2009 Julius-Maximilians-Universität Würzburg Juristische Fakultät

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3 2009 Julius-Maximilians-Universität Würzburg Juristische Fakultät

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5 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort 6 I. Die Verteilung der Studienbeiträge an der Universität Würzburg 7 II. Die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät 9 1. Erweiterung des Lehrangebots durch mehr Lehrpersonal Umfangreiche Vorlesungsmaterialien und zusätzliche Konversatorien Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht Etablierung eines umfangreichen Fachsprachenprogramms Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Förderung der europarechtlichen Ausrichtung der Fakultät Exkursionen, Moot Courts und weitere Zusatzangebote Bessere Betreuung durch ein Mentorenprogramm für Erstsemester 34 5

6 Vorwort Vorwort Wohl kaum ein Thema der vergangenen Jahre war in den Universitäten so heiß umstritten wie die Einführung der Studienbeiträge. Nachdem die politische Entscheidung über das ob der Erhebung gefallen war, bestand die Aufgabe der Universitäten und Fakultäten darin, über das wie ihrer Verwendung zu entscheiden. Die Richtung war klar: Studienbeiträge dienen der Verbesserung der Studienbedingungen und dürfen ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt werden. Im Detail stellte sich jedoch die Frage, welche konkreten Projekte und Maßnahmen mit Hilfe der Studienbeiträge umgesetzt werden sollen. Um die Beitragseinnahmen möglichst sinnvoll und effektiv zu nutzen und den Studierenden ein angemessenes Mitspracherecht einzuräumen, hat die Juristische Fakultät eine Kommission gebildet, die zu gleichen Teilen aus Lehrenden und Studierenden besteht und Vorschläge zur Mittelverwendung erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten entscheidet letztlich der Fakultätsrat darüber, wie die Studienbeitragsmittel eingesetzt werden. Nachdem nun fünf Semester seit Einführung der Studienbeiträge verstrichen sind, ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und sich vor Augen zu führen, was durch die zusätzlichen Mittel alles erreicht worden ist. Die Palette der Verbesserungen, die die Juristische Fakultät realisieren konnte, ist außerordentlich breit und kommt allen Studierenden in der Fakultät zugute: Sie reicht von einer intensiveren Betreuung der Studienanfänger über zusätzliche Konversatorien in den mittleren Semestern bis hin zu einem deutlichen Ausbau der Examensvorbereitung. Sie umfasst eine bessere Literaturausstattung und längere Öffnungszeiten in der Bibliothek, eine erhebliche Ausweitung vorlesungsbegleitender Materialien sowie ein erweitertes Lehrangebot durch mehr Lehrpersonal. Nicht zuletzt bilden die Studienbeiträge die Basis für ein umfangreiches Fachsprachenprogramm, das derzeit Veranstaltungen in zehn Sprachen anbietet und in seiner Vielseitigkeit in Deutschland einzigartig ist. Die vorliegende Broschüre will diese studienbeitragsfinanzierten Projekte in Kurzform vorstellen. Sie richtet sich in erster Linie an die Studierenden als Studienbeitragszahler und soll sie darüber informieren, was die Fakultät mit dem von ihnen eingezahlten Geld unternimmt. Zugleich soll sie das Bewusstsein dafür wecken, welche Studienangebote durch die Erhebung der Studienbeiträge überhaupt erst möglich geworden sind. Auf diese Weise kann sie vielleicht dazu beitragen, dass die Zahlung der Studienbeiträge als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft verstanden wird. Prof. Dr. Christof Kerwer Studiendekan 6

7 Die Verteilung der Studienbeiträge an der Universität Würzburg I. Die Verteilung der Studienbeiträge an der Universität Würzburg Die Universität Würzburg erhebt von ihren Studierenden seit dem Sommersemester 2007 Studienbeträge. Die Höhe des Studienbeitrags beträgt einheitlich 500 Euro für jedes Semester (vgl. 1 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Studienbeitragssatzung). Von den Gesamteinnahmen, die sich in den vergangenen fünf Semestern durchschnittlich auf etwa sieben Millionen Euro beliefen, muss die Universität zunächst zwingend einen Anteil an einen staatlichen Sicherungsfonds abführen, der zur Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen eingerichtet wurde (Art. 71 Abs. 7 Bayerisches Hochschulgesetz BayHSchG). Dieser Anteil beträgt derzeit 3% der Einnahmen aus den Studienbeiträgen. Von dem verbleibenden Beitragsaufkommen wird sodann der möglichst gering zu haltende administrative Aufwand (Personal-, Raum und Sachkosten) für die Erhebung und Verwaltung der Studienbeiträge gedeckt. Dafür sind derzeit Euro pro Jahr ( im Semester) vorgesehen. Dies entspricht etwa einem Anteil von 2,5% der Gesamteinnahmen. Von den übrigen Mitteln werden 35% durch die Hochschulleitung verstärkt durch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Studierenden sowie der Frauenbeauftragten auf der Basis vorab erstellter Konzepte für fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Verbesserungen der Studienbedingungen vergeben. Es kann sich dabei um Gemeinschaftsprojekte mehrerer Fakultäten handeln oder um Maßnahmen zentraler Einrichtungen, der Zentralverwaltung oder auch der Studentischen Vertretung, die grundsätzlich als fakultätsübergreifend gelten. Die Hochschulleitung trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage der Empfehlungen der paritätisch besetzten Präsidialkommission Studienbeiträge, welche die Konzepte zunächst prüft. Auch bei der Erstellung der Konzepte sind Studierende in den internen Gremien der antragstellenden Einheiten paritätisch zu beteiligen. Die restlichen 65% der Mittel gehen als fester Sockelbetrag unmittelbar an die Fakultäten. Bei der Verteilung dieses Anteils auf die einzelnen Fakultäten werden die studienrelevanten qualitativen und quantitativen Parameter, insbesondere die Zahl der Studierenden, die Lehrnachfrage sowie die Auslastung der Fakultäten berücksichtigt. In den letzten fünf Semestern hat die Juristische Fakultät durchschnittlich etwa Euro pro Semester aus dem 65%-Anteil zugewiesen bekommen. 7

8 Die Verteilung der Studienbeiträge an der Universität Würzburg Innerhalb der Fakultäten sind Kommissionen mit paritätischer Zusammensetzung aus Studierenden und Lehrenden gebildet worden, die dem Fakultätsrat Vorschläge zur Verwendung der Mittel vorlegen. Unter angemessener Mitsprache der Studierenden entscheiden die Fakultäten also letztlich selbstständig über die Verwendung der Mittel. An der Juristischen Fakultät besteht die paritätisch besetzte Studienbeitragskommission aus vier Professoren und vier Studierenden, die von der Fachschaft Jura ausgesucht und gestellt werden. Den Vorsitz in der Kommission führt der Studiendekan. Bei ihren Beratungen arbeitet die Kommission vertrauensvoll und konstruktiv zusammen und bemüht sich, die Bedürfnisse und Wünsche der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. Die in der Studienbeitragskommission erarbeiteten Verwendungsvorschläge sind bisher fast ausnahmslos durch den Fakultätsrat angenommen und umgesetzt worden. Die Verwendung der Studienbeträge an der Juristischen Fakultät wird daher maßgeblich durch die studentische Seite mitgestaltet. Die vorliegende Broschüre beschäftigt sich ausschließlich mit der Verwendung des Sockelbetrags, der der Juristischen Fakultät aus dem 65%-Anteil der Studienbeiträge zugewiesen wird. Im Rahmen des 35%-Anteils ist die Juristische Fakultät insbesondere an dem Projekt Globale Systeme und interkulturelle Kompetenz beteiligt. Dieses Projekt ist Gegenstand einer eigenen Broschüre der beteiligten Fakultäten, auf die hier verwiesen wird. Weitere Informationen über die Verteilung der Studienbeiträge an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg entnehmen Sie bitte der Studienbeitragssatzung und den Info-Webseiten unter: 8

9 Die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät II. Die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät Auf den folgenden Seiten soll im Einzelnen dargelegt werden, welche Maßnahmen durch die Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät finanziert worden sind. Darunter befinden sich sowohl Projekte, die mit Hilfe der Studienbeiträge neu ins Leben gerufen wurden, als auch Maßnahmen, mit denen zusätzliche Mittel für bereits bestehende Einrichtungen und Projekte zur Verfügung gestellt wurden. Alle finanzierten Maßnahmen dienen ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen und kommen den Studierenden damit unmittelbar zugute. Wie vorstehend beschrieben, beschließt der Fakultätsrat auf Vorschlag der paritätisch besetzten Studienbeitragskommission über die Verwendung der Mittel, die der Fakultät aus dem 65%-Anteil der Studienbeiträge zugewiesen werden. Dabei wird regelmäßig ein Gesamtkonzept für einen Zeitraum von einem Jahr beschlossen, in dem die verfügbaren Mittel den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden. Die Durchführung des Beschlusses obliegt dem Studiendekan als dem operativ Verantwortlichen für die Verwendung der Studienbeiträge bzw. der Studienbeitragskommission. Im Folgenden soll zunächst die Verwendung der Studienbeiträge für den Zeitraum Wintersemester 2009/2010 bis Sommersemester 2010 vorgestellt werden, wie sie der Fakultätsrat in seiner Sitzung am 15. Juli 2009 beschlossen hat. Aus dem Beschluss lässt sich bereits im Überblick ersehen, für welche Verwendungszwecke die Studienbeiträge eingesetzt werden. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, mehr über die einzelnen studienbeitragsfinanzierten Projekte zu erfahren: Übersicht über die voraussichtliche Verwendung der Studienbeiträge für den Zeitraum WS 2009/10 - SS 2010 an der Juristischen Fakultät: 1. Lehrprofessuren bzw. Lehrdozenten EUR (entspricht ca. 22,9% der Studienbeiträge) Zur Verstärkung der Lehrkapazitäten der Juristischen Fakultät a) 3 halbe Lehrdozenturen für WS 2009/10 (je eine halbe für Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht) b) 3 Lehrprofessuren für SS 2010 (je eine für Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht) inkl. Mittel für Hilfskräfte, Sachmittel und Räume. 9

10 Die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät 2. Hilfskräfte Materialien EUR (entspricht ca. 28,9% der Studienbeiträge) Zur Erarbeitung, Ausweitung, Verbesserung und Aktualisierung von vorlesungsbegleitenden Internetmaterialien: 20 studentische Hilfskraftstellen á 40 Stunden pro Monat ganzjährig und 20 wissenschaftliche Hilfskräfte á 80 Stunden pro Monat ganzjährig. 3. Teilbibliothek Recht EUR (entspricht ca. 17,9% der Studienbeiträge) a) Verlängerung der Öffnungszeiten der Teilbibliothek Recht. b) Mehr Studienliteratur für die Präsenz-Teilbibliothek sowie der Lehrbuchsammlung. Erweiterung des Angebotes an Zeitschriften und Datenbanken. 4. Fachsprachen EUR (entspricht ca. 14,3% der Studienbeiträge) Das mittlerweile umfangreich ausgebaute Fachsprachenprogramm, das der Fakultät ein Alleinstellungsmerkmal verleiht, soll weiterhin aus Studienbeiträgen finanziert werden. Mit den Mitteln sollen insbesondere Personalkosten (für Organisation, Lehraufträge, Lektoren, Hilfskräfte und Korrekturassistenten), Sachmittel für die Ausstattung des Programms, Reisekosten für Dozenten und Studenten sowie Gebühren für den Erwerb von Sprachzertifikaten getragen werden. 5. Examensvorbereitung [ohne Lehrprofessuren] EUR (entspricht ca. 6,0% der Studienbeiträge) Ergänzende Lehrangebote zur Examensvorbereitung, wie z.b. Ferienkurse und Ausweitung der Simulationen mündlicher Prüfungen, ferner Einrichtung einer Koordinations- und Informationsstelle zur Examensvorbereitung. 6. Sonstige Lehrangebote EUR (entspricht ca. 2,4% der Studienbeiträge) Angebot zusätzlicher Konversatorien und Abschlussklausuren. 7. EU-Bezug EUR (entspricht ca. 2,4% der Studienbeiträge) a) Begleichung von Reisekosten für Brüsseler Dozenten und Vergütung dieser Gastdozenten b) Mittel zur Vergütung von Korrekturen der Klausuren mit europarechtlichem Bezug c) Mittel zur Finanzierung der Europarechtstage d) Partnerschaft mit der Juristenfakultät in Caen 10

11 Die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät 8. CIP-Pool-Kurse EUR (entspricht ca. 0,8% der Studienbeiträge) Zusätzliches Angebot an CIP-Pool-Kursen 9. Studiendekanat EUR (entspricht ca. 0,8% der Studienbeiträge) Mittel zur Verwendung durch das Studiendekanat: Studienberatung, Mentorenprogramm, Verwaltung der Studienbeiträge, etc. 10. Verfügungsfonds EUR (entspricht ca. 3,6% der Studienbeiträge) Mittel für Exkursionen, Moot Courts, Tagungen mit studentischer Beteiligung, Sonderlehrangebote inkl. Lehrexport, etc. Hieraus ergibt sich folgende Verteilung an der Juristischen Fakultät (WS 2009/10 - SS 2010): 11

12 Erweiterung des Lehrangebots durch mehr Lehrpersonal 1. Erweiterung des Lehrangebots durch mehr Lehrpersonal Durch die zusätzlichen Mittel aus den Studienbeiträgen wurde es der Juristischen Fakultät ermöglicht, ihr Lehrpersonal zu verstärken und dadurch das Gesamtangebot an Lehrveranstaltungen zu erweitern. Seit dem Sommersemester 2008 ist den Fächergruppen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht jeweils eine halbe Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben (sog. Lehrdozentenstelle) zugeordnet, mit deren Einsatz zusätzliche Lehrveranstaltungen angeboten werden können. Ab dem Sommersemester 2010 soll dies in der Weise erweitert werden, dass jedem der drei Fächer eine ganze Lehrprofessur zusteht, die zumindest teilweise aus Studienbeiträgen finanziert wird. Lehrdozenten und Lehrprofessoren sind ausschließlich für den Einsatz in der Lehre vorgesehen und sollen anders als herkömmliche Professoren keine Aufgaben in der Forschung übernehmen. Sie haben daher eine besonders hohe Lehrverpflichtung, die den Studierenden unmittelbar in der Ausbildung zugute kommt. Aufgrund ihres Werdegangs (i.d.r. Habilitation) sind sie hoch qualifiziert und bieten deshalb die Gewähr für anspruchsvolle und hochwertige Lehrveranstaltungen. Mit der Verstärkung durch Lehrdozenten sind bereits in der Vergangenheit etliche zusätzliche Lehrangebote geschaffen worden. Dies gilt insbesondere für die Examensvorbereitung, wo die Lehrdozenten in die Durchführung von Examenskursen und Vorbereitungskursen, in Klausurenkurs und Probeexamen sowie in die Simulation mündlicher Prüfungen eingebunden waren und auf diese Weise den Ausbau der universitären Examensvorbereitung (dazu unten 5.) erst möglich gemacht haben. Daneben haben sie das Seminarangebot der Fakultät erweitert (z.b. mit Seminaren zum Verbraucherschutz, zum Europarecht und zum Schwerpunktbereich Wirtschaft und Steuern) und Zusatzveranstaltungen für mittlere Semester angeboten (z.b. Vertiefungsveranstaltung im BGB). Außerdem konnte durch sie die Palette an Veranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (Bsp.: Rhetorik für Juristen) verbreitert und intensiviert werden. Schließlich übernehmen die Lehrdozenten Aufgaben im Bereich des Lehrexports für Studierende anderer Fachrichtungen und tragen so dazu bei, dass das Lehrdeputat der Professorinnen und Professoren ganz den Studierenden der Fakultät zur Verfügung steht. Mit der geplanten Einrichtung von Lehrprofessuren werden weitere Angebote möglich sein. 12

13 Umfangreiche Vorlesungsmaterialien und zusätzliche Konversatorien 2. Umfangreiche Vorlesungsmaterialen und zusätzliche Konversatorien a) Zusätzliche Hilfskraftmittel für die Lehrstühle Im Zuge der Einführung der Studienbeiträge wurde den einzelnen Lehrstühlen eine bessere Versorgung mit Hilfskraftmitteln gewährleistet. Danach hat jeder Lehrstuhl die Möglichkeit, zusätzlich zu seinen bisherigen Hilfskräften studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (im Umfang von 40 bzw. 80 Std./Monat) einzustellen. Die Hilfskraftmittel dienen der Erarbeitung, Ausweitung, Verbesserung und Aktualisierung vorlesungsbegleitender Materialien wie etwa Skripten, Falllösungen, Wiederholungsfragen usw. Auch erhalten die Lehrstühle auf diese Weise die Chance, neue Projekte ins Leben zu rufen, die insbesondere das Internet zu Ausbildungszwecken nutzen. Darüber hinaus kann durch die neu eingestellten Hilfskräfte auch die weitere Digitalisierung und Unterstützung von Vorlesungen durch den Einsatz neuer Medien wie beispielsweise PowerPoint verfolgt werden. Von den vielfältigen Fortschritten, die durch den Einsatz der Hilfskraftmittel bereits erzielt worden sind, seien hier nur einige beispielhaft vorgestellt: - Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen von Herrn Prof. Dr. Weber: ( Um Studenten gezielt mit den aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht vertraut zu machen, baut der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht eine Sammlung aktueller ausbildungs- und examensrelevanter Entscheidungen zum Arbeitsrecht auf. Die Urteile werden nicht in ihrer Originalfassung präsentiert, sondern klausurmäßig aufbereitet. Dadurch können die Studierenden die Entscheidungen in der Form durcharbeiten, die von ihnen im Examen erwartet wird. 13

14 Umfangreiche Vorlesungsmaterialien und zusätzliche Konversatorien - Wissenswertes von Frau Prof. Dr. Schmahl ( Unter der Rubrik Wissenswertes können sich Studierende einen Überblick über aktuelle völkerrechtliche und europarechtliche Ereignisse in der Tagespolitik verschaffen. Diese vom Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht eingeführte Neuerung trägt dem Umstand Rechnung, dass Recht nicht mehr an den nationalen Grenzen Halt macht. Zudem sind mittlerweile auch im Examen umfassende europarechtliche und völkerrechtliche Kenntnisse unverzichtbar. - Vorlesungsbegleitende Skripten und sonstige Lehrmaterialien Durch die zusätzlichen Hilfskraftmittel wurde es allen Lehrstühlen ermöglicht, ihre vorlesungsbegleitenden Materialien zu verbessern und auszuweiten und den Studierenden elektronisch zur Verfügung zu stellen. Ergänzend zu vielen Lehrveranstaltungen werden inzwischen umfangreiche Skripten, ausformulierte Lösungen zu den in der Veranstaltung behandelten Fällen sowie Wiederholungsfragen zu einzelnen Themengebieten online gestellt. Dies ermöglicht den Studierenden, den in der Vorlesung behandelten Stoff intensiv nachzuarbeiten. Auch in Zukunft wird durch die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel aus den Studienbeiträgen sichergestellt, dass die Skripten in vollem Umfang erneuert, überarbeitet und so auf dem neuesten Stand gehalten werden können. 14

15 Umfangreiche Vorlesungsmaterialien und zusätzliche Konversatorien Die Erweiterung und Verbesserung der vorlesungsbegleitenden Materialien führt unmittelbar zu einer Verbesserung der Lehre. Zudem haben die Studierenden die Chance, in Verbindung mit dem erheblich verbesserten Literaturangebot der Teilbibliothek Recht (dazu unten 3.) in Zukunft auf den Kauf mancher Lehrbücher zu verzichten und damit finanziell entlastet zu sein. b) Erweiterung des Angebots an Konversatorien Konversatorien bieten den Studierenden die Möglichkeit, das in den Vorlesungen erlernte theoretische Wissen in Gruppen von Teilnehmern einzuüben und unmittelbar auf Fälle anzuwenden. Durch die zusätzlichen Mittel aus den Studienbeiträgen bot sich für die Fakultät die Gelegenheit, zusätzliche vorlesungsbegleitende Konversatorien zu schaffen. Hinsichtlich der neu geschaffenen Konversatorien ist einerseits zwischen Vorlesungen, zu denen bereits Konversatorien angeboten wurden, und Vorlesungen, zu denen erstmals neue Konversatorien geschaffen wurden, zu unterscheiden: Insbesondere zu Vorlesungen der ersten Semester wurden bereits vor Einführung der Studienbeiträge vorlesungsbegleitende Konversatorien angeboten. Durch die Erweiterung dieses Angebots kann jedoch die Gruppenstärke verkleinert und ein noch intensiveres Arbeiten ermöglicht werden. Unter Einsatz der Studienbeiträge wurden außerdem Konversatorien zu Vorlesungen in den mittleren Semestern (z.b. im Arbeitsrecht) geschaffen. Diese Erweiterung des Angebots schließt eine Lücke vor allem in den Nebengebieten, die auch im Examen regelmäßig geprüft werden. Demselben Zweck dienen zusätzliche Abschlussklausuren, die mittlerweile zu den meisten Vorlesungen in der Mittelphase des Studiums angeboten und ebenfalls aus Studienbeiträgen finanziert werden. 15

16 Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht 3. Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht Durch die Bezuschussung der Teilbibliothek Recht wurden bereits in den letzten Semestern zahlreiche Neuanschaffungen ermöglicht, um den Studierenden eine bessere Versorgung mit Studienliteratur in der Präsenzbibliothek zu bieten. Auch in der Zukunft wird ein erheblicher Teil der Stu- dienbeiträge in die Teilbibliothek Recht fließen. Lesesaal, R. Guliyev Innerhalb der Teilbibliothek Recht werden die Mittel wie folgt verteilt: a) Mehr Studienliteratur für die Präsenz-Teilbibliothek b) Zusätzliche Bücher für die Lehrbuchsammlung c) Ausweitung des Angebots an verfügbaren Online-Datenbanken d) Ausweitung des Angebots an Zeitschriften in der Teilbibliothek Recht e) Verlängerung der Öffnungszeiten in der Teilbibliothek Recht Zu a): Mehr Studienliteratur für die Präsenz-Teilbibliothek Einer der wichtigsten Punkte war seit Einführung der Studienbeiträge das Angebot der Studienliteratur in der Teilbibliothek Recht. Durch die neuen Mittel ist es möglich geworden, eine bessere Versorgung mit Studienliteratur zu gewährleisten. So wurden beispielsweise Zweitexemplare wichtiger Kommentare, neue Lehrbücher in ausreichender Zahl sowie fachspezifische Literatur zum Erstellen von Seminar- und Studienarbeiten angeschafft. Dadurch werden in Zukunft lange Wartezeiten vermieden, und die Studierenden können sich den einen oder anderen Kauf eigener Lehrbücher ersparen. Welche Literatur dabei genau erworben wird, ist der Teilbibliothek Recht überlassen. Diese richtet sich jedoch nach Vorschlägen der Lehrstühle sowie der Studierenden. Besonders erwünscht sind dabei Anschaffungsvorschläge von Seiten der Studierenden, welche in der Regel auch zeitnah erfüllt werden. 16

17 Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht Tipp: Vorschläge zur Anschaffung neuer Bücher von Seiten der Studierenden können wie folgt gemacht werden: - vor Ort in der Teilbibliothek Recht durch Ausfüllen eines Formulars, das am Eingang zu finden ist - Online unter (rechte Leiste auf der Startseite der Universitätsbibliothek - frag die UB > Anschaffungsvorschläge Zu b): Zusätzliche Bücher für die Lehrbuchsammlung Neben dem umfassenden Angebot an Literatur in der Präsenzbibliothek haben die Studierenden außerdem die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit Lehrbücher aus der Lehrbuchsammlung der Universitätsbibliothek auszuleihen. Dies bietet in vielen Fällen eine echte Alternative zum Kauf eines eigenen Lehrbuchs. Aufgrund der großen Nachfrage waren in der Vergangenheit allerdings oftmals aktuelle Auflagen zu großen Vorlesungen vergriffen, so dass längere Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten. Daher wird ein Teil der Studienbeiträge für den Erwerb von weiteren Exemplaren für die Lehrbuchsammlung eingesetzt. Zu c): Ausweitung des Angebots an verfügbaren Online-Datenbanken Vor allem beim Erstellen von Haus-, Seminar- oder Studienarbeiten stellen Online- Datenbanken ein sehr hilfreiches Informationsmedium dar, da sie die Möglichkeit zur Recherche unabhängig vom Bestand der Bibliothek bieten. 17

18 Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht So können beispielsweise Gerichtsentscheidungen, aber auch Inhalte zahlreicher Zeitschriften (z.b. NJW, NZA etc.) online abgerufen werden. Zudem lassen sich in den Datenbanken ganze Kommentare finden (zum BGB z.b. der Münchener Kommentar, Staudinger, Bamberger/Roth etc.). Darüber hinaus können Datenbanken optimal zur Recherche eingesetzt werden, um sich über die verfügbaren Artikel zu einem Thema zu informieren. Tipp: Die Datenbanken sind unter folgendem Link zu erreichen: =63&ocolors=40&lett=f&gebiete=15 (rechte Leiste auf der Startseite der Universitätsbibliothek DBIS-Datenbanken Rechtswissenschaften ) Früher waren die wichtigsten Datenbanken Beck-online, Juris und Legios nur aus dem Hochschulnetz heraus zu erreichen. Während dies bei Beck-online aus rechtlichen Gründen auch weiterhin der Fall sein wird, werden Juris und Legios dank der Studienbeiträge in Zukunft von Zuhause aus aufrufbar sein. Zudem wurde durch den Einsatz der Studienbeiträge die Datenbank Makrolog freigeschaltet. Makrolog enthält aktuelle Gesetze des Bundes und der Länder sowie Verordnungen. Zum Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten wie insbesondere Seminar- und Studienarbeiten kann Makrolog deshalb von großem Nutzen sein. Tipp: Hinweise zur Benutzung der einzelnen Datenbanken und deren Inhalte sind zu finden unter: =63&ocolors =40&ref=hinweis Zu d): Ausweitung des Angebots an Zeitschriften in der Teilbibliothek Recht Neben der Präsenzliteratur und den Online-Datenbanken verfügt die Teilbibliothek über ein umfangreiches Angebot an Fachzeitschriften. Mit Hilfe der Studienbeiträge konnte dieses Angebot vor allem um solche Zeitschriften erweitert werden, die für die verschiedenen Schwerpunktbereiche von Bedeutung sind. 18

19 Bessere Literaturausstattung für die Teilbibliothek Recht Nur beispielhaft seien dazu einige neu angeschaffte Zeitschriften genannt: Internationales Steuerrecht Myops Berichte aus der Welt des Rechts European intellectual property review Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht Ratio juris : an international journal of jurisprudence and philosophy of law ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht - Journal of Competition Law etc. Tipp: Die Zeitschriften befinden sich gleich links vom Eingang der Teilbibliothek Recht. Neben vielen fachspezifischen Artikeln lassen sich dort auch neueste Informationen zu aktuellen Entscheidungen und Reformen finden, die in Kommentaren und Lehrbüchern noch nicht erschienen sind. Zu e): Verlängerung der Öffnungszeiten in der Teilbibliothek Recht Bereits in den letzten Semestern wurden längere Öffnungszeiten der Teilbibliothek Recht durch Studienbeiträge ermöglicht. Dies führt zu einer Entlastung der Bibliothek in den Kernzeiten und erlaubt es den Studierenden, ihren Arbeitsplan möglichst flexibel zu verfolgen. Für die Zukunft ist zudem geplant, dass neben der Universitätsbibliothek am Hubland auch die Teilbibliothek Recht sonntags geöffnet haben soll. 19

20 Etablierung eines umfangreichen Fremdsprachenprogramms 4. Etablierung eines umfangreichen Fachsprachenprogramms Die Juristische Fakultät bietet ein umfangreiches und unter Verwendung der Studienbeiträge erweitertes Fachsprachenprogramm an. Es bereitet auf Auslandspraktika, Auslandssemester, Referendariatswahlstationen oder ein Masterstudium im Ausland vor und erhöht die Berufschancen auf dem immer internationaler werdenden Arbeitsmarkt. Es bietet einen idealen Einstieg in eine fremde Sprache selbst für Anfänger ohne Vorkenntnisse und ist damit bereits für Erstsemester interessant. Neben den angebotenen Vorlesungen und Vorträgen bietet sich für die Studierenden außerdem die Chance, im Wege verschiedener Kooperationen Auslandspraktika, beispielsweise in Namibia oder Mexiko, zu absolvieren. Gerade die in Würzburg angebotenen Kurse ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf diese Praktika und bieten den Studierenden die Chance, einerseits wichtige Erfahrungen für ein späteres Berufsleben zu sammeln und andererseits ihren Lebenslauf durch interessante und attraktive Auslandsaufenthalte aufzubessern. Das Fachsprachenprogramm gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Veranstaltungen zum ausländischen Recht: a) Sprachen Die Sprachkurse Spanisch, Italienisch, Latein, Russisch, Türkisch und Chinesisch werden für Anfänger ohne Vorkenntnisse angeboten. Sie vermitteln Grundkenntnisse der Sprachen in Wort und Schrift mit dem Hauptziel der Vorbereitung auf die Fachsprachenkurse der jeweiligen Sprache. Weiteres Ziel in den Sprachen Französisch und Spanisch ist die Vorbereitung auf die Sprachprüfungen DELF und DELE. 20

21 Etablierung eines umfangreichen Fremdsprachenprogramms Französisch (Vorbereitung auf DELF) Spanisch I, II und Konversation Italienisch I, II und Konversation Latein für Juristen Russisch I, II und III und Konversation Türkisch Basiswissen Chinesisch Sprachprüfungen: DELF (Französisch) und DELE (Spanisch) b) Fachsprachen In den Fachsprachenkursen wird die juristische Fachterminologie in den jeweiligen Sprachen vermittelt. Sie schließen sich an die Sprachkurse an und bereiten auf die Einführungen in die ausländischen Rechte vor. Der Erwerb mindestens eines Fachsprachenscheins ist Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen. Der Kurs Rechtsdeutsch für ausländische Studierende setzt das sprachliche Niveau voraus, das für die Zulassung zum Studium nachgewiesen werden muss. Rechtsenglisch I, II und III Rechtsfranzösisch I und II Rechtsspanisch I, II und III Rechtsitalienisch Rechtsrussisch Rechtspolnisch Rechtstürkisch Rechtsdeutsch für ausl. Stud. I und II Sprachprüfungen: ILEC (Englisch) und Diploma de Español de los Negocios (Spanisch) c) Veranstaltungen zum ausländischen Recht Die Veranstaltungen zum ausländischen Recht finden in der Regel einmal jährlich teils semesterbegleitend, teils verblockt statt. Zu spezielleren Fragen wie dem inneramerikanischen Rechts- und Geschäftsverkehr oder typischen deutschtürkischen Rechtsproblemen finden zusätzliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen statt. Einführung in das englische Recht (engl.) Einführung in das Recht Australiens und Neuseelands (engl.) Einführung in das US-amerikanische Recht (engl.) Einführung in das Recht im südlichen Afrika (engl.) Einführung in das namibische Recht (engl.) 21

22 Etablierung eines umfangreichen Fremdsprachenprogramms Einführung in das indische Recht (engl.) Einführung in das französische Recht I und II (fr.) Einführung in das spanische Recht (sp.) Einführung in das lateinamerikanische Recht (sp.) Einführung in das italienische Recht (it.) Einführung in das russische Recht I (dt.) Einführung in das polnische Recht (dt.) Einführung in das türkische Recht (dt.) Einführung in das japanische Recht (engl.) Legal Writing (engl.) Drafting Commercial Contracts (engl.) English Law of Contracts (engl.) US Civil Procedure (engl.) US Constitutional Law (engl.) US Commercial Law (engl.) Discussing US Legal Issues (engl.) Discussing UK Legal Issues (engl.) English and US Law in Contrast (engl.) Basics of European Union Law Fondement du droit européen (fr.) Vertiefung polnisches Wirtschaftsrecht (pl.) 22

23 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät 5. Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Mit Einführung der Studienbeiträge wurde die Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät durch zusätzliche Angebote erweitert, um den Studierenden in der Examensphase noch bessere Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung zu bieten. Das Hauptanliegen der Studierenden hinsichtlich der Examensvorbereitung war, dass in Zukunft nicht nur innerhalb des Semesters, sondern auch in der eigentlich vorlesungsfreien Zeit Lehrangebote geschaffen werden sollten. Die Examenskurse der Professoren, die regelmäßig während des Semesters abgehalten werden, sollten also durch zusätzliche Lehrveranstaltungen ergänzt werden. Um dieser Nachfrage Rechnung zu tragen, wurden mit Hilfe der Studienbeiträge Vorbereitungskurse eingerichtet, die den Stoff der nachfolgenden Examenskurse auffrischen und so den Einstieg in die Examensvorbereitung erleichtern sollen. Außerdem wurden im Bereich des Öffentlichen Rechts weitere Examenskurse geschaffen, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden und Themengebiete aufgreifen, für die während des Semesters nicht genug Zeit bleibt. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wurde ferner durch die Schaffung einer Koordinations- und Informationsstelle geschaffen. Gerade in der Examensvorbereitung wird der Faktor Zeit für jeden Studierenden ein wertvolles Gut. Daher hat sich die Fakultät zum Ziel gesetzt, bürokratische Hindernisse abzubauen und den Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, alle ihre Anliegen und Fragen rund um das Examen an einer zentralen Stelle beantwortet zu bekommen. Zudem sorgt diese zentrale Stelle dafür, dass Materialien zu den Vorlesungen auf einer zentralen Homepage zur Verfügung gestellt werden können. Schließlich obliegt der Stelle die Organisation des gesamten Jahresprogramms der Examensvorbereitung. Als dritte Neuerung, die aus Studienbeiträgen finanziert wird, ist die Möglichkeit eröffnet worden, in Zukunft die Examensvorbereitung mit Unterstützung eines Tutors in einer Kleingruppe zu bestreiten. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Student am Anfang der Examensvorbereitung nicht genau abschätzen kann, welche Fülle von Stoff ihn erwarten wird, wie und wo genau er Schwerpunkte setzen soll und welche Lernmethode für ihn persönlich die erfolgreichste ist. Durch die Teilnahme an Kleingruppen und betreut durch Tutoren, die das Examen mit weit überdurchschnittlichem Erfolg absolviert haben, bietet sich den Studierenden nunmehr die Chance, ihre Examensvorbereitung effektiv zu bestreiten und die Vorteile der universitären Examensvorbereitung gegenüber einem kommerziellen Repetito- 23

24 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät rium durch intensive Betreuung zu nutzen. Innerhalb der Lerngruppen werden daher Fälle besprochen, geeignete Materialien ausgetauscht, Lernziele definiert und nützliche Tipps für das Examen mit auf den Weg gegeben. Neben den drei neuen Elementen wurden auch die bereits bestehenden Angebote überarbeitet und durch zusätzliche Mittel noch effektiver gestaltet: So wurden etwa die Korrekturmittel für das Probeexamen und den Klausurenkurs erhöht, damit die Korrekturen ausführlicher ausfallen und die Studierenden anhand ihrer selbst geschriebenen Klausuren und den sich darauf beziehenden Anmerkungen aus ihren Fehlern lernen können. Zudem wird den Studierenden durch zusätzliche Mittel der Besuch einer bestimmten Anzahl von mündlichen Simulationen garantiert, so dass die Studierenden den Ernstfall der mündlichen Prüfung trainieren und sich mit Hilfe der Tipps ihrer Prüfer auf das echte Examen vorbereiten können. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über das Gesamtpaket des universitären Examensvorbereitungsprogramms gegeben werden. Dieses setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen: 1. Examenskurse der Professoren 2. Vorbereitungskurse durch sonstiges Lehrpersonal 3. Examenskurse durch sonstiges Lehrpersonal im Öffentlichen Recht 4. Examensklausurenkurs 5. Probeexamen 6. Simulation mündlicher Prüfungen 7. Koordinations- und Informationsstelle 8. Betreute Kleingruppen Zu 1.: Examenskurse der Professoren Den Grundstein der Examensvorbereitung bilden weiterhin die Examenskurse der Professoren. Diese Kurse erlauben es, den gesamten examensrelevanten Stoff innerhalb von zwei Semestern zu wiederholen. Die Examenskurse der Professoren finden üblicherweise in der Vorlesungszeit statt. Teilweise werden sie aber auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten, um einer zu hohen Stundenbelastung innerhalb des Semesters entgegenzuwirken. Im Studienjahr 2009/10 werden beispielsweise die Examenskurse Handels- und Gesellschaftsrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Arbeitsrecht sowie Familien- und Erbrecht außerhalb der normalen Semesterzeiten abgehalten. 24

25 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Zu 2.: Vorbereitungskurse durch sonstiges Lehrpersonal Seit dem Wintersemester 2008/09 werden außerdem in der vorlesungsfreien Zeit Vorbereitungskurse durch sonstige Lehrkräfte mit großer Lehrerfahrung angeboten. Diese erlauben es, den Stoff der nachfolgenden Examenskurse aufzufrischen, zur Nacharbeit anzuleiten sowie einzelne Themengebiete aufzugreifen, für die im Examenskurs der Professoren während des Semesters nicht genügend Zeit bleibt. Folgende Kurse werden derzeit jeweils im Herbst angeboten: Falllösungstechnik Zivilrecht BGB-AT Schuldrecht Sachenrecht Strafrecht Falllösungstechnik Öffentliches Recht Zu 3.: Examenskurse durch sonstiges Lehrpersonal im Öffentlichen Recht Mit den Examenskursen durch sonstiges Lehrpersonal im Öffentlichen Recht erhält das Examensvorbereitungsprogramm an der Juristischen Fakultät eine weitere wichtige Neuerung ab dem Studienjahr 2009/2010. Danach werden jedes Frühjahr während der vorlesungsfreien Zeit im Öffentlichen Recht Examenskurse angeboten, die zwar nicht von Professoren, doch auch von hoch qualifiziertem sonstigem Lehrpersonal abgehalten werden. Inhaltlich werden wichtige Themen wie das Europarecht, das Staatshaftungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Sachen abgehandelt, für die innerhalb des Semesters kein Raum ist. Zu 4.: Examensklausurenkurs Die Juristische Fakultät bietet einen ganzjährigen Examensklausurenkurs an, bei dem die Examensanforderungen jeden Samstag von 9 bis 14 Uhr trainiert werden können. Das überarbeitete Konzept der Examensvorbereitung sieht des Weiteren vor, dass die Samstagsklausuren nun auch online abrufbar sind und jeweils montags von Uhr im Studiendekanat abgegeben werden können. An diesem Angebot beteiligen sich sämtliche Lehrstühle sowie eine Reihe von Praktikern, die im 25

26 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät ersten Staatsexamen als Prüfer mitwirken. Sie stellen eine Klausur, die innerhalb von fünf Stunden zu bearbeiten ist, und übernehmen die Korrektur der abgegebenen Gutachten. Bei der Rückgabe der Arbeiten findet eine Besprechung statt, die auf die Probleme der jeweiligen Klausur und deren Bearbeitung eingeht. Günstiger Einstiegszeitpunkt ist ein Jahr vor dem beabsichtigten Examenstermin. Tipp: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstagsklausuren, die nicht bei der Besprechung der Klausur abgeholt wurden, können im Studiendekanat während der Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag, Uhr) abgeholt werden. Zu 5.: Probeexamen Zweimal jährlich (i.d.r. im März und im September) bietet die Fakultät ein Probeexamen an. Dieses erlaubt es, unter Examensbedingungen den Ernstfall zu proben und eine objektive Einschätzung des eigenen Leistungsstands zu erhalten. Innerhalb von eineinhalb Wochen werden insgesamt sechs fünfstündige Klausuren mit den Prüfungsgebieten des wirklichen Examens (3x Zivilrecht, 2x Öffentliches Recht, 1x Strafrecht) geschrieben. Die Klausuren sind immer in der Zeit von 08:00 (s.t.) 13:00 Uhr im HS I unter Aufsicht anzufertigen. Um den Studierenden ein möglichst examensähnliches Umfeld zu schaffen, werden nur diejenigen Klausuren korrigiert, die im Hörsaal geschrieben wurden. Die Besprechungen finden jeweils in der Zeit von 14:00 16:00 Uhr im HS II statt, sofern keine abweichenden Angaben gemacht sind. Zu 6.: Simulationen mündlicher Prüfungen In Gruppen von vier bis fünf Personen trainieren die Kandidaten in einer Simulation die Situation der mündlichen Prüfung in Echtzeit und mit Fällen aus dem mündlichen Examen. Anschließend gibt es ein Feedback mit Notenvergabe, Manöverkritik und persönlichen Tipps. Durch die Bezuschussung der mündlichen Simulationen durch die Mittel aus den Studienbeiträgen ist es jedem Studierenden in Zukunft garantiert, in jedem Rechtsgebiet mindestens zwei Simulationen absolvieren zu können, bevor er ins mündliche Examen geht. 26

27 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Zu 7.: Koordinations- und Informationsstelle Die Koordinations- und Informationsstelle, die beim Studiendekanat angesiedelt ist, soll Ansprechpartner für Studierende und Dozenten sein, eine zentrale Homepage verwalten, auf der die Materialien zu den Examenskursen abgerufen werden können, die Organisation der Samstagsklausuren übernehmen und als einheitliche Anmeldestelle für die Simulationen mündlicher Prüfungen fungieren. Damit wurde durch die Studienbeiträge eine zentrale Stelle für Fragen aller Art bzgl. des Examens geschaffen. Tipp: Erreichbar ist die zentrale Koordinations- und Informationsstelle immer dienstags und donnerstags, Uhr, in Zimmer 31 der Alten Universität. Zu Fragen sowie weiteren Informationen rund um das Examen können sich die Studierenden jederzeit auf den Seiten des Studiendekanats auf dem Laufenden halten: Zu 8.: Betreute Kleingruppen Seit dem Sommersemester 2009 gibt es zusätzlich organisierte Kleingruppen für die Studierenden, die die Examensvorbereitung ohne den Besuch eines kommerziellen Repetitoriums in Angriff nehmen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppen finden regelmäßige Tutorien durch ehemalige Examenskandidaten statt, die das Examen mit weit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt haben. Zweck dieser kleinen Arbeitsgemeinschaften ist es, den Examenskandidaten einen Leitfaden und Zeitplan durch die Examensvorbereitung mit auf den Weg zu geben. Tipp: Die für einen Platz in einer Kleingruppe nötigte Bewerbung ist zu richten an: 27

28 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Jahresplan für das Studienjahr 2009/2010 Juli/August 2009 Verblockter Examenskurs (2 Wochen) (KW 31+32) Examenskurs Zivilprozessrecht August 2009 (KW 33) August/September 2009 Ferien (1 Woche) Vorbereitungskurse (4 Wochen) (KW 34-38) Vorbereitungskurs BGB AT Vorbereitungskurs Schuldrecht Vorbereitungskurs Sachenrecht Vorbereitungskurs Strafrecht Vorbereitungskurs Öffentliches Recht September 2009 (KW 39+40) Probeexamen (gut 1 Woche) Parallel hierzu Vorbereitungskurs (1 Woche) Falllösungstechnik Zivilrecht Oktober 2009 Verblockter Examenskurs (2 Wochen) (KW 41+42) Examenskurs Handels- und Gesellschaftsrecht Oktober 2009 Examenskurse Vorlesungszeit WS 09/10 bis Februar 2010 (KW 43/2009 KW 6/2010) Examenskurs BGB AT Examenskurs Schuldrecht (ohne gesetzl. SV) Examenskurs ZPO Examenskurs Strafrecht Examenskurs Polizei- und Kommunalrecht Examenskurs VerwProzessR, BauR Februar 2010 (KW 7) Ferien (1 Woche) 28

29 Ausbau der Examensvorbereitung an der Juristischen Fakultät Februar 2010 Verblockter Examenskurs (2 Wochen) (KW 8+9) Examenskurs Gesetzliche Schuldverhältnisse März 2010 Examenskurse im Öffentlichen Recht (2 Wochen) (KW 10+11) Examenskurs Europarecht Examenskurs Staatshaftungsrecht Examenskurs Öffentliches Sachenrecht März/April 2010 (KW 12+13) April 2010 Probeexamen (gut 1 Woche) Verblockter Examenskurs (2 Wochen) (KW 14+15) Examenskurs Familien- und Erbrecht April Examenskurse Vorlesungszeit SS 2010 bis Juli 2010 (KW 16-29) Examenskurs Kreditsicherungsrecht (ohne Grundpfandrechte) Examenskurs Sachenrecht Examenskurs Grundpfandrechte Examenskurs Staatsrecht Examenskurs Allgemeines Verwaltungsrecht Examenskurs Strafrecht Juli/August 2009 Verblockter Examenskurs (2 Wochen) (KW 30-31) Examenskurs Arbeitsrecht 29

30 Förderung der europarechtlichen Ausrichtung der Fakultät 6. Förderung der europarechtlichen Ausrichtung der Fakultät Die Juristische Fakultät legt schon seit langem ein besonderes Augenmerk auf die europarechtliche Ausbildung und bietet eine Zusatzqualifikation im Europäischen Recht als Begleit- oder Aufbaustudium an. Studienbeiträge werden in diesem Bereich gezielt für solche Veranstaltungen bereitgestellt, die unmittelbar den Studierenden zugute kommen, indem sie ihnen die Möglichkeit eröffnen, Leistungsnachweise für das Begleit- bzw. Aufbaustudium zu erwerben. a) Europarechtstage Die Würzburger Europarechtstage haben mittlerweile schon eine lange Tradition an der Juristischen Fakultät und bieten den Studierenden jeweils einmal im Jahr die Chance, verblockt an einem Wochenende verschiedene Vorträge zu einem aktuellen europarechtlich geprägten Thema zu besuchen und zu dieser Veranstaltung eine Klausur zu schreiben. Der damit erworbene Schein kann auf die Pflichtstunden des Aufbau- und Begleitstudiums Europarecht angerechnet werden. Im SS 2009 wurden die Europarechtstage beispielsweise vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf) zum Thema Biomedizinische Forschung in Europa veranstaltet und waren wieder zahlreich besucht. Durch die Förderung der Europarechtstage aus Studienbeitragsmitteln wird gewährleistet, dass auch weiterhin hochkarätige Referenten aus dem In- und Ausland gewonnen werden können, die für das hohe Renommee der Europarechtstage bürgen. Darüber hinaus kann durch die zusätzlichen Mittel für einen verbesserten Ablauf sowie für eine umfangreichere Bereitstellung begleitender Materialien gesorgt werden. 30

31 Förderung der europarechtlichen Ausrichtung der Fakultät b) Brüsseler Dozenten Wer könnte über aktuelle Entwicklungen aus Straßburg, Luxemburg und Brüssel besser berichten als Dozenten, die direkt vor Ort in den europäischen Institutionen arbeiten? Aus diesem Grund werden auch Mittel für Brüsseler Gastdozenten aufgewendet, die dadurch in der Lage sind, an der Juristischen Fakultät Vorlesungen zu halten und somit die europarechtliche Ausrichtung weiter auszubauen. c) Partnerschaft mit der Universität Caen Seit vier Jahrzehnten pflegen die Juristischen Fakultäten der Julius-Maximilians Universität Würzburg und der Université de Caen Basse-Normandie einen engen Kontakt. Sinnfälliger Ausdruck dieser freundschaftlichen Beziehungen sind regelmäßige deutsch-französische Seminare, die alle zwei Jahre abwechselnd in Caen und Würzburg stattfinden, sowie Einführungsveranstaltungen zur französischen bzw. deutschen Rechtsordnung, die jährlich von Dozenten beider Fakultäten im jeweils anderen Land abgehalten werden. Selbstverständlich gehört Caen zu denjenigen Universitäten, an denen Würzburger Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms ein Auslandssemester oder -jahr verbringen können. Durch die Förderung aus Studienbeiträgen kann die Partnerschaft mit der Universität Caen intensiviert und für die Zukunft gesichert werden. Die Studierenden profitieren davon unmittelbar durch die angebotenen Lehrveranstaltungen. Weitere Informationen zur Partnerschaft mit der Universität Caen unter 31

32 Exkursionen, Moot Courts und weitere Zusatzangebote 7. Exkursionen, Moot Courts und weitere Zusatzangebote Da sich die juristische Ausbildung nicht nur in den Wänden der Alten Universität abspielt, wurde bei der Verteilung der Studienbeiträge innerhalb der Juristischen Fakultät ein Sockelbetrag für Exkursionen, Moot Courts und für Tagungen mit studentischer Beteiligung bereitgestellt. Auf Antrag der beteiligten Lehrstühle können dadurch Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten genehmigt werden. Auf diese Weise soll es den Studierenden ermöglicht werden, ohne großen finanziellen Aufwand an interessanten Veranstaltungen teilnehmen zu können. a) Exkursionen Die meisten Mittel innerhalb des Verfügungsfonds sind den Exkursionen zugewiesen. Die Erfahrung zeigt, dass Seminarfahrten, aber auch andere Exkursionen eine fruchtbare Arbeitsatmosphäre schaffen, das Gemeinschaftsgefühl stärken und Abwechslung in den Studienalltag bringen. Insbesondere im Hinblick auf die europarechtliche Ausrichtung der Juristischen Fakultät bietet es sich etwa an, die europäischen Institutionen in Luxemburg, Straßburg oder Brüssel zu besuchen und vor Ort Seminare abzuhalten. Außerdem ermöglicht eine Exkursion, den Studierenden Einblicke in die Praxis zu gewähren, beispielsweise durch Teilnahme an den Verhandlungen höchster Bundesgerichte oder den Besuch von Bundesbehörden. Im Rahmen des Namibia-Projekts von Frau Dr. Karin Linhart werden die teilnehmenden Studierenden gefördert, um so die hohen finanziellen Belastungen abzufedern. 32

33 Exkursionen, Moot Courts und weitere Zusatzangebote b) Moot Courts Moot Courts bieten den Studierenden die Möglichkeit, selbst Teil eines fiktiven Gerichtsverfahrens zu werden und in die Rolle als Anwalt einer der beteiligten Parteien zu schlüpfen. Auf diese Weise können Studierende das in der Universität theoretisch Erlernte anwenden und zudem ihre rhetorischen Fähigkeiten sowie weitere soft skills trainieren, die im späteren Berufsleben unerlässlich sind. Moot Courts werden mittlerweile in vielen Teildisziplinen des Rechts von den obersten Bundesgerichten und von weiteren Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene veranstaltet. Es handelt sich bei ihnen um einen Wettbewerb, bei dem studentische Teams gegeneinander antreten und versuchen, die Richter des Moot Court meist sind es Professoren, Richter oder andere Praktiker von der eigenen Position zu überzeugen. Am Ende gewinnt das Team, welches seine Argumente am besten präsentiert hat. Da die Juristische Fakultät die Teilnahme der Studierenden an solchen Veranstaltungen für sinnvoll hält, wird sie aus Studienbeiträgen bezuschusst. Exkursion nach Brüssel im SS 2007, Prof. Dr. Kerwer und Prof. Dr. Weber 33

34 Bessere Betreuung durch ein Mentorenprogramm für Erstsemester 8. Bessere Betreuung durch ein Mentorenprogramm für Erstsemester Das ab dem Wintersemester 2009/2010 neu geschaffene Mentorenprogramm soll den Studierenden des ersten Semesters an der Juristischen Fakultät den Einstieg in ein erfolgreiches Studium erleichtern. Unter der Führung des Studiendekanats und der Fachschaft Jura übernehmen dabei Studierende aus höheren Semestern die Rolle als Mentoren für eine Gruppe von Erstsemestern. Ihre Aufgaben sind: - Individuelle Beratung und Betreuung Wo finde ich was? Welche Scheine sollten im ersten Semester erworben werden? Was erwartet mich die nächsten Jahre? Jeder Student wird sich diese Fragen in den ersten Semestern gestellt haben und im Nachhinein stellt man oftmals fest, was man vielleicht besser machen hätte können. Das Mentorenprogramm bietet den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit, von den Erfahrungen der älteren Kommilitonen zu profitieren und sich dadurch schneller und besser zu Recht zu finden. Deshalb finden regelmäßig Treffen zwischen den Mentoren und denen ihnen zugeteilten Erstsemestern statt, bei denen aufkommende Fragen beantwortet werden können. - Gemeinsame Treffen und Veranstaltungen Neben einem schnellen Zurechtfinden mit dem Studium ist es für Studienanfänger genauso wichtig, soziale Kontakte in der zumeist noch fremden Stadt zu knüpfen. - Verbesserung des Studienerfolges Durch das umfassende Konzept soll den Studierenden auch auf lange Sicht ein erfolgreiches Studium ermöglicht werden. 34

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