Rat und Verwaltung der Gemeinde Kreuzau - Ein Überblick über Aufgaben und Funktionen -
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- Stephanie Hofmann
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1 Rat und Verwaltung der Gemeinde Kreuzau - Ein Überblick über Aufgaben und Funktionen - Die Verbindungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde einerseits sowie Rat und Verwaltung andererseits sind äußerst vielfältig. Diese gesetzlich geregelte Beziehung ist die Grundlage einer kommunalen Selbstverwaltung, die von allen Beteiligten getragen wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben heute weitreichende Möglichkeiten, sich am kommunalen Gestaltungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen. Damit steigt auch die Identifikation mit der eigenen Gemeinde, mit dem Wohnort und mit der Dorfgemeinschaft, die die Grundlage unseres gesellschaftlichen Lebens bildet. Die verschiedenen Gremien und Organe im gemeindlichen Bereich, über die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar einwirken können, sowie deren Aufgaben sollen durch die nachfolgende Übersicht in kurzer Form erläutert und transparent gemacht werden. Der Rat - Oberstes Willens- und Beschlussorgan der Gemeinde. Er setzt sich aus den von den Bürgern gewählten ehrenamtlichen Ratsmitgliedern sowie dem ebenfalls direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister zusammen. Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Der Rat in Kreuzau besteht aus 34 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Der Rat ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit sie nicht durch Gesetz oder Beschluss dem Bürgermeister oder einem Ausschuss übertragen sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Diese Kompetenzverteilung wird in der sog. Hauptsatzung geregelt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben und zu seiner Entlastung muss bzw. kann der Rat Ausschüsse bilden, die zumeist beratend tätig werden. Sie sprechen insofern Beschlussempfehlungen an den Rat aus. In der Regel gibt es zu den Beschlussempfehlungen eine vorbereitende Vorlage der Verwaltung. Grundsätzlich tagen der Rat und die Ausschüsse öffentlich, soweit durch Gesetz oder die vom Rat erlassene Geschäftsordnung nicht anderes bestimmt wird. Zeit und Ort werden jeweils öffentlich bekannt gegeben. Der Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau ist Ingo Eßer. Er wurde am 25. Mai 2014 von den Bürgern, gleichzeitig mit dem Rat gewählt und hat sein Amt am angetreten. Ingo Eßer, 1966 in Düren-Birkesdorf geboren, war vor seiner Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau als Regierungsrat im Bundesfamilienministerium Bonn tätig. Er trat die Nachfolge von Walter Ramm als Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau an. Der Bürgermeister ist gleichzeitig Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses sowie Repräsentant und gesetzlicher Vertreter der Gemeinde als auch Chef der Verwaltung. Vertretung des Bürgermeisters Auf Grund der Vielfalt seiner Aufgaben ist der hauptamtliche Bürgermeister auf die Unterstützung durch Vertreter angewiesen. Das Gesetz unterscheidet dabei nach einer Vertretung im politischen und repräsentativen Bereich (ehrenamtliche Stellvertreter) sowie der Vertretung als Verwaltungsleiter (allgemeiner Vertreter). Ehrenamtliche Stellvertreter Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten ihn bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation, also bei Empfängen, Jubiläen und sonstigen Veranstaltungen. In der Gemeinde Kreuzau sind 2 ehrenamtliche Stellvertreter berufen:
2 2 Hermann-Josef Schmitz, 65 Jahre, aus Kreuzau-Boich, ist erster stellv. Bürgermeister. Er gehört bereits seit 1999 dem Rat an und ist Mitglied zahlreicher Ausschüsse. Er ist zudem Ortsvorsteher des Ortsteils Boich. Adolf Breuer ist zweiter ehrenamtlicher Stellvertreter. Der 63-jährige wohnt in Bogheim und ist bereits seit 1989 ununterbrochen als Ratsmitglied tätig. Seit 1994 ist Herr Breuer Ortsvorsteher von Bogheim. Vertretung des Bürgermeisters im Amt Neben den ehrenamtlichen Stellvertretern bestellt der Rat auch einen allgemeinen Vertreter. Dieser vertritt den Bürgermeister in seiner Funktion als Chef der Verwaltung und ist damit zuständig für die Leitung und Organisation der Verwaltung, die sog. Geschäfte der laufenden Verwaltung einschl. der Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse sowie für die personellen Entscheidungen als Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten. Zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters hat der Rat Gemeindeverwaltungsdirektor Siegfried Schmühl, 61 Jahre, gewählt. Der Dipl.-Verwaltungswirt hat seine Ausbildung bereits 1969 bei der damaligen Amtsverwaltung Nideggen abgeleistet. Ab 1980 ist er bei der Gemeinde Kreuzau tätig; hier war er zuletzt Amtsleiter des Bauamtes. Seit 2013 ist er allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Dezernent. Die Fraktionen im Rat der Gemeinde Nach der Definition der Gemeindeordnung sind Fraktionen freiwillige Vereinigungen aus Mitgliedern des Rates. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Der Fraktionsstatus führt zu bestimmten Informations- und Initiativrechten, die vor allem der Effektivität der Ratsarbeit dienen sollen. So haben Fraktionen z. B. das Recht, Vorschläge für die Tagesordnung der Ratssitzung zu machen, die unverzügliche Einberufung des Rates zu verlangen, einen Ausschussvorsitzenden zu bestimmen bzw. die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen wollen. Sie haben auch das Recht, den Bürgermeister zu verpflichten, zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung Stellung zu nehmen. Im Rat der Gemeinde Kreuzau sind 4 Fraktionen vertreten. Vorsitzender der CDU-Fraktion ist Dr. Ralf Nolten, 50 Jahre, aus Winden. Er ist erstmals 1994 in den Rat gewählt worden. Dr. Nolten ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent beim Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik der Universität Bonn beschäftigt. Sein Stellvertreter ist Johannes Kaptain aus Kreuzau. Die SPD-Fraktion im Rat wird seit 1999 von Rolf Heidbüchel aus Winden geführt. Der 65- jährige ist ebenfalls schon lange kommunalpolitisch aktiv. Seit 1984 gehört er dem Gemeinderat an und wirkt seitdem in zahlreichen Ausschüssen mit. Beruflich arbeitet er als Kaufmann. Vertreten wird er von Axel Iven aus Drove und Paul Böcking aus Kreuzau.
3 3 Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Astrid Hohn, 60 Jahre, aus Thum. Dem Rat gehört sie seit der Kommunalwahl 2009 an. Als Dipl.- Psychologin arbeitet sie beim Landschaftsverband Rheinland. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Karl-Heinz Kern aus Kreuzau. Vorsitzender der FDP-Fraktion ist Egbert Braks, 64 Jahre, aus Leversbach. Seit 1999 gehört er dem Gemeinderat an und ist auch in mehreren Ausschüssen tätig. Beruflich ist er als Versicherungsmakler tätig. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Prof. Dr. Erik Meurer aus Drove. Die Mitglieder des Rates Die Ratsmitglieder werden nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern gewählt. Die Wahlzeit der in der Kommunalwahl 2014 gewählten Vertretungen wurde einmalig bis 2020 verlängert, damit in 2020 neben der Rats- auch die Bürgermeisterwahl zusammen durchgeführt werden kann. Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln. Sie sind an Aufträge nicht gebunden. Daraus folgt, dass Ratsmitglieder nicht an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler, ihrer Parteien oder sonstiger Interessengruppen gebunden sind. Sie dürfen bei der Ausübung ihres Mandats nicht behindert werden. Deshalb sieht die Gemeindeordnung u.a. einen Freistellungsanspruch mit entsprechendem Kündigungsschutz vor. Charakteristisch für die Mitarbeit im Rat ist, dass sich die Mitglieder ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Gleichwohl haben die Mandatsträger einen Anspruch auf eine zumeist pauschalierte Entschädigungszahlung, damit ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. Andererseits dürfen sie sich keine beruflichen oder wirtschaftlichen Vorteile verschaffen. Im Rat der Gemeinde Kreuzau sind derzeit folgende Mitglieder vertreten, von denen 16 der CDU-Fraktion, 12 der SPD-Fraktion, 4 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie zwei der FDP-Fraktion angehören: Name Vorname Wohnort Fraktionen 1 Ackers Elfriede Stockheim CDU 2 Breuer Adolf Bogheim CDU 3 Büngeler Johannes Leversbach CDU 4 Eßer Rainer Drove CDU 5 Fernando Sebastian Stockheim CDU 6 Gilles Josef Schlagstein CDU 7 Gunkel Dirk Untermaubach CDU 8 Heinrich Dirk Winden CDU 9 Hüttl Detlef Kreuzau CDU 10 Kaptain Johannes Kreuzau CDU 11 Lennartz Ulrich Drove CDU 12 Macherey Peter Kreuzau CDU 13 Dr. Nolten Ralf Winden CDU 14 Strohpagel Birgit Kreuzau CDU 15 Tesch Michael Kreuzau CDU 16 Winter Heinrich Obermaubach CDU 17 Berens von Rautenfeld Dagmar Winden SPD 18 Böcking Paul Kreuzau SPD
4 4 19 Heidbüchel Rolf Winden SPD 20 Iven Axel Drove SPD 21 Kammer Jürgen Kreuzau SPD 22 Kilian Manfred Bogheim SPD 23 Lüttgen Wolfgang Stockheim SPD 24 Schmitz Hermann-Josef Boich SPD 25 Schroeteler Rolf Winden SPD 26 Prof. Dr. Steffens Karl-Georg Kreuzau SPD 27 Stoffels Björn Winden SPD 28 Stoffels Manfred Üdingen SPD 29 Döring Bettina Schlagstein Bündnis 90/Die Grünen 30 Hohn Astrid Thum Bündnis 90/Die Grünen 31 Kern Karl-Heinz Kreuzau Bündnis 90/Die Grünen 32 Kesseler Marion Stockheim Bündnis 90/Die Grünen 33 Braks Egbert Leversbach FDP 34 Prof. Dr. Meurer Erik Drove FDP Die Ausschüsse Da der Rat wegen der Fülle der Beratungspunkte nicht in der Lage ist, alle Angelegenheiten selbst detailliert zu behandeln, kann er Ausschüsse bilden. Dabei ist zwischen Pflichtausschüssen, wie dem Hauptausschuss, dem Finanzausschuss oder dem Rechnungsprüfungsausschuss, und den freiwilligen Ausschüssen, wie Bau-, Sport- oder Sozialausschuss zu unterscheiden. Der Rat selbst regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können i. d. R. neben Ratsmitgliedern auch sog. sachkundige Bürger bestellt werden. Allerdings darf die Zahl der sachkundigen Bürger in einem Ausschuss die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen. Ansonsten ist keine Beschlussfähigkeit gegeben. Soweit sich die Fraktionen im Rat über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt haben, bestimmen sie anschließend die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Die Vorlagen der Verwaltung werden üblicherweise zuerst in den entsprechenden Fachausschüssen eingebracht und dort intensiv beraten. Anschließend koordiniert der Hauptausschuss die Beschlussempfehlungen der einzelnen Ausschüsse und legt sie dem Rat zur endgültigen Entscheidung vor. Nur dadurch ist der Gemeinderat in der Lage, die Vielzahl der Tagesordnungspunkte zumeist ohne längere Diskussionen zu erledigen, weil er sich auf den Sachverstand in den Vorberatungen verlassen kann. Nachfolgend eine Übersicht über die vom Rat der Gemeinde Kreuzau gebildeten Ausschüsse mit ihren Vorsitzenden und der Anzahl der Mitglieder: Ausschuss Vorsitzende/r Fraktionen Anzahl der Mitglieder Haupt- u. Finanzausschuss Bürgermeister Ingo Eßer 17 Bau- u. Planungsausschuss Johannes Kaptain CDU 17 Kulturausschuss Dirk Gunkel CDU 14 Rechnungs- u. Wahlprüfungsausschuss Michael Tesch CDU 14 Schulausschuss Dagmar Berens von Rautenfeld SPD 17 Ausschuss f. Soziales u. demografischen Jürgen Kammer SPD 17 Wandel Sportausschuss Adolf Breuer CDU 14 Umweltausschuss Astrid Hohn Bündnis 90/ 17 Die Grünen Wahlausschuss Bürgermeister Ingo Eßer CDU 10 Sanierungs- u. Entwicklungsausschuss Prof. Dr. Karl-Georg Steffens SPD 17
5 5 Die Ortsvorsteher Die Gemeindeordnung lässt zu, dass das Gemeindegebiet in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden kann. Für jeden dieser Bezirke sind entweder Bezirksausschüsse oder Ortsvorsteher zu wählen. In Kreuzau hat sich der Rat für die Ortsvorsteher entschieden. Sie werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Voraussetzung ist, dass sie in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden sollen, wohnen. Die Ortsvorsteher sollen die Belange ihres Ortsteils gegenüber dem Rat vertreten. Sofern sie nicht selbst Ratsmitglied sind, dürfen sie an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen und ggf. auch dort gehört werden. Für die Dauer der Wahlzeit werden die Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten ernannt und sind damit auch in der Lage, bestimmte Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen. Dabei stehen sie in direkter Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister. Als Bindeglied zwischen Bevölkerung sowie Rat und Verwaltung übernehmen die Ortsvorsteher eine überaus wichtige Funktion. Sie sind erste Ansprechpartner für die vielen kleinen und großen Probleme in ihrem Ortsteil und ersparen den Bürgerinnen und Bürgern so manchen Weg ins Rathaus. Die einzelnen Ortsteile in Kreuzau werden wie folgt vertreten: Ortsteil Name Vorname Adresse Partei Bogheim Breuer Adolf An der Hardt 5 CDU Boich Schmitz Hermann-Josef Im Moosgarten 26 SPD Drove Hechemer Horst Wehrstraße 18 CDU Kreuzau Kempen Manfred Feldstraße 2 CDU Leversbach Büngeler Johannes Bleigraben 27 CDU Obermaubach Winter Heinrich Heidbüchel 14 CDU Stockheim Ackers Elfriede Gut Stepprath CDU Thum Weiler Bernadette Thumstraße 35 parteilos Üdingen Stoffels Manfred Dorfstraße 113 SPD Untermaubach Graf von Spee Mariano Burgplatz 6 CDU Winden Macherey Elfriede Kelterstraße 142 CDU
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GEMEINDE KATTENDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I /sc Seite 1. Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG KATTENDORF vom
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S t a t u t der SPD-Ratsfraktion Dortmund
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Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
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Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.
Seite 1 * Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26.06.1980 (BGBl. I S. 1163), geändert durch das 1. Gesetz zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch vom 16.02.1993 (BGBl.
H a u p t s a t z u n g
H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Kreuzau vom 04.03.2015 in der Fassung der 2. Änderung vom 22.02.2018 Auf Grund von 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main
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Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch
Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz
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GEMEINDE DERSUM P R O T O K O L L. über die Sitzung des Rates der Gemeinde Dersum am 24. November 2016 im Gemeindebüro im Jugendheim
GEMEINDE DERSUM Dersum, den 24.11.2016 P R O T O K O L L über die Sitzung des Rates der Gemeinde Dersum am 24. November 2016 im Gemeindebüro im Jugendheim Es sind anwesend: Bürgermeister Hermann Coßmann,
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Protokoll. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
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Seite 1. Niederschrift
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