Abgasmessungen an Biogas- BHKW nach EEG
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- Lothar Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 Abgasmessungen an Biogas- BHKW nach EEG TLUG Informationsveranstaltung Emissionsmesstechnik Jena , Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 1
2 Messanforderungen bei Messungen nach EEG Besonderheiten Zu messende Komponenten: NOx, CO, HCHO, O 2 Grenzwerte: NOx als NO 2 in Abhängigkeit der Motorkonzeption nach TA Luft 1.4 CO gleiche Regelung wie NOx HCHO 40 mg/m 3 ( Minimierungsgebot, TA Luft ) O 2 Bezugswert 5 Vol.% Grundlage sind die Forderungen im Genehmigungsbescheid Angabe von Leistungsdaten in Pkt. 2.2 und 5.1 im Bericht 2
3 Auszug aus EEG mit Begründung 27 Biomasse (5) Für Strom aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen, die durch anaerobe Vergärung gewonnenes Gas (Biogas) einsetzen, erhöht sich die Vergütung nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 um jeweils 1,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn die dem Emissionsminimierungsgebot der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft vom 24. Juli 2002 (GMBl. 200 S. 511) entsprechenden Formaldehydgrenzwerte eingehalten werden und dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Dies gilt nicht für Anlagen, die aus den Gasnetz entnommenes Gas im Sinne von Absatz 2 einsetzen. Begründung zu 27 Abs.5 Der eingefügte Absatz 5 erhöht die Grundvergütung für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die nicht Gas aus einem Gasnetz entnehmen, sondern Biogas direkt verstromen. Die Vergütungserhöhung dient zum Ausgleich der Kosten, die durch Investitionen in technische Einrichtungen zur Einhaltung der Formaldehyd-Grenzwerte entstehen. Diese Kosten werden bislang nicht in der Vergütung abgebildet. Keine Vergütung mehr nach Novellierung 2012!! 3
4 Auszug aus EEG mit Begründung 66 Übergangsregelungen 4a. Für Strom aus Biomasseanlagen, die durch anaerobe Vergärung der Biomasse gewonnenes Gas (Biogas) einsetzen, erhöht sich die Vergütung bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kw um jeweils 1,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn die dem Emissionsminimierungsgebot der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft entsprechenden Formaldehydgrenzwerte eingehalten werden und dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Dies gilt nicht für Anlagen, die aus einem Gasnetz entnommenes Gas im Sinne von 27 Absatz 2 einsetzen. Begründung zu 66 Abs.1 Nr. 4a Die eingefügte Nummer 4a in Absatz 1 entspricht im Wesentlichen der Regelung in 27 Abs.5. Für bestehende Biogasanlagen, die nicht das Gas aus dem Gasnetz entnehmen, erhöht sich die Grundvergütung bis einschließlich einer Leistung von 500 kw um 1,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn Formaldehydgrenzwerte des Immissionsschutzrechts eingehalten werden und dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Damit dient diese Vergütungserhöhung dem Ausgleich von Kosten, die durch technische Nachrüstungen zur Einhaltung der Formaldehyd-Grenzwerte entstehen. Diese Kosten werden bislang nicht in der Vergütung abgebildet. 4
5 Erläuterungen zu 27, 66 EEG 27 bezieht sich nur auf Neuanlage, d. h. Vergütung wird erst ab 1 MW th (FWL) ~ 500 kw el (η) gewährt (genehmigungsbedürftige Anlagen) - keine Vergütung mehr nach Novellierung 2012!! 66 bezieht sich auf Altanlagen (genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) bis einschließlich 500 kw el ( bei Bestandsanlagen s. Auslegungshinweis Clearingstelle vom ) gilt auch weiterhin nach dem ! 5
6 Aktuelle Grenzwerte der TA Luft für Formaldehyd 1. Allgemeiner Grenzwert gemäß Nr Organische Stoffe Klasse I Massenstrom 0,10 kg/h oder Massenkonzentration 20 mg/m³ 2. Spezieller Grenzwert für Biogasmotoren gemäß Anlagen der Nr. 1.4 Massenkonzentration 60 mg/m³ Die Möglichkeiten, die Emissionen an organischen Stoffen durch motorische und andere dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, weiter zu vermindern, sind auszuschöpfen. 3. TA Luft Nr Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe Die im Abgas enthaltenen Emissionen krebserzeugender, erbgutverändernder oder reproduktionstoxischer Stoffe oder Emissionen schwer abbaubarer, leicht anreicherbarer und hoch-toxischer organischer Stoffe sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so weit wie möglich zu begrenzen (Emissionsminimierungsgebot). 6
7 Beschluss zu TOP der 116. Sitzung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) am 17. und 18. September 2008 in Kiel Zur einheitlichen Förderung des Einsatzes von Techniken zur Minderung der Formaldehydkonzentration im Abgas von Biogas betriebenen Verbrennungsmotoranlagen zur Stromerzeugung durch das EEG beschließt die LAI: 1. Zur Gewährung der im EEG verankerten Zusatzvergütung von 1 Eurocent/kWh wird ein maximaler Emissionswert von 40 mg/m³ (bezogen auf 5% O 2 ) für alte und neue Verbrennungsmotoranlagen, die Biogas als Brennstoff einsetzen, toleriert. 2. Die sich weiterentwickelnde Technik zur Minderung der Formaldehydemissionen, soll bei der Gewährung der Zusatzvergütung nach EEG berücksichtigt werden. Auf Grundlage der gemachten Betriebserfahrungen und erreichbaren Emissionsminimierung von Formaldehyd, soll der Wert für die Gewährung der zusätzlichen Förderungen 1 Jahr nach Inkrafttreten des EEG überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. 3. Die Länder werden die Betreiber von Verbrennungsmotoranlagen mit dem Einsatz von Biogas (Alt- und Neuanlagen im Sinne der TA Luft) darauf hinweisen, dass die Emissionen an Formaldehyd weitgehend zu minimieren sind. 7
8 4. Weiter weisen die Länder darauf hin, dass die Voraussetzungen für die zusätzliche Förderung des EEG erst dann von der zuständigen Behörde bescheinigt wird, wenn ein Emissionswert von 40 mg/m³ (bezogen auf 5% O 2 ) oder darunter sicher eingehalten wird, d. h. wenn das Ergebnis(normiert und O 2 -Bezug) jeder Einzelmessung zuzüglich der Messunsicherheit den vorgegebenen Emissionswert nicht überschreitet. 5. Die Bescheinigung über die Anspruchsvoraussetzungen gemäß EEG ist zu erteilen, wenn bei Neuanlagen technische Einrichtungen bzw. bei Altanlagen technische Nachrüstungen die erwünschte Minimierung der Formaldehydemissionen bei gleichzeitiger Einhaltung der genehmigten Emissionsgrenzwerte für NOx und CO im Dauerbetrieb gewährleisten. Die Einhaltung der Werte ist einmal jährlich durch eine nach 26 BImSchG bekannt gegebene Stelle zu überprüfen. Technische Einrichtungen bzw. technische Nachrüstungen können technische Änderungen am Motor oder zusätzliche Biogas- bzw. Abgasreinigungseinrichtungen sein. 6. Messbedingungen: - Für die Durchführung von repräsentativen Messungen soll im Motorenabgas nach Wärmetauscher normenkonforme Probenahmestellen( DIN EN ) im Benehmen mit einer nach 26 BImSchG bekannt gegebenen Stelle eingerichtet sein. 8
9 - Die Formaldehydmessungen sind nach den Verfahren der VDI-RL 3862, Blatt 2 oder 3 (DNHP-Verfahren) bzw. VDI-RL 3862, Blatt 4 (AHMT-Verfahren) durchzuführen. - FTIR- Analysatoren nur für begleitende Messungen und zum Einstellen der Motoren - Einzelmessungen sind in einem Messumfang von mindestens 3 Halbstundenmessungen bei Anlagen im Vollastbetrieb, ggf. weitere Messungen im Teillastbetrieb bei Einzelmotorenanlagen zu erheben. - Über die Ergebnisse der Messung sind Messberichte anzufertigen, die dem LAI- Muster-Emissions(mess)bericht in der jeweils aktuell gültigen Fassung entsprechen. 7. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes werden die anzufertigenden Messberichte als Bescheinigung für die Vorlage beim Netzbetreiber gewertet, sofern diese den Vorgaben des LAI-Muster-Emissionsmessberichtes entsprechen und die Messungen von einer nach 26 BImSchG bekannt gegebenen Stelle durchgeführt wurden. Regelung in Thüringen: Vorlage des Berichtes an die zuständige Überwachungsbehörde (Immissionsschutz) Erhalt einer Bescheinigung 9
10 Hinweis Messplanung an Überwachungsbehörde, nicht an TLUG Messbericht nach der aktuell gültigen Fassung des LAI- Mustermessbericht (s. LAU Sachsen- Anhalt) an die Überwachungsbehörde und die TLUG Messbericht in Schriftform 10
11 Information zur Vergütungsregelung beim Netzbetreiber s. Schreiben des TLVwA vom Hinweis zum Beginn und der Dauer des Anspruches auf den Emissionsminimierungsbonus ( auch unter ) 11
12 Hinweis zur Vergütung des Emissionsminimierungsbonus bei Mikrogasturbinen Information von der Firma Greenvironment alle in Thüringen installierten Anlagen erhalten den Bonus 12
13 Messaufbau an einer Biogasanlage 13
14 Messaufbau Formaldehydmessung 14
15 Gasmonitor zur Bestimmung der Qualität des Biogases vor der Verbrennung 15
16 Probleme bei den Messungen ( 1 ) - Abgasstrecken entsprechen nicht den normativen Vorgaben - Zugänglichkeiten bei indoor- Messungen nicht immer gegeben - kleine Abgasdurchmesser - Einstellung des optimalen Betriebszustandes ist nicht immer der optimale Zustand für die Einhaltung der Emissionswerte( Anlagen ohne Abgasreinigung ) 16
17 Probleme bei den Messungen ( 2 ) - keine eindeutige Beschreibung im Messbericht, ob Messung nach Immissionsschutzrecht (28 BImSchG) oder nach EEG ( Pkt. 1.8 im Bericht Anzahl der Messkomponenten ) - Anlass der Messung ( Pkt. 1.7 ) - Messplanabstimmung ( EEG nur mit Betreiber und Überwachungsbehörde ) 17
18 Schlussfolgerungen für Betreiber wann stelle ich den Antrag zur Messung gemäß EEG Anhaltspunkt: letzter Messbericht nach 28 BImSchG - wenn Grenzwerte für HCHO, NOx, CO eingehalten und der Wert für HCHO < 40 mg/m 3 - wenn Zielwert für HCHO und Grenzwert für NOx, CO knapp nicht eingehalten und Motoreinstellungen mit Optimierung noch möglich sind wann sollte kein Antrag zur Messung gestellt werden - wenn Grenzwerte NOx, CO und HCHO nicht eingehalten jedoch ist dann mit Sanktionen seitens der Behörden (Immissionsschutz) zu rechnen Messung bei Volllast (Zahl angeben, nicht nur Begriff Volllast verwenden!) bei Nachrüstung von Abgasreinigungseinrichtungen vom Lieferer Erfolgsgarantie geben lassen 18
19 Zusätzlicher Hinweis! Aufspüren von Leckagen an gasführenden Anlagen - Geruchsquelle! - Methanlaser und Gaskameras kommen zum Einsatz - in Sachsen Bestandteil der Genehmigung - sinnvoll, da 1 m 3 Biogas/h einen Verlust von 3500 /a entspricht - auch für Gewährleistungsansprüche des Betreibers gegenüber dem Errichter sinnvoll - weitere Informationen: / 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
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