Was kostet Strom aus Kernkraftwerken wirklich? PHW Hochschule Wirtschaft Wissenschaftliches Arbeiten und Recherchieren Dozentin: Frau S.

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1 Essay zum Thema: Was kostet Strom aus Kernkraftwerken wirklich? PHW Hochschule Wirtschaft Dozentin: Frau S. Imobersteg Sommersemester 2011 Passerelle BBA FH / BBA Stefan Kellenberger /9

2 1. Einleitung Die Diskussion, ob neue Kernkraftwerke gebaut werden sollen oder ganz aus dieser Technologie ausgestiegen werden soll, ist in vollem Gange. Zurzeit haben die Ausstiegsbefürworter die Oberhand. Dies kann jedoch schnell wieder kippen. Deshalb wird in dem vorliegenden Essay losgelöst von der gegenwärtigen Diskussion untersucht, ob es volkswirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist, auf Kernenergie zu setzen. Es wird in der Gesellschaft immer stärker die Meinung vertreten, dass alle Produkte und Dienstleistungen über den gesamten Life-Cycle auf deren Kosten für den Nutzer und die Umwelt betrachtet werden sollen. Das heisst, dass jedes Produkt nicht nur nach seinem Anschaffungspreis und eventuell noch nach seinem Ressourcenverbrauch im Betrieb, sondern auch nach dessen Entsorgung beurteilt wird, so dass letzten Endes der Zustand einer vorab existierenden grünen Wiese nach der Nutzung wieder hergestellt wird. 1.1 Zielsetzung Diese Arbeit gibt eine Übersicht über die Kostenstruktur des in Kernkraftwerken produzierten Stromes und hinterfragt kritisch, ob die Gesellschaft mit der Stromrechnung wirklich die vollen Produktionskosten bezahlt oder ob nicht eventuell ein nicht unerheblicher Teil mit Steuergeldern bezahlt wird. Als einzelne Positionen werden dabei die Baukosten, Betriebskosten, Entsorgungskosten und Stilllegungskosten betrachtet. Die Versicherungskosten werden, obwohl diese ebenfalls zu den Betriebskosten gehören, gesondert betrachtet, da sich deren Bezifferung sehr kompliziert gestaltet und je nach Betrachtungsweise immense Differenzen ergeben. Alle Kosten der fünf Kernkraftwerke der Schweiz, dazu zählen das Kernkraftwerk Mühleberg, Beznau I und II sowie Gösgen als auch Leibstadt, werden als Gesamtkosten zusammengeführt. Weiterhin werden Kosten für die, von der Allgemeinheit finanzierte, Kernkraftforschung wie auch den Schweizer Katastrophenreaktor Lucens erhoben. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten für die Endlagerung. Letztere Punkte werden ebenfalls zu der Gesamtkostenrechnung hinzugenommen. All diese Kosten werden danach dem netto Gesamtstromertrag in KWh entgegengehalten. So dass ein Betrag für eine KWh Strom, der aus Kernenergie gewonnen wird, entsteht. Die Grösse Rp/KWh ist deshalb so gewählt, weil die private Stromrechnung auch in dieser Einheit erfolgt und somit ein Rückschluss zwischen den verrechneten und den tatsächlichen Kosten von Strom aus Kernkraftwerken gemacht werden kann. Um eine einfache Übersicht zu erhalten, wurden alle aufgelaufenen Kosten und die im Weiterbetrieb noch anfallenden sowie jene des Rückbaus und der Zwischen- respektive Endlagerung für die Energie aus Kernkraftwerken kumuliert und durch die bis zur Stilllegung des letzten Kernkraftwerkes gewonnene Stromproduktion geteilt (siehe Tabelle 4.1). 1.2 Theoretischer Rahmen und Annahmen Die Daten werden aus bereits gemachten Studien entnommen und wenn nötig in CHF umgerechnet. Dazu wurde der Wechselkurs im Verhältnis 1.00 Euro = 1.20 CHF festgelegt. Die Einheiten wurden wie folgt festgelegt: Rp. haben je nach nötiger Auflösung eine bis drei Nachkommastellen, CHF und Euro haben wie allgemein gebräuchlich zwei Nachkommastellen, bei den Mio. und Mrd. werden allgemein zwei Nachkommastellen eingesetzt ausser die Dritte ist aufgrund der besseren Verständnisses nötig. Es wurden keine Plausibilitätsüberprüfung der Daten durchgeführt. Es ist an dieser Stelle auch anzumerken, dass es sehr schwierig ist, an gutes und klar definiertes Datenmaterial heranzukommen, wie dies auch schon Rits/Kirchner (2008) in Ihrer Studie Kosten neuer Kernkraftwerke feststellten (vgl. Rits/Kirchner 2008: 9). In der vorliegenden Arbeit wurden verschiedenste Studien aus unterschiedlichen politischen Richtungen herangezogen, um eine Objektivität zu erlangen. Stefan Kellenberger /9

3 2. Energieproduktion Anhand der Tabelle 2.1 wird angezeigt welche Strommenge, der Übersichtlichkeit halber in Mwh, in den fünf Schweizer Kernkraftwerken während ihrer gesamten Laufzeit produziert wird. Dazu wurde die Nettoleistung der Kernkraftwerke mit den jährlichen Vollaststunden multipliziert. Danach erfolgt die Multiplikation der Jahresproduktion mit der Anzahl der Jahre der gesamten Laufzeit. Die Laufzeit wurde dementsprechend angenommen wie dies der Bundesrat am beschlossen hat. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. [...] Der Bundesrat geht bei den bestehenden Kernkraftwerken von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von voraussichtlich 50 Jahren aus. Damit müssten das Kernkraftwerk Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034 vom Netz genommen werden. (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK [Hrsg.] 2011) Diese Nettoproduktionen pro Kernkraftwerk werden dann summiert. Somit erhält man die dem Markt zur Verfügung stehende Gesamtproduktion an Strom aus Kernkraftwerken in der Schweiz. Tabelle 2.1: Gesamtnettoproduktion von Strom aus Kernkraftwerken in der Schweiz Kraftwerk Mühleberg Beznau I Beznau II Gösgen Leibstadt Betriebsbeginn Betriebsende Betriebsdauer in Jahren Vollaststunden Jahr '600 7'600 7'600 7'600 7'600 Vollaststunden Jahr '400 7'400 7'400 7'400 7'400 Nettoleistung MW '165 Nettoproduktion in MWh Jahr '698'000 2'774'000 2'774'000 7'372'000 8'854'000 Nettoproduktion in MWh Jahr '627'000 2'701'000 2'701'000 7'178'000 8'621'000 Nettoproduktion MWh 134'190' '970' '970' '370'000 Gesamtnettoproduktion der fünf Kernkraftwerke in der Schweiz: 1'217'160'000 MWh Quelle: vgl. Schweizer Eidgenossenschaft [Hrsg.] 2008; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK [Hrsg.]: Kostenfaktoren von Kernkraftwerken Dem aus Tabelle 2.1 zu entnehmenden Produktionsvolumen steht eine ganze Reihe von Kostenpositionen gegenüber. Hier wird versucht diese sauber gegliedert und ohne Überschneidungen darzulegen. Dies ist leider nur mit einer gewissen Ungenauigkeit möglich, da es in der Literatur keine klaren Abgrenzungen gibt. Beispielsweise werden in einigen Studien die Brennstoffkosten in den Unterhaltskosten integriert und in anderen Studien werden sie gesondert aufgeführt. Wie auch die Entsorgungskosten der Brennelemente, welche teilweise in den Brennstoffkosten enthalten sind oder jedoch als Entsorgungskosten gesondert aufgeführt werden. Als Summe aus den Unterkapiteln 3.1 bis 3.6 ergibt sich ein Betrag von Mrd. CHF. Stefan Kellenberger /9

4 3.1 Forschung Der grösste Teil der Kernforschung wurde von der öffentlichen Hand finanziert. Gemäss einer Studie der Schweizer Eidgenossenschaft (2008), werden die Forschungsaufwendungen, inklusive den Kosten für den Reaktor Lucens, zwischen den Jahren 1956 bis 2005 auf 1,995 Mrd. CHF beziffert (vgl. Schweizer Eidgenossenschaft [Hrsg.] 2008: 15). Zwischen dem Jahr 2006 und 2052 werden nochmals Kosten von 1,128 Mrd. CHF angenommen da noch das gesamte Feld der Langzeitlagerung untersucht werden muss. Insgesamt ergibt sich dadurch einen Betrag von 3,123 Mrd. CHF. 3.2 Baukosten Die Baukosten setzen sich aus den Positionen für den Grundstückerwerb, den Erstellungskosten der Kernkraftwerke inklusive aller nötigen Nebengebäude und Infrastrukturen und des Kapitalzinses während der Bauzeit zusammen. Nach Rits/Kirchner (2008) belaufen sich heute die Baukosten, ohne Kapitalzinskosten, für ein Kernkraftwerk auf CHF/KW (vgl. Rits/Kirchner 2008: 8). Dieser Betrag wurde teuerungsbereinigt und somit wurden CHF/KW eingesetzt. Dazu kommen noch die Kapitalzinskosten, welche sich auf CHF/KW belaufen. Multipliziert man diese zwei Beträge mit der Gesamtleistung der fünf Schweizer Kernkraftwerken, (3'220 MW), so erhält man als gesamte Baukosten den Betrag von 2,985 Mrd. CHF. 3.3 Betriebskosten Im Betrieb fallen Kosten für den Brennstoff, den Unterhalt, Wartungen, Reparaturen sowie die benötigten Ersatzteile an. Weiter entstehen auch durch die Anpassungen an neue Sicherheitsrichtlinien Kosten, im speziellen sind die Massnahmen NANO I und II 1 sowie SUSAN 2 zu nennen (vgl. Schweizer Eidgenossenschaft [Hrsg.] 2008: 4). Weiter sind auch die Kapitalzinskosten bis zur endgültigen Amortisation nicht zu vernachlässigen. Die Betriebskosten für Kernkraftwerke gliedern Rits/Kirchner (2008) in Unterhaltskosten, welche den Betrieb, die Wartung und die Reparaturkosten beinhalten, was pro Jahr und KW CHF macht und die Nachrüstkosten welche CHF pro KW betragen (vgl. Rits/Kirchner 2008: II). Die Brennstoffkosten betragen pro MWh 5,80 CHF (vgl. Rits/Kirchner 2008: 15).Über die gesamte Lebensdauer aller fünf Schweizer Kernkraftwerke ergeben demnach die Unterhaltskosten einen Betrag von 16,29 Mrd. CHF, die Brennstoffkosten einen Betrag von 6,04 Mrd.CHF und die Nachrüstkosten einen Betrag von 2,68 Mrd. CHF. Summiert man diese Beträge, so erhält man die gesamten Unterhaltskosten in der Höhe von 25,01 Mrd. CHF. 3.4 Versicherungskosten während des Betriebes Im Rahmen der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes wurde die minimale national aufzubringende Deckungssumme von 1 auf 1,8 Milliarden Franken erhöht und so an die Vorgaben des internationalen Haftungssystems angepasst. (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK [Hrsg.]: 2009) 1 Nachrüstung Notstandsystem, Projekt, bei welchem das Notstandgebäude mit den entsprechenden Sicherheitsausrüstungen vor allem zum Schutz gegen Einwirkungen von aussen nachgerüstet wurde. 2 Nachrüstung Notstandsystem zur sicheren Notkühlung. Stefan Kellenberger /9

5 In diesem Absatz wird dargelegt, wie sehr die tatsächliche Versicherungsdeckung von jener, welche durch Günther et al. (2011) stellvertretend für Versicherungsgesellschaften die ein solches Risiko versichern sollen, abweicht. Damit verbunden sind natürlich auch die Versicherungsprämien der tatsächlichen Versicherung sehr viel kleiner als sie nach der Berechnung von Günther et al. (2011) sein sollten. Auch ein Abkommen zwischen den Stromkonzernen, wie es in Deutschland existiert, zur gegenseitigen Krisenunterstützung ändert an diesem Sachverhalt nur sehr wenig. Es muss eine risikoadäquate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wie dies jedes Unternehmen, welches in der Schweiz geschäftlich tätig ist, auch benötigt. Gemäss der oben genannten Studie von Günther et al. (2011) ergibt sich, dass bei einem grössten anzunehmenden Unfall (GAU) in einem Kernkraftwerk ein Maximalschaden von 7' Mio. CHF bei einer Deckungssumme von 7' Mio. CHF entsteht ( Mio. Euro, Deckungssumme 6' Mio. Euro, Kurs 1.00 Euro = 1.20 CHF). Die Deckungssumme muss jedoch, auch wenn von einem Eintrittszeitraum eines Schadenfalles zwischen bis 10' Jahren ausgegangen wird, schon viel früher zur Verfügung stehen (vgl. Günther et al. 2011: 95). So seinen [ ]Bereitstellungszeiträume von 59 Jahren und länger für diesen Fall nicht mehr risikoadäquat. (Günther et al. 2011: 98) So entstehen, je nach Bereitstellungszeiträumen, jährliche Versicherungsprämien pro Kernkraftwerk von 64'036 Mio. CHF (53'363 Mio. Euro) für 60 Jahre bis 664'715 Mio. CHF (556'179 Mio. Euro) für zehn Jahre (vgl. Günther et al. 2011: 97). Da nun die Versicherungssumme in einer möglichst kurzen Laufzeit angespart werden muss, muss von der kürzeren Laufzeit ausgegangen werden, wenn in einem Schadenfall nicht die Bevölkerung zur Kasse gebeten werden soll, wie dies zurzeit in Japan geschieht. Jedoch soll an diesem Punkt auch darauf hingewiesen werden, dass diese hohen Ausschüttungserwartungen in Folge eines Schadenfalles auch ein Eigenrisiko bergen. Es kann durchaus den gegenteiligen Effekt der Anstrengung nach erhöhter Sicherheit zur Folge haben und zu kriminellem Verhalten führen. Allenfalls könnte Verantwortlichen die Idee kommen, dass es günstiger oder sogar sehr lukrativ sei, ein Kernkraftwerk in den GAU zu führen als es auf regulärem Weg zu entsorgen, da die Versicherung für die gesamten Kosten aufkommen muss. Daher ist eine hohe Eigenhaftung des Führungspersonals von Kernkraftwerken unabdingbar. 3.5 Entsorgungskosten Unter der Kategorie Entsorgungskosten werden die Positionen Zwischenlagerung und Endlagerung von radioaktiv verstrahltem Material aufgeführt. Dazu gehören verbrauchte Brennelemente als auch verstrahlte Ersatzteile und Reaktorteile allgemein, die bei einem Rückbau eines Kernkraftwerkes anfallen. Zurzeit ist die Endlagerung in der Schweiz noch nicht gelöst. Daher sind dazu nur Kostenschätzungen zu Hilfe zu ziehen. In der Zwischenlagerung von radioaktivem verstrahltem Material bestehen jedoch bereits Erfahrungswerte, wodurch hier reelle Werte über die Zeit interpoliert werden können. Im Speziellen fällt dabei auf, dass die durch die lange Endlagerzeit entstehenden Kosten mit der Teuerung mitwachsen werden. Jedoch müssen die gesamten zukünftigen Aufwendungen in der Betriebszeit der Kernkraftwerke erwirtschaftet werden. Demzufolge ist mit immensen zukünftigen Kosten zu rechen. Als Entsorgungskosten gelten, laut dem Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle (Art. 3 Abs. 2 SEFV), alle Kosten, die für die Entsorgung der radioaktiven Stefan Kellenberger /9

6 Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallen. Zu den Entsorgungskosten gehören die folgenden Positionen: Transport und Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle Transport, Wiederaufarbeitung und Entsorgung der abgebrannten Brennelemente eine Beobachtungsphase von 50 Jahren für ein geologisches Tiefenlager Planung, Projektierung, Projektleitung, Bau, Betrieb, Rückbau und Überwachung von Entsorgungsanlagen Strahlen- und Arbeitsschutzmassnahmen behördliche Bewilligungen und Aufsicht Versicherungen Verwaltungskosten Die Kosten für ein Lager mit 20 Mitarbeitern kann man mit gutem Gewissen auf 5 Mio. CHF/a veranschlagen ( pro Mitarbeiter). Der Kapitalwert für 300 Jahre Abfallbewirtschaftung, mit 3 Prozent diskontiert und aufsummiert, beträgt 1218 Mia CHF. (Schöni-Affolterer 2011: 1) 3.6 Stilllegungskosten Die Stilllegungskosten beinhalten alle Kosten, die nach dem Abschalten des Kraftwerkes bis zum Zustand grüne Wiese anfallen. Dies sind die Positionen des mechanischen Rückbaus sowie der mechanischen oder chemischen Dekontamination. Um diese Kosten zu erheben, werden die Erfahrungen aus Deutschland zu Hilfe genommen, da anzunehmen ist, dass für den Rückbau der gleiche Aufwand pro Kraftwerk entsteht. Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle legt die Stilllegungskosten-Bestandteile wie folgt fest (Art. 2 Abs. 2 SEFV): die anlagetechnische Vorbereitung für die Stilllegung Einschluss, Unterhalt und Bewachung der Anlage die Dekontamination oder Demontage und Zerkleinerung der aktivierten und kontaminierten Teile Transport und Entsorgung der bei der Stilllegung anfallenden radioaktiven Abfälle Den Abbruch aller technischen Einrichtungen und Gebäude und die Deponie der inaktiven Abfälle die Dekontamination des Geländes Planung, Projektierung, Projektleitung und Überwachung Strahlen- und Arbeitsschutzmassnahmen behördliche Bewilligungen und Aufsicht Versicherungen Verwaltungskosten In der Studie Kosten neuer Kernkraftwerke von Rits/Kirchner (2008) werden die Kosten für die Demontage und Entsorgung von Kernkraftwerken auf die Leistung umgelegt. Dabei ergibt sich ein Betrag von CHF pro KW Nettoleistung für die Demontage und Entsorgung von Kernkraftwerken (vgl. Rits/Kirchner 2008: 9). Jedoch wird in diesen Kosten lediglich die Zwischenlagerung berücksichtig und nicht die Endlagerung. Errechnet man so die Demontage- und Entsorgungskosten für die fünf Schweizer Kernkraftwerke so erhält man bei einer Nettoleistung von KW einen Betrag von 1'852 Mio. CHF. Stefan Kellenberger /9

7 4. Realkosten der elektrischen Energie aus Kernkraftwerken Die Gesamtproduktion elektrischer Energie aus Kernkraftwerken über die Gesamtlaufzeit aller Kernkraftwerke in der Schweiz ergibt einen Betrag, welcher aus der Tabelle 2.1 ersichtlich ist. Diesem Betrag wurden die Gesamtkosten, welche direkt oder indirekt durch die Produktion elektrischer Energie aus Kernkraftwerken entstanden sind oder noch entstehen werden, gegenübergestellt. Diese Kosten sind in Abbildung 4.1 zu sehen. Abbildung 4.1: Realkosten der elektrischen Energie aus Kernkraftwerken (Gesamt) Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft [Hrsg.] 2008; Rits/Kirchner 2008; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK [Hrsg.]: 2009; Günther et al. 2011; Schöni-Affolterer 2011; eigene Berechnung Der daraus resultierende Preis einer KWh Strom aus Kernkraftwerken, welcher sich einfach mit dem auf der eigenen Stromrechnung vergleichen lässt, kann aus der Tabelle 4.1 entnommen werden. Tabelle 4.1: Realkosten der elektrischen Energie aus Kernkraftwerken (pro KWh) Ø KKW der Schweiz Forschung Bau Kapital Ø Kosten Rp/KWh Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft [Hrsg.] 2008; Rits/Kirchner 2008; Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK [Hrsg.]: 2009; Günther et al. 2011; Schöni-Affolterer 2011; eigene Berechnung Unterhalt Nachrüstung Brennstoff Versicherung Entsorgung Stillegung Bruttosumme Neben der Betriebswirtschaftlichen Sicht sollte auch die ethische in Betracht gezogen werden. Aus dieser Perspektive stellt man fest, dass die Kosten für die Energie aus Kernkraftwerken für eine einzelne Person gar nicht beziffert werden kann. Für eine einzelne Person ergibt sich ein Sachverhalt von Russischem Roulett mit kleinerem Risiko des Totalverlustes. Eigentlich gibt es für das Individuum nur die glückliche Möglichkeit des Nutzens ohne Schaden, sofern kein GAU eintritt, oder des Totalverlustes von Leben, Gesundheit und Lebensraum, beim Eintreten eines GAUs. Aus volkswirtschaftlicher Sicht jedoch ergibt sich ein anderes Bild. Sofern man die Volkswirtschaft als Überindividuum sieht, ergibt sich die Möglichkeit, Todesfälle und Gesundheit in Zahlen zu beziffern. Gerade deshalb sind auch die höchsten Schadenssummen aus der Berechnung der Versicherungsprämien in kritischem Licht zu sehen. Welcher Standpunkt eingenommen wird, sollte jeder einzelne für sich selbst ermitteln. Stefan Kellenberger /9

8 5. Schlussfolgerung Was kostet Strom aus Kernkraftwerken wirklich? Dies ist die zu beantwortende Frage der vorliegenden Arbeit gewesen. Es liess sich ein Betrag von 14,34 CHF/KWh oder in der geläufigen Einheit Rp/KWh festmachen. Was sagt dieser Betrag aus, in welchem Kontext muss er gezogen werden? Wenn beachtet wird, dass im Jahr 2010 für den Privatkunden der IWB (Industrielle Werke Basel) Strom zum teuren Tragtarif 10.0 Rp/KWh kostete, so wird deutlich, dass dies viel weniger ist, als was tatsächlich an Opportunitätskosten anfällt. Nun kann natürlich das Argument vorgebracht werden, dass, es sich bei der Versicherung für Kernkraftwerke um eine fiktive Berechnung handelt, bei der kein direkt zu verwertender Gegenwert steht. Dies ist jedoch bei Versicherungsprämien immer der Fall, egal ob es sich um eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, eine Haftpflichtversicherung für einen Windenergiepark oder eben eine Haftpflichtversicherung für ein Kernkraftwerk handelt. Der maximale Schaden kann nur hochgerechnet werden und daher ist die Versicherungsprämie von diesem fiktiven Betrag abhängig. Dies sind Kosten, die jedes Unternehmen zu tragen hat. Zu bemerken ist ebenfalls, dass in dieser Berechnung die Versicherungsprämien von bis zu 43 Jahren bei einer voraussichtlichen Laufzeit von 50 Jahren fehlen. Was kostet ein KW Strom, welcher in einem Kernkraftwerk produziert wurde, ohne diese Versicherungsprämienkosten? Zieht man die Rechnung zum Preis des Stromes aus den fünf Schweizer Kernkraftwerken heran und zieht lediglich die Kosten für die Versicherungsprämie ab, so ergibt sich ein Betrag von Rp/KWh. Selbst dieser Betrag ist um einiges höher als jener, den der Konsument mit der Stromrechnung bezahlt. Wie sieht der Vergleich mit anderen Formen der Stromproduktion aus? Küchler et al. (2011) beziffern die gesamtgesellschaftlichen Kosten für die Stromerzeugung im Jahr 2010 mit 14.5 Rp/KWh (1.00 Euro = 1.20 CHF) für Kohlekraftwerke, 9.1 Rp/KWh für offshore Windkraftwerke, 7.8 Rp/KWh für Wasserkraftwerke und 55.8 Rp/KWh für Photovoltaikanlagen (vgl. Küchler et al. 2011: 11). Wenn dagegen jedoch Preise für ein KWh Strom aus Kernkraftwerken, sei es inklusive der Versicherungsprämien zu Rp/KWh oder ohne die Versicherungsprämien zu Rp/KWh, entgegen gehalten werden, fehlt es schnell an Erklärungen, wieso überhaupt mit Kernkraftwerken Strom produziert wird. Deshalb wird von den Befürwortern der Kernenergie auch das Argument angeführt, dass Strom aus Kernkraftwerken CO 2 -neutral sei. Dies wurde jedoch in einer Studie von Bilek et al. (2006) widerlegt, laut dieser Studie fallen im Mittel 65g CO 2 /KWh Strom an (vgl. Bilek et al. 2006: 114). Ebenfalls kann argumentiert werden, dass die grosse Abwärme, welche nicht genutzt wird mit CO 2 -behafteten Energiequellen erneut erzeugt werden muss, um danach damit zu heizen. Folglich ist auch dieses Argument nicht stichhaltig, da einerseits direkt in der Produktionskette, andererseits indirekt durch die schlechte Nutzung der abgegebenen Energie, CO 2 anfällt. Eigentlich gibt es keine richtigen Pro-Argumente für die Nutzung der Kernenergie zur Stromproduktion. Es sind immer Beteuerungen das Risiko sei doch nicht so gross wie angenommen oder bei uns seien die Kernkraftwerk doch so viel sicherer. Die Argumente, welche den Preis des Strom aus Kernkraftwerken betreffen, sind auch nicht haltbar, da es sich wie oben dargestellt, bei den der Produktion angelasteten Kosten nur um einen Bruchteil der effektiven Kosten handelt und der Rest stillschweigend von der Allgemeinheit getragen werden muss. Die Frage dieser Arbeit lässt sich in Zahlen klar beantworten, jedoch gilt es diesen eine abstrakte, ethische Ebene, die Wertigkeit des Individuums, welche sich nicht in Geldwerten bemessen lässt, entgegenzuhalten. Was kostet Strom aus Kernkraftwerken wirklich? Stefan Kellenberger /9

9 Literaturverzeichnis: Bilek, Marcela et al. (2006): Life-Cycle Energy Balance and Greenhouse Gas Emissions of Nuclear Energy in Australia - A study undertaken for the Department of Prime Minister and Cabinet of the Australian Government, Sydney 2006 Rits, Vincent/Kirchner Almut (2008): Kosten neuer Kernkraftwerke Aufdatierung der Kostendaten der Energieperspektiven Schweiz 2035, Basel 2008 Schweizer Eidgenossenschaft (2008): Realkosten der Energie aus Kernkraftwerken Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates Ory vom 14. Dezember 2006, Bern 2008 Wissel, S. et al. (2008): Stromerzeugungskosten im Vergleich, Stuttgart 2008 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Hrsg.) (2009): Schweiz ratifiziert internationale Übereinkommen im Bereich der Kernenergiehaftpflicht [Online] URL: Abrufdatum: Günther, Benjamin et al. (2011): Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren, Leipzig 2011 Schöni-Afolterer, Franziska (2011): Motion-Dynamische Investitionsrechung für die Lagerung nuklearer Abfälle., Bern 2011 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Hrsg.) (2011): Bundesrat beschliesst im Rahmen der neuen Energiestrategie schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie [Online] URL: Abrufdatum: Küchler, Swantje/Meyer, Betina (2011): Was Strom wirklich kostet Vergleich der staatlichen Förderung und gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atom, Kohle und erneuerbarer Energie, Hamburg 2011 Weiss, Gabriela/Jaquemart, Charlotte (2011): Strom aus Kernkraftwerken deckt seine Kosten nicht Für Private Investoren ist die Nuklearenergie uninteressant. In: NNZ am Sonntag, 10. Jg. 2011, Nr. 14, S.34 Stefan Kellenberger /9

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