Tierzahl zum Zeitpunkt des Betriebsbesuchs: Jungsauen Sauen Eber Ferkel Mastschweine. SchHaltHygV: Haltung der Schweine nach Anlage

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1 I. Kontrolle einer Schweinehaltung durch den Landkreis Cloppenburg Angaben zum Betrieb: Betriebsbezeichnung Standortadresse Registriernummer Betriebsverantwortliche(r) Betriebsart Ferkelerzeugung Schweinemast Gemischter Betrieb Zuchtschweineaufzucht Mastschweineaufzucht Haltungsform reine Stallhaltung Auslaufhaltung Freilandhaltung Betriebsgröße Mastplätze Aufzuchtplätze Sauenplätze Angaben zum Betriebsbesuch: Datum u. Uhrzeit Kontrolleur Besuchsgrund.. 20 : - : Uhr Anwesende Person(en) Routinekontrolle Nachkontrolle Kontrolle aus besonderem Anlass Tierzahl zum Zeitpunkt des Betriebsbesuchs: Jungsauen Sauen Eber Ferkel Mastschweine weitere Betriebsangaben: Tierärztliche Bestandsbetreuung durch Tierzukauf von Tierverkauf an SchHaltHygV: Haltung der Schweine nach Bauliche Voraussetzungen Betriebsablauf: guter baulicher Allgemeinzustand (Zugänge unterbinden wirksam Zutritt unbefugter Personen u. 1 Eindrigen v. Tieren; trockene Wände u. Liegeflächen; hygienische 1 unbedenkliche Entsorgung fester u. flüssiger Abgänge, nasse R + D der Oberflächen v. Fußböden, Wänden u. Einrichtungen der Stallungen möglich) 1 Stall durch Schild Schweinebestand für Unbefugte Betreten verboten kenntlich gemacht 2 - bei AuslaufhaltungFreilandhaltung: durch ein 14 Schild Schweinebestand unbefugtes Füttern und Betreten verboten kenntlich gemacht 3 1 Schweine können nicht entweichen Ein- u. Ausgänge sind verschließbar 4 1 Zugänge zur Schweinehaltung werden geschlossen gehalten Seite 1 MFB CLP Vers. 3.0

2 SchHaltHygV: Haltung der Schweine nach Bauliche Voraussetzungen Betriebsablauf: 5 4 Zugänge sind gegen unbefugtes Betreten u. Befahren gesichert 6 3 kein unbefugter Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände Einfriedung - Zutritt Zufahrt nur über verschließbare Tore möglich 3 - schließt die gesamte Schweinehaltung ein - Eindringen v. fremden Tieren zu ebener Erde nicht möglich (z.b. kleines Wild) 7 - bei Auslaufhaltung: Einfriedung nach näherer 1 Anweisung durch Amt 39 (so beschaffen, dass ein Entweichen der Tiere verhindert wird) - bei Freilandhaltung: doppelte Einfriedung nach 4 näherer Anweisung durch Amt 39 (so beschaffen, dass ein Befahren o. Betreten nur durch Ein- u. Ausgänge möglich ist) 8 1 Betrieb verfügt über eine Einrichtung zur Schuh-R+D Schuh-R+D an allen Stallein- u. ausgängen (bei 9 24 Freilandhaltung: im Betrieb), einsatzbereit u. leicht zugänglich 10 1 Betrieb verfügt über einen Wasserabfluss 11 Umkleidemöglichkeit m. Trennung v. Schutz- u. Straßenkleidung Einwegkleidung o. betriebseigene, gereinigte Schutzkleidung stallnaher Umkleideraum - nasse R+D möglich - Handwaschbecken Wasseranschluss mit Abfluss - Vorrichtung zur Trennung v. Stall- u. Straßenkleidung - Zutritt zum Stallbereich erfolgt über Umkleideraum 14 1 Beleuchtung zur gründlichen Inaugenscheinnahme der Schweine 15 2 Wandoberflächen sind glatt u. flüssigkeitsabweisend (ordnungsgemäße R + D möglich) 16 2 Wände weisen keine Schlupflöcher u. Verstecke f. Schadnager auf 17 Vorrichtung zur R+D der StälleSchutzeinrichtungen 24 im Betrieb Stalluntergliederung in Stallabteile 18 3 abteilweise Trennung v. Zucht- u. Mastschweinen räumliche Trennung v. Schweinen u. anderem Vieh 19 Futterlager (Raum o. Behälter) 24 - sicherer Schutz vor Wildschweinen 20 Einstreulagerung erfolgt sicher geschützt vor Wildschweinen 24 Seite 2 MFB CLP Vers. 3.0

3 SchHaltHygV: Haltung der Schweine nach Bauliche Voraussetzungen Betriebsablauf: Lagerung v. Dung u. flüssigen Abgängen f. d. Dauen v. 8 Wochen möglich 21 3 (Lagerungsdauer zählt ab dem Tag, ab dem nichts mehr hinzukommt) 22 4 Dunglagerung erfolgt sicher geschützt vor Wildschweinen befestigte Verladeeinrichtung 5 (außerhalb der Stallungen, bestandseigen, R+D möglich) Beschaffenheit der Verladeeinrichtung verhindert das Zurücklaufen v. Schweinen in die Stallungen (Rücklaufsperre) 25 2 befestigter Platz zur R+D von Fahrzeugrädern 26 Vorrichtung zur R+D v. Fahrzeugrädern im Betrieb 24, einsatzbereit u. leicht zugänglich Kadaverlagermöglichkeit Behälter Container Abdeckhaube Raum 27 - geschlossen, fugendicht, auslaufsicher 24 - sicher v. unbefugtem Zugriff u. Schadnagereindrang - leichte R+D möglich - befestigte Übergabestelle Betriebsablauf Betriebsorganisation: Stallungen, Buchten, sonstige Einrichtungen u. Gerätschaften 28 sind ausreichend sauber R+D-Intervalle 24 sind angemessen ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung Schadnagerbekämpfungsplan - Fallen u. Köder in geeigneter Anzahl aufgestellt - kein übermäßiger Schadnagerbefall ersichtlich 30 4 Möglichkeit z. Absonderung v. Schweinen 31 4 Schweine können keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe o. Wildschweine bekommen Isolierstall erforderlich u. - räumlich, lüftungstechnisch u. funktionell getrennt - gesonderter Zugang 32 - gesonderter Raum z. An- u. Ablegen + getrennten 35 Aufbewahren von Straßen- u. Schutzkleidung - Betreten d. Isolierstalls erfolgt m. gesonderter Schutzkleidung - Größe des Isolierstalls ist ausreichend Dokumentation Isolierstall 33 - Eintragung v. Beginn, Verlauf u. Ende d. Absonde- 35 rung im Bestandsregister o. einer sonstigen Bestandsdokumentation Seite 3 MFB CLP Vers. 3.0

4 SchHaltHygV: Haltung der Schweine nach Betriebsablauf Betriebsorganisation: - Dauer der Absonderung min. 3 Wo. ohne Unterbre- 34 chung gegeben Sonstige Bestandsdokumentation - Dokumentation aktuell (erfolgt unverzüglich) - Zahl der täglichen Todesfälle Zahl der Saugferkelverluste je Wurf - Zahl der Aborte u. Totgeburten - Verlustquote leicht ermittelbar SchHaltHygV: 6 9 Betriebseigene Kontrollen: Dokumentation der Kontrollen 35 6 Dokumentation v. Maßnahmen Hinweis ausgesprochen: Kontrollen u. Maßnahmen künftig zu dokumentieren Sauenplaner: Dokumentation wird je Sau u. unverzüglich vorgenommen u. ist für die letzten Jahre - Belegdatum - Nachweis über d. z. Zucht verwendeten Eber Umrauschen - Aborte - Wurfgröße (lebend- + totgeborene Ferkel) - lebendgeborene Ferkel je Wurf - aufgezogene Ferkel je Wurf bis zum Absetzen - Umrauschquote u. Abortquote leicht ermittelbar Tiergesundheitsprogramm: Tierärztliche Bestandsbetreuung ist sichergestellt (Nachweis durch schriftlichen Betreuungsvertrag) Klinische Untersuchung erfolgt min. 2xJahr o. 1xMastdurchgang (Dokumentationspflicht obliegt dem Tierarzt) Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich oder waren erforderlich und wurden durchgeführt Seite 4 MFB CLP Vers. 3.0

5 SchHaltHygV: 6-9 Tiergesundheitsprogramm: Bestand klinisch o.b.b. ja nein (hinsichtlich Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche) wenn klinische Auffälligkeit vorliegt, folgende Daten erheben: Todesfälle in den letzten 7 Tagen: Betrieb nach Abferkelbereich Aufzuchtbereich Mast- Zuchtbereich Kümmerer der letzten 10 Würfe > 10% fieberhafte Erkrankungen (> 40,5 C) 2 > 20% > 5% > 5 % > 15 Tiere > 9 Masttiere o. 2 Sauen 3 > 10% > 3% > 3% > 7% o. 30 Tiere > 29 Tiere ungeklärte Todesfälle ViehVerkV: 26, 39, 40, 42 ViehVerkV: Stichtagsmeldung in der HIT- Datenbank Übernahmemeldungen in der HIT- Datenbank vollständig Bestandsregister, aktuell und vollständig dauerhafte Kennzeichnung der Schweine mit ordnungsgemäßen Ohrmarken (spätestens mit dem Absetzen) Arzneimittelrecht: 45 ANTHV u. AMG ZLG- Checkliste ausfüllen u. anheften! Überprüfung ergab Mängel: ja nein Unterschrift Tierhalterin Unterschrift AmtstierarztAmtstierärztin Datum Nachbesuch: Seite 5 MFB CLP Vers. 3.0

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