Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Sternsinger in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Mit dem AMtsblAtt der

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1 Rundschau Mittwoch, 18. Januar 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 3/2017 Segen bringen, Segen sein Gemeinsam für Gottes Schöpfung - in Kenia und weltweit! heißt das Leitwort der 59. Aktion Dreikönigssingen wurde die Aktion erstmals gestartet. Inzwischen ist das Dreikönigssingen die weltweit größte Solidaritätsaktion, bei der sich Kinder für Kinder in Not engagieren. Auch in der Katholischen Pfarrei Heiliger Franz Xaver in Lauterecken waren 40 Mädchen und Jungen mit ihren Betreuern an drei Tagen unterwegs. Mit dem Kreidezeichen 20*C+M+B+17 brachten die Mädchen und Jungen in den Gewändern der Heiligen Drei Könige den Segen Christus segne dieses Haus zu den Menschen in Reipoltskirchen, Nußbach, Odenbach, Adenbach, Ginsweiler, Cronenberg, Lauterecken, Lohnweiler, Oberweiler-Tiefenbach, Wolfstein, Rutsweiler, Medard und Sternsinger in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Kreimbach-Kaulbach und sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt. Insgesamt haben die Kinder 5.600, für Kinderhilfsprojekte in Kenia gesammelt. Dafür herzlichen Dank an alle Spender. Bergung und Abtransport von Explosivstoffen in Lauterecken Wir sagen Danke! Im Namen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein danke ich allen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern, die an der Beseitigung der gefährlichen Sprengstoffe am 6. und 7. Januar in Lauterecken mitgewirkt haben. Besonderen Dank und Lob an die von der Evakuierung betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden sowie denen, die den vorübergehend Heimatlosen für die Dauer der Sperrung eine Zuflucht gegeben haben. Sie alle haben mit Verständnis und mit Geduld die erforderlichen und notwendigen behördlichen Maßnahmen auf sich genommen. In der Hoffnung, dass das Erlebte als einmaliges Ereignis seinen Platz in der Stadtgeschichte von Lauterecken finden wird, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Müller Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

2 Rundschau Ausgabe 3/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 3/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 18. Januar 2017 Ausgabe 3/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Adenbach Bekanntmachung Am Dienstag, den 24. Januar 2017, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Adenbach, Mühlstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Adenbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung eines ehrenamtlichen Beigeordneten 3. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 4. Niederschlagung von Forderungen gem. 23 GemHVO 5. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 6. Breitbandausbau im Landkreis Kuselhier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 7. Informationen, Wünsche, Anträge Jürgen Klein, Ortsbürgermeister Kappeln Bekanntmachung Am Donnerstag, dem um Uhr, findet in Kappeln im Gemeindehaus eine Bürgerversammlung zwecks Vorstellung der Baumaßnahme K 65 Ausbau in der Ortsdurchfahrt Kappeln statt. Kappeln, Otfried Buß, Ortsbürgermeister Rothselberg Bekanntmachung Am Freitag, den 20. Januar 2017, 19:00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Hauptstraße 59, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rothselberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil Änderung des Bebauungsplans Windpark am Galgenberg - Neufassung I ; a) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bevölkerung, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und aus der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden b) Annahme des Planentwurfes für die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und für die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB 2. Neufassung der Friedhofssatzung 3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren 4. Anfragen und Auskünfte Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Wolfstein Satzung der Stadt Wolfstein über die Aufhebung der Sanierungssatzung Altstadt Auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom (GVBl S. 153) in der derzeit gültigen Fassung und des 162 Abs. 2 S.1 i.v.m. 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Wolfstein in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Die Satzung der Stadt Wolfstein über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt vom , veröffentlicht am , wird aufgehoben. Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan mit aufgeführten Plannummern ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage der Bekanntmachung beigefügt. 2 Inkrafttreten Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Altstadt, tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Wolfstein, den gez. Dilly, Stadtbürgermeister Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein, den gez. Dilly Herwart Dilly, Stadtbürgermeister

4 Rundschau Ausgabe 3/2017 Flurstücke im Geltungsbereich Stadtsanierung Wolfstein Altstadt Pl.-Nr. 12, 14,1, 17, 18, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23/1, 23/2, 23/3, 24/1, 24/2, 24/3, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 34/5, 35/1, 35/3, 36/1, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1, 45,2, 47/2, 47/3, 48/4, 48/5, 49, 49/2, 49/3, 49/4, 49/5, 51, 52, 54, 55, 56/3, 57, 61, 62, 62/2, 63, 65, 66/3, 67/2, 68, 68/2, 68/3, 113/1, 114, 114/2, 115, 115/1, 119/1, 121, 121/2, 121/4, 122, 124, 125,127,129, 131, 132/2, 132/3,132/4, 133, 133/2, 134, 136/1,138/1, 139, 139/2, 140/2, 141/2, 142, 143/2, 144, 144/2, 145, 146, 147, 147/2, 148/3, 149/3, 150, 151, 152, 153, 154, 155/4, 155/6, 157/3, 157/4, 157/5, 157/7, 157/8, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166/1,167/2, 169, 171, 172, 173, 174, 176, 17612, 177, 178, 180, 180/4,180/6, 180/8, 180/10, 180/12, 181, 182, 183, 184, 186, 187/1,189, 190, 192/1, 193, 194, 195/2, 197, 200, 201, 202, 203/1, 204, 205, 207/1, 207/2, 208, 209, 210/1, 211 1, 212/1, 213, 214/2, 214/3, 215, 216, 218, 225/5, 225/7, 253/11, 253/18, 253/20, 253/21, 253/23, 253/36, 253/37, 253/38, 252/62, 273, 297, 301, 352/8, 594/9, 595/17, 754/11, 755/2, 755/3, 755/4, 755/5, 75516, 755/7, 755/8, 755/14 und Teilflächen der Pl.-Nr. 113/2, 155/2, 155/5, 222/1, 233/16, 253/16, 253/34, 253/42, 253/43, 253/44, 253/45, 253/46, 253/47, 253/48, 253/49, 253/60, 296, 4791/14, 595/16, 754/10. Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 38/16 ln dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Lauterecken, Gemarkung Lauterecken, Blatt 1531 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr Gebäude- und Freifläche, Saarbrücker Straße 55 zu 220 qm hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Unterkellertes dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in Massivbauweise mit zweigeschossigem Anbau, Baujahr geschätzt 1914; Sattel- oder Giebeldach mit Dachziegeln aus Ton; Anbau mit Pultdach; Dachraum vollständig ausgebaut und einseitig angebaut; Kellergeschoss: 1 Heizöllagerraum, 1 Kartoffelkeller, 2 miteinander verbundene Gewölbekellerräume; Erdgeschoss: 2 Ladenräume, 1 Dusche/WC; Werkstattraum im Anbau; Obergeschoss: 2 Flurbereiche, 1 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer, 1 Esszimmer, 1 Küche; sowie im Anbau 1 Wohnraum, Flur, 1 Bad/WC; Dachgeschoss: 1 Wohnzimmer, 1 Schlafbereich, Küche/Essbereich, 1 inliegende kl. Abstellkammer, 1 Bad/WC; kl. Dachbodenbereiche Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www. versteigerungspool.de. Riebel, Rechtspfleger Ausgefertigt: Becker, JBe. als UdG

5 Rundschau Ausgabe 3/2017 Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 36/16 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Wolfstein, Gemarkung Wolfstein, Blatt 354 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 247 Gebäude- und Freifläche, Lauterstraße 19 zu 70 qm Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flstr.-Nr. 248 Waldfläche, ebenda zu 140 qm hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Zweigeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus) in Massivbauweise,Baujahr geschätzt 1900; 1991/1992 teilweise renoviert bzw. modernisiert; Ausbau des Dachgeschosses wurde begonnen; Sattel- oder Giebeldach mit Betonziegeln; Dachflächen gedämmt; Zentralheizung (Erdgas, Bj. 1991); Erdgeschoss: Flur, Schlafzimmer, Bad, Kellerraum; Obergeschoss: Flur, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Terrasse; Dachgeschoss: Ausbau begonnen, derzeit Abstellraum; Verkehrswert: Bestandsverzeichnis Nr ,00 Euro Bestandsverzeichnis Nr ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des Versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 25/15 ln dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Einöllen, Gemarkung Einöllen, Blatt 341 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 39 Hof- und Gebäudefläche Am Ring 8 zu 530 qm hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen, bestehend aus Wohnhaus in Massivbauweise, 2 Vollgeschosse, voll unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, Satteldach mit Beton-Dachsteinen, Gas-Zentralheizung (Bj. 1995); ehemaliger Scheunenanbau in Massivbauweise mit Zwischenboden um 1800 errichtet; Obergeschoss: 2 Zimmer, Flur, Treppe, Bad/WC; Erdgeschoss: Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Diele, Dusche/WC, Heizraum, Abstellraum; Kellergeschoss: 2 Kellerräume Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Ausgefertigt: Becker, JBe. als UdG Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz, Sitz Weilerbach für das Wirtschaftsjahr 2017 vom 5. Dezember 2016 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz, Sitz Weilerbach, hat aufgrund des 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom (GVBl. S. 276), der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 10. Januar 2017, Az.: WZVW/21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird. 1 Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz für das Haushaltsjahr 2017 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor: Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Vermögensplan Finanzierungsmittel Finanzbedarf Summe des Wirtschaftsplanes Einnahmen Ausgaben Euro Euro Euro Euro Euro Euro Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

6 Rundschau Ausgabe 3/ Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen. 3 Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf Euro Die Höhe der aufzunehmenden eigenen Darlehen kann sich, je nach Bewilligung von Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz, noch entsprechend reduzieren. Dieser Anteil entspricht dann den Zwischenkrediten. 3a Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf Euro. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Euro. 5 Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz, zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2017 festgesetzt wird auf: a) Grundpreis pro angemeldete l/sec ,74 Euro b) Arbeitspreis je m 3 0, Euro 6 Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 angefordert. Hinweis: Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 23. Januar 2017, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz, Ramsteiner Weg 2, Weilerbach, öffentlich aus. Weilerbach, 11. Januar 2017 Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz gez.: Mohr, Verbandsvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrund des bevorstehenden Winters weißen wir auf die bestehenden Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und Städte in unserem Verbandsgemeindegebiet hin. Nach den jeweiligen Satzungen wurde die Straßenreinigung den Eigentümern oder Besitzern der bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch die öffentliche Straße erschlossen werden. Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich dabei nicht nur auf den Gehweg, sondern grundsätzlich bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehören auch u.a. Geh- und Radwege sowie Parkplätze, so dass die Straßenmittellinie nicht unbedingt der Mitte der Fahrbahn entspricht, sondern der tatsächlichen Mitte aller Bestandteile der Straße. Die Satzung bestimmt weiter wenn durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert wird, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee darf den Verkehr nicht beeinträchtigen, d.h. es darf insbesondere nicht der vom Gehweg geräumte Schnee auf die Fahrbahn gebracht werden, da diese ja grundsätzlich auch bis zur Straßenmittellinie zu reinigen ist. Bezüglich des Zeitpunktes des Einsatzes der Schneeräumung ist bestimmt, dass Räum- und Streuarbeiten so rechtzeitig einzusetzen haben, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird. Falls erforderlich müssten die Straßen mehrmals am Tage in der Regel zwischen Uhr und Uhr gesäubert werden. Eine Streupflicht ergibt sich innerhalb der geschlossenen Ortschaften für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Fahrbahnen grundsätzlich gestreut werden - hierauf besteht laut Rechtsprechung kein Rechtsanspruch; vielmehr muss sich der Straßenverkehr auch im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Zum Streuen bei Schneeund Eisglätte sind vornehmlich abstumpfende Stoffe (Asche, Sand, Sägemehl) zu verwenden. Salz als Streumittel gilt bei Eisglätte nach wie vor als das zuverlässigste Streugut. Es soll in Maßen Verwendung finden. Im Sinne der Verkehrssicherheit der Kraftfahrer, aber insbesondere auch den im Straßenverkehr besonders gefährdeten Fußgängern, die gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die verpflichteten Anlieger geltend machen können, bitten wir der Straßenreinigungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Sollten Sie Fragen zu den Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinden und den beiden Städten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein Wir laden recht herzlich am Samstag, dem 21. Januar 2017, ab Uhr zum Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein am Standort Lauterecken ein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule genauer kennen zu lernen. Folgendes Programm erwartet Sie: Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops Uhr Pause Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops Uhr Pause ab Uhr Programm auf der Bühne im Foyer Ende gegen Uhr - Während der Zeit und im Anschluss an die Vorführungen steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung. Sie erhalten Informationen zur Realschule plus und zur Fachoberschule. - Es besteht die Möglichkeit, unsere Schule im Rahmen von Führungen durch das Schulhaus kennen zu lernen. - Die Schülerbibliothek ist geöffnet und informiert über ihr Angebot. - Herr Kummetz, unser Schulsozialarbeiter steht für Gespräche zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird natürlich auch bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie herzlich. Gerne können Sie uns auch auf unserer Homepage besuchen. Schulleitung und Kollegium der Realschule plus und FOS Lauterecken/ Wolfstein Katja Zielinski, Konrektorin Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Wolfstein, den Straßenverkehrsbehörde - Landesamt für Steuern Verzögerung bei Grundsteuermessbescheiden Finanz,- Vermessungs- und Katasterverwaltung arbeiten an neuer Softwarelösung Aufgrund einer Softwareumstellung haben die Finanzämter die zur Erhebung der Grundsteuern nötigen Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über mehrere Monate nicht in gewohnter Form erhalten. Der Datenaustausch ließ eine automationsgestützte Bearbeitung in den Bewertungsstellen der Finanzämter nicht zu. Dadurch ist es zu einem Arbeitsrückstand gekommen, so dass die Kommunen die zur Erhebung der Grundsteuer erforderlichen Grundsteuermessbescheide mit einer Verspätung von drei bis sechs Monaten erhalten. Finanz,- Vermessungs- und Katasterverwaltung haben mit Hochdruck an einer Softwarelösung gearbeitet, so dass die Kommunen demnächst wieder zeitnah bedient werden können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Rückstände spätestens Mitte des Jahres 2017 abgearbeitet sein werden. Betroffene Bürger werden um Geduld gebeten. Bürger, die in 2016 ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft haben und aufgrund des Bearbeitungsrückstands noch für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten, bitten die Verwaltungen von Land und Kommunen um Geduld. Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid erfolgt nach Abarbeitung der Rückstände. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird erstattet. Die Grundsteuer ist eine sog. Jahressteuer. Das bedeutet, der bisherige Eigentümer muss für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer bezahlen. Allerdings kann er den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen, sofern dies notariell im Kaufvertrag vereinbart wurde.

7 Rundschau Ausgabe 3/2017 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Thema: Seit Januar bei Pflege mehr Rente Wer Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde pflegt, ist seit Januar bereits bei einer Pflege von 10 Stunden in der Woche versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher waren dazu mindestens 14 Stunden in der Woche notwendig. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt allein die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen. Sie sind abhängig vom Pflegegrad und der Pflegeleistung, die aus Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung bestehen kann. In der Regel steigern die Beiträge die spätere Rente der Pflegeperson, ohne dass diese einen eigenen Beitrag dafür leisten muss. Davon profitieren also alle, die nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5, in häuslicher Umgebung, an mindestens 10 Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche pflegen. Der dafür vom Pflegebedürftigen gezahlte Geldbetrag darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Neben der Pflege kann noch bis zu 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Mit dem zum 1. Januar in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II werden auch die bisherigen Pflegestufen 0 bis 3 automatisch in die Pflegegrade 1 bis 5 überführt. Wer bisher schon einen Pflegebedürftigen gepflegt hat, wird dadurch nicht schlechter gestellt. Übrigens sind Pflegepersonen jetzt unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslosenversichert. Infos hierzu gibt es bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen. Thema: Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern: Arbeitslos? Auswirkungen auf die Rente Wann bei Arbeitslosigkeit Rente gezahlt wird, was bei Sperrzeiten und Ruhenszeiten zu beachten ist oder wie sich Minijobs auswirken - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 8. Februar um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 9. Februar um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts-und Beratungsstelle, Schubertstraße 17a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon , Fax oder aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon , Fax oder aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de. Bundeswehr Schießzeiten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder in der 4. Kalenderwoche Wochentag, Datum, Tagschießen Montag, , 08:00-15:45 Uhr Dienstag, , 08:00-15:45 Uhr Mittwoch, , 08:00-15:45 Uhr Donnerstag, , 08:00-15:45 Uhr Freitag, , 08:00-12:00 Uhr Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich! Im Auftrag Klein, Oberstabsfeldwebel Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Freie FOS-Praktikumsstelle Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein wird ab dem eine Praktikumsstelle für Schüler/innen der Fachoberschule an der Realschule plus Lauterecken/Wolfstein (FOS) frei. Interessierte Schüler/innen können sich bis zum schriftlich um die freie Praktikumsstelle bewerben. Die Unterlagen (letzes Zeugnis, Lichtbild, Lebenslauf) sind an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Büroleitung - Schulstraße 6 a Lauterecken zu senden. Bei Rückfragen und für weitere Informationen können Sie sich gerne an Herrn Feld (Tel /hans.feld@vg-lw.de) wenden. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann aus Kostengründen nicht erfolgen. Schicken Sie uns daher keine Originale sowie aufwändige Bewerbungsmappen, Schnellhefter etc. zu. Lauterecken, den In Vertretung Müller, Erster Beigeordneter Neue Telefonnummer im Jugendbüro Wolfstein Ab sofort ist das Jugendbüro Wolfstein unter der neuen Telefonnummer 06304/ zu erreichen. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Jugendbüro Wolfstein - Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landau Nächste Sprechtage 2017 in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a. 23. Januar, 27. März, 29. Mai, 24. Juli, 25. September, 27. November je Uhr bis Uhr. Eine telefonische Anmeldung unter der Telefon-Nr.: ist erforderlich. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Essweiler Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Erinnerung Die Ortsgemeinde Eßweiler erinnert nochmal an die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/Ortbürgermeisters am Sonntag den 19. März Die Wahlvorschläge können noch bis 30. Januar 2017 gemäß öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom abgegeben werden. Monika Riesinger, 1. Ortsbeigeordnete

8 Rundschau Ausgabe 3/2017 Herren-Sulzbach Nerzweiler Hunde an die Leine Alle Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass zur Zeit die Ricken (weibliches Rehwild) tragend sind. Deshalb sind die Hundeführer aufgefordert, die Hunde an der Leine zu führen. Als Hundehalter/in haben Sie eine besondere Verantwortung Ihrem Tier gegenüber übernommen. Dies schließt nicht nur die artgerechte Haltung ein, sondern auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, die auch Einschränkungen im Interesse des Naturschutzes für die Hundehalter/innen vorsehen. Bedenken Sie bitte, dass Sie beim Ausführen Ihres Hundes eine größere Naturnutzung für sich in Anspruch nehmen als beispielsweise normale Spaziergänger. Als Hundehalter/in wollen Sie verständlicherweise dem Freiheitsbedürfnis Ihres vierbeinigen Freundes Rechnung tragen. Zu einem Interessenskonflikt kommt es aber in den Fällen, in denen Halter Ihre Hunde unkontrolliert herumlaufen lassen. In unserer Landschaft, mit ihrer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, finden wildlebende Tiere nur noch einen sehr begrenzten Lebensraum vor. Durch Ausweitung von Neubaugebieten, Gewerbeflächen und dem Straßenbau haben in den letzten Jahrzehnten die Lebensräume des Wildes weiter abgenommen. Gleichzeitig erhöhen sich die Störungen durch vermehrte Freizeitaktivitäten, denen unsere heimischen Wildarten ausgesetzt sind, deutlich. Freilaufende Hunde, die Wild nachsuchen, aufspüren oder hetzen gefährden die Tierwelt in besonderem Maße. Jeder Hund hat einen natürlichen Jagdtrieb der ihn verleitet Wild aufzuspüren, es zu verfolgen und nicht selten zu verletzen oder gar zu töten. Beim Ausführen Ihres Hundes muss deshalb der Schutz der frei lebenden Tiere Vorrang genießen. Auch sollten Sie beim Ausgang Lebensräume, in denen Wildtiere Schutz und Deckung suchen, meiden. Daneben werden durch freilaufende Hunde auch unbeteiligte Personen, wie beispielsweise Spaziergänger, Freizeitsportler, Land- und Forstwirte sowie Straßenverkehrsteilnehmer in ihrem Sicherheitsbedürfnis beeinträchtigt. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Tötungen bzw. schweren Verletzungen von Rehen durch hetzende Hunde sowie der zunehmenden Gefährdung des Straßenverkehrs durch von Hunden aufgescheuchtes Wild, appellieren wir deshalb an Ihr Verantwortungsbewusstsein. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass auch für Ihre frei laufenden Hunde eine Gefahr durch Wildschweine, hauptsächlich durch Bachen, die ihre Frischlinge verteidigen, besteht. Nicht selten kommt es auch hier zu schweren Verletzungen oder Tötungen frei laufender Hunde. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Jägern kam, ergeht der Aufruf innerhalb der Gemeinde Herren-Sulzbach die Hunde an der Leine zu führen um künftig Konflikte zu vermeiden. Kreimbach-Kaulbach Stromabschaltung in Kreimbach Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß 17 Abs.2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG infolge dringender Ausholzungsarbeiten mit dem Hubschrauber in der Kalenderwoche 4; bis Uhr 08:00 bis 16:00 Uhr in der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach, im Orsttseil Kreimbach der Strom abgeschaltet werden muss. Die Stromversorgung wird mittels Notstromaggregat gewährleistet. Zwischen 11:00 und 16:00 Uhr kann es zu einer kurzen Stromunterbrechung kommen. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass während der Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht garantiert wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam unter der Tel.-Nr.: zur Verfügung. Lauterecken Erstbezug Sehr schöne neu-renovierte Wohnung (100 qm), 5 Zimmer, Küche, Bad, Pkw-Stellplatz, Abstellraum, Speicherraum, auch als Praxis, Studio u.ä. geeignet, in Stadtmitte zu vermieten für 450,- (+ Nebenkosten). Stadtverwaltung Lauterecken Kontakt: Tel Berichtigung Aus der Ortsgemeinderatssitzung Nerzweiler vom Breitbandausbau im Landkreis Kusel, hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access.NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt keine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Außerdem stimmt der Ortsgemeinderat nicht zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Wolfstein Aus der Stadtratssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat die Forstwirtschaftspläne Die Preise für den Holzverkauf bleiben gegenüber dem Vorjahr 2016 unverändert. Aus der Stadtratssitzung vom Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Für die Stadt wurde die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich, weil bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen eingetreten sind. Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access. NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung, dass die Stadt zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Stadtrat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Stadtsanierung; a) Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets nach 162 BauGB Altstadt Der Stadtrat beschließt die Satzungen über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt. b) Löschung der Sanierungsvermerke Der Stadtrat beschließt die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch zu beantragen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wolfstein zum und Entlastungserteilung Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Stadtrat, dem Stadtbürgermeister sowie den Beigeordneten der Stadt, soweit diese im Prüfungszeitraum den Stadtbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

9 Rundschau Ausgabe 3/2017 Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wolfstein zum und Entlastungserteilung Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Stadtrat, dem Stadtbürgermeister sowie den Beigeordneten der Stadt, soweit diese im Prüfungszeitraum den Stadtbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Bauantrag; Errichtung einer Plakatwand Reckweilerhof Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 1064/10, Reckweilerhof, eine unbeleuchtete Plakatwerbetafel mit den Maßen 2,80 m x 3,80 m, für wechselnde Produktwerbung zu errichten. Der Stadtrat beschließt, zu dem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung einer Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung das Einvernehmen nach 36 BauGB zu erteilen. Verkaufsoffener Sonntag Der Stadtrat beschließt am einen verkaufsoffenen Sonntag stattfinden zu lassen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, dem Uhr Grumbach, Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Hundheim Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, der 2. Woche im Jahreskreis- grün - 10:30 Uhr Ingweilerhof Wortgottesfeier im Seniorenheim Schönbeck 19:30 Uhr Lauterecken Ökumenischer Bibelabend im Ev. Gemeindehaus, Bahnhofstraße Freitag, hll. Fabian und Sebastian - rot Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier als Jahresgedächtnis für die verstorbenen Seelsorger der Gemeinde Wolfstein Samstag, hl. Meinrad - rot - 08:00 Uhr St. Ingbert Alpha-Kurs für Glaubensweitergabe und Bibelarbeit Sonntag, Sonntag im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeierfür die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 16:30 Uhr Lauterecken Treffen der Kommunionkinder mit ihren Familien 18:00 Uhr Lauterecken Familiengottesdienst mit den Kommunionkindern Montag, Sel. Heinrich Seuse - weiß- 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier als 3. Sterbeamt für Ludwig Zimmer anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, hl. Franz von Sales - weiß - 14:30 Uhr Lauterecken Dekanatsdies 17:00 Uhr Lauterecken Erstkommunionunterricht entfällt!!! 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier entfällt!!! Mittwoch, Bekehrung des Apostels Paulus- weiß - 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, Uhr Lauterecken Der Gottesdienst in Lauterecken findet im Prot. Gemeindehaus, Bahnhofstraße 22 statt. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Wir laden Sie ein zu unseren Gottesdiensten am Sonntag, um Uhr in Niederkirchen und um Uhr in Morbach Es treffen sich folgende Gruppen: Konfirmanden 2017er Samstag, um Uhr Evang. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst in Neidereisenbach Sonntag, Uhr Gottesdienst nach Pfälzer Liturgie Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Samstag, Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach (Dorfgmeinschaftshaus) Sonntag, Uhr Gottesdienst in Wolfstein (Pfarrsaal) Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, kein Gottesdienst. Montag, ab Uhr Hauskommunion Abtweiler, Bärweiler u. Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion im Haus Sonntag, kein Gottesdienst. Dienstag, ab Uhr in Meisenheim u. Rehborn Hauskommunion ab Uhr Raumbach u. Odenbach Hauskommunion Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Kirchentag 2017 in Berlin Der 36. Deutsche Evangelische Kirchentag findet vom Mai 2017 in Berlin statt. Auch in diesem Jahr fährt wieder ein Sonderbus aus der Nordpfalz zu diesem großen Treffen von Christen aus aller Welt. Die Ev. Jugend Winnweiler und das Prot. Dekanat An Alsenz und Lauter laden zusammen mit der Ev. Arbeitsstelle Nordpfalz ein, mit in die Hauptstadt zu fahren und Kirche von ihrer buntesten Seite zu erleben. Der Anmeldeschluss für die Reise ist bereits der 15. Februar Weitere Informationen sind erhältlich bei der Ev. Jugend, Tel und der Ev. Arbeitsstelle Nordpfalz, Tel

10 Rundschau Ausgabe 3/2017 Termine Vereine Veranstaltungen Neujahrsempfang der Pro Seniore Residenz Lauterecken Studienfahrt nach Auschwitz vom Die Initiative Tol(l)eranz - find ich gut! veranstaltet vom eine Studienfahrt nach Auschwitz. Diese Bildungsfahrt ist für Menschen ab 16 Jahren gedacht. Untergebracht sind wir in Mehrbettzimmern in der Internationalen Jugendbildungsstätte in Oswiecem (Auschwitz). Die Bildungsstätte ist fast im Stadtkern und ca. 10 Minuten vom Stammlager Auschwitz entfernt. Auf unserem Programm stehen die Besichtigung und eine Führung im Konzentrationslager Auschwitz und Birkenau, eine Stadtführung in Auschwitz Jüdisches Leben zur Zeit der Nationalsozialisten, ein Besuch und Stadtführung in Krakau mit ihrem jüdischen Viertel. Ebenfalls soll es Gespräche mit Zeitzeugen, soweit noch möglich, geben sowie viele Informationen zu unserem Thema. Es wird ein Vortreffen geben. Der Termin wird nach der Anmeldung mitgeteilt. Bei diesem Vortreffen gibt es dann auch genauere Infos zu Abfahrtsort, Unterkunft, Programm und Leitung. Der Teilnahmebeitrag beträgt 100,-. Dieser Preis beinhaltet die pädagogische Begleitung, Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Führungen und Eintritte. Anmeldungen werden bis zum 1. März 2017 im Jugendtreff Lauterecken, Annette Junkes, Schulstr. 12, Lauterecken, Tel.: 06382/65 61, Fax: 06382/ , annette.junkes@vg-lw.de oder Jugendreferat Kirchenkreis Obere Nahe, Gerold Lofi, Im Teich 4, Langweiler, Tel.: / 12 89, Fax: / 12 48, gerold.lofi@jugendreferat.org entgegengenommen. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf eine interessante und informative Zeit mit euch in Auschwitz. Annette Junkes, Daniel Hübner, Gerold Lofi Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein An alle junggebliebenen Rentner und Frührentner! Badeaufsicht Die Schwimmbadteams in unseren Freibädern Königsberg in Wolfstein und Rüllberg in Homberg, suchen während der Saison zuverlässige, verantwortungsvolle Personen zur Mithilfe bei der Wasseraufsicht. Voraussetzung hierfür ist das Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold. Sie sind nicht im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens? - Kein Problem! Auch in diesem Jahr findet wieder ein Kurs statt. Am Donnerstag, dem , Uhr, findet eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken statt. Ist das Interesse bei Ihnen geweckt? Bitte melden Sie sich schnellstmöglich unter der Telefon-Nr oder Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Hans L. Altes, kaufm. Werkleiter Anmeldung der neuen Fünftklässler am Paul-Schneider-Gymnasium für das Schuljahr 2017/18 Die Anmeldung findet von Freitag, 27. Januar 2017, bis Donnerstag, 2. Februar 2017 (nachmittags Fr. - Mi., bis Uhr, vormittags Mo. - Do., Uhr) statt. Es wird um eine telefonische Voranmeldung zum Vorstellungsgespräch im Sekretariat der Schule bei Frau Mohr oder Frau Bickelmann bis spätestens Donnerstag, 26. Januar 2017, gebeten. Für die Anmeldung erbitten wir folgende Unterlagen: - das Anmeldeformular (Anhang des Empfehlungsschreibens der Grundschule; bitte alle drei Durchschläge mitbringen) - die Geburtsurkunde und den Taufschein des Kindes in Original und Kopie - die letzten drei Grundschulzeugnisse im Original und Kopie - ein Passfoto des Schülers/der Schülerin - Atteste (z.b. Befreiung vom Sportunterricht), Gutachten (z.b. ADHS, LRS, Hochbegabung) o.ä. Paul-Schneider-Gymnasium, Präses-Held-Str. 1, Meisenheim, Tel , schule@paul-schneider-gymnasium.de. Die Pro Seniore Residenz Lauterecken lud auch in diesem Jahr zum traditionellen Neujahrsempfang ein. Residenzleiterin Frau Rita Schneider begrüßte am 8. Januar die zahlreich erschienen Gäste und hieß sie herzlich Willkommen. Zu Beginn der Veranstaltung überreichte Herr Cappel, Schornsteinfeger aus Altenglan, wieder als Glücksbote den geladenen Gäste einen kleinen Glücksbringer für das Jahr Frau Schneider gab in ihrer Rede einen Rückblick auf das vergangene Jahr, bei dem sie auch kritische Worte fand; der Welt stehen unsichere Zeiten bevor, so Schneider. Ganz aktuell sind die Herausforderungen, welche die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes mit sich bringen. Dies bedingt auch Umstrukturierungen in der Pro Seniore. Frau Schneider gab in ihrer Rede einen Rückblick auf Änderungen in der Residenz, u.a. stellte sie den Residenzleiter für den Pflegebereich, Herrn Johann Becker, vor. Als Ausbildungsbetrieb hat sich die Residenz gut etabliert, zur Zeit lernen neun Auszubildende den Beruf des Altenpflegers. Mit Hilfe einer Dia-Show gab Frau Schneider einen Eindruck über die zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen, die 2016 stattfanden. Zum Ende ihrer Rede bedankte sich die Residenzleiterin noch bei den zahlreichen Dienstleistern, die mit der Residenz zusammen arbeiten. Ein großes Lob und Dankeschön ging auch an die Pflegemitarbeiter, die, so Schneider: tagtäglich in liebevoller Arbeit und Geduld die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner erfüllen. Beim anschließenden Buffet serviert vom Brauhaus Meisenheim, konnten sich die Vertreter der Verbandsgemeinde mit den Hausärzten, Mitarbeitern der Rettungswache, Vertretern der Schulen und Kindergarten, den ehrenamtlichen Mitarbeitern, den ambulanten Diensten, der Feuerwehr, der Apotheke und den Mitarbeitern der Residenz angeregt und interessiert austauschen. Selbstbehauptung und Selbstverteidigung Kurs für Frauen Mädchen ab 16 Jahre mit Stefanie Römer Wo: Janusz Korczak Schule, Schulstraße 14, Lauterecken Dauer: insgesamt 4 x 2 Stunden Wann: Di , Uhr Mi , Uhr Di , Uhr Mi , Uhr Kursgebühr: 45 - keine Sportkleidung erforderlich - Inhalt des Kurses: - Aufklärung und Selbstschutz (Täterprofile, Gefahrenorte, Methoden, Zielpersonen usw.) - Vorbeugung (Körperhaltung, Körpersprache, Stimme, Blickkontakt, selbstbewusstes Auftreten usw.) - Selbstbehauptung (auf das Gefühl hören, Grenzen setzen, Nein sagen) - Selbstverteidigung (effektive, leicht erlernbare und zielgerichtete Techniken um den Angreifer von seinem Vorhaben abzubringen. Ziel des Kurses: - Das Erkennen und Einschätzen von Gefahrensituationen - Effektive Verhaltensweisen in Gefahrensituationen - Der richtige Einsatz verbaler Mittel - Konsequentes Verhalten zum Aufzeigen der Grenzen - Das Erkennen der eigenen Fähigkeiten zum selbstbestimmenden und selbstbewusstem Handeln. Anmeldung und weitere Info: Tel Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte

11 Rundschau Ausgabe 3/2017 Förderverein Aschbach Prunksitzung - Kartenvorverkauf Samstag, 11. Februar 2017, ab 20:11 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr Preis: 7,- Euro Kartenvorverkauf am Sonntag, von 18:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Aschbach oder telefonisch bei Manuela Kolter Tel / Viel gute Laune und super Stimmung sind wie immer garantiert. Auf euer Kommen freut sich der Förderverein Aschbach e.v.! Landfrauen Cronenberg Montag, um Uhr, Gemeindehaus Kreativ Kurs Shabby Chic - aus alt mach neu Ref. Frau Schreck Alle Gerichte mit Sauerkraut und Brot. Vorbestellung: 06364/496. Schlachtfest in Ginsweiler am auf dem Dorfplatz ab Uhr Bratwurst - Leberknödel - Wellfleisch - Schlachtplatte. Krankenpflegeverein Grumbach/Herren-Sulzbach Der Krankenpflegeverein Grumbach/Herren-Sulzbach lädt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zum , um 19:00 Uhr ins Bürgerhaus in Herren-Sulzbach ein. In dieser Versammlung werden nur der/die Schriftführer/in und der/die 1. Vorsitzende gewählt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Chorgemeinschaft Lauterecken/Heinzenhausen Chorproben Die erste Singstunde der Chorgemeinschaft nach den Weihnachtsferien ist am Freitag, dem 20. Januar 2017 um Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen. Gerade jetzt wäre ein günstiger Zeitpunkt für Neu-Einsteiger. Schauen Sie doch einfach mal bei uns herein. Infos auch unter KV Wilder Haufen Hinzweiler e.v. 22. Prunksitzung Am Samstag, den , findet um 19:11 Uhr die Jubiläumssitzung des Karnevalsverein Wilder Haufen Hinzweiler e.v. unter dem Motto Hinzweiler Hilau - 22 Jahre Narrenschau statt. Karten hierfür gibt es am Sonntag, 22. Januar 2017 von Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler. Eventuelle Restkarten danach unter Auf euer Kommen freut sich der Karnevalsverein Wilder Haufen. Obst- u. Gartenbauverein 1995 Hinzweiler e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 27. Januar 2017, 19:00 Uhr im Sportheim Hinzweiler Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Tätigkeitsbericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Änderung der Satzung - 2 Zweck des Vereins - Punkt 5: Verwendung des Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins 7. Neuwahl eines Ausschussmitglied/Schriftführer (Ersatz für den ausscheidenden Schriftführer) 9. Wünsche u. Anträge Zu dieser Versammlung laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein und bitten um zahlreiches Erscheinen. Für einen Imbiss ist gesorgt. SV Hinzweiler Ehrungen Rita Schnitzer und Henny Gehres wurden vor der wöchentlichen Turnstunde vom Verein für 40 Jahre Mitgliedschaft mit der goldenen Vereinsnadel ausgezeichnet. Beide gehören zum kleinen Kreis der Turnerinnen, die seit der Gründung der Turngruppe 1978 auch heute noch aktiv dabei sind. Hohenöller Kappensitzung am Samstag, Für die Kappensitzung am sind nach dem Kartenvorverkauf nur noch wenige Restkarten verfügbar. Info unter 06382/ Markus Fries. Landfrauen Kappeln Mittwoch, um Uhr, DGH Kappeln Präventionsprogramm der Polizei Lauterecken Frauengruppe A, G und 0 treffen sich sowieso am Freitag, den 20. Januar um Uhr am Spielplatz Odenbach zur Winterwanderung. Wäre schön wenn alle Mädels dabei sind, wir werden unsere Termine für 2017 absprechen. Angelfreunde unteres Lautertal Wolfstein Einladung Hiermit laden wir alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den 21. Januar 2017 um 19:00 Uhr in das Hotel Königsberg ( Spiegelsaal ) nach Wolfstein ein. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassenwartes 3. Bericht des Gewässerwartes 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungsantrag der Vorstandschaft 5. Satzungsänderung 6. Ehrungen zur Vereinsmeisterschaft 7. Sonstiges 8. Wünsche und Anträge Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und würden uns freuen, wenn wir zu der Veranstaltung auch Angehörige, Freunde und Bekannte begrüßen dürfen. Wünsche und Anträge zur Jahreshauptversammlung bitte bis spätestens zum 16. Januar 2017 schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Roland Nagel, Am Eisenknopf 4, Wolfstein einreichen. Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unser erster Kochkurs 2017 findet am Freitag, um Uhr im Bürgersaal statt. Thema: Gerichte mit Fenchel Kursleiterin: Fr. Keller Bitte Teller und Besteck mitbringen! Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Interessierte.

12 Rundschau Ausgabe 3/2017 Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Tagesordnung der Jahresversammlung des Krankenpflegevereins am Mittwoch, in der Sozialstation, Schulstr. 10 in Lauterecken. Beginn: Uhr. 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl eines neuen Ausschussmitgliedes 7. Vortrag: Der Krankenpflegeverein, ein Auslaufmodell? 8. Verschiedenes Schützenkreises 1800 Lauterecken Archiv Der Schützenkreis 1800 Lauterecken möchte seine Archivarbeit erweitern. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe. All diejenigen die z. B. Unterlagen, Medaillen, Urkuznden, Dekomente, Bilder, Zeitzungsberivhte usw. insbesondere von den nicht mehr aktiven Schützenvereinen St. Julian, Offenbach-Hundheim, Homberg, Rehborn und Meisenheim besitzen sollten sich mit dem Arhivar Schreck Karl- Ludwig 06304/1469 in Verbindung setzen. Vortrag in Lauterecken Verschwindet die Nacht? Vortrag am über die Auswirkungen der Lichtverschmutzung Sterne sterben aus! Heute kennen die meisten Menschen nur noch den Mond. Wir können davon ausgehen, dass 60 % der heranwachsenden Kinder noch nie die Milchstraße und ihre mysteriöse Schönheit gesehen haben. Das alte Lied Weißt Du wieviel Sternlein stehen? stößt bei immer mehr Menschen auf Unverständnis. Sternlein? Welche Sternlein? Aber was bewirkt das Verschwinden der Nacht. Welche Folgen hat die menschengemachte Lichtverschmutzung für Natur, Mensch und Tier? Darüber berichtet Frau Prof. Dr. Jutta Ströter-Bender, Lehrbeauftragte für Kunst an der Universität Paderborn am 20. Januar 2017 in ihrem Vortrag im Saal des Brauhauses in Lauterecken. Sozialverband VdK Kreisverband Kusel Der Sozialverband VdK Kreisverband Kusel lädt alle Mitglieder am um Uhr in den Pfälzer Hof, Lauterecken, ein. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung/Eröffnung - Beschlussfähigkeit - Genehmigung der Tagesordnung - Wahl eines Vorstandes - Aussprache/Wünsche und Anträge - Fusion mit einem benachbarten Ortsverband PWV Lauterecken Planwanderung Sonntag, Wanderweg: Treffpunkt 10:00 Uhr am Kreuz über Windhof nach Medard - Fischerhütte Wer das nicht kann! oder bei schlechtem Wetter über Fahrradweg oder mit dem Auto. Wegen Essenbestelllung bitte anrufen bei: J. Bühler oder K. Woll Über eure Teilnahme würden wir uns freuen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. PWV Rutsweiler a.d.l. Neben den üblichen Öffnungszeiten an jedem Sonntag ist die PWV- Hütte Rutsweiler auch am Samstag, dem 21. Januar ab Uhr geöffnet. Das Hüttenteam freut sich auf Ihren Besuch. Der Rutsweilerer Carnevalsverein lädt ein zur 56. RCV-Prunksitzung Motto: Hip-Hop Samstag 11. Februar 2017 Beginn: 20:00 Uhr, Einlass bis: 19:30 Uhr Saal Würth, Rutsweiler Kartenvorbestellung bei Markus Rheinheimer ( ) Schäferhundeverein St. Julian Berichtigung: Die Hauptversammlung findet nicht am sondern am um Uhr statt. Landfrauen St. Julian Donnerstag, um Uhr DGH Gumbsweiler Vortrag Frau Zürrlein, Thema: Der Pfälzer Wald - Tiere - Biotope - interessante Plätze vor unserer Haustür Freitag, um Uhr Altenglan - Genussladen VIP-Shopping im Genussladen in Altenglan. Bitte vorher kein Abendessen daheim. Kostenbeitrag: 12,50 p/pers. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Verbindl. Anmeldung bis bei Inge Allmang, Tel Donnerstag, DGH Gumbsweiler Teeverkostung - Teehaus Elsässer, Kaiserslautern mit passendem Essen, Kostenbeitrag p. Pers. 7, Verbindliche Anmeldung bis bei Inge Allmang, Tel Bauernstammtisch Wiesweiler Der Stammtisch findet am Donnerstag, den 19. Januar 2017 um Uhr im Bürgerhaus Wiesweiler statt. Thema: Aktuelles zur Frühjahrsbestellung Referent: Herr Thomas Schoch DLR Westpfalz Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. Der Kreisverband Kusel im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. veranstaltet seine ordentliche Vertreterversammlung am Mittwoch, 1. Februar 2017 ab Uhr im Hotel Reweschnier, Kuseler Str. 1 in Blaubach. Herr Präsident Eberhard Hartelt wird das Hauptreferat Landwirtschaft zwischen Ökonomie und Ökologie halten. Alle Mitglieder des BWV, der Landjugend und der Landfrauen sind zu dieser Veranstaltung recht herzlich eingeladen. Deutsche Landeskulturgesellschaft Nachbarschaft Landeskultur am 9. Februar 2017 Die Deutsche Landeskulturgesellschaft richtet zusammen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, dem Saarpfalz-Kreis sowie der Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz eine Tagung zum Thema Nachbarschaft Landeskultur aus. Eine funktionierende Nachbarschaftskultur ist wesentliche Voraussetzung, um den Herausforderungen, die an unsere Dörfer, unsere Kulturlandschaft und an unseren ländlichen Raum mit seiner Bevölkerung gestellt werden, zu begegnen. In dieser Regionalveranstaltung soll besprochen werden, wie wir die Zukunft des ländlichen Raumes durch eine intakte Nachbarschaftskultur erfolgreich gestalten können. Tagungsort: Landratsamt Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, Homburg. Ev. Arbeitsstelle Nordpfalz Rockenhausen Eigene Stärken entwickeln Wer etwas für die Entfaltung und Stärkung seiner Persönlichkeit tun will, kann dies bei einem Abendseminar am 21. Februar 2017 von Uhr in Rockenhausen trainieren. Unter Anleitung der Kommunikations- und Personaltrainerin Dr. Barbara Wardeck-Mohr sollen Interessierte angeregt werden, eigene Fähigkeiten und Stärken besser kennen und entwickeln zu lernen. Davon werden sie privat und beruflich profitieren. Stichworte des Kurses sind beispielsweise Was will ich, was will ich nicht?, Wie kann ich richtig kommunizieren?, Welche Denkmuster und Denkfallen behindern mich?. Interessierte werden gebeten, sich bis 10. Februar 2017 bei der Ev. Arbeitsstelle Nordpfalz, Rockenhausen, Telefon , anzumelden. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Pflanzenschutz im Ökolandbau und aktuelle Versuchsergebnisse Am Donnerstag, den von Uhr bis Uhr am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe- Hunsrück, Standort Bad Kreuznach (Gebäude D/Aula) Veranstalter: Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland-Pfalz am DLR R-N-H. Themen: Ergebnisse aus Versuchswesen und Praxisnetzwerken: Anbauempfehlungen und Pflanzenschutzhinweise für Leguminosen und Kartoffeln sowie organische Düngung (Cut&Carry) und Hinweise zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des EULLa-Programmes. Diese Veranstaltung ist als Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt. Programm, Veranstaltungsinformationen und Online-Anmeldung unter

13 Rundschau Ausgabe 3/2017 Was gibt es Neues im Weingut Stumpf? Auch im Jahr 2017 gibt es wieder Comedy und Kabarett in Sienhachenbach. Im Rahmen des Kulturprogramms der Ortsgemeinde konnten die beiden Comedians Spitz&Stumpf für einen Auftritt im Gemeindehaus verpflichtet werden. Unter dem Motto Kappeleien zeigen die beiden Pfälzer Kabarettisten am Samstag, ab Uhr (Einlass ab 19:00 Uhr) ihr Können. Der Eintritt beträgt EUR 18,00. Der Kartenverkauf erfolgt über Gabi Klaar, Maiwiese 1a, Sienhachenbach, Tel.: Gruppe für Angehörige Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 25. Januar um Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gospel Inspiration in Meisenheim Am Sonntag, , um Uhr tritt Gospel Inspiration wieder in der Schlosskirche in Meisenheim auf. Die Formation aus 20 Sängerinnen, Sängern und dem Jazz-Pianisten John Hatch hat sich durch zahlreiche Auftritte, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Videoclips und CDs seit 25 Jahren einen Namen gemacht. Mitreißend singen sie traditionelle und moderne Songs und Gospels, gepaart mit Blues-, Jazz-, Rock- und Pop-Elementen. Karten zu 12 Euro (ermäßigt 8 Euro) gibt es in der Buchhandlung Feickert in Meisenheim. Reservierungen sind unter Tel möglich. Studenten und Jugendliche haben freien Eintritt. Nach der Ausbildung zur Fachhochschulreife oder zum Abitur Nach der Ausbildung zur Fachhochschulreife oder zum Abitur und Wie geht es weiter nach dem Qualifizierten Sekundarabschluss I? Für diese Fragen findet eine Infoveranstaltung am Donnerstag, den 26. Januar 2017 um Uhrder Berufsbildenden Schule TGHS Bad Kreuznach statt. Anmeldefrist für die Aufnahme im Schuljahr 2017/18: Bis 01. März Das Sekretariat erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Anmeldeformulare sind unter und im Sekretariat erhältlich. Am findet eine Veranstaltung zu: Ausbildung Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in Die Berufsbildende Schule TGHS, Ringstraße 49, Bad Kreuznach informiert am Samstag, den 28. Januar 2017 ab 11:00 Uhr im Raum 051 über attraktive und kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten für Berufstätige in der Abendschule. Allgemeine Nachrichten Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich fast immer (VZ-RLP / ) Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter. Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m 2 K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von 8 bis 10 Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.

14 Rundschau Ausgabe 3/2017 Plakate für Ihr Schaufenster / Event 10 Plakate DIN A2 16, 99 inkl. Versand und MwSt. 100g/m², 4/0-farbig, matt Weitere Informationen unter Preise gelten bei druckfertigen Daten, die per Onlinebestellung übermittelt werden -flyerdruck.de LINUS WITTICH Medien KG Postfach Forchheim info@lw-flyerdruck.de

15 Rundschau Ausgabe 3/2017 ReisepoRtal Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Qualitative Couchgarnituren Rundecken - TV-Sessel - Matratzen, alles stark reduziert und sofort erhältlich. Möbelmarkt GmbH Marktstr. 2, Fischbach, Tel.: / Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr und Sa Uhr Riemann s Äpfelverkauf Frisch aus dem Alten Land aus integriertem Anbau direkt vom Erzeuger. Wir garantieren für beste Qualität kommen Sie, es lohnt sich! Verkauf am Freitag, den 20. Januar 2017 Topaz...10 kg = Elstar...9,5 kg = Jonagold, Boskoop, Fuji, Braeburn kg = Birnen... 2,5 kg = 3.00 Heide-Kartoffeln (Sorte Belana)... 12,5 kg = Uhr Rothselberg, Schule Uhr Wiesweiler, Feuerwehr Uhr Kaulbach, Bushaltestelle Uhr Offenbach-Hundheim, Sparkasse Uhr Wolfstein, Rathausplatz Uhr Glanbrücken, Feuerwehr Uhr Lohnweiler, Kirche Uhr St. Julian, Sportklause Uhr Lauterecken, Verbandsgemeinde Obstbau Riemann, Jork, 04162/5291 Nächster Verkauf am 17. Februar 2017 Wir sind eines der zentralen Druckhäuser der Wittich Medien Gruppe. Mit 13 Verlagen sind wir als Marktführer für Bürger- und heimatzeitungen in 12 Bundesländern und in Österreich tätig. Die herstellung und der Vertrieb von Amts- und Mitteilungsblättern für Kommunen, Bürger und Unternehmen ist unser Know-how. Mit unseren Dienstleistungen sind wir bestens im Medienmarkt aufgestellt. ihr Arbeitsplatz auf Youtube Willkommen bei LINUS WITTICH Für unser Druckhaus mit ca. 90 Mitarbeitern am Standort in Föhren bei trier suchen wir zum nächstmöglichen termin eine/n Produktionsleiter/in. Die Stelle wird neu geschaffen, um die Organisation an das bestehende Wachstum und für die Aufgaben der Zukunft anzupassen. Produktionsleiter (m/w) Verantwortungsbereiche: > die komplette Prozesskette vom Dateneingang bis zum Endprodukt > CTP / Rollendruck / Einstecktechnik / Sammelhefter / sonstige Peripherie Anforderungsprofil: Organisations- und Kommunikationstalent Sie haben bereits erste Führungserfahrungen gesammelt Hohes persönliches Engagement und Spaß an Leistung Zielstrebig und umsetzungsstark bei Veränderungsprozessen Motivator und Kümmerer Gutes fachliches Wissen und Technikaffinität Wir bieten: Beschäftigung bei einem starken Marktführer in seinem Segment Einen Betrieb mit neuester Technik und Infrastruktur Großen Freiraum zur persönlichen Entwicklung Ein sehr vielfältiges Aufgabengebiet in einem handlungsschnellen Unternehmen Arbeiten/Leben in einer sehr attraktiven Ferienregion Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen bei Druckhaus WIttIch KG, Europa-Allee 2, Föhren, z. hd. herrn trossen oder per Mail an: personal-dhw@wittich-foehren.de Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

16 Rundschau Ausgabe 3/2017 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Rinderbraten vom Bug -Buglende, Mittelbug oder dicker Bug- 7,45 Euro/kg Rinderrouladen 9,45 Euro/kg Rinderbeinscheiben -frisch oder TK- 4,45 Euro/kg Danziger Straße Weilerbach Diese Woche: frisches Lammfleisch! VOR-ORT-VERKAUF Angebot gültig vom Solange Vorrat reicht! Mehr Infos: Öffnungszeiten: Do und Fr: Uhr, Sa: 9-13 Uhr Steuererklärung? Kein Problem. Verschenken Sie kein Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Rückzahlung! Eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Im Rahmen einer Mitgliedschaft berät Sandra Köhler Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften und erstellt dann die Einkommensteuererklärung. Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.v. Beratungsstellenleiterin Sandra Köhler Hauptstr Nußbach Tel Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Trippstadt, Hauptstr. 70a KL, Richard-Wagner-Str. 25 Wildzerlegebetrieb Bernd Balder Hauptstraße Medard Wildverkauf nach tel. Absprache Telefon: Für jeden Abfall den passenden CONTAINER Sie suchen den passenden Container für: Bauschutt Baustellenabfall Entrümpelung Renovierung Großputz Haushaltsauflösung Grünabfälle Altholz Elektroschrott Folie Hartkunststoffe Papier Sonderabfälle Speisereste Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide Mehlingen Telefon info@jakob-becker.de probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige Sei auch Du herzlichst willkommen! KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's

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