Beschluss ( / ABG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschluss ( / ABG)"

Transkript

1 Beschluss ( / ABG) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens / ABG, der Fa. RMO Richard Mayer GmbH & Co. KG Tautenhain, vom , betreffend die Ausschreibung: "Sanierung Altlast Neue Sorge - Wiederverfüllung, hier: Lose 2 und 3" Verfahrensbeteiligte: 1. die Firma xxxxxx - Antragstellerin - (AST) Verfahrensbevollmächtigte : xxxxxxxxxx gegen 2. die Firma xxxxxxxxx - Vergabestelle - (VST) beigeladen : 3. die Firma XXXX xxxxxxxxxxx - Beigeladene - (BEI) Verfahrensbevollmächtigter : xxxxxxxxx hat die Vergabekammer Freistaat Thüringen, in der Besetzung mit Herrn Oberregierungsrat Scheid als Vorsitzendem, Herrn Spang als hauptamtlichem Beisitzer und Herrn Fischer als ehrenamtlichem Beisitzer, ohne mündliche Verhandlung, am 01. Oktober 2008 beschlossen : 1

2 1. Die der Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren, Az / ABG zu ihrer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Kosten werden auf x.xxx,xx festgesetzt. Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. II. Begründung 1. Sachverhalt Mit ihrem Kostenfestsetzungsantrag vom begehrt die BEI des Ausgangsverfahrens, Az / ABG, die Festsetzung ihrer erstattungsfähigen notwendigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung in dem Nachprüfungsverfahren gegenüber der AST. Die BEI beantragt, die entstandenen Kosten gemäß 128 GWB festzusetzen. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse sollen hinzugesetzt und eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erteilt werden. Sie macht dazu geltend: Gegenstandswert : xxxx (5 % der Bruttoauftragssumme in Höhe von xxxxx gemäß 50 Abs. 2 GKG. I. 2,5 Geschäftsgebühr gem. 2, 14, 13 RVG Nr.2300 VV RVG x,00 Entgelte für Post- und Telekommunikations- Dienstleistungen (pauschal), Nr VV RVG x,00 Termin am , Akteneinsicht bei der Vergabekammer Fahrtkosten - Nr VV RVG x Weimar x : x km à 0,30 x,x0 Tage- und Abwesenheitsgeld - Nr VV RVG von mehr als 4 bis 8 Stunden xx,00 Zwischensumme x,00 Übertrag : x,00 Übertrag : x,00 Termin am ; x Weimar x, x km à 0,30 x von mehr als 4 bis 8 stunden x,00 2

3 Termin am ; x Weimar x, xkm à 0,30 xx von mehr als 4 bis 8 stunden x,00 84 Kopien aus Akten der Vergabekammer im Termin der Akteneinsicht (Anlage) x,x0 Gesamtsumme xxx II. Parteireisekosten Fahrtkosten - 5 Abs. 2 Satz 1 JVEG x Weimar x, x km à 0,25 x Aufwandsentschädigung - 6 JVEG 6 Stunden à 6,00 xx Zehrgeld - 19 Abs. 1 Nr. 4, 20 JVEG 6 Stunden à 3,00 x Insgesamt x x 3 Fahrten x Die BEI ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die BEI begründet den beantragten Höchstsatz von 2,5 für die im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr nach VV-RVG Nr damit, dass diese angemessen sei. Der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien überdurchschnittlich hoch gewesen, ebenso wie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für die BEI. Zu berücksichtigen sei weiterhin, dass in gerichtlichen Verfahren mit mündlicher Verhandlung eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und 1,2-fache Terminsgebühr entstehen würden. Auch insofern sei die Berechnung des Höchstsatzes für die Geschäftsgebühr gerechtfertigt. Auch die geltend gemachten Parteireisekosten seien festzusetzen. Sowohl bei dem Termin zur Akteneinsicht bei der Vergabekammer als auch bei den Termin der mündlichen Verhandlung sei aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und auch wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die BEI die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers der BEI erforderlich gewesen. Die Vergabekammer hat die AST des Ausgangsverfahrens zur Stellungnahme über den Kostenfestsetzungsantrag der AST aufgefordert. Die VST hat von dieser - ihr eingeräumten - Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie hat dabei geltend gemacht, dass die beantragte Geschäftsgebühr in der geltend gemachten Höhe nicht erstattungsfähig sei. Der Ansatz der Höchstgebühr sei nicht veranlasst. Auch wenn in Vergabeverfahren regelmäßig von einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit auszugehen sei, bedürfe es für die Festsetzung einer einen Gebührensatz von 2,0 überschreitenden Geschäftsgebühr besonderer Umstände, welche hier nicht vorgelegen hätten und auch von der BEI nicht 3

4 vorgetragen werden. Für die Festsetzung der Höchstgebühr genüge es nicht, dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden habe. 2. Zuständigkeit der Vergabekammer Die Zuständigkeit der Vergabekammer zur Festsetzung der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung bzw. zur notwendigen Rechtsverteidigung der am Verfahren Beteiligten ergibt sich aus der Zuständigkeit der Vergabekammer zur Entscheidung in der Hauptsache. Im Übrigen ergibt sich die Zuständigkeit der Vergabekammer aus 128 Abs. 4 Satz 3 GWB und in entsprechender Anwendung des 80 Abs. 3 ThürVwVfG, mit der Maßgabe, dass die Vergabekammer zur Entscheidung auch über die Höhe der festzusetzenden erstattungsfähigen Kosten berufen ist. 3. Entscheidungsbegründung Ausweislich des Tenors war der Kostenfestsetzungsantrag der BEI nur teilweise begründet. Im Übrigen war er abzulehnen. 3.1 Die erstattungsfähigen Kosten der BEI gegenüber der VST waren auf x festzusetzen. 3.2 Die damit festgesetzten Kosten ergeben sich aus der nachfolgenden Berechnung: Gegenstandswert : x (5 % der Bruttoauftragssumme in Höhe von ,94 gemäß 50 Abs. 2 GKG. I. 2,0 Geschäftsgebühr gem. 2, 14, 13 RVG Nr.2300 VV RVG x00 Entgelte für Post- und Telekommunikations- Dienstleistungen (pauschal), Nr VV RVG x,00 Termin am , Akteneinsicht bei der Vergabekammer Fahrtkosten - Nr VV RVG x Weimar x : x km à 0,30 0,00 Tage- und Abwesenheitsgeld - Nr VV RVG von mehr als 4 bis 8 Stunden 0,00 Zwischensumme x0 Übertrag : x,00 Übertrag : xx,00 Termin am ; x Weimar x km à 0,30 0,00 4

5 von mehr als 4 bis 8 stunden 0,00 Termin am ; x Weimar xm à 0,30 77,70 von mehr als 4 bis 8 stunden x Erstattung von Auslagen 84 Kopien aus Akten der Vergabekammer im Termin der Akteneinsicht (Anlage) 0,00 Zwischensumme x II. Parteireisekosten Fahrtkosten - 5 Abs. 2 Satz 1 JVEG -analogx Weimar x, x km à 0,25 x Aufwandsentschädigung - 6 JVEG 6 Stunden à 6,00 0,00 Zeitversäumnis - 19 Abs. 1 Nr. 4, 20 JVEG 6 Stunden à 3,00 0,00 Insgesamt x x 1 Fahrt Zwischensumme x Gesamtkosten I. und II : x + x Insgesamt x Die BEI ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Geltendmachung von Reise- und Abwesenheitskosten aus einem anderen bestandskräftigen Verfahren vor der Vergabekammer, Az / ABG, hat im vorliegenden Verfahren, ebenso wie eine Erstattung von Auslagen aus diesem Verfahren, zu unterbleiben. Für vergaberechtliche Verfahren ist eine Gebührenfestsetzung aufgrund ihrer Schwierigkeit und ihres Umfanges von mehr als dem 1,3-fachen der angefallenen Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Der Ansatz der Höchstgebühr i. H. des 2,5-fachen der anzusetzenden Geschäftsgebühr war im vorliegenden Falle aber nicht veranlasst. Die Festsetzung überschreitet das dem Verfahrensbevollmächtigten der BEI dazu eingeräumte Ermessen. Auch wenn in Vergabeverfahren regelmäßig von einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit auszugehen ist, bedarf es für die Festsetzung einer den 5

6 Gebührensatz von 2,0 überschreitenden Geschäftsgebühr des Vorliegens besonderer Umstände und Tatsachen. Das Vorliegen solcher Tatsachen hat die BEI nicht vorgetragen. Ihr pauschaler und nicht weiter untersetzter Vortrag, dass Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit überdurchschnittlich hoch gewesen seien, ebenso wie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für die BEI, genügt diesen Anforderungen offensichtlich nicht. Dagegen überschreitet eine Festsetzung des 2,0-fachen Gebührensatzes nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht das dem Verfahrensbevollmächtigten der BEI eingeräumte Ermessen bei der Bestimmung der Höhe dieses Satzes (vgl. dazu auch OLG Jena, Beschluss vom Verg 6/04- VergabeR 2005, S. 679). Dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, rechtfertigt es nicht, den so festzusetzenden Gebührensatz weiter zu erhöhen. Hinsichtlich der geltend gemachten Parteireisekosten waren allein die Fahrtkosten (2 Fahrten im Ausgangsverfahren) zu berücksichtigten und festzusetzen. Eine Aufwandsentschädigung und eine Entschädigung für das Zeitversäumnis waren dagegen nicht vorzusehen und damit auch nicht festzusetzen. Schließlich gehört es zu den originären Aufgaben des Geschäftsführers der BEI, diese auch in Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten. Eine Aufwandsentschädigung und eine Entschädigung für Zeitversäumnis standen dem Geschäftsführer der BEI damit nicht zu ( 19 Abs. 1 Satz 2, 6 und 3 19 Abs. 1 Nr. 4, Halbsatz JVEG). Dem Geschäftsführer ist offensichtlich kein Nachteil entstanden. Ihre Aner-kennung und Festsetzung hatte daher zu unterbleiben. Für den Ausspruch der Vollstreckbarkeit fehlt es im Nachprüfungsverfahren an einer Rechtsgrundlage. III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer, beim Thüringer Oberlandesgericht Jena, Rathenaustraße 13, Jena, einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit die Entscheidung der Vergabekammer angefochten und eine abweichende Entscheidung der Vergabekammer beantragt wird, und Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt. Die Beschwerdeschrift muss durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. 6

7 S c h e i d Vorsitzender S p a n g Hauptamtlicher Beisitzer S i e g e l Datum: Kosten, Kostenfestsetzungsbeschluss, doppelte, Gebührenhöhe GWB 128 Abs. 3 u. 4 Az.: 024-ABG 7

Beschluss / ABG

Beschluss / ABG Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH

Mehr

Beschluss / NDH

Beschluss / NDH Beschluss über die Festsetzung der den Verfahrensbeteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Kosten 250-4005.20-1029/2008-003-NDH Kostenfestsetzungsverfahren,

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 30/05 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1) - Antragstellerin zu 2) - gegen die

Mehr

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren I. Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs.1 ff. GWB auf

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

Beschluss /2016-E-006-J

Beschluss /2016-E-006-J Beschluss 250-4003-5317/2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 01.07.2016, 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Vorblatt zum Beschluss Aktenzeichen VK 22/03 Datum des Beschlusses 18. März 2004 Bestandskraft nein Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 118 BRAGO, 12 a Abs. 2 GKG

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 03/05 K Halle, 08.03.2006 50 Abs. 2 GKG analog, 128 GWB 13,14 RVG, Nr.2400 VV, Nr. 7005 VV, Nr.7002 VV 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 6 Abs. 1 JVEG,

Mehr

Beschluss /2016-E-009-UH

Beschluss /2016-E-009-UH Beschluss 250-4004-4891/2016-E-009-UH I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 10.06.2016, 1. des Architektur- u. Ingenieurbüro xx, xx./. 2. die Yyy Thüringen mbh, betreffend

Mehr

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) -

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) - BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-193/09 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Berichtigungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren der, - Antragstellerin - :, gegen,, - Antragsgegnerin zu

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Beschluss /2015-E-024-IK

Beschluss /2015-E-024-IK Beschluss 250-4002-4542/2015-E-024-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 25.08.2015, 1. der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. 2. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Yyy,

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 58/04 Halle, 05.04.2005 Nr. 2400 RVG 14 Abs. 1 Satz 1 RVG - Kostenfestsetzung nach RVG Im Hinblick auf den eher durchschnittlichen Umfang

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 29/06 K Halle, 15.06.2007 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 22 JVEG, 50 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) analog, 128 GWB, 13, 14, Nr. 2400 VV RVG,

Mehr

Einstellungs-Beschluss

Einstellungs-Beschluss Einstellungs-Beschluss 250-4003-1758/2015-E-005-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 11.03.2015 1. der xxxhilfsdienst ggmbh, xxx./. 2. den Landkreis x- Kreis, betreffend

Mehr

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner,

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner, Vergabekammer des Landes Berlin 2. Beschlussabteilung VK - B 2-19/18 B e s c h l u s s In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: gegen 1. das Land Berlin, beide

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg 33-32571/07 VK 05/02 MD Kostenfestsetzungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin zu 1) - Verfahrensbevollmächtigte: - Antragstellerin

Mehr

VK 1 171/04 1. September Beschluss

VK 1 171/04 1. September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 171/04 1. September 2004 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 19/10 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren xxx - Antragstellerin - g e g e n xxx - Antragsgegnerin - betreffend das Vergabeverfahren

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Beschluss ( /03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens

Beschluss ( /03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens Beschluss (360-4003.20-003/03-ABG-V) über die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens I. In dem Antrag auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zum Nachprüfungsverfahren 102 ff. GWB, auf Grund des Antrages

Mehr

(Teil-) Einstellungsbeschluss

(Teil-) Einstellungsbeschluss (Teil-) Einstellungsbeschluss 250-4003-4052/2014-E-009-SHK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 05.06.2014, 1. der Servicegesellschaft Xxx mbh (xxx)./. 2. den Yyy-Yyy-Kreis,

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

Mehr

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Leitsatz: Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. OLG Naumburg, Bes vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05 OBERLANDESGERICHT

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 11/06 K Halle, 03.05.2007 13, 14, Nr. 2300 VV, Nr. 7004 VV, Nr. 7005, Nr. 7002 VV Kostenfestsetzung nach RVG - Ansatz fiktiver Reisekosten,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 20/09 VK Südbayern Z3-3-3194-1-53-10/09 Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher Verg 9/03 Nordbayern 320.VK-3194-07/03 13/v/Str Vergabekammer Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 Str/sch BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.

Mehr

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht 1 2 Überblick 1. Einführungsfall 2. 45 StBVV 3. Die Gebühren im Klageverfahren 1. Verfahrensgebühr 2. Terminsgebühr

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 2 VK 01/2008 Datum des Beschlusses 27.01.2009 Bestandskraft Nein Vergabeart VOB/A Wesentliche Vorschriften 2

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 43/99 MD Beschluss Hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe des Straßenbauamtes Magdeburg betreffend

Mehr

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin -

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin - THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-026/01-SHL-S) In dem Nachprüfungsverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der DEGES zur Durchführung der Fahrbahnmarkierung,

Mehr

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin -

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Mehringdamm 129 10965 Berlin VK 2-18/99 Beschluß In dem Nachprüfungsverfahren der K - Antragstellerin - gegen W - Vergabestelle - wegen Vergabe des Auftrages

Mehr

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

Service-Management im Krankenhaus

Service-Management im Krankenhaus Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 09/2017 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin weitere

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 28/09 Arnsberg, 10.11.2009 In dem Nachprüfungsverfahren pp. hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg durch die Vorsitzende

Mehr

Beschluss. zur Feststellung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren (360-4005.

Beschluss. zur Feststellung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren (360-4005. Beschluss zur Feststellung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren (360-4005.20-020/06-EF-S) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 GWB auf Grund

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n 10 Ta 276/07 6 Ca 3015/05 S (Regensburg) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger Prozessbevollmächtigter: g e g e n - Beklagter und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 13 Ca 11044/09 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF X Z B 8 / 1 3 BESCHLUSS vom 17. Juni 2014 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Rabattvereinbarungen II GWB 128 Abs. 4; ZPO 103 ff.; RVG VV Nr. 2300

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 121/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwortschreiben angeben) Weimar /00-EF-S

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwortschreiben angeben) Weimar /00-EF-S THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 2249 99403 Weimar Telefon: 0361-3773-7276 Mit Postzustellungsurkunde Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte

Mehr

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05) Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom 14.03.2005 (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar. - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/138-04

Mehr

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss

THÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss 6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,

Mehr

enreg.institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin

enreg.institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin enreg.institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Workshop neues Vergaberecht am 26./27. November 2015 Jochem Gröning Richter am Bundesgerichtshof Das sofortige Beschwerdeverfahren ( 171-184 GWB

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg In dem Vergabenachprüfungsverfahren - 1 VK 18/02 - nicht rechtskräftig; 5.9.02. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwaltsgesellschaft.

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten VK 1/10 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB aufgrund des Antrages vom 04.09.2017 der GmbH, xxx./. Stadtverwaltung YYY, betreffend das Vergabeverfahren: "Wiederaufbau

Mehr

24/t Vergabekammer Nordbayern

24/t Vergabekammer Nordbayern Verg 18/03 320.VK-3194-26/03 24/t Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt, des Richters Lorbacher und der

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 21 Ca 4666/10 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren B. B-Straße, B-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte C. C-Straße,

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

BESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n :

BESCHLUSS. Beschwerde der Staatskasse vom 15. Mai 2013 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 26. März b e s c h l o s s e n : OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 Ws 074/13 (K) 12 Ws GStA 881/13 Generalstaatsanwaltschaft München 10 Qs 1002/13 Landgericht Augsburg 501 Js 132220/11 StA Augsburg BESCHLUSS Der 4. Strafsenat

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss. Erledigungsbeschluss Arnsberg, den

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss. Erledigungsbeschluss Arnsberg, den Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 08 / 12 Erledigungsbeschluss Arnsberg, den 12.06.2011 In dem Nachprüfungsverfahren pp wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren

Mehr

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz Gerichtliches Mahnverfahren Lernakte Kostenrecht 1. Gerichtlicher Auftrag 2. Außergerichtlicher Auftrag gerichtlicher Auftrag 3. Außergerichtlich Teilzahlung gerichtlich 4. Gerichtlicher Auftrag Teilzahlung

Mehr

Beschluss ( / EA)

Beschluss ( / EA) Beschluss (250-4002.20-363/2009-001-EA) I. In dem Vergabenachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 14.01.2008, 1. der Fa. Xxxx GmbH, Weimar. /. 2. die Stadt Xxxx, betreffend den Auftrag

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 50/17 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn gegen - Beschwerdeführer - a) den Beschluss des Finanzgerichts

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

BESCHLUSS. Az.: VK-SH 08/04. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. der XXX Gesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer XXX, XXX, XXX

BESCHLUSS. Az.: VK-SH 08/04. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. der XXX Gesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer XXX, XXX, XXX VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel BESCHLUSS Az.: VK-SH 08/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der XXX Gesellschaft

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe vertreten durch den Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte gegen vertreten durch Verfahrensbevollmächtigte: In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss Verg W 7/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren betreffend das Vergabenachprüfungsverfahren (Beschwerdeverfahren) betreffend

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 582/03 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der L GmbH,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 99/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Richter am Oberlandesgericht D. und W. sowie die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Dezember in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Dezember in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF I ZB 47/09 BESCHLUSS vom 21. Dezember 2011 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Rechtsanwalt an einem dritten Ort ZPO 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 509/10 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U G - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S & L - Beschwerdeführer -

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das

Mehr

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 88/2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin -

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin - BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 116/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

In dem Aufsichtsverfahren gem. 65 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die

In dem Aufsichtsverfahren gem. 65 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die - Beschlusskammer 6 Beschluss Az: BK6-14-159 In dem Aufsichtsverfahren gem. 65 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Care-Energy

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d - VK 23/2015 Leitsätze: 1. Für die dem Antragsteller obliegende Kostenerstattung bei Rücknahme seines Nachprüfungsantrags ist

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 59/05 13. Juli 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft 1.... 2.... 3.... - Antragstellerin

Mehr