Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Autofrei, Bahn, Fahrradmitnahme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Autofrei, Bahn, Fahrradmitnahme"

Transkript

1 Rundschau Mittwoch, 3. August 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 17 Ausgabe 31/2016 Verkehrsregelungen für den 22. Erlebnistag Autofreies Lautertal Sonntag, 7. August 2016 Am Sonntag, 7. August 2016, findet zum 22. Mal der Erlebnistag Autofreies Lautertal statt. Die Strecke darf nur mit Rad, Inline-Skates, Rollschuhen und allem, was Räder - aber keinen Motor - hat, befahren werden oder natürlich auch zu Fuß zurückgelegt werden. Aus diesem Grund werden die L 387, die K 12 und 62, eine Teilstrecke der L 389 und die B 270 an diesem Tag von Uhr bis Uhr, ab Kaiserslautern, Einmündung L 395 / L 387 (Höhe Kammgarn) bis Lauterecken für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Umleitung des Gesamtverkehrs erfolgt über zwei ausgeschilderte Umleitungsstrecken. Aus Richtung Kaiserslautern erfolgt die Umleitung überörtlich über die K2 / L387 - Ortsteile Morlautern und Erlenbach, L Otterberg - L Schneckenhausen - Schallodenbach - Niederkirchen - Hefersweiler - Berzweiler - Reipoltskirchen - Ginsweiler - Adenbach - Odenbach, B Medard, Lauterecken und aus Richtung Lauterecken in entgegengesetzter Richtung. Aus Richtung Kusel erfolgt die Umleitung über Offenbach- Hundheim - L372 überörtlich über Nerzweiler, Hinzweiler, Oberweiler im Tal, Eßweiler, Rothselberg, Kollweiler, Schwedelbach, Weilerbach und aus Richtung Mackenbach in entgegengesetzter Richtung. Kreisverwaltung Kusel Autofrei, Bahn, Fahrradmitnahme Autofreies Lautertal am 7. August Regionalbahnen mit erweiterter Fahrradmitnahme Am Sonntag, dem 7. August 2016, findet die Radlersaison im Lautertal mit dem Erlebnistag Autofreies Lautertal ihren Höhepunkt. An diesem Tag werden auf Initiative des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd sämtliche im Lautertal verkehrenden Regionalbahnen durch ein weiteres Fahrzeug verstärkt und verfügen somit über eine erhöhte Fahrradmitnahmekapazität. Die Regionalbahnen fahren nach dem Fahrplan der Lautertalbahn und starten in Kaiserslautern (mit Anschlüssen in/aus Richtung Pirmasens, Homburg, Bad Kreuznach und Neustadt/W) stündlich von 08:34 Uhr bis 20:35 Uhr, ab Lauterecken fahren die Züge ab 08:33 Uhr stündlich bis 19:33 Uhr. VRN-Tages-Karte Für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder eine Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahre (sog. Familienkinder) und max. eine weitere zahlungspflichtige Person. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Tages-Karte angegeben werden. Sie wird für drei Geltungsbereiche ausgegeben und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) im jeweiligen Geltungsbereich am Tag der Entwertung bis Uhr des Folgetages. Nähere Informationen zu den Fahrplänen und Tarifen erhält man unter der Servicehotline des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (0,14 / Minute aus dem Festnetz, aus Mobilfunknetzen ggf. abweichende Tarife, max. 42 Ct./Min.) bzw. sind im Internet unter abrufbar. Alle Tarif- und Fahrplanangaben ohne Gewähr. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd von der Gartenschau Kaiserslautern bis zum Verldenzschloss Lauterecken Das Programm zum Erlebnistag finden Sie im Innenteil. Aushilfskräfte gesucht Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht für ihre Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten Raumpfleger/innen zur Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung. Es handelt sich um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Interessenten melden sich bitte schriftlich (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse) bis spätestens bei: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - SGG Schulstr. 6 a, Lauterecken Tel.: 06382/ oder info@vg-lw.de Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Unterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. In Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter

2 Rundschau Ausgabe 31/2016 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 31/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 3. August 2016 Ausgabe 31/2016 Öffentliche Bekanntmachungen Buborn Bekanntmachung Am Montag, dem 8. August 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Buborn, Weihergasse 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Buborn statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 3. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan Informationen, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil 5. Pachtangelegenheit III. Öffentlicher Teil 6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Martin Henning, Ortsbürgermeister Cronenberg Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Cronenberg für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Cronenberg, den gez. Wannenmacher, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Cronenberg für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 500 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 820 EUR EUR

4 Rundschau Ausgabe 31/ Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 0 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 0 EUR 0 EUR 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 320 v. H. 320 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H. b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 12 EUR/ha 12 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 6 EUR auf 6 EUR. 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu 6. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 2 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Cronenberg, den gez. Wannenmacher, Ortsbürgermeister A n l a g e z u 6 E i g e n k a p i t a l Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Cronenberg Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in EUR 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres 0 147

5 Rundschau Ausgabe 31/2016 Langweiler Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Langweiler für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Langweiler, den gez. Janß, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langweiler für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500 EUR 500 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 0 EUR 0 EUR 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 310 v. H. 310 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H. b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 0 EUR/ha 0 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 0 EUR auf 0 EUR.

6 Rundschau Ausgabe 31/2016 Siehe Anlage zu 6. 6 Eigenkapital 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Langweiler, den gez. Janß, Ortsbürgermeister Lohnweiler Relsberg Bekanntmachung am Freitag, dem 12. August 2016, Uhr findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr Sängerheim- 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Verschiedenes Walter Scherer, Ortsbürgermeister Merzweiler Bekanntmachung am Montag, dem 8. August 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Merzweiler, Hauptstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Merzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am gefassten Beschlüsse 3. Verschiedenes Klaudia Schneider, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Relsberg für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Relsberg, den gez. Werner, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

7 Rundschau Ausgabe 31/2016 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Relsberg für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kred Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 0 EUR 0 EUR 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 333 v. H. 333 v. H. - Grundsteuer B 413 v. H. 413 v. H. b) Gewerbesteuer 381 v. H. 381 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: Für den 1. Hund 40 EUR 40 EUR Für den 2. Hund 55 EUR 55 EUR Für jeden weiteren Hund 70 EUR 70 EUR 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 17,08 EUR/ha 17,08 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 9,08 EUR auf 8,00 EUR. 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu 6. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 2 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Relsberg, den gez. Werner, Ortsbürgermeister

8 Rundschau Ausgabe 31/2016 Jagdgenossenschaft Einöllen Jagdgenossenschaft Einöllen Bekanntmachung Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 18. Juni 2016 in der Vesperklause der Familie Kirchmer, Ausbacherhof, liegt in der Zeit vom bis beim Jagdvorsteher Werner Zinßmeister, Schulstr. 18A in Lauterecken zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus. Einöllen, im August 2016 Werner Zinßmeister, Jagdvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Rehaanträge Leichter Anstieg der Reha-Anträge, Zahl der Rentenanträge wieder auf demniveau der Vorjahre Die aktuelle Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geschäftsverlauf der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr waren Themenschwerpunkte der Vertreterversammlung. Die von Dietmar Wenderoth, vorsitzender Arbeitgebervertreter, geleitete Sitzung fand heute in der Fachklinik Eußerthal statt. Die Klinik für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker konnte am Vortag die Einweihung des neuen Bettenhauses feiern. Aktuelle Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung Auch im Jahr 2015 profitierte die gesetzliche Rentenversicherung von der guten Konjunktur in Deutschland. Vorstandsvorsitzender Dietmar Muscheid berichtete, dass das Haushaltsjahr zwar mit einem Defizit von 1,6 Milliarden Euro abgeschlossen wurde, die Nachhaltigkeitsrücklage aber mit 34 Milliarden Euro oder 1,8 Monatsausgaben weiterhin auf hohem Niveau liegt. Nach aktuellen Finanzschätzungen erwartet Muscheid Ende 2016 eine Rücklage von 30,7 Milliarden Euro oder 1,53 Monatsausgaben. Damit kann der Beitragssatz von 18,7 Prozent voraussichtlich bis 2020 unverändert bleiben. Höchste Rentenanpassung seit 23 Jahren Mit 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern fiel die Rentenanpassung in diesem Jahr besonders kräftig aus. Es war der höchste Anstieg seit 23 Jahren. Ausschlaggebend ist die gute Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter im Vorjahr. Die Gesamtkosten für die Deutsche Rentenversicherung belaufen sich für das zweite Halbjahr 2016 auf 6,2 Milliarden Euro. Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz Anstieg der Steuereinnahmen: Anstieg der Steuereinnahmen: Finanzämter sichern Einnahmen und finanzieren öffentliche Aufgaben Erneuter Anstieg auch in Rheinland-Pfalz Nach dem Rekordjahr 2015 zeigt die Bilanz auch nach dem ersten Halbjahr 2016 einen erneuten Anstieg der Steuereinnahmen: Bundesweit wurden bis Ende Juni dieses Jahres bereits rund 317 Milliarden Euro und damit 5,6% mehr als im Vorjahreszeitraum durch die Finanzämter eingenommen. Für Rheinland-Pfalz entspricht dies mit rund 12,5 Milliarden Euro einer Steigerung von über 1,1 Milliarden Euro und damit fast 10 % im Vergleich zum ersten Halbjahr Die insgesamt 25 rheinland-pfälzischen Finanzämter sorgen mit ihrer täglichen Arbeit somit für die nötigen finanziellen Mittel, ohne die der Staat öffentliche Aufgaben, wie den Bau und die Sanierung von Straßen, Schulen, Turnhallen, Krankenhäusern oder die Einstellung von Lehrern und Polizisten, nicht bewältigen könnte. Dabei bitten die Finanzämter um Verständnis, dass gerade in den Zeiten um den 31. Mai - dem Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung - aufgrund der Menge der eingehenden Erklärungen mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollte daher von Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abgesehen werden. Ende des amtlichen Teils

9 Rundschau Ausgabe 31/ Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 1. Feuerwehrtag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verleihung Goldene Feuerwehrehrenzeichen Berichtigung: Mit dem goldenen Feuerwehrehrenzeichen für 35 Jahre wurde ebenfalls ausgezeichnet: Reiner Lauwe aus Grumbach Hefersweiler Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Aufgrund der jüngsten Starkniederschlagsereignisse und Hochwassersituationen an Gewässern, sehen wir uns veranlasst, alle Gewässeranlieger nochmals über deren Rechte und Pflichten gemäß dem geltenden Wasserrecht zu unterrichten. Bauliche Anlagen an Gewässern: - Hütten, Zäune, Brücken u. ä. Für bauliche Anlagen am Gewässer sind wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich, wenn sie weniger als 10 m von Gewässern III. Ordnung bzw. 40 m von Gewässern II. Ordnung entfernt befinden. Kompost und Holzlagerung: - Kompost, Grünschnitt, Holzlager und Strohballen dürfen prinzipiell nicht an Gewässern abgelagert werden. Es ist unzulässig, entsprechendes Material an Ufern und an Böschungen zu deponieren. Keine Lagerung von Gegenständen: Gegenstände aller Art dürfen gleichwohl nicht in Gewässerschutzbereiche verbracht werden. Abfallentsorgung: Es ist strengstens verboten, Abfall jeglicher Art in oder an Gewässern abzuladen bzw. wilde Müllkippen anzulegen. Ufergestaltung: Ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch das Grundstück. Wurzeln standortgerechter Gehölze befestigen das Ufer. Keine Befestigung der Ufer mit Mauern oder sonstigen Materialien, wie Betonplatten, Bauschutt, Bretter o. ä. Uferverbau nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde Es besteht Genehmigungspflicht!!! Gehölzpflege auf dem eigenen Grundstück: - Gehölzpflege muss fachgerecht sein - Durchführungszeitraum in der Regel von Oktober bis Februar (vegetationslose Zeit) - Keine Anpflanzung standortfremder Gehölze wie Thuja, Fichten u. ä. Pflanzenschutzmittel und Dünger: Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Nur Produkte, die für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, verwenden. Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, Anwendungshinweise unbedingt beachten. Entsorgen von Produktresten (Restmengen oder Behälter) bei Schadstoffsammelstellen. Nicht in den Abfluss schütten!!! Keine Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in und am Gewässer, mindestens 5-10 m Abstand halten. Keine vorbeugende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (z.b. Unkrautvernichtungsmittel) auf bewuchsfreiem Untergrund. Wasserentnahme: Keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit und Verminderung der Wasserführung! Zu beachten sind konkrete Auswirkungen auf das Gewässer, saisonale Schwankungen u. ä. Grundsätzlich dürfen motorgetriebene Pumpanlagen zum Zwecke der Wasserentnahme nicht verwendet werden. Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise und der maßgeblichen Vorschriften des Wasserrechtes. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein -Fachbereich 2- In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Hinzweiler Vertretung Ortsbürgermeister Bis einschließlich übernimmt der Erste Beigeordnete Karl- Heinz Kondratiuk, Hauptstr. 61, Tel.: 06304/7987 die Amtsgeschäfte. Homberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bekanntgabe einer Eilentscheidung Ortsbürgermeisterin Frau Gräßer gab bekannt, dass eine Bauvoranfrage für ein geplantes Folienzelt als Unterstand von Pferden im Außenbereich eingereicht worden sei. Vor Erteilung des Einvernehmens von der Ortsgemeinde wurde eine Ortsbesichtigung mit dem Ortsgemeinderat vorgenommen. Der Ortsgemeinderat erteilte daraufhin das Einvernehmen zur Bauvoranfrage. Erste sachliche und räumliche Teiländerung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die Hofstücker im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB; Planaufstellungsbeschluss Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Textbebauungsplanes (Satzung) zur ersten sachlichen und räumlichen Teiländerung der 1. Änderung des Bebauungsplans Die Hofstücker im vereinfachten Verfahren. Ausweisung eines neuen Baugebietes Der Ortsgemeinderat beschließt, für die vorgesehene Ausweisung neuer Bauflächen eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Ortsbürgermeisterin einen Honorarvorschlag für eine solche Machbarkeitsstudie einzuholen, damit der Ortsgemeinderat in einer künftigen Sitzung über die Auftragsvergabe beraten und beschließen kann. Weiterhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, mit den zuständigen Landesplanungsbehörden abzustimmen, ob die Darstellung neuer Bauflächen für die Ortsgemeinde nur im Rahmen der vom Fusionsgesetz vorgeschriebenen Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der neuen Verbandsgemeinde erfolgen kann oder ob punktuell für den Bereich der Ortsgemeinde ein räumlicher Teilflächennutzungsplan möglich ist. Die Kosten der Machbarkeitsstudie sind im Haushaltsplan zu veranschlagen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Homberg zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Homberg zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

10 Rundschau Ausgabe 31/2016 Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Homberg zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Verabschiedungen Ortsbürgermeisterin Frau Gräßer verabschiedete Herr Otto Bauer als Gemeindearbeiter. Für seine langjährige Tätigkeit sprach sie ihm im Namen der Ortsgemeinde ihren Dank aus. Als Anerkennung überreichte sie ihm eine Urkunde und einen Präsentkorb. Lohnweiler Vertretung Ortsbürgermeister Bis einschließlich übernimmt der Erste Beigeordnete Thomas Knecht, Schulstraße 23, Tel.: 06382/ die Amtsgeschäfte. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Auftragsvergabe Sanierung Wirtschaftsweg Mausbach Der Ortsbürgermeister informierte den Gemeinderat über den Preisspiegel der Wegebaumaßnahme in der Mausbach. Der Preisspiegel lag jedem Gemeinderatsmitglied zur Einsichtnahme vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Oberweiler-Tiefenbach Nachruf Die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach trauert um Frau Annemarie Geib die am 22. Juli 2016 im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Die Verstorbene war vom 18. Juli 1994 bis 30. Juni 2014 Mitglied des Ortsgemeinderates Oberweiler-Tiefenbach. In der Zeit vom 22. Mai 1996 bis 31. August 2006 übte sie zudem das Amt der Zweiten Ortsbeigeordneten und vom 1. September 2006 bis 30. Juni 2014 das Amt der Ersten Ortsbeigeordneten aus. Mit beispielhaftem Einsatz und großem Engagement erfüllte die allseits geachtete Kommunalpolitikerin ihre Ehrenämter immer treu und gewissenhaft. Wir nehmen Abschied von einer aufrechten und pflichtbewussten Mitbürgerin, der wir in Dankbarkeit ein ehrendes Andenken bewahren werden. Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach Günter Schwambach, Ortsbürgermeister Odenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt die Erste Beigeordnete Helga Becker, Am Kohlenstein 7, Tel.: 06753/3366 die Amtsgeschäfte. Offenbach-Hundheim Vertretung Ortsbürgermeister Seit bis übernimmt der Erste Beigeordnete Peter Stein, Tel.: 06382/3179 die Amtsgeschäfte. Reipoltskirchen Grußwort zur Reiwelskeier Kerwe Liebe Gäste, liebe Reiwelskeier, es ist wieder soweit. Am 1. Wochenende im August vom bis findet auch dieses Jahr wieder in und um der Johann-Heinrich-Roos-Halle unsere Kerwe statt. Dazu lade ich Sie im Namen der Ortsgemeinde, des Fördervereins und der Straußjugend recht herzlich ein. Vorab vielen Dank an alle Organisatoren und Mitwirkende, Helferinnen und Helfer, groß und klein, die zum Gelingen der Kerwetage beitragen sowie dem örtlichen Musikverein für die musikalische Umrahmung. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern und Gästen aus Nah und Fern viel Spaß, Freude, gute Unterhaltung und ein paar angenehme Kerwetage. Ihr Ernst Eckert, Ortsbürgermeister Rothselberg Vertretung Ortsbürgermeister Bis einschließlich übernimmt der Erste Beigeordnete Peter Baumhardt, Am Wartenwald 17, Tel.: 06304/ die Amtsgeschäfte. Kirchliche Nachrichten Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hundheim Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Freitag, Herz Jesu-Freitag - weiß - ab Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden Uhr Wolfstein Rosenkranz Uhr Wolfstein Eucharistiefeier mit Aussetzung und sakramentalem Segen Sonntag im Jahreskreis - grün - Sonntäglicher Vorabend, Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Sonntag Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeierfür die Pfarrgemeinde Autofreies Lautertal Um Uhr kann weder ein Gottesdienst in Kaulbach noch in Wolfstein stattfinden. Auch der polnische Gottesdienst um Uhr in Lauterecken muss entfallen. Montag, Hl. Dominikus, - weiß - Ordensgründer, Bischof, Kirchenlehrer Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1 2 Stunde) Dienstag, Hl. Teresia Benedicta vom Kreuz - rot - (Edith Stein) Ordensfrau, Märtyrerin, Schutzpatronin Europas 09:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, hl. Laurentius, Diakon, Märtyrer in Rom - rot Uhr Lauterecken Rosenkranz Uhr Lauterecken Eucharistiefeier mit anschließendem Frühstück im Pfarrheim (Ansprechpartnerin Frau Tressel) Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Uhr Lauterecken Am 14. August 2016 findet in Heinzenhausen kein Gottesdienst statt. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen Wir laden Sie zu folgendem Gottesdienst in unserer Kirchengemeinde ein: Gottesdienst mit Taufe in Heimkirchen um Uhr Im Gemeindehaus, Schulstr. 11, Niederkirchen, trifft sich folgende Gruppe: Dienstag, Uhr Turnen für Frauen

11 Rundschau Ausgabe 31/2016 Foto: Elisabeth Patzal / pixelio.de TRAUER anzeigen Ein Todesfall ist eines der schmerzhaftesten Ereignisse für die Familie und braucht genügend Raum für Trauer und Anteilnahme. Mit einer Traueranzeige können Sie die Familie, Freunde, Bekannten und Geschäftspartner oder Kollegen rasch informieren. Traueranzeigen sowie Danksagungen in Ihrem Mitteilungsblatt BUCHEN: / Menschen die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen. * Nach einem Leben voller Tatkraft und Energie wurde er von seinem schweren Leiden erlöst. Odenbach, im August 2016 Kurt Soffel In stiller Trauer: Miriam und Volker mit Familien Die Trauerfeier und Urnenbeisetzung findet am Do. den um Uhr auf dem Friedhof in Odenbach statt. Broschüren günstig drucken Kräftig sparen bei Magazinen, Broschüren, Hochzeits-, Jubiläums- und Vereinszeitungen u.v.m. Ab 1 Exemplar lieferbar Stückgenau online bestellbar Unkomplizierte Datenanlieferung Uns reicht schon ein PDF - den Rest erledigen wir! Drahtgeheftet Ihre Vorteile bei LW-flyerdruck auf einen Blick Kostenloser Basis Datencheck Kauf auf Rechnung für Vereine, Behörden und Bestandskunden Persönliche Beratung am Telefon Versand und MwSt. inklusive Keine versteckten Kosten Klebegebunden -flyerdruck.de info@lw-flyerdruck.de

12 Rundschau Ausgabe 31/2016 Gestaltung: bik-kreativ. de Fotos: contrastwerkstatt, Photographee.eu fotolia.com DAUN hört zu 10. Gesundheitstag in der Verbandsgemeinde Daun im GesundLand Vulkaneifel Sonntag, 4. September :00 bis 17:00 Uhr FORUM DAUN Thema»Das Ohr«Vorträge Bewegung Infostände

13 Rundschau Ausgabe 31/2016 XXXX Ferienwohnung Iris Kiefer Medardusstraße Mettlach-Nohn Tel. (06868) i.kiefer@t-online.de Modern eingerichtete, abgeschlossene Komfort-Ferienwohnung für 2-4 Personen, 70 qm. Separater Eingang, Diele, Wohnraum mit offener Küche, 2 Schlafzimmer, Designer- Duschbad. Teilüberdachte Terrasse mit unverbautem Blick bis Frankreich und Luxembourg, Grillplatz. Sehr ruhige Lage. Parkplatz direkt vor der Wohnung. Keine Kurtaxe! Vermietung der Ferienwohnung ab 5 Übernachtungen Preis für 2 Personen 40,- für jede weitere Person 10,- Steuererklärung? Kein Problem. Verschenken Sie kein Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Rückzahlung! Eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Im Rahmen einer Mitgliedschaft berät Sandra Köhler Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften und erstellt dann die Einkommensteuererklärung. Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.v. Beratungsstellenleiterin Sandra Köhler Hauptstr Nußbach Tel EntspannenWandern RelaxenStrand SonneURLAUB CampingGenießen Lauterecken- Wolfstein FreudeDEUTSChLAnD FeiernMuseen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Ein gedruckter Blumengruß! wittich.de/familienanzeigen - Anzeige - Neue Globus Fachmetzgerei eröffnet ldar-oberstein, 25. Juli Der erste Meilenstein des großen Umbaus im Globus ldar-oberstein ist erreicht: Die Globus-Metzgermeister produzieren seit kurzem in neuen, größeren Räumen. Am heutigen Montag eröffnete Globus Geschäftsleiter Thomas Hewer die neue Globus Fachmetzgerei ganz offiziell. Im ersten Bauabschnitt haben wir uns auf die Modernisierung unserer Fachmetzgerei konzentriert. Eigens dafür haben wir einen Anbau errichtet, in dem die neuen hochmodernen Maschinen und Arbeitsplätze unserer Fleischerei Platz finden, sagte Thomas Hewer, Geschäftsleiter im Globus Idar-Oberstein, bei der Eröffnung. Mit dem Umzug in die neue Metzgerei können wir unseren Kunden eine noch größere Vielfalt an regionalen und internationalen Wurst- und Fleischspezialitäten bieten. Die neue, längere Bedientheke sorgt außerdem für einen noch bequemeren Einkauf." Insgesamt hat Globus für den ersten Bauabschnitt rund 6,5 Millionen Euro investiert. Wir möchten mit der Modernisierung die Weichen für unsere Zukunft in Idar-Oberstein stellen und der Frischemarkt in der Region werden", erzählte Thomas Hewer. Im Rahmen unseres,gläsernen Globus' bieten wir ab Mitte August wöchentliche Führungen durch die neuen Räume der Metzgerei an. Unsere Kunden können einen Blick hinter die Metzgereitheke werfen und unsere Handarbeit und Frische hautnah erleben." Im Zuge des Umbaus der Metzgerei hat auch die Obst- und Gemüseabteilung ein neues Gesicht erhalten. Sie wurde deutlich vergrößert und noch übersichtlicher gestaltet. Auch die Weinabteilung erstrahlt in neuer Optik: im angenehmen und übersichtlichen Ambiente können die Kunden in aller Ruhe einen edlen Tropfen auswählen und diesen auch gleich verköstigen. Drei ausgebildete Weinfachberater unterstützen bei der Auswahl aus dem großen Sortiment lokaler und internationaler Weine. Hinter den Kulissen geht der Umbau noch in diesem Monat in die nächste Runde. Die Produktionsräume der alten Metzgerei werden entkernt, an ihrer Stelle entstehen bis Mitte Oktober eine Salatbar und eine Sushibar. Gleichzeitig beginnen die Bauarbeiten für die neue Globus Meisterbäckerei. Durch eine offen einsehbare Backstube können die Kunden dort ab Dezember den Bäckern und Konditoren zuschauen, wie sie frisch vor ihren Augen Brote, Brötchen und Kuchen herstellen. Im dritten und letzten Bauabschnitt wird dann bis Ende des Jahres die gesamte Shopzone erneuert. Mit der Modernisierung unseres Marktes schaffen wir rund 30 neue Arbeitsplätze", so Thomas Hewer. Insbesondere für unsere neue Meisterbäckerei suchen wir noch Mitarbeiter. Bäcker, Konditoren und Bäckereifachverkäufer und -verkäuferinnen können sich gerne bei uns bewerben.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr 2 0 1 9 vom 07.01.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit

Mehr

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Verlosung Jahreskarten für die Badesaison Mit dem AMtsblAtt der

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Verlosung Jahreskarten für die Badesaison Mit dem AMtsblAtt der Rundschau Mittwoch, 16. November 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 17 Ausgabe 46/2016 Frauenbegegnung Samstag, 26.11.2016 Fahrt zum Rüdesheimer Weihnachtsmarkt

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom 21.02.2018 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis spätestens an die

Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) senden Sie bitte bis spätestens an die Rundschau Mittwoch, 17. September 2014 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 15 Ausgabe 38/2014 Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ist

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch

Mehr

Textilkunst - Begeisterung für Stoff. Die Ausstellung in der Verbandsgemeinde. Lauterecken-Wolfstein, im Standort Lauterecken,

Textilkunst - Begeisterung für Stoff. Die Ausstellung in der Verbandsgemeinde. Lauterecken-Wolfstein, im Standort Lauterecken, Rundschau Mittwoch, 13. April 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 17 Ausgabe 15/2016 Initiative Tol(l)eranz - find ich gut! Die Initiative Tol(l)eranz - find ich

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G

Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G II der Gemeinde M o r b a c h für das HAUSHALTSJAHR 2016 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Zahlungserinnerung. Mit dem AMtsblAtt der.

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Zahlungserinnerung. Mit dem AMtsblAtt der. Rundschau Mittwoch, 31. August 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 17 Ausgabe 35/2016 Zahlungserinnerung Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

Haushaltssatzung der. Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom

Haushaltssatzung der. Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom 06.07.2018 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirn-Land hat in seiner Sitzung am 19.04.2018

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Rundschau. Frohe Weihnachten. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Jahrgang 20. Freitag, 21.

Rundschau. Frohe Weihnachten. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der.   Jahrgang 20. Freitag, 21. Freitag, 21. Dezember 2018 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 20 Ausgabe 51/52/2018 Frohe Weihnachten Rundschau - 2 - Ausgabe 51/52/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern. für die Jahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern. für die Jahre 2015 und 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern für die Jahre 2015 und 2016 vom 15.06.2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

Rundschau. Derzeit keine Anzeigenwerbung für die Verbandsgemeinde. für das Glan- und Lautertal. Vertragsangebote immer genau prüfen!

Rundschau. Derzeit keine Anzeigenwerbung für die Verbandsgemeinde. für das Glan- und Lautertal. Vertragsangebote immer genau prüfen! Rundschau Mittwoch, 27. August 2014 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 15 Ausgabe 35/2014 Derzeit keine Anzeigenwerbung für die Verbandsgemeinde Vertragsangebote immer

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 19 Freitag, 9. März 2018 Ausgabe 10/2018 www.vg-lw.de Jugendtreff Lauterecken und Jugendbüro Wolfstein laden zu einer Vortragsveranstaltung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018 Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018 vom 01. März 2017 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24.

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24. Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom 01.09.2015 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 24.03.2015 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016 1 Ö F F E N T L I C H E R T E I L D E R NIEDERSCHRIFT über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Sitzungsort: 19:30 Uhr

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 24. Jahrgang Nr. 8 04.04.2019 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Erkrath... 2 Tagesordnung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der.

Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Rundschau Mittwoch, 12. November 2014 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 15 Ausgabe46/2014 Schmutzwasserabschläge für die Viehhaltung (Ortsgemeinden der ehemaligen

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2018 vom Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2018 vom Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2018 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das vom 07.02.2018 Der Stadtrat hat am 07.02.2018 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 1/2019 29.01.2019 25. Jahrgang INHALT Seite 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31.Januar 1994

Mehr

Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer

Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Rundschau Mittwoch, 15. November 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 18 Ausgabe 46/2017 Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

Mehr

für das Glan- und Lautertal Stellenausschreibung eine/n Erzieher/in spätestens

für das Glan- und Lautertal  Stellenausschreibung eine/n Erzieher/in spätestens Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 20 Freitag, 29. Juni 2018 Ausgabe 26/2018 www.vg-lw.de Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht für ihre

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede, Ausgabe 9/218 Amtsblatt der Stadt Rhede 25.7.218 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 9/218 Rhede, 25.7.218 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. Dezember 2017 Nr. 54/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. Dezember 2017 Nr. 54/2017. INHALT Datum Titel Seite AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 27. Dezember 2017 Nr. 54/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 224 11.12.2017 Bekanntmachung der Gemeinde Saerbeck über den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 497 225

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung 1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

Die Gemeinde Wadgassen informiert:

Die Gemeinde Wadgassen informiert: Serie: Tipps und Informationen für Gewässeranlieger, Teil 1 Kompost / Holzlagerung Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht ans Gewässer. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 5 vom 13.02.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 02.02.04 Bekanntmachung einer Mitteilung über die amtliche Futter-

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.16/2016 vom 7. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter   Nr.16/2016 vom 7. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite Nr.16/2016 vom 7. September 2016 24. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachungen 2 Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 5 Öffentliche Zustellungen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer 18 23.10.2013 INHALTSVERZEICHNIS 73/2013 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom 07.11.2013 74/2013 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung

Mehr

Frauenbegegnung. Samstag, Busfahrt nach Limburg an der Lahn

Frauenbegegnung. Samstag, Busfahrt nach Limburg an der Lahn Rundschau Mittwoch, 19. August 2015 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 16 Ausgabe 34/2015 Frauenbegegnung Samstag, 12.09.2015 Busfahrt nach Limburg an der Lahn Limburg

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Orbis vom für llbesheim, Gauersheimer Straße

Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Orbis vom für llbesheim, Gauersheimer Straße AMTSBLATT Nr. 30 vom 05.08.2016 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für MAn~ch + Zukuyft... 1.1i1 a4 I&.. tk~ Auskunft erteilt: Frau Druck l 1. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Mehr

im Ergebnishaushalt mit dem

im Ergebnishaushalt mit dem Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in

Mehr