Hinweis für die Mandatsträger der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Derzeit sind nachfolgende Sitzungen geplant:

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1 Rundschau Mittwoch, 1. Februar 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 5/2017 Hinweis für die Mandatsträger der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Derzeit sind nachfolgende Sitzungen geplant: Mittwoch, Dienstag, Uhr Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss Uhr Werksausschuss in Lauterecken in Lauterecken oder Wolfstein Mittwoch, Donnerstag, Uhr Haupt- und Finanzausschuss in Lauterecken Uhr Schulträgerausschuss in Wolfstein Montag, Mittwoch, Uhr Bau- und Umweltausschuss in Wolfstein Uhr Verbandsgemeinderat in Wolfstein Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde St. Julian sucht für ihren 5-gruppigen Kindergarten zum eine/n Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung in Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Std./Woche). Die Stelle ist befristet bis zum Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens zu richten an: Kindertagesstätte St. Julian z. Hd. Frau Susanne Weber An der Lenschbach St. Julian kindergarten@sankt-julian.de Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Kurs für Frauen Selbstbehauptung und Selbstverteidigung mit Stefanie Römer für Frauen und Mädchen ab 16 Wo: Janusz Korczak Schule, Schulstraße 14, Lauterecken Dauer: insgesamt 4 x 2 Stunden Wann: Di , Uhr Mi , Uhr Di , Uhr Mi , Uhr Kursgebühr: 45 - keine Sportkleidung erforderlich - Inhalt des Kurses: - Aufklärung und Selbstschutz (Täterprofile, Gefahrenorte, Methoden, Zielpersonen usw.) - Vorbeugung (Körperhaltung, Körpersprache, Stimme, Blickkontakt, selbstbewusstes Auftreten usw.) - Selbstbehauptung (auf das Gefühl hören, Grenzen setzen, Nein sagen) - Selbstverteidigung (effektive, leicht erlernbare und zielgerichtete Techniken um den Angreifer von seinem Vorhaben abzubringen. Ziel des Kurses: - Das Erkennen und Einschätzen von Gefahrensituationen - Effektive Verhaltensweisen in Gefahrensituationen - Der richtige Einsatz verbaler Mittel - Konsequentes Verhalten zum Aufzeigen der Grenzen - Das Erkennen der eigenen Fähigkeiten zum selbstbestimmenden und selbstbewussten Handeln. Anmeldung und weitere Info: Tel Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte

2 Rundschau Ausgabe 5/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 5/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 1. Februar 2017 Ausgabe 5/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz ) *! + *!,! -! = & # "#$%&' % $ # $ $ $! # $( * % *! $. /0&&102/&3$ # (!! 9 B C@ B ( CC B ( A B C B :: B DA@ C B 1 19 ( 11 B ( 1: B 9C B DA B B -! $ &/4&/4/&35 &/4&04/&35 * / / 3 " '$ ) $, # % - 50 (/! (F AF:: / CF::. * 6 / ( - # $ # 8 ( / $ C( - 1E@ 5&*) ( ( C:A ) : :/C6 ;! * 8 9 ( 9 C * $ $ " ) # # ( - = >$$ ) # # $ = * / 3 " '$ 5 ' F # / '$ ( '( 6 # H>$$ ) # I $ ( ( 6! 7 *! 8 4! 34 9 : ; : * < /#: $$1%0 ; /4 6 7 =! > >! 48? = $ 4 6 * * # Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, sehr geehrte Erbbauberechtigte, im Rahmen eines landesweiten Programms werden im Zuge von technischen Arbeiten zur Führung und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters die Flächenangaben der Flurstücke innerhalb der Gemarkungen überprüft. Beim Vergleich der neu ermittelten Flächen mit den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen amtlichen Flächen kommt es in vielen Fällen zu Abweichungen in der Flächengröße. Warum ist das so? Die geometrische Form eines Flurstücks geht auf die so genannte Urvermessung - die erstmalige Vermessung eines Flurstücks Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts - zurück. Die damaligen Vermessungen dienten in erster Linie dazu, möglichst schnell eine Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Messmethodik, technische Ausstattung und Sorgfalt bei der Erhebung sind nicht mit der Genauigkeit und Zuverlässigkeit heutiger Vermessungs- und Flächenermittlungsverfahren zu vergleichen. Die damals aus der Katasterkarte und ggf. aus Vermessungszahlen abgeleiteten Flächenangaben sind aus diesen Gründen mit Ungenauigkeiten behaftet, insbesondere dann, wenn zwischenzeitlich keine neueren qualitätsverbessernden Maßnahmen (Vermessungen) stattgefunden haben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen in Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2000 in der jeweils gültigen Fassung) sind wir verpflichtet, unrichtige bzw. ungenaue Flächenangaben zu berichtigen, wenn die zulässige Toleranz überschritten wird und die neu ermittelte Fläche zweifelsfrei richtiger (zuverlässiger) als die bisherige Angabe ist. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich durch die Flächenberichtigung nichts an den Grenzen des Flurstücks in der Örtlichkeit ändert. Es wird lediglich die alte Flächenangabe durch eine neue (exaktere Berechnung) ersetzt. Soweit sich bei den Neuberechnungen abweichende Ergebnisse von den bisherigen Flurstücksgrößen ergeben, werden die neuen Flurstücksflächen den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten in Form einer ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich bekannt gegeben. Fragen zu der Maßnahme werden Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne beantworten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz Elektro- und EDV-Arbeiten Verwaltungsgebäude am Standort Wolfstein Öffentliche Ausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein schreibt folgende Maßnahme öffentlich aus: Elektro- und EDV-Arbeiten Verwaltungsgebäude am Standort Wolfstein; Elektroarbeiten Der vollständige Bekanntmachungstext der Öffentlichen Ausschreibung ist im Submissionsanzeiger, Hamburg (Fax 0 40/ ), im Subreport, Köln (Fax 02 21/ ), bei bi medien GmbH, Kiel (Fax 04 31/ ) sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter Aktuelles veröffentlicht. Er kann kostenlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 2, Schulstr. 6a, Lauterecken, Tel / , Fax 06382/ oder per bei info@ vg-lw.de angefordert werden. Lauterecken, den In Vertretung: gez. Müller, Müller, Erster Beigeordneter Essweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 9. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Im Eck 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Eßweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Verabschiedung Peter Gilcher 3. Baumfällarbeiten 4. Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl Ortsbürgermeister, bzw. weitere Vorgehensweise 5. Kinderfasching am ; Organisation 6. Anfragen und Auskünfte Monika Riesinger, Erste Beigeordnete

4 Rundschau Ausgabe 5/2017 Hefersweiler Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neufassung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Am Kreuz (Talstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB Der Ortsgemeinderat von Hefersweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Neufassung mit Erweiterung des Bebauungsplans Am Kreuz (Talstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß 13a beschlossen. Der Bebauungsplan zur Neufassung mit Erweiterung des Bebauungsplans Am Kreuz (Talstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Gegenstand der vorgesehenen Neufassung des Bebauungsplans ist - die Ausräumung des Rechtsfehlers der fehlenden Ausfertigung des Teilbebauungsplanes Am Kreuz, Änderungsplan I mit Erweiterung aus dem Jahr 1982; - die Anpassung (Aktualisierung) und teilweise Lockerung der Gestaltungsvorschriften des Teilbebauungsplanes Am Kreuz, Änderungsplan I mit Erweiterung, aus dem Jahr 1982 (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) entsprechend der heutigen Erfordernisse und Entwicklungsziele für die Gestaltung des Ortsbildes und der Erfordernisse der Nutzung regenerativer Energieformen und des Klimaund Wärmeschutzes und - eine Arrondierung des Plangebietes durch Schließung der Lücke zwischen dem Anwesen Talstraße 53 und dem Friedhof. Dieser Bereich kann einer Bebauung zugeführt werden, ohne dass es für die Erschließungsanlagen finanzieller Aufwendungen oder Eingriffen in Natur und Landschaft bedarf. Eine Bebauung dieses Bereiches folgt damit den Planungsgrundsätzen des Kosten sparenden Bauens ( 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) und des schonenden Umgangs mit Grund und Boden ( 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Art der baulichen Nutzung ist als Mischgebiet (MI) im Sinne des 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Neufassung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Am Kreuz im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB erfasst den räumlichen Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Am Kreuz, Änderungsplan I mit Erweiterung, aus dem Jahr 1982 sowie als Erweiterungsfläche einen Teilbereich des Grundstückes Flurstück Nr Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Flurstück Nr. 214/4, 215, 216, 232/21, 217, 218/3, 219, 220, 221, 232/18, 1688/1, 249, 248, 247/1, 247, 246, 245, 244/1, 244/3, 242/1, 241 und 240 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 232/33, 232/28 (L Talstraße), 232/38 und 239 der Gemarkung Hefersweiler. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer weiteren Konkretisierung und eventuellen Änderung bzw. Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren. Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Neufassung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Am Kreuz (Talstraße) ergibt sich aus dem Erfordernis, - rechtliche Fehler des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1982 (u.a. fehlende Ausfertigung) auszuräumen; - die teilweise längst überholten Gestaltungsvorschriften (bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) an die heutigen Erfordernisse und Zielvorstellungen der Gestaltung des Ortsbildes anzupassen und auf diesem Wege unter anderem aktuelle Erfordernisse des Klima- und Wärmeschutzes zu berücksichtigen. - durch Schließung der Lücke zwischen dem Anwesen Talstraße 53 und dem Friedhof die Ortsbebauung abzurunden und dadurch in ökologisch und ökonomisch sinnvoller Weise neue Bauflächen zu schaffen. Gemäß 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Dieser Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Hefersweiler, den Für die Ortsgemeinde Hefersweiler: gez. Degen Degen, Ortsbürgermeister

5 Rundschau Ausgabe 5/2017 Hohenöllen Bekanntmachung Am Montag, den 6. Februar 2017, 19:00 Uhr, findet in der Neuen Schule Hohenöllen, Vordergasse 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hohenöllen statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 2. Einwohnerfragestunde 3. Forstwirtschaftspläne Vorstellung des neuen Gemeindearbeiters 5. Anschaffung von Arbeitsgeräten für Bauhof 6. Ausbau Neue Schule 7. Breitbandausbau im Landkreis Kuselhier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 8. Abschluss einer Veranstalterversicherung 9. Informationen, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil 10. Grundstücksangelegenheiten; Übertragung Gelände Sportverein 11. Grundstücksangelegenheit, Ankauf von Flurstücken III. Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse I.V. Hans Jürgen Reule, Erster Beigeordneter Offenbach-Hundheim Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für die Haushaltsjahre 2017/2018 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen Offenbach-Hundheim, den gez. Dr. Alt, Ortsbürgermeister Pfanfeststellungsverfahren für die B 420, Ausbau der Ortsdurchfahrt Offenbach-Hundheim Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Offenbach beansprucht. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 14. Februar 2017 bis 13. März 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Dienstgebäude Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein in Zimmer 214, 1. OG während der Dienststunden von: Montag bis Freitag bis Uhr Montag bis Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der lnhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 14. Februar 2017 auch auf der lnternetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik Aufgaben/ Planfeststellung zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der lnhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können gemäß 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Stellungnahme zu dem Plan abgeben. Die Einwendungen und die Stellungnahmen sind zur Vermeidung des Ausschlusses bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens Montag, den 27. März 2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring in Koblenz oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken sowie am Dienstort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein einzureichen. Einwendungen und Stellungnahmen können auch in elektronischer Form durch mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an lbm@poststelle.rlp.de eingereicht werden. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. der Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels. Die Einwendungen gegen das Vorhaben müssen den Namen und die Anschrift des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. lnteresse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke zu benennen. Mit Ablauf der oben genannten Frist sind gemäß 73 Abs. 4 S. 3 und S. 5 VwVfG Einwendungen ebenso wie Stellungnahmen der Vereinigungen ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf Schutzgüter gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG von der Auslegung des Planes. 3. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden gegebenenfalls mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben in einem Termin erörtert, der dann noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Planfeststellungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: LINUS WITTIch Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

6 Rundschau Ausgabe 5/2017 Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Das Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Veränderungssperre nach 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast gem. 9 a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu. Relsberg Bekanntmachung Am Mittwoch, den 8. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet in der Dorfgemeinschaftshalle, Hauptstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Relsberg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne Fortschreibung der Dorferneuerung 4. Neubau Feuerwehrhaus 5. Abschluss von Elementarschadenversicherungen für die gemeindeeigenen Gebäude 6. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 7. Getränkeliefervertrag mit Brauerei Bischoff 8. Anfragen und Auskünfte Jürgen Werner, Ortsbürgermeister Wolfstein Bekanntmachung Am Montag, den 6. Februar 2017, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel 3. Anschaffung eines neuen Kranzes für den Maibaum 4. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 5. Grundstücksangelegenheit 6. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal Bekanntmachung Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Unteres Glantal für das Wirtschaftsjahr 2017 wird nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde nachstehend bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2017 in der Zeit vom 1. Februar bis einschließlich 10. Februar 2017 in den Diensträumen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Bürgerbüro, Schulstraße 6a in Lauterecken und Bürgerbüro, Bergstraße 2 in Wolfstein, während der Dienstzeiten (Montag - Freitag von Uhr bis Uhr, Montag - Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt ist. Lauterecken, den 25. Januar 2017 gez. Hans L. Altes Hans L. Altes, kaufm. Werkleiter Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Unteres Glantal für das Wirtschaftsjahr 2017 vom Die Verbandsversammlung hat aufgrund des 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. mit 95 der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird: 1 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wird im Erfolgsplan bei den Erträgen und Aufwendungen auf und im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt Euro Euro 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 EUR. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Der Zweckverband erhebt nach 8 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die von den Mitgliedern in folgender Höhe angefordert wird: Betriebskosten- Zinsumlage Tilgungsumlage Bauumlage Umlage Abrechnung Zahlungs- Verbandsgemeinde umlage insgesamt 2015 anforderung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR VG L.-W., Bereich Lauterecken , ,00 VG L.-W., Bereich Wolfstein , ,00 VG Altenglan , ,00 Zusammen , ,00 Lauterecken, den Stellv. Verbandsvorsteher gez. Roger Schmitt Roger Schmitt Finanzamt Kusel-Landstuhl Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176) - der Gemarkungen: Hoppstädten Rothselberg, flurbereinigter Gemarkungsteil werden in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Finanzamts Kusel - Landstuhl, Trierer Straße 46, Kusel, Zimmer 24, während der Dienststunden von 09:00 bis 12:00 Uhr von 13:30 bis 15:30 Uhr offengelegt. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben. Um telefonische Terminvereinbarung unter der Durchwahl wird gebeten. Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

7 Rundschau Ausgabe 5/2017 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnung zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist. Bei der Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist. Die Vorsteherin des Finanzamts Marion Wolf Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schuleinschreibung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2017/2018 Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Einen einheitlich festgesetzten Stichtag bezüglich des Geburtsdatums gibt es nicht mehr! Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, ein evtl. Sorgerechtsnachweis sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahrkarte benötigen, muss ein Passbild mitgebracht werden. Das anzumeldende Kind muss zur Anmeldung mitkommen. Zu den nachfolgenden Terminen können Kinder, die nach dem geboren sind, in der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Anmeldetermine unserer Grundschulen: Königslandgrundschule Jettenbach Austraße 25, Jettenbach Tel.-Nr /415288, koenigsland-gs@t-online.de Der Schulbezirk der Königslandgrundschule Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal und Rothselberg. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Freitag, von 08:00 bis 10:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per an. Jettenbach, den gez. Karin Rothhaar, Rektorin Grundschule Lauterecken Schulstr. 14, Lauterecken Tel.-Nr /8309, Fax: 06382/403495, GS.Lauterecken@t-online.de Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis statt. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin für den o.g. Zeitraum. Lauterecken, den gez. Nadine Müller, Schulleiterin Grundschule Nußbach Schulstr. 14, Nußbach Tel.-Nr /433, gsnussbach@t-online.de Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskirchen sowie aus dem Bereich der VG Rockenhausen die Ortsgemeinden Seelen, Reichsthal und Rathskirchen. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Mittwoch, d von 11:30 bis 12:30 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per an. Nußbach, den gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleitung Grundschule St. Julian In der Lenschbach 2, St. Julian Tel.-Nr /334, Fax: 06387/ , gs-st-julian@t-online.de Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Ortsgemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, Offenbach- Hundheim, St. Julian und Wiesweiler. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet im Zeitraum vom 14. bis 28. Februar 2017 statt. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin für den o.g. Zeitraum. St. Julian, den gez. Simon Rühmann, Rektor Grundschule am Königsberg in Wolfstein Im Tauchental 18, Wolfstein Tel.-Nr / , GrundschuleWolfstein@t-online.de Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg und Rutsweiler/L.. Die Einschreibung der Kann-Kinder findet am Donnerstag, in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per an. Wolfstein, den gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Arbeitslos? Auswirkungen auf die Rente Wann bei Arbeitslosigkeit Rente gezahlt wird, was bei Sperrzeiten und Ruhenszeiten zu beachten ist oder wie sich Minijobs auswirken - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 8. Februar um 17:30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 9. Februar um 17:00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts-und Beratungsstelle, Schubertstraße 17a. Finanzamt Kusel-Landstuhl Steuererklärung 2016 Steuerbescheide ab März möglich Gesetzliche Fristen für Arbeitgeber und Finanzdienstleister enden erst Ende Februar Die Finanzämter können in der Regel frühestens im März die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr versenden. Grund sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst Ende Februar eines Jahres zur Verfügung. Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen die Einkommensteuererklärungen erst ab März eines Jahres endgültig bearbeiten, so dass die ersten fertigen Steuerbescheide frühestens ab Mitte März im heimischen Briefkasten landen. Die Finanzämter bitten darum, von persönlichen und telefonischen Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen, um die Steuererklärungen zügig bearbeiten zu können. Bundeswehr Schießzeiten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder in der 06. Kalenderwoche Wochentag Datum Tagschießen Nachtschießen Luftwaffeneinsatz Montag :00-15:45 / 08:00-15:45 Dienstag :00-15:45 / 08:00-15:45 Mittwoch :00-15:45 20:00-24:00 08:00-15:45 Donnerstag :00-15:45 20:00-24:00 / Freitag :00-12:00 / / Samstag / / / Sonntag / / /

8 Rundschau Ausgabe 5/2017 Ende des amtlichen Teils Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Neue Telefonnummer im Jugendbüro Wolfstein Ab sofort ist das Jugendbüro Wolfstein unter der neuen Telefonnummer 06304/ zu erreichen. Grundschule Lauterecken An der Grundschule Lauterecken können Schulabgänger ab ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) - bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Es bietet die Möglichkeit, sich für die Gesellschaft einzusetzen und die eigene Biografie zu bereichern. Das FSJ ist gedacht für junge Menschen, die Lust auf neue Erfahrungen und Interesse an der praktischen Arbeit mit Menschen haben, und die sich auf eine Mitarbeit im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich verantwortlich einlassen wollen. Es dauert in der Regel ein Jahr (mindestens 6 Monate) und schließt 25 Bildungstage, die über das Jahr verteilt in Form von ein- und mehrtägigen Seminaren verpflichtend angeboten werden, mit ein. Unter anderem wird dieses FSJ zum Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt. Bei einigen Studiengängen wird die Zeit auch als Wartezeit anerkannt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit und keine Ausbildung. Die Freiwilligen werden als zusätzliche Hilfskräfte neben den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb beziehen sie auch kein Gehalt. Es werden jedoch folgende Leistungen im FSJ gewährt: - Monatliches Taschengeld, das in seiner Höhe je nach Träger variiert - Sozialversicherungsleistungen - In der Regel 26 Tage Jahresurlaub - Anrecht der Eltern auf Kindergeld - Abschlussbescheinigung und i.d.r. ein Zeugnis oder Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten Wenn Ihr Interesse an einem FSJ habt, meldet euch bei uns. Kontaktdaten: Grundschule Lauterecken, Schulstr. 14, Lauterecken, Tel.: 06382/8309 oder 06382/ , Fax: 06382/403495, GS.Lauterecken@t-online.de. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Jugendbüro Wolfstein - Lauterecken, den Nadine Müller, Rektorin Wir gratulieren Geburtstag Karl Stift Relsberger Straße Hefersweiler Geburtstag Helga Wolf Mühlacker Lohnweiler Geburtstag Irmgard Mehler Talstraße Heinzenhausen Geburtstag Heinrich Baldauf Vordergasse Hohenöllen Geburtstag Johann Kahlenberg Hauptstraße Odenbach Geburtstag Peter Fritz Windhofstraße Lauterecken Geburtstag Peter Scherer Hauptstraße Lauterecken Geburtstag Werner Braun Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Edgar Borger An der Steinreiß Deimberg Geburtstag Edgar Rheinheimer Hauptstraße Sankt Julian Diamantene Hochzeit Lilli und Karl Becker Schillerstraße Lauterecken Goldene Hochzeit Edith und Otmar Schneider Meisenheimer Straße Hoppstädten Geburtstag Hilde Leppla An den Mühlen Glanbrücken Geburtstag Elfriede Grünewald Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Magdalena Rheinheimer Hauptstraße Sankt Julian Geburtstag Robert Winicker In den Steinwiesen Wolfstein Geburtstag Hildegard Zäuner Frankelbacher Weg 16b Kreimbach Kaulbach Geburtstag Dina Scherer Am Wartenwald Rothselberg Geburtstag Willi Zinßmeister Hauptstraße Einöllen Geburtstag Hilda Edinger Kirchhofstraße Odenbach Geburtstag Egon Christmann Dellerweg Hohenöllen Geburtstag Wilhelm Lenz Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Thea Winicker In den Steinwiesen Wolfstein Geburtstag Hilde Graf Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Helmut Allmang Woogstraße 20, Sankt Julian OT Gumbsweiler Diamantene Hochzeit Wilhelmine und Werner Hauptstraße Reipoltskirchen Troubal Geburtstag Frieda Wölki Ingweilerhof Reipoltskirchen Goldene Hochzeit Klara und Reiner Bartl Kapellenweg Kreimbach Kaulbach Geburtstag Anneliese Breit Hauptstraße Langweiler Geburtstag Wilma Nagel Kirchgasse Lauterecken Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein In Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter

9 Rundschau Ausgabe 5/2017 Grundschule St. Julian Achtung Schulabgänger aufgepasst! An der Grundschule St. Julian können Schulabgänger ab ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) - bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Es bietet die Möglichkeit, sich für die Gesellschaft einzusetzen und die eigene Biografie zu bereichern. Das FSJ ist gedacht für junge Menschen, die Lust auf neue Erfahrungen und Interesse an der praktischen Arbeit mit Menschen haben, und die sich auf eine Mitarbeit im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich verantwortlich einlassen wollen. Es dauert in der Regel ein Jahr (mindestens 6 Monate) und schließt 25 Bildungstage, die über das Jahr verteilt in Form von ein- und mehrtägigen Seminaren verpflichtend angeboten werden, mit ein. Unter anderem wird dieses FSJ zum Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt. Bei einigen Studiengängen wird die Zeit auch als Wartezeit anerkannt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit und keine Ausbildung. Die Freiwilligen werden als zusätzliche Hilfskräfte neben den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb beziehen sie auch kein Gehalt. Es werden jedoch folgende Leistungen im FSJ gewährt: - Monatliches Taschengeld, das in seiner Höhe je nach Träger variiert - Sozialversicherungsleistungen - In der Regel 26 Tage Jahresurlaub - Anrecht der Eltern auf Kindergeld - Abschlussbescheinigung und i.d.r. ein Zeugnis oder Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten Wenn Ihr Interesse an einem FSJ habt, meldet euch bei uns. Kontakt: Grundschule St. Julian, In der Lenschbach 2, St. Julian, Tel.: 06387/334, Fax: 06387/ , gs-st-julian@tonline.de homepage: St. Julian, den Simon Rühmann, Rektor Aschbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Ortsbürgermeister verpflichtet nach dem Rücktritt von Carsten Keller das neue Ratsmitglied Mario Fröhlich per Handschlag. Breitbandausbau im Landkreis Kusel; hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandausbau auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access.NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Heinzenhausen Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt die Erste Beigeordnete Sonja Wolke, Im Flur 5, Tel /1364, die Amtsgeschäfte. Kreimbach-Kaulbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Verkehrssicherungspflicht bezüglich atypischer Gefahren im Wald. Der Revierförster informiert über Inhalt und Umfang der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Gemeindewalds. Insbesondere werden Aspekte atypischer Gefahren erörtert. Ein Beschluss ist nicht erfolgt. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende für den Gemeindespielplatz. Breitbandausbau im Landkreis Kusel; hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access. NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Finanzielle Unterstützung der Vereine Der Ortsbürgermeister informiert darüber, dass der Männergesangverein und der Frauenchor finanzielle Unterstützungen erhalten. Ebenfalls liegen von verschiedenen Vereinen Anträge auf eine Jahreszuwendung vor. Der Gemeinderat beschließt, dass der Schützenverein, der Tischtennisverein und der Sportverein eine Zuwendung erhalten. Erlebnistag Autofreies Lautertal Wegen Straßenbauarbeiten in Hirschhorn und Otterbach hat der Landkreis Kusel den Erlebnistag Autofreies Lautertal abgesagt. Da viele örtliche Vereine von dem Erlebnistag wirtschaftlich profitieren, wird daher angeregt, eine abgeschwächte Variante unter Einbeziehung der nördlich von Hirschhorn gelegenen Talgemeinden durchzuführen. Der Ortsbürgermeister erhält den Auftrag, diese Variante auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene anzuregen. Die Verbandsgemeinde wird dabei um Unterstützung gebeten. Langweiler Aufruf an Hundebesitzer In den vergangenen Wochen sind wieder vermehrt Beschwerden über Hinterlassenschaften von Hunden vorgebracht worden. Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde auf Gehwegen, Grünstreifen, landwirtschaftlichen Flächen und in Vorgärten koten. Das ist nicht nur ekelerregend, sondern gesundheitsgefährlich! Für alle Hundehalter gilt: Hundekot ist Abfall - zu dessen Beseitigung der Hundehalter verpflichtet ist. Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb der geschlossenen Ortschaft ausführt, hat die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. Also: Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen! Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde, oder Ihrer Mitmenschen, den Kot Ihres Hundes zu beseitigen. Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Gemeinde Langweiler Berthold Janß, Ortsbürgermeister Lauterecken Aus der Stadtratssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Stadtrat beschließt die Annahme von diversen Spenden.

10 Rundschau Ausgabe 5/2017 Merzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, ein gemeindeeigenes Waldgrundstück zur besonderen Nutzung einem Dritten zu überlassen. Forstwirtschaftspläne 2017 Die Ortsbürgermeisterin erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Dorferneuerung; weitere Vorgehensweise Die Ortsbürgermeisterin berichtet über eine Seminarteilnahme mit Schwerpunkt Dorferneuerung. Bei dem Neujahrsempfang sollen erste Informationen weitergegeben und die Einwohner für diese Sache sensibilisiert werden. Danach ist eine Informationsveranstaltung beabsichtigt. Weiterhin sollen zwei noch zu bestimmende Planungsbüros nach Absprache ihre Konzepte vorstellen. Danach sind die eventuell erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Jugendvertretung; Information Es waren keine Jugendvertreter zur Sitzung erschienen. Zur nächsten Sitzung soll daher ausdrücklich eingeladen werden. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Herren-Sulzbach Samstag, den Uhr Kappeln, Gottesdienst Sonntag, den Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Sitzung des Presbyteriums (Jugendheim) Sonntag, Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hinzweiler (Dorfgemeinschaftshaus) Uhr Abendmahlsgottesdienst in Hundheim Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Präparandenstunde Mittwoch, Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Seniorenkreis (Jugendheim) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, Darstellung des Herrn - weiß - (Lichtmess) Welttag des gottgeweihten Lebens 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Hochamt Freitag, Herz Jesu-Freitag Hl. Ansgarhl. Blasius - rot - Ab 09:00 Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier mit Aussetzung und sakramentalem Segen. Im Anschluss auch die Spendung des Blasiussegens. Sonntag, Sonntag im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde. Im Anschluss Spendung des Blasiussegens. 10:30 Uhr Kaulbach sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde. Im Anschluss Spendung des Blasiussegens. Danach findet der Kirchenkaffee statt. 14:00 Uhr Lauterecken sonntägliche Eucharistiefeier in polnischer Sprache Im Anschluss Spendung des Blasiussegens. Eine halbe Stunde vor der Messe besteht die Gelegenheit zur Beichte (Pfr. Stankiewicz). 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde. Im Anschluss Spendung des Blasiussegens. Montag, hl. Paul Miki und Gefährten - rot - Märtyrer in Nagasaki 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, der 5. Woche im Jahreskreis - grün- 17:00 Uhr Lauterecken Erstkommunionunterricht bis 18:00 Uhr 17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, hl. Hieronymus Ämiliani - weiß - Ordensgründer 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier anschl. Frühstück im Pfarrheim Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienst Sonntag, Uhr Lauterecken Der Gottesdienst in Lauterecken findet im Prot. Gemeindehaus, Bahnhofstraße 22 statt. Die Jahresrechnung 2015 und der Prüfungsbeschluss des Presbyteriums der Kirchengemeinde Lauterecken liegt in der Zeit vom bis während der Bürozeiten des Pfarramtes Lauterecken, Schulstraße 29, zur Einsicht offen. Ev. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienste Offenbach Samstag 4. Februar 17:00 Uhr Abendandacht in Offenbach Sonntag 5. Februar 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Medard Sonntag 5. Februar 09:30 Uhr Gottesdienst in Wiesweiler Uhr hl. Messe Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach Dienstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, :00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Donnerstag, Uhr Filmabend Lola im Pfarrsälchen St. Julian zur Vorbereitung auf den Weltgebetstag 2017 Sonntag, Uhr St.Julian Mensch ärgere dich und Co. 8. Februar, Uhr im Pfarrsälchen St. Julian Das Prot. Pfarramt St. Julian lädt im Rahmen des Generationencafés ein zu Mensch ärgere dich und anderen Spielen. Gesellschaftsspiele sind ein innovatives Gehirntraining und fördern die Koordination und Merkfähigkeit. Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde Samstag, Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach Sonntag, Uhr Gottesdienst in Wolfstein (Pfarrsaal) Montag, Uhr Strickcafé im Pfarrsaal Dienstag, Uhr chorprobe (Pfarrsaal) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde

11 Rundschau Ausgabe 5/2017 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, Uhr Hochamt mit Kerzenweihe; mitgestaltet von unseren Kommunionkindern; anschl. Blasiussegen Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Vorbereitungstreffen der Frauen für den Weltgebetstag, der dieses Jahr am Freitag, den 3. März um Uhr in der kath. Kirche in Raumbach stattfindet, im Raumbacher Gemeindehaus. Alle Frauen sind herzlich dazu eingeladen! Samstag, Uhr Hochamt mit Kerzenweihe und Blasiussegen Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Termine Vereine Veranstaltungen Nächster Blutspendetermin in Lauterecken Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins! Dienstag, den von Uhr bis Uhr Janusz-Korczak-Schule, Schulstr. 14, Lauterecken Landfrauen Cronenberg Montag, , Thema: Selbstschutz 19:00 Uhr Ref. Frau Limpert, Gemeindehaus Landfrauen Essweiler Di , Uhr Werkkurs-kreatives Gestalten Thema: Shabby chic - aus alt mach neu, aus neu mach alt -Einsatz der Technik im kreativen Gestalten Referentin: Frau Rosmarie Schreck Ort: DGH Essweiler Buntes Faschingstreiben Ginsweiler Das Führungsteam wird komplimentiert durch Anja Wetz aus Mehlbach als Kassenwartin und Michael conde aus Seelen, der für das Schriftliche zuständig ist. Das Beisitzerteam besteht aus Waldemar Koffmane, Martin Hanenberger, Alexander Roland und Thomas Konrad. Weiterhin als Sportwart ist Klaus Simon aus Elzweiler tätig. Keine Veränderung gibt es auch beim Jugendwart. Die Funktion übernimmt wie bisher Julia Konrad aus Kreimbach-Kaulbach. Neben vereinsinternen Punkten wurden die Termine für 2017 bekanntgegeben. Demnach sind zwei Agilityturniere, das beliebte Beagletreffen, BH-Prüfungen, sowie Teilnahmen an den Umzügen in Hefersweiler und Rockenhausen geplant. Ferner wird sich der Verein beim Bauernmarkt, der zum zweiten Mal in Hefersweiler stattfindet, engagieren. SV Hefersweiler Wellfleischessen beim SV Hefersweiler ab 11:00 Uhr Anmeldungen unter Tel (Heiko Stucky) oder (Michael Willrich) Unterwegs in Indochina Ein Reisebericht Luise und Werner Lang bereisten 2015 die Länder Vietnam, Laos und Kambodscha. Über ihre Eindrücke und Erlebnisse während dieser Reise werden sie mit einer Bilderdokumentation berichten. Freitag, den , um Uhr, im Sportlerheim des SV Hinzweiler. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Nachthemdenball in Kappeln mit The Muppets Samstag: , ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus In der Festhalle Ginsweiler am Samstag, 4. Februar 2017, Beginn um Uhr. Einlass ab Uhr mit DJ Dirk Eintritt 99 cent Jeder Gast erhält ein Glas Sekt / Orange gratis. Veranstalter: Gemeinde Ginsweiler Hundeverein Hefersweiler Generalversammlung Mitte Januar fand die Generalversammlung des Hundevereins statt. Zahlreiche Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Unter anderem standen Neuwahlen auf der Tagesordnung. Zum alten und neuen Vorsitzenden wurde Rainer Ackner aus Schallodenbach gewählt. Ackner begleitet auch das Amt des Ausbildungswarts. Neuer zweiter Vorsitzender ist Eckhard Maurer aus Hohenöllen. Er löst Eduard Sanders aus Rutsweiler an der Lauter ab. ASV Langweiler/Merzweiler 18. Kappensitzung beim ASV Langweiler/Merzweiler am Freitag, dem ab 20:11 Uhr in der Sporthalle im Tränkenwald mit Two for you Auch in diesem Jahr ist die Halle wieder bestuhlt und für Speisen und Getränke ist reichlich gesorgt. Kartenvorverkauf ab sofort bei Andreas Schneider, Zeinerhof 8, Tel /1276 oder 0170/ , unter andreas.schneider03@t-online. de oder über whatsapp oder facebook. Männergesangverein Lauterecken Der Männergesangverein 1860 Lauterecken führt am Dienstag, dem um Uhr im Hotel Pfälzer Hof, die turnusmäßige Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich eingeladen. Pfälzerwald Verein Lauterecken Wanderung mit Wanderehrungen am Treffpunkt 13:00 Uhr an der Pfälzerwald Hütte Wir starten mit einer kleinen Wanderung von 5 km. Danach Wanderehrungen. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen. Es sind alle herzlich eingeladen. Die PWV Hütte ist geöffnet.

12 Rundschau Ausgabe 5/2017 Second-Hand-Basar für Kindersachen Am Sonntag, 12. März 2017 findet in der Selberghalle Rothselberg von 13:30 bis 16:00 Uhr ein Second-Hand-Basar für Kindersachen des Kindergartenfördervereins Essweiler/Rothselberg statt. Angeboten werden Bekleidung, Spielsachen, Fahrzeuge, Zubehör etc. nach Größen sortiert. Sie bringen und lassen verkaufen! Infos und Anmeldung ab sofort unter basar-rothselberg@web.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen gesorgt. Landfrauen St. Julian Do , Uhr - DGH Gumbsweiler - Spieleabend. Bitte Spiele mitbringen. Do , Uhr - DGH Gumbsweiler - Mitgliederversammlung mit Ehrungen. Wir bitten um rege Teilnahme. SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.v. Mitgliederversammlung Termin : Donnerstag, der 9. Februar 2017, Uhr Nach Beendigung der Mitgliederversammlung wird Frau Prof. Dr. Ulrike Zwergel, chefärztin für Urologie im Klinikum Idar-Oberstein, zum Thema: Gutartige Prostatavergrößerung und Grundbegriffe bei einem Prostatakarzinom für Fragen und für eine Diskussionsrunde zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung findet wie gewohnt um Uhr, im Martin-Luther- Haus, in Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der Rechstraße 6, statt. Bürgersprechstunde mit Gustav Herzog MdB Am Dienstag, den 7. Februar 2017 findet von Uhr die nächste Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog im Landkreis Kusel im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Jochen Hartloff, Marktstraße 12 in Kusel statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zum persönlichen Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten. Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der Rufnummer gebeten. Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Dachsanierung - wohin mit der Dämmung? Die Sanierung des Dachs ist eine der aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen bei der Modernisierung eines Altbaus. Sie sollte besonders gut geplant werden, denn ein gutes Dach ist nicht nur dicht, sondern hält im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen. Eine gute Dämmung kann bei einem Einfamilienhaus jährlich mehrere hundert Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas sparen. Ein guter Wärmeschutz im Steildach ist heute je nach Dämmmaterial cm dick. Da die Lebensdauer der meisten Dämmstoffe bis zu 50 Jahre beträgt, sollte hier auf keinen Fall an der Dicke gespart werden. Spätestens wenn das Dach ausgebaut oder neu gedeckt werden soll, stellt sich die Frage, wo diese Dämmschicht platziert wird. Die oberste Geschossdecke statt des Dachs sollte gedämmt werden, wenn man sicher ist, dass auch langfristig kein Dachbodenausbau ansteht. Bei bereits vorhandenem oder geplantem Dachausbau müssen die Dachschrägen nach oben bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reichen soll, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger als die Dämmung der Dachschrägen. Alternativ kann bei einer Dachneueindeckung über eine Aufsparrendämmung nachgedacht werden. Zu den Details der Dachdämmung berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige Sei auch Du herzlichst willkommen! Was tun bei ARTHROSE? Arthrose kann jedes Gelenk treffen. Für Millionen von Menschen in Deutschland bedeutet dies zunehmende Schmerzen, vielfache Behinderungen und große Sorgen. Zu den Ursachen können auch Stoffwechselstörungen gehören. Welche Störungen sind dies? Was versteht man unter dem Begriff Metabolisches Syndrom und was kann man selbst dazu bei tra gen, um die Arthrose-Beschwer den zu mindern? Zu diesen und vielen anderen elementaren Fragen gibt die Deutsche Arthrose- Hilfe in ihren Ratgeberheften Arthrose-Info nützliche Hinweise und praktische Tipps. Sie fördert zudem selbst die Arthroseforschung mit bereits über 290 geförderten Projekten an deutschen Universitätskliniken. Eine Musterausgabe des Arthrose-Info kann kostenlos angefordert werden bei: Deutsche Arthrose-Hilfe e.v., Postfach , Frankfurt (bitte gerne eine 0,70- - Brief marke für Rückporto beifügen) oder per unter service@arthrose.de (bitte mit Angabe der vollen Adresse).

13 Rundschau Ausgabe 5/2017 Urlaub im Schwarzwald Waldachtal - Lützenhardt im Nordschwarzwald bei Freudenstadt. Anerkannter Luftkurort. Schöne Ferienwohnung in Ortsrandlage, 2 Zimmer, Küche, Bad, ca. 65 m 2, mit SAT-TV und Sitzplatz im Freien. Ca. 2 Minuten Fußweg zum Supermarkt und zum Omnibusbahnhof. Geeignet für 3 Erw. od. 2 Erw./2 Kinder. Haustiere auf Anfrage möglich. Preis ab 1 Woche Mietdauer: EUR 32,- pro Tag. Kontakt: Familie Denner, Willi-König-Str. 30, Waldachtal-OT Lützenhardt, Tel.: / 89 57, Mobil: 0152 / ReisePoRtal Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Die sanfte Alkohol- Therapie in drei Wochen Für Privatpatienten und Selbstzahler (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) Der sanf te Entzug

14 Geschäftsführer Markus Meyer. Mit Marken wie Stearns & Foster, Tempur und Sealy sowie handge- lässt sich unter anderem aus alten, lieb gewonnenen Möbelstücken Neues zaubern. Von der Aufarbeitung bis zur Neuanfertigung für Sessel, Stühle, Garnituren, Einzelsofas, Eckbänke, und Co. Auch im Bereich der Objekt-, Gaststätten- und Hoteleinrichtung kann hier geholfen werden. NUR NOCH BIS Foto: Fotolia, mokee81 Bildung Beruf Erfolg Zukunft Mobiler Zeitungszusteller m/w auf Dauer gesucht für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen Wir feiern Sie sparen! Verschiedene Stoffe und Leder Großer Typenplan Ihr Aufgabengebiet beinhaltet das Abholen der Zeitungen bei dem erkrankten oder in Urlaub befindlichen Zusteller und die Zustellung in dessen Verteilgebiet. Das jeweilige Verteilgebiet wird Ihnen von Seiten unseres Verlages mitgeteilt. Das macht den Besitz eines PKWs, Handys, PCs und einen Internetanschluss nötig, da die Verteilbezirke per Mail an Sie gesendet werden. Außerdem sollten Sie zeitlich flexibel und kurzfristig einsetzbar sein. Der ideale Bewerber: Rüstige (Früh-) Rentner oder Hausfrauen (als Nebenjob oder als Ferienjob möglich). Rundschau Ausgabe 5/2017 City-Polster feiert seinen 36. Geburtstag! -ANZEIGE- Nur noch bis 11. Februar fertigter Boxspringbetten und feiert City-Polster seinen 36. Matratzen aus eigener Fertigung ergänzt das Tradi- Geburtstag: Für die jahrelange Stellen Anzeigenannahme Treue seiner Kunden bedankt tionsunternehmen sein bisheriges Sitzmöbel-Angebot / sich der Polstermöbelspezialist mit tollen Geburtstagspreisen. optimal. Darunter zahlreiche Markensofas, Relax- und Ein besonderes Augenmerk Fernsehsessel sowie handgefertigte gilt auch der im Haus ansäs- Boxspringbetten und sigen City-Polsterei. Hier Matratzen. Wir freuen uns mit Ihnen unseren 36. Geburtstag feiern zu dürfen und haben entsprechend ein breit gefächertes Angebot an Geburtstags-Modellen für Sie zusammengestellt., so GEBURTSTAGSPREIS 1.999,- Preis Garnitur (große Abbildung), in Stoff, inklusive Lieferung. Kissen und Deko gegen Mehrpreis! Vergütung: Auf Basis (zzgl. 0,30 pro gefahrenem Kilometer) Wir stellen Ihnen einen Zeitungswagen zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich an: vertrieb@wittich-foehren.de LINUS WITTICH MEDIEN KG Europa-Allee 2, Föhren Tel / Merkurstr KL. Tel 0631/ info@city-polster.de Öffnungszeiten: Mo bis Fr Uhr. Sa Uhr oder per WhatsApp /

15 Rundschau Ausgabe 5/2017 Für jeden Abfall den passenden CONTAINER Sie suchen den passenden Container für: Bauschutt Baustellenabfall Entrümpelung Renovierung Großputz Haushaltsauflösung Grünabfälle Altholz Elektroschrott Folie Hartkunststoffe Papier Sonderabfälle Speisereste Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide Mehlingen Telefon info@jakob-becker.de Qualitative Couchgarnituren Rundecken - TV-Sessel - Matratzen, alles stark reduziert und sofort erhältlich. Möbelmarkt GmbH Marktstr. 2, Fischbach, Tel.: / Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr und Sa Uhr

16 Rundschau Ausgabe 5/2017 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Unser Angebot für den Monat Februar: Hals-Hochrippe 6,95 Euro/kg Rinderbrust 6,45 Euro/kg Entrecôte 16,90 Euro/kg VOR-ORT-VERKAUF Danziger Straße 44 Angebot gültig vom Weilerbach Solange Vorrat Vorrat reicht! reicht! Mehr Infos: Öffnungszeiten: Do Do und Do und Fr: Fr: Fr: Uhr, Uhr, Sa: Sa: Sa: Uhr Uhr Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Trippstadt, Hauptstr. 70a KL, Richard-Wagner-Str. 25 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Wildzerlegebetrieb Bernd Balder Hauptstraße Medard Wildverkauf nach tel. Absprache Telefon: Steuererklärung? Kein Problem. Verschenken Sie kein Geld, denn ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Rückzahlung! Eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Im Rahmen einer Mitgliedschaft berät Sandra Köhler Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften und erstellt dann die Einkommensteuererklärung. Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.v. Beratungsstellenleiterin Sandra Köhler Hauptstr Nußbach Tel Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt! Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

Nr. 34/ Dezember 2014

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