Leistungsbeschreibung. für. Laufende Unterhaltsreinigung. Veranstaltungs- /Vorstellungsreinigung. und optional. Grundreinigung.

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1 für Laufende Unterhaltsreinigung Veranstaltungs- /Vorstellungsreinigung und optional Grundreinigung Glasreinigung Sonderreinigungen

2 1. Leistungsumfang und Leistungsbereiche: Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind folgende Leistungen: 1.1 Laufende Unterhaltsreinigung (ohne Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung) in folgenden Objekten: Probebühnenzentrum Nord, Löwentorstr. 68, Stuttgart Zentrallager, Zuckerfabrik 19, Stuttgart 1.2 Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung bei Veranstaltungen im: Probebühnenzentrum Nord 1.3 Option für Grundreinigung in folgenden Objekten des Auftraggebers - siehe Pkt Option für Glasreinigung in folgenden Objekten des Auftraggebers: - siehe Pkt Option für Sonderreinigung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber. 2. Reinigungsobjekte Die jeweiligen Leistungen nach vorliegender Ziffer 1 sind einen entsprechenden Abruf vorausgesetzt in folgenden Objekten des Auftraggebers zu erbringen: Probebühnenzentrum Nord (PBZ), Löwentorstr. 68, Stuttgart Zentrallager (ZL), Zuckerfabrik 19, Stuttgart 2.1. Theaterferien/Schließzeiten In den Sommerferien (Schulferien BW) finden keine Vorstellungen statt. Die Unterhaltsreinigung findet nach Absprache nur im eingeschränkten Modus statt. 2.2 Anzahl Zuschauerbestuhlung der Bühnen: Probebühnenzentrum Nord ca. 150 Sitzplätze 2.3 Kalkulationsgrundlage: geschätzte Anzahl der Vorstellungen auf den Bühnen pro Spielzeit: Probenzentrum Nord 90 Foyer Probenzentrum Nord 65 Die Anzahl der einzelnen Vorstellungen pro Spielstätte und Spielzeit basieren auf Durchschnittswerten. Da aufgrund des jeweiligen Spielplans die Gesamtanzahl der Vorstellungen innerhalb einer Spielzeit variieren kann, stellen diese Angaben nur einen Orientierungswert dar und können nicht garantiert werden Die Reinigung der betroffenen Bereiche erfolgt, wie im Raumbuch angegeben, vorstellungsbezogen (Vb). 2.4 Die Häuser sind am und des Jahres komplett geschlossen. Seite 2 von 24

3 3. Allgemeine Vorgaben für die Leistungsausführung 3.1 Der Auftragnehmer übernimmt die leistungs-, fach-, fristgerechte Organisation der Reinigung und stellt das hierfür erforderliche Personal. Die Reinigung umfasst die nichttextilen und textilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen und die Reinigung von Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung und sonstige Einrichtungen. 3.2 Die Reinigung ist pünktlich und schonend nach neuzeitlichen Verfahren durchzuführen. Sie umfasst die sach- und fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer der Reinigung der Fenster (nur bei Grundreinigung oder Sonderreinigung). 3.3 Der Auftragnehmer hat die Leistungen stets so auszuführen, dass nach den jeweiligen Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. 3.4 Die Müll-/Papier-/Kartonagenentsorgung in den zu reinigenden Räumen hat täglich zu erfolgen, unabhängig von dem im Raumbuch vorgegebenen Reinigungsrhythmus. 3.5 Einbauteile und Einrichtungsgegenstände der Gebäude sind mitzureinigen, auch wenn nicht jedes Einzelteil in der jeweiligen Position benannt wurde. 3.6 Ausschlaggebend ist die Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einbauteile und Einrichtungsgegenstände der Gebäude. 3.7 Die Reinigungsturnusse sind aus den Anlagen zur vorliegenden ersichtlich. Sie unterliegen einer nutzungsabhängigen Anpassung und werden jeweils im Reinigungsplan fortgeschrieben, wobei sich die Vergütung bei einer Fortschreibung entsprechend ändert. 3.8 Die Unterhaltsreinigung an Wochenenden und Feiertagen findet nur eingeschränkt statt und sieht folgendes vor: Kontrolldurchgang durch die im Raumbuch angegebenen Bereiche. Müllentsorgung wie Werktags. Reinigung der Sanitäranlagen wie Werktags. Reinigung der Arbeitsflächen, Schminkflächen, Spiegel z. B. in Garderoben, Masken wie werktags. Bodenreinigung der im jeweiligen Bereich vorhandenen Räumlichkeiten nur bei grober Verschmutzung. In den Räumen der Maske sind Böden immer trocken zu moppen und anschließend zweistufig nass zu wischen. Die Vorstellungsbezogene Reinigung ist hiervon nicht erfasst! 3.9 Die Reinigungsarbeiten in den Objekten sind nach Angaben in der (Leistungsteil) durchzuführen. Alle erforderlichen tarifrechtlichen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind vom Auftragnehmer in die Vertragspreise gem. Anlage 1 (Zusammenfassung) einzukalkulieren. Hierzu zählen auch Kosten und ggfs. Zuschläge für den in der Zeit von 6:00 15:00 Uhr anwesenden Vorarbeiter bzw. Stellvertreter Die gesetzlichen Vorgaben über Arbeitszeiten und Arbeitsschutz sind vom Auftragnehmer strikt einzuhalten. Erstellte behördliche Sondergenehmigungen über Arbeitszeiten sind vor Leistungserbringung als Kopie vorzulegen Nach Vorgabe des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für die Reinigungsobjekte einen Reinigungsplan zu erstellen, der spätestens zwei Wochen vor der Arbeitsaufnahme und Seite 3 von 24

4 nach jeder Änderung unverzüglich dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen ist. Nach Freigabe durch den Auftraggeber wird der Reinigungsplan als Anlage zur Vertragsbestandteil Die Gestellung des Bestückungsmaterials sowie das Bestücken werden wie folgt geregelt: Die Spender für Papierhandtücher, Flüssigseife und Toilettenpapier sind täglich und rechtzeitig vom Auftragnehmer nachzufüllen. Das Material wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Abfallbehälter, Toilettenbürsten und Halter werden durch den Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat Reinigungsmittel, Reinigungsmaterial und Abfallsäcke zu stellen. Die Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsbeeinträchtigung führen und sollen die Umwelt möglichst gering belasten Die vom Auftraggeber gestellten Artikel und Materialien werden dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer achtet auf einen möglichst niedrigen Verbrauch Verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen Geräten und Materialien stellt der Auftraggeber kostenlos zur Verfügung. Eine Umkleidemöglichkeit für die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Einrichtungsgegenstände in diesen Räumen sind vom Auftragnehmer zu stellen Der Auftragnehmer benennt einen Objektleiter und dessen Stellvertreter, die vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Ende des Auftrages Ansprechpartner für das Gebäudemanagement des Auftraggebers sind. Der Objektleiter oder sein Stellvertretern muss während der Dauer der Leistungserbringung durchgängig telefonisch erreichbar sein. Der Objektleiter muss gegenüber den eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers mit dem erforderlichen Weisungsrecht ausgestattet sein. In den zu reinigenden Objekten ist insgesamt 1 Vorarbeiter und dessen Stellvertreter einzusetzen. Die Anwesenheit des Vorarbeiters oder seines Stellvertreters muss Mo. Fr. von 6:00 15:00 Uhr gegeben sein und vorwiegend im Probebühnenzentrum Nord erfolgen. Die mobiltelefonische Erreichbarkeit dieser Person während der vorgegebenen Anwesenheitszeit ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten. Der Auftraggeber stellt kein Diensthandy. An Wochenenden ist im Probebühnenzentrum Nord nur die Anwesenheit der Reinigungskraft/Vorstellungsbetreuung von Nöten. Im Zentrallager erfolgt, im Normalfall, an Wochenenden keine Reinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen, die zur Durchführung der geforderten Leistungen erforderlich sind, einzuhalten. Bei Nassreinigung sind Warnschilder aufzustellen Beschädigungen an Geräten und Einrichtungen, die bei der Durchführung der Leistung festgestellt werden, hat der Auftragnehmer umgehend über den Objektleiter an den Auftraggeber zu melden. Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind verpflichtet alle orts- und sachfremden Gegenstände, die in den zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, abzuliefern. Im Zentrallager bei der Leitung bzw. dessen Stellvertreter, im Probebühnenzentrum (PbZ) beim Bühneninspektor. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. Seite 4 von 24

5 3.18 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Erfüllung des Auftrages nicht durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter/innen beeinträchtigt wird Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind im äußeren Erscheinungsbild durch einheitliche Kleidung kenntlich zu machen Für die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers besteht während des Dienstes in den Räumen des Auftraggebers und dessen Einrichtungen absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Für die Einhaltung hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen Transponder (für elektrische Schließanlage) sowie nötige Schlüssel für den Zugang zu den Gebäuden und die Räume werden bei Vertragsbeginn, gegen Unterschrift, für die Dauer des Auftrages ausgehändigt und sind sicher aufzubewahren. Ein möglicher Schlüsselverlust ist dem Auftraggeber sofort zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung wird dem Auftragnehmer ein den Unkosten entsprechender Betrag berechnet Die Sicherheitseinweisung des Auftraggebers über Brandmelder und Einbruchsanlagen ist wahrzunehmen und als Vorschrift zu beachten. Die Einsatzkosten in Folge eines durch Nichtbeachtung der Vorschriften ausgelösten Alarms werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die abgestellten Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel zu entfernen und die bereitgestellten Räume gereinigt zurückzugeben. 4. Kontrolle 4.1 Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer kontinuierlich überwacht. Der Auftraggeber behält sich vor, ein auf einem Punktesystem basierendes Qualitätssicherungssystem einzuführen und anzuwenden. 4.2 Von jeder Dienstleistung ist vom Auftragnehmer ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, worin dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten bestätigt wird. Kopien der Abnahmeprotokolle sind Bestandteil der monatlichen Rechnungsstellung. 4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Reinigungsarbeiten Kontrollen vorzunehmen. Eventuelle Beanstandungen werden dem Objektleiter umgehend mitgeteilt und müssen zeitnah behoben werden. 4.4 Der Auftraggeber kann bestimmte Reinigungsverfahren und die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Pflegemittel oder Geräte vorgeben oder untersagen. 5. Abfallentsorgung Auf dem Gelände der unter Ziffer 1.1 genannten Liegenschaften befinden sich Müllcontainer, die vom Auftragnehmer kostenlos genutzt werden können. Der Müll ist vom Auftragnehmer an den Sammelort zu bringen und entsprechend der sich dort befindlichen unterschiedlichen Müllcontainer zu trennen. Die Müll-/Papier-/Kartonagenentsorgung hat täglich zu erfolgen, unabhängig von dem im Raumbuch vorgegebenen Reinigungsrythmus. 6. Aschenbecher/Müllbehälter Auf dem Gelände der unter Ziffer 1.1 genannten Liegenschaften befinden sich Aschenbecher / Müllbehälter, diese sind täglich, Mo So, morgens zu kontrollieren und bei Bedarf zu leeren sowie außen feucht zu reinigen. Seite 5 von 24

6 7. Vorgaben für die laufende Unterhaltsreinigung Über die sonstigen allgemeinen Vorgaben hinaus gelten für die laufende Unterhaltsreinigung zusätzlich die nachfolgenden Vorgaben: 7.1 Leistungsbereiche Die laufende Unterhaltsreinigung ist in den in Ziffer 1.1 genannten Objekten durchzuführen. 7.2 Leistungsumfang Die laufende Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, textilen und nicht textilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung, soweit Leistungen nicht im Rahmen der Tages- und Abendreinigung erbracht werden. Grundlage für den Umfang der Leistung für die laufende Unterhaltsreinigung ist die in Ziffern der vorliegenden aufgeführte allgemeingültige Beschreibung der Reinigungsarten und -verfahren und der vorliegend angegebenen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 (Raumbuch) aufgeführten Reinigungshäufigkeit und Flächen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zusätzlich zu beachten: Im Objekt Probebühnenzentrum (PbZ) sind auf allen Probebühnen die Regietische täglich zu reinigen und die Mülleimer, wie in allen anderen Räumen auch, täglich zu leeren. Im Raumbuch ist bei den Probebühnen der Turnus der Bodenreinigung angegeben. Die Tageskraft muss neben der wöchentlichen Unterhaltsreinigung der Probebühnen auch auf Abruf zusätzlich Flächen und evtl. Bühnenaufbauten reinigen. Dies geschieht in enger Absprache mit den dort zuständigen Verantwortlichen des Auftraggebers. Im Objekt Zentrallager (ZL), um 6:30 Uhr beginnend im Zwischengeschoss (ZWG), Büro u. Lager Kleinrequisiten, (A-Z ) anschließend, lt. Turnus die restlichen Räume im ZWG. Im (A-Z ) Regallager (=rechte Raumseite) findet nur eine Bodenreinigung statt. Danach ins 1. OG wechseln. In dem nachfolgend genannten Magazin Allgemeinbestand a / b im 1. OG kann erst ab Anwesenheit der dortigen MA, frühesten um 7:00 Uhr gereinigt werden, hat dann aber auch zeitnah in Absprache zu erfolgen um den Arbeitsablauf im Fundus nicht zu behindern. Vorher, falls Zeit, bzw. anschließend die restlichen Räume im 1. OG, sowie nach Turnus im EG, den Lagerverkauf(A a) Magazin (Herren) Allgemeinbestand 1, sowie 1. OG. (A b) Magazin (Damen) Allgemeinbestand 2, ist die Bodenfläche wöchentlich trocken zu moppen, auch unter den Ständern bzw. Regalen sowie beim 4. Mal abschließend zusätzlich zweistufig nass zu wischen. Dies gilt bei (A a) Flurzone a und (A b) Flurzone b im gleichen Umfang. In den Magazinen sind die dortigen Ablagetische/-flächen sowie Spiegel selbstverständlich mit zu reinigen. Dies gilt nicht für die Regale/Kleiderständer. Nach der Reinigung der Kostümabteilung sind die restlichen Räume zu erledigen. Die Reinigung des Gebäudes muss spätestens um 17:00 Uhr beendet sein. Im EG. (A-EG ) Lagerverkauf sind alle Spiegel gründlich zu reinigen, und es ist verstärkt auf Spinnweben zu achten. Der Boden ist nach dem trockenen Moppen, zweistufig nass zu reinigen, der Teppich im Umkleidebereich ist zu saugen. Die fahrbaren Schränke sind zur Seite zu schieben um darunter Seite 6 von 24

7 ebenfalls zu reinigen. Diese Reinigung erfolgt immer freitags vor dem 1. Samstag des Folgemonats. Im 1.OG.(A a) Repertoiremagazin 1 (Damen) ruhende Vorstellung, Lager, (A b) Repertoiremagazin 1 (Damen) ruhende Vorstellung, Lager, (A ) Repertoiremagazin 1 (Damen) ruhende Vorstellung, Lager, 1. OG. (A a) Flurzone a, Gang-/Pausenfläche (überwiegend Verkehr). Diese Flächen werden 1x/Jahr, nach Terminabsprache, vor der Sommerpause in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern/innen des Auftraggebers gereinigt. Die Zusammenarbeit erfolgt insofern, dass die Mitarbeiter/innen des Auftraggebers die Garderobenständer verschieben, um die Reinigung zu ermöglichen. Vorgesehen ist hier die Grundreinigung mit einer Scheuersaugmaschine, wobei der Boden anschließend komplett trocken sein muss, bevor die Ständer für den nächsten Reinigungsabschnitt verstellt werden können. Eine Abänderung dieser Liste durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. 7.3 Reinigungszeiten Die Leistungen der laufenden Unterhaltsreinigung sind von Uhr bis spätestens Uhr zu erbringen (Reinigungszeit). Für das Zentrallager gelten die speziellen Zeiten, siehe Pkt Die Leistungserbringung ist so zu disponieren und zu organisieren, dass die zu reinigenden Büroräume und Werkstätten bis Uhr vollständig gereinigt sind. Ausgenommen von dieser Zeitregelung sind die Treppenhäuser und Flure. Diese können auch im Tagesablauf der Tagesreinigung integriert werden, wobei der Turnus einzuhalten ist. Auf die täglich stattfindenden Proben in den Probenräumen und auf den Bühnen ist uneingeschränkt Rücksicht zu nehmen. Der Tagesablauf ist darauf abzustimmen. Die Probenzeiten sind im Tagesplan festgehalten. Sämtliche für die Reinigung/Glasreinigung benötigten Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, etc.) werden nicht vom Auftraggeber gestellt und sind in die Vertragspreise mit einzurechnen. 7.4 Reinigungsverfahren für die laufende Unterhaltsreinigung in den Objekten des Auftraggebers Soweit nachfolgend keine Turnusangaben für die Reinigungshäufigkeit gemacht werden, gelten die Vorgaben aus der Anlage 2 (Raumbuch). Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle usw.), mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie Schreibtische, Schränke und größere Regale, nach Maßgabe der anliegenden Kalkulation (Anlage 1 und 2) zu reinigen. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten Sanitär und Nassbereiche, Reinigung unter Zusatz eines Kombiproduktes Reinigung/Desinfektion: Bei sämtlichen Reinigungsleistungen im Bereich Sanitär und Nassbereiche ist durch geeignete Maßnahmen einer Schimmelbildung vorzubeugen. Seite 7 von 24

8 Armaturen, Halte- und Stützgriffe, etc.: Komplett feucht/nass reinigen, Kalkansätze entfernen und polieren. Duschwannen Komplett feucht/nass reinigen, Kalkansätze entfernen auch über 1,60m. Duschvorhänge sowie -abtrennungen nass reinigen. Fliesen- und Trennwände: Komplett feucht/nass reinigen, Kalkansätze entfernen auch über 1,60m. Handtuchspender: Komplett feucht/nass reinigen und bestücken. Seifen-, Händedesinfektionsmittelspender/Seifenpumpen: Komplett feucht/nass reinigen und bestücken. Spiegel/Klappspiegel mit Ablage und Leuchte: Komplett feucht/nass reinigen und polieren. Spritzbereiche: Spritzer und sonstige Verschmutzungen feucht/nass entfernen. Waschbecken Spülbecken etc.: Komplett feucht/nass reinigen, Kalkansätze entfernen WC-Papierhalter: Komplett feucht/nass reinigen und bestücken. WC-Becken mit Sitz, Urinale: Komplet feucht/nass reinigen, desinfizieren und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen. WC-Bürste mit Halterung: Komplet feucht/nass reinigen, bei Bedarf WC-Bürste auswechseln Bodenbeläge: Alle Hart- und elastischen Bodenbeläge, Stein-, Kunststeinbodenbeläge einschließlich der Sockelleisten und unter den beweglichen Einrichtungsgegenständen: Zweistufig nass wischen. Absatzstriche sowie Verkehrspuren sind mit zu entfernen. Besondere Beachtung gilt den Böden der Ballettsäle im Eingangsbereich bei den Türen und den davor befindlichen Flurflächen. Hier sind die Spuren von Kolophonium täglich rückstandfrei zu entfernen. Fußbodenabläufe: Reinigen und mit Wasser auffüllen. Holz-, Parkettbodenbeläge einschließlich der Sockelleisten und unter den beweglichen Einrichtungsgegenständen: Laut Herstellervorschriften und nach Absprache mit dem Auftraggeber reinigen und pflegen. Seite 8 von 24

9 Lose Textilbeläge: Saugen. Es muss mit Mikrofiltern gesaugt werden. Die Fleckenentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten. Schmutzfangeinrichtungen, Abstreifgummimatten: Trittroste und Schmutzfanggitter reinigen bzw. absaugen. Sechsmal jährlich Trittroste und Schmutzfanggitter entfernen, die darunter liegenden Flächen reinigen und Gitter anschließend wieder einsetzen. Textilbeläge einschließlich der Sockelleisten und unter den beweglichen Einrichtungsgegenständen: Textilbeläge bürstsaugen. Nadelfilzbeläge saugen. Es ist mit Mikrofiltern zu arbeiten. Die Fleckenentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten. Türführungsschienen: Komplett reinigen oder absaugen Sonstiges Abwaschbare Wände, soweit nicht anderweitig erfasst: Sichtbare Verschmutzungen feucht/nass bis 2,10m entfernen. Aschenbecher Aschenbecher entleeren und diese inkl. deren Aufhänge- und Standvorrichtungen feucht reinigen, ggf. mit einem Beutel versehen. Falls notwendig, Aschenbecher vorab ausbauen und anschließend wieder einbauen. Abfallbehälter Abfallbehälter entleeren und ggf. mit den entsprechenden Abfallsäcken versehen. Einmal wöchentlich und bei Bedarf die Behälter nass reinigen, Inhalte an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgen. Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt unabhängig vom vorgegebenen Reinigungsrythmus täglich, an den Wochenenden jedoch nur in den Räumen, die an diesen Tagen einer Reinigung unterliegen. Einrichtungsgegenstände, soweit nicht anderweitig erfasst: Komplett feucht/nass reinigen. Fensterbänke: Fensterbänke sind von Pflanzen frei zu räumen und feucht zu reinigen. Kalkablagerungen, so weit möglich, entfernen. Feuerlöscher/Kästen, Abdeckungen: Feucht/Nass reinigen auch über 1,60m. Heizkörper, -rohre, -verkleidungen, Bodenheizkörper: Komplett vierteljährlich feucht/nass reinigen, auch über 1,60m. Innenverglasung und Windfänge Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen feucht/nass entfernen, bis 2,10m. Kleiderständer in den Foyers: Kleiderständer feucht reinigen. Kühlschränke/Geschirrspüler/Mikrowellen/Herde/Dunstabzüge: Seite 9 von 24

10 Außen reinigungstäglich und innen auf Anforderung feucht reinigen. Fettverschmutzungen sind fachtechnisch zu entfernen. Dunstabzüge außen reinigungstäglich und innen einmal monatlich nass reinigen. Polstermöbel, Stühle, Hocker, Tritte, Bänke, Sitzgruppen sowie Bestuhlung: Sichtbare Verschmutzungen feucht/nass entfernen, bzw. absaugen. Einmal monatlich die Stühle und Hocker allseitig feucht reinigen. Bestuhlung einmal monatlich allseitig feucht reinigen einschließlich Ablagen, Tragschienen, Stützen, Armlehnen, Fußwangen inkl. Fußrollen. Entfernen von Kaugummi, Fußabstrichen, Gummiabsatzstrichen, Kugel-, Filzschreiberstrichen, Aufklebern und Etiketten. Schließfächer; Briefkastenanlagen, Spinde, etc.: Von außen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen feucht/nass bis 2,10m entfernen. Holzflächen sind nach Aufforderung einzupflegen. Schränke, Theken, waagrechte Flächen: Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen feucht/nass bis 2,10m entfernen. Schreibtische, Rollcontainer Griffspuren, sichtbare Verschmutzungen feucht/nass entfernen, soweit Oberfläche nicht durch Unterlagen oder Einrichtungsgegenstände belegt ist. Spiegel (Wand/Stand) in den Kostümwerkstätten, Umkleideräumen, Maskenräumen, Ballettsälen Täglich sind Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen bis 2,10 m zu entfernen, 1x monatlich die vollständige Höhe reinigen. Schreinerei/Schlosserei/Rüstmeisterei Hier werden keine Arbeitstische / Werkbänke gereinigt. Spinnweben: Spinnweben entfernen bis zur Decke. Teeküchen: In den Teeküchen ist kein Geschirr zu spülen, in Geschirrspüler zu legen bzw. gereinigtes Geschirr zu verräumen! Spülbecken sowie Ablagen, die nicht von den Angestellten des Staatstheaters freigeräumt wurden, werden nicht gereinigt. Tische: Tischoberflächen komplett nebelfeucht reinigen, soweit diese nicht durch Unterlagen oder Einrichtungsgegenstände belegt sind. Bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat allseitig nebelfeucht reinigen. Treppengeländer, auch Glasflächen: Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen feucht/nass entfernen. Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge, Glas-/Drehtüren: Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen sind bis 2,10m zu entfernen. Türgriffe feucht reinigen. Einmal im Monat Türen, Türrahmen und -beschläge, Toranlagen, Vereinzelungsanlagen sowie Drehkreuze beidseitig feucht reinigen. Wandschalter, Steckdosen, allgemeine Abdeckungen der Versorgungsleitungen: Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen. Wand-, Tisch-, Stehleuchten, abgehängte Deckenlampen: Seite 10 von 24

11 Wand-, Tisch-, Stehleuchten sowie abgehängte Deckenlampen (z. B. über Besuchertischen) komplett unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (DIN ) innen und außen feucht reinigen. Computer, Telefone/-anlagen: Bildschirmoberflächen dürfen nicht gereinigt werden, nur Rahmen, Tastatur und Tower nebelfeucht reinigen. Telefon/-anlagen nebelfeucht reinigen. Beides im vorgegebenen Reinigungsturnus des Raumes. 8. Vorgaben für Tagesreinigung Die Tagesreinigung erfolgt zusätzlich zu der in Punkt 7 erläuterten Unterhaltsreinigung. Auch für die Tagesreinigung gelten die unter 7.4 erläuterten Reinigungsverfahren. Im Weiterhin gelten folgenden besonderen Vorgaben: 8.1 Leistungsbereiche Die Tagesreinigung ist im Probebühnenzentrum durchzuführen. 8.2 Leistungsumfang Zu den regelmäßigen Aufgaben zählen insbesondere, zumindest im Sinne einer Sichtreinigung: Kontrolle bzw. bei Bedarf Nachfüllen/Bestücken der Hygieneartikel Kontrolle und, bei Bedarf, eine wiederholte Reinigung der sanitären Anlagen, Weitere Aufgaben können hinzukommen, deren Notwendigkeit sich erst bei laufendem Spielbetrieb ergibt. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Stundenkontingentes. 8.3 Grundsätzliche Reinigungszeiten: Tagesreinigung Die Tagesreinigung erfolgt grundsätzlich zwischen Uhr und 15:00 Uhr. 8.4 Erreichbarkeit Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Tagesreinigungskraft während ihrer Dienstzeit mobiltelefonisch durch den Auftraggeber erreichbar ist, damit dieser ihr kurzfristig anfallende Tätigkeiten übertragen kann. Ein Diensthandy wird vom Auftraggeber nicht gestellt. 9. Vorgaben für Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung Die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung erfolgt zusätzlich zu der in Punkt 7 erläuterten Unterhaltsreinigung. Auch für die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung gelten die unter 7.4 erläuterten Reinigungsverfahren. Weiterhin gelten folgenden besonderen Vorgaben: 9.1 Leistungsbereiche Seite 11 von 24

12 Die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung ist in dem in Ziffer 1.2 genannten Objekten durchzuführen. 9.2 Leistungsumfang Zu den regelmäßigen Aufgaben zählen insbesondere, zumindest im Sinne einer Sichtreinigung: Foyer: jeweils bei Einlass ins Haus, nach Beginn und nach Pause Toiletten Zuschauerbereich: jeweils vor Einlass ins Haus, nach Beginn der Vorstellung und nach Pause Sonstiges: Beseitigungen von Verschmutzungen die durch Besucher oder durch Bewirtung entstehen Weitere Aufgaben können hinzukommen, deren Notwendigkeit erst bei laufendem Spielbetrieb entsteht. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Stundenkontingentes. 9.3 Grundsätzliche Reinigungszeiten: Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung Die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigung erfolgt grundsätzlich zwischen Uhr und Uhr (auch am Wochenende) nach Absprache. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Reinigungsleistungen auch nach Uhr zu erbringen sind. Es ist von einer durchschnittlichen Anwesenheit der Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft von ca Stunden pro Woche auszugehen. Während der Theaterferien und an spielfreien Tagen wird keine Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft benötigt. Der Leistungsumfang wird durch den Auftraggeber rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft hat grundsätzlich 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung/Veranstaltung vor Ort zu sein. 9.4 Die Zeiten, der Umfang und die Aufgaben der Veranstaltungs-/ Vorstellungsreinigungskraft sind mit dem Auftraggeber jeweils wöchentlich (bei Bedarf auch häufiger) eng abzustimmen und können variieren (z.b. Vorproben und vorstellungsfreie Tage). Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer wöchentlich - entsprechend der aktuellen Disposition für den Veranstaltungsbetrieb den Reinigungseinsatz koordinieren. 9.5 Erreichbarkeit Für das Probebühnenzentrum Nord hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft während ihrer Dienstzeit mobiltelefonisch durch den Auftraggeber erreichbar ist. Ein Diensthandy wird durch den Auftraggeber nicht gestellt. Die Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft hat sich während der Veranstaltung grundsätzlich in dem Objekt vor Ort aufzuhalten! 9.6 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach der tatsächlichen Arbeits- bzw. Anwesenheitszeit der Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskraft sowie den in der Anlage 1 (Zusammenfassung) enthaltenen Stundensätzen. Der Monatsabrechnung sind die Seite 12 von 24

13 Anwesenheits-/Leistungsnachweise der Veranstaltungs-/Vorstellungsreinigungskräfte beizulegen. 10. Vorgaben für die Grundreinigung Über die sonstigen allgemeinen Vorgaben hinaus gelten für die Grundreinigung zusätzlich die nachfolgenden Vorgaben, sofern der Auftraggeber die Leistungen gesondert beauftragt hat: Während der Theaterferien (in der Regel 6 Wochen von Ende Juli Anfang September) ist eine Grundreinigung nach den allgemein gültigen Kriterien, nach Abstimmung und gesonderten Auftrag mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Zeitpunkt für die Grundreinigung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die besonderen Anforderungen des Auftraggebers sind zu berücksichtigen, dies gilt insbesondere für die Grundreinigung der Hauptverkehrswege. Die Räume sind auszuräumen, Schränke, bewegliches Mobiliar und Kühlschränke sind von der Stelle zu rücken, um eine Reinigung zu ermöglichen. Lediglich schwere Möbel, die nicht von zwei Personen von der Stelle wegzurücken sind, können stehenbleiben. Der Schmutz ist durch Scheuern zu lösen. Scharfe Reinigungsmittel, die den Bodenbelag angreifen, dürfen nicht verwendet werden. Auftragen von geeigneten Pflegemitteln auf allen Hartbelägen und Polieren, soweit notwendig. Textile Beläge sind zu saugen. Flecken sind zu entfernen. Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung. Sämtliche für die Grundreinigung benötigten Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, etc.) werden nicht vom Auftraggeber gestellt und sind daher in die Vertragspreise mit einzurechnen. 11. Vorgaben für die Fensterreinigung Über die sonstigen allgemeinen Vorgaben hinaus gelten für die Glasreinigung zusätzlich die nachfolgenden Vorgaben, sofern der Auftraggeber die Leistungen gesondert beauftragt hat: Einmal jährlich ist eine Glasreinigung, einschließlich der Rahmen, nach den allgemein gültigen Kriterien nach Abstimmung und gesonderten Auftrag mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Zeitpunkt für die Grundreinigung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die besonderen Anforderungen des Auftraggebers sind zu beachten. Die zu reinigenden Glasflächen ergeben sich im Wesentlichen aus den Fensterflächen (siehe Anlage 3 Glasflächen/Fensterflächen"). Reinigungsverfahren für die Glasreinigung (gültig für alle Reinigungsgruppen) Glasflächen Komplette Reinigung; schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von Taubendreck. Umgebungsfeld der Fenster Wasserflecken und Verschmutzungen entfernen (Fensterbänke, Tische, Boden usw.). Innere Fensterbänke Komplette Reinigung. Komplette Rahmenflächen Innen und außen komplett reinigen, schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von Taubendreck. Kompletter Fensterrahmen Innen und außen komplett reinigen, schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von Taubendreck. Seite 13 von 24

14 Beschläge, Fenstergriffe Komplette Reinigung. Innere Fensterbänke Komplette Reinigung. Äußere Fensterbänke Komplette Reinigung mit Beseitigung von Taubendreck. Umgebungsfeld der Fenster Wasserflecken und Verschmutzungen entfernen (Tische, Boden, usw.). Glasflächen bei Glasfassaden Komplette Reinigung schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von Taubendreck. Rahmenflächen bei Glasfassaden Komplette Reinigung schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von Taubendreck. Sämtliche für die Glasreinigung benötigten Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, etc.) müssen in die Vertragspreise mit eingerechnet werden. 12. Begriffe der Gebäudeinnenreinigung sowie der Glasreinigung 12.1 Unterhaltsreinigung Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden Grundreinigung Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Die für die jeweilige Oberfläche geeigneten Pflegemittel werden wieder aufgetragen. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist Glasreinigung (ohne Rahmen) Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Vorgaben der in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen mit beseitigt werden. Seite 14 von 24

15 Die Glasflächen sind staubfrei, schlierenfrei und wasserfleckenfrei. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z.b. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen und Beläge erfolgt gegen gesonderten Auftrag als Sonderreinigung. Die Fensterbänke sind mit abzuräumen (Blumenstöcke, etc.) und abzuwischen. Verschmutzungen, die bei der Glasreinigung auf Fensterbänken oder Bodenbelägen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen Glasreinigung (einschließlich Rahmen) Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Vorgaben der in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen mit beseitigt werden. Reinigung der gesamten Rahmenflächen inkl. Falze und Beschläge unter Beimischung eines geeigneten Mittels in bestimmten Zeitabständen. Die Fugen zwischen den Fensterrahmen und den Blenden sind von sämtlichen Verschmutzungen, Moosbildung o.ä. zu befreien. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z.b. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen und Beläge erfolgt gegen gesonderten Auftrag als Sonderreinigung. Die Fensterbänke sind mit abzuräumen (Blumenstöcke, etc.) und abzuwischen. Falls vorhanden, sind bei abgehängten Vorhängen die Vorhangstangen feucht abzuwischen. Verschmutzungen, die bei der Glasreinigung auf Fensterbänken oder Bodenbelägen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen Sonderreinigung Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich. Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben Teilflächenreinigung Sie beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der Optik negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern. Seite 15 von 24

16 Je nach Art der Teilflächenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich Sichtreinigung Augenfällige Verschmutzungen werden beseitigt. Im sichtbaren Bereich sind keine Verschmutzungen vorhanden. 13. Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung Vorbemerkung: Ecken, Kanten und überstellte Flächen müssen bei allen Reinigungsarten ebenfalls gereinigt werden, einschl. der umlaufenden Sockelleisten, Rammschutzelemente und Verblendungen. Die Trittsicherheit darf bei allen Reinigungsverfahren nicht eingeschränkt werden Kehren Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von lose aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von lose aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückzuständen auf dem Boden ist dennoch zu rechnen Kehrsaugen Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz Kehren mit Kehrspänen Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen. Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Staub; ggf. befindet sich die Oberfläche in einem gepflegten Zustand. Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht. Seite 16 von 24

17 13.4 Polieren Geläufig ist auch der Begriff Bohnern. Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Bodenbelägen. Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach der Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung Cleanern (Spraymethode) Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme verteilt; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert. Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich Feuchtwischen Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz. Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z. B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc Nasswischen Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Bodenreinigung eingesetzt werden. - Unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Seite 17 von 24

18 Oberflächen sollen frei von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen sein. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwändige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Bei Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden Nasswischen, einstufig Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mobb, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Fließtuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. Vergl. Nasswischen Nasswischen, zweistufig Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Stufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Bodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Verschmutzte Bezüge, die den Reinigungsgrad beeinflussen, sind heiß zu waschen (60 C). Oberflächen müssen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Es dürfen keine Schlieren und Wischspuren mehr vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei sein von Schmutzeinlagerungen und sich ohne eine aufwändige und umweltbelastende Grundreinigung vom Bodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden Punktuelles Nasswischen Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Teilfläche der Gesamtfläche nass gewischt. Vgl. Nasswischen. Seite 18 von 24

19 Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt. Bemerkungen/Hinweise Die Methode wird häufig bei Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von z. B. Getränkeautomaten angewandt Nassscheuern Manuelle oder maschinelle Bodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein Saugen Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. Oberfläche muss frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen können noch vorhanden sein. Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird Bürstsaugen Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. Oberflächen müssen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum, in den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch sichtbar sein Shampoonierung Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Oberfläche muss frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. Seite 19 von 24

20 Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man Nass- und Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern Nassshampoonierung Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt bei der Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz. Vgl. Shampoonierung Vor der erneuten Benutzung muss der Belag völlig abgetrocknet sein Trockenshampoonierung Shampoonierung mit relativ trockenem vorgefertigtem Schaum. Vgl. Shampoonierung. Vgl. Shampoonierung. Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn der textile Belag aufgrund seiner Beschaffenheit oder Verlegart feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung Sprühextraktion Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. Oberfläche muss frei von Staub und Flaum sein. Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Anschließend Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche müssen aufgebürstet werden. Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion Teppichreinigungspulver Seite 20 von 24

21 Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt. Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche muss je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein. Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet Garnpad-/Faserpadmethode Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt die Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Verwendung einer Einscheibenmaschine. Vgl. Teppichreinigungspulver Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet Fleckentfernung z. B. bei Sonderreinigung Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Aufgrund der punktuellen Fleckenentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung: Beseitigung aller Flecken soweit sie mittels eines Mikrofasertuches entfernt werden können. Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei der Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten. Seite 21 von 24

22 14. Ausführung der Reinigung von Ausstattung/Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden 14.1 Inhalt entleeren und entsorgen Der Inhalt von vorhandenen verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Das Behältnis muss frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch von Kaugummis und haftenden Papierschnipseln) Inhalt der Wiederverwertung zuführen Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Papier, Alu, Glas, Zeitungen). Abfall ist fachmännisch getrennt Bestücken Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender) wird neu mit Verbrauchsmaterialien versehen. Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial aufgefüllt sein Auswechseln Ein Gegenstand wird gegen einen anderen ausgetauscht. Der Gegenstand muss entsprechend der Vereinbarung ausgewechselt sein Entstauben/Spinnweben Staubentfernung vom Gegenstand entweder mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder mit Reinigungstextilien; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei von Staub und Spinnweben sein Feucht reinigen Seite 22 von 24

23 Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren Nass reinigen und nachtrocknen Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht sein oder muss poliert sein Hochdruckreinigung Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckgerät. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein. Diese Methode kann im Nassbereich wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen, Fußgängerwege zum Einsatz kommen Polieren Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein Pflegend behandeln Seite 23 von 24

24 Der gereinigte Gegenstand/Oberfläche wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein Desinfizierend reinigen Der Gegenstand/Oberfläche wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigen oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert. Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem keimarmen Zustand befinden. Anlagen: Anlage 1 Zusammenfassung (befindet sich in Datei Raumbuch und wird im Auftragsfall mit den Angaben des erfolgreichen Bieters Vertragsbestandteil) Anlage 2 Raumbuch Anlage 3 Glasflächen/ Fensterflächen Anlage 4 Gebäudepläne Seite 24 von 24

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