum Raumkonzept Schweiz. 202/ /12/05/O /9

5 2 Raumkonzept Schweiz Einführung Die tripartite Kerngruppe beschäftigte sich 2016 mit den Vorarbeiten zum Fünfjahresbericht, der Ende 2017 erstmals vorliegen wird. Das Kernteam traf sich im März, im Juni und im Dezember zu drei ordentlichen Sitzungen. Zudem beteiligten sich verschiedene Mitglieder des Kernteams am wissenschaftlichen Austausch zur Zusammenarbeit in den Handlungsräumen sowie an der Befragung und dem Workshop über die Erfahrungen mit dem Raumkonzept Schweiz. 2.2 Fünfjahresbericht zum Raumkonzept Schweiz Vorbereitung Alle fünf Jahre verfassen die Trägerorganisationen einen Bericht über den Stand der Konkretisierung, den eventuellen Anpassungsbedarf und die gemeinsame Weiterführung des Raumkonzepts Schweiz. Zur fünfjährlichen Berichterstattung verpflichten sie sich in Kapitel 4 «Gemeinsam Handeln» des Raumkonzepts Schweiz. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) konzipiert und leitet diese Arbeiten als federführende Stelle der tripartiten Kerngruppe Raumkonzept Schweiz. Als Grundlage für den Fünfjahresbericht liess das ARE in Abstimmung mit dem tripartiten Kernteam die Studie «Fünf Jahre Raumkonzept Schweiz Standortbestimmung und Handlungsbedarf» erarbeiten. Der Auftrag wurde Ende April 2016 ausgeschrieben und Anfang Juni an eine Arbeitsgruppe aus BHP Raumplan in Bern und der Hochschule Luzern vergeben. Zwischen Juli und Oktober führten die Auftragnehmer zahlreiche Interviews mit Akteurinnen und Akteuren aller Staatsebenen und Landesteile. Am 15. Dezember 2016 fand in Bern ein Workshop statt, der dazu diente, die Interviewergebnisse zu konsolidieren und die Arbeit abzuschliessen. Zudem aktualisiert das ARE das Dokument «Trends & Herausforderungen Zahlen und Hintergründe zum Raumkonzept Schweiz». Die weiteren Arbeiten am Fünfjahresbericht leistet das tripartite Kernteam mit der Unterstützung kleinerer Delegationen aller Trägerorganisationen (vgl. Ziff.3). 2.3 Handlungsräume Die zwölf grossregionalen Handlungsräume des Raumkonzepts Schweiz stossen als neue Raumeinheit in Fachkreisen und bei der Wissenschaft auf reges Interesse. Handlungsräume sind der Ausdruck eines politischen Willens, räumliche Herausforderungen innerhalb eines übergeordneten Raumes gemeinsam anzugehen. Damit räumliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge in den Handlungsräumen beobachtet und anschaulich dargestellt werden können, hat das ARE die Studie «Abgrenzung der Handlungsräume» erarbeiten lassen und Anfang 2016 veröffentlicht. Neben einer Zuordnung der Gemeinden für statistische Zwecke, liefert die Studie auch wissenschaftliche Hintergründe zu den Regionalisierungsansätzen, die den Handlungsräumen zugrunde liegen. Im Mai 2016 nahm das European Observation Network for Territorial Development and Cohesion (ESPON) einen Vorschlag an, den das ARE zwei Monate zuvor für eine Targeted Analysis eingereicht hatte: «Thinking and Planning in Areas of Territorial Cooperation». Das Thema der Zusammenarbeit in Handlungsräumen ist somit Gegenstand einer einjährigen europäischen Forschungsarbeit, die bis Ende 2017 läuft. 202/ /12/05/O /9

6 Auch die Schweizerische Studiengesellschaft für Raumordnung und Regionalpolitik (ROREP) befasste sich mit dem Thema der Handlungsräume: Am 25. November 2016 veranstaltete sie gemeinsam mit Vertreterinnen des ARE einen Workshop zum Thema «Zusammenarbeit in den Handlungsräumen des Raumkonzepts Schweiz». Der Workshop führte in gewisser Weise den Austausch mit Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften über das Raumkonzept Schweiz weiter, den die tripartite Kerngruppe bereits 2014 initiiert hatte. Die Kerngruppe ist bestrebt, die Diskussionsergebnisse des ROREP-Workshops in geeigneter Form in den Prozess zur Erarbeitung des Fünfjahresberichts einfliessen zu lassen. Der Bund lancierte im Januar 2016 das «Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft» (PHR), um stadt-land-übergreifende Projekte mit einer wirtschaftlichen Ausrichtung in Handlungsräumen zu fördern. Das Programm beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Themenbereichen die im Raumkonzept Schweiz bezeichneten Handlungsräume sogenannten funktionalen Räumen entsprechen. Dabei stehen wirtschaftliche, stadt-land-übergreifende und interdisziplinäre Themen an den Schnittstellen mehrerer Sektoralpolitiken im Fokus. Bis Ende März 2016 konnten beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Projektideen eingereicht werden, die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Trägerschaften erfolgten Ende Jahr. Entsprechend dem Pilotcharakter des Programms wurden auch die Projekte in einem neuartigen Verfahren ausgewählt: Die Träger/-innen aller Projekte eines gleichen Handlungsraums kamen zu Workshops zusammen, um sich ihre Ideen vorzustellen und ein einziges Projekt zu erarbeiten, das wenn immer möglich Elemente mehrerer Projekte miteinander verbindet. Das PHR Wirtschaft läuft bis Ende Funktionale Räume Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben ein gemeinsames Interesse an der Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, insbesondere an guten funktionierenden Agglomerationen, die für eine koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr zentral sind. Dabei sind die Siedlungsentwicklung nach innen und eine qualitätsvolle Verdichtung von Wohn- und Arbeitsplatzgebieten an gut erschlossenen Lagen wesentliche Anliegen. Zudem fördert gemeinsames Handeln in funktionalen Räumen den Landschaftsschutz, die Wettbewerbsfähigkeit und den Ausgleich von Zentrums- und Sonderlasten. Die tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) befasste sich seit ihrer Gründung mit Fragen der politischen Steuerung in funktionalen Räumen, namentlich in Agglomerationen. Mit ihrem Zusammenarbeitsmodell und ihren Empfehlungen trug sie wesentlich dazu bei, die Kooperation mehrerer staatlicher Ebenen (vertikal) aber auch zwischen einzelnen Gemeinwesen (horizontal) in den Agglomerationen zu verbessern. Die TAK legt mit der Studie «Zusammenarbeit in Agglomerationen: Bestandesaufnahme und Perspektiven» vom 8. Februar 2016 einen umfassenden Überblick über die Zusammenarbeit in den Agglomerationen vor. Der Bericht des Büros Ecoplan zieht somit eine Zwischenbilanz: In den letzten Jahren sind in zahlreichen Agglomerationen und darüber hinaus tragfähige und effiziente Strukturen entstanden, die den regionalen Gegebenheiten entsprechen. Die Studie zeigt auch, wo in der Agglomerationszusammenarbeit noch Handlungsbedarf besteht. Im Sommer 2016 würdigte sie TAK diese Aussagen und verabschiedete eine Reihe von Empfehlungen an Bund, Kantone und Gemeinden für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit. An einer Informationsveranstaltung im November 2016 stellte die TAK die Studienergebnisse und ihre eigenen Empfehlungen einem interessierten Fachpublikum vor. Der vom Schweizerische Städteverband im August 2016 publizierte Bericht «Agglomerationsprogramme: Bilanz und Perspektiven» zeigt, dass es wichtig ist, die Verkehrsinfrastrukturen des Landes unter Berücksichtigung des Agglomerationsverkehrs weiterzuentwickeln und dass die Agglomerationsprogramme dafür ein erprobtes und zielführendes Mittel sind. Des- 202/ /12/05/O /9

7 halb sollen die Stärken dieser Programme erhalten und einzelne Schwächen behoben werden. Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), dem Volk und Stände am 12. Februar 2017 zugestimmt haben, sichert eine dauerhafte Finanzierung der Agglomerationsprogramme und den Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes durch den Bund, was die Verkehrserschliessung der ganzen Schweiz langfristig stärken wird. Agglomerationsprogramme verbessern aber nicht nur die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, sondern sie fördern auch die Zusammenarbeit in Agglomerationen. Denn ein erfolgreiches Agglomerationsprogramm kommt nur mit vertikaler, horizontaler und interdisziplinärer Zusammenarbeit zustande. Die Arbeiten an der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes fokussierten auf ausgewählte Themen, zu denen neben dem Bauen ausserhalb der Bauzonen und der Planung im Untergrund auch die funktionalen Räume gehörten. Die tripartite Arbeitsgruppe unter Federführung des ARE erarbeitete im Sinne einer «Auslegeordnung» Vorschläge für die stärkere Unterstützung der Zusammenarbeit in funktionalen Räumen. 2.5 Innenentwicklung Die Innenentwicklung erhielt mit der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes einen enormen Schub. Seit der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes durch den Bundesrat am 1. Mai 2014 sind Kantone, Städte und Gemeinden stark mit der Umsetzung sehr befasst. Diesen grossen Herausforderungen begegnet die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) mit ihrer Initiative für ein nationales «Impulsprogramm Innenentwicklung». National und Ständerat haben dieses in der Sommersession 2016 zusammen mit einem entsprechenden Nachtragskredit bewilligt. Städte und Gemeinden erhalten so Hilfe bei der Siedlungsentwicklung nach innen. Der Bund unterstützt die kommunale Ebene in der Periode 2016 bis 2020 durch Beratung, Weiterbildung und den Zugang zu einer Sammlung guter Beispiele. Die Dienstleistungen erbringt die VLP-ASPAN. Die Siedlungsentwicklung nach innen soll von hochwertiger Qualität sein. Auf Quartierebene leisteten die «Projets urbains Gesellschaftliche Integration in Wohngebieten» während acht Jahren einen Beitrag dazu. Die Erfahrungen aus den Projets urbains werden im «Netzwerk Lebendige Quartiere» erhalten und erweitert. Das Netzwerk wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE und dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO vom Schweizerischen Städteverband geführt. 2.6 Zusammenarbeit Im Zuge der Erarbeitung des Raumkonzepts Schweiz wurde deutlich, dass auf politischer Ebene keine institutionalisierte tripartite Diskussionsplattform für raumrelevante Themen existierte, die sowohl urbane als auch ländliche Räume betreffen. Die damals bestehende TAK konnte dies aufgrund ihrer agglomerationsspezifischen Zielsetzung nicht leisten. Um der starken Verflechtungen zwischen Stadt und Land Rechnung zu tragen, haben der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband 2016 beschlossen, die TAK Anfang 2017 in eine Tripartite Konferenz (TK) zu überführen Die TK wird sich weiterhin mit raumrelevanten Themen von gesamtschweizerischem Interesse befassen, die alle drei staatlichen Ebenen massgeblich betreffen. Neu soll die TK zur Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die Agglomerationen und die ländlichen Räume sowie die Berggebiete beitragen. Diese neue Zielsetzung schlägt sich auch im Arbeitspro- 202/ /12/05/O /9

8 gramm der TK nieder. Ein Arbeitsschwerpunkt ist die kohärente Raumentwicklung in Stadt-Land übergreifenden Regionen. In diesem Projekt geht es darum, die bestehenden Ansätze für eine Politik der komplementären Entwicklung von Agglomerationen und ländlichen Räume zu analysieren und weiter zu konkretisieren. Weitere geplante Schwerpunkte sind ein staatlich-privater Dialog zur qualitätsvollen Innenentwicklung, Finanzierungs-, Nutzen- und Lastenausgleichsfragen sowie die Ausländer- und Integrationspolitik. Auch für das Raumkonzept Schweiz soll die TK künftig als politische Diskussionsplattform dienen. Die «Verordnung über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben» (KoVo) unterstreicht, dass die Zusammenarbeit über Sachbereiche und administrative Grenzen hinweg für eine kohärente und nachhaltige Raumentwicklung zentral ist. Am 1. November 2016 ist eine überarbeitete Fassung der KoVo in Kraft getreten, die helfen soll, die bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf Bundesebene weiter zu stärken. 202/ /12/05/O /9

9 3 Schwerpunkte der Kerngruppe für Ziele 2017 Das tripartite Kernteam konzentriert sich 2017 auf den ersten Fünfjahresbericht zum Raumkonzept Schweiz, der Ende Jahr vorliegen wird. Mit diesem Bericht prüfen die Trägerinnen und Träger den Stand der Konkretisierung, den eventuellen Anpassungsbedarf und die gemeinsame Weiterführung. Das ARE leitet als federführende Stelle des tripartiten Kernteams die fünfjährliche Berichterstattung. Dabei arbeitet es eng mit den Geschäftsstellen der Trägerorganisationen zusammen und greift für konzeptionelle und redaktionelle Arbeiten auf eine externe Begleitung zurück. Der Prozess der fünfjährlichen Berichterstattung durch die Trägerschaft des Raumkonzepts Schweiz ist wie folgt organisiert: Das ARE erarbeitet gemeinsam mit der Kerngruppe die Inhalte des Berichts und die tripartiten Ziele für die Periode Dazu werden Kerngruppensitzungen durchgeführt eventuell in erweitertem Kreis und zwei tripartite Fachworkshops veranstaltet. Die Trägerschaft nutzt die Tripartite Konferenz (TK) als politische Diskussionsplattform, die im November 2017 einen konsolidierten Entwurf des Berichts bespricht. Der erste Fünfjahresbericht zum Raumkonzept Schweiz liegt Ende 2017 vor und wird durch die politischen Entscheidungsgremien der Trägerorganisationen verabschiedet. In Jahr der Erarbeitung des Fünfjahresberichts dokumentiert das tripartite Kernteam die Aktivitäten zugunsten des Raumkonzepts Schweiz innerhalb dieser Berichterstattung und verfasst keinen separaten Jahresbericht Ausblick Im Arbeitsprogramm der TK ist vorgesehen, im Jahr 2018 eine Tagung zum fünfjährigen Bestehen des Raumkonzepts Schweiz unter ihrem Patronat durchzuführen, um die Ergebnisse des Fünfjahresberichts einem weiteren Kreis interessierter Fachpersonen und Politiker/-innen vorzustellen. Die konkreten Ziele und Inhalte der Tagung ergeben sich aus dem Bericht und werden zu gegebener Zeit weiter konkretisiert. 3.3 Antrag an die Trägerorganisationen des Raumkonzepts Schweiz Die zuständigen Instanzen der Trägerorganisationen des Raumkonzepts Schweiz UVEK, KdK, BPUK, SSV und SGV I. nehmen Kenntnis vom Jahresbericht 2016 der tripartiten Kerngruppe; II. stimmen den Zielen der Kerngruppe für die Arbeitsperiode 2017 zu (gemäss Kapitel 3.1). 202/ /12/05/O /9

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