Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung. Gebäudeversicherung Kanton Zürich
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- Gerhard Giese
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1 Abgrenzungsrichtlinie ebäude-/ ahrhabeversicherung ebäudeversicherung Kanton Zürich 2009
2 1. rundlagen einzusehen auf esetz über die ebäudeversicherung vom 2. März 1975, assung vom 7. ebruar 1999, in Kraft seit 1. Januar 2000 (ebäudevers) Vollzugsbestimmungen für die ebäudeversicherung vom 1. Oktober 1999, assung vom 24. Juni 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004 (ebäudeversv)
3 2. ebäudeversicherung Versicherungspflicht Sämtliche ebäude im Kanton Zürich mit einem Wert von mindestens ranken sind bei der ebäudeversicherung Kanton Zürich (VZ) zu versichern ( 10 ebäudevers, 9 ebäudeversv). ebäude sind nicht bewegliche Erzeugnisse der Bautätigkeit, die überdacht sind, benutzbaren Raum bergen und als Dauereinrichtungen erstellt wurden ( 2 Abs. 1 ebäudeversv). Als ebäude gelten auch die in Ausführung begriffenen Bauten ( 2 Abs. 2 ebäudeversv). Mit dem ebäude zu versichern sind bauliche Einrichtungen, die Bestandteil des ebäudes bilden (Ziffer 3.1.2) oder gemäss spezieller Regelung der Versicherungspflicht unterstehen (Ziffer 3.2). 2.2 reiwillige Versicherung Auf Verlangen des Versicherungsnehmers können auch gebäudeähnliche Objekte versichert werden ( 13 ebäudevers). ebäudeähnliche Objekte sind selbständige, nicht bewegliche Erzeugnisse der Bautätigkeit, sofern sie eine Wertbeständigkeit wie ebäude aufweisen und als Dauereinrichtung erstellt sind, wie gedeckte Brücken, offene Bassins, Klärbecken und Aussichtstürme ( 3 ebäudeversv). 2.3 Nichtaufnahme in die Versicherung Nicht versichert werden: ebäude mit einem Versicherungswert unter ranken ( 11 ebäudevers, 9 ebäudeversv); ebäude, die nicht als Dauereinrichtungen erstellt wurden, wie Baubaracken, esthütten, Marktbuden und andere ahrnisbauten ( 11 ebäudevers, 9 ebäudeversv); Objekte, die nicht als ebäude gelten, wie Strassen- und Bahnunterführungen, Tunnels, Stollen und ähnliche Bauten ( 2 ebäudeversv).
4 3. Umfang der ebäudeversicherung 3.1 Allgemein ebäude Versichert ist das ebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau. Baumaterialien und Bauteile, die durch endgültigen Einbau Bestandteil des ebäudes geworden sind, sind mit versichert. ( 2 Abs. 2 ebäudeversv) Mit dem ebäude versichert sind bauliche Einrichtungen, die normalerweise zu diesem gehören, im Eigentum des ebäudeeigentümers, des Mieters, Pächters oder Contractors stehen und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung des ebäudes oder nicht ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes entfernt werden können ( 4 Abs. 1 und 3 ebäudeversv) Nicht mit dem ebäude versichert sind Aushub-, Planierungs- und Umgebungsarbeiten sowie Bepflanzungen; Arbeiten zur Verstärkung des Baugrundes, wie Pfählungen, Stabilisierungen, Verdichtungen, Erdanker, Baugrubenabschlüsse; alle ausserhalb der ebäudehülle liegenden baulichen Anlagen und Leitungen, wie Stützmauern, artentreppen, Wind- und Sichtschutzwände, Kanalisations-, Energie- und Versorgungsleitungen; ahrhabe (Mobiliar) und betriebliche Einrichtungen ( 4 Abs. 2 und 3 ebäudeversv); ideelle Werte, wie Kunst-, Altertums- und Liebhaberwerte Nebensachen teilen im Zweifelsfall das Schicksal der Hauptsache. ( 4 Abs. 3 ebäudeversv).
5 4 3.2 Spezielle Regelungen Wohnhäuser, Wohnungen Bei Wohnhäusern und Wohnungen sind auch die normalerweise zu diesen gehörenden Einrichtungen mit versichert, selbst wenn sie ohne wesentliche Beschädigung entfernt werden können ( 5 ebäudeversv) Kollektive Haushaltungen Bei kollektiven Haushaltungen wie Hotels, Restaurants, Kantinen, Mensen, Pausenküchen, Spitäler, Anstalten und Heimen sind auch die der Unterkunft und Verpflegung dienenden betrieblichen Einrichtungen mit versichert, selbst wenn sie ohne wesentliche Beschädigung entfernt werden können ( 6 ebäudeversv). Kioske, Takeaways und Tankstellenshops gelten nicht als kollektive Haushaltungen Industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche ebäude Bei industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen ebäuden mit baulichen wie auch betrieblichen Einrichtungen sind nur die ausschliesslich oder vorwiegend baulichen Einrichtungen mitversichert. Bauliche Einrichtungen, die mit betrieblichen Einrichtungen ein zusammenhängendes anzes bilden, sind nicht versichert ( 7 ebäudeversv). Als industriell und gewerblich gelten Produktion, Lagerung, Handel, Verkehr und Dienstleistung
6 4. Abgrenzungsbeispiele Nicht aufgeführte Einrichtungen sind anhand der vorstehenden Ausführungen zuzuordnen. Nebensachen teilen im Zweifelsfall das Schicksal der Hauptsache. 5 Legende: = ebäudeversicherung = ahrhabeversicherung oder nicht versichert A Absauganlagen, zu betrieblichen Einrichtungen Abwasserpumpen, nur im ebäudeinnern für die Hauskanalisation Abwasserreinigungsanlagen Aktenlifte Alarmanlagen, zu betrieblichen Einrichtungen, Wertschutz, Ein- und Ausbruch Altäre Anbindevorrichtungen Andockanlagen Anpassrampen Anschlagkästen Antennenanlagen, nur für Radio und ernsehempfang zum Eigengebrauch, fest installiert Aquarien Archivanlagen Aufzüge, nur für Personentransport und nur für Warentransport mit Personenbegleitung Aussentreppen, nur mit dem ebäude verbunden (auskragend) Autohebeanlagen, wie Servicelifte Autoparkier- und -verstellanlagen
7 6 B Backöfen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Badgeanlagen Bänke, fest montiert Bankomaten Bartheken, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen, fest montiert Bassins, im reien, nur betoniert (freiwillig) Befeuchtungsanlagen, zu betrieblichen Einrichtungen Behandlungsstühle Beichtstühle Beleuchtungskörper, als fest installierte rundbeleuchtung Beleuchtungskörper, als Objekt-, Effekt- oder Zierbeleuchtung Betriebsstoffzapfanlagen, inkl. Tanks Bepflanzungen Beschallungsanlagen Beschattungsanlagen, im ebäudeinnern Beschriftungen, als Raum- und Orientierungsbeschriftung Beschriftungen, als Reklame- und irmenbeschriftung Bestuhlungen, fest montiert Bewässerungsanlagen Bienenkästen und -schränke Biogasanlagen, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Blindstromkompensationsanlagen, zu betrieblichen Einrichtungen Blitzschutzanlagen Blockheizkraftwerke, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Bodenbeläge, nur auf die Raumfläche eingepasst Bootsaufzüge und -stege
8 Brandmeldeanlagen, nur mit Übermittlung an die öffentliche euermeldestelle Brenn-, lüh- und Härteöfen Briefkästen, auch freistehend Brückenwaagen Buffetanlagen, in kollektiven Haushaltungen Buffetanlagen, in Kiosken, Tankstellen-Shops und Take aways Bühnenelemente Bühnentechnik, Einrichtungen und Beleuchtung 7 C Cheminéeöfen Contracting-Anlagen siehe 3. / CO2-Warnanlagen, in UN-aragen D Dachbegrünungen Deckenmalereien Deckenverkleidungen und -bespannungen Doppelböden Drehkreuze Druckerhöhungsanlagen, nur zur Lösch- und Brauchwasserversorgung Druckluftanlagen, zu betrieblichen Einrichtungen
9 8 E EDV-Anlagen und -Leitungen Ein- und Ausbruchalarmanlagen Einbauten, neutral nutzbar Einbauten, branchenspezifisch in Industrie, ewerbe und Landwirtschaft Einbauschränke Einfahrtsrampen, nur überdachter Teil Elektroanlagen, nur für die Haustechnik und die rundbeleuchtung, vom Hausanschlusskasten bis zu den Verbraucherstellen Elektroanlagen, zu betrieblichen Einrichtungen ab Hauptverteilung, mit Unterverteilungen, Leitungen und Schaltern Empfangskorpusse, neutral nutzbar Energie-Contracting-Anlagen siehe 3. / Energiekanäle, nur begehbar und für die eigene Haustechnik Entfeuchtungsgeräte, fest installiert Entfeuchtungsgeräte, zu betrieblichen Einrichtungen Entkalkungsanlagen, nur zur Hauswasserversorgung Entmistungsanlagen Erdkollektoren, -register und -sonden Erdüberdeckungen ahnenstangen ahr- und lachsilos ahrnisbauten ahrradunterstände altwände
10 arbspritzanlagen und -kabinen assadenreinigungsanlagen, fest installiert 9 ernheizkraftwerke, betrieblicher Teil ernsehantennenanlagen, nur zum Eigengebrauch, fest installiert esthütten und -zelte euerlöschanlagen, fest installiert euerlöscher, mobil euermeldeanlagen, nur mit Übermittlung an die öffentliche euermeldestelle oliengewächshäuser riteusen, nur in kollektiven Haushaltungen unkanlagen und -antennen uttersilos ütterungs- und uttertransportanlagen aragentorantriebe arderobeneinrichtungen, nur in kollektiven Haushaltungen artentrennwände, auch am ebäude befestigte artentreppen astanks, nur als Bestandteil der eigenen ebäudeheizung ebäudeleitsysteme, nur für die eigene Haustechnik egensprechanlagen, nur als Bestandteil der Sonnerieanlage eldautomaten eschirrwaschautomaten, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen etränkeanlagen, nur in kollektiven Haushaltungen, fest installiert etränkeautomaten
11 10 ewerbliche Kälteanlagen, nur in kollektiven Haushaltungen lasmalereien leisanlagen lockenanlagen, nur in Kirchen rill, nur in kollektiven Haushaltungen rundwasserisolierungen H Haartrockner Handfeuerlöscher Handtrockner und Handtuchautomaten Hebebühnen Heizanlagen, nur sofern überwiegend für die eigene ebäudeheizung Heizöltanks, nur als Bestandteil der eigenen ebäudeheizung Heuaufzüge Heubelüftungsanlagen und -gebläse Hochkamine, nur für die eigene Haustechnik Hochregallagergestelle, auch dachtragend Hochspannungsanlagen, über 1000 V Hotelküchen Hubböden, in Schwimmbädern, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Hubtrennwände
12 I Insektengitter und -rollos, nur fest eingebaut Intrusionsanlagen 11 J Jauchegruben, nur betoniert Jaucherührwerke und -pumpen Jauchesilos und -bassins K Kälteanlagen, für die eignene Haustechnik Kälteanlagen, gewerblich, in kollektiven Haushaltungen Kälteanlagen, gewerblich, in Industrie, ewerbe und Landwirtschaft Kaffeemaschinen, fest installiert, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Kamine, nur für die eigene Haustechnik Kanzeln Kassen, mit Korpusanlage und Transportband Kassenschränke Katafalke Kegelbahntechnik Kehrichtpressen Kehrichtverbrennungsanlagen, betrieblicher Teil Kirchturmtechnik Kläranlagen, betrieblicher Teil Klimaanlagen, nur als Bestandteil der eigenen Haustechnik Klimageräte, nur fest installiert Kompostierungsanlagen, betrieblicher Teil
13 12 Kompressoranlagen, nur zu baulichen Einrichtungen Kraftwerkanlagen, betrieblicher Teil Krananlagen, mit Kranbahnen Kremationsanlagen Kücheneinrichtungen, in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Kücheneinrichtungen, als Pausenküchen Kücheneinrichtungen, in Produktionsbetrieben, Kiosken, Tankstellenshops und Take away Kühlanlagen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Kühlkorpusse und -vitrinen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Kühlräume und -zellen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Kühlschränke und -truhen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen L Laboreinbauten, -einrichtungen und -kapellen Ladeneinbauten, nur soweit neutral nutzbar Ladeneinrichtungen Lagerbehälter Lagergestelle und -einrichtungen Lautsprecheranlagen Leckwarngeräte, nur für die eigene Haustechnik Leitungen, ausserhalb ebäude Leitungskanäle, begehbar und nur für die eigene Haustechnik Lichtreklamen
14 Lichtschächte Liftanlagen, nur für Personentransport und nur für Warentransport mit Personenbegleitung Löschanlagen, fest installiert Lüftungsanlagen, nur als Bestandteil der eigenen Haustechnik 13 M Markisen Melkanlagen Milchbassins, -kühler, -zentrifugen und -absaugeanlagen Mietereinbauten siehe 3. / Musikanlagen N Nachtgeschirrwaschapparate Niedervoltbeleuchtungsanlagen, nur fest eingebaut Notbeleuchtungen Notstromanlagen, für die eigene Haustechnik Notstrom- und Netzersatzanlagen O Öltanks, nur als Bestandteil der eigenen ebäudeheizung Operationssaaleinrichtungen Orgeln, nur in Kirchen, fest eingebaut
15 14 P Pächtereinbauten siehe 3. / Parabolantennen, nur für Radio- und ernsehempfang zum Eigengebrauch, fest installiert Parkieranlagen und -einrichtungen Pergolen Personenaufzüge Personenruf- und -suchanlagen Pfählungen Pflanzentröge, nur als ebäudebestandteil Photovoltaik-Anlagen, bei Wohnhäusern Photovoltaik-Anlagen, bei kollektiven Haushaltungen, bei Industrie, ewerbe und Landwirtschaft, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dienen kann oder die Anlage konstruktiv in die ebäudehülle integriert ist (Solararchitektur) Pizzaöfen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Pneuschränke, in UN-aragen, fest montiert Podien, nur fest eingebaut Postfächer Postomaten Praxiseinbauten, nur soweit neutral benutzbar Praxiseinrichtungen Projektionsleinwände R Radioantennen, nur zum Eigengebrauch, fest installiert Rauchkammern, nur in Wohnhäusern Regenwassersammelanlagen, nur für die eigene Haustechnik Reklameschriften und -tafeln Rohrpostanlagen
16 Rollbänder und -treppen, nur für Personentransport Rollregalanlagen 15 Rühlwände S Sanitäre Installationen, nur für die Haustechnik Saunaanlagen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen, fest eingebaut Schalteranlagen, nur als Raumabschluss Schattieranlagen, im ebäudeinnern Schiess- und Scheibenstandeinrichtungen Schirmdächer Schliessanlagen, ohne Zutrittskontrolle und Schlüssel Schockbeleuchtung Schulküchen Schüttungen und Tretschicht, in Reit- und Tennishallen Schutzraumausrüstung Schwimmbadeinrichtungen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Schwimmbassins, im reien, nur betoniert (freiwillig) Selbsttränkeeinrichtungen Sendeanlagen, für ernsehen, unk, Radio und Telefon Sichtschutzwände, ausserhalb des ebäudes Sickerleitungen und Sickerplatten Silos Sirenenanlagen Solaranlagen, bei Wohnhäusern Solaranlagen, bei kollektiven Haushaltungen, bei Industrie, ewerbe und Landwirtschaft, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dienen kann oder die Anlage konstruktiv in die ebäudehülle integriert ist (Solararchitektur)
17 16 Solariumseinrichtungen Sonnenschirme und -segel, auch fest montiert Sonnenstoren Sonnerie- und Haustür-egensprechanlagen Spaltanlagen, für Abwasser Späneabsaug- und -transportanlagen Speiseaufzüge Spielplatzeinrichtungen Sprinkleranlagen Spritzkabinen und Spritzanlagen Stalleinrichtungen Staubsaugeranlagen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen, fest eingebaut Stehtanks, als Lagergebäude Stellwände Stempeluhren Sterilisationsanlagen Störungsmeldeanlagen, nur als Bestandteil der eigenen Haustechnik Stromzähler, nur für die eigene Haustechnik Stukkaturen Stützmauern T Tabernakel Tanks, als Bestandteil der eigenen Haustechnik Tankanlagen Tanksäulen Taufbecken und Taufsteine
18 Telefonanlagen, Apparate und Leitungen Telefonleitungen, in Wohnhäusern Thermische Solaranlagen, bei Wohnhäusern Thermische Solaranlagen, bei kollektiven Haushaltungen, bei Industrie, ewerbe und Landwirtschaft, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dienen kann oder die Anlage konstruktiv in die ebäudehülle integriert ist (Solararchitektur) Tiefkühlschränke und -truhen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Tierboxen, -gehege und -käfige Traglufthallen Tränkeeinrichtungen Transformatoren Treibstofftanks Treibstoffzapfanlagen Treppenlifte, nur im ebäudeinneren Tresore, in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen, fest eingebaut Tresore und Tresoranlagen Tresortüren, als Raumabschluss Tretschicht und Schüttungen, in Reit- und Tennishallen Trotten Tumbler, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Turbinen, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Turmuhranlagen, nur in Kirchen Turngeräte 17
19 18 U Überwachungsanlagen Uhrenanlagen Universelle ebäudeverkabelungen, nur in Wohnhäusern USV-Anlagen V Ventilationsanlagen, nur als Bestandteil der eigenen Haustechnik Verkaufskorpusse Verladeeinrichtungen, mit Anpassrampe und Torbalg Verpflegungsautomaten Vertikallamellen Videoanlagen, nur als Bestandteil der Sonnerieanlage Volieren Vorhänge W Waagen Wagenheber Wandmalereien Wandschränke, fest eingebaut Wandtafeln und Kartenzüge Wandverkleidungen und -bespannungen Warenaufzüge, nur mit Personenbegleitung Wärmekraftkoppelungsanlagen, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Wärmepumpen, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Wärmerückgewinnungsanlagen, nur für die eigene Haustechnik
20 Wärmezähler, nur für die eigene Haustechnik Wäschereieinrichtungen, nur in kollektiven Haushaltungen Waschkücheneinrichtungen, nur in Wohnhäusern Waschsäulen, in Coiffeursalons Wasseraufbereitungs- und -enthärtungsanlagen, für die eigene Haustechnik Wasseraufbereitungsanlagen, zu versicherten Bassins, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Wasserzähler, nur für die eigene Haustechnik Weihwasserbecken Werkstatteinrichtungen Wertschutzanlagen Whirlpools, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen Windräder, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik Windschutzwände, ausserhalb des ebäudes Wirtshausschilder Wohnwagen, auch stationär 19 Z Zähler, nur für die eigene Haustechnik Zeiterfassungsgeräte Zentrale Staubsaugeranlagen, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen, fest eingebaut Zigarettenautomaten Zugangsbrücken Zutrittskontrollanlagen
21 5. Übergangsbestimmungen, Inkraftsetzung Die bisherige Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung bleibt bis zu einer Neuschätzung des ebäudes bestehen. 5.2 Diese Richtlinie tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Zürich, 20. Januar 2009 ebäudeversicherung Kanton Zürich B. Wittwer, Direktor
22 Internet: Telefon , Telefax Postfach, 8050 Zürich, Thurgauerstrasse 56 02/2009/50000/OD
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