WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER UNTERLAGE ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN. Anlage 5. Projektraumanalyse (PRA) Netz

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1 WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER UNTERLAGE ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN Anlage 5 Projektraumanalyse (PRA) Netz An den Talsperren Ohra und Schmalwasser Projektraumumgriff: Übergabepunkte der Netzanbindung an den Talsperren Ohra und Schmalwasser UW Eisenach / UW Erfurt-Vieselbach / UW Altenfeld Stand: Juli 2012, überarbeitete Fassung vom April 2013

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung und Gegenstand der Projektraumanalyse (PRA) 1 2 Methodik der PRA und Abgrenzung des Projektraums 2 3 Durchführung und Ergebnisse der PRA Erfassung und Analyse der entscheidungserheblichen Sachverhalte Ermittlung von Bereichen besonderen Konfliktpotenzials Ergebnis der Prüfung der Anbindungsoptionen Anbindungsoption UW Altenfeld Anbindungsoption UW Erfurt-Vieselbach Anbindungsoption Geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld Anbindungsoption UW Eisenach Anbindungsoption 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar Fazit der Prüfung der Anbindungsoptionen Detaillierte Betrachtung der bevorzugten Anbindungsoption Anschluss an die 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar Bereiche besonderen Konfliktpotenzials Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials Bereiche mit besonderer Riegelwirkung Bereiche hohen Konfliktpotenzials Bündelungsoptionen Besonders relevante Bündelungsoptionen (Nord-Süd- Verlauf) Sonstige ggf. kleinräumig aufgreifbare Bündelungsoptionen (West-Ost-Verlauf) Relativ konfliktarme Grobkorridore (GK) Schritt: ohne Einbeziehung von Belangen des Denkmalschutzes Schritt: Einbeziehung von Umgebungsschutzbereichen des Denkmalschutzes Gesamteinschätzung der relativ konfliktarmen Grobkorridore (Vergleich) Anbindungspunkte bei Verlauf innerhalb der verbleibenden relativ konfliktarmen Grobkorridore Ableitbare Längen der verbleibenden Grobkorridore Lösungsansatz für Bereiche mit besonders hohem Konfliktpotenzial Zusammenfassung 22 4 Nachtrag: Ableitung des Vorzugsgrobkorridors für die Netzanbindung an die TS Schmalwasser (als Folge des Ergebnisses der PRA zum Standort) Abschichtung der TS Ohra Konsequenzen für Untersuchungsraumabgrenzungen im Raumordnungsverfahren 25 Anhang 1: Stellungnahme der Thüringer Energie Netze GmbH (TEN), Inhalt Seite I

3 Tabellenverzeichnis Tab. 3-1: Zuordnung von Sachverhalten zu Konfliktpotenzialkategorien bzw. zu Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit 7 Kartenverzeichnis Plan-Nr. Inhalt Maßstab TWS B-ROV-PRA Bestand: Schutzgebiete 1: Bestand: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete 1: Konflikte 1: Abgeschichtete Betrachtung für die TS Schmalwasser -230 Detaillierte Betrachtung der bevorzugten Anbindungsoption -240 Untersuchungsraumdefinition für die Raumwiderstandsanalyse (RWA) 1: : Hinweis: Die im folgenden Text verwendeten Abkürzungen werden soweit nicht direkt erklärt über das Abkürzungsverzeichnis im Teil 1 der Antragsunterlagen erläutert. Ein Literatur- und Quellenverzeichnis befindet sich ebenfalls in Teil 1. Inhalt Seite II

4 1 Veranlassung und Gegenstand der Projektraumanalyse (PRA) Zur Beurteilung der Netzanschlussmöglichkeiten für das geplante Trianel Wasserspeicherwerk Schmalwasser (TWS, Vorhabensbeschreibung Netzanbindung s. Kapitel 6 in Teil 1 der Antragsunterlagen) ist eine Untersuchung des Projektraumes (s. Kapitel 2) erforderlich. Für die Netzanbindung wird diese Untersuchung mit der vorliegenden Unterlage in Form einer Projektraumanalyse (PRA) durchgeführt. Primär erfolgt die Untersuchung in Bezug auf eine Freileitung, da diese im Vergleich zu einer Erdkabelverlegung den umweltseitig konfliktträchtigeren Fall darstellt. Bei der vorgelegten PRA handelt es sich um eine Voruntersuchung, die der UVS (s. Teil 2 der Antragsunterlagen) vorangestellt ist. Die PRA ermittelt hierbei einen Vorzugsgrobkorridor der Netzanbindung. In der Anlage 6 der Antragsunterlagen wird die PRA methodisch mittels einer Raumwiderstandsanalyse (RWA) in einer höheren Betrachtungstiefe fortgeführt. Durch die RWA wird der Antragskorridor ermittelt, der schließlich in der UVS den Gegenstand der Auswirkungsanalyse für die Netzanbindung darstellt. Die vorliegende PRA zur Netzanbindung wurde zunächst zusammen mit der PRA zum Standort (s. Anlage 4 der Antragsunterlagen) erarbeitet, in welcher die Eignung der Talsperren (TS) Schmalwasser und TS Ohra als Standort für das geplante Wasserspeicherwerk vergleichend diskutiert wird. Da zu Bearbeitungsbeginn der vorliegenden Unterlage somit noch kein Vorzugsstandort für das Wasserspeicherwerk festgelegt war, wird eine Netzanbindung beider TS untersucht und somit die Alternativenprüfung der PRA zum Standort vervollständigt. Gegenüber der im Juni 2012 vorgelegten Fassung wurden kleinere Anpassungen im Text sowie insbesondere eine Umbenennung der Varianten vorgenommen, um die Nachvollziehbarkeit der Unterlage zu optimieren. Per Nachtrag wurde nach Fertigstellung der PRA zum Standort das Kap. 4 eingefügt, in welchem auf Grundlage der Festlegung der TS Schmalwasser als Vorzugsstandort für das Wasserspeicherwerk die Herleitung des Untersuchungsraums für die nachfolgende Raumwiderstandsanalyse (RWA, vgl. Anlage 6 der Antragsunterlagen) erläutert wird. Grundsätzlich ist ein Anschluss an das 110 kv-leitungsnetz oder an das 380 kv-leitungsnetz zu diskutieren. Zunächst wurden Gespräche mit dem Betreiber des 110 kv-netzes geführt, der Thüringer Energienetze in Erfurt (TEN). Die Stellungnahme der TEN ist in Anhang 1 beigefügt und beinhaltet folgendes Fazit: Die kritische Leistung bei der ein stabiler Betrieb des Netzes gerade noch möglich wäre, liegt bei etwa 200 MW am Anschlusspunkt Suhl. Das ermittelte Wasserspeicherkraftwerkspotenzial an beiden TS-Standorten überschreitet damit das maximale Anschlussvermögen des 110 kv-netzes der TEN. Mit dieser Kernaussage ist die Realisierung des Netzanschlusses nur bei Anbindung an das 380 kv-netz der Seite 1

5 50Hertz Transmission möglich. In der Folge wird daher nur noch eine Netzanbindung an das 380 kv-höchstspannungsnetz untersucht. Folgende Anbindungsoptionen, die in den Karten 200 und 210 dargestellt sind, werden betrachtet: kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar (im Norden), - die geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld (im Osten), - das Umspannwerk (UW) Eisenach (im Nordwesten), - das UW Erfurt-Vieselbach (im Nordosten) und - das UW Altenfeld (im Südosten). Die derzeit geplante Aufrüstung der vorhandenen 380-kV-Leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar erfolgt unabhängig vom Vorhaben TWS. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der 380-kV- Leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld. 2 Methodik der PRA und Abgrenzung des Projektraums Der Projektraum der PRA ist definiert als der Raum, in dem sinnvolle Lösungen einer Netzanbindung möglich sind. Seine Abgrenzung wird aufgespannt von den potenziellen Energieableitungspunkten an den beiden TS, den Verläufen der nächstliegenden 380 kv-höchstspannungsleitungen sowie den Standorten der nächstliegenden UW (s. Karten 200 und 210). Zur Ermittlung der Sachverhalte, die im Sinne einer wirksamen und frühzeitigen Umweltvorsorge sowie aus raumordnerischen Gründen zu beachten sind, sowie der Sachverhalte, die einer späteren Projektzulassung entgegen stehen können, ist es nicht erforderlich, den gesamten Projektraum mit einer Untersuchungstiefe zu betrachten, wie sie innerhalb eines Raumordnungsverfahrens angelegt wird, da es sich um eine Voruntersuchung in Vorbereitung auf die UVS handelt (s. Teil 2 der Antragsunterlagen). Vielmehr lassen sich Bereiche, die ein sehr hohes Konfliktpotenzial aufweisen und deshalb von der Planung nicht berührt werden sollten, über eine Auswahl der zulassungsrelevanten bzw. besonders abwägungsrelevanten Sachverhalte, die zum derzeitigen Zeitpunkt aus vorhandenen Daten abgeleitet werden können, frühzeitig ermitteln. Erfasst und analysiert werden in der PRA innerhalb des definierten Projektraumes nur solche Sachverhalte, die zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale beitragen. Dies sind insbesondere Bereiche mit besonderer umwelt- und naturschutzfachlicher Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit. Darüber hinaus werden Bereiche mit besonderer raumordnerischer Zielsetzung berücksichtigt, die eine Linienführung erschweren können. Seite 2

6 Die Erfassung basiert ausschließlich auf vorhandenen Daten und Informationen. Sinnvollerweise werden nur solche Daten herangezogen, die eine flächendeckende Aussage zum gesamten Projektraum ermöglichen, da andernfalls keine flächendeckende Ermittlung des räumlichen Konfliktpotenzials realisierbar ist. Eine Differenzierung des Raumes ist nur dann vollständig möglich und belastbar, wenn keine Informationsdefizite vorliegen. Für die vorliegende PRA sind somit unter besonderer Berücksichtigung der mit der Netzanbindung verbundenen Projektwirkungen insbesondere folgende Informationsquellen herangezogen worden: ATKIS-Daten, Umwelt- und Landschaftsinformationssysteme (z. B. Digitales Landschaftsmodell ATKIS DLM 50), Raumordnungskataster, Regionalplanung, Naturschutzrechtliches Schutzgebietssystem (Natura 2000, Naturschutzgebiete, Nationalparks etc.), Biotopverbundinformationen (z. B. Vogelzugbahnen), herausragende Kulturdenkmale inkl. ihrer Umgebungsschutzzonen. Da es das Ziel der PRA ist, das räumliche Konfliktpotenzial zu ermitteln und Konfliktbereiche höchster Intensität zu identifizieren, werden durch sie vor allem Bereiche betrachtet, die bei einer Beeinträchtigung durch das Vorhaben zu erheblichen Risiken für die Zulassung des Vorhabens führen können (z. B. Natura 2000-Gebiete, Wohnsiedlungsbereiche sowie Bereiche, die aus anderen Gründen offensichtlich für die Projektplanung ausscheiden). Folgende Kriterien werden hierzu definiert: Bereiche weisen einen hohen gesetzlichen Schutzstatus auf, der mit hohen Risiken für die Projektzulassung verbunden ist (z. B. ausgewiesene Wohnsiedlungsflächen mit Umgebungspuffern in Anlehnung an die 26. BImSchV und unter Beachtung des Vermeidungsgrundsatzes nach 50 BImSchG, Natura 2000-Gebiete), Bereiche sind als Vorranggebiete für Raumnutzungen innerhalb der Regionalplanung ausgewiesen, Bereiche weisen ggf. eine hohe Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkfaktoren auf (z. B. erhöhte Vogelschlaggefährdung in Vogelzugbahnen), Bereiche stehen aufgrund ihrer aktuellen oder geplanten Nutzung offensichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung (z. B. Windenergieflächen). Die Bereiche, für welche die obigen Kriterien zutreffen, müssen zudem eine auf Raumordnungsebene planungsrelevante Größe aufweisen. Der Bearbeitungsmaßstab beträgt für die PRA 1:50.000, der Darstellungsmaßstab in der Regel 1: , zum Teil werden für besondere Darstellungen auch die Maßstäbe 1: und 1: verwendet. Seite 3

7 Eine Veranschaulichung der berücksichtigten Inhalte erfolgt für naturschutzrechtliche Schutzgebiete in der Karte 200 sowie für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in der Karte 210. Insgesamt wird zur Eingrenzung des Projektraumes somit ein gesamtplanerischer Ansatz verfolgt. Das heißt, nicht nur Sachverhalte, die gemäß UVPG zu beurteilen sind (vgl. Teil 2 UVS der Antragsunterlagen), werden herangezogen, vielmehr werden auch diejenigen Flächen berücksichtigt, die aufgrund ihrer Nutzung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (z. B. Tagebauflächen) bzw. die aus wichtigen raumordnerischen Gründen relevant werden. Als Ergebnis der Analyseschritte der PRA erfolgt in der Karte 220 eine Veranschaulichung von Bereichen, die ein sehr hohes Konfliktpotenzial (mit unmittelbarer Zulassungsrelevanz) und solchen, die ein hohes Konfliktpotenzial (besondere Abwägungsrelevanz) aufweisen. Anhand der Konfliktpotenziale wird eine aus umwelt- und raumordnerischer Betrachtung zu bevorzugende Anschlussmöglichkeit ermittelt. Diese wird anschließend vertiefend betrachtet. U.a. werden relativ konfliktarme Grobkorridore identifiziert, die sich für den Verlauf der Hochspannungsleitung besonders anbieten, und Lösungsansätze zur Querung konfliktträchtiger Bereiche dargelegt. 3 Durchführung und Ergebnisse der PRA 3.1 Erfassung und Analyse der entscheidungserheblichen Sachverhalte Datenrecherche Zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Sachverhalte wurden folgende Institutionen über eine Datenrechercheabfrage zur PRA eingebunden: Thüringer Landesverwaltungsamt Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Weiterhin wurden Daten der Thüringer Vermessungsverwaltung (ATKIS, ATKIS DLM 50) einbezogen. Entscheidungserhebliche Sachverhalte Gemäß den methodisch aufgezeigten Vorgaben wurden für den Projektraum folgende Sachverhalte als entscheidungserheblich zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale ermittelt und in den Karten 200 und 210 verzeichnet: Seite 4

8 Identifikation entscheidungserheblicher Sachverhalte Schutzgut / Nutzung / Informationen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Flächen, die für das Projekt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen Regionalplanung Sachverhalt Nutzungen Wohnsiedlungsflächen und sensible Einrichtungen* mit Abstandspuffern von 125 m (Basis: 26. BImSchV / 50 BImSchV / Hinweis der UIB Landkreis Gotha zur Antragskonferenz) Siedlungsfreiflächen** Schutzgebiete Flächenhaft größere naturschutzrechtliche Schutzgebiete Vogelzugbahnen gemäß Vogelzugkarte Avifaunistisch bedeutsame Gebiete gemäß Vogelzugkarte Sonstige Flächen Waldflächen Nutzungen Militärische Liegenschaften Windenergieanlagen mit 300 m Puffer Deponien Kläranlagen Abfallbehandlungsanlagen Tagebau, Grube, Steinbruch Flughafen Verbindliche Vorgaben der Regionalplanung Vorranggebiete (VR)*** Vorbehaltsgebiete (VB)*** Datenquellen ATKIS DLM 50 Daten des TLVwA / des amtlichen Naturschutzes ATKIS DLM 50 ATKIS DLM 50 / ROK Regionalplan Mittelthüringen Regionalplan Südwestthüringen Regionalplan Mittelthüringen Regionalplan Südwestthüringen * Unter Wohnsiedlungsflächen und sensiblen Einrichtungen werden folgende Objektarten aus ATKIS DLM 50 aus Vorsorgegesichtspunkten gefasst: Wohnbaufläche Fläche gemischter Nutzung Gebäude: Schule, Krankenhaus, Jugendherberge, Sanatorium, Gebäude für Gesundheit und Soziales ** Unter Siedlungsfreiflächen werden folgende Objektarten des ATKIS DLM 50 aus Vorsorgegesichtspunkten gefasst: Sportanlage / Freizeitanlage, Freilichttheater / Freilichtmuseum Friedhof Stadion / Sportplatz, Schießanlage Schwimmbad, Freibad Freizeitpark Grünanlage Campingplatz, Golfplatz *** Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung decken weite Flächen des unbewaldeten Projektraumes der PRA ab, der nicht von anderen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten bzw. von Siedlungsflächen eingenommen wird. Durch die geringe Flächeninanspruchnahme der Maststandorte sowie durch das Bestreben, die Masten möglichst nahe an bestehenden Zuwegungen zu errichten, werden sich nur sehr geringe, kleinräumige Konflikte mit der landwirtschaftlichen Bo- Seite 5

9 dennutzung ergeben, die weder für die Ermittlung von Grobkorridoren für die Trassen, noch im raumordnerischen Bezug von Relevanz sind. Entsprechend werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung bei der nachfolgenden Konfliktermittlung nicht heran gezogen. Zur Erfassung raumbedeutsamer Vorbelastungen sowie zur Identifikation möglicher Bündelungsabschnitte werden folgende Informationen in den Karten 200 bis 220 einbezogen: Identifikation entscheidungserheblicher Vorbelastungen / Bündelungsmöglichkeiten Nutzung Sachverhalt Datenquellen Anlagen mit Vorbelastungswirkung / Bündelungsoption Geplante Straßenbaumaßnahmen Nutzungen Bahnhauptstrecken Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) Hoch- / Höchstspannungsleitungen Nutzung Trassenfreihaltung Straße ATKIS DLM 50 Regionalplan Mittelthüringen Regionalplan Südwestthüringen ROK Regionalplan Mittelthüringen Regionalplan Südwestthüringen In Bereichen, in denen über die bisher einbezogenen Kriterien potenzielle und relativ konfliktarme Grobkorridore identifiziert werden können, werden zusätzlich in Karte 230 folgende entscheidungserhebliche Sachverhalte einbezogen: Einbeziehung ergänzender entscheidungserheblicher Sachverhalte in potenziell relativ konfliktarmen Grobkorridoren Schutzgut / Nutzung / Informationen Kulturgüter Sachverhalt Schutzgebiete / -objekte Mindestens regional bedeutsame und besonders raumwirksame Kulturdenkmale und Ensembles inkl. Umgebungsschutzpuffern Datenquellen Daten des TLDA Seite 6

10 3.2 Ermittlung von Bereichen besonderen Konfliktpotenzials Um eine Differenzierung der einbezogenen entscheidungsrelevanten Sachverhalte in unmittelbar zulassungsrelevante Sachverhalte (sehr hohes Konfliktpotenzial) und besonders abwägungsrelevante Sachverhalte (hohes Konfliktpotenzial) sowie in Bereiche, die nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, zu erlangen und diese Unterscheidung auch kartografisch (in Karte 220) veranschaulichen zu können, erfolgt eine Zuordnung der Einzelsachverhalte zu den drei Gruppen (siehe Tab. 3-1). Eine Schraffurdarstellung erfolgt hierbei insbesondere dann, wenn es sich um amtlicherseits eher schematisch, d. h. nicht flächenscharf abgegrenzte Sachverhalte (z. B. Vogelzugbahnen), oder um Sachverhalte mit großflächigen Ausweisungen, die somit nur wenig zur Raumdifferenzierung beitragen können (z. B. LSG, Naturpark), oder um Sachverhalte, die sich mit anderen Sachverhalten überlagern (z. B. militärische Liegenschaften), handelt. Tab. 3-1: Zuordnung von Sachverhalten zu Konfliktpotenzialkategorien bzw. zu Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit Sehr hohes Konfliktpotenzial / unmittelbar zulassungsrelevante Sachverhalte Flächenhafte Darstellung Schutzgut / Nutzung / Informationen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Regionalplanung Sachverhalt Nutzungen Wohnsiedlungsflächen mit 125 m Pufferflächen (Basis: ATKIS DLM 50) Siedlungsfreiflächen (Basis: ATKIS DLM 50) Schutzgebiete - Natura 2000-Gebiete - Naturschutzgebiete Sonstige Gebiete Gebiete mit überregionaler / regionaler Bedeutung gemäß Vogelzugkarte Verbindliche Vorgaben der Regionalplanung Vorranggebiet (VR) - Waldmehrung - Freiraumsicherung Seite 7

11 Hohes Konfliktpotenzial / besonders abwägungsrelevante Sachverhalte Schutzgut / Nutzung / Informationen Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Regionalplanung Schutzgut / Nutzung / Informationen Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Regionalplanung Sachverhalt Sonstige Flächen - Waldflächen Verbindliche Vorgaben der Regionalplanung Vorbehaltsgebiete (VB) - Freiraumsicherung - Waldmehrung Sachverhalt Schutzgebiete - Naturparke - Landschaftsschutzgebiete Sonstige Gebiete - Vogelzugbahnen gemäß Vogelzugkarte Verbindliche Vorgaben der Regionalplanung Vorranggebiete (VR) - Hochwasserschutz Vorbehaltsgebiete (VB) - Hochwasserschutz - Tourismus und Erholung Flächenhafte Darstellung Schraffurdarstellung Flächen, die für das Projekt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen Flächenhafte Darstellung Nutzung / Informationen Regionalplanung Sonstige Flächen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen Nutzung / Informationen Flächen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen Sachverhalt Verbindliche Vorgaben der Regionalplanung Vorranggebiete (VR) - Großflächige Industrieansiedlungen - Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen - Rohstoffe - Windenergie (mit 300 m Puffer) Vorbehaltsgebiete (VB) - Rohstoffe Nutzungen Windenergieanlagen mit 300 m Puffer Sonstige Siedlungsflächen Deponien Kläranlagen Abfallbehandlungsanlagen Tagebaue, Gruben, Steinbrüche Flughäfen Sachverhalt Nutzungen Militärische Liegenschaften Schraffurdarstellung Seite 8

12 3.3 Ergebnis der Prüfung der Anbindungsoptionen Die Ergebnisse der Prüfung der Anbindungsmöglichkeiten 1. UW Altenfeld 2. UW Erfurt-Vieselbach 3. geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld 4. UW Eisennach kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar werden im Folgenden dargestellt Anbindungsoption UW Altenfeld Luftlinienabstand Übergabepunkte: TS Schmalwasser UW Altenfeld: TS Ohra UW Altenfeld: ca. 32 km ca. 29 km Zwischen den potenziellen Übergabepunkten an der TS Schmalwasser bzw. Ohra und dem UW Altenfeld spannt sich nahezu auf gesamter Länge ein mehrere Kilometer breiter, durchgängiger Bereich auf, der sehr hohe Konfliktpotenziale aufweist. Wesentliche Bestandteile dieses Bereiches, die zu einem hohen Konfliktpotenzial führen, sind: Vorranggebiete Freiraumsicherung FS-47 Einzugsgebiet der TS Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Ohratalsperre sowie weitere Gebiete FS-48 Talsystem der Wilden Gera FS-49 Schneekopfgebiet FS-50 Täler der Zahmen Gera und der Jüchnitz FS-53 Kickelhahngebiet FS-57 Zentraler Thüringer Wald nordwestlich Suhl / Oberhof FS-68 Zentraler Thüringer Wald südöstlich Suhl / Oberhof Natura 2000-Gebiete Insbesondere die Gebiete Mittlerer Thüringer Wald (Vogelschutzgebiet) Wilde Gera bis Plaue und Reichenbach (FFH-Gebiet) Oberlauf der Zahmen Gera Seiffartsburg (FFH-Gebiet) Schneekopf Schmücker Graben Großer Beerberg (FFH-Gebiet) Erbskopf Marktal und Morast Gabeltäler (FFH-Gebiet) Seite 9

13 Siedlungsflächen im oder am Rande des Thüringer Waldes, insbesondere die Siedlungsflächen von Oberhof Gehlberg Stützerbach sowie das Siedlungsband Frankenhain Gräfenroda Geschwenda Geraberg Elgersburg Ilmenau Da es sich zudem weitestgehend um Waldbereiche handelt, wird auf dieser Grundlage die Option einer direkten Netzanbindung als Freileitung von der TS Schmalwasser bzw. TS Ohra zum UW Altenfeld sowohl umweltfachlich, als auch raumordnerisch verworfen. Es gibt, wie nachfolgend aufgezeigt, Alternativen, die ungleich günstigere Rahmenbedingungen aufweisen Anbindungsoption UW Erfurt-Vieselbach Luftlinienabstand Übergabepunkte TS Schmalwasser UW Erfurt-Vieselbach: TS Ohra UW Erfurt-Vieselbach: ca. 43 km ca. 38 km Für einen möglichen Verlauf nach Norden (westlich des Truppenübungsplatzes (TÜP) Ohrdurf) und dann östlich an Gotha vorbei in Richtung Erfurt ergibt sich eine Riegelwirkung, die insbesondere aus den naturschutzrechtlich ausgewiesenen Gebieten an der Nordabdachung des TÜP Ohrdruf in Verbindung mit der Apfelstädtaue (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, NSG, VR Freiraumsicherung) sowie den Schutzgebieten am Seeberg (FFH-Gebiet, NSG, VR Freiraumsicherung) aufgespannt wird. Nur am südöstlichen Seeberg bis hin zur Apfelstädtaue verbleibt hier unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein potenzieller, relativ konfliktarmer Bereich. Im weiteren Verlauf besteht im Umfeld der Stadt Erfurt ein zusätzlicher von Norden nach Süden verlaufender Riegel sehr hoher Konfliktintensität, welcher keine konfliktarme Querung ermöglicht. Die Riegelwirkung ergibt sich aus dem Vogelschutzgebiet Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe, dem geschlossenen Siedlungsraum der Stadt Erfurt sowie dem Vogelschutzgebiet Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt (zugleich auch VR Freiraumsicherung und in Teilen auch FFH-Gebiet). Da eine Querung des Riegels bei Erfurt nicht möglich ist, wird die Option einer Netzanbindung (als Freileitung) von der TS Schmalwasser bzw. TS Ohra zum UW Erfurt-Vieselbach sowohl umweltfachlich, als auch raumordnerisch verworfen, da es Alternativen mit ungleich günstigeren Rahmenbedingungen gibt. Seite 10

14 3.3.3 Anbindungsoption Geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld Luftlinienabstand Übergabepunkte TS Schmalwasser 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach - Altenfeld: TS Ohra 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach - Altenfeld: mind. 25 km mind. 20 km Wie in den Kap und ausgeführt, ergibt sich von den TS ausgehend bis zur geplanten 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld ein sehr breiter und auf ca km Länge nicht querbarer Korridor sehr hohen Konfliktpotenzials. An keiner Stelle ist hierbei die Ausweisung eines relativ konfliktarmen Grobkorridors möglich, der auch nur ansatzweise aus umweltoder raumordnerischen Aspekten ähnlich günstige Verhältnisse aufweisen könnte wie die nachfolgend aufgezeigten Alternativen Anbindungsoption UW Eisenach Luftlinienabstand Übergabepunkte TS Schmalwasser UW Eisenach: TS Ohra UW Eisenach: ca. 32 km ca. 35 km Ausgehend von der TS Schmalwasser bzw. der TS Ohra bedingen die Rahmensetzungen der Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials, dass möglichst auf kurzem Wege ein Verlassen der bewaldeten Bereiche am Nordrand des Thüringer Waldes angeraten ist. Hierdurch ergibt sich, um den Zielpunkt UW Eisenach möglichst direkt und konfliktarm zu erreichen, unweigerlich ein Verlauf, welcher die vorhandene 380 kv-leitung von Erfurt-Vieselbach nach Mecklar in ihrem Verlauf westlich von Gotha aufnimmt. Mögliche Leitungsverläufe von den Übergabepunkten an den beiden TS bis zu einem Anbindepunkt an die 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar werden dabei im Kap diskutiert. Von diesem Anbindepunkt aus könnte eine Weiterführung zum UW Eisenach als Neubau entlang der vorhandenen 380 kv-leitungstrasse erfolgen. Gegenüber der nachfolgend aufgezeigten Anbindung an die 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar weist die Anbindung an das UW Eisenach-West neben einer deutlich längeren Leitungsführung erhebliche zusätzliche Konfliktpotenziale auf und wird daher nicht weiter verfolgt Anbindungsoption 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar Luftlinienabstand Übergabepunkte TS Schmalwasser 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar: TS Ohra 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar: mind. 25 km mind. 24 km Im Gegensatz zu den bislang geprüften Optionen wird über die Darstellung der Karte 220 deutlich, dass eine Netzanbindung in Richtung Norden (westlich oder östlich an Gotha vorbei) zur bestehenden 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar am geeignetsten erscheint, da Seite 11

15 die Bereiche sehr hohen und hohen Konfliktpotenzials sowie die Bereiche, die nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, hier lückenhaft vorhanden sind. Demgegenüber sind großflächig Bereiche ohne Konfliktpotenzial vorhanden, die sich als potenzielle Leitungsverläufe anbieten Fazit der Prüfung der Anbindungsoptionen Unter den Aspekten Umwelt und Raumordnung sind die Optionen Netzanbindung TS Schmalwasser bzw. TS Ohra geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld UW Eisenach-West UW Erfurt-Vieselbach UW Altenfeld nicht geeignet, das Vorhaben umwelt- und / oder raumverträglich umzusetzen. Die Option einer Netzanbindung an die bestehende 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar nahe Gotha ist aus umwelt- und raumordnerischen Aspekten deutlich zu bevorzugen. Die Prüfung für diese Anbindungsoption erfolgt in den folgenden Kapiteln in einer größeren Detailliertheit in Bezug auf das Auftreten von - Bereichen besonderen Konfliktpotenzials inkl. besonderer Riegelwirkungen, - Bereichen mit bestehenden Vorbelastungen bzw. mit Bündelungsmöglichkeiten, - relativ konfliktarmen Grobkorridoren. 3.4 Detaillierte Betrachtung der bevorzugten Anbindungsoption Anschluss an die 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar Betrachtet wird folgend sowie in Karte 230 ein Raumausschnitt, der, ausgehend von den Ableitungspunkten an den beiden TS, die zur Leitungsführung geeignet erscheinenden Bereiche einfasst Bereiche besonderen Konfliktpotenzials Im Folgenden werden für die Anbindungsoption Anschluss an die 380 kv-leitung Erfurt- Vieselbach Mecklar Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials, Bereiche mit besonderer Riegelwirkung und Bereiche hohen Konfliktpotenzials dargestellt. Ein Lösungsansatz zur Querung der Bereiche mit sehr hohem Konfliktpotenzial wird in Kap vorgestellt Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials Es ergeben sich innerhalb des aufgespannten Raumausschnittes neben den vorhandenen Wohnsiedlungsbereichen (mit 125 m Puffer) folgende großflächige Bereiche mit einem sehr hohen Konfliktpotenzial: Seite 12

16 Westlich von Gotha (von Nord nach Süd) Bereich Krahnberg Kriegberg nordwestlich Gotha Großer Berlach und Alsberg nördlich Hörselgau Boxberg südlich Gotha Leitenberg mit Leinaue nördlich Ernstroda Konfliktpotenzial FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-17) VR Freiraumsicherung (FS-19) VR Freiraumsicherung (FS-35) VR Freiraumsicherung (FS-37) Östlich von Gotha (von Nord nach Süd) Bereich Seeberg mit Siebleber Teich östlich Gotha Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf TÜP Ohrdruf Jonastal / Nordabdachung Ohrdrufer Platte Konfliktpotenzial FFH-Gebiet / NSG / VR Freiraumsicherung (FS-20) FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / NSG / tw. VR Freiraumsicherung (FS-21) FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-33) Südlich von Gotha bis zu den beiden Ableitungspunkten an der TS Schmalwasser bzw. TS Ohra (von Nord nach Süd) Bereich Hirzberg Wannigsrod Kranichmoor bei Petriroda Vorland des Thüringer Waldes von Georgenthal bis östlich Gräfenhain Einzugsgebiet der TS Tambach-Dietharz, Schmalwasser, Ohra Konfliktpotenzial FFH-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-36) VR Freiraumsicherung (FS-31) VR Freiraumsicherung (FS-47) Bereiche mit besonderer Riegelwirkung In möglichen Nord-Süd verlaufenden Grobkorridoren ergeben sich neben dem Siedlungsband am Fuß des Thüringer Waldes insbesondere folgende Bereiche sehr hohen Konfliktpotenzials, die quer zum angestrebten Leitungsverlauf liegen und somit eine Riegelwirkung entfalten: Westlich von Gotha (von Nord nach Süd) Bereich Krahnberg Kriegberg nordwestlich Gotha Großer Berlach und Alsberg nördlich Hörselgau Besondere Riegelwirkung FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-17) VR Freiraumsicherung (FS-19) In Verbindung mit angrenzenden Siedlungsbereichen Seite 13

17 Östlich von Gotha Bereich Seeberg mit Siebleber Teich östlich Gotha Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf TÜP Ohrdruf Jonastal / Nordabdachung Ohrdrufer Platte Besondere Riegelwirkung FFH-Gebiet / NSG / VR Freiraumsicherung (FS-20) FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / NSG / tw. VR Freiraumsicherung (FS-21) FFH-Gebiet / SPA-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-33) in Verbindung mit angrenzenden Siedlungsbereichen Südlich von Gotha (von Nord nach Süd) Bereich Hirzberg Wannigsrod Kranichmoor bei Petriroda Vorland des Thüringer Waldes von Georgenthal bis östlich Gräfenhain Einzugsgebiet der TS Tambach-Dietharz, Schmalwasser, Ohra Besondere Riegelwirkung FFH-Gebiet / VR Freiraumsicherung (FS-36) VR Freiraumsicherung (FS-31) in Verbindung mit angrenzenden Siedlungsbereichen den Siedlungsbereichen Herrenhof Georgenthal Nauendorf Gräfenhain VR Freiraumsicherung (FS-47) Bereiche hohen Konfliktpotenzials Innerhalb des aufgespannten Raumausschnittes schließen in vielen Bereichen Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung um die aufgezeigten Vorranggebiete Freiraumsicherung an und puffern diese. Neben diesen liegen folgende weitere großflächige Bereiche mit einem hohen Konfliktpotenzial vor: Bereich Westlich von Gotha Östlich von Gotha Südlich von Gotha Restbereiche Thüringer Wald Konfliktpotenzial 4 Vogelzugbahnen mit Südwest-Nordostverlauf zwischen dem Thüringer Wald und Gotha (2 Bahnen für Wasservögel inkl. Schreitvögel) bzw. zwischen dem Thüringer Wald und seinem näheren Vorland (2 Bahnen für Greifvögel und Eulen) 1 Vogelzugbahn mit West-Ost-Verlauf Gotha-Süd bis nördlich Wandersleben (Wasservögel inkl. Schreitvögel) Naturpark / LSG / VB Freiraumsicherung (fs-29) / Vogelzugbahn (unvermeidbar) VB Tourismus und Erholung (Thüringer Wald) Waldflächen des Thüringer Waldes Seite 14

18 3.4.2 Bündelungsoptionen Besonders relevante Bündelungsoptionen (Nord-Süd-Verlauf) Bündelung mit vorbelastenden Hoch- / Höchstspannungsleitungen Den günstigsten Bündelungsfall stellen Parallelverläufe mit bestehenden Höchst- und Hochspannungsleitungen im Nord-Süd-Verlauf dar, da hiermit Landschaftsbildbeeinträchtigungen erheblich minimiert werden können und entsprechende Bündelungen auch unter Raumordnungsaspekten anzustreben sind. Parallelverläufe sind in den folgenden Abschnitten außerhalb von Bereichen sehr hoher / hoher Konfliktpotenziale möglich: 110 kv-leitung Tambach-Dietharz Petriroda 110 kv-leitung Ohrdruf - Petriroda 110 kv-leitung Wechmar UW Gotha Süd (2 x 110 kv) Bündelung mit linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Bestand) Im raumordnerischen Bezug günstige Bündelungen mit vorhandenen linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur finden sich im Nord-Süd-Verlauf in den nachgenannten Abschnitten. Eine adäquate landschaftliche Vorbelastung ist hier nicht gegeben, so dass trotz raumordnerischer Bündelungswirkungen eine landschaftliche Zusatzbelastung verbleiben würde. Überregional bedeutsame Straßenverbindungen: B 247 Gotha - Ohrdruf B 88 Waltershausen Gräfenroda (abschnittsweise) Regional bedeutsame Schienenverbindungen: Gotha Ohrdruf Gräfenroda (Ohratalbahn) stillgelegt, nicht elektrifiziert Bündelung mit geplanten linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Planung) Schließlich können Bündelungswirkungen mit geplanten linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Trassenfreihaltungen Straße des Regionalplanes) in den folgenden Nord- Süd-verlaufenden Abschnitten erreicht werden. Hier ergäben sich im raumordnerischen Bezug günstige Synergien, eine landschaftliche Zusatzbelastung verbliebe dennoch. B 247 Ortsumfahrung Schwabhausen (Trassenfreihaltung Straße Ziel) Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf (Trassenfreihaltung Straße Grundsatz) Seite 15

19 Sonstige ggf. kleinräumig aufgreifbare Bündelungsoptionen (West-Ost-Verlauf) Bündelung mit vorbelastenden Hoch- / Höchstspannungsleitungen 110 kv-leitung Petriroda - Mühlberg 110 kv-leitung Waltershausen UW Gotha Süd Bündelung mit linienhaften Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Bestand) Europäisch bedeutsame Straßenverbindungen: A 4 Eisenach Erfurt Überregional bedeutsame Straßenverbindungen: B 7 Eisenach Gotha Erfurt B 88 Waltershausen Gräfendroda (abschnittsweise) Europäisch bedeutsame Schienenverbindungen: Eisenach Erfurt (elektrifiziert) Regional bedeutsame Schienenverbindungen: Gotha Waltershausen (Thüringerwaldbahn, elektrifiziert) Relativ konfliktarme Grobkorridore (GK) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Kapitels verbleiben folgende relativ konfliktarme Bereiche, die sich als mögliche Grobkorridore (GK) eignen. Rot hervorgehoben sind Bereiche mit sehr hohem oder hohem Konfliktpotenzial, auf welche die GK zulaufen, diese wegen der vorliegenden Riegelwirkung jedoch zwingend queren müssen. Diese Konfliktbereiche werden nachfolgend und in der Karte 230 zudem mit einem Symbol K und fortlaufenden Nummern gekennzeichnet Schritt: ohne Einbeziehung von Belangen des Denkmalschutzes Westlicher Betrachtungsraum (von Nord nach Süd) Grobkorridor West (GK West) Der GK West wird nochmals in einen West- und einen Oststrang (GK West Untervariante 1 bzw. 2) unterteilt. Zu beachten ist, dass eine Anbindung der Untervariante 1 an die TS Ohra nur über den nördlichsten Teil ihres Verlaufes (bis in Höhe der A 4) erfolgen kann. Ab hier ist Richtung TS Ohra nur ein Verlauf über die Verknüpfungsoption GK West UV 1 / GK West UV 2 und den weiteren Verlauf über den GK West UV 2 möglich. Der mögliche Anbindepunkt für beide Untervarianten liegt zwischen Weingarten und dem Verbindungsweg Neufrankenroda Sonneborn. Seite 16

20 GK West Untervariante 1 (GK West UV1) Verlauf zur B 7, Neufrankenroda westlich umgehend Verlauf zwischen Fröttstädt und VR Freiraumsicherung Großer Berlach K1: auf ca. 0,1 km Querung VR Freiraumsicherung (FS-19) Querung Hörsel, A 4, Thüringerwaldbahn zwischen Wahlwinkel und Leina K2: ca. 2,2 km Querung Vogelzugkorridor östlich Hörselgau ca. 0,5 km Querung VB Hochwasserschutz hw-14 Hörsel Verlauf östlich Cumbach, Ernstroda und Schönau vor dem Walde bis zur 110 kv- Leitung Tambach-Dietharz Petriroda K3: ca. 0,3 km Querung VB Freiraumsicherung (fs-23) sowie ca. 0,7 km Querung Vogelzugkorridor bei Cumbach und K4 ca. 1,6 km Querung Vogelzugkorridor östlich Ernstroda, ca. 0,2 km Querung VB Freiraumsicherung (fs-23) sowie ca. 1,7 km Querung Vogelzugkorridor nördlich Schönau v. Walde Weiterer Verlauf nur in Bereichen hohen bzw. sehr hohen Konfliktpotenzials möglich. Parallelverlauf mit vorhandener 110-kV Leitung in Richtung Tambach-Dietharz bietet sich hierbei zur Konfliktminimierung an. GK West Untervariante 2 (GK West UV2) Verlauf zur B 7, Neufrankenroda östlich umgehend Aspach westlich oder östlich umgehend nach Querung der B 7 Abschwenken nach Osten und Verlauf südlich an Trügleben vorbei in Richtung Gotha K5: ca. 2,1 km Querung Vogelzugkorridor Abschwenken nach Südosten östlich des VR Freiraumsicherung Großer Berlach (FS- 19) bis zur A 4 nordwestlich Emleben K6: mindestens 0,1 km Querung VB Freiraumsicherung fs-22 sw Boilstedt Querung der A 4 nordwestlich Emleben und weiterer Verlauf westlich Emleben in Richtung Ohratalbahn K7: ca. 0,7 km Querung VB Freiraumsicherung fs-23 westlich Emleben ca. 3,3 km Querung Vogelzugkorridor Verlauf in südliche Richtung westlich der Ohratalbahn bis zur 110 kv-leitung Tambach-Dietharz Petriroda Parallelverlauf ab dem Kreuzungspunkt der 110 kv-leitungen Tambach-Dietharz Petriroda / Ohrdruf Petriroda entlang der Leitung in Richtung Ohrdruf Sollte aus Abstandsgründen zu bewohnten Siedlungsbereichen bei Hohenkirchen kein Verlauf in Bündelung mit der derzeitigen 110 kv-trasse möglich sein, alternativ Um- Seite 17

21 gehung des Bereiches durch Querung des K8: VR Rohstoffe KIS-9 Südlich Hohenkirchen ergeben sich zwei Optionen: Option 1 (relevant für TS Schmalwasser und TS Ohra) Abschwenken nach Südwesten entlang des nördlichen Trassenfreihaltekorridors für die Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf, von hier entweder in südlicher Richtung westlich Gräfenhain weiter verlaufend bis zum Erreichen des VR Freiraumsicherung FS-31 (zu bevorzugende Option zum Erreichen des Übergabepunktes an der TS Schmalwasser) oder in östlicher Richtung der südlichen Spange des Trassenfreihaltekorridors B 88 / B 247 nördlich an Gräfenhain vorbeilaufend und die Ortslage östlich umgehend, mit weiterem Verlauf nach Süden (zu bevorzugende Option zum Erreichen des Übergabepunktes an der TS Ohra); hierbei kann ggf. eine Querung des VR Freiraumsicherung FS-31 zwischen Gräfenhain und Luisenthal vermieden werden). Option 2 (relevant nur für TS Ohra) Bündelung mit der bestehenden 110 kv-leitung von Hohenkirchen bis Ohrdruf. Anschließend wird eine Querung der regional bedeutsamen Industrie- und Gewerbeansiedlung RIG-1 im nahen Ortsumfeld von Ohrdruf (K9) erforderlich. Weiterer Verlauf in Richtung Süden östlich von Gräfenhain bis zum Eintritt in den Thüringer Wald. Im Bereich des Thüringer Waldes ist der Verlauf für alle beschriebenen Optionen nur in Bereichen hohen bzw. sehr hohen Konfliktpotenzials möglich. Verknüpfungsoptionen GK West UV1 mit GK West UV2 Zwischen beiden Untervarianten ist südlich des Großen Berlach eine Verknüpfung möglich. Hierbei können als Bündelungsoptionen die Bahnstrecke Eisenach Erfurt (elektrifiziert) bzw. die 110 kv-leitung Waltershausen UW Gotha Süd genutzt werden. Hinweis: Eine weitere Verknüpfungsoption über den Hirzberg (FFH-Gebiet Hirzberg Wannigsrod Kranichmoor ) wird nicht in die Betrachtungen einbezogen, auch wenn hier eine Bündelung mit der bestehenden 110 kv-leitung möglich wäre. Der Grund liegt darin, dass es hier absehbar zu Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des FFH-Gebietes kommen würde. Da Alternativen vorliegen, die keine Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten hervorrufen, wird diese Verknüpfungsoption nicht weiter verfolgt. Seite 18

22 Östlicher Betrachtungsraum (von Nord nach Süd) Grobkorridor Ost (GK Ost) Möglicher Anbindepunkt zwischen Tüttleben NNO und Verbindungsstraße Kleinrettbach Garnstädt Verlauf zur Bahnstrecke Gotha Erfurt östlich Seebergen unter Umgehung der Ortslagen von Gleichenhof / Grabsleben und Cobstädt Weiterer Verlauf nach Süden in Richtung Obermühle / Mittelmühle Der Bereich um Ober- und Mittelmühle (beide Mühlen bestehen seit 1299) stellt den Konfliktschwerpunkt des GK Ost dar. Eine abschließende Beurteilung ist auf der Datenbasis der PRA hier noch nicht möglich (fehlende Aussage bzgl. Festsetzung der Bauleitplanung für die Mühlenstandorte bzgl. ihrer Relevanz als Wohnsiedlungsbereiche). Ggf. könnten die erforderlichen Mindestabstände zu dauerhaft bewohnten Bereichen nicht ausreichen. In diesem Fall resultiert daraus, dass nördlich der Apfelstädt keine Querungsmöglichkeit mittels Freileitung verbleibt. K10: Als Konsequenz bliebe eine doppelte Querung der Apfelstädtaue im Umfeld der Mittelmühle sowie östlich Wechmar (SPA-Gebiet / FFH-Gebiet / NSG / VR Freiraumsicherung FS-21) auf ca. 0,3 km Länge sowie des dazwischen liegenden VB Freiraumsicherung fs-12 auf ca. 0,4 km Länge, gleichzeitig Querung VB Hochwasserschutz hw-11 Untere Apfelstädt auf insgesamt ca. 1,1 km Länge. Alternativ könnte die zweite Querung der Apfelstädtaue östlich von Wechmar unterbleiben, wenn Wechmar im Süden umgangen würde (inkl. Querung der A 4 an dieser Stelle und eine folgende Bündelung mit den beiden 110 kv-leitungen UW Gotha-Süd Wechmar erfolgt). Im Zuge der Bündelung wären dennoch zwischen Wechmar und Schwabhausen die Apfelstädtaue (hier SPA-Gebiet / FFH-Gebiet) auf ca. 0,4 km Länge, ein Gewerbegebiet sowie ein VR Freiraumsicherung (FS-34 Wald zwischen Günthersleben und Schwabhausen) auf ca. 0,2 km Länge sowie das VB Hochwasser hw- 11 auf ca. 0,6 km Länge zu queren. Im weiteren Verlauf würde die B 247 nördlich von Schwabhausen gequert und wie unten beschrieben der Trassenfreihaltebereich der OU Schwabhausen erreicht werden. Würden bauleitplanerische Ausweisungen einem Leitungskorridor nicht entgegenstehen, könnte eine Querung der Apfelstädtaue gänzlich vermieden werden, der folgende Konflikt würde jedoch unumgänglich sein: K11: Querung des VB Freiraumsicherung fs-12 auf ca. 1,2 km Länge Weiterer Verlauf Richtung Günthersleben im Westen, die Ortslage nordöstlich und nördlich umgehend K12: Verlauf innerhalb eines Vogelzugkorridors über insgesamt ca. 3,5 km Länge Einschwenken nach Süden nach Erreichen der beiden 110 kv-leitungen (UW Gotha Süd Wechmar) und Parallelverlauf mit diesen (Bündelung) bis südlich der A 4 Verlauf südlich an der A 4 entlang (Bündelung) Übergang zu GK West UV2 Seite 19

23 Im weiteren Verlauf ergeben sich mehrere Verknüpfungsmöglichkeiten zum GK West UV2, die nachfolgend beschreiben werden. Verknüpfungsoptionen GK West UV2 mit GK Ost Verknüpfung entlang der A 4 Verknüpfung als Parallelverlauf nördlich der A 4 mit Querung der A 4 nördlich von Schwabhausen (K13: durchgängiger Verlauf, ca. 1,5 km Länge, innerhalb Vogelzugkorridor), Diese Verknüpfung kann mit den beiden folgenden Verknüpfungen kombiniert werden. Verknüpfung als Bündelung mit der Ohratalbahn Vom GK Ost kommend oder über die Verknüpfung mit dem GK West UV2 entlang der A 4 (K13: fortführender Verlauf, ca. 1,5 km Länge, innerhalb Vogelzugkorridor) Abschwenken nach Südwesten von der Trassenfreihaltung der OU Schwabhausen (B 247) zur Ohratalbahn und Querung derselben Verknüpfung als Bündelung entlang B 247 / bestehende 110 kv-leitung Petriroda Mühlberg Vom GK Ost kommen oder über die Verknüpfung mit dem GK West UV2 entlang der A 4 Bündelung mit der Trassenfreihaltung der OU Schwabhausen und weiter mit der B 247 bis zum Erreichen der bestehenden 110 kv-leitung Petriroda und des GK West UV Schritt: Einbeziehung von Umgebungsschutzbereichen des Denkmalschutzes Grobkorridor West (GK West) Nach Einbeziehung der Hinweise des TDLA zu Umgebungsschutzbereichen ergeben sich für den Grobkorridor GK West (mit UV 1 und 2) inkl. der Verknüpfungsoptionen zwischen GK West UV2 und GK West UV1 bzw. dem GK Ost keine Aspekte, die diesen Grobkorridor in ihrer Funktionalität räumlich einschränken. Dagegen ergeben sich für den GK Ost zusätzliche und entscheidungserhebliche Aspekte. Grobkorridor Ost (GK Ost) Die mittleren und südlichen Bereiche des Grobkorridors sind infolge des Umgebungsschutzes der Burg Gleichen (6 km nach Norden), der Mühlburg Burgruine (7 km nach Norden und Nordwesten) und der Wachsenburg (10 km nach Norden) großflächig eingeschränkt. Im südlichen Abschnitt des Korridors streifen zusätzlich kleinteilig Flächen des Umgebungsschutzes des Denkmalschutzensembles im Ortskern Wechmar einschließl. der Kirche und Studnitzhaus (1,5 km Umkreis) den Grobkorridor. Seite 20

24 In der Zusammenschau der Umgebungsschutzbereiche ergibt sich so ein zusammenhängender Riegel, der durch den GK Ost verläuft und insbesondere wegen naturschutzrechtlicher Schutzgebiete sowie Siedlungsflächen im Umfeld nicht umgangen werden kann. Der GK Ost wird aufgrund der vorhandenen Denkmalschutzaspekte, der naturschutzrechtlichen Schutzgebietsausweisungen sowie der vorhandenen Wohnsiedlungsbereiche als sehr zulassungskritisch eingeschätzt. Er wird daher nicht weiter verfolgt Gesamteinschätzung der relativ konfliktarmen Grobkorridore (Vergleich) Nach Ausschluss des GK Ost aus Gründen des Denkmalschutzes werden die verbleibenden Optionen GK West UV1 sowie GK West UV2 (mit Verknüpfungsoptionen in Richtung GK Ost und weiteren kleinräumigen Optionen, vgl. Karte 230) auf der der PRA zu Grunde liegenden Datenbasis als die einzig verbleibenden relativ konfliktarmen Verläufe eingeschätzt. Hierunter fällt auch die Verknüpfung beider Optionen (südlich des Großen Berlach). Eine Beurteilung, welche der beiden Untervarianten der GK bzw. der vorliegenden weiteren kleinräumigen Optionen zu bevorzugen ist, ist auf Basis der PRA noch nicht möglich Anbindungspunkte bei Verlauf innerhalb der verbleibenden relativ konfliktarmen Grobkorridore Basierend auf den obigen Erläuterungen ist folgender Bereich der Anbindung an die 380 kv- Leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar zu bevorzugen: Grobkorridor West (GK West) zwischen Weingarten und Verbindungsweg Neufrankenroda Sonneborn (bevorzugt im östlichen Bereich, da dort weniger Gehölzbestände vorzufinden sind und zudem im westlichen Bereich ein Aussichtspunkt vorhanden ist) Ableitbare Längen der verbleibenden Grobkorridore Im Folgenden werden überschlägig die Längen der verbleibenden Grobkorridore unter Berücksichtigung der obigen Ergebnisse gelistet: Grobkorridor West UV1 TS Schmalwasser West UV2 TS Schmalwasser West UV2 TS Ohra Luftlinienabstand ca. 25,5 km ca. 30 bis 32 km ca. 29 bis 32 km Seite 21

25 3.4.4 Lösungsansatz für Bereiche mit besonders hohem Konfliktpotenzial Mit Eintritt in den Thüringer Wald lassen sich für eine Freileitung keine relativ konfliktarmen Grobkorridore mehr ableiten, da hier eine durchgehende Riegelwirkung durch sehr hohe und hohe Konfliktbereiche gegeben ist. Darauf aufbauend werden Möglichkeiten, ausgehend von der TS Schmalwasser bzw. TS Ohra, hinsichtlich der Maßgabe der Eingriffsminimierung im Thüringer Wald genauer untersucht. Zwischen den Übergabepunkten vom Kraftwerk zur Netzanbindungstrasse an beiden TS und den Anbindungsmöglichkeiten am Nordrand des Thüringer Waldes müssen überwiegend Flächen mit hohem Konfliktpotenzial hinsichtlich der Leitungsausführung als Freileitung gequert werden. Durch Gespräche z. B. mit dem Forst wurden verschiedene Lösungsansätze frühzeitig diskutiert. Die Aufhiebsbreite im Wald (Waldschneise) beim Bau von Freileitungen liegt zwischen 80 und 115 m, je nach technischer Ausführung. Damit wären sowohl für den Bau einer Freileitung ausgehend von der TS Schmalwasser als auch von der TS Ohra größere Waldflächen betroffen. Neben diesem Eingriff in den Wald wäre mit dem Bau einer Freileitung gleichzeitig ein deutlicher Einschnitt in das Landschaftsbild verbunden. Dies gilt für alle denkbaren Verläufe innerhalb des Thüringer Waldes gleichermaßen. Eine drastische Eingriffsminimierung wird nur durch die Verlegung von Erdkabeln erreicht. Die Ausführung als Erdkabel erfordert eine Grabensohlbreite von ca. 3 m. Inkl. Schutzstreifen kann von einer Eingriffsbreite von insgesamt ca. 5-9 m ausgegangen werden, womit die Eingriffsbreite im Vergleich für eine Freileitung deutlich reduziert wird. Aus diesem Grund ist die Leitungsausführung als Erdkabel die günstigste Lösung, den Thüringer Wald möglichst konfliktminimiert zu queren. Als besonderer Vorteil für eine Netzanbindung ab der TS Schmalwasser stellt sich hierbei die mögliche Nutzung Nord-Süd verlaufender Wege heraus. Für eine Netzanbindung ausgehend von der TS Ohra ist eine deutlich höhere Eingriffsintensität als bei einer Erdverkabelung ab der TS Schmalwasser zu erwarten. Hier kann in der erforderlichen Verlegungsrichtung kein adäquates (Forst-)Wegenetz genutzt werden, da die vorhandenen Wege i.d.r. quer zur erforderlichen direkten Verlegungsrichtung verlaufen. Der Wechsel vom Erdkabel auf die Freileitung kann nördlich der Querung der B 88 erfolgen. Hierzu wird eine sogenannte Kabelübergangsanlage (KÜA) im Nahbereich des Gewerbegebietes nördlich von Gräfenhain erforderlich Zusammenfassung Im Rahmen der PRA zur Netzanbindung des Vorhabens TWS wurden alle im näheren Umfeld der TS Schmalwasser und TS Ohra gelegenen Anbindungsoptionen an das 380 kv-netz in den Projektraum einbezogen. Bei den fünf Anbindungsoptionen handelt es sich um die drei Seite 22

26 Umspannwerke Altenfeld, Erfurt-Vieselbach und Eisennach sowie die bestehende 380 kv- Leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar und die geplante 380 kv-leitung Erfurt-Vieselbach Altenfeld. Als Ergebnis der Prüfung der fünf Anbindungsoptionen ergibt sich, dass sowohl von der TS Schmalwasser als auch von der TS Ohra eine Netzanbindung an die bestehende 380 kv- Leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar nahe Gotha als die aus umwelt- und raumordnerischen Gesichtspunkten günstigste Lösung erachtet wird. Sie ist gegenüber den anderen Optionen deutlich zu bevorzugen. Daher wird ausschließlich diese Anbindung weiterverfolgt. In Bezug auf diese (zu bevorzugende) Anbindungsoption erfolgte eine detaillierte Prüfung, um einen möglichst konfliktarmen Leitungsverlauf definieren zu können. Eine Anbindung mit einem Verlauf östlich von Gotha (GK Ost) scheidet insbesondere aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes aus. Es verbleibt ein zum Teil meist kleinräumig unterbrochener, relativ konfliktarmer Grobkorridor westlich von Gotha (GK West). Dieser GK West wird nochmals in einen westlichen und einen östlichen Korridorstrang untergliedert (GK West Untervariante 1 bzw. 2). Beide Untervarianten lassen sich südlich des Großen Berlach miteinander verknüpfen. Kleinräumig sind weiterhin verschiedene Detailoptionen des Korridorverlaufes denkbar. Der nutzbare relativ konfliktarme Grobkorridor (mit den Untervarianten und Verknüpfungsoptionen) ist dabei für beide TS weitgehend identisch und unterscheidet sich nur kleinsträumig auf Höhe von Gräfenhain / Ohrdruf im Übergangsbereich zum Thüringer Wald. Mit Eintritt in den Thüringer Wald lässt sich für eine Freileitung kein relativ konfliktarmer Grobkorridor mehr ableiten, da hier eine durchgehende Riegelwirkung durch sehr hohe und hohe Konfliktbereiche bis zu den beiden Ableitungspunkten an den TS Schmalwasser bzw. Ohra festzustellen ist. Aus diesem Grund ist die Leitungsausführung als Erdkabel die günstigste Lösung, den Thüringer Wald möglichst konfliktminimiert zu queren. Im Ergebnis der PRA lässt sich daher sowohl für die TS Schmalwasser als auch die TS Ohra abschließend festhalten, dass ausgehend von der 380 kv-freileitung westlich von Gotha als Vorzugsgrobkorridor eine Kombination aus GK West UV2 sowie bis zur Verknüpfungsoption östlich von Hörselgau auch GK West UV1 (mit einer technischen Ausführung als Freileitung) und Erdkabel im Thüringer Wald festgesetzt wird. Dieser wird als Grundlage in der an dieses Dokument anschließenden Raumwiderstandsanalyse (RWA, vgl. Anlage 6 der Antragsunterlagen) tiefergehend untersucht. Seite 23

27 4 Nachtrag: Ableitung des Vorzugsgrobkorridors für die Netzanbindung an die TS Schmalwasser (als Folge des Ergebnisses der PRA zum Standort) 4.1 Abschichtung der TS Ohra Als Ergebnis der PRA zum Standort (vgl. Anlage 4 der Antragsunterlagen) wurde die TS Schmalwasser als Vorzugsstandort für das Wasserspeicherkraftwerk bestimmt. Auf dieser Grundlage werden im Folgenden mögliche Verläufe von Korridoren ausgehend von der TS Schmalwasser näher definiert. In der Karte 230 ist ein möglicher Verlauf eines Erdkabelkorridors ausgehend von der TS Schmalwasser dem vorhandenen Wegenetz folgend bis zur Querung der B 88 zwischen Gräfenhain und Georgenthal grob angedeutet. Die Korridorwahl für das Erdkabel erfolgt unter der Prämisse, mit dem verbliebenen Grobkorridor West UV1 bzw. UV2 anzubinden (siehe Karte 230). Während die Anbindung auf die UV2 mit dem gewählten Verlauf möglich ist, ist die Anbindung auf die UV1 nicht möglich. Hierfür wäre es erforderlich, das Erdkabel durch die Ortslage Tambach-Dietharz zu führen. Dies ist aber aufgrund der beengten Raumverhältnisse nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Alternative Wege bestehen hier nicht. Somit entfällt bei einer Erdverkabelung die Option einer Anbindung einer Freileitung im GK West UV1 (siehe Karte 230). Die Verknüpfungsoption vom GK West UV2 zu GK West UV1 östlich von Hörselgau bleibt bestehen. Auf der Grundlage der in den vorausgegangenen Kapiteln angeführten Analysen und Lösungsansätze ergibt sich als Ausgangspunkt für die weiteren Betrachtungen, dass unter besonderer Berücksichtigung der Vermeidung und Konfliktminimierung die Netzanbindung innerhalb des Thüringer Waldes als Erdkabel und außerhalb des Thüringer Waldes als Freileitung relativ konfliktarm erfolgen kann, der Erdkabelgrobkorridor, insbesondere das vorhandene Forst- und sonstige Wegenetz sowie die TS Schmalwasser selbst, einbezogen werden, als relativ konfliktarmer Grobkorridor und somit als Vorzugsgrobkorridor für eine Freileitung - bei einer Kombination mit einer Erdverkabelung im Thüringer Wald - nur der GK West UV2 inkl. einer Verknüpfungsoption im nördlichen Abschnitt zwischen dem GK West UV2 und dem nördlichen Abschnitt des Grobkorridors West UV1 (südlich entlang des Großen Berlach und im weiteren Verlauf östlich an Hörselgau und Fröttstädt vorbei) verbleibt, wobei der GK West UV2 abschnittsweise verschiedene Verläufe beinhaltet (= Verknüpfungsoptionen zum entfallenen GK Ost), als relativ konfliktarmer Anbindepunkt nur eine Anbindung an die bestehenden 380 kv- Leitung Erfurt-Vieselbach Mecklar westlich von Gotha verbleibt. Die Lage des daraus resultierenden Erdkabelgrobkorridors sowie des Vorzugsgrobkorridors der Freileitung ist in der Karte 230 dargestellt. Seite 24

28 4.2 Konsequenzen für Untersuchungsraumabgrenzungen im Raumordnungsverfahren In der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren wurden für die UVS zur Netzanbindung verschiedene, zum Teil schutzgutbezogen erweiterte, sehr großflächige Untersuchungsräume festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der vorliegenden PRA zur Netzanbindung noch nicht vor. Zudem erfolgte die Abgrenzung der Untersuchungsräume unter der Annahme, dass die Netzanbindung ausschließlich als Freileitung erfolgen würde. Da nur noch der Vorzugsgrobkorridor (GK West UV2 inkl. Verknüpfungsoptionen, nach Süden übergehend in GK Erdkabel) weiterverfolgt wird, ist eine wesentliche Verkleinerung der Untersuchungsräume für alle weiteren verfahrensbezogenen Schritte - Raumwiderstandsanalyse (RWA) und auf dieser aufbauend Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - möglich und zielführend. Dies gilt insbesondere für folgende, bislang in der Antragskonferenz festgelegte Untersuchungsraumteile: Bereich östlich und südöstlich von Gotha (bedingt durch den Entfall des GK Ost) Bereich des Vorlandes des Thüringer Waldes zwischen der A 4 und Georgenthal (bedingt durch den Entfall des südlichen Abschnittes des GK West UV1) Bereich Thüringer Wald westlich Tambach-Dietharz (bedingt durch geringere Wirkreichweiten bei Erdkabelverlegung und gut vordefinierbaren Verlauf des Grobkorridors für das Erdkabel im Umfeld von bestehenden Wegen, Straßen sowie der TS Schmalwasser) In der Karte 240 wird ein sich aus diesen Erkenntnissen ableitbarer Basis-Untersuchungsraum für die Netzanbindung neu definiert (gemäß Abstimmung mit TLVwA vom ). Er stellt den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Antragskorridors der Netzanbindung im Zuge der Raumwiderstandsanalyse (RWA, vgl. Anlage 6 der Antragsunterlagen) dar. Hierbei führt die RWA methodisch die PRA in diesem definierten Basis-Untersuchungsraum in einem größeren Maßstab und mit einer vertiefenden Einbeziehung von amtlicherseits vorliegenden Sachverhalten fort. Aufgestellt: Erfurt / Plauen, , überarbeitet am ARGE Umweltplanung TWS GbR (emc GmbH / Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG) Seite 25

29 Anhang 1 Stellungnahme der Thüringer Energie Netze GmbH (TEN), Anhang Seite 26

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