Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde St. Julian sucht für ihre fünfgruppige Kindertagesstätte zum

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1 Rundschau Jahrgang 20 Freitag, 6. Juli 2018 Ausgabe 27/2018 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde St. Julian sucht für ihre fünfgruppige Kindertagesstätte zum eine/n Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung in Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Std./Woche). Die Stelle ist befristet bis Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - SGG Schulstr. 6 a Lauterecken Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bürgerbüro Standort Lauterecken Wegen Umbaumaßnahmen befindet sich das Bürgerbüro am Standort Lauterecken bis voraussichtlich im Sitzungssaal der Verwaltung. Benutzen Sie in der angegebenen Zeit den ausgeschilderten Seiteneingang der Verwaltung (leider nicht barrierefrei). Sind Sie auf einen barrierefreien Eingang angewiesen, wenden Sie sich bitte vorab persönlich an das Bürgerbüro unter folgender Telefonnummer: 06382/ Zudem steht Ihnen das Bürgerbüro am Standort Wolfstein (ohne KFZ-Zulassungsstelle) zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Sommerferienprogramm der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein vom Für Kurzentschlossene sind bei Veranstaltungen des Ferienprogramms zum Teil noch wenige Plätze frei. Die Auflistung der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte im Innenteil. Weitere Informationen darüber finden Sie auf unserer Homepage

2 Rundschau Ausgabe 27/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Standort Lauterecken, Schulstraße 6a Standort Wolfstein, Bergstraße 2 Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 27/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 6. Juli 2018 Ausgabe 27/2018 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN AUS DEM INVESTITIONSSTOCK 2018 VERBANDSGEMEINDE LAUTERECKEN-WOLFSTEIN Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bewilligte aus dem Investitionsstock 2018 folgende Zuweisungen: Zuschuss bewilligt für Haushaltsjahr EUR EUR EUR EUR 1. Stadt Lauterecken Instandsetzung der Bahnhofstraße. Gesamtkosten: ,00 EUR Stadt Wolfstein Instandsetzung von Gehwegen und Treppenanlagen auf dem Friedhof Gesamtkosten: ,00 EUR Ortsgemeinde Relsberg Neubau eines Lagerraums Gesamtkosten: ,00 EUR Ortsgemeinde Hoppstädten Ausbau der Ortsstraße Gesamtkosten: ,00 EUR Ortsgemeinde Hinzweiler Ausbau der Gemeindestraße In der Au Gesamtkosten: ,00 EUR Die bewilligte Gesamtzuweisung beläuft sich auf insgesamt ,00 EUR. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Lauterecken, den I.V. Eckert, Beigeordneter

4 Rundschau Ausgabe 27/2018 Cronenberg 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, den 12. Juli 2018, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Neuordnung Holzvermarktung 3. Hochwasserschäden 4. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Verschiedenes Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Glanbrücken Hauptsatzung der Ortsgemeinde Glanbrücken vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 7 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden durch Aushang an folgender Bekanntmachungstafel bekannt gemacht: - Platz an der Kirche (Ecke Glantalstraße / Kirrweilerstraße) (5) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich befindet - Platz an der Kirche (Ecke Glantalstraße / Kirrweilerstraße) bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (6) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf / Aushang an der Bekanntmachungstafel nach Absatz 4. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (7) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 250,-- im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,-- je Auftrag, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates, 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,-- im Einzelfall (für die Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall wird die Zuständigkeit durch Vereinbarung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen) und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall, 6. Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme, 7. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte, 8. Ausübung des Vorkaufsrechts bis zu einem Wert von 5.000,--, 9. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden, 10. Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des 14 Abs. 2 GemO, 11. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 12. die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung, 13. Entscheidung über die in 32 Abs. 2 Nr. 11 GemO bezeichnete Angelegenheit (die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen), bis zu einer Wertgrenze von 2.500,--. 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

5 Rundschau Ausgabe 27/ Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt 10,-- je Stunde. Je Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. (2) 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 gelten entsprechend. 7 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom in der Fassung vom außer Kraft. Glanbrücken, den Hablitz, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hefersweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 12. Juli 2018, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorstellung Bebauungsplan 3. Auftragsvergabe; Brückenüberprüfung 4. Anfragen und Auskünfte Bernd Degen, Ortsbürgermeister Relsberg Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Relsberg vom über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt ab jährlich: a) Für den 1. Hund 48,00 EUR b) Für den 2. Hund 72,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 96,00 EUR Artikel II Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft Relsberg, den Jürgen Werner, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rutsweiler an der Lauter Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter vom über die Erhebung von Hundesteuer vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt ab jährlich: a) Für den 1. Hund 48,00 EUR b) Für den 2. Hund 72,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 96,00 EUR Artikel II Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft Rutsweiler an der Lauter, den Dirk Landfried, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. St. Julian Bekanntmachung Am Mittwoch, den 11. Juli 2018, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

6 Rundschau Ausgabe 27/ Abwicklung des Kfz-Leasingvertrages mit der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH, vertreten durch die Kreissparkasse Kusel, Gartenstraße 4, Kusel (Bauhoffahrzeug) 4. Ausbau OD B420; Sanierung einer Mauer 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Tei 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Höhere Rente kommt zu verschiedenen Zeitpunkten Über Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erhalten ab Juli eine um 3,22 Prozent höhere Rente. Diese wird allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt. Das ist gesetzlich geregelt und abhängig davon, wann zum ersten Mal eine Rente bezogen wurde. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält den höheren Betrag Ende Juni. Hat die Rente erst im April 2004 oder später begonnen, wird die höhere Rente Ende Juli überwiesen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz heute hin. Zurzeit werden die Rentenanpassungsmitteilungen verschickt. Darin steht auch, wann die höhere Rente erstmals ausgezahlt wird. Bis Ende Juli sollten die meisten Rentner ihre Mitteilung erhalten haben. Nur in wenigen Fällen kann die Mitteilung auch etwas später kommen. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg, Birkenfeld, Kaiserslautern, Kusel und Pirmasens, der Städte Trier, Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken und den Verbandsgemeinden Mayen-Land, Kaisersesch und Ulmen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Das Unwetter hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Selbst Dauergrünlandflächen seien in einigen von starken Niederschlägen betroffenen Regionen derzeit kaum nutzbar. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 16. Juli in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit. Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da die starken Niederschläge Ende Mai/Anfang Juni erhebliche Schäden auf den Dauergrünlandstandorten angerichtet haben, die zu Futterknappheit in den Betrieben geführt hat. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing. Finanzamt Kusel-Landstuhl Längere Bearbeitungszeiten in den Monaten Mai bis Juni Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung schneller als Papierform Traditionell ist im Frühjahr Hochsaison im Finanzamt: Die Mehrheit der Steuerbürger rechnet mit einer Erstattung und möchte daher schnellstmöglich die Steuererklärung abgeben. Daher ist die Anzahl der abgegebenen Steuererklärungen in der Zeit von März (gesetzliches Fristende für Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, steuerrelevante Daten an die Finanzämter zu übermitteln und damit frühestmöglicher Termin zum Start der Berechnung der Steuererklärung für die Finanzverwaltung) bis Ende Mai (alte Abgabefrist) am höchsten. Dies kann zu verlängerten Bearbeitungszeiten führen. Was können Bürger tun, um zu einer zügigen Bearbeitung beizutragen? Hier empfiehlt die Finanzverwaltung die Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung mit im Handel erhältlicher Software oder über die kostenlose Online-Version unter: Vorteil: Die Daten liegen dem zuständigen Finanzamt direkt zur Bearbeitung vor und müssen nicht erst durch Scannen von Papiererklärungen elektronisch aufbereitet werden. Verlängerte Abgabefrist: Galt bislang der 31. Mai als Abgabefrist, so haben Bürger in Rheinland- Pfalz bereits in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Bundeswehr Tag Montag Dienstag Schießwarnung Datum Mittwoch Schießzeit 00:00:00 00:00:00 08:00-15:45 00:00:00 00:00:00 00:00:00 Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Wichtiger hinweis an alle einsender von Fotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit folgender Mindestgröße druckbar sind: Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der Breite Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind Pixel in der Breite. Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi. Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Redaktion

7 Rundschau Ausgabe 27/2018 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Nachruf Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein trauert um ihren Mitarbeiter Herrn Günter Heil der am 25. Juni 2018 im Alter von 62 Jahren verstorben ist. Herr Heil war seit 1. Januar 1988 als Hilfspolizeibeamter bei der Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt. Im Fachbereich Bürgerdienste eingesetzt, hat er nicht nur Aufgaben im Außendienst übernommen, sondern sich auch bei vielen weiteren Aufträgen im Bereich Ordnung und Soziales eingebracht und engagiert. Wer ihn gekannt hat, weiß, dass er mit Freude und großem Idealismus seinen täglichen Dienst versehen hat. Mit ihm verlieren wir einen sehr geschätzten und hilfsbereiten Mitarbeiter, der seine Arbeit immer überaus pflichtbewusst verrichtete. Aufgrund seiner Hilfsbereitschaft und seiner freundlichen Art war er sehr beliebt. Er hinterlässt eine große Lücke. Wir trauern mit seiner Familie und wünschen ihr viel Kraft und Zuversicht in der Zeit des Abschiedes. Günter Heil behalten wir stets in guter und dankbarer Erinnerung. Wir sind ihm Dank und Anerkennung schuldig. In Vertretung Sven Eckert Beigeordneter Andreas Kreft Personalratsvorsitzender Nachruf Am 25. Juni verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 62 Jahren Günter Heil Hauptbrandmeister Wir, die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, nehmen in tiefer Trauer von Herrn Günter Heil Abschied, nachdem er ehrenamtlich Dienst als Feuerwehrmann zum Wohle der Allgemeinheit und insbesondere für seine Heimatstadt Lauterecken geleistet hat. Seine 50-jährige aktive Feuerwehrtätigkeit prägte ihn, so setzte er sich seit 1968 bis zuletzt für seine Feuerwehr und die Ausstattung der Stützpunktwache ein. 33 Jahre war er in Leitungsfunktionen als Kreisausbilder, als Wehrführer von Juni 1985 bis Dezember 2014, danach als stellvertretender Wehrführer bis zum der Stützpunktwehr Lauterecken tätig. Viele Ehrungen wurden ihm zuteil. Bereits 2010 erhielt er das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande für seine außerordentlichen Verdienste. Die Wehrleitung, die örtlichen Feuerwehren sowie die Verbandsgemeinde konnten auf sein Fachwissen und seinen Fachverstand immer zurückgreifen. Er hinterlässt Spuren, die uns immer an ihn erinnern werden. Unsere tiefe Trauer und unser Mitgefühl gelten seiner Ehefrau und den Kindern mit Familie. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, im Juli 2018 Markus Böhmer Wehrleiter In Vertretung Sven Eckert Beigeordneter

8 Rundschau Ausgabe 27/2018 Sommerferien-Spaß in den Stollen zwischen bizarren Felsen Grumbach Vertretung Ortsbürgermeister Bis auf Weiteres übernimmt der Erste Beigeordnete Andreas Scheib, In der Hohl 1, Tel /3062, die Amtsgeschäfte. Hausweiler Sommerferien-Spaß in den Stollen zwischen bizarren Felsen Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Harte Bergmannsarbeit in der Tiefe des Königsberges hautnah erleben. Sonderführungen in den Sommerferien immer dienstags und freitags je um Uhr mit vorheriger Anmeldung , (50 % Rabatt mit Rheinpfalzcard), , , , , (50 % Rabatt mit Rheinpfalzcard), und Termine für offene Weinproben: Weinreise unter Tage das außergewöhnliche Erlebnis unter Tage - Ein Genuss für alle Sinne! , , und je Uhr mit Anmeldung. Für Anmeldungen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel / zur Verfügung. Glück Auf! Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein * Adenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom übernimmt der Erste Beigeordnete Christian Faust, Vorhausweis 1, Tel. 0171/ , bis auf Weiteres die Amtsgeschäfte. Aschbach Arbeitseinsatz in Aschbach Der nächste Arbeitseinsatz Dorfmitte findet am Samstag, den 14. Juli 2018, ab Uhr statt. Die Gemeindevertretung freut sich auf viele Helferinnen und Helfer. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Bitte vormerken: Nächster Arbeitseinsatz ist am 28. Juli 2018 Die Gemeindevertretung Aschbach Cronenberg Reinigungspflicht Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Cronenberg vom 15. Dezember 1999 gehören zur Reinigungspflicht die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Öffentliche Straßen im Sinne der Satzung sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze. Für die Reinigung zuständig sind die Eigentümer und Besitzer der bebauten oder unbebauten Grundstücke. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Besprengen und Säubern der Straßen und Rinnen sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserablauf störenden Gegenständen. Es wird insbesondere auf die Beseitigung des Grasbewuchses in den Straßenrinnen und auf den Gehwegen hingewiesen, um den Ablauf des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Die Ortsgemeinde Cronenberg fordert hiermit die Einwohner auf, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Die Nichtbeachtung der Reinigungspflicht durch die Anlieger stellt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 im Einzelfall zu ahnden ist. Ortsgemeinde Cronenberg Cronenberg, den gez. Wannenmacher, Ortsbürgermeister Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom jähriges Bestehen der Bücherei Grumbach; Spendenanfrage Der Gemeinderat beschließt, zum 30-jährigen Jubiläum der Bücherei Grumbach einen Betrag vom 30 zu spenden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Der Gemeinderat beschließt die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer wie folgt: Für den 1. Hund 35 Für den 2. Hund 72 Für jeden weiteren Hund: 96 Benutzungsgebühren Dorfgemeinschaftshaus Der Gemeinderat verzichtet auf eine Änderung der Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Gemeinderat beschließt die Änderung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Herr Ortsbürgermeister Wolfgang Maurer wird in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgenommen. Straßenbeleuchtung; Verlängerung des Stromlieferungsvertrages Der Stromlieferungsvertrag zur Straßenbeleuchtungsanlage wird zu den gleichen Konditionen bis zum verlängert. Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis und vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Klaus Hankel, Unterdorf 6, Tel /3138, die Amtsgeschäfte. Hefersweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019. Heinzenhausen Arbeitseinsatz in der Gemeinde Heinzenhausen am Samstag, dem , ab 09:00 Uhr Zur Kerwe 2018 möchten wir unseren Gästen die öffentlichen Anlagen in unserem Dorf in einem gepflegten Zustand präsentieren. Deshalb wollen wir mit ihrer Hilfe Pflegearbeiten am Bürgerhaus und am Bahnhofsumfeld durchführen. Wir treffen uns am Samstag, dem , ab 09:00 am Bürgerhaus. Ich bitte die Helfer, geeignetes Werkzeug, wie Harke, Rechen, Schaufel und Schubkarre mitzubringen. Für Essen und Getränke sorgt die Ortsgemeinde. Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister Wolfstein Liebe Mitbürger aus Wolfstein, auf dem Friedhof kam es zu einem Unfall. Beim Mähen wurde ein hinter einem Grabstein im Gras liegendes Messer hochgeschleudert und traf den Friedhofsgärtner. Wir bitten daher, keine Hacken, Messer und Glasgefäße außerhalb der Grabstätten zu deponieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis Herwart Dilly, Stadtbürgermeister

9 Rundschau Ausgabe 27/2018 Sommerferienprogramm der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - vom Für Kurzentschlossene sind bei folgenden Veranstaltungen des Ferienprogramms zum Teil noch wenige Plätze frei: Mi/Do/Fr, 04./05./ Donnerstag, Freitag, Freitag, Di/Mi, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Fr/ Sa, Sa/ So, Montag, Di/Mi, Do/Fr, Sa/So, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, Montag, Dienstag Di/Mi, / Fr/ Sa, Fußball-und Waldcamp Stanzen und Stempeln Be crazy, bake a cake Tanzworkshop Starke Kinder sagen NEIN Kochkurs für Jugendliche DFB-Fußballabzeichen Entspannungsnachmittag Tipicamp und Fußballtraining für Kinder Tipicamp und Fußballtraining für Jugendliche Wir sitzen alle in einem Boot Felsklettern, Abseilen, Slackline Felsklettern, Abseilen, Slackline Angelfreizeit Erstellung eines Youtube- oder Radiobeitrags für ein Startup und Parcours mit Leo DNS- Musik- Workshop Erlebnis Fliegen Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Stanzen und Stempeln, Felsklettern, Abseilen, Slackline Auf Schatzsuche und Entdeckertour Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage

10 Rundschau Ausgabe 27/2018 Hoppstädten Kirchliche Nachrichten Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019. Vereinbarung mit dem LBM; Ausbau der Kreisstraße K67 in der Ortsdurchfahrt Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung über den Ausbau der K67 in der Ortsdurchfahrt. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Herr Ortsbürgermeister Günter Denzer wird in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgenommen. Merzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung des Daches am Dorfgemeinschaftshaus eine Zuweisung aus dem Investitionsstock 2019 zu beantragen. Odenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Herr Thaddäus Pilch wird durch den Ortsbürgermeister per Handschlag zum neuen Ratsmitglied verpflichtet. Ergänzung des Konzeptes wegen der Starkregenproblematik Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung des bestehenden Hochwasserkonzeptes. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat beschließt, für die Erneuerung der Wege auf dem Friedhof einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2019 zu stellen. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Herr Hartmut Dec und Herr Thaddäus Pilch werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgenommen. Überprüfung der Hundesteuerhebesätze Der Gemeinderat beschließt die Anhebung der Hundesteuerhebesätze wie folgt: 1. Hund Hund 60 Jeder weitere Hund 80 Gefährliche Hunde: 1. Hund Hund Jeder weitere Hund Relsberg Herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer, die uns so tatkräftig beim Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Relsberg unterstützt haben. Es war einfach super, dass so viele Helferinnen und Helfer mitgewirkt haben. Euer Gemeinderat und Ortsbürgermeister Jürgen Werner St. Julian Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Daniel Allmang, In der Wahrbach 6, Tel /7319, die Amtsgeschäfte. Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach Sonntag, Uhr Deimberg, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hundheim Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Sonntag, :30 Gottesdienst auf dem Korbuschfest in Jettenbach Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, :00 Uhr Wolfstein Wortgottesfeier im CJD Seniorenzentrum Freitag, Ab 09:00 Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, :00 Uhr Lauterecken Trauung und Taufe Sonntag, :00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier 10:30 Uhr Kaulbach Kleine Wallfahrt in Kaulbach, anschließend Mittagessen und Kaffee und Kuchen 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier, -letzter Gottesdienst von Pfarrer Thomas Becker Montag, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 09:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier anschl. Frühstück im Pfarrhaus Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier oder Andacht Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste Sonntag, 08. Juli Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen Sonntag Uhr Gottesdienst Heimkirchen Dienstag, Uhr Turnen für Frauen Prot. Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienste Sonntag, 08. Juli So. nach Trinitatis Uhr Becherbach Uhr Roth Ev. KirchengemeindenOffenbach / Niedereisenbach Niederalben / Medard Wiesweiler Samstag, Uhr Offenbach, Gottesdienst mit Taufe Sonntag, :30 Uhr Niedereisenbach, Gottesdienst 10:30 Uhr Niederalben, Gottesdienst Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Sonntag, Uhr Offenbach, St. Peter und Paul, Hochamt am Kirchweihfest Sonntag, Uhr Offenbach, St. Peter und Paul, Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung

11 Rundschau Ausgabe 27/2018 Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Glanbrücken nach Rheinischer Ordnung Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, Kein Gottesdienst Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim, anschl. Krankenkommunion im Haus Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Sprechzeiten Pfarrer Hans-Jürgen Eck: montags Uhr und freitags Uhr unter der Tel.: Termine Vereine Veranstaltungen SV Ginsweiler-Cronenberg 1932 e.v. Samstag, 7. Juli 17:00 Uhr FSV Rehborn 2 - FC Martinstein 17:55 Uhr FC Martinstein - SG Odenb./Ginsw.- Cronenb. 18:50 Uhr FSV Rehborn 2 - SG Odenb./Ginsw.-Cronenb. Sonntag, 8. Juli Turnier für aktive Mannschaften 13:30-14:10 Uhr TuS Gangloff - SV Hefersweiler 14:15-14:55 Uhr SG Meisenheim 2 - SV Einöllen 15:00-15:40 Uhr SG Veldenzland 2 - TuS Gangloff 15:45-16:25 Uhr SG Finkenbach - SG Meisenheim 2 16:30-17:10 Uhr SV Hefersweiler - SG Veldenzland 2 17:15-17:55 Uhr SV Einöllen - SG Finkenbach Dienstag, 10. Juli 18:45 Uhr Spiel um Platz 3 20:00 Uhr Finale Korbuschfest in Jettenbach am Sonntag, Der Wanderverein Jettenbach lädt zu seinem traditionellen Hüttenfest im Korbusch ein. Beginn um Uhr mit einem Waldgottesdienst Mittags Live-Musik Für Speisen, Getränke und (Kinder-)Unterhaltung ist reichlich gesorgt. Fahrdienst bei Bedarf um Uhr ab den Bushaltestellen. SV Kaulbach-Kreimbach 1961 e.v. 5. Heidenburglauf Sonntag, 8. Juli Volkslauf für Jedermann 6 & 10 km-läufer/walker Kinder- & Schülerlauf Anmeldung: ab Uhr Sportplatz Kaulbach Startgebühr: Erwachsene 7 -Jugendliche 5 - Schülerlauf 3 Start: 09:15 Uhr Walker 9:45 Uhr 6 & 10 km-lauf Uhr Kinder- & Schülerlauf 12:00 Uhr Siegerehrung Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unser nächster Stammtisch findet am Mittwoch, um Uhr im Cafe Speerling statt. JSG sucht fussballbegeisterte Kinder und Ihre Eltern Zum Start der neuen Fussball-Saison sucht die Jugendspielgemeinschaft aus TV Grumbach, ASV Langweiler/Merzweiler, SV Medard und SG Perlbachtal Kinder und Jugendliche der Jahrgänge Kinder aus den umliegenden Ortschaften sind natürlich auch herzlich willkommen. Unterstützen Sie den Wunsch ihres Kindes Fußball zu spielen, erleben Sie die Gemeinschaft und kommen Sie zu uns. Alle Rückfragen (z.b. Trainingszeit- und Ort) bitte an Hans-Jürgen Welschbach unter 06788/7066 Ringstr. 5, Herren-Sulzbach; hj.welschbach@gmail.com PWV Lauterecken Die PWV-Hütte Lauterecken ist am , und geöffnet. Wegen Veranstaltungen in der Stadt bleibt die PWV im August geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 12. Juli um Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von bis Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.

12 Rundschau Ausgabe 27/2018

13 Rundschau Ausgabe 27/2018 Immobilien Welt Farbe macht gute Laune!!!

14 Rundschau Ausgabe 27/2018 Bewerbungsschluss ist der 14. September Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Hiermit weisen wir auf die nächste Veranstaltung der Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz zum Thema Ertragssicherung in Zeiten von Extremwetterereignissen am Dienstag, 24. Juli 2018, von Uhr bis Uhr im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Breitenweg 71, Neustadt/Weinstraße hin. Anmeldung: Telefon: , Fax: Allgemeine Nachrichten Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag Gustav Herzog MdB ruft junge Medienmacherinnen und Medienmacher aus dem Wahlkreis zwischen 16 und 20 Jahren auf, sich zur Teilnahme am Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag vom 25. November bis 1. Dezember 2018 zu bewerben. Zum fünfzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 30 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein. Die Jugendlichen erwartet ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden in einer Redaktion hospitieren, mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eignen Zeitung mitarbeiten. Unter dem Titel Zwischen Krieg und Frieden werden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des Workshops mit Krieg und Frieden, aber auch mit deren Übergängen auseinandersetzen. Wie kann Frieden geschaffen und aufrechterhalten werden? In welcher Beziehung stehen Krieg und Medien zueinander? Ist ein Krieg näher, weil über ihn berichtet wird oder seine Auswirkungen spürbar sind? Was tragen der oder die Einzelne, die Gesellschaft oder Institutionen wie die EU zum Friedensprozess bei? Interessierte Jugendliche können sich unter de/bundestag bewerben. Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist Zivilcourage bedeutet Bürgermut Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jeden einzelnen Bürger: Als aufmerksamen Nachbarn, als Helfer in der Not, als Zeugen einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert. Wie kann sich Zivilcourage zeigen? Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfern. Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich wie eine Heldin oder ein Held gegen den oder die Täter zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt. Jeder, der Zeuge einer Gewalttat oder eines Unglücks wird, kann etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit? Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben. Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben. Wir suchen Menschen, die z.b. als aufmerksamer Nachbar, als Helferin oder Helfer in der Not, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Betreuerin oder Betreuer während oder nach einer Notsituation in Erscheinung getreten sind. Wer kann teilnehmen? Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Bürgerin und jeder Bürger teilnehmen, der ein Helferverhalten in einer besonderen Situation (z.b. Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat, Helferin oder Helfer in einer Notsituation) gezeigt hat. Schreiben Sie uns, wenn Sie Menschen kennen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist: Ministerium des Innern und für Sport Leitstelle Kriminalprävention Schillerplatz 3-5, Mainz E- Mail: kriminalpraevention@mdi.polizei.rlp.de Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Peter Schuler im Präsidentenamt bestätigt Landtagsvizepräsident a.d. Peter Schuler wurde als Präsident der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland bei der Hauptversammlung des Landesverbandes am 23. Juni 2018 in der Jugendherberge Trier wieder in seinem Amt bestätigt. Der Verband zählt Mitglieder und betreibt in Rheinland-Pfalz und im Saarland 45 Jugendherbergen mit jährlich über eine Million Übernachtungen. Auch in 2017 konnten Die Jugendherbergen ihre bundesweite Spitzenposition weiter verteidigen, so DJH-Präsident Peter Schuler Familienübernachtungen, und damit bundesweit die meisten, konnten in den Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland gezählt werden. Der Anteil der Familien beläuft sich somit auf 34,9 %, dicht gefolgt von den Klassenfahrten mit 32,7 % und Gruppen mit 29,1 %. Insgesamt verbuchten Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Übernachtungen. Dies sind Übernachtungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zimmerauslastung konnte erneut von 62,86 % auf 63,34 % gesteigert werden. Bewerbungsfrist um ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für das Austauschjahr 2019/2020 in die USA läuft Seit Mai können sich interessierte Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren und junge Berufstätige und Auszubildende bis 24 Jahre für ein Austauschjahr in einer amerikanischen Gastfamilie bewerben. Die Stipendiaten besuchen Schulen, absolvieren Praktika in Betrieben und sind zudem junge Botschafter für die politischen und kulturellen Werte unseres Landes. Voraussetzungen: Schülerinnen und Schüler haben ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, sind zwischen dem und geboren und haben die Schulausbildung zum noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen (ein früherer Abschluss, z.b. Mittlerer Abschluss, MSA, ist jedoch möglich. Für junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, dass sie nach dem geboren sind und zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben (Stichtag: ).

15 Rundschau Ausgabe 27/2018 Für junge Berufstätige wird zusätzlich ein Eigenanteil von empfohlen z. B. für die Anschaffung eines Autos. Über Finanzierungsmöglichkeiten berät die GIZ. Die Bewerbungsfrist endet verbindlich am 14. September 2018 (Posteingang bei der Austauschorganisation). Bewerbungen sind ausschließlich über das Onlineangebot des Deutschen Bundestags möglich. Weitere Informationen und das offizielle Bewerbungsformular können unter abgerufen werden. Neuauflage des Steuerleitfadens (nicht nur) für Frauen des Frauenministeriums und Finanzministeriums Die im vergangenen Jahr erstmals in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Broschüre Steuern zahlen, aber richtig. Ein Steuerleitfaden zur Wahl der richtigen Steuerklasse - (nicht nur) für Frauen erscheint nun in zweiter Auflage. Die Broschüre bietet eine Übersicht über die Steuerklassen und gibt Informationen zu verschiedenen Steuerklassenkombinationen. Frauenstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder und Finanzministerin Doris Ahnen: Mit den Steuereinnahmen werden die wichtigen öffentlichen Aufgaben finanziert, wie zum Beispiel gute Infrastruktur, Bildung und Innere Sicherheit. Wer wie viel Steuern zahlt, sollte dabei fair verteilt werden - nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch innerhalb der Ehe und der Partnerschaft. Das ist die Basis für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die eigene Existenzsicherung von Frauen und Männern. Um diese Verantwortung auch wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass beide die Wahlmöglichkeiten im deutschen Steuerklassensystem kennen und nutzen können. Den aktuellen Steuerleitfaden haben wir an steuertarifliche Änderungen angepasst. Zudem gab es zum Jahresbeginn eine wichtige rechtliche Änderung und damit einen weiteren Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Es ist nun auch durch einseitigen Antrag eines Ehegatten möglich, aus der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV zu wechseln. Auf diese Weise wird die Rechtsposition des Ehegatten mit der Steuerklasse V gestärkt - dies ist zu 90 Prozent die Ehefrau, erläutern Frauenstaatssekretärin Rohleder und Finanzministerin Ahnen weiter. Der Steuerleitfaden stellt zudem die Auswirkungen der Steuerklassenwahl auf Lohnersatzleistungen wie z.b. Arbeitslosengeld und Elterngeld dar und informiert über die Möglichkeiten eines Steuerklassenwechsels. Daneben zeigt er auf, wie wichtig ein eigenes Einkommen für beide Partner ist - insbesondere im Fall einer Scheidung - und thematisiert existenzgefährdende Risiken. Die Broschüre kann kostenlos beim Frauenministerium bestellt werden und steht auf den Homepages des Frauenministeriums und des Finanzministerium zum kostenlosen Download bereit. Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket im Juli und August auch montags bis freitags vor 9 Uhr gültig Für Gruppen mit 3 bis 5 Personen gilt Einheitspreis von 34,00 Euro Vom 1. Juli bis 31. August 2018 bietet die Deutsche Bahn AG, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden sowie den SPNV-Aufgabenträgern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, das Rheinland-Pfalz-/ Saarland-Ticket mit geänderten Konditionen an. Das Rheinland-Pfalz-/ Saarland-Ticket, ob für Einzelreisende oder als Mehrpersonenticket, berechtigt im Juli und August auch montags bis freitags bereits zur Fahrt vor 9:00 Uhr (Regelung wie an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen). Es gilt also täglich am angegebenen Geltungstag, ohne zeitliche Einschränkungen, von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Für Gruppen von 3 bis 5 Personen sind die Ländertickets im Juli und August zu einem einheitlichen Preis von 34,00 erhältlich. Einzelreisende zahlen unver- ändert 24,00 Euro, Reisende zu zweit unverändert 29,00 Euro. Die angegebenen Preise gelten für den Kauf am DB Automaten und im Internet. Besonders günstig sind im Aktionszeitraum fünf Personen mit dem Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket unterwegs. Dann fallen pro Reisenden nur 6,80 Euro an. Und weil die Fahrt schon früher beginnen kann, sind auch weiter entfernte Ausflugsziele in Rheinland-Pfalz und im Saarland besser erreichbar. Alle übrigen Konditionen der Ländertickets bleiben unverändert. Weitere Informationen unter Pfalz-Ticket. Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket im Kurzüberblick Das Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in der zweiten Klasse im Nahverkehr sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland und zu vielen Zielen außerhalb der Landesgrenzen. Es gilt für beliebig viele Fahrten in allen Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) der Verkehrsverbünde in Rheinland-Pfalz (RNN, VRM, VRN, VRT, KVV) und im Saarländischen Verkehrsverbund (saarvv). Es hat Gültigkeit für eine bis fünf Personen. Bis zu zwei Erwachsene können beliebig viele eigene Kinder oder Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Das Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket gilt nicht in ICE-, EC- und IC- Zügen. In den DB Verkaufsstellen sind die Ländertickets mit persönlicher Beratung für einen Aufschlag von 2 Euro erhältlich. Urlaub für die Stromrechnung Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause Davon gehen wir eigentlich aus: Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Damit der Stromzähler aber nicht dennoch munter weiter läuft, müssen vor der Abreise wirklich alle Stromfresser abgestellt werden. So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten. Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten. Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom - ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter. Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf Sommer umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden. Vor der Abreise, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war. Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

16 Rundschau Ausgabe 27/2018 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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