Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom und Antwort des Senats Betr.: Umstrukturierung Jugendvollzug Wann werden die Planungen des Justizsenators auf Grundlage welcher Daten der Öffentlichkeit vorgestellt? Für die Prüfung einer möglichen Umstrukturierung des Jugendvollzugs finanziert der Senat eine 6,5 Millionen Euro teure Projektgruppe. Fünf befristete Stellen sind dazu geschaffen worden. Geprüft wird unter anderem, ob Schleswig-Holstein jugendliche Inhaftierte aus dem Hamburger Vollzug aufnehmen könnte. Eine mögliche Aufspaltung des Jugendvollzugs in zwei Bundesländern kann allerdings eine sinnvoll aufeinander aufbauende pädagogische Resozialisierungs- und Integrationsarbeit für Jugendliche und Heranwachsende gefährden. Völlig unklar ist, wie weit die Prüfungen und Planungen zur Umstrukturierung sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Prüfvorhabens zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzuges ist es, Strukturen für einen zukunftsfähigen Justizvollzug zu schaffen. Unter Wahrung hoher qualitativer Ansprüche an die Aufgabenerfüllung soll eine Vollzugskonzeption entwickelt werden, die den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Vollzugsbereiche Rechnung trägt und die Beibehaltung eines differenzierten Behandlungsangebotes auch in zahlenmäßig kleineren Gefangenengruppen ermöglicht. Eine enge Kooperation mit dem Land Schleswig-Holstein, für die es bereits bewährte Formen der Zusammenarbeit im Justizvollzug gibt, und die Zusammenlegung von Vollzugseinrichtungen stellen hier ernstzunehmende Optionen dar. Nach dem jahrelangen Rückgang der Gefangenenzahlen sind in den unterschiedlichen Arten des Jugendvollzuges verhältnismäßig kleine Vollzugsgruppen entstanden, die es erschweren, ein möglichst breites, differenziertes und individuelles Angebot an schulischen, beruflichen und therapeutischen Maßnahmen vorzuhalten. Erschwert wird die Erfüllung der Vollzugsaufgaben zudem durch die bauliche Struktur der JVA Hahnöfersand und das große Anstaltsareal. Aufgrund der verzweigten Bauweise und des erheblichen Geländesicherungsaufwandes wird viel Personal gebunden. Auch erweisen sich die baulichen Gegebenheiten im Hinblick auf die Erfordernisse eines modernen Jugendvollzuges teilweise als nicht mehr zeitgemäß. Aus vollzugsfachlicher Sicht ist schließlich die mangelnde räumliche Anbindung des offenen Vollzuges an die Innenstadt nicht zufriedenstellend. Somit ist gerade die nachhaltige Sicherung der pädagogischen Resozialisierungs- und Integrationsarbeit für Jugendliche und Heranwachsende das Ziel des Prüfprozesses. Bei der Summe von 6,5 Millionen Euro handelt es sich um die Planungskosten zur Kostenermittlung der durchzuführenden Baumaßnahmen im Projekt Justizvollzug 2020 nach den Maßgaben des kostenstabilen Bauens. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

2 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 1. Wann plant Senator Steffen den versprochenen Zwischenbericht über eine mögliche Verlagerung des Jugendvollzugs nach Schleswig-Holstein vorzustellen beziehungsweise wann wird er diesen vorstellen? Die Vorstellung des Zwischenberichtes erfolgt nach Beschlussfassung durch den Senat. 2. Was haben die bisherigen Prüfungen der Justizbehörde ergeben? Wird die Kooperation mit Schleswig-Holstein aufgrund der vorhandenen Haftplätze überhaupt möglich sein? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen? 3. Auf der Grundlage welcher Kostenkalkulation und mit wie vielen Plätzen rechnet der Senat für die Unterbringung Hamburger Jugendlicher in Schleswig-Holstein? Das Ergebnis der bisherigen Prüfung ist Gegenstand des Zwischenberichts. 4. Wie viele Gespräche gab es beziehungsweise sind noch geplant zwischen der zuständigen Behörde und dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein die geplanten Kooperationen des Jugendvollzugs betreffend? Angesichts der großen Anzahl der Gespräche, die auf zahlreichen Ebenen mit vielen Beteiligten geführt wurden, ist eine zahlenmäßige Angabe nicht möglich. 5. Wo werden die für die Gefängnisreform bis Planungsstufe drei geplanten 6,5 Millionen Euro in dem Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt? Die Planungsmittel sollen aus zentral veranschlagten Mitteln des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen ; Produktgruppe Zentrale Ansätze II Allgemeine Reserve zur Verfügung gestellt werden. 6. Wie viele Mittel aus dem Hamburger Haushalt hat der Senat in den n 2014, 2015 und 2016 für den Jugendvollzug aus welcher Produktgruppe bereitgestellt und wie viele Mittel hat er in 2014, 2015 und bis August 2016 tatsächlich ausgegeben? 2 Produktgruppe Plan 2014 In Tsd. Euro Ist 2014 In Tsd. Euro Plan 2015 In Tsd. Euro Ist 2015 In Tsd. Euro Plan 2016 In Tsd. Euro Ist In Tsd. Euro Geschlossener Vollzug Jugend Offener Vollzug Jugend U-Haft Jugend Geschlossener Vollzug Jugend gesetzliche Leistung Offener Vollzug Jugend gesetzliche Leistung U-Haft Jugend gesetzliche Leistung Die Budgetzuweisung erfolgt auf der Ebene der Profit Center. Die Planzahlen der Ortsprodukte sind das Ergebnis einer rein technischen, prozentualen Prognoseverteilung und können daher vom Ergebnis abweichen. Der Ausgleich findet innerhalb der Produktgruppe Justizvollzug statt. 7. Wie viele Mittel hat der Senat für die Jugendgerichtshilfe, Jugendbewährungshilfe und wie viele für die Jugendstraffälligenhilfe freier Träger in 2014/2015 und bis August 2016 aufgewendet (bitte insbesondere Per-

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5713 sonal- und Sachkosten darstellen)? Wie viele Mittel sind dazu in welcher Produktgruppe im Haushaltsplan 2017/2018 bereitgestellt? Personalkosten Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe (Bezirksamt Eimsbüttel/Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe) bis August , , ,37 Sachkosten Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe (Bezirksamt Eimsbüttel/ Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe) 2014 * bis August , ,08 * In der bis Ende 2014 gültigen Kameralistik war keine Trennung zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenbereich in dem Bereich Straffälligen- und Gerichtshilfe vorgesehen. Erst nach Einführung der Doppik 2015 wurden diese Bereiche getrennt aufgeführt. Die zuständige Behörde hat folgende Mittel aus dem Ortsprodukt Jugenddelinquenz und Straffälligen-/Gerichtshilfe beziehungsweise aus dem Titel Betriebsausgaben für die Straffälligen- und Gerichtshilfe Zweckzuweisung an die Bezirke aufgewendet: 2014 Titel Betriebsausgaben für die Straffälligen- und Gerichtshilfe Zweckzuweisung an die Bezirke Ergebnis: ,11 Euro, davon ,41 Euro für Zuwendungen 2015 Ortsprodukt Jugenddelinquenz und Straffälligen-/Gerichtshilfe Ergebnis (Saldo aus Kosten und Erlösen): ,64 Euro Davon ,26 Euro Kosten für Transferleistungen (Zuwendungen) (Stichtag ) Ortsprodukt Jugenddelinquenz und Straffälligen-/Gerichtshilfe Ergebnis (Saldo aus Kosten und Erlösen): ,73 Euro Davon ,76 Euro Kosten für Transferleistungen (Zuwendungen). Eine Differenzierung dieser Mittel nach Personal- und Sachkosten wird nicht erfasst. Sie ließe sich nur durch Auswertung aller gewährten Zuwendungsvorgänge ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die 2017 und 2018 existiert ein Haushaltsplan-Entwurf (siehe Drs. 21/5000). 8. Wie hoch sind die Rückfallraten (aufgelistet nach Delikten) in den letzten fünf n der jugendlichen ohne vorhergehende Bewährung Inhaftierten (bitte nach Alter jünger als 18 und über 18 n darstellen)? 9. Wie hoch sind die Rückfallraten (aufgelistet nach Delikten) in den letzten fünf n der mit widerrufener Bewährung Inhaftierten (bitte nach Alter jünger als 18 und über 18 n darstellen)? Eine auf Hamburg bezogene Rückfallstatistik wird nicht geführt (siehe Drs. 20/11916). Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt bundesweite Rückfalluntersuchungen durch. Diese wurden zuletzt erstellt für den Zeitraum 2007 bis Die entsprechenden Daten werden auch bei der Jugendbewährungshilfe statistisch nicht erhoben. Um über die Gruppe der von der Jugendbewährungshilfe betreuten jungen Menschen Auskunft geben zu können, müsste eine Auswertung von mehr als 3

4 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode JVA Hahnöfersand Tatsächliche Belegungsfähigkeit Offener Vollzug Jugendstrafhaft Geschlossener Vollzug Jugendstrafhaft Jugenduntersuchungshaft Akten erfolgen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Welche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen haben während der Inhaftierung in Hamburg stattgefunden (aufgeteilt in Untersuchungshaft und Strafhaft geschlossener und offener Vollzug) beziehungsweise können aus Sicht des Senats nach der Entlassung fortgesetzt werden? JVA HS- Jugendvollzug Berufsorientierung Tischler Qualifizierung Berufsorientierung Maler Qualifizierung Berufsorientierung Gebäudereinigung Qualifizierung Berufsorientierung Garten- und Landschaftsbau (GaLa) Qualifizierung Berufsorientierung GaLa-Technik Qualifizierung Berufsorientierung EDV Qualifizierung Maler Vollausbildung Tischler Vollausbildung Metallbauer Vollausbildung Lagerlogistiker (Fachlagerist) Vollausbildung First Weeks Qualifizierung GaLa Qualifizierung Gebäudereinigung Qualifizierung EDV Hardware und Software Zertifikate Küchenhelfer Qualifizierung Eine Aufteilung nach Haftarten und nach Vollzugsformen ist nicht möglich. Die während der Haftzeit begonnenen Ausbildungsabschnitte werden grundsätzlich von den zuständigen Kammern und Innungen anerkannt und können bei Fortsetzung der Ausbildung nach der Haftentlassung angerechnet werden. 11. Wie hat sich die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Jugendvollzug von 2014 und 2015 bis August 2016 entwickelt hinsichtlich: a. Strafhaftplätzen (offen und geschlossen), b. Untersuchungshaftplätzen? Tatsächliche Festgesetzte Tatsächliche Festgesetzte Belegungsfähigkeifähigkeifähigkeit Belegungs- Belegungs- Belegungsfähigkeit Festgesetzte Belegungsfähigkeit Wie hoch war die durchschnittliche sbelegung in der Jugenduntersuchungshaft und im offenen und geschlossenen Jugendvollzug in den n 2014, 2015 und bis August 2016? Durchschnittliche Belegung (belegte Haftplätze) JVA Hahnöfersand bis Juli 2016* Offener Vollzug Jugendstrafhaft 6,9 7,3 4,9 Geschlossener Vollzug Jugendstrafhaft 42,8 42,6 48,0 Jugenduntersuchungshaft 52,0 61,7 63,7 * Die durchschnittliche Belegung für August 2016 liegt noch nicht vor. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie haben sich die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz im Jugendvollzug in Hamburg in den n 2014, 2015 bis August 2016 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Untersuchungshaft, offener und geschlossener Vollzug. Tageshaftkosten nur für den Bereich des Jugendvollzuges werden nicht gesondert erhoben. 14. Wie viele jugendliche Straftäter (unter 18, über 18 n) wurden in den n 2014, 2015 und bis August 2016 zu Jugendstrafen verurteilt? Bitte aufschlüsseln nach Verurteilungen auf Bewährung und ohne Bewährung, nach Delikten sowie jeweils die durchschnittliche Länge der Jugendstrafen angeben. Die Daten zur Verurteilung aufgrund von Straftaten werden durch die sogenannte Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen, siehe Anlage 1. Diese wird einmal jährlich erstellt und liegt deshalb für 2016 noch nicht vor. In der Strafverfolgungsstatistik wird die Dauer der Jugendstrafe in Intervallen (zum Beispiel 3 bis 6 Monate ) dargestellt. Angaben zur durchschnittlichen Strafdauer liegen nicht vor. In der Strafverfolgungsstatistik ist auch nach der gesetzlichen Kodifizierung der Vorbewährung in den 61 fortfolgende JGG im Jahr 2012 bislang keine Möglichkeit vorgesehen, zu erfassen, dass eine solche Vorbewährung gewährt worden ist. Da aber andererseits zum Zeitpunkt der statistischen Erfassung auch (noch) keine Strafaussetzung zur Bewährung vorliegt, wird die Vorbewährung letztlich als Jugendstrafe ohne Strafaussetzung zur Bewährung erfasst. Ob aus der Vorbewährung später eine Strafaussetzung zur Bewährung wird oder ob der Jugendliche die Jugendstrafe verbüßen muss, wird dann statistisch nicht mehr nachgesteuert, da das Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits in die Strafverfolgungsstatistik eingeflossen ist. Das führt im Ergebnis dazu, dass auch Fälle, in denen die Jugendstrafe letztlich zur Bewährung ausgesetzt worden ist, in der Strafverfolgungsstatistik als Jugendstrafe ohne Bewährung erfasst werden. Da in Hamburg die Vorbewährung relativ häufig zur Anwendung kommt, kann die Statistik eine merklich höhere Anzahl an Jugendstrafen ohne Bewährung ausweisen, als im Ergebnis tatsächlich vorliegen. 15. Welche Daten zur sozialen Lage der jugendlichen Inhaftierten liegen dem Senat vor (Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Familiensituation, Wohnsituation, schulische und berufliche Qualifikation, Drogenabhängigkeit, Verschuldung, Freizeitverhalten, Beherrschen der deutschen Sprache et cetera)? 16. Welche Daten liegen zu den strafrechtlichen Vorgeschichten, Delikten der Inhaftierten vor? Es liegen die für eine fachgerechte Vollzugsplanung erforderlichen Daten für die Gefangenen vor. Diese werden im Rahmen der Vollzugsplanung individuell erhoben beziehungsweise wurden bereits im Erkenntnisverfahren durch Erhebung der Jugendgerichte und der Jugendgerichtshilfe erlangt und stehen der Justizvollzugsanstalt zu Verfügung. Gesonderte Statistiken werden in der zuständigen Behörde nicht geführt. Es müssten zu den circa betroffenen Personen sämtliche zugehörige Hand- und Ermittlungsakten ausgewertet werden und es müsste für jede dieser Personen eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Datensysteme erfolgen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Wie oft wurden die Gefangenen (in Untersuchungshaft und Strafhaft) jeweils von Jugendgerichtshelfern, Jugendbewährungshelfern, Mitarbeitern/-innen freier Träger besucht? Wie oft wurden sie von Verwandten und Angehörigen und Rechtsanwälten besucht? Die Besuche von Gefangenen durch Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe werden nach den Notwendigkeiten des Einzelfalls durchgeführt. Ihre Anzahl wird auch durch die Jugendgerichts- und Jugendbewährungshilfe statistisch nicht erhoben. Zur Beantwortung dieser Frage müssten circa Akten ausgewertet werden. Dies ist 5

6 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch im Übrigen werden die erfragten Daten statistisch nicht erfasst. Für eine Beantwortung der Frage wären bis August 2016 circa 440 Akten händisch auszuwerten. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aus einer einmaligen Erhebung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 1. Februar 2016 ergibt sich, dass 91 Prozent der Strafgefangenen keinen Besuch von Rechtsanwälten erhalten haben. 63 Prozent der Jugendstrafgefangenen erhielten keinen Besuch durch Angehörige und Verwandte. 21 Prozent erhielten einen bis zwei Besuche, 7 Prozent erhielten drei bis vier Besuche, 7 Prozent erhielten fünf bis zehn Besuche und 2 Prozent erhielten elf bis 15 Besuche durch Angehörige und Verwandte. 18. Wie viele Inhaftierte wurden in den n 2014, 2015 bis August 2016 aus dem Jugendvollzug insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? (Bitte auflisten, ob mit oder ohne Bewährung.) Entlassungen JVA Hahnöfersand 2014 gesamt mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft Jugenduntersuchungshaft * 228 Entlassungen JVA Hahnöfersand 2015 gesamt mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft Jugenduntersuchungshaft * 231 Entlassungen bis JVA Hahnöfersand mit Bewährung ohne Bewährung Jugendstrafhaft Jugenduntersuchungshaft * 161 * Die Entlassung aus der U-Haft erfolgt ohne Bewährung Wie haben sich die Quoten der Entlassungen auf Bewährung nach 88 JGG und nach 35 BtMG sei 2005 entwickelt? Entlassungen auf Bewährung JVA Hahnöfersand ab * Nach 88 JGG Nach 35 BtMG Entlassungen gesamt Quote 19% 18% 19% 15% 17% 18% Entlassungen auf Bewährung JVA Hahnöfersand bis Nach 88 JGG Nach 35 BtMG Entlassungen gesamt Quote 10% 12% 8% 6% 7% 3% * Die Daten werden in Basis-Web erst seit September 2005 erhoben. 20. Welche Projekte des Übergangsmanagements im Jugendvollzug werden aktuell in Hamburg gefördert (bitte auflisten Entlassene mit Bewährung und Entlassene ohne Bewährung und angeben bei welchen Trägern, mit welchen Aufgaben, welchen Fördersummen)? In der Förderperiode 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 wird das ESF-Projekt Berufliche Integration von jugendlichen Gefangenen gefördert. Das Projekt ergänzt die vorhandenen Angebote von schulisch-allgemeinbildenden und berufsbildenden Maßnahmen mit Schwerpunkt im handwerklichen Bereich. Das Projekt dient auch hier der sinnvollen Ergänzung, indem es Schlüsselqualifikationen fördert und bestehende Netzwerke innerhalb und außerhalb der Anstalt nutzt. Die Angebote dienen dem Ziel,

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5713 die berufliche Integration der inhaftierten Jugendlichen nach der Haftentlassung mit Hilfe passgenauer Übergangsstrukturen zu optimieren. Projektträger ist die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand. Für das Projekt stehen insgesamt bis zu Euro zur Verfügung, davon sollen Euro durch ESF-Mittel und Euro durch einen Kofinanzierungsbeitrag der zuständigen Behörde erbracht werden. Die Angebote des Projekts richten sich an alle Gefangenen im Jugendvollzug. Eine Aufschlüsselung der Teilnehmer nach Entlassenen mit oder ohne Bewährung erfolgt nicht. 21. Zu welchem Zeitpunkt vor der Entlassung beginnt das Übergangsmanagement und wie lange dauert es an in Hamburg? Das Übergangsmanagement beginnt in der Regel bereits unmittelbar nach der Inhaftierung, spätestens aber sechs Monate vor der geplanten Entlassung. Nach der Entlassung dauert es bis zu sechs Monate an. 22. Wer holt die Inhaftierten am Tag ihrer Entlassung ab und betreut sie insbesondere in den besonders rückfallgefährdeten sechs Monaten nach der Entlassung? Die Betreuung der Entlassenen erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Integrationshilfen e.v. Soweit die Entlassenen unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehen, erfolgt eine Betreuung auch durch die zuständigen Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer. Eine Abholung am Tag der Entlassung ist nur im Einzelfall erforderlich und wird dann entsprechend organisiert. 23. Welches sind die Hauptproblemlagen der Inhaftierten/der Entlassenen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Stellen? (Bitte unterteilen nach Wohnsituation, Arbeit, Lebensunterhalt, schulische und berufliche Qualifikation, Sucht, Verschuldung, soziale Isolation, gestörte Beziehungen zur Familie, Verständigung in deutscher Sprache et cetera.) Welche Probleme konnten durch welche Interventionen von welchen Trägern verbessert werden? Eine Verbesserung der Hauptproblemlagen Wohnsituation, Arbeit, Lebensunterhalt, schulische und berufliche Qualifikation, Sucht, Verschuldung, soziale Isolation, gestörte familiäre Beziehungen und Verständigung in deutscher Sprache erfolgt durch die Bereitstellung adäquater Hilfsangebote für die jungen Menschen. Eine statistische Erfassung von Daten zu den Hauptproblemlagen findet nicht statt. Um Auskunft über die hierbei durch die Jugendbewährungshilfe erfolgten Interventionen zu geben, müssten mehr als Akten ausgewertet werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 24. Wie gestaltet sich für die Entlassenen die Wohnsituation in Hamburg? In welchen Stadtteilen befinden sich die meisten Entlassungsadressen? Die Vollzugsabteilungsleitungen bereiten mit den Gefangenen die Lösung der Wohnraumfrage vor. Einbezogen werden Betreuer, Familie und Wohnprojekte. Bei vielen ausländischen Gefangenen wird die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung der Meldeauflagen einbezogen. Die größte Zahl der Entlassungsadressen liegt im Stadtteil Altona, gefolgt von Billstedt. 25. Welche Förderrichtlinien und Kooperationsvereinbarungen liegen dem Übergangsmanagement zugrunde? Zur Durchführung des ESF-Projekts Berufliche Integration von jugendlichen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand besteht eine Kooperation mit dem Verein Integrationshilfen e.v. Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Operationellen Programms der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode Wie hoch sind die Fallzahlen? Welche Ergebnisse wurden wie dokumentiert? Gibt es Untersuchungen zur Häufigkeit von Rückfällen? 7

8 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Im Jahr 2016 wurden bisher 43 Fälle bearbeitet. Dokumentiert werden die Beratungsgespräche in internen Verlaufsberichten, die nach der Entlassung in einer Akte des Berufsentwicklungszentrums der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand abgelegt werden. Zudem werden eingeleitete Maßnahmen für jeden Insassen in einem Evaluationsbogen erfasst. Eine auf Hamburg bezogene Rückfallstatistik besteht nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. und 9. 8

9 SKA 21/5713 Anlage 1 Seite 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5713 Anlage 1 Zu Jugendstrafe verurteilte Jugendliche im Jahr 2014 nach Straftaten, Dauer der Jugendstrafe und Strafaussetzung Verurteilungen zu Jugenstrafe darunter Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Geschlecht insgesamt Strafaussetzung 6 Monate darunter Strafaussetzung 6 Monate bis 9 Monate darunter Strafaussetzung Dauer der Jugendstrafe darunter Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 2 darunter Strafaussetzung Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt StGB 174 bis 184 f männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB , a, außer 222, männlich i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten weiblich gegen die Person,außer im Straßenverkehr insgesamt StGB 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 249 bis 255, 316 a männlich Raub und Erpressung, weiblich räuberischer Angriff auf Kraftfahrer insgesamt StGB 257 bis 305 a männlich Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, weiblich Urkundendelikte insgesamt StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 männlich Straftaten gegen das Leben weiblich insgesamt StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 männlich körperliche Unversehrtheit insgesamt StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a männlich persönliche Freiheit insgesamt StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 männlich Raub und Erpressung weiblich insgesamt StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 männlich Begünstigung und Hehlerei weiblich insgesamt StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b männlich Betrug und Untreue weiblich insgesamt StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a männlich Sachbeschädigung weiblich insgesamt Straftaten nach dem StGB insgesamt männlich (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) weiblich insgesamt Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt bis 3 3 bis 5 5 bis 10 9

10 SKA 21/5713 Anlage 1 Seite 2 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 10 Zu Jugendstrafe verurteilte Heranwachsene im Jahr 2014 nach Straftaten, Dauer der Jugendstrafe und Strafaussetzung Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Geschlecht insgesamt Verurteilungen zu Jugenstrafe Dauer der Jugendstrafe darunter darunter 6 Monate darunter 9 Monate darunter 6 Strafaussetzunsetzung Monate setzung Jahr Strafaus- bis 9 Strafaus- bis 1 Strafaussetzung Monate 1 Jahr bis 2 darunter Strafaussetzung Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, männlich Straftaten gegen den Staat, die öffentliche weiblich Ordnung und im Amt, außer 142 insgesamt StGB 174 bis 184 f männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB , a, außer 222, männlich i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten weiblich gegen die Person,außer im Straßenverkehr insgesamt StGB 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 249 bis 255, 316 a männlich Raub und Erpressung, weiblich räuberischer Angriff auf Kraftfahrer insgesamt StGB 257 bis 305 a männlich Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, weiblich Urkundendelikte insgesamt StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, männlich und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall weiblich Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten insgesamt StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, männlich a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, weiblich a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr insgesamt Straftaten nach anderen Bundes- und männlich Landesgesetzen (außer StGB und StVG) weiblich insgesamt StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d männlich Straftaten gegen die öffentliche Ordnung weiblich insgesamt StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 männlich Straftaten gegen das Leben weiblich insgesamt StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 männlich Straftaten gegen die weiblich körperliche Unversehrtheit insgesamt StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a männlich persönliche Freiheit insgesamt StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 männlich Raub und Erpressung weiblich insgesamt StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 männlich Begünstigung und Hehlerei weiblich insgesamt bis 3 3 bis 5 5 bis 10

11 StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b männlich Betrug und Untreue weiblich insgesamt StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c männlich Gemeingefährliche Straftaten weiblich insgesamt Betäubungsmittelgesetz insgesamt männlich BtMG weiblich insgesamt Straftaten nach dem StGB insgesamt männlich (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) weiblich insgesamt Straftaten im Straßenverkehr männlich weiblich insgesamt Fahrlässige Körperverletzung männlich im Straßenverkehr ( 229 StGB) weiblich insgesamt Gefährdung des Straßenverkehrs männlich nach 315 c StGB ohne Unfall weiblich insgesamt Gefährdung des Straßenverkehrs männlich nach 315 c StGB insgesamt weiblich insgesamt Straftaten im Straßenverkehr männlich in Trunkenheit mit Unfall weiblich insgesamt Straftaten im Straßenverkehr männlich in Trunkenheit ohne Unfall weiblich insgesamt Straftaten im Straßenverkehr männlich nach dem StGB in Trunkenheit weiblich zusammen insgesamt Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt SKA 21/5713 Anlage 1 Seite 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/

12 SKA 21/5713 Anlage 1 Seite 4 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 12 Zu Jugendstrafe verurteilte Jugendliche im Jahr 2015 nach Straftaten, Dauer der Jugendstrafe und Strafaussetzung Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Geschlecht insgesamt Verurteilungen zu Jugenstrafe Dauer der Jugendstrafe darunter darunter 6 Monate darunter 9 Monate darunter 6 Strafaussetzunsetzung Monate setzung Jahr Strafaus- bis 9 Strafaus- bis 1 Strafaussetzung Monate 1 Jahr bis 2 darunter Strafaussetzung Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt StGB 174 bis 184 f männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB , a, außer 222, männlich i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten weiblich gegen die Person,außer im Straßenverkehr insgesamt StGB 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 249 bis 255, 316 a männlich Raub und Erpressung, weiblich räuberischer Angriff auf Kraftfahrer insgesamt StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, männlich und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall weiblich Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten insgesamt Straftaten nach anderen Bundes- und männlich Landesgesetzen (außer StGB und StVG) weiblich insgesamt StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 männlich Straftaten gegen das Leben weiblich insgesamt StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 männlich körperliche Unversehrtheit insgesamt StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a männlich persönliche Freiheit insgesamt StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 männlich Raub und Erpressung weiblich insgesamt StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c männlich Gemeingefährliche Straftaten weiblich insgesamt Betäubungsmittelgesetz insgesamt männlich BtMG weiblich insgesamt Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, männlich die hier nicht genannt sind. weiblich insgesamt Straftaten nach dem StGB insgesamt männlich (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) weiblich insgesamt Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt bis 3 3 bis 5 5 bis 10

13 SKA 21/5713 Anlage 1 Seite 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5713 Zu Jugendstrafe verurteilte Heranwachsene im Jahr 2015 nach Straftaten, Dauer der Jugendstrafe und Strafaussetzung 13 Verurteilungen zu Jugenstrafe Dauer der Jugendstrafe darunter darunter 6 Monate darunter 9 Monate darunter 1 Jahr 6 Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Geschlecht insgesamt Strafaussetzunsetzung Monate setzung Jahr setzung Strafaus- bis 9 Strafaus- bis 1 Strafaus- bis 2 Monate darunter Strafaussetzung Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt StGB 174 bis 184 f männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB , a, außer 222, männlich i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten weiblich gegen die Person,außer im Straßenverkehr insgesamt StGB 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 249 bis 255, 316 a männlich Raub und Erpressung, weiblich räuberischer Angriff auf Kraftfahrer insgesamt StGB 257 bis 305 a männlich Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, weiblich Urkundendelikte insgesamt StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, männlich und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall weiblich Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten insgesamt Straftaten nach anderen Bundes- und männlich Landesgesetzen (außer StGB und StVG) weiblich insgesamt StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g männlich sexuelle Selbstbestimmung insgesamt StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 männlich Straftaten gegen das Leben weiblich insgesamt StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 männlich körperliche Unversehrtheit insgesamt StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c männlich Diebstahl und Unterschlagung weiblich insgesamt StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 männlich Raub und Erpressung weiblich insgesamt StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 männlich Begünstigung und Hehlerei weiblich insgesamt StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b männlich Betrug und Untreue weiblich insgesamt StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c männlich Gemeingefährliche Straftaten weiblich insgesamt Betäubungsmittelgesetz insgesamt männlich BtMG weiblich insgesamt Straftaten nach dem StGB insgesamt männlich (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) weiblich insgesamt Straftaten insgesamt männlich weiblich insgesamt bis 3 3 bis 5 5 bis 10

14 SKA 21/5713 Anlage 2 Seite 1 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 14 Verurteilte mit früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen) wegen Straftaten Nach Jugendstrafrecht verurteilte Jugendliche nach Straftat und Vorstrafen 2014 Verurteilte nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach der Art der schwersten Strafe oder Maßnahme nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel mit jetziger Verurteilung nach Aussetzung des Straf- Strafausrestes setzung mit Angaben über maßregeln Erziehungs- frühere Strafe oder Maßnahme (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der Vorverurteilungen dar. Ohne frühere 9 und nach allg. Jugendstrafe darunter Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Stra Geschl. insgesamt insgsamt Verurt. insgesamt mehr Strafrecht insgesamt Jugendarrest auch im Gnadenwege Straftaten insgesamt m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m Straftaten gegen den Staat, die öffentliche w Ordnung und im Amt, außer 142 i StGB 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person,außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 162 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 13. Abschnitt, 174 bis 184 g m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB 14. Abschnitt, 185 bis 200 m Beleidigung w

15 SKA 21/5713 Anlage 2 Seite 2 i StGB 15. Abschnitt, 201 bis 206 m Verletzung des persönlichen w Lebens- und Geheimbereichs i Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/

16 SKA 21/5713 Anlage 2 Seite 3 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 16 StGB 16. Abschnitt, 211 bis 222 m Straftaten gegen das Leben w i StGB 17. Abschnitt, 223 bis 231 m Straftaten gegen die w körperliche Unversehrtheit i StGB 18. Abschnitt, 232 bis 241 a m Straftaten gegen die w persönliche Freiheit i StGB 19. Abschnitt, 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 20. Abschnitt, 249 bis 256 m Raub und Erpressung w i StGB 21. Abschnitt, 257 bis 262 m Begünstigung und Hehlerei w i StGB 22. Abschnitt, 263 bis 266 b m Betrug und Untreue w i StGB 23. Abschnitt, 267 bis 282 m Urkundenfälschung w i StGB 27. Abschnitt, 303 bis 305 a m Sachbeschädigung w i StGB 28. Abschnitt, 306 bis 323 c m Gemeingefährliche Straftaten w i Betäubungsmittelgesetz insgesamt m BtMG w i Straßenverkehrsgesetz insgesamt m StVG w i Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, m die hier nicht genannt sind. w i Straftaten nach dem StGB insgesamt m (einschl. Straftaten im Straßenverkehr) w i Straftaten im Straßenverkehr m w i Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort m insgesamt ( 142 StGB) w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB ohne Unfall w i Gefährdung des Straßenverkehrs m nach 315 c StGB insgesamt w i Trunkenheit im Verkehr ohne m Fremdschaden ( 316 StGB) w i Führen eines KFZ ohne Erlaubnis oder m trotz Verbots insgesamt w ( 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) i Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit mit Unfall w i

17 SKA 21/5713 Anlage 2 Seite 4 Straftaten im Straßenverkehr m in Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit mit Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m ohne Trunkenheit ohne Unfall w i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB in Trunkenheit w zusammen i Straftaten im Straßenverkehr m nach dem StGB und StVG ohne w Trunkenheit zusammen i Straftaten insgesamt m w i Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/

18 SKA 21/5713 Anlage 2 Seite 5 Drucksache 21/5713 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 18 Verurteilte mit früherer Verurteilung (auch früher angeordneten Maßnahmen) wegen Straftaten Nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende nach Straftat und Vorstrafen 2014 Verurteilte nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach der Art der schwersten Strafe oder Maßnahme nach Jugendstrafrecht Zuchtmittel mit jetziger Verurteilung nach Aussetzung des Straf- Strafausrestes setzung mit Angaben über Jugendarrest maßregeln darunter Erziehungs- frühere Strafe oder Maßnahme (wegen Verbrechen und Vergehen) Zahl der Vorverurteilungen dar. Ohne frühere 9 und nach allg. Jugendstrafe Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Geschlecht insgesamt insgsamt Verurt. insgesamt mehr Strafrecht insgesamt auch im Gnadenwege Straftaten insgesamt m w i StGB 80 bis 168 und 331 bis 357, m Straftaten gegen den Staat, die öffentliche w Ordnung und im Amt, außer 142 i StGB 174 bis 184 f m Straftaten gegen die w sexuelle Selbstbestimmung i StGB , a, außer 222, m i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten w gegen die Person,außer im Straßenverkehr i StGB 242 bis 248 c m Diebstahl und Unterschlagung w i StGB 249 bis 255, 316 a m Raub und Erpressung, w räuberischer Angriff auf Kraftfahrer i StGB 257 bis 305 a m Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, w Urkundendelikte i StGB 306 bis 330 a, außer 315 b, 315 c, m und 316 a, 323 a i.v.m. Verkehrsunfall w Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten i StGB 142, 315 b, 315 c, 316, 222, 229, m a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG 21, 22, w a, 22 b Straftaten im Straßenverkehr i Straftaten nach anderen Bundes- und m Landesgesetzen (außer StGB und StVG) w i StGB 1. Abschnitt, 80 bis 92 b m Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung w des demokratischen Rechtsstaates i StGB 4. Abschnitt, 105 bis 108 e m Straftaten gegen Verfassungsorgane w sowie bei Wahlen und Abstimmungen i StGB 6. Abschnitt, 111 bis 121 m Widerstand gegen die Staatsgewalt w i StGB 7. Abschnitt, 123 bis 145 d m Straftaten gegen die öffentliche Ordnung w i StGB 8. Abschnitt, 146 bis 152 b m Geld- und Wertzeichenfälschung w i StGB 9. Abschnitt, 153 bis 162 m Falsche uneidliche Aussage und Meineid w i StGB 10. Abschnitt, 164 und 165 m Falsche Verdächtigung w

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