Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Stellenausschreibung aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben,

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1 Rundschau Mittwoch, 6. September 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 36/2017 Warmfreibäder Königsberg und Rüllberg - Saisonende - Sehr geehrte Badegäste, unsere Freibäder sind am Sonntag, dem 10. September 2017 letztmals für dieses Jahr geöffnet. Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen und Besuchern der abgelaufenen Saison und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr wieder als Gäste begrüßen zu dürfen. Ihre Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein bildet auch im nächsten Jahr wieder aus. Für das Einstellungsjahr 2018 sind zwei Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w) zu besetzen. Die Ausbildung beginnt am und dauert drei Jahre. Wir suchen junge und einsatzfreudige Nachwuchskräfte mit (mindestens) einem guten Sekundarabschluss I und Kenntnissen in der elektronischen Datenverarbeitung. Daneben erwarten wir Zielstrebigkeit, Fleiß, persönlichen Einsatz und vor allem Freude am Umgang mit Menschen. Auch sollten Sie ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie gute Umgangsformen besitzen. Wenn Sie an einer qualifizierten Ausbildung mit Perspektive in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Stellenausschreibung aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild und Kopien der Zeugnisse des letzten Schuljahres) bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein -Büroleitung- Schulstraße 6 a Lauterecken Ihre Bewerbung nehmen wir gerne auch in elektronischer Form an info@vg-lw.de entgegen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Feld, Tel Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann aus Kostengründen leider nicht erfolgen. Schicken Sie uns daher keine Originale sowie aufwendige Bewerbungsmappen, Schnellhefter, usw. zu. i. V. Andreas Müller, Erster Beigeordneter

2 Rundschau Ausgabe 36/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 36/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 6. September 2017 Ausgabe 36/2017 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Wahlräume der Ortsgemeinden bzw. Städte befinden sich in: Gemeinde, Wahlbezirk Wahllokal Barrierefrei? Adenbach Bürgerhaus, Mühlstraße 5, Adenbach Ja Aschbach Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, Aschbach Ja Buborn Gemeindehaus, Weihergasse 1, Buborn Ja Cronenberg Gemeindehaus, Friedhofstraße 1 a, Cronenberg Ja Deimberg Gemeindehaus, An der Steinreiß 1, Deimberg Nein Einöllen Pfarrscheune, Schulstraße 20, Einöllen Ja Eßweiler Dorfgemeinschaftshaus, Im Eck 3, Eßweiler Ja Ginsweiler Gemeindehaus, Hauptstraße 42, Ginsweiler Nein Glanbrücken Dorfgemeinschaftshaus, Hirsauer Straße 6, Glanbrücken Ja Grumbach Ev. Pfarrhaus, Friedhofweg 5, Grumbach Ja Hausweiler Gemeindehaus, Oberdorf 11, Hausweiler Ja Hefersweiler Feuerwehrhaus, Schulstraße 4, Hefersweiler Ja Heinzenhausen Bürgerhaus, Hauptstraße 18, Heinzenhausen Ja Herren-Sulzbach Bürgerhaus, Hauptstraße 10 b, Herren-Sulzbach Ja Hinzweiler Königslandhalle, In der Au 5, Hinzweiler Ja Hohenöllen Gemeindehaus, Vordergasse 7, Hohenöllen Nein Homberg Gemeindehaus, Hauptstraße 42, Homberg Nein Hoppstädten Bürgerhaus, Hauptstraße 45, Hoppstädten Ja Jettenbach Rathaus, Höhstraße 2, Jettenbach Ja Kappeln Dorfgemeinschaftshaus, Friedhofweg 1, Kappeln Ja Kirrweiler Gemeindehaus, Oberdorf 11, Kirrweiler Ja Kreimbach-Kaulbach Gemeinschaftshalle, Lauterstraße 5, Kreimbach-Kaulbach Ja Langweiler Gemeindehaus, Oberdorf 12, Langweiler Ja Lauterecken, 0101 Feuerwache, Saarbrücker Straße 54, Lauterecken Nein Lauterecken, 0102 Stadthaus, Hauptstraße 49, Lauterecken Nein Lauterecken, 0103 Turnerheim, Kleiner Saal, Lautertalstraße 42, Lauterecken Ja Lohnweiler Gemeindehaus, Rathausstraße 3, Lohnweiler Nein Medard Gemeindehalle, Im Prenkel 5, Medard Ja Merzweiler Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 13, Merzweiler Ja Nerzweiler Gemeindehaus, Friedhofstraße 3, Nerzweiler Nein Nußbach Grundschule Nußbach, Schulstraße 14, Nußbach Ja Oberweiler im Tal Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2 a, Oberweiler im Tal Ja Oberweiler-Tiefenbach Bürgerhaus, Schulstraße 7, Oberweiler-Tiefenbach Ja Odenbach Rathaus, Hauptstraße 7, Odenbach Nein Offenbach-Hundheim, 0101 Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 58, Offenbach-Hundheim Ja Offenbach-Hundheim, 0201 Feuerwehrgerätehaus, Talstraße 2, Offenbach-Hundheim Nein Reipoltskirchen Johann-Heinrich-Roos-Halle, Hirtenstraße 12, Reipoltskirchen Ja Relsberg Dorfgemeinschaftshalle, Hauptstraße 5, Relsberg Nein Rothselberg Selberghalle, Hintersehen 3, Rothselberg Ja Rutsweiler a. d. Lauter Bürgerhaus, Hirtenstraße 6, Rutsweiler a. d. Lauter Nein St. Julian, 0101 Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, St. Julian Nein St. Julian, 0201 Gemeindehaus Gumbsweiler, Friedhofstraße 4, St. Julian Nein St. Julian, 0301 Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, St. Julian Ja Unterjeckenbach Bürgerhaus, Auf dem Berg 8, Unterjeckenbach Nein Wiesweiler Bürgerhaus, Hauptstraße 31, Wiesweiler Nein Wolfstein 0101 Rathaus Wolfstein, Hauptstraße 2, Wolfstein Ja Wolfstein 0102 Café Zum Gestüt, In Mühlhausen 2, Wolfstein Nein

4 Rundschau Ausgabe 36/2017 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung In Vertretung Müller, Erster Beigeordneter Cronenberg Am Montag, den 11. September 2017, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Cronenberg zum und Entlastungserteilung 3. Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Cronenberg zum und Entlastungserteilung 4. Revierdienst im Körperschaftswald mit weniger als 50 Hektar (ha) reduzierter Holzbodenfläche (red. Hobo)Neue Vereinbarung über die Gebührenerstattung 5. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 6. Straßen; Entleerung der Sinkkästen 7. Anschaffung Handlauf für die Treppe an der Grillhütte 8. Information - Marktanalyse 9. Verschiedenes Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Glanbrücken Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Glanbrücken für das Haushaltsjahr 2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Glanbrücken, den gez. Hablitz, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

5 Rundschau Ausgabe 36/ Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Glanbrücken für das Haushaltsjahr 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgegeben wird: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge EUR 0 EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen EUR 0 EUR EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen EUR 0 EUR EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit EUR 0 EUR EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR 600 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen EUR 0 EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen EUR 0 EUR EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR nicht geändert. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR nicht geändert. 4 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert. 6 Eigenkapital der Ortsgemeinde Glanbrücken: -> Siehe Anlage zu 6 auf Seite 3. 7 Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Gemeindeordnung wird auf EUR der Gesamthaushaltsaufwendungen und Gesamthaushaltsauszahlungen festgesetzt Glanbrücken, den gez. Hablitz, Ortsbürgermeister

6 Rundschau Ausgabe 36/2017 Hinzweiler Am Dienstag, den 12. September 2017, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 4. Neufassung der Hauptsatzung 5. Königslandhalle - Gebühren - Gemeindeprüfungsamt 6. Information - Marktanalyse 7. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Lauterecken Geänderte Tagesordnung Am Donnerstag, den 7. September 2017, 20:00 Uhr, findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Ausbau Veldenzschloss; Auftragsvergabe Fliesenarbeiten Metallbauarbeiten 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017/ Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum und Entlastungserteilung 5. Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 6. Informationen Uhr Besichtigung des Geländes vor der Spielhalle in der Saarbrücker Straße Uhr Sitzung des Haupt-, Finanzausschusses- und Steuerausschusses Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Medard Bebauungsplan Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner und teilweise Änderung des Bebauungsplanes Obig der Inghellsbach gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB) der OG Medard; des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat von Medard hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 den Bebauungsplan Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner und teilweise Änderung des Bebauungsplanes Obig der Inghellsbach in der Planfassung Mai 2017, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO) sowie der Begründung, als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Medard beschließt gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) den Bebauungsplan Gewerbegebiet Bereich ehemals Greiner in der Planfassung Mai 2017 (das ist die in der Zeit von 30. März 2017 bis einschließlich 5. Mai 2017 gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Planfassung Februar 2017 mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen/ Modifizierungen verschiedener Hinweise und Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter im Textteil des Bebauungsplanes) mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner und teilweise Änderung des Bebauungsplanes Obig der Inghellsbach der Ortsgemeinde Medard in der Planfassung Mai 2017 (das ist die am 31. Mai 2017 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung, kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und ist ergänzend gemäß 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage unter eingestellt. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner und teilweise Änderung des Bebauungsplanes Obig der Inghellsbach gemäß 13a BauGB umfasst die Grundstücke Flur 17, Flurstück Nr. 145/4, 147/3, 147/4, 148/4, 148/5, 160/16, 160/35, 160/36, 160/37, 160/51, 160/52, 160/55, 165/3, 165/4, 167/1, 240/3, 240/4, 240/5, 272/4, 272/5, 275/6, 275/8, 275/9, 368/162 und das Grundstück Flur 18, Flurst. Nr. 1/1 sowie die Teilflächen Flur 17, Flurst. Nr. 145/6 und 145/7 der Gemarkung Medard. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner und teilweise Änderung des Bebauungsplanes Obig der Inghellsbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen. Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. b) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Medard, den 29. August 2017 Für die Ortsgemeinde Medard: gez. Graf Graf, Ortsbürgermeister

7 Rundschau Ausgabe 36/2017 Merzweiler Am Donnerstag, den 14. September 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Merzweiler, Hauptstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Merzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Dorferneuerung; weitere Vorgehensweise 3. Sanierung Küche Dorfgemeinschaftshaus; weitere Vorgehensweise 4. Revierdienst im Körperschaftswald mit weniger als 50 Hektar (ha) reduzierter Holzbodenfläche (red. Hobo)Neue Vereinbarung über die Gebührenerstattung 5. Information - Marktanalyse 6. Verschiedenes Klaudia Schneider, Ortsbürgermeisterin Nussbach 2. Änderung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg der Ortsgemeinde Nußbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg der Ortsgemeinde Nußbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB, in der Planfassung Juni 2016, liegt mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit von 14. September 2017 bis einschließlich 16. Oktober 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr - donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und - freitags von Uhr bis Uhr öffentlich aus. Die gemäß 3 Abs. 2 BauGB, der Bebauungsplanentwurf mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung sind gemäß 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter eingestellt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ( 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt. Gemäß 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe auch des Planaufstellungsbeschlusses) und gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes erfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wingertsberg in der Fassung der ersten Änderung aus dem Jahr 1995 sowie die Erweiterungsfläche für die vorstehend beschriebene Wendeanlage. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flurstück Nr. 1140/5, 1054/17, 1054/16, 1053/8, 1054/15, 1046/3, 1046/4, 1046/5, 1045/5, 1045/9, 1045/8, 1043/5, 1043/7, 1043/8, 1045/7, 1045/6, 1043/6, 1052/9, 1052/10, 1052/8, 1052/11, 1052/2, 1052/3, 1052/4, 1053/9, 1053/10, 1140/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 1053/3, 1053/5, 1053/7 (Straße) und 1039 der Gemarkung Nußbach.

8 Rundschau Ausgabe 36/2017 Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf. Gegenstand der vorgesehenen Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Änderung der Art der baulichen Nutzung von bisher Wochenendhausgebiet in künftig Allgemeines Wohngebiet und die daraus notwendigerweise folgende Anpassung flankierender Festsetzungen an die Erfordernisse eines Wohngebietes sowie eine geringfügige Erweiterung des Plangebietes nach Süden hin zur Schaffung einer funktionsfähigen Wendeanlage. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes zur 2. Änderung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes Wingertsberg der Ortsgemeinde Nußbach mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und 47 Abs. 2a VwGO). Nußbach, den 30. August 2017 Für die Ortsgemeinde Nußbach: gez. Pries Pries, Ortsbürgermeister Oberweiler im Tal Rothselberg Am Donnerstag, den 7. September 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Auftragsvergabe; Ausbau Wirtschaftsweg Verlängerung Kippstraße 3. Information - Marktanalyse 4. Anfragen und Auskünfte Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Am Dienstag, den 12. September 2017, 19:30 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Hauptstraße 59, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rothselberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Anfrage Feuerwehr Anschaffung eines Pumpsaugers (schriftl. Antrag folgt)

9 Rundschau Ausgabe 36/ Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Windpark am Galgenberg, Neufassung I 6. Erste Änderung des Bebauungsplans Windpark am Galgenberg - Neufassung I ; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 7. Neufassung der Hauptsatzung 8. Information - Marktanalyse 9. Anfragen und Auskünfte Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Wolfstein Einladung Programm Stadtumbau Alter Stadtkern Wolfstein Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach 136 BauGB -Bürgerbeteiligung- An die Grundstückseigentümer im Untersuchungsgebiet zum Förderprogramm Stadtumbau Wolfstein Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Stadt Wolfstein ist bestrebt unsere Stadt zu erhalten, zu verbessern und weiterzuentwickeln und dabei insbesondere Ihnen ein angenehmes Wohnumfeld zu bieten. Daher hat sich die Stadt dazu entschlossen im Rahmen von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen klären zu lassen, ob in unserem Stadtkern die Voraussetzung zur Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes bestehen. Dabei ist es u.a. das Ziel den Eigentümern von Gebäuden im künftigen Sanierungsgebiet möglichst günstige Rahmenbedingungen für Investitionen an Ihren Häusern zu verschaffen. Der Vorteil liegt dabei vor allem darin einen Zuschuss zu erhalten und eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, wenn Sie ihr Gebäude modernisieren möchten. Falls Sie bisher noch keine Möglichkeit hatten sich zu informieren oder falls Sie spezielle Fragen zu einem bereits geplanten Sanierungsprojekt haben, so bieten wir Ihnen die Möglichkeit durch unser beauftragtes Planungsbüro beraten und informiert zu werden. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Stadtsanierung ist u.a. eine verstärkte Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger (Grundstückseigentümer) vorgesehen. Wir laden Sie ein zur Auftaktveranstaltung zum Stadtumbauprogramm den Untersuchungsprozess mitzugestalten. Termin der Auftaktveranstaltung und Beginn des Beteiligungsprozesses ist der: , 19:00 Uhr, in der Mensa der Realschule plus, Wolfstein Mit freundlichen Grüßen Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Am Mittwoch, den 13. September 2017, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wolfstein zum Hinweis: Die Belegprüfung findet nichtöffentlich statt Thorsten Moser, Vorsitzender Amtsgericht Kusel Aktenzeichen: 1 K 21/17 Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eschenau, Gemarkung Eschenau, Blatt 263 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 868 Gebäude- und Freifläche Glanstraße 10 zu 240 m 2 hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den , 14:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss, Doppelhaushälfte, Satteldach, Baujahr 1956 (gemäß Angaben der Eigentümer), ca Erneuerung der Fenster und Bad, ab ca Modernisierung des Innenausbaus (Böden, Wände), das Dachgeschoss ist ausbaufähig, insgesamt verputzt und gestrichen, Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Erdgeschoss: 3 Zimmer, Flur, WC, Ankleide, Balkon, Obergeschoss: Küche, 2 Zimmer, Flur, Bad, Massivbau, Kunststofffenster, Ölzentralheizung, Dielen,-Laminat- und Fliesenbeläge, erheblicher Renovierungs- und Unterhaltungsstau Verkehrswert: ,00 Euro für den Fall des Gesamtausgebots (entsprechend ,00 je hälftigem Miteigentumsanteil) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Schanné, Rechtspflegerin Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils

10 Rundschau Ausgabe 36/2017 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Sprechstunden des Betreuungsvereins der AWO in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Sprechstunden des Betreuungsvereins der AWO in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Terminabsprachen können unter der Telefon-Nr vereinbart werden. Nächste Termine (je von Uhr) Standort Lauterecken , , und Standort Wolfstein , , (Dez.-Termin entfällt) Essweiler Günstige Bauplätze in Eßweiler Die Ortsgemeinde Eßweiler bietet voll erschlossene Bauplätze für je 49,50 / pro Quadratmeter im Neubaugebiet Am Rothenweg an. Es werden insgesamt sechs Grundstücke veräußert, die Grundstücksgrößen liegen zwischen 586 und 780 Quadratmetern. Insofern kann bereits ab ,00 ein voll erschlossenes, sehr schön gelegenes Baugrundstück erworben werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Frau Heike Werner, Tel. Nr / Jettenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Karl Mohr, Bachstr. 3, Tel /993010, die Amtsgeschäfte. Reipoltskirchen Hallo liebe Reipoltskircher, Hallo liebe Reipoltskircher, der Förderverein und die Ortsgemeinde möchten sich recht herzlich bei allen Kerwehelfern und Kuchenspendern bedanken. Nur durch euren engagierten Einsatz ist es überhaupt noch möglich eine Kerwe bzw. eine Veranstaltung abzuhalten. Unser Dank gilt auch der Straußjugend, die ebenfalls zum guten Gelingen beigetragen hat. Vielen Dank. Förderverein der Ortsgemeinde Ortsgemeinde Reipoltskirchen Die Vorstandschaft und der Ortsgemeinderat. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Samstag, den Uhr Grumbach, Kindergottesdienst im Ev. Gemeindehaus Sonntag, den Uhr Grumbach, Gottesdienst mit Begrüßung der neuen Katechumenen Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Horschbach zum Brunnenfest (Dorfgemeinschaftshaus) Montag, Uhr Jugendgruppe Mittwoch, Uhr Frauenkreis Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe Uhr Seniorenkreis Hinzweiler (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Sonntag, :00 Uhr Silberkonfirmation mit Abendmahl in Jettenbach Kath. Pfarrei Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, :00 Uhr Wolfstein Wortgottesfeier im CJD-Seniorenzentrum 16:30 Uhr Spabrücken Abfahrt zur Wallfahrt nach Spabrücken (Kreis Bad Kreuznach) 19:30 Uhr Festamt zum Fest Mariä Geburt mit Gastbischof Dr. Karl- Heinz Wiesemann und großer Lichterprozession durch das Dorf Freitag, Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Hochamt Sonntag, Große Wallfahrt in Kaulbach - 10:30 Uhr Kaulbach Wallfahrtsgottesdienst 14:30 Uhr Kaulbach Andacht 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Herzliche Einladung zum Wallfahrtsfest!!! Ab Uhr Mittagessen, Kaffee und Kuchen, div. Getränke, große Tombola, Bücherbasar Montag, keine Eucharistiefeier - Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Euchariestifeier als 2. Sterbeamt für Rudolf Ennemoser Mittwoch, :30 Uhr Kaulbach Fatima-Rosenkranzgebet 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier entfällt!!! Prot. Pfarramt Lauterecken Sonntag 10. Sept Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken - Silberne Konfirmation Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, Gottesdienst in Morbach Uhr. Dienstag, Turnen für Frauen Uhr Gottesdienst in Niederalben Sonntag, 10. September :30 Gottesdienst in Niederalben Sonntag, 10. September :30 Gottesdienst mit Abendmahl in Niedereisenbach Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Sonntag, Uhr Hl. Messe Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, :30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Andacht in der Kirche Rothselberg zum Tag des offenen Denkmals, anschl. Führungen in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Historische Dorfkirche Rothselberg 19:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach

11 Rundschau Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, : Uhr St. Julian, anschl. Hoffest des Prot. Kirchenbauvereins Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Uhr Wahl des Elternausschusses (Kindertagesstätte Kleine Strolche ) Samstag, Uhr Gottesdienst (Kirche Oberweiler-Tiefenbach) Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe (Prot. Kirche Wolfstein) Dienstag, Uhr Kinderkirche (Pfarrsaal) Mittwoch, Uhr Frauenfrühstückskreis (Pfarrsaal) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim Termine Vereine Veranstaltungen Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Offene Weinprobe unter Tage - das außergewöhnliche Erlebnis in den Stollen zwischen bizarren Felsen Ein Genuss für alle Sinne! Sehr geehrte Damen und Herren, für die offene Weinprobe unter Tage am 16. September 2017 um Uhr sind noch ein paar Plätze frei. Die erste offene Weinreise mit unserem neuen Winzer Gregor Barth vom Weingut Barth aus Meisenheim. Eine Anmeldung ist erforderlich. Glück auf! Für Anmeldungen und weitere Informationen stehen wir gerne unter der Tel / zur Verfügung. KVHS-Programmhefte 2017/2018 neu eingetroffen Die neuen Programmhefte 2017/18 der Volkshochschule des Landkreises Kusel liegen für Sie bereit!! Erhältlich bei den üblichen Auslegestellen und in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung am Standort Lauterecken und Wolfstein. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Ausgabe 36/2017 Die Verban dsgemeind e Lauterecke n-wolfstein verlost wie der Schwimmb adeintrittska rten für die Sais on 2018 Auch in diesem Jahre lohnt es sich wieder die abgelaufenen Saisonkarten aufzuheben und bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro Standort Wolfstein und Standort Lauterecken) oder direkt in den Schwimmbädern Königsberg und Rüllberg abzugeben. Im Oktober wird aus den jeweiligen Tarifgruppen der eingegangenen Saisonkarten (Jahrskarten und Familienkarten) jeweils eine gleichwertige Freikarte für die Saison 2018 ausgelost. Die Verlosung umfasst nur namentlich ausgestellte Karten. Das heißt, Dutzend- bzw. Tageseintrittskarten sind von der Verlosung ausgeschlossen. Abgabeschluss für die Verlosung ist Freitag, 29. September 2017! Ihre Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Auf nach Hefersweiler Europäischer Bauernmarkt am 16. und 17. September An diesem Wochenende macht sich Hefersweiler wieder bereit für ein ganz besonderes Event es ist wieder Bauernmarkt. Bereits im letzten Jahr hat sich die Gemeinde von ihrer besten Seite präsentiert und den Besuchern ein buntes Markttreiben mit einem besonderen Ambiente geboten. Besonders gelobt wurden die liebevollen und einfallsreichen Dekorationen und die tolle Atmosphäre. Samstags von 11 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 18 Uhr bieten örtliche Vereine, landwirtschaftliche Selbstvermarkter und die Partnerregionen des Landkreises ihre kulinarischen Spezialitäten an da ist mit Sicherheit für jeden Geschmack etwas dabei. Traditionell mit von der Partie sind die Partner des Landkreises aus Burgund, der Normandie, Ungarn, Nordkarelien, Sizilien, dem polnischen Landkreis Brzeg sowie in diesem Jahr erstmals aus Kroatien. Vorführungen fast vergessener Handwerkskünste, Ausstellungen historischer Landmaschinen und heimischer Tierarten, Informationsstände, Kunsthandwerk sowie ein buntes Rahmenprogramm komplettieren das Angebot. Seit seinem Start auf der Burg Lichtenberg im Oktober 1992 hat sich der Europäische Bauernmarkt zu einer festen Größe entwickelt und erfreut sich auch über die Kreisgrenzen hinaus einer großen Bekanntheit und Beliebtheit. Er übt auf Anbieter wie Besucher eine große Anziehungskraft aus: so erwartet der Landkreis der Landkreis auch in diesem Jahr mit über 130 Ausstellern an den beiden Markttagen etwa Gäste. Die Ursprünglichkeit des Bauernmarktes und der Bezug zur Region machen die Attraktivität und den Erfolg des Marktes aus. Nähere Informationen zu Anbietern, ÖPNV, Parkplätzen und dem Rahmenprogramm finden Sie unter Funken will gelernt sein! Großen Wert auf Disziplin, Funksprache und klare präzise Aussagen werden bei der Feuerwehr gelegt. All diese Dinge wurden vom bis von Kreisausbilder Udo Göttel und seinen Helfern, Ingo Haaß, Andreas Gilcher und Basti Süß vermittelt. Der Umgang mit den Analogfunkgeräten sowie dem neuen Digitalfunk mussten geübt werden. Verschiedene Gefahrenlagen wurden durchgespielt und die folgerichtigen Meldungen besprochen.

12 Rundschau Ausgabe 36/2017 Viele Neuerrungen durch den modernen Digitalfunk mussten gelernt werden. Wer kann während eines Einsatzes mit wem in welcher Funkgruppe sprechen. In welcher Gruppe erreicht man die Einsatzzentrale und wie kann man schnell die Funkgruppe wechseln. Wozu braucht man Gateway und was kann ich mit einem Funkgerät erreichen das mit einer Repeaterfunktion ausgestattet ist. All diese Dinge wurden in zahlreichen Unterrichtsstunden vermittelt und im der praktischen Teil der Ausbildung die Anwendung trainiert. Die 19 Teilnehmer kamen aus alle aus der Verbandsgemeinde Lauterecken Wolfstein und haben erfolgreich abgeschlossen. Zu den Absolventen gehörten: Timm Carsten, Buborn, Nürnberger Pascal, Einöllen, Löb Philipp, Eßweiler, Eisebraun Malin, Herren-Sulzbach, Esser Michael und Porcher Moritz Laurin, Kreimbach- Kaulbach, Heser Thomas, Merzweiler, Heß Vivien Jacqueline und Heß Dennis, Nußbach, Marschal Marcel, Rothselberg, Hartmann Max und Hofmann Marc, Wiesweiler sowie Edinger Mario, Emrich Sebastian, Engert Johannes, Keller Marc, Petersen Bastiaan, Steinhauer Ronnie und Sudek Kamila Maria, Wolfstein. Nach Aushändigung der Urkunde durch den Kreisfeuerwehrinspekteur, Udo Schmeiser, und den anschließenden Glückwünschen des Beigeordneten der VG Lauterecken Wolfstein, Frank Künstle, des Wehrleiters der VG, Markus Böhmer und des Wehrführers und Kreisausbilders Udo Göttel aus Wolfstein wurde der Lehrgang offiziell beendet. Beim anschließenden Grillen konnten die neu entstandenen Bekanntschaften noch weiter vertieft werden. Bericht und Bild: Hermann Eifert Ort: Realschule Plus Lauterecken, Sombernonstraße 1, Lauterecken Kursgebühr: 54,00 (bis 12 TN) bzw. 45,00 (ab 13 TN) Yoga Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur, so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken. Leitung: Josi Habermann Termine: 8 Abende, jeweils mittwochs von19:00-20:30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 49,00 Euro (bis 12 Teilnehmer) 41,00 Euro (ab 13 Teilnehmer) B-Vital Tour Königsberg Wir bieten eine interessante Wandertour mit dem Förster W.Lamneck im Königsberg an. 4B-Tour steht für 2 Berge und 2 Burgen. Es erwartet Sie eine anspruchsvolle Wanderung mit ca. 500 Höhenmetern. Sie lernen viel Interessantes über Erd- und Waldgeschichte, über Forst- und Sport vor Ort und alles was Sie rund um das Ökosystem Wald bewegt. Zur Regeneration zwischendurch ist eine Hütteneinkehr im Wald geplant! Ausrüstung: witterungsangepasste Kleidung, gutes Schuhwerk und Trinkflasche nicht vergessen. Verpflegung: aus dem Rucksack Leitung: Werner Lamneck Termine: 1 Tag, 09:30-15:30 Uhr Ort: Treffpunkt Rathausplatz Wolfstein Kursgebühr: 24,50 (bis 12 TN) bzw.20,50 (ab 13 TN) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel Wohlfühl Tag - Zeit zum Entspannen, Innehalten und Genießen Abschalten-Entspannen-Loslassen. Schenken Sie sich diesen Tag in einem angenehmen Ambiente und tanken Sie neu auf. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm aus Entspannung, Meditation und Verwöhneinheiten für Körper, Geist und Seele. Zeit zum Genießen!! Entspannen Sie bei geführten Traumreisen, Achtsamkeitsübungen und Atemmeditationen, intensiven Körpererfahrungen in Form von Bodyscan und ayurvedische Verwöhnmassagen als Partnerübungen, die Sie auch nach Hause mitnehmen können. Bitte mitbringen: Isomatte, bequeme Kleidung, warme Socken, Decke und evtl. Kissen, großes Handtuch. Leitung: Birgit Schmid-Schummel Termin: Samstag, den von 10:00-17:00 Uhr Ort: Wasserburg Reipoltskirchen, Malschule Kursgebühr: 28,50 Euro (bis 12 TN) 24,00 Euro (ab 13 TN) zzgl. 3,00 Euro für Materialkosten Wie kann ich mein Kind schon im 1. Lebensjahr altersgerecht fördern? Ein Vortrag mit vielen praktischen Tipps und Hinweisen rund um das Thema Spiel- und Bewegungsangebote für die Kleinsten. Leitung: Carolin Bauer (Hebamme) Termine: 1 Vormittag: Montag, den , Ort: Realschule Plus Wolfstein Kursgebühr: 8, Erste Hilfe am Kind Kindernotfälle sind immer dramatisch und bedeuten für Eltern, Großeltern und alle, die mit Kindern zu tun haben eine besondere Herausforderung. Kinder sind keine kleinen Erwachsene, sie bedürfen gerade in Notfallsituationen einer besonderen Aufmerksamkeit. Leitung: Markus Fuchs (DRK Kreisverband Kusel e.v.) Termine: Samstag, von 09:00-16:30 Uhr Ort: DGH Eschenau, Bahnhofstraße 15, St. Julian Kursgebühr: 35, Französisch für Fortgeschrittene - A2 Leitung: Termine: Catherine Thiel 10 Abende, , jeweils montags von 19:00-20:30 Uhr Auf zur Aschb acher Kerwe vom September 2017 im Dorfgemeinschaftshaus Hierzu laden wir euch alle ganz herzlich ein! Los geht s am: Freitag, Uhr Kerweauftakt - Pizzaabend ab Uhr Plattenparty mit Albin Samstag, ab Uhr Sonntag, ab Uhr Live-Musik mit Sergeant Tanzmusik für Jung + Alt Mittagessen (Dieses Jahr zusätzlich Rippchen mit Kraut- + Meerrettichsoße) Uhr Kerwered anschl. Unterhaltung mit dem Musikverein Hinzweiler Kaffee und Kuchen ca Uhr BINGO Montag, ab Uhr Traditioneller Frühschoppen mit Tom An allen Tagen ist der Eintritt frei Barbetrieb - Bierstand Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Auf euer Kommen freuen sich die Straußjugend und die Kerwevereine Schützengilde Königsberg 1. Deutsche Meisterschaft vom Deutschen Schützenbund - Bogenschießen im 3D Parcours Hinzweiler Eröffnung der Meisterschaft am Freitag, dem , ab Uhr im Schützenhaus Hinzweiler. Stehempfang mit kleinem Umtrunk Hierzu ergeht herzliche Einladung.

13 Rundschau Ausgabe 36/2017 Schützenverein Edelweiß e.v. Cronenberg Der Schützenverein lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner zum Dorffest und Jedermannschießen am Sonntag, den ab Uhr am Cronenberger Schützenhaus ein (bei schlechter Witterung im Schützenhaus). Ab Uhr am oder im Schützenhaus Frühschoppen Mittags Rollbraten vom Holzgrill Ab Uhr Kaffee und Kuchen Uhr Schießen mit Luft- und Lasergewehr Zur besseren Planung bitten wir Sie ihre telefonische Vorbestellung bei Herrn Thomas Wannenmacher unter 06382/ abzugeben Anmeldung Ja, ich / wir nehmen mit Personen am Dorffest teil und bestellen verbindlich: Port. Rollbraten mit Salat zu je 7,50 uro Port. Rollbraten mit Brot zu je 6,00 uro Ja, ich / wir spenden einen Kuchen (Art) SV Hinzweiler Am Donnerstag, den trägt die TSG Wolfstein das ausgefallene Heimspiel gegen den FV Bruchmühlbach in Hinzweiler aus. Spielbeginn ist 19:00 Uhr. Sachbeschädigung an der Sportanlage des SV Hinzweiler In der Nacht vom auf den machten sich Unbekannte erstmals an der Laterne zu schaffen, die den Pfad zum Sportlerheim zum Talbach hin ausleuchtet, und beschädigten sie massiv. Ein paar Tage später wurde der Metallpfahl ganz umgeknickt. Wer diesbezügliche Beobachtungen gemacht hat oder anderweitige Hinweise geben kann, möge sich beim 1. Vors. Werner Lang ( ) melden. PWV Hinzweiler Abendwanderung nach Aschbach Am Samstag, dem 9. September 2017 Abmarsch: Uhr Ortsmitte. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Tag des offenen Denkmals in der Gemeinde Grumbach am Sonntag, Geöffnet sind folgende Baudenkmäler: Das Rheingräfl. Archivgebäude, die Kirche und der Kirchenkeller von bis Uhr. Führungen durch den Schloßbezirk und den historischen Ortskern (10.30 Uhr u Uhr) Ausstellung u. Bilderdokumentation Treffpunkt: In den Gewölben des Rheingräfl. Archivgebäudes, Auf dem Schloß 8. Tag der offenen Tür Freunde und Förderer der Feuerwehr in der Gemeinde Herren-Sulzbach e.v. Der traditionelle Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Herren-Sulzbach findet am Sonntag, dem statt. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Frühschoppen ab Uhr mit dem Posaunenchor Herren-Sulzbach. Mittagessen gibt es ab Uhr. Folgende Speisen werden angeboten (gegen Vorbestellung): - Wellfleisch mit Sauerkraut, Brot und Meerrettichsoße - Leberknödel mit Sauerkraut und Brot - Kartoffelwurst mit Sauerkraut und Brot - Bratwurst rot mit Brötchen, Bratwurst weiß mit Brötchen Um Voranmeldung bei Jochen Franzmann oder Hans-Jürgen Welschbach wird gebeten. Auch in diesem Jahr gibt es ein buntes Nachmittagsprogramm mit - Darbietung Holz-Spannungssimulator - Hüpfburg - Fahrten mit dem Feuerwehrfahrzeug usw. Ab Uhr gibt es Kaffee und Kuchen. Die Freiwillige Feuerwehr und der Förderverein freuen sich auf Ihren Besuch. Honeller Quetschekuchekerb Freitag, Uhr Fassbieranstich durch den Ortsbürgermeister anschließend Fackelumzug Samstag, Uhr Kerwerock mit Partyband The Muppets Sonntag, Uhr Kerweumzug mit anschließend Kerwered Unterhaltung mit Wolfgang Bayer Montag, Uhr Frühschoppen Uhr Schnitzelessen Ganztägig Tanzmusik der Dell s Hausband An allen Tagen ist der Eintritt frei. Außerdem gibt es Sonntag und Montag für die Kinder ein Kettenkarussell. Unser Dank gilt auch dieses Jahr ganz herzlich bei allen Spendern, die es wieder ermöglichten, dass für unsere kleinen Gäste ein Kettenkarussell zur Verfügung gesellt werden konnte! Des weitern gilt unser Dank auch allen Helferinnen und Helfern, die durch Kuchenspende und Dienste an allen Tagen mit für ein gelungenes Fest sorgen. Die Vereinsgemeinschaft freut sich auf euer kommen und wünscht frohe Kerwetage. JFV Königsland Fußballtraining für Bambini Juniorenförderverein der Vereine TSG Wolfstein-Roßbach, SV Einöllen, TuS Jettenbach, SG Eßweiler-Rothselberg, SV Kaulbach-Kreimbach und SV Lauterecken Jungen und Mädchen Jahrgang 2011 und jünger Ab sofort bietet der JFV Königsland wieder Bambini-Training an zwei Standorten an: Mittwochs, Uhr (Turnhalle Wolfstein) Donnerstags, Uhr (Sportplatz Jettenbach) Ansprechpartner: Benjamin Emrich (Jugendleiter), Tel.: 0179/ Trainer: Jochen Druck (Jettenbach), Mario Edinger (Wolfstein) Horst Kondratiuk (Wolfstein)

14 Rundschau Ausgabe 36/2017 Wanderverein Jettenbach Der Wanderverein wandert am Sonntag, , zum Wolfsbornerhof bei Herchweiler i.o. mit Besichtigung einer Ziegenschaukäserei. Abfahrt um 09:30 Uhr am Eugen-Kleemann-Platz. Wanderführer: Udo Christoffel. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Breitensportabteilung TuS-Jettenbach spendet an Kindertagesstätte Die Kindertagesstätte in Jettenbach freut sich über eine Spende in Höhe von 125 Euro. Die Spende übergab Jacqueline Herz, Leitung der Abteilung Breitensport des TuS Jettenbach, an den Vorstand des Kindergarten Fördervereins, Sascha Laub. Die Spende wurde im Rahmen des 125 -jährigen Vereinsjubiläum des TuS Jettenbach von Läufern, die an dem Spendenlauf teilnahmen, und weiteren freiwilligen Spendern gesammelt. Der Verein bietet seit 125 Jahren verschiedene sportliche Aktivitäten für alle Sportbegeisterten an. Aktuell gibt es den Herren- und Jugendfußball sowie verschiedene Kurse im Bereich des Breitensports, wie z.b. Step Aerobic, Starker Rücken und noch einiges mehr. Mit dem Spendengeld wird eine neue Rutsche für Kleinkinder und diverses Bastelmaterial angeschafft, für eine Reichweite von ca. 3 Monaten. Tag des offenen Denkmals Macht und Pracht Offene Kirchen am 10. September Unter dem Motto Macht und Pracht wird der diesjährige Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 10. September begangen. Herrschaftliche Gebäude wie Burgen und Schlösser, die Kaiserdome usw. stehen dabei im Mittelpunkt, ebenso Kulturdenkmäler, deren Macht und Pracht man vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennt. In Jettenbach steht die als Musikantendom bekannte Jettenbacher Kirche, die als neugotische Hallenkirche 1895/96 vom Speyerer Architekten Franz Schöberl erbaut wurde. Hier finden bei Bedarf Führungen statt. Zusätzlich zeigen die Mitglieder des Kunstkreises Kusel Adelheid Stein aus Friedelhausen sowie Nancy und Sven Blum aus Jettenbach bei einer Gemälde- und Skulpturenausstellung ihre Werke. Frau Stein stellt Kaffee-, Acryl- und Ölgemälde in verschiedenen Stilrichtungen von abstrakt bis religiös aus. Ehepaar Blum präsentiert abstrakte Skulpturen und Bilder. Die kleine Kirche in Kollweiler mit ihrem Chorraum aus dem 15. Jahrhundert zeigt eine Ausstellung zur Geschichte, ab Uhr lädt das Kirchgartencafe ein und um Uhr findet eine Abschlussandacht in diesem schmucken Kleinod statt. Etwas älter ist die Protestantische Kirche in Reichenbach-Steegen, deren Fresken aus dem 13. Jahrhundert stammen; ihr Kirchturm diente einst als Wehrturm. Die Protestantische Kirchengemeinde bietet an diesem Tag Führungen in der sehenswerten Kirche an. Gleichzeitig findet das Gemeindefest statt, bei dem mittelalterlich gewandete Personen dabei sind. Auch für die Kinder ist ein eigenes Programm mit Laubsägearbeiten und einer Märchenerzählerin im Turmzimmer vorgesehen. An verschiedenen Stationen wird auch an des Leben und Wirken Martin Luthers erinnert. Am bundesweiten Tag des offenen Denkmals, dessen Koordination bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz liegt, sind die Kirchen von bis Uhr geöffnet. Sportplatz in Kappeln Sonntag , Uhr SG Perlbachtal II - FC Bärenbach II C-Klasse Birkenfeld Ost Sonntag , Uhr SG Perlbachtal I - FC Bärenbach I B-Klasse Birkenfeld Ost SG Perlbachtal ASV Langweiler/Merzweiler: Termine B-Junioren: Samstag, , 16:30 Uhr in Laubenheim JSG Langenlonsheim/Laubenheim - ASV 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Hintertiefenbach SG Regulshausen/Hintertiefenbach 2 - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, , 15:00 Uhr in Hintertiefenbach SG Regulshausen/Hintertiefenbach - ASV Landfrauenverein Lauterecken Besichtigung der Firma KOB in Wolfstein am Donnerstag den Treffpunkt ist um 08:45 Uhr am Kreuz in Lauterecken. Wir fahren mit Fahrgemeinschaften. Für Führung und Mittagessen Unkostenbeitrag in Höhe von 8,- pro Teilnehmer. Nicht Mitglieder sind herzlich willkommen. Anmeldung bei U. Bäcker Tel.: 06382/586 oder M. Fritz Tel.: 06382/1685. Doppelte Freude! Samstag, 26. August 2017 geschätzte 30 C im Schatten ein herrlicher Sommertag für gleich 2 Aktionen! Ort: Bahnwärterhäuschen in Odenbach Wer: Verkehrs-und Förderverein PRO Odenbach e.v. 1) Am frühen Vormittag stellten fleißige Helfer eine weitere, von Helge Stolz gespendete Ruhebank auf. Sie fand kurz darauf die ersten begeisterten Nutzer, denn beim Halt von mehr als 2 Draisinen, genügen die Sitzplätze der Ortsgemeinde nicht. Bequem und optisch sehr ansprechend fanden die Draisinenfahrer die Sitzgelegenheit. Ein Dank an den Spender! 2) Unser Kind hat einen Namen! Vor geraumer Zeit starteten wir den Aufruf, Namensvorschläge für Trudes Kind im Bahnwärterhaus zu machen. Es gingen viele phantasievolle Kreationen bei uns ein. Letztendlich machte der Vorschlag von Michael Langel das Rennen: STELLA (vom Stellwerk / Sternchen). Da der Pate leider verhindert war, durfte Andrea Langel in Vertretung die Urkunde entgegennehmen. Wie versprochen, wurden alle Namensgeber zu Kaffee und Kuchen zur Feier des Tages eingeladen. Aus verschiedensten Gründen war der Kreis jedoch recht überschaubar, nichts desto trotz genossen die Gäste den Nachmittag. Sie freuten sich sehr über den festlich gedeckten Kaffeetisch, Sommerblumen rundeten die Feier ab. Aromatischer Kaffee, Kuchen und Herzhaftes, Sekt mit und auch ohne Alkohol, Mineralwasser und Säfte schmeckten ganz ausgezeichnet! Draisinenfahrer bekamen natürlich auch die, ein oder andere, Leckerei mit auf den Weg. Das fanden alle prima! Verkehrs- und Förderverein Pro Odenbach e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Montag, 11. September 2017 findet im Sitzungssaal des Odenbacher Rathauses unsere Jahreshauptversammlung statt. Wir beginnen um Uhr und laden dazu recht herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.) Begrüßung und Totenehrung 2.) Tätigkeitsbericht der ersten Vorsitzenden 3.) Bericht der Kassenwartin 4.) Bericht der Kassenprüfer 5.) Entlastung der Vorstandschaft 6.) Neuwahlen 7.) Vorschau auf weitere Planung 8.) Verschiedenes Wir freuen uns auf einen informativen Abend und über rege Teilnahme. DRK Ortsverein Offenbach-Hundheim Blutspenden - Rettet Leben Der DRK Ortsverein Offenbach-Hundheim lädt herzlich ein zu Blutspendeterminen in St. Julian am 8. September in der Grundschule sowie in Offenbach-Hundheim am 11. September im Feuerwehr-/Gemeindehaus jeweils von bis Uhr. Um den notwendigen Bestand an Blutkonserven sicher zustellen, bitten wir sehr um Ihre Unterstützung.

15 Rundschau Ausgabe 36/2017 Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 13. September geht die Wanderung rund um Olsbrücken. Abfahrt mit dem Bus an der Haltestelle Süssel ist um 11:50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Ortsgemeinde Reipoltskirchen Einladung zur Eröffnung des Spiel- und Generationenplatzes mit Jugendraum Sehr geehrte Gäste, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus diesem Anlass laden wir Sie sehr herzlich zur Einweihung am Sonntag, dem ab Uhr ein. Zur Unterhaltung gibt es Ballonfliegen, Schätzspiele und Kinderschminken. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Wir freuen uns auf alle Besucher Groß und Klein und wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung. Die Ortsgemeinde Ernst Eckert, Ortsbürgermeister Tag des offenen Denkmals Der Förderverein Historische Dorfkirche Rothselberg lädt am Sonntag, den zum Tag des offenen Denkmals in die für alle Besucher geöffnete Rothselberger Kirche ein. Eröffnet wird der Tag um Uhr durch eine Andacht von Pfr. Stefan Müller zum diesjährigen Motto Macht und Pracht. Walter Ott, der Vorsitzende des Fördervereins, bietet für alle Interessierten um Uhr, Uhr und Uhr eine Kirchenführung an, in der es neben Informationen zur Kirche vor allem um die Wandmalereien aus dem 14. Jh. gehen soll. Im neugestalteten Turmzimmer mit historischen Bildern zur Kirche wird es um Uhr und um Uhr Gelegenheit zu einer Meditation geben. Der Verein freut sich über viele Besucher, die auch zwischen den angegebenen Zeiten gerne die Kirche besuchen können. Bauernstammtisch Wiesweiler Der nächste Stammtisch findet am Mittwoch den 6. September 2017 um Uhr im Bürgerhaus Wiesweiler statt. Thema: Aktuelles zur Herbstbestellung Referentin: Bettina Kirchmer DLR Westpfalz Wolf Stein in Wolfstein Der Schriftsteller, Fotograf und Musiker Wolf Stein aus Magdeburg kommt auf Einladung des Fördervereins der Stadtbücherei wieder nach Wolfstein. Er wird seinen zweiten Mecklenburgroman Der Fährmann vorstellen, in dem er eigene Erfahrungen auf einer handbetriebenen Seilfähre verarbeitet hat. Der multimediale Abend findet am Freitag, den 8. September um Uhr im Rathaus in Wolfstein statt. Der Eintritt ist frei. Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Veranstaltungen zum Thema Kleingewässer in der Landschaft am Mittwoch, 27. September 2017 von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus in Hütschenhausen und Selbstbestimmtes Älterwerden im ländlichen Raum am Donnerstag, 28. September 2017, von Uhr bis Uhr in der Hochschule für öffentliche Verwaltung (Zentrale Verwaltungsschule) St. Veit-Straße in Mayen. Nähere Informationen sowie die Flyer zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Internetseite, Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per Mail oder Fax an. Veranstaltung der SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.v. Termin : Donnerstag, den 14. September 2017 Die SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.v. lädt zu einer weiteren Veranstaltung Patienten und interessierte Gäste, für Donnerstag, dem 14. September 2017, ein. Das Treffen findet um Uhr, im Martin-Luther- Haus, in Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der Rechstraße 6, statt. Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 14. September um Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von bis Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Lammfest auf dem Hofgut Neumühle Es ist wieder soweit. Die Donnersberger Lammwochen bringen vom 15. September bis 1. Oktober Kochkunst und das Genießen von qualitativ hochwertigen, regionalen Nahrungsmitteln zueinander. Den Auftakt und zugleich das kulinarische Highlight zu den Lammwochen bildet das Lammfest am Sonntag, 17. Sept., von Uhr auf dem Gelände des Hofguts Neumühle bei Münchweiler an der Alsenz. Unter dem Motto Qualität aus der Region - Genuss für die Region laden fünf Restaurants im Donnersbergkreis dazu ein, leckere Variationen vom Donnersberger Lamm zu genießen. Allgemeine Nachrichten Projektförderung durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz Thema 2018: Industrialisierung und Kultur Industrie-Kultur ist das Motto für den Kultursommer Rheinland-Pfalz 2018! Orte der Industriekultur fallen einem ein. Rheinland-Pfalz hat so einige davon - und viele werden heute kulturell genutzt, von der Kammgarn in Kaiserslautern bis zur Sayner Hütte in Bendorf, von der Glockengießerei in Saarburg bis zum Kulturwerk Wissen und mehr. Welche Orte gibt es noch? - Was ist ihre Geschichte? - Welche neuen Orte sind eine Entdeckung oder gar Erweckung durch die Kultur wert? Wenn man sich anschaut, wie diese Stätten und das, was dort passierte, die Menschen und ihr Leben prägten oder noch heute prägen, dann stellt sich auch die Frage nach künstlerischen Inhalten: Wie haben die Kreativen der verschiedenen Kunstsparten immer wieder auf die Entwicklungen des modernen Lebens in einer von Technik geprägten Welt reagiert? Wie reagieren sie heute auf die fast täglichen Veränderungen? Es geht also beim Motto 2018 auch um ganz aktuelle Themen! Kulturprojekte von freien oder öffentlichen Veranstaltern, Vereinen oder Künstlergruppen, die zwischen dem 1. Mai und 3. Oktober in Rheinland-Pfalz stattfinden, können eine Förderung durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz erhalten. Ideen zum Jahresmotto werden bevorzugt. Jetzt können Anträge für den Kultursommer Rheinland-Pfalz 2018 Industrie-Kultur eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung finden Sie im Anhang, weitere Informationen und die Antragsunterlagen im Internet unter Einsendeschluss ist der 31. Oktober Bei neuen Projekten mit einem Zuschussbedarf über 5.000,00 bitten wir, sich bis Ende September 2017 beim Kultursommerbüro zu melden. Bertelsmann Stiftung bestätigt kommunale Finanzmisere Der Kommunale Finanzreport der Bertelsmann Stiftung bestätigt, dass Rheinland-Pfalz nach wie vor zu den Krisenregionen der Kommunalfinanzen in Deutschland gehört. Bei gleichem Aufgabenumfang wie in anderen Bundesländern ist die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land völlig unzureichend. Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 festgestellt. Seitdem hat es die Landesregierung versäumt, die chronische Unterfinanzierung von Städten, Landeskreisen und Gemeinden wirksam zu beseitigen. Ganz im Gegenteil werden ständig weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, ohne zugleich für eine angemessene Finanzierung derselben zu sorgen. Der GStB fordert vom Land, dass es seiner verfassungsrechtlich normierten Verantwortung für die Kommunen gerecht wird und mindestens 300 Mio. mehr in das System gibt. Nur so kann der zwingend notwendige Haushaltsausgleich erzielt werden.

16 Rundschau Ausgabe 36/2017 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Trippstadt, Hauptstr. 70a KL, Richard-Wagner-Str. 25 Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach Öl-/ Umstellprämie Jetzt bis zu 500 Euro sichern! Jetzt von Öl* auf Erdgas von Pfalzgas umstellen! Alle Infos auf pfalzgas.de *Bei Heizungsumstellung von einem anderen Energieträger auf Erdgas

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