Rundschau. Verstärkung für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der.

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Jahrgang 20 Freitag, 20. Juli 2018 Ausgabe 29/2018 Mit dem AMtsblAtt der Verstärkung für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Für die nächsten beiden Ausbildungsjahre wird die Verwaltung mit zwei neuen Gesichtern verstärkt. Nicole Kercher aus Lauterecken und Jannis Heil aus Glanbrücken beginnen ihre Ausbildung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (Beamtenlaufbahn im zweiten Einstiegsamt) bei der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein. Frau Kercher ist zunächst im Sachgebiet -Finanzen- und Herr Heil im Sachgebiet -Organisation-, jeweils am Standort Lauterecken, tätig. Die Neuen haben eine 2-jährige Ausbildung vor sich. In dieser Zeit werden sie alle Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung kennenlernen und dürfen sich über ein Gastpraktikum von zwei Monaten bei der Kreisverwaltung Kusel freuen. Zusätzlich zur betrieblichen Ausbildung wird theoretischer Unterricht in den unterschiedlichen Fachgebieten blockweise an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz (ZVS) am Standort Mayen erfolgen. An der ZVS erwartet sie zunächst ein vierteljähriger Einführungslehrgang ab August, einen Hauptlehrgang in 2019 und einen Abschlusslehrgang in 2020.Die Lehrgänge sind viermonatig veranschlagt. Ende Juni wurden die angehenden Verwaltungswirte durch Bürgermeister Andreas Müller zur Verbandsgemeinde-Sekretäranwärterin / zum Verbandsgemeinde- Sekretäranwärter ernannt und besitzen somit den Beamtenstatus auf Widerruf. Andreas Müller und Büroleiter Hans Feld begrüßen Beide sehr herzlich und wünschen ihnen für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und viel Erfolg. v.l.n.r.: Personalratsvorsitzender A. Kreft, Beigeordneter S. Eckert, Büroleiter H. Feld, Auszubildende N. Kercher und J. Heil, Beigeordnete I. Lütz, Bürgermeister A. Müller

2 Rundschau Ausgabe 29/2018 i Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Standort Lauterecken, Schulstraße 6a Standort Wolfstein, Bergstraße 2 Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 29/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 20. Juli 2018 Ausgabe 29/2018 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bekanntmachung Am Dienstag, den 24. Juli 2018, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Kanal- und Schachtreinigung, Kanaluntersuchung; Auftragsvergabe für Schwanenhof Wolfstein; Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung 3. Ausbau der OD B420 St. Julian; Auftragsvergabe Erneuerung von Hauptwasserleitung und Hausanschlüssen; Angleichungen im Kanalbereich 4. Erneuerung Überflurhydranten Schulzentrum Lauterecken 5. Anschaffung von Fertiggaragen für Betriebszweig Wasserversorgung 6. Anschaffung eines KFZ für den Betriebszweig Wasserversorgung Lauterecken 7. Anschaffung eines KFZ für den Betriebszweig Wasserversorgung Wolfstein 8. Informationen über Wasserverluste Anfragen und Auskünfte Andreas Müller, Bürgermeister Glanbrücken Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth der Ortsgemeinde Glanbrücken vom 15. April 2004 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); a) Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 BauGB Der Ortsgemeinderat Glanbrücken hat in seiner Sitzung vom die Aufstellung eines Bebauungsplans zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Hinter Roth vom 15. April 2004 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Gegenstand der vorgesehenen teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Hinter Roth vom 15. April 2004 ist die Streichung der im Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes Flur 4, Flurstück Nr. 75/2 festgesetzten öffentlichen Grünfläche/ naturnahen Spielfläche; eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche zur baulichen Nachverdichtung des Plangebietes; eine Erhöhung der Kappungsgrenze und der Obergrenze für die Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch nach 19 Abs. 4 BauNVO mitzurechnende Anlagen; die Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu den zulässigen Dachformen und Dachneigungen; die Änderung bzw. Streichung der bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzung B 4 zu den Werbeanlagen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB erstreckt sich auf die Grundstücke Flur 4, Flurstück-Nr. 75/2, 75/1 und 76/1 der Gemarkung Niedereisenbach. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von zirka m². Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf. Die teilräumliche 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan vom 15. April Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplans zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth vom 15. April 2004 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ergibt sich aus den städtebaulichen Zielen, gewerbliche Bauflächen durch Wiedernutzbarmachung von Gewerbebrachen zu generieren und damit die städtebaulich und ökologisch wünschenswerte Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung zu bevorzugen ( 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB); unnötigen Landschaftsverbrauch zu vermeiden und damit dem Planungsgrundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Rechnung zu tragen ( 1a BauGB); vorhandene Ver- und Entsorgungssysteme und anlagen wirtschaftlicher zu nutzen; die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und den Umbau vorhandener Ortsteile und die Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken ( 1 Abs. 6 BauGB). Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth und der vorgesehene Katalog der durchzuführenden Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung oder Ergänzung im weiteren Planänderungsverfahren. Gemäß 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Dieser Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. b) öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 BauGB Gemäß 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, 2. Alternative, wird eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Änderungsbebauungsplanes in der Planfassung Juni 2018 gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, in der Zeit von bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr - donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und - freitags von Uhr bis Uhr

4 Rundschau Ausgabe 29/2018 öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, der Bebauungsplanentwurf mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die nach 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen, werden zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter Gemeinden/Glanbrücken/Bauleitplanung/Aktuelles in das Internet eingestellt ( 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB). Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ( 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt. Ferner liegen die nachstehenden wesentlich umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus ( 13 Abs. 2 und 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB): Landespflegerischer Planungsbeitrag, dernbach und partner, die umweltingenieure, Büdingen (Stand: April 2003) Baugrunduntersuchung, WPW GeoConsult, Landstuhl (Stand: Dezember 2001) Lärmschutzgutachten, TÜV Pfalz, Kaiserslautern (Stand: April 2002) Stellungnahme (ehem) Untere Landespflegebehörde, KV Kusel vom Radongutachten Bodenluft, GeoConsult Rein, Oppenheim (Stand: ) Artenschutzrechtliche Einschätzung, ÖKOlogik GbR, Kuhnhöfen (Stand: ) Gemäß 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes zur teilräumlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth der Ortsgemeinde Glanbrücken vom 15. April 2004 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Glanbrücken, den 11. Juli 2018 Für die Ortsgemeinde Glanbrücken: gez. Hablitz Hablitz, Ortsbürgermeister Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

5 Rundschau Ausgabe 29/2018 Hoppstädten Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Hoppstädten für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Hoppstädten, den gez. Denzer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder auf grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder mann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag auf , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf , ,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ,00 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 310 v.h. 310 v.h. - Grundsteuer B auf 365 v.h. 365 v.h. - Gewerbesteuer auf 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 30,00 30,00 - für den zweiten Hund 40,00 40,00 - für jeden weiteren Hund 55,00 55,00 - für den ersten gefährlichen Hund 370,00 370,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 615,00 615,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 615,00 615,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 13,00 /ha 13,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 10,00 auf 3,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,37 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,37 und zum ,37 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Hoppstädten, den Gez. Denzer Denzer, Ortsbürgermeister Lohnweiler Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Lohnweiler, den gez. Scherer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

6 Rundschau Ausgabe 29/2018 Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lohnweiler für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf , ,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für , ,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 315 v.h. 315 v.h. - Grundsteuer B auf 365 v.h. 365 v.h. - Gewerbesteuer auf 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 24,00 24,00 - für den zweiten Hund 36,00 36,00 - für jeden weiteren Hund 48,00 48,00 - für den ersten gefährlichen Hund 500,00 500,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 1.000, ,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500, ,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 20,00 /ha 20,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 12,00 auf 8,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,80 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,80 und zum ,80 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Lohnweiler, den Gez. Scherer Scherer, Ortsbürgermeister Nussbach Bekanntmachung Am Dienstag, den 24. Juli 2018, 20:00 Uhr, findet im kleinen Ratssaal im Haus Wildanger, Bachstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Nußbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beschluss über die Zuwendungsbeantragung und Durchführung einer Dorfmoderation im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 2. Beschluss über die Zuwendungsbeantragung zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 3. Beschluss über die Zuwendungsbeantragung für den Abschluss eines sog. Beratervertrages zum Zwecke der Förderung privater und gemeindlicher Projekte im Sinne der Dorferneuerung 4. Beschluss über die Antragstellung auf Anerkennung der Ortsgemeinde Nußbach als Dorferneuerungs-Schwerpunktgemeinde 5. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 Werner Pries, Ortsbürgermeister Reipoltskirchen Bekanntmachung Am Dienstag, den 24. Juli 2018, 19:30 Uhr, findet im unteren Schulsaal der Johann-Heinrich-Roos-Halle, Hirtenstraße 12, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reipoltskirchen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Stellung DE-Förderantrag: Sanierung und funktionale Verbesserung der Johann-Heinrich-Roos Halle 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Verschiedenes i.v. Jörg Müller, Erster Beigeordneter Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336, -713 und -716 Die neue -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

7 Rundschau Ausgabe 29/2018 Unterjeckenbach Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kusel vom in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Lauterecken, den gez. Müller, Bürgermeister Amtsgericht Kusel Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 42/16 (2) Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Dienstsiegel) (Becker, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Kusel Beglaubigte Abschrift Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 43/16 (2) Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Hefersweiler Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel Datum Uhrzeit Raum Ort öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Hefersweiler Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1/2 alle Räume Nr. 1 laut Aufteilungsplan 585 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Hefersweiler Nr. 41 Gebäude- und Freifläche Wolfsteiner Straße Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Lt. Gutachten: Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Wohnhaus, bestehend aus einem Altbau und einem Anbau (ehemalige Scheune). Der Altbau ist eingeschossig, teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist zweigeschossig, nicht unterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Die zu versteigernde Wohnung ETW Nr. 1 befindet sich im Erdgeschoss und Obergeschoss des Altbaus sowie tlw. Im Erdgeschoss des Anbaus. Insgesamt sind in dem Gebäude zwei Wohnungseigentumseinheiten vorhanden. Auch bzgl. der zweiten Wohnung ETW Nr. 2 ist ein Versteigerungsverfahren anhängig. Wohnflächen ETW Nr. 1: EG: 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum, ca. 82,00 m² DG: 2 Zimmer, Flur, ca. 36,00 m²; Verkehrswert: ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Mittwoch, öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: 14:00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel Eingetragen im Grundbuch von Hefersweiler Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1/2 alle Räume Nr. 2 laut Aufteilungsplan 586 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Hefersweiler Nr. 41 Gebäude- und Freifläche Wolfsteiner Straße Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Lt. Gutachten: Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Wohnhaus, bestehend aus einem Altbau und einem Anbau (ehemalige Scheune). Der Altbau ist eingeschossig, teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist zweigeschossig, nicht unterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Die zu versteigernde Wohnung ETW Nr. 2 befindet sich im Erdgeschoss und Obergeschoss des Altbaus sowie tlw. Im Erdgeschoss des Anbaus. Insgesamt sind in dem Gebäude zwei Wohnungseigentumseinheiten vorhanden. Auch bzgl. der zweiten Wohnung ETW Nr. 1 ist ein Versteigerungsverfahren anhängig. Wohnflächen ETW Nr. 2: EG: 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum, ca. 44,00 m² OG: 4 Zimmer, Bad, Flur, Diele, ca. 82,00 m² DG: 2 Zimmer, Bad, Flur, ca. 42,00 m²; Verkehrswert: ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

8 Rundschau Ausgabe 29/2018 Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Dienstsiegel) (Becker, Jusitzbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Struktur- u. Genehmigungsbehörde Süd Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Errichtung der Deponie Kreimbach-Kaulbach hier: erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 73 Absatz 8 VwVfG und 9 Absatz 1 UVPG i.d.f. vom ) Die Südwestdeutsche Hartsteinwerke Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG) hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung einer Deponie (DK 0) im alten Feldspat- Tagebau Kreimbach-Kaulbach (Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach) gestellt. Die beantragte Errichtung soll auf einer Teilfläche erfolgen, auf der seit 1920 Feldspat abgebaut wurde. Nach Abschluss des Abbaubetriebs soll im Steinbruch eine Deponie der Klasse 0 für mineralische Materialien und Bodenaushub mit dem geringsten Gefährdungspotential gemäß der Deponieverordnung eingerichtet werden. Die mit Schreiben vom eingereichten Antragsunterlagen lagen bereits vom bis zum bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zur Einsicht aus. Mit Schreiben vom wurden von dem Antragsteller ergänzende Unterlagen zu oben genanntem Verfahren eingereicht. Die Änderungen betreffen den Antrag auf Erlaubnis zur Fassung und Einleitung von anfallendem Deponiesickerwasser in die Lauter aufgrund der einschlägigen Vorschriften der geltenden Wassergesetze. Bei dem Deponiesickerwasser handelt es sich um Wasser aus der Basisentwässerung der geplanten Deponie Kreimbach-Kaulbach. Es ist vorgesehen, das Wasser vor der Einleitung in die Lauter zwischen zu speichern und chemisch zu analysieren. Bei Einhaltung der maßgebenden chemischen Parameter soll eine Einleitung in die Lauter erfolgen. Der ergänzende Antrag besteht aus folgenden Planunterlagen: 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtslageplan 3. Lagepläne Sickerwasserfassung und -ableitung 3.1. Übersichtslageplan Sickerwasserfassung und -ableitung 3.2. Lageplan Sickerwasserfassung und -ableitung 3.3. Detailplan Stauraumkanal und Probenahmeschacht 3.4. Detailplan RRB 2 4. Bemessung Sickerwasserfassung und -ableitung Diese ergänzenden Antragsunterlagen stellen eine Änderung des Plans dar, durch welche zusätzliche oder andere als die bereits geprüften Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Deshalb ist eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 73 Absatz 8 VwVfG und 9 Absatz 1 UVPG erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. die dem Vorhaben zugrundeliegenden ergänzenden Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Zimmer 109 (Bürgerbüro) Bergstraße 2, Wolfstein während eines Monats in der Zeit vom bis zum während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; 2. etwaige Einwendungen von Personen, deren Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Referat 31 Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein bis spätestens schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen sind; 3. nur Einwendungen vorgebracht werden können, die sich auf die ergänzenden Planunterlagen und damit auf die Änderung des Vorhabens beziehen. Die im Rahmen des bereits erfolgten Beteiligungsverfahrens erhobenen zulässigen Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgebracht werden. 4. nach Ablauf der Einwendungsfrist für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; 5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 6. bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Die Bekanntmachung und die ergänzenden Planunterlagen werden auch im Internet auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter Service Öffentlichkeitsbeteiligung/ Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal unter veröffentlicht. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Verfahren nach 4 UVPG, für das vor dem 16. Mai 2017 ein Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen in der bis dahin geltenden Fassung des 5 Absatz 1 UVPG eingeleitet wurde. Damit ist das vorliegende Verfahren gemäß 74 Absatz 2 UVPG nach den Vorschriften des UVPG in der bis dahin geltenden Fassung zu Ende zu führen. Vorliegend findet daher das UVPG in der Fassung vom Anwendung. Neustadt an der Weinstraße, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd In Vertretung Manfred Schanzenbächer Leitender Regierungsdirektor Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulbuchausgabe für das Schuljahr 2018/19 an den Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein Grundschule Jettenbach, Nußbach und Wolfstein: Die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2018/19 der Grundschulen in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein können am 1. und 2. August 2018 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (vormittags von 8.30 bis Uhr, mittwochs von bis Uhr und donnerstags von bis Uhr) im Besprechungszimmer Nr. 109, am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, abgeholt werden. Grundschule Lauterecken: Die Ausgabe der Schulbuchpakete findet am 2. August 2018 in der Zeit von 8.30 bis Uhr im Erdgeschoss der Grundschule statt. Grundschule St. Julian: Die Ausgabe der Schulbuchpakete findet am 1. August 2018 in der Zeit von 8.30 bis Uhr im Büro der Grundschule statt. Für die Abholung des Schulbuchpaketes bringen Sie bitte neben dem Abholschein mit Zugangskennung auch Ihren Personalausweis mit. Im Vertretungsfall sind eine Vollmacht und der Personalausweis vorzulegen. Bitte denken Sie daran, die Schulbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und pfleglich damit umzugehen. Die Leihgebühr (bei Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe) wird zum von dem bei der Anmeldung angegebenen Konto abgebucht. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

9 Rundschau Ausgabe 29/2018 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Früher in Rente? Rentenabschläge kann man ausgleichen Jeder weiß es: Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese kann man ganz oder teilweise ausgleichen, wenn man zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Möglich ist das schon ab dem 50. Lebensjahr. Und es kann sich lohnen, zumal der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn nochmals gesenkt wurde und nun bei 18,6 Prozent liegt. Die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente betragen 0,3 Prozent pro Monat. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein - und das für die gesamte Zeit des Rentenbezugs. Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen und die Abschläge ausgleichen möchte, kann von der Rentenversicherung eine spezielle Rentenauskunft erhalten, die über alles informiert, was man dazu wissen muss. Zusätzlich sollte man sich auf jeden Fall vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Einen Beratungstermin bucht man am schnellsten online auf Informationen zum Ausgleich von Rentenabschlägen gibt es auch auf www. deutsche-rentenversicherung-rlp.de und auf flexirente.drv.info. Übrigens: Sollten sich die Pläne ändern und die Rente doch erst später beginnen, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren. Sie erhöhen dann die reguläre Altersrente. Und außerdem können die Ausgleichszahlungen als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar sein. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Finanzämter und Steuerberater. Finanzamt Kusel-Landstuhl Betrügerische s im Namen der Steuerverwaltung Vorsicht bei vermeintlichen Steuererstattungen Viele Steuerzahler erwarten in diesen Tagen, nachdem sie ihre Steuererklärung abgegeben haben, eine Steuererstattung ihres Finanzamts. Diesen Umstand nutzen derzeit Betrüger und versenden s im Namen der Steuerverwaltung, zum Teil sogar mit Absender Bundesfinanzministerium. Dem Empfänger wird dabei eine konkrete Steuererstattung versprochen und er wird aufgefordert, per Link seine Kontoinformationen bekannt zu geben bzw. zu aktualisieren. Das Landesamt für Steuern warnt ausdrücklich davor, auf diese sogenannten Phishing-Mails zu reagieren. Die Steuerverwaltung verschickt keine s mit Aufforderung, ihre Kontoinformationen oder andere persönlichen Daten auf darin verlinkten Webseiten bekannt zu geben. Bei bereits erfolgter Bekanntgabe der Kontodaten sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren. Bei ungewöhnlichen Vorgängen empfiehlt das Landesamt für Steuern, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten. Bundeswehr Schießzeiten TrÜbPl Baumholder Wochentag Datum Tagschießen Nachtschießen Luftwaffeneinsatz Montag :00-15:45 / / Dienstag :00-15:45 / / Mittwoch :00-15:45 21:00-01:00 / Donnerstag :00-15:45 21:00-01:00 / Freitag :00-12:00 / / Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Redaktionsschlussvorverlegung für die Kalenderwoche 31 Wegen technischer Arbeiten beim Verlag ist für die Ausgabe am eine Vorverlegung für das Einreichen der Veröffentlichungstexte erforderlich. Daher möchten wir Sie bitten Ihre Textbeiträge bitte bis Dienstag, den , Uhr an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein an amtsblatt@vg-lw.de zu senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Tel Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und LINUS WITTICH Medien KG Aschbach Arbeitseinsatz in Aschbach Der nächste Arbeitseinsatz Dorfmitte findet am Samstag, den 28. Juli 2018 ab 8.00 Uhr statt. Die Gemeindevertretung freut sich auf viele Helferinnen und Helfer. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Gemeindevertretung Aschbach Essweiler Vielen Dank Nur mit Eurer Hilfe konnten wir wieder unser traditionelles Dorffest feiern. Das ist nicht selbstverständlich. Wir sagen ganz herzlichen Dank den vielen Helferinnen und Helfern, den Kuchenspendern und auch den Firmen, die uns Sachspenden zur Verfügung gestellt haben. Das Wetter hat auch mitgespielt und so konnten wir einen sehr schönen Tag zusammen genießen. Vereinsgemeinschaft und Ortsgemeinde Essweiler Hefersweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Jens Armbrust, Im Grund 7, Tel /993881, die Amtsgeschäfte. Heinzenhausen Dankeschön Danke für die Hilfe beim Arbeitseinsatz in der Ortsgemeinde Heinzenhausen Im Namen der Ortsgemeinde danke ich allen Helferinnen und Helfern, die beim Arbeitseinsatz am so tatkräftig geholfen haben. Danke auch an die Unterstützer, die die Kosten für die Verpflegung des Arbeitstrupps übernommen haben. Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister

10 Rundschau Ausgabe 29/2018 Langweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planung zum umbau des Dorfgemeinschaftshauses Der Gemeinderat beschließt die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Objektplanung bezüglich der Dorferneuerungsmaßnahme Umbau Dorfgemeinschaftshaus mit einem Architektenbüro aus Landstuhl. Relsberg Danke Hallo liebe Relsberger Kerwehelfer! Die Ortsgemeinde und die Vereinsgemeinschaft möchten sich recht herzlich bei allen Kerwehelfern bedanken. Nur durch Euren engagierten Einsatz ist es überhaupt noch möglich, eine Kerwe als Highlight des Jahres abzuhalten. Mein Dank gilt auch der Straußjugend, die auch wesentlich zum Gelingen der Kerwe beigetragen hat. Vielen Dank. Jürgen Werner, Ortsbürgermeister Unterjeckenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer wie folgt: Für den 1. Hund: 35 Für den 2. Hund: 55 Für jeden weiteren Hund: 75 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Spende an die Bücherei Grumbach zum 30 jährigen Jubiläum Der Gemeinderat beschließt, eine Spende in Höhe von 30 zu gewähren. Im nichtöffentlichen Teil wurde die Eintragung einer Grunddienstbarkeit beschlossen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach Herren-Sulzbach Sonntag, Uhr - Hoppstädten, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hundheim Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst am um Uhr Gottesdienst am Schwimmbad in Bosenbach. Kath. Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken Gottesdienste Donnerstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Wortgottesfeier Seniorenheim Ingweilerhof Freitag, :30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, :00 Uhr Reipoltskirchen Trauung Sonntag, :00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier 10:30 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier 18:00 Uhr Kaulbach Eucharistiefeier in außerordentl. Form Montag, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 22. Juli Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen So., Gottesdienst Heimkirchen 10 Uhr Di., Turnen für Frauen 18 Uhr Sa., Seniorenclub Grillfeier 14 Uhr Prot. Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienst 22. Juli 2018, So. nach Trinitatis Uhr Becherbach auf dem Flugplatz Ev. Kirchengemeinden Offenbach/ Niedereisenbach Niederalben/ Medard Wiesweiler Sonntag, :30 Uhr - Niedereisenbach, Gottesdienst nach Pfälzer Liturgie Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier Donnerstag, Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Waldgottesdienst an der Ernst- Reichel-Hütte Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg mit Taufen Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, , 9.30 Uhr: Valentinskapelle Glanbrücken nach Pfälzer Ordnung Uhr: Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim, anschl. Krankenkommunion im Haus Sonntag, Uhr Hochamt Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)

11 Rundschau Ausgabe 29/2018 Termine Vereine Veranstaltungen Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Tipp: Weinprobe in den Stollen zwischen bizarren Felsen Offene Weinprobe am Samstag, dem um Uhr. Hierzu sind noch ein paar Plätze frei (bitte mit Anmeldung). Weitere Termine für offene Weinproben: 18. August um Uhr 15. September um Uhr 20. Oktober um Uhr - Abschluss-Weinprobe Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zur Weinprobe. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Anmeldung unter Tel. Nr Yoga-Kurs im Freibad Königsberg Es sind noch Plätze frei Yoga für einen gesunden Rücken Der Kurs bietet einen ganzheitlichen Weg für Sie, Ihren Rücken zu stärken. Sie erleben und erfahren Grundhaltungen und Grundprinzipien des Yoga und unternehmen eine Reise zu Ihrer Körperachse, der Wirbelsäule. Die Übungen lösen Verspannungen und kräftigen die Muskulatur. In Verbindung mit dem Atem verbessern die Übungen die Körperwahrnehmung. Sie lernen, die Anspannung in der Muskulatur loszulassen und Kraft in der Haltemuskulatur aufzubauen. Regelmäßiges Üben schenkt Ihnen eine positive Haltung - von innen und von außen. Über einen achtsamen Atem finden Sie zur Ruhe und Ausgeglichenheit. Bitte mitbringen: Gymnastikmatte, kleines Kissen, Decke, dem Wetter angepasste Kleidung Termine: 4 x 60 Minuten: donnerstags von 9-10 Uhr , , , Mindest-Teilnehmerzahl 6, max. 15 Personen Infos und Anmeldungen: Birgit Hübner, Tel /3180 oder per Mail: huebnerbirgit@gmx.net Jugendliche des CJD Wolfstein schließen erfolgreich das Berufsvorbereitungsjahr an der BBS Kusel ab 10 junge geflüchtete Menschen bestehen Hauptschulabschluss Im letzten Schuljahr besuchten 22 junge Flüchtlinge, die in Wohngruppen der stationären Jugendhilfe des CJD Wolfstein leben, die Berufsbildende Schule in Kusel. Die Jugendlichen kommen aus den Ländern Eritrea, Somalia, Guinea, Äthopien, Syrien, Afghanistan und Iran. Die Hälfte der jungen Flüchtlinge nahm an verschiedenen Bildungsangeboten der BBS Kusel, wie z.b. Sprachkurse, Mittlere Reife oder Berufsfachklassen teil, die anderen am Berufsvorbereitungsjahr. Von den elf Schülern des Berufsvorbereitungsjahres haben zehn erfolgreich abgeschlossen und die Berufsreife (Hauptschulabschluss) erworben. Fünf davon erzielten so gute Ergebnisse, dass sie auch im kommenden Schuljahr die BBS Kusel mit dem Ziel der Mittleren Reife weiterhin besuchen werden. Die Jugendlichen werden im CJD Wolfstein im Projekt Campus Talent plus, beim Vertiefen der deutschen Sprache, dem Lernen des Schulstoffs und der Berufsfindung unterstützt. Zwei der Absolventen haben auch bereits einen Ausbildungsplatz gefunden - als Koch und als Friseur. Außerdem erhielten sieben Schüler das Sprachdiplom DSD1 Pro. Begge Peder präsentiert sein neues Programm Kommer nitt so! am Samstag, dem 6. Okt in der Königslandhalle Hinzweiler Nach zwei Jahren praktisch ausverkaufter Mo gugge! -Tournee wird der hessische Comedian Peter Beck mit seinem mittlerweile sechsten Programm Kommer nitt so! neue haar- und zwerchfellsträubende Geschichten des von vielen liebgewonnenen, obwohl per se gar nicht so liebenswürdigen, Begge Peder auf die Bühnen der Region bringen. Am 6. Oktober wird er in der Königslandhalle in Hinzweiler zu bewundern sein. Dieses Mal geht es um neue, sehr lustige und teils skurrile Geschichten zu neuen technischen Errungenschaften, Kreuzfahrten, Beerdigungen und anderen Katastrophen die dem Begge Peder, seiner Frau, seinen Nachbarn und Freunden oder auch all den anderen liebgewonnenen Figuren aus seinem Umfeld passieren. Dieser Hausmeister ist schon ein Phänomen und Garant für einen rundum lustigen Abend! Kaum steht er in seiner Kluft auf der Bühne, gibt es kein Entrinnen mehr. Eine Lachsalve jagt die nächste und man befindet sich umgehend und mit allen Sinnen in Begge Peders Welt zwischen Jägerzaun und Sportlerheim, Familienzwist und scheinbar alltäglichen Erlebnissen. Diese werden von Peter Beck aber so köstlich, komisch und pointiert serviert, dass es immer wieder eine Freude ist. Die Mainzer Allgemeine Zeitung: Sein Publikum zwei Stunden in den Zustand ungezwungenen Dauerlachens zu versetzen ist eine Kunst, die auch namhafteren Entertainern nicht so selbstverständlich gelingt wie Peter Beck. Eintrittskarten für gibt es bei: Fam. Kondratiuk Hauptstrasse Hinzweiler, Tel karlheinzkondratiuk@myquix.de und allen bekannten Vorverkaufsstellen sowie online unter Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr (Einlass 19 Uhr). Cronenberger Kerwe 2018 Der Schützenverein Edelweiß e.v. lädt ein zur Kerwe: Freitag ab 19 Uhr Faßbieranstich Samstag ab 10 Uhr Schleppertreffen ab Uhr Umzug mit historischen Fahrzeugen und anschließender Kerweredd, danach Flammkuchenessen Montag ab 10 Uhr Frühschoppen Uhr Schnitzelessen ab 18 Uhr Musik mit den jungen Alten PWV Hinzweiler Wanderung am Sonntag, dem zur Gartenschau nach Kaiserslautern. Abfahrt mit PKW: Uhr Ortsmitte. Über eine rege Beteiligung freuen wir uns. Dorffest Hinzweiler Samstag, den 21. Juli 2018 Beginn Uhr an der Königslandhalle Hinzweiler Für Stimmung und Unterhaltung sorgt der Musikverein Hinzweiler. Wir bieten an: - Wurstsalat - Pommes Frites - Frikadellen - Würstchen weiß und rot - Cocktailstand - Kirner Pils frisch vom Fass - Weine - alkoholfreie Getränke Für unsere kleinen Besucher: eine Hüpfburg Wanderverein Jettenbach Am Sonntag, dem , Wanderung mit Elke Hill von Wallhalben zur Kneispermühle (mit Einkehr). Abfahrt um 09:30 Uhr vom Eugen- Kleemann-Platz. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336, -713 und -716 Die neue -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

12 Rundschau Ausgabe 29/2018 Sportwerbefest SG Perlbachtal , Sportplatz Kappeln Freitag Uhr Kleinfeldturnier Freizeitmannschaften Samstag, Uhr E-Jugend-Turnier mit: Perlbachtal, Meisenheim, Königsland Uhr C- JSG Perlbachtal : C-JSG Mittleres Glantal Uhr AH Breitenheim/Lau./Schm. : AH Oberreidenb./ ASV/.-Sien Sonntag, Uhr SG Perlbachtal II: TV 1860 Grumbach Uhr ASV Langweiler/Merzweiler: SG Oberreidenbach/Sien Uhr SV Altenglan : SG Veldenzland Uhr SG Perlbachtal : SG Meisenheim/Desloch-J. II Kreimbach-Kaulbacher Kerwe 2018 Freitag Montag 23. Juli 2018 Freitag: 18:00 Uhr Schlachtfest Unterhaltung mit Olli Samstag: 18:00 Uhr Kerwerock Bar geöffnet Sonntag: 10:00 Uhr Frühschoppen 14:00 Uhr Umzug der Vereine 15:00 Uhr Kerwerede Unterhaltung mit UN-ER-HÖRT Montag: 10:00 Uhr Frühschoppen Ab Uhr Mittagessen 16:00 Uhr 3. Entchenrennen 17:30 Uhr Siegerehrung 18:00 Uhr Unterhaltung mit Walter Rheinheimer Sportfest ASV Langweiler-Merzweiler vom Freitag, : Betriebsfußball: 18:30 Uhr BITO Meisenheim - Sparkasse Idar- 1 x 30 min Oberstein 19:10 Uhr Sparkasse Idar-Oberstein - 1 x 30 min Karl-Otto Braun Wolfstein 19:40 Uhr Karl-Otto Braun Wolfstein - 1 x 30 min BITO Meisenheim 20:30 Uhr 4. Tränkenwalder Elfmeter-Turnier Samstag, : 15:30 Uhr A-Junioren ASV - A-Junioren SG Meisenheim 2 x 40 min 2 17:00 Uhr SV Bundenbach - SV Einöllen 2 x 45 min 19:00 Uhr AH ASV - AH SC Kirn-Sulzbach 2 x 45 min Sonntag, : 13:00 Uhr ASV 2 - TuS Gangloff 2 x 45 min 15:00 Uhr ASV Langweiler/Merzweiler - TuS 2 x 45 min Kirschweiler 17:00 Uhr SV Mittelreidenbach - SG Perlbachtal 2 x 45 min Schweinehaxe trifft Schweinebraten Beim Bayerisch-Preußischen Frühschoppen am 29. Juli 2018 ab Uhr auf dem Dorfplatz Hundheim gibt es auch dieses Jahr wieder länderspezifische Spezialitäten. Die Metzgerei Leppla bietet Semmelknödel/ Leberknödel, Schweinebraten mit Knödeln sowie Haxen mit Sauerkraut an. Mit Kirner Pils vom Faß oder Weizenbier sowie alkoholfreien Getränken wird der Durst gelöscht. Kaffee und den bekannt guten, selbstgemachten Kuchen serviert der Gemischte Chor Hundheim. Die dazugehörige Blasmusik kommt, wie seit vielen Jahren, vom Musikverein Hinzweiler. Gutes Wetter ist bestellt und wir freuen uns über Ihren Besuch. Mandolinen und Mondschein in Offenbach-Hundheim Zu Mandolinenklang und Mondschein (?) lädt die Gemeinde Offenbach-Hundheim am Samstag, ab Uhr auf dem Dorfplatz Hundheim ein. Bislang wurde dort nur der Bayer.-Preuß. Frühschoppen abgehalten. Das Ambiente dort taugt, nach Meinung der Gemeindespitze, jedoch für viel mehr. Das Konzert mit dem Mandolinenorchester Gumbsweiler soll der Start für weitere Aktivitäten sein. Wir laden herzlich ein zu sommerlichen Klängen und erfrischenden Getränken. Der Eintritt ist frei. Angelfreunde Unteres Lautertal Die Angelfreunde Unteres Lautertal machen Urlaub. Deshalb bleibt die Rudi Walg Hütte in Rothselberg am 29. Juli und am 5. Aug. 18 geschlossen. Landfrauen St. Julian Do, Besichtigung der Kindergrippe mit anschließender Wanderung zu Anette Huck zum Flammkuchen-Essen. Treffpunkt: 19:15 Uhr, Friedhof Gumbsweiler. Anmeldung bis bei Inge Allmang Tel.: Dippelbrüder St. Julian Hinweis mit der Bitte um Beachtung: Folgende Veranstaltungen fallen aus: 25/ : Uchtelfangen : Wiesbaden (Busfahrt) Flugplatz Becherbach Tag der offenen Tür Samstag, 21. Juli, ab 14 Uhr Sonntag, 22. Juli, 10 Uhr Gottesdienst in der Flugzeughalle, gemütliches Beisammensein bis 19 Uhr. Für die Besucher werden Rundflüge über unsere Heimat angeboten. Piloten von nah und fern werden erwartet. Attraktion: Turbinen UL-Hubschrauber. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt: Kaffe und Kuchen. Es freut sich auf zahlreiche Gäste der Flugsportverein Roßberg, Becherbach/Pfalz e.v. Gruppe für Angehörige Kusel: Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 25. Juli um Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336, -713 und -716 Die neue -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

13 Rundschau Ausgabe 29/2018 Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Solarstrom vom Dach: Eine Energiequelle für die eigene Heizung? (VZ-RLP/ ) Es ist seit Jahren ein Trendthema in der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wie kann der erzeugte Strom der Photovoltaikanlage auf dem Dach optimal genutzt werden? Und macht es Sinn, eine Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser zu installieren, um den Anteil des selbst genutzten Stroms vom Dach deutlich zu erhöhen? Diese Fragen stehen deshalb auch im Mittelpunkt der Sommeraktion Solarstrom und Wärmepumpe der Verbraucherzentrale. Ab sofort erhalten Interessierte in den 70 Beratungsstandorten in Rheinland-Pfalz neben der persönlichen Beratung eine rechnerische Einschätzung, ob sich die eigene Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher lohnt und wie das Ergebnis nach dem Einbau einer Wärmepumpe ausfallen würde. Mit Hilfe von Wärmepumpen kann man die Umweltwärme aus dem Boden oder der Luft von einem niedrigen auf ein höheres Temperaturniveau pumpen und damit das Haus heizen. Für den Motor der Wärmepumpe braucht man jedoch Strom. Allerdings: Während die Wärmepumpe im Winter am häufigsten läuft, ist der Ertrag der Solarstromanlage am niedrigsten. Es muss daher immer im Einzelfall geprüft werden, welchen Beitrag der Solarstrom für die Wärmepumpe wirklich liefern kann. Damit eine konkrete Einschätzung im Einzelfall vorgenommen werden kann, sollten die Ratsuchenden Daten zum Hausdach wie Fläche, Neigung und Ausrichtung sowie zum bisherigen Energieverbrauch für Strom, Heizung und Warmwasser mitbringen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Traum-Polstermöbel mit satten Marken-Rabatten City-Polster in Kaiserslautern startet mit Markentagen in den Sommer Beim Kauf einer POLSTER-GARNITUR GESCHENKT! STellen Markt Suche Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis für Reinigungsarbeiten in Wolfstein. ISW Textil-Metall GmbH Ansprechpartner, Volker Spletter Mobil: Wir suchen Verkäufer/in Vollzeit/teilzeit im Backwarenverkauf für idar-oberstein, Baumholder und kusel Bäcker/in und konditor/in für Baumholder Bewerben Sie sich per Mail: buero@kohl-brot.de Hier finden Sie... Ihren neuen Job oder eine Perspektive. Im Stellenmarkt Ihres Mitteilungsblattes! UNSERER MARKENPARTNER gibt es einen modernen, hochwertigen DESIG- NTEPPICH in verschiedenen Farben und Strukturen (120x180cm) GESCHENKT! Merkurstraße Kaiserslautern Tel 0631 / info@city-polster.de Öffnungszeiten: MO-FR Uhr, SA Uhr des Aktionszeitraums bis Ende Juli schenkt City-Polster seinen Kunden beim Kauf einer Markengarnitur einen hochwertigen Designteppich in passender Optik (verschiedene Farben und Strukturen zur Auswahl in den Maßen 120 x 180 cm) gratis dazu! Es lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht, in den nächsten Wochen während der Markentage mal bei City-Polster vorbeizuschauen. Beispiel Musterring, Hukla, Stressless, Akador, Willi Schillig, Himolla und einige mehr. Hinzu kommt, dass man von den internationalen Messen die spannendsten Neuheiten eingekauft hat und diese nun in der Ausstellung präsentiert. Nutzen Sie also die einmalige Gelegenheit, die neuesten Trends zu entdecken und dabei auch noch richtig Geld zu sparen! Und das Beste: während Aufgrund des großen Erfolges im letzten Jahr startet das innovative Polsterhaus CITY-POLS- TER auch in diesem Juli wieder seine großen Marken-Tage. Inhaber Markus Meyer: Wir gewähren unseren Kunden jetzt Sonderkonditionen auf viele Marken- Möbel während der Aktionswochen im Juli. Das bedeutet für die Kunden enorme Preisvorteile. Das gilt für alle großen TOP-Marken wie zum

14 Rundschau Ausgabe 29/2018

15 Rundschau Ausgabe 29/2018 Frühling im Schwarzwald... Natur fühlen, den Duft des Waldes riechen! Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Waldachtal- Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Tel / Fax 07443/ Wochenpauschale mit Halbpension 7 Übernachtungen mit HP, tägl. kalt warmes Frühstücksbüfett, Menüwahl aus 3 Gerichten mit Salatbüfett, 1x festliches 6-Gang-Menü ab 408,- Die kleine Auszeit Buchbar von Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit Halbpension 1x festliches 6-Gang-Menü, 1x Kaffee und Kuchen, 1x kleine Flasche Wein, 1x Obstteller 2 Nächte ab 169,- Schwarzwaldversucherle Buchbar von Sonntag bis Donnerstag oder Freitag 4 oder 5 Nächte mit Halbpension ab 242,- Unsere Pluspunkte: Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Wir freuen uns auf Sie! Immobilien Welt WARUM als Alleinstehende/r, rüstige/r, mobile/r Senior/in nicht mal was Neues ausprobieren? WG-Zimmer in 145 qm Wohnung Info unter Tel.: Besser wohnen... In Ihrem Mitteilungsblatt unter Immobilien Welt finden Sie Ihr neues Zuhause. Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

16 Rundschau Ausgabe 29/2018 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Farbe macht gute Laune!!! KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Heimat neu entdecken Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Reise- Portal

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