Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli
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- Gudrun Bayer
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1 KV HESSEN I Europa-Allee 90 I Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des 2. Quartals 2017 haben wir Sie über die Reform in der Psychotherapie informiert. Wie bereits angekündigt, hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. Juli 2017 eine Veränderung der Vergütung für n in Abhängigkeit von der tatsächlichen Gruppengröße beschlossen. Daher werden im Kapitel 35 EBM die Abschnitte 35.2 und 35.3 neu strukturiert und die Leistungen erhalten neue GOPen. Dies bedeutet für Sie eine Umstellung bei der Abrechnung. Um Sie in der Umgewöhnungsphase zu unterstützen, stellen wir Ihnen die abrechnungsrelevanten Informationen zusammen. Sie erhalten außerdem eine Übersicht der Leistungen für Ihren Praxisalltag. Abrechnung info.line Tel Fax info.line@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l Frankfurt Postfach l Frankfurt Wie sieht die neue Struktur des Kapitels 35 aus? Abschnitt 35.1: Nicht antragspflichtige Leistungen Die GOPen dieser Leistungen bleiben unverändert. Abschnitt : n (GOP bis 35425) Neue GOPen der n für die Kurzzeit- und die Langzeittherapie in den unterschiedlichen Therapieverfahren. Neu bei Kurzzeittherapie in : Für jedes Verfahren gibt es zwei GOP, eine für das erste 12-Stunden-Kontingent und eine für das zweite 12-Stunden-Kontingent. Abschnitt : n (GOP bis 35559) Neue GOPen der n. Die letzte Ziffer der GOP in jedem Komplex entspricht der Teilnehmergröße der Gruppe. Abschnitt : Zuschläge (GOP 35571, 35572, 35573) Neue GOPen für die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzten Strukturzuschläge. Der Zuschlag für n ist unter einer GOP zusammengefasst. separate GOP 1 und 2 Seite 1 von 3
2 Abschnitt 35.3: Psychodiagnostische Testverfahren (GOP 35600, 35601, 35602) Neue GOPen für die psychodiagnostischen Testverfahren. Wie ist die neue Vergütungssystematik für n? Die Gruppenleistungen werden ab 1. Juli 2017 neu bewertet. Die Höhe der Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben GOPen für die Kurzzeittherapie und sieben GOPen für die Langzeittherapie. letzte Ziffer GOP = Anzahl TN Vergütungssystematik neu ab 1. Juli 2017 Bewertung je Teilnehmer/100 Minuten Teilnehmer TP AP VT GOP * gemäß bundeseinheitlichem Orientierungswert 2017 (10,53 Cent) Bewertung 88,03 * (836 Punkte) 74,13 * (704 Punkte) 65,92 * (626 Punkte) 60,34 * (573 Punkte) 56,34 * (535 Punkte) 53,39 * (507 Punkte) 51,07 * (485 Punkte) Besonderheiten bei der Verhaltenstherapie (VT) Die neuen GOPen für die bei der VT sind für Therapiesitzungen von mindestens 100 Minuten berechnungsfähig. Da bei der Verhaltenstherapie weiterhin auch Sitzungen von mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig sind, müssen Sie diese mit dem entsprechenden Buchstaben (Suffix) für halbe Bewertung kennzeichnen. Die jeweiligen Suffixe entnehmen Sie bitte der beiliegenden Übersicht. Eine weitere Besonderheit gibt es bei der für die VT mit zwei Teilnehmern, wenn diese vor dem 1. April 2017 beantragt wurde. Sie GOP VT Gruppe neu 100 Min / 50 Min kennzeichnen! VT mit 2 TN mit Pseudo-Ziffer Seite 2 von 3
3 werden ab 1. Juli 2017 mit den bundeseinheitlichen Pseudo-GOPen (VT Kurzzeittherapie) und (VT Langzeittherapie) abgerechnet. Was bedeutet die Neustrukturierung für Sie? Ab 1. Juli 2017 rechnen Sie nur nach den neuen GOPen ab, auch wenn die Therapie vor dem 1. Juli 2017 beantragt wurde. Die Kennzeichnung von Bezugspersonen, Sonderfällen und Übergangsregelungen erfolgt durch Buchstaben (Suffixe) nach der beiliegenden Übersicht. Abrechnungsgenehmigung Ihre bisherige Abrechnungsgenehmigung wird automatisch auf die neuen GOPen umgestellt. : Änderung bei der Antragstellung Da Sie sich bei der Beantragung von Gruppen- und Kombinationsbehandlungen noch nicht auf die Gruppengröße festlegen müssen, tragen Sie im Formblatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der GOP ein und ersetzen die fünfte Stelle mit einem X (z. B. 3554X bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie). Bei der Abrechnung tragen Sie dann bitte aus dem bewilligten GOP-Bereich die GOP der jeweils tatsächlichen Gruppengröße (z. B. GOP bei drei anwesenden Teilnehmern VT ) ein. Wichtiger Hinweis für Nachzüglerfälle: Wir möchten Sie bitten, alle Behandlungsfälle des 2. Quartals 2017 quartalsgleich einzureichen und Nachzüglerfälle zu vermeiden. Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist in gekürzter Form wiedergegeben. Den vollständigen Beschluss, der noch unter dem Vorbehalt einer Beanstandung durch das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( in der Rubrik Für unsere Mitglieder unter den Punkten Unternehmen Praxis und dort Psychotherapie-Reform. Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Frank Dastych Vorstandsvorsitzender Seite 3 von 3
4 ÜBERSICHT GOP PSYCHOTHERAPIE AB 3. QUARTAL 2017 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, L, S B, R, U Analytische Psychotherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, L, S B, R, U Verhaltenstherapie (35.2) B B, L, S B, R, U B, H, L, N, S, W, Z B, H, R, U, X, Y, Z Stand Juni 2017
5 Nicht antragspflichtige Leistungen (35.1) GOP Kurzbezeichnung Suffix Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Interventionen, Einzelbehandlung Übende Interventionen, Gruppenbehandlung Übende Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung einer (Gutachterbericht) Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung/ Verlängerung einer (Gutachterbericht) Biographische Anamnese Zuschlag zu 35140, Vertiefte Exploration Zuschlag zu 35140, Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde Probatorische Sitzung B, L, S Psychotherapeutische Sprechstunde B Psychotherapeutische Akutbehandlung B Zuschläge (von KV zugesetzt) (35.2) GOP alt (2/17) GOP neu (ab 3/17) Kurzbezeichnung Zuschlag Zuschlag Zuschlag Sprechstunde/ Akutbehandlung Anwendung standartisierter Testverfahren (35.3) GOP alt (2/17) GOP neu (ab 3/17) Kurzbezeichnung Anwendung und Auswertung standardisierter Testverfahren Anwendung und Auswertung von psychometrischen Testverfahren Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren SUFFIX-ERLÄUTERUNGEN B Einheit wird mit einer Bezugsperson durchgeführt H* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten L Kennzeichnung der 25. Einheit einer, bzw. Kennzeichnung der 5., 6., 7. und 8. probatorischen Sitzung, die vor dem beantragt wurde N* Gruppe 25. Einheit einer VT, die vor dem beantragt wurde, mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten R PT-Leistungen im Rahmen der als Rezidivprophylaxe S Kennzeichnung der 25. Einheit einer mit einer Bezugsperson, bzw. Kennzeichnung der 5., 6., 7. und 8. probatorischen Sitzung mit einer Bezugsperson die vor dem beantragt wurde U PT-Leistungen im Rahmen der als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson W* Gruppe 25. Einheit einer VT, die vor dem beantragt wurde, mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson X* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der als Rezidivprophylaxe Y* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson Z* Gruppe VT mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson * Bei Verwendung 50% Abschlag auf Punktzahl und Prüfzeit
Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.
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