1. Elternbrief im Schuljahr 2015/16

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1 Amberg, Elternbrief im Schuljahr 2015/16 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wir dürfen Sie im Namen der Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule Amberg nach den Ferien und einem schier unglaublichen Sommer wieder herzlich willkommen heißen. Sicherlich war die Zeit der Sommerferien sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Eltern wichtig, um den Blick einmal wieder auf andere Dinge zu lenken, die neben Arbeit und Lernen wichtig sind in unserem Leben. Doch ist es in aller Regel auch so, dass nach sechs Wochen für viele der Beginn des Unterrichtsbetriebs fast wie die Rückkehr zur Normalität des Alltagslebens - mit der Einnahme der gewohnten Rollen - erscheint. Und in den allermeisten Fällen ist dies auch mit einer gewissen Vorfreude darauf verbunden, was dieses neue Schuljahr bringen wird. Allen Schülerinnen und Schülern, die weiterhin unsere Schule besuchen oder neu bei uns beginnen, wünsche ich, dass diese Vorfreude sich zunehmend in echte Freude wandelt - Freude an der schulischen Arbeit und über vielfältige Kontakte und Erlebnisse. Und natürlich wünschen wir allen, dass ihre Arbeit von Erfolg gekrönt sein möge und Ihnen, sehr geehrte Eltern, dass sich auch Ihre Erwartungen bezüglich des Schulerfolgs erfüllen mögen. Zu Beginn des Schuljahres möchten wir Ihnen erste wichtige Informationen zu unserer Schule mitteilen. Generalsanierung in letzter Phase In diesem Schuljahr tritt die Altbausanierung in ihre letzte Phase. Mit dem Neubezug der Verwaltung an alter Stelle ist ein weiterer Meilenstein geschafft. Neu hinzugekommen sind weitere Container, die fünf Klassenzimmer beherbergen, wodurch die Landwirtschaftsschule als zweite Außenstelle aufgegeben werden konnte. Das Ausweichquartier Möhlkaserne geht in sein hoffentlich letztes Schuljahr. Elternbriefe - Internetauftritt Webadressen Auf Grund des hohen Kosten- und Zeitaufwands für die Erstellung von Elternbriefen in Papierform setzen wir auch dieses Jahr wieder voll auf das neu eingeführte Elterninformationssystem ESIS. Darüber hinaus möchten wir Sie wieder auf unsere Homepage

2 hinweisen, die diese und viele weitere allgemeine und aktuelle Informationen (Termine, etc.) zur Schönwerth-Realschule Amberg bereithält. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Sie sich in den Elternbereich mit folgenden Daten einloggen: Benutzername: eltern Passwort: eltern:2015 Weiterführende Informationen zu den bayerischen Realschulen erhalten Sie unter Schülerzahl Im Schuljahr 2015/2016 besuchen nach jetzigem Stand 1096 Schüler, die auf 42 Klassen verteilt sind, die Schönwerth-Realschule. Damit ist die Gesamtschülerzahl im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken, was sowohl durch die allgemein sinkenden Schülerzahlen als auch durch die geringfügige Änderung des Einzugsgebietes der Schönwerth-Realschule verursacht wird. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse konnte leicht auf 26,1 gesenkt werden. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgegebene Höchstgrenze von 33 SchülerInnen pro Klasse wird in keinem Fall überschritten. Die Klassenstärken sind aus schulorganisatorischen Gründen in diesem Jahr jedoch enormen Schwankungen unterworfen. Die Personalversorgung stellt sich zu Beginn dieses Schuljahres derart dar, dass mit den der Schule zugewiesenen Lehrerstunden und Lehrkräften der Pflichtunterricht voll durchgeführt werden kann und auch ein noch abwechslungsreiches Angebot an Zusatzangeboten, an Wahl- und Ergänzungsunterricht möglich ist. Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Das bedeutet nicht, dass Ausfälle durch Krankheit, die während des Schuljahres auftreten, damit ebenfalls abgedeckt sind. Für solche Fälle, die länger andauern, gibt es zwar die sogenannte integrierte Lehrerreserve, jedoch muss die Schulleitung in schwierigen Fällen auch weiterhin selbständig versuchen, Ersatz zu finden, was während des laufenden Schuljahres v. a. in einigen Fachbereichen - wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat - in der Regel nicht ganz einfach ist. Personelle Veränderungen Beginn des Unterrichtseinsatzes: StRef Franz Behmer (Sp, WW) StRefin Sandra Hollweck (E, D) StRef Lukas Laurer (E, G) StRefin Sabine Lautenschlager (D, G) StRefin Karina Schwägerl (D/ G) Neu an der Schule: LAv Alexander Götz (M, Ku, We) LAv Sebastian Mildner (E, Sp) LAv Christiane Müller(EvR) StR (RS) Armin Reinsch (Mu, KR, Ek, IT) LAv Christian Wenninger (F, Ek) Wir wünschen allen neuen Lehrkräften einen guten Einstand und viel Freude bei ihrer Arbeit an unserer Schule.

3 Als Seminarschule liegt uns überdies die Ausbildung von Lehrkräften natürlich sehr am Herzen. So freuen wir uns, außerdem 13 Studienreferendare, die sich im ersten Ausbildungsabschnitt befinden, begrüßen zu dürfen. Klasseneinteilung im neuen Schuljahr Die Profilklassen aus der 5. Jahrgangsstufe (Forscher, Theater, Fußball) werden in der 6. Jahrgangsstufe fortgesetzt. Die Profilfächer können aufgrund der vorgeschriebenen Stundentafel nur nachmittags stattfinden. Die Eltern der 6.Klässler werden noch gesondert informiert. In der 7. Jahrgangsstufe konnte aufgrund der zu geringen Anzahl an Interessenten leider keine ipad-klasse gebildet werden. Durch den starken Schülerzuwachs musste die 8. Jahrgangsstufe neu aufgeteilt werden. Aus den bestehenden acht 7. Klassen wurden neun 8. Klassen neu zusammengesetzt. In Jahrgangsstufe 9 musste ebenso aus schulrechtlichen und organisatorischen Gründen die Zusammensetzung mehrerer Klassen geändert werden. Im Hinblick auf die laufende Sanierung der Realschule sowie die Mehrhäusigkeit mussten bei der Zusammensetzung der Klassen vorrangig schulorganisatorische Gründe (Geschlecht, Konfession, Wahlpflichtfächergruppe, Bilingualer Unterricht) berücksichtigt werden. Sprechstunden der Lehrkräfte Machen Sie bitte von den Einzelsprechstunden der Lehrkräfte Gebrauch, vor allem, wenn Sie Schwierigkeiten Ihres Kindes in einem Fach feststellen. Einen Sprechstundenplan erhalten Sie in den nächsten Tagen per ESIS sowie online über unsere Homepage. Vertretungsplan online Ein Grundvertretungsplan kann über den Elternbereich (nach Login) auf unserer Homepage eingesehen werden. Des Weiteren ist es auch wieder möglich, per DSB Smartphone-App auf diesen zuzugreifen. Klassenelternabend, Elternbeiratswahl und Informationsveranstaltung zur Familien- und Sexualkundeerziehung Bereits am Montag, den findet ab 18:00 Uhr in der Aula eine Informationsveranstaltung zur Familien- und Sexualkundeerziehung für alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer neuen Fünftklässler statt. Von einer Biologielehrkraft erhalten Sie Informationen über die Themen der Familienund Sexualkunde. Außerdem werden Ihnen kurz Abbildungsbeispiele und Medienmaterial vorgestellt, die im Unterricht verwendet werden. Außerdem gibt es eine Schulhausführung durch die Klassenleiter der 5. Klasse. Anschließend wird durch die SMV im Foyer des Neubaus Kaffee und Kuchen verkauft. Ab 19:00 Uhr findet für die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen aller Jahrgangsstufen die Klassenelternversammlung statt. Hier erhalten Sie vom jeweiligen Klassenleiter sowie den Lehrkräften der Haupt- und Profilfächer alle für Sie und Ihr Kind wesentlichen Informationen über das kommende Schuljahr, dessen Besonderheiten und Anforderungen. Um ein zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

4 Wahlfachangebot / Ergänzungsunterricht Auch in diesem Schuljahr kann die Schönwerth-Realschule ein breites Spektrum an Wahlfächern sowie Ergänzungsunterricht anbieten. Ich bitte Sie, diese Möglichkeit zu nutzen. Eine Zusammenstellung erhalten Sie in Kürze per ESIS bzw. über unsere Homepage. Schulaufgaben Die Anzahl der Schulaufgaben wird durch die Realschulordnung für die einzelnen Jahrgangsstufen und Wahlpflichtfächergruppen (WPFG) wie folgt festgelegt: Fach Jahrgangsstufe Deutsch Englisch Mathematik (WPFG I) Mathematik (WPFG II / III) Physik (WPFG I) Physik (WPFG II / III) BwR (WPFG II) Französisch (WPFG IIIa) Chemie (WPFG I) Chemie (WPFG II / III) Werken (WPFG IIIb) In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 kann in Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben eine der Schulaufgaben durch zwei Kurzarbeiten oder ein bewertetes Projekt ersetzt werden; die Entscheidung hierüber wird von der Lehrerkonferenz getroffen; über die Umsetzung entscheidet der Fachlehrer. Die Schüler und Schülerinnen werden rechtzeitig informiert. Informationen über das Notenbild Wie im vorangegangenen Schuljahr wird in der fünften bis achten Jahrgangsstufe das Zwischenzeugnis durch zwei Informationen über das Notenbild ersetzt. Die ersten Informationen über das Notenbild werden am 01. Dezember 2015 herausgegeben. Am darauf folgenden Tag findet der erste allgemeine Elternsprechtag statt. Die Schüler der neunten und zehnten Jahrgangsstufe erhalten zusätzlich ein Zwischenzeugnis (zur Vorlage bei Bewerbungen,...). Jahrgangsstufentests Auch zu Beginn dieses Schuljahres werden wieder verpflichtende Jahrgangsstufentests in der 6. und 7. Jahrgangsstufe durchgeführt. 6. Jahrgangsstufe Deutsch Jahrgangsstufe Mathematik Jahrgangsstufe Englisch Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass die Ergebnisse der Tests für die Notenbildung als Ersatz für einen kleinen Leistungsnachweis (z.b. Stegreifaufgabe) gewertet werden. Auch in diesem Schuljahr werden wieder in der 8. Jahrgangsstufe bundesweit einheitliche Vergleichstests

5 (VERA) durchgeführt. Die Teilnahme daran ist verpflichtend. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Krankmeldungen Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.b. Erkrankung) verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich durch einen Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes zu informieren. Krankmeldungen sind am ersten Krankheitstag telefonisch oder per Fax bis spätestens 08:00 Uhr dem Sekretariat mitzuteilen (Tel , Fax ). Die schriftliche Entschuldigung ist trotzdem zusätzlich erforderlich und innerhalb von drei Tagen nachzureichen bzw. beim Wiederbesuch der Schule mitzubringen. Formulare für Unterrichtsbefreiungen und Krankmeldungen liegen bei. Benutzen Sie hierzu auch das Angebot auf unserer Homepage. Die Schulleitung bittet dringend um Beachtung dieser Regelung, da es für das Sekretariat einen enormen Arbeitsaufwand bedeutet, den Verbleib fehlender Schüler festzustellen und evtl. sogar die Polizei verständigt werden muss. Die Kosten eines polizeilichen Einsatzes gehen dabei zu Lasten der Eltern! Dauert die Krankheit mehr als zehn Unterrichtstage, kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eingefordert werden. In besonderen Fällen oder bei der Häufung krankheitsbedingter Fehlzeiten kann die Schule ein amtsärztliches Zeugnis (Gesundheitsamt) verlangen. Erkrankung während des Unterrichts Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, werden die Eltern verständigt (Angabe aller Telefonnummern, unter denen die Eltern erreicht werden können, im Sekretariat!). Diese holen den Schüler persönlich im Sekretariat ab. Nur in Ausnahmefällen dürfen andere Personen (z.b. Großvater) den Schüler oder die Schülerin abholen, wenn dies vorher dem Sekretariat mitgeteilt wurde! Ist eine Abholung nicht möglich, bleibt der Schüler in der Schule oder wird in erkennbar dringenden Fällen zur ärztlichen Versorgung ins Krankenhaus gebracht. Die Kosten für den Transport werden nach den geltenden Krankenversicherungsbestimmungen abgerechnet. Diese Regelung gilt auch für Schüler, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei leichter Übelkeit wird, um größere Unterrichtsstörungen zu vermeiden, der betroffene Schüler erst einmal an ein geöffnetes Fenster im Klassenzimmer gesetzt. Unterrichtsbefreiung Versäumter Unterricht ist von Schülern sehr schwer aufzuholen. Versuchen Sie daher bitte, Besuche beim Arzt oder auch Vorstellungsgespräche möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Sollte eine Unterrichtsbefreiung unbedingt erforderlich sein, so ist der schriftliche Antrag eines Erziehungsberechtigten mindestens zwei Tage vorher im Sekretariat abzugeben. Unterrichtsbefreiungen wegen außerhalb der Ferienzeiten liegender Urlaubsanfängen bzw. enden können generell nicht genehmigt werden. Befreiung vom Sportunterricht Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen zwar am normalen Unterricht, jedoch nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, so teilen Sie dies bitte dem Sportlehrer schriftlich mit. Für den Sportunterricht herrscht aber trotzdem grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Auch bei mittelfristigen Erkrankungen nehmen die Schüler am Sportunterricht teil. Die Schüler können dann auch zu Helfertätigkeiten herangezogen werden. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Ausnahmen können nach schriftlichem Antrag bei der Schulleitung gestattet werden, wenn Ihr Kind den Weg zu einer Sportstätte außerhalb der Staatlichen Realschule Amberg nicht bewältigen kann. Längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht müssen bei der Schulleitung schriftlich zusammen mit einem ärztlichen Attest beantragt werden. Die Schule behält sich auch die Anforderung eines amtsärztlichen Attests vor.

6 Weg von und zu den Sportstätten Der Sportunterricht der Schönwerth-Realschule findet an verschiedenen Orten in der Stadt Amberg statt: Sporthalle in der Fuggerstr., Sporthalle der FH, Trimax, Hockermühlbad, Kurfürstenbad, FC-Stadion, Eissporthalle... Diese für alle Beteiligten nach wie vor höchst unerfreuliche Situation erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand. Da es immer wieder zu Nachfragen kommt, möchte ich Ihnen die Beförderung der Schüler von und zu den Sportstätten in diesem Elternbrief darlegen. Es gelten folgende Regelungen: Schüler aller Klassen werden generell von dem jeweiligen Schulstandort zur jeweiligen Sportstätte gefahren und auch wieder dorthin zurückgebracht, wenn von Seiten der Stadt der Bustransport sichergestellt werden kann. Schüler, die nachmittags Sport haben, sind für den Weg von und zur Sportstätte selbst verantwortlich. Möhlkaserne Aufgrund der Sanierung des Hauptgebäudes muss ein Teil der Klassen zum nunmehr hoffentlich letzten Mal tageweise wieder in das Gebäude der ehemaligen Möhlkaserne ausgelagert werden. Für alle Schülerinnen und Schüler, die dort unterrichtet werden, sind sämtliche Transporte gesichert. Unfallversicherungsschutz Beim Besuch der Schule (insbesondere Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen und während der Schulpausen) besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 b 5GB VII, soweit und solange sie sich im organisatorischen Aufsichts- und Verantwortungsbereich der Schule befinden. Ein Unfall ist unverzüglich im Sekretariat zu melden (Formblatt!). Sollte Ihr Kind zu denjenigen Schülern zählen, denen es - wie oben geschildert - gestattet ist, selbstständig zur Sportstätte zu gelangen, so tritt der gleiche Unfallversicherungsschutz in Kraft, wie auf dem normalen Schulweg. Entfernt sich eine Schülerin bzw. ein Schüler jedoch zu privaten Zwecken (z. B. zum Ein- oder Essenkaufen, wozu aber auch das Rauchen zählt) bewusst aus diesem schulischen Verantwortungsbereich, so wird damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz unterbrochen. In der außerschulischen Rauchpause ist der Schüler damit nur krankenversichert. Des Weiteren wird das Rauchen während der Schulzeit wie gehabt von der Schule mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Ferien und Feiertage im 1. Schulhalbjahr Letzter Schultag Erster Schultag Herbstferien Weihnachtsferien Winterferien Tag der Deutschen Einheit: Buß- und Bettag: Verfahren bei Stundenausfall: Die Schule ist bemüht, Unterrichtsausfall so weit wie möglich zu vermeiden und auch die sog. Randstunden zu vertreten. Den Fall, dass ein früherer Unterrichtsschluss dennoch nicht zu vermeiden ist, bitten wir zu entschuldigen.

7 Nach einer längeren Phase der Erholung, wie sie die Sommerferien darstellen, ist es wichtig, möglichst schnell wieder in der schulischen Arbeit Tritt zu fassen und mit konzentrierter Arbeit zu beginnen. Erfahrungsgemäß lassen die ersten Leistungsnachweise nicht allzu lange auf sich warten und wer hier bereits punkten kann, gewinnt Sicherheit für das übrige Schuljahr. Wir bitten Sie, liebe Eltern, Ihre Tochter oder Ihren Sohn beim Start in das neue Schuljahr ein wenig zu unterstützen und besonders darauf zu achten, dass die erforderlichen Vorbereitungen für den Unterricht durchgeführt werden. Vielleicht werfen Sie gelegentlich einen Blick in das Hausaufgabenheft und vergewissern sich, ob die hier notierten Aufgaben auch erledigt wurden. Sollten Sie dabei feststellen, dass im Hausaufgabenheft keine oder nur wenige Aufgaben notiert sind, wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte der betroffenen Fächer oder an die Klassenleitung. Je früher Kontakt zu den Lehrkräften aufgenommen wird und je intensiver er gepflegt wird, desto leichter können Probleme behoben werden. In diesem Sinne darf ich Sie auch im Namen des gesamten Kollegiums um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule bitten. Nur ein von gegenseitigem Vertrauen getragenes Miteinander dient dem Wohl Ihrer Kinder. Ich wünschen Ihnen, liebe Eltern, möglichst viel Freude und wenig Stress bei der Begleitung der Schullaufbahn Ihres Kindes, dem wir alle ein erfolgreiches Schuljahr 2015/2016 wünschen. Mit freundlichen Grüßen M. Schall; RSD

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