Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Verlosung Jahreskarten für die Badesaison Mit dem AMtsblAtt der

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1 Rundschau Mittwoch, 16. November 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 17 Ausgabe 46/2016 Frauenbegegnung Samstag, Fahrt zum Rüdesheimer Weihnachtsmarkt der Nationen Um das romantische Altstadtherz gruppieren sich 120 festliche Stände aus 12 Nationen mit weihnachtlichem Angebot aus aller Welt und zeigen internationales Brauchtum. Abfahrt: Uhr Schulhof Grundschule, Schulstraße, Lauterecken Rückankunft: zwischen und Uhr Kosten: 20 für Busfahrt, Fähre, Umtrunk Bei Buchung folgender Programmpunkte entstehen Mehrkosten: 14 Romantische Rheinschifffahrt: Bugwellen und Märchenweihnacht von Uhr Besinnliches & Heiteres zum Advent. Sie tauchen ein in die Zeit und die Märchen der Gebrüder Grimm, begehen altdeutsche Weihnachten wie die Rheinromantiker, erfahren die Hintergründe weihnachtlichen Brauchtums und die Weltsicht der Hildegard von Bingen, erleben bei Kerzenschein den romantischen Zauber des Advents. 7 Stimmungsvolle Seilbahnfahrt Leise über den Rüdesheimer Weihnachtsmarkt schweben und verzaubern lassen. Bezahlung vor Ort, Geld bitte passend bereit halten. Einkehr/Abendessen beim Lindenwirt, das Weinhotel in der Drosselgasse mit Livemusik ab Uhr Hinweis: Schifffahrt, Seilbahnfahrt sowie Einkehr zum Abendessen sind kein Pflichtprogramm. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, was für Sie reserviert werden soll. Für eventuelle Reservierungen beachten Sie bitte die Anmeldefrist bis Der Weihnachtsmarkt kann auch ganz individuell, auf eigene Faust erkundet werden. Die Anmeldungen zur Tagesfahrt nehme ich auch noch entgegen bis Anmeldung, Reservierung und weitere Infos: Telefon: Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verlosung Jahreskarten für die Badesaison 2017 Wie in jedem Jahr fand wieder die Verlosung der Jahreskarten für die Badesaison 2017 statt. Dutzende Karten wanderten am Ende der Saison in die Verlosungskisten. Der diesjährige Gewinner in der Kategorie der Jahreskarten Erwachsene ist Djordje Stevanovic aus Niederkirchen. Glücklicher Gewinner der Jahreskarten Jugendliche ist Marian Hartmann aus Grumbach. Eine Familienkarte für die kommende Badesaison erhält Familie Rick aus Glanbrücken. Die Gutscheine können im kommenden Jahr in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung gegen die entsprechenden Jahreskarten eingetauscht werden. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gratuliert den Gewinnern. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben? Wie wäre es in diesem Jahr mal mit einer Jahreskarte oder Familienkarte für das Freibad. Gutscheine können in den Bürgerbüros in Lauterecken und Wolfstein erworben werden.

2 Rundschau Ausgabe 46/2016 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 46/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 16. November 2016 Ausgabe 46/2016 Öffentliche en Adenbach Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Adenbach, den gez. Klein, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Adenbach für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 450 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR -550 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

4 Rundschau Ausgabe 46/2016 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: EUR 0 EUR Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 335 v. H. 335 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H. b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 24 EUR/ha 24 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 14 EUR auf 10 EUR. 6 Siehe Anlage zu 6. Eigenkapital Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Adenbach, den gez. Klein, Ortsbürgermeister 7 A n l a g e z u 6 E i g e n k a p i t a l Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Adenbach Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in EUR 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres

5 Rundschau Ausgabe 46/2016 Einöllen Der Ortsgemeinderat Einöllen hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Einöllen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Hinzweiler Am Montag, den 21. November 2016, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Jettenbach Am Donnerstag, den 17. November 2016, 19:00 Uhr, findet im Mehrgenerationenhaus, Austraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haus der Vereine; weitere Vorgehensweise 3. Eugen-Kleemann-Platz; weitere Vorgehensweise 4. Zuschussantrag für Vorkehrungen von Hochwasserschäden an der Musikantenlandhalle - Beauftragung eines Ingenieurbüros 5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG 6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum und Entlastungserteilung 7. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum und Entlastungserteilung 8. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbrandversorgung auf den Landkreis Kusel 9. Widmung der Erschließungsstraße Am Grubenwäldchen 10. Anfragen und Auskünfte Timo Harth, Ortsbürgermeister Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbrandversorgung auf den Landkreis Kusel 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum und Entlastungserteilung 5. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 6. Kindergarten Hinzweiler - Ergänzung des bestehenden Vertrages über die Sach- und Personalkostenanteile mit der Kirchengemeinde Hinzweiler wegen Neuschaffung von Ganztagsplätzen ab Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Homberg Der Ortsgemeinderat Homberg hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum die Ortsbürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Homberg für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Lohnweiler Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Lohnweiler, den gez. Scherer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

6 Rundschau Ausgabe 46/2016 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 800 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR -200 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: EUR 0 EUR Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 315 v. H. 315 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H. b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 20 EUR/ha 20 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12 EUR auf 8 EUR. 6 Siehe Anlage zu 6. Eigenkapital 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Lohnweiler, gez. Scherer, Ortsbürgermeister

7 Rundschau Ausgabe 46/2016 A n l a g e z u 6 E i g e n k a p i t a l Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Lohnweiler Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in EUR 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres Medard Der Ortsgemeinderat Medard hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Medard für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Nussbach Der Ortsgemeinderat Nußbach hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Nußbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Oberweiler im Tal Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2016/2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Oberweiler im Tal, den gez. Kelemen, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

8 Rundschau Ausgabe 46/2016 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: EUR 0 EUR 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 300 v. H. 300 v. H. - Grundsteuer B 394 v. H. 394 v. H. b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 13,89 EUR/ha 13,89 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 9,39 EUR auf 4,50 EUR. 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu 6. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 2 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Oberweiler im Tal, gez. Kelemen, Ortsbürgermeister

9 Rundschau Ausgabe 46/2016 A n l a g e z u 6 E i g e n k a p i t a l Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Lfd. Nr. Ergebnis (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Betrag Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital in EUR 1 Eigenkapital zum des dritten Haushaltsvorjahres Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des zweiten Haushaltsfolgejahres geplantes Jahresergebnis des dritten Haushaltsfolgejahres Der Ortsgemeinderat Oberweiler im Tal hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 und am für das Haushaltsjahr 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Oberweiler-Tiefenbach Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter St. Julian Am Donnerstag, den 24. November 2016, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftspläne Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplanfür das Haushaltsjahr Sanierung Dorfgemeinschaftshaus St. Julian a) I-Stock-Antrag b) Beauftragung eines Ingenieurbüros 4. Investionsplan 2017/ Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbrandversorgung auf den Landkreis Kusel 6. Informationen, Wünsche, Anträge Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 54/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Jettenbach, Gemarkung Jettenbach, Blatt 1028 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße zu 327 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flst.-Nr. 4778/2 Gebäude- und Freifläche, Hohlweg zu 496 m 2

10 Rundschau Ausgabe 46/2016 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Wohnhaus in Massivbauweise, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss; ursprüngliches Baujahr (Scheune) um 1750, Umbau zum Wohnhaus um 1985, Renovierung und Dachausbau ab ca. 2010, Satteldach, Gas-Zentralheizung, Solaranlage mit Pufferspeicher, Kachelofen mit Warmluftverteilung im ganzen Wohnbereich; Verkehrswert: Bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 1: ,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend ,00 Euro) und bzgl. Bestandsverzeichnis Nummer 2: ,00 Euro (je Miteigentumsanteil entsprechend 9.250,00 Euro) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 33/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Einöllen, Gemarkung Einöllen, Blatt 446 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 32/1 Gebäude- und Freifläche, Schulstraße 7 zu 365 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: freistehendes, zweigeschossiges und unterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit innenliegender Garage und einer Scheune; Baujahr des Gebäudes: 1952; Baujahr des Anbaus: 1963; Baujahr Scheune ca. 1970; Feuchtigkeitsschäden im EG und OG; optische Mängel, Ausführungsmängel; größerer Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf. Verkehrswert: ,00 Euro (entsprechend ,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil) - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz Betriebsführung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Am Montag, den 5. Dezember 2016, Uhr, findet im Waldhotel Felschbachhof, Felschbachhof 1, Ulmet eine Sitzung der Verbandsversammlung/des Werksausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz, Sitz Weilerbach, statt. Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz mit Investitionsplan und Investitionsprogramm 2. Bericht der Betriebsführung 3. Anfragen und Informationen 4. Auftragsvergabe a) Fernwirktechnik Winnweiler b) Ingenieurleistungen Neubau Hochbehälter Falkenstein 5. Wasserliefervertrag Wasserzweckverband Weihergruppe 6. Anfragen und Informationen gez.: Mohr, Verbandsvorsteher Jagdgenossenschaft Aschbach-Nerzweiler Am Donnerstag, dem , um Uhr, findet im Bürgerhaus in Aschbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Aschbach-Nerzweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Axel Meyer, Hauptstr. 29, Aschbach, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Aschbach, den gez. Meyer Axel Meyer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler Am Mittwoch, dem , um Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Buborn eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung 3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften 4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Jürgen Gilcher, Flurweg 3, Buborn zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus.

11 Rundschau Ausgabe 46/2016 Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen Buborn den gez. Gilcher Gilcher, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Grumbach Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grumbach am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Werner Kreischer, Weierdamm 2, Grumbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Grumbach, den gez. Werner Kreischer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler Am Donnerstag, dem , um Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Langweiler eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung 3. Versicherungsangebote für Jagdgenossenschaften 4. Änderung Pachtvertrag 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, Langweiler zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen Langweiler, den gez. Janß Berthold Janß, Jagdvorsteher - Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach Am Donnerstag, dem , um Uhr, findet im Bürgerhaus in Oberweiler-Tiefenbach eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher 2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Wilhelm Doll, Talstraße 6, Oberweiler-Tiefenbach, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Oberweiler-Tiefenbach, den gez. Doll Wilhelm Doll, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Odenbach Die Niederschrift über die außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Odenbach am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Volker Buß, Dämmerhof 1, Odenbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Odenbach, gez. Volker Buß, Jagdvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden Es besteht die Veranlassung, die Wegenutzer darauf hinzuweisen, die Wirtschaftswege und deren Nebenanlagen wie Bankette und Wegeseitengräben mehr zu schonen und ihren Bestand vor unnötiger Zerstörung zu bewahren. Verstärkt wurden unsererseits abermals Schäden an Banketten und unbefestigten Wegerändern, die auf unsachgemäßen und leichtfertigen Einsatz von Ackergeräten (Pflug, Egge usw.) zurückzuführen sind, festgestellt. Hierher rühren auch unnötige Verschmutzungen asphaltierter Wegstrecken, die grundsätzlich zu vermeiden sind. Entsprechend 8 der Wegesatzungen der Gemeinden haben Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass diese nicht durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut beeinträchtigt werden. Abfälle und andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf die Wege gelangen, sind von den Eigentümern/Besitzern der angrenzenden Grundstücke unverzüglich zu beseitigen. Das Lichtraumprofil sollte soweit frei sein, dass die Wege auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen, wie beispielsweise Mähdreschern, ungehindert genutzt werden können. Die notwendigen Freischneidearbeiten sind von den Eigentümern und Besitzern der an Wege angrenzenden Grundstücke in der vegetationslosen Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 28. Februar 2017 durchzuführen. Wir bitten alle Betroffenen um entsprechende Beachtung. Die Gemeinden behalten sich weitere Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vor, die ihren Verpflichtungen, welche in den Wegesatzungen festgeschrieben sind, nicht nachkommen. Wolfstein, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 2 - gez. Müller In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

12 Rundschau Ausgabe 46/2016 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Nachruf Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und die angehörigen Ortsgemeinden und Städte trauern um Herrn Ralf Jöckel der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war seit dem ununterbrochen in verschiedenen Ausschüssen der Verbandsgemeinde als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied tätig. In der Ortsgemeinde Glanbrücken übte er seit dem das Amt des Ortsbürgermeisters aus. Zuvor war er bereits vom bis Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken. Seine Verdienste in der Feuerwehr Glanbrücken, der er vom bis Oktober 2014 angehörte, wurden mit dem Goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre im Jahr 2013 ausgezeichnet. Im Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal vertrat er als Mitglied in der Verbandsversammlung seit August 1994 die Interessen der Ortsgemeinden. Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz übte der allseits geachtete und beliebte Kommunalpolitiker seine Ämter aus. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren. Im Namen der Verbandsgemeinde, des Bürgermeisters, der Beigeordneten, der Ortsgemeinden, der Städte und aller Bediensteten der Verwaltung Andreas Müller, Erster Beigeordneter Aschbach Arbeitseinsatz der Gemeinde am Dorfmittelpunkt Die Ortsgemeinde würde sich über zahlreiche Helfer für die Hangsicherungsarbeiten in der Dorfmitte freuen. Treffen am Samstag, , Uhr - ca Uhr. Auf eine tatkräftige Unterstützung freut sich der Ortsgemeinderat. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Versicherungsumfang für die Ortsgemeinde bedarf folgender Änderungen: - Angebot für 5 Veranstaltungen statt wie bisher 10 - Gebäude-Inhalt Versicherungssumme auf ,- erhöhen. Es soll eine Angebotsanforderung für Elementarversicherungen für die Gebäude Dorfgemeinschaftshaus und ehemalige Raiffeisenanlage erfolgen. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Stand Ausbau Wege auf den Grätenäckern Der Vorsitzende verlas eine der Verbandsgemeindeverwaltung über die Voraussetzungen für Förderanträge im Rahmen der Flurbereini- gung. Im Vorfeld müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, ansonsten kann man nicht auf einen positiven Zuwendungsbescheid hoffen. Wenn Privatflächen in Anspruch genommen werden müssen, empfiehlt es sich, dies rechtssicher im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu regeln. Ein dingliches Recht ist für die Inanspruchnahme ausreichend. Der Privateigentümer erhält im Gegenzug eine einmalige Entschädigung. Alle mit der Beurkundung verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Ortsgemeinde. Würde man die Grundstücke ankaufen, müsste man jeweils einen notariellen Vorvertrag abschließen, über eine noch zu vermessende Teilfläche. Die Abwicklung könnte dann erst am Ende der Baumaßnahme erfolgen, wenn die Wegefläche neu eingemessen werden kann. Der Ortsgemeinderat favorisiert eine Abwicklung über Grunddienstbarkeit. Für die Durchführung soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Zuerst ist in Erfahrung zu bringen, wie hoch die ortsüblichen Entschädigungen sind. Danach soll ein Termin mit den betroffenen Anliegern vereinbart werden. Buborn Holzverlosung Am Freitag, findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus die Vergabe von Holzlosen für Selbstwerber statt. Interessierte sollen bitte bis beim Revierleiter Antoni oder beim Ortsbürgermeister Henning Bedarf anmelden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Vielen Dank. M. Henning, Ortsbürgermeister Cronenberg Adventsbäume/Arbeitseinsatz Liebe Cronenberger am Samstag, dem 19. November 2016 findet ein Arbeitseinsatz in unserer Ortsgemeinde statt. Jede Helferin und jeder Helfer ist herzlich willkommen.

13 Rundschau Ausgabe 46/2016 Wir wollen unsere Adventsbäume und den Tannenbaum aufstellen sowie das Laub oberhalb des Buswendeplatzes beseitigen. Wer geeignetes Arbeitsgerät besitzt, bitte mitbringen. Treffpunkt ist um Uhr am Gemeindehaus. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt. Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Glanbrücken Nachruf Die Ortsgemeinde Glanbrücken trauert um Herrn Ralf Jöckel der am 9. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war seit dem Mitglied im Ortsgemeinderat Glanbrücken. Ab dem übte er das Amt des Ortsbürgermeisters aus. Mit großer Hingabe war er vom bis Oktober 2014 in der Feuerwehr Glanbrücken tätig. Hierfür wurde er im Jahr 2013 mit dem goldenen Ehrenzeichen für 45 Jahre ausgezeichnet. Mit großem Engagement und beispielhaftem Einsatz setzte er sich stets für die Ortsgemeinde ein. Sein langjähriges verdienstvolles Wirken wird in ewiger Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein dankbares und ehrendes Andenken bewahren. Guido Hablitz Erster Beigeordneter Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Ausbau der Dorfstraße - Kostenaufteilung - Die Ortsgemeinde hat die Gemeindestraße Dorfstraße ausgebaut. Das Straßenbauprogramm umfasste die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Gehwege. Die für den Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock veranschlagten Baukosten lagen bei ,- Euro. Während des Ausbaues sind Mehrkosten entstanden und man ging von Gesamtkosten beim Aufstockungsantrag aus dem Investitionsstock von ,- Euro aus. Die bewilligte Zuwendung aus dem Investitionsstock beläuft sich auf ,- Euro. Nach Abschluss der Bauarbeiten betragen die Ausbaukosten ,86 Euro. In diesen Kosten sind auch Beträge enthalten, welche nicht dem beitragsfähigen Aufwand zuzuordnen sind. Demgemäß sind 9.530,22 Euro der Wirtschaftsunterhaltung zuzurechnen und der Anteil der Hangsicherung in Höhe von ,41 Euro ist bei der Aufwandsverteilung der Ausbaubeiträge nicht zu berücksichtigen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Kostenaufteilung zu. Änderung der Friedhofssatzung; a) Doppelurnengrab Der Vorsitzende verlas einen Antrag eines Bürgers. Er erläuterte den Antrag nach der derzeit bestehenden Satzung abgelehnt werden müsse. Bei den Ratsmitgliedern bestand auch Einigkeit darüber, da in der Vergangenheit auch gleich gelagerte Fälle abgelehnt worden seien. Der Ortsgemeinderat lehnt den Antrag ab. b) Anlegung von Wiesengräbern/Rasengrabfeld Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und teilte den Ratsmitgliedern einen Plan aus, aus welchem ersichtlich ist, dass die Anlegung eines Rasengrabfeldes auf dem Friedhof 1 durchaus möglich sei. Nach Beratung kam man überein, dass die Möglichkeit eines Rasengrabfeldes geschaffen werden solle. Dabei soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sowohl Erdbestattungen, als auch Urnenbestattungen, sowie Doppel- Wahlgrabstätten für Urnen zu wählen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Entwurf der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung zu erarbeiten. Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Für alle Gebäude der Gemeinde soll ein Angebot für Elementarversicherungen eingeholt werden. Außerdem beschließt der Gemeinderat die Angebotsanforderung für eine Veranstalterversicherung für den Kerweumzug. Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes - Wohnmobilstellplätze und Beschilderung der Wanderwege Ortsbürgermeister Jöckel informierte über den eingegangenen Bewilligungsbescheid des Fremdenverkehrszweckverbandes. Es sind 7.000,- Euro bewilligt worden. Es soll für die Beschilderung der Wanderwege, sowie für die Errichtung der Wohnmobilstellplätze verwendet werden. Die Kostenschätzung für den Wohnmobilstellplatz habe sich auf rd ,- Euro belaufen. Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung für die Wohnmobilstellplätze in Angriff zu nehmen und die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser und Entsorgung) abzuklären. Die Zuständigkeit für die Wanderwege wurde dem Ersten Beigeordneten Hablitz übertragen. Die Wanderwege der Gemeinde sollen ausgewiesen und beschildert werden. Auflösung Grundbuch Wingertsberg Ortsbürgermeister Ralf Jöckel informierte die Ratsmitglieder über einen Antrag des Landesbetriebes Mobilität (LBM). Er führte aus, dass der bestehende Wanderweg ursprünglich im Eigentum der Anlieger gewesen, dann aber vor Jahren auf die Gemeinde übertragen worden sei. Der LBM beabsichtige, das Gelände einzuzäunen und eine Ökofläche einzurichten. Daraus resultiere, dass der Wanderweg nicht mehr nutzbar sei. Mit den vorliegenden Informationen sah sich der Rat außer Stande, eine Entscheidung zu treffen. Es müsse zunächst ein Wegeplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, beim LBM nachzufragen, wie die Wege künftig geführt werden sollen. Ein Beschluss bezüglich der Auflösung des Grundbuches ist aus den v.g. Gründen nicht möglich. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für den Kinderspielplatz eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Grumbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 der Initiative 12 plus zu. Informationen Sitzung der Initiative 12 plus am Der Vorsitzende berichtete über die Themen der Sitzung der 12 plus am Informationen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vom Ortsbürgermeister Christian informierte über die Themen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss - Die obere Steinreihe der Mauer hatte sich komplett gelöst. Der Gesamtzustand der Mauer ist in einem baulich und statisch augenscheinlich nicht ausreichenden Zustand, der evtl. sogar im Einsturz der Mauer enden könnte. Durch eine getroffene Eilentscheidung wurde ein Ingenieur-Büro mit den Voruntersuchungen und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Die Voruntersuchung hat ergeben, dass die Mauer umfangreich saniert werden muss. Allerding handelt es sich dabei nicht um eine dringliche Maßnahme. Somit konnten noch evtl. Zuweisungsmöglichkeiten überprüft werden. Es wurde eine Zuweisung aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock beim Land beantragt. Dem Zuweisungsantrag folgte ebenfalls ein Antrag auf einen vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Mit Bescheid des Ministeriums des Innern und für Sport wurde dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. Der Ortsgemeinderat stimmt der Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss - zu. Das Ingenieur-Büro wird mit den weiteren erforderlichen Ingenieurleistungen beauftragt. Der Vorsitzende wird zur Unterzeichnung des Ingenieurvertrages ermächtigt. Weiter wird das Ingenieur-Büro beauftrag, die Arbeiten zügig auszuschreiben und durchzuführen. Der Vorsitzende wird mit der Vergabe der notwendigen Arbeiten bevollmächtigt, sofern der vorgesehene Kostenrahmen ( ,- ) eingehalten wird. Hangsicherung Bürgerhaus Das Planungsbüro hat ein Gutachten für das Bürgerhaus erstellt. Es wurden Aussagen zu Gründung des Vordaches, Abdichtung des bergseitigen Gebäudesockels und Beurteilung der Standsicherheit der bergseitigen Böschung getroffen. Bezüglich der Standsicherheit der Böschung wurde als unabdingbar erachtet, die Sicherung der Böschung gegen Erosion und Austragung von Gesteinmaterial vorzunehmen. Es

14 Rundschau Ausgabe 46/2016 wurden zwei Ausführungsempfehlungen ausgesprochen. Zur Ermittlung der Kosten musste eine geodätische Einmessung vorgenommen werden. Die Ergebnisse dienen der Kostenermittlung für die Hangsicherung. Laut Kostenermittlung vom Planungsbüro belaufen sich die Kosten auf rd ,-. Ortsbürgermeister Christian wird ermächtigt, den entsprechenden Zuschussantrag bei der ADD zu stellen und nach Bewilligung des Zuschusses die Ausschreibung zu veranlassen. Auftragsvergabe Der Feldweg über dem Tennisplatz soll so hergestellt werden, dass die bei Starkregen entstehenden Wassermassen im angrenzenden Erdreich versichern können. Die Bankette sollte abgeschoben werden und der Wassergraben wieder ausgehoben werden. Bisher lief das Wasser entlang der gesamten Straße in Richtung Sonnhof. Folgende Wege sind zum Freischneiden angedacht: Hammerauweg, Weg im Ödesrech, Schlossbergweg, Weg über Tennisplatz, Unterstraße entlang der Bach, Radweg. Ortsbürgermeister Christian wird mit der Vergabe der notwenigen Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter bevollmächtigt. Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Ortsgemeinderat den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages und eine private Modernisierungs-/ Instandsetzungsvereinbarung. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang nicht dem aktuellen Stand entspricht. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: Fahrten der Eltern des Kindergarten zu Veranstaltungen, Überprüfung des Inhaltes des Kindergartengebäudes und Inhalt des Dorfgemeinschaftshauses soll bei der alten Schule versichert werden. Ein Angebot für Elementarversicherungen wurde bereits eingeholt. Der Abschluss von Veranstalterversicherungen ist nicht notwendig. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen und sich im Bereich der Erträge und Aufwendungen Änderungen ergeben haben. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Resolution zum Öffentlichen Nahverkehr zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein Die Vertreter der 12 plus Gemeinden haben in zwei gemeinsamen Sitzungen eine Resolution zum Theme Öffentlicher Nahverkehr zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein beraten und mehrheitlich beschlossen. Alle 12 plus Gemeinden werden gebeten insbesondere die Forderung der Resolution an die zuständigen Kreis- und Landesbehörden zu unterstützen. Der Ortsgemeinderat beschließt die Resolution der 12 plus Gemeinden insbesondere die darin enthaltene Forderung voll inhaltlich zu unterstützen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat den Wechsel des Telefonanbieters im Kindergarten. Hausweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Stellungnahme der Initiative 12 plus wegen der Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein Die Lösungsvorschläge der 12 Plus Gemeinden hinsichtlich besserer Verkehrsanbindungen zu regionalen und überregionalen Zugverbindungen wurden nochmals unterstrichen, diskutiert und ausdrücklich gefordert. Der Ortsgemeinderat stimmt der Resolution hinsichtlich besserer Verkehrsanbindungen der Initiative 12 plus zu. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Die Initiative 12 plus hat sich zu einer Stellungnahme gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030 entschieden. Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Information über Breitbandausbau im Landkreis Kusel Eine Machbarkeitsstudie wurde bei einer Infoveranstaltung vorgestellt. Es ist vorgesehen, dass wegen der derzeit noch vorhanden Unterversorgung für jedes Haus 30 Mbit/s-Leistung zu schaffen und dabei ländliche Strukturen vorrangig zu behandeln. Hohenöllen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang dem aktuellen Stand entspricht. Es soll ein Angebot für Elementarversicherungen für die Grillhütte und Nebengebäude angefordert werden. Für folgende Veranstaltungen soll eine Veranstalterversicherung abgeschlossen werden: Maibaum aufstellen, Gedenkfeier am Denkmal. Bekanntgabe der Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage Der Vorsitzende gab die Höhe der Kreisumlage, sowie der Verbandsgemeindeumlage bekannt. Unterhaltungskosten Oberflächenentwässerung Der Vorsitzende gab die Kosten für die Oberflächenentwässerung bekannt. Handhabung von Jubiläen Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem bei folgenden Jubiläen die Ortsgemeinde eine Ehrung vornimmt: - Geburtstag: 70, 75, 80 und danach jedes Jahr - Hochzeitsjubiläen: wie bisher ab 50 Jahren Im nichtöffentlichen Teil informierte der Vorsitzende über den aufgelösten Fußballverein. Jettenbach Nachruf Die Ortsgemeinde Jettenbach trauert um Herrn Volker Simon der am 2. November 2016 im Alter von 62 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war in der Zeit vom bis als Gemeindearbeiter in der Ortsgemeinde Jettenbach tätig. Er war allseits beliebt und geschätzt. Seine Aufgaben erfüllte er stets pflichtbewusst und gewissenhaft. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Ortsgemeinde Jettenbach Timo Harth, Ortsbürgermeister

15 Rundschau Ausgabe 46/2016 Kreimbach-Kaulbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Für die Ortsgemeinde wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen eingetreten sind. Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Verlegen der Bushaltestelle Kaulbach/Bahnhofstraße Ortsbürgermeister Barthel berichtet, dass aus der Bevölkerung angeregt sei, die Bushaltestelle an der B 270 zu verlegen. Vom Rat wird die grundsätzliche Notwendigkeit ebenfalls gesehen. Angeregt ist u.a. eine Verlegung in die Lauterstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Schulkinder eine zusätzliche Haltestelle gegenüber dem Anwesen Lauterstraße 21 eingerichtet werden kann. Anschaffen eines neuen Kühlschrankes Der Vorsitzende berichtet, dass der unter der Küchenarbeitsplatte eingebaute Kühlschrank in der Gemeinschaftshalle irreparabel defekt sei. Bei geschätzten Materialkosten von rd ,- Euro verständigt sich der Rat auf folgende Vorgehensweise: Arbeitsplatte kürzen, Hängeschrank entfernen und hohen, freistehenden Kühlschrank besorgen. Langweiler Verschmutzung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot in der Ortsgemeinde Langweiler Es wurde festgestellt, dass öffentliche Straßen und Plätze sowie Grünanlagen immer noch durch Hundekot verunreinigt werden. Aus diesem Grund wird auf die bestehende Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Langweiler hingewiesen, wonach Verunreinigungen sofort von dem gereinigt werden müssen, der sie verursacht hat, hier vom Eigentümer des Hundes oder vom Hundeführer. Wer gegen diese Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 im Einzelfall geahndet werden kann. Auch aus gesundheitlichen Aspekten empfehlen wir, wie der Deutsche Tierschutzbund e.v., die Benutzung von Kot-Sammelgeräten bzw. -Sammeltüten, denn die Exkremente von Hunden sind sehr häufig mit Parasiteneiern verseucht, die auf den Menschen übertragen werden können. Langweiler, November 2016 gez. Janß, Ortsbürgermeister Lauterecken Versöhnung nach 80 Jahren Foto: Senta Löb (Bildmitte mit Stock) hinter den Erinnerungssteinen ihrer Familie, vor ihrem Geburtshaus in der Hauptstraße. Mit einem Empfang im Stadthaus ehrte die Veldenzstadt Lauterecken ihre jüdische Mitbürgerin Frau Senta Löb, geb in Lauterecken, geflohen von den Nazis 1937 in die USA. Frau Löb besuchte ihre Geburtsstadt Lauterecken mit ihren Verwandten. Bei emotionalen Momenten im Stadthaus flossen, auch wegen der Anwesenheit ihrer Schulfreundinnen Martha Graf und Monika Scherer, Freudentränen. Aus der Stadtratssitzung vom Erschließung des Gewerbegebietes Claus - Kostenspaltung und Feststellung der endgültigen Herstellung - Der Stadtrat stellt fest, dass mit der Bauabnahme bzw. mit dem Eingang der letzten Rechnung für die Baumaßnahme die Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet Claus endgültig hergestellt sind. Von der Kostenspaltung gemäß 7 der Erschließungsbeitragssatzung wird Gebrauch gemacht. Zugleich legt der Stadtrat fest, dass damit das für die beitragsmäßige Abrechnung notwendige Merkmal der endgültigen Herstellung erfüllt ist. Die Verwaltung wird beauftragt die Beitragsabrechnung vorzunehmen. Marktanalyse - Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes; Grundsatzbeschluss Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Erfordernis zur Beauftragung eines Einzelhandelskonzeptes/einer Marktanalyse um den landesplanerischen Zielen aus dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalen Raumordnungsplan genügen und um Änderungen in den bestehenden Gewerbe- bzw. Sondergebieten mit Einzelhandelsansiedlung zu ermöglichen. Unter dem Vorbehalt der Prüfung von Angeboten potentieller Anbieter für die erforderlichen Studien wird grundsätzlich der Erstellung einer Marktanalyse und eines Einzelhandelskonzeptes zugestimmt. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Instandsetzung Weg zum Friedhof Der Weg zum Friedhof ist stark sanierungsbedürftig. Für die geplante Sanierung in Form von Abfräßen und Aufbringen einer neues Asphaltbetondecke würden Kosten in Höhe von -brutto- rd ,- entstehen. Nach einer erneuten Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung würde auch die zusätzliche Aufbringung einer Verschleißschicht zu einem gewünschten Erfolg führen. Die Kosten werden auf - brutto- rd ,- geschätzt. Der Stadtrat beschließt den Weg zum Friedhof durch Aufbringung einer neuen Asphaltbetondecke zu sanieren. Die Kosten werden durch die Verwaltung auf - brutto - rd ,- geschätzt. Gleichzeitig wird die Wasserführung des Stichweges in Ordnung gebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Der Vorsitzende erhält die Vergabevollmacht, sofern der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird.

16 Rundschau Ausgabe 46/2016 Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Stadtrat die Auftragsvergabe zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Sondergebiet Hofwies - Wiedewies an ein Fachbüro, die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes - Marktanalyse und den Abschluss eines Vertrages mit einer Eventagentur über die Organisation des Heimatfestes, des Turmfestes und des Oktoberfestes. Lohnweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: AUsübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Forstwirtschaftspläne 2017 Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan Medard Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bebauungsplan Gewerbegebiet ehem. Greiner der Ortsgemeinde Medard; Annahme des Bebauungsplanentwurfes für a) die öffentliche Auslegung b) die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplans Gewerbegebiet ehem. Greiner in der vom Büro BBP in der Sitzung vorgestellten Fassung. Auf der Grundlage dieses angenommenen Planentwurfes sind nach Einarbeitung des Abstimmungsergebnisses mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen. Gemäß 4 a Abs. 2 BauGB werden die vorstehenden Verfahrensschritte gleichzeitig durchgeführt. Kindertagesstätte Odenbach; Umbaumaßnahme im Rahmen der Erweiterung um eine 3. Gruppe (Krippengruppe) Der Ortsgemeinderat von Odenbach hat beschlossen, einen An- und Umbau in der Kindertagesstätte vorzunehmen. Die Ortsbürgermeister der Einzugsgemeinden des Kindergartens wurden über die Notwendigkeit und Hintergrüne eines erforderlichen Erweiterungsbaus in der Kita informiert. Ebenso wurde angefragt wegen Beteiligung an der Finanzierung der Maßnahme seitens der Einzugsgemeinden. Die Beteiligung soll nach der bestehenden Regelung, Aufteilung nach der Steuerkraftmesszahl, erfolgen. Das entspricht nach der endgültigen Festsetzung der VG-Umlage für Medard 28,43 %. Die Einzugsgemeinden werden um ihre Bereitschaft gebeten, die Mehrkosten über den ursprünglichen ,- anzuerkennen und sich an diesen zu beteiligen. Der Anteil der Ortsgemeinde Medard bei einem Zuschuss zu der Bausumme von ,- (= , ) und der Summe von ,- (= ,- ) Der Ortsgemeinderat beteiligt sich an der Maßnahme mit den Mehrkosten in Höhe von maximal ,-, anteilig nach der Berechnungsgrundlage für die VG-Umlage für Sofern der Kindergarten vor Ablauf von 20 Jahren schließt oder die Kinder von Medard einem anderen Einzugsbereich zugeordnet werden ist entsprechend der verbleibenden Restzeit (pro verbleibendem Jahr 5 % des Zuschusses) der Zuschuss entsprechend zurück zu zahlen. Information zur Verkehrsberuhigung, Hauptstraße/B 420 Zur nochmaligen Abstimmung der Möglichkeit für die Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße fand ein weiterer Ortstermin statt. Von Seiten des LBM wird das vorhandene Provisorium der Querungshilfe in Höhe der Anwesen Remme/Eckel zurückgebaut und als dauerhafte Installation vorgenommen. Voraussichtliche Bauausführung soll im Jahr 2017 sein. Aus der Richtung Odenbach kommend wird die Verschwenkung, vergleichbar mit der Anlage in Glanbrücken, auch dauerhaft errichtet. Voraussichtliche Bauzeit Leider hat sich für die Erhaltung bzw. Neueinrichtung der 30er Zone keine neuen Zugeständnisse ergeben. Eine Intervention bei der PI Lauterecken ergab auch keine Möglichkeit für die Rücknahme der Aufhebung der 30er Zone. Durch die Ortsgemeinde soll ein formaler Antrag auf Errichtung zweier 30er Zonen an den Bushaltestellen in der Hauptstraße gestellt werden. Die Verwaltung Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Annahme von Sachspenden Der Ortsgemeinde wurden anlässlich des Kerweumzuges 2016 Sachspenden als Wurfmaterial zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspenden. Im nichtöffentlichen Teil wurde einer Grundstücksveräußerung von 25 m 2 und der Verpachtung einer Fläche zugestimmt. Die Ingenieurleistungen zur Vorprüfung hinsichtlich erheblicher Umweltauswirkungen im Bereich des Gewerbegebietes Bereich ehem. Greiner wurden an das Planungsbüro erteilt. Das gemeindeeigene Grundstück wird auf die Geeignetheit zur Durchführung des landespflegerischen Ausgleichs geprüft und zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Gemeindegrundstücke für die Oberflächenentwässerung des Gewerbegebietes zur Verfügung gestellt. Odenbach Suchen Sie noch das ideale Geschenk für Ihre Familienfeier oder für die Festtage? Da haben wir etwas für Sie! Geschichte und Bildung, Spannung und lehrreich zugleich, sind für jede Leseratte optimal. Die Odenbacher Ortschronik können wir Ihnen empfehlen. Band 1 Odenbach im Geschehen der Zeit Band 2 Odenbach im Zeitgeschehen Band 3 Jüdisches Leben Sind Sie interessiert oder neugierig, rufen Sie bei uns an. Ortsbürgermeister Gerhard Gins 06753/3262 oder Frau F. Kappesser, Odenbach 06753/5178. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, (Ewigkeitssonntag) 09:30 Uhr Grumbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, (Buß- und Bettag) Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, Uhr Gottesdienst in Horschbach Sonntag, (Ewigkeitssonntag) Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hundheim In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, der 33. Woche im Jahreskreis - grün - 10:30 Uhr Ingweilerhof Wortgottesfeier im Seniorenheim Schönbeck Freitag, der 33. Woche im Jahreskreis - grün Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier für die Verstorbenen und Gefallenen der Gemeinde Sonntag, Christkönigssonntag Diaspora-Sonntag - weiß - *** Kollekte für die Diaspora ***

17 Rundschau Ausgabe 46/ :00 Uhr Reipoltskirchen sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Kaulbach sonntägliche Eucharistiefeier in außerordentl. Form Montag, Gedenktag Unserer Lieben Frau in Jerusalem - weiß - 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Paul Stein anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, hl. Cäcilia, Jungfrau, Märtyrerin in Rom 09:00 Lauterecken Sitzung des Pfarrteams mit einer Abordnung aus Speyer zum Pastoralen Konzept 14:30 Uhr Speyer Dekanatstreffen Keine Eucharistiefeier in Reipoltskirchen um 18:00 Uhr 19:00 Uhr Lauterecken Pfarreiratsitzung im Pfarrheim Mittwoch, der 34. Woche im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Ruth, Hans und Sabine Markert Bischof von Speyer besucht die Pfarrei Lauterecken Bei strahlendem Sonnenschein und vor herbstlicher Kulisse, kam am vergangenen Sonntag Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann von Speyer nach Lauterecken, um sechs jungen Frauen das Sakrament der Firmung zu spenden. Mit diesem Sakrament werden die jugendlichen Christinnen nun zu mündigen Pfarreimitgliedern und das Ursakrament, die Taufe, wird an ihnen vollendet. Durch Handauflegung, Gebet zum Heiligen Geist und Salbung mit Chrisamöl, sind die Firmantinnen zu vollwertigen Mitgliedern der Kirche geworden. Die Spendung des Sakramentes fand im Rahmen eines Pontifikalamtes, eines feierlichen Gottesdienstes statt. Dafür sorgten nicht nur der Ökumenische Kirchenchor mit seiner Dirigentin Fr. Maria Wagner-Herzer, sondern auch eine Bläsergruppe unter der bewährten Leitung von Herrn Alfred Ludes, der schöne Kirchenschmuck aus der Hand von Frau Helen Mahr und viele, viele Messdiener aus nah und fern, Jung und Alt. Als Konzelebranten standen mit am Altar der Leiter der Pfarrei hl. Franz-Xaver, Pfarrer Thomas Becker und der Kooperator Pfarrer Anton Ociepka. Im Anschluss an den Gottesdienst fand ein Empfang im benachbarten Lauterecker Pfarrheim statt. Nach den Begrüßungsworten durch den Vertreter des Pfarreirates, Herrn Carl Plathner, bot sich bei Sekt und Snacks für den äußerst aufgeschlossenen Bischof die Gelegenheit, mit den Firmlingen, deren Eltern und Paten und den Gästen ins Gespräch zu kommen. Diese Gelegenheit wurde von den Gläubigen sehr gut angenommen. Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, Ewigkeitssonntag Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Lauterecken Die Gottesdienste finden ab sofort wieder in der Prot. Kirche statt. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen Wir laden Sie herzlich zu unserem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, um Uhr in die Kirche Niederkirchen ein. Unsere Gruppen treffen sich: Mo., Strickcafé Uhr Di., Trommelgruppe Uhr, Turnen für Frauen Uhr Ev. Kirchengemeinde Offenbach - Niedereisenbach - Wiesweiler : Niedereisenbach: 14:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche zum Buß- und Bettag Offenbach: 15:30 Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag (Vorher Kaffeetrinken in der Bibliothek) : Niederalben: 10:40 Uhr Totensonntagsgottesdienst Offenbach: 19:00 Uhr Totensonntagsgottesdienst mit dem Ök. Chor Medard: 09:25 Uhr - Totensonntagsgottesdienst Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, Buß- und Bettag 18:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl 19:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg mit Abendmahl Sonntag, Totensonntag 09:15 Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler 14:00 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach 18:00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Gottesdienst auf dem Schneeweiderhof Am 1. Advent, Sonntag, den , feiert die prot. Kirchengemeinde um Uhr wieder einen Gottesdienst im Gasthaus Jung auf dem Schneeweiderhof bei Eßweiler. Im Anschluss an den Gottesdienst können alle Besucher auch zum Mittagessen bleiben. Hierzu bitten wir Sie aber, sich vorher in der Gaststätte unter der Telefonnummer 06304/1282 anzumelden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in dieser ganz besonderen Atmosphäre! Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Sonntag, (Volkstrauertag) Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche) Uhr Gottesdienst in Wolfstein Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach In allen drei Gottesdiensten wird der Toten des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von Uhr und Uhr, Tel.: 06751/2286, Fax: 06751/ Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch, Uhr Ökum. Schulgottesdienst des Paul-Schneider-Gymnasiums (Schlosskirche) Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Sonntag, Uhr Hochamt (Kirche Raumbach) Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Termine Vereine Veranstaltungen Veldenz Gymnasium Die Welt mit anderen Augen sehen - Missio for Life am Veldenz Gymnasium Einen authentischen Einblick in den schwierigen Alltag der Jugendlichen in Asien zu erhalten, das ist das Anliegen eines interaktiven Lernparcours mit Ausstellung des Missio for life Projektes, das am Veldenz Gymnasium in dieser Woche zu Gast war. Menschenhandel, armutsbedingte Prostitution und arrangierte Ehen - die Schülerinnen und Schüler wurden in der interaktiven Ausstellung mit für sie neuen, anderen Lebenswirklichkeiten aus Indien und von den Philippinen konfrontiert. Die Jugendlichen fühlen und tasten sich hier buchstäblich in die Müllberge hinein, welche die Lebenswelt vieler Kinder in Indien und auf den Philippinen prägen. Sie erlebten außerdem den Alltag von Paulo, einem 15-jähriger Jungen, der von zu Hause weggerannt ist und sich seitdem als Straßenkind durchschlägt. Was er aus den Müllbergen sammelt, reicht nicht zum Überleben. Durch das Eintauschen in die schwierige Lebenswelt von Kindern aus Asien waren viele Schülerinnen und Schüler sensibilisiert und diskutierten lebhaft über die Möglichkeiten zur Hilfe und die Ursachen sozialer Ungleichheiten. Christian Homey als pädagogische Fachkraft von Missio begleitet die Spiele, stellt Zusammenhänge her und verband die Erfahrungen der Figuren aus den Spielen mit der Lebenswelt der Schüler. An der abschließenden Postkarten-Aktion nahmen viele Schülerinnen und Schüler teil, um sich sozial zu engagieren und aktiv einzusetzen.

18 Rundschau Ausgabe 46/2016 stimmungsvolle Adventszeit Advent- und Orchideen Ausstellung 2016 Blumen Janke... mehr als nur Blumen und Pflanzen! Fr., 18. November Uhr Sa., 19. November Uhr So., 20. November Uhr Mackenbacherstr Weilerbach Gefährlicher Advent Weihnachten ist das Fest der Lichter, spätestens ab dem ersten Advent sorgen Kerzen im Haus für eine heimelige Stimmung. Doch Vorsicht: Jahr für Jahr häufen sich in den letzten Wochen des Jahres auch die Wohnungsbrände. Weit über Mal wird in diesen Wochen bundesweit die Feuerwehr alarmiert, das besagt die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer den Gefahren vorbeugen will, sollte einige Sicherheitshinweise im Umgang mit Adventsgesteck und Weihnachtsbaum beachten. Viele unterschätzen die Gefahr, die von Kerzen ausgeht, so GDV- Sprecherin Kathrin Jarosch: Ein trockener Weihnachtsbaum in Verbindung mit Strohsternen kann wie ein Brandbeschleuniger wirken. Ihr Tipp: Kinder sollte man stets im Auge behalten, also nie alleine mit offenen Kerzen oder offenem Feuer lassen. Den Weihnachtsbaum sollte man erst kurz vor dem Fest kaufen, damit er nicht vorzeitig austrocknet. Hilfreich ist es zudem, für den Fall der Fälle einen Eimer mit Löschwasser griffbereit zu haben. Unter gibt es mehr Tipps. Zusätzlichen Schutz bieten Rauchwarnmelder, die bei giftigen Rauchgasen Alarm schlagen. So wird verhindert, dass Bewohner buchstäblich im Schlaf vom Feuer überrascht werden. Kommt es dennoch zu einem Feuer, ersetzt die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Schäden - inklusive der eventuell verbrannten Weihnachtsgeschenke. (djd/pt) Klassiker an den Feiertagen Die Weihnachtsgans zählt zu den Klassikern am Heiligen Abend oder zu den Weihnachtsfeiertagen. In vielen Familien darf das knusprige und gut gewürzte Geflügel mit Klößen und Rotkohl ebenso wenig fehlen wie der Weihnachtsbaum und die Geschenke. Die Zubereitung einer Weihnachtsgans muss gar nicht aufwändig sein, betont Frank Schneider vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale. de. Mit dem richtigen Rezept gelinge sie quasi im Handumdrehen. Das zum Einpinseln der Gans nötige Bier eigne sich darüber hinaus auch zum Durstlöschen hervorragend. Bei soviel Hitze in der Küche kann man sich mit einem leckeren Pils die Zeit ganz gut vertreiben, meint Frank Schneider. Für den perfekten Genuss sollte das Bier dabei eine Trinktemperatur von sieben bis zehn Grad Celsius haben. Die Zutaten für einen Gänsebraten nach Mecklenburger Art Auf findet sich ein beliebtes Rezept zur Zubereitung eines Gänsebratens nach Mecklenburger Art. Die Zutaten für sechs Portionen: eine mittelgroße, küchenfertige Gans, Salz und Pfeffer, Beifuß. Für die Füllung: 300 g eingeweichte und entsteinte Backpflaumen, 300 g Äpfel, 2 EL Zucker, 3 EL geriebenes Brot, 50 g gewürfelten Speck, Speisestärke, außerdem noch flüssiger Honig und Bier. Die bratfertige Gans innen und außen mit Salz, Pfeffer und Beifuß einreiben. Backpflaumen, Äpfel, Zucker, Brot und Speck mischen und die Gans damit füllen, zunähen. Etwas Wasser in den Bräter gießen, die Gans in den Bräter legen und im Ofen braten, ab und zu mit dem Bratenfond begießen und die Gans drehen. Ist die Gans fast gar, vermischt man Honig und Bier und pinselt dann die Gans damit ein. Fertig braten. Herausnehmen, aus dem Fond wie gewohnt die Sauce herstellen, die Gans teilen und die Füllung rundherum anrichten. Dazu passen Klöße und Rotkohl, süßlich abgeschmeckt. Für ein Kilogramm Gans sollte man übrigens etwa eine Stunde Bratzeit bei etwa 180 Grad Celsius einkalkulieren. (djd/pt). Foto: djd/gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v.

19 Rundschau Ausgabe 46/2016

20 Rundschau Ausgabe 46/2016 Verantwortung übernehmen - neue Schülervertretung am Veldenz Gymnasium In schulischen Gremien mitsprechen? Als Sprachrohr zwischen Schülerschaft, Lehrerkollegium und Schulleitung fungieren? Eigene Aktionen planen und durchführen? JA! Diese komplexen Aufgaben zu planen und zu bewältigen, hat sich das neue Schülersprecherteam des Veldenz Gymnasiums als Ziel gesteckt. Dabei gibt es schon konkrete Aktionen, obwohl die fünf Neuen - Ilena Heser, Niklas Roos, Maria Henrich, Sarah Heinrich und Chiara Engbarth - erst seit Schuljahresbeginn 2016/2017 aktiv sind. So haben sie bereits bei der Gesamtkonferenz ihre Pläne erläutert, sind in die Organisation des Tages der offenen Tür am eingebunden und planen eine Karnevalsparty für die Unterstufe. Auch für dieses Jahr sind Spendenaktionen für benachteiligte Menschen zu organisieren. Dazu sollen Spenden für die Tafel Lauterecken und das Sozialkaufhaus gesammelt und übergeben werden. Unterstützt wird das Schülersprecherteam auch in diesem Schuljahr durch die beiden Verbindungslehrerinnen Helena Schlarb und Jacqueline Genschow. Wir wollen die Schule als Gemeinschaft noch enger zusammen bringen und möchten, dass sich das gute Miteinander an unserer Schule so fortsetzt, antwortet das Team, wenn es die Ziele seiner Arbeit zusammenfassen soll. Nacht der Kultur Mit einer Nacht der Kultur leitet das Veldenz Gymnasium Lauterecken am zwischen Uhr und Uhr die besinnliche Zeit des Advents ein. Musikalische Beiträge, Ausstellungen von Schülerarbeiten aus dem Bereich Bildende Kunst erwarten die Besucher. Außerdem möchten wir Sie mit selbstverfassten Gedichten und einem kleinen Theaterstück unterhalten. Snacks und Drinks in der Chillout-Lounge bieten Möglichkeiten der Begegnung und des Gesprächs. Der Eintritt ist kostenlos. Alle sind an diesem Abend herzlich an das Veldenz Gymnasium eingeladen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage Klassiker mit Charme: Das Veldenz Gymnasium bringt Die Feuerzangenbowle auf die Bühne Viel Freude und spontaner Szenenapplaus prägten die Vorstellung der Theater AG des Veldenz Gymnasiums von Die Feuerzangenbowle am Freitagabend. Regisseur Oliver Schmidt hat mit seinen Schülerinnen und Schülern eine unterhaltsame Inszenierung mit viel Witz und Charme auf die Bühne der Gemeindehalle in Medard gebracht. Das kreatives Bühnenbild und der ein oder andere Knalleffekt unterstützen die gelungene Aufführung. Tabea Berger präsentierte sich als perfekter Johannes Pfeifer, der charmant und gewitzt in seine Rolle als Oberstufenschüler schlüpft. Überzeugend auch die Rabauken und Streber, die mit ihm die Schulbank teilen (Franziska Lauf, Jasmin Poeß, Nele Melcher, Marieke Bellmann, Johannes Scheidt und Paula Gehres). Als Lehrer brillieren Lea-Sophie Gräf, der die Rolle des strengen Prof. Crey wie auf den Leib geschnitten ist, und Hannah Neurohr, Joachim Schmarewski sowie Jana Heinrich, die brillant die verschiedenen Lehrer- Charaktere verkörpern. Mona Volk und Mayla Sommer spielen hervorragend die extravagante Verlobte Pfeiffers aus Berlin und die verliebte, unschuldige Schülerin. Alle Zutaten in dieser Feuerzangenbowle harmonieren miteinander. Diese Theateraufführung verdient große Anerkennungen, denn man möchte gerne wiederkommen. Landfrauen Essweiler Mittwoch, Uhr Werkkurs - Kreatives Gestalten Thema: Gestalten von Tischgestecken, Weihnachtsdekorationen sowie Türkränze usw. Kursleiterinnen: Frau Tanja Schwab und Frau Christine Fehrentz Ort: Rathaus Essweiler Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten! Wir benötigen wieder wie jedes Jahr Tannen, Koniferen, Grünzeug usw. Samstag, ab Uhr Adventsbasar aller örtlichen Vereine Ort: Dorfplatz in Essweiler Bücherei der ev. Kirchengemeinde Einladung zum Tag der offenen Tür Am Sonntag, dem 20. November 2016 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist unsere Bücherei im Friedhofsweg 5 in Grumbach geöffnet. Hier können Sie in einer Bücherausstellung, einem Bücherflohmarkt sowie in der Ausleihe sich mit Lesestoff für ruhige Winterabende eindecken. Für das leibliche Wohl bieten wir Kaffee, Kuchen und Getränke an. Über einen guten Besuch würden wir uns freuen. Es grüßt das Büchereiteam. Schutz vor Kriminalität im Alltag Immer häufiger werden Menschen durch dubiose Hausgeschäfte, den sogenannten Enkeltrick oder sonstige Betrügereien und Diebstähle, Opfer krimineller Handlungen. Einbruchdiebstähle, gerade im ländlichen Raum nehmen rasant zu. Die Polizeiinspektion Lauterecken hat ein Präventionskonzept erarbeitet, mit dem sie die Bürgerinnen und Bürger über die neuesten Betrugsmaschen und das Vorgehen der Täter informieren möchte, damit Sie sich in Zukunft besser vor derartigen Straftaten schützen können. Hierzu findet am um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen ein Vortrag für alle Interessierten statt. Freiwillige Feuerwehr Hinzweiler Informationsveranstaltung zum Thema Brandschutz im Privathaushalt Wann: um 19:00 Uhr Wo: Bürgersaal der Königslandhalle Hinzweiler Referenten: Daniel Thiele, Mathias Kondratiuk Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. PWV Hinzweiler Schlachtfest an dr PWV-Hütte Hinzweiler Der Pfälzerwaldverein Hinzweiler lädt ein zum Schlachtfest am Sonntag, 20. Nov an die PWV-Hütte. (ab Uhr geöffnet) Ab Uhr gibt es Vieles von de Wutz. Schlachtplatte, Wellfleisch, Bratwurst, Leberknödel stehen auf der Speisekarte. Natürlich gibt es auch schon früh ein pikantes Schweinemett. Nachmittags wird auch Kaffee und Kuchen angeboten. Der PWV Hinzweiler freut sich auf Ihren Besuch. Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler Keltertag Wie in den Vorjahren veranstaltete der Obst- u. Gartenbauverein Hinzweiler mit dem Kindergarten einen Keltertag bei unserem Ehrenvorsitzenden und Baumwart Horst Lang. Die Kinder konnten zusehen wie nach dem waschen, mahlen und keltern der Äpfel Apfelsaft entsteht. Diesen konnten sie sofort verkosten. Dazu gab es eine frisch gebackene Brezel, die von der Bäckerei Braun spendiert wurde. Die Kinder und die Erzieherinnen würden sich freuen, wenn es Herrn Lang möglich ist, auch im nächsten Jahr einen Keltertag durchzuführen. SG Perlbachtal Sportplatz Becherbach: Sonntag, 20.11, Uhr Becherbach : SG Perlbachtal, B-Klasse Birkenfeld Ost Vorspiel 2. Mannschaft, Uhr Becherbach II : SG Perlbachtal II, C-Klasse Birkenfeld Ost Nikolausrock Barbed Wire mit 3 Girls-Show am Samstag, dem in Kreimbach-Kaulbach Beginn: Uhr, Einlass: Uhr VVK: 10,, AK: 12, AVIA-Tankstelle - An der B 270

21 Rundschau Ausgabe 46/2016 ASV Langweiler/Merzweiler B-Junioren: Samstag, , 16:30 Uhr in Langweiler ASV - VfL Rüdesheim 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Bärenbach FC Bärenbach 2 - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, , 14:45 Uhr in Bärenbach FC Bärenbach - ASV Heimat- und Kulturverein Lauterecken e.v. Lauterecker Weihnachtsmarkt am Samstag, von 10:30 bis Uhr Noch Standplätze frei Der Weihnachtsmarkt in Lauterecken bietet auch in diesem Jahr wieder ein tolles kulturelles Programm. Einige Standbetreiber haben sich schon gemeldet, die eine Vielfalt an Waren und Getränken sowie Essen anbieten. Die Geschäfte in Lauterecken haben bis Uhr geöffnet. Wegen der Baustelle am Veldenzschloss kann es sein, dass der Weihnachtsmarkt an anderer Stelle stattfinden muss, das wird aber kurzfristig entschieden. Es sind noch Standplätze frei. Bewerben Sie sich für den Lauterecker Weihnachtsmarkt. Musikgruppen, Geschäfte, Hobbybastler, Gewerbetreibende, Vereine, Händler, Schulen etc. können mitmachen. Holzverkaufsstände werden bevorzugt sowie kostenlos zur Verfügung gestellt. Anmeldung bis bei Heinrich Schreck, HeiKuVe, Te oder Handy , hein-und-helga@t-online. de. Veranstalter: Heimat- und Kulturverein e.v., Werbegemeinschaft Erlebnis Lauterecken e.v., Stadt Lauterecken. Pro Seniore Residenz Lauterecken Herbststimmung Am Montag, den waren die beiden vierten Klassen der Grundschule Lauterecken mit ihren Lehrerinnen Frau Bisanz und Frau Baier zu Gast in der Pro Seniore Lauterecken. Die 40 Kinder der Klassen 4a und 4b hatten Herbstlieder vorbereitet und waren sehr stolz, diese vor Publikum vortragen zu können. Aufgrund der Anzahl der Kinder konnten zwei Gruppen gebildet werden; jede Klasse sang auf drei Wohnbereichen. Die Lieder waren stimmungsvoll und die Bewohner klatschen begeistert mit. Als Dankeschön gab es zum Abschluss noch etwas zu Trinken und etwas Süßes, bevor die Schüler mit ihren Lehrerinnen zurück zur Grundschule liefen. Ein herzliches Dank an dieser Stelle auch an die Grundschule Lauterecken, die mit Besuchen unsere Bewohner sehr glücklich macht. Am Freitag, den fand das traditionelle Rummelbooze-Fest statt. Der Sozialkulturelle Dienst gestaltete auch in diesem Jahr mit liebevollen Details das beliebte Rübenfest. Der Ursprung des Brauches ist nicht eindeutig geklärt. Jedoch ähnelt das Fest in seinem Ablauf stark dem irisch-amerikanischen Halloween mit aus Kürbissen gefertigten Jack O Lanterns. Durch zurückgegangenen Anbau von Futterrüben, der wesentlich leichteren Bearbeitbarkeit und der massiven Bewerbung und Kommerzialisierung des Halloweenfests kommen immer häufiger Kürbisse statt der Rüben zum Einsatz. In der Pro Seniore Residenz Lauterecken gab Geisterbowle, Zaubertrank und Hexenkuchen, der Sozialkulturelle Dienst las Geschichten und Gedichte rund um Hexen und Geister vor. Höhepunkt war der Auftritt der Tanzgruppe Mixery vom Bodelschwingh Zentrum in Meisenheim, die unter der Leitung von Frau Pia Stamm für tolle Stimmung sorgte. Fachvortrag über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ab Wir möchten Sie ganz herzlich einladen zum Fachvortrag Pflegestärkungsgesetz am Mittwoch, den ab Uhr in den Mehrzweckraum unserer Residenz. Unser Referent Herr Walter Bredehöft vom Pflegestützpunkt Lauterecken-Wolfstein erläutert Ihnen Wissenswertes und Interessantes über das zweite Pflegestärkungsgesetz, welche Inhalte das Gesetz birgt und welche Neuerungen für 2017 beschlossen wurden. Der Vortrag ist kostenlos - schauen Sie vorbei - wir freuen uns auf Ihr Interesse! Landfrauen Lauterecken Achtung! Unser Apfelkurs am um 19:30 Uhr findet nicht im Bürgersaal statt. Wir sind im Stadthaus, Hauptstraße 49, Lauterecken. Bitte Teller und Besteck mitbringen! Pfälzerwald Verein Lauterecken Arbeitseinsatz an der PWV Hütte am Weiher Samstag ab 09:00 Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Fahrt zum Weihnachtmarkt St. Wendel Der Pfälzerwald Verein fährt am mit dem Bus nach St. Wendel auf den Weihnachtsmarkt. Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen kostenlos an der Fahrt teilzunehmen. Nichtmitglieder sind gerne gesehen (Unkostenbeitrag für die Busfahrt p.p.) Anmeldung bitte bis bei H.P. Groß Tel.: Abfahrt ist um 12:00 Uhr Aral-Tankstelle Lauterecken. Förderverein der Grundschule Nußbach Einladung Liebe Mitglieder und alle, die es noch werden wollen, am um Uhr findet in der Grundschule Nußbach die nächste ordentliche Mitgliederversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahlen 6. Wünsche und Anträge Der Förderverein freut sich über eine rege Teilnahme. Förderverein deutsch-französische Partnerschaft e.v. Lauterecken-Sombernon Was is dann do los? Boscholä-Primör-Owend Der diesjährige Beaujolais Primeur Abend findet am 17. November 2016 um Uhr im Bürgersaal im Dienstleistungszentrum, Schulstraße 10, Lauterecken statt. Neben dem neuen Beaujolais wird auch französischer Käse angeboten, ein Kostenbeitrag wird erhoben. Es lädt ein der Förderverein deutsch-französische Partnerschaft e.v., Lauterecken-Sombernon. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Einladung zum Kegelabend Am Donnerstag, dem , treffen wir uns um Uhr im Gasthaus Zur Hirsauer Kapelle zum Kegeln. Über eine rege Teilnahme würde sich das Vorstandsteam freuen! Keltern zu Gunsten der Krebshilfe Mittlerweile im dritten Jahr keltern die Familien Weinig und Neurohr aus Offenbach-Hundheim zu Gunsten der Krebshilfe. So fand am bei herrlichem Sonnenschein das 3. Apfel-/ Kelterfest im Hof von Metzger Otto Leppla statt, der diese Aktion unterstützt und für das leibliche Wohl sorgte. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer reichten Essen, Getränke, Kaffee und Kuchen. Das Wetter spielte mit, so konnte bei Sonnenschein der Deutz Traktor angeschmissen werden, der knatternd den mechanischen Grutzer betrieb, der die Äpfel für die Kelter vorbereitete. Der frisch gewonnene Apfelsaft konnte direkt vor Ort verköstigt werden. Ca. 100 Liter Saft wurden direkt in Flaschen eingekocht und verkauft. Auch der Obst- & Gartenbauverein in Reipoltskirchen möchte das Projekt unterstützen und lud zum Erntedankfest am ein. Kurzerhand fuhren die Familien mit zwei Traktoren, Anhängern, allerlei Gerätschaften und der mobilen Kelter nach Reipoltskirchen um dort den Besuchern vorzuführen, wie Apfelsaft hergestellt wird. Als der Deutz losknatterte war der Andrang groß und die Äpfel wurden unter lautem mampfen und stampfen zerkleinert. Der Reinerlös inklusive Spenden von 1606,50 wird an den Pallativstützpunkt Rheinhessen Nahe mit Sitz in Bad Kreuznach gespendet, der Menschen auf dem letzten Stück ihres Lebensweges in ihrem eigenen Zuhause begleitet. An alle ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer des Projektes Keltern zu Gunsten der Krebshilfe ein herzliches Dankeschön für die tolle Arbeit. Unterstützt wurden die Aktionen durch das CJD Wolfstein, den Förderverein der Gemeinde Offenbach-Hundheim, dem Pfälzerwaldverein, und dem Obst- & Gartenbauverein Reipoltskirchen.

22 Rundschau Ausgabe 46/2016 Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 23. November geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Rathsweiler. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:10 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. TTC Reipoltskirchen SWR1 Night Fever beim TTC Reipoltskirchen, Samstag, 26. November 2016 Eine heiße Sohle aufs Parkett legen Wenn Schweißperlen auf der Stirn mit den Reflexen der Disco-Kugel um die Wette glitzern, kann das nur eins bedeuten: Auf einer SWR1 Night Fever Party steppt der Bär. Manche mögen s eben gerne heiß und gehen zum Abtanzen am Wochenende auf eine der legendären Kult-Feten von SWR1 Rheinland-Pfalz. Am Samstag, 26. November, können Dance-Fans in Reipoltskirchen eine heiße Sohle aufs Parkett legen. Dann lädt der TTC Reipoltskirchen zur SWR1 Night Fever Party in die Johann-Heinrich-Roos-Halle ein. Oliver Franze am DJ-Pult sorgt mit Rapper s Delight, Gimme All Your Lovin, Thriller und vielen anderen Chart-Klassikern dafür, dass das Nachtfieber um sich greift. Spätestens bei AC/DC, Tina Turner oder Van Halen hat es wohl alle erwischt. Erst wenn in den frühen Morgenstunden der letzte Song verklungen ist, sinkt die Temperatur wieder und das Partyvolk muss sich für den Nachhauseweg warm anziehen. Ticketvorverkauf Karten im Vorverkauf für 8, in Reipoltskirchen bei der Bäckerei Müller, Kegelbahnstraße 10, Telefon 06364/323 und bei Ernst Eckert, Mühlstraße 2, Telefon 06364/263. Falls noch Karten übrig sein sollten, sind diese für 9 Euro an der Abendkasse zu haben. Einlass ist ab Uhr, Beginn um Uhr. An alle Blau-Weißen Einladung zur Jahreshauptversammlung Am , um Uhr, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Vereinslokal Würth statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Spielleiters 3. Bericht des Kassenwarts 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Sonstiges 6. Wünsche und Anträge Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Fackelwanderung des RCV mit dem PWV Rutsweiler am Samstag, dem Treffpunkt um Uhr am Gasthaus Würth. Die PWV-Hütte ist an diesem Samstag ab Uhr geöffnet. PWV Rutsweiler a.d.l. Hüttenessen Am Sonntag, dem 20. November bietet der PWV Rutsweiler wieder ein besonderes Hüttenessen an. Neben den üblichen Speisen gibt es Schweinsbraten, Bayrisch Kraut und Knödel. Das Team des PWV Rutsweiler freut sich auf Ihren Besuch. Als Wolfstein noch in ferner Zukunft lag Zu einem Vortrag über die Vor- und Frühgeschichte der Region lädt der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein ein. Referent ist Arno Braun aus Roßbach, der als Archäologe am Institut für Altertumswissenschaft an der Universität Mainz forscht und lehrt. Braun will anhand von Fundstücken und Fundplätzen eine Zeitreise durch die frühen Jahrtausende der Besiedlung geben, von der Steinzeit über die Bronze- und Eisenzeit bis zu den Jahrhunderten, in denen die Region zur römischen Provinz Germania superior gehörte. Der Vortrag findet am Freitag, den 18. November um Uhr im Gewölbekeller des Rathauses statt. Der Eintritt ist frei. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Neuerungen 2017 in der Pflegeversicherung Zu diesem Thema veranstaltet der Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken einen Informationsabend am Donnerstag, den um Uhr im Pfarrsaal (Hauptstraße 29) in Wolfstein. Hierzu sind alle Interessierte recht herzlich eingeladen. Bläser-Quintette In einem Villa Musica-Konzert am Sonntag, , um Uhr gastiert das Auris-Quintett (Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn) im Haus der Begegnung in Meisenheim. Die fünf jungen Musiker spielen Mozarts Ouvertüre zur Zauberflöte, Barbers Summer Music, Klughardts prachtvolles Opus 79 und Tomasis Geistliche und weltliche Tänze. Kartenvorbestellung (10 Euro, Schüler 5 Euro) ist unter Telefon möglich. Trickfilmwettbewerb für Grundschulen Jetzt anmelden filmtrixx 2016/2017 zum Thema Gemeinsam / Anmeldeschluss 9. Dezember 2016 Es ist wieder soweit: Alle Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz sind eingeladen, einen eigenen Trickfilm zu produzieren und bei filmtrixx einzureichen. Das aktuelle Thema lautet: Gemeinsam. Der Trickfilmwettbewerb wird ausgelobt vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium (BiMi), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), den MedienKompetenzNetzwerken in Rheinland-Pfalz (MKN) und vom Südwestrundfunk (SWR). Wer mitmachen möchte, kann sich bis Freitag, 9. Dezember 2016, im Internet unter SWR.de/filmtrixx anmelden. Die TelefonSeelsorge Pfalz in Kaiserslautern sucht neue ehrenamtliche Mitarbeiter: Im April 2017 beginnt ein neuer Ausbildungskurs, der über 1,5 Jahre läuft und ehrenamtliche Mitarbeiter zum Dienst am Beratungstelefon qualifiziert. Wir treffen uns ca. 1 x im Monat von Freitagabend bis Samstagabend. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: oder Sie erreichen die Geschäftsstelle der Telefon- Seelsorge unter der Nummer: Ein Informationsabend zur Ausbildung findet am 17. Januar 2017, Uhr in den Räumen der Volkshochschule, Kanalstraße 3 in Kaiserslautern statt. Gemeinsamer Sprechtag des Mittelstandslotsen der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners bei der SGD Süd Am Mittwoch, 23. November 2016, findet in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Neustadt an der Weinstraße, Friedrich-Ebert-Straße 14, von bis Uhr, ein gemeinsamer Sprechtag des Mittelstandslotsen der Landesregierung und des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) statt. Das Angebot ist für interessierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen kostenlos. Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter und www. mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/mittelstandspolitik/ Einheitlicher Ansprechpartner Beratung Zimmer 438 Telefon 06321/ oder per eap-sgdsued@poststelle.rlp.de Kabarett Sauvignon Am Mittwoch, , um Uhr präsentiert Thomas C. Breuer im Haus der Begegnung in Meisenheim sein Programm Kabarett Sauvignon. Dabei geht es um Wein, Witz und Gesang. Mit gekonnter Wortakrobatik zündet Breuer seine Pointen, spritzig und trocken zugleich, wie ein guter Sauvignon. Kartenreservierung (15 Euro) unter Telefon oder Datenschutzkonformer Einsatz von Wildkameras Jäger setzen in vielen Wäldern von Rheinland-Pfalz Wildkameras ein, um das Wildvorkommen zu erfassen. Die Beobachtungen sind rechtlich problematisch, da auch Waldbesucher unbeabsichtigt abgebildet werden könnten. Dieses schutzwürdige Interesse des Rechts am eigenen Bild wiegt nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz deutlich schwerer als das Interesse der Jäger, die Effizienz der Jagd zu steigern. Datenschutzkonform ist die Wildbeobachtung, wenn die Kamera Einzelaufnahmen anstelle eines Videos erstellt. Die Kameras sind dabei so anzubringen, dass Waldbesucher grundsätzlich nicht erfasst werden können - am besten in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten. Sollten Personen dennoch erfasst werden, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen.

23 Rundschau Ausgabe 46/2016 Riemann s Äpfelverkauf Frisch aus dem Alten Land aus integriertem Anbau direkt vom Erzeuger. Wir garantieren für beste Qualität kommen Sie, es lohnt sich! Verkauf am Freitag, den Topaz...10 kg = Elstar...9,5 kg = Jonagold, Boskoop, Fuji, H. Cox kg = Birnen... 2,5 kg = 3.00 Heide-Kartoffeln (Sorte Belana)... 12,5 kg = Uhr Rothselberg, Schule Uhr Wiesweiler, Feuerwehr Uhr Kaulbach, Bushaltestelle Uhr Offenbach-Hundheim, Sparkasse Uhr Wolfstein, Rathausplatz Uhr Glanbrücken, Feuerwehr Uhr Lohnweiler, Kirche Uhr St. Julian, Sportklause Uhr Lauterecken, Verbandsgemeinde Obstbau Riemann, Jork, 04162/5291 Nächster Verkauf am 16. Dezember 2016 Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Sichern Sie Menschen ab und Ihren Nebenverdienst. Die HUK-COBURG ist eine starke Marke. Auch für unsere mehr als neben beru ich tätigen Vertriebspartner. Wir bieten ein einzigartiges Geschäfts modell mit ausgezeichneten Produkten zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis darauf vertrauen mittlerweile über 11 Millionen Kunden. Möchten Sie sich ein zweites Standbein mit uns aufbauen? Dann freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Nebenberuflicher Vermittler (w/m) für die Orte Lauterecken-Wolfstein, OT Offenbach-Hundheim gesucht Ihre Aufgaben Sie sind der erste Ansprechpartner für unsere Kunden und beraten dabei umfassend und kompetent. Unsere Versicherungsprodukte vermitteln Sie bedarfsgerecht. Ihre Zeit teilen Sie selbst ein und maximieren so Ihren Erfolg. Ihr Pro l Sie sind kommunikationsstark und können überzeugen Sie übernehmen gerne Eigenverantwortung, sind motiviert und lernbereit Sie arbeiten erfolgsorientiert Sie können gut mit dem PC umgehen Unsere Leistungen Wir bieten eine starke Versicherungsmarke mit Top-Bekanntheitsgrad und großem Kundenpotenzial Wir ermöglichen Ihnen ein leistungsabhängiges Zusatzeinkommen Wir bereiten Sie umfassend auf Ihre neue Aufgabe vor; ein fester Ansprechpartner steht Ihnen immer zur Seite Eine Geburtsanzeige. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei: Herrn Uwe Brinkmann, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 28, Mainz Tel , Fax , uwe.brinkmann@huk-coburg.de Die ganz besondere Art, Freude zu teilen. Anzeige online aufgeben wittich.de/geburt Gerne auch telefonisch unter Tel Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / 2xSamara.com Neue Stelle gesucht? Ein Blick in unseren Stellenmarkt bringt Sie weiter!

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