Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Offene Weinprobe im Kalkbergwerk Wolfstein.

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 21 Freitag, 10. Mai 2019 Ausgabe 19/ Offene Weinprobe im Kalkbergwerk Wolfstein Erleben Sie eine außergewöhnliche Weinreise am Samstag, dem 18. Mai um 18:30 Uhr unter Tage im Kalkbergwerk Wolfstein. Weitere Termine, Informationen und Anmeldung unter oder Stellenausschreibung Im Innenteil finden Sie eine Stellenausschreibung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

2 Rundschau Ausgabe 19/2019 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Achtung: Neue Öffnungszeiten Ab dem gelten für die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein die folgenden Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Verwaltung Montag Freitag 08:30 12:00 Uhr Montag Dienstag 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag Donnerstag 7:15 12:30 Uhr Montag Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Montag Donnerstag 07:15 12:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (km. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Tafel Lauterecken e.v. Saarbrücker Str. 3, Lauterecken, Tel. 0151/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land suchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 19/2019 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 10. Mai 2019 Ausgabe 19/2019 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Gewährung von Zuschüssen aus dem Investitionsstock 2019 Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bewilligte aus dem Investitions stock 2019 folgende Zuweisungen: Zuschuss bewilligt für Haushaltsjahr Ortsgemeinde Aschbach Sanierung, Erweiterung & Einbau einer behindertengerechten Toilettenanlage Gesamtkosten: ,00 2. Ortsgemeinde Einöllen Herstellung barrierefreier Zugang zum Gemeindehaus Gesamtkosten: ,00 3. Ortsgemeinde Eßweiler Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Gesamtkosten: ,00 4. Ortsgemeinde Glanbrücken Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses und Abriss des alten Dorfgemeinschaftshauses Gesamtkosten: ,00 5. Ortsgemeinde St. Julian Brandschutzmaßnahmen, Sanierungsarbeiten & Einbau einer neuen Ölheizung im Dorfgemeinschaftshaus Gesamtkosten: ,00 Die bewilligte Gesamtzuweisung beläuft sich insgesamt ,00. Lauterecken, den gez. Müller Müller, Bürgermeister Adenbach des zugelassenen Wahlvorschlags für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Adenbach am 26. Mai 2019 gemäß 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Adenbach hat in seiner Sitzung am folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Adenbach am zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Klein Familienname, Vorname: Klein, Jürgen Geburtsjahr: 1952 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Landwirtschaftsmeister Straße, Hausnummer: Bornweiderhof 1 Postleitzahl, Ort: Adenbach Adenbach, den Faust, 1. Beigeordneter Als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister Deimberg des zugelassenen Wahlvorschlags für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Deimberg am 26. Mai 2019 gemäß 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Deimberg hat in seiner Sitzung am folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Deimberg am zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird: 1. Heer Familienname, Vorname: Heer, Susanne Geburtsjahr: 1966 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Schmuckdesignerin Straße, Hausnummer: An der Steinreiß 4 Postleitzahl, Ort: Deimberg Deimberg, den Reidenbach, 1. Beigeordneter Als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister Einöllen Am Freitag, den 17. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Schulstraße 6, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Einöllen statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil

4 Rundschau Ausgabe 19/ Einwohnerfragestunde 2. Umbaumaßnahme Bürgermeisteramt; Tür 3. Straßenbeleuchtung; Grundsatzbeschluss Umrüstung LED 4. Information; Errichtung eines Solarparks durch die Fa. Abowind 5. Erweiterung der Spielfläche Am Bau 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7. Vertragsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Siegfried Berndt, Ortsbürgermeister Essweiler des zugelassenen Wahlvorschlags für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eßweiler am 26. Mai 2019 gemäß 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Eßweiler hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eßweiler am zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. Gilcher Familienname, Vorname: Gilcher, Peter Geburtsjahr: 1962 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Beschäftigter im öffentlichen Dienst Straße, Hausnummer: Bergstraße 8 Postleitzahl, Ort: Eßweiler 2. Koch Familienname, Vorname: Koch, Martin Volker Geburtsjahr: 1971 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Angestellter Straße, Hausnummer: Hauptstraße 11 Postleitzahl, Ort: Eßweiler Eßweiler, den Riesinger, Ortsbürgermeisterin Als Wahlleiterin für die Wahl zum Ortsbürgermeister Hausweiler über den Ausfall der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hausweiler (Urwahl) I. Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hausweiler am (Urwahl) wurde keine gültige Bewerbung eingereicht. Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters (Urwahl) findet daher nicht statt. II. Gemäß 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wird daher die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hausweiler durch den Ortsgemeinderat Hausweiler gewählt. Hausweiler, den Gemeindewahlleiter Maurer, Ortsbürgermeister Kreimbach-Kaulbach Am Montag, den 13. Mai 2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach- Kaulbach zum Hinweis: Die Belegprüfung findet nichtöffentlich statt 2. Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kreimbach- Kaulbach zum Hinweis: Die Belegprüfung findet nichtöffentlich statt Hans-Walter Leo Kallweit, Vorsitzender Medard Es wird dar hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Medard für die Haushaltsjahre 2019/2020 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Medard, den gez. Graf, Ortsbürgermeister Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Medard für die Jahre 2019 und 2020 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , ,00 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und , ,00 Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen , ,00 aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

5 Rundschau Ausgabe 19/ ,00 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen zunehmen und auslende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 345 v.h. 345 v.h. - Grundsteuer B 363 v.h. 363 v.h. - Gewerbesteuer 370 v.h. 370 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 40,00 40,00 - für den zweiten Hund 60,00 60,00 - für jeden weiteren Hund 80,00 80,00 - für den ersten gefährlichen Hund 480,00 480,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 600,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 600,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 24,00 /ha 24,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 13,00 11,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,89 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,89 und zum ,89 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 überschritten sind. Medard, den Gez. Graf Graf, Ortsbürgermeister Am Freitag, den 10. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet in der Gemeindehalle (Nebenraum) Medard, Im Prenkel 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Medard statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschriften über die Sitzungen vom und Feldwegsanierung; Vergabe von Nachträgen 4. Anschluss eines Holzrückweges im Schwannerwald ; Auftragsvergabe 5. Erstellung eines Baumkatasters 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Vertragsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Albert Graf, Ortsbürgermeister Oberweiler im Tal über den Ausfall der Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal (Urwahl) I. Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal am (Urwahl) wurde keine gültige Bewerbung eingereicht. Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters (Urwahl) findet daher nicht statt. II. Gemäß 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wird daher die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal durch den Ortsgemeinderat Oberweiler im Tal gewählt. Oberweiler im Tal, den Gemeindewahlleiter Kelemen, Ortsbürgermeister über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Oberweiler im Tal I. Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt ( 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderatwaren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten. II. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen ( 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). III. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 KWG). Oberweiler im Tal, den Gemeindewahlleiter Kelemen, Ortsbürgermeister

6 Rundschau Ausgabe 19/2019 Oberweiler-Tiefenbach Am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Schulstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler-Tiefenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach zum und Entlastungserteilung 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach zum und Entlastungserteilung 4. Erstellen eines Baumkatasters - FB 2 Herr Kreft 5. Seniorenfeier Kerwe Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 8. Friedhofsangelegenheiten 9. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Günter Schwambach, Ortsbürgermeister Odenbach Am Montag, den 13. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet im Rathaus Odenbach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Aussprache über die Begehung der Spielplätze durch den Bauausschuss 2. Barrierefreier Radweg zwischen Lauterecken und Reipoltskirchen; Absichtserklärung der Ortsgemeinde 3. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheit 5. Vertragsangelegenheit 6. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Gerhard Gins, Ortsbürgermeister Offenbach-Hundheim des zugelassenen Wahlvorschlags für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim am 26. Mai 2019 gemäß 62 Abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim am zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: 1. WG Stein -Wählergruppe Stein- Familienname, Vorname: Stein, Peter Geburtsjahr: 1956 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Bankkmann Straße, Hausnummer: Hüttenstraße 40 Postleitzahl, Ort: Offenbach-Hundheim 2. Reichel Familienname, Vorname: Reichel, Udo Geburtsjahr: 1947 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruf oder Stand: Malermeister Straße, Hausnummer: Hüttenstraße 16 Postleitzahl, Ort: Offenbach-Hundheim Offenbach-Hundheim, den Dr. R.Alt, Ortsbürgermeister Als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister Relsberg Am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet in der Dorfgemeinschaftshalle, Hauptstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Relsberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Mehrgenerationenplatz im Rahmen der Dorferneuerung 3. Bildung eines Forstzweckverbandes (FZV) nach 30 Landeswaldgesetz (LWaldG); Absichtserklärung 4. Nebenkostenabrechnung Dorfgemeinschaftshalle 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Teil 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Jürgen Werner, Ortsbürgermeister über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Relsberg I. Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt ( 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 2 Frauen und 4 Männer vertreten. II. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( 33 Abs. 3 Satz 1 KWG). 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen ( 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). III. Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 KWG). Relsberg, den Gemeindewahlleiter Werner, Ortsbürgermeister

7 Rundschau Ausgabe 19/2019 St. Julian Es wird dar hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde St. Julian für die Haushaltsjahre 2019/2020 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. St. Julian, den gez. Gruber, Ortsbürgermeister Hinweis die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jeder mann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Julian für die Jahre 2019 und 2020 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen , ,00 der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein , ,00 und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen , ,00 aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für , ,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen zunehmen und auslende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus-haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt 0,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 325 v.h. 325 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 50,00 50,00 - für den zweiten Hund 90,00 90,00 - für jeden weiteren Hund 120,00 120,00 - für den ersten gefährlichen Hund 400,00 400,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 600,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 900,00 900,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 21,00 /ha 21,00 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 11,00 10,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,29 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,29 und zum ,29 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 überschritten sind. 8 Altersteilzeit Die Zahl der in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird wie folgt festgeschrieben: Beschäftigte 1 St. Julian, den Gez. Gruber Gruber, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 26/18 Kusel, Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel

8 Rundschau Ausgabe 19/2019 öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Nerzweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Nerzweiler 63/5 Gebäude- und Freifläche BV Hauptstraße 19 Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus, Baujahr Ursprung geschätzt um 1900, Anbau ca (Ausbau Scheune), massive Bausweise, Keller-, Erd-, und ausgebautes Dachgeschoss, Kunststoffenster, Kellergeschoss unbekannt, Erdgeschoss: zwei Zimmer, Küche, Bad, WC, Flur; Diele, Abst., Lager für Brennstoffe, Terrasse, Dachgeschoss: vier Zimmer, Flur, Abstellraum, 2 x Speicherrraum, Grundstückfläche insgesamt: 353 qm, Wohnfläche ca.: 136,60qm, Nutzfläche ca.: 106 qm; Verkehrswert: ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Herr Odendall Tel:: 06101/ Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird gefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Häßel), Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 30/18 Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Sankt Julian-Obereisenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Sankt Julian- 713/2 Gebäude- und Freifläche Obereisenbach Ortsstraße 16 A Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus, nicht unterkellert mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, Ölzentralheizung, isolierverglaste Kunststofffenster; Baujahr 1999 EG: 1ZKB: Wohnen, Küche, WC, Flur, Treppe, Flur 2,Terasse, OG: 4 ZKB: 2 Kinderzimmer, Eltern, Gast, Küche 2, Bad, Flur Wohnfläche ca. 134 qm; Verkehrswert: ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird gefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Häßel), Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulbuchausleihe an den Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein - Hilfe für die Eltern bei der entgeltlichen Ausleihe - Wer Lernmittel gegen Entgelt ausleihen möchte, muss im Zeitraum vom 13. bis 31. Mai 2019 über das Internetportal seine Teilnahme verbindlich erklären. Hierzu benötigen Sie eine persönliche Kennung, die mit dem Merkblatt der Grundschule ausgegeben wird/wurde. Die Bestellung im Internetportal ist grundsätzlich nur vom 13. bis 31. Mai 2019 möglich! Danach können Bestellungen nur noch mit Genehmigung des Schulträgers erfolgen. Weitere Informationen finden Sie dem Merkblatt/Schreiben der Grundschule und der Internetseite Wenn Ihr Antrag unentgeltliche Ausleihe abgelehnt wurde/wird, haben Sie die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Soweit Sie über keinen eigenen Internetanschluss verfügen oder sonst Hilfe bei der Antragstellung benötigen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung zu den üblichen Dienstzeiten gerne an. Bei Fragen zur Lernmittelfreiheit oder zur Vereinbarung eines Termins für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe wenden sie sich bitte an: Andrea Kissel (oder Vertretung) - Tel.: (vormittags), info@vg-lw.de Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein. Über unsere Servicestelle können wir zusammen mit Ihnen die entgeltliche Ausleihe der Schulbücher beantragen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie das Schreiben der Grundschule mit der abgedruckten Schülerkennung mitbringen. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

9 Rundschau Ausgabe 19/2019 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht für die Grundschule Lauterecken zum eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) die/der täglich 1,5 Stunden von 12:15 Uhr - 13:45 Uhr, montags bis donnerstags, hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet (Ausgabe von Essen an die Ganztagsschüler, Aufräumen des Speiseraums, Herrichten der Küche u. a.). Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebensl, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Sachgebietsgruppe Organisation - Schulstr. 6 a, Lauterecken info@vg-lw.de Ihre Daten werden bei uns entsprechend der Datenschutzgesetze gespeichert. Senden Sie uns bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen kann aus Kostengründen nicht erfolgen. Andreas Müller, Bürgermeister Kreisverwaltung Kusel Do is Mussik drin - Tour durchs Westpfälzer Musikantenland Umfrage zum Westpfälzer Musikantenland kommt in die Musikantendörfer der Landkreise Kusel und Kaiserslautern Die beiden Landkreise bewerben sich gemeinsam um ein Bundesförderprogramm für Kultur (TRAFO). Im Mittelpunkt der Bewerbung für das Westpfälzer Musikantenland steht die Musik als verbindendes Element in unserer Region, anschaulich repräsentiert und historisch dokumentiert in den beiden Musikantenmuseen Kusel und Mackenbach. Ziel ist es, für das Westpfälzer Musikantenland Modelle für Kultur im Wandel zu entwickeln. Es sollen konkrete Projekte angestoßen werden, wozu zunächst einmal die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an Musik und dem Wandermusikantentum abgefragt werden. Welche Rolle spielt Musik in Ihrem Leben?, wird dort etwa gefragt oder gefordert: Nennen Sie zwei Begriffe, die Sie mit Wandermusikanten in Verbindung bringen!. Auch nach Ideen für die bei-den Museen Burg Lichtenberg und in Mackenbach wird gefragt. Außerdem wird das Musi-zieren und Singen in Bands oder Vereinen eingegangen. Das umfassende Transformationsvorhaben der Kreise wird von Trafo - Modelle für Kultur im Wandel gefördert, einer Initiative der Kultur-stiftung des Bundes. Wie bereits angekündigt, finden zu Beginn zwei Touren statt, bei denen die Mitbürgerinnen und Mit-bürger in den folgenden Gemeinden des Musikantenlandes vor Ort befragt werden: Kusel, Jetten-bach, Wolfstein, Lauterecken, Brücken, Mackenbach, Ramstein, Weilerbach, Otterberg und Alsenborn. Wir haben natürlich auch Musik an Bord. Wer möchte, darf gerne sein Instrument zum Treffpunkt mitbringen, um gemeinsam mit uns frei zu musizieren und zu singen. Dabei steht der Spaß im Vordergrund. 1. Tour: Samstag, 11. Mai 2019 Ab 10:00 Uhr: Treffpunkt in Kusel, Haus Pfälzer Bergland/Revilo, Trierer Str. 4-6 Ab 11:30 Uhr: Treffpunkt in Jettenbach, Am Musikantenbrunnen, Eugen-Kleemann-Platz Ab 14:00 Uhr: Treffpunkt in Wolfstein, Am Rathausplatz Ab 16:00 Uhr: Treffpunkt in Lauterecken, Am Veldenzschloss Machen Sie unsere kleine Tour zum Erlebnis! Bringen Sie Ihre Instrumente, Ihre Stimme mit und unterstützen Sie uns musikalisch! Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt. Wir freuen uns Sie! Ganz nach dem Motto Do is Mussik drin Die 2. Tour startet am Samstag, im südlichen Kreis Kusel, in Brücken, und bereist anschließend Musikantenorte im Landkreis Kaiserslautern. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Bodennutzungshaupterhebung 2019 Im Mai 2019 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2019 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie: - Anbau dem Ackerland - Dauerkulturen und Dauergrünland - Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche - Erzeugung von Speisepilzen. Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter dieser Grenze, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren Agrarförderung 2019 bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verk unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n. Wir machen dar merksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Sprechtage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Landau im Jahr 2019 Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken Je von bis Uhr Sprechtage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Landau im Jahr 2019 Montag, Montag, Montag, Montag, Bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Tel anmelden. Vertretung Bürgermeister Müller Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vom Samstag, dem 11. Mai 2019 bis einschließlich Mittwoch, dem 15. Mai 2019 befindet sich der Bürgermeister Andreas Müller nicht im Dienst. In dieser Zeit übernimmt die Erste Beigeordnete Frau Inge Lütz die Amtsgeschäfte. Sie erreichen Frau Lütz im Verbandsgemeindeverwaltungsgebäude am Standort Lauterecken im Büro 002 Tel.: ; inge.luetz@vg-lw.de.

10 Rundschau Ausgabe 19/2019 Langweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Roland Edinger, Im Teich 10, Tel /1214, die Amtsgeschäfte. Odenbach Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt die Erste Beigeordnete Helga Becker, Am Kohlenstein 7, Tel /3366, die Amtsgeschäfte. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, den :00 Uhr - Herren-Sulzbach, Gottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl, Chor und Posaunenchor Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Te in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Horschbach Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Nachtreffen Konfirmationsjahrgang 2019 (Jugendheim) Mittwoch, Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Jubelkonfirmation, :00 Uhr Jettenbach (A) Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken Freitag, :30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier, anschließend Maiandacht Samstag, :00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier mit kath. Trauung 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Sonntag, :30 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier 10:45 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Dienstag, :00 Uhr Reipoltskirchen 3. Sterbeamt für Eveline Paul, anschl. Frühstück im Pfarrhaus Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 12. Mai Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen So., Gottesdienst Heimkirchen 10:00 Uhr Prot. Kirchengemeinde Odenbach 12. Mai 2019 Jubilate Uhr Reiffelbach Uhr Roth Ev. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Niederalben: Sonntag, der um 10:30 Uhr Jubiläumskonfirmation mit Abendmahl Niedereisenbach: Sonntag, der um 9:30 Uhr Gottesdienst Medard: Sonntag, der um 14:00 Uhr Jubiläumskonfirmation mit dem MGV Medard Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Auslage Haushaltsbeschluss Der Haushaltsbeschluss mit Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 des Prot. Kirchenbezirks an Alsenz und Lauter wird in der Zeit vom bis in den Räumen des Prot. Verwaltungsamts Otterbach zu den üblichen Bürozeiten öffentlich ausgelegt. Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, (Muttertag) 9.30 Uhr Gumbsweiler Uhr St.Julian Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Hommage à Mercedes Sosa aus der Konzertreihe Klassikzeit (Prot. Kirche Wolfstein) Sonntag, Uhr Gottesdienst (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Dienstag, Uhr Chorprobe der Ökumenischen Chorgemeinschaft (Pfarrsaal Wolfstein) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, Uhr Hochamt mit Te des Kindes Beatrice Martin Dienstag, ab Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Odenbach ab Uhr Hauskommunion in Raumbach Uhr Kirchenchorprobe Termine Vereine Veranstaltungen Geschicklichkeitsfahren des Kreis Feuerwehrverbandes Kusel am Sonntag den in Lauterecken Der Kreisfeuerwehrverband des Landkreis Kusel veranstaltet am Sonntag dem dem Wasgau Parkplatz an der Saarbrückerstraße ihr Feuerwehrgeschicklichkeitsfahren der Klasse A bis 3,5 t und der Klass B über 9,0 t. Bewerber mit gültigem Führerschein können sich am selbigen Tag bis 8.30 Uhr melden. Die Abnahme beginnt um 9.00 Uhr. An der Veranstaltung sind alle Feuerwehrangehörige sowie Gönner und Freunde der Feuerwehr recht herzlich eingeladen. Kreisfeuerwehrverband Kusel e.v.

11 Rundschau Ausgabe 19/2019 Ausstellungseröffnung Einladung Am Donnerstag, den wird die neue Ausstellung Farbexplosion mit dem Lauterecker Künstler Dieter Wagen um Uhr eröffnet. KIRMES Herren-Sulzbach Freitag: Senti Metal live 17. Mai 2019 Eintritt: 4,-- Samstag: Tanz mit the Muppets 18. Mai 2019 Eintritt: 5,-- Die Ausstellungseröffnung mit Sektempfang findet statt in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a in Lauterecken. Ihre Anmeldungen werden unter Tel. Nr entgegengenommen. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Es lädt ein: Andreas Müller, Bürgermeister Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbetragte Tennisclub Hoppstädten 1979 e.v. Termin für Medenspiel der Damenmannschaft Tennisplatz Hoppstädten, Auf der Schieber in Hoppstädten Termin: Sonntag, :00 Uhr TC Hoppstädten 1979 e.v. 1 - ASC Bunker Boys TA Brücken Landfrauen Cronenberg Sommerkochkurs- schnelle Küche mit max. 5 regionalen Zutaten. Unter diesem Thema treffen wir uns am um 19:00 Uhr im Gemeindehaus. Referentin ist Frau Dagmar Frohnhöfer. Landfrauenverein Essweiler Leichte Sommerküche Kurs in Nahrungszubereitung. Thema: Leichte Sommerküche - Schnelle Küche mit max. 5 regionalen Zutaten. Referentin: Frau Frohnhöfer Termin: Montag den 20. Mai 19 um Uhr Ort: DGH Essweiler Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! TV 1860 Grumbach e.v. Mitgliederversammlung am Freitag, dem 17. Mai 2019 um Uhr im Sportheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Mitgliederehrungen 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungserteilung 6. Wahl eines Wahlvorstandes 7. Neuwahlen Wahl 1. Vorsitzende(r) Wahl 2. Vorsitzende(r) Wahl 1. Kassierer(in) Wahl 2. Kassierer(in) Wahl 1. Schriftführer(in) Wahl 2. Schriftführer(in) Wahl von Beisitzern(innen) (bis zu 8) Wahl der Kassenprüfer 8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge (Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden) 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Sonntag: Frühschoppen mit Blasmusik 19. Mai 2019 Mittagessen, Kaffee & Kuchen Kerwerede Montag: 20. Mai 2019 Mittagessen traditioneller Frühschoppen Es lädt ein: Vereinsgemeinschaft & Straußjugend Herren-Sulzbach SG Perlbachtal Meisterschaftsspiele Sportplatz in Hottenbach Sonntag Uhr SV Hottenbach II - SG Perlbachtal II C-Klasse Birkenfeld Ost Sonntag Uhr SV Hottenbach I - SG Perlbachtal I B-Klasse Birkenfeld Ost Sportplatz in Hundsbach B- Junioren, Do , Uhr JSG Perlbachtal - TSG/ SC I. Oberstein II Kreisliga Sportplatz in Hoppstädten C - Junioren Mi , Uhr JSG Perlbachtal - Spvgg Fischb. / Nahetal Kreisliga Landfrauen Jettenbach Terminänderung Der geplante Abendtermin, 16. Mai verschiebt sich um eine Woche, den 23. Mai. Wie immer treffen sich sowohl die Mitglieder als auch die Gäste um 19:30 Uhr im MGH, Jettenbach. Angeboten wird: die schnelle Küche mit 5 regionalen Zutaten. Referentin: Frau Susanne Schneider Herzliche Einladung an alle! Heimat- und Gesangverein Kirrweiler Wandertag am 19. Mai 2019 Treffpunkt um Uhr Kerweplatz in Glanbrücken, es geht nach Ulmet zum Griechen. Anmeldung bis 10. Mai bei: Gräßer: 06387/1597 Höbel: 06387/1342 Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Tagesausflug zur Bundesgartenschau nach Heilbronn Zu unserem diesjährigen Ausflug,zur BUGA Heilbronn am Samstag, , möchten wir alle Mitglieder und an der Fahrt Interessierte herzlich einladen. Abfahrt ist in Kaulbach an der Bushaltestelle um 8.00 Uhr und in Kreimbach an der Bushaltestelle um 8.05 Uhr. Die Ankunft in Heilbronn wird ca Uhr sein. Rückfahrt gegen Uhr. Die Kosten für Eintritt und Busfahrt 33,- Euro sind bei Anmeldung bis zu zahlen. Anmeldung bei Manuela Barthel, ab 17 Uhr, Tel.: 06308/2240 oder bei Beate Porcher Tel.: 06308/1601.

12 Rundschau Ausgabe 19/2019 ASV Langweiler/Merzweiler Meisterschaftsspiele 2. Mannschaft: Mittwoch, , 19:00 Uhr in Langweiler ASV 2 - SG Perlbachtal 2 A-Junioren: Samstag, , 16:30 Uhr in Langweiler ASV - JSG SooNahe 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Langweiler ASV 2 - FC Rhaunen 1. Mannschaft: Sonntag, , 15:00 Uhr in Langweiler ASV - FC Hennweiler Landfrauen Lauterecken Die Landfrauen Lauterecken treffen sich am um 19:30 Uhr im Bürgersaal des DLZ. Thema ist Maienabend, Mitglieder stellen ihre Lieblingsrezepte vor. Referentin ist Frau Ursula Bäcker. Förderverein der Janusz Korczak-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen e.v. Einladung zu einer Mitgliederversammlung Am Montag, den 20. Mai 2019 um 16:00 Uhr findet im Lehrerzimmer der Janusz Korczak-Schule in Lauterecken eine Mitgliederversammlung des Fördervereins der Janusz Korczak-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen e.v. Lauterecken statt. Alle Mitglieder sind hierzu eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes und des Kassenwartes 2. Neuwahlen 3. geplante Fördermaßnahmen 4. Verschiedenes Wandern bei der FFW Medard Auch in diesem Jahr waren die Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr und Mitglieder des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Medard, mit der ganzen Familie, am Karfreitag zum gemeinsamen Wandern eingeladen. Das Wetter gab sein Bestes und viele folgten der Einladung. Nach einem gemeinsamen zweiten Frühstück zog es die Wandertruppe über die Lehmekaut an die Pfälzerwald Verein Hütte in Lauterecken. Von da aus ging es nach einer ausgiebigen Rast zurück ans Feuerwehrhaus nach Medard. Hier lies man den Tag beim gemeinsamen Grillen langsam ausklingen. Alle Teilnehmer hatten viel Spaß und freuen sich schon den nächsten Familientag. Vielleicht ist bis dahin das ein oder andere neue Gesicht dabei. Denn sowohl die aktiven Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr als auch der Förderverein sind immer offen für neue Mitglieder um auch in Zukunft eine Ortswehr darstellen zu können. Landfrauen Nußbach Der Landfrauenverein Nußbach lädt alle Mitglieder ein zu einem Kochkurs am 14. Mai 2019 um Uhr im Haus Wildanger in Nußbach. Thema: Schnelle Küche mit maximal fünf regionale Zutaten. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Odenbach Achtung Terminänderung Die Fördervereinssitzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Odenbach am ist von 13:00 Uhr 11:00 Uhr verschoben worden. Frühlingskonzert in Kirche begeisterte Publikum Vor vollbesetzten Kirchenbänken präsentierte der Musikverein Reipoltskirchen am Palmsonntag in der kath. Kirche St. Johannes Nepomuk in Reipoltskirchen sein musikalisches Können. In dem eineinhalbstündigen Konzert präsentierten die Musikanten den merksam zuhörenden Konzertbesuchern die Welt der Blasmusik vom Feinsten. Das gut ausgewählte und abwechslungsreiche Programm begann mit der Concert Fanfare von Kees Vlak. Mit Corälen von Bach, der Arie aus Rinaldo von C.F. Händel über bekannte Film- und Popmusik I will follow him -, (Everything I do) I do it for you - von Bryn Adams, A symphonic portrait von Andrew Lloyd Webber, bis hin zum traditionellen Florentiner Marsch, war für jeden Musikliebhaber was dabei. Zu den Höhepunkten des Konzertes zählten mehrere Solostücke, die Orgelimpressionen Somwehere over the rainbow mit Saxophon und der Jugendbeitrag mit irischem Volksliedergut. Nach dem Schlussstück des Konzertes - Give us peace (Dona Nobis Pacem) - forderte das begeisterte Publikum unter brausendem Beifall und Standing Ovations immer wieder erneut mehrere Zugaben ein, bevor es die Musiker entließ. Landfrauen St.Julian Am um Uhr putzen wir das DGH St. Julian und sind für jede Hilfe dankbar. Helfer/innen bringen bitte eigenes Werkzeug mit. Leichte Sommerküche Unser nächster Kochkurs Leichte Sommerküche findet am um Uhr wegen der Behinderung der B 420 im DGH Eschenau statt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte bei Inge Allmang anmelden - Tel.: Concierto por la paz - Konzert für den Frieden Hommage à Mercedes Sosa am Samstag, 11.5., 19 Uhr in der ev. Kirche Wolfstein Mit 15 Jahren gewinnt, Haydée Mercedes Sosa, die am 9. Juli 1935 in Tucuman am Ostrand der Anden geborene Tochter eines Zuckerrohrarbeiters, im Oktober 1950 unter einem Pseudonym einen Gesangswettbewerb von Radio Tucuman. Sie beschließt, Folklore-Sängerin zu werden; Radio-Auftritte machen sie im ganzen Land bekannt. Stark beeinflusst von den revolutionären Liedern des Chilenen Victor Jara und der Amerikanerin Joan Baez veröffentlicht Mercedes Sosa 1965 ihre erste LP Canciones con fundamento - eine Anklage gegen Armut und Unterdrückung in Argentinien. Nach dem Militär-Putsch 1976 ist eine Konfrontation mit der Junta des Generals Videla unausweichlich. Als Mercedes Sosa 1978 ein Konzert in La Plata gibt, wird sie von der Bühne weg zusammen mit einem Großteil ihres Publikums für kurze Zeit verhaftet. Die Stimme Lateinamerikas muss ins Exil nach Europa, kehrt aber noch vor dem Ende der Militärdiktatur nach Argentinien zurück. Ihre Landsleute bereiten Mercedes Sosa einen überwältigenden Empfang Menschen kommen im Februar 1982 zu ihren ersten beiden Konzerten in Buenos Aires. Überall im Land kämpft sie für freie Wahlen, die im Jahr dar Raul Alfonsin als ersten demokratischen Präsidenten ins Amt bringen. Ab Mitte der 80er Jahre gewinnt Mercedes Sosa auch in Europa und den USA eine begeisterte Anhängerschaft. Am 4.Oktober 2018 verstarb La Negra, wie sie liebevoll von ihren Landsleuten genannt wurde, in Buenos Aires im Alter von 74 Jahren. Sie war die Stimme Südamerikas, die Ikone des Widerstands. Ihre Interpretationen von Liedern wie Gracias a la vida oder Como la cigarra sind bis heute unvergessen Das Ensemble KLAZZIXX erinnert an das Wirken der großen Sängerin mit Musik, Wort und Bild. Eintritt 18, Kinder frei Karten an der Abendkasse oder Vorbestellung bei kartenreservierungen@gmx.de Bücherflohmarkt in Wolfstein Der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein veranstaltet am Samstag, den 11. Mai seinen traditionellen Bücherflohmarkt. Er findet von 10 bis 14 Uhr im Gewerbegebiet Pfingstweide (Eingangsbereich des Wasgau ) statt. Dort werden neuwertige oder gut erhaltene Bücher, Spiele und Medien (CDs, DVDs, Videos) preiswert verkt. Die Einnahmen dienen zu Neuanschaffungen für die Bücherei. Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Bauernstammtisch in Raumbach am Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen lädt am Montag, dem 13. Mai 2019, um 19:00 Uhr, zu einer Feldbegehung mit Herrn Rudolf Engelmann vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ein.

13 Rundschau Ausgabe 19/2019 Treffpunkt: Hofgut Krauß (am Ortsrand), Raumbach. Der Abschluss mit geselligem Beisammensein findet dem Betrieb Heiko Bachmann GbR statt. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Infoveranstaltung der Klinik für Neurologie Kaiserslautern. Die Klinik für Neurologie informiert am Mittwoch, 15. Mai, über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Veranstaltung beginnt um 16:00 Uhr im Tagungszentrum der Westpfalz-Klinikum GmbH in der Goethestr. 51 in Kaiserslautern. Die Vorträge richten sich an Betroffene und Interessierte. Chefarzt Prof. Dr. med. Johannes Treib leitet die Veranstaltung, bei der mit allgemeinverständlichen Vorträgen wichtige und nützliche Tipps bei der Betreuung Angehöriger gegeben werden. Der Eintritt ist frei und es ist keine Anmeldung erforderlich. Rückfragen zur Veranstaltung werden unter Telefon beantwortet. Auf Wunsch werden Programmhefte gerne zugeschickt. Musikveranstaltung Becherbacher Brückenchor Sonntag, 19. Mai 2019, 17 Uhr Matthiaskirche Bad Sobernheim JSBach, Messe h-moll Der Becherbacher Brückenchor singt das bedeutendste musikalische Werk des Barock mit den bald zweitausend Jahre alten Elementen des christlichen Gottesdienstes, beginnend mit dem Kyrie und Gloria in excelsis Deo - Herr, erbarme dich und: Ehre sei Gott in der Höhe! - bis zur abschließenden durch alle Zeiten dringenden Bitte Da pacem Domine - Gib uns Frieden. Europaweit bekannte Solisten, wie die Sopranistin Miriam Feuersinger und der Countertenor Franz Vitzthum, und das renommierte Barockorchester L arpa festante musizieren mit dem Becherbacher Brückenchor unter Leitung von Mechthild Mayer das Vermächtnis des großen Thomas-Kantors Johann Sebastian Bach. Vorverk: Buchhandlung Am Russischen Hof, Bad Sobernheim und Allgemeine Nachrichten Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg ist ab 01. Juli 2019 eine Stelle als Bauingenieur/in bzw. Staatlich geprüfter Techniker/in - Fachrichtung Tiefbau unbefristet mit 39 Wochenstunden zu besetzen. Stellenbeschreibung: Betreuung der eigenen Neubau-, Sanierungsund Unterhaltungsmaßnahmen mit Schwerpunkten im Tiefbaubereich. Hierzu gehört die Bauherrenbetreuung der von Ingenieuren geplanten Bauvorhaben (Straßen, Wege, Plätze, Friedhöfe, Spielplätze, Gewässer usw.) sowie die Planung und Bauleitung von kleineren Maßnahmen. Voraussetzungen: - ein Studium als Bauingenieur/in mit Kenntnissen im Tiefbaubereich oder einen Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker/in - Fachrichtung Tiefbau - EDV-Kenntnisse im Bereich Microsoft-Office - Flexibilität und Einsatzbereitschaft - Teamfähigkeit und Belastbarkeit - Führerschein Klasse B Wir bieten: - eine Bezahlung nach TVöD-VKA - eine vielseitige Tätigkeit - flexible Arbeitszeiten Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind bis zum an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Personalabteilung, Hauptstraße 27, Otterberg zu richten. Otterberg, den gez. Harald Westrich, Bürgermeister Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

14 Rundschau Ausgabe 19/2019 Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Der Bürgerbus lebt vom Engagement aus der Mitte der Gesellschaft. Deshalb bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie den Bürgerbus durch Ihre Mitarbeit unterstützen. An der weiteren Planung und Entwicklung für den Bürgerbus (bitte ankreuzen): r Ja, ich habe Interesse an der weiteren Mitarbeit und könnte mir vorstellen mit dabei zu sein r als Fahrer/in; r als Beifahrer/in; r im Telefonteam. Name :... Anschrift:... (Straße, PLZ und Wohnort) Tel./ ... Datum/Unterschrift:... Kontakt zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein: Cornelia Linn, Tel (erreichbar montags bis donnerstags vormittags) cornelia.linn@vg-lw.de Verwaltungsstandort Wolfstein: Bergstraße 2, Wolfstein Kontakt zur Agentur Landmobil/Projekt Bürgerbusse Rheinland-Pfalz: Dr. Holger Jansen, Tel jansen@agentur-landmobil.de Hiermit bestätige ich die Belehrung über die Datenschutzhinweise zum Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhalten zu haben. Die Agentur Landmobil entwickelt im Auftrag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in den nächsten Monaten einen Bürgerbus. Alle Bürgerbusse werden immer individuell den lokalen Bedarf hin entwickelt. Der Verbandsgemeinderat hat bei seiner Sitzung im August 2018 die Pläne einstimmig unterstützt. Weitere Informationen: www. buergerbus-rlp.de und Datenschutzhinweis zum Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Verantwortlich Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bürgerbusprojekt ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein als Rechtsträger für den Bürgerbus. Die Verbandsgemeinde erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 6 a, Lauterecken Tel.: 06382/791-0, info@vg-lw.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihre Kommunikationsdaten Name, Adresse, Telefonnummer (Festnetz und Mobil) und -Adresse erheben und verarbeiten wir, um mit Ihnen im Rahmen des Bürgerbusprojekts in Kontakt zu treten. Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Ihre Rechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten zustehen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzsichts-behörde zu wenden. Einwilligung Gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erteile ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten für das Projekt Bürgerbus für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Ort, Datum Unterschrift Name in Druckschrift

15 Rundschau Ausgabe 19/2019 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage Petra Fluhr. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland gehören zu den erfolgreichsten in ganz Deutschland. Die 45 modernen Jugendherbergen verzeichnen jährlich weit mehr als 1 Millionen Übernachtungen. Kontinuierlich entwickeln wir uns weiter und investieren in moderne Jugendherbergen und starke Angebote. Werden Sie jetzt Teil des Teams dieser faszinierenden und einzigartigen Jugendherbergen und bewerben Sie sich für die Königsland-Jugendherberge Wolfstein als Mitarbeiter Küche (m/w/d) in Vollzeit Koch (m/w/d) in Vollzeit Mitarbeiter Reinigung (m/w/d) in Vollzeit Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebensl, Zeugniskopie) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres nächstmöglichen Eintrittstermins an: Königsland-Jugendherberge Kathleen Einbeck / Betriebsleitung Röther Weg Wolfstein BL-Wolfstein@DieJugendherbergen.de

16 Rundschau Ausgabe 19/2019 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's z. B. 12 Ster FRISCHES Buchenbrennholz, 1A-Qualität, ca. 33 cm lang, 850,-, frei Haus. Fa. Thiel, Tel.: 06374/ Schwarzwäler-Sommer-Schnäppchen vom bis x Übernachtung mit Frühstücksbuffet 4 x Halbpension mit Menüwahl und 1x Schwarzwälder Spezialitäten- Vesper mit Kirschwässerle 240,00 pro Person zuzüglich der Schwarzwälder Gästekarte für kostenloses Bus und Bahn fahren. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann fordern Sie unseren Hausprospekt an: Gasthof-Pension ALTE POST Familie Rupp *** Hauptstraße Waldachtal-Lützenhardt Tel.: 07443/8167 pensionaltepost@t-online.de CDU Gemeindeverband Lauterecken-Wolfstein Gemeinsam für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Heimat. Gestalten. CDU. Albrecht Freundorfer, Stefan Neubrech, Sascha Zilske, Fabian Wolff, Michael Henrich, Andrea Neurohr, Markus Schmitz, Sven Eckert, Peter Pirron, Nico Hemmer, Philipp Kreischer, Peter Kriese, Peter Moosmann, Isabel Steinhauer-Theis. HIER SIND WIR ZUHAUSE.

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