elearning & Recht , Wien Mag. Michael Lanzinger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "elearning & Recht , Wien Mag. Michael Lanzinger"

Transkript

1 elearning & Recht , Wien Mag. Michael Lanzinger

2 Magister Who? Magister Michael Lanzinger Seit 2013 Rechtsanwaltsanwärter seit 2014 in der Kanzlei Mag. Bonelli in Wels Seit 2011externer Lektor an der UNI Linz Seit 2014 Trainer am WiFi Linz Seit 2015 Vortragender an der TU und KU Graz

3 Quellen Riedler, Zivilrecht I (LexisNexis) Janisch/Mader, E-Business (LexisNexis) Laga/Sehrschön/Ciresa, ECG Praxiskommentar (LexisNexis)

4 Das Urheberrechtsgesetz Was ist Urheberrecht?

5 Das Urheberrechtsgesetz Urheberrechtsgesetz (UrhG) Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte ergangen durch BGBl 111/1936 letzte Neuerung durch Urheberrechtsnovelle 2015

6 Das Urheberrechtsgesetz Werk &Urheber In Österreich ist geistiges Eigentum/Recht an einer Idee bzw Erfindung im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt Jede Schöpfung stellt ein Werk isd UrhG dar, zb Bild, Tonkunst, Filmkunst, Literatur, Skulptur Ein Werk kann bearbeitet werden, wodurch uu ein neues Werk des Bearbeiters entsteht Urheber hat das alleinige Recht der Verwertung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Vermietung/Verleihung sowie Senderecht, Vorführungsrecht usw.

7 Das Urheberrechtsgesetz Werk &Urheber Urheber kann anderen Personen die Nutzungen am Werk gestatten oder die Rechte an Dritte übertragen Urheberrecht selbst kann nur durch Vererbung übertragen werden, Verwertungsrecht auch durch Vertrag bzw Rechtsgeschäft Selbst über erst in Zukunft geschaffene Werke kann verfügt werden bzw dessen Verwertungsrechte abgetreten werden

8 Das Urheberrechtsgesetz Freie Werknutzung Von der Notwendigkeit der Erlaubnis des Urhebers ausgenommen ist die sog. freie Werknutzung Grundsätzlich ist Verwendung fremder Medien nicht zulässig, selbst wenn diese frei im TV, Radio oder Web zur Verfügung stehen Jedoch Recht zur Privatkopie ( 42 UrhG)

9 Das Urheberrechtsgesetz IN A NUTSHELL Jedes Werk ist geschützt und grundsätzlich nur vom Urheber zu verwenden Verwertungsrechte am Werk können übertragen werden Teilweise Möglichkeit der freien Werknutzung

10 Die UrhG-Novelle in der Lehre Relevante Neuerungen für die Lehre

11 Die UrhG-Novelle in der Lehre Novellierung des Urheberrecht Notwendigkeit der Novellierung des Urheberrechtes, da insbesondere Festplatten-Streit zeigt, dass die technische Entwicklung das Urheberrecht teilweise überfordert Urheberrechts-Novelle 2015 wurde am mit dem BGBl I 99/2015 veröffentlicht Änderungen im Urheberrechtsgesetz traten mit 1. Oktober 2015 in Kraft

12 Die UrhG-Novelle in der Lehre Interessante Neuerungen in der Novelle 37a UrhG: Verwertungsrecht von Urheber eines wissenschaftlichen Artikels, selbst wenn dem Herausgeber des Werkes grundsätzlich die Verwertungsrechte zustehen 42a Abs 2 UrhG: Vervielfältigung durch öffentliche Einrichtungen für Schulgebrauch und Forschung auf allen Datenträgern

13 Die UrhG-Novelle in der Lehre Interessante Neuerungen in der Novelle 42e UrhG: Unwesentliches Beiwerk darf vervielfältigt werden 42f UrhG: Neuregelung von Zitaten und der Möglichkeit der entsprechenden Verwertung 42g UrhG: Öffentliche Zurverfügungstellung von Werken für Unterricht und Lehre

14 Die UrhG-Novelle in der Lehre IN A NUTSHELL Teilweise umfassenden Neuerungen durch Novelle Änderungen va bei Neuregelung von Zitaten Schulkopien nun auch digital möglich Zurverfügungstellung von Materialien auf Lernplattformen Besonderes Verwertungsrecht bei wissenschaftlichen Artikeln

15 Werknutzung in der Lehre Zitate & Werknutzung in der Lehre

16 Werknutzung in der Lehre 42f UrhG - Zitatrecht Früher eher verteilt geregelt, seit Urheberrechts-Novelle jedoch einheitlicher in 42f UrhG zusammengefasst Zu unterscheiden zwischen: Zitatrecht nach 42f UrhG Freie Werknutzung nach 43 bis 55 UrhG Weiters noch Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre nach 42g UrhG = Möglichkeit Unterrichtsmaterial für einen eingeschränkten Nutzerkreis zu vervielfältigen & der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen Zitat letztlich ebenfalls Form der freien Werknutzung

17 Werknutzung in der Lehre 42f UrhG - Zitatrecht Abs 1: Vervielfältigung & Verbreitung eines veröffentlichten Werkes zulässig, wenn diese Nutzung durch den Zweck gerechtfertigt ist (Generalklausel) Gerechtfertigt insb. dann, wenn: Z 1: Aufnahme in ein Hauptsache bildendes Werk Z 2: Vorführung & Vervielfältigung eines Werkes der bildenden Kunst zur Erläuterung bei Vortrag Z 3 & 4: einzelne Stellen von Sprachwerken & Tonkunst in neuem Werk angeführt Z 5: einzelne Stellen eines Werkes in neuem Werk angeführt

18 Werknutzung in der Lehre 42f UrhG - Zitatrecht Zu beachten: Aufzählung in Abs 1 bloß beispielhaft Bei Zitaten daher im die Nutzung relevant sowie Verhältnis Hauptwerk zu aufgenommenem Werk Primär dürfen nur einzelne Stellen angeführt werden Betrifft erschienene Werke oder solche, die mit dem Einverständnis des Urhebers allgemein zugänglich sind ( 42f Abs 2 UrhG) Urheber sollte bezeichnet werden (vgl. 20 UrhG)

19 Werknutzung in der Lehre 42g UrhG Unterricht & Lehre Zurverfügungstellung & Vervielfältigung von veröffentlichten Werken zu Zwecken des Unterrichts und der Lehre an einen eingeschränkten Benutzerkreis Hier va Möglichkeit von Lernplattformen angedacht, jedoch noch unklar, wie eingeschränkter Benutzerkreis definiert ist Ausgenommen sind Schulbücher und Filmwerke, deren Erstaufführung noch nicht zwei Jahre vergangen sind

20 Werknutzung in der Lehre UrhG Freie Werknutzung von Literatur 43 UrhG: Öffentliche Reden dürfen per Rundfunk gesendet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden 44 UrhG: Aufsätze in einer Zeitung oder Zeitschrift über aktuelle Themen 45 UrhG: Vervielfältigung von Sprachwerken, jedoch hinsichtlich Werken des Schulgebrauches nur zur Erläuterung des Inhaltes 47 ff UrhG: betrifft Teile von Werken der Tonkunst

21 Werknutzung in der Lehre UrhG Freie Werknutzung von Tonkunst und in der bildenden Kunst 51 & 53 UrhG: Verwendung von Werken der Tonkunst in Form von Notation für den Gesangsunterricht und zur Verwendung zb bei kirchlichen Feierlichkeiten 54 UrhG: vaaufnahme von Werken der bildenden Kunst in ein Werk des Schulgebrauches zur Erläuterung des Inhalts

22 Werknutzung in der Lehre 59c UrhG Wiedergabe im Unterricht Werke der Film- und Tonkunst dürfen zum Zweck des Unterrichtes und der Lehre öffentlich aufgeführt werden Dies gilt nicht, wenn Wenn es sich bei den Werken der Film- und Tonkunst um Werke handelt, die für den Schulgebrauch vorgesehen sind (Lehrfilme) Wenn für die Wiedergabe ein widerrechtlich vervielfältigtes Werk herangezogen wird

23 Werknutzung in der Lehre IN A NUTSHELL Zitat als Form der freien Werknutzung VaZulässigkeit einzelne Stellen von erschienen Werken anzuführen, dies unter Nennung des Urhebers Bei wissenschaftlichen Arbeiten sinnvollerweise Zitierrichtlinien (zb AZR) beachten

24 Freie Inhalte Creative Commons

25 Freie Inhalte Die Idee hinter CC Problem I: Verwertungsrechte liegen beim Urheber, allgemeine Nutzung setzt aktives Verhalten voraus Problem II: kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr unterschiedliche Rechtstraditionen Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an Werken zu ermöglichen Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf User optimiert sind

26 Freie Inhalte CC-Lizenzen Angeboten werden sechs verschiedene Lizenzen: CC BY: Namensnennung des Lizenzgebers CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung CC BY-ND-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe zu gleichen Bedingungen CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen Bedingungen CC BY-ND: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe

27 Freie Inhalte CC-Lizenzen Jede Lizenz verfügt über drei Schichten : Ausgestaltung als vollwertige Lizenz Common Deeds = menschenlesbare Lizenz für Nicht-Juristen Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen auffindbar zu sein Zusätzlich CC0 = Open Content bzw Public Domain Zu beachten: Bereits verschiedene CC-Versionen Teilweise nationale Anpassungen (Portierungen)

28 Freie Inhalte IN A NUTSHELL Creative Commons als Möglichkeit für standartisierte Lizenzen Sechs verschiedene Lizenzen, welche jedoch immer Namensnennung des Urhebers vorsehen Weiters CC0 = Open Content/Public Domain

29 Vielen Dank!

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN RA Mag. Michael Lanzinger Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI

Mehr

Remember, remember... the 1 st ofoctober. Mag. Michael Lanzinger

Remember, remember... the 1 st ofoctober. Mag. Michael Lanzinger Remember, remember... the 1 st ofoctober Mag. Michael Lanzinger Magister Who? Magister Michael Lanzinger michael.lanzinger@jku.at Seit 01.07.2013 Rechtsanwaltsanwärter seit 01.02.2014 in der Kanzlei Mag.

Mehr

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs

Mehr

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den

Mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW Urheberrecht & mehr Gernach, 10.03.2018 CC BY Dominik Großmann 1 / 25 Urheberrechtsgesetz 1 UrhG Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

DIGITALE FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

DIGITALE FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN DIGITALE FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN Ein Blick durch die Brille des Rechts INTELLECTUAL PROPERTY MANAGEMENT Seyavash Amini, Legal Advisor Wien, 08.06.2016 1 DIGITALE FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN ERMÖGLICHEN

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. Juli 2016 Überblick 1 Was schützt das Urheberrecht? 2 Welche Materialien

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Mag. Karin Lackner UB Graz Publikationsservices Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Inhalt Grundlagen

Mehr

Checkliste Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten (Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen)

Checkliste Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten (Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen) Checkliste Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten (Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen) A. Welche Bilder sind urheberrechtlich geschützt? Urheberrechtlich geschützt sind solche Bilder, bei denen

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 18 UrhG Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht. 18a UrhG Zurverfügungstellungsrecht Ciresa 1 2 Vorbem zu UrhG

Inhaltsverzeichnis. 18 UrhG Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht. 18a UrhG Zurverfügungstellungsrecht Ciresa 1 2 Vorbem zu UrhG Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Stichwortverzeichnis Ciresa 1 39 1 UrhG Werke der Literatur und der Kunst 2 2 UrhG Werke der Literatur 0 3 UrhG Werke

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Statt eines Vorworts: eine Gebrauchsanleitung... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis VII. Statt eines Vorworts: eine Gebrauchsanleitung... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Statt eines Vorworts: eine Gebrauchsanleitung... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Urheberrechtsgesetz... 1 Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst... 1 Das Werk... 1 1. Werke der Literatur und

Mehr

Urheberrecht für die Schule 4.0

Urheberrecht für die Schule 4.0 Urheberrecht für die Schule 4.0 1 Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch 42 (5) nur mehr, wenn eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird 2 Vervielfältigung (und Verbreitung) zum eigenen

Mehr

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Stabi macht Schule Armin Talke Mediennutzung im Unterricht Kopieren Verteilen der Kopien Präsentation auf dem Smartboard Lernplattform Vorführen von Filmen

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Urheberrecht für die praxis

Urheberrecht für die praxis Urheberrecht für die praxis Alles, was Sie wissen müssen Thomas Höhne Sascha Jung Alexander Koukal Georg Streit Wien 2011 001-566, Urheberrecht.indd 1 15.02.11 16:51 Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Praxiskommentar zum Urheberrecht

Praxiskommentar zum Urheberrecht Praxiskommentar zum Urheberrecht Österreichisches Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz Bearbeitet von Walter Dillenz, Daniel Gutman erweitert 2004. Buch. XIX, 521 S. Hardcover ISBN 978

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - 1 Gliederung 1. Lizenz- und Urheberrecht 2. Lizenzmodell bei OpenStreetMap 3. Auswirkungen bei der Verwendung von OSM Daten 4. Umstellung

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014 Allgemeiner und besonderer Teil des Medienrechts Das Lehrbuch von Frank Fechner zum Medienrecht und ebenso andere Lehrbücher zu diesem Rechtsgebiet

Mehr

Einführung in die Medien-Arbeit. Rechtliche Grundlagen. Gefördert vom:

Einführung in die Medien-Arbeit. Rechtliche Grundlagen. Gefördert vom: Einführung in die Medien-Arbeit Rechtliche Grundlagen Gefördert vom: Recht am eigenen Bild/ an der eigenen Stimme Grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen unabhängig von seinem

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht

Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Rechtsfragen der Mediennutzung im Unterricht Stabi macht Schule Armin Talke Mediennutzung im Unterricht Kopieren Verteilen der Kopien Präsentation auf dem Smartboard Lernplattform Vorführen von Filmen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Was ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende. Dr. Janine Horn, ELAN e.v.

Was ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende. Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Was ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Dürfen Papierkopien von Buchseiten im Hörsaal verteilt werden? Jein. Das Vervielfältigen

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Von: Rechtsanwalt & Mediator Volker Semler (Justiziar DWBO) Das Urheberrecht schützt

Mehr

Open Educational Resources (OER) in der Wissenschaftlichen Weiterbildung (WWB)

Open Educational Resources (OER) in der Wissenschaftlichen Weiterbildung (WWB) Folie 1 Dr. Gabriele Gröger School of Advanced Professional Studies, Universität Ulm 03.07.2018 pixabay.com/en/users/kalhh-86169/ Open Educational Resources (OER) in der Wissenschaftlichen Weiterbildung

Mehr

Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre

Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht www.igewem.tu-dresden.de Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre Gliederung I. Einführung 1. Was wird durch das UrhG geschützt?

Mehr

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung Bildrechte in Bezug auf Fotografien Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Mag. Stefan Pötsch Rechts-

Mehr

Die österreichische Urheberrechts- Novelle im Kontext der internationalen Entwicklung

Die österreichische Urheberrechts- Novelle im Kontext der internationalen Entwicklung Die österreichische Urheberrechts- Novelle im Kontext der internationalen Entwicklung nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien (Hannover), 01. 12. 2015 Ein Geständnis * 1968 Quelle: http://oldcomputers.net/macintosh.html

Mehr

Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO

Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO Copyright BILDER, VIDEOS, AUDIO Copyright in Kürze Links setzen: Diese sollten einen kurzen Hinweis zum Inhalt der Website geben. Bilder, Videos: Holen Sie die Genehmigung zur Verwendung von Bildern vom/von

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access 22.10.2009 Struktur Einleitung: Urheberrecht 1 Einleitung: Urheberrecht 2 2.1 Die Geburt der freien Software 2.2 Definition freier Software

Mehr

492. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetznovelle 1972)

492. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetznovelle 1972) 492. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetznovelle 1972) Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I Das Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Revision Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht und Urheberrecht... 1 1. Regelungsbefugnis... 1 2. Primäres Gemeinschaftsrecht... 2 3. Sekundäres

Mehr

Rechtliche Grundlagen: Urheberrecht und Open Access. Dr. Ina Kaulen

Rechtliche Grundlagen: Urheberrecht und Open Access. Dr. Ina Kaulen Rechtliche Grundlagen: Urheberrecht und Open Access Dr. Ina Kaulen 25.10.2018 Übersicht Was meint Open Access eigentlich genau? Wie wird das urheberrechtlich umgesetzt? Lizenzen zur Übertragung von Nutzungsrechten

Mehr

Urheberrecht im Hochschulbereich

Urheberrecht im Hochschulbereich Urheberrecht im Hochschulbereich Peter Burgstaller Rechtsanwalt und Fachhochschulprofessor für IT-/IP-Recht Gerichtssachverständiger für Urheberrecht und neue Medien peter.burgstaller@lawfirm.eu // office@lawfirm.eu

Mehr

Digitale Lehrangebote und Urheberrecht

Digitale Lehrangebote und Urheberrecht Digitale Lehrangebote und Urheberrecht Auswirkungen der Reform 2018 OpERA-Tagung Ulm, 3.5.2018 Prof. Dr. jur. Achim Förster, LL.M. (Indiana) @foer 1. Bisherige Rechtslage 2. Das UrhWissG im Überblick 3.

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2018 Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,

Mehr

Synopse UrhWissG (Auszüge)

Synopse UrhWissG (Auszüge) Synopse UrhWissG (Auszüge) UrhG UrhWissG 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung 60a Unterricht und Lehre (1) Zulässig ist, 1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning Abteilung Dez. V. 2 Rechtsangelegenheiten Hochschulbibliothek Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning A. Rechtlicher Rahmen 1. Urheberrechte Das Urheberrechtsgesetz

Mehr

Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab

Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab 01.03.2018 Abschnitt 6: Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen Unterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen 51 Zitate Zulässig ist die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Urheberrecht Creative Commons... 5

Inhaltsverzeichnis. 1. Urheberrecht Creative Commons... 5 Inhaltsverzeichnis 1. Urheberrecht................................................ 2 2. Creative Commons........................................... 5 1. Urheberrecht 1.1 Was ist das Urheberrecht? Das Urheberrecht

Mehr

Open Access. Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag. Referent: Frank Barion

Open Access. Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag. Referent: Frank Barion Open Access Autoren- und Urheberrechte - Beratung für den Alltag Referent: Frank Barion Gliederung UrhG Allgemein Schutzfähige Werke Schutzdauer Nutzungsrechte Schranken und Vergütung des UrhG 52a Öffentliche

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

Umgang mit dem Urheberrecht

Umgang mit dem Urheberrecht Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Lehrerfortbildung des Projektes LOERSH der Europauniversität Flensburg Fachspezifische Freie Bildungsmaterialien (OER) recherchieren

Lehrerfortbildung des Projektes LOERSH der Europauniversität Flensburg Fachspezifische Freie Bildungsmaterialien (OER) recherchieren Lehrerfortbildung des Projektes LOERSH der Europauniversität Flensburg Fachspezifische Freie Bildungsmaterialien (OER) recherchieren GEMEINSCHAFTSSCHULE MELDORF 19.04.2018 REFERENTIN: CATHARINA FREHOFF,

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch)

Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch) Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch) 15. Juni 2012 Anna Picco-Schwendener for DICE Team This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs

Mehr

Du sollst nicht stehlen Ex 20,15

Du sollst nicht stehlen Ex 20,15 Du sollst nicht stehlen Ex 20,15 Bistum Augsburg Werkwoche für Jugendseelsorge 2011 Johannes Aubele, CAJ Jugendbildungsreferent Kulturpädagoge, Medieninformatiker Heute schon gestohlen? Der Diebstahl von

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 6. Juni 2003 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 6. Juni 2003 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 6. Juni 2003 Teil I 32. Bundesgesetz: Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 UrhG-Nov

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

BSO Fortbildung. Bild-und Urheberrecht. Dr. Andrea Toms, LL.M

BSO Fortbildung. Bild-und Urheberrecht. Dr. Andrea Toms, LL.M BSO Fortbildung Bild-und Urheberrecht Dr. Andrea Toms, LL.M. 4.6.2014 Inhaltsübersicht Allgemeines Verwenden von Texten Verwenden von Bildern Recht am eigenen Bild Allgemeines Persönlichkeitsrecht Freie

Mehr

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf.

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf. Urheberrecht Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Das Urheberrecht entsteht mit dem Schaffen des Werkes. Wesen und Entstehen des Urheberrechts Das Urheberrecht

Mehr

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre

Merkblatt Urheberrecht in der Lehre FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Merkblatt Urheberrecht in der Lehre (unter Berücksichtigung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG)*) Die folgenden Erläuterungen sollen

Mehr

Urheberrecht. Rechtsquellen

Urheberrecht. Rechtsquellen Urheberrecht Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz 1936 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 Seite 106 1 Schutzgegenstand Werk 1 UrhG (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen

Mehr

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam Urheberrecht von Tobias Lettl o. Professor an der Universität Potsdam I : Verlag C. H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht

Mehr

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Franziska Weise E-Learning Topic Medien&Recht 1. Dez. 2009 Agenda > Urheberrecht Grundsätze

Mehr

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian Web 2.0 und Urheberrecht erstellt von Christoph Bastian Gliederung 1 Das Web 2.0 2 Das Urheberrecht 2.1 Was wird geschützt? 2.2 Wer wird geschützt? 2.3 Rechte des Urhebers 3 Urheberrechtliche Probleme

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I

Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I Gemeinschaftsmarke Rechtsgrundlage: GemeinschaftsmarkenVO ein einheitlicher Markenschutz für das Gebiet der EG Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Mehr

1.1 Was ist das Urheberrecht?...

1.1 Was ist das Urheberrecht?... Urheberrecht.. 1.1 Was ist das Urheberrecht?.... 1. Was ist das Urheberrecht?..................................... 3 2. Wann werden Urheberrechte verletzt?.......................... 4 3. Was schützt das

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

Besonderheiten für Museen und Archive

Besonderheiten für Museen und Archive Besonderheiten für Museen und Archive Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer VBK Wien Erster Teil: Grundlagen des Urheberrechts geschützte Werke

Mehr

Open Educational Resources und Open Access an Hochschulen

Open Educational Resources und Open Access an Hochschulen Open Educational Resources und Open Access an Hochschulen Dr. Sandra Schön Salzburg Research BIMS e.v. 1. Dezember 2015 Universität Wien E-Learning und Recht fnm-austria Freier Zugang zu Wissen und Bildung

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

elearning und Urheberrechtsfragen

elearning und Urheberrechtsfragen elearning und Urheberrechtsfragen (für Unterricht ohne kommerzielle Interessen) Vorwort Mit diesem Leitfaden zum Urheberrecht in der Online-Lehre möchten wir Ihnen gerne helfen, die rechtliche Lage besser

Mehr

Kopier- und Urheberrechtbestimmungen Unterrichtsmaterialien

Kopier- und Urheberrechtbestimmungen Unterrichtsmaterialien Kopier- und Urheberrechtbestimmungen Unterrichtsmaterialien Stefan Bayer / pixelio.de Inhalt Bestimmungen Urheberrecht... 2 Eigene Materialien... 3 Kopiervorlagen... 4 Werke für den Lehrgebrauch... 5 Sonstige

Mehr

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher Das UrhWissG und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit Urheberrecht: Worum geht es? 1 UrhG Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen

Mehr

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von Urheberrecht Ein Studienbuch von Dr. Manfred Rehbinder em. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) und Dr. Alexander Peukert o. Professor an der Goethe-Universität

Mehr

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung.

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung. Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung. Bestandserhaltung in der analogen Welt. http://www.meinesammlung.com/user-pics_300/dagoxxxx/20101128-120242-saahd.jpg

Mehr

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 URHEBERRECHT FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 AGENDA 01 URHEBERRECHT WAS IST DAS? 02 SENDERECHT, 20 URHG 03 RECHT DER ÖFFENTLICHEN ZUGÄNGLICHMACHUNG,

Mehr

Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff

Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz Katrin Falkenstein-Feldhoff Bundesgesetzblatt 2017 Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Mehr

E-Learning und Urheberrecht an Universitäten in Österreich und Deutschland

E-Learning und Urheberrecht an Universitäten in Österreich und Deutschland 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. E-Learning und Urheberrecht an Universitäten in Österreich und Deutschland

Mehr

Rechtliche Aspekte bei der Verwendung und Erstellung von OER-Material. Webinarfolien - Dr. Janine Horn, ELAN e.v.

Rechtliche Aspekte bei der Verwendung und Erstellung von OER-Material. Webinarfolien - Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Rechtliche Aspekte bei der Verwendung und Erstellung von OER-Material Webinarfolien - Dr. Janine Horn, ELAN e.v. Überblick Definition OER Creative Commons Lizenz CC-Lizenzmodelle Public Domainwerkzeuge

Mehr

IGEWeM Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Workshop: Urheberrecht und Hochschullehre

IGEWeM Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht  Workshop: Urheberrecht und Hochschullehre IGEWeM Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht www.igewem.tu-dresden.de Workshop: Urheberrecht und Hochschullehre 3. E-Teaching-Day 1.3.2018 JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg Alle Folien,

Mehr

Dr. Joachim Losehand, M.A. Wahl ohne Qual - Welche ist die richtige CC-Lizenz für mein (wissenschaftliches) Werk?

Dr. Joachim Losehand, M.A. Wahl ohne Qual - Welche ist die richtige CC-Lizenz für mein (wissenschaftliches) Werk? Dr. Joachim Losehand, M.A. Wahl ohne Qual - Welche ist die richtige CC-Lizenz für mein (wissenschaftliches) Werk? @ Open Aire & FFG - European Pathways to Open Science Informationsveranstaltung Wien, 25.

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Rechtliche Fragen zu Open Access

Rechtliche Fragen zu Open Access Rechtliche Fragen zu Open Access Dr. Peter Volle, ZUV, D1, Ref. 1.1 27.10.2017 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK VERWALTUNG 1 Open Access an der Universität Rostock die Berliner Erklärung und die Open Access Erklärung

Mehr

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Urheberrecht im Archiv Grundlagen des Urheberschutzes Bilder im Urheberrecht Der ominöse 72

Mehr

FAN. Mehr Info s unter:

FAN. Mehr Info s unter: FAN Bettina Rordorf ist 57 Jahre alt und lebt seit fast 30 Jahren mit ihrem Mann in Osterode am Harz. Ihre 3 Kinder sind hier aufgewachsen und leben jetzt in Berlin. Mehr Info s unter: http://www.dieelefantenklasse.org

Mehr

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Musik, des Films und der bildenden Kunst.

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Musik, des Films und der bildenden Kunst. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Musik, des Films und der bildenden Kunst. Was ist ein Urheberrecht und wann entsteht es? Das

Mehr

Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM # # Nicole Ebber -

Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM # # Nicole Ebber - Share! Mashup! Remix! Barcamp FFM #21.04.2007# Nicole Ebber - www.antischokke.de Agenda Vorstellung Urheberrecht CC Organisation & Lizenzen Chancen & Risiken Verbesserungspotentiale & Kritik Anwendungsbeispiele

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen. Moritz Krause

Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen. Moritz Krause Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen Moritz Krause Gliederung Vervielfältigungen von Unterrichtsmaterialien Pädagogische Grundsätze für den Einsatz vervielfältigter Unterrichtsmaterialien

Mehr

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut Urheberrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 04.12.2014 Seite 1 X. Urheberrecht 1. 2. Verwandte Schutzrechte 3. Verwertungsgesellschaften 04.12.2014

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2

Mehr