Neues aus der Abrechnung 1. Quartal 2016
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- Michaela Lenz
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1 Neues aus der Abrechnung 1. Quartal Dezember 2015 Vergütung psychotherapeutischer Leistungen Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat rückwirkend die Anhebung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Der Beschluss zum EBM sieht vor, dass die Bewertung aller antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen des Kapitels 35.2 rückwirkend ab dem Jahr 2012 um rund 2,7 Prozent angehoben wird. Hierfür wurden die Nummern 2 bis 5 neu in die Präambel zum Abschnitt 35.2 EBM sowie drei neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen: GOP des EBM Bezeichnung Rückwirkend gültig ab Bewertung in Punkten Zuschlag zu den GOP 35200, 35201, 35210, und Punkte Zuschlag zu den GOP 35202, 35203, 35211, 35222, 35223, Punkte und Zuschlag zu den GOP 35205, und Punkte Die Zuschläge werden entsprechend den jeweiligen Leistungen von der KVSH zugesetzt. Die Vergütung ist von dem Erreichen einer Mindestpunktzahl in Abhängigkeit der Gesamtpunktzahl abgerechneter Leistungen aus Kapitel 35.2 abhängig, woraus sich eine anzuwendende Quotierung ergibt. Die Quotierung wird auf die Eurobewertung nach EBM angewendet. Im Abrechnungsquartal 3/2015 werden die neuen Regelungen erstmalig berücksichtigt. Für alle Therapeuten und Ärzte erfolgt eine Nachvergütung des Quartals 2/2015. Nicht bestandskräftige Honorarbescheide der Quartale 1/2012 bis 1/2015 werden ebenfalls nachvergütet. Wir planen, dass sämtliche Nachvergütungen im April 2016 erfolgen. KVSH-Newsletter vom
2 Anhebung des Orientierungswertes zum 1. Januar 2016 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert, dass der Orientierungswert ab dem 1. Januar 2016 auf 10,4361 Cent festgelegt wurde. Dies entspricht bundesweit einer Erhöhung der Gesamtvergütung von 1,6 Prozent beziehungsweise rund 550 Millionen Euro. Neue Formulare für Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld ab Wichtiger Hinweis Vom 1. Januar 2016 an gibt es ein neues Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1). In die AU-Bescheinigung ist jetzt der sogenannte Auszahlschein für Krankengeld integriert. Ebenfalls zum 1. Januar wird die Anfrage zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit angepasst (Muster 52). Dabei handelt es sich überwiegend um sprachliche Anpassungen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig die neuen Formulare entweder schriftlich oder per Fax unter beim Paul Albrechts Verlag zu bestellen. Nutzen Sie dazu bitte den bekannten Bestellschein. Diesen finden Sie auch auf der Startseite unserer Webseite unter Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. Der Bestellweg, den wir in der Nordlicht- Ausgabe 12/2015 beschrieben haben, ist leider nicht korrekt. Dies bitten wir zu entschuldigen. DMP - Disease-Management-Programme Anpassung der Dokumentationssoftware Zum 1. Januar 2016 wird die Dokumentationssoftware für die DMP Diabetes Typ 2 und KHK aktualisiert. Für die Indikation DM 2 ist nur eine Angabe im Parameter Injektionsstellen notwendig, wenn für den Parameter Insulin oder Insulin-Analoga der Wert JA angegeben wurde. Des Weiteren ist für den Parameter HbA1c die Angabe nur eines Wertes möglich. Für die Indikation KHK wurde der Parameter LDL-Cholesterin in der Einheit mmol/l konkretisiert. So ist die Angabe des Wertes immer mit genau einer Nachkommastelle gültig. Ärzte sollten prüfen, ob sie die Dokumentationen für das 4. Quartal 2015 vor dem Software-Update zum 1. Quartal 2016 abgeschlossen haben. Laborquote Q für das 1. Halbjahr 2016 Die KBV informiert, dass die bundeseinheitliche Abstaffelungsquote Q für das 1. Halbjahr ,58 Prozent beträgt. KVSH-Newsletter vom
3 Psychotherapieanträge Neue Kontaktdaten der Techniker Krankenkasse Die Techniker Krankenkasse informiert, dass ambulante Psychotherapieanträge ab sofort nicht mehr in den Kundenberatungen, sondern zentral im Fachzentrum bearbeitet werden. Psychotherapieanträge sollen zukünftig an folgende Anschrift gesendet werden: Techniker Krankenkasse Fachzentrum Ambulante Leistungen Hamburg Impfausweise Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab dem 1. Januar 2016 verpflichtet, die Kosten für die Erstellung und den Versand der Impfausweise zu übernehmen. Diese können ab dem 1. Januar 2016 (wie die übrigen Formulare) auch über den Paul-Albrechts-Verlag bezogen werden Kapitel 9 und 20 zur Hörgeräteversorgung Fristverlängerung der Beschlüsse Der Bewertungsausschuss verlängert erneut die Gültigkeit der beiden zeitlich befristeten Beschlüsse zur Aufnahme von Gebührenordnungspositionen zur Therapie des Nasenblutens, zur Diagnostik des Tinnitus, zur postoperativen Behandlung nach chronischer Sinusitis und nach Tympanoplastik Typ II bis V sowie für die Verordnung und Nachsorge im Rahmen der Hörgeräteversorgung in den Abschnitten 9.3 und 20.3 EBM um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember Des Weiteren gilt die Verlängerung für den Beschluss zur analogen Aufnahme von Gebührenordnungspositionen für die Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern in die Kapitel 9 und 20 EBM. Wichtige Hinweise Versendung von Überweisungsscheinen In den letzten Quartalen wurde uns mit der Quartalsabrechnung wieder verstärkt nicht benötigtes Scheinmaterial, insbesondere Überweisungsscheine Muster 6, zugesandt. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass gemäß 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) Anlage 4 Überweisungsscheine in der Arztpraxis über einen Zeitraum von vier Quartalen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen sind. Gleiches gilt auch für Scheine im Ersatzverfahren (elektronische Gesundheitskarte und/oder Gerät defekt). Diese müssen über vier Quartale in der Arztpraxis aufbewahrt werden. KVSH-Newsletter vom
4 Korrekturmitteilung/Ergänzung Abrechnung und Verordnung der GOP 01830: Einlegen, Wechseln oder Entfernung eines Intrauterinpessars Für Patientinnen ab dem 20. Lebensjahr können die Kosten für das Einlegen, Wechseln oder Entfernen eines Ringes oder Pessars (intrauterin oder vaginal) über die GOP abgerechnet werden, wenn die Applikation eines Pessars zur Empfängnisregelung wegen einer Krankheit zwingend geboten ist. Ein Kostenübernahmeverfahren kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. Patienten mit unbestimmtem Geschlecht Neue Bedruckungsvorschriften ab 1. Januar 2016 Die KBV informiert, dass gemäß Personenstandsgesetz Neugeborene ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Die zurzeit gültigen und relevanten Vordrucke auf denen ein Geschlecht anzugeben ist (Muster 5/6, 10, 10A, 19 und 30) werden hierfür nicht neu gestaltet. Vielmehr wird das unbestimmte Geschlecht bei diesen Formularen dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kästchen für weiblich und männlich jeweils mit einem X bedruckt werden. Eine Anpassung der Vordruckerläuterungen zur Anlage 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte wird zum 1. Januar 2016 vorgenommen. Die Praxisverwaltungssysteme können die zusätzliche Geschlechtsangabe, wenn sie auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Versicherten gespeichert ist, erfassen und verarbeiten. IT in der Arztpraxis egk für Asylbewerber Ausführliche Informationen zum Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte (egk) für Asylbewerber erhalten Sie auf unter KVSH aktuell Praxisinformation: Praxissoftware: Neuerungen und Informationen zu 1/2016. Asylbewerber ohne egk erhalten einen Ersatzausweis. Dieser wird von dem zuständigen Kreissozialamt ausgegeben. Für die Kostenübernahme ist jedoch eine gesetzliche Krankenkasse angegeben. Sowohl der Status 9 besondere Personengruppe als auch die gesetzliche Krankenkasse sind in das Praxisverwaltungssystem zu übertragen. Sobald uns weitere Umsetzungsinformationen erreichen, werden wir Sie umgehend informieren. KVSH-Newsletter vom
5 Honorarverteilungsmaßstab Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 18. November 2015 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: Für Fragen erreichen Sie unser Service-Team unter der Rufnummer KVSH-Newsletter vom
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