FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung

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1 FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung Zählen zur Bildung einer Gruppe für die Gruppengröße auch Privatpatienten oder nur gesetzlich Versicherte? Privatpatienten sind bei der Bestimmung der Gruppengröße und somit bei der Wahl der abzurechnenden Gebührenordnungsposition (GOP) EBM mitzuzählen. Beispiel: Bei einer Gruppe aus zwei gesetzlich Versicherten und einem privat versicherten Patienten wird nach EBM die GOP der Dreiergruppe für jeden der beiden gesetzlich versicherten Patienten abgerechnet. Kann sich eine Gruppe aus Teilnehmern mit Kurzzeittherapie (KZT) und Teilnehmern mit Langzeittherapie (LZT) zusammensetzen? Ja, für die Abrechnung wird die Gesamtgruppengröße berücksichtigt. Die letzte Stelle der Gebührenordnungsposition (GOP) EBM zeigt die Teilnehmerzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an. Zu berücksichtigen ist, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP nach EBM angesetzt werden müssen. Beispiel: Für eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie mit drei Teilnehmern aus KZT und drei Teilnehmern aus LZT wird für die drei Teilnehmer aus der KZT die GOP EBM (sechs Teilnehmer) und für die drei Teilnehmer der LZT die GOP EBM (sechs Teilnehmer) abgerechnet. Kann eine Gruppe von mehreren Therapeuten geleitet werden? Ja, das schließt die Psychotherapie-Richtlinie nicht aus. Jeder Therapeut rechnet die Patienten ab, für die er auch das Formular PTV 2 ausgefüllt hat. Er wählt die Gebührenordnungsposition (GOP) EBM nach der Gesamtgruppengröße aus. Beispiel: Zwei Therapeuten führen gemeinsam eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie (KZT) mit acht Patienten durch. Ein Therapeut hat für fünf Patienten jeweils das Formular PTV 2 ausgefüllt und der andere Therapeut für drei Patienten. Der erste Therapeut rechnet für jeden seiner fünf Patienten die GOP (acht Teilnehmer), und der zweite Therapeut rechnet ebenfalls für jeden seiner drei Patienten die GOP (acht Teilnehmer) nach EBM ab. Der Patient erhält eine Ablehnung auf seinen Antrag zur Kurzzeittherapie. Wer schaltet den Gutachter ein? Der Patient kann Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Die Krankenkasse kann dann eine gutachterliche Stellungnahme einholen (Psychotherapie-Vereinbarung PT-V, 13 Abs. 3). Muss bei bereits laufender Langzeittherapie, die vom Gutachter mit 45 Stunden Verhaltenstherapie genehmigt wurde, ein Fortführungsantrag auf das volle Kontingent von 60 Stunden gestellt werden oder genügt hier die Anzeige bei der Krankenkasse? Eine Anzeige gegenüber der Kasse ist nicht ausreichend. Langzeittherapie ist auch beim zweiten Bewilligungsschritt antragspflichtig. Die Krankenkasse wird im Einzelfall über die Einschaltung eines Gutachters entscheiden (PT-V, 11 Abs. 6). Ist in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Zeit für die Durchführung von Testverfahren für diagnostische Abklärung enthalten bzw. kann gegebenenfalls ein Teil der Sprechstunde (für Tests)

2 delegiert werden? Nein, der obligate Leistungsinhalt der psychotherapeutischen Sprechstunde umfasst 25 Minuten Gesprächszeit. Die Sprechstunde ist eine therapeutische Leistung und kann nicht delegiert werden. Ein Patient nimmt psychotherapeutische Sprechstunden bei Therapeut A in Anspruch. Therapeut A rechnet die Sprechstunde ab. Der gleiche Patient geht dann zu Therapeut B zur Sprechstunde ohne Information zur bereits erfolgten Sprechstunde. Darf Therapeut B die Sprechstunde abrechnen? Die psychotherapeutische Sprechstunde ist auf dreimal a 50 Minuten im Krankheitsfall (KHF) bezogen. Der KHF ist definiert durch die Behandlung eines Patienten bei einem Therapeuten innerhalb von vier Quartalen. Das heißt, wenn durch den Patienten ein zweiter Therapeut für eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen wird, kann auch dieser die entsprechende GOP abrechnen. Wie muss die Beendigung der Psychotherapie angezeigt werden? Muss auch die Beendigung der Rezidivprophylaxe angezeigt werden? Die Beendigung der Psychotherapie wird der Krankenkasse über das Formblatt PTV 12 angezeigt. Die Beendigung der Rezidivprophylaxe muss nicht angezeigt werden. Was gilt als Ende der Zwei-Jahresfrist, Rezidivprophylaxe oder das Therapieende? Die Zwei-Jahresfrist beginnt mit der angezeigten Beendigung der Langzeittherapie auf PTV 12. Sie gilt unabhängig von den in diesem Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen der Rezidivprophylaxe (PT-V, 16 Abs.4). Können die Rezidivprophylaxe und das psychotherapeutische Gespräch kombiniert werden? Die GOP EBM ist nicht neben Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM berechnungsfähig (EBM, Anmerkung zur GOP 23220). Wenn keine Rezidivprophylaxe beantragt wurde, darf dann nicht ausgeschlichen werden? Wie bisher auch können am Ende der Langzeittherapie die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen vergrößert werden. Eine solche ausschleichende Behandlung ist auch weiterhin ohne einen ausdrücklichen Antrag auf Rezidivprophylaxe möglich. Dabei ist nur zu beachten, dass nach der Psychotherapie-Vereinbarung eine Psychotherapie grundsätzlich nicht länger als sechs Monate unterbrochen werden soll. Die Testverfahren nach den GOP bis dürfen während einer KZT bis zu dreimal abgerechnet werden. Ein Depressionsfragebogen am Anfang, in der Mitte und am Ende der Therapie. Sonst keine Abrechnung möglich? Bisher wurden die GOP nach Minuten abgerechnet. Ist das jetzt anders? Während der Durchführung oder Fortsetzung einer bewilligten Psychotherapie können Testverfahren nach den GOP bis des EBM mit besonderer Begründung bei KZT bis zu dreimal berechnet werden (PT-V, 17 Abs. 2). Die Formulierung Testverfahren bis zu dreimal bedeutet, dass maximal drei Testverfahren während einer laufenden Therapie durchgeführt werden können, d.h. dass die Anwendung und Auswertung eines Testverfahrens dreimal stattfinden darf. Die Leistungsbeschreibung der GOP im EBM hat sich nicht geändert. Somit sind die GOP weiterhin je vollendete 5 Minuten, unter Beachtung der Höchstwertregelung, berechnungsfähig. Wie zeige ich Urlaub bzw. Krankheit an? Muss auch bei Psychotherapeuten eine Vertretung angezeigt werden?

3 Ist der Vertragsarzt/Psychotherapeut länger als eine Woche an der Ausübung seiner Praxis verhindert, so hat er dies der Kassenärztlichen Vereinigung unter Benennung der vertretenden Ärzte/Therapeuten unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus soll der Vertragsarzt/Therapeut auch bei Verhinderung von weniger als einer Woche dies in geeigneter Weise (z. B. durch Aushang) bekanntgeben. Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretenden Arzt/Therapeut abzusprechen (BMV- Ä, 17, Abs. 3). Die Anzeige erfolgt über die Erklärung zur Vierteljahresabrechnung und/oder über den Vordruck Anzeige einer Praxisvertretung. Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen einschließlich der probatorischen Sitzungen ist grundsätzlich unzulässig. (BMV-Ä, 14 Abs. 3) Nach 14 der Psycho-RiLi sind mindestens 50 Minuten Sprechstunde Voraussetzung für eine weitere psychotherapeutische Behandlung. Die Sprechstunde kann in Einheiten von 25 Minuten durchgeführt werden. Können zwei unterschiedliche Therapeuten für einen Patienten jeweils 25 Minuten Sprechstunde erbringen? Müssen dann beide Therapeuten das Formblatt PTV 11 ausfüllen? Der Patient hätte dann zur Erfüllung der Sprechstundenvorgabe (50 Min.) zwei PTV 11? Möglich wäre das der Patient bekäme dann von jedem Therapeuten ein eigenes PTV 11. Auf dem PTV 1 (Antrag des Versicherten) müssten dann die Daten der Sprechstunden eingetragen werden. Nach 23 Psycho-RiLi sind die erbrachten Stunden der Akutbehandlung Bestandteil des Therapiekontingentes. Wird die Akutbehandlung, die bei Therapeut A erfolgte, somit auf das Therapiekontingent (KZT/LZT) bei Therapeut B angerechnet? Sofern die Akutbehandlung vor Antragstellung durchgeführt wurde, ja das muss der Therapeut beim Patienten erfragen. Bei laufenden Therapien gilt natürlich das bewilligte Kontingent, auch wenn der Patient parallel eine Akutbehandlung bei einem anderen Therapeuten in Anspruch nimmt. Ist für oder während einer Akutbehandlung ein Konsiliarbericht erforderlich? Zur Einholung des Konsiliarberichts überweist der Therapeut den Patienten spätestens nach Beendigung der Probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Richtlinientherapie an einen Konsiliararzt. Das heißt, der Therapeut sollte möglichst frühzeitig einen Konsiliarbericht einholen. Die Akutbehandlung kann jedoch auch beginnen, falls der Konsiliarbericht zwar veranlasst wurde aber noch nicht vorliegt. Der Patient benötigt eine Kurzzeittherapie mit 24 Therapieeinheiten. Die Akutbehandlung mit 8 Stunden wird der KZT angerechnet. Somit verbleiben 16 Therapieeinheiten für die KZT. Wie erfolgt die Antragsstellung auf dem PTV2? Müssen 2 Anträge gestellt werden (einmal für KZT1 und einmal für KZT 2) oder wird ein Antrag gestellt und müssen beide Ankreuzfelder (KZT1 und KZT2) oder nur KZT2 angekreuzt werden? Nach 11 Abs. 4 der PT-V kann nach der siebten Sitzung der KZT 1 die KZT 2 beantragt werden. Da die Akutbehandlung mit einer anschließenden Therapie verrechnet wird, gilt diese Regelung auch hier in Ihrem Beispiel könnte der Therapeut die restlichen Stunden der KZT 1 und direkt die KZT 2 auf dem PTV 2 angeben. Müssen seit psychotherapeutische Sprechstunden mit 100 bzw. 50 Minuten pro Woche angeboten werden, oder ist dieser Wert als Durchschnitt im Quartal anzusehen? Nach Psychotherapie-Richtlinie 11 Abs. 13 müssen Ärzte und Therapeuten mit Genehmigung zur Richtlinienpsychotherapie pro Woche mindestens 100 Minuten bei einem vollen Versorgungsauftrag bzw. mindestens 50 Minuten bei einem hälftigen Versorgungsauftrag für die Sprechstunde zur

4 Verfügung stellen. Therapeuten entscheiden selbst, wie sie die Sprechstunde organisieren. Möglich sind feste Zeiten, aber auch eine individuelle Terminvereinbarung. Gibt es Einschränkungen bzw. Wartezeiten nach einer abgeschlossenen Psychotherapie oder nach einer Sprechstunde und Akutbehandlung bei einem anderen Therapeuten oder hat ein Patient jederzeit Zugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung? Der Behandler hat auf einen eventuellen Therapeutenwechsel keinen Einfluss. Die begrenzte Zahl der psychotherapeutischen Sprechstunden bezieht sich auf den jeweiligen Therapeuten. Es besteht für den Therapeuten keine Pflicht zur Kontrolle von bisher durchgeführten Sprechstunden bei einem anderen Therapeuten. Welche Auswirkungen haben die Änderungen der psychotherapeutischen Versorgung für Patienten der PKV/Beihilfe? Keine, die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung betreffen ausschließlich die ambulante psychotherapeutische Versorgung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann. Wie überprüft die KK, ob der Patient vor Aufnahme der probatorischen Sitzungen oder der Akutbehandlung eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt hat? Dies kann durch die Abrechnung der Leistungen im Nachgang geprüft werden. Auf dem Formular PTV 1 wird bei Erstanträgen seitens des Patienten angegeben, ob und wann innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt worden ist. Ist die Empfehlung des Therapeuten, der die psychotherapeutische Sprechstunde bei dem Patienten durchgeführt hat, für ein bestimmtes Richtlinienverfahren zwingend oder kann der weiterbehandelnde Therapeut von der Empfehlung in der individuellen Patienteninformation PTV 11 abweichen? Da es sich hierbei (lediglich) um eine Empfehlung handelt, kann der weiterbehandelnde Therapeut von der Empfehlung abweichen. Kann sofort nach gestelltem Antrag (KZT oder LZT) mit der Therapie begonnen werden? Die Genehmigung der Krankenkasse ist grundsätzlich abzuwarten. Es können aber die verbleibenden probatorischen Sitzungen bis zum Vorliegen der Genehmigung durch die Krankenkasse abgerechnet werden. Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung haben jeweils eine eigene GOP im EBM erhalten. Wie werden diese GOP vergütet? Die Vergütung erfolgt je vollendete 25 Minuten mit 421 Punkten (44,85 Euro *) für die Sprechstunde mit der GOP EBM für die Akutbehandlung mit der GOP EBM Bitte beachten Sie die Reglungen des EBM zur Berechnung auf den Krankheitsfall. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis. Außerdem wurde festgelegt, dass auf die psychotherapeutische Sprechstunde und auf die psychotherapeutische Akutbehandlung ein Strukturzuschlag (GOP 35254) zur Deckung von Personalausgaben gezahlt wird. Der Strukturzuschlag wird gezahlt, sobald eine Gesamtpunktzahl nach EBM erreicht wird. Der Strukturzuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt.

5 * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2018 (10,6543 Cent) Wenn die KZT von der KK abgelehnt wird, kann dann stattdessen die Akutbehandlung abgerechnet werden? Die Akutbehandlung ist keine Ersatzleistung für eine abgelehnte Kurzzeittherapie. Sie dient der Besserung akuter Krisen- und Ausnahmezustände und ist eine Zeitnahme psychotherapeutische Intervention im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde. Der Patient erhält aus der Sprechstunde das Formblatt PTV 11 mit einer eventuellen Empfehlung zur Akutbehandlung. Kann die Akutbehandlung am selben Tag wie die psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen, da z.b. vertiefte Exploration nicht am selben Tag wie die Probatorik erlaubt ist? Hier sind die Abrechnungsausschlüsse des EBM zu beachten. Diese besagen, dass die psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) u.a. nicht neben (nicht in derselben Sitzung) der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) berechnungsfähig ist. Können während der psychotherapeutischen Akutbehandlung Testverfahren abgerechnet werden? Die Verwendung von Testverfahren im Vorfeld oder im Anschluss an die Akutbehandlung ist nicht ausgeschlossen. Der obligate Leistungsinhalt der psychotherapeutischen Akutbehandlung umfasst 25 Minuten psychotherapeutische Intervention. Die Akutbehandlung ist eine therapeutische Leistung und kann nicht delegiert werden. Ist in der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der psychotherapeutischen Akutbehandlung die Zeit für Testverfahren für diagnostische Abklärung enthalten, bzw. kann ggf. ein Teil der Sprechstunde (für Tests) delegiert werden? Die obligaten Leistungsinhalte der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der psychotherapeutischen Akutbehandlung umfassen jeweils 25 Minuten Gesprächszeit. Sie sind therapeutische Leistungen und können nicht delegiert werden. Die Verwendung von Testverfahren im Vorfeld oder im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlung sind nicht ausgeschlossen. Kann ein Patient jedes Jahr 12 Stunden Akutbehandlung erhalten? Die Psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf den Krankheitsfall (4 Quartale mit Beginn der ersten Behandlung) begrenzt höchstens 24-mal berechnungsfähig. Die Mindesteinheit beträgt 25 Minuten, d.h. je Krankheitsfall sind insgesamt bis zu 600 Minuten Psychotherapeutische Akutbehandlung möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wäre eine erneute Akutbehandlung gemäß den Bestimmungen des EBM nicht ausgeschlossen. Im Fall der Akutbehandlung bei Kindern ist hier die Zustimmung von beiden sorgeberechtigten Eltern erforderlich? Ja, hier muss die Zustimmung beider Sorgeberechtigter vorliegen. Entfällt die Sprechstunde, wenn ein Kind bereits bei einem Kinderpsychiater oder Kinderarzt in Behandlung ist? Bis zum 31. März 2018 galt eine Übergangsregelung für Patienten, welche den Zugang zu probatorischen Sitzungen oder Akutbehandlungen auch ohne psychotherapeutische Sprechstunde erlaubt. Ab müssen pro Patient mind. 50 Min psychotherapeutische Sprechstunde

6 stattfinden, bevor eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen erfolgen können, auch bei bereits erfolgter Behandlung bei einem Kinderpsychiater oder Kinderarzt. Muss nach Überweisung z.b. vom Hausarzt, in der bereits eine Therapienotwendigkeit festgestellt wurde, eine psychotherapeutische Sprechstunde angeboten werden? Die Feststellung der Therapienotwendigkeit erfolgt alleinig durch den Therapeuten. Patienten durchlaufen die psychotherapeutische Sprechstunde vor einer Akutbehandlung oder probatorische Sitzung. Welche Angaben müssen bei einer Kombinationsbehandlung z.b. für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im PTV 2 durch zwei Therapeuten erfolgen? Bei Kombinationsbehandlungen gilt das Kontingent des überwiegend durchgeführten Verfahrens, auch bei einer Beteiligung von zwei Therapeuten. Soll z.b. eine Kombinationsbehandlung mit überwiegend Einzeltherapie in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP) durchgeführt werden, trägt der Einzeltherapeut 35 Therapieeinheiten TP Einzeltherapie ein, der Gruppentherapeut 25 Therapieeinheiten TP Gruppentherapie. Damit kann der Patient 60 Therapieeinheiten der TP in Anspruch nehmen, das entspricht dem ersten Kontingent der Langzeittherapie. Ist es notwendig, die Biographische Anamnese (GOP 35140) und die Vertiefte Exploration (GOP 35141) für die Durchführung der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. für die Akutbehandlung zu erheben? Die Biographische Anamnese bzw. die vertiefte Exploration kann durchgeführt werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt. Für die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer Akutbehandlung muss vorher nicht zwingend die biographische Anamnese oder vertiefte Exploration erfolgen. Gibt es eine Frist, ab der die psychotherapeutische Akutbehandlung nicht mehr auf eine nachfolgende Therapie angerechnet wird? Der Zeitraum der Anrechnung ist nicht näher definiert. Kann zur Vermeidung einer Antragspause gleichzeitig die Anzeige einer Akuttherapie und der Antrag auf KZT an die Krankenkasse geschickt werden, vorausgesetzt mind. eine psychotherapeutische Sprechstunde und zwei probatorische Sitzungen fanden statt? Das sollte möglich sein, vorausgesetzt die Stunden der Akutbehandlung sind zur Verrechnung im PTV 2 eingetragen. Muss jeweils ein Konsiliarbericht vor KZT1 und KZT2 eingeholt werden oder nur einmal vor KTZ1? Der Konsiliarbericht muss einmal im Behandlungsverlauf vor der jeweiligen Therapie eingeholt werden. Muss bei Antragstellung der Gruppentherapie die Gruppenstärke bereits festgelegt werden? Ab werden bei der Beantragung von Gruppentherapien im Formblatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der entsprechenden GOP eingetragen, die fünfte Stelle wird mit einem X gekennzeichnet (z.b. GOP 3554X bei verhaltenstherapeutischer Kurzzeittherapie). Die Krankenkasse bewilligt dann die GOP aller Gruppengrößen der beantragten Therapie (z.b. GOP bei verhaltenstherapeutischer Kurzzeittherapie). Der Therapeut rechnet aus dem bewilligten GOP- Bereich jeweils die GOP der tatsächlichen Gruppengröße ab (z.b. GOP bei drei Teilnehmern in verhaltenstherapeutischer Kurzzeittherapie).

7 Muss bei der Behandlung von Erwachsenen die Einbeziehung von Bezugspersonen mit einem B gekennzeichnet werden? Nein. Bei der Behandlung von Erwachsenen werden die Stunden auf das Gesamtkontingent des Patienten angerechnet, daher besteht bei Erwachsenen kein gesonderter Kennzeichnungsbedarf in der Abrechnung. Müssen im PTV 2 Therapieeinheiten für das Einbeziehen von Bezugspersonen beantragt werden? Das Einbeziehen von Bezugspersonen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist im PTV 2 bei den Angaben zum Behandlungsumfang zu berücksichtigen und zu beantragen. In der Abrechnung sind diese Therapieeinheiten mit einem B zu kennzeichnen. Durch die Strukturreform hat sich die Möglichkeit zur Einbeziehung von Bezugspersonen in die psychotherapeutische Behandlung nicht geändert. So können relevante Personen sowohl im Bereich der Erwachsenen als auch der Kinder- und Jugendlichen einbezogen werden. Zusätzliche Stundenkontingente stehen jedoch nur im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zur Verfügung. Die hierfür vorgesehene Anzahl von Therapieeinheiten soll ein Verhältnis von 1:4 zur Anzahl der Therapieeinheiten des Versicherten nicht überschreiten. Muss das Ende einer Therapie angezeigt werden? Die Beendigung der Richtlinien-Therapie ist der zuständigen Krankenkasse unverzüglich auf PTV 12 mitzuteilen.

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