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1 AMTSBLATT Nr. 47 vom Verbandsgemiinde Klrchhelmbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft $» J&Ä. &&* & * Auskunft erteilt: Frau Druck f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde tlbesheim für das Jahr Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Morschheim für das Jahr Bekanntmachung über automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet Bekanntmachung über die Pressemitteilung über Melderegisterauskünfte und Auskunftssperre II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die Traubenernte- und die Weinerzeugungsmeldung und die Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung Bekanntmachung über eine Termänbestimmung im Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Mannheim Bekanntmachung über eine Terminbestirnmung im Wege der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden Bekanntmachung über die 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes am Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Orbis Seite Seite Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden C vg@kirchheimbolanden.i Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden. Neue Allee 2: Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr und nachmittags geschlossen 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr

2 Nachtragshaushaltssataing der Ortsgemeinde ifbesheim für das Jahr 2011 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBI. S. 162) folgende Nachtragshaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom AZ.: 33/029/ hiermit bekanntgemacht wird. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt gegenüber bisher erhöht vermindert nunmehr um um festgesetzt auf der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und auf neu festgesetzt. Hiervon dienen der Zwischenfinanzierung

3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermäclitigungeii werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. i 6 Stellenplan Der vom Ortsgemeinderat am beschlossene Stellenplan wird nicht geändert. 7 Eigenkapitaf Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,19. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,19 und zum ,19. Ilbesrieim, gez. Schornick (Schornick) Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 liegt vom bis 30.12,2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

4 r Nachtragshaystialtssafzung der Ortsgemeinde Morscfitteim für das Jahr 2011 vom 12, Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBI. S. 162) folgende Nachtragshaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom AZ.: 33/029/ hiermit bekanntgemacht wird. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 1 Ergebnis- und Finanzfiaushait 1. im Ergebnishaushalt gegenüber bisher erhöht vermindert nunmehr um um festgesetzt auf der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und auf neu festgesetzt. 831,840 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpfllchtungsermäcritigungen werden nicht veranschlagt. -2-

5 E Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. 6 Stellenplan Der vom Ortsgemeinderat am beschlossene Stellenplan wird geändert (siehe Seite 10). 7 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,90 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,90 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,90 Euro. lyiorscrtheim, gez. Fister (Fister) Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 Siegt vom bis 30,12,2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

6 *O "> t&r*-,.-.«>. \ktiv für * Zükui Automatisierte Rflelderegisterauskünfte über das Internet Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheämbolanden darf nach 34 Abs. 1 des Meldegesetztes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschrift einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Der Widerspruch ist unter Angabe der postalischen Anschrift einzulegen. In diesem Fall wenden sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Zimmer 012, Tel oder f ' - s V..,.. j Bankverbindungen: Besuchszeiten Sparkasse Donnersberg BLZ , KTO 7377 Telefon Montag 8.00 bis Uhr, bis Uhr Volksbank Kirchheimbolanden BLZ , KTO Telefax Dienstag 8.00 bis Uhr, bis Uhr Äa4^l%^XXXX)<äQ t»»j^)äs)lämm Mittwoch 8.00 bis Uhr Sparda-Bank Mainz eg BLZ , KTO vg@kirchheimbolanden.de Donnerstag 8.00 bis Uhr, bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr

7 570 vj / U Kirohheimbolanden Aktiv für *,- ;,- tfö<w'ä>x. &'# * - -' lyselderegisterauskütifte und Auskunftssperre Das Meldegesetz von Rheinland-Pfalz lässt in folgenden besonderen Fällen Auskünfte aus dem Melderegister gemäß 35 Meldegesetz zu: an Parteien, Wählergruppen und andere Wahlvorschlagsträger bei Wahlen an Antragsteller von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk bei Ehe- und Altersjubiläen an Adressbuchverlage. Bürger/innen, die der Weitergabe ihrer persönlichen Daten widersprechen wollen, können eine Auskunftssperre beantragen, an die die Meldebehörde aus Gründen des Datenschutzes zwingend gebunden ist. In diesem Fall wenden sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Zimmer 012, Tel oder /,- Bankverbindungen: Besuchszeiten - '. Sparkasse Donnersberg BLZ , KTO 7377 Telefon Montag 8.00 bis Uhr, bis Uhr "" Volksbank Kirchheimbolanden BLZ KTO Telefax Dienstag 8.00 bis Uhr, bis Uhr >wsä{iüiij^^xxx^m«äq()oöa^xx Mittwoch 8.00 bis Uhr Sparda-Bank Mainz eg BLZ , KTO vg@kirohheimbolanden.de Donnerstag 8.00 bis Uhr, bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr

8 ;'"die''iisifiiif^ völs^irmi^''öder nicnt rechtzeitig erstattet y/ertfen,' stellt dies eine Ördriiirigs'widrigleit im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäße Meldung ist däiäer' literos Vörlfedl t ii^ ftr die l^ftääe an ^ttttt^gsra^bahrnen entspredhend der Vö (E6):Mr. 1234/2007, wie feteisftws^ist die ^ rjeftt^ Wir %it Meldetermin 'zu

9 572 Aktenzeichen: l K14/ Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmimg Ausfertigung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Wohnungsgrandbuch von Marnheim Blatt 1301 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grandbesitz am Dienstag, den um 14:30 Uhr vor dem Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, Rockenhaiisen, Sitzungssaal l l versteigert werden: Miteigentumsanteil von 1/6 an Grundstück Marnheim Flst.Nr. 108 Gebäude-und Freifläche Hauptstraße qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß des Hauptgebäudes, einem Kellerraum, der Kammer II und einer Garage im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. I. Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: ,00 EUR Beschlagnahme: Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grandbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerangserlöses dem Ansprach des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Terminsbestimmung doc

10 7 7 / Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Rauch Rechtspfleger Ausgeferti; Rock Als Ur^rldike öl itin 4er Geschäftsstelle

11 Aktenzeichen: l K 120/10 Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kirchheimbolanden Blatt 2766 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den um 13:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37, Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: l Kirchheimbolanden Flst. 90 Hof- und Gebäudefläche Vorstadt qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: Zubehör: ,00 EUR ,66 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Gaststätte im Erd- und Wohnung im Obergeschoss, zweigeschossigen Wohnanbau (bestehend aus zwei Wohneinheiten) und eingeschossigen Toilettenanbau bebautes Grundstück. Das Zubehör besteht aus Gaststätten- und Kücheneinrichtung. 3 Kirchheimbolanden Flst. 91 Gebäude- und Freifläche Vorstadt qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: ,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem Garagengebäude (bestehend aus fünf Garagenstellplätzen) und zwei weiteren KFZ-Stellplätzen bebautes Grundstück. Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. 1K Terminsbestimmung.doc

12 Re hte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Opp / Rechtspflegerirf^

13 "7. ejigraassal'.'.'.'.'.v.'.'i'.'^ i, i, i, n n i,,, 11,,,, n., i,, h«a«fs\ '.s / HttBaresPfrtmnrtal Bekanntmachung Die Sitzung (Nr. 06/2011) der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal (öffentlich) findet am Montag, um 16:00 Uhr im Besprechungsraum der Kläranlage, An der alten B 47, in Monsheim, statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil TOP 1: TOP 2: Bericht und Schlussbesprechung über den Jahresabschluss zum , Feststellung des Jahresergebnisses, sowie Entlastung des Verbandsvorstandes. Änderung des 8 Abs. 4 der Betriebssatzung TOP 3: Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2012 TOP 4: TOP 5: Vorstellung des Ergebnisses der Ausschreibung Sanierung der Kanalhaltungen und Schächte des Verbindungssammlers 01 zwischen Bischheim, Kupfermühle und Einselthum". Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der durchzuführenden Arbeiten. Erstellung einer neuen BHKW-Anlage Monsheim, Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal (gez. Magsig) Verbandsvorsteher

14 77 Aktenzeichen: l K118/ Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Ausfertigung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Orbis Blatt 558 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den um 14:30 Uhr beim Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, Rockenhausen, Sitzungssaal l versteigert werden. Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2 Gemarkung Orbis, Flurstück 1464/9 Gebäude-und Freifläche Leithof zu 665 m 2 Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: 8.300,00 EUR Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß 8 5 a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein im Außenbereich gelegenes, mit Gras Gebüsch und vereinzelten Bäumen bewachsenes unbebautes Grandstück welches lt. Sachverständigengutachten teilweise als Lager-/Schuttplatz benutzt wurde. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Terminsbestimmung Versteigerung.doc

15 "r Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Rauch Rechtspfleger Ausgefragt Rock Als U

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