Beschluss /2016-E-006-J

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschluss /2016-E-006-J"

Transkript

1 Beschluss /2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom , 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile Ausstattung" (Vergabeverfahren-Nr.: 611.O ) Verfahrensbeteiligte: 1. Xxx Bürosysteme GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer xxx - Antragstellerin (AST) gegen 2. das Yyy Yyy vertr. d. d. Vorstand yyy - Vergabestelle - (VST) hat die Vergabekammer Freistaat Thüringen, in der Besetzung mit Herrn Regierungsdirektor Scheid als Vorsitzendem, Herrn Dr. Bilzer als hauptamtlichem Beisitzer und Frau Schlag als ehrenamtlicher Beisitzerin, am ohne mündliche Verhandlung beschlossen: 1. Es wird festgestellt, dass sich das Nachprüfungsverfahren mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages durch die Antragstellerin erledigt hat. 2. Das Nachprüfungsverfahren wird eingestellt. Seite 1 von 5

2 3. Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) hat die Antragstellerin zu tragen. 4. Die Gebühr für das Nachprüfungsverfahren wird auf xxx,00 festgesetzt. Auslagen sind nicht zu erstatten. 5. Die Antragstellerin trägt auch die Aufwendungen der Vergabestelle zur ihrer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Gründe I. Die Vergabestelle (VST) gab am im Amtsblatt der EU das offene Verfahren über die Beschaffung von Möbeln (einschließlich Büromöbel, Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmitteln bekannt. Mit Datum vom gab die Antragstellerin (AST) zwei Hauptangebote zur o.g. Ausschreibung bei der VST ab. Mit Schreiben vom teilte die VST der AST mit, dass beabsichtigt sei auf einen anderen Bieter den Zuschlag zu erteilen. Gründe seien, dass das Hauptangebot 2 Abweichungen zum ausgeschriebenen Leistungstext enthielte und als solches nicht wertbar sei. Das Hauptangebot 1 sei nicht das wirtschaftlichste, da es ein günstigeres Hauptangebot gäbe. Mit Rügeschreiben vom beanstandete die AST die beabsichtigte Zuschlagserteilung und führte dazu aus, dass das Unternehmen, auf welches die VST den Zuschlag erteilen wolle, auszuschließen sei, weil das Angebot dieses Unternehmenns nicht die Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis erfülle. Mit Schreiben vom teilte die VST der AST mit, dass nunmehr beabsichtigt sei, auf ein anderes Unternehmen den Zuschlag zu erteilen. Gründe seien, dass das Hauptangebot 2 Abweichungen zum ausgeschriebenen Leistungstext enthielte und als solches nicht wertbar sei. Das Hauptangebot 1 sei nicht das wirtschaftlichste, da es ein günstigeres Hauptangebot gäbe. Mit Rügeschreiben vom beanstandete die AST die beabsichtigte Zuschlagserteilung und führte dazu aus, dass auch dies Unternehmen, auf welches die VST nunmehr den Zuschlag erteilen wolle, auszuschließen sei, weil das Angebot dieses Unternehmenns nicht die Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis erfülle. Mit Fax vom , 09:55 Uhr stellte die AST bei der Vergabekammer Freistaat Thüringen einen Nachprüfungsantrag. In diesem Nachprüfungsantrag wiederholte die AST die bereits vorher getätigten Rügen und konkretisierte diese. Die Vergabekammer übermittelte der VST mit Fax am , 12:13 Uhr den Nachprüfungsantrag der AST. Mit Schreiben vom teilte die VST mit, dass sie das Vergabeverfahren nunmehr aufgehoben habe, da sie nach erneuter Prüfung festgestellt habe, dass keine wertungsfähigen Angebote eingegangen seien. Man beabsichtige, mit den Bietern, welche ein Angebot abgegeben haben, in ein Verhandlungsverfahren einzutreten. Daraufhin nahm die AST mit Schreiben vom ihren Nachprüfungsantrag zurück. Seite 2 von 5

3 II. 1. Zulässigkeit 1.1. Zuständigkeit Die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig, wenn nach 104 Abs. 1, 2. Halbsatz GWB i. V. m. 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern (ThürVkVO) die VST ein Auftraggeber mit Sitz im Freistaat Thüringen ist und der maßgebliche Schwellenwert überschritten ist. Die VST ist Auftraggeber nach 98 Nr. 2 GWB, der nach 4 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bei der Vergabe von Lieferleistungen den Abschnitt 2 des Teiles A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) anzuwenden hat, wenn sich der geschätzte Auftragswert wenigstens auf den in 2 Abs. 1 VgV festgelegten Schwellenwert beläuft. Gemäß 100 Abs. 1 GWB gelten die Nachprüfungsvorschriften des GWB nur für Aufträge, bei denen die durch Rechtsverordnung nach 127 GWB festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschritten sind. Die nach 127 Abs. 1 GWB vorgesehene Rechtsverordnung, die VgV, ist zum in Kraft getreten. Der für Lieferleistungen maßgebliche Schwellenwert ist über 2 Abs. 1 VgV festgelegt und beträgt derzeit ,- netto und wird nach Angabe und den Ausführungen der AST, von der VST nicht widersprochen, überschritten. Da die VST Auftraggeber nach 98 Nr. 2 GWB aus dem Freistaat Thüringen ist und der maßgebliche Schwellenwert mit der voraussichtlichen Gesamtauftragssumme überschritten wird, ist entsprechend 100 Abs. 1 und 104 Abs. 1, 2. Halbsatz GWB i. V. m. 2 Abs. 1 ThürVkVO die Zuständigkeit der Vergabekammer des Freistaates Thüringen gegeben Die Feststellung der Erledigung des Verfahrens und seine Einstellung Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages mit dem Schriftsatz der AST vom hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt. Die Feststellung seiner Erledigung war auszusprechen (Punkt 1. des Tenors der Entscheidung). Es war deshalb auch die Einstellung des Nachprüfungsverfahrens, wie im Tenor der Entscheidung Punkt 2. ausgesprochen, anzuordnen. 2. Die Kostenentscheidung Die Entscheidung über die Kosten (Gebühren und Auslagen) beruht auf 128 Abs. 1 und 3 GWB. Die Höhe der mit dem Entscheidungsausspruch zu erhebenden Gebühren für das Verfahren vor der Vergabekammer beruht auf 128 Abs. 2 und 3 GWB. Ausweislich des Tenors der Entscheidung hat die AST die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen, da sich ihr Nachprüfungsantrag durch Rücknahme des Nachprüfungsantrages erledigt hat ( 128 Abs. 3 S. 1 und S. 4 GWB). Die Höhe der Gebühren war nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens, festzusetzen. Dabei beträgt die Gebühr mindestens 2.500,00 ( 128 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GWB). Seite 3 von 5

4 Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens bestimmt sich regelmäßig danach, welches wirtschaftliche Risiko die AST als Verfahrensbeteiligte mit der Abgabe ihres Angebotes übernommen hat (vgl. 128 Abs. 2 GWB). Das wirtschaftliche Risiko der AST ist hierbei regelmäßig in der Höhe des Brutto-Preises des Angebotes zu sehen, mit dem sie letztendlich im Verfahren der Nachprüfung des Vergabeverfahrens vertreten war. Dies führt im vorliegenden Fall gemäß 128 Abs. 2 GWB, ausgehend hierbei von der gesetzlich angeordneten Mindestgebühr in Höhe von xxx,00, letztendlich zu der festgesetzten Gebühr in Höhe von xxx,00. Auslagen sind in diesem Zusammenhang nicht angefallen. Ausgehend von der Mindestgebühr in Höhe von xxx,00 war allerdings eine Ermäßigung dieses Betrages, hier im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung, auf insgesamt ein Fünftel der Gebühr (xxx,00 ) in Betracht zu ziehen ( 128 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GWB). Schließlich hat sich das Nachprüfungsverfahren kurz nach Übermittlung durch Rücknahme erledigt. Da sich der Nachprüfungsantrag aber vor der Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme erledigt hat, war nur die Hälfte der als solche festzusetzenden Gebühr zu entrichten ( 128 Abs. 3 Satz 4 GWB). Dies ergibt den - ausweislich des Tenors der Entscheidung - festgesetzten und geforderten Betrag in Höhe von xxx0,00. Da die AST bereits einen Kostenvorschuss in Höhe der Mindestgebühr von xxx,00 gezahlt hat, ist dieser Betrag ihr gegenüber mit der festgesetzten Gebühr in Höhe von xxx,00 zu verrechnen. Der danach überzahlte Betrag in Höhe von xxxx,00 ist der AST, nach Eintritt der Bestandskraft dieser Entscheidung, zu erstatten. Die AST wird schon jetzt aufgefordert, eine SEPA-fähige Bankverbindung (Angabe von IBAN und BIC) mitzuteilen, auf welche die Überweisung des Betrages erfolgen soll. Die Antragstellerin trägt auch die notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, da sich das Nachprüfungsverfahren ohne Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme erledigt hat ( 128 Abs. 4 S. 3 GWB). Hinweis: Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nach der geltenden Gesetzeslage nicht mehr statt ( 128 Abs. 4 Satz 5 GWB). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer beim Thüringer Oberlandesgericht, Rathenaustraße 13, Xxx einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit die Entscheidung der Seite 4 von 5

5 Vergabekammer angefochten und eine abweichende Entscheidung der Vergabekammer beantragt wird, und Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt. Die Beschwerdeschrift muss durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sofortige Beschwerde hat gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Scheid Vorsitzender Siegel Dr. Bilzer Hauptamtlicher Beisitzer Seite 5 von 5

Beschluss /2015-E-024-IK

Beschluss /2015-E-024-IK Beschluss 250-4002-4542/2015-E-024-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 25.08.2015, 1. der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. 2. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Yyy,

Mehr

Beschluss /2016-E-009-UH

Beschluss /2016-E-009-UH Beschluss 250-4004-4891/2016-E-009-UH I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 10.06.2016, 1. des Architektur- u. Ingenieurbüro xx, xx./. 2. die Yyy Thüringen mbh, betreffend

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Einstellungs-Beschluss

Einstellungs-Beschluss Einstellungs-Beschluss 250-4003-1758/2015-E-005-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 11.03.2015 1. der xxxhilfsdienst ggmbh, xxx./. 2. den Landkreis x- Kreis, betreffend

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) -

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) - BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-193/09 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Berichtigungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren der, - Antragstellerin - :, gegen,, - Antragsgegnerin zu

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

Beschluss ( / ABG)

Beschluss ( / ABG) Beschluss (250-4005.20-3482/2008-024-ABG) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens 250-4002.20-1338/2008-008-ABG, der Fa. RMO

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

VK 1 171/04 1. September Beschluss

VK 1 171/04 1. September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 171/04 1. September 2004 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

( /02-EF-S)

( /02-EF-S) THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-023/02-EF-S) I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB aufgrund des Antrages 1. der xxxxxxxxxxfußbodenbau GmbH / xxxxxxxxxx vom 30.04.2002./.

Mehr

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren I. Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs.1 ff. GWB auf

Mehr

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin -

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Mehringdamm 129 10965 Berlin VK 2-18/99 Beschluß In dem Nachprüfungsverfahren der K - Antragstellerin - gegen W - Vergabestelle - wegen Vergabe des Auftrages

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 28/09 Arnsberg, 10.11.2009 In dem Nachprüfungsverfahren pp. hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg durch die Vorsitzende

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 09/2017 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin weitere

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Beschluss /2015-E-039-EF

Beschluss /2015-E-039-EF Beschluss 250-4002-3688/2015-E-039-EF I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 30.06.2015, 1. der Xxx GmbH, xxx./. 2. die Landeshauptstadt Yyy, betreffend das Vergabeverfahren:

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin -

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin - THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-026/01-SHL-S) In dem Nachprüfungsverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der DEGES zur Durchführung der Fahrbahnmarkierung,

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...

Mehr

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

Beschluss /2014-E-011-IK

Beschluss /2014-E-011-IK Beschluss 250-4003-3569/2014-E-011-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; auf Grund des Antrages vom 08.05.2014, 1. der xxx Xxx GmbH & Co. KG, Xxx./. 2. den Freistaat Thüringen, vertr. d. d.

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

Beschluss ( /03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens

Beschluss ( /03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens Beschluss (360-4003.20-003/03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens I. In dem Antrag auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zum Nachprüfungsverfahren 102 ff. GWB, auf Grund des Antrages

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.

Mehr

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt 69d VK 66/2008 Leitsätze Beschluss 69d VK - 66/2008 Spruchkörper: 2.Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 121/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 16/07 Im Vergabenachprüfungsverfahren Firma xxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte xxx g e g e n xxx, Anstalt

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str. 1-2 39108 Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 09/01 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen - Vergabestelle betreffend

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg In dem Vergabenachprüfungsverfahren - 1 VK 18/02 - nicht rechtskräftig; 5.9.02. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwaltsgesellschaft.

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 59/05 13. Juli 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft 1.... 2.... 3.... - Antragstellerin

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Bearbeitet von: (0391) 545- Magdeburg, VK-OFD LSA- 2/ Entscheidung der Vergabekammer

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Bearbeitet von: (0391) 545- Magdeburg, VK-OFD LSA- 2/ Entscheidung der Vergabekammer SACHSEN-ANHALT Vergabekammer bei der Oberfinanzdirektion Mageburg - Die Vorsitzende - Oberfinanzdirektion Magdeburg Postfach 3820 39013 Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg TEL (0391) 545-0

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 3 110/04 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 24/04. In dem Nachprüfungsverfahren der. 1.

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 24/04. In dem Nachprüfungsverfahren der. 1. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA 24/04 In dem Nachprüfungsverfahren der 1. xxx - Antragstellerin zu 1) 2. xxx - Antragstellerin zu 2) Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg In dem Vergabenachprüfungsverfahren - 1 VK 66/04 -. vertreten durch. - Antragstellerin (Ast) - Verfahrenbevollmächtigte. gegen.,

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe vertreten durch den Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte gegen vertreten durch Verfahrensbevollmächtigte: In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/143-03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken 320.VK-3194-37/01 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 26.10.2001 Leitsätze / Stichworte: Sind Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gem. 21 Nr. 4 VOB/A an einer vom Auftraggeber

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 08.10.2013 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-32/13 Leitsätze: 1. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 43/99 MD Beschluss Hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe des Straßenbauamtes Magdeburg betreffend

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 12.09.2002 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-25/02 LEITSÄTZE: 1. Die Aufhebung einer Aufhebung ist rechtssystematisch ausgeschlossen, es sei denn, die

Mehr

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], Verfahrensbevollmächtigte: [ ], - Antragstellerin - gegen [ ], - Antragsgegnerin - wegen der Vergabe [ ] hat die 2. Vergabekammer

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 48/15 Halle, 28.07.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 17 Abs. 1 lit. b und c VOL/A sowie gegen 20 VOL/A - Aufhebung rechtswidrig - unzureichende

Mehr

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Aufbereitungsanlage für Schwimm- und Badebeckenwasser

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Aufbereitungsanlage für Schwimm- und Badebeckenwasser Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 15.04.2002 Vergabekammer Nordbayern Az. 320.VK-3194-08/02 Nachprüfungsantrag: Fa.... Bevollmächtigte: Rechtsanwälte... (Antragstellerin ASt); Vergabestelle:...

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 21/99 Halle, 1999-12-06 128 Abs. 3 und Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwGO - Rücknahme des Antrages - beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Antragstellerin

Mehr

FR EI STAAT THÜRINGEN

FR EI STAAT THÜRINGEN FR EI STAAT THÜRINGEN Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Beschluss 1. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 09.02.2015, 1../. 2., betreffend das Vergabeverfahren:

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d - VK 23/2015 Leitsätze: 1. Für die dem Antragsteller obliegende Kostenerstattung bei Rücknahme seines Nachprüfungsantrags ist

Mehr

Leitsätze: Schülerbeförderung

Leitsätze: Schülerbeförderung Leitsätze: Schülerbeförderung 1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.

Mehr

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

VK 3-120/12. Beschluss. 3. Vergabekammer des Bundes. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-120/12 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ] gegen [ ] - Antragsgegnerin - [ ] - Beigeladene - wegen der Vergabe

Mehr

Beschluss ( /06-NDH)

Beschluss ( /06-NDH) Beschluss (360-4002.20-017/06-NDH) I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB auf Grund des Antrages vom 04.09.2006, 1. der Fa. xxxxxx GmbH / xxxxx. /. 2. den Landkreis xxxxx / xxxxx, betreffend die

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 2 99/ September Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 2 99/ September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 99/05 1. September 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

Beschluss. gegen. 1. Der Antrag wird wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht zugestellt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss. gegen. 1. Der Antrag wird wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht zugestellt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 113/06 Beschluss Auf den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:...

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 27.09.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG 21-3194-2-2 Leitsätze: 1. Legt ein Bieter zu einem von ihm angebotenen Produkt ein Datenblatt vor, das detaillierte

Mehr

Service-Management im Krankenhaus

Service-Management im Krankenhaus Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 02 / 10 Arnsberg, 22.2.2010 Leitsatz: Eine Rüge ist als verspätet im Sinne des 107 Abs.3 Nr.1 GWB anzusehen, wenn der Antragsteller

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.12.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-40/10 Leitsatz: Die Kosten sind gem. 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 nicht der ASt, sondern einem anderen Verfahrensbeteiligten

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 30.09.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194 33/15 Leitsätze: 1. Der Begriff der Hochschulgebäude ist extensiv auszulegen und umfasst daher auch Studentenwohnheime.

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 10.11.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-33/06 Leitsätze: 1. Die Antragstellerin kann das Versäumen ihrer Rügeobliegenheit ( 107 Abs. 3 GWB) nicht

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 82/17 Halle, 19.10.2017 19 Abs. 2 LVG LSA, 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A - fehlende Fabrikats- und Herstellerangaben führen

Mehr

1. Der Nachprüfungsantrag wird als offensichtlich unzulässig verworfen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

1. Der Nachprüfungsantrag wird als offensichtlich unzulässig verworfen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1-115/03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 35/16 Halle, 26.10.2016 13 Abs. 4 Satz 1 VOL/A, 16 Abs. 3 lit. d) VOL/A - nicht erbrachte Spezifikation aus dem Leistungsverzeichnis -

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

Beschluß. B - Antragstellerin - Bundesschuldenverwaltung - Vergabestelle -

Beschluß. B - Antragstellerin - Bundesschuldenverwaltung - Vergabestelle - BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Mehringdamm 129 10965 Berlin VK 1-5/99 Beschluß In dem Nachprüfungsverfahren der B - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte G gegen Bundesschuldenverwaltung

Mehr

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17 VERIS - Entscheidungen > Vergabekammern > Sachsen-Anhalt > VK Sachsen-Anhalt > 2017 > 01.09.2017-3 VK LSA 67 / 17 VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2017, 3 VK LSA 67 / 17 Normen: 19 Abs. 2 Satz 4

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss AZ: VK Hal 11/01 Halle,

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss AZ: VK Hal 11/01 Halle, Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 11/01 Halle, 19.07.2001 - Schwellenwert - fehlende Rüge - Dienstleistungskonzession - kein Dienstleistungsauftrag 107 Abs. 3 GWB, 127 GWB,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-02/05 Leitsätze: 1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen fehlen, müssen ausgeschlossen werden. Bei

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss VK 3-02/01 In dem Nachprüfungsverfahren der Firma AXXX, XXXXXXXXXXXXXXX, 45065 Essen, vertreten durch Herrn AXXX - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat sich gemäß 2 Abs. 6 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Nachprüfungsbehörden für öffentliche Aufträge

Mehr

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A;

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A; Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 30.08.2001, Az. 320.VK-3194-31/01 Stichworte / Leitsätze: Wird die Erklärung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zusammen mit dem Angebot abgegeben,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 26.05.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK 3194 16/10 Hinweis: Kostenbeschluss nach Abhilfe und Erledigterklärung. Antragstellerin:... ( Antragstellerin ASt

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 62/08 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren xxx Verfahrensbevollmächtigter: xxx -Antragstellerin - g e g e n xxx Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 07.07.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/15 Leitsatz: Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß

Mehr

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05) Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom 14.03.2005 (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar. - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/138-04

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 60/03 Datum des Beschluss 27.10.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 97 I und II GWB; 2 Nr. 3 VOL/A, 25

Mehr

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt. Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Postfach 7128 24171 Kiel entscheidungserhebliche Normen: 25 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-15/01. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren ...

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-15/01. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren ... BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1-15/01 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:...... gegen - Vergabestelle

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin Beigeladene zu 1) Beigeladene zu 2) -

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin Beigeladene zu 1) Beigeladene zu 2) - BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 3 161/04 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Beschluss / WE

Beschluss / WE Beschluss 250-4002.20-1475/2010-014-WE I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, auf Grund des Antrages vom 13.04.2010, 1. der Fa. Xxxxx GmbH, Xxxxx./. 2. die Xxxxx Stiftung Xxxxx, betreffend die Ausschreibung

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen VK 72/03 Datum des Beschluss 26.11.2003 Bestandskraft ja Vergabeart VOB/A Rechtsnorm 2 Nr. 4 VgV; 99 III GWG; Art.1 lit.

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1 125/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren des ...

BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1 125/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren des ... BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 125/05 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragsteller - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr