St.Pölten, Mag. Werner Frühwirt.
|
|
- Ingrid Jaeger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kassenrichtlinie 2012 St.Pölten, Mag. Werner Frühwirt
2 Erstinformation Formelle Mängel im Aufzeichnungssystem berechtigen zur Schätzung (184 BAO). Kassenrichtlinie (KRL 2012) als Auslegung der Finanzverwaltung. Gilt seit Kontrolle durch Finanzpolizei. 2
3 Übersicht KRL und IKS Systemdokumentation Ablauf Prüfung 3
4 Teil I KASSENRICHTLINIE ALS TEIL DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS 4
5 Zielsetzung Abgabenbetrug bzw. Abgabenhinterziehung verhindern korrekten Umgang mit Bargeld sicherstellen Mehrwert Qualität der Aufzeichnungen verbessern Beitrag zum Internen Kontrollsystem IKS 5
6 Aufbau BH KRL IKS 6
7 Was tun? Kassenrichtlinie umsetzen: Registrierkassen, Grundaufzeichnungen Freiwillige Maßnahmen setzen Belegausgabe Ergibt: Beitrag zu hoher Qualität, Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen. 7
8 Theater: Finanz sagt: Tu was bei deinem IKS! BH KRL IKS 8
9 Tu was bei deinem IKS KRL regelt nicht abschließend: Gestaltungsspielraum Organisation optimieren Unternehmerische Verpflichtung und Haftung 82 AktG 22 GmbHG 1012, 1295 ABGB, StGB Gläubigerschutzvorschriften, 9
10 Anwendung Gilt für alle Steuerpflichtigen (BAO). Keine neuen Bestimmungen durch KRL. Für alle Barbewegungen also Kassa und Bank. Hochrisikobranchen Gastronomie Handelsgewerbe (auch einzelne Filialen) Baunebengewerbe In jedem Betrieb 10
11 Leitsatz Je besser Systemaufbau Systemdokumentation Desto Glaubhafter sind die Aufzeichnungen Weniger Probleme im Prüfungsfall Deshalb Maßnahmen der KRL umsetzen und Freiwillige Maßnahmen setzen 11
12 131 Abs. 1 BAO Aufzeichnungen so zu führen, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln kann. Weitere Formale Kriterien: Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht Kein Durchstreichen Ausnahmen: Barbewegungs-VO 12
13 131 Abs. 1 BAO Dritter muss auch vertrauen können! In Vollständigkeit und Richtigkeit 184 BAO Im Bereich der KRL relativ detaillierte Auslegungen. Registrierkassen Sonst Auslegung im Einzelfall vor dem Hintergrund der KRL. 13
14 Dokumentation Alle Maßnahmen müssen aufgeschrieben werden. Schriftliche Dokumentation Die Durchführung der Maßnahmen muss dokumentiert werden. Im Nachhinein nachvollziehbar 14
15 Betrugsbekämpfungsgesetz Bei jedem baren Geschäftsvorfall zu dokumentieren: Bezeichnung des Betriebes oder Merkmal zur Betriebsidentifizierung, Merkmal zur Kassenidentifizierung, Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Belegnummer (fortlaufende Nummerierung der Geschäftsvorfälle), Einzelprodukte und Preise, Gesamtsumme Mindestinhalt eines Beleges 15
16 Außerdem: Bare Geschäftsvorfälle festhalten und aufzeichnen sofort täglich einzeln zum Zweck der Losungsermittlung Barbewegungsverordnung Bis pro Betrieb 16
17 Umsetzung KRL Verantwortlich: Unternehmer. Systemhersteller stellt E-131. Mitarbeiter wickeln Barbewegungen tatsächlich ab. Bedienung des Kassensystems Steuerberater Ggf. Buchhalter 17
18 Steuerberater Erstellen einer Systemdokumentation Vorab Check statt FinPol. Vorbereitung auf Prüfung hins. Ablauf Check Liste erstellen Vertretung bei der Abgabebehörde Ggf. auch im Prüfungsverfahren Organisation des Zahlungsverkehrs BMZ: Organisation Belegwesen Wesentliche Teilbereiche IKS 18
19 Teil II SYSTEMDOKUMENTATION 19
20 Überblick Systemdokumentation 1. E Erforderliche Aufzeichnungen 3. Freiwillige Maßnahmen 1. Bargeldbewegungen 2. Kassastandkontrollen 4. Datensicherung und Aufbewahrung 5. Datenexport 6. Beilagen 20
21 1. E Abs. 3 BAO: Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden 21
22 1. E-131 Vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. Kern: Kassen müssen bestimmte Auflagen erfüllen und deren technische Möglichkeiten müssen beschränkt sein. Je nach Kassentypus I-IV oder Sondertypus 22
23 1. E-131 Fachgutachten KFS / DV 1 Technische und organisatorische Maßnahmen Zusätzliche Dokumentation Unabhängig vom Systemhersteller Wann macht wer welche Auswertungen Wer kontrolliert Grundaufzeichnungen und Widerspruchsfreiheit Wer zeichnet zur Freigabe ab? 23
24 Typus: Registrierkassen Typ I: Mechanisch/nummerisch druckende Registrierkassen Keine Datenträger/-speicher Journalstreifen Typ II: einfache elektronische Reg.-Kassen Datenspeicherung Kein Betriebssystem Elektronisches Journal: Ausdruck/ Export Unterteilung in 2a, 2b, 2c, 2d: E
25 Typus: PC-Kassen Typ III: Kassensysteme und PC Kassen Eigenes Betriebssystem Software hält Geschäftsvorfälle fest Können mehr als sie dürfen! Typ IV: PC-Kassen mit komplexem Betriebssystem 25
26 2. Aufzeichnungen Grundaufzeichnungen Journalstreifen Datenerfassungsprotokoll Auswertungen Belege, Z-Bon Grundregel: Alle Auswertungen müssen sich auf Grundaufzeichnungen zurückführen lassen. Vorlage bei Kassaprüfung 26
27 Dokumentation nach Typus Typ II: Ausdrucke Tagesabschluss GT- Speicherstand Journalstreifen Typ III bzw. IV: Elektronisches Journal Datenerfassungsprotokoll 27
28 Beispiel für Dokumentation bei Typ II Kasse Z-Bon GT- Abrechnung Journalstreifen Verfahrensdokumentation incl. E-131 incl. organisatorische Maßnahmen 28
29 Aufzeichnung Z-Bon Speicherabfrage der Tageserlöse bei Löschen des Speichers. Inhalte Name des Unternehmens Daten und Uhrzeit der Erstellung Z-Bon Nummer (Anzahl Speicher 0-stellungen Anzahl Verkäufe nach Produkten Leistungen Gesamtzahl Abrechnungen Gesamtumsatz 29
30 Aufzeichnung Z-Bon Inhalte Umsätze nach Steuersätzen Trainingsumsätze Aufteilung nach Zahlungsarten (Bankomat, Bargeld, Kreditkarte ) Aufteilung nach Kassierer Nach-Stornobuchungen (Retouren, Nachlässe) Nullumsätze (Gratisware) Gesondert: Gutschein und Bonverkauf Außerdem: Rechnerische Bargeldbestand Barentnahmen und -einlagen 30
31 Aufzeichnung GT-Speicherstand Abfrage Gesamtsummenspeicher Nummerator Daten seit Inbetriebnahme bzw. letzter Rücksetzung Formfreiheit Rücksetzung maximal einmal je Abrechnungszeitraum 31
32 Aufzeichnung Journalstreifen Kontrollpapierstreifen Muss übereinstimmen mit GT- Aufzeichnungen und Summe der Z-Bons. Aufzeichnungen müssen jeweils fehlerfrei und widerspruchsfrei sein. 32
33 Dokumentation Verfahrensdokumentation Handbuch Registrierkasse Programmabrufe Änderungen Systemparameter Updates dokumentiert Sonst Manipulation Berichte Geschäftsvorfälle und sonstige Aufz. Testbuchung Kassenbelege Vor- und nachgelagerte Systeme 33
34 Exkurs: unsere Kasse Wir verwenden keine Registrierkasse Kassenrichtlinie und BAO 131 Vorschriften anwendbar. Keinem Typus zuordenbar: Keine E-131 Aber: alle sonstigen Dokumentationen! Insbesondere freiwillige Maßnahmen Keine Risikobranche 34
35 Exkurs MYACCOUNT Mit MYACCOUNT können Kassenaufzeichnungen NICHT geführt werden. Nutzung zum Belegaustausch. MYACCOUNT kann sinnvoll in Kombination mit anderen Maßnahmen eingesetzt werden. 35
36 3. Freiwillige Maßnahmen Maßnahmen, die sicherstellen, dass 131 BAO eingehalten wird. Technisch Organisatorisch Mitarbeiterschulungen Ethikkodex Richtlinien und Unterweisungen. 36
37 Belegerteilungspflicht Freiwillige Verpflichtung Ausfolgung der Belege an die Kunden bei jedem Geschäftsvorgang Widerspruchsfreiheit Nachvollziehbarkeit Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 37
38 Überprüfung Kassensaldo Zählen des Bargeld IST Bestandes Vergleich mit Soll Bestand lt. Aufzeichnungen Dokumentation Verantwortlichkeit Berücksichtigung von Trink- und Wechselgeld, Einlagen und Entnahmen. 38
39 4. Datensicherheit und Aufbewahrung Datensicherheit vor Verlust und unbefugtem Zutritt Datensicherungen extern durchführen Ggf. Cloud bzw. Übermittlung eines Standes nach außen Gesetzliche Aufbewahrungsfrist 7 Jahre Grds. auch elektronisch bei Revisionssicherheit möglich 39
40 5. Datenexport Export der Daten in ein für einen sachverständigen Dritten (Prüfer) lesbares Format muss JEDERZEIT möglich sein. Ggf. Ausdruck auf Papier. 40
41 6. Beilagen Die Dokumentationen über die laufenden Prüfungen und freiwilligen Maßnahmen sind beigelegt. Chronologische Ablage der kontrollierten Z-Bons und Journalstreifen. Ggf. weitere Beilagen der Verfahrensdokumentation. 41
42 Teil III KASSENNACHSCHAU 42
43 Kassennachschau Neben der Kassenprüfung anlässlich einer Betriebsprüfung. Kassaprüfung aufwändiger und nur auf Verdacht - Risikoeinschätzung Zuständigkeit der Finanzpolizei (Uniformierte) Beamte des Finanzamts Direkt vor Ort unangekündigt 43
44 Maßnahmen Herausgabe der Systemdokumentation Einblick in laufend zu führende Aufzeichnungen Verfahrensdokumentation Momentaufnahmen Sequenznummernstand Laufende Rechnungsnummer Feststellung Nebenaufzeichnungen Kassasturz 44
45 Maßnahmen II Befragung des Unternehmers Befragung der Mitarbeiter Die Beamten interessiert wie die Kassa funktioniert und wie die Mitarbeiter die Kassa bedienen. Gezielte Fragestellungen nach Einzeltatbeständen bzw. systemische Fragen. Mitwirkungspflicht und Zwangsstrafe 45
46 Niederschrift Alles, was dokumentiert wurde, wird in einer Niederschrift zusammengefasst. Die Niederschrift muss vom Unternehmer unterfertigt werden es sei denn ausdrücklicher Verzicht. Unterzeichnung unter Beiziehung des Steuerberaters in jedem Fall möglich. 46
47 VielenDank! Kontakt: Mag. Werner Frühwirt, WP/ StB beraten unternehmen- steuern Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Mag. Frühwirt Unternehmensberatungs GmbH Messestraße 8, 3100 St.Pölten; Tel
Fortbildung 23. Juni 2015, 1130 Wien, Hietzinger Kai 87, DG
Fortbildung 23. Juni 2015, 1130 Wien, Hietzinger Kai 87, DG Rechnungslegung durch den Tierarzt Mag. Werner Frühwirt Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle Wien Inhaltsverzeichnis Aufzeichnungen
MehrERFAHRUNGEN MIT DER FINANZPOLIZEI
EINLEITUNG TIPP 1: KASSENTYP TIPP 2: BESCHREIBUNG DER E131 TIPP 3: DATENEXPORT ALS SOFORTMAßNAHME TIPP 4: FREIWILLIGE ERHÖHUNG DER ORDNUNGSMÄßIGKEIT TIPP 5: INTERNES KONTROLLSYSTEM Unangekündigte Kassenkontrollen
MehrDie essentiellen Bestimmungen haben wir zielgerecht als Informations- und Prüfungsvorlage für Sie wie folgt zusammengefasst:
Sehr geehrter Geschäftspartner! Mit Erlass vom 28.12.2011 (GZ BMF-010102/0007-IV/2/2011) hat das österr. Bundesministerium für Finanzen die s.g. Kassenrichtlinie 2012 - Informationen über Registrierkassen
MehrGOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung
GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,
Mehreasy2000 Software Fakturierung/Warenwirtschaft Buchhaltungssoftware
easy2000 Software Beschreibung der Einrichtung nach 131 Abs. 2 und 3 BAO - E 131 (gem. Kassenrichtlinie 2012) Fakturierung/Warenwirtschaft Buchhaltungssoftware Erstellt am 19.4.2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Mehreasy2000 Software Beschreibung der Einrichtung nach 131 Abs. 2 und 3 BAO (gem. Kassenrichtlinie 2012)
easy2000 Software Beschreibung der Einrichtung nach 131 Abs. 2 und 3 BAO (gem. Kassenrichtlinie 2012) Kassensysteme Fakturierung/Warenwirtschaft Buchhaltungssoftware Erstellt am 19.4.2012 http://www.easy2000.net/
MehrFrühjahrsfortbildung 20. Mai 2015
Frühjahrsfortbildung 20. Mai 2015 Registrierkassenpflicht - was kommt auf uns Tierärzte ab 2016 zu? Mag. Werner Frühwirt Inhaltsverzeichnis Aktuelles zur Steuerreform (Stand: 20.05.2015) Entlastung und
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen
MehrSteuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen
Steuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen Mag. Johann Aschauer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer johann.aschauer@wt-aschauer.at Mag. Wolfgang Rachbauer, Steuerberater rachbauer@wt-aschauer.at
MehrKassenrichtlinie 2012
Kassenrichtlinie 2012 Allgemeines: Aufgrund gesetzlicher Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (z.b. Barbewegungs-VO) und der stets fortschreitenden technischen Entwicklung sind
MehrMERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme
MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrKASSENRICHTLINIE 2012 Jänner 2012
steuerberatung wirtschaftsberatung wirtschaftsprüfung Klienten-Info zur KASSENRICHTLINIE 2012 Jänner 2012 Das Bundesministerium für Finanzen hat am Ende des Jahres 2011 eine neue Kassenrichtlinie veröffentlicht.
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrInformation über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema Einrichtung nach 131 BAO - E 131
Information BMF - IV/2 (IV/2) 11. Juli 2013 BMF-010102/0006-IV/2/2013 Information über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema Einrichtung nach 131 BAO - E 131 Im Rahmen
MehrDR. HEINZ LUTZ WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER GMBH
1. Einleitung INFORMATION ZUR KASSENRICHTLINIE 2012 Ende 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen die Kassenrichtlinie 2012 als Information über Registrierkassen und Kassensysteme. In dem
MehrCheckliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme
Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
MehrDirektvermarktung. Direktvermarktung
Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten 2016 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht
MehrBuchführung der Zukunft
Buchführung der Zukunft Einfacher Datenaustausch & automatische Kassenführung Warum kompliziert...... wenn es einfach geht? Kennen Sie das? Keinen Zugriff auf die aktuellen Buchführungsbelege. Keine zeitnahe
MehrAnforderung an die Datensicherung Sicht der Wirtschaftsprüfung. David Pewal 20. Mai 2014
Anforderung an die Datensicherung Sicht der Wirtschaftsprüfung David Pewal 20. Mai 2014 Deloitte Überblick und Services Zahlen und Fakten Internationales Know How Mehr als 200.000 Mitarbeiter in über 150
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrSondernewsletter zum HERBST DIALOG 2015 Checklisten zur Registrierkassenpflicht
Sondernewsletter zum HERBST DIALOG 2015 Checklisten zur Registrierkassenpflicht Geschätzte Kunden! Sowohl unter gesellschaftlichen, als auch unter fachlichen Gesichtspunkten war unser HERBST DIALOG 2015
MehrElektronische Betriebsprüfung mit IDEA
Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff
MehrRegistrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun?
Registrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun? 05.11.2015 Mag. Claudia Berger WK NÖ, Bezirksstelle Wiener Neustadt Ablauf Grundregel - Neuerungen Registrierkassenpflicht
MehrOrdnungsgemäße Kassenführung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon
MehrInformationsveranstaltung: Registrierkassensicherheitsverordnung 26.01.2016. 26. Jänner 2016
HERZLICH WILLKOMMEN! 26. Jänner 2016 Wien Die Registrierkasse und Datenintegration bei großen Systemen 26. Jänner 2016 Wien 1 Prof. Mag. Rudolf Siart Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Geschäftsführender
MehrEinzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze
Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht 131 (1) z 2 BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner und V+V Ausnahmen von Einzelaufzeichnung
MehrGoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker
GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom
MehrSteuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme
Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153
MehrKassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick
Kassenbuch richtig führen Alle Anforderungen im Überblick Inhalt I. Bedeutung II. Wer muss ein Kassenbuch führen? III. Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? IV. Voraussetzungen V. Besonderheiten bei
MehrRegistrierkassen und Belegerteilung
Registrierkassen und Belegerteilung DISKUSSION für Bus, Luft und Schiff 14.7.2015 Ing. Dr. Axel Kutschera 2015 Axel Kutschera - 1 - Was darf die FinPol? INHALT Wie kontrolliert die FinPol? Historische
MehrBESTEUERUNG DER BARGELDBRANCHE
Gliederung: BESTEUERUNG DER BARGELDBRANCHE 1. Fallzahlen 2. Prüfungsbeanstandungen alte Welt 3. Prüfungsfeststellungen neue Kassenrichtlinie ( neue Welt ) 4. Aufbewahrung: Unterlagen/Fristen 5. Ablauf
MehrPrüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance
Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
MehrDie IHK informiert: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen. Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen
Die IHK informiert: Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Kassen als Prüfungsschwerpunkt Manipulationssicherheit Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrHilfe-Blatt: Ausgabenkontrolle
Hilfe-Blatt: Ausgabenkontrolle Dieses Hilfe-Blatt bietet dir eine Übersicht welche bekannten Methoden es gibt um einen Überblick über deine Ausgaben im Alltag zu haben. Probiere es aus und finde ein System
Mehr2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen
1. Betriebsprüfungen bargeldintensiver Betriebe 2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen IHK 19.05.2016 / Herr Zettl / Frau Thomas Folie 1 Inhalt I. Betriebsprüfungen bargeldintensiver
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrAktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten
"GDPdU und raus bist Du?" Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten Es kann teuer für Sie werden, wenn Ihre Buchführung mit Ihrem digitalen Kassensystem
MehrKassenrichtlinie 2012 Wilfried Lehner / Wolfgang Steinmaurer
Kassenrichtlinie 2012 Wilfried Lehner / Wolfgang Steinmaurer 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen 1. Rechtliche Grundlagen - Allgemein 2. Rechtliche Grundlagen - Nichtbeachtung der Ordnungsmäßigkeitskriterien
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
MehrWeg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren
Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht
MehrName Funktion Datum Unterschrift
Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus
MehrElektronische Rechnungen. Endlich einfach?
Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)
MehrWarum Buchhaltung? Wie viel Buchhaltung?
FINANZ buchhaltung Warum Buchhaltung? In der Finanzbuchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle in einem geschlossenen System erfasst. Sie dient der Dokumentation der Veränderung von Vermögen und Kapital
MehrSDD System Design Document
SDD Software Konstruktion WS01/02 Gruppe 4 1. Einleitung Das vorliegende Dokument richtet sich vor allem an die Entwickler, aber auch an den Kunden, der das enstehende System verwenden wird. Es soll einen
MehrMERKBLATT. Ordnungsgemäße Kassenführung. Inhalt: Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern Ordnungsgemäße Kassenführung An die Verbuchung von Kasseneinnahmen und -ausgaben werden aufgrund der leichten Manipulationsmöglichkeiten besonders hohe Anforderungen gestellt.
MehrRegistrierkassenpflicht Informationen kurz zusammengefasst
18.11.2015 Registrierkassenpflicht Informationen kurz zusammengefasst Ab 1.1.2016 ist eine Registrierkasse gemäß 131b Abs. 1 BAO (entsprechend der Kassenrichtlinie, Vgl. KRL 2012) verpflichtend für Betriebe,
MehrSteuerliche Anforderungen an Registrierkassen
Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Übergangsfrist bis Ende 2016 Nutzen Sie Hilfe von Steuerberatern und Kassenherstellern! Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren
MehrArbeitshilfe für die Kassenprüfung
INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit
MehrSozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht
Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur
MehrDigitales Kontrollgerät Produktübersicht des Fachverbandes Güterbeförderung
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Digitales Kontrollgerät Produktübersicht des Fachverbandes Güterbeförderung Produkt Produktbeschreibung Preis in Datenarchivierung auf Als Unternehmer sind
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrTag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kasperzyk.de LohnKompetenzCenter Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Lohnabrechnung
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD
MehrSteuerliche Anforderungen an Registrierkassen
MERKBLATT Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen Stand: März 2016 Ansprechpartner: Michael Thümmel 0371 6900 1530 0371 6900 191530 michael.thuemmel@chemnitz.ihk.de Silvio Sabrowski 0371 6900 1320
MehrÄnderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)
Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein
MehrCHECKLISTE FÜR DIE KASSENRICHTLINIEN
CHECKLISTE FÜR DIE KASSENRICHTLINIEN Kontakt CHD Electronic Engineering Sperlgasse 13 2284 Untersiebenbrunn AUSTRIA Phone: +43 664 / 544 26 55 www.chd.at office@chd.at CHD Electronic Engineering 2015 All
Mehr6 Jahresanfang Saldenvorträge
Saldenvorträge am Jahresanfang Am Jahresanfang möchten Sie die Saldenvorträge in Ihrer Kasse (1000), Bank (1200) oder für die Postbank oder Kreditkarte buchen. Beim Beginn der Buchführungspflicht, StartUp
Mehr«Zertifizierter» Datenschutz
«Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.
MehrFormvorschriften. (Infoblatt)
(Infoblatt) Wie in vielen Bereichen des täglichen Lebens gelten auch in der Buchhaltung bestimmte Vorschriften, wie alle Aufzeichnungen zu führen sind. Diese für eine ordnungsgemäße Buchführung sind im
MehrGästeverwaltung. Gästestammdaten. Gäste verwalten. Hotelsoftware für Klein- und Mittelbetriebe
Gästeverwaltung Hotelsoftware für Klein- und Mittelbetriebe Gästestammdaten Gäste verwalten Gästeverwaltung für Windows ermöglicht Ihnen die komfortable Erfassung Ihrer Gästestammdaten und stellt diese
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrDienstleistung Lohnabrechnung
Dienstleistung Lohnabrechnung Auslagerung der Lohnabrechnung an Ihren Steuerberater Ihre Ansprechpartner: Frau Braun, Tel.: (0 74 52) 84 46-17 Frau Wetzel, Tel.: (0 74 52) 84 46-17 Frau Seeger, Tel.: (0
MehrKassenführung: So hält sie der Betriebsprüfung stand! Dipl.-Fw. (FH) Phillip Kriegesmann
1 Kassenführung: So hält sie der Betriebsprüfung stand! Dipl.-Fw. (FH) Phillip Kriegesmann Gliederung I. Aktueller Zeitbezug II. III. IV. Grundsätze zur Kassenführung Vorgehensweise der Betriebsprüfer
MehrKassensysteme. + Kassenorganisation 2009-2012. Copyright 2009-2012 [EHS Einzelhandelsservice]. Alle Rechte vorbehalten.
Kassensysteme + Kassenorganisation 2009-2012 Die Wahl des richtigen Systems Das Kassensystem muss einerseits den gesetzlichen Anforderungen und andererseits den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen Ihres
MehrRegistrierkassenund Belegerteilungspflicht
E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at Wirtschaftskammer Steiermark RECHTSSERVICE Tel. 0316/601-601 web: http://wko.at/stmk/rs Registrierkassenund Belegerteilungspflicht Dr. Christian Haid Rechtsservice Übersicht
MehrDatenschutz-Management
Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb
MehrDokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-
Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss
MehrRechtliche Grundlagen und Verwaltungsabläufe für geschlossene Gesamtsysteme
Rechtliche Grundlagen und Verwaltungsabläufe für geschlossene Gesamtsysteme Version 1.0 Erstellt am /Engelbert Feststellungsbescheid, Gutachten 131b Abs. 4 BAO (4) Das für die Erhebung der Umsatzsteuer
MehrAirKey. Das Smartphone ist der Schlüssel
AirKey Das Smartphone ist der Schlüssel AirKey So dynamisch, wie die Alles über AirKey ganz einfach erklärt. Bedürfnisse der Kunden AirKey Die flexible Zutrittslösung für s Office Die moderne Arbeitswelt
MehrOffenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer
MehrSoftwareentwicklung. Software, mit der Sie gerne arbeiten
Softwareentwicklung Software, mit der Sie gerne arbeiten Verlassen Sie sich bei Softwareentwicklung und Projektmanagement auf einen erfahrenen Partner Eine Softwarelösung wird Teil Ihres Arbeitsalltags
MehrCheckliste zur Kassenführung
Checkliste zur Kassenführung 1. Art der Kassenführung 1.1 Offene Ladenkasse 1.2 Registrierkasse/n, Waagen mit Registrierfunktion 1.3 PC-Kassensystem/PC-Registrierkasse 2. Offene Ladenkasse 2.1 Kassenbericht
MehrLenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen. Studienabteilung
gültig ab: 08.08.2011 Version 1.3 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen Studienabteilung Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Stellv. Mag. Julia Feinig- 27.07.2011 Leiterin
MehrWindows 10 > Fragen über Fragen
www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 103 Windows 10 > Fragen über Fragen Was ist das? Muss ich dieses Upgrade machen? Was bringt mir das neue Programm? Wie / wann muss ich es
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
Mehrwww.goelzner.de AirKey Das Handy ist der Schlüssel
AirKey Das Handy ist der Schlüssel AirKey So dynamisch, wie die Bedürfnisse der Kunden AirKey Die flexible Zutrittslösung für s Office Die moderne Arbeitswelt unterliegt dynamischen Gesetzen. Neue Formen
MehrVereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat
Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrAufenthalt in der Wohlfahrtseinrichtung. HERZLICH WILLKOMMEN! Bitte beachten Sie, das im 3. Bezirk von 09:00 22:00 Uhr Kurzparkzone ist.
Wir WOHLFAHRTSEINRICHTUNG danken für Ihren Besuch DER und wünschen TABAKTRAFIKANTEN Ihnen einen ÖSTERREICHS angenehmen Aufenthalt in der Wohlfahrtseinrichtung. HERZLICH WILLKOMMEN! Bitte beachten Sie,
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrDer vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.
Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter
MehrVERFAHRENSDOKUMENTATION
Diese Vorlage dient zur Anfertigung einer unternehmensspezifischen Verfahrensdokumentation, die vom betreffenden Unternehmen dessen zuständigem Finanzamt zur Anerkennung vorzulegen ist. Für inhaltliche
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrQuick Guide Mitglieder
Fairgate Vereinssoftware Quick Guide Mitglieder Login Einloggen unter: http://my.fairgate.ch/zop/ Falls noch kein Passwort vorhanden ist, muss dieses angefordert werden. Dafür deine E-Mails Adresse in
MehrJutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.
Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse
MehrKurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x
Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x 1. Voraussetzungen 1.1 Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie UNBEDINGT eine Datensicherung aus. Klicken Sie dazu oben links auf
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrWiederkehrende Buchungen
Wiederkehrende Buchungen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1133 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Wiederkehrende Buchungen erstellen 2.2. Wiederkehrende Buchungen einlesen 3. Details
MehrDigitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.
MehrDie E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD
MehrPendelordner für Buchhaltungsmandanten
Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten
MehrSo nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll.
Schnellstart / Kompakt Seite 1 Während der Konferenz So nutzen Sie VOICEMEETING Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Ausserdem teilen
MehrDer Datenschutzbeauftragte
Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders
Mehr