Dr. Friedrich Kahle Finkenberg Blankenheim/Ahr. Niederschrift zur JHV in Wershofen am

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1 Dr. Friedrich Kahle Finkenberg Blankenheim/Ahr RHG Barweiler-Aremberg Finkenberg Blankenheim/Ahr Niederschrift zur JHV in Wershofen am Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr Dr. Kahle begrüßte Herrn Hanke von der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, alle anwesenden JAB sowie deren Vertreter und Gäste. Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berichtete Dr. Kahle über das abgelaufene Geschäftsjahr. 2. Bericht der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2016/2017; Entlastung des Vorstands Die Kasse der RHG Barweiler-Aremberg wurde durch H. Decrouppé (JAB Revier Insul I) geprüft und ohne Beanstandung von Unregelmäßigkeiten die Entlastung des Vorstandes beantragt, der seitens der Mitglieder ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen entsprochen wurde. 3. Beratung und Beschluss des Haushaltsplans 2017/2018 Durch den Kassenwart der RHG, Norbert Matt, erfolgte die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jagdjahr, wie in der folgenden Abbildung dargestellt. Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgte ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen.

2 2 4. Beschluss über die Erhebung der Umlage 2017/2018 Vor dem Hintergrund des vorläufigen Haushaltsplanes mit dem zu erwartenden defizitären Ergebnis wurde seitens des Vorstands der Antrag gestellt, die Umlage gemäß den vorangegangenen Jahren beizubehalten. Dem Antrag wurde einstimmig ohne Enthaltungen stattgegeben.

3 3 5. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Anlage 1 zum Bejagungskonzept Der Vorstand hat die Änderung des Bejagungskonzeptes (Anlage 1) in der Form beschlossen, dass ab dem JJ 2017/18 die Wartezeit nach Waldrevierflächen geändert wird: a) Hirsche der Klasse I werden in Revieren freigegeben, in denen seit der letzten Erlegung eines solchen Hirsches eine Wartezeit von mindestens so vielen Jahren vergangen ist, wie 600 ha (vorher ha) durch die Waldrevierfläche des betroffenen Jagdbezirks teilbar sind. Ja-Stimmen: 27 (Fläche: 8.604,50 ha) Nein-Stimmen: 5 (Fläche: 1.053,00 ha) Enthaltung: keine b) Alternativ werden Hirsche der Klasse I in Revieren freigegeben, wenn seit der Erlegung des letzten Hirsches mindestens 20 Stück Rotwild (vorher 40 Stück Rotwild) erlegt worden sind. Die Erlegung der 20 Stück Rotwild ist nicht auf ein Jagdjahr bezogen, sondern bedeutet, dass der Hirsch der Klasse I bejagt werden kann, wenn zwischenzeitlich im Revier 20 Stück Rotwild erlegt worden sind, unabhängig davon, ob ein, zwei oder drei Jahre dafür benötigt werden. Ja-Stimmen: 21 (7.173,00 ha) Nein-Stimmen: 11 (2.484,50 ha) Enthaltung: keine 6. Beratung über den Verlauf der Kahlwildfreigabe ab November 2016 und Erfüllungsgrad des GAP/Kahlwildpools Die Mitglieder der RHG halten daran fest, dass der Kahlwildabschuss wie im JJ 2016/17 durchgeführt wird: Ab November 2017 wird der Kahlwildabschuss für alle Reviere geöffnet, die ihr Kahlwild gemäß TAP erlegt haben. Es wird also auf das Kahlwild des GAP gejagt, bis 95 % erfüllt sind. Erst wenn 100 % des Kahlwildabschusses erfüllt sind, öffnet sich automatisch der Kahlwildpool, der 10 % der zu erlegenden weiblichen Stücke, inklusive Hirschkälber, umfasst (Anzahl im vergangenen JJ 2016/17: 23 Stück). Bedingung: Jedes Stück Kahlwild, dass nach Erfüllung des TAP, aus dem GAP oder ggf. aus dem Pool erlegt worden ist, ist der Geschäftsführung unverzüglich zu melden. 7. Beratung über die Freigabe der Hirsche der Klasse I und II und Beschluss zu Maßnahmen der Bestandsschätzung Der Vorstand schlägt den Mitgliedern der RHG vor, ab dem JJ 2018/19 den Gruppenabschuss für Hirsche der Klasse I und der Klasse II einzuführen. Ziel soll sein, dass mit Bezug zu TOP 5 allen Revieren die Erlegung von Hirschen gemäß den Altersklassen erleichtert wird. Die genaue Anzahl, die im Gruppenabschuss festgelegt wird, wird bei der nächsten JHV beraten.

4 4 8. Information zur Rotwildzählung Frühjahr 2017 (Freitag ) Am hat der Vorstand der RHG die Mitglieder in der Jahreshauptversammlung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab dem Jahr 2017 eine verpflichtende Rotwildzählung in allen Revieren durchgeführt wird, da der Gesamtabschuss der letzten Jahre lediglich bei ca. 70 % liegt. Die Zählergebnisse, die von jedem Revier bis zum 30. April 2017 an die Geschäftsführung zu übermitteln sind, sollen nachvollziehbare Trends der Bestandsentwicklung und Diskrepanzen zwischen ermitteltem Bestand, Abschussvereinbarung und tatsächlicher Erlegung (körperlicher Nachweis) offenlegen und in die Gesamtabschussplanung einfließen; unmittelbare Konsequenzen leiten sich aus den Ergebnissen für die einzelnen Jagdreviere nicht ab. Die Methodik zur Zählung ist der Website zu entnehmen. 9. Information zur Website Seit Herbst 2016 ist die Website online. Hier können die aktuellen Plansoll- und Ist-Zahlen des Rotwildes sowie aktuelle Informationen, Termine und Weiteres abgerufen werden (login: rhg-b-a; Passwort: rotwild). Die Inhalte der Website werden in den nächsten Wochen und Monaten erweitert und verbessert, um den JAB und sonstigen Nutzern eine möglichst hohe Transparenz und eine schnelle Anwendbarkeit der Daten zu bieten. 10. Beratung und Beschluss über den Gesamt- (GAP) und die Teilabschusspläne (TAP) Der Vorstand schlägt der Versammlung vor, dass die TAP aller Reviere in ihrer Grundsätzlichkeit angenommen werden, sofern keine wildbiologischen und logischen Fehler enthalten sind (z. B. Abschussvorschlag: 2 Alttiere + 1 Kalb). Ziel ist es, dass die Vorgaben der Abschussvorschläge bzw. der TAP auch im laufenden JJ umsetzbar sein müssen, um mittelfristig den Gesamtabschuss von 100 % zu erreichen. Die JAB werden dazu aufgerufen, dass sie zusammen mit den Jagdgenossenschaften, basierend auf den körperlichen Nachweisen und den Zählergebnissen ab dem JJ 2017 realistische Abschussvorschläge vorbereiten. Die Versammlung akzeptiert einstimmig diesen Vorschlag ohne Enthaltungen 11. Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand informiert die Mitglieder über das Ausscheiden der Vorstandsmitglieder Schumachers und Leonhard. Der Vorstand unterrichtet die Versammlung darüber, dass gemäß 9 der Satzung der Vorstand der Hegegemeinschaft aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen als Vertretungen der vorsitzenden Person bestehen. Somit ist der Vorstand mit drei Personen handlungsfähig. Den Mitgliedern wurde Gelegenheit gegeben, Vorschläge für weitere Vorstandsmitglieder zu benennen. Diese erfolgten im Rahmen der JHV nicht, so dass der Vorstand (Dr. Kahle, Reinhard Fuchs und Norbert Matt) in dieser Besetzung seine Arbeit fortführt.

5 5 12. Verschiedenes Der Vorsitzende informiert die Versammlung über das Anliegen der Vertrauensleute, die im Rahmen einer Sitzung auf Informations- bzw. Kommunikationsdefizite zwischen Vorstand und JAB aufmerksam gemacht haben, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden; die Stellungnahme des Vorstands zu den Anregungen der Vertrauensleute erfolgt kursiv in Klammern: 1. einige JAB sind unsicher bei Hirschfreigaben und Poolabschüsse (Anfragen an den Vorstand oder die Geschäftsführung) 2. JAB bzw. Jagdaufseher möchten den körperlichen Nachweis ausschließlich durch ein Foto dokumentieren (siehe Leitlinien-Ehrenkodex der RHG (Website): Die Bestätigung eines getätigten Abschusses erfolgt durch Inaugenscheinnahme der Vertrauensperson. Dies muss innerhalb von 24 Stunden nach der Erlegung/Auffindung erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Vertrauensperson von sich aus auf die Inaugenscheinnahme verzichten. Ein Foto reicht dann aus, wenn eine eindeutige Dokumentation möglich ist.) 3. Bei einem Revier wurde der Vertrauensperson statt des erlegten Hirsches die Trophäe (abgekocht) vorgezeigt (Dies ist nicht zulässig (siehe Pkt. 2)) 4. Es fehlen Listen der körperlichen Nachweise (Anfragen an die Geschäftsführung; es wird ein Downloadbereich auf der Website eingerichtet) 5. Die Vertrauensleute möchten besser und intensiver in die RHG Barweiler-Aremberg eingebunden werden, um die Arbeit der Geschäftsführung und des Vorstandes besser unterstützen zu können, damit ein besserer, verlässlicherer Vollzug der Abschusskontrolle in Güteklassen und Geschlechter erfolgt. (Der Vorstand der RHG unterstützt das Ansinnen der Vertrauensleute, intensiver in die Arbeit der RHG eingebunden zu werden). Folgende Vorschläge wurden an den RHG Vorstand vorgetragen: 1. Zur besseren Information der Vertrauensleute werden diese über die Arbeit des Vorstandes und die Beschlüsse regelmäßig informiert. Hierzu bietet sich die Aufnahme in den -Verteiler ebenso an, wie beispielsweise einen oder zwei Vertreter zur jährlichen Hauptversammlung oder zu den Vorstandssitzungen der RHG Barweiler-Aremberg einzuladen. Anzumerken ist hierbei, dass die Vertrauensleute hier ausdrücklich kein Mitspracherecht haben und auch nicht wünschen, sondern nur als Multiplikator auftreten. (Der Vorstand der RHG unterstützt den Vorschlag der Vertrauensleute. Die JHV ist eine öffentliche Sitzung an der jede Person teilnehmen kann. Einladungen sollen zukünftig nur noch über die Website erfolgen). 2. Zur besseren und schnelleren Transparenz könnten die Vertrauensleute monatlich eine Auflistung der vorgezeigten Rotwildes an die Geschäftsführung mailen, aufgeschlüsselt nach Revier und Klasseneinteilungen. (Der Vorstand der RHG lehnt diesen Vorschlag ab, da die JAB verpflichtet sind, die erlegten Stücke durch die Vertrauensleute dokumentieren zu lassen, die Listen des

6 6 körperlichen Nachweises zu führen und am Ende des Jagdjahres der Geschäftsführung zuzusenden. Die Vertrauensleute sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit die JAB gegen Ende des JJ (Dezember/Januar) darauf hinweisen, die Listen an die Geschäftsführung zu senden. Durch monatlich an die Geschäftsführung g te Listen durch die Vertrauensleute wird die Verpflichtung zur Führung der Listen durch die JAB nicht entbehrlich und führt zu Irritationen. Die Vertrauensleute werden aufgefordert am Ende des JJ ihre persönlichen Dokumentationslisten der Geschäftsführung zur Abrechnung zukommen zu lassen. 3. Bei zukünftigen Treffen der Vertrauensleute macht es Sinn, wenn ab und an zumindest ein Vertreter des Vorstandes und/oder der Geschäftsführung anwesend sein könnte. (Der Vorstand der RHG unterstützt den Vorschlag der Vertrauensleute). 4. Es sollten Richtlinien für den körperlichen Nachweis vom RHG erstellt werden. (Der Vorstand der RHG unterstützt den Vorschlag der Vertrauensleute). Der Vorstand

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