Rundschau. 17. Schultheaterfestival an der Janusz Korczak-Schule in Lauterecken. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der.

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Jahrgang 20 Freitag, 13. April 2018 Ausgabe 15/2018 Mit dem AMtsblAtt der Schultheaterfestival an der Janusz Korczak-Schule in Lauterecken (v.l.n.r.) Erster Beigeordneter Andreas Müller, Förderschullehrer Jörg Degen, Schulleiterin Eva Limper Erster Beigeordneter Andreas Müller überreicht Urkunden und Gutscheine Im März fand an zwei Tagen in der Janusz Korczak-Schule das 17. Theaterfestival statt. Es traten 14 Gruppen aus den verschiedenen Schularten Grundschule, Realschule plus und Förderschule sowie aus der Heilpädagogischen Einrichtung der Diakonie in Meisenheim auf. Mittlerweile kommen die teilnehmenden Gruppen nicht nur aus dem Kreis Kusel sondern z. B. aus Idar Oberstein, Landstuhl und dem rheinhessischen Wöllstein. Die vielen Zuschauer, die den gesamten Motoraum ausfüllten, bekamen eine Vielfalt an Darbietungen wie Schwarzlichttheater, Märchenaufführungen, Musical, Anti- Mobbing-Sketch und Jonglage zu sehen. Das Besondere an diesem Festival ist, dass die Schauspielerinnen und Schauspieler auch zugleich Zuschauer bei den anderen auftretenden Gruppen sind. Gemeinsam stellten Schüler, Lehrer, die Sekretärin und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Pause ein Büffet mit hausgebackenem Kuchen und belegten Brötchen bereit, wovon die Gäste regen Gebrauch machten. Organisiert und moderiert wurde das Festival traditionsgemäß von dem Förderschullehrer Herrn Jörg Degen, der wie immer seinen lustigen Freund Paul mitbrachte. Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Herr Andreas Müller, sprach ein Grußwort und ging in seiner Ansprache auf die besondere Bedeutung dieser schulischen Veranstaltung mit dem beachtenswerten Spektrum der vertretenden Schularten ein. Bei der Urkundenverleihung wirkte Herr Müller mit und überreichte Geldgutscheine an teilnehmende Schülerinnen und Schüler.

2 Rundschau Ausgabe 15/2018 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Standort Lauterecken, Schulstraße 6a Standort Wolfstein, Bergstraße 2 Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Bitte wenden Sie sich an die Polizeiinspektion Lauterecken, Hauptstraße 19, Lauterecken, Tel.: 06382/911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 15/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 13. April 2018 Ausgabe 15/2018 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Am Dienstag, den 17. April 2018, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Wolfstein, Bergstraße 2, eine gemeinsame Sitzung des Verbandsgemeinderates und des Bau- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. I. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Verwaltungsgebäude Lauterecken; Fassadensanierung 3. Informationen, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil Nur Verbandsgemeinderat: 4. Vertragsangelegenheiten III. Öffentlicher Teil 5. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Für die Wahl zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein findet eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Verbandsgemeinde am Dienstag, , Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein statt. TOP 1: Prüfung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt. Lauterecken, Die Vorsitzende des Wahlausschusses für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister Lütz, Beigeordnete Aschbach Am Donnerstag, den 19. April 2018, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Aschbach statt. I. Öffentlicher Teil 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/ Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 3. Aufteilung Grabfelder 4. Beantragung einer Zuwendung zur Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaues außerhalb der Flurbereinigung für den Wirtschaftsweg Auf den Grettenäckern in der Gemarkung Aschbach;hier: Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Abwicklung des betreffenden Wegeausbauprojektes 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Mietangelegenheit 7. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Cronenberg Am Mittwoch, den 18. April 2018, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplanfür die Haushaltsjahre 2018/ Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Teil 5. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister Hoppstädten Am Mittwoch, den 25. April 2018, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Hoppstädten, Hauptstraße 31 a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hoppstädten statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/ Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr Vereinbarung mit dem LBM zum Ausbau der Kreisstraße K67 in der Ortsdurchfahrt 5. Verschiedenes Günter Denzer, Ortsbürgermeister

4 Rundschau Ausgabe 15/2018 Jettenbach III. Öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Am Dienstag, den 17. April 2018, 19:30 Uhr, findet im Haus der Vereine, Höhstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. I. Öffentlicher Teil 1. Schwimmbad Jettenbach, Kioskbetreiber 2. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 3. Vertragsangelegenheit Timo Harth, Ortsbürgermeister Am Donnerstag, den 3. Mai 2018, 19:30 Uhr, findet im Mehrgenerationenhaus, Austraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Öffentlicher Teil 1. Anwesen Gerber ; weitere Vorgehensweise Timo Harth, Ortsbürgermeister Lauterecken Stadtkernsanierung Lauterecken Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

5 Rundschau Ausgabe 15/2018 Einladung Teil-Einwohnerversammlung ( 16 GemO) - Rechte u. Pflichten nach Aufhebung eines Sanierungsgebietes - Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen i.s. des 137 Baugesetzbuch Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Stadt Lauterecken ist seit 1991 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen. Im Laufe dieser Zeit konnten viele kommunale und private Modernisierungs-, Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt werden. Unsere Stadt hat sich in dieser Zeit, dank der finanziellen Unterstützung des Bundes und Landes, überaus positiv entwickelt. Nach den Vorgaben des besonderen Städtebaurechts ist das Sanierungsverfahren aufzuheben, wenn die Ziele und Zwecke der Sanierung den Absichten der Stadt entsprechend durchgeführt sind und die weitere Entwicklung sich selbst tragen kann. Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches ( 154 BauGB) wurde der zuständige Gutachterausschuss beauftragt, festzustellen, ob sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen in diesem Gebiet vorliegen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen vom Gutachterausschuss liegen der Stadt Lauterecken vor (schriftliches Gutachten), sodass die weiteren Informationen den Eigentümern später schriftlich zugehen können. Der Gutachterausschuss wird zusätzlich an einer Informationsveranstaltung ihre Ergebnisse vorstellen. Hierzu sind alle Bürgerinnen- und Bürger der Stadt Lauterecken und andere Interessierte recht herzlich eingeladen. Direkt Betroffene sind alle Bürgerinnen und Bürger, die in dem nachfolgend dargestellten Gebiet (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet) Eigentümer oder sonstige Betroffene (z.b. juristische Vertreter) sind. Die Teil-Einwohnerversammlung findet am , um Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 6a in Lauterecken statt. Lauterecken, , gez. Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Medard Aufstellung eines Bebauungsplanes zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner, teilweise Änderung des Bebauungsplans Obig der Inghellsbach der Ortsgemeinde Medard im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuches (BauGB) a) des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 BauGB Der Ortsgemeinderat Medard hat in seiner Sitzung vom die Aufstellung eines Bebauungsplans zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner, teilweise Änderung des Bebauungsplans Obig der Inghellsbach vom 17. August 2017, im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. Der vorstehende Bebauungsplan zur ersten Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Gegenstand der vorgesehenen ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans vom 17. August 2017 ist - die Änderung der Baugrenze entlang der Bundesstraße 420 (teilweise Verschiebung bzw. Verschwenkung zur B 420 hin); - eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,88 auf 0,93; - eine Anpassung der landespflegerischen Festsetzungen (Wegfall der Pflanzgebote entlang der B 420 und Ausgleich an anderer Stelle) an die neuen Gegebenheiten; - eine geringfügige Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die Fläche für das Stützbauwerk an der B 420 und - die Streichung der bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzung über die zulässige Höhe von Stützmauern entlang der Draisinenstrecke; es gelten künftig allein die gesetzlichen Vorschriften der Landesbauordnung. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des vorstehenden Bebauungsplans zur ersten Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB erfasst den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes vom 17. August 2017 sowie eine geringfügige Erweiterungsfläche für den Bereich, in dem das Stützbauwerk entlang der talseitigen Böschung der B 420 entstehen wird. Das Plangebiet wird umgrenzt im Norden von der Bundesstraße 420, im Osten von der vorhandenen Bebauung entlang der Bahnhofstraße, im Süden durch die ehem. Glantalbahn, jetzt Draisinenstrecke und im Westen durch den Inghellsbach. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flur 17 Flurstück-Nr. 147/3, 148/4, 160/16, 165/3, 167/1, 240/3, 240/4, 240/5, 272/4, 272/5, 368/162, 160/37, 275/8, 160/52, 275/6, 160/55 und Flur 18, Flurstück-Nr. 1/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur 17 Flurstück-Nr. 145/7, 145/6, 160/51 und 272/21 (B 420) der Gemarkung Medard. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

6 Rundschau Ausgabe 15/2018 Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplans zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner, teilweise Änderung des Bebauungsplans Obig der Inghellsbach vom 17. August 2017 im vereinfachten Verfahren gemäß 13a BauGB ergibt sich aus dem städtebaulichen Erfordernis, zur Ermöglichung einer adäquaten Anschlussnutzung für die Gewerbebrache ehemals Greiner durch die Modifizierung der vorstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes den grundstücksgebogenen Härten, welche das Gelände aufgrund seiner örtlichen Gegebenheiten (Höhenverhältnisse, Lage und Zuschnitt) aufweist, zu begegnen. Gemäß 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Dieser Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. b) öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 BauGB Gemäß 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Änderungsbebauungsplanes gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes nach vorheriger ortsüblicher auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, in der Zeit von 23. April 2018 bis einschließlich 25. Mai 2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr - donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und - freitags von Uhr bis Uhr öffentlich aus. Die gemäß 3 Abs. 2 BauGB, der Bebauungsplanentwurf mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung sind gemäß 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Verbandsge- meinde Lauterecken-Wolfstein unter & Wohnen/ Gemeinden/Medard/Bauleitplanung/Aktuelles eingestellt. Ferner liegen die nachstehenden wesentlich umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus ( 13 Abs. 2 und 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB): - Naturschutzfachliche Stellungnahme zur Änderungsplanung der L.A.U.B.-Ingenieurgesellschaft mbh, Kaiserslautern (Stand: ) - Grünordnungsplan / Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan (L.A.U.B. GmbH, Kaiserslautern, 03/2017), - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für Werk 3 der IGM GmbH & Co. KG in Medard (FIRU GfI mbh, Kaiserslautern, 09/2016) - Stellungnahme zur Gewerbelärmkontingentierung (FIRU GfI mbh, Kaiserslautern, 03/2017) Gemäß 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass aufgrund einer überschlägigen Prüfung im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit liegt die naturschutzfachliche Stellungnahme zur Änderungsplanung der L.A.U.B.-Ingenieurgesellschaft mbh, Kaiserslautern, öffentlich aus (siehe oben). Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu der Planung äußern. Zu dem Entwurf des ersten Änderungs- und Erweiterungsplanes der Ortsgemeinde Medard mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Medard, den 4. April 2018 Für die Ortsgemeinde Medard: gez. Graf, Ortsbürgermeister

7 Rundschau Ausgabe 15/2018 Rothselberg Am Dienstag, den 17. April 2018, 19:30 Uhr, findet in der Selberghalle, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rothselberg statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Angebot private Waldwirtschaft 3. Vergabe einer Hausnummer für den Bau eines Gebäudes auf dem Wiesenhof 4. Anwesen Schalber; Vorstellung des Konzeptes durch zwei Ingenieurbüros 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit 7. Grundstücksangelegenheit 8. Mietangelegenheit 9. Friedhofsangelegenheit 10. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Unterjeckenbach Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Unterjeckenbach für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Unterjeckenbach, den gez. Michel, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf , ,00 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.560, ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für ,00 0,00 Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichgtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf ,00 0,00 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 300 v. H. 300 v. H. - Grundsteuer B auf 365 v. H. 365 v. H. - Gewerbesteuer auf 365 v. H. 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 25,00 25,00 - für den zweiten Hund 37,00 37,00 - für jeden weiteren Hund 49,00 49,00 - für den ersten gefährlichen Hund 400,00 400,00 - für den zweiten gefährlichen Hund 500,00 500,00 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 600,00 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 20,60 /ha 20,60 /ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 20,60 auf 0,00. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,25 Der Voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,25 und zum ,25 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. Unterjeckenbach, gez. Michel, Ortsbürgermeister Wiesweiler Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Wiesweiler - Ausbau Kirchstraße und Brunnenweg - Der anstehende Ausbau der Ortsstraßen Kirchstraße und Brunnenweg hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.

8 Rundschau Ausgabe 15/2018 Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen. Geschätzte Baukosten ,-- EUR Abzüglich Gemeindeanteil 30 % ,-- EUR Zu verteilendes Beitragsaufkommen ,-- EUR Summe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Abrechnungsgebiet ca m² Beitrag je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche ,-- EUR : m² 3, EUR Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen gemäß 9 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen Gebrauch zu machen. Diese wurden für das Jahr 2018 auf 0,60 Euro je m² gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt und sind in drei Raten (zum und und ) zu entrichten. Nach Abschluss der Maßnahme werden der endgültige Beitrag und seine Fälligkeit vom Ortsgemeinderat festgelegt. Die Grundstückseigentümer erhalten entsprechende Vorausleistungsbescheide. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Wolfstein Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in der Stadt Wolfstein am Sonntag, 22. April 2018 Aufgrund des 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) in der derzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Wolfstein folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen in der Stadt Wolfstein dürfen am Sonntag, 22. April 2018 jeweils in der Zeit von bis Uhr geöffnet sein. 2 (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen in Verkaufsstellen nur während der jeweils zugelassenen Ladenöffnungszeiten und, soweit dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zwingend erforderlich ist, bis zu insgesamt weiteren 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß Absatz 1 an einem Sonntag beschäftigt werden, sind bei einer Beschäftigung von bis zu drei Stunden, bzw. bie mehr als drei bis sechs Stunden an einem Werktag derselben Woche bis oder ab Uhr von der Arbeit freizustellen. ( ) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden. (4) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart an diesen Tagen gewährte Freistellung zu führen. 4 Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen. 5 Zuwiderhandlungen gegen 1, 2 Abs. 1, 2 und 3, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot von Jugendlichen werden als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 965), in der derzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach 21 Abs. 1 Nr. 3, 1. Alt. des Mutterschutzgesetzes i. d. F. vom 20. Juni 2022 (BGBl. I S. 2218), in der derzeit geltenden Fassung, als Ordnungswidrigkeit verfolgt. 6 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft und am 31. Juli 2018 außer Kraft. Lauterecken, ) Verbandsgemeindeverwaltung Müller, 1. Beigeordneter Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 55/17 Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, , 14:00 Uhr, Sitzungssaal 2, Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Rutsweiler (Lauter) lfd.nr Gemarkung Flur, Wirtschaftsart u. m² Blatt Flurstück Lage 1 Rutsweiler (Lauter) Nr. 25/2 Erholungsfläche, BV1 Gebäude- und Freifläche Hirtenstraße 7 2 Rutsweiler Nr. 25/5 Gebäudeund (Lauter) Freifl. Hirtenstraße BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus, einseitig angebaut, massive Bauweise, zweigeschossig, vollständig unterkellert, Dachraum nicht ausgebaut, Baujahr 1950 sachverständig geschätzt und gewichtet aus mehreren Bauabschnitten, überwiegend unmodernisiert bzw. teilweise ältere Modernisierungen aus den 90er Jahren, insgesamt verputzt und gestrichen Kellergeschoss: Kellerräume, WC, Ausgang in den Garten Erdgeschoss: Flur, Esszimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad; die Räume haben teilweise deutlich Minderhöhe Obergeschoss: Flur und vier Zimmer: alle Räume sind Durchgangszimmerbzw. gefangene Räume; Verkehrswert: ,00 entsprechend ,00 je hälftigem Miteigentumsanteil Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück bebaut mit einer Garage; Verkehrswert: 3.700,00 entsprechend: 1.850,00 je hälftigem Miteigentumsanteil Verkehrswert gesamt: Weitere Informationen unter Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Michéle Bücker, Tel. 0681/ Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 93/16 (2) Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, , Uhr, 2. Sitzungssaal, Amtsgericht Kusel, Trierer Str. 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Lauterecken Gemarkung Flur, Wirtschaftsart u. Lage qm Blatt Flurstück Lauterecken 1220/6 Erholungsfläche, Gebäude- u. Freifläche Röther Ring 12 BV 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Freistehendes Einfamilien-Wohnhaus in Massivbauweise, 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss, teilweise unterkellert als Split- Level, integrierte Doppelgarage mit vorgelagertem Doppel-Carport in Massivbauweise, Dachgeschoss: 2 Kinderzimmer, Flur 1, Flur 2, 2 Speicherräume, Erdgeschoss: Windfang, WC, Diele, Essen, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur 1, Flur 2, Bad/WCKellergeschoss: Heizraum, Doppel- Garage, 2 Kellerräume, Flur, Diele; Verkehrswert: ,00 entsprechend ,00 je hälftigem Miteigentumsanteil. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerkt ist am in das Grundbuch eingetragen worden.

9 Rundschau Ausgabe 15/2018 Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach Am Freitag, um Uhr findet im Bürgerhaus (Vereinsraum) in Herren-Sulzbach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach statt. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung Entlastung des Vorstandes 4. Verwendung des Jagdpachtertrages Genehmigung des Haushaltes Verschiedenes, Wünsche und Anträge Alle Grundstückseigentümer des Jagdbezirkes Herren-Sulzbach sind zu der Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen. Roland Gauch, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Freitag, den , Uhr, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim in der Gaststätte Hirsauer Kapelle statt. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahres- und Kassenbericht 2017/18 3. a) Bericht der Kassenprüfer 3. b) Entlastung des Jagdvorstandes 4. Haushaltsplan und Verwendung des Reinerlöses 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Hierzu sind alle Eigentümer/innen von bejagbaren Grundstücken des Jagdbezirkes Offenbach-Hundheim nach Maßgabe des Jagdkatasters / Grundflächenverzeichnisses eingeladen. Das Grundflächenverzeichnis liegt ab Mittwoch, dem bis einen Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher (Hirsauer Straße 27, Offenbach-Hundheim) öffentlich zur Einsichtnahme aus. An die Verpflichtung von Jagdgenossen/innen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen/ innen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Anträge, die Aufnahme in die Tagesordnung finden sollen, müssen spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Jagdvorsteher eingereicht werden. Über die Genossenschaftsversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, welche in der Zeit vom bis beim Jagdvorsteher zur Einsichtnahme ausliegt. Gez. Andreas Molter, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Rutsweiler a.d. Lauter Jagdgenossenschaft Rutsweiler Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Rutsweiler an der Lauter vom liegt in der Zeit vom Mittwoch, den bis einschließlich Mittwoch beim Jagdvorsteher Richard Creutz, Hauptstraße 30 in Rutsweiler zur Einsichtnahme für Berechtige aus. Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): i.v. Andreas Müller, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Gemeindenachrichten Hausweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Klaus Hankel, Unterdorf 6, Tel /3138, die Amtsgeschäfte. Homberg Einladung zum Umwelttag und Arbeitseinsatz Am Samstag, dem 21. April 2018, wird in der Ortsgemeinde Homberg ein Umwelttag und Arbeitseinsatz sein. Treffpunkt ist am Dorfgemeinschaftshaus um 08:30 Uhr. Viele Helferinnen und Helfer werden benötigt um die Verschmutzung in unser schönen Natur zu beseitigen. Die Gemeindevertretung würde sich über eine große Beteiligung freuen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es grüßt die Gemeindevertretung Jettenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Schwimmbad Jettenbach, Saisonplanung a) Bewirtung Dem Antrag von dem Sportheimpächter auf Beteiligung an der Bewirtung wird grundsätzlich zugestimmt. Die näheren Konditionen werden noch festgelegt. b) Öffnungszeiten Während der gesamten Badesaison 2018 wird die Öffnungszeit des Schwimmbades für jeden Mittwoch auf 10 Uhr festgelegt. Zuschussantrag Arbeitermusikverein Der Gemeinderat beschließt, dem Arbeitermusikverein eine Zuwendung in Höhe von bis zu für die Anschaffung diverser Gegenstände zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Rechnungen aus dem Eugen-Kleeman-Topf. Antrag Arbeitermusikverein, Nutzung Kellerraum im Haus der Vereine Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Arbeitermusikvereins auf Nutzung des ehemaligen Jugendraums im Haus der Vereine zu. Anschaffung eines Defibrillators Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines weiteren Defibrillators für den mobilen Einsatz. Oberweiler im Tal Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2018 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne Bauvoranfrage; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Der Gemeinderat beschließt,zu dem Antrag auf Bauvorbescheid für das Vorhaben Errichtung eins Gartens/Wochenendhauses in Holzrahmenbauweise mit einem Schlafboden das Einvernehmen zu erteilen. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Der Gemeinderat beschließt die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer. Wolfstein Chronik von Wolfstein 43 Jahre nach dem Buch von Hans Matzenbacher erscheint wieder eine Chronik von Wolfstein unter dem Titel Wolfstein im 20. und 21. Jahrhundert.

10 Rundschau Ausgabe 15/2018 In keinem Jahrhundert vorher hat sich Wolfstein so verändert. Verfasser und Herausgeber ist Hermann Dietrich, der das Buch im Eigenverlag publiziert. Preis: 25,--. Um die Auflagenhöhe richtig einschätzen zu können, wird um Vorbestellung möglichst unter der Adresse dietrichlindenberg@online.de gebeten. Ersatzweise auch unter der Tel.Nr Kirchliche Nachrichten Evang. Kirchengemeinde Grumbach und Herren-Sulzbach Gottesdienst am Sonntag, um Uhr Konfirmation mit Abendmahl, Chor und Posaunenchor in Grumbach Die Kirchenmäuse laden ein: Am Samstag, 21. April 2018 von Uhr im Pfarrsaal Wolfstein, Hauptstr. 29 (hinterm Pfarrhaus) Für Kinder von 5-12 Jahren Thema: Ist Gott gerecht? - Hat er uns alle gleich lieb? Gemeinsam wollen wir Geschichten hören, Singen, Spielen, Basteln Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Das Kirchenmäuse-Team der Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein. Nähere Infos bei den Pfarrämtern. Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Samstag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hundheim Montag, Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst am Sonntag, dem Jubelkonfirmation um Uhr in Jettenbach mit Abendmahl Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, der 2. Osterwoche 10:30 Uhr Lauterecken Wortgottesfeier im Pro Seniore 17:00 Uhr Lauterecken Probe der Erstkommunionkinder (in der Kirche) Freitag, hl. Martin I. - Papst und Märtyrer 17:00 Uhr Lauterecken Probe der Erstkommunionkinder (in der Kirche) Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, der 2. Osterwoche 18:00 Uhr Reipoltskirchen Vorabendmesse Sonntag, Sonntag der Osterzeit - Tag der Erstkommunion - 09:00 Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10:00 Uhr Lauterecken Treffen der Erstkommunionkinder im Pfarrheim, danach Prozession zur Kirche 10:30 Uhr Lauterecken Erstkommunionfeier Uhr Wolfstein Dankandacht der Erstkommunionkinder mit Segnung der Andachtsgegenstände 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Kaulbach Sonntägliche Eucharistiefeier in außerordentl. Form Montag, der 3. Osterwoche 18:00 Uhr Lauterecken keine Eucharistiefeier!!! Dienstag, der 3. Osterwoche 17:00 Uhr Lauterecken Treffen der Kommunionkinder bis 18:00 Uhr 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier für die Verstorb. Marlies Bitschnau geb. Stutzenberger und Katharina Stutzenberger Mittwoch, der 3. Osterwoche 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste am Sonntag, :00 Uhr Lohnweiler Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden Niederkirchen Uhr Montag, Strickcafé Uhr Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst am Sonntag, dem um Uhr Konfirmation in Grumbach und Uhr Konfirmation in Offenbach Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Sonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier Samstag, Bolivien-Kleidersammlung, Straßensammlung, wie in den Vorjahren, ab Uhr Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 18:00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Jugendraum Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg mit Taufe 17:00 Uhr Konzert des Frauenchor in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr St. Julian Uhr in Eschenau fällt wegen der Wahl des Verbandsbürgermeisters aus. Freitag, , Uhr Pfarrsälchen St.Julian: Stammtisch Kirche Was für ein Gottesbild hast Du? Kreativarbeit mit Pfarrer Ulrich Reh Gemeinsame Veranstaltung der Pfarrämter Altenglan, St. Julian und Ulmet Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Dienstag, Uhr Café Zeitlos (Pfarrsaal Wolfstein) Freitag, Uhr Präparandentag (Janusz-Korczak-Schule Lauterecken) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion im Haus Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, Kein Gottesdienst Dienstag, ab Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Rehborn ab Uhr Hauskommunion in Raumbach u. Odenbach Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle)

11 Rundschau Ausgabe 15/2018 Termine Vereine Veranstaltungen Naturfreunde Talbachtal Frauenbegegnung Autogenes Training mit Marianne Gerber Gelassen und entspannt durch den Alltag! Ab 18. April, Uhr Uhr Janusz-Korczak-Schule, Schulstraße 14, Lauterecken jeweils mittwochs über 7 Wochen Bitte mitbringen: warme, bequeme Kleidung, warme Socken, Iso-Matte, evtl. kleines Kissen oder Nackenrolle für unter den Kopf bzw. unter die Knie, Decke Kursgebühr: ab 8 Teilnehmerinnen 35,00 Euro Autogenes Training ist eine schulmedizinisch anerkannte und wissenschaftlich erforschte Methode zur körperlichen und mentalen Selbstentspannung. Mit Hilfe von gedanklich gesprochenen Sätzen kann man im Organismus eine wohltuende Entspannung aufbauen. Es kann unter anderem hilfreich sein bei Verspannungen, Reizbarkeit, innerer Unruhe und kann helfen Alltagsprobleme leichter zu bewältigen. Im Kurs lernen Sie die Grundübungen des autogenen Trainings kennen. Sie können danach die Übungen ohne Mühe anwenden. Geübt wird im Liegen und im Sitzen. Anmeldung und weitere Info: Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte Nordic- Walking Nordic-Walking ist eine der Sportarten, die fast jeder machen kann. Der richtet sich an Anfänger sowie an Fortgeschrittene, die Ihre Technik überprüfen oder verbessern wollen. Die Vorteile des Nordic- Walking bei richtiger Technik sind hinreichend bekannt, u.a. wird die Ausdauer trainiert und durch den Stockeinsatz werden gleichzeitig die Muskeln optimal gekräftigt. Außerdem werden jede Menge Kalorien verbrannt!! Durch die sanfte Bewegung an der frischen Luft entspannen sich Kopf und Körper. Bitte mitbringen: Nordic-Walking Stöcke, angepasste Kleidung, Laufschuhe und Trinkflasche. Bitte mitbringen: Matte, Decke und Kissen. Leitung: Birgit Hübner Termine: 6 Abende, , jeweils dienstags von 18:30 19:30 Uhr Ort: Treffpunkt: Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a Kursgebühr: 25,00 (bis 12 TN) bzw. 21,00 (ab 13 TN) Für Kurzentschlossene (wenige Plätze frei) Zumba Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Die Musik, bestehend aus Salsa, Merengue, Samba u.a., animiert zu mehr Bewegung und führt zu Stressabbau. Durch die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination wird verbessert. Sie erlernen Tanzschrittfolgen, die ein Mix aus niedrigen und hoch intensiven Bewegungen sind. Der Kurs eignet sich für alle Altersgruppen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 9 Abende, , jeweils mittwochs von 19:00-20:00 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 31,00 Euro Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel. Die Naturfreunde Talbachtal aus Essweiler haben am wieder ihren Umwelttag durchgeführt. Dabei wurden schwerpunktmäßig der Bachlauf von der Ortsmitte Richtung Oberweiler im Tal abgelaufen und Unrat gesammelt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Landstraße von Rothselberg kommend Richtung Essweiler. Dort wurden vor allem Getränkeflaschen und Kaffeebecher gefunden. Auch in diesem Jahr wurde der, von den Behörden für solche Anlässe zur Verfügung gestellte Container, gut gefüllt. Wegen dem, für alle sehr erschreckenden Müllvolumen, wird für das nächste Jahr wieder ein Umwelttag geplant. Dann soll der Schwerpunkt auf den anderen Bachläufen und Ortseingangsstraßen liegen. Nach der Arbeit durfte eine gemeinsames Essen und Getränke für die freiwilligen Helfer nicht fehlen. Die Naturfreunde Essweiler bedanken sich bei den freiwilligen Helfer und den Behörden für die Unterstützung. Kita Grumbach Einladung zum Info-Elternabend der Kita Grumbach Mein Kind kommt in die Kita für interessierte Eltern mit Kindern unter 3 Jahren aus dem Einzugsgebiet der Kita Piepmatz. am 24. April 2018 um Uhr in der Kita Piepmatz, Vogelsheerd 25, Grumbach Wir informieren über unser Eingewöhnungsmodell und beantworten im Anschluss gern Ihre Fragen. Auch Eltern, die sich mit der Kita-Anmeldung noch nicht sicher sind, sind uns herzlich willkommen. Um Anmeldung wird gebeten unter 06382/ Irischer Abend am Freitag, in Hefersweiler, 20:30 Uhr Alte Feuerwache Hefersweiler Live - Music mit Steven McGowan Guinness vom Fass versch. Whiskeys PWV Hinzweiler Wir wandern am Sonntag, dem 15. April in Meisenheim. Abfahrt mit PKW: Ortsmitte. Wir freuen uns über viele Mitwanderer. SG Perlbachtal Sportplatz in Hoppstädten Mittwoch , Uhr SG Perlbachtal II - SV Hottenbach II C-Klasse Birkenfeld Ost Donnerstag , Uhr SG Perlbachtal I - SV Hottenbach I B-Klasse Birkenfeld Ost Sonntag , Uhr SG Perlbachtal II - SV Hochwald II C-Klasse Birkenfeld Ost Sonntag , Uhr SG Perlbachtal I - SV Hochwald I B-Klasse Birkenfeld Ost

12 Rundschau Ausgabe 15/2018 Landfrauen Kappeln Der Landfrauenkochkurs am findet leider nicht statt, dafür wird an diesem Abend der Nähkurs vorgezogen. Am treffen sich die Landfrauen zum Schnitzelessen auf dem Sportplatz. Um besser planen zu können bitten wir um Anmeldung bis zum bei Daniela Stauch unter Telefon: 06382/ Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Vortrag Am Montag, findet der Vortrag Schlafprobleme - Ursachen und Lösungen um Uhr im Bürgersaal statt. Referent: Herr Dr. Herz Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Mitmachkurs Am Montag, findet der Mitmachkurs Wie bediene ich einen Feuerlöscher um Uhr im Außenbereich der Gemeinschaftshalle statt. Referent: Herr Schatto Voranmeldung bitte bis bei Manuela Barthel Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Frauenchor Kreimbach-kaulbach lädt zum Kirchenkonzert ein! Der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach lädt am Sonntag, den 22. April 2018 zu einem Konzert in der Protestantischen Kirche in Kreimbach- Kaulbach ein. Beginn ist um Uhr. Unter dem Thema Glauben rund um die Welt werden der Projektchor Niederkirchen, Happy Voices Erzenhausen, die Chorgemeinschaft Hundheim/Wiesweiler mit dem Frauenchor und den LauterSingers ein abwechslungsreiches Programm vorstellen. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Sie! AWO Lauterecken Senioren-Frühlingskaffee Die AWO Lauterecken lädt herzlich zum Senioren-Frühlingskaffee ein. Er findet am Samstag, 14. April, ab Uhr im Bürgersaal in der Schulstraße statt. Wir würden uns freuen, recht viele Seniorinnen und Senioren begrüßen zu dürfen. Krabbelgruppe Dorfspatzen in Nußbach In der Kirchengemeinde In der Alten Welt An alle Baby s, Kleinen und Mamis und Papis: Wir treffen uns zum gemeinsamen Brabbeln und Krabbeln, zum Lieder singen und biblische Geschichten hören! Und das Beste ist: Eure Eltern dürfen auch mitkommen zu den Dorfspatzen in der Alten Welt! An alle Baby s, Kleinen und Mamis und Papis: An alle Baby s, Kleinen und Mamis und Papis: Für Mama oder Papa gibt es einen Kaffee, viele Ideen zum Reimen und Spielen, viel Zeit zum Austausch untereinander und gute Gedanken! Wann: donnerstags um Uhr bis 11 Uhr Wer: Babys & Kleinkinder ab 6 Monaten Wo: im Haus Wildanger, Nußbach Infos bei: Sandra Köhler, 06364/ koehler-ms@t-online.de Wanderfreunde der Alten Welt e.v. Nußbach Die Wanderfreunde der Alten Welt e.v. Nußbach wandern am 15. April 2018 um Wolfstein Abfahrt ist um Uhr am Haus Wildanger. Alle die Spaß am wandern haben sind herzlich eigeladen. Für unsere Älteren Mitwanderer bieten wir auch eine kleine Strecke an. Auf rege Beteiligung würden wir uns freuen. Wanderwart ist Arnold Nickel. Wahlcafé Gemischter Chor Odenbach Anlässlich der Wahl des Verbandsbürgermeisters am 15. April 2018 ist das traditionelle Wahlcafé des gemischten Chores Odenbach wieder ab Uhr geöffnet. Es wird Kaffe und leckerer selbst gebackener Kuchen angeboten. Das Wahlcafé befindet sich im 2. Obergeschoss im Rathaus. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Fitnesskurs Am Donnerstag, , findet um Uhr unter der Leitung von Frau Yvonne Limpert, Sportwissenschaftlerin (M.A.) der o.g. Kurs statt. Mitzubringen sind: Gymnastikmatte, Tennisball und falls vorhanden, eine Rolle Das Vorstandsteam freut sich über eine rege Anteilnahme! TSG Wolfstein-Roßbach e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 20. April 2018 um Uhr im Sportheim der TSG Wolfstein-Roßbach. 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Tätigkeitsberichte: 3.1. Vorsitzender Sport 3.2. Bericht des Jugendleiters 3.3. Bericht des Vorsitzenden Wirtschaft 3.4. Bericht des Vorsitzenden Finanzen 4. Aussprache zu den Berichten 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Ehrungen 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Neuwahlen (Wahl eines Wahlleiters) (Vereinsvorsitzender, Vorsitzender Finanzen, Vorsitzender Wirtschaft, Vorsitzender Spielbetrieb, Jugendleiter, Schriftführer, Kassenprüfer) 9. Anträge 10. Verschiedenes Stadtbücherei Wolfstein Jahreshauptversammlung des Fördervereins Der Förderverein der Stadtbücherei lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Sie findet am Montag, den 16. April um Uhr in der Bücherei statt. präsentiert von Zahlreiche kulinarische Spezialitäten Weine und Secco s namhafter Winzer Pfälzer Nachmittag an beiden Tagen Livemusik Samstag Ramba Samba ab 15 Uhr Livemusik Sonntag Hoselatz ab 14 Uhr WOLFSTEIN SATURDAY SUNDAY Kulinarische Weinwanderung am 21. & in Wolfstein Der Winter liegt hinter uns! - Die Gelegenheit unsere schöne Westpfalz auf vielerlei Arten zu entdecken. Eine Möglichkeit ist die Kulinarische Weinwanderung in Wolfstein, die wiederum mit einer Vielzahl von Genüssen aus Pfanne und Grill die Sinne anspricht. Nach dem Besucherrekord vom letzten Jahr wird die Wanderung auf zwei Tage ausgeweitet und der ca. 6 km lange Panoramaweg rund um Wolfstein mit Blick auf das Königsberg- Massiv von 7 auf 9 Verweilstationen erweitert. In dem schmucken Königsland-Städtchen servieren ausgewählte Winzer und Caterer samstags, den ab Uhr und sonntags, den ab Uhr ihre lukullischen Gaumenfreuden. Altbewährte Caterer, wie z.b. Eventcatering Fröhlich aus Morlautern oder der Wolfsteiner Landgasthof Hotel Königsberg empfangen Sie mit Bouf Bourguignon, Käseknödel mit Lauchsoße und dem über die lokalen Grenzen hinaus bekannten Lachs vom finnischen Kota-Grill. Unsere Saarländischen Freunde bestechen uns auch in diesem Jahr wieder mit ihren Grillkünsten, der Eventservice Wahrheit (Mandelbachtal) mit seinem saftigen Spießbraten, sowie der Eventcaterer Bäumler (Neunkirchen/Furpach) mit seinen schmackhaften XXL-Spießen und Grill- und Pfannengerichten. Neu dabei sind die Gaumenfreunde aus Edenkoben, Big Boys Barbeque (Troisdorf) sowie der Skiclub Königsland aus Wolfstein. Ersterer überzeugt mit seinen Beef-Burgern und BBQ-Burgern welche ganz nach dem Motto 99% Angus & 1% Liebe zubereitet werden. Bei Big Boys Barbeque werden die Schweineschultern 20 Stunden schonend gegart,

13 Rundschau Ausgabe 15/2018 Faszination Jugendherberge - Neu und topmodern: Eröffnung der Königsland-Jugendherberge Wolfstein Der Erste Beigeordnete der VG Lauterecken-Wolfstein, Herr Andreas Müller, überreicht ein Blumenpräsent an die Betriebsleiterin der Königsland-Jugendherberge, Frau Kathleen Schmidt. Ende März fand die offizielle Eröffnungsfeier der Königsland-Jugendherberge Wolfstein statt. Nach der grundlegenden Modernisierung zählt die Jugendherberge mit 142 Betten zu den modernsten Deutschlands. Sie verfügt über einen freundlichen, neu gestalteten Eingangsbereich mit Rezeption, Bistro, Café-Bar und Kaminecke. Ebenso wurde ein lichtdurchfluteter, großer Restaurantbereich mit Blick auf die Stadt und das Königsland geschaffen. Darüber hinaus sind alle 35 topmodernen Gästezimmer mit Dusche/WC ausgestattet worden. Sechs neu eingerichtete Aufenthalts- und Veranstaltungsräume bieten mit moderner Tagungstechnik ideale Bedingungen für Gruppen mit bis zu 105 Personen. Die Jugendherberge ist barrierefrei ausgestattet und hat einen Aufzug. Durch die Modernisierung wurde die Jugendherberge erheblich aufgewertet und bietet ideale Bedingungen für Familien, Klassenfahrten und Gruppen. Es werden jährlich mehr als Übernachtungen erwartet. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 3,1 Mio.. Davon tragen die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland 2 Mio., der Landkreis 0,8 Mio. und die Stadt Wolfstein 0,3 Mio.. Natürlich spielt auch das Wappentier der Stadt, der Wolf, in der Jugendherberge eine Rolle. So begegnet den Gästen das faszinierende Tier als beeindruckendes Bildmotiv in jedem Zimmer und in den öffentlichen Bereichen. Zudem bietet die Jugendherberge für Klassenfahrten und Gruppen ein exklusives Erlebnisprogramm an, bei dem sich alles um den Wolf dreht. Für Familien werden gemütliche, komplett organisierte Familienprogramme an Ostern, Halloween, im Advent und an Silvester angeboten. Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Herr Andreas Müller, ging in seiner Begrüßungsrede auf die große wirtschaftliche Bedeutung der Jugendherberge für die Stadt Wolfstein und die ganze Region ein. Herr Müller sprach von einem Urlaubsparadies in dem die Jugendherberge mit all den prämierten Rad- und Wanderwegen, dem Kalkbergwerk, den Schwimmbädern und der Draisine liegt. Auch die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat Ihren Beitrag zur Modernisierung der Einrichtung geleistet, indem sie dafür Sorge trug, dass finanzielle Mittel im Rahmen der Tourismusförderung der Verbandsgemeinde für die Stadt bereitgestellt werden konnten.

14 Rundschau Ausgabe 15/2018 bis sie uns mit feinster BBQ-Soße serviert werden. Der Skiclub hat sich neben seinem kulinarischen Angebot mit gefüllten Wolfsteiner Knorze und Quark- und Schmalzbrot aus eigener Herstellung etwas ganz Besonderes ausgedacht. Zusammen mit Kitzmanns Tabaklädchen aus Kaiserslautern wird es auf dem Skiclubgelände am Schwimmbad eine Smokers-Lounge geben! Für den süßen Hunger zwischendurch sorgen herzhafte Rostige Ritter, ganz nach Ur-Omas Rezept, die Kaffeespezialitäten vom nostalgischen Coffe-Bike und neu in diesem Jahr die kleinste EiZ-Manufaktur der Welt - create your own ice cream!. An jeder der 9 Stationen wartet ein anderes Weingut auf Sie, vom Weingut Holz Weisbrodt über Wolf-Deiss bis hin zum Weingut Baum-Storzum aus Obrigheim wird jede Station die Besucher mit feinsten Tropfen versorgen. Ob aus Rheinhessen, der schönen Pfalz oder gar aus Frankreich und Übersee, es bleibt kein Gaumen unberührt! Musikalisch wird unsere Wanderung durch die Pfälzer Nachmittage, Samstags ab Uhr mit Ramba Samba und Sonntags schon ab Uhr mir Hoselatz - und ab geht s! abgerundet. Jeder Besucher ist auch in diesem Jahr wieder dazu angehalten, sich am Infopoint der Wanderung auf dem Rathausplatz (Station1) einen Weinpass inklusive tollem Stielglas mit praktischem Umhänger für einmalig 8,00 zu kaufen. Mit Hilfe des Weinpasses können Sie Ihre vergünstigte, individuelle Weinprobe gestalten. An jeder Station bekommen Sie Ihr Probierglas (0,1l für 2,00 oder 0,2l für 3,50 pro Füllung) befüllt. Dies stellt auch automatisch die Eintrittskarte dar und unterstützt bei der Finanzierung des vielfältigen Musikprogramms. Zudem stellt das Weinprobierglas ein tolles Souvenir dar und Sie können mit dem ausgefüllten Weinpass an einem wertvollen Gewinnspiel teilnehmen. (Besucher, die keinen Wein trinken, benötigen auch keinen Weinpass.) Parkmöglichkeiten sind ausreichend im Tauchental (an den Schulen und städtischer Parkplatz) sowie am Ortseingang auf der Wiese gegenüber des Kalkbergwerks. Eine weitere sehr geeignete Anreisemöglichkeit ist die Lautertalbahn der Deutschen Bahn. Eine Fahrplanauskunft erhalten sie unter de. Ausführliche Informationen zur bevorstehenden Kulinarischen Wanderung erhalten Sie auf der Veranstalter-Homepage unter: VDK-Ortsverband Niederkirchen Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 14. April 2018 um Uhr findet die Jahreshauptversammlung des VDK - Ortsverbandes Niederkirchen in der Westpfalzhalle Niederkirchen statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rechenschaftsbericht 3. Berichte des Kreisverbandsvorsitzenden, bzw. Stellvertreters 4. Ehrungen 5. Wünsche und Anträge Sicher gibt es beim VDK-Ortsverband Niederkirchen für viele Mitglieder manches, was man fragen, diskutieren, oder anregen könnte. Kommen Sie zur Jahreshauptversammlung und nutzen Sie die Chance zur Information, Meinungsäußerung und Diskussion. Im Übrigen erhält jedes Mitglied bei Teilnahme einen Verzehrgutschein in Höhe von 5,00 Euro. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bei Frau Christa Bäcker, Tel , bis zum 9. April Die Vorstandschaft hofft auf rege Teilnahme seiner Mitglieder und heißt sie herzlich willkommen. Gesangverein 1888 Höringen e.v. Hörmonists meets The Chambers Das Datum des Konzerts der Hörmonists mit der jungen Philharmonie Köln The Chambers, im Festhaus Winnweiler, ist von Samstag, , auf Sonntag, , verlegt. Auch die Uhrzeit hat sich geändert: Das Konzert beginnt bereits um 17:00 Uhr. Alle, die bereits Karten erworben haben und den neuen Termin nicht wahrnehmen können, bekommen selbstverständlich ihr Geld zurückerstattet. Karten, auf denen der als Datum angeführt ist, sind weiterhin gültig. Petermann s Swing Partie Am Sonntag, 15. April, um Uhr gastiert Petermann s Swing Partie im Paul-Schneider-Gymnasium in Meisenheim auf. Das Repertoire dieser Bigband mit Sängerin umfasst klassischen Swing, lateinamerikanische Rhythmen und modernen Jazzrock von Glenn Miller bis Peter Herbolzheimer. Kartenreservierungen (10 Euro) sind unter Tel möglich. Studenten und Jugendliche sind frei. Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 12. April um in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von bis Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Auswirkungen des neuen Reiserechts Vortrag für Gastgeber Zum 1. Juli 2018 treten neue Vorschriften zum EU-Pauschalreiserecht in Kraft. Der Begriff Reiseveranstalter wird neu und weiter gefasst - damit werden diese Vorschriften für viele Gastgeber relevant, die bislang nicht als Reiseveranstalter tätig waren. Durch die Neuregulierung können nun - sowohl gewerbliche Gastgeber wie auch Privatvermieter - viel schneller zum Reiseveranstalter werden und zwar durchaus auch völlig unbemerkt, aber mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Daher ist es für alle Gastgeber außerordentlich wichtig, sich frühzeitig über die neuen gesetzlichen Vorschriften zu informieren und sich bereits heute auf die Änderungen einzustellen. Die notwendigen Informationen und Handlungsempfehlungen bietet der Vortrag Die rechtlichen Auswirkungen des neuen Reiserechts auf die Praxis von gewerblichen und privaten Gastgebern zu dem der Verkehrsverein Pfälzer Bergland am 8. Mai 2018 um 17:00 Uhr in der Fritz- Wunderlich-Halle in Kusel hiermit sehr herzlich einlädt. Als Referenten konnte einer der führenden Spezialanwälte für das Recht des Inlandstourismus und das Gastgeberrecht in Deutschland, Herrn Rechtsanwalt Rainer Noll von der Anwaltskanzlei Noll & Hütten Rechtsanwälte verpflichtet werden. Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 20. April 2018 per julia. bingeser@kv-kus.de Die Teilnahmegebühr beträgt 40,- pro Teilnehmer inklusive Getränke. Für Mitglieder des Verkehrsvereins und des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland ist die Teilnahme kostenlos. Benefizkonzert mit Carpe Diem - unerhört & Freunden in Kusel Die Formation Carpe Diem unerhört & Freunde gastiert am Freitag, , Uhr bereits zum dritten Mal in der Fritz-Wunderlich- Halle Kusel. Das 12-köpfige Bandprojekt, bestehend aus Besuchern der Tagesförderstätte der Westpfalzwerkstätten in Landstuhl sowie deren Betreuern. Die Band wird ergänzt und musikalisch unterstützt durch ihre Freunde, Isabell Fuchs (Gesang), Matthias Kinder (Gitarre, Gesang), Michael Herberger (Söhne Mannheims, Piano, Gesang) sowie Ex FCK-Profi Axel Roos am Piano und Duclar (afrikanisches Blasinstrument). Erleben Sie auf beeindruckende Weise das harmonische Zusammenspiel von Musikern mit und ohne Beeinträchtigungen, bestehend aus Coverversionen von Rock und Pop Songs aber auch Eigenkompositionen, entstanden aus persönlichen Erlebnissen und Wünschen der Bandmitglieder. Eine Inklusion der besonderen Art die bereits durch die Verleihung der Staatsmedaille des Landes Rheinland-Pfalz an den Band/Projektleiter Achim Pauli gewürdigt wurde. Veranstaltet wird das Konzert vom Bündnis gegen Depression - Region Westpfalz und der Koordinierungsstelle für Psychiatrie beim Landkreis Kusel. Der Erlös kommt der Selbsthilfegruppe bei Depression und Angst Lichtblick zugute. Allgemeine Nachrichten Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung weist auf Expertentelefon hin Der Weltgesundheitstag, jährlich am 7. April, bietet weltweit die Gelegenheit, gesundheitspolitische Schlüsselthemen in Angriff zu nehmen. Das Motto 2018 lautet Flächendeckende Gesundheitsversorgung. Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, sondern auch Maßnahmen gegen wichtige Erkrankungen vorzuhalten und dabei eine ausreichende Qualität sicherzustellen. Eine solche Maßnahme ist eine bedarfsgerechte Kita- und Schulverpflegung, erläutert Ruth Davin, Ernährungsberaterin am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz.

15 Rundschau Ausgabe 15/2018 Durch die ganztägige Betreuung nimmt der Einfluss von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die Verpflegung und Essgewohnheiten der Kinder immer mehr zu. Die Verantwortlichen übernehmen eine große Verantwortung: Mahlzeiten, die reichlich Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse enthalten, können ernährungs(mit)bedingten Erkrankungen wie Übergewicht und Diabetes vorbeugen. Hilfestellung bei der Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Verpflegung bieten die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). In Rheinland-Pfalz unterstützt die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung die Verpflegungsverantwortlichen dabei, eine an den Bedürfnissen orientierte, ausgewogene Ernährung auf Basis der Qualitätsstandards der DGE umzusetzen. Ergänzt wird das Angebot vor Ort durch die Ernährungsberaterinnen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, die Seminare, Beratungen und Kita-Coachings durchführen. Ruth Davin weist auf das Expertentelefon der Vernetzungsstelle Kitaund Schulverpflegung Rheinland-Pfalz hin. Egal ob Einrichtung oder Träger, Verpflegungsanbieter, Eltern oder Schüler/innen - jeder erhält hier Antworten auf Fragen rund um das Kita- und Schulessen. Expertentelefon: 02602/ , Mo. - Do Uhr. ruth.davin@dlr.rlp.de, BayWa r.e. startet Bau des Windparks Sien Der Projektentwickler und Erneuerbare Energien-Experte BayWa r.e. hat die Projektrechte für den Windpark Sien im Landkreis Birkenfeld Anfang 2016 übernommen und in der Zwischenzeit die notwendige Genehmigung zum Bau des Windparks eingeholt. Im Windpark Sien werden zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V136 errichtet. Die Anlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Metern werden pro Jahr rund MWh grünen Strom produzieren - das entspricht dem jährlichen Strombedarf von rund Zwei-Personen-Haushalten. Im Zuge der Projektrealisierung hat BayWa r.e. im Februar planmäßig die Baumfällarbeiten abgeschlossen. Aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen zum Schutz des Winternestes der Haselmaus an einem der beiden Standorte, werden die Maßnahmen zur Entfernung der Baumwurzeln sowie weitere Baumaßnahmen im Windpark frühestens ab Mai vorgenommen. Voraussichtlich im Juni ist eine Informationsveranstaltung in Sien geplant, um Anwohner und Interessierte umfassend über das Projekt zu informieren. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekanntgegeben. BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.): Die BayWa r.e. renewable energy GmbH bündelt als 100%ige Tochter der BayWa AG die Aktivitäten der Geschäftsfelder Solarenergie, Windenergie, Bioenergie sowie Geothermie. Mit Hauptsitz in München ist BayWa r.e. weltweit aktiv. Als Full-Service-Partner mit über Mitarbeitern und mehr als 25 Jahren Markterfahrung entwickelt, realisiert, berät und betreut BayWa r.e. Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Unternehmen übernimmt darüber hinaus die Betriebsführung sowie die Instandhaltung von Anlagen. Weitere Geschäftstätigkeiten umfassen den Handel mit Photovoltaik-Komponenten und den Einkauf und die Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Muttergesellschaft BayWa AG ist ein internationaler Handels- und Dienstleistungskonzern mit den Kernsegmenten Agrar, Energie und Bau. Kontakt: BayWa r.e. renewable energy GmbH, Felix Gmelin, Corporate Communications, Telefon: , felix.gmelin@baywa-re. com Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen? Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 % des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode bis Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden. Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Koalitionsvertrag Chance für Schulen im ganzen Land Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehene Investitionsoffensive in Schulen und digitale Bildung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ist ein wichtiger Schritt, von dem auch die Kommunen in Rheinland- Pfalz profitieren werden. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass Bundesgeld auch tatsächlich vor Ort ankommt. Voraussetzung ist zudem, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat zustande kommt, um die notwendige Grundgesetzänderung im Art. 104c umzusetzen. Dies ist zugleich ein wichtiges politisches Signal, dass auch der Bund für die Bildung in Deutschland Verantwortung übernimmt, ohne die Kultushoheit der Länder infrage zu stellen. Als Gott sah, dass der Weg zu lang, der Hügel zu steil und das Atmen zu schwer wurde, legte er den Arm um mich und sprach: Komm heim! Nach einem erfüllten Leben entschlief unser lieben Vater Klaus Ott * Rüsselsheim Wir empfehlen TORO: Emrich GmbH Motoren- und Maschinen- Reparatur-Werkstätte Vertretungen mit Kundendienst Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet Kaiserslautern (Siegelbach) Tel.: 06301/ Fax: Gnadenhof in Cronenberg sucht Helfer/in auf Minijob-Basis Tel.: 06382/ Abschied nehmen In Liebe und Dankbarkeit: Andrea, Monika und Marc sowie alle Angehörigen und Freunde Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Donnerstag, dem 12. April 2018 um Uhr auf dem Waldfriedhof in Rüsselsheim statt.

16 Rundschau Ausgabe 15/2018 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's -Anzeige-

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