Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)
|
|
- Regina Grosser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar.
2 - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/ Regierungspräsidium Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom In dem Vergabenachprüfungsverfahren Antragstellerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Auftraggeberin Weitere Beteiligte: Beigeladene und Beschwerdeführerin -
3 - 3 - Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt zu 1 und 2: wegen Kostenentscheidung für das Vergabenachprüfungsverfahren hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Dresden ohne mündliche Verhandlung durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Bastius, Richter am Oberlandesgericht Piel und Richterin am Oberlandesgericht Maciejewski beschlossen: 1. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen vom betreffend das Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/ der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beigeladenen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/2 nach einem Gegenstandswert von 4 000,00 EUR. G r ü n d e : I. Die Beschwerdeführerinnen waren als Beigeladene an einem erstinstanzlichen Vergabenachprüfungsverfahren beteiligt, das am durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer abgeschlossen worden ist. Die Beschwerdeführerinnen haben daraufhin Anträge auf Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung ihres anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten und auf Kostenfestsetzung gestellt, über die bisher nicht entschieden ist. Nachdem seit Eingang dieser Anträge nach
4 - 4 - Berechnung der Beschwerdeführerinnen mehr als fünf Wochen vergangen waren, haben sie am unter Berufung auf 116 Abs. 2 GWB "Untätigkeitsbeschwerde" erhoben.
5 - 5 - II. Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie sich inhaltlich gegen noch gar nicht ergangene Entscheidungen der Vergabekammer richtet und die Beschwerdemöglichkeit des 116 Abs. 2 GWB in Kostensachen schon nach dem Wortlaut, aber auch nach Sinn und Zweck der vorbezeichneten Norm nicht eröffnet ist. Denn gem. 116 Abs. 2 GWB ist, auch ohne dass ein beschwerdefähiger Beschluss ergangen ist, die Beschwerde (nur) statthaft, wenn die Vergabekammer nicht innerhalb der Frist des 113 Abs. 1 GWB "über einen Antrag auf Nachprüfung" entschieden hat. Die Vorschrift beschränkt die Möglichkeit der "Untätigkeitsbeschwerde" also auf Fälle, in denen innerhalb der o.g. Frist keine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, d.h. die Kammer zum Nachprüfungsbegehren selbst nicht abschließend Stellung genommen hat. Das wird auch dem Sinn der Regelung gerecht, Beschaffungsvorhaben öffentlicher Auftraggeber nicht länger als den Umständen nach unvermeidbar dem Risiko einer vergabenachprüfungsrechtlichen Blockade auszusetzen. Vor diesem Hintergrund gilt 113 Abs. 1 GWB schon in den Fortsetzungsfeststellungsverfahren nach 114 Abs. 2 GWB nicht (vgl. dort die ausdrückliche Regelung in S. 3). Erst recht sind Gesichtspunkte des vergaberechtlichen Beschleunigungsgebots insgesamt nicht einschlägig, wenn das Vergabekontrollverfahren (hier durch Antragsrücknahme) abgeschlossen, mithin auch das Zuschlagsverbot des 115 Abs. 1 GWB erloschen ist und nur noch die kostenmäßige Abwicklung des erledigten Verfahrens in Rede steht. Das heißt nicht, dass nicht auch Kostenangelegenheiten allgemein mit der sachlich gebotenen Zügigkeit bearbeitet werden müssten; sie unterfallen aber nicht der Frist des 113 Abs. 1 GWB, so dass sich auch kein Anknüpfungspunkt für eine Rechtsbehelfsmöglichkeit nach Maßgabe von 116 Abs. 2 GWB bietet. Dafür, dass die Vergabekammer das Gebot zügiger Sachbehandlung in anderer Hinsicht verletzt haben könnte, lässt der Sachverhalt Anhaltspunkte nicht erkennen.
6 - 6 - Die Beschwerde ist daher mit der sich aus einer entsprechenden Heranziehung von 97 Abs. 1 ZPO ergebenden Kostenfolge zum Nachteil der Beschwerdeführerinnen zu verwerfen, ohne dass es darauf ankommt, ob die fragliche Fünfwochenfrist nach Eingang der hier streitbefangenen Anträge bei der Vergabekammer tatsächlich abgelaufen war. Der Gegenstandwert des Beschwerdeverfahrens ergibt sich aus dem darin verfolgten Kosteninteresse der Beschwerdeführerinnen ( 3 ZPO), dem der Senat auf der Basis eines für das Kammerverfahren maßgeblichen Geschäftswerts von bis zu ,00 EUR eine anwaltliche Geschäftsgebühr von 1,3 gem. VV 2400 zum RVG (d.h. im Ergebnis 3 434,60 EUR) sowie die geltend gemachten Parteikosten lt. Anträgen vom 07. und zugrunde gelegt hat. Bastius Piel Maciejewski
EINGANG. Abschritt Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. G 1. Juli Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/ Vergabekammer
Abschritt Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/056-09 1. Vergabekammer Beschluss EINGANG G 1. Juli 2010 des Vergabesena s B RA U N & R I E S K E vom 24.06.201 R EC HTSAN WÄLTE I
MehrOberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom
Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:
MehrLeitsatz: Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , WVerg 0001/06
Leitsatz: Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung
MehrOLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.:Verg 0008/10
Leitsatz: Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer eröffnet 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung sowohl für die Kosten der Vergabekammer
MehrLeitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11
Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat
MehrLeitsätze zum Beschluss des Vergabesenats des OLG Dresden vom (WVerg 3/09)
Leitsätze zum Beschluss des Vergabesenats des OLG Dresden vom 18.09.2009 (WVerg 3/09) 100 Abs. 2 d GWB enthält gleichwertig nebeneiander stehende Geheimhaltungstatbestände. Diese stehen nicht zur Disposition
MehrDer Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher
Verg 9/03 Nordbayern 320.VK-3194-07/03 13/v/Str Vergabekammer Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und
MehrLeitsätze: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom , 20 WF 0675/05
Leitsätze: 1. Künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche verjähren auch dann, wenn sie bereits tituliert sind, nicht erst nach 30 Jahren, sondern in der regelmäßigen, durch den jeweiligen späteren Fälligkeitszeitpunkt
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen
MehrOberlandesgericht Dresden Az.: WVerg 21/02. Leitsätze:
Oberlandesgericht Dresden Az.: WVerg 21/02 Leitsätze: 1. Der Senat hält daran fest dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der
MehrOLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0005/09
Leitsatz Dass für eine Dienstleistungskonzession charakteristische Betriebsrisiko trägt der Unternehmer auch dann, wenn die Risikolage bei einem Dienstleistungsauftrag nicht anders wäre, solange nur die
MehrVergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.
Mehr2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.
Leitsätze: 1. Lehnt das Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und erlässt das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ein Versäumnis,- und nach zulässigem Einspruch
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrOberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom , Az.: 20 UF 0526/10
Leitsatz: Bei einer kurzen Ehe i.s.v. 3 Abs. 3 VersAusglG muss der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht unter Beachtung der Frist des 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG gestellt werden. Oberlandesgericht
Mehr3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG
3 280 281 512a ZPO; 12 14 GKG 1. Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss so ist die dagegen gerichtete sofortige
MehrZur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Leitsatz: Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. OLG Naumburg, Bes vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05 OBERLANDESGERICHT
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 5 SF 24/12 B KO SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Land Schleswig-Holstein, vertr.d.d. Kostenprüfungsbeamten
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer
MehrBeschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:
MehrLeitsatz. OLG Dresden, Az.: Verg 2/12, Beschluss vom 24. Juli 2012
Leitsatz Bei der Schätzung des Auftragswertes steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser ist nicht nur bei manipulativen oder sonst willkürlichen Annahmen, sondern auch dann überschritten,
MehrGWB - Mündliche Verhandlung
21. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit
Mehr1835, 1836 a, 1908 i, 1908 e BGB, 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG, UStG
1835, 1836 a, 1908 i, 1908 e BGB, 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG, UStG Leitsatz: Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Erstattung seiner Auslagen umfaßt auch die auf die Auslagen entfallende Umsatzsteuer (Aufgabe
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft
MehrDie Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren
Leitsatz: Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren unterliegt im Anwaltszwang. OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 25. März 2013, Az.:
MehrTHÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss
6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,
MehrLeitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat -Familiensenat-, Beschluss vom , Az.: 20 UF 636/07
Leitsatz: Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sind auch hinsichtlich zusätzlicher Leistungs- komponenten, für die ein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist, grundsätzlich
MehrDie Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung
MehrAktenzeichen: 6 U 1580/99 Verkündet am O 3946/98 LG Leipzig Die Urkundsbeamtin. Justizobersekretärin. Beschluss. des 6.
Beschl. v. 20.07.2000 101 515 ZPO Leitsatz: Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei nach 101 Abs. 1 ZPO auch dann aufzuerlegen wenn dieser nach 515 Abs. 3 S.
Mehr2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den
MehrLeitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12
Leitsatz: Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d 16 Abs. 1 Nr.
MehrBeschluss / ABG
Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
13 Ca 11044/09 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße,
Mehr24/t Vergabekammer Nordbayern
Verg 18/03 320.VK-3194-26/03 24/t Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt, des Richters Lorbacher und der
MehrAktenzeichen: 11 W 743/03. Leitsatz
Aktenzeichen: 11 W 743/03 Leitsatz Die Klage ist auch dann unverzüglich zurückgenommen (nach der Erfüllung der Klagforderung vor Rechtshängigkeit) wenn die Rücknahme hilfsweise für den Fall erklärt ist
MehrBeschluss / NDH
Beschluss über die Festsetzung der den Verfahrensbeteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Kosten 250-4005.20-1029/2008-003-NDH Kostenfestsetzungsverfahren,
MehrBESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n :
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 Ws 074/13 (K) 12 Ws GStA 881/13 Generalstaatsanwaltschaft München 10 Qs 1002/13 Landgericht Augsburg 501 Js 132220/11 StA Augsburg BESCHLUSS Der 4. Strafsenat
MehrZur Berechtigung eines Abänderungsbegehrens, wenn der Unterhaltsberechtigte
Leitsatz: Zur Berechtigung eines Abänderungsbegehrens, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Titulierung seines Anspruchs in dynamischer Form verlangt hatte, der Verpflichtete den Titel jedoch in statischer
MehrOBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 1 Verg 8/04 OLG Naumburg VK 2 - LVwA 12/04 2. Vergabekammer verkündet am: 28.06.2004 beim Landesverwaltungsamt Solty, Jange. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
Verg W 7/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren betreffend das Vergabenachprüfungsverfahren (Beschwerdeverfahren) betreffend
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
22/01/2016 11:20 3570 OLG MJC s. 01/09 OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen:Verq 1111 5 Vergabekammer Südbayern:AZ.:23-3-3194-1-38-06/15 Der Vergabesenat beim Oberlandesgericht
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 20/09 VK Südbayern Z3-3-3194-1-53-10/09 Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie
MehrVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis
Mehrmit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorungsausgleichs
Leitsätze: Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Satz 1 zum RVG zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 155/12 (2) Chemnitz, Ca 4157/11 ArbG Leipzig B E S C H L U S S. In dem Beschwerdeverfahren
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 04.07.2012 11 Ca 4157/11 ArbG Leipzig B E S C H L U
MehrKostenfestsetzungsbeschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 30/05 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1) - Antragstellerin zu 2) - gegen die
MehrSAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS
1 Verg 1/08 SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren xxx Anragstellerin und Beschwerdegegnerin, - Verfahrensbevollmächtigte: g e g e n xxx Antragsgegner, - Verfahrensbevollmächtigte:
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII-Verg 51/06 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrPage 1 of 5 Entscheidung im Volltext Vergabe - Unterschiedliche Preisangaben müssen kein Ausschlussgrund sein! Fundstellen: IBR 2013, 639; VPR 2013, 76; VPR 2013, 3179 OLG Dresden Beschluss Verkündet am:
MehrB E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren
VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren
MehrAz.: 11 W 1377/01. Leitsatz
Az.: 11 W 1377/01 Leitsatz Haben die Parteien sich vor Gericht materiell rechtlich dadurch verglichen, dass der Beklagte ein bestimmtes Verhalten verspricht, der Kläger darauf die Klage zurücknimmt und
MehrLANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n
10 Ta 276/07 6 Ca 3015/05 S (Regensburg) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger Prozessbevollmächtigter: g e g e n - Beklagter und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte:
MehrOBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 1 Verg 12/03 OLG Naumburg VK MD 8/03 Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg In dem Vergabenachprüfungsverfahren (Beschwerdeverfahren) betreffend die im Supplement
MehrOberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat Familiensenat - Beschluss vom ,Az.: 20 UF 244/10
Leitsatz: Einstweilige Anordnungen zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen gemäß 1631b BGB sind nach 58 ff. FamFG mit der Beschwerde anfechtbar. Sie unterliegen nicht
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte
MehrLeitsätze. OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: WVerg 0005/11
Leitsätze 1. Bei Postdienstleistungen kann eine zum Angebotsausschluss führende Preisverlagerung dann vorliegen, wenn der Preis für die Abholung der Sendungen und ihre Frankierung in den Portopreis eingerechnet
Mehr- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,
2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF X Z B 8 / 1 3 BESCHLUSS vom 17. Juni 2014 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Rabattvereinbarungen II GWB 128 Abs. 4; ZPO 103 ff.; RVG VV Nr. 2300
Mehrder... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner,
Vergabekammer des Landes Berlin 2. Beschlussabteilung VK - B 2-19/18 B e s c h l u s s In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: gegen 1. das Land Berlin, beide
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
1 Ca 1284/09 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren H R Prozessbevollmächtigte und Beschwerdeführer: Rechtsanwälte Dr. B & W -
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 5 E 237/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen das Studentenwerk Leipzig
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII-Verg 1/09 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks,
MehrService-Management im Krankenhaus
Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.
MehrVERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe
VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 16/07 Im Vergabenachprüfungsverfahren Firma xxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte xxx g e g e n xxx, Anstalt
Mehrf Az.: fl9d-v.z-7;7nrn
11 Verg 11/13 69d VK.. 1112011 1-/1:,,'- I \ I;;.",;,: I,~, i,:.... I f Az.: fl9d-v.z-7;7nrn K OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren, vertreten durch Antragsgegnerin
MehrLeitsatz: Der Streitwert für die Klage auf Löschung einer Sicherungshypothek bemisst sich nach der Höhe der Restforderung.
Leitsatz: Der Streitwert für die Klage auf Löschung einer Sicherungshypothek bemisst sich nach der Höhe der Restforderung. 2 Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: 6 W 0139/08 7 O 359/07 LG Chemnitz Beschluss
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 5 E 15/17 2 K 2541/16 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte
MehrGWB - Mündliche Verhandlung
24. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit
Mehr6/ne Vergabekammer Nordbayern
Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und
MehrLeitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat Beschluss vom , 3 W 1439/07
Leitsatz: Die Ausschlussfrist des 2 VBVG beginnt erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Betreuervergütung gem. 9 VBVG erstmals geltend gemacht werden kann. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 20/10 Z3-3-3194-1-45-07/10 Vergabekammer Südbayern Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz
MehrOBERLANDESGERICHT NAUMBURG. Beschluss
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG Beschluss 1 Verg 11/03 OLG Naumburg VK OFD LSA 1/03 Vergabekammer bei verkündet am: 25.09.2003 der Oberfinanzdirektion des gez. Höhle, als Urkunds- Landes Sachsen-Anhalt beamtin
MehrZur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren,
Leitsätze: Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antragsteller Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II ist und sein Nettoeinkommen deshalb von
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
5 W 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 556/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren der J W, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 WF 19/13 = 67 F 3454/12 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin
MehrLeitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 6/09
Leitsätze: 1. Der Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bemisst sich regelmäßig nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes der Antragstellerin ( 23 Abs.
MehrLeitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat -Familiensenat- Beschluss vom , Az.: 20 WF 0556/06
Leitsatz: Der Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung für die Trennungszeit gemäß 1361 b BGB bemisst sich nach dem einjährigen Mietwert ( 100 Abs. 3 Satz 1 KostO); demgegenüber scheidet
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
24b Ca 723/08 I (ArbG München -Kammer Ingolstadt -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren S. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. - Kläger und Beschwerdeführer zu 1) - -
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
10 WF 261/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 188/06 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S Q, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
MehrVergabekammer Freistaat Thüringen
Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung
MehrB E S C H L U S S. In dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: Chemnitz, 07.12.2009 2 Ca 2146/09 ArbG Bautzen B E S C H L U S S In dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren... hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII Verg 79/04 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 72/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 485/09 3 L 180/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau prozessbevollmächtigt:
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom 26. November 2012, 23 UF 890/12
Leitsatz: Die Rückwärtsfrist des 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG endet mit Beginn des Tages, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, auf den der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist (Anschluss
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer
MehrLeitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt 69d VK 66/2008 Leitsätze Beschluss 69d VK - 66/2008 Spruchkörper: 2.Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 19. Juni 2013, Az. 20 WF 573/13
Leitsatz: Ist in einem sorgerechtlichen Verfahren (hier: 1628 BGB) ein berufsmäßig tätiger Verfahrensbeistand bestellt und wird im Verlauf dieses Verfahrens dessen Gegenstand durch förmlichen Gerichtsbeschluss
Mehr1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer
MehrAktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz:
Aktenzeichen: 11 W 368/02 Leitsatz: Nicht der Nominalbetrag der Hypothek, sondern die Höhe der valutierten Forderung bestimmt den Streitwert, wenn der Hypothekengläubiger auf Duldung der Zwangsvollstreckung
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 78/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
12 TaBV 49/13 3 BV 19/13 Arbeitsgericht Mönchengladbach LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung 1. der T. D. Bank AG, vertreten durch den
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 UF 72/15 = 63 F 2397/15 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für mdj. [ ], Verfahrensbeistand:
MehrVERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT
69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
MehrAktenzeichen: 11 W 408/03. Leitsatz:
Aktenzeichen: 11 W 408/03 Leitsatz: Der Streitwert einer Klage auf Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Wohnrecht) und die Klage auf Räumung dieser Wohnung ist jeweils der Wohnwert bezogen
Mehr