Rundschau. Frohe Weihnachten. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Jahrgang 20. Freitag, 21.

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1 Freitag, 21. Dezember 2018 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 20 Ausgabe 51/52/2018 Frohe Weihnachten

2 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Achtung: Neue Öffnungszeiten Ab dem gelten für die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein die folgenden Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Verwaltung Montag Freitag 08:30 12:00 Uhr Montag Dienstag 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag Donnerstag 7:15 12:30 Uhr Montag Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Montag Donnerstag 07:15 12:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Tafel Lauterecken e.v. Saarbrücker Str. 3, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 21. Dezember 2018 Ausgabe 51/52/2018 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Lauterecken, den gez. Müller, Bürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein für das Jahr 2018 vom Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Lauterecken, den gez. Müller, Bürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Jahr 2018 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Die 1, 2, 4, 9 und 11 werden neu gefasst: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit gegenüber bisher Euro verändert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt von bisher Euro auf Euro. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher Euro festgesetzt auf Euro.

4 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Freibäder von bisher Euro bleibt unverändert. 9 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,06 Euro und zum ,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,00 Euro. 11 Inkrafttreten Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom und 1. Nachtragshaushaltssatzung vom und der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 vom bleiben unverändert. Lauterecken, den Gez. Müller Müller, Bürgermeister Grumbach Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Grumbach über die Aufhebung der Sanierungssatzung Alter Ortskern Auf Grund des 162 Abs. 2 S. 1 i. V. m. 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung und des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Ortsgemeinde Grumbach in seiner Sitzung am 28. November 2018 folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Die Satzung der Ortsgemeinde Grumbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Alter Ortskern vom 14. März 2000, veröffentlicht am , wird aufgehoben. Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstückteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan und die Aufstellung aller aufgeführten Plannummern sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage der Bekanntmachung beigefügt. 2 Inkrafttreten Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Alter Ortskern, tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Grumbach, den gez. Christian Christian, Ortsbürgermeister Anlage Aufstellung der Plannummern im Sanierungsgebiet Flur 1: 41/2; 42/1; 45; 46; 47; 49/7; 52; 53; 55/1; 58/1; 62/1; 63/3; 63/4; 66/5; 69/1; 69/3; 76/1; 76/2; 80; 81; 82; 83; 93; 94; 95; 99/1; 99/2; 99/3; 102; 103/1; 104/1; 105/1; 108/1; 127/1; 128/1; 139/1; 139/2; 145/1; 145/2; 146; 147/1; 147/2; 150/1; 150/2; 151/3; 152; 154/1; 154/2; 158; 159/1; 159/2; 161; 166/1; 166/2; 167/1; 169/1; 176/4; 176/5; 181; 183; 185/1; 186/2; 186/3; 186/4; 187; 188; 190; 191; 192; 195/7; 200/1; 200/2; 201/1; 201/2; 203/1; 204/1; 204/2; 207/1; 209/1; 210/1; 214/1; 217/2; 221/1; 224; 225/1; 225/2; 232/1; 232/3; 234; 236/1; 243/1; 244/4; 245; 246/1; 246/2; 261/178; 310/144; 322/151; 331/194; 354/185; 358/182; 359/49; 359/182; 362/165; 371/156; 382/243; 388/101; 397/148; 404/240; 405/241; 406/50; 407/248; 414/115; 421/142; 422/248; 430/184; 431/185; 433/243; 459/235; 467/50; 468/132; 479/153; 480/154; 487/205; 488/205; 496/92; 497/108; 498/129; 501/51; 507/179; 508/128; 512/59; 513/61; 514/67; 516/72; 517/73; 518/74; 520/78; 523/96; 525/109; 526/111; 527/113; 529/123; 530/ 125; 532/133; 533/135; 534/137; 536/143; 538/162; 539/170; 543/193; 544/199; 546/201; 553/223; 554/235; 563/186; 566/232; 568/132; 569/132; 571/169; 574/239; 578/216; 579/216; 580/216; 581/216; 582/198; 584/186; 585/185; 589/207; 591/207; 529/242; 593/242; 594/242; 601/248; 603/235; 604/238; 605/239; 621/84; 623/118; 625/179; 628/238; 630/239; 634/178; 635/178; 639/199; 641/190; 642/236; 645/139; 648/67; 649/64; 655/210; 657/239 Flur 6: 54/4; 151/3 Flur 7: 49/6; 65/10; 66/4; 66/6; 66/7; 67/11 Plan des Geltungsbereiches Plan des Geltungsbereiches

5 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grumbach, den gez. Christian Christian, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Grumbach, den gez. Christian, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Grumbach für das Haushaltsjahr 2018 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgegeben wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen Veränderung des Finanzmittelbestands ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 1.188,00 EUR ,00 EUR 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um ,00 EUR auf ,00 EUR erhöht. Aufgrund einer Kreditermächtigung im Haushaltsvorjahr wurde im laufenden Haushaltsjahr 2018 ein Investitonskredit in Höhe von ,00 EUR aufgenommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von nicht geändert. 4 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert.

6 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Eigenkapital der Ortsgemeinde Grumbach: Siehe Anlage zu 6. Anlage zu 6 Eigenkapital Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) 6 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Grumbach Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in EUR 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres 7 Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Gemeindeordnung wird auf 2.50 der Gesamthaushaltsaufwendungen und Gesamthaushaltsauszahlungen festgesetzt. Grumbach, den Gez. Christian Christian, Ortsbürgermeister Langweiler Bekanntmachung 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Weinberg der Ortsgemeinde Langweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Weinberg der Ortsgemeinde Langweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB, in der Fassung Juli 2018, liegt mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gemäß 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist in der Zeit von bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis freitags von Uhr bis Uhr - montags bis dienstags Uhr bis Uhr und - donnerstags von Uhr bis Uhr öffentlich aus. Der Inhalt der Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, der Bebauungsplanentwurf mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung werden zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter & Wohnen/ Gemeinden/Langweiler/Bauleitplanung/Aktuelles in das Internet eingestellt ( 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB). Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ( 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt. Gemäß 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Weinberg gemäß 13a BauGB umfasst die nachfolgenden Grundstücke und Teilflächen der Grundstücke Flur 3, Flst. Nr. 11/4, 11/6, 11/7, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1, 19/2, 19/3, 20/1, 20/2, 23, 24, 25, 26, 27/2, 27/3, 27/4, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 120/2, 145 (Weg), 161/1 (Weg), 167 (Weg), sowie die Teilflächen der Pl.-Nr. 42, 146 (Weg), 163 (Weg) und 164 (Weg) der Gemarkung Langweiler. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf. Gegenstand der 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Weinberg gemäß 13a BauGB ist die Aufnahme zweier Flächen in das Baugebiet, die Nachverdichtung der Bebauung durch teilweisen Neuzuschnitt der Baugrenzen und die Überarbeitung des kompletten Geltungsbereiches durch Anpassung und teilweise Lockerung der Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes entsprechend der heutigen Gesichtspunkte der Siedlungsentwicklung und der Erfordernisse der Nutzung regenerativer Energieformen und des Klima- und Wärmeschutzes. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Weinberg der Ortsgemeinde Langweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, abgegeben werden. In eigener Sache Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag unter folgenden Nummern entgegen: Die -Adresse für Reklamationen ist: 06502/ , -336 oder abo@wittich-foehren.de

7 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Ortsgemeinde Langweiler, den 11. Dezember 2018 Für die Ortsgemeinde Langweiler: gez. Janß Janß, Ortsbürgermeister Reipoltskirchen Bekanntmachung Am Donnerstag, den 27. Dezember 2018, 19:00 Uhr, findet im unteren Schulsaal der Johann-Heinrich-Roos-Halle, Hirtenstraße 12, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reipoltskirchen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Brückenprüfung Ingweilerhof 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Sanierung Hoffläche Kindertagesstätte Nesthocker 5. Anfragen und Auskünfte Jörg Müller, Erster Beigeordneter Wichtiger hinweis an alle einsender von Fotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit folgender Mindestgröße druckbar sind: Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der Breite Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind Pixel in der Breite. Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi. Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Redaktion Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung als Springerkräfte für die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Auch ein Einsatz in der Jugendarbeit der Verbandsgemeinde erfolgt bei Bedarf. Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen (durchschnittlich 19,5 Std./Woche). Die Stellen sind befristet bis Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wir erwarten u. a.: - Engagement, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, zeitliche Flexibilität - gute Teamfähigkeit - Mobilität Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - SGG Schulstr. 6 a Lauterecken info@vg-lw.de Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bettina Wannenmacher (Tel / ) gerne zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Andreas Müller, Bürgermeister

8 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Standesamt-Notdienst anlässlich der Feiertage! Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, über die Feiertage richten wir beim Standesamt Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein einen Notdienst ein: Am Sonntag, den ist unser Standesamt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer erreichbar. Am und ist die Verwaltung regulär geöffnet. Ab dem sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wolfstein, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Müller, Bürgermeister Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Thema: Neue Werte in der Rentenversicherung ab Januar 2019 Zum Jahresbeginn 2019 ändern sich wieder wichtige Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ein Überblick: Beitragsbemessungsgrenze steigt Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2019 auf monatlich oder jährlich Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Freiwillige Versicherung Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, kann 2019 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 246,20 Euro im Monat wählen. Für 2018 können freiwillige Beiträge noch bis 1. April 2019 gezahlt werden. Dann gelten auch die Werte aus 2018 (mindestens 83,70 Euro, höchstens 1 209,00 Euro monatlich). Altersgrenzen steigen weiter Für 1956 geborene Versicherte, die die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten können, erhöht sich die Altersgrenze um 2 Monate auf 63 Jahre und 8 Monate. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen wegen der Rente mit 67 um einen weiteren Monat, sodass 1954 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und 8 Monaten erhalten. Beitragssatz bleibt unverändert Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Ende des amtlichen Teils 1. Samstag im Monat geöffnet. Für die KFZ-Zulassungsstelle ist eine Terminvereinbarung unter , -351, -352 erforderlich. Bürgerbüro Montag-Donnerstag 07:15 12:30 Uhr Montag-Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00-12:00 KFZ-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag Donnerstag 07:15 12:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Andreas Müller, Bürgermeister - Redaktionsschlussvorverlegung Die Ausgabe 52/18 entfällt und die KW 1/19 erscheint am Hierfür bitte bis spätestens die Textbeiträge an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein per Mail an amtsblatt@vg-lw.de senden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. LINUS WITTICH Medien KG und die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

9 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren Geburtstag Irmgard Dilly, In Stahlhausen Wolfstein Goldenen Hochzeit Helga und Heinrich Schreck, Wälderbusch Lauterecken Geburtstag Emma Arendt-Schneider,Hauptstraße Langweiler Geburtstag Ilse Hofmann, Ingweilerhof Reipoltskirchen Geburtstag Frieda Breit, Hardter Weg Langweiler Geburtstag Ingrid Rieß, Ingweilerhof Reipoltskirchen Geburtstag Erika Adam, Klosterstraße Nußbach Geburtstag Waldemar Liedtke, Am Alten Weg Wolfstein Geburtstag Philippine Baldauf, Auf Röth Lauterecken Geburtstag Jobst Heil, Hauptstraße Kreimbach-Kaulbach Geburtstag Christel Heinz Windhofweg Kappeln Geburtstag Hilda Studt, Am Mannenberg Hoppstädten Geburtstag Christa Kiefer, Am Mannenberg Hoppstädten Geburtstag Erich Dech, Hauptstraße Nußbach Geburtstag Rudolf Maurer, Unterdorf Hausweiler Geburtstag Sophie Pontes, Hauptstraße Hinzweiler Geburtstag Elfriede Gilcher, Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Günter Bender, Hauptstraße Kappeln Geburtstag Werner Hönes, Hauptstraße Einöllen Geburtstag Edwin Weber, Im Eck Lauterecken Diamantenen Hochzeit Inge und Konrad Hahnenberger, Hainweg Kreimbach-Kaulbach Geburtstag Ludwig Baumhardt, Laschbach Wiesweiler Geburtstag Ursula Geber, Kirchstraße Wiesweiler Geburtstag Elfriede Rosenwald, Zur Acht Rothselberg Geburtstag Hans Volles, Hauptstraße Wiesweiler Geburtstag Erich Holler, Hauptstraße Hinzweiler Geburtstag Gerhard Miethke, Auf Krämel Lauterecken Geburtstag Otto Michel, Am Weinberg Langweiler Geburtstag Philipp Arnold, Hauptstraße Lohnweiler Geburtstag Ida Koch, Kirrweilerstraße Glanbrücken Geburtstag Josef Horbach, Brückengasse Offenbach-Hundheim Mit freundlichen Grüßen Andreas Müller, Bürgermeister Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

10 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Aschbach Deimberg Heiligabend in Aschbach Zum traditionellen Einklang des Heiligabends laden wir Alle am 24. Dezember ab 14 Uhr ans Dorfgemeinschaftshaus Aschbach ein. Die Veranstaltung wird musikalisch durch den Musikverein Hinzweiler umrahmt. Neben kleinen Speisen und Getränken wird es natürlich die ersten Geschenke für die leuchtenden Kinderaugen geben. Wir freuen uns über Ihr Kommen. Die Gemeinde Aschbach wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Buborn Weihnachtsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte mich auch im Namen des Gemeinderates für die tatkräftige Unterstützung und das hohe Engagement in der Gemeinde bei allen Arbeitseinsätzen, Festen und sonstigen Aktivitäten recht herzlich bedanken. Ich wünsche euch ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Martin Henning, Ortsbürgermeister Weihnachtsgruß Liebe Deimbergerinnen und Deimberger, ich wünsche Euch im Namen der Ortsgemeinde Deimberg besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches, gesundes Jahr Für Alle, die sich für unser Dorf Deimberg engagieren, ein besonderes und herzliches Dankeschön. Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin Liebe Wanderer Am ist das Dorfgemeinschaftshaus Deimberg wegen der immer noch andauernden Umbaumaßnahme leider nicht geöffnet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin Essweiler Weihnachts- u. Neujahrsgrüße Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2019, verbunden mit Gesundheit, Glück und Zeit für sich selbst, Familie und Freunde. Monika Riesinger, Ortsbürgermeisterin Cronenberg Ginsweiler Weihnachtsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende und ich möchte mich, auch im Namen des Gemeinderates, für die Unterstützung in der Gemeinde bei Festen, Arbeitseinsätzen und sonstigen Aktivitäten recht herzlich bedanken. Ich wünsche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Mit freundlichen Grüßen Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Weihnachtsgruß Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr Ihr Wolfgang Neu, Ortsbürgermeister Grumbach Einladung zur Adventsmusik in Cronenberg am 4. Adventssonntag, dem , findet ab 15:00 Uhr an unseren Adventsbäumen wieder ein Weihnachtskonzert statt. Begleitet wird die Feier ab ca. 15:45 Uhr vom MV Reipoltskirchen. Die Ortsgemeinde freut sich über Ihr Kommen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wannenmacher Weihnachts- und Neujahrsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Grumbach, es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel. Das möchten wir zum Anlass nehmen uns bei Euch allen für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung bei den zahlreichen Aktivitäten in der Gemeinde recht herzlich zu bedanken. Der kürzlich veranstaltete und überregional beworbene Weihnachtsmarkt hat zum wiederholten Male gezeigt, dass wir eine funktionierende Dorfgemeinschaft in Grumbach haben. Ein großes Dankeschön möchten wir allen Spendern, Gönnern und Helfern aussprechen. Das große ehrenamtliche Engagement der Rentertruppe, die uns viele Arbeiten abnimmt, sei ebenso mit einem großen Dankeschön gewürdigt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir wünschen Euch allen gesegnete Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches und friedvolles Jahr Markus Christian, Ortsbürgermeister Andreas Schnitzer, Vors. Vereinsgemeinschaft

11 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Hausweiler Kreimbach-Kaulbach Liebe Bürgerinnen und Bürger von Hausweiler, das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu, daher möchte ich mich auch im Namen des Gemeinderates bei Euch allen für das entgegengebrachte Vertrauen recht herzlich Bedanken. Meinen besonderen Dank gilt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, und auch dem Gemeinderat, die mich / uns bei versch. Aktivitäten tatkräftig unterstütz haben und uns allen dadurch ein Stück verbesserte Lebensqualität ermöglichen und auch die Gemeinschaft hiermit stärken. Was uns alle sehr erfreut, ist, dass wir in diesem Jahr neue Mitbürger in Hausweiler begrüßen dürfen, Ihr alle seid ganz herzlich bei uns willkommen und wir hoffen das Ihr Euch schnell in unserer Gemeinde einlebt und Teil unserer Gemeinschaft werdet. Für die nun bevorstehende Weihnachtszeit wünsche ich Euch und Eueren Familien eine friedliche und besinnliche Zeit, und für das neue Jahr 2019 genügend Kraft die Herausforderungen des Alltages zu meistern. In diesem Sinne nochmals alles Gute Euer Wolfgang Maurer Hohenöllen Hohenöller Kappensitzung 2019 Kartenvorverkauf Am Sonntag, den , findet ab 14:00 Uhr in der Neuen Schule der Kartenvorverkauf für die 11. Hohenöller Kappensitzung statt. Pro Person können maximal 8 Karten erworben werden. Um nicht zu lange im der Kälte stehen zu müssen, wird der Verkaufsraum bereits um 10:00 Uhr geöffnet. Termin Kappensitzung: Samstag, , 19:11 Uhr Termin Kinderfasching: Sonntag, , 14:11 Uhr Die Vereinsgemeinschaft Hohenöllen freut sich auf Euer Kommen. Homberg Einstellung Wasserversorgung Am Dienstag, dem wird von ca Uhr bis ca Uhr, wegen dringend notwendiger Reparaturarbeiten an der Wasserleitung, hier am Übergabeschacht des Westpfalzverbandes zu den Leitungen des Ortsnetzes, die Wasserversorgung in Homberg eingestellt. Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum der Lieferunterbrechung einen ausreichenden Vorrat an Wasser bereitzuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass alle Zapfstellen in Ihrem Haus geschlossen bleiben, damit beim Wiederherstellen der Wasserversorgung Schäden durch Luft in den Leitungen vermieden werden. Trotz größter Sorgfalt bei Arbeiten am Rohrnetz kann es nach Wiederinbetriebnahme zu Druckschwankungen und zu einer vorübergehenden Trübung des Leitungswassers kommen, die aber unbedenklich sind. Bitte lassen Sie nach Beginn der Wiederversorgung einige Minuten Wasser ablaufen, bis dieses wieder klar und kühl aus den Zapfstellen austritt. Der Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz wird bemüht sein, die Arbeiten in der angegebenen Zeit auszuführen und dankt für Ihr Verständnis. Kirrweiler Neujahrsempfang Kirrweiler Der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde und der Landfrauen Kirrweiler findet am Samstag, dem 5 Januar 2019 ab Uhr im Gemeindehaus Kirrweiler statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Ortsgemeinde und die Landfrauen freuen sich auf Sie. Ihr Albert Reiß, Ortsbürgermeister Weihnachten in Kreimbach-Kaulbach Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie jedes Jahr am Heiligabend veranstalten wir in unserer Gemeinde ein Weihnachtskonzert mit dem Musikverein Wolfstein. Hierzu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Das Konzert beginnt um 13:45 Uhr vor dem Kindergarten. Auf euer Kommen freut sich die Gemeinde Kreimbach-Kaulbach. Auf diesem Weg wünsche ich allen Einwohner/innen schon Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr Karl Barthel, Ortsbürgermeister Lauterecken Stadtbücherei Lauterecken Die Stadtbücherei Lauterecken ist am Donnerstag, den geschlossen. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für Am Donnerstag, den 3. Januar 2019 sind wir wieder für Sie da. Unsere Öffnungszeiten sind: Donnerstag 16 Uhr - 18 Uhr und Montag 17 Uhr - 19 Uhr. Sie erreichen uns per Telefon: 06382/ oder per Mail: Stadtbuecherei-Lauterecken@t-online.de Oberweiler-Tiefenbach Weihnachts- und Neujahrsgrüße Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen, dass Sie im Kreise Ihrer Lieben ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest verbringen dürfen. Für das Jahr 2019 darf ich Frieden, Gesundheit und Zufriedenheit als Grundlage eines harmonischen Miteinanders wünschen. Auch dieses Jahr stimmt der Musikverein Wolfstein an Heiligabend im Hof von Herbert Gerullis ab Uhr mit Weihnachtsliedern die Weihnachtstage an. Dazu sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. G. Schwambach, Ortsbürgermeister Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Spenden für Reparaturarbeiten im Gemeindehaus und für Bänke in Oberweiler-Tiefenbach zu. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, keine Mieterhöhung für die Mietwohnung im Bürgerhaus vorzunehmen. Odenbach Weihnachts- und Neujahrsgrüße Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, für die anstehenden Festtage wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und Ihrem Bekanntenkreis ein gesegnetes Weihnachtsfest und eine erholsame Zeit im Kreise der Familie. Für das Jahr 2019 alles Gute, insbesondere Gesundheit, mögen all Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. Auf diesem Wege möchte ich mich auch im Namen des Gemeinderates für die tatkräftige Unterstützung bedanken und dass Sie Ihre Freizeit zum Wohle unserer Ortsgemeinde geopfert haben. Ortsbürgermeister Gerhard Gins

12 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Reipoltskirchen St. Julian Weihnachts- und Neujahrsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Weihnachtsfest steht vor der Tür und das Jahr neigt sich dem Ende. Aus diesem Anlass möchten wir uns bei allen bedanken, die sich für unsere Ortsgemeinde eingesetzt haben und bei den örtlichen Vereinen für die Durchführung und Unterstützung der verschiedenen Veranstaltungen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes sowie friedliches neues Jahr Ortsgemeinde Reipoltskirchen In Vertretung: Jörg Müller, Erster Beigeordneter Rothselberg Weihnachten in Rothselberg Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie jedes Jahr am Heiligen Abend veranstalten wir in unserer Gemeinde ein kleines Weihnachtskonzert mit dem Musikverein Wolfstein. Hierzu möchte ich Euch recht herzlich einladen. Das Konzert beginnt um Uhr auf dem Dorfplatz. Der Jugendförderverein Rothselberg bietet ab Uhr gegen eine Spende kalte und warme Getränke an. Allen, die nicht zu unserem Konzert kommen können, wünsche ich auf diesem Wege frohe und gesegnete Weihnachten, alles erdenklich Gute und viel Gesundheit im neuen Jahr Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und die Bereitschaft ihre Freizeit zum Wohle unserer Gemeinde zu opfern, bedanken. Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Rothselberg Rutsweiler an der Lauter Weihnachtsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Alle Augen sind bereits auf die kommenden Feiertage gerichtet, auf das Fest im Familienkreis und auf die ruhige Zeit zwischen den Jahren. Die Hektik der Vorweihnachtszeit legt sich langsam und wir haben wieder ein Ohr für die alte und doch ganz aktuelle Botschaft des Weihnachtsfestes. Am um 19 Uhr gibt der DNS-Chor wie in den vergangenen Jahren in der Zweikirche Rutsweiler sein diesjähriges Weihnachtskonzert und stimmt die Weihnachtstage an (Kartenvorbestellungen bei Jutta Fries ). An dieser Stelle herzlichen Dank von mir an den DNS-Chor, die Kirchengemeinde und an das Presbyterium die das Konzert in der Zweikirche erst ermöglichen. Ein besonderes Herzensanliegen ist mir, zu Weihnachten und zum Jahreswechsel auch allen unseren Mitbürgern meine Grüße zu übermitteln. Ich möchte das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, all denen zu danken, die im zu Ende gehenden Jahr wieder daran mitgearbeitet haben, unsere Gemeinde lebens- und vor allen Dingen liebenswert zu erhalten. Ich wünsche Ihnen, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Rutsweiler von ganzem Herzen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest. Für das Jahr 2019 wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Ortsbürgermeister Dirk Landfried Einladung zum Neujahrsempfang 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, anlässlich des Jahreswechsels laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie alle Gemeindemitglieder unserer beiden Kirchengemeinden, sehr herzlich zu unserem Neujahrsempfang am Sonntag, den 06. Januar 2019, ein. Wir beginnen um Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche in St. Julian. Im Anschluss an den Gottesdienst findet ab Uhr der Neujahrsempfang der Gemeinde im Dorfgemeinschaftshaus in Sankt Julian statt. Das Programm wird vom Männergesangverein Bedesbach musikalisch umrahmt. Wir verbleiben mit den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes, gesundes und erfülltes neues Jahr. Philipp Gruber Bettina Lukasczyk (Ortsbürgermeister) (Pfarrerin) Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Mittwoch, den Uhr - Adventsandacht im Ev. Gemeindehaus Grumbach Montag, den (Heiligabend) 16 Uhr - Familiengottesdienst mit Krippenspiel in der Ev. Kirche in Herren-Sulzbach 17 Uhr - Christvesper mit MGV Kappeln in der Ev. Kirche in Kappeln 18 Uhr - Christvesper in der Ev. Kirche in Hoppstädten Mittwoch, den (2. Weihnachtstag) 10 Uhr - Wunschlieder-Gottesdienst in der Ev. Kirche in Grumbach Montag, den (Altjahresabend) 18 Uhr - Gottesdienst in der Ev. Kirche in Herren-Sulzbach Samstag, den Uhr - Gute-Nacht-Lieder-Gottesdienst in der Ev. Kirche in Deimberg Sonntag, den Uhr - Gottesdienst in der Ev. Kirche in Hoppstädten Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Montag, (Heiligabend) Uhr Gottesdienst in Hundheim mit Weihnachtsspiel Uhr Gottesdienst in Horschbach mit Weihnachtsspiel Uhr Gottesdienst in Hinzweiler mit Weihnachtsspiel Dienstag, (1. Weihnachtstag) Uhr Gottesdienst in Hinzweiler mit Abendmahl Uhr Gottesdienst in Horschbach mit Abendmahl Mittwoch, (2. Weihnachtstag) Uhr Gottesdienst in Aschbach mit Abendmahl Uhr Gottesdienst in Hundheim mit Abendmahl Montag, (Altjahresabend) Uhr Gottesdienst in Horschbach Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Horschbach Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienste Heiliger Abend Kollweiler: 17:00 Uhr Jettenbach: 18:00 Uhr Bosenbach: 16:00 Uhr Christmette Jettenbach: 23:00 Uhr Weihnachtstag Kollweiler: 9:15 Uhr (A) Jettenbach: 10:30 Uhr (A) Silvester Kollweiler: 17:00 Uhr Jettenbach: 18:00 Uhr Bosenbach: 19:00 Uhr

13 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Kath. Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim Ingweilerhof 19:00 Uhr Lauterecken Jahresabschluss der Räte, Ausschüsse, Pfarrteam u. Sekretärinnen im Pfarrheim Freitag, :30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 09:30 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, :00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Sonntag, :30 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier 10:45 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Uhr Stetten Taufe 14:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier, in polnischer Sprache fällt aus! Die Eucharistiefeier in polnischer Sprache findet am 2. Weihnachtsfeiertag um 14:00 Uhr statt! Montag, Heiligabend 16:30 Uhr Wolfstein Kinder-Christmette 18:00 Uhr Reipoltskirchen Christmette unter Mitgestaltung des Musikvereins Reipoltskirchen 21:00 Uhr Lauterecken Christmette unter Mitgestaltung des ökum. Kirchenchores Lauterecken Dienstag, Erster Weihnachtsfeiertag 09:15 Uhr Wolfstein Beichtgelegenheit 09:30 Uhr Wolfstein Hochamt 10:45 Uhr Lauterecken Hochamt Mittwoch, Zweiter Weihnachtsfeiertag 09:30 Uhr Reipoltskirchen Hochamt 10:30 Uhr Reipoltskirchen Protestantischer Gottesdienst 10:45 Uhr Lauterecken Hochamt 13:40 Uhr Lauterecken Beichtgelegenheit 14:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier in polnischer Sprache, im Anschluss gemütliches Beisammensein im Pfarrheim Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Samstag, 22. Dez Uhr Adventsandacht Montag, 24. Dez Heilig Abend Uhr Lauterecken Gottesdienst für Groß und Klein mit Krippenspiel Uhr Lauterecken Christvesper Uhr Lauterecken Christnacht Dienstag, 25. Dez Weihnachtsfeiertag Uhr Lauterecken m. A. Mittwoch, 26. Dez Weihnachtsfeiertag Uhr Heinzenhausen m. A Uhr Lohnweiler m. A. Montag, 31. Dez Altjahresabend Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen So., Gottesdienst Niederkirchen 10 Uhr Mo., Gottedienst Heimkirchen 16 Uhr, Niederkirchen 21 Uhr Di., Gottesdienst Heimkirchen 10 Uhr mit Abendmahl Mi., Gottesdienst Niederkirchen 10 Uhr mit Abendmahl So., Gottesdienst Heimkirchen 17 Uhr Mo., Gottesdienst Niederkirchen 17 Uhr Prot. Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienste am 21. Dezember :00 Uhr Becherbach mit Kindergartenkindern 23. Dezember 2018, 4. Advent Kein Gottesdienst 24. Dezember 2018, Heiliger Abend 15:30 Uhr Adenbach 15:30 Uhr Roth mit Frauenchor 15:30 Uhr Reiffelbach 16:30 Uhr Odenbach mit Musikverein und Krippenspiel 16:45 Uhr Becherbach mit Männerchor 16:45 Uhr Ginsweiler 18:00 Uhr Gangloff mit Krippenspiel 25. Dezember 2018, 1. Weihnachtstag Kein Gottesdienst 26. Dezember 2018, 2. Weihnachtstag 10:00 Uhr Odenbach mit Abendmahl Gottesdienst am 30. Dezember 2018, 1. Sonntag nach dem Christfest 18:00 Uhr Odenbach, Jahresabschluss-Gottesdienst mit dem Chor Die Siebenpfeifer Ev. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach Niederalben: um 17:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Krippenspiel um 10:35 Uhr Gottesdienst mit Jahresausklang Niedereisenbach: um 19:00 Uhr Adventsandacht Lichtinfusion zum Heil werden! um 9:30 Uhr Singegottesdienst für alle Kirchengemeinden um 16:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit dem gemischten Chor Glanbrücken Offenbach am Glan: um 17:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Krippenspiel um 10:00 Uhr Messe zum Christfest mit dem ök.chor in St. Peter und Paul Wiesweiler: um 17:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Krippenspiel und der Chorgemeinschaft Hundheim Wiesweiler um 10:30 Uhr Singegottesdienst Medard: um 16:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Krippenspiel um 9:30 Uhr Singegottesdienst um 9:30 Uhr Gottesdienst zum Jahresausklang Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Samstag, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Montag, Heiligabend Abteikirche, Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel Dienstag, Weihnachtstag St. Peter und Paul, Uhr Hochamt mit Ökum. Chor Sonntag, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Dienstag, Neujahr St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe am Jahresbeginn Freitag, St. Peter und Paul, Uhr Friedensgebet Samstag, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe mit den Sternsingern Sonntag, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Sonntag, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Samstag, :00 Uhr Adventskonzert in der Kirche Eßweiler Sonntag, Heilig Abend 16:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg 17:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach 18:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 23:00 Uhr Christmette in der Kirche Rothselberg mit dem Chor Ton in Ton Mittwoch, Weihnachtstag 09:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler Montag, Silvester 16:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach 17:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg 18:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, : Kein Gottesdienst Montag, (Heiliger Abend): Uhr Glanbrücken mit Gem. Chor Uhr St.Julian - Familiengottesdienst mit Krippenspiel Uhr Gumbsweiler - Christvesper mit dem Mandolinenorchester Uhr St.Julian - Christmette Montag, (1. Weihnachtstag): Uhr Gumbsweiler mit Abendmahl Dienstag, (2.Weihnachtstag): Uhr St.Julian mit Abendmahl Sonntag, : Kein Gottesdienst Montag, (Silvester): Uhr St.Julian - Jahresschlußgottesdienst Sonntag, : Uhr St.Julian, anschl. Neujahrsempfang

14 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst mit dem Männergesangverein 1858 Wolfstein e.v.(prot. Kirche Wolfstein) Montag, Uhr Gottesdienst an Heiligabend mit Jutta Fries & Friends (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst an Heiligabend mit Krippenspiel (Prot. Stadtkirche Wolfstein) Uhr Gottesdienst an Heiligabend mit Krippenspiel (Kirche Oberweiler-Tiefenbach) Dienstag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Zweikirche Rutsweiler) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, Uhr Heilige Beichte in polnischer Sprache Uhr Heilige Beichte in deutscher Sprache Sonntag, Kein Gottesdienst Heiligabend, Montag, Uhr Kinder- u. Familienmette (Pfarrkirche Lauschied) Uhr Feierliche Christmette Dienstag, Uhr Weihnachtsandacht Mittwoch, Uhr Eucharistiefeier mit Segnung des Johannisweines (Kirche Raumbach) Samstag, Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Hochamt; anschl. Umtrunk zum Neuen Jahr im Kapitelsaal Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion im Haus Samstag, Uhr Hochamt Termine Vereine Veranstaltungen Weltreise der besonderen Art Unter dem Motto Wir sind Kinder einer Erde veranstalteten der Jugendtreff Lauterecken und das Jugendbüro Wolfstein am im Haus der Generationen in Oberweiler-Tiefenbach einen Spiel- und Spaßnachmittag. Nach der Begrüßung und einem Kennenlern-Spiel wurde zum Einstieg ein Kurzfilm vorgeführt. Dieser thematisierte das Leben von Kindern in anderen Kulturen. In welchen Häusern leben Kinder in anderen Ländern? Wie sieht das dortige Schulsystem aus? Und was machen Kinder in anderen Ländern eigentlich in ihrer Freizeit? Mit diesen Leitfragen im Gepäck und mit einem Stations-Zettel ausgestattet begaben sich die Kinder anschließend in Kleingruppen auf ihre Länderreise. In Kenia konnte man sich mit traditionellen Gewändern verkleiden und anschließend vor einer afrikanischen Leinwand für das Sofortbildfoto posieren. In Brasilien wurden kunterbunte Regenmacher gebastelt, während in Russland und China landestypische Spiele wie zum Beispiel Mahjong gespielt wurden. In Syrien stellten die Kinder dann ihre Kochkünste unter Beweis und kochten eine leckere Suppe, welche in einem gemeinsamen Abschlussessen zusammen mit den selbst gebackten Fladenbroten verzehrt wurde. Es war für alle Beteiligten ein rundum gelungener Nachmittag, der sehr viel Spaß machte und gleichzeitig lehrreich war. Ein herzliches Dankeschön geht an die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für das kostenlose zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten, sowie an den Landkreis Kusel und das Land Rheinland-Pfalz, die die Veranstaltung im Rahmen der Woche der Kinderrechte unterstützten. Bis zum nächsten Mal. Team Jugendtreff und Jugendbüro Weihnachtskonzert Einladung zum Weihnachtskonzert in Eßweiler am 22. Dezember 2018 um Uhr in der Kirche in Eßweiler mit den Talbachmusikanten Eßweiler Förderverein Kita Piepmatz e.v Weihnachtsüberraschung Förderverein Kita Piepmatz e.v. Gleich 2 erfreuliche Überraschungen, erreichte vergangene Woche die Kita Piepmatz in Grumbach. Zum einen, kam bei dem privaten Adventsumtrunk bei Familie Eisenbeiß aus Unterjeckenbach ein Spendenbetrag von 201,20 zusammen. Zum anderen fand am 6.12., vor dem Wasgau-Markt in Lauterecken, ein gemeinschaftlicher Waffelverkauf statt. Von dem gespendeten Waffelteig der Fa. Wasgau, konnte Familie Berthold Neurohr und Ludwig Schallmo einen Spendenbetrag von 105,- erzielen. Die Leiterin der Kita Piepmatz, Frau Jaki, nahm die beiden Spenden sehr freudig entgegen und dankte auch im Namen des Fördervereins der Kita Piepmatz e.v., für die großzügige und freiwillige Spende der Unterstützer und Förderer unserer Kita.

15 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Durch diese selbstlose Unterstützung kommt der Förderverein der Kita Piepmatz, seinem nächsten Großprojekt etwas näher. Die Piepmätze sollen für das Außengelände eine Wasseranlage mit Schwengel-Pumpe bekommen und dafür wird kräftig gesammelt Darüber hinaus freuen wir uns auch weiterhin über Ihre tatkräftige Unterstützung, sei es beim Plätzchenkauf am Grumbacher Weihnachtsmarkt, beim Sommerfest der Kita oder beim St. Martinsumzug, oder über jedes Mitglied im Förderverein für 12,- im Jahr. (Weitere Info darüber bei 1. Vorsitzender Daniel Größl, Grumbach). Wir bedanken uns über die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kita Piepmatz Team, dem Elternausschuss und dem Förderverein. Wir wünschen den Piepmätzen und Ihren Familien, den Förderern und Unterstützer der Kita-Piepmatz, eine besinnliche Adventszeit und alles Gute im Neuen Jahr. Ihr Förderverein Kita Piepmatz e.v. Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler Liebe Vereinsmitglieder! Wieder geht ein Jahr zu Ende. Wir können uns in diesem Jahr nicht über die tolle, gute Ernte beschweren, bei einem so schönen Wetter, was für ein Sommer! Die Vorstandschaft des Obst- und Gartenbauvereins Hinzweiler bedankt sich auf diesem Wege für Ihre Unterstützung und wünscht Ihnen Allen mit Familien ein frohes, friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes, ertragreiches Jahr Kondratiuk, 1. Vorsitzender, Christoffel, 2. Vorsitzender PS: Am Samstag, dem 23. Feb findet in Hinzweiler ein Obstbaum-Schnittkurs statt. Treffpunkt um Uhr beim Baumwart Horst Lang, Hauptstraße 59 Tel Weihnachtsspielen an Heiligabend 2018 Der Musikverein 1880 Hinzweiler startet auch in diesem Jahr wieder zur musikalischen Rundreise am 24. Dezember 2018 um in folgenden Orten traditionell auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen: Nerzweiler: Uhr Aschbach (mit Kinderbescherung) Uhr Hinzweiler (mit Kinderbescherung) Uhr Oberweiler im Tal (mit Kinderbescherung) Uhr Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden des Musikvereins ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und friedvolles Jahr Wochenmarkt in Lauterecken und Wolfstein An alle Wochenmarktbesucherinnen und Besucher Wochenmarkt in Lauterecken und Wolfstein Zu Ihrer Information! Urlaub vom bis Am sind wir wieder in Wolfstein und am wieder in Lauterecken. Wir wünschen Ihnen friedvolle Weihnachtsfeiertage und bedanken uns für Ihre Treue. Einladung zum ersten Neujahrsempfang des Sozialverband VdK Glan-Lauter Dieser findet am Freitag, den ab 18 Uhr im Kasino der Firma Karl-Otto-Braun, Lauterstr. 50 in Wolfstein statt. Nach der Fusion der Ortsverbände Wolfstein-Offenbach und Lauterecken hat sich nun ein neuer, starker Ortsverband etabliert, der durch diesen Zusammenschluss dem demographischen Wandel und dem zurückgehenden Engagement im Ehrenamt entgegentreten möchte und sich dadurch neu für die Zukunft aufgestellt hat. Daher wollen wir im nächsten Jahr, dem 70. Jubiläumsjahr des VdK im Landkreis, erstmalig einen Neujahrsempfang veranstalten. Dazu haben wir neben unseren zahlreichen Mitgliedern auch Vertreter von anderen sozial aktiven Vereinen und Verbänden eingeladen, ebenso wie Vertreter aus Politik und lokaler Wirtschaft. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie durch Ihre Anwesenheit und einen Bericht über diese Veranstaltung zur Etablierung dieser sowie zur Stärkung der sozial ehrenamtlichen Interessen beitragen würden. Selbstverständlich sind Sie an diesem Abend unser Gast und freuen uns, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustoßen. Bitte melden Sie sich zeitnah an. Schon jetzt wünschen wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen gesunden Start ins neue Jahr. Weihnachtsfeier der Rheuma Liga Schlachtest an der PWV-Hütte Hinzweiler Am findet ab 10:00 Uhr das traditionelle Schlachtfest an der PWV-Hütte in Hinzweiler statt. Die Küche bietet Wellfleisch, Leberknödel, Bratwurst, Schweinemett sowie Schlachtplatte mit Sauerkraut und Meerrettich an. Nachmittags gibt es Kaffee und Kuchen. 1. Strohbootz Event in Jettenbach Die Gerberfreunde e.v. laden zum 1. Strohbootz Event am ab Uhr im Außenbereich des ehemaligen Gasthauses Gerber ein. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. SG Perlbachtal Die SG Perlbachtal bedankt sich bei allen Mitgliedern, Helferinnen und Helfern für die geleisteten Dienste im vergangenen Jahr und wünscht allen Freunden und Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, erfolgreiches Jahr TuS Kappeln/SV Eintr. Hoppstädten SV Kaulbach Kreimbach 1961 e.v. Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern, Sponsoren, Fans und deren Familien, eine besinnliche Weihnacht, geruhsame Feiertage und für das Jahr 2019 alles Gute, vor allem Gesundheit, Glück und Erfolg. Allen Helfern, nahestehenden Vereinen, der Gemeinde und insbes. dem VG-Team nochmals ein großen Dank für die Unterstützung bei der Durchführung von Vereinsprojekten von bis Uhr geöffnet Sylvester-Party ab Uhr geöffnet Weitere Infos & Anmeldungen unter: 11freunde.die-kaulis.de Die Vorstandschaft Weihnachtsfeier der Rheuma Liga Die Weihnachtsfeier der Arbeitsgemeinschaft Offenbach-Hundheim der Rheuma-Liga e.v. erfreut sich großer Beliebtheit und war mit ca 40 Personen sehr gut besucht. Marga Gerber, die Vorsitzende, konnte Elfriede Christoffel für 20 und Elke Glas für 10 Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde ehren. Ihr selbst wurde von Rüdiger König für ihre Arbeit mit einem Blumenstrauß gedankt. Ebenso erhielt Martina Rosinus, die ehemaligen Vorsitzende, einen Blumenstrauß, da sie vor kurzem einen runden Geburtstag feiern konnte. Die Wassergymnastik im Therapiebad des Boldelschwinghzentrums Meisenheim macht Weihnachtspause bis zum 7. Januar 2019, an dem die erste Gymnastik im neuen Jahr wieder beginnt. Wandertag in Obereisenbach Am Wandertag nach Obereisenbach ins Backhaus bei Tante Klara Am Wandertag laden wir alle Wanderbegeisterten ein, ein paar gemütliche Stunden in rustikalem Ambiente in Obereisenbach im Backhaus bei Tante Klare zu verbringen. Wir servieren wieder Spezialitäten vom Wild sowie traditionelle Küche. Gruppen bitte um Voranmeldung unter: oder info@obereisenbach.de.

16 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Wannerschdaach 2018 Allgemeine Nachrichten beim Bischoff Club Wiesweiler e.v. Am , ab 10:00 Uhr an de Bud Karlsberg aus dem Fass und Fischbrötchen aus der Hand Skiclub Queidersbach Bergweise Ski-Spaß, mit uns die Berge erleben Last minute: 7 Tage Silvester- Fahrt nach Südtirol - Klausberg - Speickboden - Kronplatz, vom 28. Dez Jan. mit Super Familien- Rabatt. 4 Tage Wilder Kaiser - Brixental vom Jan. im Sporthotel Wilder Kaiser -Super- Kinder- Ermäßigung Unser neues Fahrtenprogramm 2018 / 2019 findet Ihr auf unserer Internetseite: Für Infos vorab sind wir unter 0171/ oder per mail unter buchung@skiclubqueidersbach.de erreichbar. Mittelpunktveranstaltung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.v. Kreis Kusel Am Montag, um Uhr findet im Hotel Reweschnier in Blaubach eine Mittelpunktveranstaltung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.v. statt. Herr Marcel Müller, Kreisvorsitzender und Lothar Ohliger, BWV berichten über aktuelle Agrarpolitik, Hofabgabeklausel, Afrikanische Schweinepest (ASP), GAP ab 2020 u.a.. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. VdK Kreisgeschäftsstelle Kusel Die VdK Kreisgeschäftsstelle Kusel ist vom bis geschlossen. Da sind wir wieder für Sie da. Sonntag, , 17 Uhr Weihnachtskonzert Schlosskirche Meisenheim O Heilige Nacht Der Becherbacher Brückenchor singt weihnachtliche Chormusik der Romantik. Finn Rickenbach, Orgel. Leitung Mechthild Mayer. Eintritt frei. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Neubau aus Holz oder Stein? Die Qual der Wahl fängt spätestens beim Baumaterial für einen geplanten Neubau an. Grundsätzlich kann der notwendige Wärmeschutz sowohl bei Holzständerbauweise als auch bei Massivbauweise erreicht werden. Die häufigste Wandkonstruktion ist die massive Mauer. Sie wird entweder aus hoch wärmedämmenden Steinen errichtet oder aus etwas dünneren Steinen mit einer zusätzlichen Dämmschicht. Bei beiden Massivbauweisen entstehen Wanddicken von 40 bis 50 Zentimetern. Da die Dämmschicht bei der Holzständerbauweise hauptsächlich innerhalb der tragenden Konstruktion liegt, kann hier mit geringeren Wandstärken gebaut werden. Das ist vorteilhaft, wenn das Grundstück klein ist. In den Baukosten pro Quadratmeter unterscheiden sich Massivbau und Holzbau bei Fertighäusern jedoch nur wenig. Massive Wände schützen besser vor Schall. Vorteile der Holzständerbauweise sind die meist kürzere Bauzeit und der geringere Feuchtigkeitseintrag während der Bauphase. Außerdem kann eine standardisierte Qualitätssicherung bei den vorgefertigten Bauteilen von Vorteil sein, vorausgesetzt es gibt eine guteüberwachte Fertigung. Beim Massivhaus sind die Gestaltungsmöglichkeiten etwas größer, vor allem wenn man mit einem freien Architekten baut. Eine Bauüberwachung ist hier in allen Bauphasen gut möglich und empfehlenswert. Egal ob Massivbau oder Holzständerbauweise - entscheidend für die Höhe der Heizkosten in den folgenden Jahrzehnten ist der energetische Standard, der möglichst frühzeitig festgelegt werden sollte. Da man mit einem neuen Haus Fakten für die nächsten Jahrzehnte schafft, sollte in Betracht gezogen werden über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus zu gehen. Außerdem sollte Wert auf ein Konzept für die Luftdichtheit der Gebäudehülle und die Reduzierung der Wärmebrücken gelegt werden. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Umfrage zu Verkehrsverhalten und Elektromobilität Standorte für Elektroladestationen sollen ermittelt werden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Pendler, sowie Touristen sind aufgerufen, sich an einer Umfrage zum Verkehrsverhalten zu beteiligen. Ermitteln will man damit in der Westpfalz und im Saarpfalz-Kreis, welche Standorte sich am besten für Elektroladestationen eignen und ob weitere Maßnahmen vonnöten sind, um den Alltag der Menschen klimaneutraler zu gestalten. Dies hat der sich im Herbst gegründete Steuerungsbeirat beschlossen, dem auch der Bezirksverband Pfalz durch das ZENAPA LIFE-Projekt der EU (ZENAPA Zero Emission Nature Protection Area) angehört. Mithilfe des Projekts e.mobil Saar-Westpfalz soll ein Konzept für ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Ladeinfrastrukturnetz erarbeitet werden, um die Elektromobilität zu fördern und damit die Mobilität klima-, umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Gut ein Dutzend Fragen ermitteln anonym, mit welchen Mitteln sich die Menschen der Region fortbewegen, ob sie bereits Erfahrungen mit E-Mobilität gemacht und welche Einstellung sie dazu haben. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis einschließlich 31. Januar 2019 möglich unter

17 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Bürgerbus-Planungsveranstaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein am 8. Januar 2019 in Lauterecken Die Planung für den neuen Bürgerbus in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein geht in die nächste Runde. Die Verwaltung und die Agentur Landmobil laden zur Planungsveranstaltung nach Lauterecken ein. Zielgruppe sind jetzt Bürgerinnen und Bürger, die selber aktiv mithelfen möchten. Start der Veranstaltung ist am Dienstag, den 8. Januar 2019 um 19:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 6 a, Sitzungssaal, Lauterecken. Den fachlichen Teil übernehmen Dr. Holger Jansen und Ralph Hintz von der Agentur Landmobil. Bei der Planungsveranstaltung für den Bürgerbus geht es um die zahlreichen Details, die es bei der Projektplanung zu beachten gilt. Dr. Holger Jansen und Ralph Hintz werden die insgesamt 20 Punkte für die Bürgerbusplanung mit den Gästen besprechen, verschiedene Optionen vorstellen und gemeinsame Entscheidungen treffen. Ziel ist es, mit dem Bürgerbus die Nahmobilität in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zu verbessern. Einige helfende Hände können wir noch gebrauchen, sagt Dr. Holger Jansen. Im Normalfall wird sich das ehrenamtliche Engagement auf etwa ein bis zwei halbe Tage pro Monat Fahr- oder Telefondienst beschränken. Bei der Bürgerbusplanung profitiert die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein von den umfangreichen Erfahrungen der Bürgerbusberater Dr. Holger Jansen und Ralph Hintz. Dinge, die anderswo erfolgreich sind können wir passgenau auf die Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein übertragen, sagt Mobilitätsexperte Ralph Hintz, der seit sechs Jahren den Bürgerbus in Langenlonsheim leitet. Bürgerinnen und Bürger mit Interesse am Thema Bürgerbus sind am 8. Januar 2019 herzlich willkommen und können direkt mit in die inhaltliche Arbeit einsteigen. Ihr Interesse an einer Mitarbeit zur weiteren Planung und Entwicklung für den Bürgerbus, können Sie uns anhand des Rückmeldebogens mitteilen (siehe Innenteil). Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie uns mit dem Vordruck Datenschutzhinweis erteilen (siehe Innenteil). Bei Fragen steht Ihnen Frau Linn von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, Tel / (erreichbar montags bis donnerstags vormittags), cornelia.linn@vg-lw.de, gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme und einen produktiven Abend. Ihr Bürgermeister Andreas Müller

18 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Der Bürgerbus lebt vom Engagement aus der Mitte der Gesellschaft. Deshalb bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie den Bürgerbus durch Ihre Mitarbeit unterstützen. An der weiteren Planung und Entwicklung für den Bürgerbus (bitte ankreuzen): Ja, ich habe Interesse an der weiteren Mitarbeit und könnte mir vorstellen mit dabei zu sein als Fahrer; im Telefonteam; in der Organisation; im Bereich Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit. Ich bin noch nicht sicher. Bitte informieren Sie mich über die nächsten Termine. Name :... Anschrift:... Tel./ ... Datum/Unterschrift:... Kontakt zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein: Cornelia Linn, Tel (erreichbar montags bis donnerstags vormittags) cornelia.linn@vg.lw.de Verwaltungsstandort Wolfstein: Bergstraße 2, Wolfstein Kontakt zur Agentur Landmobil/Projekt Bürgerbusse Rheinland-Pfalz: Dr. Holger Jansen, Tel jansen@agentur-landmobil.de Hiermit bestätige ich die Belehrung über die Datenschutzhinweise zum Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein erhalten zu haben. Die Agentur Landmobil entwickelt im Auftrag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in den nächsten Monaten einen Bürgerbus. Alle Bürgerbusse werden immer individuell auf den lokalen Bedarf hin entwickelt. Der Verbandsgemeinderat hat bei seiner Sitzung im August 2018 die Pläne einstimmig unterstützt. Weitere Informationen: Datenschutzhinweis zum Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bürgerbusprojekt ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein als Rechtsträger für den Bürgerbus. Die Verbandsgemeinde erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, Tel.: 06382/791-0, info@vg.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihre Kommunikationsdaten Name, Adresse, Telefonnummer (Festnetz und Mobil) und -Adresse erheben und verarbeiten wir, um mit Ihnen im Rahmen des Bürgerbusprojekts in Kontakt zu treten. Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Ihre Rechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten zustehen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Einwilligung Gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erteile ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten für das Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.... Ort, Datum Unterschrift Name in Druckschrift

19 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 AbschieD nehmen Anzeigenannahme: Familienanzeigen online selbst gestalten! Jetzt noch einfacher! anzeigen.wittich.de Schritt 1 Geben Sie hierzu die folgende Adresse in Ihren Internetbrowser ein: anzeigen.wittich.de Und wählen Sie aus, wo Ihre Anzeige erscheinen soll (zusätzliche Ausgaben können Sie bei Bedarf in einem der folgenden Buchungsschritte auswählen). Schritt 2 Wählen Sie jetzt die gewünschte Anzeigen-Art aus, zum Beispiel Familien-Anzeigen, den entsprechenden Anlass (Geburtstag, Hochzeit Danksagung) können Sie im Anschluss auswählen.nun steht Ihnen in der ausgewählten Rubrik eine Vielfalt an Anzeigenmustern zur Auswahl. Schritt 3 Nachdem Sie sich für ein Anzeigenmuster entschieden haben, können Sie jetzt den Text Ihrer Anzeige ändern und die Gestaltung vornehmen. Der neue Anzeigeneditor bietet Ihnen hier eine große Auswahl an Gestaltungsmöglichkeiten.

20 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Weihnachtsgrüße Frohe Weihnachten und viel Glück im neuen Jahr wünscht Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrtstore Einfahrts- u. Garagentore Friedhofstr. 6 Tel. (06385 / 870, Fax Fockenberg-Limbach

21 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 STellen Markt Dr. med. GerharD Krennrich FA für Allgemeinmedizin, Diabetologie, Akupunktur Ausbildungspraxis für Allgemeinmedizin der Uni Mainz Sprechzeiten während der Feiertage: Mo., und Mo., von 8.30 bis Uhr Praxis ab 8.00 Uhr geöffnet! ********** Donnerstag, von 7.30 bis und bis Uhr Praxis von 7.00 bis Uhr geöffnet! ********** Freitag, von 7.30 bis Uhr Praxis geöffnet von 7.00 bis Uhr Schulstraße Lauterecken Telefon: 06382/ BeiLAgenhinweiS Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage von Kerstin Ritter. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Diese und weitere Jobs: wittich.de/jobboerse

22 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Wandern, Mountainbiken und Klettern in der Urlaubsregion Hauenstein Was macht das Wandern in unserer Region so besonders? Ist es die intakte Natur des Biosphärenreservates Naturpark Pfälzerwald? Das Gefühl, hier ist die Welt noch in Ordnung? Sind es die sieben Premiumwanderwege, wie etwa der Hauensteiner Schusterpfad, der mit grandiosen Ausblicken und Einkehrmöglichkeiten beglückt? Oder sind es die Buntsandsteinfelsen, die mal abenteuerlich, mal sonnenerhitzt, mal kastanienübersät zum Herumklettern verleiten? Wenn Sie von einer Wandertour - solo oder geführt - zurückkehren, werden Sie es wissen. Hier sind unsere Routenempfehlungen für puren Wandergenuss: Hauensteiner Schusterpfad Dimbacher Buntsandstein Höhenweg Hinterweidenthaler Teufelstisch-Tour Geiersteine-Tour Spirkelbacher Höllenberg-Tour Rimbach-Steig Wilgartswieser Biosphären-Pfad 15,2 km 9,8 km 9,5 km 5,4 km 8,0 km 16,7 km 7,5 km Familienfreundliche Radtouren, sowie Single Trail Touren, hier finden Sie die richtigen Voraussetzungen. Der Moutainbikepark liegt mitten im Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald- zu jeder Jahreszeit erfahrbar. Finde deine Traumtour, unsere Trails mit der Tour 11 und Tour 12. Ein wahres Kletterparadies offenbart sich in unserer Region, das Biosphärenreservat Pfälzerwald mit seinen bizarren Buntsandstein - Felsformationen- vorne weg der Koloss mit 14 Meter Höhe und fast 300 Tonnen, der sagenumwogene Teufelstisch in Hinterweidenthal erwartet Sie in unserer Urlaubsregion Hauenstein. Fordern Sie gleich Ihren Gratisprospekt an! Tourist-Info-Zentrum Pfälzerwald Urlaubsregion Hauenstein Schuhmeile Hauenstein Tel Fax tourismus@hauenstein.rlp.de Foto: Pfalz.Touristik_Ketz Lust auf mehr?

23 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 Weihnachtsgrüße Frohe Weihnachten. Ich danke für Ihr Vertrauen und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gutes neues Jahr. Ihr Ansprechpartner vor Ort Rudi Anspach Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de

24 Rundschau Ausgabe 51/52/2018 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Wir wünschen unseren Kunden, Freunden und Bekannten ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes Neues Jahr 2013! Langenthal T Krimifans aufgepasst: schreibe deinen Krimi deadline: 31. Januar Bis 31. Januar anmelden hochladen gewinnen

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