Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli"

Transkript

1 KV HESSEN I Europa-Allee 90 I Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des 2. Quartals 2017 haben wir Sie über die Reform in der Psychotherapie informiert. Wie bereits angekündigt, hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. Juli 2017 eine Veränderung der Vergütung für n in Abhängigkeit von der tatsächlichen Gruppengröße beschlossen. Daher werden im Kapitel 35 EBM die Abschnitte 35.2 und 35.3 neu strukturiert und die Leistungen erhalten neue GOPen. Dies bedeutet für Sie eine Umstellung bei der Abrechnung. Um Sie in der Umgewöhnungsphase zu unterstützen, stellen wir Ihnen die abrechnungsrelevanten Informationen zusammen. Sie erhalten außerdem eine Übersicht der Leistungen für Ihren Praxisalltag. Abrechnung info.line Tel Fax info.line@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l Frankfurt Postfach l Frankfurt Wie sieht die neue Struktur des Kapitels 35 aus? Abschnitt 35.1: Nicht antragspflichtige Leistungen Die GOPen dieser Leistungen bleiben unverändert. Abschnitt : n (GOP bis 35425) Neue GOPen der n für die Kurzzeit- und die Langzeittherapie in den unterschiedlichen Therapieverfahren. Neu bei Kurzzeittherapie in : Für jedes Verfahren gibt es zwei GOP, eine für das erste 12-Stunden-Kontingent und eine für das zweite 12-Stunden-Kontingent. Abschnitt : n (GOP bis 35559) Neue GOPen der n. Die letzte Ziffer der GOP in jedem Komplex entspricht der Teilnehmergröße der Gruppe. Abschnitt : Zuschläge (GOP 35571, 35572, 35573) Neue GOPen für die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzten Strukturzuschläge. Der Zuschlag für n ist unter einer GOP zusammengefasst. separate GOP 1 und 2 Seite 1 von 3

2 Abschnitt 35.3: Psychodiagnostische Testverfahren (GOP 35600, 35601, 35602) Neue GOPen für die psychodiagnostischen Testverfahren. Wie ist die neue Vergütungssystematik für n? Die Gruppenleistungen werden ab 1. Juli 2017 neu bewertet. Die Höhe der Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben GOPen für die Kurzzeittherapie und sieben GOPen für die Langzeittherapie. letzte Ziffer GOP = Anzahl TN Vergütungssystematik neu ab 1. Juli 2017 Bewertung je Teilnehmer/100 Minuten Teilnehmer TP AP VT GOP * gemäß bundeseinheitlichem Orientierungswert 2017 (10,53 Cent) Bewertung 88,03 * (836 Punkte) 74,13 * (704 Punkte) 65,92 * (626 Punkte) 60,34 * (573 Punkte) 56,34 * (535 Punkte) 53,39 * (507 Punkte) 51,07 * (485 Punkte) Besonderheiten bei der Verhaltenstherapie (VT) Die neuen GOPen für die bei der VT sind für Therapiesitzungen von mindestens 100 Minuten berechnungsfähig. Da bei der Verhaltenstherapie weiterhin auch Sitzungen von mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig sind, müssen Sie diese mit dem entsprechenden Buchstaben (Suffix) für halbe Bewertung kennzeichnen. Die jeweiligen Suffixe entnehmen Sie bitte der beiliegenden Übersicht. Eine weitere Besonderheit gibt es bei der für die VT mit zwei Teilnehmern, wenn diese vor dem 1. April 2017 beantragt wurde. Sie GOP VT Gruppe neu 100 Min / 50 Min kennzeichnen! VT mit 2 TN mit Pseudo-Ziffer Seite 2 von 3

3 werden ab 1. Juli 2017 mit den bundeseinheitlichen Pseudo-GOPen (VT Kurzzeittherapie) und (VT Langzeittherapie) abgerechnet. Was bedeutet die Neustrukturierung für Sie? Ab 1. Juli 2017 rechnen Sie nur nach den neuen GOPen ab, auch wenn die Therapie vor dem 1. Juli 2017 beantragt wurde. Die Kennzeichnung von Bezugspersonen, Sonderfällen und Übergangsregelungen erfolgt durch Buchstaben (Suffixe) nach der beiliegenden Übersicht. Abrechnungsgenehmigung Ihre bisherige Abrechnungsgenehmigung wird automatisch auf die neuen GOPen umgestellt. : Änderung bei der Antragstellung Da Sie sich bei der Beantragung von Gruppen- und Kombinationsbehandlungen noch nicht auf die Gruppengröße festlegen müssen, tragen Sie im Formblatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der GOP ein und ersetzen die fünfte Stelle mit einem X (z. B. 3554X bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie). Bei der Abrechnung tragen Sie dann bitte aus dem bewilligten GOP-Bereich die GOP der jeweils tatsächlichen Gruppengröße (z. B. GOP bei drei anwesenden Teilnehmern VT ) ein. Wichtiger Hinweis für Nachzüglerfälle: Wir möchten Sie bitten, alle Behandlungsfälle des 2. Quartals 2017 quartalsgleich einzureichen und Nachzüglerfälle zu vermeiden. Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist in gekürzter Form wiedergegeben. Den vollständigen Beschluss, der noch unter dem Vorbehalt einer Beanstandung durch das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( in der Rubrik Für unsere Mitglieder unter den Punkten Unternehmen Praxis und dort Psychotherapie-Reform. Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Frank Dastych Vorstandsvorsitzender Seite 3 von 3

4 ÜBERSICHT GOP PSYCHOTHERAPIE AB 3. QUARTAL 2017 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, L, S B, R, U Analytische Psychotherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, L, S B, R, U Verhaltenstherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, H, L, N, S, W, Z B, H, R, U, X, Y, Z Stand Juni 2017

5 Nicht antragspflichtige Leistungen (35.1) GOP Kurzbezeichnung Suffix Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Interventionen, Einzelbehandlung Übende Interventionen, Gruppenbehandlung Übende Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung einer (Gutachterbericht) Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung/ Verlängerung einer (Gutachterbericht) Biographische Anamnese Zuschlag zu 35140, Vertiefte Exploration Zuschlag zu 35140, Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde Probatorische Sitzung B, L, S Psychotherapeutische Sprechstunde B Psychotherapeutische Akutbehandlung B Zuschläge (von KV zugesetzt) (35.2) GOP alt (2/17) GOP neu (ab 3/17) Kurzbezeichnung Zuschlag Zuschlag Zuschlag Sprechstunde/ Akutbehandlung Anwendung standartisierter Testverfahren (35.3) GOP alt (2/17) GOP neu (ab 3/17) Kurzbezeichnung Anwendung und Auswertung standardisierter Testverfahren Anwendung und Auswertung von psychometrischen Testverfahren Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren SUFFIX-ERLÄUTERUNGEN B Einheit wird mit einer Bezugsperson durchgeführt H* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten L Kennzeichnung der 25. Einheit einer, bzw. Kennzeichnung der 5., 6., 7. und 8. probatorischen Sitzung, die vor dem beantragt wurde N* Gruppe 25. Einheit einer VT, die vor dem beantragt wurde, mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten R PT-Leistungen im Rahmen der als Rezidivprophylaxe S Kennzeichnung der 25. Einheit einer mit einer Bezugsperson, bzw. Kennzeichnung der 5., 6., 7. und 8. probatorischen Sitzung mit einer Bezugsperson die vor dem beantragt wurde U PT-Leistungen im Rahmen der als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson W* Gruppe 25. Einheit einer VT, die vor dem beantragt wurde, mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson X* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der als Rezidivprophylaxe Y* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson Z* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson * Bei Verwendung 50% Abschlag auf Punktzahl und Prüfzeit

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab

Mehr

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie April 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Ein Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS

Ein Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und

Mehr

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München An die kassenärztliche Bundesvereinigung KBV 23.4.2015 Dezernat 3 Abteilung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der Bundespsychotherapeutenkammer München, 14.10.2014 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Dr. Bernd Röhrich Oberfeldarzt

Mehr

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin,

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, Die Kassenärztliche Besvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, einerseits der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband B der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, andererseits schließen als Anlage 1 zum Besmantelvertrag-Ärzte

Mehr

Problemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende

Problemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende 2. Dezember 2014 Elektronische Gesundheitskarte Praxisinformation aktualisiert - Plakate und Patienteninformation für das Wartezimmer Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Praxisinformation

Mehr

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stehen ab 01.04.2017 wichtige Veränderungen an, die deutliche Auswirkungen auf die tägliche

Mehr

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) Stand: 1. April 2017 Inhalt: Teil A

Mehr

KRANKENVERSORGUNG DER BUNDESBAHNBEAMTEN (KVB)

KRANKENVERSORGUNG DER BUNDESBAHNBEAMTEN (KVB) KRANKENVERSORGUNG DER BUNDESBAHNBEAMTEN (KVB) V E R T R A G zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamtem (KVB) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die ärztliche Versorgung der

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Kdo RegSanUstg Fortbildungsveranstaltung Soldaten in der Bundeswehr für Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Naumburg/Saale, 04.11.2015 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung

Mehr

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 1. Änderung

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 1. Änderung

Mehr

Erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 4 SGB V - 8. Sitzung, 23. Oktober 2008 BESCHLUSS

Erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 4 SGB V - 8. Sitzung, 23. Oktober 2008 BESCHLUSS BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 8. Sitzung am 23. Oktober 2008 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt/ -psychotherapeut seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt/ -psychotherapeut seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München Zusammenfassung der Vorschläge des BNPN e.v. für EBM 2017 für das Gespräch

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch Ärzte

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durch Ärzte Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung psychotherapeutischen

Mehr

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Ratgeber Gesundheit Depression eine Krankheit mit vielen Gesichtern Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Psychologischer Psychotherapeut Psychische Aspekte bei der Entstehung und

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung

Mehr

Abschnitt A: Gebühren in besonderen Fällen (Auszug) Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen (Auszug) KVB UV-GOÄ.

Abschnitt A: Gebühren in besonderen Fällen (Auszug) Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen (Auszug) KVB UV-GOÄ. KVB In der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (Beamte der Besoldungsgruppen A1 bis A 10 einschließlich Versorgungsempfänger und Hinterbliebene) sowie die mitversicherten Angehörigen gelten Sondertarife.

Mehr

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Krankenkasse bzw. Kostenträger Name Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Antrag des Versicherten auf Psychotherapie PTV 1 Nicht

Mehr

Antrag (Ärzte) auf Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen

Antrag (Ärzte) auf Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag (Ärzte) auf Genehmigung zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

Mehr

Psychotherapievereinbarung BMV-Anlage 1. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln. und der

Psychotherapievereinbarung BMV-Anlage 1. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln. und der Die Kassenärztliche Besvereinigung, K. d. ö. R., Köln der einerseits AOK-Besverband, K. d. ö. R., Bonn, Besverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, IKK-Besverband, K. d. ö. R., Bergisch-Gladbach,

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München An die kassenärztliche Bundesvereinigung KBV Dezernat 3 Abteilung EBM

Mehr

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft 1.2017 Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Behandlung von Amokläufern Haftungsfragen Sozialversicherungspflicht in Berufsausübungsgemeinschaften Sabine

Mehr

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Sonderrundschreiben 21.10.2013 EBM-News Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der KV Saarland ab 01.10.2013 Der neue Hausarzt-EBM ist

Mehr

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) INFORMATION Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) Stand: Mai 2016 Anmerkungen zur Anwendung der Gebührentabelle Die nachfolgenden Tabellen

Mehr

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.

Mehr

Psychotherapie-Reform

Psychotherapie-Reform Psychotherapie-Reform Neue Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung Terminservicestelle für Psychotherapie Hofheim, Mittwoch, den 15.03.2017 1 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten

Mehr

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005.

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005. Erich Schröder, Ralph Glücksmann Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005 Vorwort Literaturverzeichnis Teil 1: Theoretische Grundlagen und

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

An alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen. Wunscheinweisungen Umfrage des Zi Liebe Kolleginnen und Kollegen,

An alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen. Wunscheinweisungen Umfrage des Zi Liebe Kolleginnen und Kollegen, KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen Wunscheinweisungen Umfrage des Zi 05.10.2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wenden uns heute mit einer großen

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4, 4a bis 4h BVO NRW Stand: November 2016 Ambulante Psychotherapie Aufwendungen

Mehr

28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Stand: )

28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Stand: ) 1 / 5 Unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen

Mehr

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Pseudo-Nr.: Leistungen / Hinweise / Anmerkungen Bewertung Vermerk: EBM EBM Versicherten, Grund - und Konsiliarpauschalen 01320H 01320H

Mehr

Der neue Hausarzt-EBM

Der neue Hausarzt-EBM Der neue Hausarzt-EBM Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, zum 01.10.2013 treten zahlreiche Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft. Die zunächst erfreulich anmutende

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in

Mehr

Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016

Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016 Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016 I. Allgemeine Informationen der KBV an die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zum 01.Januar 2016 Die folgenden Änderungen für das I. Quartale

Mehr

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

Mehr

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V)

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V) Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030)

Mehr

EBM2000plus. Kinder- und Jugendpsychiater Psychotherapeuten. Übersicht Themen

EBM2000plus. Kinder- und Jugendpsychiater Psychotherapeuten. Übersicht Themen EBM2000plus Kinder- und Jugendpsychiater Psychotherapeuten Anke Immeyer Medizinische Fachberatung Übersicht Themen Struktur des EBM Allgemeine Bestimmungen Welche Leistungen sind für Kinder-und Jugend-psychiater,

Mehr

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal

Mehr

GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung

GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung Eva Schweitzer-Köhn zur MV des LFV Berlin im Februar 2013 Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses Der Orientierungspunktwert steigt um 0,9 %: 3,5363 Cent

Mehr

Neues aus der Abrechnung 1. Quartal 2016

Neues aus der Abrechnung 1. Quartal 2016 Neues aus der Abrechnung 1. Quartal 2016 21. Dezember 2015 Vergütung psychotherapeutischer Leistungen Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat rückwirkend die Anhebung der Vergütung psychotherapeutischer

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember Teil A BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 Teil A mit Wirkung zum 1. April 2005 1. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01102 in die Nummer

Mehr

Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung. Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie

Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung. Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie Klinisches Kolloquium VT Antrag und Begutachtung Antragstellung und Begutachtung in der Verhaltenstherapie Klinisches Kolloquium SS2007 Dozent: AR Dipl. Psych. Caroline Kuhn Referent: Katy Bustorf, Jürgen

Mehr

Themenbereich Veranstaltungen UE Form. Entwicklungs-, sozial- und persönlichkeitspsychologisch e Grundlagen. Lerntheoretische Grundlagen 6 4V/4S

Themenbereich Veranstaltungen UE Form. Entwicklungs-, sozial- und persönlichkeitspsychologisch e Grundlagen. Lerntheoretische Grundlagen 6 4V/4S Lehrplan Verhaltenstherapie (Stand: 01.04.2016) (A) Grundkenntnisse (200 Stunden) Themenbereich Veranstaltungen UE Form A1 Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Carmen Ramirez 0211 / 5970 8561 Carmen.Ramirez@kvno.de 0211 / 5970-8574 Bezirksstelle Köln,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage Edyta Pawlowska - Fotolia.com Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage n Inhalt Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich 4 Versichertenpauschale Altersklassifizierung

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München Wir begrüßen das Vorhaben der KBV den EBM neu zu gestalten. Ebenso wie

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe

Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Berlin, 28.09.2016 Fanny Schoeler-Rädke, M.A. 1 Fanny Schoeler-Rädke, M.A. Es bestehen keinerlei Interessenkonflikte.

Mehr

Name, Vorname, Titel

Name, Vorname, Titel KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Sozialpsychiatrie Antrag zur Teilnahme an der Vereinbarung gemäß 85 Abs.

Mehr

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sonderrundschreiben 13.01.2014 EBM-News Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der erweiterte Bewertungsausschuss haben in ihrer 320. Sitzung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung

Mehr

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2016

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2016 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2014 34.6 Osteodensitometrie 34600 Osteodensitometrische Untersuchung I - Osteodensitometrische Untersuchung(en)

Mehr

Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen

Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Gesundheit ist unsere Sache 14. August 2013 Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Neuer EBM=? Ein Bürokratiemonster Mehr Warum sind wir hier? Der neue EBM kommt zu 01.Oktober 2013 Zunächst

Mehr

Informationen zur Kostenerstattung

Informationen zur Kostenerstattung Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Viola Wedler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Informationen zur Kostenerstattung Was benötigen Sie, um eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

Mehr

28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Mehr

Import neuer EBM-Ziffern am Beispiel der PFG 23216

Import neuer EBM-Ziffern am Beispiel der PFG 23216 1 Import neuer EBM-Ziffern am Beispiel der PFG 23216 Vor Kurzem wurde der EBM um neue Pauschalen Zuschlag zur fachärztlichen Grundversorgung (kurz: PFG) erweitert. Hierzu sollten Sie wissen, dass Änderungen

Mehr

Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt

Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den

Mehr

des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19. Februar 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58 (S. 1 399) vom

Mehr

14. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

14. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO (s. Seite 2) allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung

Mehr

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie Hilfsangebote im Kontext von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Peter Lehndorfer 25. März 2010 AD(H)S Fachtagung StMAS Als leitliniengerecht

Mehr

Inhalte und Strukturen der Weiterbildung. 12. Mai 2017 Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck 30. DPT

Inhalte und Strukturen der Weiterbildung. 12. Mai 2017 Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck 30. DPT Inhalte und Strukturen der Weiterbildung 12. Mai 2017 Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck 30. DPT Inhalte und Strukturen der Weiterbildung Eckpunkte der Weiterbildung: Weiterbildung in den altersgruppenspezifischen

Mehr

Anlage 4 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Hessen

Anlage 4 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Hessen Anlage 4 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Hessen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (nachfolgend KVH genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.

Mehr

Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus

Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus 1 Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus B. Grießmeier, A. v. Kries, K. Rölver, R. Curio, R. Hirth im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung

Mehr

1. 38 der PT-RL (Einsatz der Dokumentationsbögen) sowie Anlage 2 der PT-RL (Dokumentationsbögen)

1. 38 der PT-RL (Einsatz der Dokumentationsbögen) sowie Anlage 2 der PT-RL (Dokumentationsbögen) Bundesministerium für Gesundheit. 53107 Bonn Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße 8 10623 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Dr. Ulrich Orlowski Ministerialdirektor Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Ihre Anfrage wegen einer hypnotherapeutischen / hypnosystemischen Beratung

Ihre Anfrage wegen einer hypnotherapeutischen / hypnosystemischen Beratung Merkblatt für Interessentinnen und Interessenten, die sich über eine hypnotherapeutische oder hypnosystemische Beratung informieren möchten Privatpraxis Hypnotherapie / Klinische Hypnose http://www.dr-ramadani.de

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen kardiorespiratorischen

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs

Mehr

Richtlinie der KV Hessen zur Qualitätssicherung Schmerztherapie

Richtlinie der KV Hessen zur Qualitätssicherung Schmerztherapie Richtlinie der KV Hessen zur Qualitätssicherung Schmerztherapie in Ergänzung zur Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach 135 Abs. 2

Mehr

H Psychotherapie-Vereinbarungen

H Psychotherapie-Vereinbarungen 5. Nachweis einer zum Zeitpunkt der Bestellung andauernden Dozenten- Supervisorentätigkeit auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie, 6. Nachweis einer mindestens dreijährigen Teilnahme an der ambulanten Versorgung

Mehr

Der neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick

Der neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick Der neue Hausarzt-EBM im Überblick Wichtige Änderungen Ab 1. Oktober 2013 STAND OKTOBER 2013 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nach kontroversen Diskussionen ist der neue

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Stand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Stand: 11.08.2015 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs. 3 in Verbindung

Mehr