WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER UNTERLAGE ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN. Anlage 6. Raumwiderstandsanalyse (RWA) Netzanbindung

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1 WASSESPEICHEKAFTWEK SCHMALWASSE UNTELAGE ZUM AUMODNUNGSVEFAHEN Anlage 6 aumwiderstandsanalyse (WA) Netzanbindung Stand: September 2012, überarbeitete Fassung vom April 2013

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung und Gegenstand der aumwiderstandsanalyse (WA) 1 2 Methodik der aumwiderstandsanalyse 1 3 Durchführung und Ergebnisse der aumwiderstandsanalyse Projektbezogene Definition des Untersuchungsraumes Erfassung und Analyse der entscheidungserheblichen Sachverhalte Ermittlung von Bereichen besonderen Konfliktpotenzials Ergebnis der aumwiderstandsanalyse Bereiche besonderen Konfliktpotenzials Besonders relevante Bündelungsoptionen elativ konfliktarme Korridore 13 4 Ableitung des Antragskorridors Grundsätze zur Ableitung des Antragskorridors Beschreibung des Antragskorridors Abschnittsbildung Variantendefinition (Freileitung) Segmentierung Abschnittsbeschreibung Freileitung Erdkabel Konsequenzen für die Untersuchungsraumabgrenzung der UVS 23 Anhang 24 Vertiefende Vorprüfung Bündelungsoption im Abschnitt 5 24 Tabellenverzeichnis Tab. 3-1: Identifikation entscheidungserheblicher Sachverhalte 5 Tab. 3-2: Identifikation entscheidungserheblicher Vorbelastungen / Bündelungsmöglichkeiten 7 Tab. 3-3: Definition von aumwiderstandsklassen 7 Tab. 3-4: Zuordnung der Sachverhalte zu aumwiderstandsklassen 8 Inhalt - Seite I

3 Kartenverzeichnis Plan-Nr. TWS B-OV-WA-1- Titel Maßstab 1: -100 Bestand: Menschen Bestand: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Bestand: Boden Bestand: Wasser Bestand: Landschaft Bestand: Kultur- und sonstige Sachgüter aumwiderstand / Antragskorridor Antragskorridor / Luftbildübersicht Hinweis: Die im folgenden Text verwendeten Abkürzungen werden soweit nicht direkt erklärt über das Abkürzungsverzeichnis im Teil 1 der Antragsunterlagen erläutert. Ein Literatur- und Quellenverzeichnis befindet sich ebenfalls in Teil 1. Inhalt - Seite II

4 1 Veranlassung und Gegenstand der aumwiderstandsanalyse (WA) Zur Beurteilung der Netzanschlussmöglichkeiten für das geplante Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser (TWS, Vorhabensbeschreibung s. Teil 1 Kapitel 5 und 6 der Antragsunterlagen) wurde in der Anlage 5 der Antragsunterlagen eine Projektraumanalyse (PA) durchgeführt. Als Ergebnis der PA konnte ein Vorzugsgrobkorridor für die Freileitung sowie ein Grobkorridor für eine Erdkabelführung im Thüringer Wald ermittelt werden. Weiterhin war es durch die PA möglich, eine begründete Verkleinerung des in der Antragskonferenz festgelegten Basis-Untersuchungsraumes vorzunehmen (vgl. Anlage 5, Karte 240 der Antragsunterlagen). Mittels der aumwiderstandsanalyse (WA) wird der Antragskorridor der Netzanbindung innerhalb dieses verkleinerten Untersuchungsraumes (= Untersuchungsraum WA) ermittelt, wobei insbesondere die in der PA hergeleiteten Grobkorridore den Ausgangspunkt für die vertiefenden Untersuchungen der WA darstellen. 2 Methodik der aumwiderstandsanalyse Die Methodik der WA führt die Methodik der PA fort, jedoch in einem größeren Maßstab und mit einer größeren Untersuchungstiefe. Zur Ermittlung der Sachverhalte, die im Sinne einer wirksamen und frühzeitigen Umweltvorsorge sowie aus raumordnerischen Gründen zu beachten sind, sowie der Sachverhalte, die einer späteren Projektzulassung entgegen stehen können, ist es - wie bereits in der PA auch in der WA noch nicht erforderlich, den gesamten Untersuchungsraum mit einer Untersuchungstiefe zu betrachten, wie sie innerhalb eines aumordnungsverfahrens angelegt wird. Vielmehr lassen sich Bereiche, die ein sehr hohes Konfliktpotenzial aufweisen und deshalb von der Planung nicht berührt werden sollten, über eine Auswahl der zulassungsrelevanten bzw. besonders abwägungsrelevanten Sachverhalte, die aus vorhandenen Daten abgeleitet werden können, frühzeitig ermitteln. Erfasst und analysiert werden in der WA innerhalb des definierten Untersuchungsraumes solche Sachverhalte, die zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale beitragen, hierbei geht die Betrachtungstiefe deutlich über die in der PA berücksichtigten Sachverhalte hinaus. Grundsätzlich handelt es sich aber weiterhin um Bereiche mit besonderer umwelt- und naturschutzfachlicher Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit. Darüber hinaus werden Bereiche mit besonderer raumordnerischer Zielsetzung berücksichtigt, die eine Trassenführung erschweren können. Die Erfassung basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten und Informationen. Sinnvollerweise werden nur solche Daten herangezogen, die eine flächendeckende Aussage zum gesamten Untersuchungsraum ermöglichen, da andernfalls keine flächendeckende Ermittlung Seite 1

5 des räumlichen Konfliktpotenzials möglich ist. Eine Differenzierung des aumes ist nur dann vollständig möglich und belastbar, wenn keine Informationsdefizite vorliegen. Für die WA kommen somit unter besonderer Berücksichtigung der Projektwirkungen folgende Informationsquellen in Betracht, die bereits in der PA maßgeblich waren: ATKIS-Daten, aumordnungskataster, egionalplanung, Naturschutzrechtliches Schutzgebietssystem (Natura 2000, Naturschutzgebiete, Nationalparks etc.), Biotopverbundinformationen (z. B. Vogelzugbahnen) und herausragende Kulturdenkmale inkl. ihrer Umgebungsschutzzonen. Darüber hinaus werden in der WA folgende Daten zusätzlich einbezogen: Umwelt- und Landschaftsinformationssysteme (z. B. Digitales Landschaftsmodell ATKIS DLM 25), Siedlungsnahe Freiräume (200 m Abstandszone zu Wohnsiedlungsflächen und sensiblen Einrichtungen), Waldfunktionskartierung (Wälder mit besonderen Funktionen), Offenland, Wald- und Dorfbiotopkartierung (geschützte Biotope nach 30 BNatSchG bzw. 18 ThürNatG, Wälder mit Schutzwaldcharakter), Geotope und Geologische Naturdenkmale, Naturschutzrechtliches Schutzgebietssystem (flächenhaft kleinere Schutzgebiete wie Flächennaturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile), Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung unter Berücksichtigung der speziellen Ausweisungsaspekte der egionalplanung und Unzerschnittene verkehrsarme bzw. störungsarme äume der Fach- bzw. egionalplanung. Da es das Ziel der WA ist, das räumliche Konfliktpotenzial vertiefend zu ermitteln und Konfliktbereiche höchster Intensität zu identifizieren, um diese über die Definition eines Antragskorridor gezielt zu meiden, werden vor allem Bereiche betrachtet, die bei einer Beeinträchtigung durch das Vorhaben zu erheblichen isiken für die Zulassung des Vorhabens führen können. Folgende Kriterien werden hierzu herangezogen: Bereiche weisen einen hohen gesetzlichen Schutzstatus auf, der mit hohen isiken für die Projektzulassung verbunden ist (z. B. ausgewiesene Wohnsiedlungsflächen mit Umge- Seite 2

6 bungspuffern in Anlehnung an die 26. BImSchV und unter Beachtung des Vermeidungsgrundsatzes nach 50 BImSchG, Natura 2000-Gebiete), Bereiche sind als Vorranggebiete für aumnutzungen innerhalb der egionalplanung ausgewiesen, die mit der geplanten Nutzung ggf. nur über ein Zielabweichungsverfahren zu vereinbaren sind, Bereiche weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkfaktoren auf (z. B. Anfluggefährdung in Vogelzugbahnen) und Bereiche stehen aufgrund ihrer aktuellen oder geplanten Nutzung offensichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung (z. B. Windenergieflächen). Die Bereiche, für welche die obigen Kriterien zutreffen, müssen zudem eine planungsrelevante Größe aufweisen. Der Bearbeitungsmaßstab beträgt für die WA 1:25.000, der Darstellungsmaßstab 1: Eine Veranschaulichung der berücksichtigten Inhalte erfolgt im Schutzgutbezug des UVPG jeweils im durch die PA definierten Untersuchungsraum der WA in den Karten: Bestand: Menschen Bestand: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Bestand: Boden Bestand: Wasser Bestand: Landschaft -150 Bestand: Kultur- und sonstige Sachgüter Die Schutzgüter Klima und Luft (nach UVPG) sind für die Aufgabenstellung nachrangig relevant, da die Freileitung im Offenland verlaufen kann und angestrebt ist, das Erdkabel nahezu ausschließlich in bestehenden Wegen zu verlegen, so dass keine raumbedeutsamen Auswirkungen für die beiden Schutzgüter entstehen werden. Entsprechend werden keine Sachverhalte der beiden Schutzgüter in die Analyse einbezogen. In der WA wird ein gesamtplanerischer Ansatz verfolgt. Das heißt, nicht nur Sachverhalte, die gemäß UVPG zu beurteilen sind, werden herangezogen. Vielmehr werden auch diejenigen Flächen berücksichtigt, die aufgrund ihrer Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (z. B. Tagebauflächen) bzw. die aus wichtigen raumordnerischen Gründen relevant werden. Um die Zulassungsrelevanz bzw. Abwägungsrelevanz der einbezogenen Sachverhalte und somit die Konfliktdichte angemessen zu berücksichtigen, erfolgt eine Einordnung der Sachverhalte in sogenannte aumwiderstandsklassen. Die aumwiderstandklasse ist dabei nicht im Sinne einer Wertstufe zu verstehen, sondern im Sinne der Darstellung des Konfliktpotenzials bzw. der Zulassungsrisiken innerhalb des Untersuchungsraumes der WA. Seite 3

7 Als Ergebnis der Analyseschritte der WA erfolgt in der Karte 160 eine Veranschaulichung von Bereichen, die ein sehr hohes Konfliktpotenzial (mit unmittelbarer Zulassungsrelevanz) und solchen, die ein hohes Konfliktpotenzial (mit besonderer Abwägungsrelevanz) aufweisen. Außerdem wird in Karte 160 in verbleibenden relativ konfliktarmen Bereichen und unter Berücksichtigung von Vorbelastungen und Bündelungen ein Antragskorridor der Netzanbindung ermittelt, der zusammen mit einem beidseitigen 500 m Puffer, den Basis-Untersuchungsraum der UVS definiert. Gleichzeitig erfolgen zu diesem Zeitpunkt für den Antragskorridor auch Definitionen der Abschnittsbildung sowie von Varianten innerhalb des Freileitungsabschnittes (zwischen Anfangsund Endpunkt des Antragskorridors über die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Freileitungsabschnitte). Innerhalb des Antragskorridors wird zudem eine potenzielle Trassenachse dargestellt, die bereits auf Grundlage der vorhandenen Daten weitgehend technisch und umweltseitig optimiert ist, und eine Segmentierung in km-abschnitten eingeführt. Die Darstellungen der Karte 160 erfolgen auf topografischer Grundlage. Nachrichtlich erfolgt die Veranschaulichung von Antragskorridor, potenzieller Trassenachse inkl. Segmentierung und Abschnittsbildung auch auf Luftbildgrundlage unter Einblendung der Gemeindegrenzen in Karte Durchführung und Ergebnisse der aumwiderstandsanalyse 3.1 Projektbezogene Definition des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum der WA resultiert aus dem Ergebnis der PA zur Netzanbindung (Anlage 5, Karte 240 der Antragsunterlagen) und wurde mit dem TLVwA abgestimmt. 3.2 Erfassung und Analyse der entscheidungserheblichen Sachverhalte Datenrecherche Zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Sachverhalte wurden folgende Institutionen über eine Datenrechercheabfrage zur PA eingebunden: Thüringer Landesverwaltungsamt Thüringer Forstverwaltung Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Seite 4

8 Weiterhin wurden Daten der Thüringer Vermessungsverwaltung (ATKIS, ATKIS DLM 25) einbezogen. Bei der Auswertung der übermittelten Daten wurde besonders darauf geachtet, dass die jeweiligen Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt für den gesamten Planungsraum flächendeckend und in vergleichbarer Art und Weise vorliegen. Entscheidungserhebliche Sachverhalte Gemäß den methodisch aufgezeigten Vorgaben werden für den Untersuchungsraum der WA die in der Tab. 3-1 aufgeführten Sachverhalte zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale einbezogen und kartografisch dargestellt: Tab. 3-1: Identifikation entscheidungserheblicher Sachverhalte Schutzgut / Nutzung / Informationen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden Wasser Sachverhalt Wohnsiedlungsflächen und sensible Einrichtungen* mit Abstandspuffern von 125 m (Basis: 26. BImSchV / 50 BImSchG / Hinweis der UIB Landkreis Gotha zur Antragskonferenz) und 200 m (siedlungsnahe Freiflächen) Siedlungsfreiflächen** Wälder mit Immissionsschutz-, Sichtschutz-, Lärmschutz- und Erholungsfunktion Flächenhafte naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Biotope Vogelzugbahnen gemäß Vogelzugkarte Avifaunistisch bedeutsame Gebiete gemäß Vogelzugkarte Unzerschnittene verkehrsarme äume (UZV) Wälder mit Schutzwaldcharakter Wälder mit historischer Waldbewirtschaftung Geotope und Geologische Naturdenkmale Wälder mit Bodenschutzfunktion Wasserschutzgebiete (ohne Schutzzonen der TS Schmalwasser, die als Voraussetzung der Vorhabensverwirklichung zwingend aufgehoben werden müssen) Wälder mit Flussuferschutzfunktion Datenquellen ATKIS DLM 25 Daten der Thüringer Forstverwaltung Daten des TLVwA / des amtlichen Naturschutzes Daten der Thüringer Forstverwaltung Daten des TLUG Daten der Thüringer Forstverwaltung Daten des TLVwA Daten der Thüringer Forstverwaltung Landschaft Wald in waldarmen Gebieten Daten der Thüringer Forstverwaltung Kulturgüter Umgebungsschutzbereiche um Daten des TLDA Seite 5

9 Schutzgut / Nutzung / Informationen Flächen, die für das Projekt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen egionalplanung Sachverhalt Kulturdenkmale Wissenschaftliche forstliche Versuchsflächen Forstliche Saatgutbestände Hochproduktive Wälder Nutzungen Militärische Liegenschaften Windenergieanlagen mit 300 m Puffer Sonstige Siedlungsflächen Abgrabung Flughafen Gewerbegebiete Verbindliche Vorgaben der egionalplanung Vorranggebiete (V)*** Vorbehaltsgebiete (VB)*** sowie unzerschnittene störungsarme äume Datenquellen Daten der Thüringer Forstverwaltung ATKIS DLM 25 / OK egionalplan Mittelthüringen egionalplan Mittelthüringen * Unter Wohnsiedlungsflächen und sensiblen Einrichtungen werden folgende Objektarten aus ATKIS DLM 25 aus Vorsorgegesichtspunkten gefasst: Wohnbaufläche Fläche gemischter Nutzung Gebäude: Schule, Krankenhaus, Jugendherberge, Sanatorium, Gebäude für Gesundheit und Soziales Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung im Gelände findet im ahmen der WA nicht statt! ** Unter Siedlungsfreiflächen werden folgende Objektarten des ATKIS DLM 25 aus Vorsorgegesichtspunkten gefasst: Sportanlage / Freizeitanlage, Freilichttheater / Freilichtmuseum Friedhof Stadion / Sportplatz, Schießanlage, Schwimmbad, Freibad Freizeitpark, Grünanlage, Campingplatz, Golfplatz *** Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung decken weite Flächen des unbewaldeten Untersuchungsraumes der WA ab, die nicht von anderen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten bzw. von Siedlungsflächen eingenommen werden. Durch die geringe Flächeninanspruchnahme der Maststandorte sowie durch das Bestreben, die Masten möglichst nahe an bestehenden Zuwegungen zu errichten, werden sich nur sehr geringe, kleinräumige Konflikte mit der landwirtschaftlichen Bodennutzung ergeben, die für die Ermittlung des Antragskorridors nicht von elevanz sind. Entsprechend werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung bei der nachfolgenden Konfliktermittlung nicht mit herangezogen. Zur Erfassung raumbedeutsamer Vorbelastungen sowie zur Identifikation möglicher Bündelungsabschnitte werden die Informationen nach Tab. 3-2 einbezogen: Seite 6

10 Tab. 3-2: Identifikation entscheidungserheblicher Vorbelastungen / Bündelungsmöglichkeiten Nutzung Sachverhalt Datenquellen Anlagen mit Vorbelastungswirkung / Bündelungsoption Geplante Straßenbaumaßnahmen Nutzungen Bahnhauptstrecken Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) Hoch- / Höchstspannungsleitungen Nutzung Trassenfreihaltung Straße ATKIS DLM 25 egionalplan Mittelthüringen OK egionalplan Mittelthüringen 3.3 Ermittlung von Bereichen besonderen Konfliktpotenzials Um eine Differenzierung der einbezogenen entscheidungsrelevanten Sachverhalte in unmittelbar zulassungsrelevante Sachverhalte (sehr hohes Konfliktpotenzial) und besonders abwägungsrelevante Sachverhalte (hohes Konfliktpotenzial) sowie in Bereiche, die nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, zu erlangen und diese Unterscheidung auch kartografisch (in Karte 160) veranschaulichen zu können, erfolgt in Tab. 3-3 eine Zuordnung der Einzelsachverhalte zu den zwei aumwiderstandsklassen. Tab. 3-3: aumwiderstandsklasse I sehr hoch II hoch Definition von aumwiderstandsklassen Definition Sachverhalt, der durch vorhabensbedingte Beeinträchtigung erhebliche Umweltauswirkungen erwarten lässt und der sich zulassungshemmend auswirken kann. D. h., es ist ein Sachverhalt betroffen, der einer Zulassung des Vorhabens entgegen stehen kann, und sich i. d.. auf eine rechtlich verbindliche Schutznorm gründet und erhebliche, für das Vorhaben sprechende Gründe erfordert (z. T. Befreiung bzw. Ausnahme- oder Abweichungsverfahren erforderlich).. Sachverhalt, der durch vorhabensbedingte Beeinträchtigung ebenfalls zu erheblichen Umweltauswirkungen führen kann und der im ahmen der Abwägung entscheidungserheblich ist. D. h., es ist ein Sachverhalt betroffen, der sich aus gesetzlichen oder untergesetzlichen Normen oder gutachtlichen, umweltqualitätszielorientierten Bewertungen begründet. Im Folgenden erfolgt die Zuordnung der Einzelsachverhalte zu den beiden definierten aumwiderstandsklassen. Bei der kartografischen Veranschaulichung in Karte 160 ist zu beachten, dass eine Schraffurdarstellung insbesondere dann erfolgt, wenn es sich um amtlicherseits eher schematisch, d. h. nicht flächenscharf abgegrenzte Sachverhalte handelt (z. B. Vogelzugbahnen) oder um Sachverhalte mit großflächigen Ausweisungen, die somit nur wenig zur aumdifferenzierung beitragen können (z. B. LSG, Naturpark, UZS, UZV, VB Tourismus und Erholung. In der letzten Spalte der folgenden Tab. 3-4 werden die Grundlagen kurz aufgeführt, auf denen die eingestuften Sachverhalte basieren. Seite 7

11 Abkürzungen: G unmittelbare (unter-)gesetzliche Grundlage (Gesetze, Verordnungen, z. B. BNatSchG, BauNVO) verbindliche Vorgaben / Ziele der aumordnung / Landesplanung sowie der forstlichen ahmenplanung (z. B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Wälder mit besonderer Bedeutung der Waldfunktionskartierung) A Amtliche Fachbewertung (z. B. OBK, ATKIS DLM) F Fachgutachtliche Bewertung durch den Verfasser dieses Gutachtens Tab. 3-4: Zuordnung der Sachverhalte zu aumwiderstandsklassen aumwiderstandsklasse I - sehr hoch / unmittelbar zulassungsrelevante Sachverhalte Flächige Darstellung Schutzgut Sachverhalt Grundlage Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Wohnsiedlungsflächen im Sinne von Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbebauung im Außenbereich, Wochenendhausgebiete Basis: ATKIS DLM 25 Sensible Einrichtungen, z. B. Krankenhäuser, Kliniken, Seniorenheime, Pflegeheime, Schulen, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Kitas, Kinderhorte, Kinderspielplätze Basis: ATKIS DLM 25 Nahes Wohnumfeld (26. BImSchV i. V. m. 50 BImSchG) um Wohnsiedlungsflächen und sensible Einrichtungen (125 m Puffer) Natura 2000-Gebiete ( 32 BNatSchG) Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG) Naturdenkmale / Flächennaturdenkmale ( 28 BNatSchG) Geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG) Geschützte Wald- und Gehölzbiotope ( 30 BNatSchG / 18 ThürNatG) Avifaunistisch bedeutsame Gebiete gemäß Vogelzugkarte Vorranggebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Lebensräume für Pflanzen und Tiere) Boden Geotope und Geologische Naturdenkmale A / G Wasser Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vorranggebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Boden) Wasserschutzgebiete - Zone I und II (ohne Schutzzonen der TS Schmalwasser, die als Voraussetzung der Vorhabensverwirklichung zwingend aufgehoben werden müssen) Vorranggebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Wasser) Vorranggebiete Hochwasserschutz Vorranggebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt erholungswirksame Kulturlandschaft) Vorranggebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Wald) Umgebungsschutzbereiche um Kulturerbestandorte (Drei Gleichen, Schloss Friedenstein) Unzerschnittene verkehrsarme äume G (A) G (A) G (A) G G G G G A (G) G G / / A Schraffurdarstellung Landschaft Unzerschnittene störungsarme äume A Seite 8

12 aumwiderstandsklasse II hoch / besonders abwägungsrelevante Sachverhalte Flächige Darstellung Schutzgut Parameter Grundlage Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Siedlungsnahe Freiräume / Bereiche wohnungsnaher Feierabenderholung (200 m Abstandszone zu Wohnsiedlungsflächen und sensiblen Einrichtungen Siedlungsfreiflächen, z. B. Grünflächen, Dauerkleingärten, Friedhöfe, Sport- und Freizeitanlagen Basis: ATKIS DLM 25 Campingplätze ATKIS DLM 25 Wald mit Immissionsschutzfunktion Waldfunktionskartierung Wald mit Lärmschutzfunktion - Waldfunktionskartierung Wald mit Sichtschutzfunktion - Waldfunktionskartierung Wald mit Erholungsfunktion Waldfunktionskartierung Geschützte Biotope ( 30 BNatSchG / 18 ThürNatG) ohne Wald- und Gehölzbiotope Wälder mit Schutzwaldcharakter (in Anlehnung an 9 ThürWaldG) Wälder mit historischer Waldbewirtschaftung Waldfunktionskartierung Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Lebensräume für Pflanzen und Tiere) Boden Wald mit Bodenschutzfunktion Waldfunktionskartierung Wasser Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Boden) Wasserschutzgebiete - Zone III (ohne Schutzzonen der TS Schmalwasser, die als Voraussetzung der Vorhabensverwirklichung zwingend aufgehoben werden müssen) Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Wasser) Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Wald mit Flussuferschutzfunktion Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt erholungswirksame Kulturlandschaft) Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Wald in waldarmen Gebieten Waldfunktionskartierung Umgebungsschutzbereiche um Kulturdenkmale ohne Kulturerbestandorte Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (Ausweisungsaspekt Wald) Wissenschaftliche Versuchsflächen Waldfunktionskartierung Forstliche Saatgutbestände Hochproduktive Wälder Waldfunktionskartierung F (A) G /A) G (A) G A (G) G G / A Schraffurdarstellung Menschen Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vogelzugbahnen gemäß Vogelzugkarte Landschaft Landschaftsschutzgebiete ( 24 BNatSchG) G Kultur- und sonstige Sachgüter Naturparke ( 25 BNatSchG) Bodendenkmale A (G) G G / A Seite 9

13 Flächen, die für das Vorhaben nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen Flächige Darstellung Schutzgut Parameter Grundlage Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit Kultur- und sonstige Sachgüter Vorranggebiete Großflächige Industrieanlagen Vorranggebiete regionale bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen Gewerbegebiete Basis: ATKIS DLM 25 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ohstoffe Vorranggebiet Windenergie (inkl. 300 m Puffer) Flächen mit Bergrechten (nur obertägige Gewinnung) Abgrabung Basis: ATKIS DLM 25 Flugplätze Basis: ATKIS DLM 25 Militärische Liegenschaften Basis: ATKIS DLM 25 G (A) A A A A 3.4 Ergebnis der aumwiderstandsanalyse Bereiche besonderen Konfliktpotenzials Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials Bereiche mit sehr hohem Konfliktpotenzial liegen dort, wo ein sehr hoher aumwiderstand ermittelt wird. Aus Gründen der Zulassungsfähigkeit ist daher angeraten, diese Bereiche soweit möglich zu umgehen, wenn geeignete Alternativlösungen zur Verfügung stehen. Großflächige und zusammenhängende Bereiche sehr hohen aumwiderstands befinden sich im südlichen Untersuchungsraum im Bereich des Thüringer Waldes sowie an den Siedlungsbändern an dessen Fuße. Weitere größere, aber isolierter liegende Bereiche befinden sich in den Bereichen Krahnberg Kriegberg nordwestlich Gotha, Großer Berlach und Alsberg nordöstlich Hörselgau, Boxberg südwestlich Gotha, Hörselaue und Leinakanal, Hirzberg Wannigsrod Petriroda und Truppenübungsplatz Ohrdruf. Soweit nicht in den bereits aufgeführten Bereichen enthalten oder an diese unmittelbar anschließend, tragen auch alle Ortslagen in den Wohnsiedlungsflächen und nahem Wohnumfeld zu den Bereichen sehr hohen aumwiderstands und somit sehr hohem Konfliktpotenzials bei. Bereiche mit besonderer iegelwirkung Besondere Bedeutung für die Zulassungsfähigkeit kommt Bereichen sehr hohen aumwiderstands zu, die im angestrebten möglichst direkten Nord-Süd-Verlauf der Netzanbindung quer Seite 10

14 verlaufen und somit eine geschlossene iegelwirkung entfalten. Solche iegel kommen durchgängig in folgenden Bereichen vor: Im zentral-südlichen Untersuchungsraum im Bereich des Thüringer Waldes inkl. des vorgelagerten Siedlungsbandes in Verbindung mit dem vorgelagerten iegel Siedlungsband Georgenthal Herrenhof Hohenkirchen entlang der Apfelstädt bis zum TÜP Ohrdruf; Für die aufgeführten äume gibt es keine Alternative. Sie müssen zwingend zur Vorhabensverwirklichung gequert werden. Innerhalb der sonstigen Bereiche können folgende weitere iegelwirkungen identifiziert werden, die jedoch nicht durchgängig in ihrem West-Ost-Verlauf die angestrebte Nord-Süd- Trassenführung queren: Krahnberg Kriegberg nordwestlich Gotha ausgehend vom Siedlungsgebiet der Stadt Gotha über den Großen Berlach und Alsberg nordöstlich Hörselgau, kleinräumig bis Fröttstädt reichend, Hörselaue, Boxberg und Leina und Leinakanal bis nahe Emleben reichend und Hirzberg Wannigsrod Kranichmoor bis Petriroda reichend. Der Antragskorridor sollte somit diese Teilriegel umgehen, soweit es sich nicht um kurze Querungslängen, z. B. bei linearen Strukturen handelt, die ggf. überspannt werden können, oder die vorhandenen Lücken gezielt nutzen. Bereiche hohen Konfliktpotenzials Bereiche hohen Konfliktpotenzials und aumwiderstands puffern die bereits beschriebenen Bereiche sehr hohen aumwiderstands überwiegend ab. Besonders zu erwähnen ist, dass alle Bereiche innerhalb des Thüringer Waldes, die keinen sehr hohen aumwiderstand aufweisen, in diese Kategorie fallen. Die ermittelten Bereiche sehr hohen und hohen Konfliktpotenzials decken sich im Übrigen mit den Ergebnissen der vorgezogenen Projektraumanalyse (PA), vgl. Anlage 5, Karte 230 der Antragsunterlagen Besonders relevante Bündelungsoptionen Besonders relevante Bündelungsoptionen (Nord-Süd-Verlauf) Bündelung mit vorhandenen Hoch- / Höchstspannungsleitungen Den günstigsten Bündelungsfall stellen Bündelungen mit bestehenden Höchst- und Hochspannungsleitungen im Nord-Süd-Verlauf dar, da hiermit Landschaftsbildbeeinträchtigungen Seite 11

15 erheblich minimiert werden können und auch unter aumordnungsaspekten solche Bündelungen anzustreben sind. Solche Verläufe sind in den folgenden Abschnitten außerhalb von Bereichen sehr hoher / hoher Konfliktpotenziale möglich: 110 kv-leitung Tambach-Dietharz Petriroda 110 kv-leitung Ohrdruf - Petriroda 110 kv-leitung Wechmar UW Gotha Süd (2 x 110 kv) Bündelung mit linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Bestand) Im raumordnerischen Bezug günstige Bündelungen mit vorhandenen weiteren linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur finden sich im Nord-Süd-Verlauf in den nachgenannten Abschnitten. Eine adäquate landschaftliche Vorbelastung ist hier jedoch nicht gegeben, so dass trotz raumordnerischer Bündelungswirkungen eine landschaftliche Zusatzbelastung verbleiben würde. Überregional bedeutsame Straßenverbindungen: B 247 Gotha - Ohrdruf egional bedeutsame Schienenverbindungen: Gotha Ohrdruf Gräfenroda (Ohratalbahn) stillgelegt, nicht elektrifiziert Bündelung mit geplanten linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur Schließlich können Bündelungswirkungen mit geplanten weiteren linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Trassenfreihaltungen Straße des egionalplanes) in den folgenden Nord-Süd-verlaufenden Abschnitten erreicht werden. Hier ergäben sich im raumordnerischen Bezug günstige Synergien, eine landschaftliche Zusatzbelastung verbliebe dennoch. B 247 Ortsumfahrung Schwabhausen (Trassenfreihaltung Straße Ziel) Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf (Trassenfreihaltung Straße Grundsatz) Sonstige ggf. kleinräumig aufgreifbare Bündelungsoptionen (West-Ost-Verlauf) Bündelung mit vorhandenen Hoch- / Höchstspannungsleitungen 110 kv-leitung Petriroda - Mühlberg 110 kv-leitung Waltershausen UW Gotha Süd Bündelung mit linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Bestand) Europäisch bedeutsame Straßenverbindungen: A 4 Eisenach Erfurt Seite 12

16 Überregional bedeutsame Straßenverbindungen: B 7 Eisenach Gotha Erfurt B 88 Waltershausen Gräfenroda (abschnittsweise) Europäisch bedeutsame Schienenverbindungen: Eisenach Erfurt (elektrifiziert) egional bedeutsame Schienenverbindungen: Gotha Waltershausen (Thüringerwaldbahn, elektrifiziert) elativ konfliktarme Korridore elativ konfliktarme Korridore Bei der Identifikation von relativ konfliktarmen Korridoren werden nur die auf der aumwiderstandskarte (Karte 160) flächenhaft dargestellten äume in die Betrachtung einbezogen. Dies erfolgt, da die schraffierten Bereiche sehr hohen und hohen aumwiderstands aus zweierlei Gründen nur sehr eingeschränkt zur aumdifferenzierung unter diesem Aspekt beitragen können. Zum Einen handelt es sich um sehr großräumig ausgewiesene oder definierte Bereiche (LSG, Naturpark, Vogelzugbahnen, VB Tourismus und Erholung, UZV, UZS), die somit wenig zu einer detaillierten räumlichen Differenzierung beitragen können. Zum Anderen handelt es sich um Bodendenkmalflächen, die zum Teil ebenfalls sehr großräumig abgegrenzt sind und in Bezug auf die tatsächlichen Auswirkungen der Netzanbindung (insbesondere kleinstflächige Inanspruchnahme durch Maststandorte bei der Freileitung) nur in Ausnahmefällen einen besonderen aumwiderstand für eine großräumige Trassenführung entfalten werden. Die somit ermittelten Bereiche, die keinen sehr hohen oder hohen aumwiderstand aufweisen, somit relativ konfliktarm sind und der grundsätzlichen Trassenverlaufsrichtung entsprechen, sind prädestiniert, mögliche Korridore und letztlich den Antragskorridor aufzunehmen (vgl. Karte 160). Solche Flächen finden sich im nördlichen Bereich zwischen Weingarten / Sonneborn und Aspach (Abschnitt 1). Hierbei wird auf eine Korridorausweisung westlich von Neufrankenroda wegen der dort flächenhaft vorhandenen Streuobstbestände sowie eines markanten Aussichtspunktes verzichtet. Nördlich von Aspach teilt sich der konfliktarme Korridor in einen westlichen (Abschnitt 2.1) und einen östlichen Korridor (Abschnitt 2.2) auf. Der westliche Korridorverlauf (Abschnitt 2.1) führt mit kurzen Unterbrechungen durch kleinräumige Bereiche höheren aumwiderstandes weiter östlich von Teutleben, Fröttstädt und Hörselgau bis zur Hörsel nördlich der A 4 nordöstlich von Wahlwinkel. Von dort ist ein weite- Seite 13

17 rer Verlauf über einen relativ konfliktarmen Korridor zum nachfolgend beschriebenen Abschnitt 3 entlang der Bahnlinie Eisenach Erfurt möglich. Der östliche Korridorverlauf (Abschnitt 2.2) verläuft zwischen Aspach und Trügleben nach Südosten in ichtung Sundhausen (hier trifft er auf den von Westen kommenden Abschnitt 2.1). Im Weiteren ist nur ein konfliktarmer Korridor (Abschnitt 3) mit einem Verlauf westlich an Sundhausen und Boilstädt vorbei bis zur A 4 südwestlich Uelleben zu erkennen. Hier erfolgt wiederum eine Splittung in einen westlichen (Abschnitt 4.1) und in einen östlichen Korridor (Abschnitt 4.2). Der westliche Korridor (Abschnitt 4.1) wird südlich der A 4 durch Bereiche hohen aumwiderstandes westlich von Emleben unterbrochen, so dass er erst südwestlich von Emleben und westlich sowie südlich von Petriroda weiter verläuft. Im Südosten von Petriroda vereinigt er sich wieder mit dem östlichen Korridor (Abschnitt 4.2). Der östliche Korridor (Abschnitt 4.2) verläuft nördlich der A 4 nach Osten und quert die A 4 nördlich von Schwabhausen, umgeht die Ortslage westlich in südlicher ichtung und den Windpark Schwabhausen, um südöstlich von Petriroda wieder mit dem westlichen Korridor (Abschnitt 4.1) zusammenzutreffen. Im weiteren Verlauf nach Süden (Abschnitt 5) ist im Bereich der erforderlichen Querung der Apfelstädt kein relativ konfliktarmer Korridor vorhanden. Erst südlich von Hohenkirchen ist wieder ein konfliktarmer Verlauf östlich parallel zur Siedlungskette Hohenkirchen Herrenhof bis westlich Nauenhof möglich. Ab Nauenhof ist keine relativ konfliktarme Führung mehr gegeben. Die ermittelten relativ konfliktarmen äume decken sich überwiegend mit den in der Projektraumanalyse (PA) ermittelten Grobkorridoren, vgl. Anlage 5, Karte 230 der Antragsunterlagen. Seite 14

18 4 Ableitung des Antragskorridors 4.1 Grundsätze zur Ableitung des Antragskorridors Die Ergebnisse der PA zur Netzanbindung (Anlage 5 der Antragsunterlagen) sowie der gegenständlichen WA stellen den Ausgangspunkt der weiteren Ableitung dar. Grundsätze für die Ableitung des Antragskorridors für das Erdkabel Die in der PA getroffene grundsätzliche Entscheidung, dass vom Energieableitungspunkt an der TS Schmalwasser bis zu einer Kabelübergangsanlage zwischen Herrenhof und Nauendorf eine Trassierung als Erdkabel bevorzugt auf bestehenden (Forst-)Wegen erfolgt, ist weiterhin gültig. Entsprechend ist der Antragskorridor für das Erdkabel unmittelbar vom Vorhandensein geeigneter (Forst-)Wege abhängig. Diese sind wie folgt gegeben: Ausgehend von der Kabelübergangsanlage zwischen Herrenhof und Nauendorf ist nur der Zufahrtsweg, der westlich von Nauendorf zum Steinbruch Gräfenhain führt, gut geeignet. Im Steinbruchumfeld muss kleinräumig eine Anknüpfung an die Steigerstraße erreicht werden. Die Steigerstraße bis zum Steigerhaus und in Weiterführung die Gräfenhainer Straße ist durch ihren Ausbauzustand, ihre Wegebreite sowie ihren Nord-Süd-Verlauf prädestiniert für eine Erdkabelverlegung im Sinne der Zielstellung. Erst kurz vor der Finsterbacher Schutzhütte (Finsterbacher Pirschhaus) ist ein Verlassen der Gräfenhainer Straße in westlicher ichtung zum Nordufer der TS Schmalwasser unabdingbar. Bereits östlich der TS Schmalwasser kann wiederum ein Forstweg aufgenommen werden, der entlang des Nordufers der TS bis zum Staudamm aufgenommen werden kann. Nach Querung des TS-Damms ist eine Weiterführung bis zur Höhe des Energieableitungspunktes auf der breiten, asphaltierten Betreiberstraße möglich. Die beschriebene Trassierung verläuft somit - bis auf wenige kleinräumige Abschnitte ausschließlich auf vorhandenen Wegen, die sowohl den Kabelgraben als auch Teile des Schutzstreifens in ihren vorhandenen Wegebreiten umfassen können. Hierdurch werden verbleibende Auswirkungen in einem Bereich mit durchwegs sehr hohen / hohen Konfliktpotenzial entscheidend minmierbar. Andere Alternativen für eine Erdkabelverlegung ohne eine Aufnahme des vorhandenen gut geeigneten Wegenetzes oder gar eine Freileitung würden ungleich höhere erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen. Grundsätze für die Ableitung des Antragskorridors für die Freileitung Folgende Grundsätze werden bei der Ableitung besonders beachtet: Der Korridor soll auf möglichst direktem Weg und in gestrecktem gradlinigem Verlauf die notwendigen Anschlusspunkte (Schaltanlage an der 380 kv-leitung Wahle - Seite 15

19 Mecklar / Kabelübergangsanlage zwischen Herrenhof und Nauendorf) miteinander verbinden. Dies ist sowohl aus technischer Sicht, als auch aufgrund des Zieles der Minimierung des Landschaftsverbrauches geboten. Da keine durchgehenden konfliktarmen äume vorhanden sind, wird es erforderlich, Bereiche mit höheren aumwiderständen zu queren bzw. zu tangieren. Hierbei wird vorrangig angestrebt, Querungen von äumen sehr hohen aumwiderstands zu meiden. Insbesondere in Bereichen, in denen Querungen von Bereichen sehr hohen oder hohen aumwiderstands wegen vorhandener iegeleffekte nicht vermieden werden können, aber auch in sonstigen Abschnitten, wird zur Minimierung der Eingriffe eine möglichst enge Orientierung als Bündelung (siehe nächster Punkt) an bestehenden Vorbelastungen (z. B. Windparkflächen, Gewerbe- und Industriegebieten) oder an sonstigen bestehenden Strukturen (z. B. Wegen) angestrebt. Bei der Findung des Antragskorridors wird eine weitgehende Bündelung mit bereits bestehenden Hoch- und Höchstspannungsleitungen (1. Priorität) und Verkehrswegen (2. Priorität - Autobahn, Bundesstraße, Trassenfreihaltung der egionalplanung, elektrifizierte Bahnhauptstrecken) angestrebt. Hierbei wird eine Bündelung mit bestehenden Hoch- und Höchstspannungsleitungen besonders favorisiert. Das Ziel ist es in jedem Fall, den Korridor weitestgehend an vorhandene Freileitungen oder andere lineare Vorbelastungen anzulehnen. Eine Prüfung von Leitungsmitführungen auf einem Gestänge bei Bündelungen mit vorhandenen 110 kv-leitungen ist erst im ahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens möglich. Es wird bei nahem Verlauf der bestehenden Hochspannungsleitung an Wohnsiedlungsflächen vorab vertiefend geprüft, ob bei einer Bündelung die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte nach 26. BImSchV sicher gestellt ist. Nur dann wird eine Bündelungsoption weiter durch eine Aufweitung des Antragskorridors im möglichen Bündelungsbereich betrachtet. Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Querung von oder die Annäherung an Siedlungsbereiche sowie an besonders wertvolle oder empfindliche Gebiete des Naturschutzes so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. 50 BImSchG). Mit der angestrebten Trassenbündelung soll eine Inanspruchnahme und Zerschneidung von Freiräumen minimiert werden, um bisher nicht zerschnittene und naturnahe Bereiche soweit wie möglich zu schonen. Eine Querung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie von Umgebungsschutzbereichen von Kulturerbestandorten wird grundsätzlich vermieden, entsprechend denkbare Alternativen werden nicht weiter verfolgt. Querungen von FFH-Gebieten werden vermieden, wenn im Ergebnis einer ersten Vorabschätzung bereits absehbar ist, dass eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen durch flächenhafte Beanspruchung von Wald-Lebensraumtypen über die erforderlichen Schneisenbreiten (ggf. auch bei Bündelungen mit vorhandenen 110 kv-leitungen) resultieren würde. Entsprechend denkbare Alternativen werden nicht weiter verfolgt. Seite 16

20 Bei der Ableitung des Antragskorridors wird ferner insbesondere darauf abgezielt, eine Querung von Waldbeständen und wertvollen Gebieten für Natur und Landschaft auf solche Bereiche zu beschränken, in denen keine andere Führung möglich ist. In diesen Bereichen sind zur Minimierung der Zerschneidungswirkung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren verbleibende Möglichkeiten zur Trassenoptimierung sowie technische Optimierungen (z. B. unterschiedliche Mastformen) besonders intensiv zu prüfen. Der in der Folge definierte Antragskorridor inkl. seiner Abschnittsbildungen und den durch Kombination der Abschnitte möglichen Varianten resultiert neben der fachtechnischen Herleitung der durch den Vorhabensträger beauftragten Umwelt- und Leitungsplaner, auch aus Vorabstimmungen mit der zuständigen aumordnungsbehörde, der oberen Naturschutzbehörde, der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha sowie den zuständigen Forstbehörden. Der Antragskorridor wurde zudem im ahmen von Bürgerinformationsterminen, vor dem Naturschutzbeirat des Landkreises Gotha, dem Landrat und den Bürgermeistern im Untersuchungsraum sowie dem egionalen Planungsverband Mittelthüringen in seinen Grundzügen vorab vorgestellt. 4.2 Beschreibung des Antragskorridors Im Folgenden wird der Antragskorridor (vgl. Karten 160 und 170). näher umschrieben, zudem werden grundlegende Definitionen, die die räumliche Orientierung erleichtern, eingeführt. Zunächst erfolgt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit eine Abschnittsbildung. Es werden folgende Abschnitte definiert: Abschnittsbildung Freileitung Abschnitt 1 ca. 2,0 km Länge Abschnitt 2 bestehend aus Abschnitt 2.1 ca. 9,3 km Länge Abschnitt 2.2 ca. 7,4 km Länge Abschnitt 3 ca. 2,5 km Länge Abschnitt 4 bestehend aus Abschnitt 4.1 ca. 5,8 km Länge Abschnitt 4.2 ca. 7,4 km Länge Abschnitt 5 ca. 4,5 km Länge Erdkabel ca. 13,4 km Länge Seite 17

21 4.2.2 Variantendefinition (Freileitung) Aus den definierten Abschnitten der Freileitung lassen sich zwischen ihrem Anfangs- und Zielpunkt (Schaltanlage bzw. Kabelübergangsanlage) folgende durchgängige Varianten kombinieren: Variante I bestehend aus den Abschnitten 1, 2.2, 3, 4.1 und 5 Länge ca. 22,2 km Variante II bestehend aus den Abschnitten 1, 2.2, 3, 4.2 und 5 Länge ca. 23,8 km Variante III bestehend aus den Abschnitten 1, 2.1, 3, 4.1 und 5 Länge ca. 24,1 km Variante IV bestehend aus den Abschnitten 1, 2.1, 3, 4.2 und 5 Länge ca. 25,7 km Zusammen mit dem Erdkabelabschnitt ergeben sich somit für die Netzanbindung je nach Variante der Freileitung Gesamtlängen zwischen 35,6 km und 39,1 km Segmentierung Innerhalb der Abschnitte erfolgt zur räumlichen Orientierung eine Untergliederung in 1 km lange Segment-Abschnitte (z. B. Segment für den ersten Kilometer im Abschnitt 2.1 der Freileitung oder Segment E 02 für den zweiten Kilometer beim Erdkabelabschnitt, der mit E abgekürzt wird). Mithilfe dieser Segmentierung erfolgt auch die nachfolgende Abschnittsbeschreibung Abschnittsbeschreibung Die egelbreite des Antragskorridors beträgt in allen Abschnitten 500 m. In bestimmten Abschnitten wird der Antragskorridor über die egelbreite hinaus aufgeweitet (z. B. um Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Hochspannungsleitungen zu berücksichtigen). In diesen Fällen erfolgt eine ergänzende Beschreibung. In der kartografischen Darstellung (Karte 160 und 170) wird neben dem Antragskorridor auch eine potenzielle Trassenachse für die Freileitung bzw. das Erdkabel verzeichnet. Diese Achse mit einer Linienbreite von ca. 50 m stellt grafisch hervorgehoben den derzeit, insbesondere technisch optimierten, Grobverlauf einer möglichen Trassenführung dar. Innerhalb des Antragskorridors ist die Trassenführung jedoch grundsätzlich variabel. Entsprechend können sich im Zuge weiterer, z. B. naturschutz- oder immissionsschutzseitiger Optimierungen in den weiteren Verfahrensschritten ggf. auch andere konkrete Trassenführungen innerhalb des Antragskorridors ergeben. Seite 18

22 Freileitung Abschnitt 1 Segment Verlauf Startpunkt der Freileitung 1 01 bis 1 02 Verlauf nach Süden östlich Neufrankenroda Endpunkt Startpunkt Abschnitt 2.1 bzw. 2.2 Länge Anschlusspunkt 380 kv-leitung Wahle-Mecklar südwestlich von Sonneborn (Schaltanlage) ca. 2,0 km Im Übergangsbereich zwischen Abschnitt 1 und den Abschnitten 2.1 bzw. 2.2 findet eine Aufweitung des Antragskorridors über die egelbreite von 500 m hinaus statt. Der Grund dafür liegt in unterschiedlichen technischen Möglichkeiten über Winkelmasten einen Übergang vom Abschnitt 1 zu den Folge-Abschnitten 2.1 bzw. 2.2 zu bewerkstelligen, wobei innerhalb der Detailplanung im nachfolgenden Verfahren hierbei insbesondere auch die Möglichkeiten der Schonung ggf. zu querenden Gehölzbeständen bei abschließender Festlegung der Trassierung einzubeziehen sind. Abschnitt 2.1 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt bis bis bis / /10 Endpunkt Startpunkt Abschnitt 3 Länge Verlauf nach Süden Querung der B 7 zwischen Teutleben und Aspach Querung der Asse weiterer Verlauf östlich von Fröttstädt und Hörselgau Verlauf nach Osten Bündelung mit ICE-Strecke Eisenach Erfurt Querung der ICE-Strecke und des Leinakanals nördlich von Leina Querung bestehende 110 kv-leitung Bündelung mit bestehender 110 kv-leitung Querung der L 1027 westlich von Sundhausen ca. 9,3 km Seite 19

23 Abschnitt 2.2 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt bis bis Endpunkt Startpunkt Abschnitt 3 Länge Verlauf nach Südosten Querung der B 7 zwischen Aspach und Trügleben Querung der Asse südwestlich von Trügleben Verlauf nach Südsüdost östlich des Großen Berlach Querung des Leinakanals Querung der ICE-Strecke Eisenach Erfurt Querung der L 1027 westlich von Sundhausen Querung bestehende 110 kv-leitung ca. 7,4 km Abschnitt 3 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt 2.1 bzw bis Verlauf nach Osten Querung der Thüringer Waldbahn 3 02 bis 03 Verlauf nach Südsüdost östlich zwischen Boxberges und Boilstädt Endpunkt Startpunkt Abschnitt 4.1 bzw. 4.2 Länge ca. 2,5 km Abschnitt 4.1 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt bis bis bis Verlauf nach Südsüdosten Querung der A 4 östlich des Boxberges Verlauf nach Süden Querung des Leinakanals, des Altenwassers sowie des Kleinen Leinakanals westlich von Emleben Verlauf nach Südsüdosten Querung der L 1026 zwischen Wannigsroda und Emleben Querung der Ohratalbahn westlich von Petriroda Verlauf nach Osten Querung des Floßgrabens südlich von Petriroda Querung der L 2146 südlich von Petriroda Querung bestehende 110 kv-leitung Endpunkt Startpunkt Abschnitt 4.1 bzw. 4.2 Länge ca. 5,8 km Seite 20

24 Abschnitt 4.2 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt bis bis bis bis bis / bis 08 Endpunkt Startpunkt Abschnitt 5 Länge Verlauf nach Osten Bündelung mit der A 4 Querung der L 2146 südlich von Uelleben Querung der Ohratalbahn nördlich des Gewerbegebietes Emleben Verlauf nach Südosten Querung der A 4 nördlich des Gewerbegebietes Emleben Verlauf nach Süden Querung der L 1026 nordwestlich von Schwabhausen Bündelung mit Trassenfreihaltung für geplante OU Schwabhausen (B 247) westlich von Schwabhausen Verlauf zwischen Windpark Schwabhausen und B 247 Querung bestehende 110 kv-leitung Verlauf nach Südwesten Bündelung mit bestehender 110 kv-leitung zwischen Petriroda und B 247 ca. 7,4 km Abschnitt 5 Segment Verlauf Startpunkt Endpunkt Abschnitt 4.1 bzw bis bis 05 Endpunkt Länge / bis Verlauf nach Südosten Querung der B 247 nordwestlich der Huttenmühle Querung der Apfelstädt und eines Kiesabbaues westlich der Huttenmühle Verlauf nach Südwesten Querung bestehende 110 kv-leitung Querung der B 247 südöstlich von Hohenkirchen Bündelung in Trassenfreihaltekorridor Spange B 247 / B 88 zwischen Hohenkirchen / Herrenhof und dem Gewerbegebiet Ohrdruf Querung der Verbindungsstraße Herrenhof Gewerbegebiet Ohrdruf Endpunkt der Freileitung / Startpunkt Erdkabel:: Kabelübergangsanlage ca. 4,5 km Im Abschnitt 5 findet eine Aufweitung des Antragskorridors über die egelbreite von 500 m hinaus bei den Segmenten 5 01 bis 5 03 statt. Der Grund liegt in der grundsätzlichen Einbeziehung der Möglichkeit eines alternativen Verlaufes als Bündelung mit einer bestehenden 110 kv-leitung (Ohrdruf - Petriroda), die in diesem Bereich entlang der B 247 bzw. der L 2146 zwischen Hohenkirchen und dem Ortsteil Schneidemühle verläuft. Die Bündelungsoption verläuft nahe an Wohnsiedlungsbereichen (Ortsteil Schneidemühle). Entsprechend der oben formulierten Grundsätze erfolgt hier eine vertiefende Prüfung, ob si- Seite 21

25 chergestellt ist, dass bei einer Bündelung beider Leitungen die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte nach 26. BImSchV eingehalten werden können. Die Ergebnisse der vertiefenden Vorprüfung (GA 2012) werden im Detail textlich und über grafische Veranschaulichung im Anhang der vorliegenden Anlage dargelegt. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Ergebnis: Auf Grundlage der durchgeführten Abschätzung kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte für Immissionen gemäß BImSchV und TA-Lärm für das geplante Vorhaben eingehalten werden. Gemäß den definierten Grundsätzen wird somit die Bündelungsoption über die Aufweitungen des Antragskorridors weiter in die folgenden Betrachtungen einbezogen Erdkabel Erdkabelabschnitt Segment Startpunkt E 01 bis 02 E 02 bis 03 E 03 bis 04 E 04 bis 06 E 06 bis 09 E 09 bis 10 E 10 bis 11 E 12 bis E 14 Endpunkt E 01 E 06 E 11 E 12 E 12 bis 14 Verlauf Endpunkt der Freileitung / Startpunkt Erdkabel: Kabelübergangsanlage Verlauf nach Südwesten nordwestlich von Nauendorf Querung der B 88 westlich von Nauendorf Verlauf nach Süden entlang der Steinbruchstraße zwischen der Siedlung am Finkenberg und Nauendorf zum Steinbruch Gräfenhain Verlauf nach Südosten zur Steigerstraße Verlauf nach Südwesten auf der Steigerstraße und entlang des Steinbruch Gräfenhain zum Steigerhaus Verlauf nach Süden auf der Gräfenhainer Straße bis kurz vor die Finsterbacher Schutzhütte (Finsterbacher Pirschhaus) Verlauf nach Nordwesten entlang des Großen Finsterbachgrabens in ichtung TS Schmalwasser Verlauf nach Westen auf einem Forstweg nördlich der TS Schmalwasser zum Staudamm der TS Schmalwasser Verlauf nach Süden über den Staudamm der TS Schmalwasser und auf der Betreiberstraße der TS Schmalwasser westlich an dieser entlang Endpunkt des Erdkabels: Anschlusspunkt Energieableitungsstollen westlich der TS Schmalwasser Seite 22

26 Erdkabelabschnitt Segment Länge Verlauf ca. 13,4 km 4.3 Konsequenzen für die Untersuchungsraumabgrenzung der UVS Die Antragskonferenz zum aumordnungsverfahren sowie das darauf basierende Festlegungsprotokoll legte für die UVS zur Netzanbindung verschiedene, zum Teil schutzgutbezogen erweiterte, sehr großräumige Untersuchungsräume fest. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der aumwiderstandsanalyse und daraus abgeleitet die Definition des Antragskorridors noch nicht vor. Durch die Festlegung des Antragskorridors wird es möglich, die durch die Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsräume für die UVS zur Netzanbindung begründet anzupassen. Ausgangspunkt für alle festgelegten Pufferbereiche, die im Zuge der Festlegungen der Antragskonferenz als schutzgutbezogenen Erweiterungen des Untersuchungsraumes definiert wurden, stellt somit nunmehr der definierte Antragskorridor der Netzanbindung dar. Aufgestellt: Erfurt / Plauen, , überarbeitet am AGE Umweltplanung TWS Gb (emc GmbH / Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG) Seite 23

27 Anhang Vertiefende Vorprüfung Bündelungsoption im Abschnitt 5 GA (2012) Überprüfung der Abstände zur Bebauung im Bereich Hohenkirchen (Bündelungsoption mit bestehender 110 kv-leitung Ohrdruf - Petriroda) Grundlagen: 1. Grenzwerte nach 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV): 2. Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder gemäß Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI): Anhang Seite 24

28 3. Grenzwerte nach TA-Lärm (Auszug TA-Lärm Abschnitt 6): Vorgehensweise: 1. graphische Ermittlung der Abstände aus den Luftbildern 2. Wahl eines typischen 380-/110-kV-Gestänges (siehe Mastprinzipskizze in den Anlagen) 3. Abschätzung der Immissionswerte aus ähnlichen Berechnungen (max. Anlagenauslastung von 4000 A je Phase) das ist deutlich höher wie die geplante Leitung je betrieben werden soll 4. Übernahme relevanter Werte in die graphische Darstellung zur Abschätzung ob die Werte gemäß BImSchV eingehalten werden. relevante Werte: a) 10 m Abstand (typ. Bodenabstand für 380-kV-Leitung) b) 33 m Abstand (20 m Abstand vom äußeren Leiterseil ist der maßgebende Immissionsort gemäß LAI) 5. Übernahme Geräuschwerte in die graphische Darstellung. Ergebnis: Auf Grundlage der durchgeführten Abschätzung kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte für Immissionen gemäß BImSchV und TA-Lärm für das geplante Vorhaben eingehalten werden. Sämtliche Datengrundlagen für die Abschätzung der Immissionswerte wurden aus Berechnungen mit wesentlich höheren Anlagenauslastungen entnommen. Dennoch empfehlen wir im Zuge der Detailplanung bzw. im ahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen eine genaue Berechung der Grenzwerte gemäß BImSchV und TA-Lärm. Anhang Seite 25

29 Bündelungsoption mit vorhandener 110 kv-leitung im Bereich Hohenkirchen (nahe B 247) Abschätzung der magnetischen Ersatzflussdichte Anhang Seite 26

30 Bündelungsoption mit vorhandener 110 kv-leitung im Bereich Hohenkirchen (nahe B 247) Abschätzung der elektrischen Ersatzfeldstärke Anhang Seite 27

31 Bündelungsoption mit vorhandener 110 kv-leitung im Bereich Hohenkirchen (nahe B 247) Abschätzung Koronageräusch Anhang Seite 28

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