BRILONER Medizin-STIPENDIUM
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- Käte Walter
- vor 8 Jahren
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1 Medizin-STIPENDIUM Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon ggmbh Am Schönschede Brilon Personalleiter Ludger Weber (02961) Ludger.Weber@KH-Brilon.de
2 Die Fragen: Die Idee: Wie können wir interessierten und motivierten Medizin-Studenten der Region die Möglichkeit bieten, sie in ihrer späteren praktischen Ausbildung in der Region zu halten und ihnen vor Ort eine heimatnahe, fundierte ärztliche Weiterbildung zu garantieren? Wie können wir gleichzeitig gute ärztliche Fachkräfte an unser Haus binden? Geeignete Medizinstudentinnen und Medizinstudenten werden von uns schon während ihrer theoretischen Studienzeit finanziell gefördert, um Ihnen ein vertieftes Studium zu ermöglichen und sie gleichzeitig an unser Krankenhaus und an die Region zu binden. Mit unseren Stipendien möchten wir das Medizinstudium unterstützen und zur Vernetzung zwischen Lehre und ihrer Anwendung beitragen. Das Angebot: Wir bieten interessierten Studierenden im fortgeschrittenen Medizin-Studium (ab dem 6. Semester) ein monatliches Stipendium in Höhe von 400,00 uro für 24 Monate in allen Fachabteilungen unseres Hauses. Die Möglichkeiten der Weiterbildung zum Facharzt in den einzelnen Abteilungen ergeben sich aus den 4 Flyern unserer Fachabteilungen. Pro Jahr werden insgesamt höchstens 3 Stipendien vergeben. Die Bewerbung um ein solches Stipendium kann jederzeit und muss schriftlich erfolgen (siehe Online-Bewerbungsformular). Mit der Aufnahme des Stipendiums wird von den Stipendiaten erwartet, dass sie an den von uns angebotenen Fort- und Weiterbildungen der jeweiligen Fachabteilung sowie an unseren Medizindialogen teilnehmen, um so schon eine Bindung zum Krankenhaus und zu den künftigen Kolleginnen und Kollegen herzustellen. Weiter können zusätzliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Medizin-Forum o. a.) hinzukommen. Die Stipendiaten erhalten die Mitarbeiter- und Ärzte-News des Krankenhauses. Es besteht die Möglichkeit und seitens des Krankenhauses auch der Wunsch, die Famulatur ebenfalls in unserem Krankenhaus abzuleisten. Die Famulatur wird monatlich mit 400,00 uro, zusätzlich zum laufenden Stipendium, vergütet. Nach Abschluss des Studiums wird dem Stipendiaten eine Assistenzärztin/-arztstelle angeboten, sofern er/sie dafür in Frage kommt und sofern eine entsprechende Planstelle zu besetzen ist. Die Assistenzarztstelle muss für die Mindestdauer von 2 Jahren angenommen werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Stipendien-Vereinbarung. Das Krankenhaus Maria-Hilf Brilon ist darüber hinaus Mitglied im Verein zur Förderung der ärztlichen Berufsausübung e.v. im Hochsauerlandkreis und kann so in einem attraktiven Weiterbildungsverbund von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten strukturierte Fortund Weiterbildungen anbieten und/oder andere Klinikpartner und/oder Praxen als Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit vermitteln. Ansprechpartner für die Stipendien sind die Chefärzte der jeweiligen Fachabteilung und die Personalabteilung des Krankenhauses. Jedem Stipendiaten wird für die Zeit des Stipendiums ein ärztlicher Mitarbeiter als ständiger Ansprechpartner (Mentor) angegeben. Brilon, im April 2012 L. Weber Personalleiter
3 Stipendien-Vereinbarung zwischen der Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon ggmbh vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Schulte, Am Schönschede 1, Brilon (im Folgenden Krankenhausträger genannt) und Herrn/Frau N. N., Student/in der Humanmedizin, *.. in, z. Zt. wohnhaft:, (im Folgenden auch Stipendiat genannt). 1 Förderungszweck Das Krankenhaus gewährt dem Stipendiaten frühestens ab dem sechsten Semester ein Stipendium zur Förderung des Studiums der Humanmedizin. 2 Höhe des Stipendiums Das monatliche Stipendium beträgt 400,00 uro*. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt monatlich bis zum letzten Werktag des Monats auf das nachstehend angegebene Konto des Stipendiaten: Kreditinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl: 3 Pflichten des Stipendiaten (1) Der Stipendiat verpflichtet sich, an den vom Krankenhaus bzw. der Fachabteilung angebotenen Fort- und Weiterbildungen sowie an den Medizindialogen teilnehmen. Weiter können zusätzliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Medizin-Forum o. a.) hinzukommen. Der Stipendiat erhält regelmäßig die Mitarbeiter- und Ärzte-News des Krankenhauses. (2) Der Stipendiat ist bereit, nach Möglichkeit seine noch abzuleistenden Famulaturen im Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon zu erbringen. Das Krankenhaus gewährt dem Stipendiaten eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 400,00 uro/monat, zusätzlich zum laufenden Stipendium, für die im Krankenhaus abgeleisteten Famulaturen. (3) Die regelmäßige Überweisung der Förderungsbeiträge ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Stipendiat dem Krankenhaus nach jedem Semester unaufgefordert angemessene Nachweise über die erbrachten Studienleistungen (z.b. Studienbescheinigungen, Leistungsnachweise) vorlegt. (4) Der Stipendiat ist verpflichtet, den Abbruch oder Abschluss des Studiums sowie einen Wechsel des Studiengangs dem Krankenhaus unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4 4 Laufzeit (1) Das Stipendium wird für eine Laufzeit von 24 Monaten gewährt. Es beginnt am.. und endet am... 2) Das Krankenhaus kann der Unterbrechung des Studiums wegen Krankheit, Schwangerschaft oder besonderer familiärer Belastung des Stipendiaten oder aus einem anderen, von dem Stipendiaten nicht zu vertretenden wichtigen Gründen um eine angemessene Zeit zustimmen. Die Zahlung des Stipendiums kann vom Beginn der Unterbrechung an ganz oder teilweise ausgesetzt werden. (3) Ändern sich im Förderungszeitraum die Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums, (z.b. unzureichende Studienleistungen entsprechend der zu Grunde zu legenden Studien- und Prüfungsordnung), so kann das Krankenhaus die Förderung einschränken, einstellen oder von Auflagen abhängig machen. (4) Die Gewährung des Stipendiums endet vor Ablauf des Bewilligungszeitraums a) mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat das Staatsexamen erfolgreich bestanden hat oder b) mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat sein Studium der Humanmedizin abbricht oder ohne Zustimmung des Krankenhauses unterbricht. 5 Rückzahlung (1) Mit der Annahme des Stipendiums ist die Verpflichtung verbunden, nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens für mindestens zwei Jahre im Krankenhaus als Assistenzarzt tätig zu werden, sofern das Krankenhaus eine entsprechende Planstelle zu besetzen hat. Das Weiterbildungsgebiet wird gemeinsam festgelegt. Eine spätere Ableistung der Assistenzarztzeit als unmittelbar nach Studienende kann vereinbart werden. (2) Sollte das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die der Stipendiat zu vertreten hat, vorzeitig beendet werden, ist 1/24 des zugeflossenen Gesamt-Stipendiats für jeden Monat der nicht geleisteten Dienstzeit zurückzuzahlen. Nach zweijähriger Assistenzzeit ist die Rückzahlungsverpflichtung vollständig erloschen. Tritt der Stipendiat das Dienstverhältnis aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht an, so ist das zugeflossene Gesamt-Stipendiat zuzüglich 5 % Zinsen zurückzuzahlen. 6 Schlussbestimmung (1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Bernd Schulte Dr. N. N. N. N. Geschäftsführer Chefarzt (Abteilung) Stipendiat *Es ist zu beachten, dass die Stipendien, wegen der Verpflichtung der Empfänger, nach dem Studium im Krankenhaus Maria- Hilf als Assistenzarzt/ärztin zu arbeiten, grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind! Die Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eines Stipendiums vorliegen, obliegt letztendlich dem Finanzamt, das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur Körperschaftssteuer zuständig ist oder zuständig sein würde, wenn der Geber steuerpflichtig wäre (Brilon).
5 Bewerbungsformular Hiermit bewerbe ich mich um das BRILONER Medizin-STIPENDIUM! Persönliche Angaben: Nachname: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum: Adresse: -Adresse: Telefon: Handy: Name der Bank: Konto: Bankleitzahl Angaben zum Studium der Humanmedizin: Universität: Ort: Studienbeginn/ Voraussichtliches Abschlussjahr: Gewünschte Stipendienzeit: Gewünschte Fachabteilung: (Studienbescheinigung liegt in Kopie bei) (max. 24 Monate) Sonstige Anmerkungen: Senden Sie dieses Antragsformular einfach mit den entsprechenden Nachweisen ausgefüllt an unsere Personalabteilung: Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon ggmbh Herrn Personalleiter Ludger Weber Am Schönschede Brilon
Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
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