für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten

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1 Mobile Sonderpädagogische Dienste Förderschwerpunkte: Hören Sehen Lernen Sprache Autismus geistige Entwicklung emotionale und soziale Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Rundbrief für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten Schwerpunktthema: geistige Entwicklung Nr Dezember Ausgabe Oberbayern Aktuelles 1. Vorwort 2. Drei Gründe, einen Rundbrief zum Thema MSD für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu verfassen Themen 3. Stichwortsuche zu den Themen Inklusion und MSD geistige Entwicklung 4. Umsetzung inklusiver Zielsetzungen 5. Beschreibung des Personenkreises mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 6. Übersicht über schulische Fördermöglichkeiten von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 7. MSD geistige Entwicklung - Rechtliche Grundlegung und Beschreibung 8. Förderdiagnostischer Bericht was muss ich wissen? 9. Förderplan was muss ich wissen? 10. Lesen, Schreiben, Rechnen und was sonst noch? 11. Inklusionsberatung an den Staatlichen Schulämtern - interdisziplinär, überörtlich, vernetzt, neutral 12. Inklusionsberatung am Schulamt Standorte Oberbayern Schuljahr Das sonderpädagogische Beratungszentrum geistige Entwicklung - Exemplarische Darstellung : Mathilde-Eller-Schule 14. Beantragung einer Schulbegleitung an allgemeinen Schulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung 15. Diagnostische Verfahren für die Beschreibung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs geistige Entwicklung 16. MSD an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Hinweise Termine 17. Literaturhinweise, Arbeitsmaterialien 18. Nützliche Links 19. Materialsammlung für die (inklusive) Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 20. ausgewählte Apps für UK und Unterricht - Stand 2/16 Terminübersicht aller Veranstaltungen auf der Homepage Redaktionsteam: Maria Gerber - Elisabeth Gfüllner - Stefan Schmidhuber - Michaela Steber rundbrief@msd.by.lo-net2.de

2 1. Vorwort Karin Schmid, Drei Gründe, einen Rundbrief zum Thema MSD für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (MSD ge) zu verfassen Stichwortsuche zu den Themen Inklusion und MSD geistige Entwicklung, thematisch geordnet Löschberger, Regierung von Oberbayern, Juliane Küssner, Beschreibung des Personenkreises mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung S. Löwe, K. Schmid, St. Kopplin, S. Schmittbauer, H. Leopold-Seidel, St. Peters Übersicht über schulische Fördermöglichkeiten von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung S. Löwe, K. Schmid, St. Kopplin, S. Schmittbauer, H. Leopold-Seidl, St. Peters, MSD geistige Entwicklung - Rechtliche Grundlegung und Beschreibung Steffi Kopplin, Förderdiagnostischer Bericht was muss ich wissen? Stephanie Kopplin, Förderplan was muss ich wissen? Dr. Monika Christoph, Lesen, Schreiben, Rechnen und was sonst noch? Cornelia Winkler, Inklusionsberatung an den Staatlichen Schulämtern - interdisziplinär, überörtlich, vernetzt, neutral Inklusionsberatung am Schulamt Standorte Oberbayern Schuljahr Karin Schmid, Das sonderpädagogische Beratungszentrum geistige Entwicklung - Exemplarische Darstellung : Mathilde-Eller-Schule Cornelia Winkler, Beantragung einer Schulbegleitung (Eingliederungshilfe nach SGB XII) an allgemeinen Schulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung H. Leopold-Seidel, S. Schmittbauer, Diagnostische Verfahren für die Beschreibung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs geistige Entwicklung MSD an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Literaturhinweise, Arbeitsmaterialien Nützliche Links Materialsammlung für die (inklusive) Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung M. Drexler, ausgewählte Apps für UK und Unterricht - Stand 2/ Dezember 2016 Seite 2 von 85

3 1. Vorwort Der aktuelle MSD-Rundbrief befasst sich mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Beschulung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann in unterschiedlichen Settings erfolgen: Stationär am Förderzentrum geistige Entwicklung oder in Kooperation mit der Regelschule in einer Partnerklasse (früher: Außenklasse). Ebenso gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten im inklusiven Setting. Als Schüler/in einer Klasse mit festem Lehrertandem an einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder in Einzelinklusion. Gemäß einer Abfrage zu Beginn des Schuljahres werden 161 Schüler vom MSD geistige Entwicklung in Form von Einzelinklusion an Regelschulen betreut. Der Einsatz der MSD Kolleginnen und Kollegen an den Regelschulen lässt sich anhand der bereits bekannten Graphiken - veranschaulichen. Der MSD-Rundbrief geistige Entwicklung ist als Ergänzung der Veröffentlichung des ISB: Mobiler Sonderpädagogischer Dienst KONKRET 3 gedacht, insbesondere für Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Schwerpunkten tätig sind. Für die engagierte Mitwirkung bei der Erstellung des Rundbriefes bedanke ich mich bei den MSD-Beauftragten der Förderzentren geistige Entwicklung und der Koordinatorin Frau Susanne Schmittbauer. Kein Vorwort ohne meine Bitte an Sie verehrte MSD-Kolleginnen und Kollegen: Unterstützen Sie das Redaktionsteam durch Artikel, Anregungen und Themenvorschläge in seiner Tätigkeit. Ich wünsche Ihnen weiterhin Freude und Erfolg in Ihrer umfangreichen und vielgestaltigen Arbeit im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Ihre Irmgard Doll-Edlfurtner, RSchDin Dezember 2016 Seite 3 von 85

4 2. Karin Schmid, Drei Gründe, einen Rundbrief zum Thema MSD für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (MSD ge) zu verfassen Im Schuljahr 2002/03 bin ich als MSD-Neuling zum Kreis der Kolleginnen und Kollegen MSD geistige Entwicklung gestoßen. Frau Dr. Troßbach-Neuner hatte in ihrer Funktion als zuständige Regierungsreferentin alle Kolleginnen und Kollegen aus Oberbayern zu einem ersten Austausch an die Otto-Steiner-Schule eingeladen. Die Personenzahl war überschaubar und wir waren uns schnell einig, dass wir uns eine bessere Vernetzung verbunden mit fachlichem Austausch wünschen. Denn die fachspezifischen Themen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die uns in diesem Kreis beschäftigt haben, waren für die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachrichtungen natürlich wenig relevant. Mit ihnen konnten wir aber allgemein verbindliche Richtlinien und schulartübergreifende Fragen erörtern und uns regional vernetzen, was genauso wichtig war und ist. Ab dem Schuljahr 2003/04 habe ich die Aufgabe der MSD-Koordinatorin für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung übernommen. Seitdem hat sich der AK MSD- geistige Entwicklung etabliert, der zwei- bis dreimal pro Schuljahr stattfindet. Die Einladung ergeht an alle Kolleginnen und Kollegen des MSD geistige Entwicklung in Oberbayern und findet meist in München an der Mathilde-Eller- oder der Otto- Steiner-Schule statt (zentrale Lage). Nach wie vor beziehen sich unsere Themen auf die Möglichkeiten der Diagnostik, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Regelschulen, Förderzentren anderer Fachrichtungen oder privaten Schulen wie Montessorischulen. Wir tauschen uns aus über rechtliche und fachliche Neuerungen, stellen Materialempfehlungen zusammen oder halten themenbezogene Fortbildungen. Die Koordination habe ich 2007 an meine Kollegin Susanne Schmittbauer abgegeben, die im Verbund mit den Koordinatorinnen der anderen Förderschwerpunkte das Bindeglied zur Regierung von Oberbayern, Fachreferentin Frau Doll- Edlfurtner, ist. Es gibt nur wenige Veröffentlichungen zum und über den MSD geistige Entwicklung. Deshalb fand ich es an der Zeit, endlich auch einen Rundbrief dazu zu schreiben. Er sollte ein Nachschlagewerk zur Klärung spezifischer rechtlicher Fragen sein (denn damit wird man im MSD-geistige Entwicklung häufig konfrontiert) als Leitfaden für Kolleginnen dienen, die neu im MSD-geistige Entwicklung tätig sind und Interessierten anderer Fachrichtungen einen Einblick in unser spezifisches Fachgebiet geben, besonders den Regelschulen und ihrem fleißigen Personal, das immer mehr Kinder und Jugendliche mit unserem Förderschwerpunkt in Einzelinklusion betreut Im August 2015 veröffentlichte das ISB einen fachlich fundierten und aussagekräftigen Vierseiter zum MSD geistige Entwicklung. In Ergänzung möchten wir mit unserer Themenauswahl im Rundbrief die Brücke schlagen zwischen theoretischen Grundlagen und der praktischen Umsetzung im Alltag und hoffen, dass wir eine interessante Handreichung erstellen konnten! Dezember 2016 Seite 4 von 85

5 Dezember 2016 Seite 5 von 85 Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief Stichwortsuche zu den Themen Inklusion und MSD geistige Entwicklung, thematisch geordnet Bei Anwendung bitte immer den kompletten Paragrafen in seiner logischen Reihenfolge beachten. Stichwort Aussage Fundstelle Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Betrifft im allgemeinen Schüler, die von einer geistigen Behinderung betroffen sind (IQ < 70 nach ICD-10) (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 2 Geistig wesentlich behinderte Menschen Geistig wesentlich behindert im Sinne des 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind Personen, die infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfange in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind F70.- Leichte Intelligenzminderung Inkl.: Debilität, Leichte geistige Behinderung IQ-Bereich von (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren). Lernschwierigkeiten in der Schule. Viele Erwachsene können arbeiten, gute soziale Beziehungen unterhalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung Inkl.: Mittelgradige geistige Behinderung IQ-Bereich von (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren). Deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit. Die meisten können aber ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreichen und eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit und Ausbildung erwerben. Erwachsene brauchen in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung im täglichen Leben und bei der Arbeit. F72.- Schwere Intelligenzminderung Inkl.: Schwere geistige Behinderung IQ-Bereich von (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 3 bis unter 6 Jahren). Andauernde Unterstützung ist notwendig. F73.- Schwerste Intelligenzminderung Inkl.: Schwerste geistige Behinderung IQ unter 20 (bei Erwachsenen Intelligenzalter unter 3 Jahren). Die eigene Versorgung, Kontinenz, Kommunikation und Beweglichkeit sind hochgradig beeinträchtigt. 2 SGB IX Behinderung Verordnung nach 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliede- rungshilfe- Verordnung) ICD 10 (WHO)

6 Dezember 2016 Seite 6 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt dann vor, wenn die allgemeine Schule trotz zusätzlicher differenzierender Maßnahmen nicht in der Lage ist, auf die Lernbedürfnisse einzelner Schüler/innen einzugehen und deshalb zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Diagnostik, Intervention und Evaluation erforderlich sind. U. Heimlich, J. Kahlert (Hrsg.) Inklusion in Schule und Unterricht, S. 19 Sonderpädagogischer Förderbedarf ist individuell unterschiedlich ausgeprägt und liegt immer in einem oder auch in mehreren Förderschwerpunkten vor: Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Seite 6: Nach dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention gehören zu den Menschen mit Behinderungen Kinder und Jugendliche, die langfristige körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Insofern ist der Behindertenbegriff der Konvention ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff. Er umfasst für den schulischen Bereich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso wie Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (5) 1 Ein sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart. 2 Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben unberührt. 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. 4 Die Festschreibung der Lernziele der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. 5 Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs die Lernziele der Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg. SG 41 Förderschulen ROB DB Fachliche Leiter ROB KMK BayEUG Art.30a (5)

7 Dezember 2016 Seite 7 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Sehr hoher sonderpädagogischer Förderbedarf Einzelinklusion Inklusive Schule Schulprofil Inklusion Sehr hoher sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor bei Kombination mehrerer sonderpädagogischer Förderbedarfe mit unterschiedlich starker Ausprägung (mehrdimensional!) und sehr hohem Unterstützungsbedarf. Der sehr hohe sonderpädagogische Förderbedarf (z. B. in Tandemklassen) kann in der Regel folgenden Schüler/innen zugesprochen werden: Schüler/innen, die eindeutig dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zuzuordnen sind Schüler/innen mit einer schweren Mehrfachbehinderung (i.d.r. sehr umfassender und hoher sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung ggf. in Verbindung mit einem eindeutigen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Bei der Beurteilung eines sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Bereichen Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung oder ggf. emotional-soziale Entwicklung muss unbedingt der für den jeweiligen Förderschwerpunkt fachlich zuständige MSD hinzugezogen werden. Von Einzelinklusion wird gesprochen, wenn Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv an der Regelschule beschult werden. (1) Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. (2) 1 Einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule, insbesondere die Sprengelschule, besuchen, werden unter Beachtung ihres Förderbedarfs unterrichtet. 2 Sie werden nach Maßgabe der Art. 19 und 21 durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützt. 3 Art. 30a Abs. 4, 5 und 8 Satz 1 gelten entsprechend. (3) 1 Schulen können mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger das Schulprofil,Inklusion entwickeln. 2 Eine Schule mit dem Schulprofil,Inklusion setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 für alle Schülerinnen und Schüler um; Art. 30a Abs. 4 bis 6 gelten entsprechend. 3 Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf auszurichten. 4 Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße Rechnung getragen. 5 Das Staatsministerium wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu re- DB Fachliche Leiter ROB BayEUG Art 30b BayEUG Art 30 b

8 Dezember 2016 Seite 8 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Tandemklasse / Klasse mit festem Lehrertandem Partnerklasse geln. (4) 1 In Schulen mit dem Schulprofil,Inklusion werden Lehrkräfte der Förderschule in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden und unterliegen den Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters; Art. 59 Abs. 1 gilt entsprechend. 2 Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule gestalten in Abstimmung mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik und gegebenenfalls weiteren Fachkräften die Formen des gemeinsamen Lernens. 3 Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik beraten die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und diagnostizieren den sonderpädagogischen Förderbedarf. 4 Sie fördern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und unterrichten in Klassen mit Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 5 Der fachliche Austausch zwischen allgemeiner Schule und Förderschule ist zu gewährleisten. 6 Hinsichtlich der möglichen Unterstützung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gilt Art. 30a Abs. 8 Satz 1 entsprechend; sind mehrere Schülerinnen und Schüler einer Klasse pflegebedürftig, gilt Art. 30a Abs. 8 Satz 2 entsprechend. (5) 1 Für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf können in Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Klassen gebildet werden, in denen sie im gemeinsamen Unterricht durch eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet werden. 2 Die Lehrkraft für Sonderpädagogik kann durch sonstiges Personal unterstützt bzw. teilweise nach Maßgabe der Art. 60 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ersetzt werden. 3 Diese Klassen bedürfen der Zustimmung des Schulaufwandsträgers und der Regierung. Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren mit einer Partnerklasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferenten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen anderer Förderschwerpunkte. Art und Umfang des Gemeinsamen Unterrichts stimmen die Lehrkräfte miteinander ab. (1) 1 Partnerklassen von Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen können gebildet werden nach Beteiligung der Erziehungsberechtigten mit Zustimmung der beteiligten Schulaufwandsträger und Schulen. 2 Der Schulaufwandsträger der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung zeigt der Regierung die beabsichtigte Errichtung einer Partnerklasse an. 3 Für die Partnerklasse wird in der Regel kein eigener Sprengel gebildet. 4 Der Standort der Gastschule muss innerhalb des Sprengels der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung liegen; bei privaten Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung tritt anstelle des Sprengels der Einzugsbereich. 5 Die Regierung kann in besonderen Fällen Ausnah- BayEUG Art. 30a (7) VSO-F 38

9 Dezember 2016 Seite 9 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Kooperationsklasse Sonderpädagogisches Gutachten men von Satz 4 genehmigen. 6 Partnerklassen sollen jeweils mit einer bestimmten Klasse der Gastschule in möglichst vielen Bereichen des Unterrichts und im Schulleben eng zusammenarbeiten. (2) Partnerklassen der allgemeinen Schule werden in die Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Förderschule, der allgemeinen Schule und der Regierung aufgenommen. In Kooperationsklassen der Grundschulen, Mittelschulen und Berufsschulen wird eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. Ein Sonderpädagogisches Gutachten wird nur zur Aufnahme an einem Förderzentrum oder Sonderpädagogischem Förderzentrum benötigt. Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem oder sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf, die an der Regelschule oder einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion unterrichtet werden, erhalten einen Förderdiagnostischen Bericht. (4) 2 Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. (4) 1 Nach der Anmeldung sind in einem Sonderpädagogischen Gutachten der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung unter Verwendung geeigneter Diagnoseverfahren der sonderpädagogische Förderbedarf des Kindes zu beschreiben, eine Aussage zu den Voraussetzungen des 14 zu treffen und die erforderlichen Fördermaßnahmen aufzuzeigen; gegebenenfalls kann eine Zurückstellung von der Aufnahme empfohlen werden. 2 Die Erziehungsberechtigten sind mindestens eine Woche vorher über Zeitpunkt, Art und Umfang der erforderlichen förderdiagnostischen Maßnahmen zu informieren; im Rahmen der förderdiagnostischen Maßnahmen wird mit den Erziehungsberechtigten der bisherige Entwicklungsverlauf des Kindes erörtert. 3 Die förderdiagnostischen Ergebnisse sind den Erziehungsberechtigten zu erläutern; die Erziehungsberechtigten sollen zu den möglichen Förderorten beraten werden. (5) Auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens und der Erörterungen mit den Erziehungsberechtigten entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung; er oder sie kann bei Bedarf ergänzend ärztliche oder schulpsychologische Gutachten anfordern. BayEUG Art. 30a (7) BayEUG Art.41 VSO-F 28 (4ff)

10 Dezember 2016 Seite 10 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Förderdiagnostischer Bericht (1) 3 Ein sonderpädagogisches Gutachten der Förderschule oder ein förderdiagnostischer Bericht wird nur mit Einwilligung weitergegeben oder sofern eine erhebliche Beeinträchtigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft ( Art. 41 Abs. 5 Nr. 2 BayEUG ) zu besorgen ist. Die Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts erfolgt für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion, in Klassen mit festem Lehrertandem, bei Einzelinklusion mit MSD-Unterstützung, in Kooperationsklassen, bei Unterrichtung nach individuellen Lernzielen, ansonsten kann er bei Bedarf auf Anforderung der allgemeinen Schule erstellt werden (mit entsprechender Begründung). 3 Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist verantwortlich für die Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts von Schülerinnen und Schülern in der allgemeinen Schule und bezieht die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und die Erziehungsberechtigten ein. 4 Ein Förderdiagnostischer Bericht ist die Voraussetzung für die sonderpädagogische Förderung nach Satz 2 Nr. 2 und ist entsprechend den jeweiligen Schulordnungen Grundlage für eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule nach individuellen Lernzielen; im Übrigen kann er bei Bedarf auf Anforderung der allgemeinen Schule erstellt werden. 5 Der Bericht enthält eine Aussage zur Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung. 6 Über den Einsatz von standardisierten, diagnostischen Testverfahren sollen die Erziehungsberechtigten im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst vorab informiert werden; Intelligenztests bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. 7 Die Erziehungsberechtigten erhalten Gelegenheit zur Information und Erörterung der Ergebnisse der Testverfahren, der sonstigen Beobachtungen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes sowie des Förderdiagnostischen Berichts. 1 Der Förderdiagnostische Bericht des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ist Teil der Schülerakte der besuchten allgemeinen Schule. BaySchO 39 (1) SG 41 Förderschulen ROB VSO-F 25 (1) Satz 3ff VSO-F 55, Satz 1

11 Dezember 2016 Seite 11 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Förderplan Bewertung der Leistungen Aussetzen der Noten (1) 3 Ein sonderpädagogisches Gutachten der Förderschule oder ein förderdiagnostischer Bericht wird nur mit Einwilligung weitergegeben oder sofern eine erhebliche Beeinträchtigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft ( Art. 41 Abs. 5 Nr. 2 BayEUG ) zu besorgen ist. Der Förderplan wird von der Regelschullehrkraft erstellt, unter Einbeziehung der MSD. (5) 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. 4 Die Festschreibung der Lernziele der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. 1 Die Lernziele der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grundschule/Mittelschule nicht erreichen, sind in einem individuellen Förderplan festzuschreiben; ansonsten kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden. 2 Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. 3 Die Lernziele im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben. 4 Die Erstellung des Förderplans erfolgt unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. 5 Der Förderplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. ² Zu den Schülerunterlagen gehören 1. die in Papierform zu führende Schülerakte, welche je nach Schulart folgende Unterlagen enthält: l) die Förderpläne 2 Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Art. 16 Abs. 2 Satz 3 und Art. 17 Abs. 2 Satz 6 bleiben unberührt. 3 Die Schulordnungen können vorsehen, dass in bestimmten Jahrgangsstufen der Grundschule und der Förderzentren, in Wahlfächern sowie bei ausländischen Schülerinnen und Schülern in Pflichtschulen und bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Pflichtschulen die Noten durch eine allgemeine Bewertung ersetzt werden. 4 Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler hat die Lehrkraft die erzielten Noten zu nennen. (4) 1 Vor allem in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben darauf verzichtet werden, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den allgemeinen Leistungsanforderungen mit Ziffernnoten zu bewerten, wenn dies eine Überforderung vermeiden kann. 2 Stattdessen wird das individuelle BaySchO 39 (1) BayEUG 30a (5) GrSO 12 MSO 14 BaySchO 37 BayEUG Art. 52 (2) BaySchO 33

12 Dezember 2016 Seite 12 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Aufhebung der Lernzielgleichheit Lernzieldifferente Unterrichtung nach Förderplan Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler verbal umschrieben. 3 Diese Maßnahme ist kein Nachteilsausgleich. 4 Schulartspezifische Voraussetzungen für die Schulaufnahme oder für das Erreichen eines allgemein gültigen Schulabschlusses können mit der verbalen individuellen Leistungsbeschreibung nicht erreicht werden. (8) 1 Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen von einer Benotung der Leistungen abgesehen wurde, sind in den Zeugnissen die Noten durch allgemeine Bewertungen zu ersetzen. 2 Wenn in einzelnen Fächern benotete Leistungen erbracht wurden, können auch im Zeugnis Noten erteilt werden. 3 Soweit nach 11 Abs. 2 zeitweilig auf eine Bewertung der Leistungen mit Noten verzichtet wurde, kann auf die Erteilung von Zeugnisnoten verzichtet werden; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz. 4 Soweit Mobile Sonderpädagogische Dienste eingeschaltet waren, sollen sie bei den Bewertungen nach Satz 1 und bei der Erteilung von Noten nach Satz 2 beteiligt werden. Haben die Eltern eines Schülers/einer Schülerin mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Unterrichtung an der allgemeinen Schule nach individuellen Lernzielen beantragt, ist die Lernzielgleichheit aufgehoben. Es wird ein individueller Förderplan erstellt, nach dessen Zielen der Schüler/die Schülerin unterrichtet wird. Die Schüler müssen also nicht die Lernziele der GS oder MS erreichen, sondern werden gemäß ihrem Entwicklungsstand unterrichtet. 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. 4 Die Festschreibung der Lernziele der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. 1 Die Lernziele der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grundschule nicht erreichen, sind in einem individuellen Förderplan festzuschreiben; ansonsten kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden. 2 Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. 3 Die Lernziele im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben. 4 Die Erstellung des Förderplans erfolgt unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. 5 Der Förderplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. GrSO 15 (8) MSO 18 (12) BayEUG Art 30 a, (5) GrSO 12 MSO 14

13 Dezember 2016 Seite 13 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Nachteilsausgleich Zeugnis Ein Nachteilsausgleich ist für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht vorgesehen. (8) 1 Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen von einer Benotung der Leistungen abgesehen wurde, sind in den Zeugnissen die Noten durch allgemeine Bewertungen zu ersetzen. 2 Wenn in einzelnen Fächern benotete Leistungen erbracht wurden, können auch im Zeugnis Noten erteilt werden. 3 Soweit nach 11 Abs. 2 zeitweilig auf eine Bewertung der Leistungen mit Noten verzichtet wurde, kann auf die Erteilung von Zeugnisnoten verzichtet werden; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz. 4 Soweit Mobile Sonderpädagogische Dienste eingeschaltet waren, sollen sie bei den Bewertungen nach Satz 1 und bei der Erteilung von Noten nach Satz 2 beteiligt werden. Übertrittszeugnis Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten im Übertrittszeugnis eine Empfehlung für die Mittelschule. Vorrücken Schulbegleitung 4 In der Jahrgangsstufe 4 ersetzt das Übertrittszeugnis nach 6 Abs. 2 Satz 1 das Zwischenzeugnis [ ]. (5) Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen von einer Bewertung der Leistungen durch Noten abgesehen wird, ist abweichend von den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 das Vorrücken zu ermöglichen, wenn zu erwarten ist, dass sich die Lernziele des Förderplans auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich verwirklichen lassen. (6) Über das Vorrücken entscheidet die Klassenleiterin oder der Klassenleiter im Einvernehmen mit den sonstigen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Eine Schulbegleitung muss von den Elternbeantragt werden. Kostenträger ist für Schüler mit BayEUG Art. 30a Absatz 8 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Bezirk Oberbayern. Aufgaben sind lebenspraktische Hilfestellungen, einfache pflegerische Tätigkeiten, Hilfen zur Mobilität, Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich und der Kommunikation. Für die Vermittlung der Lerninhalte ist die Schulbegleitung nicht zuständig. 1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in ihrem sozial- oder jugendhilferechtlichen Hilfebedarf durch Schulbegleiterinnen oder Schulbegleiter nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen unterstützen lassen. BaySchO 33 Abs 2 GrSO 15 (8) MSO 18 (12) GrSO 15 (1) GrSO 13 (5) MSO 15 (5) m.bayern.de/ inklusion Einsatz von Schulbegleitern

14 Dezember 2016 Seite 14 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Finanzierung von Lernmitteln für Schüler/innen in EI Schülerunterlagen Verwendung Die Leistung kann beantragt werden auf Grundlage des XII. Sozialgesetzbuch 53 und 54: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Der Nachweis der Leistungsberechtigung erfolgt über ein Kinder-/ Jugendpsychiatrisches oder Fachärztliches Gutachten. (3) 11 Schulen können mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger das Schulprofil Inklusion entwickeln. Der Schulaufwandsträger ist für die Finanzierung der Lernmittel zuständig. 1 Die Schülerunterlagen umfassen die für das Schulverhältnis jeder Schülerin und jedes Schülers wesentlichen Unterlagen. Siehe hierzu BayScho 37 Absatz 1 und 2 (1) Die Schülerunterlagen dürfen ohne Einwilligung nur verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der den Schulen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. (2) 1 Der Zugriff auf die Schülerunterlagen ist jeweils auf den konkreten Einzelfall zu beschränken. 2 Zugriff dürfen insbesondere erhalten: 1. Lehrkräfte für die jeweils von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, 2. die Schulleitung, soweit dies zur Erfüllung ihrer pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Aufgaben erforderlich ist, 3. Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen, soweit dies zur Erfüllung ihrer pädagogisch-psychologischen und rechtlichen Aufgaben im Rahmen der Schulberatung erforderlich ist. 1 Zugriff auf die Schülerunterlagen dürfen jeweils nur im konkreten Einzelfall auch andere an der Schule tätige Personen erhalten, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist; dies können etwa sein: BayEUG 30a (8) BayEUG Art. 30b BaySchO 37 KWMBl I 2015 S. 221 Durchführungshinweis zum Umgang mit Schülerunterlagen Lehrkräfte, die den Schüler an sich nicht unterrichten, dennoch aber im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung (z.b. als Mitglied der Lehrerkonferenz, im Rahmen der Aufsichtspflichten, als Mitglied des Kollegiums der Schulen mit dem Profil Inklusion ) Zugriff haben müssen, Lehrkräfte des Mobilen Sonderpädagogischen

15 Dezember 2016 Seite 15 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Weitergabe Zurückstellung Diensts, die Heimleitung für Heimschülerinnen und Heimschüler sowie Oberstufenkoordinatorinnen und Oberstufenkoordinatoren. (1) 1 Bei einem Schulwechsel zwischen öffentlichen Schulen sind das Schülerstammblatt sowie der Schullaufbahnbogen im Original weiterzugeben. 2 Weitere Schülerunterlagen sind im Original oder soweit nicht mehr im Original vorhanden als Abschrift weiterzugeben, soweit diese für die weitere Schulausbildung erforderlich sind. 3 Ein sonderpädagogisches Gutachten der Förderschule oder ein förderdiagnostischer Bericht wird nur mit Einwilligung weitergegeben oder sofern eine erhebliche Beeinträchtigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft (Art. 41 Abs. 5 Nr. 2 BayEUG) zu besorgen ist. 4 An der abgebenden Schule verbleiben Abschriften der Schülerunterlagen nach Satz 1. (2) 1 Bei einem Schulwechsel an eine staatlich anerkannte Ersatzschule sind das Schülerstammblatt und der Schullaufbahnbogen als Abschrift weiterzugeben, andere Schülerunterlagen dürfen nur mit Einwilligung in Abschrift weitergegeben werden. 2 Bei einem Schulwechsel an andere Schulen dürfen Schülerunterlagen nur mit Einwilligung in Abschrift weitergegeben werden. (3) Eine Weitergabe von Schülerunterlagen an andere Stellen ist nicht ohne Einwilligung zulässig; Art. 85 BayEUG bleibt unberührt. (4) 38 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Eine Weitergabe von Schülerunterlagen an andere Stellen ist nicht ohne Einwilligung zulässig; Art. 85 Abs. 2 BayEUG bleibt unberührt. (7) 1 Über eine Zurückstellung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheidet die Grundschule oder die Förderschule, sofern das Kind dort angemeldet wurde. 2 Die Grundschule kann sich von der Förderschule beraten lassen. 3 Eine zweite Zurückstellung von der Aufnahme kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen; sie kann mit Empfehlungen zur Förderung verbunden werden. 4 Die Förderschule ist zu beteiligen, sofern die Grundschule die von den Erziehungsberechtigten gewünschte Zurückstellung ablehnt oder die Erziehungsberechtigten eine zweite Zurückstellung beantragen. 5 Das Nähere bestimmen die Schulordnungen. BaySchO 39 BayEUG Art. 41 (2) 1 Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät die allgemeine Schule bei Zurückstellungen gemäß Art. 41 Abs. 7 BayEUG VSO-F 25

16 Dezember 2016 Seite 16 von 85 Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Stichwort Aussage Fundstelle Einschulung (4) 1 Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auch bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art. 41 Abs. 5 BayEUG für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurück gestellt werden, wenn nach diesem Zeitraum zu erwarten ist, dass eine Unterrichtung an der Grundschule voraussichtlich erfolgen kann. 2 Bei der Entscheidung über die Zurückstellung können die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste einbezogen werden. 3 Im Fall der Zurückstellung sind die Erziehungsberechtigten auf geeignete vorschulische Fördereinrichtungen hinzuweisen. 4 Eine zweite Zurückstellung nach Art. 41 Abs. 7 Satz 3 BayEUG ist mit einem sonderpädagogischen Gutachten zu begründen. 5 Sie ist regelmäßig nur zu vertreten, wenn zugleich sonderpädagogische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. 2 Die Förderschule kann besucht werden, sofern die Schülerin oder der Schüler einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedarf, ansonsten nur im Rahmen der offenen Klassen nach Art. 30a Abs. 7 Nr Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll; bei Volljährigkeit und Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit entscheiden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst. (4) 1Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für Aufnahme und Schulwechsel (Art. 30a Abs. 5 Satz 2, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2) an der Sprengelschule, einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder an der Förderschule an.2die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus.3sofern nach Einschätzung der Schule ein Ausnahmefall des Abs. 5 vorliegt oder die Voraussetzungen der Art. 30a Abs. 4, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 oder Art. 43 Abs. 2 und 4 nicht erfüllt sind, unterrichtet die Schule die Erziehungsberechtigten darüber, das Kind nicht aufzunehmen. (1) 2 Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. (1) 1 Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (7) Für die Förderzentren gelten die Abs. 1 und 2, für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung gelten die Abs. 3 bis 5 entsprechend. GrSO 2 (4) BayEUG Art. 41 BayEUG Art. 41 BayEUG Art. 37 BayEUG Art. 42

17 Dezember 2016 Seite 17 von 85 Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Stichwort Aussage Fundstelle Entscheidung über den Schulort Ablehnung der Aufnahme an der GS/MS Vorrücken und Wiederholen 3 Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll; bei Volljährigkeit und Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit entscheiden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst. (2) Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. (4) 1 Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für Aufnahme und Schulwechsel (Art. 30a Abs. 5 Satz 2, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2) an der Sprengelschule, einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder an der Förderschule an. 2 Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. 3 Sofern nach Einschätzung der Schule ein Ausnahmefall des Abs. 5 vorliegt oder die Voraussetzungen der Art. 30a Abs. 4, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 oder Art. 43 Abs. 2 und 4 nicht erfüllt sind, unterrichtet die Schule die Erziehungsberechtigten darüber, das Kind nicht aufzunehmen. (5) Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil,Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule (1) In die nächsthöhere Jahrgangsstufe rücken Schülerinnen und Schüler vor, die während des laufenden Schuljahres oder des sonstigen Ausbildungsabschnitts die erforderlichen Leistungsnachweise erbract und dabei den Anforderungen genügt haben. (2) Schülerinnen und Schüler, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die bisher besuchte Jahrgangsstufe derselben Schulart wiederholen. (3) 1 Das Wiederholen ist nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler, die 1. dieselbe Jahrgangsstufe zum zweiten Mal wiederholen müssten, 2. nach Wiederholung einer Jahrgangsstufe auch die nächstfolgende wiederholen müssten. BayEUG Art. 41 BayEUG Art. 2 BayEUG Art. 41 BayEUG Art 53

18 Dezember 2016 Seite 18 von 85 Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Stichwort Aussage Fundstelle Freiwilliges Wiederholen (4) 1 Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die Klassenkonferenz. 2 Für einzelne Schularten kann in der Schulordnung ein anderes aus Lehrkräften der Schule gebildetes Gremium oder die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter bestimmt werden. 3 Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder eine von ihr bzw. ihm beauftragte Lehrkraft als Vorsitzender. (7) 1 Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. 2 Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren gelten an Stelle der Absätze 3 und 5 die Bestimmungen über die Vollzeitschulpflicht nach Maßgabe näherer Regelungen in den Schulordnungen Entscheidung über das Vorrücken (1) 1 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. 2 Ergeben sich aus dem Bericht nach 15 Abs. 1 Satz 1 Zweifel, ob die Schülerin oder der Schüler dem Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe folgen kann, entscheidet die Lehrerkonferenz. (2) Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung oder in den Leistungen erheblich unter dem altersgemäßen Stand der betreffenden Jahrgangsstufe liegt und nicht erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler am Unterricht in der nächsten Jahrgangsstufe mit Erfolg teilnehmen kann. (5) Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen von einer Bewertung der Leistungen durch Noten abgesehen wird, ist abweichend von den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 das Vorrücken zu ermöglichen, wenn zu erwarten ist, dass sich die Lernziele des Förderplans auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich verwirklichen lassen. (6) Über das Vorrücken entscheidet die Klassenleiterin oder der Klassenleiter im Einvernehmen mit den sonstigen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften. (1) 1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen oder Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zum Schulhalbjahr in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. 2 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers. GrSO 13 MSO 15 GrSO 14 MSO 17

19 Dezember 2016 Seite 19 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Überweisungsverfahren Überweisung an ein Förderzentrum Überweisung an ein Förderzentrum (5) Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule. (6) 1 Kommt keine einvernehmliche Aufnahme zustande, entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schulen über den schulischen Lernort. 2 Sie kann ihre Lernortentscheidung auch zeitlich begrenzt aussprechen. 3 Das Nähere einschließlich der Einholung eines sonderpädagogischen, ärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens sowie der Beauftragung einer Fachkommission regeln die Schulordnungen. (1) Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter meldet nach eingehender Erörterung mit den Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die auf Grund des möglichen Vorliegens der Voraussetzungen nach Art. 41 Abs. 5 BayEUG für eine Überweisung an ein Förderzentrum in Betracht kommen, der Schulleiterin oder dem Schulleiter, legt den hierfür maßgeblichen Sachverhalt dar, berichtet über den vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf sowie die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen und gibt einen Überblick über die Schulleistungen und das Lernverhalten; eine vorhandene Stellungnahme der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste ist beizufügen. (2) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter fordert unter Übermittlung des Berichts nach Abs. 1 von dem voraussichtlich zuständigen Förderzentrum ein sonderpädagogisches Gutachten gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 2 BayEUG an und informiert die Erziehungsberechtigten darüber. 2 Nach Vorliegen des Gutachtens unterrichtet die Schulleiterin oder der Schulleiter die Erziehungsberechtigten über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens und gibt ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme. 3 Die Erziehungsberechtigten können auch verlangen, dass die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe gehört wird. (3) 1 Empfiehlt das sonderpädagogische Gutachten eine Überweisung an ein Förderzentrum und sind die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, überweist die Grundschule die Schülerin oder den Schüler an BayEUG Art. 41 GrSO 5

20 Dezember 2016 Seite 20 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 das öffentliche Förderzentrum mit dem im Gutachten bezeichneten Förderschwerpunkt. 2 Soweit das nächstgelegene, dem sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers entsprechende Förderzentrum eine Schule in privater Trägerschaft ist, erfolgt eine Überweisung an ein Förderzentrum mit entsprechendem sonderpädagogischen Schwerpunkt unter Hinweis auf das betreffende private Förderzentrum. (4) 1 Ist nach dem sonderpädagogischen Gutachten die Grundschule der richtige Förderort, kann die Grundschule, wenn sie dennoch eine Überweisung an ein Förderzentrum für erforderlich hält, einen entsprechenden Antrag beim Staatlichen Schulamt stellen. 2 Der Antrag ist ausführlich zu begründen. (5) 1 Empfiehlt das sonderpädagogische Gutachten eine Überweisung an ein Förderzentrum und sind die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden, legt die Grundschule die Angelegenheit dem Staatlichen Schulamt zur Entscheidung vor. 2 Die Grundschule fügt eine eigene Stellungnahme bei. 3 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten findet vor der Entscheidung des Staatlichen Schulamts eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten statt. 4 Kommt im Erörterungstermin kein Einvernehmen zustande, können die Erziehungsberechtigten verlangen, dass die Feststellungen und Empfehlungen im sonderpädagogischen Gutachten durch eine überörtliche, unabhängige Fachkommission überprüft werden; die Mitglieder der Kommission dürfen am bisherigen Verfahren nicht beteiligt gewesen sein. 5 Das Staatliche Schulamt hat die Stellungnahme der Fachkommission in seiner Entscheidung zu würdigen. (6) 1 Bleibt zweifelhaft, ob die Grundschule oder das Förderzentrum der richtige schulische Förderort ist, kann das Staatliche Schulamt die Schülerin oder den Schüler für die Dauer von bis zu drei Monaten probeweise an das Förderzentrum überweisen. 2 Die Schülerin oder der Schüler wird für diese Zeit Schülerin oder Schüler des Förderzentrums. 3 Die Probezeit kann um bis zu drei Monate, längstens jedoch bis zum Ende des Schulhalbjahres verlängert werden. 4 Nach Ablauf der Probezeit entscheidet das Staatliche Schulamt abschließend, ob eine Überweisung an ein Förderzentrum erfolgt. (7) 1 Wird ein schulpflichtiges Kind, das eine Grundschule besucht, auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder auf Grund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung in ein Heim aufgenommen, das mit einem Förderzentrum verbunden ist, hat die Grundschule ein sonderpädagogisches Gutachten gemäß Abs. 2 Satz 1 anzufordern. 2 Für das weitere Verfahren gelten die Abs. 3 bis 6.

21 Dezember 2016 Seite 21 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Überweisung an ein anderes Förderzentrum Überweisung an eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt (1) 1 Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter meldet der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach eingehender Erörterung mit den Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die für eine Überweisung an eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt in Betracht kommen. 2 Sie bzw. er teilt dabei ihre bzw. seine Beobachtungen über die Schulleistungen und das Lernverhalten sowie über den sonderpädagogischen Förderbedarf schriftlich mit und geht auf die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen ein. (2) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Überweisung, erörtert mit ihnen die wesentlichen Gründe hierfür und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. 2 Die Erziehungsberechtigten können verlangen, dass die Beratungslehrkraft oder die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe gehört werden. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter übermittelt den Förderplan, die Stellungnahme der Klassenleiterin oder des Klassenleiters und gegebenenfalls die Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und weitere Unterlagen der in Betracht kommenden Schule und bittet diese um Mitteilung, ob sie einer Aufnahme der Schülerin oder des Schülers zustimmt. (4) Liegt das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten vor und stimmt die in Aussicht genommene Schule der Überweisung zu, nimmt diese die Schülerin oder den Schüler auf und unterrichtet hierüber die Volksschule, in deren Sprengel die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (5) 1 Lehnen die Erziehungsberechtigten die Überweisung an eine andere Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung ab oder stimmt die in Aussicht genommene Schule der Aufnahme nicht zu, beantragt die Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die die Schülerin oder der Schüler bisher besucht, eine Entscheidung der Regierung. 2 Für das Verfahren bei der Regierung gelten 28 Abs. 4, 6 und 7 entsprechend. (6) 1 Den Antrag auf Überweisung können auch die Erziehungsberechtigten stellen. 2 Will die Schule, die die Schülerin oder der Schüler bisher besucht, der beantragten Überweisung nicht entsprechen, legt sie den Antrag mit einer Stellungnahme der Regierung zur Entscheidung vor. 3 Für das Verfahren bei der Regierung gelten 28 Abs. 4, 6 und 7 entsprechend. (7) 1 Die Überweisung soll zu Beginn eines Schuljahres oder eines Schulhalbjahres wirksam werden. 2 In Zweifelsfällen können Schülerinnen und Schüler für die Dauer von höchstens drei Monaten probeweise an VSO-F 32

22 Dezember 2016 Seite 22 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Überweisung an eine Regelschule eine Förderschule für einen anderen Förderschwerpunkt überwiesen werden. 3 Soweit kein Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten besteht, entscheidet nach Ablauf der Probezeit die Regierung abschließend über den geeigneten Förderort. (8) Abs. 1, 2 und 5 bis 7 gelten entsprechend für den Wechsel der Förderschulform innerhalb einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung. Überweisung an eine Volksschule (Art. 24 Nr. 2, Art. 41 Abs. 11 BayEUG) (1) 1 Die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter meldet der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach Erörterung mit den Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die für eine Überweisung an eine Volksschule in Betracht kommen. 2 Sie bzw. er teilt dabei ihre bzw. seine Beobachtungen über die Schulleistungen und das Lernverhalten sowie ihre bzw. seine Empfehlungen zu weiteren Fördermaßnahmen schriftlich mit. (2) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Erziehungsberechtigten über die beabsichtigte Überweisung, erörtert mit ihnen die wesentlichen Gründe hierfür und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. 2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Volksschule, in deren Sprengel die Schülerin oder der Schüler ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, über die beabsichtigte Überweisung, fügt die Stellungnahme der Klassenleiterin bzw. des Klassenleiters sowie gegebenenfalls die Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und weitere Unterlagen bei und teilt mit, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Mobile Sonderpädagogische Dienste geleistet werden können. (3) Stimmen die Erziehungsberechtigten sowie die aufnehmende Volksschule der Überweisung zu, nimmt die Volksschule die Schülerin oder den Schüler auf und unterrichtet hierüber schriftlich das zuständige Staatliche Schulamt. (4) 1 Stimmen die Erziehungsberechtigten oder die Sprengelvolksschule der Überweisung nicht zu, beantragt die Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung eine Entscheidung der Regierung. 2 Für das Verfahren bei der Regierung gelten 28 Abs. 4, 6 und 7 entsprechend; das sonderpädagogische Gutachten erstellt die Förderschule. VSO-F 33 (5) 1 Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf Überweisung stellen. 2 Will die Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung dem Antrag nicht entsprechen, legt sie den Antrag mit einer Stellungnahme der Regierung zur Entscheidung vor. 3 Für das Verfahren bei der Regierung gelten 28 Abs. 4, 6 und 7

23 Dezember 2016 Seite 23 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Schulpflicht entsprechend. (6) 1 Die Überweisung soll zu Beginn eines Schuljahres oder eines Schulhalbjahres wirksam werden. 2 In Zweifelsfällen können Schülerinnen und Schüler für die Dauer von bis zu drei Monaten probeweise an die Volksschule überwiesen werden. 3 Befürwortet die Volksschule am Ende der Probezeit eine Rückführung an die Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, entscheidet, soweit über eine solche Rückführung kein Einvernehmen zwischen den Beteiligten besteht, die Regierung. (7) 1 Soll die Schülerin oder der Schüler an eine andere als die Sprengelvolksschule überwiesen werden, ist zugleich mit dem Überweisungsantrag ein Verfahren zur Genehmigung eines Gastschulverhältnisses einzuleiten. 2 Soll die Aufnahme an einer anderen als der Sprengelvolksschule erfolgen, damit die Schülerin oder der Schüler dort eine Kooperationsklasse oder eine Schule mit dem Profil,Inklusion besuchen kann, ist eine Entscheidung des Staatlichen Schulamtes über die erforderliche Zuweisung nach Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 5 BayEUG herbeizuführen. Schulpflicht (1) 1 Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat o- der in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). 2 Schulpflichtig im Sinn des Satzes 1 ist auch, wer 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 oder 24 wegen des Krieges in seinem Heimatland oder nach 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzt, 3. eine Duldung nach 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzt, 4. vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten; in den Fällen der Nummern 1 und 2 beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. 3 Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. (4) 1 Die Erziehungsberechtigten müssen minderjährige Schulpflichtige bei der Schule anmelden, an der die BayEUG Art. 35

24 Dezember 2016 Seite 24 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Schulpflicht erfüllt werden soll; volljährige Schulpflichtige haben sich selbst anzumelden. 2 Die gleiche Verpflichtung trifft die Ausbildenden und Arbeitgeber sowie die von ihnen Beauftragten für die bei ihnen beschäftigten Berufsschulpflichtigen. Erfüllung der Schulpflicht (1) 1 Die Schulpflicht wird erfüllt durch den Besuch 1. einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule, Schule für Kranke), 2. eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule (vorbehaltlich der Nummer 3) oder der jeweils entsprechenden Förderschule, 3. einer Ergänzungsschule, deren Eignung hierfür das Staatsministerium festgestellt hat; das Gleiche gilt für Vollzeitlehrgänge an Berufsförderungseinrichtungen, deren Eignung vom Staatsministerium im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsministerien festgestellt ist. 2 Die Schulaufsichtsbehörde kann den Besuch einer privaten Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung anordnen, wenn die Ausbildung des Schulpflichtigen dies erfordert und der Träger der privaten Schule zustimmt; vor der Entscheidung sind die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schulpflichtige zu hören. (2) 1 Die Schulpflicht kann auch an einer Schule außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erfüllt werden, wenn diese den in Absatz 1 genannten Schulen gleichwertig ist. 2 Beim Besuch einer außerbayerischen Berufsschule gilt Art. 43 Abs. 5. (3) 1 Für jeden aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen stellt die Schule fest, in welche Jahrgangsstufe der Pflichtschule er einzuweisen ist. 2 Es gilt derjenige Teil der Schulpflicht als zurückgelegt, der dem durch die Einweisung bestimmten Zeitpunkt regelmäßig vorausgeht. 3 Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pflichtschule grundsätzlich in die Jahrgangsstufe einzuweisen, in die Schulpflichtige gleichen Alters, die seit Beginn ihrer Schulpflicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, regelmäßig eingestuft sind. 4 Die Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres allgemein mangelnden Bildungsstands dem Unterricht ihrer Jahrgangsstufe nicht folgen können, können bis zu zwei Jahrgangsstufen tiefer eingestuft werden; eine Verlängerung der Schulpflicht findet hierdurch nicht statt. 5 Ein Schulpflichtiger, der dem Unterricht wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen kann, ist, soweit organisatorisch und finanziell BayEUG Art. 36

25 Dezember 2016 Seite 25 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Berufsschulpflicht möglich, besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen zuzuweisen. 6 Art. 44 bleibt unberührt. Vollzeitschulpflicht (1) 1 Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. 2 Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. 3 Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. (2) 1 Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. 2 Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. 3 Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig; Art. 41 Abs. 7 bleibt unberührt. 4 Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören. 5 Für den Widerruf einer Aufnahme auf Antrag gelten Satz 2 Halbsatz 2 und Satz 4. (3) 1 Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren. 2 Sie kann durch Überspringen von Jahrgangsstufen verkürzt werden. 3 Das Staatsministerium wird ermächtigt, das Überspringen von Jahrgangsstufen in den Schulordnungen zu regeln. Berufsschulpflicht (8) 1 Für Schülerinnen oder Schüler, die nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a oder im Rahmen des Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 die Jahrgangsstufe 1 A besuchen, endet die Vollzeitschulpflicht nach zehn Schuljahren. 2 Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen, endet die Vollzeitschulpflicht nach zwölf Schuljahren, sofern sie nicht bereits auf anderem Weg erfüllt wurde; Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 gelten entsprechend. 3 Bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die die Berufsschulstufe nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c besuchen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vollzeitschulpflicht ab Jahrgangsstufe 12 beenden, um die Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Maß- BayEUG Art. 37 BayEUG Art. 41

26 Dezember 2016 Seite 26 von 85 Stichwort Aussage Fundstelle Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 nahmen der Arbeitsverwaltung zu ermöglichen; die Schülerin oder der Schüler wird durch diese Beendigung berufsschulpflichtig. (9) 1 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder den erfolgreichen Abschluss ihrer Förderschulform nicht erreicht haben, dürfen über das Ende der Vollzeitschulpflicht hinaus auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schule bis zu zwei weitere Schuljahre, in besonderen Ausnahmefällen nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde auch ein drittes Jahr besuchen. 2 Art. 38 Satz 2 und Art. 53 Abs. 7 Satz 3 gelten entsprechend. (10) 1 Für die Berufsschulpflicht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt Art. 39, für die Berufsschulberechtigung Art. 40 entsprechend. 2 Nicht mehr Berufsschulpflichtige sind nach Maßgabe der Schulordnung zum Besuch der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung berechtigt, wenn sie an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsverwaltung teilnehmen oder ein Berufsvorbereitungsjahr besuchen wollen. 3 Umschülerinnen und Umschüler haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung teilzunehmen, sofern ein solcher Unterricht für Schulpflichtige eingerichtet ist. 4 Die Berufsschulpflicht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist durch den mindestens zwölfjährigen Besuch des Förderzentrums, einschließlich Berufsschulstufe, erfüllt. Zusammengestellt von: Irmgard Doll-Edlfurtner, RSchDin Martina Löschberger, RSchDin Susanne Schmittbauer, SoKRin

27 Dezember 2016 Seite 27 von Löschberger, Regierung von Oberbayern, 2016

28 5. Juliane Küssner, Beschreibung des Personenkreises mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst eine Gruppe von Schülern, die oft nicht mit einem klar definierten Störungsbild beschrieben werden kann. Gemeinsam ist der auffällige Rückstand der Intelligenzentwicklung, der mit einem IQ von 69 und weniger (ICD 10) festgesetzt worden ist. Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt die geistige Behinderung als eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue komplexe Information zu verstehen und oder neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung. (WHO 2012) Laut einer Studie von 2009/2010 (Dworschak, Kannewischer, Ratz, Wagner 2012 S.80) finden sich folgende medizinischen Diagnosen bei den Schülern an bayrischen Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung am häufigsten: Down-Syndrom Autismus-Spektrums-Störungen genetische Stoffwechselstörungen Fehlbildungssyndrome Mikro-Makrozephalie und andere Gehirnanomalien Chromosomenveränderungen und Chromosomenstörungen (z.b. das Angelmann- Syndrom, Prader-Willi-Syndrom) X-chromosonal gebundene Syndrome (z.b. Rett-Syndrom, Fragiles X-Syndrom) pränatale Einflüsse (z.b. Virusinfektionen, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch der Mutter) perinatale Einflüsse (z.b. Frühgeburt) und postnatale Einflüsse (z.b. Schädel- Hirntraumata, Entzündungen des zentralen Nervensystems, Impfschäden) Die Bandbreite der Entwicklungsrückstände, Störungen oder Fehlfunktionen, die sich aufgrund dieser Diagnosen-Vielfalt ergeben ist groß, und die Ausprägung der geistigen Behinderung sehr unterschiedlich. Sie betrifft alle Entwicklungsbereiche: Sprechen, Sprachverständnis und Kommunikation Motorik, Koordination, Raumorientierung, Fein- und Graphomotorik Visuelle und auditive Wahrnehmung Lern- und Arbeitsverhalten, Gedächtnis, Konzentration Sozial-emotionales Verhalten Bei einem Teil der Schüler, die dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorgestellt werden, liegt keine oder noch keine abgeschlossene medizinische Diagnose vor. Kommen Einschränkungen aus dem Sinnesbereich (Sehbehinderung oder/und Hörbehinderung) oder/und eine Körperbehinderung hinzu, spricht man von einer Mehrfachbehinderung. Davon ist ungefähr ein Drittel der Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung (SFGE- Studie, Dworschak u.a. 2012) betroffen. Mehrfachbehinderungen erfordern häufig einen erhöhten Pflegebedarf und machen die Zusammenarbeit mit anderen Mobilen Sonderpädagogischen Diensten notwendig. Ca. 30% sind einer leichten geistigen Behinderung zuzuordnen, deren Abgrenzung zum Förderbedarf Sprache, Lernen und Verhalten oft nicht eindeutig festgestellt werden kann. Im Alltag des MSD ge ist der Sonderschullehrer mit genau dieser heterogenen Vielfalt beschäftigt. Dezember 2016 Seite 28 von 85

29 Dezember 2016 Seite 29 von S. Löwe, K. Schmid, St. Kopplin, S. Schmittbauer, H. Leopold-Seidel, St. Peters Übersicht über schulische Fördermöglichkeiten von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 schulische Zugehörigkeit Regelschule Förderzentrum geistige Entwicklung Einschreibung Schulort rechtl. Voraussetzung / Gesetze zur Unterrichtung formelle Voraussetzung Lehrplan Noten/Beurteilung Einzelinklusion an der Regelschule Regelschule im Schulsprengel bei MSD-Betreuung: Förderdiagnostischer Bericht Regelschullehrplan, lernzieldifferenter Unterricht inhaltlich orientiert am LP des FZ geistige Entwicklung möglich bei Notenaussetzung - Leistungserhebung auf Grundlage des Regelschullehrplans, Zeugnisformular und Regelungen der Regelschule Notenaussetzung auf Antrag der Eltern (muss jährlich erneuert werden) nur bei lernzieldifferenter Unterrichtung sh. Lehrplan GrSO/MSO Tandemklasse an der Schule mit Schulprofil Inklusion Regelschule mit dem Schulprofil Inklusion im Schulsprengel Partnerklasse an der Regelschule am FZ kooperierende Regelschule Förderdiagnostischer Bericht Sonderpädagogisches Gutachten Regelschullehrplan, inhaltlich orientiert am LP des FZ geistige Entwicklung Zeugnisformular und Regelungen der Regelschule Notenaussetzung auf Antrag der Eltern (muss jährlich erneuert werden) nur bei lernzieldifferenter Unterrichtung sh. Lehrplan Lehrplan des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung Zeugnisformular des FZ geistige Entwicklung mit Wortgutachten keine Notengebung VSO-F Förderzentrum geistige Entwicklung am FZ Förderzentrum geistige Entwicklung im Schulsprengel Sonderpädagogisches Gutachten Lehrplan des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung Zeugnisformular des FZ geistige Entwicklung mit Wortgutachten keine Notengebung

30 Dezember 2016 Seite 30 von 85 Mobile Sonderpädagogische Dienste Oberbayern Rundbrief 27 Versetzung Schüleranzahl Aufrücken bei Erreichen der individuellen Lernziele Entscheidung der Regelschule bis zu 28 SchülerInnen an der GS, bis zu 30 SchülerInnen an der MS (KMK 2014/15) Aufrücken bei Erreichen der individuellen Lernziele Entscheidung der Regelschule Grund- bzw. Mittelschulklasse mit mind. 7 SchülerInnen mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf schulisches Personal Regelschullehrkraft Regelschullehrkraft, Sonderschullehrkraft, HFL/HPU, Pflegekraft Unterstützungsmöglichkeiten MSD: Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts Beratung/Unterstützung: o bei der Förderplanerstellung o Durchführung individueller Fördermaßnahmen o Aufhebung der Lernzielgleichheit Fortbildungen keine Versetzungsregelung mind. 7 SchülerInnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sonderschullehrkraft HFL/HPU, Pflegekraft keine Versetzungsregelung max. 12 SchülerInnen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sonderschullehrkraft HFL/HPU, Pflegekraft Als außerschulische Unterstützungmöglichkeit kann für SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beim Bezirk Oberbayern eine Schulbegleitung zur Unterstützung im Unterricht beantragt werden.

31 7. S. Löwe, K. Schmid, St. Kopplin, S. Schmittbauer, H. Leopold-Seidl, St. Peters, MSD geistige Entwicklung - Rechtliche Grundlegung und Beschreibung Der MSD geistige Entwicklung ist einer von acht Schwerpunkten die Unterstützung in der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf anbieten: Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung, Lernen/Sprache/emotional-soziale Entwicklung, Autismus, Berufsschule. Die Aufgaben der MSD werden im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, BayEUG Art. 21, beschrieben: (1) 1 Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützen die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 eine allgemeine Schule besuchen können; sie können auch an einer anderen Förderschule eingesetzt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in mehreren Förderschwerpunkten sonderpädagogischen Förderbedarf hat und vom Lehrpersonal der besuchten Förderschule nicht in allen Schwerpunkten gefördert werden kann. 2 Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. 3 Mobile Sonderpädagogische Dienste werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet, soweit nicht nach Art. 30a Abs. 9 Satz 3 etwas anderes durch die Regierung bestimmt wurde. Zusätzliche Ausführungen finden sich in der Volksschulordnung für Förderschulen, VSO-F: 25 (1) 1Mobile Sonderpädagogische Dienste in den verschiedenen Fachrichtungen unterstützen auf Anforderung die allgemeinen Schulen oder Förderschulen mit einem anderen Förderschwerpunkt.2Die Tätigkeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nach Art. 30a Abs. 3 Satz 2 und Art. 30b Abs. 2 Satz 2 BayEUG in Verbindung mit Art. 2 BayEUG umfasst insbesondere folgende Aufgaben: Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule; die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext; die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds; Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten. Im ISB-Heft: Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Konkret : Aufgaben des MSD, wird die Aufgabe des MSD geistige Entwicklung wie folgt beschrieben: Der MSD geistige Entwicklung sensibilisiert Lehrkräfte, wie sie Schülerinnen und Schülern aktive Lebensbewältigung in sozialer Integration und den Aufbau von Kompetenzen zu Erschließung ihrer Lebenswelt ermöglichen. Neben dem Zugang zu den Kulturtechniken und dem Erwerb von Fähigkeiten und Techniken zu einer möglichst selbstständigen Lebensgestaltung. Umfasst dies insbesondere eine grundlegende Förderung von motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Kompetenzen. Ansprechpartner, um den MSD anzusprechen sind die Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Der MSD geistige Entwicklung wird tätig an Grund- und Mittelschulen (auch an Privatschulen; Anm. d. Redaktion) Mitarbeiter im MSD geistige Entwicklung: Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst Dezember 2016 Seite 31 von 85

32 Zeitlicher Rahmen des Einsatzes Der zeitliche Rahmen der MSD-Betreuung orientiert sich am wöchentlichen Lehrerstundenmaß, welches dem Schüler/in am Förderzentrum zustehen würde. BayEUG Art. 21 (2) Für die Fördermaßnahmen können einschließlich des anteiligen Lehrerstundeneinsatzes je Schülerin bzw. Schüler in der besuchten allgemeinen Schule im längerfristigen Durchschnitt nicht mehr Lehrerstunden aufgewendet werden, als in der entsprechenden Förderschule je Schülerin bzw. Schüler eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich bezogen auf die wirklich vorhandenen Ressourcen, um eine Kann- Bestimmung. Die dem Förderzentrum geistige Entwicklung zugeteilte MSD-Stundenzahl muss flexibel auf die gemeldeten Schülerinnen und Schüler verteilt werden. Folgende Aufgaben müssen mit diesem Stundenmaß abgedeckt werden: Aufgaben des MSD Diagnostik: Sonderpädagogische Förderdiagnostik: o Anamnese und Kind-Umfeld-Analyse mit Eltern und Schule unter Einbeziehung vorliegender medizinischer, pädagogischer und therapeutischer Gutachten oder Berichte o Beobachtung des Kindes/Jugendlichen im Unterricht und im schulischen Kontext Arbeits- und Lernverhalten Sozialverhalten Lebensbedeutsame Kompetenzen (Handlungsplanung, räumliche und zeitliche Orientierung, Nahrungsaufnahme, Hygiene, An- /Ausziehen...) o Erfassung der Lernausgangslage in der Einzelsituation o Individuelle Screeningverfahren o Erfahrungsgestützte Beobachtungs- und Bewertungsverfahren o Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts Intelligenzdiagnostik nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten!! Beratung: von Eltern, Lehrkräften, Schulbegleitung, Schulleitung Methodisch-didaktische Beratung bzgl. Unterrichtsstruktur, Lernformen und Materialien auf der Basis des Förderplanes Beratung der Lehrkraft zur Erstellung und Umsetzung des Förderplans Information und Beratung zu Leistungsbewertung, Benotung und Notenaussetzung sowie lernzieldifferenzierter Unterrichtung Information über Behinderungsformen, Verhaltensbesonderheiten Information über/unterstützung bei Beantragung von Schulbegleitungen Informationen zu Therapeuten und ergänzenden Betreuungsmöglichkeiten Unterstützung bei Hilfeplangesprächen Ergebnisoffene Beratung zu möglichen schulischen Förderorten Bei Bedarf Beratung und Begleitung von Förderortwechseln Förderung: auf Grundlage des Förderplans individuelle Förderung ist nach Bedarf und Ressourcenlage möglich Fortbildung: Unterrichtsmitschauen für Lehrkräfte am Förderzentrum geistige Entwicklung Workshops Gesprächskreise Themenbezogene Fortbildungen Schulhausinterne Fortbildungen Dezember 2016 Seite 32 von 85

33 Kooperation mit den MSD-KollegInnen anderer Förderschwerpunkte Zusammenarbeit mit dem MSD Lernen/Sprache/emotionale- und soziale Entwicklung zur Abklärung des Förderschwerpunktes Bei mehreren Förderschwerpunkten Feststellung des Hauptförderschwerpunktes Einbeziehung weiterer MSDs: o Körperlich-motorische Entwicklung o Sehen o Hören o Emotional-soziale Entwicklung o Autismus 8. Steffi Kopplin, Förderdiagnostischer Bericht was muss ich wissen? Wann brauche ich einen Förderdiagnostischen Bericht? Der Förderdiagnostische Bericht bildet im Sinne der Art. 30a und 30b BayEUG die Grundlage sonderpädagogischen Handelns in inklusiven schulischen Angeboten. Er stellt die Voraussetzung für eine Unterrichtung nach individuellen Lernzielen an der allgemeinen Schule dar. Der Förderdiagnostische Bericht dient zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Seine Erstellung erfolgt somit für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 3), in Tandemklassen (BayEUG Art. 30b, Abs. 5), bei Einzelinklusion (BayEUG Art. 30b, Abs. 2) Wer schreibt den Förderdiagnostischen Bericht? Der Förderdiagnostische Bericht wird erstellt von der Lehrkraft für Sonderpädagogik (Tandemklassen), sowie bei Einzelintegration und Schulprofil Inklusion vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Beraten und unterstützt wird der Sonderpädagoge sowohl durch die Lehrkraft der Regelschule als auch durch die Eltern des betroffenen Schülers. Wer unterschreibt? Die Lehrkraft für Sonderpädagogik unterschreibt den Förderdiagnostischen Bericht. Die Schulleitung der Regelschule und die Schulleitung des Förderzentrums nehmen zur Kenntnis. Wird eine Aussage zum Förderort getroffen? Eine Aussage zum Förderort, wie beim Sonderpädagogischen Gutachten, ist nicht vorgesehen. Welche Informationen enthält der Förderdiagnostische Bericht? Angaben über den Schüler Untersuchungsanlass und Fragestellung Präzise Darstellung der Lernausgangslage Im Interesse einer umfassenden Kind- Umfeld-Analyse werden dabei sowohl Gegebenheiten der sozialen Umwelt wie auch schulische Rahmenbedingungen miteinbezogen, wobei in den Formulierungen ein sensibler Umgang mit Aussagen über das Kind und sein Umfeld (im Hinblick auf mögliche Stigmatisierungen) notwendig ist Aussagen über die spezifischen Förderbedürfnisse des Kindes/ Jugendlichen Im Besonderen sind die Entwicklungsbereiche zu beschreiben, bei denen pädagogischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Ermöglichung von Teilhabe sowie bestmögliche schulische und personale Entwicklung für den Schüler / die Schülerin besteht. Die Dezember 2016 Seite 33 von 85

34 fachlichen Grundlagen der/des jeweils betroffenen Förderschwerpunkte/s (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung) finden dabei besondere Berücksichtigung. Aufzuzeigen sind ebenso die Kompetenzen und Interessen des Kindes und Jugendlichen sowie die Ressourcen im Umfeld. Zielerwartungen und Prognosen Über den Umfang der Diagnostik und die dabei zum Einsatz kommenden Verfahren entscheidet der/die Lehrkraft für Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule unter Berücksichtigung des Förderbedarfs des Schülers sowie der diagnostischen Fragestellung. Bei der Durchführung eines Intelligenztests ist ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig (VSO-F 25, Abs. 1, Satz 6, 2. Halbsatz). Warum brauche ich als Lehrkraft einen Förderdiagnostischen Bericht für den Schüler? Der Förderdiagnostische Bericht bildet die unerlässliche Grundlage für den individuellen Förderplan, der von der allgemeinen Schule zu erstellen und zu verantworten ist. Er enthält klare Aussagen zu Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Unterstützung. Wird der Förderdiagnostische Bericht nur einmal erstellt? Unter Einbeziehung der Eltern muss er in regelmäßigen Abständen evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Werden die Eltern über die Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts informiert? Die Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts sollte immer unter Einbeziehung der Eltern stattfinden. Der Förderdiagnostische Bericht wird in jedem Fall mit den Eltern erörtert. Wo werden die Unterlagen aufbewahrt? Der Föd.B. ist Teil der Schülerunterlagen ( 2 Abs.1 Nr. k, SchUntV ), Bei Vorliegen eines Föd.B.s wird lediglich darauf verwiesen und das wesentliche Ergebnis festgehalten; der Föd.B. selbst ist nicht Teil des Schullaufbahnbogens. (Abs Nr.4 Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen vom ) Was erfolgt bei einem Schulwechsel? Bei einem Schulwechsel wird der Schullaufbahnbogen weitergegeben.( 4, SchUntV.) ein Förderdiagnostischer Bericht wird nur mit Einwilligung oder sofern eine erhebliche Beeinträchtigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft (Art. 41 Abs.5 Nr.2 BayEUG) zu befürchten ist weitergegeben. Die Weitergabe weiterer Schülerunterlagen nach 4 Abs. 1 Satz 2 SchUntV kann auf Veranlassung der aufnehmenden oder abgebenden Schule erfolgen. (Abs.4 Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen 10/2015) Dezember 2016 Seite 34 von 85

35 9. Stephanie Kopplin, Förderplan was muss ich wissen? Wo finde ich gesetzliche Grundlagen? GrSO 39 Nachteilsausgleich, Förderplan MSO 48 Wann wird ein Förderplan erstellt? Wenn Schüler aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grundschule / Mittelschule nicht erreichen; ein Förderplan kann aber auch immer bei Bedarf erstellt werden. Wer schreibt den Förderplan? Die Erstellung erfolgt durch den Regelschullehrer unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste und aller am Entwicklungsprozess Beteiligten (z.b. weitere Lehrkräfte der Klasse, Erziehungsberechtigte, Schulleitung, Fachdienste, Schulberatung, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) Wird der Förderplan nur einmal erstellt? Der Förderplan ist ein Arbeitsmittel für den individuellen Unterricht, das in der täglichen Arbeit überprüft wird. Die Lernziele im Förderplan müssen mindestens jährlich fortgeschrieben werden. Dürfen Eltern den Förderplan einsehen? Der Förderplan ist mit den Erziehungsberechtigen zu erörtern. Was steht im Förderplan? Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, wesentliche Fördermaßnahmen und ggf. vorgeschriebene Leistungserhebungen. Wer unterschreibt den Förderplan? Die Erstellung des Förderplans liegt in der Zuständigkeit des Klassenlehrers. Dieser unterschreibt auch den Plan und legt ihn der Schulleitung zur Kenntnisnahme vor. Wo wird der Förderplan aufbewahrt und wie wird er weitergegeben? Der Förderplan ist Teil der Schülerakte an der allgemeinen Schule (Schülerunterlagenverordnung SchUntV 2/1l vom ). Bei einem Schulwechsel wird der Schullaufbahnbogen weitergegeben, in dem die Förderpläne vermerkt sind. Die Förderpläne selbst bleiben an der abgebenden Schule. ( 4/1 Schülerunterlagenverordnung 9/2015) Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schüler können die Förderpläne selbstverständlich weitergegeben werden. Welche Schritte sind bei einer Förderplanung sinnvoll? Schwerpunkte der Förderung festlegen Förderziele konkretisieren Fördermaßnahmen auswählen Förderzeitraum und Zeitpunkt der Evaluation festsetzen Warum brauche ich als Lehrkraft den Förderplan? Nach GrSO und MSO beschreibt der Förderplan bei Lernzieldifferenz die vorgesehenen Leistungserhebungen und Bewertungen. Der Förderplan ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung und Dokumentation der Lernfortschritte und erleichtert die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Da der Förderplan Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnisse des Kindes sehr genau darstellt, eignet er sich gut als Kommunikationsmedium aller am Förderprozess Beteiligten. Dezember 2016 Seite 35 von 85

36 10. Dr. Monika Christoph, Lesen, Schreiben, Rechnen und was sonst noch? 1. Vorüberlegungen In Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie in der eigenen Erfahrung im MSD taucht immer wieder die Überlegung auf: Wie gelingt es, dass die Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung in einer Klasse an der Grundschule ihre ganz individuellen Unterrichtsinhalte und ihre individuelle Förderung erfahren können? Als Teil der Schulklasse haben sie grundsätzlich das gleiche Recht auf eine ihnen angemessene Erziehung und Bildung - genau so wie die anderen Schüler ihrer Klasse, unabhängig von Schulart und Altersstufe. Übereinstimmung besteht darüber, dass auch in inklusiver Unterrichtung / Beschulung als ein übergeordnetes Ziel die möglichst umfassende Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen stehen soll, sei es bei Schülern mit Behinderung oder ohne: Unterricht erhebt den Anspruch, selbstbestimmt Entwicklung zu unterstützen und gleichzeitig auf Teilhabe in der Gesellschaft vorzubereiten. (Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, 2003, 8). Am Ende dieser Persönlichkeitsentwicklung sollen die Schülerinnen und Schüler möglichst selbstständig, selbstbewusst und erfolgreich am Leben in ihrem jeweiligen Umfeld teilhaben können. Der im Lehrplan beschrieben Bildungsund Erziehungsauftrag beinhaltet z.b. Personale Identität, Soziale Integration oder Lebensbedeutsame Kompetenzen (a.a.o., 10). Für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die in inklusiver Unterrichtung an Grundschulen sind, kommt zur Orientierung der Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zur Anwendung. Die Situationen im Leben, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich der Kulturtechniken (die ja einen großen Raum im Unterricht der Grundschule einnehmen) lebensnotwendig sind, sind für Schülerinnen und Schüler, für die obiger Lehrplan zur Anwendung kommen kann, nicht immer ausschlaggebend. Die Fragestellung lautet also: Welche Inhalte sollen kurzund mittelfristig für einzelne Schüler jeweils ausgewählt werden? Welche Bereiche aus dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ergänzend besonders zu beachten? Eine grundsätzliche Lehrplanaussage ist dazu: Die Gestaltung von Lernprozessen ist von dem Grundsatz geleitet, dass Menschen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung letztlich die gleichen Lebensaufgaben zu bewältigen haben wie Menschen ohne Behinderung. (a.a.o., 9) Da der Einblick und die Einflussnahme während der MSD Zeit naturgemäß begrenzt sind, kann sich die Darstellung der Fördermöglichkeiten immer nur auf ein einzelnes Kind und auf seine besondere Situation beziehen. Eine Beschreibung von Voraussetzungen bei einem ausgewählten Schüler könnte hilfreich sein, Ziele des Lehrplans auszuwählen. 2. Fallbeispiel als Grundlage für eine Förderplanung Persönliche und schulische Situation: Verhaltensweisen aus der Autismus Spektrum - Störung fehlende umschriebene Entwicklungsstörung Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung, Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion, Auffälligkeiten in der Kommunikation Repetitives, stereotypes Verhalten, ataktisch dyspraktisch Mittelgradige Intelligenzminderung (sprachfreier Test) Der Schüler arbeitet immer mit der Schulbegleitung Persönlichkeit / Soziales / Lernverhalten Braucht Struktur, grundsätzlich interessiert an anregenden Lerninhalten Dezember 2016 Seite 36 von 85

37 Interessiert sich für andere Kinder, nennt sie teilweise beim Namen Imitiert stark das Verhalten (Modellernen) Benötigt Individualisierung des Materials und der Lernziele in allen Fächern, arbeitet mit Unterstützung der Schulbegleitung so weit wie möglich an den Inhalten mit Ausdauer noch sehr gering (bezogen auf den ganzen Schultag) Kann dem Lerngeschehen für kurze Zeit beobachtend folgen, arbeitet dann eher in Ruhe außerhalb des Klassengeschehens Nimmt an kleinen Spielen und Bewegungsspielen während des Unterrichts teil Zerreißt Material, wenn er zu lange allein mit sich gelassen wird (nach ca. 5-7 Min.) oder stimuliert sich mit Geräuschen Kann sich noch nicht ausdauernd selbst sinnvoll beschäftigen Derzeit lässt er sich mit bestimmten Medien kurzzeitig zur Entspannung anregen Selbstversorgung An- und Ausziehen in der Garderobe mit Hilfe, Mütze aufsetzen noch nicht richtig, Handschuhe anziehen gelingt allein, aber mit Handlungsschrittvorgabe Hausschuhe an- und ausziehen ebenfalls nur mit sprachlicher Anleitung, Weiß, was er für die Pause draußen benötigt (kann die Dinge nennen) Isst seine Brotzeit selbstständig Muss manchmal an Toilettengang erinnert werden, geht mit Begleitung der Schulbegleitung Ablauf des Toilettengangs: die Handlungsabläufe gelingen nur mit kleinschrittigen sprachlichen Handlungsanweisungen ( Bitte Hose runterziehen, Unterhose auch ganz runterziehen, hinsetzen, Fertig!, abputzen, spülen, Unterhose bitte hochziehen, Hose hochziehen, Ich mach Hose noch zu!, Ich wasch die Hände!, abtrocknen, Unterhemd, Pullover noch richtig anziehen) Weitere Probleme in der Selbstversorgung: Nase putzen (nicht mit dem Ärmel, sondern mit dem Taschentuch), Hörgeräte richtig benutzen und bedienen, Mund richtig abputzen nach dem Verzehr des Pausenbrotes (nicht mit dem Ärmel), Finger oder Hände säubern (nicht mit dem Ärmel) Sporthose selbstständiger an- und ausziehen, Turnschuhe selbstständiger an- und ausziehen Tisch abwischen im Klassenzimmer noch nicht alleine Sprache Reagiert gut auf Gebärden und Lauthandzeichen Kontaktaufnahme nur möglich mit vorher eingelernten oder spontan übernommenen Sprachmustern; Sprache manchmal unverständlich; spricht eigene Sprache oder echolalisch, benutzt aber auch Sprachmuster, die gefallen sind, um sich zu verständigen; Kompensation durch Gebärden Hypotonie im Bereich der Mundmuskulatur Interaktion motivationsabhängig, zeitverzögert Reagiert interessiert auf Ansprache und Unterrichtsgespräch und gibt sehr kurze Antworten zur Sache (Ein Wort oder Zwei Wort - Sätze) Wahrnehmung Sensorische Auffälligkeiten (ins Licht schauen, riechen, kratzen, klopfen, usw.) Aufmerksamkeitsprobleme (Richtung, Dauer, Intensität) Benötigt visuelle Strukturierungen (Tagesplan, Ablaufpläne, Gegenstände, ) Motorik Braucht viel Bewegung, aber verminderte Ausdauerleistung Aktiv und bewegungsfreudig, aber steife Bewegungen Denken Akzeptiert und nutzt Rituale Orientiert sich am Tagesplan der Klasse Kann einfache Reihen gedanklich strukturieren Dezember 2016 Seite 37 von 85

38 Versucht zumindest, bei Denkprozessen (Handlungsabläufe, Mathematik im ZR bis 8, Bildergeschichten) mit zu arbeiten und diese nachzuvollziehen Deutsch Bildkarten etc. lernt er schnell lesen und ordnen Großes Interesse an Bildern (Geschichten, Bücher), Antwort auf Fragen dazu mit Zeigen Beantwortet Fragen, bei denen er sich der Antwort sicher ist, entschieden, laut und deutlich mit Ja Spricht gern in der MSD Situation (bis er müde ist) Erstellen des Tagesplans mit sprachlicher Anleitung Spricht gern Lernwörter, die gerade in Einzelförderung gelesen wurden; hat Lieblingswörter Schreiben muss geübt werden, schreibt noch sehr groß, schreibt seinen Namen nicht ganz richtig auswendig, schreibt noch Großbuchstaben Kann nicht laut synthetisieren, auch keine Silben Stellt Wörter wie Tiger mit Hilfe aus Einzelbuchstaben an der Tafel zusammen, findet diese Buchstaben aus einer größeren Anzahl oft selbst heraus und kann sie mit wenig Hilfe reihen Nennt die Klassenkameraden teilweise beim Namen Ordnet die Schülernamen den passenden Fotos auf Karten zu (überwiegend richtig, bei Übung) Nimmt am Vorkurs Deutsch teil Mathematik Benennt die Ziffern 1 12, zählt mechanisch ca. 14 Findet die aktuellen Datumszahlen aus Zahlkarten bis 31 mit Hilfe heraus, versucht, für das Datum aktuell auch die zweistelligen Ziffern zu lesen und zu sprechen Mengenzuordnung gelingt handelnd bis 6 (bei stetiger Übung und mit Hilfe) Mathematik gelingt nur handelnd mit vielfältigem Material Sachunterricht: Derzeit noch wenig aktive Teilnahme / Sport: benötigt viel Bewegung, auch im Unterricht; erhält zusätzlichen Sportunterricht / Fachunterricht: ansatzweise Teilnahme möglich, malt gern einfache Formen, spielt gern Veeh Harfe (EF; wird als Belohnung eingesetzt). 3. Folgerungen aus der Lernausgangslage Relativ schnell stellen sich bei der Durchsicht der obigen Schülerbeschreibung einige Entwicklungsund Förderbereiche heraus, die zusätzlich zum Lernen in den Kulturtechniken angezielt werden müssen, um eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung mit möglichst hoher Selbstständigkeit zu unterstützen. Folgende ausgewählte Aspekte stehen laut Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2003) unter anderem im Mittelpunkt des Lerngeschehens gerade für diesen Schüler: Autonomie im Kontext sozialer Bezüge, Kommunikation, Bewegung und Handlungsplanung, Aufmerksamkeit und Konzentration, Handeln in Alltagssituationen, usw. (a.a.o, 9) 4. Grundlegende Ziele (PZ) für oben beschriebenen Schüler sind unter anderem: Ausweitung der konkreten Arbeitszeit, Stärkung der Konzentrationsfähigkeit Erweiterung des Repertoires des selbstständigen Handelns und Lernens im Bereich der Selbstversorgung Einübung der unterrichtlichen Abfolgen und zunehmende Selbstständigkeit Ausweitung der aktiven kommunikativen Fähigkeiten Verbesserung der Motorik durch Basis - Übungen Dezember 2016 Seite 38 von 85

39 Verbesserung der Gedächtnisfunktion durch Einübung von ausgewählten lebenspraktischen oder schulischen Handlungsabläufen Bewusstmachen von Vorlieben als Basis von eigenständiger Beschäftigung in Entspannungsphasen, Einüben von Entscheidungskompetenzen Orientierung im täglichen Geschehen sowie im Schulhaus und der Schulumgebung 5. Darstellung ausgewählter Lernbereiche mit möglichen Förderschwerpunkten LB Persönlichkeit und Soziale Beziehungen Grundlegendes Ziel von Erziehung und Unterricht ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrem personalen und sozialen Werden zu unterstützen. (LP ge 2003, 43) Dabei ist die Aufgabe des Unterrichts: Unterrichtssituationen dialogisch, kooperativ und handlungsoffen zu gestalten, genügend Zeit und Gelegenheit für Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, zu selbstständigem Handeln und Entscheiden zu ermutigen. (a.a.o., 43) 1. Personale Identität Gefühle Umgang mit Gefühlen: Langeweile überwinden: sich allein beschäftigen Wünsche und Bedürfnisse: Auswahl und Entscheidung Persönliche Merkmale Name: Den eig. Namen mit Ich ersetzen Selbstwertgefühl Wertschätzung durch andere, Fertigkeiten, Beeinträchtigungen stolz sein auf eig. Leistung, sich freuen, etc. 2. Soziale Beziehungen In Beziehung treten Rituale, Gemeinsame Ausrichtung der Aumerksamkeit, Bezogenheit aufeinander Soziales Handeln Der Unterricht macht Alltagssituationen zum Lerngegenstand. Schülerinnen und Schüler erproben soziales Handeln konkret. (a.a.o., 54) Partnerbezogenes Handeln, Kooperation in der Gruppe, Helfen, Sprachliche Umgangsformen, Regeln LB Denken und Lernen Denkerziehung ist ein durchgängiger Grundsatz für jede Unterrichtsstunde.. Damit Schülerinnen und Schüler eigene Denkstrukturen entwickeln können, ist es erforderlich, ihnen genügend Raum für entdeckendes und handelndes Lernen zu geben. (a.a.o., 84) 3. Planvolles Handeln und Problemlösung Nachahmung von Handlungen Imitieren; ohne sichtbares Vorbild wiederholen, häufig in konkreten Alltagssituationen wiederholen Entwicklung von Planungsleistungen Handlungsplanung: Bilder, Gegenstände, Anleitungen befolgen, Teilschritte übernehmen, Hilfsmittel benutzen 4. Das Lernen lernen Konzentration Sich immer länger konzentrieren, in Lernpausen entspannen können, Entspannungstechniken kennen lernen, usw. Selbstorganisation und Lerntechniken Arbeitshaltung, Ausdauer entwickeln, Arbeitsplatz organisieren, von äußerer Hilfe zunehmend unabhängig werden Einübungen von Lern- und Arbeitsformen der Partnerarbeit bei ausgewählten Unterrichtsinhalten Lernspiele mit den Mitschülern spielen Mehr Teilnahme am HSU der Klasse LB Kommunikation und Sprache Das Erlernen kommunikativer Strategien und die Verwendung von Lautsprache oder unterstützenden Hilfen werden immer in das Alltagsgeschehen eingebunden. Neben der gesprochenen Sprache können Gebärden, Bildsymbolsysteme und elektronische Hilfen die kommunikativen Möglichkeiten erweitern oder ersetzen. (a.a.o., 97) Dezember 2016 Seite 39 von 85

40 5. Kommunikationsstrategien Kommunikationsverlauf Beginn der Kommunikation, Aufrechterhaltung, Gesprächsregeln, Beenden Kommunikation gestaltet Beziehung Wünsche, Befinden und Gefühle, Hilfen erbitten, Beitrag zum Zusammenleben, sich entschuldigen, Höflichkeitsformen, usw. 6. Sprachverständnis Symbolfunktion der Sprache Das Ich, Das Du, Eigenschaften, Raum- und Zeitbeziehungen 7. Lautspracherwerb Entwicklung der Lautsprache Mehrwortsätze Differenzierter Umgang mit Sprache 8. Unterstützte Kommunikation Kommunikationsmedien Fotos, Bilder und Symbole, Schrift Gebärden LB Selbstversorgung Sich im Alltag weitestgehend selbst versorgen zu können ist wesentlicher Bestandteil einer autonomen, also von anderen Personen unabhängigen Lebensführung. Die aktuelle Lebenswirklichkeit ist Ausgangspunkt für den Unterricht. Die Auswahl der Lerninhalte orientiert sich an der individuell zu erwartenden Lebenssituation. Die Durchführung von Handlungsabläufen, die durch häufiges Wiederholen zur Gewohnheit werden, ist dabei unerlässlich. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist besonders wichtig. (a.a.o, 114) 9. Körperpflege und Hygiene Hautpflege: Reinigung von Gesicht und Händen Toilette: Toilette / Toilettenstuhl gleichbleibende Handlungsabläufe einüben 10. Kleidung An- und Auskleiden: mit Hilfe, teilweise selbstständig, völlig selbstständig; Verschlüsse 11. Eigene Sicherheit: Selbstschutz Auf phys. Bedürfnisseaufmerksam machen (z.b. Notdurft) 6. Mögliche Anbindungen an Aussagen des LehrplanPLUS - Grundschule in Bayern (2. Aufl. 2014) Die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit treffen unter 3.4. Inklusion - Pädagogik der Vielfalt eine klare Aussage: Eine an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Bildungsbegleitung, die sich durch multiprofessionelle Teams und multiprofessionelles Zusammenwirken verschiedener Bildungseinrichtungen realisiert, sichert Bildungsgerechtigkeit. Für die Organisation von Lernumgebungen sind eine konsequente Orientierung an den Kompetenzen der Kinder und deren aktive Beteiligung notwendig. (a.a.o, 7/8) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag sieht explizit Inklusion als Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe vor: Das gemeinsame Leben und Lernen orientiert sich an den individuellen Interessen und, Stärken sowie Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler (a.a.o.,14) Der Schülerorientierung und dem Erwerb von Alltagskompetenzen (a.a.o.,15) ist sogar ein Absatz gewidmet: Die Grundschule legt Wert darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler Grundfähigkeiten und fertigkeiten erwerben, die zur unmittelbaren Bewältigung von Anforderungen des modernen Alltags notwendig sind. Vielfältige und lebenslange Lernsituationen in der Schule und im Unterricht sowie reale Gegebenheiten bieten Gelegenheiten zum Aufbau und zur Anwendung von Alltagskompetenzen. (a.a.o.,15) Dezember 2016 Seite 40 von 85

41 11. Cornelia Winkler, Inklusionsberatung an den Staatlichen Schulämtern - interdisziplinär, überörtlich, vernetzt, neutral Die Inklusionsberatung an den Staatlichen Schulämtern für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen ist seit dem Schuljahr 2015/16 in allen Schulämtern eingerichtet und auf die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Das Beratungsangebot ist interdisziplinär angelegt und eng vernetzt mit der Eingliederungsund Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern und den örtlichen Behindertenbeauftragten. Erziehungsberechtigte können sich dort neutral über die verschiedenen schulischen Möglichkeiten aufklären und beraten lassen. Das Team der Beratungsstelle setzt sich aus Vertretern von Grund- und Mittelschulen sowie der Förderzentren zusammen /beratung-auf-mehr-schulaemterausgeweitet.html Die unabhängige Inklusionsberatung ist AN- SPRECHPARTNER BEI FRAGEN ZUR INKLUSION. Mit diesen Anliegen können sich Erziehungsberechtigte an die Inklusionsberatungsstelle wenden: Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt) Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen Grundsätze der Arbeit: Die Mitarbeiter der Inklusionsberatungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist neutral. Das Ergebnis der Beratung ist offen. Die Beratung ist kostenfrei. Das Team (2-4 Mitarbeiter) der Inklusionsberatungsstelle setzt sich zusammen aus: Beratungslehrkräften Schulpsychologinnen/ Schulpsychologen der Grund- und Mittelschulen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen der Förderzentren Dezember 2016 Seite 41 von 85

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43 12. Inklusionsberatung am Schulamt Standorte Oberbayern Schuljahr Einzugsbereich Staatliches Schulamt Standort, Kontaktdaten LK Altötting LK Bad Tölz- Wolfratshausen LK Berchtesgadener Land LK Dachau LK Ebersberg Staatl. Schulamt im Landkreis Altötting Bahnhofstraße Altötting Tel: Fax: Staatl. Schulamt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz Tel: Fax: Staatl. Schulamt im Landkreis Berchtesgadener Land Salzburger Straße Bad Reichenhall Tel: Fax: Staatl. Schulamt im Landkreis Dachau Dr.-Hiller-Str Dachau Telefon: Fax: Staatl. Schulamt im Landkreis Ebersberg Wasserburger Straße Ebersberg Tel: Fax: schulamt@lra-ebe.de Inklusionsberatung Haus Fair dl Burghauser Straße Altötting Tel: inklusionsberatung.altoetting@gmail.com im Staatl. Schulamt Bad Tölz- Wolfratshausen Anschrift: Inklusionsberatung 1. Stock / Raum Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz Tel: inklusionsberatung.schule@lra-toelz.de im Staatl. Schulamt Berchtesgadener Land Anschrift: Inklusionsberatung Salzburger Str Bad Reichenhall Tel: inklusionsberatung@lra-bgl.de im Landratsamt Dachau Anschrift: Inklusionsberatung Weiherweg Dachau inklusionsberatung@lra-dah.bayern.de im Staatl. Schulamt im Landkreis Ebersberg Anschrift: Inklusionsberatung Wasserburger Straße Ebersberg Tel: inklusionsberatung@lra-ebe.de Dezember 2016 Seite 43 von 85

44 Einzugsbereich Staatliches Schulamt Standort, Kontaktdaten LK Eichstätt LK Erding LK Freising LK Garmisch- Partenkirchen Stadt Ingolstadt Staatl. Schulamt im Landkreis Eichstätt Ostenstraße Eichstätt Tel: Fax: Staatl. Schulamt im Landkreis Erding Alois-Schießl-Platz Erding Tel: Fax: schulamt@lra-ed.de Staatl. Schulamt im Landkreis Freising Landshuter Str Freising Tel: Fax: schulamt@kreis-fs.de Staatl. Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Burgstraße Garmisch- Partenkirchen Tel: Fax: schulamt@lra-gap.de Staatl. Schulamt in der Stadt Ingolstadt Neubaustraße 2 im Tillyhaus Ingolstadt Tel: Fax: schulamt@ingolstadt.de im Staatl. Schulamt Eichstätt Anschrift: Inklusionsberatung Ostenstr. 31a Eichstätt Tel: 08421/ inklusionsberatung@lra-ei.bayern.de an der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises Erding Anschrift: Inklusionsberatung Roßmayrgasse Erding Tel: Inklusionsberatungsstelle@lra-ed.de im Landratsamt Freising Anschrift: Inklusionsberatung Landshuter Str Freising Tel: beratungszentrum@kreis-fs.de im Staatl. Schulamt Garmisch- Partenkirchen Anschrift: Inklusionsberatung Burgstraße Garmisch-Partenkirchen Tel: info@inklusionsberatung-gap.de an der Schulberatungsstelle in Murnau: Inklusionsberatung Sollerstraße Murnau Tel: an der Mittelschule Ingolstadt- Friedrichshofen Anschrift: Inklusionsberatung Jurastraße Ingolstadt Tel: verwaltung@schule-friedrichshofen.de Dezember 2016 Seite 44 von 85

45 Einzugsbereich Staatliches Schulamt Standort, Kontaktdaten LK Landsberg/Lech LK Miesbach LK Mühldorf LK München LHSt München Staatl. Schulamt im Landkreis Landsberg a. Lech Kohlstattstraße Landsberg a. L. Tel: Fax: schulamt@lra-ll.bayern.de Staatl. Schulamt im Landkreis Miesbach Am Windfeld Miesbach Tel: Fax schulamt@lra-mb.bayern.de Staatl. Schulamt im Landkreis Mühldorf Am Kellerberg Mühldorf Tel: Fax: paul.schoenstetter@lra-mue.de Staatl. Schulamt im Landkreis München Frankenthaler Straße München Tel: Fax: schulamt@lra-m.bayern.de Staatl. Schulamt in der Landeshauptstadt München Schwanthalerstr München Tel: Fax: muenchen.flpost@schulamt.musin.de an der Schule am Luisenhof Anschrift: Inklusionsberatung Isidor-Hipper-Str Landsberg am Lech Tel: schulamt@lra-ll.bayern.de im Staatl. Schulamt Miesbach Anschrift: Inklusionsberatung Am Windfeld Miesbach Tel: inklusion@ibs-mb.bayern.de im Staatl. Schulamt Mühldorf Anschrift: Inklusionsberatung Am Kellerberg Mühldorf Tel: inklusionsberatungmue@lra-mue.de bei Bedarf auch in den Bürgerbüros in Waldkraiburg und Haag im Staatl. Schulamt Landkreis München Anschrift: Inklusionsberatung Frankenthaler Straße München Tel: inklusionsberatung@lra-m.bayern.de in der Städtischen Bildungsberatungsstelle München Anschrift: Inklusionsberatung Schwanthalerstraße München Tel: inklusionsberatungschulamt@muenchen.de Dezember 2016 Seite 45 von 85

46 Einzugsbereich Staatliches Schulamt Standort, Kontaktdaten LK Neuburg- Schrobenhausen LK Pfaffenhofen LK Rosenheim und Stadt Rosenheim LK Starnberg Staatl. Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit Neuburg a. d. D. Tel: Fax: schulamt@lra-nd-sob.de Staatl. Schulamt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Poststr Pfaffenhofen Tel: Fax: buero@schulamtpfaffen-hofen.de Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Rosenheim Königstr Rosenheim Tel: Fax: schulamt@lra-rosenheim.de Staatl. Schulamt im Landkreis Starnberg Dampfschiffstraße 2 a Starnberg Tel: Fax: info@schulamt.kombn-sta.de im Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen Anschrift: Inklusionsberatung Platz der Deutschen Einheit Neuburg a. d. D. Tel: inklusion@lra-nd-sob.de im Landratsamt Pfaffenhofen, Außenstelle Nord in Vohburg Anschrift: Inklusionsberatung Donaustraße Vohburg Tel: inklusion.verwirklichen1@gmail.com und an der Beratungsstelle Ilmmünster Anschrift: Inklusionsberatung Freisinger Str Illmünster Tel.: inklusion.verwirklichen2@gmail.com im Staatl. Schulamt der Stadt Rosenheim und des Landkreises Rosenheim Anschrift: Inklusionsberatung Königstr Rosenheim Tel: inklusionsberatung@lra-rosenheim.de im Staatl. Schulamt Starnberg Anschrift: Inklusionsberatung Dampfschiffstraße 2a Starnberg Tel: inklusionsberatung@schulamt-kombnsta.de gammel@schulamt.kombn-sta.de wätzig@schulamt.kombn-sta.de furtner@schulamt.kombn-sta.de Dezember 2016 Seite 46 von 85

47 Einzugsbereich Staatliches Schulamt Standort, Kontaktdaten LK Traunstein LK Weilheim- Schongau Staatl. Schulamt im Landkreis Traunstein Crailsheimstr Traunstein Tel: Fax: schulamt@traunstein.bayern Staatl. Schulamt im Landkreis Weilheim-Schongau Pütrichstr Weilheim Tel: Fax: schulamt@lra-wm.bayern.de im Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein Anschrift: Inklusionsberatung Crailsheimstraße Traunstein Tel: inklusionsberatung@traunstein.bayern an der Schulpsychologischen Beratungsstelle Anschrift: Inklusionsberatung Stainhartstraße 9, Zimmer 244 (2. Stock) Weilheim i. OB Tel: Inklusionsberatung-wm-sog@lra-wm.de und im Bürgerzentrum der Gemeinde Altenstadt Anschrift: Inklusionsberatung Schulweg Altenstadt Tel: inklusionsberatung.merkel@mail.de inklusionsberatung.bruederl@mail.de Download über: Dezember 2016 Seite 47 von 85

48 13. Karin Schmid, Das sonderpädagogische Beratungszentrum geistige Entwicklung - Exemplarische Darstellung : Mathilde-Eller-Schule Beratung ist neben dem Unterricht in der Klasse die zweite wichtige Säule an Sonderpädagogischen Förderzentren. Viele Förderzentren haben dazu ihre Beratungskräfte in einem Sonderpädagogischen Beratungszentrum gebündelt. In diesem Artikel soll am Beispiel der Mathilde-Eller-Schule, FZ geistige Entwicklung in München, exemplarisch aufgezeigt werden, wie die Umsetzung dieses Anspruches an einem FZ geistige Entwicklung aussehen kann. Die Tätigkeit der Mitarbeiter eines Beratungszentrums umfasst die Beratung und Unterstützung an der eigenen Einrichtung (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte), die von der Beratungsfachkraft der Schule durchgeführt wird. Für Ratsuchende, die sich über den entsprechenden Förderschwerpunkt informieren wollen oder ihr Kind am Förderzentrum geistige Entwicklung beschulen lassen möchten, ist sie ebenfalls Ansprechpartner. Lehrkräfte anderer Schularten können sich an unseren Mobilen Sonderpädagogischen Dienst = MSD wenden, wenn sie einen Schüler / eine Schülerin mit dem vermuteten Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in ihrer Klasse haben und Beratung und Unterstützung benötigen, um dem Förderbedarf des Schülers / der Schülerin gerecht zu werden. Nach einer Hospitation in der Klasse und individueller Diagnostik gibt die MSD-Kollegin in einem Gespräch eine erste Einschätzung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Sie berät bei der Verwendung von geeignetem Lernmaterial und möglichen Lehrmethoden, vermittelt erfahrene Diagnostiker, koordiniert Gesprächsrunden oder hilft bei der Suche nach einem neuen Förderort. Dieser Prozess ist stets individuell und kann sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Für die Beratung und Begleitung von Kindern im Vorschulalter mit vermutetem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist unsere Mobile Sonderpädagogische Hilfe = MSH zuständig. Besondere Bedeutung kommt der Empfehlung zur Einschulung am richtigen Förderort zu. Wir sind auch bei den Tagen der Einschulung, die die Stadt München jährlich veranstaltet, als Ansprechpartner für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vertreten. An unserer Schule ist zudem eine Kollegin für den Beratungsschwerpunkt MSD-Autismus qualifiziert. Sie berät bei Kindern und Jugendlichen mit Störung im Autismus Spektrum - unabhängig an welcher Schulart diese unterrichtet werden. Die Beratungskompetenz aller Mitarbeiterinnen ist im Sonderpädagogischen Beratungszentrum gebündelt. Es dient als Forum, um Ratsuchende möglichst rasch, effektiv und kompetent unterstützen bzw. weitervermitteln zu können unabhängig vom Alter des Kindes, der Art der Behinderung und dem derzeitigen Wohn- und Förderort. Sie finden uns im Beratungsraum, Bürogebäude 2. Stock, Raum 11. Wir vergeben individuelle Termine. Kontaktdaten: Sonderpädagogischen Beratungszentrum an der Mathilde-Eller-Schule Förderzentrum -Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Klenzestr München Tel: 089/ (AB) FAX: 089/ msd@mes.musin.de Dezember 2016 Seite 48 von 85

49 14. Cornelia Winkler, Beantragung einer Schulbegleitung (Eingliederungshilfe nach SGB XII) an allgemeinen Schulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung Voraussetzung Das Vorliegen eines kinder- und jugendpsychiatrischen oder fachärztlichen Gutachtens ist die Voraussetzung für die Beantragung auf Kostenübernahme für eine Schulbegleitung. Ist im kinder- und jugendpsychiatrischen oder fachärztlichen Gutachten eine Zuordnung nach SGB XII 53, 54 oder SGB VIII 35a enthalten, ist der Kostenträger leichter zuzuordnen. Zuständigkeit Bei Schülern/Schülerinnen mit einer geistigen Behinderung (Eingliederungshilfe nach SGB XII 53, 54) ist der Leistungsträger/Kostenträger der Schulbegleitung der jeweilige Bezirk. Antragstellung Sofern das Kind beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Schulbegleiter benötigt, stellen die Erziehungsberechtigten beim Bezirk Antrag auf Kostenübernahme (Formular erhältlich unter oberbayern.de/soziales/kinder-und- Jugendliche/Begleitung-und- Assistenz/Schulbegleitung?&La=1 Außerdem ist eine Stellungnahme der aufnehmenden Schule (ggf. unter Einbezug des MSD geistige Entwicklung des zuständigen Förderzentrums) erforderlich, in der diese angibt, ob und in welchem Umfang der Schüler einen Schulbegleiter benötigt (Formular ebenfalls erhältlich unter obiger Internetadresse). In der Stellungnahme sind detailliert Gründe für die Notwendigkeit einer Schulbegleitung anzugeben, z.b. Lebenspraktische Hilfestellungen Einfache/nicht medizinisch-pflegerische Tätigkeiten Hilfen zur Mobilität Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich Krisen vorbeugen/in Krisen Hilfestellung leisten Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern. Des Weiteren ist der Bewilligungszeitraum (notwendiger Zeitraum aus Sicht der Schule) sowie der wöchentliche Betreuungsbedarf in Zeitstunden anzugeben. Es findet sich in der Stellungnahme zuletzt ein Absatz, in welchem angegeben wird, ob der MSD in die Beratung zum schulischen Förderort einbezogen war bzw. ob der Schüler/die Schülerin vom MSD betreut wird und ob der MSD mit der Einschätzung der allgemeinen Schule zur Notwendigkeit einer Schulbegleitung übereinstimmt. Hilfegewährung Sofern der Bezirk feststellt, dass Eingliederungsbedarf besteht und dieser durch die Tätigkeit des Integrationshelfers gedeckt werden kann, erhält das Kind, vertreten durch die Erziehungsberechtigten, Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird in der Regel befristet auf ein Schuljahr gewährt. Zum Ende des Schuljahres haben die Erziehungsberechtigten im Falle einer Folgebeantragung eine Bestätigung der Schule darüber vorzulegen, ob der Schüler im kommenden Schuljahr die Schule weiter besuchen wird und ob die Unterstützung durch eine Schulbegleitung noch notwendig ist. Anstellung der Schulbegleitung: Die Schulbegleiter werden entweder direkt von den Eltern (Eltern-Arbeitgebermodell), von privaten Trägerorganisationen oder vom Schulträger angestellt. Nahe Verwandte kommen als Schulbegleiter grundsätzlich nicht in Frage. Dezember 2016 Seite 49 von 85

50 Die Tätigkeit und die Person des Schulbegleiters muss von der Schule durch die Schulleitung genehmigt werden, bei privaten Schulen zusätzlich durch den Schulträger. Voraussetzung ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach 30a Bundeszentralregister. Der Schulbegleiter muss ich schriftlich zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Datenschutzes verpflichten. Qualifikation der Schulbegleitung Über die Befähigung und ggf. notwendige berufliche Qualifikation (Unterscheidung in Hilfskraft, qualifizierte Hilfskraft und Fachkraft) des Schulbegleiters, die sich nach dem individuellen Eingliederungsbedarf des Schülers richtet, entscheidet der Bezirk. /output/download.php?file=%2fmedia%2fcust om%2f2378_27_1.pdf%3f &fn=13 _Antrag_f%FCr_einen_Individualbegleiter_ /output/download.php?file=%2fmedia%2fcust om%2f2378_26_1.pdf%3f &fn=15 _Schulische_Stellungnahme_Regelschulen Dezember 2016 Seite 50 von 85

51 15. H. Leopold-Seidel, S. Schmittbauer, Diagnostische Verfahren für die Beschreibung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs geistige Entwicklung Datengrundlagen für die Erstellung von Förderdiagnostischen Berichten oder Sonderpädagogischer Gutachten können sein: gezielte Beobachtungen Gutachten außerschulischer Institutionen und Einrichtungen standardisierte Testverfahren Grundsätzlich gilt es, bei der Verwendung von standardisierten Testverfahren zu beachten, ob diese die Gütekriterien (Objektivität, Reliabilität und Validität) ausweisen und die Normierung (nicht die Veröffentlichung) eines Testverfahrens nicht älter als 10 Jahre alt ist. Tests mit älterer Normierung sollten nur informell oder mit großer Vorsicht interpretiert bzw. ab 15 Jahren nicht mehr verwendet werden. Auf Seiten des Testers dürfen subjektive Fehlerquellen wie selektive Wahrnehmung, Sympathie- / Antipathie- Effekt, Effekt des ersten Eindrucks, Voreinstellungs-Effekt, Akteur- Beobachter-Effekt nicht aus dem Blick geraten. Eine direkte Gefährdung der Aussage eines Testergebnisses geht beispielsweise von folgenden Faktoren aus: Testangst, Lob und Tadel seitens des Testleiters, wahrgenommener Zeitdruck, Untersuchungsdauer, Messintention, Testmotivation, unterschiedliche Vorübungen, absichtliche Fälschung im Sinne einer tendenziösen Auswertung (zitiert nach. A. Hempel 2014, S.32f, nach Hildegard Knill: ). Ergänzende Hinweise: (vgl. A. Hempel 2014, S. 43) Tests sind kein Selbstzweck ohne Zielvorstellung - Was will ich herausfinden? Wozu? Prognosen und Entscheidungen nie aufgrund eines einzelnen Tests treffen - eigene Beobachtungen, Plausibilität/ gesunder Menschenverstand" sollten stets in die Beurteilung mit einfließen. Bei der Angabe von IQ -Werten das Vertrauensintervall grundsätzlich dazu benennen (Fairness) und bedenken, dass IQ- Werte zeitlich nicht stabil sind, sondern von diversen Faktoren abhängig sind. Standardisierte Verfahren erhöhen die Objektivität der Beurteilung, wenn sie professionell mit aktueller Version durchgeführt werden. 1. Verfahren zur Feststellung des Lern- und Entwicklungsstandes - Schulleistungstests: Diese Verfahren zur Feststellung von Lernvoraussetzungen und Schulleistungen dürfen von allen LehrerInnen oder HeilpädagogInnen - auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten - durchgeführt werden. Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist eine standardisierte Auswertung der vorgestellten Testverfahren oft nicht möglich, aber das Testmaterial ist gut zur informellen Leistungsüberprüfung geeignet. Neben selbst erstellten Screenings bieten sie, besonders für Anfängerinnen im MSD, eine gute Unterstützung und Orientierungshilfe. Sie können bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, welche inklusiv an der Regelschule unterrichtet werden, bei der Feststellung und Einschätzung der Lernausgangslagen, zur Erstellung eines Förderdiagnostischen Berichts, ebenso wie zur Überprüfung der Lernzuwächse in den folgenden Jahren eingesetzt werden. Exemplarisch stellen wir zwei Verfahren vor: EDI - Entwicklungsstanddiagnose (1.-3. Klasse) von H. Mlynek, B. Forster, Hogrefe Verlag 298,- Das förderdiagnostisch orientierte Instrument dient zur Erfassung der Lernausgangslage für das schulische Lernen im Anfangs- und Unterstufenunterricht. Dezember 2016 Seite 51 von 85

52 Das Testprofil stellt den individuellen Entwicklungsstand der schulleistungsrelevanten Fähigkeiten dar. Das Verfahren weist die für die schulischen Lernprozesse entscheidenden Wahrnehmungsverarbeitungs- und kognitiven Vernetzungsfähigkeiten sowie deren erforderliche Stützfunktionen wie Aufmerksamkeit/Konzentration/Merkfähigkeit aus und schätzt die Kinder auf ihre altersgemäße Entwicklung hin ein. Das Testergebnis ermöglicht es dem Lehrer, sich auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen der Schüler einzustellen und zeitversetzte Entwicklungen, insbesondere auch beim Erlernen der Kulturtechniken, zu berücksichtigen. Konkret geprüft werden die ganzheitliche visuelle Wahrnehmung- und Differenzierungsfähigkeit, akustische Wahrnehmung, das auditive und optische Gedächtnis, die Visuomotorik, Händigkeit, rezeptive sprachliche Fähigkeiten, pränumerische Fähigkeiten sowie grundlegende Denkfähigkeiten. Sehr gut bewährt hat sich der Test auch bei Frühgeborenen, bei Schülern mit Migrationshintergrund, Schülern in den Grenzbereichen zur Lernbehinderung und zur geistigen Behinderung. Der Test besteht aus: Handanweisung, Testmaterial, Demomaterial, Testheft, Lösungsheft, Auswertungsbogen für Klasse 1, 2, 3, Graphik für Gruppenauswertung, rotes Abdeckblatt Die Testdurchführung dauert in etwa eine Stunde, die manuelle Auswertung ca. 20 Minuten. Eine Auswertung am Computer gibt es nicht. Fazit: Aufgrund seiner schnellen und einfachen Handhabung ist der Test mit Schülern mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gut durchzuführen. Man erhält einen guten Überblick über den Entwicklungsstand des Schülers, bzw. seinen Förderbedarf. Julia Winter SLD IV - Informelle Schulleistungsdiagnostik IV von Storath, Drechsel, Enders, Lambert, Copyland Druckzentrum, seit 2011, 36,80 Die Informelle Schulleistungsdiagnostik IV (SLD IV) hat zum Ziel, Lernschwierigkeiten bei Schülerinnen und Schülern festzustellen und darauf abgestimmte Förderung anzubieten. Das Verfahren beginnt mit einem theoretischen Teil. Im Aufgabenteil sind die Arbeitsanweisungen, Beobachtungs-, Arbeits- und Auswertungsblätter enthalten. Im förderorientierten Teil finden sich Fallbeispiele mit Vorschlägen zur Förderung. Der Anhang beinhaltet ein Verzeichnis zu auf dem Markt erhältlichen Schulleistungsverfahren, ein Glossar und eine CD mit den Beobachtungsbögen und Arbeitsblättern zum Ausdrucken. Die Aufgabengruppen sind nach den Anforderungen der Lehrpläne für die Grund- und Mittelschule in Bayern zusammengestellt. Sie differenzieren im unteren und mittleren Leistungsniveau folgender Fähigkeits- und Fachbereiche: Schulfähigkeit: Überprüfung von Körper- und Sinneswahrnehmung, Kognition, Phonologie und Motivation Lesen und Sprache untersuchen (1. bis 4. Jahrgangsstufe der Grundschule): Sprach- und Sprechfähigkeiten, Raumlage, Figur-Grund-Wahrnehmung, Auditive Wahrnehmung, Rhythmische Gliederungsfähigkeit, Lesen von Buchstaben, Silben, Wörtern, Sinnerfassendes Lesen auf verschiedenen Schwierigkeitsstufen, Sprachuntersuchung (Nomen/Begleiter, Wortart, Satzbildung, Grammatik) Rechtschreiben (1. bis 5. Jahrgangsstufe der Grund- und Mittelschule): Graphomotorik, Wortgestalt, Diktat, Lückentext Rechnen(1. bis 8.+ Jahrgangsstufe der Grundund Mittelschule): Serialität, Raumlage, Mengenerfassung, Mengeninvarianz, Menge, Zahlwort, Ziffer, Ordnungszahl, Zahlaufbau, Addition/Subtraktion ZR Dezember 2016 Seite 52 von 85

53 20, Zahlraumerweiterung, Multiplikation / Division, Sachaufgaben, Geometrie, Algebra Fazit: Das Screening ist gut einzusetzen, die Handhabung sehr einfach. Es können entweder die entsprechenden Arbeitsblätter aus dem Buch kopiert oder von der CD ausgedruckt werden. Die Auswertung erfolgt anschließend manuell. Da die Aufgaben zur Überprüfung der Schulfähigkeit von Grundschulkindern konzipiert wurden, können sie bei Kindern mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf nicht als zu erfüllender Standard vorausgesetzt, sondern eher und wiederholt zur Überprüfung von Lernfortschritten eingesetzt werden. In der Regel sind nur die Aufgaben der unteren Jahrgansstufen anwendbar. Der Test eignet sich aber auch bei Schülerinnen und Schülern mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf gut, um Stärken und Schwächen abzuschätzen, das schulische Leistungsniveau in einzelnen Lernbereichen festzustellen und daraus Förderansätze z.b. für den Förderdiagnostischen Bericht abzuleiten. 2. Standardisierte Intelligenztests Für die Durchführung von Intelligenztests ist eine Diagnostik-Ausbildung Voraussetzung. Darüber verfügen Sonderschullehrkräfte; Schulpsychologen und qualifizierte Beratungslehrkräfte. Das Preissegment für Intelligenztest bewegt sich zwischen 1.000,- bis 2.000,-. Intelligenztests dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden! KABC-II -KAUFMAN ASSESSMENT BATTERY FOR CHILDREN SECOND EDITION von A. Kaufman, N. Kaufman, P. Melchers, M. Melchers, Pearson/ Hogrefe Verlag Einsatzbereich: Die Kaufman Assessment Battery for Children II (KABC-II) ist ein Individualtest zur Erfassung intellektueller Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren. Die KABC-II ist wie ihre Vorgängerversion, die K- ABC, ein theoriebasiertes Instrument, allerdings unterscheiden sich beide Verfahren hinsichtlich ihres konzeptuellen Rahmens und ihrer Teststruktur. Während die K-ABC mit der Theorie Lurias über neuropsychologische Verarbeitungsprozesse einen Ansatz simultaner/sequentieller Verarbeitung verfolgte, baut die KABC-II auf eine duale theoretische Fundierung, indem das Cattell-Horn-Carroll-Modell (CHC-Modell) ein zusätzliches theoretisches Fundament bietet. Die KABC-II stellt damit eine deutliche Weiterentwicklung der bekannten K- ABC dar. Bearbeitungsdauer: Zwischen 30 und 75 Minuten (abhängig vom gewähltem Testmodell und dem Alter der Testperson). In Anwendung seit Fazit: Für den Einsatz bei Schülerinnen und Schülern mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf sprechen das motivierende Material und die Möglichkeit der Durchführung ohne Berücksichtigung erworbener Fertigkeiten und einer sprachfreien Skala. Wie sein Vorgängermodell sieht auch der K-ABC II Einführungs- und Lernaufgaben vor. Durch die breite Altersspanne von 3 bis 18 Jahren ist eine Testung während der gesamten Schulzeit möglich. Durch eine Beschränkung auf die Kerntests verkürzt sich die Durchführungsdauer. Zudem hat man durch den Rückgriff auf die Gesamtnormen bei Kindern, deren kognitive Funktionen deutlich unterhalb des durchschnittlichen Niveaus ihrer Altersgruppe liegen, die Möglichkeit der Durchführung einzelner Untertests und Gesamtskalen außerhalb des vorgesehenen Altersbereichs. SON-R 2½-7 - Snijders-Oomen-Nonverbaler Intelligenztest von P. J. Tellegen, J. A. Laros, F. Petermann, Pearson/ Hogrefe Verlag Einsatzbereich: Der SON-R 2½-7 ist ein sprachfreier Intelligenztest für Kinder von 2;6 bis 7;11 Jahren. Das Ver- Dezember 2016 Seite 53 von 85

54 fahren eignet sich neben der allgemeinen Intelligenzdiagnostik vor allem für die Testung von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen, Hörbeeinträchtigungen oder Intelligenzminderungen sowie von Kindern, die nicht Deutsch als Muttersprache beherrschen. Verfahren: Zu dem SON-R 2½-7, der als das bekannteste Instrument zur Erfassung der allgemeinen Intelligenz in den Niederlanden gilt, liegt eine dt. Standardisierung und Validierung vor. Der SON- R 2½-7 erhebt folgende Bereiche: visumotorische und perzeptive Fähigkeiten, räumliches Verständnis, Erkennen von Ordnungsprinzipien sowie die Fähigkeit zum abstrakten und konkreten Denken. Der SON-R 2½-7 weist einige Besonderheiten der Durchführung auf, die sich im Kindesalter als leistungs- und konzentrationsfördernd erwiesen haben. Diese beziehen sich auf genaue verbale sowie nonverbale Instruktionen, Feedback nach jeder Aufgabe, die Demonstration von richtigen Lösungen sowie adaptives Testen. Der SON-R 2½-7 beinhaltet die sechs Untertests: Mosaike, Kategorien, Puzzles, Analogien, Situationen und Zeichenmuster. Als Ergebnisse resultieren: Gesamt- Intelligenzquotient (SON-IQ) sowie Intelligenzwerte für die beiden Skalen des Verfahrens die Denkskala und die Handlungsskala, denen sich die Untertests zuordnen lassen. Außerdem kann im Sinne eines Entwicklungsalters das Referenzalter eines Kindes bestimmt werden. Zusätzlich zu dem Testmanual und einem Auswertungsprogramm mit deutschen Normen liegt auch ein Instruktionsheft als Hilfestellung bei der Testdurchführung für den Diagnostiker vor. Die Testmaterialien sind unverändert geblieben. Auswertungsprogramm: Im Lieferumfang des Testkoffers ist ein Computerprogramm enthalten, das zusätzlich zur Handauswertung des SON-R 2½-7 auch eine computergestützte Auswertung mit Berechnung der Normwerte und des Referenzalters ermöglicht. Das Programm basiert auf Windows und kann für den eigenen Gebrauch auf mehreren Rechnern installiert werden. Die aktuelle Programmversion enthält deutsche Normen. Bearbeitungsdauer: Zwischen 40 und 60 Minuten. Bei den jüngeren Kindern ist die Bearbeitungsdauer kürzer. Testmanual mit deutscher Normierung und Validierung seit 2007 lieferbar. Fazit: Der SON-R 21/2-7 hat sich seit vielen Jahren besonders auch bei Schulanfängern mit vermutetem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sehr bewährt, und ist oft das Mittel der Wahl, da er die Grundintelligenz der Kinder ohne Belastung durch Sprachdefizite beurteilt. Für den Schulerfolg ist die Sprache und ganz besonders das Sprachverständnis natürlich eine wesentliche Voraussetzung, weshalb sie immer ergänzend untersucht werden sollte. Ebenfalls positiv wirken sich das motivierende Material und das Konzept des Feedbacks aus. Besonders wertvoll ist das adaptive Verfahren, welches verhindert, dass die Kinder über- oder unterfordert werden. SON-R Snijders-Oomen-Nonverbaler Intelligenztest von P. J. Tellegen, J. A. Laros, F. Petermann, Pearson/ Hogrefe Verlag Einsatzbereich: Der SON-R 6-40 ist ein sprachfreier Intelligenztest für das Alter von 6;0 bis 40;11 Jahren. Das Verfahren eignet sich durch seinen sprachfreien Charakter besonders zur Untersuchung kommunikativ behinderter Kinder und Erwachsener (dazu gehören Gehörgeschädigte bzw. Gehörlose und Personen mit Störungen der Sprachentwicklung). Darüber hinaus bietet sich die Anwendung bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, schwer zu testenden oder geistig behinderten Kindern an, sowie bei Kindern und Erwachsenen, welche die Sprache des Untersuchers nicht oder nur unzureichend beherrschen. Dezember 2016 Seite 54 von 85

55 Verfahren: Mit dem SON-R 6-40 ist es möglich, vielfältige Intelligenzfunktionen bei Kindern und Erwachsenen zu untersuchen, ohne von Sprache abhängig zu sein. Durch das ansprechende Testmaterial, die unterschiedlichen Aufgaben, das Auslassen zu einfacher und zu schwieriger Aufgaben wird der Test auch für die Untersuchung weniger intelligenter oder schwer testbarer Kinder und Erwachsener zu einem attraktiven Instrument. Das Verfahren besteht aus vier Subtests mit insgesamt 124 Items. Analogien: Mit dem Subtest Analogien wird abstraktes und schlussfolgerndes Denken erfasst. Zur Lösung der Aufgaben ist das Erkennen und Anwenden von Ordnungsprinzipien im Sinne eines Sortierprinzips sowie das Erkennen und Wiedergeben von Analogien bzw. Gesetzmäßigkeiten erforderlich. Mosaike: Mit dem Untertest wird die Fähigkeit zur Erfassung von Formrelationen zwischen Teilen und dem Ganzen sowie die Analyse der Vorlage und Synthese der Einzelteile abgeprüft. Somit wird also primär das Denken in räumlichen Beziehungen erfasst. Kategorien: Bei diesem Untertest wird das abstrakte Denken, genauer, die Fähigkeit, Ordnungsprinzipien abzuleiten und Gegenstände nach gemeinsamen Merkmalen in Kategorien zu gruppieren, erfasst. Zeichenmuster: Dieser Untertest überprüft das räumliche Denken, die Fähigkeit, die Raumlage und Anordnung einer Figur differenziert visuell wahrzunehmen und wiederzugeben sowie visuomotorische Fertigkeiten einschließlich der Handlungsplanung. Alle Untertests werden adaptiv vorgegeben. Für jeden Untertest liegen Abbruchkriterien vor. Der SON-R 6-40 gibt Wertpunkte von 1 bis 19 für jeden der vier Untertests aus. Außerdem lässt sich ein standardisierter Gesamtwert mit einem Mittelwert von 100 und einer Standardabweichung von 15 ermitteln (Gesamt-IQ). Bearbeitungsdauer: 50 Minuten. In Anwendung seit Fazit: Die benutzerfreundliche Gestaltung der Handbücher und des Testmaterials erleichtern die Durchführung des Tests sehr. Auch beim SON-R 6-40 hier wird die Grundintelligenz ohne Beeinflussung der Sprache ermittelt. Wie auch beim SON -R 21/2-7 wird eine zusätzliche Untersuchung der aktiven und passiven Sprachfähigkeit empfohlen. WPPSI-III - Wechsler Preschool and Primary Scale of Intelligence - Third Edition von D. Wechsler, F. Petermann, M. Lipsius, Pearson/ Hogrefe Verlag Einsatzbereich: Die WPPSI-III stellt einen Intelligenztest zur Erfassung allgemeiner und spezifischer kognitiver Fähigkeiten von Kindern zwischen 3;0 und 7;2 Jahren dar. Damit wurde die Altersspanne gegenüber der bisherigen Version (HAWIVA-III) nach oben verschoben. Verfahren: Mit der WPPSI-III kann ein Gesamt-IQ als Maß für den kognitiven Entwicklungsstand eines Kindes im Vorschulalter bestimmt werden. Zusätzlich können vier weitere übergeordnete Werte berechnet werden: Verbal- und Handlungsteil, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Allgemeine Sprachskala. Die Testbatterie besteht aus 14 Untertests, die sich in drei Gruppen aufteilen lassen: Kerntests, optionale und zusätzliche Untertests. Für die beiden Altersgruppen 2;6 3;11 und 4;0 6;11 stehen altersgerechte Untertestzusammenstellungen zur Verfügung. Verschiedene Leistungen eines Kindes werden miteinander in Beziehung gesetzt; Stärken und Schwächen werden so identifiziert. Bearbeitungsdauer: 3;0 3;11 Jahre: 20 bis 40 Minuten. 4;0 7;2 Jahre: 40 bis 50 Minuten für die Kerntests. In 3., erweiterte Auflage seit 2014 lieferbar. Im Gegensatz zum SON 2 1/2-7 bietet der WPPSI-III die Möglichkeit, die Sprachfähigkeit zu messen. Die Untertests aktiver und passiver Wortschatz sind primär für den Altersbereich von 2;6 bis 3;11 Jahren konzipiert, können aber auch bei älteren Kindern mit Verdacht auf eine Dezember 2016 Seite 55 von 85

56 Sprachentwicklungsverzögerung werden. angewandt Fazit: Auch hier liegt ein adaptives Verfahren vor mit an das Alter des Kindes angepassten Startaufgaben. Werden diese nicht gelöst, gibt es die Möglichkeit zu einfacheren Aufgaben zurück zu gehen. Bei vielen Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bietet sich der Einstieg bei einer tieferen Aufgabe an, um dem Kind von Anfang an Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. WISC-IV - Wechsler Intelligence Scale for Children - Fourth Edition von D. Wechsler, F. Petermann, U. Petermann, Pearson/ Hogrefe Verlag Einsatzbereich: Die WISC-IV stellt das weltweit am häufigsten eingesetzte Intelligenzverfahren für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von 6;0 bis 16;11 Jahren dar. Das Verfahren schließt dabei an den Wechsler-Intelligenztest für Vorschulkinder, WPPSI-III (Anwendungsbereich von 3 bis 7;2 Jahren), an. Die WISC-IV knüpft an die bewährte Wechsler-Tradition an und integriert darüber hinaus aktuelle Ergebnisse psychischer Forschung. Verfahren: Mit der WISC-IV liegt ein sehr differenziertes Intelligenzdiagnostikum mit 15 Untertests vor, auf deren Basis sich folgende fünf Kennwerte bilden lassen: Arbeitsgedächtnis, Sprachverständnis, Verarbeitungsgeschwindigkeit, Wahrnehmungsgebundenes und Logisches Denken. Fazit: Diese Differenzierung ermöglicht eine fundierte Einschätzung des Entwicklungsstandes. Weitere Analysen können auf der Untertestebene vorgenommen werden. So gelingt mit der Profilanalyse eine gezielte Aussage über Stärken und Schwächen eines Kindes. Zusätzlich liefern Prozessanalysen wertvolle Hinweise für eine fundierte Förderung. Seit 2011 steht ein neues computergestütztes Auswertungsprogramm zur Verfügung. Bearbeitungsdauer: Zwischen 60 und 90 Minuten. In Anwendung seit Quellen: Skript "Diagnostik-Basics", A. Hempel, Schulpsychologin FS, SFZ Comeniusschule Grafing, 2014 Testbeschreibungen: Hogrefe Verlagsgruppe Dezember 2016 Seite 56 von 85

57 16. MSD an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Landkreis/ Einzugsgebiet Standort Schulname Ansprechpartner/in LK Altötting Altötting Konrad-von-Parzham-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Caritasweg Altötting LK Bad Tölz Bad Tölz Von-Rothmund-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Bairawieser Straße Bad Tölz LK Berchtesgadener Land Piding Rupertus Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung, Mauthauser Straße Piding LK Dachau Schönbrunn Johannes-Neuhäusler-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Msgr.-Seidinger-Straße 1, Schönbrunn LK Ebersberg Steinhöring Korbinianschule, Förderzentrum geistige Entwicklung Münchener Straße Steinhöring LK Erding Erding St. Nikolaus-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Wilhelm-Bachmair-Straße Erding LK Freising Freising Privates Förderzentrum geistige Entwicklung der Lebenshilfe Freising Gartenstr Freising LK Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck Cäcilien-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Feldstraße Fürstenfeldbruck Joachim Bertram, SoKR Juliane Küssner, SoLin Ursula Geischberger, StRin Tina Sengenberger, StRin Heike Leopold-Seidel, StRin Dr. Monika Christoph, StRin Cornelia Jäger-Lenz, StRin Dr. Johann Klehmet, SoKR Dezember 2016 Seite 57 von 85

58 Landkreis/ Einzugsgebiet LK Garmisch- Partenkirchen Standort Schulname Ansprechpartner/in Farchant Christopherunsschule Farchant Partenkirchnerstraße Farchant LK Ingolstadt Ingolstadt Privates Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Caritas-Zentrum St. Vinzenz Frühlingstr Ingolstadt LK Landsberg am Lech Holzhausen Regens-Wagner-Schulen, Förderzentrum geistige Entwicklung Magnusstraße Holzhausen LK Miesbach Hausham Anton-Weilmaier-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Tegernseer Straße Hausham LK Mühldorf Au am Inn Franziskus-von-Assisi-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Klosterhof Au am Inn LK München München Stadt - Süd München Stadt - Nord Unterhaching Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Grünwalder Weg Unterhaching München - Mitte München - Nord Mathilde-Eller-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Klenzestr München Otto-Steiner-Schule im Heilpädagogi schen Centrum Augustinum, Förderzentrum geistige Entwicklung Rainfarnstr München Dr. Berit Greiner, StRin Maria Kiermeier, StRin Ulrike Nagl, StRin Cornelia Winkler, StRin Veronika Tittel, StRin Silke Loewe, StRin Karin Schmid, StRin Stephanie Kopplin, StRin Dezember 2016 Seite 58 von 85

59 Landkreis/ Einzugsgebiet LK Neuburg- Schrobenhausen LK Pfaffenhofen Standort Schulname Ansprechpartner/in Neuburg Sophie-Scholl-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Josef-Haydn-Str Neuburg Donau Pfaffenhofen Adolf-Rebl-Schule - Pfaffenhofen Förderzentrum geistige Entwicklung Adolf-Rebl-Straße Pfaffenhofen LK Rosenheim Rosenheim Förderzentrum geistige Entwicklung im Heilpädagogischen Zentrum Rosenheim Goethestraße Rosenheim LK Rosenheim Wasserburg/Attl Makarius-Wiedemann-Schule Förderzentrum geistige Entwicklung Attel Wasserburg a. Inn 08071/102-0 LK Starnberg Starnberg Franziskus-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Zeppelinpromenade Starnberg LK Traunstein Ruhpolding St. Valentinsschule Ruhpolding, Förderzentrum geistige Entwicklung Im Speck Ruhpolding LK Traunstein Traunreut Wilhelm-Löhe-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Salzburger Straße Traunreut LK Weilheim- Schongau Rottenbuch Regens Wagner Rottenbuch Don Bosco-Schule Klosterhof Rottenbuch Stephanie Rühl-Becker, StRin Maria Schüller, StRin Margit Schiner, StRin Karin Lindner, StRin Urte Müller, StRin Roman Eder, StR Karen Thanner, StRin Stefan Peters, StR Dezember 2016 Seite 59 von 85

60 17. Literaturhinweise, Arbeitsmaterialien Wenn Schüler mit geistiger Behinderung verhaltensauffällig sind. Konzepte und Praxisimpulse für Regel- und Förderschulen Herausgegeben vom ISB: Ernst Reinhardt Verlag ISBN ,90 Die Handreichung (mit DVD) greift Fragestellungen auf, die sich angesichts der besonderen Lernbedürfnisse dieser Schüler ergeben und stellt exemplarisch Lösungsansätze vor, die Schulen und Lehrkräfte als Antworten gefunden haben. Wenn Schüler mit geistiger Behinderung verhaltensauffällig sind bzw. psychische Störungen haben, stehen deren Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen vor einer doppelten Herausforderung. Dieses Buch beschreibt Lösungsansätze für typische Situationen im Schulalltag mit solchen Schülern. Die Autoren stellen konkrete Methoden vor, liefern wichtige Impulse für die Gestaltung von Schule und Unterricht und gehen auf Unterstützungsmöglichkeiten im Umfeld der Schule ein. Die DVD bietet neben zahlreichen praktischen Arbeitsblättern und Konzeptideen für Lehrkräfte, vier Filmbeispiele von Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten. Sie sollen einen anschaulichen Einblick in die Unterrichtsrealität und passende pädagogische Handlungsansätze ermöglichen. (ISB) Handbuch Yes, we can! Preis: 35,00 /Produkte/handbuch-yes-wecan.html Beschreibung auf der Homepage: Das Handbuch Yes, we can! lässt Mathematik zum Spielerlebnis werden. Neben zahlreichen Übungsvorschlägen aus dem Bereich der Basisfertigkeiten sind alle Schritte zur Erlangung von Rechenkompetenzen genau erklärt. Die Kapitel Lebenspraxis, Geld, Uhrzeit, Wiegen und Messen schaffen einen intensiven Alltagsbezug. Das Buch ist für Eltern und Fachleute verfasst und hat einen Umfang von 145 Seiten. Alle Übungs- und Spielanregungen sind durch Fotos veranschaulicht. Das Lehrvideo Yes, we can! zeigt Ausschnitte aus dem mathematischen Alltag von Menschen mit Down Syndrom und regt zum Mitmachen an. Vom Zählen, über das Addieren, Subtrahieren und Multiplizieren sind die einzelnen Rechenschritte exakt nachvollziehbar und sowohl für Fachleute als auch für Eltern leicht erlernbar. Autismus: Adlerblick und Tunnelsicht 2: Tipps für Lehrer, Melanie Matzies-Köhler Oktober 2015 ISBN Taschenbuch 8,- oder epub 5,- Die Autorin beschreibt zum Beginn des Buches, was Autismus ausmacht, erklärt an den vier Bereichen Theory of Mind, Exekutive Funktionen, Zentrale Koherenz und Wahrnehmung. Dann geht sie direkt über zu möglichen Stolpersteinen des Unterrichts. Sie zeigt konkrete Situationen auf, die im Unterricht mit Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrums- Störung vorkommen können ( Was können LehrerInnen tun, wenn ein Kind im Autismus- Spektrum Anweisungen nicht befolgt? Warum verhält es sich oft so unglaublich provokativ? Was tun, wenn das Kind ein sozial unakzeptables Spezialthema hat? Warum bekommt es solche heftigen Wutanfälle und wieso merkt es sich zwar jedes Detail, aber kann einfach keine Dezember 2016 Seite 60 von 85

61 Zusammenhänge erkennen? aus dem Klappentext), versucht die möglichen Hintergründe zu erklären und gibt Tipps zur Lösung. Die Beispiele beziehen sich meist auf Asperger- Autismus, sind aber gut auf Kinder mit frühkindlichem Autismus und somit oft sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf zu übertragen. Susanne Schmittbauer Der TEACCH Ansatz zur Förderung von Menschen mit Autismus Einführung in Theorie und Praxis, von Anne Häußler Auflage 2015, verlag modernes lernen ISBN: ,50 Euro Auszüge aus der Beschreibung des Verlags: Der TEACCH Ansatz umfasst ein seit fast 40 Jahren weltweit in der Praxis bewährtes Konzept zur Förderung von Menschen mit Autismus- Spektrum-Störungen. Mit ihrem Buch. geht Anne Häußler der Frage auf den Grund, was TEACCH bedeutet und wie dessen Praxis aussieht. Das Buch bietet Hintergrundwissen zu TEACCH und systematisiert dessen Bausteine zu einem Gesamtentwurf. Es liefert die theoretischen Grundlagen seiner pädagogischtherapeutischen Strategien. Der Praxisteil enthält Kopiervorlagen für Leitfäden, Checklisten, Dokumentations- und Arbeitsblätter. Sie erleichtern den Einstieg in die praktische Umsetzung. Wer sich theoretisch mit dem TEACCH Ansatz auseinander setzen möchte, wird hier ebenso wertvolle Informationen finden wie Praktiker, die nach effektiven Strategien und (neuen) Wegen der Förderung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen suchen. Karin Kress und Michaela Pappas, Binnendifferenzierung in der Grundschule: Profi-Tipps und Materialien aus der Lehrerfortbildung (1. bis 4. Klasse) Querenburg-Praxisbücher Februar 2013 ISBN ,90 Unterricht bringt ohne Zweifel Vorteile für alle Kinder der Grundschule und sollte heutzutage selbstverständlich sein. Will man in Zeiten der Inklusion SchülerInnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Unterricht einbinden, geht kein Weg an Binnendifferenzierung vorbei. Natürlich ist dies Buch nicht in erster Linie auf den Inklusiven Unterricht mit geistig behinderten SchülerInnen und Schülern ausgerichtet, es wird nötig sein, diese inhaltlich stärker oder anders zu differenzieren. Alle positiven Auswirkungen der Binnendifferenzierung werden sich aber auch hier bemerkbar machen.. Die Autoren stellen zunächst die gelenkte und natürliche Differenzierung sowie deren verschiedene Formen wie Wochenplan, Lerntheke, Freiarbeit und Zehn Kostbarkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen kurz vor. Dann geben sie Beispiele, wie Binnendifferenzierung in den Unterrichtsalltag eingebunden werden kann, beschreiben Schüleraktivierung und Lernreflexion als Grundlagen der Binnendifferenzierung und widmen sich unter anderem den Thema Leistungsdifferenzierung, Differenzierte Klassenarbeiten und Gedanken zu Wo die Möglichkeiten der Binnendifferenzierung aufhören., erläutert jeweils an Praxisbeispielen. Dem Buch beigefügt ist eine Materialsammlung zum Kopieren und auf CD. Susanne Schmittbauer Dezember 2016 Seite 61 von 85

62 Schnell-Diagnosetests Basisfähigkeiten Lernvoraussetzungen von Kindern mit Lerndefiziten feststellen von Jens Eggert Persen Verlag ISBN ,95 Das Buch stellt einfache, kindgerechte Übungen und Arbeitsaufträge zusammen, mit deren Hilfe die verschiedenen Basisfähigkeiten, die für einen erfolgreichen Schulbesuch nötig sind, informell abgeprüft werden können. Folgende Bereiche erscheinen: Lateralität, Freies Erzählen, Farben, Wahrnehmung: allgemein, auditiv, visuell; mathematische, sprachliche und motorische Fähigkeiten. Neben den benötigten Arbeitsblättern (in veränderbarem Word- Format auf beiliegender CD) finden sich im Buch ein Auswertungsbogen und ein Fragebogen für Eltern und Erzieher. Hören-Sehen-Schreiben Eugen Träger Verlag Susanne Schmittbauer software16.php Übungsformen: Hören/Schreiben (Wort zum Bild nach Diktat aufschreiben) Lautierübung (Wort nach Diktat aufschreiben), Welches Wort stimmt? (Richtiges Wort zum Bild aus mehreren Vorschlägen auswählen), Lesen lernen (Wort zum Bild wird vorgelesen), Bild zum Wort (richtiges Bild zum Wort aus mehreren Vorschlägen auswählen), Bild zum Ton (richtiges Bild zum vorgesprochenen Wort aus mehreren Vorschlägen auswählen), Bild- Memory (Wort wird a, Sound-Memory) StArk - Strukturierte Arbeitskisten, Klasse Förderung basaler Kompetenzen bei Kindern mit schwerster Behinderung Buch, 80 Seiten, DIN A5, 1. bis 8. Klasse ISBN: ,95 Vom Greifen und Loslassen zum Einräumen und Sortieren: Mit 24 Handlungsaufgaben grundlegende Kompetenzen gezielt fördern Beschreibung des Verlags: Was ist StArk? Hinter dieser Abkürzung verbergen sich 24 strukturierte Arbeitskisten zur Förderung der grundlegenden Fähigkeiten bei Kindern mit schwerster Behinderung in den Klassen 1 bis 8. Jede Arbeitskiste beinhaltet dabei genau eine Handlungsaufgabe, wie z. B. gezieltes Greifen und Loslassen, Dinge einräumen, sortieren oder zuordnen, verschiedene Verschlüsse öffnen und schließen. Alle Handlungsaufgaben werden ausführlich in Wort und Bild beschrieben, sodass sie ganz leicht im Unterricht umgesetzt werden können. Ein ausführlicher didaktischmethodischer Kommentar zum Einsatz der Arbeitskisten im Unterricht rundet den Band ab. Die Kisten können, solide in Holz ausgeführt als Komplettsatz (4-mal das 6er-Set zu je 325,-) oder Kistenrohlinge (Stück 29,95) über die Homepage bestellt werden. Dezember 2016 Seite 62 von 85

63 18. Nützliche Links aufgaben/schulen/foerder/mobil Neu: Unter diesem Link finden Sie die bisher dem Rundbrief beigefügten Termine jetzt auf der Homepage der Regierung von Oberbayern zum Download. Hier können Sie auch den aktuellen MSD- Rundbrief sowie einige der letzten Ausgaben herunterladen. Weiterhin finden Sie hier die aktuelle Übersicht über die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste aus den Förderbereichen sowie die aktuellen Formulare für die Jahresstatistik. Das FiBS-Angebot steht seit einiger Zeit unter dem oben genannten Link zur Verfügung, der die Adresse abgelöst hat. Bitte ändern Sie ggf. Ihre Favoriten bzw. entsprechende Links auf Ihren Seiten! Auf der aktualisierten Seite des Instituts für Schulqualität und Bildungsforschung München finden Sie alle aktuellen Lehrpläne und Informationen zu Leistungserhebungen Prüfungen und Vergleichsarbeiten für die verschiedenen Schularten. Weiterhin bietet die Seite neue Veröffentlichungen sowie Literaturempfehlungen und Lesetipps für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen! Dieser Link ist die Seite Bayernrecht Verkündungsplattform Info-Dienst Mit dem kostenfreien Info-Dienst können Sie sich per unmittelbar über die Verkündung neuer Amtsblätter bzw. des GVBl. (Gesetz- und Verordnungsblatt) informieren lassen. Diese Seite ist die Informationsplattform der staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern mit den verschiedenen Regionalseiten. Sie finden hier verschiedene Informationen über die Aufgaben der Schulberatungsstellen sowie die zuständigen Ansprechpartner. Die Seite ist sehr differenziert und führt Sie ganz leicht in Ihre Region. Hier finden Sie unter den Reitern Schüler, Eltern, Lehrer aktuelle Informationen des Kultusministeriums zu Schularten, Übertritt oder Inklusion sowie zu Neuerungen in der Bayerischen Bildungslandschaft. gpaed.de ist mit 7518 Einträgen die Website von und für Sonderpädagogen der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik. Lehrer und Referendare der Geistigbehindertenpädagogik bekommen einen kostenlosen Zugang auf Probe, sobald sie Dateien zur Verfügung stellen (z.b. Lehrproben, ausführliche Entwürfe, Zulassungsarbeiten, Trimesterpläne, selbst entworfene Materialien). Wer keine der oben genannten Dateien zur Verfügung stellen kann oder momentan keine Zeit zur aktiven Mitarbeit hat, kann das Projekt gpaed.de einmalig mit 24,99 unterstützen und erhält sofort einen dauerhaften Zugang. Homepage des Autismuskompetenzzentrums. Die Autismuskompetenzzentrum Oberbayern gemeinnützige GmbH (autkom) bietet mit einer Kontakt- und Beratungsstelle umfassende Unterstützung und Informationsbereitstellung für Menschen mit Autismus, deren Angehörige, Partner und Bezugspersonen sowie für Fachleute. Dezember 2016 Seite 63 von 85

64 19. Materialsammlung für die (inklusive) Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Zusammenstellung : MSD-Team der Mathilde-Eller-Schule, München (B. Bogedain, R. Brunhirl, R. Mörwald, G. Müller, K. Schmid) Stand: Kompetenzbereich Kommunikation und Sprache/Deutsch/Schriftspracherwerb Material Symbol Beschreibung Variationen zu Individualisierung und Differenzierung / Besonderheiten Verlag Lernspiele Ravensburger Junior Memory Fotos von vertrauten Alltagsgegenständen Lotto Oberbegriffe als Kategorien finden Wortschatzarbeit Querverweis Wahrnehmung, Konzentration Ravensburger ca. 16,00 Paket 8 Grammatik LingoCards Farbige Tätigkeitsbilder Pluralbildung Präpositionen Deklination auch einzeln erhältlich LingoPlay 46,90 (für alle 8) Lernprogramme Arbeitshefte Drachensachen Lobo-Kindergartenprogramm Förderung phonologische Bewusstheit und sprachliche Kompetenzen (Fröhlich, Metz, Petermann) Paket aus Bild- und Spielmaterial, Handbuch mit Trainingseinheiten CD-Rom mit Arbeitsblättern Hogrefe Verlag ,95 Dezember 2016 Seite 64 von 85

65 1. Kompetenzbereich Kommunikation und Sprache/Deutsch/Schriftspracherwerb Drachenhelfer Lobo- Schulprogramm Arbeitsheft 14 Arbeitsblätter neutrale Bildgestaltung Hogrefe Verlag ,95 Hören, Lauschen, Lernen Sprachspiele für Kinder im Vorschulalter Würzburger Trainingsprogramm zur Vorbereitung auf den Erwerb der Schriftsprache Anleitung und Arbeitsmaterial Vandenhoeck & Ruprecht 40,- Frohes Lernen Arbeitsheft Druckschrift ergänzendes Übungsmaterial zum Schriftspracherwerb Klett Verlag , 25 Damit hab ich es gelernt Materialien und Kopiervorlagen zum Schriftspracherwerb Herstellung von Freiarbeitsmaterialien für den Lernbereich D Auer Verlag 26,10 Dezember 2016 Seite 65 von 85

66 1. Kompetenzbereich Kommunikation und Sprache/Deutsch/Schriftspracherwerb Schreiben zu Bildern lautgetreue Wörter und erste Wörter Jandorf Verlag Je 2,40 Rechtschreiben 1-4 Selbstlernheft mit vielen Wiederholungen zu den wichtigsten Rechtschreibstrategien Jandorf Verlag 5,90 bis 7,40 SCHUBI Lesen, schreiben, rätseln Kopiervorlagen zur Analyse, Synthese und zum Textverständnis Erhältlich als themenbezogene Bände (Jahreszeiten, Kleidung, Spielzeug, etc.) Schubi-Verlag Von Liebe, Freundschaft und dem Ernst des Lebens Texte zum Lesen auf verschiedenen Niveaustufen aus der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen Persen- Verlag Bergedorfer Kopiervorlage Unterrichtsmaterial für Deutsch als Zweitsprache Einzelbilder Bildergeschichten Systematischer Aufbau eines Grundwortschatzes für einzelne Themengruppen Finken Verlag 230,- Dezember 2016 Seite 66 von 85

67 1. Kompetenzbereich Kommunikation und Sprache/Deutsch/Schriftspracherwerb Vom Hören zum Schreiben- vom Laut zum Satz Umfassender Materialband zur Laut-Buchstaben - Zuordnung mit zahlreichen Arbeitsblättern und Vorlagen in drei Differenzierungsstufen B. Wehren, Auer-Verlag GmbH, Donauwörth, 25,30 Lesen mit Detektiv Pfiffig, Klasse 1: Erstklässler nehmen Bilder und Wörter unter die Lupe Sinnerfassendes Lesen von Anfang an. B. Wehren, Auer-verlag GmbH, Donauwörth, 21,80 2. Kompetenzbereich Mathematik Material Symbol Beschreibung Variationen zu Individualisierung und Differenzierung/ Besonderheiten Verlag Lernspiele Potz Klotz Holzklötze mit Bauanleitungen zur Förderung der räumlichen Wahrnehmung bzw. Geometrie Kallmeyer Verlag Hartmut Spiegel, Somawürfel Farbige Holzklötze mit Bauanleitungen zur Förderung der räumlichen Wahrnehmung bzw. Geometrie s.o. ca. 35,- Dezember 2016 Seite 67 von 85

68 2. Kompetenzbereich Mathematik Schauen und bauen Geometrische Spiele mit Quadern Schuljahr Klett Verlag 32,95 Halli Galli Spiel mit Glöckchen Spielerischer Aufbau der Menge 5 (sehr beliebtes Spiel für 2-4 Spieler. Wer auf 1 od. 2 Spielkarten die Menge 5 simultan erfasst klingelt) Amigo 10,99 Uno Kartenspiel Regel-Spiel für 2-7 Personen Farb-, Figurund/oder Zahlerkennung Mattel 6,99 Das Zahlenbuch zur Frühförderung: Spiele zur Frühförderung. Spielebuch Spiele und Legematerial zum Mengen- und Zahlbegriff Klett Verlag Je 13,50 Das Zahlenbuch- Frühförderprogramm (s.o.) Spielmaterial zur Durchführung der Spiele des Förderprogramms (Wendeplättchen, Holzwürfel, Farb- und Formenwürfel, Legesteine etc.) Klett Verlag 22,95 Dezember 2016 Seite 68 von 85

69 2. Kompetenzbereich Mathematik Rummy Variante des bekannten Rommé Jeweils 2 Sätze Zahlenkärtchen mit den Ziffern 1-13 in den Farben blau, grün, rot gelb Zahlensätze oder Zahlenreihen bilden Vereinfachte Varianten, auch Einzelarbeit möglich Schmidt Verlag 6,79 Würfelpuzzle Tierbabys 4 Puzzlebilder aus jeweils 6 Teilen und unterschiedlichem farblichen Hintergrund Würfelbild 1-6 Einfaches Würfelspiel für 2-4 Spieler ab 4 Jahren Kosmosverlag 4,99 Knopf MAU MAU Legespiel für 2-4 Spieler von 3-6 Jahren 36 Knöpfe in 6 Farben und 6 Formen Knöpfe nach Farbe oder Form anlegen Differenzierte Formwahrnehmung Make `n`break Bauspiel (auf Zeit) 8 Holzbausteine in unterschiedlichen Farben 30 Baukarten mit 60 Aufgaben in unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad Schulung der Farbund Raumlagewahrnehmung Einzel- und Partnerarbeit Ravensburger Verlag antiquarisch Ravensburger Verlag 6,79 Dezember 2016 Seite 69 von 85

70 2. Kompetenzbereich Mathematik Flinke Flosse Würfelspiel zur Simultanerfassung der Menge Symbolwürfel, 12 Fischkärtchen, 9 Glitzerfische Merkfähigkeit Reaktionsgeschwindigkeit Ravensburger Verlag antiquarisch Lernprogramme Arbeitshefte Zahlenzauberei Kartei zu Serialität, Formen, Mengenund Zahlbegriff, Zahlenreihen mit Material (Perlen, Formen...) Lernkartei Mathematik Karteiaufgaben zu den grundlegenden Operationen mit Selbstkontrolle Oldenbourg Verlag 28,99 Westermann Verlage 33,- Das kleine Zahlenbuch 1 und 2 Spiele und Legematerial/Spielkar ten zum Mengenund Zahlbegriff Kallmeyer Verlag 36,90 Dezember 2016 Seite 70 von 85

71 2. Kompetenzbereich Mathematik Blitzrechnen Zahlen Broschierte Kartei Karteiaufgaben zu den grundlegenden Operationen mit Selbstkontrolle Klettverlag Zahlenraum bis 10 aktiv entdecken Kopiervorlagen zum Produktiven Üben im Zahlenraum 10 Persen Verlag 22,90 Lernpalette Mathematik Anregungen für den differenzierenden Unterricht Pränum. Bereich Erarbeitung einer Ziffer Erarbeitung des ZR10 Nachbarzahlen Addition und Subtraktion Persen Verlag Bergedorfer 24,90 Einfaches Rechnen sowie: Umgang mit Zahlen Mathematik für Schüler mit geistiger Behinderung uvm. Pränumerik Persen Verlag Bergedorfer 20,90 Dezember 2016 Seite 71 von 85

72 2. Kompetenzbereich Mathematik Produktives Lernen für Kinder mit Lernschwächen: Fördern durch Fordern Denken und Rechnen 1 Förderheft Kompetenzorientierte Diagnostik Übungen Addition und Subtraktion Band 1: ZR 20 Band 2: ZR 100 Band 3: Multiplikation u. Division bis ZR 1000, Rechnen mit Geld Kopiervorlagen, auch blanko Können auch als Arbeitskartei gestaltet werden Persen Verlag Bergedorfer ca je 25,- Westermann Verlag 8,25 Das Übungsheft 1-4 verschiedene Ausgaben in aufsteigendem Schwierigkeitsgrad Din A5 Schülerhefte für den gesamten Bereich der (Prä-) Numerik der GS/HS Mildenberger Verlag 5,95 Das Förderheft Mathematik 1-4 Mathematisches Grundverständnis aufbauen und stärken Förderung der Voraussetzungen, um Mathematik optimal lernen und verstehen zu können: o Wahrnehmung und Motorik o Zahlenverständnis o Verständnis für Rechenoperationen Mildenberger Verlag 5,95 Dezember 2016 Seite 72 von 85

73 20. M. Drexler, ausgewählte Apps für UK und Unterricht - Stand 2/16 Ursache Wirkung Musik Ansteuerung Spracheingabe Sprachausgabe (erste Kommunikation) Sprachausgabe (symbolbasiert) Sprachausgabe (textbasiert) Gebärden ASS (Für Schüler mit Autismus-Spektrums- Störungen) Literacy (+ Lesen/Schreiben) o Weitere interessante Apps: o Lesen und Schreiben o Rechnen o Malen o Lernspiele o (interaktive) Bücher o Sonstiges o Kreativer Unterricht Diese ausgewählten Apps für UK und Unterricht geordnet nach obigen Themen und zusammengestellt von Martina Drexler finden Sie auf der Download-Version des Rundbriefes 27 auf der bekannten Seite der Regierung von Oberbayern. ufgaben/schulen/foerder/mobil Ausführlichere Liste im CLUKS-Forum: (unter Rat und Tat App- Tipps ) Gute Tipps immer wieder in der Facebookgruppe Unterstützte Kommunikation Dezember 2016 Seite 73 von 85

74 ipad-apps für UK und Unterricht Martina Drexler - Stand 2/16 Einteilung nach: 1. Ursache Wirkung 2. Musik 3. Ansteuerung 4. Spracheingabe 5. Sprachausgabe (erste Kommunikation) 6. Sprachausgabe (symbolbasiert) 7. Sprachausgabe (textbasiert) 8. Gebärden 9. ASS (Für Schüler mit Autismus-Spektrums-Störungen) 10. Literacy (+ Lesen/Schreiben) 11. Weitere interessante Apps: Lesen und Schreiben Rechnen Malen Lernspiele (interaktive) Bücher Sonstiges Kreativer Unterricht ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 1

75 1. Ursache-Wirkung Trackpad Magic Joseph Neumann gratis Effekte Mobile Lite Bloom Opal Limited 3,59 Effekte, Entspannung IloveFireworks lite Fireworks Games Lite: gratis Feuerwerk Raindrops for ipad Jumpei Wada 1,79 Sound Baby s Musical Streaming Colour 0,89 Sound Hands Nodebeat AffinityBlue 3,59 Sound durch Berührung Fluid Monkey Buzz Monkey gratis Farben, Flüssigkeit Software Cosmic Top Cool Bear Studio 1,79 Figur und Sound Baby Rattle Toy App Store 1,79 Ursache-Wirkung Image Spinner Joe Scrivens 0,89 All-Turn-It- Spinner, zufällige Auswahl (2 bis 10 eigene Fotos) Talk n Photos Intermediate District 2,69 sprechendes Fotoalbum Art of Glow Natenai Ariyatr gratis Effekte Talking Hippo Out Fit 7 Ltd. 0,89 Effekte und spricht nach Furry Friend Plus Plutinosoft 0,89 Effekte und spricht nach FingerPaint Inclusive gratis Zeichnen mit Sound Technology, Ltd. ibaby Buttons David Douglas 1,79 Blasen- und Bildereffekte TouchMe Hokus Pokus Lifetool 1,79 Bilder erscheinen nach und nach TouchMe PuzzleKlick Lifetool 1,79 Bilder erscheinen nach und nach TouchMe Uncolor Lifetool 0,89 Bild- und Soundeffekte beim Berühren des Bildschirms TouchMe UncolorPro Lifetool 6,99 Bilder erscheinen nach und nach Duckie Deck Huff n Puff Duckie Deck Development 1,79 Wenn man auf die Oberfläche pustet bewegt sich das Bild ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 2

76 2. Musik Doodle Dandy Nicholas Williams gratis Malen/ Effekte Magic Piano Smule gratis Ursache-Wirkung, Melodien Bongos & Congas Roger Bruder 0,89 Trommeln Congas Raptap 0,89 Trommeln Bongos Skunk 0,89 Trommeln DrumsMeister Meister 0,89 Musikintrument/ Effekte Easy Xylophone Skunk Brothers gratis Xylophon Piano HD Michael Stoeckli gratis Klavier Virtuoso Piano Peterb gratis Klavier Spiraphone Spiraphone gratis Klavier (bunt und rund) Nylon String Guitar H2indie gratis Gitarre Orphion Bastus Trump 4,49 Kreise, die spannende Musik machen, klopfen oder streichen, visuelle Effekte Kleiner Fuchs Kinderlieder Shape Minds and Moving Images 2,69 3 Lieder (D) mit Effekten, schön Tap and Sing by StoryBots JibJab Media Ing. gratis Singendes Tonnenklavier Tierklavier Jan Essig 0,89 Klavier mit Tierstimmen 3. Ansteuerung Peeping Musicians App-Store 2,69 gezieltes Berühren Touch Trainer Touch Autism 4,49 Ursache-Wirkung (iphone-app) Touch Mouse Logitech Inc. gratis Mausersatz Hippo Remot Lite RoboHippo LLC gratis Remote Mause Albert HD Fingerlab gratis gezieltes Berühren Kleiner Fuchs Shape Minds and Moving Images GmbH 2,69 3 verschiedene Lieder mit Hintergrund, der durch Berührung Effekte erzeugt Hippi I + II Leripa AB je 2,69 Vgl. HIPP bei Lifetool SwitchTrainer Lite LIFEtool gratis Vgl. Switch (LIFEtool) ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 3

77 SwitchTrainer LIFEtool 14,99 Vgl. Switch (LIFEtool) Tino das Dreieck gratis Mit In-App-Käufen Interaktive Buch mit Dreiecken zum Antippen Emma isst Carlsen Verlag GmbH 1,59 Bilderbuch mit Animation Big Trucks Inclusive Technology 2,69 Trucks zum Ltd. antippen, dann fahren sie mit Geräusch Dexteria BinaryLabs, Inc. 3,99 Motorische Ameisenquetscher Best Free Games Gratis Mit In-App-Käufen Übungen Ameisen am Bildschirm sollen zerdrückt werden, Bienen nicht 4. Spracheingabegerät Siri Neues ipad gratis Dragon Dictation Nuance gratis Commincations Spracheingabe zum Verfassen von Texten 5. Sprachausgabegerät (erste Kommunikation) Play Button Sprechender Taster gratis BigMack Pictello AssistiveWare 16,99 Foto-Stories erstellen, synthetische Stimmen (D) Little Story Maker Grasshopper Apps gratis Erstellen von Büchern, eigene Fotos und Sprachaufnahme ispeak Button Goatella 3,99 BigMack ispeak Sequences Goatella 4,99 BigMack ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 4

78 6. Sprachausgabegerät (symbolbasiert) MetaTalkDE Cidar 159,99 Lite: 7,99 SonoFlex DE Tobii 159,99 Lite: gratis GoTalkNow Attainment Company 69,99 InApp-Kauf (z.b. Metacomsymbole 39,99 ) Gateway mit Compass (DE) Sounding Board (iphone-app) PlayBoard DynaVox Mayer- Johnson Talker-Struktur, METACOM, synthetische Stimmen (D) Talker-Struktur, Symbolstix, synthetische Stimmen (D) GoTalk mit verschiedenen Vorlagen, Verlinkungen, Aktionsmöglichkeiten 299,99 Gateway auf dem ipad AbleNet 39,99 Tafel max 9 Felder, eigene Bilder, Sprachaufnahme Einfache 4,49 GoTalk- Kommunikationshilfe ähnlich Verbal Victor Seed Stage Associates 5,99 Sprachausgabe Tipp Talker rb-consult 129,99 Sprachausgabe Grid Player Sensory Software gratis Sprachausgabe International TouchChat Silver Kite 129,99 Lite: 8,99 Talker-Struktur, Symbolstix, synthetische Stimmen (US) Bitsboard GrasshopperApps.com gratis Wörter erlesen, Bildzuordnung, Englisch, Deutsch Predictable - Deutsch 7. Sprachausgabegerät (textbasiert) Therapy Box Limited 159,99 Textbasierte Sprachausgabe Speak for Me Mario Berger gratis "Lightwriter" Assistive Express German Assistive Apps 21,99 eigene Texte schreiben und vorlesen lassen, Wortvorhersage ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 5

79 Abilipad Cheryl Bregman 17,99 individualisierbare Tastatur und anpassbares Notepad mit Wortvorhersage und Vorlesefunktion Proloquo4Text AssistiveWare 119,99 Textbasierte Sprachausgabe Verbal Victor Seed Stage Associates 5,99 Sprachausgabe Tipp Talker rb-consult 129,99 Sprachausgabe Grid Player Sensory Software gratis Sprachausgabe International TouchChat Silver Kite 129,99 Lite: 8,99 Talker-Struktur, Symbolstix, synthetische Stimmen (US) Abilipad Cheryl Bregman 17,99 individualisierbare Tastatur und anpassbares Notepad mit Wortvorhersage und Vorlesefunktion Bitsboard GrasshopperApps.com gratis Wörter erlesen, Bildzuordnung, Englisch, Deutsch 8. Gebärden Deutsche Gebärdensprache Das große Wörterbuch der DGS (iphone-app) Gebärdensammlung (GuK) SdmHa (iphone-app) Karin Kestner 21TORR interactive 13,99 gratis, InApp-Käufe insges. ca. 100 Gebärdenlexikon, 80 Gebärdenvideos gratis, ca Gebärdenvideos als InApp-Käufe (9 Pakete) Gebärdenlexikon Spread Signs Europeiskt Teckenspråkcenter gratis Gebärdenlexikon mit Videos ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 6

80 9. ASS ABA FlashCards Innovative Gratis Emotions-Karten Mobile Apss Autism Apps Touch Autism gratis App-Sammlung Time Timer Time Timer LLC 1,79 Arbeiten/Zeit Kindertagebuch idiary für Kinder Tipitap Inc 1,79 Lite: gratis Tagebuch mit Text, Fotos, Zeichnungen, Stickern ToonToolkit Alan Clifton 2,69 Comic Builder First-Then-Board DataNull Software 1,79 2-Bilder-Oberfläche mit wenn-dann Touch and Lern - Emotions Innovative Mobile Apps gratis Englisch: Gefühle den Gesichtern zuordnen, übersetzbar, Einstellungen möglich Timer Touch2 HD SixAxis LLC 1,79 Time Timer 10. Literacy KinderApp Kinder lernen sprechen Kornelia Erdelyi 1,79 Bilder benennen Meine ersten Wörter Alexandre Minard diverse Wörter buchstabieren Die ersten Worte Bilderbuch zum Lernen Grasshopper Apps gratis Bilderbücher zu Themen, eigene Fotos, Sprachaufnahme möglich Schlaf gut! HD Shape Minds and Moving 2,69 Gute-Nacht- Geschichte Die kleinen Lv miao 0,89 Bilderbuch Kaulquappen Wimmelbuch Bastei Luebbe 2,69 Da stimmt doch was nicht! Das verrückte Zuuka! GmbH 0,89 Klappbuch Schimpfwörter-ABC Das schnuckelige Schmusewörter-ABC Zuuka! GmbH 0,89 Klappbuch ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 7

81 Lesen und Schreiben 11. Weitere interessante Apps Wort-Zauberer L Escapadu 3,59 Schreiben, Buchstabe und Text wird vorgelesen Erstes Schreiben, erstes lesen Urbn.pockets 1,79 Buchstaben schreiben, Wörter Conni ABC Carlsen Verlag GmbH 1,79 Alphabet lernen und Anlaut hören Conni Lesen Carlsen Verlag GmbH 1,79 Buchstabensuppe, Vorne-Mitte-Hinten Leseratte Grasshopper Apps gratis Wörter schreiben Almo Abc SalA It Development 4,49 Buchstaben, Anlaute, Zuordnen Almo Silben-Quiz SalA It Development gratis, InApp-Kauf 1,59 Silben einteilen, - anzahl YellowThing Lars Tetzlaff 1,79 Deutsch Sprachtrainer Li La Lolle Weißbach und Matouschek GbR Lesen und Nachspuren Spielplatz 3 Jan Essig 3,59 ABC-Übungen Schreiben Urb; Pockets 1,79 Buchstaben lesen und Nachspuren appolino Schreiben Lehrmittelverlag St. Gallen Gratis (in-app- Käufe) Versch. Übungen appolino Lesen Lehrmittelverlag St. Gallen Gratis (in-app- Käufe) Versch. Übungen Lernspiele für Kinder Ilmarsoft gratis, InApp-Kauf 3,99 Lernspiel Lesen Ready to Print Essare LLC 9,99 Nachspurübungen Der Silbentrainer Marc Sockel 3,99 Silbenlesen und - finden Rechnen Zahlen lernen mit Foto touch Grasshopper Apps 0,89 Zahlen hören und antippen Zahlen Bär Grasshopper Apps 0,89 Zählen durch Antippen, bis 20 frei einstellbar Erstes Zählen, erste Urbn.pockets 1,79 bis 10 Rechnen 1 plus 2 So Simple 0,89 Einfache Rechenaufgaben, ipad-apps für UK und Unterricht - Martina Drexler - Stand 2/16 8

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