Beratungsschwerpunkte, Problemlagen und Handlungsempfehlungen im Gesundheitswesen

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1 Beratungsschwerpunkte, Problemlagen und Handlungsempfehlungen im Gesundheitswesen Pressekonferenz des Patientenund Pflegebeauftragten der Bundesregierung Berlin, 1. Dezember 2014 Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes

2 ES GILT DAS GESPROCHENE WORT Sehr geehrte Damen und Herren, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat im vergangenen Juli gemeinsam mit dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Bundesregierung den aktuellen Jahresbericht Monitor Patientenberatung 2014 vorgestellt. Ausgewertet wurden Beratungsgespräche mit Patienten und deren Angehörigen, unter anderem zu Themen wie Leistungen der Krankenkassen, Patientenrechten und Geldforderungen. In dem Bericht wurde im zahnärztlichen Bereich Informations- und Beratungsbedarf besonders zum Heil- und Kostenplan und zur Rechnungslegung registriert. Im Vorfeld einer Behandlung wollten die Ratsuchenden demnach oft wissen, ob es eine kostengünstigere Variante als die im Heil- und Kostenplan vorgeschlagene Behandlung gebe. Häufig stellte sich dabei heraus, dass die Ratsuchenden über die zahnärztliche Regelversorgung nicht oder zumindest nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Im Nachgang einer Behandlung meldeten sich Patienten, die über die Höhe der Geldforderung ihres Zahnarztes verwundert waren. Die tatsächliche Rechnungssumme sei höher gewesen als der im Heil- und Kostenplan ausgewiesene Eigenanteil. Die Patienten in Deutschland haben einer Reihe von Umfragen zufolge eine sehr hohe Zufriedenheit mit ihrer individuellen zahnmedizinischen Versorgung. Zahnärzte belegen vor allen anderen Facharztgruppen den Spitzenplatz in der Patientenzufriedenheit. Bei einer Gesamtzahl von 60 Millionen Zahnbehandlungen jährlich erscheint die Höhe der Beschwerden und Rückfragen im Zusammenhang mit dem Heil- und Kostenplan gegenüber der UPD mit Gesprächen vergleichsweise gering. 2

3 Trotzdem nehmen wir als Vertragszahnärzteschaft natürlich jeden einzelnen Fall ernst. Die Anmerkungen der UPD zur zahnärztlichen Informations-, Beratungsund Aufklärungsarbeit betrachten wir als Chance, die Beratung durch die Zahnärzteschaft und die Zufriedenheit der Patienten mit Beratung und Behandlung noch weiter zu verbessern. Insbesondere zu den Themen Heil- und Kostenplan und Rechnungslegung kommunizieren wir bereits seit vielen Jahren auf verschiedenen Kanälen: für Patienten bieten wir bereits eine Fülle von Informationen an, die auf den Webseiten von KZBV, KZVen und BZÄK und in gedruckter Form verfügbar sind. Dazu zählen Flyer zum Heil- und Kostenplan, Erläuterungen des GOZ-Rechnungsformulars sowie eine Broschüre zur Patientenberatung der zahnärztlichen Selbstverwaltung mit entsprechenden Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern. Zusätzliche Hilfestellung für die zahnärztliche Patientenberatung vor Ort bietet der erst kürzlich verabschiedete Didaktische Leitfaden des IDZ. Zahnärzten selbst steht ein breites Spektrum an Fortbildungen zur Verfügung, die vermitteln, wie Patienten verständlich über Verlauf und Kosten der Behandlung informiert werden können. Die Themen HKP und Rechnungslegung sind zudem häufig Gegenstand umfassender Berichterstattung in den Mitteilungsblättern der KZVen und Kammern. 3

4 Die umfassende, verständliche und transparente Beratung und Aufklärung der Patienten ist also schon immer ein zentrales Anliegen der Zahnärzteschaft gewesen. Die Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen UPD und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde bereits im Jahr 2012 mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu einer trilateralen Kooperation erweitert. Ziel der Vereinbarung ist der gegenseitige Informationsaustausch und die Verbesserung der jeweiligen Angebote zum Nutzen der Ratsuchenden in der Patientenberatung. Dass auch zahnmedizinische Leistungen einen zählbaren Anteil an der Patientenberatung durch die UPD ausmachen, ist nicht überraschend, sondern vielmehr natürliche Folge der Besonderheiten der Zahnmedizin: Für die meisten zahnmedizinischen Befunde gibt es verschiedene Therapiealternativen. Das bringt für Patientinnen und Patienten einen erhöhten Informations- und Entscheidungsbedarf mit sich. Die Zahnärzteschaft legt daher besonderen Wert auf ausführliche und den fachlichen Standards angemessene Beratung sowie auf flächendeckende Transparenz im Leistungsgeschehen. Der Zahnarzt klärt den Patienten über mögliche Therapiealternativen auf, nennt Vor- und Nachteile der jeweiligen Behandlung und informiert über die entstehenden Kosten. In der Regel wird dabei eine Behandlungsmethode empfohlen. Die Versorgung mit Zahnersatz ist dabei einer der wenigen Bereiche im Gesundheitswesen, in dem der Gesetzgeber eine substanzielle Eigenbeteiligung des Patienten an den Behandlungskosten einfordert. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen abhängig vom Befund einen Festzuschuss. Wünscht der Patient eine darüber hinausgehende höherwertige, nicht selten auch ästhetisch motivierte Versorgung, muss er die anfallenden Kosten selbst übernehmen. 4

5 Der Heil- und Kostenplan ist die Grundlage jeder prothetischen Versorgung. Benötigt ein Patient Kronen, Brücken oder Prothesen, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Auf diesem finden sich alle Angaben zum Befund des Patienten, der geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. Der Heil- und Kostenplan soll allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Er wird vor Beginn der Behandlung der jeweiligen Krankenkasse zur Prüfung, Genehmigung und Festsetzung des Zuschusses übergeben. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Kassenzuschuss ist der Eigenanteil des Patienten. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen. Der Heil- und Kostenplan ist aber zugleich auch ein bürokratisches Formular. Er dient nicht nur als Bewilligungsinstrument der Krankenversicherung, sondern auch als Abrechnungsinstrument für den Zahnarzt. Als Formular muss der HKP elektronisch erfasst werden können. Für den Patienten ist er in der Folge nicht immer einfach zu verstehen und führt zu Nachfragen. Die Zahnärzteschaft sieht es als ihre Aufgabe an, hier Aufklärung zu leisten. Der Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Planungen die Patienten über die Kosten der Behandlung zu informieren. Der Patient erhält genaue Informationen über die voraussichtlichen Gesamtkosten, die Zuschüsse der Krankenkasse und seinen möglichen Eigenanteil. Damit er auch über in Frage kommende Alternativen zur geplanten Versorgung Bescheid weiß, informiert der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan zusätzlich über die Kosten, die bei der Wahl der entsprechenden Regelversorgung anfallen würden. Damit kann der Patient direkt vergleichen, wie viel er bei der tatsächlich geplanten Versorgung zuzahlen muss, und wie viel er bei der Wahl der Regelversorgung zu zahlen hätte. Bei der Einführung des Festzuschuss-Systems war es der KZBV ein zentrales Anliegen, die Regelversorgung im HKP explizit 5

6 aufzuführen. Zum Zeitpunkt, zu dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird, können die Kosten jedoch nur geschätzt werden. Durch den tatsächlichen individuellen Behandlungsverlauf kann es zu Abweichungen bei der Kostenschätzung auf Grundlage des HKP kommen. Der Heil- und Kostenplan ist demnach nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag, sondern lediglich als Schätzwert anzusehen. Bei erheblichen Änderungen in der Therapieplanung ist eine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht seit Jahren ein bundesweites Netz von zahnärztlichen Patientenberatungsstellen. Versicherte haben dort kostenfrei die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen. Die Beratungsstellen geben unter anderem Auskunft über neue Behandlungsmethoden und Therapiealternativen sowie Risiken bei Eingriffen. Sie beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu zahnärztlichen Privatrechnungen. Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten die Patientenberatungsstellen seit dem Jahr 2005 zudem einen weiteren Service an: Wenn ein Patient Zahnersatz benötigt und bereits einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes erhalten hat, kann er dazu eine neutrale zweite Meinung einholen. Erfahrene und speziell geschulte Zahnersatzgutachter beraten die Patienten unter anderem hinsichtlich der Art der vorgeschlagenen Therapie und damit verbundener Kosten. Für Fragen zu Zuzahlungen kann zudem auf der Internetseite der KZBV eine interaktive Musterrechnung erstellt werden, die alle Elemente einer privaten Zahnarztrechnung anschaulich erklärt. Derzeit arbeiten KZBV und BZÄK an einem umfangreichen Projekt zur Neugestaltung und weiteren Verbesserung der zahnärztlichen Patientenberatung. Das erste von insgesamt fünf Modulen des Projektes 6

7 ist bereits abgeschlossen. Als Arbeitsergebnis liegt der Didaktische Leitfaden für die Patientenberatung vor, eine Erarbeitung von Mindeststandards für die Patientenberatung der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Die Zahnärzteschaft wird dazu auch Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Momentan wird die bestehende UPD-Dokumentation und -Erfassungssoftware neu analysiert, um diese für die zahnärztliche Patientenberatung weiterzuentwickeln. In weiteren Schritten vorgesehen sind die Implementierung einheitlicher Dokumentations- und Erfassungsstandards auf Basis eines Handbuches für die zahnärztlichen Körperschaften sowie die umfangreiche Evaluation der Patientenberatung. Und um künftig jeden Patienten noch besser über die Einzelheiten des Heil- und Kostenplans und das Verfahren zur Planung und Bewilligung von Zahnersatz-Therapien zu informieren, hat die KZBV in diesem Jahr eine neue Broschüre Der Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz mit entsprechenden Erläuterungen vorgelegt. Mit der Publikation wird Schritt für Schritt das Formular des Heil- und Kostenplans in allgemeinverständlicher Sprache aufgeschlüsselt. Der Flyer, der auf der Webseite der KZBV abgerufen werden kann, enthält auch ein Glossar für Patienten, in dem alle Befund-Kürzel detailliert erläutert und mit Illustrationen veranschaulicht werden. Damit ist den Patienten durch die Zahnärzteschaft ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um mit Blick auf den HKP Verständnisbarrieren abzubauen, diesen entgegenzuwirken und die Zahl von Patientenbeschwerden jetzt und in Zukunft so weit wie möglich zu verringern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 7

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