Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. Temposünder, Obacht! Volkshochschule des Landkreises Kusel

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1 Rundschau Mittwoch, 24. August 2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 17 Ausgabe 34/2016 Temposünder, Obacht! Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wurde, wie bereits berichtet, die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften übertragen. Die innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen werden daher nicht mehr von der Polizei, sondern von der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Mit technischer, sowie teilweise personeller Unterstützung der benachbarten Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg führen wir die notwendigen Kontrollen durch. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Ortsbürgermeisterinnen und Orts- sowie Stadtbürgermeister, wenden sich oft mit Geschwindigkeitsbeschwerden an die Verwaltung. Nach Beendigung der erforderlichen Ausbildung und Einweisung hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg im Beisein des Beigeordneten der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Sven Eckert, den ersten scharfen Messtag in St. Julian begonnen. Das Sicherheitsempfinden der Bürge- Alles im grünen Bereich. Der LKW fährt vorbildlich. rinnen und Bürger im Straßenverkehr ist sehr wichtig. Viele Unfälle führen auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. Auch wenn kurz nach Beginn der Messung bereits drei Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen festgehalten wurden und über den gesamten Tag über 40 Verstöße festgestellt werden mussten, hielt sich doch der größte Teil der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wir appellieren im Interesse aller an die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Mit weiteren Messungen - auch außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung - muss gerechnet werden; deshalb: Tempo runter und Aufmerksamkeit rauf!. Die nächsten Kontrollen finden am Donnerstag, dem , innerorts auf der B420, der B270 und der L372 im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Volkshochschule des Landkreises Kusel Die neuen Kurse der Volkshochschule des Landkreises Kusel -Außenstelle Lauterecken-Wolfstein - beginnen Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung Termine: 6 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Zumba Fitness meets Power Intervall Termine: 6 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Yogilates - Yoga meets Pilates Termine: 8 Abende, , jeweils dienstags von Uhr Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken Yoga Termine: 10 Abende, jeweils mittwochs von Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Mehr Infos zu den einzelnen Kursen finden Sie im Innenteil.

2 Rundschau Ausgabe 34/2016 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 34/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 24. August 2016 Ausgabe 34/2016 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis 12:00 Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt Lauterecken, den In Vertretung gez. Eckert, Beigeordneter Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Jahr 2016 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2015 (GVBl. S ) folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit ,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Gesamtbetrag der Einzahlungen ,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2016 im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde nachrichtlich: Zinslose Darlehen ,00 (hier K II Vorfinanzierung Land): (0,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung Lauterecken ,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: ( ,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasserversorgung Lauterecken ,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: ( ,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Freibad Rüllberg 0,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung Wolfstein ,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: ( ,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasserversorgung Wolfstein ,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: ( ,00 ) im Vermögensplan des Betriebszweiges Freibad Wolfstein 0,00 nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0,00 ) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt: für die Verbandsgemeinde 2016 auf ,00 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Freibäder auf ,00 5 Verbandsgemeindeumlage a) Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von: 43,50 v.h. für folgende Bemessungsgrundlagen: 1. Steuerkraftmesszahlen gemäß 13 LFAG 2. festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach 8 LFAG 3. festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2016: (43,50 %) Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2015: (43,50 %) Die neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage zu erhebenden Sonderumlagen gemäß 26 Abs. 2 LFAG werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgelegt:

4 Rundschau Ausgabe 34/2016 b) Gemäß 16 des Landesgesetz über die freiwillige Bildung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Wolfstein eine jährliche Sonderumlage in Höhe von 1 v.h. der auf diese Ortsgemeinden nach 25 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LFAG entfallenden Beträge ,00 b) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens Nesthocker in Hefersweiler (Regelung gem. 67 Abs. 4 GemO) Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl ,00 c) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Kreimbach- Kaulbach und Rutsweiler a.d.l. auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens Lauterfrösche in Kreimbach-Kaulbach (Regelung gemäß 67 Abs. 4 GemO) Kreimbach-Kaulbach und Rutsweiler a.d.l. Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl ,00 d) Zehn von Hundert des ungedeckten Aufwandes aus dem von der Stadt Wolfstein im Rahmen der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden (Aufgabenübergangsverordnung) übertragenen Betrieb des Freibades in Wolfstein. Stadt Wolfstein Erstattung von zehn von Hundert zum Ausgleich des Standortvorteils des Aufwandes (Personalkosten, Sachkosten der laufenden Unterhaltung, Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen - ohne Abschreibungen), abzüglich der Einnahmen aus dem Betrieb des Freibades ,00 Die Verbandsgemeindeumlage und die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Berechnung der Sonderumlagen erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen. Bis zur Festsetzung der Sonderumlagen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach der Höhe des für das Vorjahr festgesetzten Betrages. 6 Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe Verbandsgemeindewerke Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf: Betriebszweig Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Betriebszweig Wasserversorgung im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Betriebszweig Freibad Rüllberg im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf: 2016 Betriebszweig Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Betriebszweig Wasserversorgung im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Betriebszweig Freibad Wolfstein im Erfolgsplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 Im Vermögensplan in der Einnahme ,00 in der Ausgabe ,00 7 Gebühren Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken: Die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke werden wie folgt festgesetzt: Wasserversorgung: Grundlage: 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Lauterecken Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge bis 5 cbm/stunde 48,00 von 6 bis 10 cbm/stunde 72,00 von 11 bis 20 cbm/stunde 108,00 über 20 cbm/stunde Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 150,00 zuzügl. gesetzlicher MwSt. 2,05 zuzügl. gesetzlicher MwSt. Abwasserbeseitigung: Grundlage: 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Lauterecken Für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Grundgebühr pro Anschluss jährlich 48,00 Flächengebühr pro Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche 0,46 Für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,70 Für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen werden pro Quadratmeter angeschlossener Fläche erhoben 0,69 Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein: Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Verbandsgemeindeeinrichtungen werden gemäß den 2 und 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt festgesetzt: Wasserversorgung: a) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzähler mit einer Netto- Umsatz- Bruttoentgelt steuer 7 v.h. entgelt Durchlaufmenge bis 5 cbm, monatlich 4,00 0,280 4,280 Durchlaufmenge 6 bis 10 cbm, monatlich 4,60 0,322 4,922 Durchlaufmenge 11 bis 20 cbm, monatlich 9,20 0,644 9,844 Durchlaufmenge über 20 cbm, monatlich 30,75 2,150 32,900 Verbundzähler, monatlich 46,10 3,227 49,327 b) Verbrauchsgebühr je cbm 2,40 0,168 2,568 Abwasserbeseitigung: a) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses, je Anschluss, monatlich 5,00 b) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (einschließlich Abwasserabgabe) je cbm 2,35 c) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Niederschlagswasseranschlusses, monatlich 2,50 d) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je qm angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche 0,50 8 Eigenkapital Das geplante Eigenkapital zum beträgt voraussichtlich ,06 Das geplante Eigenkapital zum beträgt voraussichtlich ,06 Das geplante Eigenkapital zum beträgt voraussichtlich ,06 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 0,5 v.h. der Gesamthaushaltsaufwendungen überschritten werden. 10 Altersteilzeit Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird festgesetzt für: Beamte auf 0 Tariflich Beschäftigte 0 11 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Lauterecken, den In Vertretung gez. Eckert, Beigeordneter

5 Rundschau Ausgabe 34/2016 Kappeln Bekanntmachung Erlass einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet Weiherwiese (Ergänzungssatzung); Erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet Weiherwiese in der Fassung Februar 2016 hat in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen, mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist zu dem Satzungsentwurf Stellungnahmen abgegeben werden können. Nach der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf der Satzung durch Beschluss des Ortsgemeinderates Kappeln vom geändert. Aus diesem Grund liegt der Entwurf der Satzung Weiherwiese Kappeln in der durch vorstehenden Beschluss geänderten Fassung (Änderungsdatum April 2016) auf die Dauer eines Monats in der Zeit von 1. September 2016 bis einschließlich 30. September 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr - donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und - freitags von Uhr bis Uhr gemäß 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus. Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in der Planurkunde (Maßstab 1:1.000) mit einer unterbrochenen schwarzen Linie umrandete Teilfläche des Grundstückes Flur 9, Flurstück Nr. 20 der Gemarkung Kappeln. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf. Mit dieser Satzung wird die Außenbereichsfläche in dem Gebiet Weiherwiese in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln einbezogen, was für die Zulässigkeit von Bauvorhaben von Bedeutung ist. Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen, da im Geltungsbereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen ( 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Zu dem Entwurf der Satzung und der Begründung können anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen, welche den Satzungsentwurf durch Beschluss des Ortsgemeinderates Kappeln vom erfahren hat, während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Wolfstein schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden ( 3 Abs. 2 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und 47 Abs. 2a VwGO). Kappeln, Für die Ortsgemeinde Kappeln: gez. Buß, Ortsbürgermeister

6 Rundschau Ausgabe 34/2016 Oberweiler im Tal Amtsgericht Kusel Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 25. August 2016, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Anschaffung eines Rasentraktors 4. Neufassung der Ergänzungssatzung Mühlstraße 5. Anfragen und Auskünfte Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Offenbach-Hundheim Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 31. August 2016, Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 2. Überprüfung der Versicherungsverträge 3. Wertansatz für Gemeindebedarfsfläche - Ausbau Ortsdurchfahrt Offenbach-Hundheim 4. Plakatierungen in der Ortslage 5. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr Antrag des Motorsportclubs Potzberg e.v. im ADAC 7. Freier WLAN-Zugang für Flüchtlinge 8. Kindergarten Offenbach-Hundheim - Umstellung von Catering auf selbst kochen 9. Änderung der Küche von Verteilerküche zu Kochküche in der Kindertagesstätte 10. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 11. Personalangelegenheit 12. Personalangelegenheit 13. Auftragsvergabe Fahrstuhl Dorfgemeinschaftshaus 14. Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Teil 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister St. Julian Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 31. August 2016, Uhr findet im Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen 3. Erweiterung der Kindertagesstätte 4. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5. Grundstücksangelegenheit 6. Grundstücksangelegenheit 7. Grundstücksangelegenheit 8. Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Amtsgericht Kusel Aktenzeichen: 1 K 5/16 Terminsbestimmung In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 133, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 111 Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Räumen im Keller- und Obergeschoss sowie eingetragen im Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 134, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 111 Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm Verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Räumen im Keller- und Erdgeschoss hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, dem , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Freistehendes Zweifamilienhaus in massiver Bauweise, zweigeschossig, vollständig unterkellert, Dachraum nicht ausgebaut; Baujahr gemäß Bauunterlagen 1979; Satteldach mit Faserzementeindeckung; Öl-Zentralheizung; Kellergeschoss: Zwei Gearagen, Flur, Kellerräume Erdgeschoss: Wohnung 1 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad, Dusche, 2 Schlafzimmern, Ankleidezimmer, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia Obergeschoss: Wohnung 2 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad, Dusche, 3 Schlafzimmern, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia Dachgeschoss: nicht ausgebaut Verkehrswert bzgl. Bl. 133: ,00 Euro Verkehrswert bzgl. Bl. 134: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 67/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Odenbach, Gemarkung Odenbach, Blatt 491 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flst.-Nr. 209 Hof- und Gebäudefläche, Grabenstr. 6 zu 170 m 2

7 Rundschau Ausgabe 34/2016 hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Wohnhaus in Massivbauweise; 2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr Untergeschoss um 1950, Baujahr Ober- und Dachgeschoss um 1997; Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Öl-Zentralheizung; Verkehrswert gesamt: ,00 Euro Verkehrswert je hälftigem Miteigentumsanteil entsprechend: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 In der 36. bzw. 38. KW 2016 findet an den Grundschulen Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 statt. Es müssen angemeldet werden: 1. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 das sechste Lebensjahr vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Ein Kind muss selbstverständlich nicht mehr angemeldet werden, wenn es bereits vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine umfängliche Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der entsprechenden Förderschule erfolgen. Umfängliche Beeinträchtigungen liegen insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist. Bei der Anmeldung (an den Grundschulen Jettenbach, Nußbach und Wolfstein bitte in Begleitung des anzumeldenden Kindes) ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahrkarte benötigen, ist ein aktuelles Passbild mitzubringen. Die Anmeldung der Kinder, die vorzeitig für das Schuljahr 2017/18 eingeschult werden sollen, erfolgt Mitte Februar 2017 (sog. Kann-Kinder - nach dem 31. August 2011 geborene Kinder. Die genauen Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Sollten Sie keine Einladung zur Schuleinschreibung erhalten/erhalten haben oder erst zugezogen sein, setzen Sie sich bitte direkt mit der für Sie zuständigen Grundschule in Verbindung. Die Schulleitungen Königslandgrundschule in Jettenbach Die Schuleinschreibung an der Königslandgrundschule in Jettenbach findet am Freitag, dem 9. September 2016, in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule, Austraße 25, Jettenbach, Tel.: , koenigsland-gs@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Königslandgrundschule in Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal und Rothselberg. Jettenbach, gez. Karin Rothhaar, Rektorin Grundschule Lauterecken Die Schuleinschreibung an der Grundschule Lauterecken findet am Dienstag, dem sowie am Donnerstag, dem , jeweils in der Zeit von bis Uhr im Büro der Grundschule Lauterecken, Schulstr. 14, Lauterecken, Tel.: 06382/8309, GS.Lauterecken@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Lauterecken, den gez. Nadine Müller, Schulleiterin Grundschule Nußbach Die Schuleinschreibung an der Grundschule Nußbach findet am Mittwoch, dem 21. September 2016 in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule Nußbach, Schulstraße 14, Nußbach, Tel.: , gsnussbach@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskirchen (sowie aus dem Bereich der VG Rockenhausen Seelen, Reichsthal und Rathskirchen). Nußbach, den gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleiterin Grundschule St. Julian Die Schuleinschreibung an der Grundschule St. Julian findet am Mittwoch, dem , in der Zeit von Uhr im Büro der Grundschule St. Julian, In der Lenschbach 2, St. Julian, Tel.: 06387/334, gs-st-julian@t-online.de,statt.es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Ortsgemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, Offenbach- Hundheim, St. Julian und Wiesweiler. St. Julian, den gez. Simon Rühmann, Schulleitung Grundschule am Königsberg in Wolfstein Die Schuleinschreibung an der Grundschule am Königsberg in Wolfstein findet vom 5. bis 8. September 2016 (Montag bis Donnerstag) jeweils in der Zeit von bis Uhr sowie am 8. September 2016 zusätzlich von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule, Im Tauchental 18, Wolfstein, Tel.: 06304/ , GrundschuleWolfstein@t-online.de, statt. Es ergeht auch hier noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein und die Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg, Rutsweiler/L. Wolfstein, den gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin

8 Rundschau Ausgabe 34/2016 Zahlungserinnerung Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren: Grund- und Gewerbesteuern, Kirchensteuern, Wegebaubeiträge Landwirtschaftskammerbeiträge Hundesteuern, Wassergebühren, Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren, Beiträge für Abwasserbeseitigung, alle sonstigen Abgaben, Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule, Mieten und Nebenkosten sowie alle sonstigen Forderungen. Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sonstige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw. im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt. Lauterecken, den Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein Arendt, Kassenleiter Aschbach Vertretung Ortsbürgermeister Bis einschließlich übernimmt der Erste Beigeordnete Axel Meyer, Hauptstr. 29, Tel.: 06304/7502 die Amtsgeschäfte. Deimberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Auftragsvergabe; Abrissmaßnahme in Deimberg Der Ortsgemeinderat beschließt der Empfehlung des Planungsbüros zu folgen und einer Firma aus Hefersweiler, als wirtschaftlichster Bieterin, den Auftrag für die Durchführung der Abbruch- und Rohbauarbeiten zu erteilen. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich einer negativen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Selbstständig? Richtig und gutrentenversichert! Über den sozialen Schutz Selbstständiger, Beitragszahlung, Fristen und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 14. September 2016 um Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 15. September um Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts-und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon , Fax oder aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon , Fax oder aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren Goldene Hochzeit der Eheleute Inge und Manfred Risch, Hauptstraße 50 in Homberg. In Vertretung: Inge Lütz, Beigeordnete Glanbrücken Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Guido Hablitz, Hirsauer Straße 19 a, Tel.: 06387/7405; 0151/ die Amtsgeschäfte. Jettenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bekanntmachung einer Eilentscheidung Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat darüber, dass die Schäden an der Musikantenlandhalle Anlass zu einer Eilentscheidung waren. Es war erforderlich, dass die Böden und Wände im Hallenbereich von einer Spezialfirma getrocknet werden mussten. Die Arbeiten wurden im Sanitärbereich bereits begonnen. In der Halle selbst und in der Schule laufen die Trocknungsarbeiten. Für das weitere Vorgehen soll über die Ursache des Wasserschadens ein Gutachten erstellt werden. Im nichtöffentlichen Teil lehnte der Ortsgemeinderat den Ankauf von Waldgrundstücken ab. Der Ortsgemeinderat stimmte, den vorgetragenen Rahmenbedingungen, eines Vertrages von einer Firma in Sachen Windkraft zu. Der Vorsitzende wurde ermächtigt die notwendigen Verträge abzuschließen. Lohnweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017; Sängerheim Der Gemeinderat beschloss, auf Grundlage einer Kostenschätzung für die Renovierung des Sängerheimes, inklusive Kosten für einen behindertengerechten Ausbau einen Antrag auf Zuweisung aus dem Investitionsstock zu stellen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme einer Zuwendung für den Kinderspielplatz.

9 Rundschau Ausgabe 34/2016 Merzweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Sanierung Dorfgemeinschaftshaus; Erneuerung Küche und Fußboden Die Vorsitzende schlug vor, in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter von der Verwaltung, die weitere Vorgehensweise bezüglich der Bodensanierung und der Küchenerneuerung abzustimmen. Nach den Feierlichkeiten im August sollen dann im Ortsgemeinderat die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Stellungnahme der Initiative 12 plus zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Offenbach-Hundheim Nachruf Die Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim trauert um ihren Jagdgenossen Herrn Werner Schlicher Herr Schlicher war mehr als 30 Jahre in unterschiedlichen Funktionen für die Jagdgenossenschaft tätig. Von 2009 bis 2013 begleitete er das Amt des Jagdvorstehers. Wir danken Herrn Schlicher für sein großes, langjähriges Engagement und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Offenbach-Hundheim, im August 2016 Andreas Molter, Jagdvorsteher Rothselberg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2016/2017 Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 samt Anlagen und Bestandteilen. Auftragsvergabe; Anbau eines Nebenraumes und Vordach an die Mehrzweckhalle; Vordach und Geländer Nach Rücksprache mit der Verwaltung schlägt OB Mohr vor, aufgrund der enormen Kostendifferenz zwischen Schätzung und Angebot, sowie der relativ kurzen Frist der Ausschreibung und der Ausführung, eine Neuausschreibung vorzunehmen. Änderung des Bebauungsplans Windpark am Galgenberg - Neufassung I ; a) Planaufstellungsbeschluss b) Annahme des Vorentwurfs des Änderungsbebauungsplans für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und für die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden zu a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Windpark am Galgenberg -Neufassung I. Gegenstand dieses Änderungsbebauungsplanes ist die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (des Baufensters) und die Zulassung einer größeren Bauhöhe für die Windenergieanlagen innerhalb dieses Baufensters sowie gegebenenfalls die Festsetzung entsprechender Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes ist kongruent mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Windpark am Galgenberg - Neufassung I und soll die Gemarkung Rothselberg umfassen. Dieser Planaufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. zu b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des vom Planungsbüro, ausgearbeiteten Vorentwurfs des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Windpark am Galgenberg- Neufassung I in der Fassung Juni 2016 für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Ortsgemeinden. Die vorstehenden drei Verfahrensschritte werden gleichzeitig durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme und Erörterung mit der Bevölkerung in den Diensträumen des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung am Dienstsitz Wolfstein. Rutsweiler an der Lauter Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt die Erste Beigeordnete Gisela Boldt, Talblick 7, Tel.: 06304/5520 die Amtsgeschäfte. Wolfstein Durchführung der Straßenreinigung Stadt Wolfstein Hinweise mit der Bitte um Beachtung an alle Grundstückseigentümer in der Stadt Wolfstein Durchführung der Straßenreinigung Die Grundstückseigentümer kommen Ihrer Straßenreinigungspflicht leider nicht so nach, wie es die Satzung vorsieht. Auch die seitens der Verbandsgemeinde veranlassten Veröffentlichungen und Anschreiben werden nur mäßig beachtet. Aus diesem Grund weisen wir im Namen und Auftrag der Stadt Wolfstein darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seiner Reinigungspflicht nachzukommen. Das bedeutet, dass Gehwege, Straßenrinnen gemäß der bestehenden Straßenreinigungssatzung gereinigt werden müssen. Der über die Grundstücksgrenze hinausragende Bewuchs durch Hecken, Gräser etc. sowie Baumüberhang, hervorgerufen durch herabhängende Äste, sind soweit sie in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, und dazu gehört auch der Gehweg, unverzüglich zurückzuschneiden. Zu beachten ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer für Schäden an Personen und Sachen haftet. Sollte festgestellt werden, dass durch Überwuchs oder Überhang der öffentliche Verkehrsraum behindert wird, so wird gemäß 9 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die allgemeine Ordnungsbehörde oder die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Entstehen den allgemeinen Ordnungsbehörden durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so ist der Verantwortliche zum Ersatz verpflichtet. Wir bitten Sie daher, dies zum Wohl der Allgemeinheit und im Sinne eines attraktiven Ortsbildes, zu beachten und ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Wolfstein, den Straßenverkehrsbehörde- Kirchliche Nachrichten Evang. Kirchengemeinden Grumbach und Herren-Sulzbach Sonntag, dem Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Samstag, Uhr Gottesdienst in Horschbach Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Aschbach Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Vorankündigung Donnerstag, Uhr Seniorenkreis in Hinzweiler (Jugendheim)

10 Rundschau Ausgabe 34/2016 Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Sonntag im Jahreskreis - grün Sonntäglicher Vorabend, Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Sonntag: Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Dienstag, der 22. Woche im Jahreskreis - grün Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier - für verstorbene Eheleute Monika und Willi Wildanger Mittwoch, der 22. Woche im Jahreskreis - grün Uhr Lauterecken Rosenkranz Uhr Lauterecken Eucharistiefeier - Jahrgedächtnis für Kurt Walter und seine Tochter Roswitha Walter Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Uhr Sommerfest im Pro Seniore Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Wir laden Sie zu folgendem Gottesdienst in unserer Kirchengemeinde ein: Gottesdienst um Uhr in Hefersweiler. Im Gemeindehaus, Schulstr. 11, Niederkirchen, treffen sich folgende Gruppen: Samstag, ab Uhr Seniorenclub Dienstag, Uhr, Turnen für Frauen Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst in Niederalben Niederalben Uhr Festgottesdienst mit Einführung der Katechumenen Glanbrücken Uhr Pfälzischer Gottesdienst Offenbach Uhr Gottesdienst Medard Uhr Brass-Konzert in der Kirche Uhr hl. Messe Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Ab ca Uhr Pilgerwanderung der Prot. Kirchengemeinden Olsbrücken, Katzweiler, Otterberg, Otterbach und Rothselberg Start Prot. Kirche Olsbrücken (Andacht) über Windräder Wörsbach nach Kreimbach-Kaulbach (Mittagessen im Dorfgemeinschaftshaus) und Frankelbach wieder nach Olsbrücken. Dienstag, Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Pilgerwanderung am In diesem Jahr bieten wir eine neue Route an, über Wörsbach nach Kreimbach-Kaulbach mit Mittagessen, weiter nach Fankelbach und Abschluss wieder in Olsbrücken. Kommen Sie doch in den Gottesdienst um Uhr auch wenn Sie nicht mitpilgern. Sie können aber auch in Kreimbach nach dem Essen mit dem Zug zurückfahren oder Sie kommen mit dem Zug um Uhr nach Kreimbach und wandern die kurze Strecke von 3Km und ganz flach nach Olsbrücken zurück. Das Pilgern ist ein spirituelles Erlebnis das die Gemein-schaft der beteiligten Kirchengemeinden stärkt. Wieder unterstützt durch den Pfälzerwaldverein Olsbrücken und neu die Mitarbeit der Kirchengemeinde Rothselberg, zu der Kreimbach-Kaulbach gehört. Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Uhr Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung, Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach Uhr Gottesdienst in Wolfstein Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Ansprechpartner Frau M. Barth T: Samstag, Uhr Brautamt und Trauung für das Brautpaar Denise Lösch u. Manuel Paul Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Ansprechpartner Frau M. Barth T: Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Freitag, Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der Realschule plus (evang. Schlosskirche) Uhr Hochamt Montag, Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der Astrid-Lindgren-Grundschule (evang. Schlosskirche) Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal) Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschließend Krankenkommunion im Haus Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine Vereine Veranstaltungen Stimmungsvoller Chor in der Pro Seniore Residenz Lauterecken Am Dienstag, den 3. August 2016 besuchte Herr Pastor Michael Landoll mit einer Jugendgruppe der evangelischen Freikirche aus Kusel die Pro Seniore Residenz Lauterecken. Die 32 Jugendlichen aus Brasilien, Portugal, Amerika, der Schweiz und Deutschland begeisterten die Bewohner und Mitarbeiter mit ihrem tollen und mitreißenden Gesang. Mitreißend war das Lied Cutten Eye Joe mit Tanzeinlage, herzzerreißend war das von Naemi Friesen aus Blaubach gesungene Lied Ich bin bei Dir, was die Solistin zum Abschied sang. Auch wurde ein afrikanisches Lied gesungen. Gemeinsam mit den Bewohnern sang der junge Chor Das Wandern ist des Müllers Lust und Kein schöner Land. Die Bewohner hoffen auf einen erneuten Besuch im nächsten Jahr, denn der Chor bereitet mit ihrem Auftritt auch nachhaltig gute Stimmung. Beeindruckend ist die Jugendgruppe insofern, dass die Jugendlichen aus den vier Nationen für eine Woche zum sozialdiakonischen Einsatz zusammen kommen. Herr Landoll und seine Mitarbeiter wissen im Voraus nicht, ob sich Sänger unter ihnen befinden. Das Engagement der Jugendlichen und der Mitarbeiter der Freikirche ist lobenswert und man merkt, dass ihnen diese Woche in Kusel, der Austausch mit anderen Jugendlichen und das gemeinsame Erarbeiten von Projekten große Freude bereitet. Dazu passt das Zitat von Corri ten Boom: Der Glaube ist das unglaubliche Abenteuer des Vertrauens auf Gott.

11 Rundschau Ausgabe 34/2016 Ausflug Gleichstellungsstelle KBW Frauenbegegnung Halbtagesfahrt Freitag, Besichtigung Besucherkalkbergwerk am Königsberg Ein Führungsprogramm vermittelt anschaulich, mit welchen handwerklichen und überlieferten Methoden im Bergwerk gearbeitet wurde. Highlight nicht nur für Kinder, ist die Grubeneinfahrt! Die Kulisse des Stollens lässt Besucher/innen die Welt unter Tage hautnah erleben. Festes Schuhwerk und ausreichende Bekleidung wird empfohlen. Ein aufschlussreicher Film lässt das Erlebte noch einmal nachvollziehen, wie die Bergmannswelt früher ausgesehen hat. Ablauf: Abfahrt mit der Bahn abbahnhof Lauterecken um Uhr Ankunft Kalkbergwerk: Uhr Einfahrt in den Stollen: Begrüßungstrunk und Bergwerkstamper zum Mitnehmen, Std. Std. Führung mit Überraschungen Videofilm: Abbau unter Tage Aufenthalt: Rathausplatz, Gemeiner Wandel, Historische Wassergasse, Schloßgasse, hinauf zur Burg Neu-Wolfstein mit herrlichem Ausblick Kosten: für komplettes Programm einschl. Bahnfahrt 11,11 bitte passend bereit halten Abschluss: ab Uhr im Cafè Denkmal mit leckerem Flammkuchenessen (nicht im Preis enthalten) Rückfahrt mit der Bahn: ab Uhr stündlich, letzter Zug: Uhr Für weitere Informationen und Anmeldungen rufen Sie bitte erst an ab dem 24. August 2016 unter Telefon-Nr oder Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte Zusatzzüge Anlässlich des Heimspiels des 1. FC Kaiserslautern gegen Fortuna Düsseldorf wird am Montag, dem 29. August 2016 das Zugangebot des Rheinland-Pfalz-Taktes mit mehreren zusätzlichen Zügen ergänzt. Zwischen Ludwigshafen und Kaiserslautern fahren in beide Richtungen zwei Zusatzzüge. Der erste Zug startet um Uhr in Ludwigshafen(Rhein) Hbf, die Abfahrt des Zusatzzuges in Neustadt(Wstr) Hbf ist für Uhr vorgesehen, die Ankunft in Kaiserslautern Hbf erfolgt um Uhr. Dieser Zug verkehrt als Entlastungszug vor der planmäßigen S-Bahn um Uhr ab Ludwigshafen Hbf und bedient zwischen Ludwigshafen(Rhein) Hbf und Lambrecht (Pfalz) alle Halte mit Ausnahme von Limburgerhof und Schifferstadt, ab Lambrecht fährt er ohne weiteren Unterwegshalt bis Kaiserslautern Hbf. Der zweite Zusatzzug verlässt Ludwigshafen (Rhein) Hbf um Uhr, hält bis Neustadt(Wstr) Hbf an allen Unterwegsbahnhöfen und fährt ab Neustadt (Wstr) Hbf (Abfahrt Uhr) ohne Unterwegshalt nach Kaiserslautern Hbf (Ankunft um Uhr). Die zusätzlichen Rückfahrtmöglichkeiten von Kaiserslautern Hbf nach Ludwigshafen(Rhein) Hbf starten um Uhr und um Uhr, wobei der letztgenannte Zug nicht in Schifferstadt und Limburgerhof hält. Weitere Rückfahrtmöglichkeiten in Richtung Neustadt(Wstr) Hbf und Ludwigshafen bestehen um Uhr mit einem regulären Regional- Express nach Mannheim Hbf mit Halten in Lambrecht, Neustadt/W, Böhl- Iggelheim, Schifferstadt sowie Ludwigshafen Mitte und um Uhr mit der S-Bahn nach Mannheim/Heidelberg mit allen Unterwegshalten. Bei Abfahrt um Uhr ab Kaiserslautern Hbf besteht in Neustadt(Wstr.) Hbf um Uhr noch Anschluss in Richtung Landau(Pfalz) Hbf und weiter als Zusatzzug ab Landau(Pfalz) Hbf bis Wörth (Rhein) mit allen Unterwegshalten außer Wörth Mozartstraße. Weitere Zusatzzüge fahren um Uhr von Kaiserslautern Hbf nach Lauterecken-Grumbach, um Uhr über die Alsenzbahn nach Bad Kreuznach und um Uhr von Kaiserslautern Hbf nach Homburg(Saar). Die Regionalbahnen um in Richtung Kusel und um Uhr in Richtung Pirmasens Hbf werden jeweils durch eine zusätzliche Triebwageneinheit verstärkt. KVHS Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung Bewegung steigert die geistige Leistungsfähigkeit, gleicht altersbedingte Veränderungen aus, verbessert Denkvermögen und Gedächtnisleistung und regt den Hirnstoffwechsel an. In diesem Kurs wird den Teilnehmern der Zusammenhang zwischen Bewegung, geistiger Leistungsfähigkeit und Lebensalter vermittelt. Die Ausführungen der Dozentin sind gespickt mit zahlreichen kleinen Übungen oder Spielen, welche oft die Kombination aus einer Bewegungs- und einer Denkaufgabe sind und den Teilnehmern nicht selten ein Lachen entlocken. Während die erste Kurseinheit noch einige theoretische Ausführungen enthält, sind alle folgenden Stunden rein praxisorientiert und beinhalten eine Vielzahl von Denkspielen mit Körpereinsatz. Dieser Kurs eignet sich für alle Interessierten unabhängig vom Fitnessgrad. Bitte bringen Sie Turnschuhe mit und tragen bequeme Sportkleidung. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 6 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 24,50 (bis 12 TN) bzw. 20,50 (ab 13 TN) Zumba Fitness meets Power Intervall Dieser Kurs kombiniert Elemente aus Zumba Fitness mit Elementen aus dem HIT Training. Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Durch die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination verbessert. HIT steht für hochintensives Training. Es ist durch abwechselnde Belastung- und Erholungsphasen gekennzeichnet und stellt eine sehr zeiteffiziente und effektive Trainingsmethode dar. Zum Warmup und Cool-down werden geeignete Elemente aus Zumba Fitness ausgewählt, dazwischen erfolgt das HIT, den Abschluss einer jeden Kurseinheit bilden Übungen zum Erhalt bzw. der Verbesserung der Beweglichkeit (Dehnungsübungen). Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf einer Verbesserung im Bereich Fitness und Kraft. Der Kurs eignet sich für alle, die ihre Muskeln spüren wollen und Spaß an der Bewegung zur Musik haben. Mitzubringen sind ein kleines Handtuch (zum Schweiß abtupfen) und eine große Flasche Wasser zum Auftanken. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 6 Abende, , jeweils mittwochs von Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 15,50

12 Rundschau Ausgabe 34/ Yogilates - Yoga meets Pilates Training und Entspannung für Körper und Geist mit Übungen aus Pilates und Yoga. Yoga und Pilates sind zwei selbständige Welten; sie können sich gegenseitig bereichern und unterstützen. Yogilates ist die effektive Kombination aus Yoga und Pilates, um den Körper beweglicher zu machen, die Haltung zu verbessern und eine tiefe Entspannung zu erreichen. Es verbindet die positiven Wirkungen von Yoga und Pilates: Übungen aus Pilates geben Kraft für Deine Körpermitte und straffen den ganzen Körper. Yoga konzentriert sich auf die Beweglichkeit und innere Ausgeglichenheit. Der Atem spielt bei beiden eine wichtige Rolle. Übungen aus dem Pilates-Training werden zu einem Bewegungsfluss kombiniert, der den ganzen Körper gleichmäßig beansprucht. Die sich daraus ergebenden Yogahaltungen gewinnen an Qualität, und Du entwickelst ein positives Körpergefühl. Jede Einheit beginnt und endet mit einer Entspannungsphase. Leitung: Birgit Hübner Termine: 8 Abende, , jeweils dienstags von Uhr Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken Kursgebühr: 49,00 (bis 12 TN) 41,00 Euro (ab 13 TN) Yoga Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur, so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken. Leitung: Josi Habermann Termine: 10 Abende, jeweils mittwochs von Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 61,00 (bis 12 TN) 51,00 (ab 13 TN) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel. Luftsportverein e.v. Essweiler Flugplatzfest Essweiler Rundflüge und 28. August 2016 Das Flugplatzfest des Luftsportvereins Essweiler findet dieses Jahr am letzten Wochenende im August, d.h. Sa/So August 2016 statt. An beiden Tagen ist von Uhr die Möglichkeit zu Rundflügen und Besichtigungen von Flugzeugen und der Flugplatzeinrichtung gegeben. Es werden Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge am Start sein. Neben den großen Fliegern werden Vorführungen von Modellflugzeugen stattfinden. Natürlich gibt es an beiden Tagen Leckeres aus der Küche, von der Kuchentheke und allerlei Getränke. Ab diesem Jahr immer am letzten Wochenende im August! Hierzu ergeht herzliche Einladung. Grumbacher Kerb 2016 im Festzeltauf dem Schlossplatzvor der Kirche Freitag, ab Uhr Fassanstich und Beginn der Zeltkerwe Cocktailbar Samstag, Uhr Live-Musik mit der Partyband Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein verlost wieder Schwimmbad-Eintrittskarten für die Saison 2017 Auch in diesem Jahre lohnt es sich wieder die abgelaufenen Saisonkarten aufzuheben und bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro Standort Wolfstein und Standort Lauterecken) oder direkt in den Schwimmbädern Königsberg und Rüllberg abzugeben. Im Oktober wird aus den jeweiligen Tarifgruppen der eingegangenen Saisonkarten, wie Jahreskarten, Familien- und Geschwisterkarten jeweils eine gleichwertige Freikarte für die Saison 2017 ausgelost. Die Verlosung umfasst nur namentlich ausgestellte Karten. Das heißt, Dutzend- bzw. Tageseintrittskarten sind von der Verlosung ausgeschlossen. Abgabeschluss für die Verlosung ist Freitag, 30. September 2016! DIE MUPPETS im Festzelt bis Uhr ermäßigter Eintritt ab Uhr Bierstand geöffnet Unterhaltungsmusik mit dem Pfälzer Duo ab Uhr Umzug anschl. Kerwered der Straußjugend Kaffee und Kuchen Montag, ab Uhr Frühschoppen mit dem Pfälzer Duo Schnitzelessen Samstag - Montag: Essen vom Ständchen (Pizza, Baguette, Pommes, Bratwurst, Frikadellen) Montags Schnitzel (verschiedene Variationen) Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg Wegen dem Umbau Bürgerhaus weichen wir dieses Jahr auf den Schlossplatz vor der Kirche aus. Hier wird ein Festzelt aufgebaut, Barbetrieb, Sonntags Kaffee und Kuchen. Nino kann dieses Jahr leider nicht für das Essen sorgen, aber wir haben entsprechenden Ersatz gefunden, Montags gibt es auch wieder neben den anderen Essen das schon traditionellen Schnitzelessen. Wir bitten auch dieses Jahr wieder um Kaffee- und Kuchenspenden zwecks Verkaufs am Kerwesonntag. Diese können am Sonntag ab Uhr im Festzelt abgegeben werden. Voranmeldung bitte bis Donnerstag bei Kornelia Fries, Tel: Bitte tragt mit Eurer Spende und eurem Helfen wieder zum Gelingen der Kerwe bei. Der Erlös kommt wieder den Vereinen zu Gute. Im Voraus schon herzlichen Dank. Die Vereinsgemeinschaft freut sich auf euer Kommen Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

13 Rundschau Ausgabe 34/2016 Entdeckertouren auf den Prädikatswanderwegen Auf Schritt und Tritt - Wanderbegeisterte begeben sich auf Veldenzspuren Zwei geführte Wandertouren auf Prädikatswanderwegen wurden von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in dieser Saison angeboten. Zum Wanderauftakt starteten zahlreiche Wanderer im Frühjahr zu einer Familienwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg. Mit den Familien Fritz und Kriese vom Pfälzerwaldverein Lauterecken führte der Weg von Lauterecken nach Meisenheim um an der dort veranstalteten Aktion Frühlingserwachen im Pfälzer Bergland teilzunehmen. Bei bestem Wanderwetter stand den Teilnehmern, die vom Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Sven Eckert und dem Ortsbürgermeister von Reipoltskirchen, Ernst Eckert, in Empfang genommen wurden, im Juli ein Fußmarsch bevor, der von der Wasserburg in Reipoltskirchen aus eine Entdeckertour versprach. Die Wanderstrecke führte über den Veldenz-Wanderweg durch reizvolle Landschaften. Dichte Wälder und Lichtungen mit wundervollen Aussichten wechselten sich ab. Gästeführerin Petra Rübel aus Schellweiler erwähnte den Grafen Gerlach von Veldenz, den Erbauer der Burg Lichtenberg, nach dem der Veldenz-Wanderweg benannt wurde und der mittlerweile zu den Leading Quality Trails Best of Europe gehört. Petra Rübel ging in ihren Ausführungen bis auf die Entstehungsgeschichte zurück, als die Pfalz noch am Äquator lag. Sie begeisterte die Hörerschaft mit ihrer humorigen Art und fundiertem Wissen. Bei einem Rundgang rund um die Wasserburg erwähnte sie Heinrich von Hohenfels, der sich als erster Ritter Herr von Reipoltskirchen genannt hat. Er verstarb 1329 und wurde in der Abteikirche Otterberg beigesetzt. Ein kunstvoll gearbeitetes Grabmal befindet sich in der Sakristei. Der Ursprung der Wasserburg ist ungewiss. Sie dürfte im ausgehenden 12. Jahrhundert entstanden sein, wurde aber erst 1267 in einer Urkunde erwähnt. Zum Abschluss des gelungenen Wanderausfluges wurde der katholischen Kirche in Reipoltskirchen ein Besuch abgestattet, welche die Wanderer überraschte, da sie modern und sehr gelungen restauriert wurde. Ein Highlight ist der Skulpturenweg mit seiner Kunst im Grünen, von dem behauptet werden kann, dass er ein absolutes Alleinstellungsmerkmal genießt. Vier Künstler haben in diesem Jahr großflächige Bilder in die Landschaft gezaubert, die in Reipoltskirchen bestaunt werden können. Weitere geplante Entdeckertouren auf den Prädikatswanderwegen finden an folgenden Terminen statt: (Geführte Rundwanderung - überwiegend Hinkelstein-Wanderweg mit blühender Mehlinger Heide) (Geführte Rundwanderung mit Agnes von Veldenz - Remigius und Veldenz-Wanderweg) (Geführte Rundwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg ab Rockenhausen über Ruppertsecken und Marienthal) Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Doris Zinßmeister vormittags unter Telefonnummer gerne zur Verfügung. Ihre Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

14 Rundschau Ausgabe 34/2016 Förderverein Kiat Piepmatz Grumbach e.v. Jahreshauptversammlung am um Uhr in der Kita Piepmatz Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Satzungsänderung 7. Verschiedenes Die Mitgliderversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigt beschlussfähig. Chorgemeinschaft Heinzenhauen/Lauterecken (MGV) Singstunde Die erste Singstunde der Chorgemeinschaft Heinzenhauen/Lauterecken (MGV) findet am Freitag, dem 2. September 2016 um Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen statt. Damit beginnt die Vorbereitung für die musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, 18. September 2016 um Uhr in Callbach. Alle Chormitglieder und die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen. Kita Piepmatz/Grumbach Basar Rund ums Kind im Bürgerhaus in Herren-Sulzbach unter dem Motto Sie bringen-wir verkaufen! Sonntag, 18. September 2016 zwischen und Uhr Bei uns können Sie sortiert (Kinderkleidung nach Größen gruppiert), Spiele, Kinderwägen etc. einkaufen. Entspannt pausieren dürfen Sie bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen in unserer Cafeteria. Jeder, der etwas verkaufen möchte (begrenzte Teilnehmerzahl!), kann sich bis zum in der Kita Tel.- Nr.: 06382/ anmelden. Auf Ihr Kommen freuen sich der Förderverein und das Team der Kita Piepmatz Grumbach ASV Langweiler/Merzweiler Termine 1. Mannschaft: Kreispokal: 1. Mannschaft: Mittwoch, Uhr in Weitersborn Uhr in Langweiler SG Alteburg - ASV ASV - SG Perlbachtal 2. Mannschaft: Uhr in Langweiler ASV 2 - SG Perlbachtal 2 Sängerchor Glan-Lauter Die nächsten Chorproben finden wie folgt statt: Wann: Samstag: Uhr Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr Samstag: Uhr Samstag: Uhr Donnerstag: Uhr Samstag: Uhr Samstag: Uhr Wo: Realschule Plus, Lauterecken Alle Sangesbegeisterte und diejenigen die es noch gerne werden wollen sind zu der Chorprobe recht herzlich eingeladen. Ausserdem ist geplant, auch wieder einen Kinder-Projektchor zu gründen, ebenfalls für unser Adventskonzert. Damit dieser zustande kommen kann, werden alle Kinder, die Spass am Singen haben, gebeten, sich bis zum bei Karin Kreischer zu melden - Tel.: Wir hoffen auf rege Teilnahme PWV Lauterecken Planwanderung am Wanderweg: Abfahrt mit Bahn Uhr - Hauptbahnhof Kaiserslautern Von dort zum Humbergturm danach Mittagsrast Bremerhof zurück zum Bahnhof Heimfahrt Bei Rückfragen: Ilse Bühler Tel.: 8097 Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Würfelspieler-Messe in Offenbach-Hundheim Konzert Würfelspieler-Messe Scherz, Satire und Humor in der Musik des Mittelalters am Tag des Offenen Denkmals, Sonntag, 11. September 2016, ist in der Abteikirche St. Maria in Offenbach-Hundheim ein ganz ungewöhnliches Konzert zu erleben: Das Ensemble Vox Nostra positioniert und bewegt sich im Raum, um die Musik optisch und akustisch noch lebendiger zu machen. So wird aus der Würfelspieler-Messe, einer parodistische Messfeier aus den mittelalterlichen Carmina Burana, ein ganz besonderes Erlebnis. 90 Minuten vor Konzertbeginn findet eine kostenfreie Kirchenführung statt. Eine Übersicht über alle Konzerte finden Sie unter nachfolgender Internetadresse. Weitere Info: Konzertkarten: / Hotline: Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, dem 31. August 2016 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Kindsbach. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Heimat und Kulturverein Relsberg e.v. Einladung zum Mauerfest am alten Friedhof in Relsberg Samstag, dem 27. August 2016 ab Uhr Musikalische Unterhaltung mal laut - mal leise - mal anders mit 3Klang Für das leibliche Wohl ist gesorgt Sie haben Gelegenheit zur Besichtigung des alten Friedhofs Wir freuen uns auf Ihren Besuch Gemischter Chor Odenbach Die erste Singstunde nach der Sommerpause findet statt am 25. August 2016, Uhr im Rathaus. Wir bieten auch dieses Jahr wieder einen Projekt-Chor an anlässlich unseres Adventskonzerts am und beginnen deshalb gleich in der ersten Singstunde mit den Proben hierzu. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen und können unverbindlich einmal bei uns reinschnuppern. Gruppe für Angehörige Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 31. August 2016 um Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

15 Rundschau Ausgabe 34/2016 Allgemeine Nachrichten Warmes Wasser doppelt teuer Energieberatung der Verbraucherzentrale weist auf Kosten durch Zirkulationsleitungen und -pumpen hin Heißes Wasser aus dem Hahn ohne zu Warten - die Zirkulation macht s möglich. Dieser Luxus kostet allerdings Geld, denn in zentralen Trinkwassersystemen geht für die ständige Bereithaltung oft mehr Energie verloren als für das tatsächlich gezapfte Warmwasser. Da dieser Aufwand nicht gesondert erfasst wird, wird er oft unterschätzt. In älteren Zirkulationsleitungen kreist das warme Wasser nach dem Schwerkraftprinzip ohne elektrische Pumpe. Das funktioniert nur, weil das Warmwasser im Kreislauf ständig deutlich abkühlt. Bei neueren Systemen werden zwar gut gedämmte Leitungen eingesetzt, dafür müssen dann aber elektrische Pumpen den Kreislauf antreiben. Das schlägt mit rund 30 Euro Stromverbrauch jährlich zu Buche, spart aber einen höheren Gegenwert an Wärme ein. Im Einfamilienhaus-Neubau ist es am besten, die Warmwasserleitung ganz ohne Zirkulation zu planen. Das spart Strom und Wärme ein, führt nicht zu nennenswerten Wartezeiten und die Kosten für ungenutzt ablaufendes Kaltwasser sind gering. Typischerweise sind das etwa zwei Kubikmeter im Jahr. Kann im Altbau auf eine Zirkulationsleitung nicht verzichtet werden, weil durch überdimensionierte Leitungen Wartezeiten und Wasservergeudung zu groß sind, so lohnt doch eine Optimierung durch den Fachmann. Dafür ist eine Hocheffizienzpumpe Pflicht, deren Einsatz nach Zeit oder Wassertemperatur bedarfsweise gesteuert wird. Begrenzt werden diese Sparmöglichkeiten, wenn Mindesttemperaturen aus hygienischen Gründen geboten sind. Seit dem 1. August wird der Ersatz von Warmwasser-Zirkulationspumpen und Heizungspumpen durch neue hocheffiziente Pumpen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bezuschusst. Gefördert werden 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn online zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Fragen zur Warmwasserbereitung, dem Einsatz effizienter Pumpen in privaten Haushalten und zu Fördermitteln für Energiesparmaßnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage preiswert und professionell. & oder Firma Holm Eckel Inh. Petra Eckel Bahnhofstr Odenbach Tel / 3143 Baggerarbeiten Pflasterarbeiten Einbau von Zisternen Fußwege und Parkplätze rund ums Haus sehr guter Mutterboden zu verkaufen Mit einer schönen Außenanlage kommt Ihr Haus erst richtig zur Geltung Großer Malwettbewerb im Autohaus Nahetal -Anzeige- Fast 30 Kindergärten beteiligten sich am Malwettbewerb, den das Autohaus Nahetal ausgerufen hatte. Das Motto lautete wie das Unternehmensmotto Willkommen bei Freunden. F. Schiffer, angesprochen auf die außergewöhnliche Aktivität im Autohaus, erklärt uns auf Nachfrage: Uns erreichen immer wieder Anfragen von Kindergärten zu einem Sponsoring. Das war uns zu einfach. Daher haben wir diesen Malwettbewerb ins Leben gerufen und tolle Preise ausgelobt. Das was uns an Kunstwerken erreicht hat, hat meine Erwartung bei weitem übertroffen. Die Kinder und ihre Erzieherinnen haben sich unglaublich viel Mühe gemacht. Als Juror um die besten 10 Bilder auszuwählen konnte Herr Schmid (stellvertretender Vorsitzender des Kunstvereins Obere Nahe und Leiter der Arbeitsgruppe Bildende Kunst) gewonnen werden. Diese 10 Bilder sind nun im VW Ausstellungsgebäude im Autohaus Nahetal zu besichtigen. Noch können Stimmen abgegeben werden, welches denn das schönste Bild ist. Die drei Erstplatzierten dürfen sich auf Sachpreise im Gesamtwert von fast 1.000,- freuen. Am findet die Zählung statt, bis dahin können noch Stimmen abgegeben werden. Mercedes zu verkaufen E 350 TDI Avantgard T Modell, schwarz, Panoramadach, Leder Vollausstattung, km, TÜV 2018, 7-Sitzer, 4 Winterreifen auf Alu, Neupreis ,-. VB ,-. Telefon: / hallo! Ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und geschäftsanzeigen Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach rudi Anspach Telefon: / Fax: / Mobil: / r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, Sembach ErfolgrEich durch WErbung

16 Rundschau Ausgabe 34/2016 Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Bildung Beruf Erfolg Zukunft Nebenberuflicher Vermittler gesucht (w/m) Stellen Anzeigenannahme / Öl-/ Regelmäßiges Zusatzeinkommen, als nebenberu icher Vermittler der HUK-COBURG, bei frei gestaltbarer Zeiteinteilung. Senden Sie Ihre Kurzbewerbung an: jens.lienau@huk-coburg.de Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel od od Kunst & Teppich Mehrdad KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Vermittlung bitte! Die aktuellen Stellenangebote helfen Ihnen dabei!

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