Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Zulassung. 1. Feuerwehrtag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Mit dem AMtsblAtt der.

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 17 Mittwoch, 6. Juli 2016 Ausgabe 27/ Zulassung Fahrzeuge können jetzt auch in Lauterecken im Bürgerbüro zugelassen werden Ein weiterer bürgernaher Servicedienst steht ihnen damit ab sofort zur Verfügung Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in unserem Bürgerbüro in Lauterecken wurde eine Außenstelle der Zulassung des Landkreises Kusel eingerichtet. Sicherlich haben sie dies aus der Tagespresse bereits entnommen. Neben An-, Ab- und Ummeldungen sind in der Außenstelle sowohl die Änderung von Fahrzeug- und Halterdaten als auch der Erwerb von Feinstaubplaketten möglich. Die Bearbeitung von roten Dauerkennzeichen (Händler- /Oldtimerkennzeichen) kann jedoch weiterhin nur in der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Kusel durchgeführt werden. Durch die Errichtung der Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle haben wir für Sie gemeinsam mit dem Landkreis ein zusätzliches Angebot für die Bürger geschaffen. Sie können den angebotenen Service wohnortnah nutzen. Ein Vorteil für die Bevölkerung sind nicht nur die kürzeren Wege zu einer Zulassungsstelle, jeder kann sich auch aussuchen, wohin er gehen will, denn natürlich können die Bürger auch weiterhin die Dienste der Zulassungsstelle in Kusel in Anspruch nehmen. Eine Schilderfirma bietet in unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes ihren Dienst an. Wie bei jeder neuen Aufgabe bedarf es dafür ein hohes Maß an Kenntnissen und Fertigkeiten, die die Mitarbeiter sich neu aneignen mussten. Dies haben unsere Mitarbeiter, Isabell Gonzalez-Müller und Riko Schneider in den letzten Wochen bei der Zulassungsstelle in Kusel vermittelt bekommen. Unterstützt werden sie von unserem neuen Mitarbeiter Björn Rohr. Außerdem ist neu im Bürgerbüro Kornelia Krennrich. Herr Björn Rohr ist im Moment erster Ansprechpartner für die Zulassungen, er wird Zug um Zug in die übrigen Aufgaben des Bürgerbüros eingearbeitet. Frau Krennrich bearbeitet die Aufgaben des Bürgerbüros, ohne die Aufgaben der Zulassungen. Unsere bisherigen Mitarbeiter Isabell Gonzalez-Müller und Riko Schneider stehen für alle Arbeiten im Bürgerbüro zur Verfügung. Sollte die Bearbeitung ihres Anliegens etwas längere Zeit in den nächsten Wochen in Anspruch nehmen, so hoffen und wünschen wir uns von ihrer Seite Entgegenkommen und Verständnis. Unsere Öffnungszeiten für die Kfz-Zulassungen sind wie folgt: Montag bis Mittwoch und Uhr Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Lauterecken, den In Vertretung Andreas Müller, Erster Beigeordneter 1. Feuerwehrtag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Einladung am Sonntag, 10. Juli 2016, in und um die Turnhalle Odenbach Anlässlich dem 50-jährigen Bestehen der Freiwillige Feuerwehr Odenbach findet in Odenbach der 1. Feuerwehrtag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Die Feuerwehr und der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Odenbach übernehmen die Bewirtung an diesem Tag. Zu dieser Veranstaltung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner recht herzlich eingeladen! Aus dem nachstehenden Programm können Sie die einzelnen Aktivitäten entnehmen. Programm Uhr Gottesdienst danach Fahrzeug- und Geräteausstellung, Hundestaffel, Brandsimulator, Bilderausstellung, Tombola, Hüpfburg ab Uhr Mittagessen Uhr Musikstück der Feuerwehrkapelle Grumbach - Begrüßung Erster Beigeordneter Andreas Müller und Wehrleiter Markus Böhmer - Grußwort Landrat Dr. Winfried Hirschberger, anschließend Verleihung goldene und silberne Feuerwehr-Ehrenzeichen - Musikstück der Feuerwehrkapelle Grumbach - Grußworte Ehrengäste - Musikstück der Feuerwehrkapelle Grumbach - Tanzgruppe Dancing Angels, Lauterecken - Verpflichtungen, Beförderungen, Bestellungen, Verabschiedungen und Ernennungen durch den Ersten Beigeordneten Andreas Müller - Musikstück der Feuerwehrkapelle Grumbach anschließend gemütliches Beisammensein bis zum Ausklang. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. In Vertretung: Andreas Müller, Markus Böhmer, Erster Beigeordneter Wehrleiter Veldenzkonzert Veldenzkonzert am Sonntag, dem 10. Juli 2016, auf dem Veldenzplatz Lauterecken mit dem Musikverein Wolfstein. Nähere Infos: Siehe Innenblatt

2 Rundschau Ausgabe 27/2016 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 27/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 6. Juli 2016 Ausgabe 27/2016 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein vom vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemoDVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Der 10 der Hauptsatzung vom wird geändert und erhält folgende Fassung: 10 Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige und Helfer vor Ort (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuerwehrangehörigen sowie die Helfer vor Ort eine Entschädigung nach Maßgabe der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung und der Absätze 2 bis 8. (2) Eine Aufwandsentschädigung erhalten: - der Wehrleiter - die drei stellvertretenden Wehrleiter - die Wehrführer - die Gerätewarte - die Feuerwehrangehörigen für die Bedienung, Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel - die Jugendfeuerwehrwarte (3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pauschbetrages gewährt. Daneben werden die in 5 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung genannten Aufwendungen gesondert erstattet. (4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für - den Wehrleiter 65 v.h. des Höchstbetrages nach der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung zzgl. des Zuschlages/Einheit - die stellvertretenden Wehrleiter jeweils 50 % der Aufwandsentschädigung des Wehrleiters - die Wehrführer der Einheiten Lauterecken und Wolfstein jeweils 95 v.h. des Höchstbetrages nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung - die Wehrführer der restlichen Einheiten jeweils 40 v.h. des Höchstbetrages nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung - die Gerätewarte 55 v.h. des Höchstbetrages nach der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung - die Feuerwehrangehörigen für die Bedienung, Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel 55 v.h. des Höchstbetrages nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung - die Jugendfeuerwehrwarte den Festbetrag nach der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung (5) Der stellvertretende Wehrleiter erhält für die Zeit, in der er den Wehrleiter vertritt, eine Aufwandsentschädigung, deren Tagessatz sich aus der monatlichen Aufwandsentschädigung des Wehrleiters errechnet. Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 4 wird in diesem Falle mit der Aufwandsentschädigung nach Abs. 5 S. 1 verrechnet. (6) Die stellvertretenden Wehrführer erhalten für die Zeit, in der sie den Wehrführer vertreten, eine Aufwandsentschädigung, deren Tagessatz sich aus der monatlichen Aufwandsentschädigung des Wehrführers nach Abs. 4 errechnet. (7) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen wurden, bei denen auf Grund des LBKG Kostenersatz zu leisten ist. Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,50 EUR je Einsatzstunde. Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Feuerwehrhauses bis zur Rückkehr dorthin. Die Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen. (8) Helfer vor Ort (sog. First Responder) erhalten eine Pauschale in Höhe von 17,00 EUR je Einsatz. Abrechnungsgrundlage ist die Einsatzstatistik der Leitstelle. Absatz 3 Satz 2 gilt sinngemäß. 2 Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandgemeinde Lauterecken-Wolfstein tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Cronenberg Bekanntmachung Am Dienstag, dem 12. Juli 2016, Uhr findet im Gemeindehaus Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Hochwasserschäden 2. Anschaffung Verkehrsschilder 3. Anschaffung Spuckschutz 4. Anschaffung Kühlschrank 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Auftragsvergabe 7. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses Thomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister

4 Rundschau Ausgabe 27/2016 Hefersweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 14. Juli 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Vereinbarung mit LBM; Odenbachbrücke am Radweg 3. Bebauungsplan Talstraße; weitere Vorgehensweise 4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Feldwegesanierung 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6. Auftragsvergabe III. Öffentlicher Teil 7. Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses Bernd Degen, Ortsbürgermeister Herren-Sulzbach Bekanntmachung 1. Änderung und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Am Bösenberg der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Herren-Sulzbach hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 die1. Änderung und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Am Bösenberg in der Planfassung Februar 2016, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen ( 10 Abs. 1 BauGB i.v. m. 24 GemO und 88 LBauO). Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Herren-Sulzbach beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB und 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die 1. Änderung und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Am Bösenberg aus dem Jahr 1972 der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach in der Planfassung Februar 2016, das ist die in der Zeit von 4. Dezember 2015 bis einschließlich 8. Januar 2016 gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Fassung mit den vorstehend unter a) beschlossenen redaktionellen Ergänzungen, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO) und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die 1. Änderung und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Am Bösenberg der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach in der Planfassung Februar 2016 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Am Bösenberg umfassen nach der Bebauungsplanänderung die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 1 (teilweise), 59, 60, 61, 73 (teilweise), 75 (teilweise), 76 (teilweise), 77 (teilweise) sowie 78 (teilweise) und werden in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie (Geltungsbereichsgrenze) umrandet. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha. Für die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 62 (teilweise), 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73 (teilweise), 74, 75 (teilweise), 76 (teilweise) und 77 (teilweise) erfolgt im Zuge der Änderungsplanung eine Aufhebung der Überplanung, das heißt diese Grundstücke werden künftig nicht von den Grenzen des Bebauungsplanes Am Bösenberg erfasst. Die Gesamtfläche, die von der Aufhebung des Bebauungsplanes berührt wird, umfasst ca. 1,00 ha. In der Planurkunde zur Bebauungsplanänderung werden diese Flächen mit einer grauen Strichlinie umrandet. Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. b) 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Herren-Sulzbach, den Für die Ortsgemeinde Herren-Sulzbach: gez. Franzmann, Ortsbürgermeister

5 Rundschau Ausgabe 27/2016 Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 13. Juli 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herren-Sulzbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan Reparatur und Erweiterung der Grillstelle an der Grillhütte 3. Information Bürgermeisterdienstbesprechung der VG vom Information Sitzung der 12plus vom Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit 7. Reparatur Bachlauf Anwesen Kurz; Auftragsvergabe III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses Günter Franzmann, Ortsbürgermeister Nussbach Bekanntmachung Am Dienstag, dem 12. Juli 2016, Uhr findet im kleinen Ratssaal im Haus Wildanger, Bachstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nußbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anbau an das Haus Wildanger 2. Bebauungsplan Wingertsberg - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB; Planaufstellungsbeschluss 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Nußbach zum und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Nußbach zum und Entlastungserteilung 5. Einwohnerfragestunde 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit 8. Grundstücksangelegenheit 9. Niederschlagung von Abgabenforderungen (Grundsteuer sowie Hundesteuer) 10. Verbesserung der Außengebietsentwässerung im Bereich der Hübelstraße/Höllengraben; Auftragsvergabe 11. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Werner Pries, Ortsbürgermeister Wolfstein Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 13. Juli 2016, Uhr findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Wahl eines/einer Vorsitzenden II. Nichtöffentlicher Teil 2. Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Amtsgericht Kusel verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. II hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgerichtam beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, dem , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Die Terminsbestimmung vom ist damit gegenstandslos. Zusatz: Wohnhaus; massiv; zweigeschoßig; DG nicht ausgebaut; voll unterkellert; Baujahr um 1967; ältere Öl-Zentralheizung; Satteldach; Balkon im OG Verkehrswert: ,00 Euro für den Fall des Gesamtausgebots ,00 Euro je Hälfteanteil - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 74a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Glantal Bekanntmachung Am Dienstag, dem 12. Juli 2016, Uhr findet im Schulungsraum der Kläranlage Lauterecken, Bahnhofstraße 50, eine Sitzung des Zweckbandes Abwasserbeseitigung Unteres Glantal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe Eilentscheidungen 2. Schlussbesprechung über den Jahresabschluss zum Feststellung des Jahresabschlusses zum Pumpstation Einöllen; Einbau einer Regenwasserpumpe 5. Sanierung Schneckenpumpwerk Offenbach-Hundheim 6. Solare Klärschlammtrocknung; weitere Vorgehensweise 7. Verschiedenes Roger Schmitt, Stellv. Verbandsvorsteher Amtsgericht Kusel Aktenzeichen: 1 K 25/13 Berichtigte Terminsbestimmung In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Grumbach, Miteigentumsanteil von 1/3 an Grundstück, Gemarkung Grumbach, Blatt 1106 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flur 1, Flst.-Nr. 217/2 Betriebsfläche, Gebäude- und Freifläche, In der Hohl 4, 4a zu 685 m Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.

6 Rundschau Ausgabe 27/2016 Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht ab für die an der Grundschule Nußbach eingerichtete Ganztagsschule in offener Form eine/n Mitarbeiter/innen (jeweils donnerstags von Uhr) für die pädagogische Betreuung und Beschäftigung (tägl. Bewegungsspiele, Sport, Basteln, Vorlesen etc.) der Schüler. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine adäquate Aufwandsentschädigung gezahlt. Nähere Auskünfte erteilt Frau Heser, Telefon-Nr.: 06382/ , ina.heser@vg-lw.de. Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens 13. Juli 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstr. 6 a, Lauterecken zu melden. In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Keine Sozialabgaben bei Ferienjobs Schüler und Studenten, die einen Ferienjob haben, können ihren Verdienst meist komplett behalten, denn Beiträge zur Rentenversicherung sowie zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung müssen sie nicht zahlen. Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigungen gelten, für die keine Sozialabgaben anfallen. Wenn ein Job nämlich von vornherein auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet ist, spielt es keine Rolle, wie hoch der Verdienst ist. Werden aber mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres ausgeübt, dürfen sie zusammengerechnet diese Grenze nicht überschreiten. Wer länger arbeitet, wird rentenversicherungspflichtig als Minijobber - selbst wenn er monatlich nicht mehr als 450 Euro verdient. Er zahlt dann einen Eigenbeitrag von zurzeit 3,7 Prozent zur Rentenversicherung - bei einem Monatsverdienst von 450 Euro sind das 16,65 Euro. Das hat den Vorteil, dass er sich als Minijobber das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann, wie Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung. Auch die staatliche Förderung der Riester- Rente kann er nutzen. Wer darauf verzichten will, kann beantragen, dass keine Rentenbeiträge abgezogen werden. Übrigens: Ferienjobber sind auch unfallversichert. Kostenfreie Servicetelefon-Nr.: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Vollsperrung der K 64 (Kreis Kusel) nach Herren-Sulzbach Im Zuge der K 64 (Kreis Kusel) zwischen B 270 nach Herren-Sulzbach hat die Hitze der letzten Woche zu erheblichen Fahrbahnschäden geführt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Vollsperrung erforderlich. Die Umleitung ist über Homberg/L 373 eingerichtet. Die Vorbereitungen zur Sanierung der Kreisstraße sind angelaufen. Die voraussichtliche Dauer der Vollsperrung wird 2 Wochen betragen. Wir bitten um Verständnis. LandesBetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM KL) B Deckensanierung zwischen Lauterecken und Reckweilerhof sowie L OD Hefersweiler Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM KL) teilt mit, dass ab Montag, , die Arbeiten zur Sanierung der B 270 zwischen Lauterecken und Reckweilerhof beginnen. Hierzu wird ein sogenannter Dünnschichtbelag im Kalteinbau (DSK) in einer Dicke von rund 1 cm auf die bestehende Fahrbahn aufgebracht. Aufgrund der Verkehrsverhältnisse können die Arbeiten unter Ampelregelung durchgeführt werden. Die Maßnahme auf der B 270 soll bis abgeschlossen sein. Ein weiterer Bauabschnitt ist die OD Hefersweiler im Zuge der L 382 zwischen der Einmündung L 384 und Berzweiler. Hier soll vom bis die Fahrbahn mit einer Feinfräse abgefräst werden. Anschließend wird die DSK aufgebracht. Um einen reibungslosen Ablaufzu gewährleisten, wird während der Bauzeit ein Parkverbot im Baubereich eingerichtet. Diese Arbeiten finden aufgrund beengter Breitenverhältnisse der Fahrbahn unter Vollsperrung statt. Die großräumige Umleitung verläuft über die L 384 nach Wolfstein, B 270 nach Lauterecken, B 420 nach Odenbach und schließlich über die L 382 zurück nach Hefersweiler. Die Strecke ist in beide Richtungen befahrbar. Diese wird rechtzeitig ausgeschildert. Die Baukosten belaufen sich auf rund Euro. Für Störungen durch die Bauarbeiten bittet der Landesbetrieb Mobilität vielmals um Verständnis. Finanzamt Kusel-Landstuhl Betrugsmasche bei Online-Banking Vorsicht bei vermeintlichen Steuererstattungen Viele Steuerzahler erwarten in diesen Tagen, nachdem sie ihre Steuererklärung abgegeben haben, Überweisungen ihres Finanzamts. Diesen Umstand nutzen nun Betrüger mit einer neu entwickelten Form des Bankdaten-Betrugs: Mit Hilfe eines Trojaners wird auf das Online-Konto zugegriffen und dieses manipuliert. Bei Betroffenen weist das Online-Konto eine Gutschrift mit Auftraggeber Finanzamt aus, gleichzeitig wird angezeigt, dass eine Fehlüberweisung vorliegt. Das vermeintlich erstattete Geld befindet sich allerdings nicht auf dem Konto und wird bei einer Rücküberweisung nicht an das Finanzamt, sondern an das Konto der Kriminellen geleitet. Das Landesamt für Steuern (LfSt) warnt davor, bei solchen Gutschriftbeträgen eine Rücküberweisung zu tätigen. Da Steuererstattungen über die Bundesbank laufen, setzt diese sich mit den Banken in Verbindung, die wiederum die betroffenen Kunden kontaktieren. Zudem weist das LfSt darauf hin, dass die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz nicht unter dem Auftraggeber-Namen Finanzamt Überweisungen vornimmt. Bei bereits getätigten Überweisungen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren, um die Überweisung zu stoppen. Bei ungewöhnlichen Vorgängen empfiehlt das Landesamt für Steuern, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten. Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Wasserleitungsarbeiten in Wiesweiler Wasserleitungsarbeiten in der Klosterstraße Für die Sicherstellung der Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Wiesweiler sind Arbeiten an der Wasserleitung in der Klosterstraße notwendig. Die Arbeiten in der Straße selbst werden Ende September 2016 beginnen und etwa 8 Wochen in Anspruch nehmen. Aufgrund der nur geringen Straßenbreite ist eine Vollsperrung der Klosterstraße notwendig. Die Anwohner und der landwirtschaftliche Anliegerverkehr werden um Verständnis gebeten. Wasserdruck in Wiesweiler Die Gemeinde Wiesweiler wird derzeit noch über den örtlichen Hochbehälter versorgt. Nach Fertigstellung einer neuen Übergabestation und Beendigung von Wasserleitungsarbeiten in der Klosterstraße wird dieser Hochbehälter stillgelegt. Die künftige Versorgung der Gemeinde erfolgt dann direkt über die bestehende Wasserleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz. Der dort anstehende Wasserdruck von 25 bar wird an der neuen Übergabestation auf ca. 7 bar gemindert. Dieser Druck von ca. 7 bar ist notwendig zur Verbesserung der Brandwasserversorgung in den höheren Bereichen der Gemeinde. Dies bedeutet allerdings auch, dass der Ruhedruck im Bereich der Gemeinde Wiesweiler um bis zu 1 bar ansteigen kann!

7 Rundschau Ausgabe 27/2016 Nach den Regeln der Wasserwirtschaft ist bei einem Ruhedruck von über 5 bar unmittelbar nach der Wasserzählanlage bauseits der Einbau einer Druckminderung vorgesehen. Dieser Wasserdruck von mehr als 5 bar wird in niedrig gelegenen Bereichen der Gemeinde überschritten werden. Um Schäden vorzubeugen wird allen Hauseigentümern empfohlen bereits jetzt ihre Hauswasserinstallation entsprechend zu überprüfen. Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Fred Wolf, Technischer Werkleiter Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Lärmschutz: Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Rasenmäher dürfen in der Zeit von bis Uhr, sowie in der Mittagszeit von bis Uhr, nicht betrieben werden. Dieses Verbot gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen und Uhr sowie von bis Uhr betrieben werden. Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, wenden sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Telefon-Nr /791-0, Mail info@vg-lw.de. Wolfstein, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Ordnungsamt - Grumbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bürgerhaus Grumbach; weitere Vorgehensweise Der Ortsgemeinderat beschließt, das Architekturbüro wird beauftrag die Ergebnisse der Fachingenieure in die Planung aufzunehmen. Eine Geodätische Aufnahme des Hanges soll erfolgen, hierfür sollen 3 Angebote eingeholt werden und das Architekturbüro wird ermächtigt, dem billigsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Nach Einarbeitung der Ergebnisse der Fachingenieure in die Planung stellt das Ingenieurbüro Uebel die überarbeitete Planung nochmals dem Gemeinderat vor. Bepflanzung Bäume Oberstraße Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) möchte als Ausgleich für die drei gefällten Bäume in der Oberstraße gegenüber der Bushaltestelle drei neue Bäume pflanzen. Der Ortsgemeinderat fass folgenden Beschluss über die Auswahl der a) Baumart: Linde b) Anzahl der zu pflanzenden Bäume: 3 c) Größe der Bäume: mind. 4 m d) Standort der Bäume: auf dem Bürgersteig Neufassung der Friedhofssatzung Im Zuge der Veröffentlichung der neugefassten Friedhofssatzung vom wurden einige Fehler entdeckt. Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung in der vorliegenden Form. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer) - Unter dem Schloss - Antrag auf Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vom Der Ortsgemeinderat beschließt für die Sanierung der historischen Stützmauer (Ringmauer - Unter dem Schloss - einen Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock 2017 zu stellen. Hohenöllen Arbeitseinsatz in der Ortsgemeinde Hohenöllen Arbeitseinsatz in der Ortsgemeinde Hohenöllen am Samstag, Treffpunkt: Uhr Neue Schule Geplant: Arbeitseinsätze am Friedhof Hohenöllen und Friedhof Sulzhof und diverse andere Arbeiten Arbeitsgeräte bitte mitbringen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Um eine rege Mithilfe wird gebeten. Im voraus hierfür herzlichen Dank. In Vertretung: Hans-Jürgen Reule, Ortsbeigeordneter Hoppstädten Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtet, dass eine Spende für die Anschaffung einer Gläserspülmaschine für das Gemeindehaus eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme dieser Spende. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017 Die Ortsgemeinde beantragt eine Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017 bis zum Kirrweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Reinhard Wiedemann, Eichersberg 9, Tel.: 06387/8469, die Amtsgeschäfte. Merzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Jugendvertretung Mit den Jugendlichen wurde die weitere Vorgehensweise bei Betreibung des Jugendraumes besprochen. Da es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Überlassung des Jugendraumes kam, wurde die Nutzung vorübergehend untersagt. Nun solle nochmals ein Versuch unternommen werden, die Nutzung eigenverantwortlich durch die Jugendlichen zu organisiere. Als künftige Ansprechpartner wurden zwei Jugendliche bestimmt. 675-Jahr-Feier; Beschlussfassung über Empfehlung des Festausschusses Der Ortsgemeinderat beschließt das vorgelegte Programm. Gleichzeitig wird die Ortsbürgermeisterin bzw. Stellvertreter ermächtigt, im Zusammenhang mit der 675-Jahr-Feier erforderliche Verträge zu unterzeichnen und/oder dadurch verursachte Zahlungen zu veranlassen. Überprüfung Standfestigkeit der Grabsteine; Beschlussfassung Der Ortsgemeinderat beschließt, die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine künftig durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Der Auftrag wird an eine Firma aus Kaiserslautern vergeben. Odenbach Halteverbot in der Grabenstraße K 51 am 10. Juli 2016 von Uhr bis Uhr Grund: Verbandsgemeindefeuerwehrtag Die Ortsgemeinde bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Gerhard Gins, Ortsbürgermeister

8 Rundschau Ausgabe 27/2016 Rothselberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für die Selberghalle eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme dieser Spende zu. Feldwegebau zum Achtfelderhof Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die vorgesehene Wirtschaftswegeausbaumaßnahme zum Achtfelderhof entsprechend ausgeweitet werden soll. Das Planungsbüro wird in dem Zusammenhang zunächst beauftragt, die Steigungsstrecke bis zur Einmündung in den weiterführenden Feldweg zum Gegenstand des Zuwendungsantrages auf Erwirkung einer Förderung außerhalb der Flurbereinigung zu machen. Alle nachfolgenden Entscheidungen bezüglich des Wegeausbaues bleiben dem Rat vorbehalten. Kirchliche Nachrichten Montag, hl. Benedikt von Nursia Vater des abendländischen Mönchtums, Schutzpatron Europas - weiß Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1 2 Stunde) Dienstag, der 15. Woche im Jahreskreis - grün Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier - anschl. Frühstück im Pfarrhaus Uhr Lauterecken Sitzung des Pfarreirates im Kath. Pfarrzentrum Mittwoch, der 15. Woche im Jahreskreis Fortbildung zur Pfarreianalyse für die Pfarrei Lauterecken in Kaiserslautern. Veranstalter ist das Seelsorgeamt des Bischöflichen Ordinariates/ Speyer Segnung der Räume des zentralen Pfarrbüros Ev. Kirchengemeinde Grumbach -Herren-Sulzbach Sonntag, dem Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Die Kirchenmäuse laden ein Am Samstag, 9. Juli 2016 von Uhr im Gemeindehaus Hinzweiler, Hauptstr. 46 Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Die Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein Nähere Infos bei den Pfarrämtern Gottesdienste Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, Uhr Kirchenmäuse im Jugendheim Hinzweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hundheim Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Präparandenstunde (Jugendheim) Mittwoch, Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Urlaubsregelung für Juli 2016: Mittwochs u. freitags keine Gottesdienste! Donnerstag, der 14. Woche im Jahreskreis - grün Uhr Wolfstein Wortgottesfeier im CJD-Seniorenzentrum ca Uhr Lauterecken Eucharistiefeier mit der Frauengemeinschaft Speyer-Nord, Gemeinde St. Konrad Sonntag, Sonntag im Jahreskreis - grün - Sonntäglicher Vorabend, Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde unter der musikalischen Mitwirkung syrischer Mitbürger Sonntag: Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde 10.30Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Am Samstag, den wurden nach dem Gottesdienst die neuausgestatten Räumlichkeiten des zentralen Pfarrbüros der katholischen Pfarrei hl. Franz Xaver Lauterecken von Herrn Pfarrer Thomas Becker gesegnet. Nach der Begrüßung der Interessierten und Pfarreimitglieder, folgte ein kurzes Gebet und dann die Segnung der Räume. Pfarrer Becker erbat dabei den Segen Gottes für ein gutes menschliches Miteinander, für die Arbeit der Pfarrei im Sinne Gottes, dass Fehlerteufel sich bei der Arbeit fernhalten sollen und bereits heimlich eingeschlichene Computerviren keinen Schaden anrichten mögen. Danach hatten alle Anwesenden die Möglichkeit bei einem Glas Sekt die modern ausgestatten Büroräume in aller Ruhe zu besichtigen. Mit viel Anerkennung und großer Zustimmung wurden diese Baumaßnahmen von seiten der Gemeinde gelobt. Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Freitag, Sommergottesdienst Uhr Cronenberg - wenn das Wetter mitspielt im Freien! Wir laden Sie herzlich ein, bei Salaten und Grillwürsten noch ein bisschen beieinander zu sitzen und das Leben zu genießen. Um leichter planen zu können, bitten wir um Voranmeldung im Pfarramt Tel.: oder per mail: pfarramt.lauterecken@evkirchepfalz.de. Sonntag, Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Samstag, Uhr Konfirmandenstunde 2017er Sonntag, Uhr Gottesdienst Berzweiler Uhr Gottesdienst Niederkirchen Dienstag, Uhr Turnen für Frauen Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienste : Glanbrücken: Uhr Gottesdienst Offenbach: Uhr bvgottesdienst mit Abendmahl Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Samstag, Uhr Vorabendmesse

9 Rundschau Ausgabe 27/2016 Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Donnerstag, Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Samstag, :00 Uhr Kindergottesdienst im Jugendheim Hinzweiler Sonntag Uhr Gottesdienst Kirche Rothselberg Uhr Gottesdienst zum Dorffest in der Kirche Eßweiler Dienstag, Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Gumbsweiler Das Prot. Pfarramt St. Julian Das Prot. Pfarramt St. Julian bietet am 13. Juli 2016 einen Tagesausflug ins Kloster Hornbach und in den Rosengarten nach Zweibrücken an. Die Fahrt ist offen für alle Interessierten. Abfahrt in St. Julian um Uhr. Auf der Strecke von St. Julian nach Kusel ist bei Bedarf weiterer Zustieg möglich. Rückkehr gegen Uhr. Kosten je nach Teilnehmerzahl zw. 20 und 30 Euro. Anmeldung bei Bettina Lukasczyk: 0151/ Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Samstag, Uhr Kirchenmäuse im Jugendheim in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach Sonntag, Uhr Gottesdienst in Wolfstein Dienstag, Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Mittwoch, Uhr Sitzung des Presbyteriums (Pfarrsaal) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion im Haus Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, Uhr Ökumenischer Schulentlassgottesdienst der Realschule Plus in Meisenheim (evang. Schlosskirche) Sonntag, Uhr Eucharistiefeier mit Taufe des Kindes Constantin Michael Martin Dienstag, ab Uhr Hauskommunion in Meisenheim u. Rehborn ab Uhr Hauskommunion in Raumbach u. Odenbach Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, Uhr Ökumenischer Schulentlassgottesdienst der Astrid-Lindgren- Grundschule in Meisenheim (evang. Schlosskirche) Termine Vereine Veranstaltungen Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Zusätzliche Führungen während der Sommerferien immer dienstags und freitags jeweils ab Uhr Dienstag, Uhr Freitag, Uhr Dienstag, Uhr (Rheinpfalz-Card-Aktion mit 50 % Rabatt) Freitag, Uhr Dienstag, Uhr Freitag, Uhr Dienstag, Uhr Freitag, Uhr Dienstag, Uhr Freitag, Uhr (Rheinpfalz-Card-Aktion mit 50 % Rabatt) Dienstag, Uhr Freitag, Uhr Sonn- und Feiertags von Uhr bis Uhr. Individuelle Termine für Gruppen nach Vereinbarung. Voranmeldung unter Telefon-Nr.: erforderlich. Tipp: Weinprobe unter Tage - ein besonderes Erlebnis. Jeden 3. Samstag im Monat um Uhr offene Weinprobe und ab 8 Personen individueller Termin möglich. Vorherige Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Glück auf! Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Straßenfest am neuen Maibaum in Aschbach Das diesjährige Strassenfest wird am 9. und 10. Juli 2016 unter dem neuen Maibaum/Zunftbaum stattfinden. Am Samstag Abend wird DJ Albin die Gäste musikalisch unterhalten und um Uhr wird traditionell das Bobbycar Rennen für die Erwachsenen stattfinden. Dem Sieger winkt wie immer ein toller Pokal. Auch ist mit Pizza, Würstchen und Frikadellen am Samstag Abend für das leibliche Wohl gesorgt. Bierstand und die Bar sind geöffnet. Der Sonntag beginnt um Uhr mit dem Frühschoppen und ab ca Uhr gibt es Mittagessen. Es werden Gefillte Knepp mit Specksosse serviert. Am Nachmittag Kaffee und Kuchen. Der FCK-Fan Club Volcanic Devils Aschbach freut sich auf ihren Besuch. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@ wittich-foehren.de. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

10 Rundschau Ausgabe 27/2016 Dorffest Eßweiler Auf zum Dorffest nach Eßweiler Sonntag, 10. Juli Uhr Gottesdienst in der Kirche anschließend Frühschoppen mit den Talbach - Musikanten Mittagessen: Brasilianischer Rahmbraten mit Spätzle u. Salat verschiedene Grillspezialitäten Pommes vegetarisches Gericht Uhr Kaffee und Kuchen Verschiedene Aktivitäten für Groß und Klein Ausstellung im Dorfgemeinschaftshaus: - Bilder von Sonja Schneider und Erhard Gilcher - Fotografien von Dieter Hahn u. Norbert Mangold Es laden herzlich ein: Die Eßweilerer Vereine und die Ortsgemeinde Landfrauen Jettenbach Bliesgau-Öl und Senfmühle Berghof Einöd Geführte Wanderung durch die Felder mit anschließender Öl-Verkostung Landfrauen Jettenbach laden ein am Abfahrt um Uhr auf dem Dorfplatz Pfälzerwald-Verein Jettenbach Sonntag, Der Pfälzerwald-Verein Jettenbach lädt ein zu seinem traditionellen Hüttenfest im Korbusch. Beginn um Uhr mit einem Waldgottesdienst. Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist reichlich gesorgt. Fahrdienst bei Bedarf um Uhr vom Eugen-Kleemann-Platz ab. Frauengruppe A,G und O Frauengruppe A,G und O treffen sich sowieso Bowlezeit - da Obst ist reif Wie immer am Bürgerhaus in Adenbach um Uhr am 15. Juli Jeder bringt was passendes mit (Bowle, Sekt, Snack) dazu Grillwürstchen wie gehabt. SV Ginsweiler-Cronenberg 1932 e.v. Sportfest Samstag, 9. Juli Uhr SG Odenbach/Ginsw.-Cr. I - TuS Erfenbach Uhr FSV Rehborn I - VfR Hundheim-Offenbach I Sonntag, 10. Juli Uhr F-Jugendspiel: JSG Odenb./Ginsw./Gangl. - JSG Meisenheim Uhr SG Odenbach/Ginsw.-Cronenb. II - Bodelschwingh Zentrum Turnier für aktive Mannschaften Uhr TuS Gangloff - SV Hefersweiler Uhr SV Nußbach - SV Medard Uhr TuS Finkenbach - SV Hefersweiler Uhr SV Medard - SV Einöllen Uhr TuS Finkenbach - TuS Gangloff Uhr SV Einöllen - SV Nußbach Dienstag, 12. Juli Uhr Spiel um Platz Uhr Finale PWV Hinzweiler Ausflug zur Gartenschau am Sonntag, Wir fahren am Sonntag, dem nach Kaiserslautern zur Gartenschau Abfahrt mit PKW bis Reckweilerhof Uhr Um eine rege Teilnahme wird gebeten Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler Stolz präsentiert Hobby-Gärtnerin Hanne Lang in ihrem Garten eine in unserer Gegend eine nicht alltägliche Pflanze. Es ist der Aronstab. Diese fleischfressende Pflanze lockt mit Aasgeruch kleine Fliegen an. Diese dringen in den Trichter ein und bestäuben auf diese Art und Weise die Pflanze. Allerdings finden sie nach getaner Arbeit in der Fliegenkesselfalle den Tod. Die Blüte der Pflanze im Garten von Hanne Lang misst mehr als 80 cm. VG-Laufcup SV Kaulbach-Kreimbach Heidenburglauf Im Rahmen des neugeschaffenen VG-Laufcup der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein findet am Sonntag, den 10. Juli 2016 der 3. Heidenburglauf statt. Veranstaltet wird der Lauf durch den SV Kaulbach-Kreimbach 1961 e.v. Start und Ziel ist der direkt vor dem Ortseingang an der B 270 liegende Sportplatz. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen. (Bitte beachten sie die Hinweisschilder) Die Anmeldung ist online über die Website oder ab Uhr am Veranstaltungstag vor Ort möglich. Die 6 & 10 km Strecken für Läufer & Walker führen über schöne Waldwege und -pfade, zum Teil über Asphalt zur Heidenburg und wieder zurück. Die Walker starten um Uhr, die Läufer um Uhr. Auf der 6 km- Strecke befindet sich ein, auf der 10 km- Strecke zwei Versorgungspunkte. Um Uhr startet der Schülerlauf auf einem Rundkurs Innerorts. Nach einem Auftritt der Seniorengymnastikabteilung findet gegen Uhr die Siegerehrung statt. Prämiert werden jeweils die ersten drei Plätze der jeweiligen Altersklassen bei den Frauen & Männern auf der Kurz- & Langstrecke! (Siehe Ausschreibung VG-Laufcup) Die Veranstaltung wird durch Intersport Schlemmer Kaiserslautern und der Firma Adidas unterstützt. Die teilnehmerstärkste Mannschaft erhält einen Sonderpreis, gestiftet durch die Avia-Servicestation Gehrhardt. Duschmöglichkeiten stehen am Sportgelände zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Die Teilnahmegebühr ist wie folgt gestaffelt: Schülerlauf 3, Jugendliche 5 und Erwachsene 7. Schützenverein Veldenz e.v. Lauterecken Einladung zum Familientag am ab Uhr im Schützenhaus Herzlich geladen sind alle Vereinsmitglieder mit ihren Familien und Freunden, sowie Gönner des Vereins. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. (Kuchenspenden werden gerne entgegen genommen) Schützenverein Veldenz e.v. Lauterecken PWV Lauterecken Die Pfälzerwald Hütte ist am und geöffnet. Das PWV Team freut sich auf Ihren Besuch. Hüttendiensteinteilung für die letzten 3 Monate des Jahres 2016 ist am um Uhr in der Pfälzerwald Hütte Lauterecken. Irischer Abend am ab Uhr in der PWV-Hütte Lohnweiler Diverse Whisky-Sorten aus Irland und Schottland Live Musik mit Steven Mc Bowan

11 Rundschau Ausgabe 27/2016 Ehrung der 50-Jährigen im Wappensaal des Veldenzschlosses in Lauterecken Am Samstag, dem 13. August 2016, Uhr werden anlässlich des 60. Heimatfestes wieder die 50-Jährigen im Wappensaal des Veldenzschlosses geehrt. Herzlich eingeladen sind alle, die im Jahr 1966 geboren sind und die 1. mindestens 10 Jahre in Lauterecken wohnen oder gewohnt haben, oder 2. in Lauterecken in eine Schule gegangen sind, oder 3. in Lauterecken geboren wurden. Es wird bis 12. August 2016 um Anmeldung bei Stadtbürgermeister Heinrich Steinhauer gebeten: Tel.: , Fax , Mobil , stadthaus@lauterecken.de Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Odenbach und 1. Verbandsgemeindefeuerwehrtag Lauterecken-Wolfstein Wann: 9. und 10. Juli 2016 Wo: Turnhalle Odenbach Samstag ab Uhr ab Uhr danach Festprogramm Öffnung Ausschank Festkommers 50 Jahre FF Odenbach mit Rahmenprogramm (u.a. Gem. Chor Odenbach) musikalische Unterhaltung mit dem MV Odenbach KITA Fest Odenbach Sonntag ab Uhr danach ab Uhr ab Uhr danach Gottesdienst mit Siebenpfeifferchor Fahrzeug- und Geräteausstellung, Hundestaffel, Brandsimulator, Bilderausstellung, Tombola, Hüpfburg Mittagessen, Kaffee & Kuchen Offizieller Teil Verbandsgemeindefeuerwehrtag - Rahmenprogramm mit Tanzgruppe und Fw-Kapelle gemütliches Beisammensein / Ausklang An beiden Tagen wird bestens für das leibliche Wohl gesorgt!!! Auf ihr Kommen freut sich Ihre Feuerwehr Odenbach Die Musikantenlandkindertagesstätte Odenbach feiert! Viel Spaß hatten die Kinder mit ihren Familien beim Kitafest in Odenbach Der Kita Odenbach wurde im März diesen Jahres die Auszeichnung Musikantenlandkindertagesstätte verliehen. Dies wurde jetzt gefeiert. Unter musikalischer Leitung von Musiklehrer Harald Bürthel von der Musikschule Kuseler Musikantenland übten die Erzieherinnen mit den Kindern ein abwechslungsreiches Programm ein. Mit sehr viel Spaß und Begeisterung zeigten die Kinder ihr musikalisches Können: Sie begannen mit einem Begrüßungslied für die Gäste. Gleich zu Beginn waren Mamas/Papas/Omas/Opas und alle anderen Gäste der Kita zum Mitmachen eingeladen. Danach wurde ein Tanz mit Gesang vorgeführt. Anschließend trugen die Kinder noch weitere mitreißende Lieder vor. Die Vorschulkinder führten das Stück Hey, hey, Hexe Wackelzahn auf, woraufhin noch zweimal Zugabe gefordert wurde. Natürlich gaben die Kinder der Zugabe souverän statt. Die Vorsitzende des Elternausschusses Frau Jasmin Schumacher bedankte sich im Namen aller Eltern recht herzlich bei Herrn Harald Bürthel. Seine wöchentlichen Unterrichtsstunden rufen nach wie vor große Freude und Begeisterung bei den Kindern hervor. Der Förderverein sponserte auch in diesem Jahr die Harzer Puppenbühne. Die Aufführung faszinierte nicht nur kleine, sondern auch zuschauende große Leute. Im Anschluss daran boten die Erzieherinnen noch verschiedene Workshops an. Der Elternausschuss engagierte sich sehr bei der Vorbereitung/Durchführung und Bewirtung der Gäste. Ein Dankeschön geht an alle freiwilligen Helfer, die mit ihrem Einsatz zu einem erfolgreichen und fröhlichen Fest beigetragen haben. Landfrauen St. Julian Donnerstag, St. Julian - Horschbach und zurück Einkehr Alter Keiler Abmarsch: Uhr Ölmühle Thema: Regenwasser vielfältig nutzbar Bücherflohmarkt der Stadtbücherei Wolfstein Der Förderverein der Stadtbücherei Wolfstein veranstaltet am Samstag, dem 9. Juli 2016 von bis Uhr seinen traditionellen Bücherflohmarkt. Im Gewerbegebiet Pfingstweide (Eingangsbereich des Wasgau ) werden neuwertige oder gut erhaltene Bücher, Spiele und Medien (CDs, DVDs, Videos), die hauptsächlich aus Spenden stammen, preiswert verkauft. Die Einnahmen dienen zu Neuanschaffungen für die Bücherei. Berühmte Welt-Hits In einem Benefiz-Konzert am Samstag, 9. Juli 2016, Uhr treten Sopranistin Maryna Bense und Pianistin Regina Fritsler im Haus der Begegnung in Meisenheim auf. Hermann Spieß moderiert. Sie präsentieren berühmte Welt-Hits aus Oper, Operette und Musical sowie Popund Filmmusik. Die Einnahme kommt der Jugendarbeit in Meisenheim zugute. Kartenvorbestellung (10, Schüler 5 ) ist unter Telefon möglich.

12 Rundschau Ausgabe 27/2016

13 Rundschau Ausgabe 27/ Heidenburglauf - VG-Laufcup Spiel- & Sportfest Freitag, 8. Juli Uhr Flammkuchenfest Samstag, 9. Juli Uhr Riesenkickerturnier Sonntag, 10. Juli 2016 Der 2. Lauf zum.....ziel! 3. Heidenburglauf Volkslauf für Jedermann Sonntag, 10. Juli 2016 Sportplatz Kaulbach ab Uhr Anmeldung Uhr Walker 6 & 10 km Uhr 6 & 10 km-lauf Uhr 1 km Kinderlauf Uhr Siegerehrung Einlagen der Gymnastikabteilung Tel.: Uhr SV K.-K. - Eintracht Kaiserslautern Sommerferienprogramm der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Für Kurzentschlossene sind bei folgenden Veranstaltungen des Ferienprogramms zum Teil noch wenige Plätze frei: Freitag, Samstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Eröffnungsfest des Ferienprogramms Fußball-Schnuppertraining für Mädchen Stanzen und Stempeln in Lauterecken Kurs 2 (14.00 bis Uhr) Rund ums Fotografieren Spiel und Spaß im Schwimmbad Rüllberg Wellness pur Kids Wing Tsun (9-12 jährige von Uhr) Wandern mit Geocaching und Hunden Spiel und Spaß rund um Musik und Instrumente Montag/Dienstag Starke Kinder sagen NEIN Donnerstag, und im Wald da sind die Räuber Donnerstag, Musikalische Schnupperstunde MVO Freitag, Tischtennis-Schnuppertag Samstag, Erlebnisangeln am Fischweiher Montag, Tierische Wanderung rund um Lauterecken Dienstag, Fahrt in den Europa-Park Mittwoch, Gipfelstürmer Königsberg Freitag, Kinderyoga Freitag, Samstag, Samstag/ Sonntag Montag, Dienstag, Donnerstag, Donnerstag, Freitag, Freitag/ Samstag Samstag, Samstag, Montag, Montag, Montag, Mittwoch, Freitag, Sonntag, Abnahme von Schwimmprüfungen Erlebniswanderung und Planwagenfahrt Angelfreizeit Yoga für Jugendliche Fit4Drums! Fußball-Schnuppertraining (2010 und jünger) Fußball-Schnuppertraining (2006 bis 2009) Eisstockschießen Wald, Wiese, Wiehern und Co. Bogenschießen auf dem 3-D-Parcours Tischtennis-Schnuppertraining Wir sitzen alle in einem Boot Stanzen und Stempeln in Wolfstein Kurs 1 (10.00 bis Uhr) Stanzen und Stempeln in Wolfstein Kurs 2 (14.00 bis Uhr) Fahrt ins Haus der Sinne nach Wiesbaden Angeln am Glan Schnupperkurs Angeln Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage oder

14 Rundschau Ausgabe 27/2016 Allgemeine Nachrichten Bildung Erfolg Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Solaranlagen für Warmwasser und Heizung Eine thermische Solaranlage kann oft die Energiekosten reduzieren; sie ist aber nicht für jeden Haushalt geeignet. Haushalte mit hohem Warmwasserbedarf können von solarthermischen Anlagen profitieren. Ebenfalls sinnvoll ist der Einsatz von Sonnenenergie, wenn bereits ein großer Wärmespeicher vorhanden ist, etwa bei einer zentralen Holzheizung. Dagegen rechnet sich für kleine Haushalte mit geringem Warmwasserbedarf eine Solaranlage häufig nicht. Bei ungünstigem Einbau kann sie sogar zu einem Mehrverbrauch an Energie führen. Eine solarthermische Anlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung einzusetzen, bietet sich vor allem an, wenn ohnehin ein neuer Heizkessel oder Warmwasserspeicher installiert werden soll. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass hier niedrige Heizungsvorlauftemperaturen von Vorteil sind, denn dann kann die Anlage auch im Winter, wenn am meisten geheizt wird, einen höheren Nutzungsgrad erzielen. Flächenheizungen in gut gedämmten Gebäuden arbeiten mit Temperaturen von rund 30 Grad - also deutlich unter der Warmwassertemperatur. Für die Installation von Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden gibt es Fördermittel vom Staat. Unabhängig davon sollte zunächst geprüft werden, ob die Solaranlage zum Haus passt und sich rechnet. Dabei hilft der Energieberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldung unter: (0631) Anzeige aus der Region für die Region Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Altes, renovierungsbedürftiges Wohnhaus mit kleinem Innenhof in Wolfstein zu verkaufen, VB. Tel.: / oder 0171 / Vermittlung bitte! Die aktuellen Stellenangebote helfen Ihnen dabei! Ihr Zuhause......bietet zu wenig Raum für Entfaltungsmöglichkeiten?! ImmobIlIenWELT in Ihrem Mitteilungsblatt könnte Ihre Rettung sein! EntspannenWandern RelaxenStrand SonneURLAUB CampingGenießen Lauterecken- Wolfstein FreudeDEUTSChLAnD FeiernMuseen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine hallo! Ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und geschäftsanzeigen rudi Anspach Telefon: / Fax: / Mobil: / r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, Sembach ErfolgrEich durch WErbung

15 Rundschau Ausgabe 27/2016 Südafrika & Dubai: 12-tägige Traumreise inkl. Flug Nur für die ersten 150 Gäste bei Buchung bis zum Aktionsrabatt: 600 Ihr Aktionscode: JCDWIY inklusive inklusive Flug mit Emirates Großes Ausflugspaket im Wert von 225, F liegen Sie mit der mehrfach ausgezeichneten Fluggesellschaft Emirates nach Südafrika und entdecken Sie die Garden Route, wunderschöne Orte wie Kapstadt und Knysna sowie eine atemberaubende Tier- und Pflanzenwelt. Im Anschluss genießen Sie 4 Tage im luxuriösen Emirat der Superlative. Lagune Knysna 1. Tag: Anreise. Flug via Dubai nach Kapstadt. 2. Tag: Kapstadt. Empfang und Transfer zum Hotel. 3. Tag: Kapstadt Knysna. inklusive Auffahrt zum Tafelberg mit faszinierender Aussicht 1. Anschließend Fahrt entlang der Garden Route und Besichtigung von Knysna. Paket Teil I: Bootsfahrt durch die romantische Lagune. 4. Tag: Tsitsikamma Nationalpark Addo Elephant Park Port Elizabeth. inklusive Besuch des Big Tree im Tsitsikamma Nationalpark und anschließend erleben Sie mit ein wenig Glück die Big 5 Elefanten, Löwen, Leoparden, Nashörner und Büffel im Addo Elephant Park. 5. Tag: Oudtshoorn. Fahrt über den Outeniqua Pass Richtung Oudtshoorn, die Hauptstadt der Federn. 6. Tag: Kapstadt. Paket Teil II: Besuch einer Straußen farm in Oudtshoorn. Die schöne Route 62 führt Sie nach Kapstadt. 7. Tag: Kap der Guten Hoffnung. Paket Teil III: Ausflug zum Kap der Guten Hoffnung mit fantastischem Ausblick. 8. Tag: Kapstadt Stellenbosch Dubai. inklusive Stadtrundfahrt durch Kapstadt mit Company Garden und Südafrika Museum. Paket Teil IV: Fahrt nach Stellenbosch mit Stadtführung Typische Strandhäuser Flughafen / Aufpreis Jan 17 Mär 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Sep 17 Okt 17 Nov17 Dez 17 Hamburg 0, Düsseldorf 29, Frankfurt 29, München 29, Saison zuschlag in 240,- 320,- 280,- 280,- 180,- 90,- 0,- 280,- 320,- 320,- 320,- 280,- Aufpreis Einzelzimmer: 299,- Einreisebestimmungen: Für die Einreise nach Südafrika und in die Vereinigten Arabischen Emirate benötigen deutsche Staatsbürger einen noch mind. 6 Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass, der noch über mind. zwei freie Seiten für Visastempel verfügt. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen pro Termin. Bettensteuer im Emirat Dubai: ca. 3,- Nacht/Zimmer, direkt an das Hotel vor Ort zu entrichten. Programmänderungen vorbehalten. 1 witterungsbedingt Dubai und köstlicher Weinprobe. Transfer zum Flughafen Kapstadt und Flug nach Dubai. 9. Tag: Traditionelles Dubai. inklusive Stadtrundfahrt mit Al Fahidi, dem ältesten Stadtteil, und Dubai Museum. Fahrt per Abra (Wasser-Taxi) über den Dubai Creek zum Gewürzmarkt und Gold Souk mit Shopping-Möglichkeit und Ledermodenschau. 10. Tag: Modernes Dubai. inklusive Fahrt zur legendären Palmeninsel Jumeirah, Fotostopp am Atlantis-Hotel und Besuch des Souk Madinat mit einzigartigem Blick auf das 7-Sterne-Hotel Burj Al Arab. 11. Tag: Tag zur freien Verfügung. 12. Tag: Abreise. Transfer zum Flughafen und Rückflug. Ihr 2015 neu eröffnetes 4-Sterne- Hotel Hilton Garden Inn liegt zentral, nur wenige Kilometer vom Stadtzentrum Dubai mit zahlreichen Geschäften und Attraktionen entfernt. Das luxuriöse Hotel verfügt über Restaurant, Bar, Außenpool, Fitnessraum, Dachterrasse, Lift und W-LAN. Ihr modernes Zimmer bietet Bad mit Dusche/WC, Föhn, Telefon, TV, Safe, Minibar und Klimaanlage. Morgens bedienen Sie sich am abwechslungsreichen Frühstücksbuffet. Ihre Inklusivleistungen Linienflug mit Emirates nach Kapstadt, weiter nach Dubai und zurück nach Deutschland 6 Nächte in Südafrika in komfortablen Hotels der guten Mittelklasse 3 Nächte in Dubai im 4-Sterne-Hotel Hilton Garden Inn 9 x reichhaltiges Frühstücksbuffet Gepäckträgergebühren und Tourismussteuer in Südafrika Alle Transfers in modernen und klimatisierten Reisebussen Erfahrene deutschsprachige Reiseleitung Ihr Inklusiv-Ausflugsprogramm Südafrika Dubai Stadtrundfahrt Kapstadt Stadtbesichtigung Knysna Tsitsikamma Nationalpark Addo Elephant Park Traditionelles Dubai Modernes Dubai mit Palmeninsel statt ab TIPP Unsere Empfehlung für Sie: Kultur- & Genusspaket Südafrika 4 Ausflüge Teil I-IV inkl. Eintritte 6 x reichhaltiges Abendessen (Tag 2 7) nur 199,-, bei Buchung vorab sparen Sie 50,- (Preis vor Ort: 249,-). Reiseveranstalter: galavital reisen GmbH, Hochstr. 15, Bobingen. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25 % des Reise preises fällig. Restzahlung 28 Tage vor Reise antritt, anschließend erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Es gelten die AGBs des Reiseveranstalters. Verfügbarkeit, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr. Außenanlagen witterungsbedingt nutzbar. Wir beraten Sie gerne! Servicezeiten: Mo Fr 8 20 Uhr, Sa+ So 9 20 Uhr

16 KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Rundschau Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage, preiswert und professionell. & od Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad Ausgabe 27/2016 Der ausbildungsratgeber Move it Auch in diesem Jahr erreicht unser Ausbildungsratgeber die Schulen aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz. vorsorgen Zeit sparen ern Zukunft sich i Sie möchten mehr sehen? Schauen Sie den Dummy als epaper an: Ihre Vorteile: Von der Jugend für die Jugend Aus der Masse herausstechen Nachwuchs direkt erreichen Vorstellung der Berufe regionale Bezüge Auszubildende jetzt schon für 2017 sichern! Ihre Ansprechpartnerin: Julia Wacker Tel.: / ausbildungsratgeber@wittich-foehren.de

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