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1 Rundschau Mittwoch, 10. Januar 2018 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 19 Ausgabe 2/2018 Neue Kurse der Volkshochschule des Landkreises Kusel - Außenstelle Lauterecken-Wolfstein Bauch-Beine-Po Sie haben sich vorgenommen, Ihre Konturen zu straffen und Ihre Kraft zu verbessern? In den Kursen geht es nicht um Bodybuilding, sondern um die funktionale Kräftigung der Muskulatur. Damit verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit, erhöhen die Belastbarkeit Ihres Bewegungssystems, formen Ihre Figur, bauen Körperfettanteile ab und leisten einen wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit. Lernen Sie gezielte Übungen, um Ihre Muskulatur im Alltag vor allem im Bereich Bauch-Beine-Po zu straffen. Die Übungen, die Sie hier kennenlernen, können Sie auch prima daheim durchführen. Der Kurs ist als abwechslungsreiches Intervalltraining konzipiert, die eingesetzte Musik wird Sie motivieren, durchzuhalten! Leitung: Yvonne Limpert Termine: 8 Abende, jeweils mittwochs von18:30-19:30 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Amselstraße 22, Lauterecken, Gymnastikhalle Kursgebühr: 27,50 (ab 13 TN) Yoga Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur, so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken. Leitung: Josi Habermann Termine: 8 Abende, jeweils mittwochs von 18:00-19:30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 55,00 (bis 12 TN); 46,00 (ab 13 TN) Taschennähkurs Das tapfere Schneiderlein hat auch einmal klein angefangen...an zwei Abenden lernen Sie, wie Sie eine kleine Tasche selbst nähen können. Sie sollten mit den Basics der Nähmaschine vertraut sein und Ihre Nähmaschine am zweiten Kursabend auch mitbringen. Von der Idee, der Stoffauswahl über den Zuschnitt bis hin zur Umsetzung an der Nähmaschine werden Sie lernen, Ihre eigene Tasche zu nähen. Zur Auswahl stehen z.b. eine Kosmetiktasche, ein Turnbeutel oder eine Einkaufstasche. Am Ende des Kurses können Sie stolz sagen, Diese Tasche habe ich selbst genäht. Leitung: Kirsten Klinck Termine: 2 Abende, und Uhrzeit: jeweils von 18:30-21:00 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 20,50 (bis 12 TN); Erste Hilfe am Kind Kindernotfälle sind immer dramatisch und bedeuten für Eltern, Großeltern und alle, die mit Kindern zu tun haben eine besondere Herausforderung. Kinder sind keine kleinen Erwachsene, sie bedürfen gerade in Notfallsituationen einer besonderen Aufmerksamkeit. Leitung: Markus Fuchs (DRK Kreisverband Kusel e.v.) Termine: Freitag, von 09:00-16:30 Uhr Ort: DGH Eschenau, Bahnhofstraße 15, St. Julian Kursgebühr: 35, B-Vital Tour Königsberg Wir bieten eine interessante Wandertour mit dem Förster W.Lamneck im Königsberg an. 4B-Tour steht für 2 Berge und 2 Burgen. Es erwartet Sie eine anspruchsvolle Wanderung mit ca. 500 Höhenmetern. Sie lernen viel Interessantes über Erd- und Waldgeschichte, über Forst- und Sport vor Ort und alles was Sie rund um das Ökosystem Wald bewegt. Zur Regeneration zwischendurch ist eine Hütteneinkehr im Wald geplant! Ausrüstung: witterungsangepasste Kleidung, gutes Schuhwerk und Trinkflasche nicht vergessen. Verpflegung: aus dem Rucksack Leitung: Werner Lamneck Termine: 1 Tag, am (Kar-)Freitag, den ; von 09:30-15:30 Uhr Ort: Treffpunkt Rathausplatz Wolfstein Kursgebühr: 24,50 (bis 12 TN) bzw.20,50 (ab 13 TN) Dekofilzkugeln Sie möchten sich kreativ betätigen und suchen noch nach einem passenden Ostergeschenk?? Dann haben wir mit diesem Kurs genau das Richtige für Sie. Sie erlernen das Umfilzen einer Styroporkugel mit Filzwolle und dekorieren diese anschließend mit silbernem Aluminiumdraht. Es entsteht eine schöne, dekorative Filzkugel für den Innen- und Außenbereich. Leitung: Tanja Winter Termine: Mittwoch, 14. März Abend, 19:00-21:30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 10,50 Euro (gültig bis 12 Teilnehmer) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel.

2 Rundschau Ausgabe 2/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 2/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 10. Januar Ausgabe 2/2018 Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bekanntmachung Am Donnerstag, den 18. Januar 2018, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Wolfstein, Bergstraße 2, eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Lauterecken-Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein a) Festlegung Wahltag b) Stellenausschreibung 2. Informationen, Wünsche, Anträge In Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter Aschbach Anku ndigungsbekanntmachung Absicht einer Einziehung einer Teilfläche eines Fußweges Vollzug des Landesstraßengesetzes (LStrG); Einziehung einer Teilfläche des Fußweges Flurstu ck-nr , Gemarkung Aschbach, in der Ortsgemeinde Aschbach gemäß LStrG Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Aschbach hat in seiner Sitzung am die Einziehung einer Teilfläche des Fußweges Flurstück-Nr.75311, Gemarkung Aschbach, in der Ortsgemeinde Aschbach beschlossen. Die Ortsgemeinde Aschbach beabsichtigt eine Teilfläche des Fußweges Flurstück-Nr , Gemarkung Aschbach, dem öffentlichen Allgemeinverkehr zu entziehen, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht,

4 Rundschau Ausgabe 2/2018 Die Kreisvenrualtung Kusel hat als Straßenaufsichtsbehörde der Einziehung mit Schreiben vom zugestimmt. Ein Lageplan, aus dem die beabsichtigte einzuziehende Verkehrsfläche ersichtlich ist, wird mit dieser Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht. Der Plan mit der Darstellung des beabsichtigten einzuziehenden Weges liegt ab dem, auf der Bekanntgabe folgenden Tag für drei Monate bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein, Bergstr. 2,2. Obergeschoss, Zimmer 215, in der Zeit von montags - mittwochs von Uhr und von Uhr donnerstags von Uhr und von bis Uhr und freitags von Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, am Standort Wolfstein, Bergstr. 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 215, vorgebracht werden. Aschbach, Ortsgemeinde Aschbach i. V. Meyer, Erster Beigeordneter Ginsweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 18. Januar 2018, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Ginsweiler, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ginsweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/ Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde 4. Neufassung der Hauptsatzung 5. Variantenvorstellung barrierefreie Bushaltestellen 6. Abstimmung über die Vorzugsvariante; barrierefreie Bushaltestellen 7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 8. Gebühren Gemeindehaus 9. Verschiedenes Anschließend Neujahrsempfang Wolfgang Neu, Ortsbürgermeister Jettenbach Bekanntmachung Am Donnerstag, den 18. Januar 2018, 19:00 Uhr, findet im Mehrgenerationenhaus, Austraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen;Abnahmestellen der Ortsgemeinde 3. Entwässerung Wendeplatz Bergwies 4. Hochwasserschutzkonzept - Diskussion der Ergebnisse und weitere Vorgehensweise 5. Eventueller Abschluss von Elementarschadenversicherungen 6. Aufstellen von Hundetoiletten II. Nichtöffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit; Bodengutachten 8. Grundstücksangelegenheit; Dienstbarkeiten III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Timo Harth, Ortsbürgermeister Rothselberg Bekanntmachung Am Freitag, den 19. Januar 2018, 18:00 Uhr, findet in der Selberghalle, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rothselberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Vorstellung private Waldbewirtschaftung II. Nichtöffentlicher Teil 2. Anfragen und Auskünfte Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Rutsweiler an der Lauter Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rutsweiler a.d. Lauter vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordnete 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 7 Aufwandsentschädigung für die Pflege der Homepage 8 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich befindet - Dorfplatz bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 600,- im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 600,- je Auftrag, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates,

5 Rundschau Ausgabe 2/ Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,- im Einzelfall (für die Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,- im Einzelfall kann die Zuständigkeit durch Vereinbarung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen werden) und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen, Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme, 6. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte, 7. Ausübung des Vorkaufsrechts bis zu einem Wert von 5.000,-, 8. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden. 9. Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des 14 Abs. 2 GemO, 10. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 11. die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung. 12. Entscheidung über die in 32 Absatz 2 Nr. 11 bis 13 GemO bezeichneten Angelegenheiten (die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen, die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten, die Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben), bis zu einer Wertgrenze von Euro 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. De pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt 12,-. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. (2) 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 gelten entsprechend. 7 Aufwandsentschädigung für die Pflege der Homepage Die für die Pflege der Homepage der Ortsgemeinde verantwortliche Person erhält für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrages in Höhe von 30,- gewährt. Die Aufwandsentschädigung wird erstmals für September 2017 gewährt. 8 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom in der Fassung der Änderungssatzung vom außer Kraft. Rutsweiler a.d.l., den gez. Landfried Landfried, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein Bekanntmachung Am Montag, den 15. Januar 2018, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Ergänzungssatzung In der Hohl ; Beauftragung von Fachplanungsleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Neufassung der Hauptsatzung 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wolfstein zum und Entlastungserteilung 6. Buch Hermann Dietrich 7. Anfragen und Auskünfte Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Frühere Schließung der Büroräume Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Donnerstag, dem sind die Büroräume an beiden Standorten Lauterecken und Wolfstein wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits ab Uhr geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen I.V. Andreas Müller, Erster Beigeordneter

6 Rundschau Ausgabe 2/2018 Bundeswehr Schießzeiten TrÜbPl Baumholder Wochentag Datum Tagschießen Nachtschießen Luftwaffeneinsatz Montag :00-15:45 / / Dienstag :00-15:45 / 08:00-15:45 Mittwoch :00-15:45 20:00-24:00 08:00-24:00 Donnerstag :00-15:45 20:00-24:00 08:00-24:00 Freitag :00-12:00 / / Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz Nachruf Mit großer Trauer und Betroffenheit haben die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz den allzu frühen Tod von Herrn Bürgermeister Egbert Jung Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zur Kenntnis nehmen müssen. Egbert Jung hat sich, seit seiner Wahl zum Bürgermeister der VG Lauterecken ab dem Jahre 2006, in unseren Gremien immer sehr intensiv mit der Fortentwicklung unseres Verbandes beschäftigt und mitgeholfen, die Wasserversorgung in der Nord- und Westpfalz nachhaltig zu sichern. Seine bescheidene, menschliche Art hat ihm zu hohem Ansehen, Respekt und großer Beliebtheit verholfen. Wir werden seinen Rat und seine Kompetenz sehr vermissen. Unsere Anteilnahme gilt besonders seiner Ehefrau und Familie. Wir sind Egbert Jung zu großem Dank für sein Engagement zu Gunsten unseres Zweckverbandes und der in der Nord- und Westpfalz lebenden Menschen verpflichtet. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Weilerbach, im Dezember 2017 Für die Verbandsversammlung und den Werksausschuss Arno Mohr, Verbandsvorsteher Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Ab 1. Januar 2018 Neuregelung der Zustellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie darüber informieren, dass die Zustellung der Rundschau für das Glan- und Lautertal im kommenden Jahr neu geregelt wird. Ab wird die Zustellung der Amtsblätter von der Deutschen Post AG übernommen. Die Verteilung erfolgt über die vorhandenen Briefkästen und Zeitungsrollen. Diese sollen gut sichtbar angebracht sein. Der neue Erscheinungstag der Rundschau wird von Mittwoch auf Freitag gelegt, was bedeutet, dass erst freitags zugestellt wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Einsendung Ihrer Texte. Der bisherige Annahmeschluss Mittwoch der Vorwoche bleibt jedoch unverändert bestehen, da Vorlaufzeit für die Auslieferung der Amtsblätter an die verschiedenen Einlieferungszentren der Deutschen Post AG benötigt wird. Von daher bitte die Manuskripte, wie gewohnt, bis spätestens mittwochs der Vorwoche um Uhr an amtsblatt@vg-lw.de senden. Auch bei den Ansprechpartnern für Reklamationen hat sich nichts geändert. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per an: vertrieb@wittich-foehren.de oder per Telefon unter (Vertrieb) oder (Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein). Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Andreas Müller, Erster Beigeordneter und Vertriebsteam Linus Wittich Medien Aschbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt Normalstrom ausschreiben zu lassen. Deimberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt Normalstrom und Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote zu je 50 % ausschreiben zu lassen. Bauangelegenheit; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Der Gemeinderat beschließt zu dem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung eines Wohnhauses mit Garage das Einvernehmen zu erteilen. Auftragsvergabe; Baumaßnahme Dorfgemeinschaftshaus Der Gemeinderat beschließt den Auftrag an eine Firma aus Kaiserslautern zu vergeben.

7 Rundschau Ausgabe 2/2018 Einöllen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung. Essweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Auftragsvergabe Instandsetzung des Elektro-Hauptverteilerkastens im Rathaus Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten des Elektro-Hauptverteilerkastens an eine Firma aus Kreimbach-Kaulbach zu vergeben. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote ausschreiben zu lassen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, dem Antrag zur Errichtung eines Grabmales zuzustimmen. Ginsweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Festlegung des Wirtschaftswegebaubeitrages 2018 und 2019 Der Wirtschaftswegebaubeitrag wird in der Haushaltssatzung für 2018 und 2019 auf 15 pro Hektar festgelegt. Gebühren Bürgerhaus Die Benutzungsentgelte sollen insgesamt um 15% erhöht werden. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Festsetzung einer Pauschale für die Stromkosten in Höhe von 6 für die Halle und 3 für den kleinen Saal sowie den Bauraum. Für Heizkosten soll künftig ab Beginn der Heizperiode eine Heizkostenpauschale von 10 für die Hallte und 5 für den kleinen Saal sowie den Bauraum angefordert werden. Die Nebenkosten sind nach dem Ablesen nach dem tatsächlichen Wert anzufordern. Die Reinigung soll dem Mieter in Rechnung gestellt werden, wenn er sie nicht selbst durchgeführt hat. Der Gemeinderat beschließt ebenfalls den Abschluss einer Fremdveranstalterhaftpflicht und die damit verbundene Umlegung auf die verschiedenen Nutzer/Vereine. Weiterhin soll bei jeder Nutzungsüberlassung zukünftig eine Kaution in Höhe von 150 erhoben werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste werden durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Friedhofsgebühren um insgesamt 15%. Defekte Mauer am alten Friedhof Der Gemeinderat beschließt, eine Firma aus Niederkirchen mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat nach Erledigung von notwendigen Vorarbeiten die Flurstücke 1579/2 und 1580 zu veräußern. Die Grundstücke sollen u einem Mindestverkaufspreis von 0,40 / m 2 angeboten werden. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Erstellung einer Einziehungssatzung für das Grundstück Flurstück 1580 zur Aufhebung seines Charakters als öffentliche Verkehrsfläche. Kreimbach-Kaulbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung. Seniorennachmittag 2018 Der Gemeinderat beschließt, in den Jahren 2018 und 2019 keinen Seniorennachmittag durchzuführen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde das Nachbargrundstück zum Kindergarten auf Niveau der Grenzsteine herstellt und das Kindergartengelände mit einem 1.20 m hohen Maschendrahtzaun zum Nachbarn einfriedet. Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Auftrag zur Herrichtung des Ablaufes in der Hauptstraße vergeben hat. Lauterecken Einsammeln der Weihnachtsbäume in Lauterecken am Donnerstag, dem ab Uhr Bitte stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume rechtzeitig vor ihrem Anwesen ab. Die einzelnen Straßen werden nur einmal abgefahren. Stadt Lauterecken Heinrich Schreck, Beigeordneter Lohnweiler Seniorenfeier in Lohnweiler Die Vereine und Ortsgemeinde Lohnweiler laden ein zur Seniorenfeier am im Sängerheim Lohnweiler. Beginn 14:00 Uhr. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger die das sechzigste Lebensjahr erreicht haben, sowie deren Partner, auch wenn diese noch keine sechzig Jahre alt sind, laden wir herzlich ein. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Auf Ihren Besuch freut sich die Ortsgemeinde und deren Vereine Merzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Merzweiler zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Merzweiler zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt Normalstrom ausschreiben zu lassen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, eine Anzeige für die Stelle der Reinigungskraft im Amtsblatt zu schalten. Nussbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ); Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt, an der 4. Bündelausschreibung nicht teilzunehmen.

8 Rundschau Ausgabe 2/2018 Oberweiler im Tal Neujahrsempfang Oberweiler im Tal Die Ortsgemeinde Oberweiler im Tal lädt am Samstag, dem 13. Januar 2018 um Uhr zu einem Neujahrsempfang im Dorfgemeinschaftshaus ein. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Wir würden uns feuen, recht viele Bürgerinnen und Bürger begrüßen zu dürfen. Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Odenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt, Normalstrom ausschreiben zu lassen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat ein Grundstück zu veräußern. Reipoltskirchen Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Reipoltskirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Beschäftigte/n für diverse Tätigkeiten in der Ortsgemeinde (inkl. frühzeitigem Winterdienst). Führerschein Klasse B (alt: Klasse 3) erwünscht. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens beim Ersten Ortsbeigeordneten Jörg Müller, Kegelbahnstr. 10, Reipoltskirchen, Tel.: 06364/323. Wiesweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Wiesweiler zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Wiesweiler zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Wiesweiler zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote ausschreiben zu lassen. Nachtragsangebot für den Ausbau der Kirchstraße Der Erneuerung der Gewässerverrohrung in der Kirchstraße und der Beauftragung des Nachtragsangebotes wird nachträglich zugestimmt. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Samstag, Uhr Kindergottesdienst im Ev. Gemeindehaus in Grumbach Uhr Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus in Grumbach Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Horschbach Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Präparandenstunde (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Die Kirchenmäuse laden ein: Am Samstag, 20. Januar 2018 von Uhr im Jugendraum Rothselberg, Hauptstr. 60. Für Kinder von 5 12 Jahren Thema: Mose Gemeinsam wollen wir Geschichten hören, Singen, Spielen, Basteln Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Das Kirchenmäuse Team der Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein. Nähere Infos bei den Pfarrämtern Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst Jettenbach Uhr Bosenbach Bürgerhaus (Neujahrsempfang TSG) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, :30 Uhr Lauterecken Wortgottesfeier im Pro Seniore Freitag, ab Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden Uhr Wolfstein Rosenkranz Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier 10.30Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Montag, Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier als 2. Sterbeamt für Elisabeth Jost Uhr Lauterecken Ökumenischer Bibelabend im Kath. Pfarrheim

9 Rundschau Ausgabe 2/2018 Mittwoch, Uhr Lauterecken Eucharistiefeier als Stiftsmesse für die Verstorbenen Liesel und Alfred Schwickert Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Gottesdienst Heimkirchen Uhr Montag, Strickcafe Uhr Evang. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst am in Niederalben Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Niederalben Uhr Gottesdienst in Niedereisenbach Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler Dienstag, Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Uhr Glanbrücken nach Rheinischer Ordnung Uhr Gumbsweiler Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Uhr Hochamt (Kirche Raumbach) Dienstag, ab Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Rehborn ab Uhr Hauskommunion in Raumbach und Odenbach Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, Uhr Taizé-Andacht (Malteserkapelle-Bad Sobernheim) Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine Vereine Veranstaltungen Landfrauen Eßweiler Dienstag, Uhr Angebot auf Kreisebene in Bedesbach Köstlichkeiten von der Streuobstwiese s. Info Landfrauenflyer Samstag, Uhr Angebot auf Kreisebene in Ulmet Neujahrsfrühstück s. Info Landfrauenflyer Feuerwehrförderverein Grumbach Einladung Hiermit ergeht Einladung zur Mitgliederversammlung des Feuerwehrfördervereins Grumbach am Sonntag, den 11. Februar 2018, Uhr im Feuerwehrgerätehaus Grumbach. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung 4. Neuwahl des Vorstandes a) Vorsitzender/de b) Stellv. Vorsitzender/de c) Kassenverwalter/in d) Schritftführer/in e) 2 Beisitzer/innen 5. Wahl von 2 Kassenprüfer/innen 6. Wünsche und Anfragen Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Grumbach, den 4. Januar 2018 Helmut Kreischer, Vorsitzender PWV Hinzweiler Wanderung am Sonntag, dem zur Fischerhütte nach Rothselberg. Abfahrt mit PKW bis Eßweiler um Uhr Ortsmitte. Über eine rege Beteiligung freuen wir uns. Turnverein Homberg 1922 e.v. Homerische Fastnachtssitzung anschließend Tanz mit Duo Marengo & Bar Freitag, Samstag, Beginn: 20:11 Uhr, Einlass: 19:11 Uhr Im Dorfgemeinschaftshaus in Homberg Freie Platzwahl Reservierung Eintrittskarten unter: / Es freut sich auf Ihren Besuch der Turnverein Homberg 1922 e.v. Wanderverein Jettenbach Unser Dorf wandert Der Wanderverein Jettenbach lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein zu einer Wanderung mit Einkehr in der Hütte im Korbusch. Abmarsch: um Uhr am Eugen-Kleemann- Platz. Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

10 Rundschau Ausgabe 2/2018 Einsammeln der Weihnachtsbäume in Jettenbach Am Samstag, dem 13. Januar sammelt die Feuerwehr die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Die Freiwillige Feuerwehr Jettenbach wünscht Ihnen ein gesundes und friedliches Jahr Frauenchor Kreimbach-Kaulbach e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, dem 20. Februar 2018 um Uhr im Probenraum Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Bericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüferinnen 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht der Dirigentin 8. Neuwahlen 9. Termine, Wünsche und Anträge 10. Verschiedenes Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Freiwillige Feuerwehr Kreimbach-Kaulbach Einsammeln der Weihnachtsbäume Am Samstag, dem 13. Januar 2018 sammelt die Feuerwehr - wie jedes Jahr ab Uhr - die Weihnachtsbäume ein. Eine freundlichst zugedachte Spende wird gerne entgegengenommen. Jens Schwickert, Wehrführer ASV Langweiler/Merzweiler Termine Ab dem Neujahrsempfang am Sonntag, dem , zu dem alle Freunde des ASV noch einmal herzlich eingeladen werden, kann reserviert werden für die 19. Kappensitzung beim ASV Langweiler/Merzweiler Freitag, ab Uhr mit Two for you bei Andreas Schneider, Zeinerhof 8, 06788/1276 oder 0170/ , unter andreas.schneider03@t-online.de oder über whatsapp oder facebook. Auch in diesem Jahr ist die Halle wieder bestuhlt und für Speisen und Getränke ist reichlich gesorgt. Partnerschaft Weihnachtsmarkt Deutsch-französische Partnerschaft auf Weihnachtsmärkten Brigitte Kölsch, die Vorsitzende des Fördervereins deutsch-französische Partnerschaft Lauterecken-Sombernon, kann zufrieden auf die Vorweihnachtszeit zurück blicken. Am 9. Dezember 2017 zum Lauterecker Weihnachtsmarkt konnte eine große französische Delegation begrüßt werden. Es wurden französische Spezialitäten wie Dijonsenf, Rotwein und Petersilienschinken verkauft und ein Gericht aus Boeuf Bourgignon angeboten. Die Franzosen zeigten sich erfreut vom großen Zuspruch der Weihnachtsmarktbesucher, darunter auch Bürgermeister Heinrich Steinhauer und die Beigeordneten Lüers und Schreck. Das Trio cum laute spielte zur Unterhaltung der Gäste auf, die auch Schnee und Kälte trotzten. Eine Woche später fuhr dann ein halbes Duzend Deutsche zum Weihnachtsmarkt ins burgundische Sombernon. Dieser fand in der dortigen geheizten Mehrzweckhalle statt, was die Lauterecker jedoch nicht hinderte, vor der Halle ein Grillfeuer zu entfachen und Fleisch und Würstchen aufzulegen. Zusammen mit frisch gezapftem Bier fanden die Gerichte guten Absatz. Ende April dieses Jahres ist geplant, in Zusammenarbeit mit dem Lauterecker Veldenz Gymnasium eine Fahrt zu den Weltkriegs-Gedenkstätten nach Verdun anzubieten. Auch das Sombernoner Ecole Mercusot beteiligt sich an dem Besuch anlässlich des hundertsten Jahrestages des Endes dieses schrecklichen Kriegs. Es stehen noch Plätze im Lauterecker Bus zur Verfügung. PWV Lauterecken Planwanderung - Sonntag Lauterecken - Medard Wanderweg: Treffpunkt Uhr am Kreuz Lauterecken - Schäfersberg - Medard Einkehr: Medard Fischerhütte Führung: H.P. Groß Speisekarte: Jägerschnitzel mit Pommes und Salat Wiener Schnitzel mit Pommes und Salat Bitte Vorbestellung erbeten bis bei: H.P. Groß Über Eure Teilnahme würden wir uns freuen, auch nicht Mitglieder sind herzlich willkommen. SV Nußbach Preisschafkopf Samstag, , Beginn Uhr im Sportheim 1. Preis: 50, Euro 2. Preis: 30, Euro 3. Preis: 20, Euro Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Der Sportverein Nußbach 1931 e.v. freut sich auf Ihren Besuch. Freiwillige Feuerwehr Nußbach Einsammlung der Weihnachtsbäume Nachdem nun die Feiertage vorbei sind und so langsam wieder der Alltag einkehrt, hat auch der Weihnachtsbaum in den meisten Haushalten ausgedient. Soll Ihr Weihnachtsbaum auch abgeholt werden? Dann stellen Sie den Baum am: Samstag den 13. Januar 2018, ab 09:00 Uhr vor die Tür. Die Freiwillige Feuerwehr Nußbach wünscht Ihnen ein gesundes und friedliches Jahr Grenzbegehung Offenbach-Hundheim Die Gemeinde Offenbach-Hundheim lädt zur Grenzbegehung 2018 herzlich ein. Wir starten am um Uhr am Gemeinde-/Feuerwehrhaus. Die Strecke geht zum Jungenwald an der Lohnweiler Grenze und von dort über den neu asphaltierten Weg An der Schafsbrücke zurück zum Gasthaus Zur Hirsauer Kapelle. Hier erwartet die Teilnehmer ein leckerer Eintopf. Unterwegs erfrischt die Feuerwehr durstige Wanderer. Wir wandern bei jedem Wetter und freuen uns über viele Teilnehmer Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 17. Januar geht die Wanderung rund um Altenglan. Abfahrt an der Haltestelle Süssel mit dem Bus ist um 12:00 Uhr. Wie immer sind Nichtmitglieder herzlich willkommen. Landfrauen St. Julian Uhr DGH St. Julian - Kochkurs Grünkohl mit Frau Weber, unsere neue Kursleiterin. Bitte Teller und Besteck mitbringen. Bauernstammtisch in Raumbach Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen lädt am Montag, dem 15. Januar 2018 um Uhr zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmann in Raumbach ein. Bernd Everding, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz spricht zum Thema: Einzelbetriebliche Förderung Blasorchester Staudernheim goes Musical Das Blasorchester Staudernheim (BOS) gastiert am Sonntag, 14. Januar 2018, um Uhr in der katholischen Kirche in Meisenheim. Unter dem Motto BOS goes Musical präsentieren die 30 Musiker, spannend moderiert, bekannte Melodien aus Mary Poppins, Zauberer von Oz, Elisabeth und anderen. Der Eintritt ist frei, eine Spende wird erbeten.

11 Rundschau Ausgabe 2/2018 Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Dachsanierung wohin mit der Dämmung? Die Sanierung des Dachs ist eine der aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen bei der Modernisierung eines Altbaus. Sie sollte besonders gut geplant werden, denn ein gutes Dach ist nicht nur dicht, sondern hält im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen. Eine insgesamt gute Dämmung kann bei einem Einfamilienhaus jährlich mehrere hundert Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas sparen. Ein guter Wärmeschutz im Steildach ist heute je nach Dämmmaterial cm dick. Da die Lebensdauer der meisten Dämmstoffe bis zu 50 Jahre beträgt, sollte hier auf keinen Fall an der Dicke gespart werden. Spätestens wenn das Dach ausgebaut oder neu gedeckt werden soll, stellt sich die Frage, wo diese Dämmschicht platziert wird. Die oberste Geschossdecke statt des Dachs sollte gedämmt werden, wenn man sicher ist, dass auch langfristig kein Dachbodenausbau ansteht. Bei bereits vorhandenem oder geplantem Dachausbau müssen die Dachschrägen nach oben bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reichen soll, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger als die Dämmung der Dachschrägen. Alternativ kann bei einer Dachneueindeckung über eine Aufsparrendämmung nachgedacht werden. Zu den Details der Dachdämmung berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Jugendherbergen wachsen weiter Anstieg der Übernachtungszahlen Mitte März 2018 soll die Jugendherberge Wolfstein nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen wieder in Betrieb genommen werden Übernachtungen verzeichneten die 45 Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland im vergangen Jahr. Dies sind mehr als im Vorjahreszeitraum. Alle Gästesegmente konnten einen Zuwachs verbuchen. So auch erneut das Segment Familien, das mit einem Anteil von 35% mittlerweile den größten Übernachtungsanteil darstellt. Die Auslastung der Jugendherbergen ist von 62,86% auf 63,34 % weiter angestiegen. Zu den beliebtesten Jugendherbergen, auch bei den ausländischen Gästen, gehört die Jugendherberge Burg Stahleck in Bacharach mit einer Auslastung von über 80%. Die meisten Gäste verzeichnete die Jugendherberge Oberwesel mit Übernachtungen. In 2018 erwarten Die Jugendherbergen einen weiteren deutlichen Anstieg der Übernachtungszahlen, so Jacob Geditz, Vorstandsvorsitzender der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Maßgeblich dafür ist die Inbetriebnahme der umfangreich modernisierten Jugendherberge Wolfstein in der Westpfalz bis Mitte März 2018 und die Inbetriebnahme der modernisierten und erweiterten Jugendherberge Trier am 1. April des Jahres. In Trier entsteht zurzeit mit 370 Betten die größte Jugendherberge im Land und der größte Beherbergungsbetrieb in der Stadt Trier. Die Jugendherbergen investieren in die Modernisierung und Erweiterung des Trierer Hauses insgesamt 5,2 Mio.. Neu in Betrieb genommen wurden nach grundlegender Modernisierung in 2017 die Jugendherberge Mayen/Eifel und die Jugendherberge Tholey im Saarland. Nach Aussage von Jacob Geditz werden die Jugendherbergen noch moderner und die Kapazitäten erweitert. Zurzeit entsteht in Pirmasens ein neuer Jugendherbergsstandort. Bis Mitte des Jahres beginnen die Modernisierung und Erweiterung der Jugendherberge Saarburg und Speyer und im Laufe des Jahres die grundlegende Sanierung der Jugendherberge St. Goar. Insgesamt werden in diese Standorte 25 Mio. investiert. BEILAGENHINWEIS Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage City-Polster Handels GmbH. WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG! Forstwirtschaftlicher Betrieb Walter Thiel Ausführung sämtlicher Baumfäll- und Forstarbeiten, Sturmschäden, Grünpflege inkl. Entsorgung zu Tiefstpreisen! Am Tränkwald Rodenbach Tel.: / Handy: 0171 / Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrtstore Wir beraten Sie gerne! Tel.: / 870 Fax: 5696 Friedhofstr Fockenberg-Limbach Heimat neu entdecken Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Reise- Portal

12 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Rundschau Ausgabe 2/2018 Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's STellen Markt Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Trippstadt, Hauptstr. 70a Winnweiler, Alsenzstr. 4 mehrdad.habibi@t-online.de LW-Service auf einen Klick: Farbe macht gute Laune!!! STELLEN Markt Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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