Rundschau. Hinzweiler. 14. Königsberglauf. für das Glan- und Lautertal. Sonntag, 16. Juli Schülerlauf, 6 & 13 km 6 km auch für Walker geeignet

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1 Rundschau Mittwoch, 12. Juli 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 28/ Königsberglauf Sonntag, 16. Juli 2017 Hinzweiler Schülerlauf, 6 & 13 km 6 km auch für Walker geeignet Start und Ziel: Sportlerheim 10:15 Uhr: Schülerlauf 10:30 Uhr: 6 km und 13 km 13:00 Uhr: Siegerehrung Startgebühr: Schüler 5,- 6 & 13 km 7,- Grafik- Design Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht ab bis Saisonende für das Freibad Königsberg in Wolfstein eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe oder eine Hilfskraft, die unsere Mitarbeiter bei der Aufsicht des Badebetriebes unterstützt. Voraussetzung: - Rettungsschwimmerausbildung in Silber und Nachweis der Rettungsfähigkeit - Erste-Hilfe-Ausbildung, Sofortmaßnahme - Mindestalter: 18 Jahre Interessierte können sich bis spätestens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Tel.: 06382/ (Herrn Altes) melden. Der Glan ist durch die SGD Süd wieder komplett gesperrt Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat per Allgemeinverfügung das Befahren des Glans mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (Boote, insbesondere Kanus) zwischen der Ortsgemeinde Odenbach und der Stadt Meisenheim bis zum Jahresende untersagt. Mit der Sperrung vom 18. Mai 2017 zwischen Lauterecken und Odenbach bleibt damit der Glan insgesamt zwischen Lauterecken und Meisenheim gesperrt. Anlass der weiteren Sperrung ist der Umsturz eines Baumes am 4. Juli 2017 im bisher nicht gesperrten Abschnitt. Der Baum war in dem von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beauftragten Baumgutachten mit einer hohen Versagenswahrscheinlichkeit beurteilt worden. Die SGD Süd hatte Ende April mehrere Gefahrenbäume mit einer sehr hohen Versagenswahrscheinlichkeit beseitigt. Eine weitergehende Bearbeitung war nicht möglich. Weitere 534 Bäume mit einer hohen beziehungsweise erhöhten Versagenswahrscheinlichkeit befinden sich entlang der gesamten Strecke. Es besteht daher eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie im Innenteil. Neustadt an der Weinstraße, 7. Juli 2017 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

2 Rundschau Ausgabe 28/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 28/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 12. Juli 2017 Ausgabe 28/2017 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Dringlichkeitssitzung Am Mittwoch, den 12. Juli 2017, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine gemeinsame Dringlichkeitssitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlich Heizungsanlage Grundschule/Kindergarten St. Julian; Erneuerung des Ölzentralheizungskessels und der Warmwasserbereitung; Beauftragung eines Fachingenieurbüros Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, I.V. Müller, Erster Beigeordneter Deimberg Am Montag, den 17. Juli 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Deimberg, An der Steinreiß 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Deimberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Deimberg zum und Entlastungserteilung 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Deimberg zum und Entlastungserteilung 5. Bauvoranfrage; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. 4. Verschiedenes Susanne Heer, Ortsbürgermeisterin Herren-Sulzbach Am Donnerstag, den 13. Juli 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herren-Sulzbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 3. Information/Beratung zum Breitbandausbau 4. Wirtschaftswegeausbau In der Zeil entlang des Gewannenbereiches Auf der Langwiese, Flur 7, Flst.Nr. 186, Gemarkung Herren- Sulzbach; Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen für die Beantragung einer Zuwendung außerhalb der Flurbereinigung sowie der späteren Maßnahmeabwicklung 5. Beratung zur Zukunft der Turnhalle Grumbach 6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach zum und Entlastungserteilung 7. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach zum und Entlastungserteilung 8. Beratung zur Erhebung von Feldwegebeiträgen 9. Weitere Planung Straßenausbau in Herren-Sulzbach 10. Pauschalierung der Benutzungsgebühr an der Grillhütte Uhr Ortsbegehung Friedhof; Antrag auf Änderung der Wegführung am Urnengrabfeld 12. Punkte aus der Jagdpachtversammlung am Verschiedenes I.V. Martin Bier, Beigeordneter Hinzweiler Am Montag, den 17. Juli 2017, 19:30 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Ausbau der Gemeindestraße In der Au ; Beauftragung von Ingenieurleistungen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock 2. Kinderspielplatz am Kindergarten Villa Winzig - Reparaturen 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum und Entlastungserteilung 4. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 5. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Jettenbach Am Mittwoch, den 19. Juli 2017, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Jettenbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Jettenbach zum Hinweis: Die Belegprüfung findet nichtöffentlich statt. Alexander Schmalz, Vorsitzender

4 Rundschau Ausgabe 28/2017 Kirrweiler Am Dienstag, den 18. Juli 2017, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Kirrweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kirrweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds 3. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Gestaltungsprämie 4. Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Kirrweiler 5. Friedhofsangelegenheiten 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Bekanntgabe von Eilentscheidungen 9. Verschiedenes Albert Reiß, Ortsbürgermeister Lauterecken Am Donnerstag, den 13. Juli 2017, 19:30 Uhr, findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. Vor der Stadtratssitzung um Uhr Besichtigung des Turnerheims! Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 3. Ausbau Veldenzschloss; Auftragsvergabe 4. Marktanalyse 5. Befestigung (Teerdecke) der Zufahrt zur Spielhalle und Fa. Noll im Gewerbegebiet Claus 6. Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 7. Informationen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Offenbach-Hundheim Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Offenbach-Hundheim, den gez. Dr. Alt, Ortsbürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für EUR EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: EUR 0 EUR 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 350 v. H. 350 v. H. - Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H. b) Gewerbesteuer 370 v. H. 370 v. H.

5 Rundschau Ausgabe 28/2017 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: Für den 1. Hund 30 EUR 30 EUR Für den 2. Hund 50 EUR 50 EUR Für jeden weiteren Hund 100 EUR 100 EUR Für den 1. gefährlichen Hund 500 EUR 500 EUR Für den 2. gefährlichen Hund EUR EUR Für jeden weiteren gefährlichen Hund EUR EUR 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 19 EUR/ha 19 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 10 EUR auf 9 EUR. 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu 6 auf Seite. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 GemO wird auf 1 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt Offenbach-Hundheim, den gez. Dr. Alt, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

6 Rundschau Ausgabe 28/2017 Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 79/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Hohenöllen, Gemarkung Hohenöllen, Blatt 189 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 109 Gebäude- und Freifläche, Hintergasse 8 zu 270 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Lt. Gutachten: Einfamilienhaus (Vorder- und Hinterhaus), zweigeschossig, Bj. Vorderhaus 1965, Bj. Hinterhaus 1900, Modernisierung , Sattel- oder Giebeldach mit Dachziegel (Ton), Zentralheizung als Pumpenheizung mit flüssigen Brennstoffen (Öl), Kellergeschoss (Vorderhaus): Kellerräume, Waschküche, Flur und Garage; Erdgeschoss (Vorderhaus): 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur und Balkon; Dachgeschoss (Vorderhaus): 2 Zimmer, Abstellraum, Flur und Austritt/Balkon; Kellergeschoss (Hinterhaus): Kellerräume und Flur; Obergeschoss (Hinterhaus): 3 Zimmer, WC, Flur und Terrasse Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 85/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Offenbach (Hundheim), Gemarkung Offenbach, Blatt 1511 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flur 8, Flst.-Nr. 404/279 Gebäude- und Freifläche, Niederau 2 zu 74 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flur 8, Flst.-Nr. 280/4 desgleichen zu 10 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Lt. Gutachten: Einfamilienwohnhaus, zweigeschossig, unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, Garage, Bj. ca. 1920, Satteldach, Tonziegeleindeckung, Elektronachtspeicheröfen, Festbrennstoffofen; Erdgeschoss: 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Terrasse; Obergeschoss: 2 ½ Zimmer, Flur Hinweis: Die Grenze der beiden Grundstücke verläuft diagonal durch die Garage über die südöstliche Ecke des Wohnhauses. Die Grundstücke bilden somit eine wirtschaftliche Einheit und sind daher aus gutachterlicher Sicht nur gemeinsam zu veräußern. Verkehrswert: BV-Nr. 1: ,00 Euro BV-Nr. 2: 1.500,00 Euro - ohne Gewähr - Ansprechpartner des Gläubigers/des Antragsstellers für Interessenten: Postbank Immobilien GmbH, Herrn Thomas Lietmann oder Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 89/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Offenbach (Hundheim), Gemarkung Offenbach (Hundheim), Blatt 1511 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flur 8, Flst.-Nr. 165 Gebäude- und Freifläche, Niederau zu 48 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 5 Flur 8, Flst.-Nr. 167 Erholungsfläche, Niederau zu 86 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 6 Flur 8, Flst.-Nr. 170/1 Gebäude- und Freifläche, Niederau zu 12 m 2 Bestandsverzeichnis Nr. 7 Flur 8, Flst.-Nr. 606/170 Gebäude- und Freifläche, Niederau 3 zu 201 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Lt. Gutachten: Einfamilienwohnhaus mit zwei Wohnbereichen, zweigeschossig, ohne Keller, ausgebautes Dachgeschoss, Garage, Schuppen, Bj. ca. 1920, diverse Verbesserungen in späteren Jahren vorgenommen, Satteldach mit Ziegeleindeckung, Elektronachtspeicheröfen, Festbrennstofföfen; Erdgeschoss: 1 Zimmer, HWR, Flur, 2 Abstellräume; Obergeschoss: 3 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Dachterrasse; Dachgeschoss: 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur Verkehrswert: bzgl. BV-Nr. 4: 2.800,00 Euro, bzgl. BV-Nr. 5: 2.200,00 Euro, bzgl. BV-Nr. 6: 300,00 Euro, bzgl. BV-Nr. 7: ,00 Euro - ohne Gewähr -

7 Rundschau Ausgabe 28/2017 Ansprechpartner des Gläubigers/des Antragsstellers für Interessenten: Postbank Immobilien GmbH, Herrn Thomas Lietmann oder Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Aktenzeichen: 1 K 1/17 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Hundheim (Pfalz), Gemarkung Hundheim, Blatt 293, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr Hof- und Gebäudefläche an der Steige 2 zu 130 m 2 hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den , 14:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Lt. Gutachten: Freistehendes Einfamilien-Wohnhaus in Massivbauweise, 1 Vollgeschoss, teilweise unterkellert, teilweise ausgebautes Dachgeschoss, ursprüngliches Bj. um 1930, Satteldach, ältere Betondachsteine Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Schanné, Rechtspflegerin Kreisverwaltung Kaiserslautern Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung St. Julian-Obereisenbach: Flst.Nr. 835 Landwirtschaftsfläche, Weiherwiesen zu 0,6464 ha. Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel , Herr Hemm, schriftlich bekunden. Kreisverwaltung Kusel Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Herren-Sulzbach am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Roland Gauch, Ringstr. 18, Herren-Sulzbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Herren-Sulzbach, den gez. Roland Gauch - Jagdvorsteher - Struktur- u. Genehmigungsbehörde Süd Der Glan ist durch die SGD Süd wieder komplett gesperrt Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom und des Landeswassergesetzes (LWG) vom in der jeweils derzeit gültigen Fassung Sperrung des Glans (Gewässer I. Ordnung) zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zwischen Odenbach und Meisenheim für das Befahren mit Kleinfahrzeugen (Booten, insbes. Kanus) ohne Maschinenantrieb Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern (RS WAB KL), Fischerstr. 12, Kaiserslautern erlässt aufgrund der 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.v.m. 23 Abs.1 Ziffer 1 LWG i.v.m. 22 Abs.1 Ziffer 1 LWG folgende Allgemeinverfügung - Befristete Einschränkung 1. Entscheidungen 1.1 Gemäß 23 Abs. 1 Ziffer 1 LWG i.v.m. 22 Abs. 1 Ziffer 1 LWG wird die Ausübung des Gemeingebrauchs bis zum wie folgt eingeschränkt: 1 Das Befahren des Glans (Gewässer I. Ordnung) mit Kleinfahrzeugen (Booten, insbes. Kanus) ohne Maschinenantrieb wird zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zu Landkreis Bad Kreuznach zwischen der Ortsgemeinde Odenbach und der Stadt Meisenheim (Abschnitte 1-3) untersagt. Ein entsprechender Lageplan ist als Anlage beigefügt. 1.2 Die sofortige Vollziehung wird im öffentlichen Interesse gemäß 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) besonders angeordnet. 1.3 Diese Allgemeinverfügung tritt an dem auf die folgenden Tag in Kraft und ist widerruflich. 1.4 Mit in Kraft treten dieser Allgemeinverfügung wird die Allgemeinverfügung der SGD Süd vom widerrufen. 2. Begründung Gemäß 22 Abs. 1 Ziffer 1 LWG darf jede Person unter Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs ein natürliches oberirdisches Gewässer u.a. zum Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb benutzen. Gemäß 23 Abs.1 Ziffer 1 LWG kann die zuständige Wasserbehörde die Ausübung des Gemeingebrauchs durch Allgemeinverfügung verbieten, um Gefahren für Leben und Gesundheit zu verhüten. Die Zuständigkeit der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern als obere Wasserbehörde für den Erlass dieser Anordnung ergibt sich aus 98 Abs. 3 S. 2 LWG.

8 Rundschau Ausgabe 28/2017

9 Rundschau Ausgabe 28/2017 Kraniche hautnah in der Vorpommerschen Boddenlandschaft erleben Bis Anfang Oktober werden auch in diesem Jahr wieder zehntausende Kraniche den Flug in den Süden antreten. Der erste Rastplatz liegt zwischen Ostsee und südlicher Boddenküste. Hier verweilen die Tiere oft mehrere Wochen, um sich die notwendigen Kraftreserven für ihren weiteren Flug anzufressen. Ein einzigartiges Spektakel, was nicht nur Ornithologen und Naturliebhaber beeindruckt. Eigens dafür ausgerüstete Hausboote bieten auch Touristen direkt vom Wasser aus die einzigartige Gelegenheit, das Schauspiel live mitzuerleben. Ab Anfang Oktober wird die Ankunft von bis zu Zugvögeln erwartet. Ein einzigartiges Naturschauspiel! Beim Tourismusverband Fischland Darß-Zingst sind Vogelkarten mit Informationen über Beobachtungsplätze sowie Adressen und Angebote für mögliche Unterkünfte zu erhalten. Alten schwedischen Bauerngeschichten zufolge werden die Kraniche als Vögel des Glücks bezeichnet, weil ihre Rückkehr als Vorbote des Frühlings mit dem damit verbundenen Naturerwachen in Verbindung gebracht wurden. Ideal zur Beobachtung der Vögel eignet sich ein gemütlich ausgestattetes Hausboot von Yachtcharter Schulz. Neben der guten Ausstattung erhalten Vogelliebhaber eine Ausrüstung mit Ferngläsern und GPS-Navigation sowie regionale Tipps zur naturnahen Beobachtung der Kraniche, ihrer Verhaltensweisen, Schlafplätze u. v. m. Vom Hausboot aus sind alle Beobachtungsplätze ideal einsehbar und mit Hilfe der Navigation kann selbst schmales Fahrwasser sicher überwunden werden. Sie möchten gern das Trompetenkonzert der Kraniche in vollen Zügen genießen? Besuchen Sie unsere Homepage unter Kurzdarstellung des Unternehmens: Die Firma Yachtcharter Schulz mit Sitz in Waren/Müritz vermietet Hausboote und Motoryachten auf der Müritz bis Berlin, der Peene, der Ostsee und auf der Masurischen Seenplatte. Teilweise sind die Boote auch führerscheinfrei zu fahren. Wir beraten den Wassersportler zur richtigen Schiffswahl und zum passenden Revier. Zwischen 4 Stationen können die Boote auch im Einweg-Modus gefahren werden. Das Büro ist täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Kontakt: Steffen Schulz An der Reeck 17 D Waren Telefon Mail: info@bootsurlaub.de

10 Rundschau Ausgabe 28/2017 Der Glan (Gewässer I. Ordnung) wird zwischen der Einmündung der Lauter bis unterhalb des Wehrs in Odernheim als Wasserwanderweg beworben und auch intensiv sowohl durch geübte als auch durch ungeübte Kanufahrer benutzt. Die Ufer des Glans sind im betroffenen Bereich beidseitig mit Bäumen bewachsen. Die für natürliche Gewässer ohne besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit übliche und hier jahrelang praktizierte extensive Unterhaltung des Gehölzsaums führte dazu, dass sich im Laufe der Zeit ein überalterter Baumbestand mit verschiedenen Schadbildern an den Bäumen entwickelte. Die SGD Süd gab deshalb am ein Bewirtschaftungskonzept des uferbegleitenden Baumbestandes unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte und Belangen des Kanutourismus in Auftrag. Die Ergebnisse des Bewirtschaftungskonzeptes in Form eines Sachverständigengutachtens liegen seit vor. Gemäß Gutachten besteht am Glan zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Kreisgrenze vor Meisenheim bei 76 Bäumen eine sehr hohe Versagenswahrscheinlichkeit. Das bedeutet, dass bei diesen Bäumen, sogenannten Gefahrenbäumen, jederzeit auch ohne erkennbare äußere Einwirkung dicke Äste, Baumkronen oder auch der gesamte Baum abbrechen und umstürzen können. Hieraus leitet sich bis zur Beseitigung dieser Gefahren eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit sämtlicher Bootsfahrer ab. Die SGD Süd, Regionalstelle Kaiserslautern konnte Ende April die im Abschnitt 3 (Odenbach bis Kreisgrenze) befindlichen Gefahrenbäume mit einer sehr hohen Versagenswahrscheinlichkeit (Sofortmaßnahmen erforderlich) beseitigen. Eine weitergehende Bearbeitung in Richtung Lauterecken (Abschnitt 1 und 2) war nicht möglich, was auch für die weitergehenden Maßnahmen an weiteren 534 Bäumen mit einer hohen bzw. erhöhten Versagenswahrscheinlichkeit (Maßnahmendurchführung innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten) in allen 3 Abschnitten gilt. Aufgrund der aktuellen Situation (Umsturz eines Baumes am in Abschnitt 3 der mit einer hohen Versagenswahrscheinlichkeit beurteilt wurde) ist durch von außen einwirkende Belastungen eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit nicht auszuschließen. Die Einschränkung des Gemeingebrauchs ist verhältnismäßig. Die Befristung der Untersagung bis zum basiert auf einer Schätzung des Zeitraumes der weiteren Planung und der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Entsprechend werden Fristveränderungen für die einzelnen nachgenannten Gewässerabschnitte möglich bzw. notwendig: Abschnitt 1: Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken bis Ausstieg oberhalb des Wehres in Medard. Abschnitt 2: Bereich zwischen Einstieg in den Glan unterhalb des Wehres in Medard bis unterhalb Brücke über den Glan in Odenbach. Abschnitt 3: Unterhalb Brücke über den Glan in Odenbach bis Kreisgrenze Landkreis Kusel zu Landkreis Bad Kreuznach (Landmarke: Starkstromleitung über den Glan) Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. 80 Abs. 2 Ziffer. 4 VwGO liegt im öffentlichen Interesse und ist notwendig, da das Ausmaß der Gefahr für Nutzer ohne fachliche Kenntnis nicht ersichtlich ist. Zum Schutz der Bootsfahrer ist die Benutzung schnellstmöglich zu untersagen. Durch die unmittelbar drohenden Nachteile für Leben und Gesundheit ist besondere Dringlichkeit beim Vollzug der Verfügung geboten. 3. Hinweise 3.1 Die komplette Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt während des Zeitraumes der Gültigkeit bei der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz Kaiserslautern, Fischerstr. 12, Zimmer 505 aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 3.2 Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Obere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen gemäß 118 Abs.1 Nummer 5 können gemäß 118 Abs. 2 LWG mit einer Geldbuße bis zu ,00 Euro geahndet werden. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter elektronische- kommunikation/ aufgeführt sind. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann Antrag gem. 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Str. 20,67433 Neustadt an der Weinstraße oder gemäß 80 Abs. 4 VwGO bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich- Ebert-Str 14, Neustadt an der Weinstraße gestellt werden. Im Auftrag Marita Diederichs Sonstige amtliche Mitteilungen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ADD informiert: Europäische Kinderhilfe e.v. unterlässt Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz Der Verein Europäische Kinderhilfe e.v. mit Sitz in Duisburg/NRW hat aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) schriftlich bestätigt, ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise Geldspendenaufrufe und die Werbung von Fördermitgliedern, in Rheinland- Pfalz zu unterlassen. Die sammlungsrechtliche Überprüfung erfolgte aufgrund öffentlicher Spendenaufrufe und Fördermitgliederwerbung im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Sollten dennoch Spendensammlungen beziehungsweise der Einzug fördernder Mitgliedsbeiträge rheinland-pfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um einen Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Hohenöllen Vielen Dank hiermit möchte sich der Gemeinderat Hohenöllen bei den zahlreichen Helfern beim letzten Arbeitseinsatz am recht herzlich bedanken. Durch euren angagierten Einsatz konnten in kurzer Zeit einige wichtige Arbeiten erledigt werden. Der nächste freiwillige Arbeitseinsatz findet am Samstag, den statt. Hier soll unter anderem der Zaun an der Grillhütte erneuert werden. Treffpunkt ist wieder um 09:00 Uhr an der Neuen Schule. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Über viele fleißige Hände würden wir uns sehr freuen. Nochmals vielen Dank für euren Einsatz. Euer Gemeinderat Hohenöllen Kirrweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Reinhard Wiedemann, Eichersberg 9, Tel /8469, die Amtsgeschäfte.

11 Rundschau Ausgabe 28/2017 Lauterecken Stellenausschreibung Die Stadt Lauterecken stellt ab eine/n Beschäftigte/n zum Einsatz in der Bücherei ein (Teilzeit; derzeit 4 Stunden/Woche). Es besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung als Büchereileiter/in. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Die Bücherei wird auf computerunterstützte Ausgabe umgestellt und eine ebook-ausleihe soll auch eingeführt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Stadtverwaltung Lauterecken Hauptstr Lauterecken Tel /1300 oder per an: stadthaus@lauterecken.de Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Schicken Sie daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. St. Julian Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete, Daniel Allmang, In der Wahrbach 6, Tel /7319, die Amtsgeschäfte. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, den Uhr Kappeln, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Horschbach Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Kollweiler Kath. Pfarrei hi. Franz Xaver Lauterecken Mittwoch, :00 Uhr Speyer ganztägige Fortbildung im Priesterseminar - keine Eucharistiefeier - Donnerstag, :30 Uhr Lauterecken Wortgottesfeier im Pro Seniore Sonntag, :00 Uhr Reipoltskirchen sonntägliche Eucharistiefeier 10:30Uhr Wolfstein sonntägliche Eucharistiefeier 18:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier 18:00 Uhr Kaulbach sonntägliche Eucharistiefeier in außerordentl. Form Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier und Stiftsmesse für Erbprinz Gustav Philipp v. Veldenz (Stifter: Hans Georg Weymann) Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, Uhr Lohnweiler Gottesdienst Uhr Lauterecken Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Wir laden Sie ein zu unserem Gottesdienst am Sonntag, um Uhr nach Berzweiler. Es treffen sich folgende Gruppen: Mo Strickcafé um Uhr Di Turnen für Frauen Uhr Ev. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst in Medard Samstag, 15. Juli :00 Gottesdienst in Wiesweiler Sonntag, 16. Juli :00 Uhr Gottesdienst in Medard Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Samstag, :15 Uhr Ausflug des Frauenkreises, Treffpunkt Pfarrhaus Rothselberg Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst zur Verabschiedung Pfarrerehepaar Müller in der Kirche Eßweiler mit anschl. Empfang im Bürgerhaus Eßweiler Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Eschenau Uhr St. Julian mit Taufe Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Sonntag, Uhr Gottesdienst (Zweikirche Rutsweiler) Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Uhr Eucharistiefeier Dienstag, ab Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Rehborn ab Uhr Hauskommunion in Raumbach u. Odenbach Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Termine Vereine Veranstaltungen In unseren Freibädern Königsberg und Rüllberg finden demnächst folgende Schnupperkurse statt: Weitere Infos auch auf unserer Homepage - Kurstermine unter Aktuelles - Bodystyling mit Intervalltraining im Freibad Königsberg 6 x 60 Minuten, jeweils donnerstags von Uhr im Freibad Königsberg in Wolfstein, am /03.08./10.08./17.08./24.08./ Kursgebühr: 48,00, inkl. Eintritt (Kurs Nr. 1). Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen, max. 15 Personen Kursleitung: Jacqueline Jung Mach mit, bei einem abwechslungsreichen Ganzkörpertraining, mit dem du deine Fitness verbesserst und den ganzen Körper trainierst! Bei dieser Trainingsmethode wird in abwechselnden Belastungs- und Erholungsphasen trainiert und deine Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessert. Trainiert wird hauptsächlich mit dem eigenen Körpergewicht oder mit kleinen Hilfsmitteln wie Togu Brasils oder Kurzhanteln. Die Übungen sind von natürlichen Bewegungsmustern des Körpers abgeleitet, um ein gesundes und effektives Training zu erzielen. Das Intervalltraining ist für alle Sportler geeignet, da jeder die Intensität und Anzahl der Übungen selbst bestimmen kann. Abgerundet wird jede Übungsstunde mit einem Tabata. Ein kurzes, knackiges Workout, das dir in 4-Minuten nochmal alles abverlangt. Bei diesem hochintensiven Training werden möglichst viele und große Muskeln beansprucht, um die Fettbverbrennung zum Schluss nochmal richtig anzukurbeln. CORE-Training für eine starke Körpermitte im Freibad Rüllberg 6 x 60 Minuten, jeweils dienstags von Uhr im Freibad Rüllberg an der B 270 Richtung Grumbach, am /08.08./15.08./22.08./29.08./

12 Rundschau Ausgabe 28/2017 Kursgebühr: 48,00, inkl. Eintritt (Kurs Nr. 5). Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen, max. 15 Personen. Kursleitung: Birgit Hübner, Tel oder per Mail: huebnerbirgit@gmx.net. Dieser Kurs formt und strafft von innen heraus. Die Übungen kräftigen speziell den Körperkern (Core) mit den tiefliegenden Bauch-, Rückenund Beckenbodenmuskeln. Ein gut trainierter Körperkern sorgt für eine tolle Figur, eine verbesserte Haltung, da auch Po und Beine gleich mittrainiert werden. Ein Power-Programm für Anfänger und Fortgeschrittene, das die Muskeln kräftigt, die Figur formt und den Rücken stärkt. Core Training eignet sich auch für alle Ausdauersportler zur Leistungssteigerung und zur Verletzungsprävention; daher ist es auch bei Jogis Jungs im Fitnessprogramm. Bitte mitbringen: Gymnastikmatte, dem Wetter angepasste Kleidung, 2 Plastikflaschen á 0,5 l mit Sand gefüllt (als Hanteln) Yoga für einen gesunden Rücken im Freibad Königsberg 4 x 60 Minuten jeweils donnerstags von Uhr im Freibad Königsberg in Wolfstein, am / / / (Kurs Nr. 6b) Kursgebühr: 32,00, inkl. Eintritt (Kurs Nr. 6a bzw. 6b). Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen, max. 15 Personen. Kursleitung: Birgit Hübner, Tel oder per Mail: huebnerbirgit@gmx.net. Der Kurs bietet einen ganzheitlichen Weg für Sie, Ihren Rücken zu stärken. Sie erleben und erfahren Grundhaltungen und Grundprinzipien des Yoga und unternehmen eine Reise zu Ihrer Körperachse, der Wirbelsäule. Die Übungen lösen Verspannungen und kräftigen die Muskulatur. In Verbindung mit dem Atem verbessern die Übungen die Körperwahrnehmung. Sie lernen, die Anspannung in der Muskulatur loszulassen und Kraft in der Haltemuskulatur aufzubauen. Aqua-Fitness im Freibad Rüllberg 6 x 45 Minuten, jeweils mittwochs von Uhr im Freibad Rüllberg an der B 270 Richtung Grumbach, am / / / / / (Kurs Nr. 7b) Kursgebühr: 48,00, inkl. Eintritt (Kurs Nr. 7a bzw. 7b) Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen, max. 15 Personen Kursleitung: Anja Marx-Trilling und Silvia Heinz Lernen Sie Aqua-Fitness in seiner ganzen Vielfalt kennen: Erleben Sie Aquafitness als gesundes Ganzkörpertraining im Wasser mit hohem Spaßfaktor, bei dem Sie nicht nur sehr effektiv, sondern auch besonders leicht trainieren. Mit Aqua-Fitness werden Kondition, Herz und Kreislauf trainiert und ganzheitlich der gesamte Bewegungsapparat gestärkt. Es ist gelenkund bänderschonend, verbessert den Fettstoffwechsel und baut Muskelkraft auf. In einer Kurseinheit werden Sie Aqua-Jogging kennenlernen. Aqua-Fitness eignet sich für jeden, auch für sportlich ungeübte oder ältere Personen. Bitte mitbringen: Aqua-Jogging-Gürtel, falls vorhanden. Anmeldungen für alle Kurse bitte an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, Tel.: oder Die Kursgebühr ist vor Beginn der Kurse an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zu entrichten. Die Anmeldungen werden erst mit Zahlung der Kursgebühr verbindlich. Bankverbindung: IBAN: DE Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt die Buchungs-Nr. 250/ sowie die Kurs-Nr., Namen des Kursteilnehmers und Wohnort an. Mit Kräutern aus dem eigenen Garten Veldenz-Gymnasium Bunter Gottesdienst mit Flower Power zum Schuljahresende Zum Abschluss des Schuljahres stand der bunte und fröhliche Gottesdienst des Veldenz Gymnasiums unter dem Motto Flower Power. Von der Raumgestaltung bis zur Musik und den Texten übernahm wieder ein starkes Team von Schülerinnen und Schülern unter der Leitung von Pfarrerin Myriel Müller die Verantwortung. Mit poetischen Worten dankte zunächst eine Schülergruppe der Orientierungsstufe den Pflanzen für ihren unermüdlichen Fleiß, mit dem sie Rohstoffe und ebenso Farbe in unser Leben bringen. Auch die Schöpfungsgeschichte wurde von den Schülern mit Fokus auf die Kraft der Pflanzen interpretiert. Besondere Beachtung schenkte die Klasse 8b bei ihren religösen Meditationen dem Thema Blumen und ihre Botschaft. Musikalisch ergänzten die Gruppe Blown Fuse und Lorina Hess den Gottesdienst.Sicher konnten alle Teilnehmer dieses Gottesdienstes spüren, dass auch sie wie die vielen verschiedenen Blumen in einem lebendigen Miteinander in der Schulgemeinschaft verschiedene Aufgaben übernehmen und in einer bunten Vielfalt zusammen leben. Beschwingt und gestärkt konnten sie so in die Sommerferien starten. Schüler entwerfen buntes Logo für die Otto-Jung-Stiftung Nach der Neubepflanzung der beiden schuleigenen Blumenbeete entstanden zwei hübsch anzusehende Kräutergärten. Bereit zum Riechen, Fühlen und Schmecken warteten Thymian, Rosmarin, Liebstöckel, Majoran, Estragon, Schnittlauch, Zitronenmelisse und Pfefferminz auf die Schulkinder der Grundschule Nußbach. Neben schmackhaftem Tee verwendeten die Kinder passende Kräuter, um sie an Quark zu mengen. Dieser wurde voll Begeisterung auf Brot gestrichen und bei einem gemeinsamen Frühstück verzehrt. Einige Schülerinnen und Schüler konnten nicht genug davon bekommen und fanden, der schmeckt ja viel besser als gekaufter Kräuterquark! Instrumente und technische Ausstattung anzuschaffen, Klassenfahrten zu unterstützen ist für das Veldenz Gymnasium in Lauterecken seit 2013 einfacher geworden. Die finanziellen Möglichkeiten, viele dieser Projekte umzusetzen, liefert die Otto-Jung- Stiftung. Die Stiftung unterstützt laut ihrer Satzung kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte der Stadt Lauterecken und der Ortsgemeinde Sien, so auch das Veldenz Gymnasium in Lauterecken.

13 Rundschau Ausgabe 28/2017 Die gute Zusammenarbeit wurde nun durch ein besonderes Projekt erweitert, denn die Otto-Jung-Stiftung bat Schülerinnen und Schüler des VGL um Unterstützung beim Entwurf eines Logos. Am letzten Schultag ließ es sich Geschäftsführer Michael Jung nicht nehmen, selbst am VGL Preise für die erfolgreichen Entwürfe zu überreichen und die Arbeit der Stiftung vorzustellen. Mit bewegenden Worten schilderte er vor der gesamten Schülerschaft, die sich hierzu bei gutem Wetter auf dem Schulhof versammelt hatte, wie schwer es dem Firmengründer Otto Jung nach dem Krieg gefallen war, ein Gymnasium zu besuchen. Hieraus resultierte auch sein Wunsch, mit den Stiftungsgeldern eine weiterführende Schule und die Bildungsarbeit in der Region zu unterstützen. Für ihre gelungenen Entwürfe des Stiftungslogos erhielten Aaron Eoff, Nils Ermel und Lea Kannengießer durch den Firmeninhaber Michael Jung außer einem herzlichen Dankeschön auch ein stattliches Preisgeld.Ein besonderer Applaus der Schulgemeinschaft ging an den Vertreter der Otto-Jung-Stiftung, Herrn Michael Jung, für die gute Kooperation und finanzielle Unterstützung, mit der viele Anschaffungen und Aktivitäten am Veldenz Gymnasium unterstützt werden. Armin Pilkan Ehrenwehrführer 175-jähriges Bestehen der Feuerwehr Hoppstädten Zur Person Anlässlich des 175-jährigen Bestehens der Feuerwehr Hoppstädten wurde Armin Pilkan vom Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Andreas Müller zum Ehrenwehrführer ernannt. Pilkan war von 1974 bis zum Erreichen seiner Dienstaltersgrenze im Jahre 2000 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hoppstädten. Mit der Ernennung zum Ehrenwehrführer würdigt die Verbandsgemeinde sein herausragendes Engagement. Landrat Dr. Winfried Hirschberger verlieh Thomas Eicher das Goldene Feuerwehrehrenzeichen für 35 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr Hoppstädten. Zum Ehrenmitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Hoppstädten e.v. wurde Helmut Grub ernannt. Der langjährige stellvertretende Wehrführer ist seit seiner Gründung 1992 Mitglied des Vereins und hat dessen Geschicke maßgeblich mitgestaltet. Die Ehrenurkunde wurde ihm vom 1. Vorsitzenden des Vereins, Udo Schüßler ausgehändigt. Freibad Rüllberg Freies Schwimmen Achtung! Auf vielfachen Wunsch kann nun jeweils freitags, in der Zeit von Uhr, das Freibad Rüllberg für Mitglieder des Fördervereins Rüllberg für eine freie Trainingsstunde genutzt werden. Diese Möglichkeit besteht erstmals ab Freitag, dem Auf zur Bubomber Kerb Freitag, 14. bis Montag, 17. Juli 2017 Kindertagesstätte Odenbach Kleine Wanderer ganz groß Am 29. Juni machten sich die kleinen Abenteurer der Kita Odenbach mit ihren Familien und Erzieherinnen auf die Wanderschaft nach Adenbach. Bei herrlichem Wanderwetter und guter Laune hielten alle Schritt. Natürlich waren die Kinder unterwegs auch der Natur auf der Spur und entdeckten und erkannten Schafe mit ihren Lämmern, Schneckenhäuser, Eichen, Rosen uvm. In Adenbach angekommen wurden wir von Bürgermeister Herrn Klein am Spielplatz und Bürgerhaus herzlich willkommen geheißen. Hier ging es munter weiter. Die Kinder nahmen gleich den attraktiven Spielpatz in Besitz. Alle Spielgeräte wurden ausgiebig genutzt. In netter Runde und von dem Adenbacher Helferteam selbstgebackenem Kuchen, Würstchen und Getränken ließen es sich alle gutgehen. Auch in der Kita wurde tags zuvor mit den Kindern ein Kuchen gebacken. Die Erzieherinnen boten verschiedene Spiele an, z.b. konnten die Kinder mit einem selbstgebauten Katapult Tüten mit Gummibärchen fangen. Unsere Gastgeber hatten noch kleine Geschenke für die Kinder. Sie durften sich etwas aussuchen und waren auch sehr stolz darauf. Nach und nach verabschiedeten sich die Familien und ein schöner aufregender Mittag auf dem Spielplatz in Adenbach ging zu Ende. Wir bedanken uns bei den netten Gastgebern in Adenbach. Vielen Dank für den schönen Nachmittag. Er wird uns noch lange in Erinnerung bleiben. Freitag 20:00 Uhr Fassbieranstich Samstag 19:30 Uhr Spansauessen Tanz mit den Whisky-Boys Sonntag Frühschoppen Mittagessen 14:00 Uhr Kerweumzug anschließend Kaffee und Kuchen Montag Frühschoppen Mittagessen 19:30 Uhr Tanz mit den Whisky-Boys Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt! Sonntags werden Kuchenspenden bis 13:00 Uhr gerne entgegen genommen. Es lädt ein die Gemeinde Buborn. Es lädt ein: der Schützenverein Cronenberg Chorgemeinschaft Heinzenhausen/Lauterecken Sänger machen Pause Die Chorgemeinschaft Heinzenhausen/Lauterecken nimmt eine Auszeit. Die erste Chorprobe nach der Sommerpause ist am Freitag, dem um Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen. Diese und weitere Proben dienen der Vorbereitung zum Liedernachmittag am anlässlich 140 Jahre MGV Heinzenhausen. Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unser nächster Stammtisch findet am 12. Juli 2017 um Uhr im Café Speerling statt. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Wanderung nach Lauterecken Am Donnerstag, , treffen wir uns um Uhr am Gemeinde- und Feuerwehrhaus zur nächsten Wanderung nach Lauterecken.

14 Rundschau Ausgabe 28/2017 Dorffest Samstag, den 15. Juli 2017 Beginn Uhr Für Stimmung und Unterhaltung sorgt der Musikverein Hinzweiler. Unsere Küche bietet an: ½ Hähnchen (ca. 500 gr.) frisch vom Holzfeuergrill mit Brötchen zum Preis von 5.00 außerdem Frikadellen und Würstchen rot - weiß Die Ortsgemeinde bittet um Vorbestellung der Hähnchen bis spätestens 8. Juli 2017 bei Gunter Suffel, Mühlberg 21 Tel Frank Rumpf, Bergstrasse 1 Tel K.-H. Kondratiuk, Hauptstr.61 Tel Die Ortsgemeinde Hinzweiler freut sich auf Ihren Besuch und wünscht schon jetzt ein paar frohe Stunden. Reipoltskircher Kerwe mit Bierprobe Verehrte Freunde und Freundinnen des Bieres und solche die es werden wollen. Im Zuge unserer Kerwe in Reipoltskirchen, veranstaltet der Förderverein der Ortsgemeinde am Samstag den eine Bierprobe in Zusammenarbeit mit der Lahnsteiner Brauerei. Um Uhr startet die Expedition ins Bierreich in der Johann-Heinrich- Roos Halle in Reipoltskirchen. Diplom-Biersommelier und Geschäftsführer der Lahnsteiner Brauerei, Dr. Markus Fohr, wird zu Gast sein und im Rahmen eines Bierseminars wissenswertes rund um das Thema Bier und dessen Zutaten vortragen. Die Expedition dauert ca. 120min und vom Alkoholfreien Bier bis zum Craftbier, werden ca Biere und Bierdelikatessen aus dem Sortiment der Lahnsteiner Brauerei zur Verkostung angeboten. Der Eintritt für das exklusive Bierseminar kostet im VVK: 15 und an der AK: 17. Gerd Kannegieser kommt am Kerwesonntag, dem 6. August um Uhr mit seinem neuen Programm: Kumm, geh fort! oder: Wo ware mer schdeh geblibb? nach Reipoltskirchen Gerd Kannegieser, das ist der Stammtischphilosoph aus dem Sportheim, die rauhe Stimme aus dem Pfälzer Wald, der Dauernörgler mit Blick für Alltagskomik oder einfach der Knuffelmacho mit den dunklen Knopfaugen. Kannegieser führt immer etwas im Schilde, scheint das aber selbst nie zu bemerken. Er steht sich selbst sperrig, urkomisch und hemdsärmelig im Weg und hat dann doch ganz plötzlich erschreckend recht. Seine Stammtischbrüder sind längst Kult und Eingeweihte kennen sie, die Rinow Walters, Köhler Hermanns und Alis dieser Welt. VVK:12, AK: 13. Karten für beide Veranstaltungen gibt es bei der Bäckerei Müller in Reipoltskirchen, über unsere Homepage oder unter Landfrauen St. Julian Donnerstag, St. Julian - Ulmet und zurück Einkehr im Gasthaus Steinerner Mann Abmarsch: Uhr am Kreuz, Gumbsweiler Thema: Laubsauger schaden Flora und Fauna Orgelkonzert im Rahmen des Reformationsjubiläums 16. Juli 2017, Uhr, Kirche in St. Julian Luther trifft Beatles, Pink Floyd u.a. mit Gerhard Müller (Orgel) und Bettina Lukasczyk (Illustrationen) Die außergewöhnliche Auswahl und Kombination von Musikstücken sorgen nicht nur für ganz neue Eindrücke was auf unserer Stummorgel an Klangfülle möglich ist, sondern auch für Gänsehaut bis unters Kirchendach. Der aus Ulmet stammende Kirchenmusiker Gerhard Müller, hat schon letztes Jahr einem begeisterten Publikum ein inspirierendes Konzert geboten. Karte im Vorverkauf 8, an der Abendkasse 10. Vorverkauf: 13. Juni Uhr und 15. Juni Uhr, 11. Juli Uhr und 13. Juli Uhr im Pfarrbüro in St. Julian, Bergstraße 1. CJD Wolfstein Pestalozzi-Preis vergeben Erdenechimeg Doosuren aus dem CJD Wolfstein ausgezeichnet Die CJD Arnold-Dannenmann-Akademie in Eppingen vergibt am Ende der Jugend- und Heimerzieher/innen-Ausbildung im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands den Pestalozzi- Preis. Die Auszeichnung würdigt die kontinuierliche, persönliche und ganzheitliche Entwicklung von Ausbildungspraktikanten während der Theoriephase an der Akademie und der praktischen Arbeit im Jugenddorf. In diesem Jahr gab es gleich zwei Preisträgerinnen - eine davon Erdenechimeg Doosuren aus dem CJD Wolfstein. Das habe ich nicht erwartet. Ich freue mich sehr über den Preis. Die Sprache war anfangs für mich die größte Herausforderung, erzählt Erdenechimeg Doosuren und ergänzt, ich arbeite sehr gern mit Kindern und Jugendlichen. Während ihrer Ausbildung war sie in einer Kinderwohngruppe und einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer eingesetzt. Ich kann mit den Jugendlichen meine Erfahrungen teilen - gerade was das Erlernen der deutschen Sprache betrifft, sagt Doosuren, die erst vor sechs Jahren aus der Mongolei nach Deutschland kam. Erdenechimeg Doosuren möchte auch nach Abschluss der Ausbildung im CJD Wolfstein weiterarbeiten. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz Kreisverband Kusel Geschäftsstelle Lehnstr. 34, Kusel Telefonische Erreichbarkeit: Mo. Do. 8:30 bis 12:00 Uhr, Freitags geschlossen 1. Mittwoch im Monat Servicenachmittag für Arbeitnehmer von 14.:00 Uhr 17:30 Uhr Telefon: 06381/ Telefax: 06381/ kv-kusel@vdk.de Termin nur nach telefonischer Vereinbarung.

15 Rundschau Ausgabe 28/2017 Institut für Naturheilkunde & Kommunikation e.v. Macht Wildnis glücklich? Eine Ferienexkursion ins Ungenutzte Lust auf ein besonderes Ferienerlebnis? Warum dann nicht die Wildnis vor der Haustür erleben? Auf Einladung des Institut für Naturheilkunde & Kommunikation e.v. stellen Ursula & Michael Altmoos am 5. August ab 14:00 Uhr ihr Museum Nahe der Natur - Mitmach-Museum für Naturschutz vor. Nahe der Natur -Museum, Schulstr. 47, Staudernheim Info: Dauer bis ca Uhr. Nach einem ca. 90 Minuten Rundgang besteht die Möglichkeit, entspannt im begleitenden Natur-Café einzukehren. Allgemeine Nachrichten Baumfällung Gartenarbeit Heckenschnitt (auch in Risikolagen) sowie alle haus- u. gartennahen Arbeiten preiswert + pünktlich + professionell inkl. Entsorgung Tel oder Forstwirtschaftlicher Betrieb Walter Thiel Ausführung sämtlicher Baumfäll- und Forstarbeiten, Sturmschäden, Grünpflege inkl. Entsorgung zu Tiefstpreisen! Am Tränkwald Rodenbach Tel.: / Handy: 0171 / Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz startet Beratungsaktion Fünf Gutscheine für Photovoltaikspeicher zu gewinnen Am 3. Juli startete die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine landesweite Beratungsaktion zum Erzeugen und Speichern von Solarstrom. Wer sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale an einem der 70 Standorte im Land beraten lässt, kann zudem einen von fünf Gutscheinen im Wert von je 500 Euro als Zuschuss für die Anschaffung eines Photovoltaikspeichers gewinnen. Die Aktion geht bis zum 30. September. Da die Vergütung für den eingespeisten Strom mittlerweile unter den Strompreis der üblichen Versorgung gefallen ist, macht es Sinn möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu nutzen. Ein zusätzlicher Photovoltaikspeicher erhöht den Anteil des selbst genutzten Stroms deutlich und ermöglicht, den eignen Strom auch in den Abend- oder Morgenstunden zu nutzen. Ratsuchende erfahren in der Beratung, unter welchen Bedingungen sich eine Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Speicher rechnen kann. Die Energieberater prüfen, ob die Voraussetzungen auf dem Dach für eine Anlage gut sind und ermitteln, wie groß die Anlage sein muss und was sie in etwa kostet. Anlagenbesitzer erfahren, wie teuer ein Batteriespeicher ist und wie viel Solarstrom im Haus genutzt werden kann. Zusätzlich erhalten sie eine umfangreiche Broschüre über Photovoltaik-Anlagen sowie eine Checkliste für die Anschaffung eines Photovoltaikspeichers. Zum Beratungstermin sollten Fotos des Hauses sowie die letzte Jahresstromrechnung mitgebracht werden. Auch bereits vorliegende Angebote sind eine wichtige Grundlage für die Beratung. Einen Teilnahmeschein für die Verlosung der Speichergutscheine gibt es am Ende der Beratung. Die Verlosung und die Bekanntgabe der Gewinner erfolgen im Oktober. Der Gutschein kann nach der Installation eines Photovoltaik-Speichers eingelöst werden. Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach ARENA TRIER TICKETS SCHON AB 7,50 INFOS UNTER ODER UNTER Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

16 Rundschau Ausgabe 28/2017 Öl-/ KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel h.pacyna@web.de

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