Perspektive 2020/ Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark. Gebäude. Ausgabe 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Perspektive 2020/ Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark. Gebäude. Ausgabe 2010"

Transkript

1 Perspektive 2020/ Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark Gebäude Ausgabe 2010 Ausgabe 2010

2 2

3 Die Autorinnen und Autoren Barbara Amon Gabriel Bachner Andrea Damm Brigitte Gebetsroither Wolf Grossmann Maximilian Lauer Lukas Liebmann Gottfried Kirchengast Angelika Kufleitner Raimund Kurzmann Franz Prettenthaler Stefan Schleicher Thomas Schinko Institut für Landtechnik, Universität für Bodenkultur Wien Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Institut für Energieforschung, Joanneum Research Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Landwirtschaft Mobilität Mobilität Gesamt-Projektmanagement und Mobilität Systemanalyse Energiebereitstellung Mobilität Wissenschaftlicher Sprecher Mobilität Ökonomische Wirkungen Ökonomische Wirkungen Wissenschaftliche Leitung Emissionsbilanzen und Landwirtschaft Hans Schnitzer Institut für Prozesstechnik, TU Graz Produktion Daniel Steiner Institut für Energieforschung, Joanneum Energiebereitstellung Research Karl Steininger Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Projektleitung Wolfgang Streicher Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Florian Tatzber Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Michaela Titz Institut für Prozesstechnik, TU Graz Produktion Andreas Türk Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz und Institut für Energieforschung, JR Energiebereitstellung und Emissionsbilanzen 3 Redaktionelle Verantwortung Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 Gebäude Wolfgang Streicher und Florian Tatzber, Institut für Wärmetechnik, Technische Universität Graz Zitationshinweis: Wegener Zentrum, TU Graz, Joanneum Research (2010), Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010, Teil 2: Gebäude, Studie im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung, Graz, Mai Erläuterung 2: Gebäude

4 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Die Einbettung in das Gesamtprojekt Die Schritte des Klimaschutzplans Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude 9 2. Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude Wohngebäudebestand Nichtwohngebäudebestand Landesimmobiliengesellschaft (LIG) Krankenanstaltengesellschaft m.b.h (KAGes) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude Methodische Vorgangsweise Exogene Rahmenbedingungen Heizgradtag (HGT) Klimawandel Emissionsfaktoren Energiepreise Unterstellte Annahmen Referenzszenario Gebäude Die Handlungsoptionen Energiesparen als Prämisse Energetische Sanierung Heizungsswitch Biomasse Solarthermie Neubau Strombedarfsreduktion Zusammenfassung Handlungsoptionen Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und Maßnahmen Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs Eigentümerverhältnisse Informationsdefizite Interessenskonflikte Investitionsbereitschaft Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen Endverbrauchs Makroökonomische Partialeffekte Makroökonomische Gesamt-Effekte 62

5 6. Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null-Energiehaus (Grundvoraussetzung) Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Verbesserung der Information und Beratung Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei sonstigen Anreizmechanismen Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) 71 Literatur 72 Annex 77 A.1 Methoden zur Berechnung der Szenarien 77 A.1.1 Erhebungsmethode des Energieverbrauch von Gebäuden 77 A.1.2 Berechnung des Raumwärmebedarfs 77 A.1.3 Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser 77 A.1.4 Berechnung des Endenergiebedarfs 78 A.1.5 Methodik Sanierung 78 A.1.6 Methodik Heizungsswitch 79 A.1.7 Methodik Solarthermie 81 A.1.8 Methodik Neubau 81 A.1.9 Methodik Strombedarf 82 A.2 Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur Erreichung der Zielszenarien 83 A.2.1 Sanierung 83 A.2.2 Heizungsswitsch 85 A.2.3 Solarthermie 88 A.3 Flächenpotenzial Solarthermie 89 A.4 Biomassebedarf Gebäude 91 A.5 Bedeutung für Innovation und Wirtschaft 93 A.6 Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien 97 5 Erläuterung 2: Gebäude

6 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark... 9 Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im Gebäudebereich. 13 Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen von Gebäuden, ausgewählte Bezirke der Steiermark Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kwh/m2a] nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997) Abbildung 2-5: CO 2 -Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ], Steiermark Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KAGES; BEV) Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik Austria, 2008) Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude Abbildung 3-2: CO 2 e-emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen 26 Abbildung 4-1: Potenzial Sanierung bei Wohngebäuden Abbildung 4-2: Potenzial Heizungsswitch Biomasse bei Wohngebäuden Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden Abbildung 4-4: CO 2 e-einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden Abbildung 4-5: Indirekte CO 2 e-einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage im Sektor der privaten Haushalte Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden Abbildung 4-7: CO 2 e-emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark

7 Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude Tabelle 3-1: CO2-Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009) Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen Wohnbauförderung (Land Steiermark, 2009) Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008) Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land Steiermark, 2009 und AEE Intec) Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien.. 85 Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008) Tabelle A-18: Nutzungsgrade Erneuerbare Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario Erläuterung 2: Gebäude

8 1. Einleitung Die steiermärkischen Wohn- und Dienstleistungsgebäude sind für ein knappes Drittel des gesamten Energieverbrauchs der Steiermark verantwortlich. Der Energieverbrauch der Wohngebäude ist über die letzten beiden Dekaden konstant geblieben. Eine Sanierungsrate von etwa 1% und verbesserte energetische Standards im Neubau konnten die kontinuierliche Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, die Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße (Anzahl der Personen pro Haushalt) und einen Anstieg der Nutzfläche pro Person kompensieren. Über die Entwicklung des Energiebedarfs von Dienstleistungsgebäuden gibt es keine hinreichenden Daten. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser angestiegen ist und derzeit etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen von Gebäuden erreicht hat. Daher dürfen die Dienstleistungsgebäude nicht außer Acht gelassen werden. 8 EINLEITUNG Aufgrund der effektiv verfügbaren Technologien und deren Marktfähigkeit weist der Bereich Gebäude das derzeit größte realisierbare Einsparpotenzial von Energie und Emissionen für die Steiermark auf. Die Reduktion des Energieverbrauchs in den Gebäuden ist für die Steiermark nicht nur aus Klimaschutzgründen von Bedeutung. Zusätzlich erhöhen die eingesparten Emissionen den Wohnkomfort und reduzieren die Belastung durch steigende Energiepreise Die Einbettung in das Gesamtprojekt Die vorliegenden Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 sind folgendermaßen in das Gesamtprojekt eingebettet. Der Klimaschutzplan Steiermark gibt einen Gesamtüberblick über die Klimaschutzmaßnahmen der Steiermark. Teil 1 der Erläuterungen zum Klimaschutzplan zeigt Hintergründe, Ziele sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich Klimaschutz insgesamt auf. Detaildaten, zu Grunde liegende Analysen und Berechnungen sowie detaillierte Hintergrundinformationen in den untersuchten Bereichen sind in den Teilen 2-7 der Erläuterungen zum Klimaschutzplan angeführt. Die Erläuterungen können jederzeit über die Klimaschutzkoordination FA17A angefordert werden. Klimaschutzplan Steiermark 2010 Erläuterungen Teil 1: Hintergrund, Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Erläuterungen Teil 2: Gebäude Erläuterungen Teil 3: Mobilität Erläuterungen Teil 4: Land- und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft Erläuterungen Teil 5: Produktion Erläuterungen Teil 6: Energiebereitstellung Erläuterungen Teil 7: Klimastil Ein Lebensstil für unsere Zukunft

9 1.2. Die Schritte des Klimaschutzplans Der Ablauf für die Entwicklung des Klimaschutzplans Steiermark umfasst die in Abbildung 1-1 dargestellten Schritte. Das im ersten Schritt auf Basis der Zielvorgaben der europäischen und internationalen Klimapolitik dargestellte Basiszielund das Innovationszielszenario beschreiben jene Emissionspfade die bis 2020 und 2030 zu gehen sind. Im zweiten Schritt wurden in den einzelnen Gestaltungsbereichen Emissionsreduktionspotenziale für unterschiedliche Handlungsoptionen ermittelt. Im Schritt 3 wurden diesen Handlungsoptionen noch Maßnahmen zugeordnet und deren Treibhausgasemissions- und Energieeinsparungen den Kosten und ökonomischen Effekten gegenübergestellt. Schritt 4 beinhaltet den Umsetzungsplan, in dem die Maßnahmen weiter konkretisiert wurden. Ein projektbegleitendes Monitoring ist nach Beschluss des Klimaschutzplans vorgesehen. Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark 1.3. Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude Der Teil Gebäude ist das Ergebnis des Prozesses des Klimaschutzplans Steiermark für den Bereich Gebäude. Im Wesentlichen werden die im Zuge des Klimaschutzplanes ausgearbeiteten Zwischenberichte in einen Bericht zusammengefasst und aktualisiert. Die Erläuterungen zu den Gebäuden sind in ihrer Struktur den Erläuterungen des Teils Mobilität ähnlich. 9 Beginnend mit einer Bestandsaufnahme im Abschnitt 2 werden die gebäudespezifischen Parameter und die Ausgangssituation in der Steiermark dargelegt. Darauf aufbauend konnten unterschiedliche Berechnungen für die Szenarien des Klimaschutzplanes erstellt werden. Referenzszenario (siehe Abschnitt 3.2): Fortschreibung bisheriger Entwicklungen und Trends Zur Veranschaulichung der Ausgangslage wurde ein detailliertes Szenario für den Energieverbrauch und die THG-Emissionen der Wohngebäude mit einem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 erstellt. Dies ist nötig, um die Einsparpotenziale für Erläuterung 2: Gebäude

10 den Klimaschutzplan zu ermitteln. Dabei wurden die diversen Entwicklungen rund um den Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und Trends der jüngsten Vergangenheit bis hin zur Gegenwart berücksichtigt. In dieser Betrachtung werden die Wohn- und Nichtwohngebäude getrennt betrachtet. Ab Abschnitt 5 werden beide Sektoren für die Beschreibung der Maßnahmenbündel und des Umsetzungsplanes zusammengefasst. Handlungsoptionen (siehe Abschnitt 4): Berechnung und Darstellung der Auswirkung zusätzlicher Maßnahmen In den Handlungsoptionen im Abschnitt 4 werden zusätzliche Einsparpotenziale ermittelt und je nach ihrer Auswirkung dem Basis- und/oder dem Innovationsbündel zugeschrieben. Es wird wie im spezifischen Referenzszenario von Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 ausgegangen. Die Einsparungspotenziale werden zuerst gesondert in den einzelnen Handlungsoptionen dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und nach ihrer Interaktion bewertet. Maßnahmenbündel (siehe Abschnitt 5): Maßnahmen zur Erreichung von CO 2 -Einsparzielen EINLEITUNG Für den Gebäudebereich wurden im Zuge des Klimaschutzplanes keine expliziten Einsparziele vorgeschrieben. Ob und wie weit die Ziele bei der Einsparung von Treibhausgasen erreicht werden, kann nur im Kontext mit den anderen Bereichen überprüft werden (siehe Teil 1 der Erläuterungen des Klimaschutzplanes). Da Einsparungen im Gebäudebereich einfacher zu realisieren sind als in den anderen Sektoren, muss der Beitrag deutlich höher ausfallen, als in den Zielszenarien vorgegeben ist. Die einzelnen Handlungsoptionen finden Anwendung in zwei Zielszenarien, die wie folgt definiert sind und in Abschnitt 5 beschrieben werden. Basisbündel Beitrag der Gebäude zur Erreichung der Ziele der EU. Mindestziel: Senkung der Emissionen um 16 % bis 2020 gegenüber Innovationsbündel Berechnung der zusätzlich möglichen Einsparpotenziale der Gebäude zur Erreichung der Ziele des G8-Gipfels in L Aquila Mindestziel: Bis 2050 Senkung der Emissionen um 80 %. Für die Bündel werden jeweils die notwendigen zusätzlichen Kosten und die Einsparung je Maßnahmenbündel und deren Auswirkung auf die Beschäftigung dargestellt. Umsetzung und Handlungsaufforderung (siehe Abschnitt 6) Im letzten Abschnitt werden konkrete Maßnahmen die eine CO 2 -Reduktion im Gebäudebestand bewirken vorgeschlagen. In wie weit diese die Einsparziele je Maßnahmenbündel erreichen, kann nur durch ein zukünftiges Monitoring beantwortet werden.

11 Im Anhang finden sich die Berechnungsmethoden und Schlussfolgerungen, die aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan gezogen wurden wieder. Schlussfolgerungen aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan im Bereich Gebäude Die umfangreichen Arbeiten und Berechnungen im Zuge des Klimaschutzplanes haben zu einigen wichtigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen geführt, die hier zusammengefasst werden. Die berechneten Handlungsoptionen werden einerseits einen gravierenden Einfluss auf die weitere Entwicklung des Gebäudebestands und andererseits auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen des Gebäudebestands haben. Es wurde gezeigt, dass eine deutliche Reduktion der Emissionen möglich ist, wenn umfassende Maßnahmen getroffen werden. Die Handlungsoptionen und auch das Referenzszenario zeigen, dass der Bedarf an fossilen Energieträgern zurückgehen wird und dass dadurch der Anteil erneuerbarer Energieträger steigen wird. Mit der Steigerung der Sanierungsrate und einer konsequenten Heizungsumstellung insbesondere auf erneuerbare Energieträger kann der Hauptanteil der notwendigen Reduktionen geleistet werden THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO 2 e] Referenzszenario Basiszielszenario Innovationszielszenario 2020 Referenzszenario Basiszielszenario Innovationsziel -szenario 2030 Neubau Heizungsswitch Solarthermie Sanierung verbleibende Emissionen Gebäude Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel Durch die Umsetzung von der in Abschnitt 5 dargelegten Maßnahmenbündel sind erhebliche Einsparungen möglich. Mit diesen Maßnahmen lässt sich im Basisbündel eine Reduktion der Emissionen von knapp 50 % und im Innovationsbündel eine Reduktion von knapp 60 % bis 2020 gegenüber 2005 erreichen (Siehe Abbildung 1-2). Die zur Erreichung der Einsparpotenziale notwendigen Investitionen werden in der Steiermark zu positiven Beschäftigungseffekten und verringerten Ener- Erläuterung 2: Gebäude

12 gieausgaben führen. Investitionen im Gebäudebereich haben durch ihre hohe Beschäftigungsintensität deutlich höhere Wertschöpfungseffekte als Investitionen in anderen Bereichen. Konkreten Maßnahmen wurden schon in unterschiedlichen Berichten ausgearbeitet und auch hier im Umsetzungsplan vorgeschlagen. Um obige Emissionseinsparungen zu erreichen, ist ein klarer und kommunizierter öffentlicher und politischer Wille zur Umsetzung entscheidend. Auch wenn in Zukunft deutlich mehr Heizsysteme auf Basis von Biomasse zum Einsatz kommen werden, wird sich der zusätzliche Biomassebedarf in der Steiermark in Grenzen halten. Voraussetzung ist aber eine prioritäre Forcierung der Sanierung durch Förderungen, obwohl sich kurzfristig durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger höhere CO 2 -Einsparpotenziale realisieren lassen. EINLEITUNG Die Bedeutung von Solarthermie wird ohne Zweifel in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen. Schon in den letzten Jahren gab es Zuwachsraten von 5 bis 10 % bei den installierten Kollektorflächen. Kann diese Entwicklung über die nächsten Jahre und Jahrzehnte fortgesetzt werden, so entwickelt sich die Solarthermie zum wichtigsten Energieträger für Wohngebäude. Eine Flächenpotenzialerhebung hat gezeigt, dass dafür ausreichend Flächen auf Gebäuden vorhanden wären. Es deutet bis heute nur sehr wenig darauf hin, dass der Stromverbrauch in Zukunft zurückgehen wird. Einsparungen durch effizientere Geräte werden sehr oft durch zusätzliche VerbraucherInnen oder durch ein geändertes NutzerInnenverhalten relativiert. Auf der Nachfrageseite wird es daher nur sehr schwer möglich sein, den Stromverbrauch zu reduzieren. Bleibt der heutige Strommix in Zukunft unverändert, so werden durch die Stromnachfrage die deutlich höchsten Emissionen verursacht, obwohl die Emissionen nicht den Haushalten bzw. Gebäuden zugerechnet werden. 12

13 2. Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude Der erste Schritt in der Erarbeitung des Klimaschutzplans bestand darin, eine detaillierte Analyse über die Ausgangsbasis zu erstellen. Für den Gebäudebereich wurden wichtige Parameter und deren Datenverfügbarkeit abgeklärt und untersucht. Darauf aufbauend können in den folgenden Abschnitten Handlungsoptionen und einzelne Szenarien berechnet werden. Einflussparameter für den steirischen Gebäudebestand und den sich daraus ergebenden Energiebedarf sowie die Treibhausgasemissionen sind einerseits die Entwicklung der Bevölkerung (Wirkung auf die THG-Emissionen des Sektors private Haushalte) und andererseits die Entwicklung der Wirtschaft (Wirkung auf die THG-Emissionen des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen). Die heute sichtbaren Gebäude sind das Ergebnis vom Wechselspiel von Neubau, Abriss und Sanierung über Generationen hinweg. Berücksichtigt man das individuelle Verhalten, das Klima und die energetische Qualität der Gebäude ergibt sich der jährliche Energiebedarf, der für die gebäude-spezifischen Emissionen verantwortlich ist. Die unterschiedlichen Einflussgrößen sind in Abbildung 2-1 dargestellt. Bevölkerungsentwicklung Wirtschaftsentwicklung Neubau/Abriss Elektrische Dienstleistungen Gebäudebestand Wärmebedarf Energiepreis Heiztechnologie Sanierungsrate Klimawandel Energieverbrauch 13 Emissionen Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im Gebäudebereich Für Berechnungen von Szenarien müssen die einzelnen Parameter möglichst genau definiert werden und die Wechselwirkungen untereinander weitestgehend bekannt sein. Das im Zuge der Ausarbeitungen des Klimaschutzplanes entwickelte Berechnungsmodell muss sich laufend weiterentwickeln um die sich ändernde und verbessernde Datenqualität zu berücksichtigen. Erläuterung 2: Gebäude

14 BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Als wichtige Basis wird der Gebäudebestand in diesem Abschnitt beschrieben. Die Methode wie einzelne Parameter berücksichtigt werden wird im Anhang erläutert. Mögliche Handlungsoptionen, in Abbildung 2-1 grün gekennzeichnet, werden in Abschnitt 4 hinsichtlich ihres Einsparpotenzials beschrieben. Die dazu notwendigen Maßnahmen und deren Auswirkungen werden in Abschnitt 5 gezeigt. Abschnitt 6 spezifiziert diese in konkrete Maßnahmen die umgesetzt werden müssen Wohngebäudebestand Der Wohngebäudebestand lässt sich quantitativ aus der Grundstücks- und Wohnungszählung der Statistik Austria (2004) eruieren. Darin werden für die energetische Bewertung notwendige Daten nach Gebäudetyp, Nutzflächen und Bauperiode unterschieden (siehe Abbildung 2-2). Nutzfläche in m² Wohnungen 3-10 Wohnungen >11 Wohnungen Wohnungen in Nichtwohngebäude Vor bis bis bis bis bis Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark Quelle: Statistik Austria (2004) Deutlich erkennbar sind der überwiegende Anteil der gebauten Nutzfläche in Einoder Zweifamilienhäusern und der Bauboom von Einfamilienhäusern und großen Wohnhäusern im Zeitraum von 1961 bis Bei der Betrachtung müssen die unterschiedlich langen Zeitperioden in dieser Darstellung berücksichtigt werden. Es lassen sich regionale Unterschiede im Gebäudealter von Wohngebäuden innerhalb der Steiermark feststellen. So haben Bezirke mit einem hohen Bevölkerungszuwachs in den letzten Jahrzehnten (z.b. Graz-Umgebung) auch einen merkbar neueren Gebäudebestand als Bezirke, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind. Abbildung 2-3 zeigt die Anteile der Wohnnutzfläche für unterschiedliche Altersklassen von Gebäuden in ausgewählten steirischen Bezirken.

15 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1991 bis bis bis bis bis 1944 vor 1919 Graz Stadt Deutschlandsberg Liezen Graz Umgebung Hartberg Leoben Mürzzuschlag Radkersburg Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen von Gebäuden, ausgewählte Bezirke der Steiermark Quelle: Statistik Austria (2004) Hinsichtlich der energetischen Qualität der Wohngebäude lässt sich aus Durchschnittswerten auf spezifische Heizenergieverbräuche schließen, die je nach Bauperiode und Gebäudetyp unterschiedlich sind. Abbildung 2-4 zeigt den spezifischen Heizwärmebedarf nach Gebäudetypen und Bauperioden Wohnungen Spezifischer Heizwärmebedarf in kwh/m²a vor Wohnungen >11 Wohnungen Wohnungen in Nichtwohngebäude 15 Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kwh/m 2 a] nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997) Erläuterung 2: Gebäude

16 BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Erkennbar ist, dass die Baustandards von Gebäuden, die unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, heute einen leicht höheren Heizwärmebedarf haben als Gebäude, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Erst ab den achtziger Jahren zeigt sich eine stetige Verbesserung der energetischen Qualität von Wohngebäuden, die sich auch in den Jahren 2001 bis 2010 durch das Baurecht und durch die Wohnbauförderung fortgesetzt hat. Bezirke mit neuerem Gebäudebestand, wie etwa Graz-Umgebung, haben tendenziell einen geringeren Heizenergiebedarf als Bezirke mit einem älteren Gebäudebestand wie etwa Leoben (vgl. Abbildung 2-3). Der spezifische Heizwärmebedarf kann nur die energetische Qualität der Gebäudehülle verschiedener Gebäude untereinander vergleichbar machen, er gibt aber keinen Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch. Für den Gesamtenergieverbrauch der privaten Wohnungen werden die Energiebilanzen der Statistik Austria verwendet. Diese beinhalten im Bereich Private Haushalte den Haushaltsstrombedarf, den Energiebedarf für Warmwasser und den Energiebedarf für die Wärmebereitstellung. Aus diesem Energiebedarf, dem ebenfalls in der Statistik ausgewiesenen verwendeten Energieträger je Gebäudetyp und spezifischen Emissionsfaktoren (siehe Abschnitt 3.1.2) lassen sich die spezifischen Emissionen berechnen. In der folgenden Abbildung 2-5 sind sie gegliedert nach Gebäudetyp und Bauperiode dargestellt CO2 in kt/a Wohnungen 3-10 Wohnungen > 10 Wohnungen Wohnungen in Nichtwohngebäuden vor Abbildung 2-5: CO 2 -Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark Quelle: Statistik Austria (2004), eigene Berechnungen. Die Energieträger für die Bereitstellung der Endenergie umfassen erneuerbare Quellen (Biomasse, Umgebungswärme, Solarthermie), elektrische Energie, Gas, Fernwärme, Öl und Kohle. Bezogen auf die Wohngebäude (private Haushalte) ergibt sich für die Steiermark 2001 ein in Abbildung 2-6 dargestellter Energieträgermix.

17 Kohle 5% Erneuerbare Energien 30% Öl 31% Fernwärme 8% Gas 9% Elektrische Energie 17% Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark Quelle: Statistik Austria (Energiebilanz 2001) Es ändert sich über die Zeit nicht nur der Gebäudebestand, sondern auch die Art und Weise wie Wärme in Gebäuden bereitgestellt wird. Die erhobenen Energiebilanzen zeigen die Verschiebung der Zusammensetzung des Energieträgereinsatzes für private Haushalte (siehe Abbildung 2-7). Erneuerbare Energien Elektrische Energie Gas Fernwärme Endenergiebedarf nach Energieträgern [TJ] Öl Kohle Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ], Steiermark Quelle: Statistik Austria (Energiebilanzen ) Erläuterung 2: Gebäude

18 BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Die Entwicklung seit 1988 zeigt, dass die Verwendung von Kohle als Energieträger stark zurückging, wohingegen Gas, Fernwärme, Erneuerbare und der Elektrizitätsbedarf leicht zugenommen haben. Der Gesamtenergiebedarf für Wohngebäude hat sich von 1988 bis 2006 (bereinigt um die jährlichen Differenzen in Heizgradtagen) etwa um 9 % erhöht. Der Energiebedarf für Heizen und Warmwasser der steirischen Wohngebäude ist trotz kontinuierlicher Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, einer Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße und einem Anstieg der Nutzfläche pro Person etwa konstant geblieben. Für diese Entwicklung sind sowohl die energetische Sanierung als auch die höheren energetischen Standards im Neubau hauptverantwortlich. Da seit den 1990er Jahren nur noch sehr wenige Stromheizungen installiert wurden, ist die Erhöhung von 9 % auf den Strombedarf von Geräten zurückzuführen, die nicht zur direkten Beheizung mittels Strom von Gebäuden eingesetzt werden Nichtwohngebäudebestand Unter die Kategorie Nichtwohngebäude fallen all jene Gebäude in denen keine Wohnungen vorhanden sind. Durch Dienstleistungs- oder Produktionsprozesse besteht auch bei diesen Gebäuden ein Energiebedarf. Verschiedene Nutzungsarten ergeben eine höhere Variabilität des Energieverbrauchs im Vergleich zu den Wohngebäuden. So können der Raumwärmebedarf, der Warmwasserbedarf und vor allem der Strombedarf sich von jenem der Gebäude mit Durchschnittshaushalten stark unterscheiden. Für die Nichtwohngebäude fehlen für genauere Berechnungen die notwendigen Daten. Aus der Gebäude- und Wohnungszählung der Statistik Austria ist nur die Anzahl der Gebäude ersichtlich. Es fehlen die nötigen Angaben zur Nutzfläche und Bauperiode der einzelnen Gebäudetypen, um Auswertungen durchzuführen. 18 Tabelle 2-1 zeigt die Anzahl der einzelnen Gebäudetypen. Daraus lassen sich jedoch keine Schlüsse auf den Raumwärmebedarf oder Strombedarf ziehen. Für den Klimaschutzplan Steiermark muss auf andere Datenquellen Bezug genommen werden, um Maßnahmen im Bereich Nicht-Wohngebäude quantitativ abschätzen zu können. Art der Nutzung Anzahl Bürogebäude Gebäude des Groß oder Einzelhandels Gebäude des Verkehrs- oder Nachrichtenwesens 635 Werkstätte, Industrie- oder Lagerhalle Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke bzw. des Bildungs- oder Gesundheitswesens Sonstige Gebäude Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude Quelle: (Statistik Austria, 2004)

19 Um die Nichtwohngebäude auch in den Szenarien des Klimaschutzplans einbauen zu können, werden alternative Verfahren angewandt. Ausgangsbasis dafür bildet die Energiebilanz der Steiermark, aus der die Zahlen von 2000 bis 2007 (Statistik Austria, 2008) für öffentliche und private Dienstleistungen herangezogen werden, um Durchschnitte zu ermitteln. Da dieser Sektor in der Erstellung der Energiebilanzen hauptsächlich dadurch ermittelt wird, dass die Energiemengen der Industrie, des Verkehrs und der Haushalte verbucht werden und die Reste den öffentlichen und privaten Dienstleistungen zugeschrieben werden, wird er auch als Restsektor bezeichnet. Dadurch ergibt sich auch eine höhere jährliche Volatilität innerhalb der Energieträger. Im Frühjahr 2010 soll eine Befragung von rund Dienstleistungsbetrieben abgeschlossen werden, wovon man sich eine bessere Datenqualität erhofft (Mayer, 2009). Für eine näherungsweise Bewertung wird daher der folgende Zugang gewählt. Aus den Energiebilanzen der Statistik Austria werden die Energieverbräuche der Sektoren zusammengefasst. Für eine vollständigere Betrachtung der Gebäude werden die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen miteinbezogen, weil diese eher den Gebäuden und dem Energiebedarf von Haushalten gleichen als Produktionsbetrieben, wo der Raumwärmebedarf nur noch einen kleinen Teil des Gesamtenergiebedarfs ausmacht. Von Eigentümern stehen derzeit Daten von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und der Krankenanstaltengesellschaft m.b.h (KAGes) zur Verfügung Landesimmobiliengesellschaft (LIG) Die gesamte Nutzfläche, die von der LIG verwaltet wird, entspricht etwa m². Diese Fläche inkludiert nur Gebäude für die auch die Betriebskostenverrechnung abgewickelt wird. Im Vergleich dazu haben alle privaten Haushalte zusammen etwa eine Nutzfläche von m². Der Gesamtstromverbrauch der LIG lag 2008 bei etwa 21,0 GWh/a der Gesamtenergieverbrauch der Beheizung lag bei circa 27,3 GWh/a (Scharl, 2009) Krankenanstaltengesellschaft m.b.h (KAGes) Der Energieverbrauch der KAGes setzt sich aus den Landeskrankenhäusern und den Personalwohnhäusern zusammen. Der Gesamtverbrauch von Strom und Brennstoffen lag 2004 bei etwa 253 GWh (KAGes, 2004). Die Energieträger bei der KAGes setzen sich zu 35 % aus Strom, 29 % Fernwärme, 28 % Erdgas und 8 % Heizöl zusammen. Durch die Technisierung im medizinischen Bereich hat sich der Stromverbrauch von 43 GWh (1990) auf 89,3 GWh (2004) verdoppelt Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Aus dem vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erstellten Energiebericht 2005 (Lind, 2005) geht für den Gebäudebestand der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in der Steiermark hervor, dass den Gebäuden unter der Erläuterung 2: Gebäude

20 Verwaltung der BIG steiermarkweit etwa ein Gesamtenergieverbrauch von 150 GWh zuzuschreiben ist. BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Der Stromverbrauch ist in den letzten Jahrzehnten durch den verstärkten Einsatz von EDV leicht angestiegen. Dieser Anstieg konnte jedoch in den letzten Jahren konsolidiert werden. Es wird erwartet, dass der Stromverbrauch in den Bundesgebäuden ab 2010 sogar leicht zurückgehen wird (Lind, 2009). In der Vergangenheit konnten etwa bei gleichbleibendem Rauminhalt 45 % der CO 2 -Emissionen von 1985 bis 2005 österreichweit eingespart werden. Einerseits geschah dies durch energetische Sanierungen und andererseits durch den Austausch von umweltschädlichen zu umweltfreundlicheren und effizienteren Heizungsanlagen wurde ein Contractingmodell eingeführt, bei dem eine weitere Energieeinsparung von 20 % erwartet wurde. Auch wenn der Energieverbrauch der hier erfassten öffentlichen Gebäude im Vergleich nur etwa 3-4 % der privaten Wohngebäude ausmacht, können neben den direkten Effekten von energetischen Maßnahmen im öffentlichen Bereich auch Privatpersonen dazu motiviert, werden ihr eigenes Zuhause zu sanieren (Vorbildwirkung) Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude LIG 0,3% BIG 1% KAGES 2% öffentliche oder private Dienstleistungen 22% Private Haushalte 75% 20 Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KA- GES; BEV) Quelle: Statistik Austria, 2008 Der Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden des Sektors der öffentlichen oder privaten Dienstleistungen macht etwa ein Viertel der erfassten Gebäude aus (siehe Abbildung 2-8 und Abbildung 2-9).

21 in TJ Dienstleistungen Haushalte Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen Quelle: Statistik Austria, 2008 Für die Berechnung der CO 2 -Emissionen sind jedoch die verwendeten Energieträger relevant. Zwischen den beiden Sektoren lassen sich einige Unterschiede in der Wahl der Energieträger erkennen. Öffentliche u. Private DL Kohle 1% Erneuerbare Energien 9% Private Haushalte Kohle 3% Öl 23% Öl 30% Erneuerbare Energien 33% Fernwärme 11% Elektr. Energie 37% Gas 19% Fernwärme 8% Gas 8% Elektr. Energie 18% Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik Austria, 2008) 21 Aus Abbildung 2-10 geht hervor, dass in Gebäuden der öffentlichen und privaten Dienstleistungen der Anteil des Stromverbrauchs etwa das Doppelte der privaten Haushalte ausmacht. Der Anteil der Erneuerbaren ist im Vergleich zu 33 % bei den privaten Haushalten hingegen mit 9 % relativ gering. Aus dem Einsatz der Energieträger ergibt sich, dass die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen für etwa 31 % der Emissionen verantwortlich sind, obwohl sie, wie schon oben erwähnt, nur einen Anteil von 25 % des Gesamtenergieverbrauchs der beiden Sektoren repräsentieren. Erläuterung 2: Gebäude

22 3. Methodische Vorgangsweise Im Rahmen der Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan mussten für den Gebäudebestand relevante unterschiedliche Entwicklungen berücksichtigt und berechnet werden. In diesem Abschnitt wird die Vorgangsweise für den Bereich Gebäude dargestellt. die Methoden zur Berechnung einzelner Faktoren und Parameter finden sich im Anhang A Exogene Rahmenbedingungen METHODISCHE VORGANGSWEISE Für den Energieverbrauch des Gebäudebestandes und somit auch den Treibhausgasemissionen sind neben gesetzlichen Vorgaben Entwicklungen relevant, die aus und in der Steiermark nicht beeinflusst werden können Heizgradtag (HGT) Klimawandel Der Energiebedarf von Gebäuden hängt eng mit den klimatischen Bedingungen zusammen. So ist der rapide Rückgang des Energieträgerbedarfs aus dem Jahr 2007 zu einem großen Teil auf den überdurchschnittlich warmen Winter zurückzuführen. Für Österreich wird prognostiziert, dass durch den Klimawandel der Heizwärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um 20 % zurückgehen wird (Töglhofer et al., 2008). Der Kühlbedarf (insbesondere im Sommer) wird demnach geringfügig steigen. Die Heizgradtag(HGT)-Reduktion durch den Klimawandel wird den Heizwärmebedarf kostenlos reduzieren. Andererseits können die Kosten für die Vermeidung und Behebung von Schäden durch zunehmende Extremwetterereignisse, die durch den Klimawandel ebenso hervorgerufen werden, deutlich höher sein als die dadurch reduzierten Heizkosten Emissionsfaktoren 22 Bis heute können die CO 2 -Emissionsfaktoren der Energieträger Öl, Gas und Kohle bei Kleinverbrauchern nicht eindeutig erfasst werden. Es finden sich in der Literatur sehr oft gravierende Unterschiede bzgl. der verwendeten Emissionsfaktoren. Für die Berechnungen sowie für alle weiteren Darstellungen dieser Arbeit hat man sich im Rahmen des Klimaschutzplanes auf folgende Emissionsfaktoren des Landes Steiermark geeinigt (siehe Tabelle 3-1). Dadurch wird gewährleistet, dass der Klimaschutzplan mit anderen Ausarbeitungen des Landes kompatibel ist.

23 Emissionsfaktoren Fernwärme 0,158 kg/kwh Erneuerbare 0,000 kg/kwh Kohle 0,369 kg/kwh Strom 0,455 kg/kwh Öl 0,277 kg/kwh Gas 0,198 kg/kwh Tabelle 3-1: CO 2 -Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009) Der Emissionsfaktor von Strom ergibt sich aus dem europäischen Strommix (UC- TE), welcher aufgrund des höheren Anteils fossiler Energieträger deutlich höher als der österreichische Strommix mit dessen hohem Wasserkraftanteil ist. Aufgrund der besseren Vergleichbarkeit wird der europäische Strommix für die weiteren Darstellungen herangezogen Da die Emissionsfaktoren derzeit noch auf unterschiedlichen Annahmen beruhen und von Region zu Region unterschiedlich sein können, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Emissionsfaktoren noch weiter anpassen und verändern werden. Es werden durchwegs CO 2 -äquivalente Emissionen (CO 2 e) der Energieträger dargestellt. Vielfach beschränken sich diese de facto auf Emissionen des Treibhausgases CO 2, da bei den meisten Technologien keine nennenswerten anderen treibhauswirksamen Gase in den Haushalten anfallen bzw. erfassbar sind. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden über die Jahre hinweg konstante Emissionsfaktoren für alle Szenarien angenommen Energiepreise In den letzten Jahren unterlagen die Rohstoffpreise starken Schwankungen. Für die NutzerInnen stellen Rohstoffpreise ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Heizungssystems dar. Je höher die Energiepreise, desto eher wird ein bewussterer Umgang mit Energie gefördert und desto interessanter werden Energieeinsparmaßnahmen. Der starke Energiepreisanstieg von 2007, 2008 und auch 2010 verbunden mit den Ängsten der Wirtschaftskrise, hat merkbar zu einer Steigerung des Energiebewusstseins geführt. In den privaten Haushalten liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und Ausstattung des Gebäudes. Hohe Energiepreise machen Investitionen in die energetische Sanierung gleichzeitig aber auch rentabler. 23 Für die Berechnungen des Klimaschutzplanes mussten über die Jahre konstante Energiepreise angenommen werden, damit die Vergleichbarkeit der Einsparungseffekte innerhalb der einzelnen Maßnahmenbündel und auch mit den anderen Bereichen gewährleistet werden kann. Erläuterung 2: Gebäude

24 Unterstellte Annahmen Für die Berechnungen müssen eine Reihe von Annahmen und Regeln getroffen werden, die im Folgenden kurz erläutert werden. Die Berechnungsmethode dazu findet sich im Anhang A.1. METHODISCHE VORGANGSWEISE In die Kategorie Erneuerbare fallen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und all jene Technologien, die Holz oder aus Holzprodukten bestehende Brennstoffe in Einzelöfen oder seit 2008 in Biomasse-Fernwärmenetzen einsetzen (vor 2008 wurden Biomasse-Fernwärmenetze unter Fernwärme bilanziert. Aufgrund der genaueren Berechnung der CO 2 e-emissionen werden ab 2008 neue Anschlüsse gesondert gerechnet und fallen in die Kategorie Erneuerbare ). Der zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen wird in den Berechnungen extra ausgewiesen. Die Solarthermie wird, da sie derzeit hauptsächlich als sekundäres Heizsystem zum Einsatz kommt, gesondert betrachtet und nicht in die Kategorie Erneuerbare miteinbezogen. Obwohl die Emissionen aus dem Stromverbrauch in der österreichischen Bilanzierung nicht in der Kategorie Gebäude zuzurechnen sind, werden sie in den Szenarien dargestellt und mitberechnet. Durch die Stromnachfrage der privaten Haushalte fallen die Emissionen in Kraftwerken in der Steiermark, in Österreich oder auch im Ausland an. Die THG-Emissionen, die durch die Stromnachfrage entstehen werden, werden anhand des Emissionsfaktors des durchschnittlichen europäischen Strommix berechnet. In den Abbildungen sind die CO 2 e-emissionen, die aus der Stromproduktion resultieren, extra gekennzeichnet. Gleiches gilt für die Fernwärme. Auch hier fallen die Emissionen nicht beim Verbraucher/der Verbraucherin an, werden aber der inhaltlichen Vollständigkeit wegen ebenfalls angegeben. Der CO 2 -Emissionsfaktor wurde nach GEA (2009) mit 0,158 kg/kwh angenommen. Dieser berücksichtigt allerdings nur den Raum Graz/Graz-Umgebung, der an der Fernwärmeversorgung hängt, und nicht die Biomasse Fernwärmenetze. Diese werden allerdings, wie zuvor bereits erwähnt, seit 2008 unter Erneuerbare erfasst. 24 Um eine unkomplizierte Darstellung der Handlungsoptionen zu erzielen, werden die CO 2 e-emissionen der Fernwärme (FW) in die Gesamtemissionen integriert Referenzszenario Gebäude Zur Veranschaulichung, welche zusätzlichen Aktivitäten im Bereich Gebäude zu setzen sind, wird zunächst identifiziert, welche Maßnahmen bereits gesetzt wurden, wie diese die THG-Emissionen beeinflussen und welche weiteren exogenen Rahmenbedingungen (d.h. nicht durch politisches Handeln ausgelöst, siehe dazu Abschnitt 3.1) mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden, die ebenfalls auf die THG-Emissionen wirken. Es ergibt sich nach dieser Darstellung die Ausgangslage ohne weitere Maßnahmen ( Referenzszenario ) für Energieverbrauch und THG- Emissionen der Wohngebäude mit dem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 und darauf aufbauend auch für Dienstleistungsgebäude. Dabei sind die Entwicklungen

25 im Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und auch Trends der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart berücksichtigt. Für die Prognosen der Dienstleistungsgebäude muss davon ausgegangen werden, dass der Energiebedarf durch Anpassungen bzw. Detaillierungen der Energiebilanz nach 2007 für die öffentlichen und privaten Dienstleistungen keine gravierenden Änderungen mehr erfährt. Für die zukünftige Entwicklung in den Szenarien werden die Zuwächse und Reduktionen der einzelnen Energieträger aus den Szenarien der Wohngebäude relativ auch auf die Dienstleistungsgebäude angewandt. So wird zum Beispiel ein Rückgang von 10 % Öl im Referenzszenario der Wohngebäude auch auf die Nichtwohngebäude umgelegt. Die Veränderungen sind verhältnismäßig in jedem Szenario gleich, nur wird beim Strombedarf ein Wachstum von 2 % statt 1 % angenommen (siehe Abbildung 3-3). Zunächst wird das Referenzszenario für Wohngebäude grafisch dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse in Tabellenformat auch für die Dienstleistungsgebäude dargelegt GWh Solarthermie Gas ÖL Kohle Erneuerbare FW Strom Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude Im Referenzszenario, wie in Abbildung 3-1 dargestellt, ist eine Sanierungsrate von 1 %, eine Heizungstauschrate von 2 % (jährlicher Anteil der Wohneinheiten, in denen eine neue Heizung mit einem neuen oder gleichbleibenden Energieträger zum Einsatz kommt), ein Wachstum der Kollektorfläche von Solarthermie von 8 % jährlich bis 2020 und eine Heizgradtagreduktion von 20 % bis 2050 berücksichtigt. Es lässt sich daraus ein leichter Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs feststellen. 25 Die CO 2 -Emissionen aus den privaten Haushalten werden sich demgemäß leicht reduzieren (siehe Abbildung 3-2). Erläuterung 2: Gebäude

26 Tonnen CO2 e Strom Fernwärme Erdgas Öl Kohle METHODISCHE VORGANGSWEISE Abbildung 3-2: CO 2 e-emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude Durch die Berücksichtigung der genannten Faktoren werden die CO 2 e-emissonen (inkl. der mit Fernwärme und Strom verbundenen, sofern durch die Haushaltsnachfrage induziert) in etwa gleich bleiben. Werden nur die gebäudespezifischen Emissionen für Niedertemperaturbereich betrachtet, so werden diese bis 2020 auf das Niveau von 2007 und bis 2050 um etwa % zurückgehen (Basisjahr 2005). Durch den steigenden Stromverbrauch wird daher der Hauptanteil der Emissionen durch elektrische Geräte im Haushaltsbereich verursacht. Das Referenzszenario bei den öffentlichen und privaten Dienstleistungsgebäuden zeigt im Gegensatz zu den Wohngebäuden einen kontinuierlichen Anstieg des Energieverbrauchs (siehe Abbildung 3-3) in GWh Gas Kohle Öl Erneuerbare Fernwärme Elektr. Energie Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen Für die Berechnung der Emissionen ergibt sich aufgrund der anzunehmenden weiteren Zunahme des Stromverbrauchs von 2007 eine Verdopplung von 0,96 Mio. Tonnen CO 2 bis 2050 auf 2 Mio. Tonnen CO 2 für die Dienstleistungsgebäude.

27 Energiedienstleistung in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie dav on Biomasse FW *) dav on Umgebungswärme** ) Kohle Strom Öl Gas Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -25% -37% -55% *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude Energiedienstleistung in TJ Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % 5% 4% -9% 27 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude Erläuterung 2: Gebäude

28 4. Die Handlungsoptionen DIE HANDLUNGSOPTIONEN Die wesentlichen Handlungsoptionen im Bereich Gebäude werden im Folgenden dargestellt und in Form von Maßnahmenbündel im Hinblick auf ihr THG- Emissionsreduktionspotenzial quantifiziert. Zunächst zeigt das in Abschnitt 3.2 entwickelte Referenzszenario Wohngebäude, welche THG-Emissions- Auswirkungen im Bereich Wohngebäude, die bisher bereits implementierten Maßnahmen bewirken sowie jene Ereignisse mit sich bringen, die nicht aus der Steiermark allein steuerbar sind, aber erwartet werden (wie etwa die Reduktion der Heizgradtage durch den fortschreitenden Klimawandel). In diesem Abschnitt wird anhand einzelner weiterer Handlungsoptionen gezeigt, welches zusätzliche Einsparpotenzial in den Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 zu erreichen ist. Diese werden zuerst gesondert dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und auch in ihrer Interaktion bewertet. Wie schon im Referenzszenario angewandt, werden die Ergebnisse aus den Wohngebäuden auch relativ auf jene der Dienstleistungsgebäude für die einzelnen Energieträger angewandt. Die nun folgenden Darstellungen der einzelnen Handlungsoptionen gehen jeweils vom Referenzszenario aus und erweitern dieses um zusätzliche Einsparungspotenziale. Zum Beispiel wird eine aktuell 1%ige Sanierungsrate auf 4 % erhöht. So stellt die Option Sanierung die Erhöhung der Sanierungsrate um zusätzliche 3 % dar. Vorweg wird aber der Punkt Energiesparen als grundlegende Prämisse erläutert Energiesparen als Prämisse 28 Energetische Einsparungen sind durch eine Veränderung des NutzerInnenverhaltens oder durch energetische Sanierungen erzielbar. In den privaten Haushalten liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und dessen Ausstattung. Verhaltensänderungen, die eine Verringerung des Energieverbrauchs bewirken bedürfen keiner baulichen Maßnahmen oder zusätzliche Investitionen und sind in vielen Fällen ohne Komfortverlust zu erreichen. Dazu muss aber ein entsprechendes energetisches Bewusstsein vorhanden sein, dass innerhalb der Bevölkerung aufgebaut werden muss. Gerade beim Stromverbrauch kann die Nachfrage ohne weitreichende zusätzliche Investitionen und ohne eine Verminderungen der Lebensqualität gesenkt werden. Zudem können bei notwendigen Neuanschaffungen von Haushaltsgeräten energieeffizientere Geräte eingesetzt werden, die bei gleichem Nutzen einen deutlich niedrigeren Stromverbrauch vorweisen. Für eine intelligente Bereitstellung der Energiedienstleistung Raumwärme in Gebäuden (als einem der wichtigsten Zielsektoren des Klimaschutzplans der Steiermark) ist die thermische Sanierung als Maßnahme, der erste wichtige Hauptansatzpunkt. Die Verbesserung der Gebäudehülle ist eine der effizientesten Arten

29 THG-Emissionen zu senken. Gleichzeitig wird das insgesamt für Raumwärme aufgewendete Budget vermindert. Ob die getroffenen Sanierungsmaßnahmen die erwartete Energieverbrauchsreduktion bewirken, hängt jedoch wieder in hohem Maße vom zukünftigen Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers ab. Am Ende der Lebensdauer eines konventionellen Heizkessels können ohne Mehraufwand energieeffizientere Neugeräte oder mit geringem Mehraufwand ein Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern oder, falls vorhanden, Nah-/Fernwärme durchgeführt werden. Im Hinblick auf den Neubau werden energetische Bauvorschriften weiter verschärft werden. Null-Emissionen im Neubau (Niedrigenergie- oder Passivhaus) können dann schon mit geringen Mehrkosten gegenüber Gebäuden nach dem Standard der Bauordnung realisiert werden Energetische Sanierung Um den Energiebedarf und somit auch die laufenden Kosten von bestehenden Gebäuden zu senken, müssen abgesehen von Änderungen im Verhalten der Nutzer bzw. der Nutzerin Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Aufgrund des konstanten Heizenergiebedarfs bei bisheriger Neubaurate muss die theoretische Sanierungsrate in den letzten Jahren bei etwa 0,8 % bis 1 % der Bestandsgebäude gelegen haben. Für die Analyse der Maßnahmen des Klimaschutzplans errechnet sich dieser Wert, wenn etwa 1 % des Gebäudebestandes mit einem für die jeweiligen Bauperioden üblichen Heizenergieverbrauch auf den vom Land Steiermark vorgegebenen Standard einer Umfassenden Sanierung saniert werden. Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden in den Berechnungen zu einem Sanierungsbündel, das der Qualität einer Umfassenden Sanierung entspricht, rechnerisch zusammengefasst. Tatsächlich wurden etwa 0,2 % aller Wohnungen jährlich über die Förderstellen des Landes als Umfassende Sanierung abgewickelt (Land Steiermark, ). Eine Kleine Sanierung erhielten rund 0,3 % bis 0,5 % der Wohnungen jährlich. Von einer Kleinen Sanierung wird dann gesprochen, wenn mindestens eine energetische Maßnahme durchgeführt wird. Nimmt man an, dass drei Kleine Sanierungsmaßnahmen eine Umfassende energetische Sanierung ergeben so wurden vom Land Steiermark etwa 0,3 % bis 0,4 %, aller Wohnung jährlich erfasst und gefördert. So muss bei 0,4 % bis 0,7 % der Wohnungen angenommen werden, dass die Sanierung nicht über die Schiene der Wohnbauförderung lief. 29 Aus der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 der Statistik Austria geht hervor, dass in der Periode jährlich bei rund 1 % der Wohnungen die Fenster erneuert, bei rund 0,6 % der Wohnungen Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt und bei rund 1 % das Heizsystem erneuert wurde. Aussagen über die Qualität und Umfang der Maßnahmen lassen sich aus dieser Quelle keine treffen. Die thermische Sanierung von Gebäuden ist die bedeutendste Option für die CO 2 - Einsparung im Wohngebäudebereich. Wie aus Abschnitt 2 hervorgeht, ist der Erläuterung 2: Gebäude

30 überwiegende Anteil des heutigen Gebäudebestandes in einem schlechten energetischen Zustand. Nur durch die energetische Sanierung von Gebäuden kann eine langfristige Senkung des Energieverbrauchs und eine damit verbundene Senkung der CO 2 - Emissionen und Betriebskosten erzielt werden. Auch wenn sich einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.b Einstellung der Regelung, Tausch des Wärmeerzeugers, Dämmung der obersten Geschossdecke) schon nach wenigen Jahren amortisieren und dadurch auch ein hoher ökonomischer Anreiz gegeben ist, konnte die Sanierungsrate in der Vergangenheit nicht deutlich angehoben werden. Im Wesentlichen lässt sich dies auf geringe Investitionsbereitschaft, geringes Bewusstsein, hohe Trägheit in der Bevölkerung und auch auf die aktuelle Gesetzeslage (Wohnrechtsgesetze) zurückführen (siehe dazu auch Abschnitt 5.1). DIE HANDLUNGSOPTIONEN Erwähnenswert dabei ist die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Ökologisierung im Wohnbau (Bund, Länder, 2009). Diese sieht Maßnahmen und Vereinheitlichung in der Wohnbauförderung, des Baurechts und der öffentlichen Gebäude vor. Zudem gelten neue strengere Kriterien bei der Vergabe der Wohnbauförderung der Länder. Ein Ziel dieser Vereinbarung ist die energetische Sanierung des gesamten nicht oder teilsanierten Gebäudebestand mit der Errichtungsperiode 1945 bis 1980 bis zum Jahr. Die Sanierungsrate soll dazu auf 3 % jährlich angehoben werden. Emissionsreduktionspotenzial Sanierung Die CO 2 e-reduktion ermittelt sich aus dem Einsparungspotenzial, das erreicht wird, wenn die Sanierungsquote (anfangs) auf jährlich 4 % erhöht wird und die Gebäude, die bis 1990 errichtet wurden, saniert werden. Diese Sanierungsrate wird bis 2045 auf 0 % reduziert, da bis dahin der komplette Gebäudebestand rechnerisch auf gute Standards (rund 50 kwh/m².a) saniert sein soll Tonnen CO2 e Potenzial Sanierung Restemission CO2e inkl. FW Strom Abbildung 4-1: Potenzial Sanierung bei Wohngebäuden

31 Jede durch energetische Sanierung eingesparte kwh verringert die absolute Auswirkung der anderen Handlungsoptionen. So muss die Sanierung als aktivste und wirkungsvollste Option im Gebäudebereich hervorgehoben werden Heizungsswitch Biomasse Der Bestand der Heizungsanlagen setzt sich aus dem jährlichen Neubau von Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination mit energetischen Sanierungsmaßnahmen zusammen. Für Biomasseheizungen ergibt sich in der Steiermark ein durch den Waldreichtum natürliches Potenzial. Auch bei einem verstärkten Umstieg auf Biomasse wird in Kombination mit der Handlungsoption Sanierung keine deutliche Erhöhung des aktuellen Biomassebedarfs erwartet. Schon im Referenzszenario Wohngebäude zeigt sich, dass bei bestehenden Heizungstauschraten und bei der Senkung des Wärmebedarfs mit keiner Erhöhung des absoluten Bedarfs an Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz zu rechnen ist. Emissionsreduktionspotenzial Heizungsswitch In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass sich die jährliche Rate der Heizsystemwechsel von 2 auf 4 % bis 2020 erhöht und danach bis 2050 auf 1 % sinkt. Theoretisch wäre eine vollständige Substitution der Energieträger durch Biomasse möglich wird aber in diesem Fall nicht berücksichtigt. Heizungssysteme weisen eine Nutzungsdauer von 20 bis 40 Jahren auf. So wird es auch noch in ferner Zukunft Eigentümer geben, die ihr Zuhause fossil beheizen Tonnen CO2 e Potenzial Heizungsswitch Restemission CO2e inkl. FW Strom Abbildung 4-2: Potenzial Heizungsswitch Biomasse bei Wohngebäuden 4.4. Solarthermie Solarthermie gilt als Hoffnungsträger der Zukunft, um wirtschaftliche und CO 2 - arme Wärme im Niedertemperaturbereich bereitzustellen. Die Entwicklung zeigt, dass der Markt sowohl in Österreich als auch im Ausland stark wächst. Jede solar- Erläuterung 2: Gebäude

32 thermisch erzeugte Kilowattstunde spart nachwachsende bzw. auch nichtnachwachsende Rohstoffe - und somit CO 2 -Emissionen ein. Des Weiteren haben Solaranlagen auch eine starke wirtschaftliche Bedeutung. In der Steiermark sind Unternehmen entstanden, die Komponenten für solarthermische Anlagen produzieren und installieren. Solaranlagen wurden ursprünglich für die Warmwassererzeugung auf Einfamilienhäusern und in Mehrfamilienhäusern installiert. Zunehmend werden solarthermische Anlagen auch zur Heizungsunterstützung in Gebäuden eingesetzt. In der Steiermark gibt es schon einige Großanlagen, die Nah- bzw. Fernwärme für Orte bereitstellen. In südlicheren Ländern mit einer häufigeren und stärkeren Sonneneinstrahlung werden auch zunehmend Systeme interessant, die Meerwasserentsalzungsanlagen oder auch Dampfturbinen für die Stromerzeugung betreiben. DIE HANDLUNGSOPTIONEN Der im Rahmen des Klima:aktiv Programms von AEE INTEC erstellte und vom Ministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragte Bericht über die Roadmap Solarwärme (AEE INTEC, 2008) streicht die gute Entwicklung dieser Technologie innerhalb Österreichs hervor. So wurden rund 37 % aller in Europa installierten Kollektoren in Österreich erzeugt. Auch eine Vielzahl der Komponenten stammt aus österreichischen Werkshallen. Emissionsreduktionspotenzial Solarthermie Wenn die in der Roadmap Solarwärme vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, erhofft man sich rund 10 % des Niedertemperaturbedarfs Österreichs bis 2020 solarthermisch zu erzeugen. Dazu ist es notwendig den Kollektorbestand von 2007 bis 2020 zu verzehnfachen. Mit 2030 könnte der solare Anteil bereits 25 % und 2050 über 40 % ausmachen, wenn gleichzeitig umfangreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Um einen ersten Wert für diese Option zu ermitteln (der später allenfalls zu verändern ist) werden diese Ziele für die Berechnung der Handlungsoption auf dieser Stufe des Klimaschutzplans herangezogen Potenzial Solar Tonnen CO2 e Restemission CO2e inkl. FW Strom Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden

33 Abbildung 4-3 zeigt die Auswirkungen der Solarthermie auf die THG-Emissionen des Wohngebäudebestands bis 2050, wenn die Vorschläge der Roadmap Solarthermie in der Steiermark umgesetzt werden. Ohne zusätzliche energetische Maßnahmen würde der Anteil der Solarthermie am Gesamtenergiebedarf 2050 bei ca. 13 % liegen. Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 rund 50 kt CO 2 e und bis kt CO 2 e gegenüber dem Referenzszenario Neubau Die energetische Qualität des Neubaus hat sich im Laufe der letzten drei Jahrzehnte durch Maßnahmen in der Wohnbauförderung und zuletzt auch durch die vom österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) entwickelten, bundesweiten OIB-Richtlinien die im Baurecht umgesetzt sind, deutlich verbessert. Quantitativ kann davon ausgegangen werden, dass sich die Neubaurate etwas abschwächt und der Trend zu größeren Wohnungen abnimmt. Der Anteil der Mietwohnungen wird sich auf Kosten der Eigentumswohnungen erhöhen. Hauptgrund dieser Entwicklung sind die steigenden Wohnkosten, wodurch sich viele Personen Eigentumswohnungen oder relativ große Wohnungen nicht leisten können Je geringer der Energieverbrauch sein soll, desto höher ist die Investition im Neubau. Daher werden strengere Baugesetze zu etwas höheren Preisen von Neubauten führen. Diese werden im Erwerb daher leicht teurer sein als Bestandsobjekte mit hohem Energieverbrauch. In diesem Zusammenhang werden Wohnbauförderungen im Neubau die Anreize energiesparender zu bauen und den Anteil der energetisch guten Gebäude zwar erhöhen, doch werden durch den Neubau, sofern kein Altbestand ersetzt wird, auch zusätzliche Emissionen geschaffen. Wesentlich im Neubau als auch bei der Sanierung werden die verwendeten Baustoffe sein. Durch die Wahl und Verwendung von Baustoffen können indirekt CO 2 -Emissionen in der Produktion vermieden bzw. CO 2 langfristig in den Baustoffen gespeichert werden. Einerseits ist der Energieaufwand für die Herstellung unterschiedlicher Holzbaustoffe im Vergleich zu konventionellen Beton oder Ziegeln deutlich geringer und andersrseits speichern Holzbaustoffe über den Nutzungszeitraum von Gebäuden CO Die qualitative energetische Entwicklung des Neubaus ist einerseits durch die Wohnbauförderung und andererseits durch das Baurecht reglementiert. Im Unterschied zur Wohnbauförderung sind die in den baurechtlichen Gesetzesmaterien verankerten Grenzwerte der OIB-Richtlinie (des Österreichischen Instituts für Bautechnik) verpflichtend (siehe Tabelle 4-1). Erläuterung 2: Gebäude

34 Höchstzulässiger HWB BGF nach OIB 6 Bis Ab Neubau von Wohngebäuden 78 kwh/(m².a) 66,5 kwh/(m².a) Neubau von Nichtwohngebäuden 27 kwh/(m³.a) 22,75 kwh/(m³.a) Umfassende Sanierung Wohngebäude 102 kwh/(m².a) 87,5 kwh/(m².a) Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie 6 Des Weiteren legt die OIB 6 Richtlinie wärmetechnische Mindestanforderungen an die einzelnen Bauteile und an den Heiz- und Kühlenergiebedarf fest. Wohnbauförderungsanspruch haben nur jene Gebäude, welche die in Tabelle 4-2 dargestellten Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf erfüllen. DIE HANDLUNGSOPTIONEN HWB BGF in kwh/(m 2.a) Gültigkeit A/V-Verhältnis *) größer 0,8 A/V-Verhältnis kleiner 0,2 Bis Ende ab Ab *) A/V-Verhältnis ergibt sich aus dem Quotient von Oberfläche A [m 2 ] und Volumen [m 3 ]. Je geringer die Oberfläche im Verhältnis zum Volumen ist, desto bessere energetische Eigenschaften kann das Objekt durch die Geometrie vorweisen. Liegt das A/V-Verhältnis zwischen 0,8 und 0,2 muss linear interpoliert werden. Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen Wohnbauförderung (Land Steiermark, 2009) In den nächsten Jahren ist eine weitere Verschärfung der energetischen Grenzwerte vorgesehen. So sollen nach der Novellierung der EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bis 2020 nur noch Fast- Nullenergiegebäude errichtet werden. Bei sehr strengen gesetzlichen Vorschriften muss diskutiert werden, welche Aufgaben und Kriterien die Wohnbauförderung zur Entwicklung des Neubaus in Zukunft haben wird. 34 Wie im einführenden Überblick dargestellt wurde (siehe Abbildung 2-1), hängt der zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. auch der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen sehr eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zusammen. Die steiermärkische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten vorweisen können wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren. Schon heute sollen neue Wohnungen schwieriger verkauft werden als noch vor wenigen Jahren. Emissionsreduktionspotenzial Neubau Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering. Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasser-

35 bereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 20 kt CO 2 e bis 2020 und 45 kt CO 2 e bis 2030 in beiden Einsparungsszenarien Tonnen CO 2 e Potenzial Neubau Restemission CO2e Strom Fernwärme Abbildung 4-4: CO 2 e-einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden 4.6. Strombedarfsreduktion Durch eine Stabilisierung oder Verringerung des Stromverbrauchs werden zwar in den Haushalten oder Betrieben die Stromkosten gesenkt, die CO 2 e-emissionen erzeugen aber die mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke. Stromsparen kann schon sehr oft ohne Investitionen und Komfortverlust erfolgen. Ein bewusster Umgang mit Strom und dessen Energiedienstleistung kann zu großen Einsparungen in den Haushalten führen. Ein mit Investitionen verbundenes weiteres Potenzial liegt im Austausch alter Haushaltsgeräte oder Geräte im Heizsystem, wie Umwälzpumpen. Dennoch werden oft erreichte Einsparungen im Haushalt durch die Anschaffung neuer Geräte oder durch das individuelle Verhalten konterkariert (Rebound Effekt). Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In Verbindung mit der Handlungsoption Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für die Bereitstellung von Warmwasser leisten. 35 In der Handlungsoption wird einem Rückgang des Stromverbrauchs von jährlich 1 % ausgegangen. Derzeit gehen viele Prognosen davon aus, dass der Stromverbrauch vor allem im Haushaltsbereich weiter ansteigen wird. Im Referenzszenario wurde von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich ausgegangen. Die Differenz der beiden Pfade ergibt das CO 2 -Einsparungspotenzial. Würde im Referenzszenario von einem höheren Stromverbrauch ausgegangen werden, so würde sich auch das Einsparpotenzial dieser Option der Verbrauchsreduktion erhöhen. Erläuterung 2: Gebäude

36 Tonnen CO2 e Potenzial Strom Strom Fernwärme Restemission CO2e DIE HANDLUNGSOPTIONEN Abbildung 4-5: Indirekte CO 2 e-einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage im Sektor der privaten Haushalte 4.7. Zusammenfassung Handlungsoptionen GWh Solarthermie Erneuerbare Gas Öl Kohle Fernwärme Strom Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden 36 Es zeigt sich in Abbildung 4-6 eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs, die durch die volle Anwendung der Handlungsoptionen erreicht werden kann. Mit rund 60 % des Wärmebedarfs hätte die Solarthermie bis 2050 den größten Anteil. Man erkennt, dass durch die Berechnungsmethodik ab 2020 auch ein großer Teil der Erneuerbaren durch Solarthermie reduziert wird. Ob der Anteil der Solarthermie oder der anderen Erneuerbaren höher ist, ist jedoch hinsichtlich der CO 2 - Emissionen nicht relevant.

37 Tonnen CO2e Gas Öl Kohle Fernwärme Strom Abbildung 4-7: CO 2 e-emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden Es zeigt sich, dass bis % weniger CO 2 e-emissionen möglich sind (Basisjahr 2005). Bis 2030 erhöht sich das Einsparpotenzial auf 40 % und bis 2050 auf über 50 %. Der Stromverbrauch wird mit der Annahme der konstanten Emissionsfaktoren auch weiterhin für den größten Anteil der Emissionen verantwortlich sein. Bei der Berechnung der Handlungsoptionen bei den Dienstleistungsgebäuden werden großteils dieselben Annahmen getroffen wie bei den Wohngebäuden. Ausnahmen bildet die Solarthermie wo angenommen wird, dass es bei Gebäuden mit öffentlichen oder privaten Dienstleistungen aufgrund des geringeren Niedertemperaturanteils auch zu einem geringeren Einsatz von Solarthermie kommen wird, und Solarthermie weniger Bedeutung in diesem Sektor hat als bei den privaten Haushalten. In diesem Fall wird kein zusätzliches Wachstum der Solarthermie wie bei den privaten Haushalten angenommen. Geht man aber sonst von den gleichen Effekten wie bei den Handlungsoptionen der Wohngebäude aus, ergibt sich eine Darstellung gemäß Abbildung Erläuterung 2: Gebäude

38 in GWh Gas Kohle Öl Erneuerbare Fernwärme Elektr. Energie DIE HANDLUNGSOPTIONEN Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Ähnlich wie im spezifischen Referenzszenario der Wohngebäude stellt Strom im Zeitverlauf zunehmend den größten Anteil am Gesamtenergiebedarf dar. Im Unterschied zu den Wohngebäuden ist der Anteil der Erneuerbaren hier relativ gering, wogegen Gas den wichtigsten Energieträger im Niedertemperaturbereich darstellt Tonnen CO Gas Kohle Öl Erneuerbare Fernwärme Elektr. Energie Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Auch hier werden die deutlich höchsten Emissionen der Dienstleistungsgebäude durch ihren Stromverbrauch verursacht werden. In Tabelle 4-3 werden die zusätzlichen Einsparpotenziale durch die einzelnen Handlungsoptionen unter Berücksichtigung ihrer Interaktion erfasst. Darin werden auch Auswirkungen der CO 2 e-einsparungen von Strom und Fernwärme mitberücksichtigt.

39 Gebäudespezifische Emissionen [tco2 e] (exkl. Strom u. Fernwärme) Referenzszenario Wohngebäude Referenzszenario DL Gebäude Reduktionspotentiale Gebäude (exkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme) Sanierung Biomasse Heizungsswitch * ) Solarthermie Emissionen im Neubau Summe Potenzial Gebäude Gesamtemission Gebäude [tco2 e] (inkl. Strom u. Fernwärme) Referenzszenario Wohngebäude Referenzszenario DL Gebäude Reduktionspotentiale Gebäude (inkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme) Sanierung Biomasse Heizungsswitch * ) Solarthermie Emissionen im Neubau Stromv erbrauchsreduktion Summe Potenzial Gebäude *) Das Einsparungspotenzial Heizungsswitch berücksichtigt die gleichzeitige Umsetzung der Option Sanierung und Solarthermie. Werden diese nicht oder nur teilweise umgesetzt, der Biomasse Heizungsswitch jedoch voll, kann sich dessen CO 2 -Einsparpotenzial erhöhen. Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden 39 Erläuterung 2: Gebäude

40 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 5. Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und Maßnahmen Die THG-Emissionen aus dem steirischen Gebäudebestand können stark reduziert werden, wie im Abschnitt 4 als Potenzial quantitativ dargestellt wurde. Um diese Einsparpotenziale zu nutzen stehen dem Land Steiermark durch die Wohnbauförderung, durch das Baurecht und durch die Raumordnung wesentliche Kompetenzen und Instrumente zur Verfügung. Vorweg muss aufgezeigt werden, dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit dem bestehenden rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nicht zu erreichen sein werden (siehe Referenzszenario im Abschnitt 3.2). Es sind daher umfangreiche Maßnahmen notwendig, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Die Gliederung erfolgt in die fünf Maßnahmenbündel Sanierung, Solarthermie, Heizungsswitch, Neubau und Stromverbrauchsreduktion. Das sechste Maßnahmenbündel definiert die Grundvoraussetzungen die zur Erreichung der Einsparungsziele notwendig ist. Dessen Auswirkungen können nicht den einzelnen Handlungsoptionen zugeschrieben werden und wird daher erst im Abschnitt 6 mit den notwendigen Maßnahmen definiert. Die Maßnahmenbündel selbst wurden in ihrer Stärke und Ausprägung in zwei unterschiedlichen Ausprägungsstufen definiert. Einerseits zeigt das ambitionierte Innovationsbündel welche Maßnahmen, welche Kosten und welche Einsparungen zur Erreichung der im Abschnitt 4 dargestellten Potenziale notwendig sein werden. Demgegenüber steht das Basisbündel, welches von etwas geringeren Vorgaben der EU-Ziele für 2020 ausgeht. Maßnahmenbündel Gebäude Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs Switch) 40 Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude Bevor jedoch auf die einzelnen Maßnahmenbündel eingegangen wird, müssen die grundlegenden Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zur Erreichung der Einsparziele beschrieben werden, um die Grundproblematik wiederzugeben.

41 5.1. Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs Die wesentlichen Hemmnisse zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. der CO 2 - Emissionen aus dem Gebäudebereich lassen sich in die Gruppen Interessenskonflikte, Informationsdefizite und Investitionsbereitschaft zusammenfassen. In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Hemmnisse und notwendigen Maßnahmen quer über die gebäudespezifischen Maßnahmenbündel hinweg dargestellt. Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen findet sich im folgenden Abschnitt 6. Unterschiedliche Studien, Interessensvertreterinnen und -vertreter, sowie Expertinnen und Experten haben schon eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die vorliegenden Maßnahmenbündel stützen sich zu einem wesentlichen Teil auf das Forderungsprogramm der Bau-Sozialpartner an Bund und Länder, zur Reduktion des gebäudespezifischen Energieverbrauchs (Amann, (2008)) und auf die im März 2010 veröffentlichte Energiestrategie Österreich (BMLFUW, BMWFJ 2010). In der Energiestrategie Österreich ist eine Liste von Maßnahmen und Instrumenten ausgearbeitet worden, die zur Umsetzung der Bundesregierung, den Ländern, den Gemeinden und den Unternehmen vorgeschlagen werden. Generell müssen die in diesem Abschnitt empfohlenen allgemeinen Maßnahmen so bald als möglich auf den unterschiedlichen dafür zuständigen Ebenen in Angriff genommen werden. Nur dann können auch die ambitionierten Einsparziele aus den Handlungsoptionen des Abschnitts 4 mit den einzelnen Maßnahmenbündel erreicht werden Eigentümerverhältnisse Um geeignete Instrumente zur Sanierung des Gebäudebestandes bestimmen zu können, müssen zunächst für die Steiermark charakteristische Eigentumsverhältnisse quantifiziert werden, um auf Basis dessen die Relevanz von spezifischen Maßnahmen bewerten zu können. Der für den Gebäudebereich erhobene Energieverbrauch stammt zu etwa 75 % aus den privaten Haushalten und zu 25 % aus den öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Anders als bei den Dienstleistungsobjekten lassen sich für Wohngebäude die Eigentumsverhältnisse aus den Daten der Statistik Austria (2004) darstellen. 41 Erläuterung 2: Gebäude

42 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Bund u. Land Sonstige juristische Person 4% Gemeinnützige Bauvereinigung 8% Gemeinde 5% Dienst- Naturalsonstige Wohnungen 10% Privatperson(en) 14% Eigenumswohnung 12% Eigenbenützung durch Gebäudeeigentümer 46% Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen Quelle: Statistik Austria, 2004 Durch den hohen Gebäudebestand an Ein- und Zweifamilienhäusern ergibt sich auch ein hoher Anteil von Wohnungen, die von den Gebäudeeigentümern auch selbst genutzt werden. Um die Eigentumsverhältnisse nach ihrem Energieverbrauch zu beurteilen, wurden die Daten aus Abbildung 5-1 unter Verwendung der durchschnittlichen Nutzfläche zu einem durchschnittlichen Heizwärmebedarf je Gebäudekategorie erweitert (siehe Abbildung 5-2). Gemeinde 3% Sonstige juristische Person 2% Gemeinnützige Bauvereinigung 5% Bund & Land 0,6% Dienst- Naturalsonstige Wohnungen 11% 42 Privatperson(en) 9% Eigentumswohnung 7% Eigenbenützung durch Gebäudeeigentümer 63% Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden Quelle: Statistik Austria, 2004 Aus Abbildung 5-2 geht hervor, dass für Gebäude, die sich im Eigentum des Nutzers bzw. der Nutzerin befinden, etwa 2/3 des gesamten Wärmebedarfs von

43 Wohngebäuden bereitgestellt wird. Der Großteil der eigenbenützten Objekte (98 %) findet sich im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäusern. Dienst-, Naturaloder sonstige Wohnungen werden zu 85 % den Ein- und Zweifamilienhäusern zugerechnet (Statistik Austria, 2004). Die deutliche Verschiebung zu Abbildung 5-1 ergibt sich durch den höheren spezifischen Heizwärmebedarf und die größeren Nutzflächen von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Prioritäten nach Eigentumsstruktur 98 % der Gebäudeeigentümer wohnen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Das Mietrechtsgesetz (MRG), das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind innerhalb dieses Eigentumsverhältnisses irrelevant. Wichtigstes Kriterium zur Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist daher die Information und Motivation der EigentümerInnen mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen (siehe Abschnitt und Abschnitt 5.1.4). Eigentumswohnungen haben mit einem Anteil von 7 % des Wärmebedarfs der Wohngebäude eine geringere Relevanz. Energetische Sanierungsmaßnahmen können hier nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Unterlässt jedoch ein/e EigentümerIn die Stimmabgabe, so kann eine energetische Verbesserung verhindert werden. Innerhalb von Mietwohnungen wird der relevante rechtliche Rahmen vor allem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. In diesem werden unter 3 wärmedämmende Investitionen mietrechtlich als Erhaltungsarbeiten angesehen und fallen in die Kompetenz des Vermieters. Erhaltungsmaßnahmen müssen aus dem eingenommen Mietzins finanziert werden. Der Mietzins kann erhöht werden, wenn die Einnahmen der letzten Jahre aus dem Mietzins nicht ausreichen wodurch ein Verfahren nach 18 zur Erhöhung des Mietzinses notwendig wird. In Gemeindewohnungen leben überwiegend einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Ein Großteil der etwa Grazer Gemeindewohnungen steht unter Denkmalschutz. Das Gebäudealter von Gemeindewohnungen liegt zwischen der Gründerzeit und den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Danach wurden überwiegend gemeinnützige Genossenschaften zum Bau und zur Verwaltung günstiger Wohnungen beauftragt, wofür die Stadt Graz bei etwa Wohnungen das Einweisungsrecht von Mietern hat (Wiesauer, 2010). Wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen, sind Sanierungsmaßnahmen generell nur schwer möglich, und thermische Sanierungen, abgesehen von kleinen Maßnahmen nahezu unmöglich. Seit einigen Jahren werden immer mehr Gebäude aus dem Denkmalschutz ausgeschieden, wodurch sich thermische energetische Sanierungen vereinfachen. Sofern Gebäude mit Mietwohnungen nicht unter besonderen Schutzbestimmungen stehen und Förde- 43 Erläuterung 2: Gebäude

44 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN rungen durch das Land bewilligt werden, wird es möglich, ein Objekt unter Zustimmung der MieterInnen umfassend energetisch zu sanieren. In den meisten Fällen scheitern ambitionierte Sanierungsvorhaben an den gesetzlichen Restriktionen und an den Zuschüssen des Landes und nicht am Widerstand der MieterInnen. Die Mieter lassen sich oft durch Informationen und intensive Gespräche zu Sanierungsmaßnahmen und einer damit verbundenen Erhöhung der Mieten überreden. Wenn es aber in Ausnahmefällen nicht gelingt, muss ein Verfahren nach 18 Mietrechtsgesetz zur Erhöhung des Hauptmietzinses eingeleitet werden (Wiesauer, 2010). Um die Mehrheitsfindung innerhalb der Eigentümerschaft bzw. Mieterschaft von Gebäuden zu erleichtern, ist es notwendig, Rücklagen für Sanierungen schon vorab angemessen zu dotieren. Der österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) empfiehlt daher einerseits die Umsetzung des schon im Regierungsprogramm 2007 vorgeschlagenen Punktes innerhalb des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGs) zur Dotierung von angemessenen Rücklagen, die auch energetische Maßnahmen berücksichtigen. Zusätzlich soll eine weitere Regelung auch eine unzureichende Rücklagendotierung verhindern (Minderheitsregelung) (Wurm et. al., 2009). Die Gebäude der Gemeinnützigen Bauvereinigung sind für etwa 6 % des Wärmeverbrauchs von steiermärkischen Wohngebäuden verantwortlich. Österreichweit werden jährlich etwa 3 % der Wohnungen von Gemeinnützigen Bauvereinigungen saniert. 40 % der sanierten Wohnungen erreichen einen Heizwärmebedarf von unter 40 kwh/m².a. Der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) streicht in diesem Zusammenhang die guten Förderbedingungen in den Bundesländern Wien und Vorarlberg hervor (Wurm et al., 2009). Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gibt den wesentlichen gesetzlichen Rahmen für die Gebäude von Gemeinnützigen Bauvereinigungen vor. Anders als bei privaten Vermietern müssen die erzielten Überschüsse wieder in die Objekte reinvestiert werden, wodurch mehr Kapital zur Verfügung steht und thermische Sanierungen natürlich begünstigt werden Informationsdefizite Die Grundproblematik ergibt sich daraus, dass die Mehrheit der GebäudenutzerInnen aus verschiedenen Gründen nicht über Energiereduktionspotenziale, Fördermöglichkeiten, mögliche Maßnahmen und damit verbundene Kostensenkungspotenziale Bescheid wissen. Erst wenn es gelingt, ein bestimmtes Bewusstsein über die möglichen Vorteile zu schaffen, wird die Akzeptanz und damit die Grundvoraussetzung für energetische Sanierungen steigen. Maßnahmen zur Senkung des Informationsdefizits Es werden daher fokussierte Informations- und Werbekampagnen innerhalb der Medien empfohlen, die in der Medienarbeit von Bund, Ländern und Unternehmen

45 beginnt und vor Ort bei gezielten Einzelgesprächen bzw. Energieberatungen mittels geschulten Personals endet. Verbesserungen bieten sich innerhalb der Beratungsdienstleistungen an. Bei einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Energieberatung kann die Energieeinsparung von thermischen Sanierungen vergrößert - und das Nutzerverhalten verbessert werden. Des Weiteren sollen Sanierungsprojekte, die mit Mitteln der Wohnbauförderung gefördert werden, eine verpflichtende Energieberatung erhalten. Der in den letzten Jahren eingeführte Energieausweis hat das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung merklich erhöht. Dennoch muss für die Eigentümerin und den Eigentümer der Informationsgehalt im Energieausweis erhöht werden. So muss auf das spezifische Einsparungspotenzial von energetischen Maßnahmen oder auch auf ein optimales Nutzerverhalten hingewiesen werden können. Das Werbepotenzial von Banken und der Bauindustrie muss genutzt, ausgebaut und fokussiert werden. Durch Kooperationen von Branchen und den öffentlichen Stellen in der Medienarbeit wird das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung gesteigert Interessenskonflikte Öffentliche Förderungen können nicht in beliebigem Umfang vergeben werden. Die Höhe der Förderzuschüsse muss verteilungspolitisch vertretbar sein. Dem Land stehen nur beschränkte Mittel zur Verfügung, die bei einer Umverteilung hin zu thermischen Sanierungsmaßnahmen Einsparungen, wie zum Beispiel bei der Förderung von Einfamilienhäusern, bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder bei der Gewährung von subjektbezogenen Zuschüssen (Heizkostenzuschüssen, Wohnbeihilfe) verlangen. Durch den in den letzten Jahren sukzessiven Wegfall von Einkommensgrenzen bei der Vergabe von Förderungen, wodurch auch einkommensstärkere Bevölkerungsschichten zusätzliche Anreize zur Sanierung haben, gingen des Weiteren sozialpolitische Lenkungseffekte verloren (Amann, 2008). Zwischen MieterInnen und VermieterInnen steht ein grundlegender Interessenskonflikt. MieterInnen streben danach, ihre Wohnkosten zu minimieren (Miet-, Betriebs- und Energiekosten). VermieterInnen haben ein Interesse aus den Mieteinnahmen, sofern sie keiner Gemeinnützigkeit unterliegen, ihren Gewinn bzw. ihr Einkommen zu maximieren. Werden (energetische) Sanierungen notwendig oder sind diese zur Senkung des Energieverbrauchs zielführend, so muss der/die VermieterIn für die Finanzierung aufkommen, wobei den größeren Nutzen der/die MieterIn durch eine behaglichere Wohnung und gegebenenfalls auch durch niedrigere Energiekosten hat. Wenn die Rücklagen aus den Mieteinnahmen nicht ausreichen, müssen die Mietzinsen erhöht werden. Außerordentliche Mieterhöhungen sind durch den Mieterschutz vielfach rechtlich schwer umzusetzen. Diese Thematik ist neben der noch zusätzlichen geringen Investitionsbereitschaft der Eigentü- 45 Erläuterung 2: Gebäude

46 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN mer ein Hauptgrund für die noch immer geringe energetische Sanierungsrate bei privaten Mietwohnungen (IWT, 2010). Das Denkmalschutzgesetz und das Grazer Altstadterhaltungsgesetz machen bei betroffenen Gebäuden nur geringfügige energetische Sanierungsmaßnahmen möglich. Zu überlegen wäre daher, ob all jene Gebäude, die unter Schutz stehen, unbedingt erhaltenswert sind. (Wiesauer, 2010). Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenskonflikten Verbesserungen, die zur Schaffung von sanierungsfreundlicheren gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz und Mietrechtsgesetz dienen, fallen in die Kompetenz des Bundes. Rechtliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen müssen innerhalb der betroffenen Gesetze klar verankert sein. Die Steiermärkische Landesregierung hat sich bereits 2008/2009 zur Anpassung der genannten Gesetzesmaterien bei der Bundesregierung eingesetzt (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2008). Bei Mietwohnungen können schon geringfügige Änderungen im Mietrechtsgesetz und dessen Annäherung an das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz energetische Maßnahmen leichter umsetzbar machen. Eine verpflichtende Bildung von Rücklagen für zukünftige thermische Sanierungen oder auch die Einbindung von Energie-contracting Modellen bei privaten Miethäusern und Eigentumswohnungen werden einen Beitrag zur Anhebung der Sanierungsrate leisten (Amann, 2008). 46 Bei Gebäuden, die unter das Denkmalschutz- bzw. das Grazer Altstadterhaltungsgesetz fallen, sind bauliche Veränderungen, die das Aussehen des Gebäudes verändern, kaum durchführbar. Energieeinsparungen sind auch bei einer zusätzlichen Förderung nicht annähernd in dem Umfang möglich wie in den Gebäuden, die von diesen Gesetzen nicht betroffen sind. Ein Umstieg auf Fernwärme oder womöglich auf erneuerbare Energieträger ist dabei zu priorisieren und zu fördern. Inwieweit eine Änderung und Lockerung der Schutzbestimmungen möglich ist und welche Energieeinsparungen dadurch ermöglicht werden, ist nicht berechenbar. Es ist zu hinterfragen, ob die pauschalen Schutzbestimmungen auch für jedes einzelne Gebäude und für jede Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes widersprüchlich sind. Eine spezifische Überprüfung ist zu empfehlen (IWT, 2010) Investitionsbereitschaft Die Investitionsbereitschaft in der Bevölkerung für energetische Sanierungen ist derzeit zu gering, um deutliche Energie- bzw. Emissionseinsparungen zu erzielen. Es hat sich in einzelnen Bundesländern gezeigt, dass es zu keiner deutlichen Erhöhung der Sanierungsrate kommt, selbst wenn die Förderbarwerte auf bis zu 50 % der Investitionen angehoben werden. Neben Förderungen werden daher auch umfassende Begleitmaßnahmen notwendig, um die Investitionsbereitschaft zu erhöhen (Amann, 2008).

47 In der Steiermark werden jährlich etwa 260 Mio. Euro an Förderzusagen innerhalb der Wohnbauförderung ausgewiesen. Der Anteil der Förderungen für energetische Sanierungen beträgt etwa 10 % der Fördersumme. Im Gegensatz dazu werden für Förderung im Neubau etwa 2/3 des Förderbudgets ausgegeben (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Bei aufgenommenen Darlehen wird laut aktuellen Förderrichtlinien bei umfassenden Sanierungen ein nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss von 30 % des Förderbarwerts gewährt (45 % bei Mehrfamilienhäusern) oder mit einem nicht rückzahlbaren Förderbeitrag von 15 % der anerkannten geförderten Gesamtbaukosten gefördert. Einzelmaßnahmen werden mit einem 15 %igen Annuitätenzuschuss gefördert (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009c). Aus der gesellschaftlichen Struktur lassen sich eine Reihe von Hemmnissen argumentieren. In den energetisch schlechteren Gebäuden lebt auch die eher ältere Bevölkerungsschicht. So stammen die Gebäude der 50er bis 80er Jahren von der Generation, die zwischen 1930 und 1960 geboren ist. Tendenziell haben diese Besitzer auch ein höheres Einkommen und können sich damit höhere Energiekosten leisten. Sie verzichten daher auf hohe Investitionen, die sich erst nach zehn oder zwanzig Jahren rentieren. Andererseits haben viele PensionistInnen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung, wodurch hohe Investitionen mit langen Amortisationsdauern für sie nicht finanzierbar sind. Des Weiteren werden durch Sanierungen Eingriffe in gewohnte Lebensumstände vollzogen. Abgesehen von der Lage sind alte Gebäude mit energetisch schlechteren Standards meist billiger als neue Objekte und werden von den ärmeren Bevölkerungsschichten eher gekauft bzw. gemietet, wodurch zusätzliche Investitionen schwieriger finanziert werden können. Maßnahmen zur Steigerung der Investitionsbereitschaft Die Bereitschaft von EigentümerInnen, energetische Maßnahmen durchzuführen, steigt mit dem Ausmaß der finanziellen Unterstützung. Die Höhe der Unterstützungen hängt jedoch vom öffentlichen (politischen) Interesse ab. Durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel innerhalb der Wohnbauförderung in Form von Annuitäten- oder Direktzuschüssen bei thermischen Sanierungen oder/und durch die Erhöhung der Bausparprämien durch den Bund können die obigen Hemmnisse verringert werden. Des Weiteren können zusätzliche Anreize aus Änderungen des Steuermodells geschaffen werden. Diese können zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Ertragssteuer oder die Einkommenssteuer betreffen. Bei gleich bleibenden Wohnbauförderquoten werden dadurch zusätzliche finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung ermöglicht. 47 Auch auf dem Finanzmarkt müssen die Regeln verbessert werden. Aktuell werden von den Banken schon eine Reihe zinsvergünstigter Darlehen medienwirksam angeboten. Eine Vereinfachung im Regelwerk der Förderungen und der bürokratischen Aufwendungen erhöht natürlich auch die Bereitschaft von Privaten oder Unternehmen, energetische Maßnahmen umzusetzen. Erläuterung 2: Gebäude

48 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Im Rahmen des österreichischen Bausparsystems bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. So können neben einer Erhöhung der Prämien und der öffentlichen Zuschüsse je nach Höhe der Energie/CO 2 Einsparung die Zinsen bzw. die Rückzahlungen verringert oder erhöht werden (Schmidinger, 2008). Die Planbarkeit von öffentlichen Zuschüssen muss für EigentümerInnen über mehrere Jahre hinweg gewährleistet sein. Derzeit werden die Förderbestimmungen fast jährlich geändert. Für größere Projekte mit längeren Projektlaufzeiten würden fixe Förderzusagen vorab die Kalkulation und Planung von Bauträgern, Firmen und EigentümerInnen vereinfachen. Es ist in diesem Zusammenhang grundlegend zu hinterfragen, ob die derzeit umgesetzten Modelle der Wohnbauförderung auch mit einem höheren Budget den gewünschten Erfolg in Zukunft erzielen (Amann et al., 2008). Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gäbe es zur Genüge, die geeignet sind, Investitionsanreize zu schaffen. Dazu müssen fortlaufend Best-Practice Beispiele gesammelt - und auf ihre Umsetzbarkeit und ihren spezifischen Nutzen überprüft werden Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Die entsprechenden Maßnahmen, die aus den genannten Problemfeldern und Lösungsansätzen aus dem vorigen Abschnitt hervorgehen, müssen sobald als möglich getroffen werden. Dabei wird es nicht genügen, sich nur auf die Wohnbauförderung festzulegen, nur einzelne Themengebiete aufzugreifen und darin nur kosmetische Verbesserungen durchzuführen. Es werden folgende Verbesserungen empfohlen, die sich im Abschnitt 6 detaillieren. 48 Eine Verbesserung der Information über die bestehenden Möglichkeiten von Kosteneinsparungspotenzialen energetischer Maßnahmen, von öffentlichen Förderungen und von Finanzierungsformen. Eine Verbesserung der finanziellen Anreize innerhalb des österreichischen Steuersystems, Kapitalmarktes und der Wohnbauförderung. Eine Verbesserung und Klarstellung rechtlicher Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts und Wohnungseigentumsgesetzes. Eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Bauwirtschaft, Förderabwicklungsstellen, Banken und EigentümerInnen bzw. MieterInnen. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Für die gesamte Sanierung des sanierungsbedürftigen Wohngebäudebestandes sind Investitionen von etwa 9 Mrd. im Basismaßnahmenbündel bzw. 12 Mrd. im Innovationsmaßnahmenbündel notwendig. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen für die thermische Sanierung der Nichtwohngebäude. Um auch diese in die Kostenberechnung mit gegebener Datenqualität zu inkludieren, wird aus dem Verhältnis des Endenergiebedarfs zwischen den Sektoren der privaten Haushalte

49 und der Dienstleistungen (75% zu 25%) geschlossen, dass die notwendigen Investitionen zur Sanierung des gesamten Gebäudebestandes nochmals um etwa ein Drittel erhöht werden müssen. Die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlich notwendigen Investitionen zur Sanierung des unsanierten und sanierungsfähigen Gebäudebestandes würden daher etwa 11 Mrd. (Basisbündel) bzw. 15 Mrd. (Innovationsbündel) betragen (IWT, 2010). Die Höhe der jährlichen Verteilung dieser Investitionen hängt von den erzielten zusätzlichen Sanierungen ab. Daher werden zu Beginn höhere private und öffentliche Investitionen notwendig sein, um auch die ambitionierten Sanierungsraten zu erreichen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss daher sofort in Angriff genommen werden. Gegenüber dem Referenzszenario mit berechneten jährlichen Investitionen für thermische Sanierungen von 120 Mio. werden von 2010 bis 2030 zusätzliche durchschnittliche jährliche Investitionen im Basisbündel von 280 Mio. bzw. im Innovationsbündel von 410 Mio. notwendig. Der Großteil davon wird der heimischen Wirtschaft zugute kommen, da bei Sanierungen zumeist regionale Firmen und Händler profitieren (IWT, 2010). Es werden die öffentlichen Zuschüsse für Sanierungen im Wesentlichen für Wohngebäude von der steiermärkischen Wohnbauförderung und für Nichtwohngebäude durch die Umweltförderung des Bundes über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Wie sich der öffentliche Finanzierungsaufwand verändern wird, ist stark von der Kombination der getroffenen Maßnahmen abhängig. 49 Erläuterung 2: Gebäude

50 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Basisbündebündel Innovations- Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Investitionskosten) (Ø ) [Mio. /Jahr] Zusätzliche Investitionskosten jährlich (Ø ) [Mio. /Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) [Mio. ] Bruttowertschöpfungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) [Mio. ] Beschäftigungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) Beschäftigungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Investitionen ist dabei stark von der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten Durch das Basisbündel müssen Einsparungen von 240 kt CO 2 e bis 2020 und 350 kt CO 2 e bis 2030, im Innovationsbündel 330 kt CO 2 e bis 2020 und 480 kt CO 2 e bis 2030 erreicht werden. 50 Das Maßnahmenbündel Sanierung löst durch die Investitionstätigkeit einerseits zusätzliche Bruttowertschöpfung im Zeitraum von 2010 bis 2030 in Höhe von insgesamt 3,8 Mrd. aus (Basisbündel), bzw. 5,5 Mrd. (Innovationsbündel). Zusätzlich sinken die notwendigen Ausgaben für Energie (direkt sowie indirekt über Folgeausgaben) in der Gesamtwirtschaft um 3,3 Mrd. (Basisbündel) bzw. 4,7 Mrd. (Innovationsbündel). Parallel zu den Wertschöpfungseffekten der Investitionen können im Zeitraum 2010 bis 2030 etwa zusätzliche Jahresbeschäftigungsverhältnisse neu geschaffen bzw. ausgelastet werden Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Ziel des Maßnahmenbündels ist es, die jährliche Umstiegsrate auf erneuerbare Energieträger zu erhöhen, um damit den Anteil der fossilen Energieträger zu reduzieren.

51 Durch geeignete Anreizstrukturen und Fördermechanismen innerhalb der derzeitigen Wohnbauförderung werden CO 2 -arme, aber meist auch teurere Heizsysteme gefördert. Eine Erhöhung der Umstiegsrate wird durch weitere öffentliche Förderungen begünstigt. Wesentliche Instrumente sind öffentliche Fördermittel in Form von Annuitätenzuschüssen auf Fremdfinanzierungen, Direktzuschüsse bei Eigenmittelfinanzierung, über Contracting finanzierte Maßnahmen oder auch steuerliche Anreize. Durch eine generelle Verpflichtung, bei umfassenden Sanierungen auf erneuerbare Energieträger umzustellen, wird bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Heizungstausch gesetzlich vorgeschrieben. Es muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der Luftgüte bzw. Feinstaubbelastung in Gebieten mit Fernwärmeanschlusspflicht Holzheizungen nur als Zusatzheizung betrieben werden dürfen. Einerseits wird dadurch die Luftqualität verbessert, andererseits auch der Ausstoß von CO 2 -Emissionen begünstigt. Zur Erreichung der ambitionierten Zielszenarien ist auch hier eine verstärkte Informations- und Beratungsleistung notwendig. Dazu können Netzwerke und Kooperationen zwischen den relevanten Akteuren genutzt und ausgebaut werden. Obwohl durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger kurzfristig ein höheres Einsparpotenzial lukriert werden kann, sollte dies womöglich im Rahmen von thermischen Sanierungen geschehen, um den Biomassebedarf nicht außerordentlich ansteigen zu lassen. Dadurch kann sich die Nachfrage konstant entwickeln, wodurch sich Preissprünge mitunter auch vermeiden lassen. Die Berechnungen zu den einzelnen Maßnahmenbündeln haben aber gezeigt, dass selbst für den Fall von lediglich zusätzlichen einseitigen Maßnahmen zur Forcierung des Heizungstausches der zusätzliche Biomassebedarf nur um maximal 25 % ansteigen wird. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Durch die Heizungsumstellung können Einsparungen von 250 kt CO 2 e bis 2020 und 320 kt CO 2 e bis 2030 für das Basisbündel, sowie 490 kt CO 2 e bis 2020 und 630 kt CO 2 e bis 2030 im Innovationsbündel theoretisch erreicht werden. Das Potenzial lässt sich nur dann erreichen, wenn keine weiteren Maßnahmen im Bereich der anderen Maßnahmenbündel umgesetzt werden. Jede gegenüber dem spezifischen Referenzszenario zusätzliche Emissionseinsparung durch Sanierungen oder durch den Einsatz von Solarthermie senkt den Biomassebedarf und die Emissionsersparnis des Maßnahmenbündels Heizungsswitch. Im Hinblick auf die Gesamteinsparung ist jedoch eine Kombination aller Maßnahmen wünschenswert. 51 Erläuterung 2: Gebäude

52 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Basisbündel Innovationsbündel Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Investitionskosten) (Ø ) [Mio. /Jahr] Zusätzliche Investitionskosten jährlich (Ø ) [Mio. /Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) [Mio. ] Bruttowertschöpfungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) [Mio. ] Beschäftigungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) Beschäftigungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Investitionen ist dabei stark von der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten Durch die zusätzliche Heizungstauschrate und die durchschnittlich auch höheren Investitionen von ökologischeren Heizsystemen wird es auch zu Mehrinvestitionen kommen. Bei der Heizungsumstellung müssen für die Erreichung des Basiszielszenarios etwa 400 Mio. bzw. 700 Mio. im Innovationszielszenario bis 2030 zusätzlich investiert werden. Wie die Investitionen berechnet werden, wird im Anhang erläutert. 52 Durch die zusätzlichen Investitionen wird zwischen 2010 und 2030 die Bruttowertschöpfung im Basisbündel um 220 Mio. und im Innovationsbündel um 380 Mio. erhöht. Die direkten sowie indirekten Ausgaben für Energie sinken im Basisbündel um 240 Mio. und für das Innovationsbündel um Mio., als Folge geringerer Rohstoffkosten. Aus den zusätzlichen Investitionen können rund bzw. rund Jahresbeschäftigungsverhältnisse für das Basis- bzw. Innovationsbündel ausgelastet bzw. neu geschaffen werden Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Solarthermische Anlagen werden durch die Wohnbauförderung und vielfach auch auf Gemeindeebene gefördert. Die Förderhöhen variieren daher je nach Gemeindestandort stark. In der Steiermark sind die Förderzuschüsse des Landes bei der

53 Installation von Solaranlagen im Bundesländervergleich am niedrigsten (Jänner 2010). Ähnlich dem Tausch von Heizungsanlagen sollen auch hier direkte Zuschüsse auf die Finanzierung über Eigenkapital oder Annuitätenzuschüsse auf Fremdkapital gewährt bzw. erhöht werden. Erweitert müssen diese zusätzlich durch steuerliche Anreize seitens des Bundes werden. Zusätzlich können rechtliche Änderungen und Verpflichtungen innerhalb des Baurechts oder auch des Miet-, und Wohnungseigentumsgesetzes die Installation solarthermischer Anlagen fördern. Auch hier gilt, je eher Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto höher werden die zukünftigen Einsparungen sein. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 etwa 47 kt CO 2 e und bis kt CO 2 e. Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Basisbündel Innovationsbündel Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Investitionskosten) (Ø ) [Mio. /Jahr] Zusätzliche Investitionskosten jährlich (Ø ) [Mio. /Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) [Mio. ] Bruttowertschöpfungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) [Mio. ] Beschäftigungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) Beschäftigungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Investitionen ist dabei stark von der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. 53 ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten Die zusätzlichen Investitionskosten betragen bis 2030 etwa einer Milliarde Euro zur Erreichung der Einsparpotenziale in den beiden Bündeln (IWT, 2010). Der deutlich größere Anteil der zusätzlichen Investitionen gegenüber dem spezifischen Referenzszenario wird bis 2020 getroffen. Danach ist aufgrund der schon hohen Solarflächenanteile von nur noch geringen Investitionen und kaum von zusätzlichen Erläuterung 2: Gebäude

54 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten auszugehen. Da das Maßnahmenbündel Solarthermie in gleicher Ausprägung im Basis- und Innovationsbündel enthalten ist, beläuft sich der Wertschöpfungseffekt in beiden Bündel auf zusätzliche 540 Mio. für den Zeitraum 2010 bis Die direkten und indirekten Ausgaben für Energie sinken um 280 Mio, zusätzlich können Jahresbeschäftigungsverhältnisse entstehen bzw. neu geschaffen werden Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Der zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen hängt eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zusammen. Die steirische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten vorweisen können, wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren. Schon heute werden neue Wohnungen schwieriger verkauft als noch vor wenigen Jahren. Die Fördermittel des Landes gehen noch zu zirka 2/3 in den Neubau (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Eine Verringerung der Neubaurate würde bedeuten, dass bei gleichen Förderbestimmungen die notwendigen Fördersummen zurückgehen und gegebenenfalls Mittel für die energetische Sanierung frei werden. Eine Senkung des Energieverbrauchs bzw. des Ausstoßes von CO 2 -Emissionen innerhalb des zukünftigen Neubaus wird durch Maßnahmen im Baurecht und den Förderbestimmungen erzielt. Höhere Kosten, die durch höhere Standards verursacht werden, können in den Szenarien nicht ermittelt werden, da parallel dazu die Investitionen durch eine geringere Neubaurate zurückgehen werden. 54 Es ist davon auszugehen, dass keine zusätzlichen ökonomischen Effekte durch eine Verschärfung der Mindestanforderungen zu erwarten sind (IWT, 2010). Es wird aber innerhalb der einzelnen Bausektoren eine Verschiebung der Investitionen stattfinden. Bei den Heiztechnologien werden zunehmend diejenigen wichtig, die auch bei geringen Heizlasten wirtschaftlich und effizient arbeiten können. Auch bei der Frage, welche Bauarten den zukünftigen Anforderungen eher gerecht werden, kann es innerhalb des Fertigteilbaus bzw. des Holzbaus und des Massivbaus zu Verschiebungen kommen. Einerseits können starke Kostensteigerungen im Neubau von Jungfamilien nur schwer finanziert werden. Andererseits fördern hohe Förderzuschüsse im Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern indirekt den weiteren Flächenverbrauch und bei gegebener Raumordnung die Zersiedelung. Eine Kürzung bzw. Streichung der Wohnbaufördermittel für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern und eine Umschichtung hin zur Förderung von thermischen Sanierungen ist zu diskutieren. Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering.

55 Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasserbereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 13 kt CO 2 e bis 2020 und 32 kt CO 2 e bis 2030 in beiden Einsparungsszenarien. Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Basisbündebündel Innovations- Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau 5.6. Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Schreitet die Entwicklung beim Stromverbrauch fort, so wird wie im Abschnitt 3.2 dargestellt, der Großteil der CO 2 -Emissionen durch den Stromverbrauch in Gebäuden verursacht. Kann der Stromverbrauch stabilisiert werden, oder, wie im Innovationszielszenario angestrebt, um 1% jährlich verringert werden, sind bei gegebenen Emissionsfaktoren erhebliche CO 2 Einsparungen möglich. Die Instrumente zum effizienteren Umgang mit elektrischer Energie setzen einen bewussteren Umgang mit elektrischen Geräten innerhalb der Gebäude voraus. Intelligente Stromzähler (Smart Metering) können neben Informationskampagnen, gezielter Medienarbeit oder auch Energieberatungen, die zweckdienlichen Instrumente zur Bewusstseinsbildung sein. Zusätzlich muss für Geräte mit hoher Energieeffizienz ein Kaufanreiz für KonsumentInnen und Unternehmen geboten werden. Sei es durch die schon bewährte Kennzeichnung durch das Energiepickerl oder durch die Gewährung von Zuschüssen, um die höheren Anschaffungskosten von effizienteren Geräten zu verringern. Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In Verbindung mit dem Maßnahmenbündel Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für die Bereitstellung von Warmwasser leisten. 55 So wie bei den anderen Maßnahmenbündeln im Gebäudebereich sollen die Instrumente kombiniert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu vergrößern. Auch hier gilt: Je eher die Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto größer werden die zukünftigen Einsparungen sein. Die notwendigen Investitionen die zur Stabilisierung bzw. zu einem Rückgang des Stromverbrauchs führen, können nicht abgeschätzt werden (IWT, 2010). Der Verbrauch selbst ist sehr stark vom individuellen Verhalten des Nutzers bzw. der Erläuterung 2: Gebäude

56 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Nutzerin, der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und von den am Markt angebotenen effizienten Geräten abhängig. Durch die Annahmen innerhalb der Zielszenarien ergeben sich Einsparungen im Basiszielszenario von 340 kt CO 2 e bis 2020 und 650 kt CO 2 e bis 2030, sowie im Innovationszielszenario 560 kt CO 2 e bis 2020 und kt CO 2 e bis Die Energiekosteneinsparungen auf Basis heutiger Energiepreise betragen im Basiszielszenario 2,7 Mrd. und im Innovationszielszenario 3,8 Mrd. bis 2030 gegenüber dem spezifischen Referenzszenario. Stromverbrauch Basisbündebündel Innovations- Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] *) Indirekte Emissionseinsparung im Sektor Energiebereitstellung durch eine verringerte Nachfrage Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion 5.7. Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude Die Maßnahmenbündel werden in diesem Abschnitt nach ihrem Emissions- und Kosteneinsparungen und Investitionen zusammengefasst. Dabei werden etwaige Wechselwirkungen mitberücksichtigt Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen Endverbrauchs 56 Aus den Energiebilanzen ist ersichtlich, dass durch Strom-, Warmwasser- und Raumwärmebedarf der privaten Haushalte sowie der öffentlichen und privaten Dienstleistungsgebäude etwa kt CO 2 e Emissionen emittiert werden. Aus den Berechnungen des spezifischen Referenzszenarios wird davon ausgegangen, dass die Emissionen auf kt CO 2 e ansteigen werden. In den beiden Szenarien (Basis und Innovation) werden Einsparungen bis zu kt CO 2 e, rund 50 % gegenüber dem Referenzszenario möglich. Diese beinhalten jedoch auch Emissionen, die bei Kraftwerken anfallen (Strom und Fernwärme). Werden diese in den Szenarien nicht berücksichtigt und nur die gebäudespezifischen Emissionen betrachtet, können rund 70 % (860 kt CO 2 ) der Emissionen gegenüber dem Referenzszenario bis 2030 eingespart werden. Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude fasst die gebäudespezifischen Einsparpotenziale und die berechneten Kosten zusammen. Die CO 2 -Einsparungen des gesamten Maßnahmenbündels fallen aufgrund der teilweisen Substitution der Emissionseinsparungen gegenüber den

57 dargestellten einzelnen Maßnahmenbündeln im Aggregat etwas geringer als die Summe der Einzelmaßnahmen aus THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO 2 e] Referenzszenario Basiszielszenario Innovationszielszenario 2020 Referenzszenario Basiszielszenario Innovationsziel -szenario 2030 Neubau Heizungsswitch Solarthermie Sanierung verbleibende Emissionen Gebäude Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude Maßnahmenbündel Gebäude Basisbündebündel Innovations- Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Änderung der THG Emissionen*) [kt CO 2e] Veränderung des Endenergieverbrauchs Änderung des energetischen Endverbrauchs [TJ] Änderung des energetischen Endverbrauchs [TJ] Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude Makroökonomische Partialeffekte 57 Die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmenbündel erfolgt auf zwei Stufen. Zunächst und dies ist der Gegenstand des vorliegenden Abschnitts wird untersucht, welche Auswirkungen die konkreten neuen Aktivitäten haben, ohne mögliche kompensierende Verhaltensweisen einzubeziehen (es werden die sogenannten Partialeffekte ermittelt). Wenn also zusätzliche Investitionen getätigt werden, so wird ermittelt, welche direkten Wirkungen diese Investitionen haben (in jenen Sektoren, in denen direkt nachgefragt wird), welche indirekten Effekte diese Investitionen haben (etwa weil jene erstgenannten Sektoren, in denen die Investitionsnachfrage auftritt ihrerseits aus anderen Sektoren mehr Vorleistungen beziehen). Es wird hingegen nicht untersucht, woraus diese Investitio- Erläuterung 2: Gebäude

58 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN nen finanziert werden, und ob auch daraus Rückwirkungen zu erwarten sind. Für letzteres sind jeweils mehrerer Varianten denkbar (aus Verschuldung finanziert, aus der Absenkung anderer Investitionen, aus der Reduktion des Konsums etc.), mit jeweils anderen Folgewirkungen. Es werden im vorliegenden Abschnitt also zunächst die reinen Partialeffekte untersucht, ohne Festlegung auf eine spezifische (letztlich aber auftretende) weitere Rückwirkung, etwa aus der Finanzierung der Investition. Ähnliches gilt durch die Maßnahmenbündel für die ausgelöste Reduktion der Energieausgaben. Auch hier wird in der Ermittlung der Partialeffekte nicht weiter der Frage nachgegangen, wofür die Konsumenten (oder auch die Unternehmen) nun stattdessen die zuvor für Energienachfrage verwendeten Mittel einsetzen. Für die Berechnung der makroökonomischen Partialeffekte der Maßnahmenbündel aus den Bereichen Gebäude, Mobilität und Produktion wurde das von JOAN- NEUM RESEARCH und WIFO zwischen 2003 und 2005 entwickelte Modell MUL- TIREG herangezogen. Das Modell bildet die wirtschaftlichen Verflechtungen auf der Ebene von 32 Wirtschaftsbranchen bzw. Gütern und den neun österreichischen Bundesländern ab und erfasst damit die sektoralen Zuliefer- und Konsumbeziehungen innerhalb eines Bundeslandes wie auch jene zwischen den Bundesländern und mit dem Ausland. MULTIREG besteht aus der Verbindung mehrerer Modelle: 9 regionale Input-Output Tabellen (welche die Lieferströme zwischen den Branchen eines Bundeslandes enthalten), eine interregionale Handelsmatrix (welche die Lieferungen verschiedener Güter zwischen den Bundesländern sowie Auslandsexport und -importströme abbildet) sowie 58 ökonometrisch geschätzte Zeitreihenmodelle, welche die aus der ökonomischen Theorie abgeleiteten Beziehungen zwischen verschiedenen Variablen (z.b. privater Konsumnachfrage und Haushaltseinkommen, Produktion und Beschäftigung etc.) empirisch quantifizieren und den dynamischen Veränderungen eines Wirtschaftssystems Rechnung tragen. MULTIREG bildet auf Basis dieser Teilmodelle die für einen Wirtschaftsraum typischen Kreislaufzusammenhänge zwischen Nachfrage, Produktion, Beschäftigung und Einkommen ab (siehe Abbildung 5-4).

59 Interregionale Handelsmatrix Ausland Regionalexporte Auslandsexporte Privater Konsum Öffentlicher Konsum Vorleistungsproduktion Auslandsimporte Regionalimporte Regionale Produktion Produktion Investitionen Endnachfrage Preis Faktornachfrage Einkommen Produktion Beschäftigung Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG Quelle: JOANNEUM RESEARCH, WIFO. Verändert sich durch die Maßnahmenbündel die Nachfrage nach und von heimischen und internationalen (interregionalen) Gütern, so kann nun diese Nachfrage in der Region selbst, aber auch durch Importe aus anderen Regionen und Importen aus dem Ausland befriedigt werden. Die im Inland nachgefragten Güter werden im Inland produziert, wobei wiederum Vorleistungen nachgefragt werden. Das daraus resultierende Einkommen erhöht die weitere Nachfrage. Das Modell berücksichtigt auch technologischen Wandel und Änderungen der interregionalen Handelsbeziehungen. Der Gesamteffekt der Wirkungen der Maßnahmenbündel der einzelnen Bereiche lässt sich somit aus drei Teileffekten ableiten: direkte Effekte (aus direkten Aufträgen), indirekte Effekte (aus Vorlieferverflechtungen) und induzierte Effekte (hervorgerufen durch zusätzliche Einkommen) 59 Im Folgenden werden die Wertschöpfungseffekte und Beschäftigungseffekte für den Bereich Gebäude dargestellt. Wobei die Effekte einerseits für die Investitionsund Betriebskosten und andererseits für die Verringerung bisheriger Aufwendungen (z.b. Einsparung der Energieausgaben oder der Mobilitätsausgaben bei Durchführung eines Maßnahmenbündels) im jährlichen Durchschnitt über den Zeitraum den jährlichen Investitions- und Betriebskosten gegenübergestellt sind. Die Bruttowertschöpfung bezeichnet die Summe der während eines Jahres ausbezahlten Faktoreinkommen (Löhne, Kapitelrenditen, Lohnsteuern, Einkommenssteuern, ) und ist in Mio. angegeben. Die Veränderung der Be- Erläuterung 2: Gebäude

60 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN schäftigung wird in Jahresbeschäftigungsverhältnissen (ausgelastete oder zusätzliche Beschäftigung) ausgewiesen. Im Bereich Gebäude werden die geplanten Investitionen in den Maßnahmenbündeln Sanierung, Heizung und Solarthermie durchgeführt. Die Investitionen auf der einen Seite stehen zukünftigen Energieeinsparungspotenzialen gegenüber. In Tabelle 5-8 sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmenbündel dargestellt. Im Zeitraum 2010 bis 2030 sind durch die im Innovationsbündel geplanten Investitionen Wertschöpfungseffekte von 6,5 Mrd. zu erwarten. Daraus resultieren rund ausgelastete bzw. neu geschaffene Jahresbeschäftigungsverhältnisse. Gebäude Basisbündebündel Innovations- Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Investitionskosten) (Ø ) [Mio. /Jahr] Zusätzliche Investitionskosten jährlich (Ø ) [Mio. /Jahr] *) Makroökonomische Partialeffekte**) Bruttowertschöpfungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) [Mio. ] Bruttowertschöpfungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) [Mio. ] Beschäftigungseffekte der Investitions- und Betriebskosten jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) Beschäftigungseffekte der verringerten Aufwendungen jährlich (Ø ) (Jahresbeschäftigungsverhältnisse) *) Das Ausmaß der notwendigen Investitionen ist dabei stark von der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. **) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis Für den Bereich der Gebäude werden im Rahmen des Innovationsbündels des Klimaschutzplanes 2020 für den Zeitraum 2010 bis 2030 Gesamtinvestitionen von rund 10 Mrd. veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass davon rund 75 % bzw. 7,5 Mrd. direkt in der Steiermark investiert werden. Abbildung 5-5 und Abbildung 5-6 stellen die Verteilung der Gesamteffekte des Innovationsbündels bezüglich der generierten Bruttowertschöpfung sowie der Beschäftigungseffekte nach Wirtschaftsabschnitten bzw. -aggregaten dar. Die gesamten Bruttowertschöpfungseffekte von 6,5 Mrd. verteilen sich zu 70 % auf drei Aggregate. 40 % der Gesamteffekte werden im Bauwesen, 16 % in den Wirtschaftsdiensten und 13 % im Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung erzielt. Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen, 15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung entfallen.

61 Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen, 15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung entfallen. Tourismus 1 % Verkehr 8 % Versicherungswesen 5 % Wirtschaftsdienste 16 % Öffentlicher Bereich, sonstige Dienstleistungen 5 % Handel 10 % L+F 1 % Bauw esen 40 % Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung 15 % Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark Tourismus 3 % Verkehr 7 % Kredit- und Versicherungswesen 4 % Wirtschaftsdienste 10 % Öffentlicher Bereich, sonstige Dienstleistungen 9 % L+F 0 % 61 Handel 15 % Bauw esen 39 % Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung 13 % Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark Erläuterung 2: Gebäude

62 62 DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Makroökonomische Gesamt-Effekte In einem zweiten Schritt werden nach den Partialeffekten der Maßnahmenbündel nun auch die über die Gesamtwirtschaft wirksamen Finanzierungsrückwirkungen miteinbezogen. Dies bedeutet, dass eine konkrete Annahme getroffen werden muss, wie die zusätzlichen Investitionen finanziert werden, oder wofür die Mittel, die durch geringere Energieausgaben frei werden, eingesetzt werden. Zurückgegriffen wird dabei methodisch auf eine Weiterentwicklung des am Wegener Zentrum entwickelten Angewandten Allgemeinen Gleichgewichtsmodells für die regionale Wirtschaft. (Steininger et al, 2010). Grundannahme ist dabei, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten in Form eines Gleichgewichtszustandes darstellbar sind, in dem sich auf den Märkten jene Preise einstellen, die langfristig Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung bringen. Durch die Einführung einer Politikmaßnahme verändern sich die Nachfrage und Angebotsbeziehungen, sodass sich ein neuer Preisvektor einstellt, und sich neue Mengen ergeben. In welcher Richtung und Größenordnung diese Veränderungen auftreten, gibt uns Auskunft, wie das konkret überprüfte Maßnahmenbündel wirkt. Betreffend neuer (zusätzlicher) Investitionen sind verschiedene Finanzierungsoptionen denkbar. Im Hinblick auf die makroökonomischen Wirkungen ist jene die konservativste, die unterstellt, dass in gleichem Umfang andere Investitionen und der Konsum reduziert werden, sodass sich also die Budgetposition der Akteure durch das neue Maßnahmenbündel und dessen Investitionen nicht ändert. Die resultierenden Netto-Effekte hängen von der Struktur der Sektoren ab. Wenn z.b. Investitionen in den Bau getätigt werden und dieser ist beschäftigungsintensiver als andere Sektoren, so wird netto damit mehr Arbeitskraft nachgefragt, auch bei Berücksichtigung der in der Gegenrichtung wirksamen Finanzierungsauswirkungen. Wenn gleichzeitig in der Volkswirtschaft Arbeitslosigkeit herrscht, so wird durch diese Ausweitung der Arbeitsnachfrage nunmehr durch die Politik- Maßnahme ein zuvor nicht genützter Wirtschaftsfaktor eingesetzt und die Wertschöpfung steigt (wie auch das Beschäftigungsvolumen). Dies hat wiederum Rückwirkungen, indem die staatlichen Zuschüsse zum Arbeitsmarktservice dadurch gesenkt werden können, und die Lohnsteuererlöse ansteigen. Beides erhöht die verfügbaren öffentlichen Mittel, und damit eine im Allgemeinen überdurchschnittlich arbeitsintensive öffentliche Nachfrage. Dies löst eine positiv verstärkende weitere Rückwirkungsrunde aus. Unser Betrachtungshorizont ist die lange Frist und wir interessieren uns damit für den Zustand, der eintritt, nachdem alle diese Anpassungsprozesse vollständig stattgefunden haben. In den Darstellungen wählen wir die vorher genannte konservative Annahme der vollständigen simultanen Gegenfinanzierung. Würden die Investitionen etwa aus erhöhter Verschuldung finanziert (wie es gerade bei öffentlichen Infrastrukturinvestitionen durchaus der Fall ist, oder auch bei privaten Investitionen in die Gebäudesanierung), so wären die Wertschöpfungseffekte größer als die im Folgenden dar-

63 gestellten. Für diese alternativen Finanzierungsannahmen stellen die ausgewiesenen Wertschöpfungseffekte eine untere Schranke dar. Wir weisen im Folgenden nur die Netto-Gesamteffekte der zusätzlichen Investitionen aus, weil diese den wesentlichen, relevanten und unter abgesicherten Annahmen ermittelbaren Effekt darstellen. Die Auswirkungen der Umschichtung bei den laufenden Ausgaben werden hingegen von den konkreten Annahmen, in welche Richtung diese Umschichtung geht, im Ergebnis stark gesteuert. Für den Bereich Gebäude ergeben sich Netto-Gesamteffekte im Jahr 2020 von 270 bzw. 440 Mio. an zusätzlichen Investitionen und daraus resultierenden bzw zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen (siehe Tabelle Tabelle 5-9). Maßnahmenbündel Gebäude Basisbündebündel Innovations- Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Investitionskosten) (Ø ) [Mio. /Jahr] Zusätzliche Investitionskosten jährlich (Ø ) [Mio. /Jahr] Makroökonomische Netto-Gesamteffekte der Investitionen BIP regional, Veränderung absolut (Mio. ) (im Jahr 2020) Beschäftigung, Veränderung absolut (im Jahr 2020) Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude 63 Erläuterung 2: Gebäude

64 6. Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG Im Bereich Gebäude stützen sich die Maßnahmen zu einem wesentlichen Teil auf die Ausarbeitungen der Energiestrategie 2025 des Landes Steiermark (2009), auf die Energiestrategie Österreich des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums (2010) und auf die Forderungen der Bausozialpartner (2008). Erweitert wurden diese aus dem Kreis der Stakeholder und mit Vorschlägen aus einem Stakehholder-Workshop am 16. April 2010 in Graz. Einige der unter dem Maßnahmenbündel Sanierung dargelegten Maßnahmen fließen auch in die weiteren Maßnahmenbündel mit ein. Einige Maßnahmen sind von Land und Bund gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu setzen und werden in den folgenden Abschnitten mit [B/L] gekennzeichnet. Maßnahmen, die rein unter die Kompetenz des Bundes fallen, werden in jedem Fall im Folgenden mit [B] gekennzeichnet Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null- Energiehaus (Grundvoraussetzung) Vorweg muss gesagt werden, dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit dem bestehenden Wohnbaufördersystem selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Mittel nicht zu erreichen sein werden. Daher müssen zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen und innovative, neue Modelle der Gestaltung und Anreizsetzung entwickelt werden. Folgende Vorschläge werden dargelegt: 64 Land und Bund müssen gemeinsam klare und quantifizierbare Vorgaben zur Einhaltung von Emissions- und Energieeinsparzielen für einzelne Sektoren und darin auch für einzelne Gruppen und Akteure geben. Es ist fortlaufend die Implementierbarkeit von Best-Practice Beispielen von anderen Bundesländern bzw. Staaten zu überprüfen. Die Finanzierungsmöglichkeiten werden durch die Einführung spezieller Sanierungskredite mit fixen und niedrigen Zinsen erweitert, für die das Land Haftungen übernimmt. Damit kann die Bank die Kredite günstiger kalkulieren. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des/r Kreditnehmers/in nach EU-Recht ist natürlich nach wie vor durchzuführen. Die Bausparkassen sind bei Bundesförderungen von energetischen Maßnahmen von Gebäuden mit einzubinden, um Werbepotenzial und den Kundenzugang zu nutzen [B]. Modell: Bei Bauspardarlehen für Sanierungen müssen Zuschüsse an die Höhe der erreichten Energieeinsparung (ausgewiesen durch den Energieausweis) flexibel angepasst werden können [B] - (gemäß Forderungen der Bausozialpartner).

65 Das Land und die zuständigen Landesstellen/Landesgesellschaften müssen Contractingprogramme (Laufzeit >10 Jahre) forcieren und wenn notwendig auch selbst anbieten können. Dazu muss ein breites Angebot von unterschiedlichen Contractingmodellen gewährleistet werden. Die Gründung einer eigenen betriebswirtschaftlich agierenden Landes(contracting)gesellschaft kann zweckmäßig sein. Über eine schrittweise Einführung eines energetischen Sanierungsauftrags bei Gebäuden, die definierte Grenzwerte überschreiten, muss diskutiert werden (gemäß Energiestrategie Österreichs). Wohnbaufördermittel: Umschichtung der Mittel von subjektbezogenen Förderungen, Infrastrukturmaßnahmen (gemäß Energiestrategie Österreich) und Eigenheimförderungen hin zu hochwertigen energetischen Sanierungen. Mögliche Bundesförderungen für Wohngebäude müssen mit den länderspezifischen Wohnbauförderungen abgestimmt zum Einsatz kommen [B/L]. Eine Forcierung von CO 2 -armer Roh- und Baustoffe führt bei einer ganzheitlichen Betrachtung zu Emissionseinsparungen in der Industrie. Des Weiteren fungieren Holzbaustoffe auch als natürlicher CO 2 -Speicher. Spezifische Maßnahmen werden im Folgenden den einzelnen Maßnahmenbündeln zugeordnet Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Maßnahmenbündel: Sanierung Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung von Aus- und W eiterbildungsprogrammen Ausweitung von Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B] 65 Erhöhung der Investitionsanreize Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen Höhere Förderbarwerte bei Erreichung überdurchschnittlich guter Grenzwerte ("Deltaförderung") Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung von Projekten auf Gemeindeebene Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung Erläuterung 2: Gebäude

66 Verbesserung der Information und Beratung DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG Die vorhandenen Informationsdefizite sind nicht nur im Maßnahmenbündel Sanierung zu finden, sondern im gesamten Gebäudebereich vorhanden. Die aufgelisteten Maßnahmen sind vielfach Maßnahmen-übergreifend zu sehen, haben aber gerade bei der energetischen Sanierung höchste Relevanz. Die Medienarbeit und die Kommunikation als Begleitmaßnahme zur Ankurbelung der Nachfrage muss ausgeweitet und inhaltlich auf wesentliche Punkte fokussiert werden [B/L]. Weitreichende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, des Bausektors, aber auch für private Energiedienstleister/innen sind einzuführen, um deren ausreichende Qualifikation zu gewährleisten [B/L]. Medienkampagnen im öffentlichen Rundfunk, die zur Erhöhung der Nachfrage nach Energieeffizienzmaßnahmen und Energieberatungen führen, müssen initiiert und forciert werden [B/L]. Hochwertige Energieberatungsdienstleistungen müssen verstärkt in Haushalten und Betrieben zur Anwendung kommen. Dabei ist eine Miteinbeziehung des Bau- und Baunebengewerbes in ein Beratungsnetzwerk unter Federführung und entsprechendem Qualitätsmanagement des Landes zielführend (Energiestrategie Österreich). Der Energieausweisaussteller soll verpflichtend energetische Verbesserungsvorschläge in den Energieausweis einbringen. Dies wird in der Steiermark derzeit ohne verbindliche Methoden bzw. Kriterien praktiziert. In Zukunft müssen verbindliche Kriterien für die Verbesserungsvorschläge festgelegt werden, nach denen auch die erzielbaren Einsparungen von Energie, ggf. mit durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen, bei Einhaltung der relevanten spezifischen Gesetze, auszuweisen sind. Eine ausreichende Qualifizierung der Energieausweisaussteller ist jedoch sicherzustellen Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei sonstigen Anreizmechanismen Die Förderbarwerte bei Annuitätenzuschüssen und direkten Zuschüssen bei umfassenden energetischen Sanierungen sind zur Erhöhung der Investitionsanreize zu erhöhen. Erhöhung der Anreize einer Deltaförderung (höhere Förderbarwerte bei höheren Energieeinsparungen), die durch höhere Förderbarwerte bei energetischen Sanierungen auf Niedrigstenergie- oder Passivhausstandard die energetische Qualität von Sanierungen erhöht. Parallel zur Wohnbauförderung (Land) müssen die Umweltförderungen des Bundes für Nichtwohngebäude vereinfacht, erhöht und erweitert werden [B] (gemäß Energiestrategie Österreich).

67 Die Laufzeiten der Darlehensrückzahlungen müssen verlängert werden (Energiestrategie Österreich). Steuerbegünstigungen Die Einführung eines Investitionsfreibetrag für Sanierungsaufwendungen für Unternehmer/innen oder auch eines vergünstigten Umsatzsteuersatzes ist zu diskutieren [B] (Forderungen der Bausozialpartner). Innerhalb der Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagungen müssen auch die durch Eigenmittel finanzierten Sanierungen auf mehrere Jahre hinweg vortragbar werden [B] (gemäß Energiestrategie Österreich) Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden Die Mittel zur Umsetzung öffentlich wirksamer und ambitionierter Sanierungen von Immobilien im Landeseigentum müssen erhöht werden. Als "Zielvorgabe" muss eine klare und gut verständliche Definition der Energieziele des Eigentümers (Land Steiermark) und ein klarer Auftrag an die LIG, KIG bzw. KAGes gegeben werden Es muss einen dezidierten Auftrag des Landes zur Umsetzung der Art. 15a B- VG Vereinbarung "Gebäudesektor" und einen dezidierten Auftrag des Landes zur Umsetzung des Vergabegesetz-Grundsatzes gemäß 19 (5) BVergG 2006 "Umweltgerechtheit der Leistung" geben. Aufnahme des Kriteriums "Ökologische Nachhaltigkeit" zusätzlich zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in den Prüfmaßstab des Landesrechnungshofes (LRH-VG 2009), Die Prüfung soll durch ein externes Audit eines/r Umweltgutachters/in erfolgen. Aufnahme der Art. 15a B-VG Vereinbarung und des Vergabegesetz- Grundsatzes gemäß 19 (5) BVergG 2006 "Umweltgerechtheit der Leistung" in den Prüfumfang des Landesrechnungshofes. Verbesserung der energetischen Kriterien (sowie Kriterien für Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit) bei der Mitfinanzierung von Bauprojekten auf Gemeindeebene bei Neubau und bei Sanierungen (gemäß den Baupolitischen Leitsätzen der Steiermark) Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Änderungen innerhalb der relevanten Gesetzesmaterien im Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz, die energetische Maßnahmen begünstigen, stehen teilweise dem natürlichen Interesse von MieterInnen oder VermieterInnen entgegen. Zur Erreichung der Klimaziele sind sie jedoch notwendig. Diese Interessenkonflikte können, neben einer verbesserten Informations- und Kommunikationsarbeit, durch weitere Begleitmaßnahmen wie zusätzliche Finanzierungsanreize (aus Mit- Erläuterung 2: Gebäude

68 teln der Wohnbauförderung bzw. durch steuerliche Vorteile) verbunden mit spezifischen Finanzierungsmodellen, (zum Beispiel Ausweitung von Contracting bzw. durch Darlehen mit langen Laufzeiten) verringert werden. DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG Im Miet- und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen verpflichtend ausreichend hohe Rücklagen für die Finanzierung von energetischen Sanierungen gebildet werden können (Energiestrategie Österreich). Bei Mehrheitsentscheidungen (einfache Mehrheit der Miteigentumsanteile) darf es im WEG nicht mehr möglich sein, durch die Unterlassung der Stimmabgabe, energieverbessernde Maßnahmen zu verhindern (Forderungen der Bausozialpartner). Die Finanzierung von energetischen Maßnahmen muss auch über Contracting in privaten Miet- und Eigentumswohnungen funktionieren (Forderungen der Bausozialpartner). Lüftungsanlagen sind in den Betriebskostenkatalog laut 21 MRG und bei den Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen laut 24 MRG aufzunehmen. Nachrüsten des Wohnrechts auf Stand der Technik (Forderungen der Bausozialpartner). Ab einen bestimmten Kennwert (Mindest-HWB) muss es die Möglichkeit geben, die Energiekosten pauschaliert zu verrechnen, um die relativ teuren individuellen Abrechnungen zu ersparen. Änderungen im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) sind dazu notwendig (Energiestrategie Österreich). Im ABGB muss das Nachbarschaftsrecht insofern abgeändert werden, dass Nachbarschaftgrundstücke dauerhaft zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen genutzt werden können (z.b. Dämmung der Außenwand, die über das Nachbargrundstück ragt) (Forderungen der Bausozialpartner). Energetische Verbesserungen bei schützenswerten Gebäuden 68 Denkmalschutz [B], Altstadterhaltung [L]: Im Bereich des Ensembleschutzes muss mehr Flexibilität zugelassen werden, so darf z.b.: der Schutz einer Außenfassade die energetische Sanierung des Innenhofes, Daches, Kellers oder der Heizung nicht behindern.

69 6.3. Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Maßnahmenbündel: Heizungsswitch Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen Ausweitung von Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Erhöhung der Investitionsanreize Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung von Projekten auf Gemeindeebene Auftrag zum Heizungstausch Kopplung mit thermischer Sanierung stärken Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch Viele der im Maßnahmenbündel Sanierung beschriebenen Maßnahmen fließen auch in dieses Bündel mit ein. Die spezifischen Maßnahmen für eine Forcierung des Heizungsswitches lauten wie folgt: Wenn die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben sind, muss ein Heizungstausch (Auftrag zum Heizungstausch Richtung Erneuerbare Energieträger) auch vorgeschrieben werden können. Ein Heizungstausch gekoppelt mit hochwertiger umfassender thermischer Sanierung muss wesentlich höher gefördert werden als ein reiner Heizungstausch ohne weiterer thermischer Maßnahmen bei Gebäuden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen (d.h. die derzeitige Spreizung ist zu erhöhen). 69 Erläuterung 2: Gebäude

70 DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG 6.4. Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Maßnahmenbündel: Solarthermie Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen Ausweitung von Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B] Erhöhung der Investitionsanreize Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung von Projekten auf Gemeindeebene Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen bei Anlagen mit Heizungsunterstützung Solarthermie bei umfassenden Sanierungen Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie Für die weitere Forcierung des Einsatzes von Solarthermie müssen folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt werden: Wenn die Raumwärme- bzw. Warmwasserbereitstellung nicht über alternative Energiesysteme (z.b. Biomasse, Wärmepumpen mit nachgewiesener Jahresarbeitszahl über 4.0, Fernwärme) erfolgt, muss der verpflichtende Einsatz von Solarthermie in Zukunft auch zur Heizungsunterstützung im Neubau vorgeschrieben werden, sofern dies wirtschaftlich zweckmäßig ist und dem keine Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen. 70 Der Förderbarwert bei solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung muss erhöht werden. Wenn die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben ist und Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilde nicht entgegenstehen, muss auch ein verpflichtender Einsatz von Solarthermie bei umfassenden Sanierungen diskutiert werden. Förder- und Informationskampagnen sind auszuweiten Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Im Neubau weisen die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Stand der Technik entsprechende Standards auf. In Zukunft ist eine weitere Verschärfung des Baurechts vorgesehen, wodurch zusätzliche Maßnahmen nur noch geringe gebäudespezifische Emissionseinsparungen erzielen können. Daher werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen.

71 Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die energetische Sanierung muss eine Kürzung oder gar eine Streichung der (Wohnbau)Förderung von Einfamilienhäusern in Betracht gezogen werden. Die Berücksichtigung/Integration von Life-Cycle-Costs (Summe der über die gesamte Nutzungsdauer von Gebäuden anfallenden Kosten z.b. Anschaffungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten) bei der Planung und Ausschreibung von Projekten muss in Zukunft verstärkt zur Anwendung kommen. Dazu müssen aber vorweg geeignete Berechnungsprogramme entwickelt werden Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Indirekt wird durch das Maßnahmenbündel Sanierung und Solarthermie der für die Wärmebereitstellung eingesetzte Strom zurückgehen. Folgende Maßnahmen sind jedoch zusätzlich zur Verringerung des zukünftigen Strombedarfs notwendig: Ausweitung von Energieberatungen in Haushalten und Betrieben, die auch auf die Senkung des Strombedarfs fokussieren. Forcierung von Geräteeffizienzaktionen, wie zum Beispiel die Förderung des Umstiegs auf neue Heizungsumwälzpumpen (Energiestrategie 2025 Steiermark) oder auf Energiesparlampen verbunden mit Informationskampagnen. Ausweitung bewährter Geräteeffizienzaktionen fokussiert auf Haushaltsgeräte [B]. Intelligente Strom-(Energie-)zähler, die geeignet sind, das Nutzerverhalten zu optimieren, müssen in den nächsten Jahren zunächst in Modellregionen und dann auch landesweit eingeführt werden (Energiestrategie 2025 Steiermark). 71 Erläuterung 2: Gebäude

72 Literatur AEE INTEC (2008). Solarwärme 2020 Eine Technologie- und Umsetzungsroadmap für Österreich. Wien: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Amann, W. (2004). FGW-Publikationsreihe Förderung des Wohnungswesens in Österreich Teil 4. Wien: FGW-Schriftenreihe. Amann, W. (1999). Instrumente der Wohnbauförderung. Abgerufen im November 2009 von Amann, W., Englisch, M., Hüttler, W., Koskarti, P., Lugger, K., & Weiler, T. (2007). Ökologisierung der Wohnbauförderung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Wien: Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen. Amt der Steiermärkischen Landesregierung. (2009). Bericht des Bundeslandes Steiermark nach Art. 10 der Vereinbarung gemäß 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden. Graz. Amt der Steiermärkischen Landesregierung. (2009). Die ökologische Wohnbauförderung II, Richtlinien, A15 Wohnbauförderung. Graz Amt der Steiermärkischen Landesregierung. ( ). Energiestatistik der A15. Graz. 72 LITERATUR Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15a. (2009). Verwaltung steiermark. Abgerufen am 8. September 2009 Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesenergiebeauftragter. (2009). Energiestrategie Steiermark Graz. Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Grazer Energie Agentur; Raiffeisen Bank. (2009b). Steirischer Haussanierungsratgeber. Graz. Amt der Steiermärkischen Landesregierung. (2009). Ökologische Wohnbauförderung Neu- Kyoto Staatsvertrag II. Graz. Baidinger, A. (2009). Trendstudie Wohnen. Wien: Der Standard. Baumann, D. (2009). Stand von Solarthermie und Wärmepumpen in Österreich Anlagentechnik, Ökologie, Ökonomie, Potenziale und Nutzung. Graz: Diplomarbeit am Institur für Wärmetechnik. BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen). (2009). Gebäudegrundfläche der Steiermark. (persönliche Auskunft). Biermayr, W. G. (2009). Erneuerbare Energie in Österreich Marktenwicklung Wien. BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend), Lebensministerium, Kommunalkredit Public Consulting. (2009). Informationsblatt zum Sanierungsscheck. Wien. Brugger, C. (2009). Denkmal geschütze Gebäude in der Steiermark. (persönliche Auskunft). Bund, Länder. (2009). Entwurf: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Wien. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heutiges BMWFJ), Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft (heutiges Lebensministerium ), Sozialpartner, (2003). Energiebericht Wien. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI). (2008). Die Gruppe der G8, Struktur und Prozess. Abgerufen im November 2009 von

73 BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/Weltwirtschaftsgipfel/die-gruppe-derg8,did=71070.html. Bundesdenkmalamt. (2000) Denkmalschutzgesetz. Wien. Abgerufen im Oktober 2009 von Buxbaum, E. (2009). Berechnungen im Rechnungshofbericht zur Wohnbauförderung der Bundesländer. (persönliche Auskunft). Czasny, K., Bständig, G., Hajek, J. (2004). Internationaler Vergleich wohnbezogener Transfers. Wien: SRZ Stad+Regionalforschung GmbH. der Standard. (2009). Klimaschutzbericht: EU-Ziele bis 2020 für Österreich machbar. Abgerufen am November 2009 von derstandard.at: fs/ /klimaschutzbericht-eu-ziele-bis-2020-fuer-oesterreich-machbar. Deutsch, E., Bauernfeind, S., Amann, W., Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen. (FGW) (2007). Beschäftigungswirksamkeit der Wohnbauförderung Dargestellt am Beispiel Obersösterreich. Förderung des Wohnungswesens in Österreich; Deutsch, E., Bauernfeind, S. Amann, W., Yurdakul, A. (FGW) (2002). Auswirkungen unterschiedlicher Förderungsschienen auf die Beschäftigung am Bau Eisenberger, G., Hödl, E. (2007). Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht. Wien: Linde Verlag Wien. Energieinstitut Vorarlberg. (2009). Preisvergelich Heizöl Gas Pellets. Abgerufen am 10. August 2009 von energieinstitut.at: Energie Schweiz. (2007). Marktgespräche mit Stakeholder im Gebäudebereich. Bern. Frank, P., Fischer, W., Teschinegg, A., Skalicki, S. (2008). Bauvorschriften für das Land Steiermark. Graz: Medienfabrik Graz. Fritz, O., Streicher, G., Zakarias, G. (2005): MultiREG ein multiregionales, multisektorales Prognose- und Analysemodell für Österreich, in WIFO Monatsberichte 8/2005, Seiten MB_2005_08_06_MULTIREG$.PDF. Fritz, O., Kratena, K., Streicher, G., Zakarias, G., MULTIREG A Multiregional Integrated Econometric Input-Output Model for Austria, Proceedings of the OeNB Workshop on Macroeconomic Models and Forecasts for Austria, 2005, (5), volkswirtschaft/workshops/workshop_no_5.jsp#tcm: Gammelin, C. (2009). USA wollen helfen, die Erde zu retten. Abgerufen 10. November 2009 von Grazer Energieagentur GEA im Auftrag von der Stadt Graz, der Energie Graz und der Energie Steiermark. (2009). Emissionsreduktion durch die Fenrwärme im Großraum Graz. Graz. Greenpeace (2007) Klimaschutz: Plan B, Nationales Energiekonzept bis Hamburg Glücker, K. (2005). Energiesparendes Bauen. Abgerufen am 21. September 2009 von Erläuterung 2: Gebäude

74 Hammermüller B. B. (2009). Neue Standards für alte Häuser; ein Projektbericht im Rahmen der Progammlinie Haus der Zukunft. Wien. Harrer, C. (2009) Auswertungen des Sanierungsschecks. SBausparkasse. Wien. (persönliche Auskunft) IWT Institut für Wärmetechnik (2010), Working Paper zum Projekt ClimReg. Graz. Jungmeier, G., Frankhauser, G., Könighofer, K., & Spitzer, G. (1997). GEMIS - Österreichenergetische Kennzahlen im Prozesskettenbereich, Nutzenergie- Energiedienstleistung. Graz. Kaltschmitt, M., Streicher, W. (2009). Regenerative Energien für Österreich. Vieweg & Teubner. Kearney, A. (2007). Studie zur Zukunft der Stromversogung. Abgerufen am 15. September 2009 von pressemitteilungen_detail.php/id/49927 Kleindienst, W. (2009). Wohnbauförderung in der Steiermark. (persönliche Auskunft) Kletzan-Slamanig, D., Köppl, D., Artner, H., Karner, A., & Pfeffer, T. (2008). Energieeffiziente Gebäude Potentiale und Effekte von emissionsreduzierenden Maßnahmen. Wien: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung. Lapuch, R. (2009). Anteil Warmwasser über Fernwärme. (persönliche Auskunft). Lind, H. (2005). Energiestatistik der Energie-Sonderbeauftragten. Wien: BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. 74 LITERATUR Lind, H. (2009). Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden. BEV Bundesamt für Eichund Vermessungswese. (persönliche Auskunft). Lutz, Gerald. in Zusammenarbeit mit Bundesverband WärmePumpe und Leistungsgemeinschaft (2007). Wärmepumpen Aktionsplan für Österreich. Linz. Mayer, B. Statistik Austria. (2009). Erhebungsmethode öffentlicher und privater Dienstleistungen. (persönliche Auskunft). Meller, E. (2007). Stormwirtschaft hat Zusagen zum Klimaschutz voll erfüllt. (Deutscher Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft). Abgerufen am 8. August 2009 von Nopp C., Mader S., Scheider F., Steinmüller H., Energie Institut Kepler Universität Linz (2004) Umweltschutz in oberösterreichischen Haushalten. Linz. OIB Richtlinie 6. (2007). Österreichisches Institut für Bautechnik. Abgerufen am 10. September 2009 von Österreichischer Rechnungshof. (2009). Klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung auf Ebene der Länder. Wien. ÖNORM B (2001) Wärmeschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf. ÖNORM B (1995) Wärmeschutz im Hochbau Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz. ÖNORM B (1999) Wärmeschutz im Hochbau Teil 3: Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse. ÖNORM EN ISO 6946 (2008) Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient Berechnungsverfahren. Österreichische Parlamentskorrespondenz vom 30. November Die BIG und die thermische Sanierung. Abgerufen Dezember 2009 von ökonews:

75 Raschper, N. Immobilienwirtschaftliche Beratung (iwb). (2009). Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen: Energetische Sanierung der Bestände: Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich machbar? Abgerufen am August 2009 von Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, Amtsblatt der Europäischen Union. Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Richtlinie 89/106/EWG. Bauprodukterichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates. Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Erneuerbare Energien. Brüssel: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft. S-Bausparkasse. (2009). Zukunft des Wohnens. Wien: Presseaussendung. Scharl, A. (2009). Energieverbrauch der Landesimmobiliengesellschaft (LIG). (persönliche Auskunft). Schleicher, S. (2009b). Referenzszenario der Sektoren. Klimaschutzplan Steiermark. Erster Zwischenbericht. Graz. Sozialpartner. (2009). Energiestrategie 2020 Möglichkeiten und Realitäten von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in der Steiermark. Graz. Stadt Graz, Stadtbaudirektion. (2007). Weltkulturerbe: Historische Altstadt Graz, Managementplan. Graz. Stadt München, basierend auf Forschungsergebnissen des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie; Unterstützt von Siemens AG. (2009). München Wege in eine CO2 freie Zukunft. München. Stadtvermessungsamt Graz. (2009). Geodaten Stadt Graz - Schutzzonen. Abgerufen am 10. November 2009 von Stadt Graz. (2009). Grazer Altstadterhaltungsgesetz. Graz. Abgerufen Oktober 2009 von Statistik Austria. (2004). Energiebilanzen Österreich. Wien: Statistik Austria. Statistik Austria. (2009). Standard-Dokumentation Metainformationen zu den Energiebilanzen für Österreich und die Bundesländer. Abgerufen am 15. Juli 2009 von Statistik Austria: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h (KAGes). (2004). Umweltbericht Graz. Steininger K., Wegener Center (2009). Berechnungen zu spezifischen Emissionsfaktoren, Graz. Steweag-Steg. (2009). Stromverbrauchsanstieg in der Steiermark. (persönliche Auskunft) Streicher W. (Mai, 2009). Nutzungsgrade der erneuerbaren Energieträger. (persönliche Auskunft). Töglhofer C., Gobiet A., Habsburg-Lothringen C., Heimrath R., Michlmair M., Prettenthaler F., Schranzhofer H, Streicher W., Truhetz H. heat.at (2008). Die Auswirkungen des Klimawandels auf Heiz- und Kühlenergiebedarf in Österreich. Graz. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, Lebensministerium. 75 Erläuterung 2: Gebäude

76 Vogel, B. Umweltministerium (2009). Auswirkungen des Sanierungsschecks (persönliche Auskunft). Weiss, W. (2008). Welchen Beitrag kann Solarhermie in einem nachhaltigen Energiesystem leisten? aus der Zeitschrift Eneruerbare Energien. Wentner, A. (2009). Auswirkungen des UNESCO Weltkulturerbes auf das Grazer Altstadterhaltungsgesetzes. (persönliche Auskunft). Windisch, A. (2009). Entwicklungen und Energieeffizienz im Wohnbau. Österreichische Wohnbaugesellschaft (ÖWG) (persönliche Auskunft). Wirtschaftsministerium und Lebensministerium. (2009). Sanierungsscheck. Abgerufen am 2. August 2009 von media/service/energiesparservice/thermische_sanierung/pdfinfoblatt_sanierungssche ck.pdf. LITERATUR 76

77 Annex A.1 Methoden zur Berechnung der Szenarien A.1.1 Erhebungsmethode des Energieverbrauch von Gebäuden Der Energieeinsatz in privaten Haushalten wird in der Energiebilanz Steiermark im Wesentlichen durch Stichproben ermittelt. Österreichweit werden etwa 0,6 % aller Haushalte seit 2004 alle zwei Jahre befragt. Für 2006 haben beispielsweise knapp Personen eine Auskunft an die Statistik Austria erteilt. Zuvor gab es in den Jahren 2000, 1997, 1993, 1989 und davor ebenfalls alle zwei Jahre eine Erhebung. Für die Jahre dazwischen wird der Energieverbrauch auf Basis durchschnittlicher Heizgradtage ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des gewählten Stichprobenumfangs der Stichprobenfehler bei den meisten Energieträgern gering gehalten wird. Aus der Energiebilanz ergibt sich, dass die steirischen Wohngebäude 2007 rund 25 % des gesamten steirischen Energiebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und elektrische Dienstleistungen benötigten (Statistik Austria, 2008). Die Nichtwohngebäude aus dem Sektor öffentliche und private Dienstleistungen waren 2007 für etwa 7 % des steirischen Energieverbrauchs verantwortlich. Für Nichtwohngebäude im Gewerbe und der Industrie lassen sich keine vergleichbaren Daten aus den Energiebilanzen nennen, da diese auch Produktionsprozesse inkludieren und der Raumwärmebedarf daraus nicht abgeschätzt werden kann. In weiterer Folge behandelt der vorliegende Teil der Erläuterungen daher nur die Wohngebäude (private Haushalte) und die Nichtwohngebäude aus dem Sektor öffentliche und private Dienstleistungen. Der Energiebedarf der Nichtwohngebäude im Gewerbe und in der Industrie ist im Kapitel Produktion integriert. A.1.2 Berechnung des Raumwärmebedarfs Um den Raumwärmebedarf der Wohngebäude zu ermitteln, werden die Nutzflächen je Gebäudetyp und Bauperiode mit den spezifischen Heizlasten multipliziert. Das Ergebnis wird an durchschnittliche Heizgradtage gekoppelt, wodurch sich der jährliche Raumwärmebedarf an die schwankenden Heizgradtage anpasst. In den Jahren zwischen 2002 und 2008 schwankt der Raumwärmebedarf in der Steiermark für die Wohngebäude zwischen und GWh. 77 A.1.3 Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser Der Warmwasserbedarf errechnet sich aus einem durchschnittlichen Verbrauch von 50 l pro Person bei einer Wassertemperatur von 45 C. Der Gesamtverbrauch ist mit der Bevölkerungsentwicklung der Steiermark gekoppelt. Welcher Energieträger für das Warmwasser eingesetzt wird, muss abgeschätzt werden. So nimmt man an, dass bei 35 % Fernwärme-, 40 % Erneuerbare-, 40% Kohle-, 70 % Öl- und Erläuterung 2: Gebäude

78 70 % Gasheizungen die gleichen Energieträger auch für die Bereitstellung von Warmwasser eingesetzt werden (Kleindienst, 2009). Die restliche Energiemenge, die für die Warmwasserbereitstellung notwendig ist, wird dem Stromverbrauch zugeschrieben. Der Warmwasserbedarf liegt in der Steiermark bei etwa 900 GWh. Der Anteil am gesamten Nutzenergiebedarf liegt je nach Heizwärmebedarf zwischen 10 und 15 %. A.1.4 Berechnung des Endenergiebedarfs Für die Berechnung des Endenergiebedarfs wird zuerst der errechnete Energiebedarf für Warmwasser (WW), der sonstige Haushaltsstrom und die Beheizung je Energieträger (HWB) und Jahr addiert und dem Endenergiebedarf der privaten Haushalte aus den Energiebilanzen gegenübergestellt. Der Faktor, der sich aus der Gegenüberstellung von Heizwärmebedarf, Warmwasser und Strom ergibt, bildet die Nutzungsgrade, die bis 2050 fortgeschrieben werden. Zum Beispiel ergibt sich der Faktor für Öl wie folgt: NutzungsgradÖl =( HWBÖl + WWÖl)/EndenergiebedarfÖl ANNEX Der berechnete zukünftige Endenergiebedarf ermöglicht die Fortschreibung der Energiebilanzen der Statistik Austria und ermöglicht wiederum die weitere Vergleichbarkeit. A.1.5 Methodik Sanierung 78 In den Szenarien des Klimaschutzplans wird bei der Sanierung nur der Gebäudebestand, der bis 1990 errichtet wurde, berücksichtigt. Die jährliche Einsparung ergibt sich, wenn ein bestimmter Prozentsatz dieser Gebäude ab 2002 auf den vom Land Steiermark vorgegebenen Standard der umfassenden energetischen Sanierung saniert wird. Die Mindestanforderung an den Heizwärmebedarf liegt derzeit bei einem Oberflächen/Volums-Verhältnis größer 0,8 bei 75 kwh/m².a (Land Steiermark, 2009). In der Berechnung wird der Standard auch in Zukunft bis 2050 angewandt. Die Sanierungsquote beträgt bei all jenen Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, 1 %. Realistischerweise entsprechen viele Sanierungen nicht dem Standard einer umfassenden energetischen Sanierung, deshalb werden in den Berechnungen einzelne Sanierungsmaßnahmen zu einem Sanierungsbündel zusammengefasst. Auch wenn in Zukunft schon der überwiegende Anteil der Gebäude saniert wurde, bezieht sich die Sanierungsrate immer auf alle Gebäude die vor 1990 errichtet wurden (inkl. der bereits sanierten). Rechnerisch wird daher bei hohen Sanierungsquoten darauf Acht gegeben, dass nicht mehr Gebäude saniert werden, als es tatsächlich gibt. Daher wird in der bei der Handlungsoption Bündel Sanierung die Sanierungsquote ab 2020 sukzessive reduziert, bis 2040 eine vollständige Sanierung des Gebäudebestandes erreicht werden kann.

79 In den jährlichen Sanierungseinsparungen wird der in Zukunft geringere Heizwärmebedarf durch die HGT-Reduktion berücksichtigt. So werden die Einsparungen in zwanzig Jahren bei gleichen Annahmen geringer ausfallen als heute, da sich der Heizwärmebedarf durch steigende Temperaturen schon etwas verringert hat. Sanierungen reduzieren den Einsatz aller Energieträger verhältnismäßig gleich. So sind die Sanierungseinsparungen bei jenen Energieträgern mit den größeren Anteilen höher (z. B. Öl und Erneuerbare). Im Referenzszenario wird 2002 von einer Sanierungsrate von 0,8 % ausgegangen. Ab 2008 erhöht sich diese auf 1 % und wird bis 2050 auf diesem Wert im Referenzszenario fortgeschrieben. A.1.6 Methodik Heizungsswitch Der Bestand der Heizungsanlagen ergibt sich aus dem jährlichen Neubau von Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination mit energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der aktuelle Bestand (2008) ist aus dem Mikrozensus ersichtlich, welcher die Ausgangsbasis für weitere Berechnungen bildet. Energieträger Wohnungen Holz, Hackschnitzel, Pellets Kohle, Koks, Briketts Heizöl, Flüssiggas Elektr. Strom Erdgas Solar, Wärmepumpen Fernwärme Gesamt Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008) Vergleicht man die Ergebnisse der Mikrozensuserhebungen von 2008 mit den Erhebungen von 2006 und 2004, wird eine Tendenz hin zu CO 2 -ärmeren Energieträgern wie Gas, Fernwärme und Erneuerbaren sichtbar. Die Zusammensetzung der Beheizung ergibt sich aus der Erhebung der Statistik Austria (2004 bis 2008) und aus eigenen Annahmen und betrifft die Periode 2001 bis 2008 im Neubau. Sie errechnet sich aus Durchschnittswerten der Periode 1991 bis 2001, die sich während der Jahre 2002 bis 2008 an die Daten der Wohnbauförderung anpassen. 79 Jährlich wechselt bei Bestandsgebäuden eine bestimmte Anzahl von Wohnungen ihre Beheizungsart. Für eine genaue Berechnung würde man vollständige Daten über die Art des alten und des neuen Heizsystems benötigen. Da diese Daten nur teilweise verfügbar sind, müssen eine Reihe von Annahmen getroffen werden. So geht man vorerst von den Daten der Wohnbauförderung aus und erweitert diese basierend auf Expertenmeinungen, wodurch folgender Heizungsmix beim Hei- Erläuterung 2: Gebäude

80 zungsswitch (Umstieg auf eine neue Heizung mit bisherigen oder neuen Energieträger) angenommen wird. Energieträger EFH/MFH FW 15%/50% 15%/40% 15%/40% EFH/MFH Erneuerbare 48%/13% 53%/24% 53%/24% EFH/MFH Kohle 0%/0% 0%/0% 0%/0% EFH/MFH Strom 2%/2% 2%/1% 2%/1% EFH/MFH ÖL 15%/15% 10%/15% 10%/15% EFH/MFH Gas 20%/20% 20%/320% 20%/20% Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel Tabelle A-5 gibt jene geschätzten Prozentsätze von Heizungen an, die bei einem Heizungswechsel zum Einsatz kommen. Weiters muss die Heizungsart ermittelt werden, die durch das neue System ersetzt wird. In der Berechnung wird daher der Anteil eines Energieträgers am Heizungsbestand zuerst je nach der Höhe der gesamten Wechselrate reduziert und anschließend mit dem Energieträger des Anteils an der Wechselrate addiert. Zum Beispiel berechnet sich der neue Bestand an Wohnungen mit Ölheizungen wie folgt: ANNEX [Bestand Öl Neu = Heizwärmebedarf Gesamt * (Anteil Öl alt Anteil Öl * Tauschrate + Anteil Öl Heizungsmix Switch * Tauschrate)] So werden die Energieträger jährlich zuerst im Verhältnis gleichmäßig reduziert und dann je nach ihrem Anteil am Heizungsmix wieder erhöht. Daraus ergibt sich, dass die Energieträger, die hohe Anteile haben, zuerst absolut stärker reduziert werden und nur bei einem ausreichend hohen Anteil am Heizungsswitch Zuwächse verzeichnen. Energieträger, zu denen nur in geringem Umfang gewechselt wird, werden daher zurückgehen (Öl, Kohle), und Heizungssysteme mit erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme werden zunehmen. 80 Bei den Handlungsoptionen werden zusätzlich die Nutzungsgrade, die sich aus dem Faktor der Berechnungsergebnisse (Nutzenergiebedarf) und den Energiebilanzen (Endenergiebedarf) ergeben, von Erneuerbaren und Ölheizungen bis 2030 um 10 % erhöht. Die Heizungstauschrate beträgt im Referenzszenario bis 2020 rund 2 %, danach schwächt sie sich bis 2035 langsam auf 1 % ab. In der Handlungsoption Bündel Heizungsswitch wird ab 2010 von 4 % Tauschrate ausgegangen, welche sich auch ab 2035 auf 1 % absenkt. Für fossile Fernwärme und biogene Nahwärme wird angenommen, dass etwa 50 % des in den Energiebilanzen als Fernwärme deklarierten Endenergiebedarfs aus biogenen Quellen stammt (Statistik Austria, 2007). Diese werden in den Berechnungen ab 2002 von der eigentlichen Fernwärme anteilsmäßig getrennt und den Erneuerbaren zugerechnet, um die spezifischen Emissionen genauer ermitteln zu können.

81 A.1.7 Methodik Solarthermie Aufgrund des Trends der Jahre 2001 bis 2008 (siehe Tabelle A-6) und den 2008 festgeschriebenen Verordnungen in der Wohnbauförderung ist anzunehmen, dass die Solarthermie in der Steiermark stark anwachsen wird Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land Steiermark, 2009 und AEE Intec) Bis 2020 wird ein Wachstum von 8 % jährlich berechnet und danach auf 2 % reduziert. Die 8 % ergeben sich aus den aktuellen Wachstumsraten und den Sollinstallationen im Neubau. Die Kollektorfläche wird bis 2020 zu rund 75 % im Neubau und zu 25 % in der Sanierung installiert sein. Der erwartete Nutzenergieertrag von 300 kwh/m².a erhöht sich bei Anlagen, die ab 2020 installiert werden, auf 320 kwh/m².a, da höhere solare Erträge erwartet werden. Von 2008 bis 2015 reduzieren die Solarerträge den Warmwasserbedarf auf einen Anteil von 80 % und den Heizwärmebedarf auf einen Anteil von 20 %. Da in Zukunft sicherlich immer mehr solarthermische Anlagen auch für Raumwärme herangezogen werden, wird angenommen, dass sich die Anteile sukzessive hin zum Raumwärmebedarf verschieben. In der Handlungsoption Solarthermie wird im Unterschied zum Referenzszenario bis 2020 ein Wachstum von 15 %, ab 2020 von 3 % und ab 2040 von 1 % berechnet. A.1.8 Methodik Neubau Auf Basis der obigen Entwicklungen werden in den Berechnungen Annahmen für den Neubau getroffen. Die durchschnittlichen Wohnungsgrößen im Neubau verändern sich in den Szenarien nicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Neubau in den nächsten Jahren abnehmen wird. Der durchschnittliche Neubau von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern (EZFH) wird von derzeit auf Wohnungen im Jahr 2020 bis 2050 sinken, bei kleinen Mehrfamilienhäusern (MFHK) von derzeit etwa auf Wohnungen bis 2020 und 2050 und bei großen Mehrfamilienhäusern (MFHG) von durchschnittlich auf 800 Wohnungen im Jahr 2020 und fortgeschrieben bis Der spezifische Heizwärmebedarf der EZFH/MFHK/MFHG geht ab 2010 auf 50/35/30 kwh/m².a zurück und setzt sich ab 2020 mit 50/30/30 kwh/m²a auch fort. 81 Die Typen der im Neubau installierten Heizungssysteme werden in Tabelle A-7 dargestellt und basieren auf Schätzungen, die sich aus der Wohnbauförderung und den Erfahrungen der österreichischen Wohnbaugesellschaft ergeben (Kleindienst, Windisch, 2009). Erläuterung 2: Gebäude

82 ab 2010 ab 2020 EZFH MFHK MFHG EZFH MFHK MFHG Fernwärme 11% 40% 60% 13% 40% 60% Erneuerbare 65% 23% 11% 70% 38% 11% Kohle 0% 0% 0% 0% 0% 0% Strom 2% 2% 2% 2% 2% 2% ÖL 0% 10% 2% 0% 5% 2% Gas 22% 25% 25% 15% 15% 25% Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau Die Werte von 2010 verringern bzw. erhöhen sich kontinuierlich auf die Werte von 2020, welche bis 2050 fortgeschrieben werden. A.1.9 Methodik Strombedarf ANNEX Der Strombedarf, der für die Beheizung, für das Warmwasser und den sonstigen Haushaltsstrom aufgewendet wird, wird in den Berechnungen separat ausgewiesen. Daraus ergeben sich aber keine aufschlussreichen Ergebnisse, weil es zu einer Reduktion des Strombedarfs durch Sanierung, Temperaturanstieg, Heizungsswitch und Solarthermie kommen sollte. Es kann nur durch eine starke Erhöhung des sonstigen Haushaltsstroms zu einer wie in den Berechnungen angenommenen Wachstumsrate von 1 % kommen. Zur Vereinfachung wird daher der Strombedarf konstant mit einer 1-%igen jährlichen Steigerung berechnet, ohne die Auswirkungen von Sanierung, Heizungsswitch und Solarthermie zu berücksichtigen. Die Emissionen des Stromverbrauchs fallen zwar nicht im Haushalt an, werden aber in den Berechnungen nicht unberücksichtigt gelassen. Sie werden gesondert dargestellt. 82

83 A.2 Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur Erreichung der Zielszenarien Um Kosten von einzelnen Maßnahmen für den gesamten Gebäudebestand der Steiermark ermitteln zu können, bedarf es einer Reihe von Annahmen. Jedes Gebäude ist in Hinblick auf Aussehen, Bausubstanz, Lage, Ausstattung und EigentümerInnenverhältnis spezifisch. Die Kosten der Basis- und Innovationsbündel werden somit unter Verwendung von Durchschnittskosten aus der Literatur dargestellt. A.2.1 Sanierung Für die Berechnung der Sanierungskosten wurden folgenden Grundlagen verwendet: Im Bericht für ein CO 2 - freies München (Stadt München, 2009) werden die energiebezogenen Sanierungskosten pro m 2 mit 210 für eine Halbierung des Energieverbrauchs ausgewiesen. Diese Zahl hat sich aus Ausarbeitungen des Wuppertal Instituts ergeben. Wird der Energieverbrauch auf ein Zehntel (Passivhausstandard) reduziert, so berchnen sich Investitionen von 340 pro m 2. In Österreich werden rein rechnerisch bei umfassenden energetischen Sanierungen zumeist höhere Einsparungen erreicht, wodurch sich der Heizwärmebedarf um mindestens 60 % verbessert. In Wien wird mit durchschnittlichen thermischen Sanierungskosten von 227 /m² Wohnnutzfläche gerechnet (Förster, 2010). Aus dem steiermärkischen Haus-Sanierungs-Ratgeber (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009b) liegen die Kosten etwas höher. Diese wurden auf Basis von Erfahrungen der Wohnbauförderung ermittelt. Es gehen für die einzelnen Maßnahmen folgende mittlere Kosten pro m² hervor: Fenster 400, Außenwände 95, Kellerdecke 40, Dachschräge 50. Die mittleren Kosten beziehen sich auf die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Mindeststandard für die Wohnbauförderung zu erreichen. Geht man davon aus, dass wie im Referenzszenario angenommen, von 2002 bis 2008 jährlich 1 % des Gebäudebestandes saniert wurde, und bis % der Gebäude nicht sanierungsbedürftig bzw. sanierungsfähig waren, so werden 2010 rund 80 % der Gebäude nicht den heutigen Standards entsprechen. 83 Um die Kosten der thermischen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, müssen in einem ersten Schritt die sanierungsbedürftigen Fassaden- und Deckenflächen ermittelt werden. Diese werden aus dem Berechnungsformat von Baumann (2009) berechnet. Bei den Fassaden wird angenommen, dass rund 30 % aus verschiedenen Gründen nicht energetisch sanierbar sind (zum Beispiel: Brandschutzwände, Wände zu sonstigen Gebäuden, schon sanierte Wände, Wände die aufgrund ihrer Lage oder ihres Aussehens nicht saniert werden können (Denkmalschutz)). Des Weiteren wird ein Anteil von 20 % an Fensterflächen angenommen, welche Erläuterung 2: Gebäude

84 die dämmbare Fassadenfläche reduzieren. Die Decken ergeben sich aus den mittleren Grundflächen mit 110 m² bei Ein- und Zweifamilienhäusern und gemittelten 223 m² bei Mehrfamilienhäusern (Baumann, 2009). Bei der oberen Geschoßdecke muss darauf Acht gegeben werden, dass durch bewohnte Dachräume mit Dachschrägen die Deckenflächen, die gedämmt werden sollen, erhöhen. Dazu wurde angenommen, dass sich diese bei Einfamilienhäusern um 5 % und bei Mehrfamilienhäusern um 8,6 % erhöht (entspricht ¼ des mittleren Zuschlags der Dachflächen von Schrägdächern)(Baumann, 2009). Aus der Flächenermittlung ergibt sich das Investitionspotenzial für Fassaden und Deckenflächen. Multipliziert man diese mit den durchschnittlichen Kosten der Maßnahmen kommt man auf die Investitionshöhe, die in etwa notwendig wäre, um den gesamten Wohnbestand auf heutige (Basisbündel) bzw. noch bessere Standards (Innovationsbündel) zu bringen. Investitionen in /m² EFH Basisziel MFH Basisziel EFH Innoziel MFH Innoziel Fenster Außenwände ,5 135,85 Kellederdecke ,2 Dachschräge ,5 Nutzfläche Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel ANNEX Quelle: Land Steiermark, 2009 und Stadt München, 2009, eigene Berechnungen. Im Innovationsbündel wird von Mehrkosten von 30 % gegenüber dem Basisbündel ausgegangen. 84 Parallel dazu kann zur Kontrolle ein Vergleich mit den Daten vom vorhin genannten Punkt 1 gemacht werden, um die Ergebnisse aus zwei unterschiedlichen Methoden zu eruieren. Dabei wurden durchschnittliche Sanierungskosten pro m² Nutzfläche herangezogen. Aus Annahmen der Handlungsoptionen kann der gesamten Nutzfläche bis 2002 unterstellt werden, dass von ihr 12 % (entweder unter Denkmalschutz oder schon entsprechend saniert) nicht sanierungsbedürftig oder nicht sanierbar sind und nach Punkt 1 88 % Fläche mit den spezifischen Kosten von leicht erhöhten 235 multipliziert werden. Man erhält dadurch in etwa dasselbe Ergebnis wie die Methode der einzelnen Flächenermittlungen. Die realen Investitionskosten pro Quadratmeter bleiben über die Jahre hinweg gleich. Es werden somit weder inflationsbedingte oder sonstige Preisänderungen berücksichtigt. Kosten Sanierung Unter Zugrundelegung der oben genannten Annahmen ergeben sich für die Sanierung im Basis- und Innovationsbündel die im Folgenden dargestellten Kosten.

85 Referenzszenario (in ) Sanierter Anteil *) 8% 18% 28% 48% Investitionssumme Investionen/a Basiszielszenario (in ) Sanierter Anteil *) 8% 49% 77% 100% Investitionssumme Ø Investitionen/a Zusätzliche jährliche Investitionen *) des unsanierten Bestandes ab 2002 Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel Bei der Sanierung wurden auch die notwendigen Investitionen für Dienstleistungsgebäude berechnet. Diese ermitteln sich durch einen 25 % Aufschlag, der sich aus dem zusätzlichen Raumwärmebedarf aus dem Energiebedarf ergibt. Innovationsziel (in ) Sanierter Anteil *) 8% 49% 77% 100% Investitionssumme Ø Investitionen/a Zusätzliche jährliche Investitionen *) des unsanierten Bestandes ab 2002 Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel A.2.2 Heizungsswitsch Um Kosten für den Heizungsswitch berechnen zu können, werden aus den Szenarien jene Gebäude ermittelt, die ihr Heizungssystem auf einen neuen Energieträger umstellen. Daraus ergeben sich die in Tabelle A-11 zusammengefassten zusätzlichen Umstiege gegenüber dem spezifischen Referenzszenario auf Heizsysteme mit erneuerbare Energieträgern oder Fernwärme. Zusätzlicher Umstieg auf Erneuerbare Basisziel auf Fernwärme Basisziel auf Erneuerbare Innovationsziel auf Fernwärme Innovationsziel Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien Aus der Energiestrategie 2025 gehen aus dem Bioenergieausbauprogramm der Steiermark folgende Ziele hervor: Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen für Einzelgebäude oder Gebäudegruppen, 300 Mikroheizwerke bis zu 250 kw, 50 Biomasseheizwerke bis zu 850 kw und 6 Großheizwerke. Im Vergleich zu den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios zeigt sich, dass die Ziele des Landes zwischen den beiden Szenarien liegen. Die weitere Aufteilung der Erneuerbaren erfolgt auf Basis der Statistik der steiermärkischen Wohnbauförderung (siehe Tabelle A-12). Erläuterung 2: Gebäude

86 Anteile Erneuerbare Heizsysteme Pellets 26% Biomasse Fernwärme 24% Hackgut+Stückholz 34% Umgebungswärme 16% Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen Quelle: Land Steiermark, Einerseits entstehen jährliche Mehrkosten durch die höhere Switchrate und andererseits durch die durchschnittlich höheren Investitionssummen von CO 2 -ärmeren Heizungssystemen. Beide müssen in der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Die Kosten eines Heizungstausches können unter den Gebäuden stark variieren. Daher müssen Durchschnittskosten für den gesamten Gebäudebestand angewandt werden. ANNEX Zusätzlich wird bei Fernwärmeheizungen auf Basis geltender Bestimmungen der Bauordnung angenommen, dass es zu keinem Wechsel zu anderen Heizsystemen kommt. Bei bestehenden Fernwärmeheizungen entstehen daher auch keine Wechselkosten. Für Stromheizungen wird ein Zuschlag von Euro bei Einfamilienhäusern und Euro bei Mehrfamilienhäusern für den Mehraufwand für Installationsarbeiten berechnet. Heizungssysteme müssen aufgrund ihrer Lebensdauer von Jahren ausgetauscht werden. So kann einerseits eine Ökologisierung innerhalb der normalen Wechselrate stattfinden, bei der nur die Mehrkosten eines z.b. erneuerbaren Systems gegenüber eines Kesseltauschs des bestehenden Energieträgers zum Tragen kommen. Wird schon vor dem Nutzungsdauerende gewechselt, so wird der Restwert (berücksichtigt durch eine 50 % Abschreibung) des Heizkessels abgezogen. 86 Für die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlichen Investitionen und volkswirtschaftlichen Effekte, die aus dem Heizungsswitch hervorgehen, wird mit den zusätzlichen Investitionen der Ökologisierung der Heizungen und Erhöhung der Tauschrate aus Tabelle A-6 und Tabelle A-7 gerechnet. Tabelle A-13 zeigt die spezifischen Kosten, die bei einem zusätzlichen Heizungstausch gegenüber dem spezifischen Referenzszenario je Gebäudetyp und Heizungskategorie entstehen. Da diese Wechsel außerordentlich und nicht im Rahmen der gewöhnlichen Heizungstauschintervalls stattfinden, wird das bestehende Heizsystem zur Hälfte abgeschrieben, wodurch sich die Investitionen für ein neues Heizsystem im Gegensatz zu Tabelle A-13 nur geringfügig verringern. Würde keine Abschreibung berücksichtigt werden, erhöhen sich die jährlichen Investitionen um etwa 2 Mio. Euro.

87 zusätzliche Kosten *) auf Öl Gas Fernwärme Pellets Nahwärme Hack Stückgut **) Umgebungswärme EFH FW EFH Holz+sons EFH Kohle EFH Strom EFH ÖL EFH Gas MFH FW MFH Holz+son MFH Kohle MFH Strom MFH ÖL MFH GAS *) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird. **) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern (Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen) In Tabelle A-14 werden nur die zusätzlichen Investitionen ermittelt, die bei einem Heizungstausch entstehen würden, wenn anstatt auf den bisher verwendeten Energieträger auf einen Erneuerbaren oder CO 2 -ärmeren Energieträger gewechselt wird. Wechsel von Erneuerbaren auf fossile Energieträger werden in den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios nicht berücksichtigt. zusätzliche Kosten *) auf Öl Gas Fernwärme Pellets Nahwärme Hack Stückgut **) Umgebungswärme EFH FW EFH Holz+sons EFH Kohle EFH Strom EFH ÖL EFH Gas MFH FW MFH Holz+son MFH Kohle MFH Strom MFH ÖL MFH GAS *) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird. **) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser 87 Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern (Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen) Kosten des Heizungsswitchs Die notwendigen Gesamtinvestitionen für EigentümerInnen ist in folgender Tabelle ersichtlich. Bei Fern- und Nahwärme werden nur die durchschnittlichen Anschlusskosten berücksichtigt. Erläuterung 2: Gebäude

88 Euro Ergebnisse Basisziel Ø Investitionen/a Ergebnisse Innovationsziel Ø Investitionen/a Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch Im Vergleich dazu kalkuliert das Land Steiermark im Bioenergieausbauprogramm mit Investitionen von 390 Mio. Euro für Mikroheizwerke, Biomasseheizwerke und Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen. A.2.3 Solarthermie Für die Berechnung der Kosten für die - gegenüber dem spezifischen Referenzszenario- zusätzliche Installationen von solarthermischen Anlagen wurden folgende Basisdaten verwendet: Aus Streicher et al. (2009) wird von zirka /m² (dachintegriert) installierter Kollektorfläche (Gesamtsystemkosten) ausgegangen. Unberücksichtigt bleiben notwendige Umbauarbeiten im Bestand und höhere Kosten bei höheren Zuwachsraten. Daher können 10 bis 20 % höhere Investitionen angenommen werden. ANNEX Das Land Steiermark geht bei Solaranlagen von Förderdaten aus leicht höheren Investitionen von mindestens etwa 700 /m² aus. Obwohl dies ein eher niedriger Wert sein soll, werden die 700 /m² bei größeren durchschnittlichen Anlagenflächen auch im Mittel erreicht (siehe Energiestrategie 2025). Neben den Förderungen des Landes können die Kosten bei der Umsetzung, durch die Einsparung von Dachziegel oder durch Gemeindeförderungen um % (abhängig von der Höhe der spezifischen Gemeindeförderungen) reduziert werden. In der Berechnung werden die zusätzlich notwendigen Investitionen mit 700 /m² Kollektorfläche in beiden Szenarien berechnet. 88 Kosten Solarthermie Die Berechnungen der zusätzlichen Kosten für Solarthermie werden in Tabelle A-16 dargestellt. Referenzszenario (in ) Investitionssumme Investitionen/a Basis und Innovationszielszenario (in ) Investitionssumme Investitionen/a Zusätzliche Invest Ø Zusätzliche Invest/a Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario

89 Es zeigt sich, dass die Investitionen sich verdoppeln bzw. verdreifachen müssen, um den Anforderungen der Szenarien gerecht zu werden. A.3 Flächenpotenzial Solarthermie Aufgrund der stark zunehmenden Kollektorflächen muss parallel dazu geprüft werden, ob die Dachflächen bis 2020 oder 2050 auch bei einer Vervielfachung der Kollektorflächen noch verfügbar sein werden. Daher werden im folgenden Kapitel die zur Verfügung stehenden Flächen auf Dächern und Fassaden ermittelt. Es gibt einige Möglichkeiten, die geeigneten Dachflächen durch Einsatz von Geoinformatiksystemen zu ermitteln. Bis Ende 2009 wurde vom Umwelt- und Stadtvermessungsamt für Graz mittels Laserscan ein Solardachkataster, der die geeigneten Flächen grafisch darstellen und auch bemessen kann, entwickelt. Bis ein solcher Kataster für die gesamte Steiermark verfügbar ist, müssen vereinfachte Verfahren angewandt werden. Bei der Erhebung der Dachflächenpotenziale wurde das Berechnungssheet von Dorit Baumann (2009) verwendet. Dieses wurde ursprünglich für Österreich entwickelt, aufgrund der gleichen Ausgangsbasis kann es für die Steiermark angewendet werden. Dachflächenerhebung Bei der Erhebung der freien Dachflächen auf Wohngebäuden wird von der Gebäude- und Wohnungszählung (2004) ausgegangen. Dabei werden die Gebäude nach der üblichen Trennung in Gebäude mit ein oder zwei Wohnungen, in Gebäude mit drei bis zehn Wohnungen, in Gebäude mit mehr als elf Wohnungen, in Wohnungen für Gemeinschaften und in Nichtwohngebäude eingeteilt (die Reihenfolge der Gebäudetypen ist bei spezifischen Kriterien gleich). Vorhanden sind auch die absoluten Nutzflächen je Gebäudetyp. Wohnungen in Nichtwohngebäuden wurden aufgrund des Sachverhalts, dass sich die Nutzfläche des gesamten Gebäudes nicht ermitteln lässt, nicht in die Berechnung der Wohngebäude miteinbezogen. Um die Grundfläche des Gebäudes zu ermitteln, wird zuerst die durchschnittliche Geschosszahl angenommen. Bei Gebäuden mit ein bis zwei Wohnungen sind es 1,5 Geschosse, bei Gebäuden mit drei bis zehn Wohnungen bzw. bei Gebäuden mit Gemeinschaften sind es 2,4 Geschosse und bei Gebäuden mit elf oder mehr Wohnungen sind es fünf Geschosse. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 30/25/25/25 % für Wandungen und Treppenhäuser addiert. Daraus ergibt sich die mittlere Gebäudegrundfläche. 89 Um von den Gebäudegrundflächen auf Dachflächen schließen zu können, wird zwischen Flach- und Schrägdächern unterschieden. Der Anteil der Schrägdächer wird mit 5/8/25/8 % angenommen. Für den mittleren Dachüberstand wurden 10/7,5/6,75/8,6 % errechnet. Daraus ergibt sich eine gesamte Gebäudedachfläche von m². Die Dachflächen von Schrägdächern lassen sich durch den Erläuterung 2: Gebäude

90 restlichen Anteil von 95/92/75/92 % ermitteln. Die errechneten Zuschläge für Schrägdächer (aufgrund der Neigung) betragen 22/34,6/34,6/34,6 % und für Dachüberstände 8,9/6,2/5,5/7,3 %. Die Gebäudedachfläche von Schrägdächern beträgt demnach m². Addiert man dazu die Flachdächer, so erhält man eine gesamte Dachfläche von rund 45 Mio. m². Im nächsten Schritt müssen Restriktionen bestimmt werden. Bei Flachdächern werden Abzüge von 67 % durch die gegenseitige Abschattung der Moduloberflächen berechnet. Dabei werden 25 % durch belegte Anteile wie Kamine und Fenster sowie weitere Abschattungseffekte mit 10 % abgezogen. Das sich daraus ergebende Potenzial entspricht nunmehr rund einem Drittel und liegt bei etwa m². Bei den Schrägdächern wird die gesamte Gebäudedachfläche aufgrund der Dachflächen, die keine Südausrichtung vorweisen, um 75 % reduziert. Davon werden weitere 20 % wegen baulicher Restriktionen, wie Kaminen und Dacherkern, abgezogen. Es folgen zusätzliche 20 % aufgrund von Abschattungseffekten und weitere 5 % aufgrund von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Daraus ergibt sich eine installierbare Kollektorfläche von 7,3 km². Addiert man diese zu den Flachdächern, ergibt sich bei Wohngebäuden ein Potenzial von rund 7,8 km² (Berechnungen laut Baumann, 2009). 90 ANNEX Für die Ermittlung des Potenzials von Nichtwohngebäuden wurden Daten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV, 2009) herangezogen. Dieses verwaltet die Grundstücksdatenbanken und kann über Gebäudegrundflächen und Bebauungsgrad Auskunft geben. Für die Potenzialerhebung ist dabei jene Fläche relevant, die im Kataster als Grundfläche Gebäude definiert ist: Das sind dauerhaft errichtete Gebäude, deren Darstellung in der Katastralmappe bislang grundsätzlich dem aufstrebenden Mauerwerk entspricht. Für die Darstellung von Bauwerken und Bauabständen in Plänen ist die lotrechte Projektion der oberirdischen Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge ausschlaggebend. Bei Gebäuden, die aus einer Luftbildauswertung stammen, ist die Dachtraufe als Gebäudebegrenzung ersichtlich gemacht. Bei einem Gebäude ohne Dachtraufe entspricht demzufolge die Darstellung dieses Gebäudes der lotrechten Projektion der oberirdischen Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge. (BEV, 2009) Laut BEV (2009) soll diese Fläche in der Steiermark rund 102 km² ausmachen. Zieht man davon die errechnete Grundfläche von Wohngebäuden mit 34 km² ab, so müssen die Nichtwohngebäude etwa 78 km² ausmachen. Aus dieser Datenbasis ergibt sich das Verhältnis 1:3, welches kritisch hinterfragt werden muss. Eine Überprüfung dieser Flächen ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich. Geht man von diesen 78 km² aus und nimmt man an, dass der Anteil von Flachdächern 80 % und von Schrägdächern 20 % beträgt, ergibt sich mit denselben Restriktionen wie bei Wohngebäuden ein zusätzliches nutzbares Dachflächenpotenzial von rund 16 km².

91 Fassadenflächenerhebung Neben den Dächern kann man auch die Fassade für Solar- bzw. Photovoltaikkollektoren heranziehen. Bei der Berechnung wird von den gleichen Grundbedingungen wie bei den Dachflächen ausgegangen und es werden in einem ersten Schritt dieselben Grundflächen angenommen. Ausgehend von einer durchschnittlichen Geschosszahl und einer durchschnittlichen Höhe des Geschoßes von 2,8 m ergibt sich die durschnittliche Höhe der Gebäudewand je Gebäudetyp. Zusätzlich müssen die durschnittlichen Seitenlängen festgelegt werden. Dabei wird eine Seite bei Einfamilienhäusern auf 10,5 m und bei den sonstigen Gebäuden auf 10 m festgelegt sowie die zweite Seite aus dem Quotienten zur Grundfläche gebildet. Ähnlich wie bei den Restriktionen der Dachschrägen werden auch hier nur 25 % der gesamten Flächen als südausgerichtet angenommen. Des Weiteren müssen auch Fenster, Türen, Brandwände und Ähnliches berücksichtigt werden, welche mit 60 % von den nach Süden ausgerichteten Fassaden abgezogen werden. Davon zieht man aufgrund von Abschattungseffekten weitere 30 % und aufgrund der von den Dachüberständen verursachten Verschattung 7 % ab. Ergebnisse der Flächenpotenzialerhebung Bei Fassaden von Wohngebäuden ergibt sich ein Flächenpotenzial von m². Insgesamt errechnet sich ein Potenzial an Wohngebäuden von 12 km². Dieses Flächenpotenzial ergibt sich aus dem Wohnungsbestand von Das Potenzial wird sich in Zukunft durch den Neubau weiter vergrößern. Zusätzlich kann auf den Dachflächen der Nichtwohngebäude ein Potenzial von 16 km² für solarthermische oder Photovoltaikanlagen generiert werden. Im Vergleich dazu werden aus dem spezifischen Referenzszenario rund 1,1 Mio. m² bis 2020, 1,4 Mio. m² bis 2030 und rund 2,1 Mio. m² bis 2050 erwartet. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer durchschnittlich installierten Fläche von 12 m² auf Einfamilienhäusern und einer Fläche von 3,5 m² pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern die Hälfte der gesamten Kollektorflächen im Neubau (ab 2008) installiert wird. A.4 Biomassebedarf Gebäude Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der steiermärkischen Biomasse muss für die Szenarien der zukünftige Biomassebedarf abgeschätzt werden. 91 Ausgangsbasis für die Berechnung des Biomassebedarfs ist ein absoluter Wert von allen eingesetzten Erneuerbaren als Nutzenergie für Heizung und Warmwasser. In einem weiteren Schritt wird der jährliche gesamte Heizwärmebedarf des Neubaus gegliedert nach Energieträger (Pellets, Biogene Fernwärme, Hackgut/Stückholz und Umgebungswärme) ermittelt. Erläuterung 2: Gebäude

92 Zusätzlich wird der Zuwachs durch den Heizungsswitch für die einzelnen Erneuerbaren berücksichtigt. Dabei werden Anteile aus den Zahlen der Wohnbauförderung gemittelt und anteilsmäßig den erneuerbaren Energieträgern zugeschrieben. Bei diesem Switch sind keine internen Wechsel berechnet. Das heißt, ein Wechsel von einem erneuerbaren Energieträger auf einen anderen Erneuerbaren bleibt unberücksichtigt. Kompensieren lässt sich dieser Effekt, indem eine höhere Switchrate gewählt wird. Danach werden die Anteile errechnet, die für die Reduktionseffekte notwendig sind. Dafür werden die Anteile der Erneuerbaren von 2007 aus der Energiebilanz der Kategorien Brennholz, biogene Brenn- und Treibstoffe, Umgebungswärme (inkl. Solarthermie) ermittelt. Die Biomasse, die in Mikronetzen bzw. Fernwärmenetzen eingesetzt wird, wurde aus gesonderten Daten zur Fernwärmebereitstellung in der Steiermark von der Statistik Austria (2007) berechnet und hinzugezählt. ANNEX Anteil Erneuerbare aus Energiebilanz 2007 Brennholz % Biogene Brenn u. Treibstoffe % Umgebungswärme 244 2% Solarthermie 479 3% Biomasse FW % Summe % Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008) Die Reduktion des Energiebedarfs durch die Sanierung ergibt sich, wenn die einzelnen erneuerbaren Energieträger anteilsmäßig der gesamten Sanierungseinsparung reduziert werden. Genauso wird die Reduktion durch die Verringerung der Heizgradtage und durch den Einsatz von Solarthermie ermittelt. Die Berechnung bezieht sich auf Nutzenergie und nicht auf Endenergie. Daher wird in einem letzten Schritt der Endenergiebedarf der erneuerbaren Energieträger (bei Wärmepumpen der Strombedarf) durch die in Tabelle A-18 angenommenen Nutzungsgrade ermittelt (Streicher, 2009). 92 Nutzungsgrade Pellets 0,7 Biomasse Fernwärme 0,65 Hackgut+Stückholz 0,7 Umgebungswärme 3,5 Tabelle A-18: Nutzungsgrade Erneuerbare Auf Basis der Energiebilanzen ergeben sich in Tabelle A-19 die folgenden Werte für den Energiebedarf je Energieträger im spezifischen Referenzszenario.

93 spezifisches Referenzszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie dav on Biomasse FW *) dav on Umgebungswärme** ) Kohle Strom Öl Gas Gesamt *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario Es zeigt sich, dass mit den Annahmen des Referenzszenarios keine Zunahme der Biomasse zu erwarten ist. Der in der Tabelle ausgewiesene Zuwachs an Erneuerbaren wird zur Gänze über die Solarthermie ausgeglichen. Der Biomassebedarf in den Handlungsoptionen ist in beiden Maßnahmenbündel rückläufig, eine Potenzialerhebung ist daher für die gebäudespezifische Nutzung nicht notwendig. Innovationszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie Kohle Strom Öl Gas Gesamt Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario A.5 Bedeutung für Innovation und Wirtschaft Die aus den Szenarien berechneten Entwicklungen werden nicht nur auf den Energieverbrauch Einfluss haben, sondern sie werden auch Veränderungen und Innovationen für die Wirtschaft bringen. 93 Strenge Baugesetze, Energieeinsparung und mehr Effizienz bieten der Wirtschaft das Potenzial, neue und energetisch bessere Produkte auf den Markt zu bringen. Im Neubau wird es einen Trend hin zu Passiv- und Nullenergiehäusern geben, wofür neue Baustandards und Technologien notwendig sein werden. Bei Bestandsgebäuden wird es notwendig sein, alte Technologien durch neue umweltschonendere zu ersetzen und die Gebäudehüllen energetisch zu verbessern. Will sich die Wirtschaft durch die Entwicklungen im Gebäudesektor profilieren, so muss sie sich auf folgende Themen einstellen: Im Neubau wird die Holzbauweise zunehmend wichtiger, da in der Steiermark eine gut entwickelte Industrie vorhanden ist. Erläuterung 2: Gebäude

94 Durch den Waldreichtum der Steiermark hat sich eine solide und moderne Holzindustrie entwickelt, die auch im Wohnbausektor eine Rolle spielen kann. Der in den letzten 20 Jahren eingesetzte Trend zur Leichtbauweise und zu Fertighäusern wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wodurch sich die steirische Holzindustrie am heimischen wie auch auf anderen Märkten profilieren kann. Durch die Verwendung von Holz als ökologischen Baustoff, entstehen einerseits Vorteile durch einen geringen Energiebedarf bei der Herstellung und andererseits kann CO 2 langfristig gespeichert werden. Aufgrund der Baugesetze und der Wohnbauförderung für Neubauten und Sanierung sowie der dadurch bedingten Weiterentwicklung von Dämm- und Bauteilsystemen werden hohe energetische Baustandards zur Normalität. Es ist damit zu rechnen, dass die Bauvorschriften in Zukunft noch strenger werden, wodurch neue Materialien und Bauverfahren eingesetzt werden müssen. Ohne eine starke Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien, die zu einer Kostensenkung im Wohnbau führen können, werden die Wohnkosten im Neubau weiter steigen. ANNEX Für die Beheizung werden Systeme notwendig, die Energieträger effizient nutzen und die auch bei geringen Heizlasten noch effizient arbeiten können. Die Entwicklung von Wärmeerzeugung mit nur sehr kleinen Leistungen wird daher zunehmend wichtiger. Wenn die Heizlast eines Gebäudes nicht mit der Wärmeleistung des Heizsystems abgestimmt ist, treten Ineffizienzen auf, die den Energieverbrauch in Abhängigkeit des Energieträgers erhöhen. Daher muss bei thermischen Sanierungen darauf Acht gegeben werden, dass das Heizsystem auch bei neuen energetischen Anforderungen optimal arbeiten kann. 94 Im Neubau werden durch die niedrigen Heizlasten nur noch sehr kleine Heizanlagen benötigt, die oft im Vergleich zu größeren Produkten niedrigere Wirkungsgrade vorweisen. Dieser ergibt sich bei zu groß dimensionierten Kesseln durch oftmalige Brennerstarts und Unterbrechungen. Die kurzen Laufzeiten führen zu einer Lebensdauerverkürzung von Heizkesseln. Der Anteil der Biomasse für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung wird sich durch die zukünftige Verfügbarkeit von kleinen automatischen Kesseln und der sich erweiternden Verfügbarkeit von Pellets- und Hackschnitzeln erhöhen. Hauptfaktoren dieser Entwicklung sind die Baugesetze und die Wohnbauförderungen, wodurch die fossilen Energieträger an Anteil verlieren werden. Die steiermärkischen Biomassenressourcen sind nur begrenzt verfügbar und müssen möglichst effizient zum Einsatz kommen. Effizienzsteigerung ist daher auch bei den CO 2- neutralen Energieträgern notwendig, um nicht auf ausländische Ressourcen zurückgreifen zu müssen.

95 Es wird zum verstärkten Einsatz von Solarthermie für Warmwasser und Beheizung von Gebäuden kommen, die ohne Emissionen für deutlich mehr Energieunabhängigkeit sorgen kann. Durch die Anforderungen in der Wohnbauförderung und der gezielten Förderung von Anlagen auf Bestandsobjekten werden die jährlich installierten Leistungen von Kollektorflächen weiterhin steigen. Für die darin gut entwickelte österreichische Wirtschaft besteht ein stabiler heimischer Absatzmarkt, wodurch sich auch Vorteile im internationalen Wettbewerb ergeben. Es wird noch zu weiteren Entwicklungen im solarthermischen Markt kommen. Neben der Warmwasseraufbereitung wird der Solarthermie eine zunehmende Rolle bei der Heizungsunterstützung in den Übergangszeiten der Heizperiode zukommen. Einerseits werden sich dadurch die durchschnittlich installierten Kollektorflächen erhöhen und andererseits werden auch Optimierungen im Haustechniksystem und bei Speichertechniken notwendig. Es werden Be- und Entlüftungssysteme notwendig, die die Lüftungswärmeverluste reduzieren. Lüftungssysteme mit integriertem Wärmetauscher können bei gegebener Luftdichtheit den Wärmebedarf senken. Lüftungsanlagen erhöhen den Wohnkomfort, da es zu einer kontrollierten Be- und Entlüftung des Wohnraums kommt. Zumeist kann nur dadurch die Passivhausqualität von Gebäuden erreicht werden, obwohl ein zusätzlicher Strombedarf durch den Betrieb der Ventilatoren zu verzeichnen ist. Auch bei Bestandsobjekten werden kontrollierte Wohnraumlüftungen zunehmend zum Einsatz kommen, da es oft durch nicht vollständig durchdachte Sanierungsmaßnahmen zu Bauschäden kommen kann. Zum Beispiel wenn alte undichte Fenster durch neue Fenster ausgetauscht werden, wodurch die Luftdichtheit erhöht wird und die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Wohnraum auf natürlichem Wege entweichen kann. Es werden ganzheitliche Sanierungskonzepte entwickelt werden, die es ermöglichen, den Energiebedarf von bestehenden Gebäuden massiv und kostengünstig zu reduzieren. Oft werden bei Sanierungen nur kleine Maßnahmen in Angriff genommen, die zwar zu einer Senkung des Energiebedarfs führen, wobei aber oft auch weiteres Einsparpotenzial für längere Zeit ungenutzt bleibt. Durch Beratung und Information können die Eigentümer auch verstärkt umfassendere Maßnahmen ergreifen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Dazu gehören Produkte und Verfahren, die eine hochwertige und auch kostengünstigere Sanierung ermöglichen und die Bestandsobjekte auf die energetische Qualität des Neubaus bringen können. 95 Durch den erwarteten Auftragsrückgang im Neubau muss sich innerhalb der Bauwirtschaft am österreichischen Markt eine Neuorientierung vollziehen, die eine stärkere Fokussierung auf die Professionalisierung von Sanierungen von Bestandsobjekten haben muss. Erläuterung 2: Gebäude

96 Für den Einsatz in den Haushalten müssen Geräte entwickelt und forciert werden, die bei gleichem Nutzen weniger Strom benötigen, damit das Stromverbrauchswachstum der letzten Jahrzehnte reduziert werden kann. Geht man von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich bei den privaten Haushalten und von 2 % bei den öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus, so werden durch die Bereitstellung der elektrischen Energie die Emissionen deutlich anwachsen, sofern sich der Strommix nicht zu deutlich weniger CO 2- intensiven Energieträgern entwickelt. Derzeit kann nicht von einer Verbesserung ausgegangen werden, wenn neue Gas- und Kohlekraftwerke geplant sind, und die Erneuerbaren keinen relativen Zuwachs verzeichnen können. Daher kann derzeit nur der effizientere Umgang mit elektrischer Energie zu Emissionseinsparungen führen. Daher müssen die alten elektrischen Geräte, die eine deutlich schlechtere Effizienz als neue Geräte aufweisen, ersetzt werden, um bei gleicher Leistung weniger Strom zu verbrauchen. Dazu müssen zusätzlich breitenwirksame Informationskampagnen durchgeführt werden, um einen effizienteren Umgang mit Strom in den Haushalten und Betrieben zu erzielen. Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Qualität und die Effizienz von Maßnahmen zu gewährleisten. ANNEX Zur Realisierung von CO 2 -Einsparungspotenzialen ist das Vorhandensein einer funktionierenden und qualifizierten Bauwirtschaft ein wesentliches Kriterium. Zwar soll es in Österreich eine gut ausgebildete Kern-Facharbeiterschaft geben, doch können in der Bauwirtschaft nur rund 10 % der Arbeiter und Angestellten einen höheren Schulabschluss vorweisen (Deutsch, 2004). So können neue technologische Entwicklungen, die zu einer Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, vielfach nicht aufgrund von fehlendem Know-how zum Einsatz kommen oder sind mit deutlich höheren Kosten verbunden. Daher ist eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe unumgänglich, um gegebene Ressourcen und Technologien mit hoher ökologischer und ökonomischer Effizienz zum Einsatz zu bringen. 96 Die energetische Qualität von Gebäuden muss sich im Erst- bzw. Wiederverkaufswert widerspiegeln. Der dafür geschaffene Energieausweis ist seit 2008 bei jeder Immobilientransaktion gesetzlich verpflichtend auszustellen. Dadurch erhofft man sich, dass die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbarer wird und dass sich dies im Miet- bzw. Kaufpreis niederschlägt. Dadurch drängt sich das Thema Energieeffizienz in den Immobilienmarkt, wodurch eine breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Es wird daher ein für EigentümerInnen und VermieterInnen zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Wohnungen energetisch zu optimieren. Durch den Energieausweis ist es des Weiteren möglich, die energetisch sinnvollsten Verbesserungsmaßnahmen zu berechnen und zu visualisieren.

97 A.6 Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien spezifisches Referenzszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie dav on Biomasse FW *) dav on Umgebungswärme** ) Kohle Strom Öl Gas Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -25% -37% -55% Basiszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie Kohle Strom Öl Gas Gesamt Basiszielszenario Wohngebäude (Emissionen in Tonnen) Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -52% -71% -88% 97 Erläuterung 2: Gebäude

98 spezifisches Referenzszenario Dienstleistungs Gebäude Energieträger in TJ Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom ANNEX Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % 5% 4% -9% Wedgeszenario Dienstleistungs Gebäude Energieträger in TJ Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Basiszielszenario Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -33% -52% -70% 98 *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas

99 Innovationszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie Kohle Strom Öl Gas Gesamt Innovationszielszenario (Emissionen in Tonnen) Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -62% -80% -95% Innovationszielszanrio Dienstleistungs Gebäude Energieträger in TJ Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Innovationszielszenario Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom Öl Gas Gesamt Gebäudeemissionen ***) Veränderung zu % -45% -68% -92% *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 99 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Erläuterung 2: Gebäude

100 ANNEX 100

101

102 IMPRESSUM Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Landhausgasse 7/ Graz Telefon: 0316/ Fax: 0316/ Web: Gesamtkoordination: Mag.a Andrea Gössinger-Wieser, FA17A Satz, Layout Institut für Geografie und Raumforschung, Mag. Daniel Blazej Heinrichstraße 36, A Graz Bildquellen: Für die freundliche Überlassung der Fotos und deren Benutzungsrechte bedanken wir uns ganz herzlich bei: ÖBB Österreichische Bundesbahnen Andritz AG Landwirtschaftskammer Steiermark FA17A DI Wolfgang Jilek FA19D fotolia Graz, Juni 2010

Einfluss verschiedener Maßnahmen auf den künftigen Energieverbrauch für Heizen, Warmwasser und Kühlen in Österreich

Einfluss verschiedener Maßnahmen auf den künftigen Energieverbrauch für Heizen, Warmwasser und Kühlen in Österreich Einfluss verschiedener Maßnahmen auf den künftigen Energieverbrauch für Heizen, Warmwasser und Kühlen in Österreich Andreas Müller Energy Economics Group (EEG) Technische Universität Wien ENTRANZE Workshop:

Mehr

Energie- und CO2-Bilanz für Wiernsheim 2007

Energie- und CO2-Bilanz für Wiernsheim 2007 Energie- und CO2-Bilanz für Wiernsheim 2007 Ausgangsbasis - Endenergie- und CO 2 -Bilanz des Jahres 1994 Die letzte komplette Energie- und CO 2 -Bilanz der Gemeinde Wiernsheim wurde im Rahmen des Forschungsfeldes

Mehr

Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien

Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Mehr

Energiebericht Steiermark 2017

Energiebericht Steiermark 2017 Energiebericht Steiermark 2017 _ KURZFASSUNG Energiebilanz Steiermark Erneuerbare Energie Energieverwendung Emissionsbilanz Herausgeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Energie,

Mehr

Innsbrucker Energie Entwicklungsplan - IEP (Phase 1)

Innsbrucker Energie Entwicklungsplan - IEP (Phase 1) Energieentwicklungsplan Innsbruck Innsbrucker Energie Entwicklungsplan - IEP (Phase 1) Gemeinderat 14.04.2011: IEP Warum ein IEP? Erarbeitung Ergebnisse der Phase 1 Ist-Situation Szenarien Potenziale Zielsetzung

Mehr

Klimaschutz in Wien: Neue Ziele bis 2020

Klimaschutz in Wien: Neue Ziele bis 2020 : Neue Ziele bis 2020 21. Juni 2011 Klimaschutzkoordination der Stadt Wien (MD-KLI) Inhalt Das Wiener Klimaschutzprogramm (KliP II) Top Runner des KliP II KliP II Klimawandelanpassung KliP II im Internet

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG. Energie- und Emissionsszenarien. energiewirtschaftliche Modellierung

ZUSAMMENFASSUNG. Energie- und Emissionsszenarien. energiewirtschaftliche Modellierung ZUSAMMENFASSUNG Das Umweltbundesamt erstellt regelmäßig Szenarien über die mögliche Entwicklung von energiewirtschaftlichen Daten und die österreichischen Treibhausgas-(THG)-Emissionen, die als Grundlage

Mehr

Gebäudebestand und Gebäudemodell für Deutschland

Gebäudebestand und Gebäudemodell für Deutschland Gebäudebestand und Gebäudemodell für Deutschland Florian Kagerer, Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm - FIW München Gebäudemodell Deutschland Abbildung des Gebäudebestands in Deutschland Wohn- und Nichtwohngebäude

Mehr

GLOBAL fragt: Was wäre, wenn......wir besser Häusl bauen?

GLOBAL fragt: Was wäre, wenn......wir besser Häusl bauen? GLOBAL 2000 fragt: Was wäre, wenn......wir besser Häusl bauen? Die Reihe Was wäre, wenn...? von GLOBAL 2000 stellt mit vereinfachten Berechnungen dar, welche Klimavorteile entstehen, wenn wir in den großen

Mehr

Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver

Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie a.

Mehr

Energiebericht Steiermark 2016

Energiebericht Steiermark 2016 Energiebericht Steiermark 2016 _ KURZFASSUNG _ Energiebilanz Steiermark _ Erneuerbare Energie _ Energieverwendung _ Emissionsbilanz Herausgeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Energie

Mehr

Arbeitsgruppe C02 Fußabdruck Ökoprofit-Unternehmen

Arbeitsgruppe C02 Fußabdruck Ökoprofit-Unternehmen Arbeitsgruppe C02 Fußabdruck Ökoprofit-Unternehmen 24. November 2011 Klimaschutzpolitik in der Steiermark Mag. Andrea Gössinger-Wieser, FA17A Klimaschutzkoordinatorin Klimaschutz Top- oder Modethema 1.

Mehr

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2005

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2005 e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 E-Mail: info@eundu-online.de Intermet: eundu-online.de CO 2 -Bilanz Bocholt 2005 Bielefeld, den 15.2.2007

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur mit Landesrat Rudi Anschober am 14. Oktober 2011 zum Thema "Heizen wird teuer - so entwickeln sich die Preise der verschiedenen Energieträger - Tipps für Konsument/innen" LR Rudi

Mehr

Energiestrategie Österreich

Energiestrategie Österreich Energiegespräche 22. Juni 2010 Energiestrategie Österreich Der Weg war / ist das Ziel Die wirtschaftlichen Aspekte Stefan P. Schleicher Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel Universität Graz Österreichisches

Mehr

Sanierungsraten: 1, 2 oder 3%

Sanierungsraten: 1, 2 oder 3% Sanierungsraten: 1, 2 oder 3% Andreas Holm, Florian Kagerer Mrd. Euro 0 40 80 120 160 200 240 Quelle: DIW Struktur der Wohnungsbauleistungen Struktur der Wohnungsbauleistungen Vollmodernisierung Teilmodernisierung

Mehr

ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE

ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE Ausarbeitung der lokalen Energiebilanzierung im Rahmen des Klimapakts Hesperange, den 20. Februar 2017 Kontext & Klimaziele: Herausforderungen: Klimapaktziele 2020 CO

Mehr

Die Antworten der aktuellen Shell BDH Hauswärme-Studie

Die Antworten der aktuellen Shell BDH Hauswärme-Studie Wie heizen wir morgen? Die Antworten der aktuellen Shell BDH Hauswärme-Studie EnBW Energiegemeinschaft e. V. Jörg Launer 07.03.2014 Basis Foliensatz: Shell BDH Hauswärme-Studie Energie braucht Impulse

Mehr

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Pulheim

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Pulheim Zwischenbericht Kurzfassung 2017 Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Pulheim Tippkötter, Reiner; Methler, Annabell infas enermetric Consulting GmbH 14.02.2017 1. Einleitung Der vorliegende Bericht

Mehr

Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der

Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der Diese Unterlage wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion III ausgearbeitet und ist zur Verwendung in der Bundesverwaltung bestimmt INHALT Allgemeines 1 Energiestatistik -

Mehr

Erhöhung der Sanierungsrate! Aber wie wird diese definiert?

Erhöhung der Sanierungsrate! Aber wie wird diese definiert? Erhöhung der Sanierungsrate! Aber wie wird diese definiert? Lukas Kranzl, Andreas Müller TU Wien IEWT, Wien 13.-14.2.2019 TU Wien - Energy Economics Group (EEG) Erhöhung der Sanierungsrate! Energiestrategie,

Mehr

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2015

e&u energiebüro gmbh CO 2 -Bilanz Bocholt 2015 e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 E-Mail: info@eundu-online.de Internet: eundu-online.de CO 2 -Bilanz Bocholt 2015 Bielefeld, den 15.5.2017

Mehr

WIFO ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG. Policy Brief: Analysen zur österreichischen Energiebilanz 2017.

WIFO ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG. Policy Brief: Analysen zur österreichischen Energiebilanz 2017. WIFO 1030 WIEN, ARSENAL, OBJEKT 20 TEL. 798 26 01 FAX 798 93 86 ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG Policy Brief: Analysen zur österreichischen Energiebilanz 2017 Stefan Schleicher Februar

Mehr

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG. vorläufiger Zwischenbericht MONITORING. Lenkungsausschuss EAV LA

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG. vorläufiger Zwischenbericht MONITORING. Lenkungsausschuss EAV LA SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG vorläufiger Zwischenbericht MONITORING Lenkungsausschuss 13.03.2014 1 2005 2020 Veränderung Energie CO 2 Energie CO 2 Energie CO 2 GWh/a 1.000 t /

Mehr

Ökowärme in Oberösterreich. Dr. Gerhard Dell

Ökowärme in Oberösterreich. Dr. Gerhard Dell Ökowärme in Oberösterreich TU Wien, 23.03.2011 Dr. Gerhard Dell Energiebeauftragter des Landes OÖ GF O.Ö. Energiesparverband Ziele Energieeffizienz Erneuerbare Energieträger Neue Technologien Organisation

Mehr

Themenbereiche: UBA. Schlagwörter: Verkehr, Treibhausgase, Klimaschutz. Rosemarie Benndorf et al. Juni 2014

Themenbereiche: UBA. Schlagwörter: Verkehr, Treibhausgase, Klimaschutz. Rosemarie Benndorf et al. Juni 2014 Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 Herausgeber/Institute: UBA Autoren: Rosemarie Benndorf et al. Themenbereiche: Schlagwörter: Verkehr, Treibhausgase, Klimaschutz Datum: Juni 2014 Seitenzahl:

Mehr

Das Städtische Energieeffizienz Programm (SEP) Wiens verbraucherseitige Energiepolitik

Das Städtische Energieeffizienz Programm (SEP) Wiens verbraucherseitige Energiepolitik Das Städtische Energieeffizienz Programm (SEP) Wiens verbraucherseitige Energiepolitik Energieeffizienz Nachdem im Wiener Magistrat beim Energiesparen bereits eine Vielzahl an Erfolgen verbucht werden

Mehr

Eckpfeiler einer Energiewende für Österreich

Eckpfeiler einer Energiewende für Österreich Eckpfeiler einer Energiewende für Österreich 30.10.2012 Rupert Christian Bruttoinlandsverbrauch und energetischer Endverbrauch BIV und EE von 1970 bis 2008 PJ 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 BIV

Mehr

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Energiebericht 2017 Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung 3 2 Gesamtentwicklung bei Verbrauch und Kosten 3

Mehr

Simulation der Auswirkungen von Gebäudesanierungen und Klimawandel auf den Lastgang von Fernwärmenetzen

Simulation der Auswirkungen von Gebäudesanierungen und Klimawandel auf den Lastgang von Fernwärmenetzen Simulation der Auswirkungen von Gebäudesanierungen und Klimawandel auf den Lastgang von Fernwärmenetzen Andreas Müller 10. IEWT an der TU Wien 15.-17. Feb., 2017 Fragestellung Welchen Einfluss haben thermische

Mehr

Andreas Müller Energy Economics Group (EEG) Technische Universität Wien

Andreas Müller Energy Economics Group (EEG) Technische Universität Wien Hat Heizen Zukunft? Entwicklung des Wärmebedarfes im österreichischen Gebäudebestand bis 25 Andreas Müller Energy Economics Group (EEG) Technische Universität Wien Arbeiten zu dieser Fragestellung wurden

Mehr

ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden

ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden erstellt im Rahmen des integrierten Wärmenutzungskonzepts 21.08.2012 DFIC Dr. Fromme International Consulting Zweigertstr. 43, 45130 Essen, www.dfic.de, Tel.: (0) 201 / 878

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG. vorläufiger Zwischenbericht MONITORING EAV

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG. vorläufiger Zwischenbericht MONITORING EAV SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR ENERGIEAUTONOMIE IN VORARLBERG vorläufiger Zwischenbericht MONITORING 28.06.2013 1 1. Überblick: Gesamtziele aus 101 enkeltauglichen Maßnahmen Reduktion Energieverbrauch + CO2 Emissionen

Mehr

KFW-RESEARCH. Akzente UMWELT UND BESCHÄFTIGUNG PROFITIEREN VON ENERGETISCHER SANIERUNG

KFW-RESEARCH. Akzente UMWELT UND BESCHÄFTIGUNG PROFITIEREN VON ENERGETISCHER SANIERUNG KFW-RESEARCH Akzente UMWELT UND BESCHÄFTIGUNG PROFITIEREN VON ENERGETISCHER SANIERUNG Nr. 37, Januar 2011 Herausgeber KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon 069 7431-0

Mehr

Kosten und weitere Auswirkungen energiepolitischer Szenarien

Kosten und weitere Auswirkungen energiepolitischer Szenarien SES-Jahresversammlung 2017, Zürich, 4. Mai 2017 Kosten und weitere Auswirkungen energiepolitischer Szenarien Beat Meier Was wäre, wenn 2 / SES-Jahresversammlung 2017 / Vor- und Nachteile Energiewende /

Mehr

Auswirkungen des Klimawandels auf Heiz- und Kühlenergiebedarf in Österreich

Auswirkungen des Klimawandels auf Heiz- und Kühlenergiebedarf in Österreich Auswirkungen des Klimawandels auf Heiz- und Kühlenergiebedarf in Österreich Christoph Töglhofer Franz Prettenthaler Andreas Gobiet Clemens Habsburg-Lothringen Andreas Türk Heimo Truhetz Wegener Zentrum

Mehr

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft

Energiebericht Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude. Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Energiebericht 2016 Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung 3 2 Gesamtentwicklung bei Verbrauch und Kosten 3

Mehr

IER. Optimierter Klimaschutz CO 2 -Vermeidungskosten von Maßnahmen im Baubereich. Dr.-Ing. Markus Blesl. Fachtagung Klimaschutz in Thüringen

IER. Optimierter Klimaschutz CO 2 -Vermeidungskosten von Maßnahmen im Baubereich. Dr.-Ing. Markus Blesl. Fachtagung Klimaschutz in Thüringen Optimierter Klimaschutz CO 2 -Vermeidungskosten von Maßnahmen im Baubereich Fachtagung Klimaschutz in Thüringen 7. März 2006 in Jena Dr.-Ing. Markus Blesl Entwicklung der CO 2 -Emissionen im Haushaltssektor

Mehr

Arbeitspaket 1: Analyse und Gegenüberstellung von Mustergebäuden bzgl. Energieeffizienz und Umweltbelastung bei Einsatz unterschiedlicher, vorgegebene

Arbeitspaket 1: Analyse und Gegenüberstellung von Mustergebäuden bzgl. Energieeffizienz und Umweltbelastung bei Einsatz unterschiedlicher, vorgegebene Studie: Energetische, ökologische und ökonomische Aspekte der Fernwärme in der Hansestadt Rostock 24.02.2012 Dipl.-Ing. Martin Theile Prof. Dr.-Ing. Egon Hassel Universität Rostock Lehrstuhl für Technische

Mehr

HEIZKOSTENVERGLEICH DER ÖSTERREICHISCHEN ENERGIEAGENTUR

HEIZKOSTENVERGLEICH DER ÖSTERREICHISCHEN ENERGIEAGENTUR HEIZKOSTENVERGLEICH DER ÖSTERREICHISCHEN ENERGIEAGENTUR Vollkostenvergleich von Heizsystemen Ing. Mag. Georg Trnka / 12.03.2015 HEIZUNGEN IN ÖSTERREICH (2011/12) NACH VERWENDETEM ENERGIETRÄGER 20,30% 25,00%

Mehr

ERHÖHUNG DER SANIERUNGSRATE

ERHÖHUNG DER SANIERUNGSRATE ERHÖHUNG DER SANIERUNGSRATE Wohnrecht - Was können Verbesserungen hinsichtlich der Energie- und CO2-Einsparungen bringen? 18. Juni 2013 //Michael Klinski OHNE SIGNIFIKANTE MODERNISIERUNG DES GEBÄUDEBESTANDS

Mehr

Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek

Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? wir wollen mehr voll klimatisierte Wohnungen höhere Temperaturniveaus immer größere Wohnungen... höherer Brennstoffverbrauch... größerer Aufwand für die

Mehr

Volkswirtschaftliche Effekte von. Forcierung erneuerbarer Energien

Volkswirtschaftliche Effekte von. Forcierung erneuerbarer Energien Volkswirtschaftliche Effekte von Energieeffizienzmaßnahmen und der Forcierung erneuerbarer Energien 10. Oktober 2012 Claudia Kettner, WIFO Ziel der Studie Abschätzung der Beschäftigungs- und BIP-Effekte

Mehr

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2012

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2012 Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2012 Stand: November 2013 1. Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung bis zum energetischen

Mehr

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2008

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2008 Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2008 Stand: Dezember 2009 1. Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung bis zum energetischen

Mehr

FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011

FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011 Baudirektion FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 211 Das vorliegende Faktenblatt fasst die Ergebnisse der Studie "Erneuerbare Energien im Kanton Zug:

Mehr

Technisch-wirtschaftliche Analyse energetischer und thermischer Sanierungsmöglichkeiten von Einfamilienhäusern

Technisch-wirtschaftliche Analyse energetischer und thermischer Sanierungsmöglichkeiten von Einfamilienhäusern Technisch-wirtschaftliche Analyse energetischer und thermischer Sanierungsmöglichkeiten von Einfamilienhäusern Georg BAUMGARTNER, Christoph GUTSCHI, Udo BACHHIESL, Andreas LACKNER Institut für Elektrizitätswirtschaft

Mehr

Erste vorläufige Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft 2015

Erste vorläufige Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft 2015 Erste vorläufige Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft Abteilung III/2 (Stand Mai 2016) www.bmwfw.gv.at Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung

Mehr

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2014

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2014 Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft im Jahr 2014 Stand: 27. November 2015 1. Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung bis zum energetischen

Mehr

Szenariorechnungen zum Heizenergiebedarf im Wohnbau in der Region Smart City Rheintal. Implementation scr.emikat.at

Szenariorechnungen zum Heizenergiebedarf im Wohnbau in der Region Smart City Rheintal. Implementation scr.emikat.at Szenariorechnungen zum Heizenergiebedarf im Wohnbau in der Region Smart City Rheintal Implementation scr.emikat.at 25.06.2015 Tagung Energie-, Emissions- und Immissionsdatenmanagement, Wien B. Skarbal,

Mehr

Weltklimabericht Bedeutung und Folgen für die Steiermark 1. Oktober 2013 Graz

Weltklimabericht Bedeutung und Folgen für die Steiermark 1. Oktober 2013 Graz Weltklimabericht 2013 Bedeutung und Folgen für die Steiermark 1. Oktober 2013 Graz 1. Klimaschutzbericht 2012 2. Klimawandelanpassung Strategie Steiermark 2050 Mag. Andrea Gössinger-Wieser FA Energie und

Mehr

Szenarien bis 2020 und 2030

Szenarien bis 2020 und 2030 Szenarien bis 2020 und 2030 Energieverbrauch & Energieträger Sean Gladwell Fotolia.com Projektkonsortium Umweltbundesamt fachliche Beratung; Verkehr; Autoproducer; Industrie; Abfallszenarien BMLFUW TU

Mehr

enu-talk, am 15. März 2017

enu-talk, am 15. März 2017 Thermische Sanierung enu-talk, am 15. März 2017 Kurzfassung IFIP-Studie, TU Wien: Rentabilität der Thermischen Sanierung in Österreich Tripple Dividend für Konjunktur, Energie / Klima und Gesellschaft

Mehr

Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz

Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Erneuerbare Wärme Schlüssel zur Energiewende Wien, Mai 2013

Mehr

ENDENERGIEVERBRAUCH UND CO 2 -EMISSIONEN IN ERLANGEN ENTWICKLUNG FÜR DIE ZUKUNFT - TRENDS UND ZIELE

ENDENERGIEVERBRAUCH UND CO 2 -EMISSIONEN IN ERLANGEN ENTWICKLUNG FÜR DIE ZUKUNFT - TRENDS UND ZIELE ENDENERGIEVERBRAUCH UND CO 2 -EMISSIONEN IN ERLANGEN ENTWICKLUNG FÜR DIE ZUKUNFT - TRENDS UND ZIELE September 2008 1 Vorbemerkung Der Klimaschutz als eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts,

Mehr

Allgemeine Bedeutung von Sanierung

Allgemeine Bedeutung von Sanierung Allgemeine Bedeutung von Sanierung Wolfgang Streicher Universität Innsbruck 26.01.2012 Bauherrenkongress 2012, Linz 1 Energieflussbild Österreich 2005 Quelle: BMWA, EVA, (2006) 26.01.2012 Bauherrenkongress

Mehr

Effiziente Technik und Erneuerbare Energien

Effiziente Technik und Erneuerbare Energien Effiziente Technik und Erneuerbare Energien Schloß Holte-Stukenbrock, 25. September Dr. Jochen Arthkamp, ASUE www.asue.de Herausforderungen an die Energieversorgung zunehmender Energiebedarf weltweit begrenzte

Mehr

Suffizienz - wie bitte? Annette Aumann Fachstelle nachhaltiges Bauen Swissbau, 24. Januar 2014

Suffizienz - wie bitte? Annette Aumann Fachstelle nachhaltiges Bauen Swissbau, 24. Januar 2014 Suffizienz - wie bitte? Annette Aumann Fachstelle nachhaltiges Bauen Swissbau, 24. Januar 2014 Das der 4000 stadteigene Bauten sind unser Wirkungsfeld 350 Mio Franken verbauen wir pro Jahr für unsere Kundschaft

Mehr

ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden

ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden ENERGIEBILANZ der Stadt Vreden erstellt im Rahmen des integrierten Wärmenutzungskonzepts 21.08.2012 DFIC Dr. Fromme International Consulting Zweigertstr. 43, 45130 Essen, www.dfic.de, Tel.: (0) 201 / 878

Mehr

Energiepreise und Wärmewende Fachveranstaltung: 5 Jahre energetischer Umbau im Quartier Potsdam, 26. Januar 2017

Energiepreise und Wärmewende Fachveranstaltung: 5 Jahre energetischer Umbau im Quartier Potsdam, 26. Januar 2017 Energiepreise und Wärmewende Fachveranstaltung: 5 Jahre energetischer Umbau im Quartier Potsdam, 26. Januar 2017 Jens Hobohm Agenda 01 Dekarbonisierung: Was Paris bedeutet 02 Energieverbrauch und Preise

Mehr

Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz

Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz Matthias Nabholz, Dipl. Natw. ETH Leiter

Mehr

Ergebnisse der evm Wärmemarktanalyse für Koblenz. Ulrich Elsenberger, Fachbereichsleiter, Energieversorgung Mittelrhein AG

Ergebnisse der evm Wärmemarktanalyse für Koblenz. Ulrich Elsenberger, Fachbereichsleiter, Energieversorgung Mittelrhein AG Ergebnisse der evm Wärmemarktanalyse für Koblenz Ulrich Elsenberger, Fachbereichsleiter, Energieversorgung Mittelrhein AG Betrachtetes Gebiet 370 verschiedene Städte und Gemeinden Unterscheidung in 58

Mehr

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft Abteilung III/2 (Stand 28. November 2017)

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft Abteilung III/2 (Stand 28. November 2017) Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft Abteilung III/2 (Stand 28. November 2017) Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung bis zum energetischen

Mehr

ENERGIESTRATEGIE 2020 ZWISCHENSTAND STATISTISCHE WERTE (STAND ENDE 2015)

ENERGIESTRATEGIE 2020 ZWISCHENSTAND STATISTISCHE WERTE (STAND ENDE 2015) 1 ENERGIESTRATEGIE 2020 ZWISCHENSTAND STATISTISCHE WERTE (STAND ENDE 2015) 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung... 3 1. Zielsetzung der Energiestrategie 2020... 3 2. Methodik der Erfolgskontrolle...

Mehr

DEKARBONISIERUNG DER INDUSTRIE

DEKARBONISIERUNG DER INDUSTRIE DEKARBONISIERUNG DER INDUSTRIE MITHILFE ELEKTRISCHER ENERGIE? 14.02.2018 Christoph Sejkora Einleitung Dienstleistungsstudie Renewables 4 Industry Dekarbonisierung der Industrie Energieautonomie in Österreich

Mehr

Energie- und Treibhausgas-Bilanzen Braunschweig 2008 Kurzfassung

Energie- und Treibhausgas-Bilanzen Braunschweig 2008 Kurzfassung Energie- und Treibhausgas-Bilanzen Braunschweig 2008 Kurzfassung Verfasser: GEO-NET Umweltconsulting GmbH Große Pfahlstraße 5a 30161 Hannover Hannover, Juli 2010 Einleitung Ausgangspunkt für die vorliegende

Mehr

SMART ENERGY WORKSHOP KONSTANZ 2015 ENERGIEBEDARF DER REGION KONSTANZ

SMART ENERGY WORKSHOP KONSTANZ 2015 ENERGIEBEDARF DER REGION KONSTANZ SMART ENERGY WORKSHOP KONSTANZ 2015 ENERGIEBEDARF DER REGION KONSTANZ SVEN SIMON, MARKUS SZAGUHN HTWG KONSTANZ, KOMPETENZZENTRUM ENERGIEWENDE REGION KONSTANZ ZIELSETZUNG ENERGIEWENDEBERICHT Status Quo

Mehr

Energie Pädagogische Hochschule Linz. Dr. Gerhard Dell

Energie Pädagogische Hochschule Linz. Dr. Gerhard Dell Energie Pädagogische Hochschule Linz 2. Februar 211 Dr. Gerhard Dell Energiebeauftragter des Landes OÖ GF O.Ö. Energiesparverband Ziele Energieeffizienz Erneuerbare Energieträger Neue Technologien O.Ö.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.04.2024 1 Hauptnutzung / Straße Mattentwiete 6 PLZ Ort 20457 Hamburg teil Baujahr ganzes 1955 (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 2003 Baujahr Klimaanlage

Mehr

Vorstellung Kennwertberechnung und Handreichung

Vorstellung Kennwertberechnung und Handreichung Vorstellung Kennwertberechnung und Hinweise zur Bearbeitung Dateneingabe für das Bestandsgebäude Dateneingabe für das geplante Vorhaben Berechnung Kennwerte 2 Hinweise zur Bearbeitung 3 Version und Dateneingabe

Mehr

Musterbeispiel Energieeffiziente Produkte & Systemlösungen: Dämmmaterial

Musterbeispiel Energieeffiziente Produkte & Systemlösungen: Dämmmaterial Musterbeispiel Energieeffiziente Produkte & Systemlösungen: Dämmmaterial Kostengünstige Wärmedämmung für Ein- und Zweifamilienhaus-Sanierungen Das vorliegende Musterbeispiel dient ausschließlich zur Illustration

Mehr

Trendreport Energie Teil 1

Trendreport Energie Teil 1 Heizenergieverbrauch in Deutschland: Stand und Entwicklung In privaten Haushalten macht der Energieverbrauch für das Wohnen, insbesondere für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser mit über 80 Prozent

Mehr

Umweltwirkungen von Heizungssystemen

Umweltwirkungen von Heizungssystemen Umweltwirkungen von Heizungssystemen Jens Schuberth Umweltbundesamt FG I 2.4 Energieeffizienz Berlin, 21.10.11 Jens Schuberth, UBA I 2.4 Erzbistum Berlin: 3. Informationsveranstaltung Energieeinsparung

Mehr

Energiestrategie 2025 des Landes Steiermark. Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek

Energiestrategie 2025 des Landes Steiermark. Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek Energiestrategie 2025 des Landes Steiermark Endenergiebilanz Steiermark 2010 erneuerbar (ohne Ablauge) 23,73% 12,36% Sonstige Erneuerbare ohne Ablauge 1,13% Strom erneuerbar 0,24% Strom fossil Fernwärme

Mehr

Wärmekonzept Meddingheide II

Wärmekonzept Meddingheide II Wärmekonzept Meddingheide II Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen, 06.02.2019 Quelle: Shutterstock, Vororthaeuser_shutterstock_425561287_RikoBest Neubaugebiet Meddingheide II Städtebaulicher Entwurf

Mehr

Ein Sanierungsfahrplan am Beispiel der Gebäudestudie Thüringen. 03/04/2014 Dr. Andreas Hermelink

Ein Sanierungsfahrplan am Beispiel der Gebäudestudie Thüringen. 03/04/2014 Dr. Andreas Hermelink Ein Sanierungsfahrplan am Beispiel der Gebäudestudie Thüringen 03/04/2014 Dr. Andreas Hermelink Übersicht > Ist-Zustand und Kennwerte der Gebäude > Handlungsempfehlungen zur Doppelstrategie: Energieeffizienz

Mehr

Die zukünftige Schweizerische Stromversorgung: Ausgangslage und Grundlagen

Die zukünftige Schweizerische Stromversorgung: Ausgangslage und Grundlagen Forum Energie Zürich Die zukünftige Schweizerische Stromversorgung: Ausgangslage und Grundlagen Dr. Thomas Bürki, Thomas Bürki GmbH, Benglen Darum geht s heute wo stehen wir? wer braucht wieviel Strom?

Mehr

Entwicklung eines neuen Berechnungsverfahrens für Endenergieaufbringung und Endenergiebedarf in Wohngebäuden

Entwicklung eines neuen Berechnungsverfahrens für Endenergieaufbringung und Endenergiebedarf in Wohngebäuden Entwicklung eines neuen Berechnungsverfahrens für Endenergieaufbringung und Endenergiebedarf in Wohngebäuden Claudia Enzi Expertenforum Emissionsdatenmanagement 6. Juni 2013 Inhalt Einleitung Konzeptives

Mehr

Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien

Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Wärmeversorgung der Region Brandenburg- Berlin auf Basis Erneuerbarer Energien Jochen Twele Brandenburg + Berlin = 100 % Erneuerbar Aus Visionen Wirklichkeit machen Cottbus, 20.04.2012 Wärmeverbrauch der

Mehr

Musterbeispiel Smart City - Fit4SET

Musterbeispiel Smart City - Fit4SET Musterbeispiel Smart City - Fit4SET Das vorliegende Musterbeispiel dient ausschließlich zur Illustration der Anwendung des Leitfadens "Ermittlung der THG Emissionsreduktion im Rahmen der Einreichung von

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

PASS. Energiepass. Wohngebäude GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS. Energie am grénge Beräich

PASS. Energiepass. Wohngebäude GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS. Energie am grénge Beräich PASS Energiepass Wohngebäude Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS PASS Energiepass 3 Was ist der Energiepass? Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz

Mehr

DIV / Abteilung Energie. Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf

DIV / Abteilung Energie. Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf DIV / Abteilung Energie Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf Programm Minuten Auftrag, Konzept, Ziele, Schwerpunkte Kaspar Schläpfer 15 und volkswirtschaftliche Effekte

Mehr

Wege zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand bis zum Jahr 2050

Wege zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand bis zum Jahr 2050 Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Wege zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand bis zum Jahr 2050 P. Hansen, P. Markewitz, W. Kuckshinrichs, J.-Fr. Hake Institut für Energie- und Klimaforschung Systemforschung

Mehr

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft 2015

Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft 2015 Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft Abteilung III/2 (Stand November 2016) www.bmwfw.gv.at Allgemeiner Überblick Die folgenden Darstellungen zeigen die Entwicklung von der Energieaufbringung bis

Mehr

Themenfrühstück Energieflüsse in Bürogebäuden - Ergebnisse ÖGUT, 20. Mai 2015 Eine Studie im Auftrag der MA 20 Energieplanung

Themenfrühstück Energieflüsse in Bürogebäuden - Ergebnisse ÖGUT, 20. Mai 2015 Eine Studie im Auftrag der MA 20 Energieplanung Themenfrühstück Energieflüsse in Bürogebäuden - Ergebnisse ÖGUT, 20. Mai 2015 Eine Studie im Auftrag der MA 20 Energieplanung Ziele Erhebung eingesetzte Energieträger Darstellung der Ist-Energieverbräuche

Mehr

Energetische Quartierssanierungen Wettersbach Durlach-Aue Knielingen

Energetische Quartierssanierungen Wettersbach Durlach-Aue Knielingen Energetische Quartierssanierungen Wettersbach Durlach-Aue Knielingen Szenarien und Ergebnisse Netzwerktreffen Sanierungsmanager Baden-Württemberg, Stuttgart -1- Wettersbach Dirk Vogeley Bernd Gewiese Christian

Mehr

Wissenschaftliche Begleitforschung zur Erarbeitung einer Energieeffizienz-Strategie Gebäude. Gebäude-Allianz Bündnistreffen 14.

Wissenschaftliche Begleitforschung zur Erarbeitung einer Energieeffizienz-Strategie Gebäude. Gebäude-Allianz Bündnistreffen 14. Wissenschaftliche Begleitforschung zur Erarbeitung einer Energieeffizienz-Strategie Gebäude Gebäude-Allianz Bündnistreffen 14. Januar 2016 Agenda 01 Aufgabenstellung der Begleitforschung zur Energieeffizienzstrategie

Mehr

Wärmezukunft 2050: Wie kann die Dekarbonisierung des österreichischen Gebäudesektors gelingen

Wärmezukunft 2050: Wie kann die Dekarbonisierung des österreichischen Gebäudesektors gelingen Wärmezukunft 25: Wie kann die Dekarbonisierung des österreichischen Gebäudesektors gelingen Dr. Andreas Müller Umwelttechnologie-Netzwerktreffen 15. März 218, BMNT, Wien TU Wien - Energy Economics Group

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare

Mehr

Auftaktveranstaltung Energiekonzept Kappel

Auftaktveranstaltung Energiekonzept Kappel Auftaktveranstaltung Energiekonzept Kappel Gemeindesaal Kappel, 8. März 2016 Dr. Susanne Baumgartner Susanne Hettich Stabsstelle Energiedienstleistungen Ablauf der Veranstaltung Zeit Programmpunkt 18:45

Mehr

THERMISCHE NETZE FÜR EINE ERNEUERBARE ENERGIEVERSORGUNG

THERMISCHE NETZE FÜR EINE ERNEUERBARE ENERGIEVERSORGUNG FERNWÄRME IN KÜRZE THERMISCHE NETZE FÜR EINE ERNEUERBARE ENERGIEVERSORGUNG FERNWÄRME UND FERNKÄLTE Neben Fernwärmenetzen existieren auch Fernkältenetze deshalb verwendet man heute den allgemeineren Begriff

Mehr

Energiezukunft Oberösterreich 2030 Potentiale & Szenarien

Energiezukunft Oberösterreich 2030 Potentiale & Szenarien - 1 - Energiezukunft Oberösterreich 2030 Potentiale & Szenarien Potentiale - Elektrische Energie Im Bereich Strom ist in absoluten Zahlen die Wasserkraft und im speziellen die Großwasserkraft die weitaus

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Seeg Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische und thermische

Mehr

Wirtschaftlichkeit von Power-to-Gas durch Kombination verschiedener Anwendungsfelder

Wirtschaftlichkeit von Power-to-Gas durch Kombination verschiedener Anwendungsfelder Wirtschaftlichkeit von Power-to-Gas durch Kombination verschiedener Anwendungsfelder 14. Symposium Energieinnovation Graz Andreas Zauner, MSc Dr. Robert Tichler Dr. Gerda Reiter Dr. Sebastian Goers Graz,

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.12.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises MFH Sternenberg

Mehr