Kostenfestsetzungsbeschluss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kostenfestsetzungsbeschluss"

Transkript

1 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 30/05 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1) - Antragstellerin zu 2) - gegen die - Vergabestelle - - Beigeladene wegen der Vergabe von Architekten- und Fachingenieurleistungen für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Silo-Getreidespeichers und eines Boden- Getreidespeichers zu einer Denkfabrik (Büronutzung mit bis zu 20% Wohnnutzung) hat die 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am durch den Vorsitzenden Oberregierungsrat Oanea, die hauptamtliche Beisitzerin Wendler und die ehrenamtliche Beisitzerin Hecker beschlossen: 1. Die der Antragstellerin zu 1) von der Vergabestelle zu erstattenden Aufwendungen werden auf 1

2 festgesetzt ,50 2. Die der Antragstellerin zu 2) von der Vergabestelle zu erstattenden Aufwendungen werden auf festgesetzt ,20 3. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche werden abgelehnt. 4. Für diesen Beschluss werden keine Kosten erhoben. Gründe I. Nach dem bestandskräftigen Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt vom hat die Vergabestelle den Antragstellerinnen zu 1) und zu 2) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten ( Seite 2 des Beschlusses). Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin zu 1) hat mit Schriftsatz vom und der Ergänzung vom beantragt, den Betrag der erstattungsfähigen Kosten auf 5.682,02 festzusetzen. Sie macht dabei eine Geschäftsgebühr nach Nr des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) in Höhe von 2,5 geltend. Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin zu 2) beantragte mit Schriftsatz vom , den Betrag der erstattungsfähigen Kosten auf 2.343,20 festzusetzen. Sie macht dabei eine Geschäftsgebühr nach Nr VV RVG in Höhe von 2,0 geltend. 2

3 II. Die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren erfolgt auf der Grundlage der 1, 2, 13 sowie 14 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandwert der anwaltlichen Tätigkeit und bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Gemäß Nr der VV RVG ist ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 vorgesehen. Dabei kann eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Bei Vergabesachen handelt es sich um eine Rechtsmaterie, für die regelmäßig eine überdurchschnittliche Schwierigkeit und ein überdurchschnittlicher Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit anzuerkennen ist. Auch führt die gerichtsähnliche mündliche Verhandlung zu einem erheblichen Aufwand in der Sache. Dies wird von Nr VV RVG erfasst. Darüber hinaus wird auch der enorme Zeitdruck für die Mandatsbearbeitung als ein für den überdurchschnittlichen Gebührensatz sprechender Umstand berücksichtigt. Gleichwohl hat jedoch eine Differenzierung nach dem Umfang der auszuwertenden Unterlagen des Vergabeverfahrens sowie nach Zahl und Gewicht der aufgeworfenen vergaberechtlichen Fragestellungen zu erfolgen (vgl. OLG Naumburg 1 Verg 6/05 vom ). Unter Beachtung dieser Grundsätze ist es angemessen, für die anwaltliche Tätigkeit der Bevollmächtigten der Antragstellerinnen zu 1) und zu 2) im vorliegenden Verfahren eine 2,0-fache Geschäftsgebühr anzusetzen. Das Verfahren war als umfangreich und schwierig einzustufen. Dennoch waren der Umfang der zu sichtenden Unterlagen als auch die Anzahl der zu prüfenden Sachund Rechtsfragen relativ überschaubar. Der Umfang als auch die Schwierigkeit der Angelegenheit sind zwar als überdurchschnittlich, aber nicht im Sinne eines an der Höchstgrenze zu messenden Grades zu bewerten. Daher ist der beantragte Gebüh- 3

4 rensatz der Antragstellerin zu 1) überhöht und überschreitet die Toleranzgrenze deutlich. Als Ausgangspunkt der Berechnung des Gegenstandswertes ist hier der von der Vergabestelle als untere Grenze geschätzte Auftragswert in Höhe von 1,0 Mio zugrunde zu legen. Nach 12a Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) wurde von diesem Wert ein Anteil in Höhe von 5% zum Ansatz gebracht. Eine Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gemäß Nr VV RVG ist für die Antragstellerin zu 1) in Ansatz zu bringen. Die Antragstellerin zu 2) macht neben der Pauschale in Höhe von 20,00 gemäß Nr VV RVG Auslagen für Kurierdienste in Höhe von 32,00 geltend. Letzteres kommt einer Einzelabrechnung gemäß Nr VV RVG gleich. Nach Nr VV RVG kann die Pauschale lediglich anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nr gefordert werden. Deshalb werden hier zugunsten der Antragstellerin zu 2) 32,00 festgesetzt. Die von der Antragstellerin zu 1) geltend gemachten Fahrtkosten gemäß Nr VV RVG in Höhe von 64,50 sind nicht zu beanstanden. Ebenso sind Fahrtkosten der Antragstellerin zu 2) in Höhe von 199,20 entstanden. Auch ist das von der Antragstellerin zu 1) beantragte Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr VV RVG in Höhe von 35,00 nicht zu beanstanden. Die von der Antragstellerin zu 1) geltend gemachten verauslagten Verwaltungskosten in Höhe von 2.500,00 sind nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für die Gerichtskosten in Höhe von 10,00 zur Einholung einer Abschrift der Unternehmenssatzung der Vergabestelle. Diese Kosten sind durch die Geschäftsgebühr abgedeckt. Soweit die Bevollmächtigte der Antragstellerin zu 1) auch den Ersatz der Mehrwertsteuer verlangt, so ist dies nicht gerechtfertigt. Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen ist nach 104 Abs. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) die Abgabe einer Erklärung, dass der Antragsteller die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann, 4

5 notwendig. Mit Fax-Antwort vom hatte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin zu 1) bestätigt, dass die Antragstellerin zu 1) zur Vorsteuer abzugsberechtigt ist. In diesem Fall stellt die Mehrwertsteuer von vornherein keine wirtschaftliche Belastung dar. Vielmehr gleichen sich die Zahlungsverpflichtungen und der Steuerabzugs- bzw. Steuererstattungsanspruch wertmäßig aus. Die Außerachtlassung des Vorsteuerabzugs würde der Antragstellerin zu 1) nicht einen gerechtfertigten Ausgleich finanzieller Nachteile verschaffen, sondern einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil (vgl.: BFH, Beschluss vom VII E 9/89). Berechnung 1. Für die Antragstellerin zu 1): Streitwert: 5 % von ,-- = ,-- 2,0 Geschäftsgebühr, 1,2,13,14 RVG i.v.m. Nr VV RVG 2.092,00 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr VV RVG 20,00 Fahrtkosten Nr VV RVG 215 Km a -,30 64,50 Tage- und Abwesenheitsgeld von mehr als vier bis acht Stunden, Nr VV RVG 35,00 Gesamtbetrag 2.211,50 2. Für die Antragstellerin zu 2) Streitwert: 5 % von ,-- = ,-- 2,0 Geschäftsgebühr, 1,2,13,14 RVG i.v.m. Nr VV RVG 2.092,00 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr VV RVG 32,00 Fahrtkosten, Nr VV RVG - zur Akteneinsicht 332 km a -,30 99,60 5

6 - zur Verhandlung 332 km a -,30 99,60 Gesamtbetrag 2.323,20 Die ehrenamtliche Beisitzerin, Frau Hecker, hat den Vorsitzenden und die hauptamtliche Beisitzerin ermächtigt, den Beschluss allein zu unterschreiben. Ihr lag dabei der Beschluss vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann das Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, Naumburg, innerhalb einer Frist von zwei Wochen, die mit der Zustellung dieser Entscheidung beginnt, schriftlich angerufen werden. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Die Beschwerde muss die Erklärung, inwieweit die Entscheidung der Vergabekammer angefochten und eine abweichende Entscheidung beantragt wird, sowie die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Beschwerde stützt, enthalten. Die Beschwerdeschrift muss durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Oanea Wendler 6

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

Beschluss / ABG

Beschluss / ABG Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg 33-32571/07 VK 05/02 MD Kostenfestsetzungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin zu 1) - Verfahrensbevollmächtigte: - Antragstellerin

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den

Mehr

Beschluss / NDH

Beschluss / NDH Beschluss über die Festsetzung der den Verfahrensbeteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Kosten 250-4005.20-1029/2008-003-NDH Kostenfestsetzungsverfahren,

Mehr

Beschluss ( / ABG)

Beschluss ( / ABG) Beschluss (250-4005.20-3482/2008-024-ABG) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens 250-4002.20-1338/2008-008-ABG, der Fa. RMO

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Leitsatz: Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. OLG Naumburg, Bes vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05 OBERLANDESGERICHT

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 03/05 K Halle, 08.03.2006 50 Abs. 2 GKG analog, 128 GWB 13,14 RVG, Nr.2400 VV, Nr. 7005 VV, Nr.7002 VV 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 6 Abs. 1 JVEG,

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 29/06 K Halle, 15.06.2007 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 22 JVEG, 50 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) analog, 128 GWB, 13, 14, Nr. 2400 VV RVG,

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 58/04 Halle, 05.04.2005 Nr. 2400 RVG 14 Abs. 1 Satz 1 RVG - Kostenfestsetzung nach RVG Im Hinblick auf den eher durchschnittlichen Umfang

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Vorblatt zum Beschluss Aktenzeichen VK 22/03 Datum des Beschlusses 18. März 2004 Bestandskraft nein Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 118 BRAGO, 12 a Abs. 2 GKG

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer

Mehr

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher Verg 9/03 Nordbayern 320.VK-3194-07/03 13/v/Str Vergabekammer Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 11/06 K Halle, 03.05.2007 13, 14, Nr. 2300 VV, Nr. 7004 VV, Nr. 7005, Nr. 7002 VV Kostenfestsetzung nach RVG - Ansatz fiktiver Reisekosten,

Mehr

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner,

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner, Vergabekammer des Landes Berlin 2. Beschlussabteilung VK - B 2-19/18 B e s c h l u s s In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: gegen 1. das Land Berlin, beide

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) -

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) - BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-193/09 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Berichtigungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren der, - Antragstellerin - :, gegen,, - Antragsgegnerin zu

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 20/09 VK Südbayern Z3-3-3194-1-53-10/09 Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 43/99 MD Beschluss Hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe des Straßenbauamtes Magdeburg betreffend

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

Beschluss /2016-E-006-J

Beschluss /2016-E-006-J Beschluss 250-4003-5317/2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 01.07.2016, 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 2 VK 01/2008 Datum des Beschlusses 27.01.2009 Bestandskraft Nein Vergabeart VOB/A Wesentliche Vorschriften 2

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 6/09

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 6/09 Leitsätze: 1. Der Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bemisst sich regelmäßig nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes der Antragstellerin ( 23 Abs.

Mehr

Service-Management im Krankenhaus

Service-Management im Krankenhaus Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 72/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

Mehr

24/t Vergabekammer Nordbayern

24/t Vergabekammer Nordbayern Verg 18/03 320.VK-3194-26/03 24/t Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt, des Richters Lorbacher und der

Mehr

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 24/04. In dem Nachprüfungsverfahren der. 1.

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 24/04. In dem Nachprüfungsverfahren der. 1. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA 24/04 In dem Nachprüfungsverfahren der 1. xxx - Antragstellerin zu 1) 2. xxx - Antragstellerin zu 2) Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis

Mehr

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren I. Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs.1 ff. GWB auf

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 Str/sch BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin

Mehr

Beschluss /2015-E-024-IK

Beschluss /2015-E-024-IK Beschluss 250-4002-4542/2015-E-024-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 25.08.2015, 1. der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. 2. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Yyy,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Leitsätze: Kläranlage

Leitsätze: Kläranlage Leitsätze: Kläranlage 1. Hat die Vergabekammer im Kostenfestsetzungsverfahren unzulässigerweise eine isolierte Festsetzung des Gegenstandswertes vorgenommen, so kann der Vergabesenat im Verfahren der sofortigen

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 19/10 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren xxx - Antragstellerin - g e g e n xxx - Antragsgegnerin - betreffend das Vergabeverfahren

Mehr

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht 1 2 Überblick 1. Einführungsfall 2. 45 StBVV 3. Die Gebühren im Klageverfahren 1. Verfahrensgebühr 2. Terminsgebühr

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 09/2017 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin weitere

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 1/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - gegen die - Auftraggeberin - wegen der Erteilung von Genehmigungen

Mehr

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05) Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom 14.03.2005 (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar. - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/138-04

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss dazu OLG-Entscheidung 1 Verg 15/06 vom 22.01.2007 AZ: 1 VK LVwA 01/06 K Halle, 18.10.2006 13, 14, Nr. 2400 VV, Nr. 7003 VV, Nr. 7005 Nr. 2 VV, Nr. 7001

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 028/04 Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-53-08/04 1/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht. Beschluss

Bayerisches Oberstes Landesgericht. Beschluss Verg 22/04 (VK Südbayern 120.3-3194.1-56-08/04) Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss Leitsatz: Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 7/05

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 7/05 Leitsätze: Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss Verg W 7/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren betreffend das Vergabenachprüfungsverfahren (Beschwerdeverfahren) betreffend

Mehr

Leitsätze: Schülerbeförderung

Leitsätze: Schülerbeförderung Leitsätze: Schülerbeförderung 1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.

Mehr

OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 1 Verg 8/04 OLG Naumburg VK 2 - LVwA 12/04 2. Vergabekammer verkündet am: 28.06.2004 beim Landesverwaltungsamt Solty, Jange. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

B e s c h l u s s. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Straße Magdeburg. Az.: /07 VK 01/01 MD

B e s c h l u s s. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Straße Magdeburg. Az.: /07 VK 01/01 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 01/01 MD B e s c h l u s s In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin - - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss /2016-E-009-UH

Beschluss /2016-E-009-UH Beschluss 250-4004-4891/2016-E-009-UH I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 10.06.2016, 1. des Architektur- u. Ingenieurbüro xx, xx./. 2. die Yyy Thüringen mbh, betreffend

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/05 In den Nachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von Bauleistungen zum Umbau Komplement Süd,, Los 501 Rohbauarbeiten,

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 21 Ca 4666/10 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren B. B-Straße, B-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte C. C-Straße,

Mehr

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 10/04. In dem Nachprüfungsverfahren der

Beschluss. 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Az.: VK 2 LVwA 10/04. In dem Nachprüfungsverfahren der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA 10/04 In dem Nachprüfungsverfahren der xxxxxxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxxx gegen die xxxxxxx

Mehr

Leitsätze: 2. Keine Prüfung eines hilfsweisen Gebührenansatzes von 2,0. OLG Naumburg, Bes vom 22.10.2009, 1 Verg 8/09

Leitsätze: 2. Keine Prüfung eines hilfsweisen Gebührenansatzes von 2,0. OLG Naumburg, Bes vom 22.10.2009, 1 Verg 8/09 Leitsätze: 1. Zur Unbilligkeit eines Gebührenansatzes einer 2,5-fachen Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG in einem Nachprüfungsverfahren, welches ein Verhandlungsverfahren nach VOF zum Gegenstand hat (hier: keine

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 9/10

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 9/10 Leitsätze: 1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die durch die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und es findet

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF X Z B 8 / 1 3 BESCHLUSS vom 17. Juni 2014 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Rabattvereinbarungen II GWB 128 Abs. 4; ZPO 103 ff.; RVG VV Nr. 2300

Mehr

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss 6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 22/05 320.VK-3194-20/05 Vergabekammer Nordbayern In der Vergabesache - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen - Antragsgegner

Mehr

Titel: Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsauftrags

Titel: Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsauftrags OLG München, Beschluss v. 28.02.2011 Verg 23/10 Titel: Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsauftrags Normenketten: GWB 128 Abs.

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 96/14 (2) Chemnitz, BV 3003/13 ArbG Bautzen B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 96/14 (2) Chemnitz, BV 3003/13 ArbG Bautzen B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 11.08.2014 3 BV 3003/13 ArbG Bautzen B E S C H L U S

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 227/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 10 O 634/05 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit Versicherung AG, vertreten

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 13 Ca 11044/09 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße,

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten VK 1/10 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d - VK 23/2015 Leitsätze: 1. Für die dem Antragsteller obliegende Kostenerstattung bei Rücknahme seines Nachprüfungsantrags ist

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 10/16 4 K 856/07 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen die Industrie und Handelskammer

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 106/11 BESCHLUSS Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja vom 10. Juli 2012 in dem Rechtsstreit BGB 91 Abs. 1 Satz 1 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten,

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 70/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 50/03 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1. C S, Klägerin,

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg /07 VK 05/02 MD. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin zu 1.

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg /07 VK 05/02 MD. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin zu 1. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg 33-32571/07 VK 05/02 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1.) - Verfahrensbevollmächtigte: - Antragstellerin zu 2.) - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n 10 Ta 252/03 16 Ca 13247/97 (München) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger und 1. Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: g e g e n - Beklagte und 2. Beschwerdeführerin

Mehr

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 2 Verg 2/14

Leitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 2 Verg 2/14 Leitsätze: 1. Das Beschwerdegericht ist berechtigt, im Rahmen seiner Kostenfestsetzung auch die Aufwendungen des obsiegenden Verfahrensbeteiligten festzusetzen, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden

Mehr

VK 1 171/04 1. September Beschluss

VK 1 171/04 1. September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 171/04 1. September 2004 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 99/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Richter am Oberlandesgericht D. und W. sowie die

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 167/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 492/05 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der H Kreditversicherungs AG, -

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Aktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz:

Aktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz: Aktenzeichen: 11 W 368/02 Leitsatz: Nicht der Nominalbetrag der Hypothek, sondern die Höhe der valutierten Forderung bestimmt den Streitwert, wenn der Hypothekengläubiger auf Duldung der Zwangsvollstreckung

Mehr

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 88/2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe vertreten durch den Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte gegen vertreten durch Verfahrensbevollmächtigte: In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str. 1-2 39108 Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 09/01 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen - Vergabestelle betreffend

Mehr