HESSISCHER LANDTAG. Antwort der Landesregierung

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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/4375 HESSISCHER LANDTAG Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend hessische Steuerverwaltung Drucksache 18/4208 Die Große Anfrage beantwortet der Minister der Finanzen im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1. Was versteht die Landesregierung unter einer modernen, effizienten und erfolgreichen Steuerverwaltung? Eine moderne, effiziente und erfolgreiche Steuerverwaltung betreibt einen gerechten, wirksamen und wirtschaftlichen Steuervollzug. Hierzu gewährleistet die hessische Steuerverwaltung die effiziente und gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und räumt der konsequenten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität einen überaus hohen Stellenwert ein. Zur Sicherung der Steuereinnahmen praktiziert sie in allen Arbeitsbereichen eine am Risiko des Steuerfalls orientierte Arbeitsweise und sorgt damit für einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz. Im Interesse der Steuerbürger und Unternehmen betreibt sie eine zeitnahe Durchführung der Steuerfestsetzungen und Außenprüfungen. Sie ist eine service- und mitarbeiterorientierte Verwaltung. Aus diesem Grund evaluiert die hessische Steuerverwaltung ihre Strukturen und Geschäftsprozesse regelmäßig, nimmt notwendige Anpassungen vor und treibt egovernmentverfahren voran. Basis für die Bewältigung ihrer Aufgaben sind hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich kontinuierlich fortbilden. Frage 2. Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um die Steuerverwaltung zu modernisieren? Die hessische Steuerverwaltung hat in den letzten Jahren auf allen Gebieten, die eine moderne und effiziente Verwaltung ausmachen, umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf - die Verbesserung der Personalausstattung der hessischen Finanzämter, - grundlegende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anzahl und den Strukturen der hessischen Finanzämter, - die Ausstattung der Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, - den Bürgerservice, - den Bürokratieabbau, - die internen Prozesse. Zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Ziele ist die Personalausstattung der Steuerverwaltung in den letzten Jahren nachhaltig verbessert worden. Im Zeitraum von 2001 bis 2010 ist ein Strukturprogramm aufgelegt worden, mit dem jährlich 30 zusätzliche Planstellen für den Innendienst der Finanzämter zur Verfügung gestellt wurden. Durch eine nachhaltige Einstellungspolitik mit gleichmäßig hohen Einstellungszahlen wurde die Basis für eine Reihe von Strukturmaßnahmen geschaffen, die in den letzten Jahren zur Stärkung des Außendienstes und des Innendienstes, hier insbesondere des Bürgerservice, geführt haben. So konnten die Außen- Eingegangen am 30. August 2011 Ausgegeben am 2. September 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4375 dienste von 2005 bis 2010 um 16 v.h. ihres Personalbestands verstärkt werden, wodurch die Ausweitung und Verbesserung der Prüfungstätigkeit der hessischen Finanzämter ermöglicht wurde. Die hessischen Finanzämter haben in den letzten Jahren in mehreren Maßnahmenblöcken eine Strukturreform durchgeführt. Im Jahr 2004 wurden in ganz Hessen kleinere Finanzämter mit benachbarten Finanzämtern zu größeren Einheiten zusammengefasst und damit die Zahl der Finanzämter von 46 auf 35 reduziert. Hierbei bestand der Leitgedanke darin, bei jedem Finanzamt eine Größe zu erreichen, die für effizientes Arbeiten, aber auch für sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen erforderlich ist. Im Interesse des Bürgerservice blieben die publikumsintensiven Arbeitsbereiche an allen Standorten erhalten, während Synergieeffekte z.b. durch die Zusammenlegung der Leitungsbereiche und der Finanzkassen erzielt wurden. Im Zeitraum von 2004 bis 2009 wurden außerdem die Finanzämter im Ballungsraum Rhein/Main (Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach) und die beiden Kasseler Finanzämter neu strukturiert. Diese Maßnahme erfolgte vor dem Hintergrund, dass sich die Finanzämter in ihrer Größe sehr unterschiedlich entwickelt hatten, weil die Zuständigkeiten nach unterschiedlichen Kriterien geregelt waren und einseitige Zentralisierungen im Laufe der Zeit zu einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Finanzämtern geführt hatten. Durch die Bildung in etwa gleich großer Finanzämter mit weitgehend homogener Struktur und harmonisierter Aufgabenverteilung wurde die Arbeit der Finanzämter effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet. Eine Reihe von Infrastrukturmaßnahmen durch Bau oder Anmietung neuer und Sanierung bestehender Finanzamtsgebäude hat außerdem dazu beigetragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort über moderne Büroarbeitsplätze verfügen, welche die Voraussetzung für eine effiziente Aufgabenerledigung sind. Hinzu kommt eine hochmoderne IT-Ausstattung, die im Wege des Leasings in einem Zyklus von 4 bis 5 Jahren auf wirtschaftliche Weise immer wieder auf einen aktuellen Stand gebracht wird. In diesem Zusammenhang ist auch der Umstieg auf das Verfahren KONSENS I zu nennen, welches Grundlage für die bundeseinheitliche Weiterentwicklung eines leistungsfähigen und zukunftsorientierten IT-Verfahrens ist (siehe auch die Antworten zu den Fragen 15 und 16). Die hessische Steuerverwaltung hat außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Bürgerservice getroffen. Im Jahr 2008 konnte die Einrichtung von Finanzservicestellen (FIS) für den Besucherverkehr in allen Finanzämtern abgeschlossen werden, die Einrichtung von Telefon- Finanzservicestellen (T-FIS) ist in vollem Gange. Gegenwärtig verfügen bereits 22 Finanzämter über eine derartige zentrale Anlaufstelle für eingehende telefonische Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Die in den Servicestellen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und erfahren und können fast alle an sie herangetragenen Anliegen abschließend klären. Nicht zuletzt deswegen wird hierdurch ein wichtiger Meilenstein in der Kundenorientierung der hessischen Steuerverwaltung erreicht (siehe auch die Antworten zu den Fragen 18 und 19). Ein weiterer Meilenstein besteht in der Verbesserung der elektronischen Kommunikation mit den Steuerbürgern und Steuerberatern im Rahmen des Verfahrens ELSTER. Das gesamte Lohnsteueranmeldungs- und Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren wird bereits seit einigen Jahren ausschließlich elektronisch abgewickelt, papiergebundene Steueranmeldungen gehören der Vergangenheit an. Hierdurch wird nicht nur eine medienbruchfreie, ressourcenschonende Weiterverarbeitung der Steuerdaten ermöglicht, die Erreichbarkeit der hessischen Finanzämter per Internet stellt auch einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau dar. Hierzu gehört auch das Angebot einer elektronischen Bescheiddaten-Rückübertragung und der elektronischen Steuerkontoabfrage, von der viele Steuerberater Gebrauch machen. Aber auch die authentifizierte und damit papierlose elektronische Übermittlung von Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen ist möglich. Im kommenden Jahr wird außerdem die elektronische Übermittlung von Bilanzen ermöglicht, die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird gegenwärtig auf ein rein elektronisches Verfahren umgestellt, und ab dem Jahr 2014 soll den Bürgerinnen und Bürgern eine elektronische, vorausgefüllte Steuererklärung auf der Basis der elektronisch vorhandenen Datenbestände angeboten werden.

3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Innerhalb der Finanzämter wurden in den letzten Jahren viele Arbeitsprozesse mit dem Ziel einer ressourcenschonenden Aufgabenerledigung evaluiert und optimiert. Maschinelle Risikomanagementverfahren und die elektronische Übermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Dritte (z.b. Arbeitgeber, Rentenversicherer) spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus soll im kommenden Jahr ein bundeseinheitlich entwickeltes und speziell auf die Besonderheiten der Steuerverwaltung zugeschnittenes Scannerverfahren in einigen hessischen Finanzämtern pilotiert werden, um auch die nach wie vor in Papier eingehenden Steuererklärungsdaten auf einfache Weise elektronisch verfügbar zu machen und manuelle Bearbeitereingaben zu vermeiden. Der bundesweite Prozess, Daten auf unterschiedlichen Wegen elektronisch verfügbar zu machen und in elektronische Verfahren zu integrieren, ist noch lange nicht abgeschlossen, die Finanzämter befinden sich hier inmitten eines dynamischen Veränderungsprozesses. Frage 3. Welches sind die genauen Aufgabenschwerpunkte der hessischen Steuerverwaltung im Bereich des Außendienstes? Zum Außendienst der hessischen Finanzämter gehören die Betriebsprüfungsstellen (einschließlich Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuersonderprüfung) sowie die Steuerfahndungsstellen. 1. Betriebsprüfungsstellen Die Aufgabe der Betriebsprüfungsstellen besteht in der Prüfung von Betrieben und Arbeitgebern aller Größenklassen, je nach Bedarf als umfassende Prüfung oder als Umsatzsteuersonderprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Ein besonderes Augenmerk wird in Hessen auf die Prüfung von Großbetrieben einschließlich entsprechender Kreditinstitute gelegt. Auch die Prüfung von Einkunftsmillionären (Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften über pro Jahr) hat hohe Priorität. Die Prüfungsdichte konnte hier im Jahr 2010 auf einem hohen Niveau von 15,56 v.h. gehalten werden (siehe auch die Antworten zu Frage 12). Für die Betriebsprüfungsstellen gewinnt der Aspekt der Zeitnähe eine immer stärkere Bedeutung. Die Prüfung lange zurückliegender Zeiträume hat Nachteile für Verwaltung und Steuerpflichtige. Umso wichtiger ist es, aktuelle Betriebsprüfungszeiträume zügig zu prüfen. Wachsende Bedeutung kommt der Umsatzsteuersonderprüfung zu, da das Umsatzsteueraufkommen ansteigt, es immer mehr Verflechtungen im EU-Binnenmarkt gibt und in diesem Bereich Steuerverkürzungen in großem Ausmaß vermehrt festzustellen sind. Dabei, wie auch im Zusammenhang mit den aus Anlass des Ankaufs von Steuerdaten-CDs zahlreich eingegangenen Selbstanzeigen hessischer Steuerpflichtiger, erfolgt zudem eine enge Kooperation mit den Steuerfahndungsstellen. Zugleich werden in der Betriebsprüfung Schwerpunkte bei der Fallauswahl gesetzt und risikoorientierte Branchenprüfungen durchgeführt. Prüfungsmethoden werden weiterentwickelt und den modernen Buchführungstechniken und -systemen angepasst. So spielt beispielsweise der Datenzugriff nach 147 Abs. 6 und 200 der Abgabenordnung eine immer wichtigere Rolle. Darüber hinaus ist es wichtig, auf veränderte steuerliche Rahmenbedingungen umgehend zu reagieren. So konnten mit Einführung der Abgeltungsteuer aufgrund der hohen fachlichen Qualifikation der Betriebsprüfer bereits zeitgleich Prüfungen bei den Kreditinstituten durchgeführt werden. Die Effizienz der hessischen Betriebsprüfung zeigt sich am durchschnittlichen Mehrergebnis pro Prüfungsfall. Dieses lag im Jahr 2010 mit deutlich über dem Bundesmittelwert von (zur Entwicklung der steuerlichen Mehrergebnisse getrennt nach Betriebsgrößenklassen siehe auch die Antwort zu Frage 5).

4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Steuerfahndungsstellen Zu den Aufgabenschwerpunkten der Steuerfahndung gehören die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen. In den vergangenen Jahren haben sich Struktur und Aufgabenschwerpunkte der hessischen Steuerfahndungsstellen stark verändert. Vor allem die fortschreitende Internationalisierung, der europäische Binnenmarkt und die damit einhergehende Veränderung der Kapitalmärkte stellen neue Herausforderungen an die Steuerfahndung. Beispielsweise die steuerrechtliche Beurteilung von Investmentfonds oder die Aufdeckung und der gerichtsfeste Nachweis grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrügereien erfordern vertiefte steuerrechtliche und strafrechtliche Kenntnisse und stellen einen hohen Leistungsanspruch an das eingesetzte Personal. Steuerfahndungsfälle sind heute wesentlich komplexer als noch vor einigen Jahren, internationale Verflechtungen erfordern häufig auch Ermittlungen im Ausland. Hierdurch wird in verstärktem Maße Personal gebunden. Außerdem verlängert sich die Ermittlungsdauer unweigerlich, wodurch steuerliche Mehrergebnisse erst nach einigen Jahren statistisch erfasst werden können. Mit den Bankenverfahren der 1990er-Jahre, die gekennzeichnet waren durch große Fallzahlen, die steuer- und strafrechtlich allerdings relativ einfach strukturiert waren, sind diese Aufgaben nicht mehr vergleichbar. Den gestiegenen Anforderungen begegnet die hessische Steuerfahndung durch die Einrichtung von finanzamts- und arbeitsbereichsübergreifenden Ermittlungsteams, die eine enge Zusammenarbeit mit den Betriebsprüfungsstellen einschließt. Zudem wurde den Steuerfahndungsstellen in den letzten fünf Jahren kontinuierlich Personal zugeführt. Frage 4. Wie hat sich der Prüfungsturnus seit 2005 im Bereich der Betriebsprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder entwickelt: a) bei Großbetrieben, b) bei Mittelbetrieben, c) bei Kleinbetrieben? Der Prüfungsturnus gibt das Prüfungsintervall wieder. Es handelt sich also um den Zeitraum, der durchschnittlich vergeht, bis ein Betrieb wieder einer Außenprüfung unterliegt. Er wird pro Größenklasse ermittelt und in Jahren ausgedrückt. Zu a: bei Großbetrieben: Durch die konsequente Personalpolitik der letzten Jahre konnten die Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsstellen seit Ende 2005 personell um rund 16 v.h. verstärkt werden. Die guten Ergebnisse beim Prüfungsturnus und den steuerlichen Mehrergebnissen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 4 bis 9) machen deutlich, dass diese Schwerpunktsetzung im Bereich der Außendienste der richtige Weg war. Sie unterstreichen zudem die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Steuerverwaltung. Hessen 4,29 4,38 4,05 3,99 3,98 4,18 4,42 4,48 4,40 4,26 4,37 4,74 Durch den gleichbleibend guten Prüfungsturnus, der regelmäßig besser ist als der, können Anschlussprüfungen bei den Großbetrieben gewährleistet werden, da bei einer Außenprüfung immer mehrere Jahre geprüft werden.

5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Zu b: bei Mittelbetrieben: Hessen 15,88 16,08 14,62 14,36 13,12 13,72 13,07 13,33 12,82 13,33 13,70 14,49 Der Prüfungsturnus bei den Mittelbetrieben hat sich kontinuierlich verbessert und ist inzwischen besser als der. Zu c: bei Kleinbetrieben: Bei den Kleinbetrieben konnte der Prüfungsturnus ebenfalls kontinuierlich verbessert werden. Inzwischen bewegt er sich nahe am. Frage 5. Wie hoch liegt das durchschnittliche Mehrergebnis je Prüfungsfall im Bereich der Betriebsprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder seit 2005: a) bei Großbetrieben, b) bei Mittelbetrieben, c) bei Kleinbetrieben? Zu a: bei Großbetrieben: Zu b: bei Mittelbetrieben: Zu c: bei Kleinbetrieben: Hessen 37,98 38,34 35,15 31,15 28,75 29,65 23,81 23,81 25,64 25,64 26,32 28,57 Hessen Hessen Hessen Das durchschnittliche steuerliche Mehrergebnis pro Prüfungsfall lag in Hessen - bezogen auf alle Betriebsgrößenklassen - im Jahr 2010 mit deutlich (ca. 70 v.h.) über dem Bundesmittelwert von Bundesweit nimmt Hessen damit einen Spitzenplatz ein. Betrachtet man die einzelnen Betriebsgrößenklassen, so ist erkennbar, dass dies wesentlich auf die steuerlichen Mehrergebnisse bei den Großbetrieben zurückzuführen ist. Hierbei ist der Unterschied zwischen den hessischen Mehrergebnissen und dem Bundesmittelwert noch deutlicher ausgeprägt. Frage 6. Wie hat sich die Prüfungsdichte im Bereich der Lohnsteuer-Außenprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder seit 2005 entwickelt? Die Prüfungsdichte gibt die Quote der jährlich geprüften Betriebe im Verhältnis zu den insgesamt erfassten Betrieben wieder. Sie wird in Prozent ausgedrückt.

6 6 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4375 Frage 7. Wie hoch liegt das durchschnittliche Mehrergebnis je Prüfungsfall im Bereich der Lohnsteuer-Außenprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder seit 2005? Hessen 7,2 v.h. 7,2 v.h. 7,8 v.h. 7,8 v.h. 7,3 v.h. 7,4 v.h. 7,1 v.h. 6,2 v.h. 6,0 v.h. 6,0 v.h. 5,6 v.h. 5,4 v.h. Hessen Auch in der Lohnsteuer-Außenprüfung liegt in Hessen das steuerliche Mehrergebnis pro Prüfungsfall regelmäßig deutlich über dem Bundesmittelwert. Frage 8. Wie hat sich die Prüfungsdichte im Bereich der Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder seit 2005 entwickelt? Die Prüfungsdichte der hessischen Umsatzsteuer-Sonderprüfung hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Bereits seit dem Jahr 2007 liegt sie über dem. Frage 9. Wie hoch liegt das durchschnittliche Mehrergebnis je Prüfungsfall im Bereich der Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Vergleich zum Durchschnitt der Länder seit 2005? Hessen 1,34 v.h. 1,82 v.h. 1,96 v.h. 1,87 v.h. 1,93 v.h. 1,92 v.h. 1,91 v.h. 1,87 v.h. 1,88 v.h. 1,84 v.h. 1,79 v.h. 1,74 v.h. Hessen Frage 10. Wie hat sich der Personaleinsatz im Bereich der Steuerfahndung seit 2005 entwickelt? Hessen 196,79 201,94 198,92 209,17 211,04 206,61 Das Personal der Steuerfahndungsstellen ist seit März 2010 um weitere 40 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder aufgestockt worden (in den 206,61 Fahndern nicht enthalten), um die Bearbeitung der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit den Daten-CDs aus der Schweiz zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2010 bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Koordinierung von finanzamts- und arbeitsbereichsübergreifenden Ermittlungskomplexen. Frage 11. Wie stellt sich die Organisationsstruktur im Bereich der Steuerfahndungsstellen dar? Die Steuerfahndungsstellen der 35 hessischen Finanzämter sind in den Finanzämtern Kassel II Hofgeismar, Wetzlar, Wiesbaden I, Frankfurt am Main I, Offenbach am Main II und Darmstadt zentralisiert. Die Zentralisierung folgt dabei einer Regionalstruktur, wie sie auch in den anderen Bundesländern anzutreffen ist. Den Schwerpunkt bildet entsprechend der anfallenden Aufgaben der Rhein-Main-Ballungsraum. Die Finanzämter Wiesbaden I, Frankfurt am Main I, Offenbach am Main II und Darmstadt stellen 67 v.h. der personellen Ressourcen der hessischen Steuerfahndungsstellen. Mit Standorten in Kassel und Wetzlar wird überdies der mittel- und nordhessische Raum abgedeckt. Soweit im Einzelfall eine noch stärkere Bündelung von Kräften erforderlich ist - z.b. bei herausgehobenen Ermittlungskomplexen mit Massenverfahren oder im Bereich der organisierten Kriminalität -, geschieht dies in Hessen

7 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ durch die Einrichtung überregionaler Ermittlungsgruppen, die von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main koordiniert und von allen Steuerfahndungsstellen personell getragen sowie bei Bedarf durch Mitarbeiter anderer Arbeitsbereiche, in erster Linie der Betriebsprüfung, personell verstärkt werden. Deshalb wurde bei der Oberfinanzdirektion eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung angesiedelt, die diese Steuerungs- und Koordinierungsfunktion übernimmt (siehe auch Antwort zu Frage 10). Frage 12. Wie hat sich die Prüfungsdichte bei Einkunftsmillionären in Hessen seit 2005 entwickelt? Hessen 4,30 v.h. 9,85 v.h. 16,13 v.h. 16,40 v.h. 15,54 v.h. 15,56 v.h. nicht erhoben 11,09 v.h. 14,70 v.h. 16,56 v.h. 15,24 v.h. 12,02 v.h. Die Prüfungsdichte bei den Einkunftsmillionären wurde in Hessen in den letzten Jahren massiv gesteigert. Während sie im Jahr 2005 noch 4,3 v.h. betrug, lag sie im Jahr 2010 bei 15,6 v.h. Berücksichtigt man hierbei, dass im Rahmen einer Außenprüfung nicht nur eine, sondern die letzten drei Steuererklärungen eines Steuerpflichtigen geprüft werden, so wird hierdurch erreicht, dass fast jede zweite Steuererklärung dieses Personenkreises zusätzlich zur Prüfung durch den Innendienst des Finanzamts durch die Außenprüfung überprüft wird. Frage 13. Welches sind die genauen Aufgabenschwerpunkte der hessischen Steuerverwaltung im Bereich des Innendienstes? Der Innendienst der hessischen Finanzämter ist verantwortlich für die Durchführung von jährlich ca. 2,2 Mio Veranlagungen zur Einkommensteuer, Umsatzsteuerfestsetzungen, Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzungen und etwa Veranlagungen zur Körperschaftsteuer (genaue Zahlen siehe Antwort zu Frage 14). Zum Innendienst der Finanzämter gehören neben den Veranlagungsbezirken die Bewertungsstellen, die den Kommunen die Grundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer liefern, die Grunderwerbsteuerstellen, die Erbschaftund Schenkungsteuerstellen, die Lohnsteuerarbeitgeberstellen, die das Lohnsteuerabzugsverfahren der Arbeitgeber überwachen und Lohnsteueraußenprüfungen veranlassen, die Umsatzsteuerstellen, die Finanzkassen und die Vollstreckungsstellen. Die Veranlagungsbezirke der Finanzämter gehören insgesamt zu den Arbeitsbereichen, die in den letzten Jahren am stärksten von Veränderungen der Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsprozesse betroffen waren. Angesichts der genannten Fallzahlen, die von insgesamt rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich bewältigt werden müssen, muss das Veranlagungsverfahren als Massenverfahren bezeichnet werden. Dabei zählen hochkomplexe und sich ständig ändernde Steuergesetze einerseits und begrenzte personelle Ressourcen andererseits zu den Rahmenbedingungen. Aus diesem Grunde war es für die Verwaltung zwingend, neue Strategien zur Bewältigung der Aufgaben zu entwickeln. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung von - egovernmentverfahren wie z.b. das Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung), - elektronischen Mitteilungsverfahren, die eine unmittelbare Übermittlung steuerlich relevanter Information (z.b. Lohnsteuerbescheinigungsdaten, Rentenbezugsdaten) durch Dritte (Arbeitgeber, Rentenversicherer etc.) zum Ziel haben, - maschinellen Risikomanagementverfahren, die bereits eine Vorprüfung der Steuerfälle unter Risikogesichtspunkten gewährleisten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Hinweise liefern. Das Verfahren ELSTER gewährleistet nicht nur eine zeitgemäße und verbesserte Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, sondern auch die medienbruchfreie und damit ressourcenschonende Weiterverarbeitung von Steuererklärungsdaten.

8 8 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4375 Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, entwickelt die Steuerverwaltung daneben bereits seit einiger Zeit elektronische Mitteilungsverfahren, die nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern ansetzen, sondern bei den Institutionen (Arbeitgeber, Rentenversicherer, Agentur für Arbeit etc.), die bestimmte Daten bescheinigen, die für das Besteuerungsverfahren relevant sind. Diese Bescheinigungen wurden bislang in Papier ausgestellt und mussten von den Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Steuererklärungen eingereicht werden. Sie werden nunmehr sukzessive durch die unmittelbare elektronische Übermittlung der Daten an die Steuerverwaltung ersetzt. Ab dem Jahr 2014 sollen derart gewonnene Informationen den Bürgerinnen und Bürgern auch im Rahmen einer - ebenfalls über das Verfahren ELSTER abrufbaren - vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Da es sich bei den elektronischen Mitteilungsverfahren um Massenverfahren handelt, ist auch aus diesem Grund der Einsatz maschineller Risikomanagementverfahren sinnvoll und notwendig. Sie filtern den Datenbestand unter Risikogesichtspunkten nach bundeseinheitlich abgestimmten Kriterien und sind daher ein wichtiges Element einer ressourcenschonenden Aufgabenerledigung. Im Veranlagungsbereich der hessischen Finanzämter wurde mit ihrem Einsatz im Jahre 2007 begonnen. Die Durchführung der Rentenbesteuerung beispielsweise wäre ohne ein solches Verfahren gar nicht denkbar. Diese bundesweiten und bundeseinheitlichen Prozesse - die Verfahren werden im Vorhaben KONSENS entwickelt - sind noch lange nicht abgeschlossen, die Finanzämter befinden sich hier inmitten eines dynamischen Veränderungsprozesses. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Veranlagungsbezirke erfordert dies ein hohes Maß an Flexibilität und fachlicher Qualifikation. Frage 14. Wie haben sich die Fallzahlen bezogen auf natürliche Personen Pflichtveranlagungen, natürliche Personen Antragsveranlagungen, Personengesellschaften, steuerpflichtige Körperschaften, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer seit 2005 entwickelt? Veranlagungszeitraum a) Pflichtveranlagung b) Antragsveranlagung Summe Veranlagung natürliche Personen Feststellungsfälle Körperschaftsteuerfälle Gewerbesteuerfälle Umsatzsteuerfälle Frage 15. Was bedeutet der Umstieg auf das IT-Verfahren KONSENS zur Mitte des Jahres 2011 für die hessischen Finanzämter? Bei der Entwicklung der in der Steuerverwaltung eingesetzten Software beschreiten die Länder seit 2005 mit dem Vorhaben KONSENS (koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) einen erfolgversprechenden Weg in Richtung bundesweiter Vereinheitlichung und Modernisierung. Dabei bestimmen die 5 Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung des Bundes, stellvertretend für alle übrigen Länder, einvernehmlich die Strategie und Architektur der Informationstechnik der Steuerverwaltung. Um das Ziel der bundesweiten Softwarevereinheitlichung weiter zu beschleunigen, haben - auf hessische Initiative - die Länder Bayern, Baden- Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Basis des bayerischen EOSS-Verfahrens, das in allen anderen Bundesländer bereits im Einsatz ist, einen einheitlichen Standard definiert. Bayern passt mit Unterstützung der vier Länder die EOSS-Programme nach diesen Vorgaben an, um die wesentlichen Vorteile aus den bestehenden Länderverfahren zu integrieren. Die entsprechend fortentwickelten EOSS-Programme werden somit zur KONSENS-Basisplattform (KONSENS I) und von Hessen, Baden- Württemberg und Niedersachsen bis Ende 2011 eingesetzt. Die hessische Steuerverwaltung hat in der Zeit vom 22. bis 31. Juli 2011 ihre EDV-

9 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Programme und Datenbestände auf das neue System umgestellt. Die hessischen Finanzämter arbeiten seit dem 1. August 2011 mit den neuen Programmen. Zur Vorbereitung auf das neue System wurden umfangreiche Schulungen durchgeführt. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen werden Ende dieses Jahres alle Bundesländer dieses neue Verfahren im Einsatz haben. Diese bedeutet, dass bei mehr als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bundesweit einheitliche Software im Einsatz sein wird - 4 Jahre früher als ursprünglich geplant. Frage 16. Was erhofft sich die hessische Landesregierung von dem neuen IT-Verfahren KONSENS? Aufgrund der immer größer werdenden Komplexität des Steuerrechts und damit auch der Anforderungen an die Bearbeitungssoftware ist es künftig kaum noch möglich, dass einzelne Länder auf dem Gebiet der steuerlichen Anwendungsentwicklung allein tätig sind. Mit dem Vorhaben KONSENS wird die Software bundesweit vereinheitlicht und modernisiert. Die Softwareentwicklung wird arbeitsteilig von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Dabei hat Hessen als "Auftrag nehmendes Land" unter anderem die Verantwortung für das Verfahren GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer) übernommen. Über GINSTER werden alle relevanten Stammdaten der Steuerpflichtigen (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindungen) auf Basis einer modernen Datenhaltung mittels Java-Technologien verwaltet. Mit dem Vorhaben KONSENS werden insbesondere die folgenden wichtigen Handlungsziele verfolgt: - Effizienzgewinne im Besteuerungsverfahren erzielen, - Sicherstellen einer gleichmäßigen Besteuerung, - Verbesserung des Service für die Bürger und die Wirtschaft, - Informationsaustausch und Risikomanagement über Ländergrenzen hinweg ermöglichen, - Verbesserung der Steuerbetrugsbekämpfung, - Ausbau der egoverment-angebote, - Mitarbeiterorientierung bei Entwicklung und Einsatz der IT-Verfahren verbessern, - Grundlagen für einen wirtschaftlichen Verwaltungsvollzug schaffen. Die Länder und der Bund tragen die Finanzierung des Vorhabens KONSENS gemeinsam. Die Aufteilung auf die einzelnen Länder erfolgt im Wesentlichen nach dem "Königsteiner Schlüssel". Hessen trägt einen Anteil von ca. 7 v.h. Frage 17. Warum ist die Rentenbesteuerung eine besondere Herausforderung für die hessischen Finanzämter? Hier sind insbesondere 3 Aspekte hervorzuheben: - ein anhaltendes Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Frage, ob und wie sie von der Reform der Rentenbesteuerung betroffen sind, - die Auswertung von 2 Mio. Rentenbezugsmitteilungen jährlich, welche den hessischen Finanzämter elektronisch übermittelt werden, - die Bewältigung einer Bugwelle von 10 Mio. Rentenbezugsmitteilungen zum Verfahrensstart im vergangenen Jahr. Im Einzelnen: Die Veränderungen bei der Rentenbesteuerung haben zur Folge, dass mehr Rentner als zuvor mit ihrem Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten und deswegen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind. Diese Änderung der Rechtslage hat in der Öffentlichkeit zu einem gesteigerten Informationsbedürfnis geführt. Vielen Rentenbeziehern war unklar, was diese Änderung für sie persönlich bedeutete. Aus diesem Grund hat die hessische Steuerverwaltung die Änderung der Rentenbesteuerung zum An-

10 10 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4375 lass genommen, eine umfassende Informationskampagne für Rentner durchzuführen. Bereits beginnend im Jahr 2006 wurden mehrere zentrale wie auch dezentrale Telefonhotlineaktionen durchgeführt, im vergangenen Jahr führten fast alle hessischen Finanzämter außerdem Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Presseorganen, der Deutschen Rentenversicherung, den Gemeinden, der Steuerberaterkammer oder dem Steuerberaterverband durch. Seither gehören Fragen zur Rentenbesteuerung zum Tagesgeschäft der hessischen Finanzämter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzservicestellen sind regelmäßig damit befasst, entsprechende Fragen sowohl telefonisch oder anlässlich persönlicher Vorsprachen von Rentenbeziehern zu beantworten. Um die Besteuerung der Renteneinnahmen sicherstellen zu können, wurden die Rentenversicherer gesetzlich verpflichtet, sog. Rentenbezugsmitteilungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieses Übermittlungsverfahren ist inzwischen eingeführt, bundesweit werden jährlich ca. 33 Mio. Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung übermittelt. Hiervon entfallen dauerhaft jeweils 2 Mio. Rentenbezugsmitteilungen auf die hessischen Finanzämter. Die jährliche Auswertung einer derart großen Menge von Mitteilungen stellt erhebliche Anforderungen an die hessischen Finanzämter. Ohne die Unterstützung durch ein eigens hierfür entwickeltes bundeseinheitliches IT-Verfahren wäre sie nicht zu leisten. Dennoch ermöglicht dieses Verfahren nur eine Vorauswertung der elektronisch verfügbaren Mitteilungen, wesentliche Aufgaben verbleiben bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter. Überdies wird die Gesamtzahl der Steuerfälle steigen, auch wenn viele Rentenbezieher trotz der Änderungen in der Rentenbesteuerung mit ihren Renteneinnahmen weiterhin steuerfrei bleiben. Gegenwärtig sind die Finanzämter außerdem herausgefordert durch eine Bugwelle an elektronischen Mitteilungen, die der Verfahrensstart bundesweit mit sich gebracht hat. Das elektronische Mitteilungsverfahren betrifft alle Jahre ab 2005, zu einer erstmaligen Übermittlung durch die Rentenversicherer kam es aber erst zu Beginn des Jahres Letztes Jahr wurden den Finanzämtern daher nicht nur die Rentenbezugsmitteilungen für das gerade abgelaufene Jahr 2009, sondern auch für die Jahre 2005 bis 2008 übermittelt. Auf die hessischen Finanzämter entfielen insgesamt 10 Mio. Mitteilungen. Die Auswertung dieser Mitteilungen nach einem bundeseinheitlich abgestimmten Konzept wird erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können. Um sie überhaupt bewältigen zu können, wurden den hessischen Finanzämtern 100 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet auf 2 Jahre zur Verfügung gestellt. Frage 18. Was sind die konkreten Aufgaben des Bürgerservice der hessischen Finanzämter? Für eine moderne Verwaltung ist ein überzeugender Bürgerservice unverzichtbar, der den Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Informationsangebot und leicht zugängliche Kommunikationsmöglichkeiten mit der Verwaltung zur Verfügung stellt. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger nicht nur kompetente Auskünfte im Zusammenhang mit ihren Fragen und Anliegen erhalten. Nach 89 Abs. 1 der Abgabenordnung sollen die Finanzämter insbesondere auch die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen und Auskünfte über die im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die obliegenden Pflichten erteilen. Sie sollen demnach den Bürgerinnen und Bürgern helfen, nicht aus Unkenntnis des Verfahrens ihre Rechte zu verlieren, weil etwa die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder deren Berichtigung versäumt wird. Im Rahmen ihrer egovernmentstrategie hat die Steuerverwaltung bereits vielfache Formen der elektronischen Kommunikation durch Portale, Internet-Auftritte und elektronische Verwaltungsverfahren wie z.b. ELSTER entwickelt. Neben der elektronischen Kommunikation wird es aber auch in Zukunft unverzichtbar bleiben, serviceorientierte Lösungen für den Besucherverkehr und die telefonische Kommunikation mit der Verwaltung anzubieten hat die hessische Steuerverwaltung die Ausstattung aller hessischen Finanzämter mit Finanzservicestellen (FIS) abgeschlossen. Diese Servicestellen für den Besucherverkehr haben sich als hervorragendes Erfolgsmodell erwiesen. Die FIS der hessischen Finanzämter werden jährlich von rd.

11 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Bürgerinnen und Bürgern besucht, um sich zu informieren, Steuererklärungen einzureichen und Formulare und Bescheinigungen einzuholen. Ab 2009 wurde damit begonnen, die hessischen Finanzämter mit Telefon- Finanzservicestellen (T-FIS) auszustatten. Die T-FIS ist das Pendant zur FIS für die telefonische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Aktuell sind bereits 22 Finanzämter mit einer T-FIS ausgestattet. Die restlichen 13 Finanzämter folgen bis Im Endausbau ist damit zu rechnen, dass jährlich mindestens 1,5 Mio. Anrufe über die T-FIS abgewickelt werden. Frage 19. Was verspricht sich die hessische Landesregierung davon, die Finanzämter mit Telefon-Finanzservicestellen auszustatten? Bei der T-FIS handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle im jeweiligen Finanzamt, in der qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Steuerbeamtenausbildung durchlaufen haben und über mehrjährige Finanzamtserfahrung verfügen, die eingehenden Anrufe entgegennehmen und bearbeiten. Bürgerinnen und Bürger bzw. deren steuerliche Berater gelangen beim Anruf im Finanzamt unmittelbar zu dieser zentralen Stelle, wo sie ihre Anliegen mit den steuerlich ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen können und kompetent Auskunft erhalten. Wenn ein Anliegen des Anrufers mehrere Arbeitsbereiche (z.b. Veranlagung, Finanzkasse, Vollstreckung) gleichzeitig betrifft, koordiniert die T-FIS die Antwort "aus einer Hand". Lediglich die Anrufe, die wegen ihrer Komplexität nicht in der T-FIS unmittelbar erledigt werden können, werden in die betroffenen Arbeitsbereiche hinein (back office) weitervermittelt. Die telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter wird durch die Einrichtung einer T-FIS deutlich verbessert. Nach den bisher gemachten Erfahrungen können über 80 v.h. aller eingehenden Anrufe direkt und qualifiziert durch die T-FIS erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine rasche telefonische Auskunft, während der Innendienst der Finanzämter von den Anrufen weitgehend entlastet wird und damit effizienter den anderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren nachgehen kann. Wiesbaden, 16. August 2011 Dr. Thomas Schäfer

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