Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A;

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A;"

Transkript

1 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom , Az. 320.VK /01 Stichworte / Leitsätze: Wird die Erklärung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zusammen mit dem Angebot abgegeben, ist das Angebot auszuschliessen ( 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A). Eine nachträgliche Benennung der Nachunternehmerleistungen ist durch 24 VOB/A nicht gedeckt. Antragsteller: Vergabestelle: Fa...., Bevollmächtigte: Anwaltskanzlei...(ASt)... (VSt) Beigeladene: Fa.... Bauvorhaben :... Fachlos : Trockenbauarbeiten... Vergabeverfahren : Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A; Die Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern - erlässt auf die mündliche Verhandlung vom durch die Vorsitzende, den hauptamtlichen Beisitzer und den ehrenamtlichen Beisitzer folgenden Beschluss: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Gebühr wird auf xxxx.-- DM festgesetzt. Auslagen werden nicht erhoben. Sachverhalt: 1. Die VSt schrieb die Trockenbauarbeiten für das... im Offenen Verfahren nach 3 a Nr. 1 VOB/A aus. Das Verfahren wurde im Amtsblatt der EU (Tag der Absendung der Bekanntmachung xx.xx.2001) veröffentlicht. Die Verlesung der Angebote erfolgte im Eröffnungstermin vom xx.xx.2001.

2 6 Firmen haben Angebote abgegeben. Nach rechnerischer Prüfung lag das Angebot der ASt an erster Stelle. Die Bieter hatten sich in ihrem Angebotsschreiben nach dem einheitlichen Verdingungsmuster EVM (B) Ang unter Ziffer 5 zur Ausführung der Leistung zu erklären. Ziffer 5 des Angebotsschreibens hat folgenden Inhalt: Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, obwohl unser Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, weil unser Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist In der den Verdingungsunterlagen beigelegten Ergänzung der Angebotsanforderung wird auf Seite 2 hingewiesen: Die unter Ziffer 5 des Angebotsschreibens geforderten Angaben über Eigenausführung, bzw. Weitervergabe an Nachunternehmer sind mit dem Angebot abzugeben. Fehlen diese Angaben, oder sind sie unklar, so wird das Angebot grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. Die Verdingungsunterlagen umfassten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen - Einheitliche Fassung (September 2000) - entsprechend dem einheitlichen Verdingungsmuster EVM (B) BwB/E. Hierin ist unter Nummer 6 zu Nachunternehmer Folgendes festgelegt: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die ASt hat unter Ziffer 5 des Angebotsschreibens Folgendes erklärt: X Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen, bzw. teilweise... X Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, obwohl unser Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist Eine Liste mit einem Verzeichnis, welche Leistungen an Nachunternehmen übertragen werden sollen, liegt dem Angebot der ASt nicht bei.

3 2. Mit Schreiben vom teilte die VSt der ASt mit, dass sie beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Das Angebot der ASt werde ausgeschlossen, weil es nicht vollständig sei; es fehle die angegebene Nachunternehmerliste laut EVM (B) Ang Nr Am rügte die ASt gegenüber der VSt. Sie hätte das Angebotsschreiben auch betreffend Ziffer Nr. 5 vollständig ausgefüllt. Sie wolle den größten Teil des Auftrags mit eigenen Mitarbeitern ausführen. Die fehlende Nachunternehmerliste hätte nachgefordert werden können und liege dieser Rüge bei. 4. Mit Schreiben vom begründete die VSt die Nichtberücksichtigung der ASt mit den fehlenden Angaben im Angebot der ASt zu Fremdleistungen nach den Bewerbungsbedingungen BWB Nr. 6 und der Ergänzung zur Angebotsaufforderung LV Seite 2. Ein Fehlen dieser Angaben im Angebot bedinge nach den dortigen Festlegungen einen Wertungsausschluss, weshalb auch ein Nachreichen dieser Angaben nicht möglich sei. 5. Mit Fax vom , hier eingegangen um Uhr, beantragt die ASt die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und stellt folgende Anträge: 1. Die VSt wird nach näherer Maßgabe der Vergabekammer dazu verpflichtet, die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu Gunsten der Beigeladenen zu unterlassen. 2. Für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens wird festgestellt, dass der Zuschlagserteilung an die in Ziffer 1 genannte Beigeladene eine Verletzung von Vergabevorschriften vorangegangen ist. 3. Der ASt wird Akteneinsicht gewährt. 4. Es wird festgestellt, dass die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die ASt notwendig war. Ein Ausschluss von Bietern, die keine Nachunternehmerliste vorgelegt haben, sei nicht zwingend. Der Ausschluss würde im Ausschreibungstext nur grundsätzlich angedroht, was implizieren würde, dass in Ausnahmefällen vom angedrohten Ausschluss abgesehen werden

4 könne. Bei dieser Sachlage hätte sich die VSt bei ihrer Entscheidung nicht auf einen angeblich zwingenden Ausschluss der ASt zurückziehen dürfen, sondern ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben müssen. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wäre u.a. der Preis als wertungsentscheidenes Kriterium genannt gewesen, der Einsatz von Nachunternehmern würde dort nicht als Kriterium aufgeführt. Deshalb müsse in erster Linie der Preis den Ausschlag für die Auftragserteilung geben. 6. Die Vergabekammer Nordbayern hat den Nachprüfungsantrag am der VSt zugestellt und um Zusendung der Vergabeakten und Äußerung gebeten. 7. Die Vergabeunterlagen hat die VSt mit der Antragserwiderung vom vorgelegt. Sie wiederholt die mit Schreiben vom angeführte Ausschlussbegründung und beantragt den Antrag der ASt zurückzuweisen. 6. Die Fa.... wurde am zum Verfahren beigeladen. 7. Nach erfolgter Akteneinsicht, die der ASt am gewährt wurde, soweit nach 111 Abs. 2 GWB kein Geheimschutz geboten war, beantragt die ASt mit ergänzendem Schriftsatz vom die VSt zu verpflichten, der ASt den Zuschlag zu erteilen. Der von der VSt für den Ausschluss der ASt herangezogene Grund sei nicht haltbar. Da die ASt mindestfordernder Bieter sei, bleibe als einzig vertretbare Entscheidung der Zuschlag an die ASt. Begründung: 1. Der Nachprüfungsantrag der ASt vom ist zulässig.

5 a) Die VSt ist den Auftraggebern zuzuordnen, welche gemäß 98 Nr. 1 GWB in Verbindung mit 6 VgV den 2. Abschnitt der VOB/A anzuwenden haben. b) Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von 99 Abs. 3 GWB. c) Der Schwellenwert ist überschritten ( 100 Abs. 1 GWB). Die Gesamtmaßnahme... überschreitet den Schwellenwert von 5 Mio. Euro nach 2 Nr. 4 VgV (veranschlagte Gesamtkosten rd. XX Mio. DM). Das hier streitgegenständliche Gewerk Trockenbauarbeiten mit einem Auftragswert von rd. xxx DM ist ein Fachlos dieser Gesamtmaßnahme. Die VSt ordnet dieses Los dem 80 % Kontingent zu ( 2 Nr. 7 VgV). Dementsprechend wurde die Ausschreibung als Offenes Verfahren im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. d) Die Vergabekammer Nordbayern ist für das Nachprüfverfahren nach 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Satz 2 BayNpV sachlich und örtlich zuständig. e) Die ASt ist antragsbefugt, denn sie hat als beteiligte Bieterin ein Interesse am Auftrag. Sie hat zudem dargetan, dass ihr durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entsteht bzw. zu entstehen droht ( 107 Abs. 2 GWB). f) Die ASt hat die behauptete Rechtsverletzung mit Schreiben vom gegenüber der VSt unverzüglich gerügt, nachdem ihr mit Schreiben vom die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes mitgeteilt worden war ( 107 Abs. 3 GWB). g) Der Zuschlag an die Beigeladene wurde noch nicht erteilt ( 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). 2. Der Nachprüfungsantrag ist unbegründet. a) Die VSt hat das Angebot der ASt zurecht ausgeschlossen, weil es den Mindestanforderungen an die Angebotserklärung nicht entspricht. Bestandteil der Vergabeunterlagen waren die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen und die Ergänzung der Angebotsanforderung. Darin ist

6 ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will. Für den Fall, dass diese Angaben fehlen, ist der Ausschluss des Angebotes bestimmt. Beim Angebot der ASt fehlen die Angaben zum Nachunternehmereinsatz. Zwar kündigt sie unter Ziffer 5 des Angebotsschreibens an, dass sie Leistungen an Nachunternehmer übertragen wird, jedoch fehlt im Angebot die Auflistung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen. Der Zusatz teilweise unter Ziffer 6 des Angebotsschreibens ändert nichts an diesem Mangel. b) Die VSt hat Angaben zum Nachunternehmereinsatz bereits im Angebot zurecht gefordert und die Wertung des Angebotes in zulässiger Weise von diesen Angaben abhängig gemacht. aa) Der Auftraggeber kann die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen ( 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A ). Damit entsprechen die Forderungen in den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen und in der Ergänzung der Angebotsanforderung, bereits mit dem Angebot den Nachunternehmereinsatz aufzulisten, den Bestimmungen der VOB. bb) Das Angebot der ASt wurde zurecht von der Wertung ausgeschlossen, weil wettbewerbserhebliche Angaben fehlten. Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A werden Angebote ausgeschlossen, die dem 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Gemäß 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sollen Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten. Aus der Formulierung als Soll -Vorschrift folgt, dass der Ausschluss eines Angebots wegen des Fehlens geforderter Erklärungen nicht zwingend ist. Er setzt vielmehr die Prüfung voraus, ob das Angebot sich deswegen nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wertung eignet. Das Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen führt dann zum Ausschluss des Angebots, wenn die Ergänzung der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde ( BayObLG Verg 7/99 v ).

7 Die Art und der Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt ( Heiermann Riedl Rusam, Handkommentar zur VOB 9. Auflage A 25 Rdn. 127 und Prieß in Beck scher VOB-Kommentar 2001 Abschnitt 1 21 Rdn. 34 ). Für den Bieter ist bei der Angebotskalkulation von erheblicher Bedeutung, welche Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt und welche z.b. aus betriebswirtschaftlichen oder technischen Gründen auf Nachunternehmen übertragen werden. Wegen dieser Preiswirksamkeit ist deshalb bereits im Angebot die Art und der Umfang des Nachunternehmereinsatzes verbindlich zu erklären. Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sind maßgebend für die Zuschlagseignung eines Angebots. Gemäß 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B hat der Auftragnehmer die Leistung, auf die er eingerichtet ist, im eigenen Betrieb auszuführen. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die ASt hat in ihrem Angebot pauschal angekündigt, Leistungen auf die sie eingerichtet ist, an Nachunternehmer zu übertragen. Wegen dieses unbestimmten Nachunternehmereinsatzes ist eine ordnungsgemäße Wertung des Angebotes nicht möglich. Es kann nicht geprüft werden, inwieweit der Bieter seine Verpflichtung zur Selbstausführung erfüllen will. Eine Annahme dieses Angebotes würde bedeuten, dass mit der Auftragserteilung die VSt einer Ü- bertragung von Leistungen unbestimmter Art und unbestimmten Umfangs an Nachunternehmer zugestimmt hätte. c) Die mit der Rüge der ASt vom nachgereichte Nachunternehmerliste kann bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Benennung der Nachunternehmerleistungen ist durch 24 VOB/A nicht gedeckt. 24 VOB/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom , Az. 10/00 unter Bezug auf 24 Nr. 3 VOB/A sowie Ingenstau/Korbion, A 24 Rdn. 4 u. 23 ff.). Eine nachträgliche Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes übersteigt dieses Maß, da dies dazu führen würde, dass der Bieter nach der Submission entscheiden könnte, ob er sein Angebot zuschlagsgeeignet werden lassen will oder nicht. Dies würde dem

8 Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach 97 Abs. 1 u. 2 GWB widersprechen. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf 128 Abs. 3 Satz 1 GWB. Die Gebühr wird auf xxxx.- DM (Mindestgebühr) festgesetzt ( 128 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie ist durch den eingezahlten Kostenvorschuss in gleicher Höhe abgegolten. Rechtsmittelbelehrung:

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken 320.VK-3194-37/01 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 26.10.2001 Leitsätze / Stichworte: Sind Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gem. 21 Nr. 4 VOB/A an einer vom Auftraggeber

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 21.09.2001 bei der Regierung von Mittelfranken 320.VK-3194-32/01 Leitsätze/Stichworte: Gibt ein Bieter sein Angebot auf seinem Briefpapier ab, auf dem die eigenen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.11.2002 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-34/02 Leitsätze / Stichworte: Fordert die VSt Angaben zu Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 14.01.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-46/02 Leitsatz: Hat der ASt einen zusammen mit dem eigentlichen Angebot geforderten Wartungsvertrag nicht

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 16.11.2001 -Vergabekammer Nordbayern- Az. 320.VK-3194-38/01 Stichworte/Leitsätze: 1. Hat die VSt die Ausschreibung als Offenes Verfahren im Amtsblatt der EU bekannt

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern-

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern- Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 03.04.2002 -Vergabekammer Nordbayern- Az. 320.VK-3194-07/02 Stichwort: Rüge gem. 107 Abs. 3 GWB muss vor Antragstellung bei der Vergabekammer erfolgen. Nachprüfungsantrag:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 22.03.2001, Az. 320.VK-3194-01/01 Stichworte: - Nachunternehmererklärung / Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb ( 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B) - Ausschluss wg. Unklarheit

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.11.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-40/03 Leitsätze: 1. Ausschluss wegen unklarer Angaben zur beabsichtigten Nachunternehmerleistung ( 25 Nr.

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Aufbereitungsanlage für Schwimm- und Badebeckenwasser

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Aufbereitungsanlage für Schwimm- und Badebeckenwasser Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 15.04.2002 Vergabekammer Nordbayern Az. 320.VK-3194-08/02 Nachprüfungsantrag: Fa.... Bevollmächtigte: Rechtsanwälte... (Antragstellerin ASt); Vergabestelle:...

Mehr

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A

Öffentliche Ausschreibung gem. 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 28.02.01, Az. 320.VK-3194-25/00 Stichworte: Feststellungsantrag 114 Abs. 2 Satz 2 GWB Antragsbefugnis 107 Abs. 2 GWB fehlende rechtsverbindliche Unterschrift 25 Nr.

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Az. 320.VK /01

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Az. 320.VK /01 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 14.08.2001 Az. 320.VK-3194-25/01 Leitsätze: Ein Bieter kann nicht geltend machen, nur Teile der benannten Nachunternehmerleistungen für eine Weitervergabe vorgesehen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-02/05 Leitsätze: 1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen fehlen, müssen ausgeschlossen werden. Bei

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A;

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A; Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194--34/01 Beschluss vom18.10.2001 Stichworte/Leitsätze: 1. Ein Nebenangebot, das nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben ist, ist bei der

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-51/04 Leitsatz: Entspricht ein Angebot nicht den in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zahlungsbedingungen,

Mehr

Beschluss 35-08/03 Beschluss Verg 15/03 vom

Beschluss 35-08/03 Beschluss Verg 15/03 vom VK Südbayern Vorlage an BayObLG Beschluss 35-08/03 Beschluss Verg 15/03 vom 25.09.2003 vom 27.08.2003 VK-Beschluss bestätigt Leitsatz: 1. Nach 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 12.09.2002 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-25/02 LEITSÄTZE: 1. Die Aufhebung einer Aufhebung ist rechtssystematisch ausgeschlossen, es sei denn, die

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az. 320.VK-3194-02/02 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.02.2002 Stichworte / Leitsätze: 1. Rügt die ASt die Nichteinhaltung der 14-tägigen Vorabinformationsfrist, so

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 23.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-16/06 Leitsätze: 1. Gem. 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 07.07.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/15 Leitsatz: Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Unser Geschäftszeichen Auskunft erteilt Tel. (09 81) 53- Fax (09 81) 53- Zimmer-Nr. Ansbach, 320.VK - 3194-18/00 837 414 18.08.2000 Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /05 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 28.06.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-21/05 Leitsätze: 1. Die ausschreibende Stelle hat in den Verdingungsunterlagen konkret festzulegen, welche

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 21.06.2016 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-08/16 Leitsätze: 1. Weist ein Unternehmen seine auftragsunabhängige Eignung mittels eines Verweises auf die

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.10.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-31/06 Leitsätze: 1. Der Vergabestelle ist es verwehrt, nach der Angebotsfrist eine Veränderung der Mengenansätze

Mehr

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot ARBEITSBLATT Nr. 11 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 10.11.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-33/06 Leitsätze: 1. Die Antragstellerin kann das Versäumen ihrer Rügeobliegenheit ( 107 Abs. 3 GWB) nicht

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 06.08.2004 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-26/04 Leitsätze: Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 43/14 Halle, 24.06.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA - fehlerhafter Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin -

Mehr

Beschluss /2016-E-006-J

Beschluss /2016-E-006-J Beschluss 250-4003-5317/2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 01.07.2016, 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /11

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /11 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.11.2011 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-36/11 Leitsätze: 1. Der Gesetzgeber macht keine Angaben über den konkreten Inhalt und den Umfang der Begründung

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /07

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /07 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.12.2007 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-46/07 Leitsätze: Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 14.02.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-02/03 Leitsätze: 1. Der Beurteilungsspielraum der VSt hinsichtlich der Eignung eines Bieters ist überschritten,

Mehr

So bekommen Sie einen Job in einer Fabrik

So bekommen Sie einen Job in einer Fabrik VK Südbayern Vorlage an BayObLG Beschluss 40-09/02 Beschluss Verg 27/02 vom 09.10.2002 VK-Beschluss bestätigt Leitsatz: Wird in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 02.07.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-21/10 Leitsätze: 1. 21 Nr. 1 Abs. 2 letzter Satz VOB/A gibt vor, dass Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az. 320.VK-3194-05/02 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 26.03.2002 Nachprüfungsantrag: Fa.... (Antragstellerin ASt) Vergabestelle: Klinikum... (Vergabestelle VSt) Vorhaben:...

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 21.07.2004 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-24/04 Leitsätze: 1. Ein zugelassenes Nebenangebot kann dann nicht gewertet werden, wenn der Auftraggeber

Mehr

Vergabekammer Nordbayern 320.VK /01 Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern 320.VK /01 Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/01 Beschluss vom 24.07.2001 Leitsätze / Stichworte: Eine Ordensgemeinschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch bei Vorhabensförderung

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

Vollzug der Bayer. Nachprüfungsverordnung (BayNpV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vollzug der Bayer. Nachprüfungsverordnung (BayNpV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 03.08.2001 320.VK-3194-23/01 Leitsätze: Die Unterschrift des Bieters auf dem Angebotsschreiben umfasst nur diejenigen Angebote, die unter den Anlagen zum Angebotsschreiben

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung

Mehr

Sanitär- und Medientechnik für die Generalsanierung. des Landkreises, vertreten durch Geschäftsführer

Sanitär- und Medientechnik für die Generalsanierung. des Landkreises, vertreten durch Geschäftsführer VK Südbayern rechtskräftig Beschluss 64-12/03 vom 26.01.2004 Leitsatz: Nach 97 Abs. 7 haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Bei

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 27.09.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: RMF - SG 21-3194-2-2 Leitsätze: 1. Legt ein Bieter zu einem von ihm angebotenen Produkt ein Datenblatt vor, das detaillierte

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Unser Geschäftszeichen Auskunft erteilt Tel. (09 81) 53- Fax (09 81) 53- Zimmer-Nr. Ansbach, 320.VK - 3194-15/99 Herr 23.08.1999 Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06 91511

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Unser Geschäftszeichen Auskunft erteilt Tel. (09 81) 53- Fax (09 81) 53- Zimmer-Nr. Ansbach, 320.VK - 3194-11/99 837 414 02.07.1999 Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /07

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /07 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.03.2007 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/07 Hinweis: Auf den Beschluss des OLG München vom 23.05.07, Verg 03/07 wird hingewiesen. Nachprüfungsantrag:

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 01.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-56/04 Leitsätze: 1. Bei der Ermittlung des Selbstausführungsanteils ist darauf abzustellen, welcher Leistungsanteil

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.12.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-40/10 Leitsatz: Die Kosten sind gem. 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 nicht der ASt, sondern einem anderen Verfahrensbeteiligten

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 28.10.2002 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-33/02 Leitsätze / Stichworte: 1. Die Aufhebung einer Aufhebung ist rechtssystematisch ausgeschlossen, es sei

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /08

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /08 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 15.01.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194 59/08 Leitsatz: Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /03 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 01.09.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-29/03 Leitsätze: 1. Die Ausschreibung eines Leitfabrikats muss unverzüglich gerügt werden ( 107 Abs. 3 GWB).

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /08

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /08 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.09.2008 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/08 Leitsätze: 1. Eine "0"kann innerhalb desselben Angebots für den objektiven Betrachter nicht den gleichen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 30.09.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194 33/15 Leitsätze: 1. Der Begriff der Hochschulgebäude ist extensiv auszulegen und umfasst daher auch Studentenwohnheime.

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 19/10 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren xxx - Antragstellerin - g e g e n xxx - Antragsgegnerin - betreffend das Vergabeverfahren

Mehr

Beschluss /2015-E-024-IK

Beschluss /2015-E-024-IK Beschluss 250-4002-4542/2015-E-024-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 25.08.2015, 1. der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. 2. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Yyy,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.05.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-10/15 Leitsätze: 1. Ein Unternehmen, das geforderte Erklärungen nicht, nicht vollständig oder nicht in der

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.02.2016 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-01/16 Leitsätze: 1. Bei einer Umwandlung durch Verschmelzung eines anderen Unternehmers auf den Bieter handelt

Mehr

Beschluss vom Az.: Z /07

Beschluss vom Az.: Z /07 VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 16.07.2007 Az.: Z3-3-3194-1-28-06/07 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Unser Geschäftszeichen Auskunft erteilt Tel. (09 81) 53- Fax (09 81) 53- Zimmer-Nr. Ansbach, 320.VK - 3194-23/99 Herr Kaschner 277 837 411 17.12.1999 Regierung von Mittelfranken

Mehr

Bauvorhaben: Bundesstrasse xx, Verlegung der B xx zwischen... und..., BA 2. Erd-, Entwässerungs-, Asphalt- und Brückenbauarbeiten

Bauvorhaben: Bundesstrasse xx, Verlegung der B xx zwischen... und..., BA 2. Erd-, Entwässerungs-, Asphalt- und Brückenbauarbeiten VERGABEKAMMER NORDBAYERN Beschluss vom 18.05.2001, 320.VK-3194-07/01 Stichworte: Wertung von Nebenangeboten / Sondervorschlägen Gleichwertigkeit Aufklärungsgespräch 24 VOB/A Nachprüfungsantrag: Fa., Bevollmächtigte:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 13.04.2016 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-05/16 Leitsätze: 1. Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 121/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /16 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.10.2016 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-33/16 Leitsätze: 1. Nach 7 EG Abs. 1 VOB/A a.f. bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /14

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /14 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 26.02.2015 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-42/14 Leitsatz: Gibt der Auftraggeber vor, dass die Angebote in elektronischer Form einzureichen sind, sind

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /13 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 08.10.2013 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-32/13 Leitsätze: 1. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet

Mehr

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin -

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin - BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 116/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt 69d VK 66/2008 Leitsätze Beschluss 69d VK - 66/2008 Spruchkörper: 2.Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 21.04.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-10/09 Leitsatz: Das Prinzip der Gleichbehandlung erfordert, Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen nicht

Mehr

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabesammlung Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN REGIERUNG VON MITTELFRANKEN Unser Geschäftszeichen Auskunft erteilt Tel. (09 81) 53- Fax (09 81) 53- Zimmer-Nr. Ansbach, 320.VK - 3194-13/99 837 414 27.07.1999 Regierung von Mittelfranken Postfach 6 06

Mehr

VK 1 171/04 1. September Beschluss

VK 1 171/04 1. September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 171/04 1. September 2004 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt. Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Postfach 7128 24171 Kiel entscheidungserhebliche Normen: 25 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.10.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-28/06 Leitsatz: Die Aufhebung eines Offenen Verfahrens ist nach Beschluss des BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/01

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 08.07.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-22/10 Antragstellerin: Vergabestelle: Beigeladene: Vergabeverfahren: Bevollmächtigte: ( Antragstellerin -

Mehr

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 88/2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.05.2004 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-12/04 Vollzug des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB ), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher

Mehr

1. Die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen, verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten.

1. Die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen, verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten. VK Südbayern bestandskräftig Beschluss vom 02.12.2005 Az.: Z3-3-3194-1-48-10/05 Leitsatz: Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen nicht nachvollziehbar darstellt,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.01.2007 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-43/06 Leitsätze: 1. Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

Mehr

Nicht eingelegt, der Beschluss ist bestandskräftig. 1) Wenn sich aus den Bewerbungsbedingungen ergibt, dass Verpflichtungserklärungen

Nicht eingelegt, der Beschluss ist bestandskräftig. 1) Wenn sich aus den Bewerbungsbedingungen ergibt, dass Verpflichtungserklärungen 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2006 Leitsätze Spruchkörper: 1. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Verkündungsdatum:

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 28.10.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-46/09 Leitsätze: 1. Ein Angebot ist dann nach 25 Nr. 1 Abs.1b VOB/A i.v.m. 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A zwingend

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 45/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend das Bauvorhaben Ortsumgehung, Los 7, Verfahrensbeteiligte: 1. Antragstellerin,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 07/15 Halle, 25.03.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m.16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A - Unvollständiges Angebot - Fehlen von Formblättern

Mehr

Beschluss /2016-E-009-UH

Beschluss /2016-E-009-UH Beschluss 250-4004-4891/2016-E-009-UH I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 10.06.2016, 1. des Architektur- u. Ingenieurbüro xx, xx./. 2. die Yyy Thüringen mbh, betreffend

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 59/05 13. Juli 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft 1.... 2.... 3.... - Antragstellerin

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen

Mehr

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17 VERIS - Entscheidungen > Vergabekammern > Sachsen-Anhalt > VK Sachsen-Anhalt > 2017 > 01.09.2017-3 VK LSA 67 / 17 VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2017, 3 VK LSA 67 / 17 Normen: 19 Abs. 2 Satz 4

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss 39-05/04. vom Leitsatz:

Beschluss 39-05/04. vom Leitsatz: VK Südbayern rechtskräftig Beschluss 39-05/04 vom 13.07.2004 Leitsatz: 1. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung auf Null zu einer Pflicht, wenn der

Mehr