Die Bedeutung der CSR- Berichtspflicht für den Einkauf

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1 Die Bedeutung der CSR- Berichtspflicht für den Einkauf Vortrag auf der Procurement Paperworld am 29. Januar 2018 Dr. Volker Teichert, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft, Schmeilweg 5, Heidelberg

2 Was versteht man unter CSR? Europäische Kommission 2017: Unternehmen übernehmen soziale Verantwortung durch die Einhaltung von Gesetzen und die Integration von sozialen, ökologischen, ethischen, menschenrechtlichen Belangen und Verbraucheranliegen in ihr strategisches und wirtschaftliches Handeln. Seit Anfang des Jahrzehnts konstant wachsende Zahl von Großunternehmen mit CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten Unternehmen wollen mit freiwilligem Dialog ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden Konzerne reagieren damit auf Missstände, vor allem in den Ländern des Globalen Südens

3

4 2015: Nach 97% der Befragten sollen Unternehmen die sozialen und ökologischen Belange berücksichtigen (gegenüber 86% von 2005) Unternehmen sollten lokale Projekte unterstützen (82%) Nur noch 11% sehen in der Profitmaximierung das zentrale Ziel unternehmerischen Handelns

5 2015: 41% der Befragten sehen gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (gegenüber 26% in 2005) Jeder Vierte fühlt sich verantwortlich für den Erhalt der Umwelt Deutlich häufigere Thematisierung der Aspekte als vor zehn Jahren

6 Verhaltenskodizes zurzeit mehr als unterschiedliche Kodizes größter Teil bezieht sich auf die Produktgruppen Textil und Bekleidung, Spielzeuge, Teppiche und Sportschuhe erste Ansätze in 1970er Jahren: 1976: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 1977: Dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (Internationale Arbeitsorganisation) OECD-Richtlinien zwischenzeitlich überarbeitet und um ökologische Aspekte erweitert Jedes Land, das Richtlinien unterzeichnet, hat bei der Regierung eine Nationale Kontaktstelle zur Förderung der Umsetzung und Vermittlung bei Problemen zu bilden Kontroll- und Sanktionsverfahren als wesentlich

7 Verhaltenskodizes: Entwicklung UN Global Compact 1999 als weitere Initiative zur Wahrung und Einhaltung der Standards Teilnehmer (Stand: Januar 2018) Zehn Prinzipien (Einhaltung von Menschenrechten und Schutz der Umwelt, Abschaffung von Kinderarbeit, Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, Bekämpfung von Korruption) Gipfelerklärung Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft 2007: G8-Staaten konzentrieren sich auf 3 Kodizes: Aktive Förderung der Nationalen Kontaktstellen Einladung der Schwellenländer zum Dialog über Themen der sozialen Verantwortung multinationaler Unternehmen Zusammenstellung der wichtigsten Standards im Bereich soziale Verantwortung von Unternehmen

8 Kritik an Verhaltenskodizes Kritik an freiwilligen Verhaltenskodizes als Instrument zur Steuerung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Industrieländern und Ländern des Globalen Südens: Kodizes konzentrieren sich in erster Linie auf die direkten Lieferanten und Produktionsstätten Subunternehmer werden nicht erfasst schlechte und unzureichende Überwachung Verbraucher müssen bereit sein, angemessene Preise für die Produkte zu zahlen In Niedriglohnländern müssen auch die Beschäftigten Mindeststandards einhalten Lebens- und Produktionswirklichkeit der Entwicklungsländer

9 Von der CSR-Richtlinie zum CSR- Gesetz 2017 EU-Parlament: CSR-Richtlinie 2014 Angabe nichtfinanzieller Informationen als wesentliches Element der Bewältigung des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft Unternehmen können sich bei der Zusammenstellung der Informationen auf folgende Systeme stützen, die unterschiedliche Aspekte abbilden: ökologische Aspekte: EMAS, DIN EN ISO 14001:2015, DIN EN ISO 14031:2013 soziale, gesellschaftliche Aspekte: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, UN Global Compact, OECD-Leitsätze für multinationale Konzerne, IAO-Kernarbeitsnormen, Trilaterale Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, Social Accountability 8000

10 Von der CSR-Richtlinie zum CSR- Gesetz 2017 Nachhaltigkeitsaspekte: Großer Aufwand, um diese Standards auszufüllen Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Global Reporting Initiative, DIN ISO Umfänglichere Konzepte rekurrieren auf einzelne Normen, Verordnungen, Aktionspläne und Initiativen von UN, OECD und Internationaler Arbeitsorganisation Umsetzung in deutsches Recht: Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (März 2017) Eine nichtfinanzielle Erklärung müssen abgeben: große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben und eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder einen Nettoumsatz von 40 Mio. Euro haben

11 Nichtfinanzielle Informationen 289c, Abs. 2, Handelsgesetzbuch: Umweltbelange (z.b. Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt) Arbeitnehmerbelange (z.b. Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz) Sozialbelange (z.b. ergriffene Maßnahmen zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Sicherstellung des Schutzes, Entwicklung lokaler Gemeinschaften) Achtung der Menschenrechte (z.b. Vermeidung der Menschenrechtsverletzungen) Bekämpfung von Korruption und Bestechung (z.b. bereits bestehende Instrumente zur Bekämpfung)

12 Nichtfinanzielle Informationen 289c, Abs. 3, HGB: Unternehmen sollen zusätzliche Angaben zu Beschreibung der verfolgten Konzepte, angewandten Due-Diligence-Prozessen, wesentlichen Risiken und den wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren machen. 289c, Abs. 4, HGB: Unternehmen ohne Konzept zu den CSR-Angaben Erläuterung, wie sie diesen gerecht werden wollen

13 CSR-Gesetz Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Bundesweit rund 540 Unternehmen berichtspflichtig große Anzahl an Sparkassen, Volksbanken, Versicherungen Ab Geschäftsjahr 2017 Berichtspflicht in Kraft getreten Unternehmen auch indirekt als Lieferant, Zulieferer oder Geschäftspartner zur Auseinandersetzung gefordert Nichtfinanzielle Informationen entweder im Geschäftsbericht integriert, parallel dazu oder zeitlich nachgeordnet

14 CSR-Gesetz Ausfüllen der Berichtspflicht seitens der Unternehmen noch fragwürdig Stakeholder: Überprüfen Transparenzverhalten der Unternehmen Bei späterer Revision Anpassung des CSR-Gesetzes an finanzielle Berichterstattung WICHTIG: Einheitliche Definition von Großunternehmen Nichtfinanzielle Offenlegungspflichten nicht allein an Unternehmensgröße festmachen bestehende soziale und ökologische Risikopotenziale

15 Grundsätze für den Einkauf Rechenschaftspflicht: Eine Organisation sollte über die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt Rechenschaft ablegen. Im Zusammenhang mit der Beschaffung gehört dazu insbesondere die Rechenschaftspflicht für Auswirkungen, die sich aus der Lieferkette der Organisation ergeben, wobei der Lebensweg von Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen ist. Transparenz: Eine Organisation sollte transparent sein in Bezug auf ihre Entscheidungen und die Wirtschaft beeinflussen. Im Zusammenhang mit der Beschaffung gehört dazu insbesondere Offenheit in Bezug auf Beschaffungsentscheidungen und -aktivitäten sowie das Ermutigen von Lieferanten zur Transparenz. Transparenz bildet die Grundlage für den Dialog und die Zusammenarbeit mit Anspruchsgruppen. Ethisches Verhalten: Eine Organisation sollte ethisch handeln und ethisches Verhalten in ihrer gesamten Lieferkette fördern. Uneingeschränkte und faire Chancen: Eine Organisation sollte die Interessen der von ihren Beschaffungsaktivitäten betroffenen Anspruchsgruppen achten, berücksichtigen und auf sie eingehen.

16 Grundsätze für den Einkauf Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen: Eine Organisation sollte die Interessen der von ihren Beschaffungsaktivitäten betroffenen Anspruchsgruppen achten, berücksichtigen und auf sie eingehen. Achtung der Rechtsstaatlichkeit und internationaler Verhaltensstandards: Eine Organisation sollte über Verstöße in den gesamten Lieferketten Bescheid wissen. Sie sollte ihre Lieferanten aktiv dazu anhalten, diese Regeln zu befolgen und ihre Einhaltung situationsgerecht anzugehen. Achtung der Menschenrechte: Eine Organisation sollte die international anerkannten Menschenrechte respektieren. Innovative Lösungen: Eine Organisation sollte nach Lösungen suchen, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und innovative Beschaffungspraktiken unterstützen, um nachhaltigere Resultate über die gesamte Lieferkette hinweg zu fordern.

17 Grundsätze für den Einkauf Schwerpunkt auf Bedürfnisse: Eine Organisation sollte ihren Bedarf überprüfen, nur das kaufen, was benötigt wird, und zuerst nach nachhaltigeren Alternativen suchen. Integration: Eine Organisation sollte sicherstellen, dass die Nachhaltigkeit in alle bestehenden Beschaffungspraktiken einbezogen wird, um die Nachhaltigkeit der Resultate zu maximieren. Lebenswegkostenrechnung: Eine Organisation sollte auf die angefallenen Kosten, das erreichte Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Kosten und den Nutzen, der sich aus ihren Beschaffungsaktivitäten für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft ergibt, Bedacht nehmen. Fortlaufende Verbesserung: Eine Organisation sollte darauf hinarbeiten, ihre Nachhaltigkeitspraktiken und resultate laufend zu verbessern und ihre Lieferanten ebenfalls dazu ermutigen.

18 Kernthemen beim Einkauf Organisationsführung: Prozesse und Strukturen der Entscheidungsfindung; Menschenrechte: gebührende Sorgfalt, Menschenrechte in kritischen Situationen, Vermeidung von Mittäterschaft, Beseitigung von Missständen, Diskriminierung und kulturelle Rechte, grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit; Arbeitspraktiken: Beschäftigung und Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsbedingungen und Sozialschutz, sozialer Dialog, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, menschliche Entwicklung und Schulung am Arbeitsplatz; Umwelt: Vermeidung der Umweltbelastung, nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Abschwächung des Klimawandels und Anpassung, Umweltschutz, Artenvielfalt und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume;

19 Kernthemen beim Einkauf Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken: Korruptionsbekämpfung, verantwortungsbewusste politische Mitwirkung, fairer Wettbewerb, Förderung der Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette, Achtung von Eigentumsrechten; Konsumentenanliegen: faire Werbe-, Vertriebs- und Vertragspraktiken sowie sachliche und unverfälschte, nicht irreführende Informationen, Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten, nachhaltiger Konsum, Kundendienst, Beschwerdemanagement und Schlichtungsverfahren, Schutz und Vertraulichkeit von Kundendaten, Sicherung der Grundversorgung, Verbraucherbildung und Sensibilisierung; Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft: Einbeziehung der Gemeinschaft, Bildung und Kultur, Schaffung von Arbeitsplätzen und Kompetenzentwicklung, Entwicklung von Technologien und Zugang dazu, Schaffung von Wohlstand und Einkommen, Gesundheit, Investition zugunsten des Gemeinwohls.

20 Treibende Faktoren für den Einkauf Kunden Wettbewerbsvorteile Innovation Erwartungen von Anspruchsgruppen Rechtsvorschriften und Regelungen Öffentliche Politiken Risikomanagement Sicherheit von Lieferketten Vertrauen von Investoren Arbeitnehmer Lieferantenbindung Kostenoptimierung Wirtschaftliche Wertschöpfung Persönliche Vorbildwirkung Ethik der Organisation

21 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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