SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV) Aufgaben
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- Karl Baumann
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2013 Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 15 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort- /Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experte/innen Unterschriften Datum Experte/in 1 Experte/in 2
2 Aufgabe 1: Versicherte Personen 3 Bestimmen Sie, ob die nachstehend erwähnten Personengruppen obligatorisch nach UVG versichert sind: 3 Mitarbeiter im Nebenerwerb (unter CHF 2'300.00/Jahr) Verwaltungsrat ohne aktive Mitarbeit im Betrieb Schnupperlehrling ohne Lohn Reinigungshilfe im Privathaushalt Ehefrau eines Selbständigerwerbenden, welche die Büroarbeiten ohne Lohn erledigt Arbeitsloser mit Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung versichert nicht vers. Seite 2
3 Aufgabe 2: Versicherte Personen/bilaterale Abkommen 4 Der deutsche Staatsbürger Martin Steinhauer wohnt in Basel (CH). Er arbeitet zu 60 % als Buschauffeur bei der Südbadischen Verkehrsgesellschaft GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (DE) und zu 40 % als Tramführer bei den Basler Verkehrsbetrieben. 1. Die Unfallversicherung welches Landes ist bei einem Unfall zuständig? Begründen Sie Ihre Antwort Wie würde es sich verhalten, wenn der deutsche Staatsbürger M.S. mit Wohnsitz in Basel (CH) nur bei der Südbadischen Verkehrsgesellschaft GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (DE) angestellt ist, jedoch für diese zu rund 40 % auf dem Liniennetz in der Schweiz und zu rund 60 % auf dem Liniennetz in Deutschland eingesetzt wird? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 3
4 Aufgabe 3: Zuständigkeit 7 Herr Huber gründet die Einzelfirma "Huber CD-Träume" (Verkauf von Tonträgern) am und nimmt die Tätigkeit in seinem Ladenlokal auf. Nach 3 Monaten stellt er eine Aushilfsverkäuferin mit einem Pensum von 40% ein. Sechs Monate später stürzt die Aushilfsverkäuferin im Ladengeschäft von der Leiter und bricht sich das Handgelenk. Als Herr Huber den Unfall melden will, realisiert er, dass er keine Unfallversicherung abgeschlossen hat. 1. Warum ist hier die Suva nicht zuständiger UVG-Versicherer? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angaben der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Wer kommt in welchem Umfang für die Folgen des Unfalls auf? 2 3. Welche Konsequenzen erfolgen für Herrn Huber aus der Tatsache, dass er keine UVG-Versicherung abgeschlossen hat? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 Seite 4
5 Aufgabe 4: Finanzierungsverfahren 4.5 Jeder UVG-Versicherer muss Rückstellungen und Reserven bilden. Zählen Sie alle drei Reserve-Arten auf. Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4.5 Seite 5
6 Aufgabe 5: Unfallbegriff 2 Im Rahmen seiner normalen beruflichen Tätigkeit als Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens muss Herr Ledergerber oft schwere Möbel herum tragen. Nach einem Tag voller Arbeit, ohne dass sich etwas Besonderes ereignet hat, verspürt er starke Rückenschmerzen, welche eine medizinische Behandlung sowie eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. 1. Haben wir es mit einem Unfall zu tun? Ja Nein 2. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Seite 6
7 Aufgabe 6: Berufskrankheit 4 Herr Loretan arbeitete viele Jahre in einem Industriebetrieb. Die Lärmbelastung war sehr hoch. Er leidet unter einem erheblichen Hörverlust. Sein Arzt teilt ihm mit, dass er an einem bleibenden Hörverlust bedingt durch seine Arbeit leidet. Welche Voraussetzung(en) müssen erfüllt sein, damit der UVG-Versicherer Leistungen erbringen kann? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Seite 7
8 Aufgabe 7: Rückfall 4 Herr Zoller erlitt 1999 einen Unfall am linken Knie. Da die Beschwerden jetzt wieder zugenommen haben, sucht er seinen Arzt auf. Dieser teilt ihm mit, dass er einen Rückfall beim zuständigen UVG-Versicherer melden müsse, damit dieser für die Behandlung des linken Knies wieder die Leistungen erbringen kann. 1. Besteht in einem Rückfall Anspruch auf Vergütung von Pflegeleistungen? Ja Nein 1 Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2. Welchem UVG-Versicherer muss dieser Rückfall gemeldet werden? - Beim UVG-Versicherer des derzeitigen Arbeitgebers? Ja Nein - Beim UVG-Versicherer, der 1999 für den Unfall aufgekommen ist? Ja Nein 3 Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 8
9 Aufgabe 8: Pflegeleistungen und Kostenvergütungen 2.5 Während seines Urlaubsaufenthalts in den Vereinigten Staaten verletzt sich Herr Moulin bei einem Sturz am Knöchel und konsultiert vor Ort einen Arzt. Den Unfall meldet er nach seiner Rückkehr über seinen Arbeitgeber dem UVG- Versicherer und schickt diesem die Arztrechnung zur Rückerstattung zu. In welchem Rahmen beteiligt sich der UVG-Versicherer maximal an diesen Kosten? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2.5 Seite 9
10 Aufgabe 9: Hilfsmittel 2.5 Kann die Unfallversicherung bei gewissen Hilfsmitteln eine Kostenbeteiligung von der versicherten Person erheben? 2.5 Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Seite 10
11 Aufgabe 10: Geldleistungen - Taggelder 10 Franz Hofer, österreichischer Staatsangehöriger, arbeitet erstmals in der Schweiz seit als Kellner in einer Saisontätigkeit in einem Hotel in Zermatt. Die Wintersaison endet am Eine Woche später verletzt er sich am bei einem Verkehrsunfall in Graz/A. Er erleidet dabei einen Oberarmbruch links, weshalb er ins Universitätsklinikum Graz überführt wird, wo er bis zum verbleibt. Der Arzt bescheinigt ab eine Arbeitsfähigkeit von 50 %, ab eine solche von 75 %. Und ab besteht wieder volle Arbeitsfähigkeit. Franz Hofer reist auf den wieder in die Schweiz und arbeitet den Rest der Sommersaison nochmals für das gleiche Hotel. Vor dem Unfall Franz Hofer folgenden Lohn: Monatslohn CHF 3' Kost und Logis CHF Trinkgelder, durchschnittlich im Monat CHF Grati 8.33 % Franz Hofer ist ledig, hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, für welches er aber nicht mehr aufkommen muss. Berechnen Sie den Taggeldansatz sowie das zur Auszahlung gelangende Taggeld. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 10 Seite 11
12 Aufgabe 11: Geldleistungen Taggeld 5 Der 21-jährige Schüler Sascha Müller absolviert in der Schreinerei Gutholz AG, Bern, in der Zeit vom 18. bis eine Schreiner-Schnupperlehre. Es war bereits vorgängig vereinbart worden, dass er eine Entschädigung in der Höhe von CHF erhalten würde, wenn er in dieser Woche einen guten Einsatz zeige. Er erleidet am einen Unfall, welcher eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 1. Bestimmen Sie die Höhe des Taggelds. Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) In der Tätigkeit als Schreiner dauert die Arbeitsunfähigkeit bis Sascha Müller kann aber ab bereits wieder zur Schule gehen. Für welche Dauer zahlt der UVG-Versicherer Taggeldleistungen? 2 Seite 12
13 Aufgabe 12: Kürzungstatbestände 4 Herr Waltenspühl nimmt an einer unbewilligten Demonstration teil. Es kommt zur Eskalation mit der Polizei, wobei die Polizei Tränengas und Gummigeschosse einsetzt. Herr Waltenspühl wird von einer Gummikugel getroffen und erleidet dadurch eine Verletzung am rechten Ohr. Deswegen sucht er seinen Hausarzt auf. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht nicht. Die Behandlung kann nach einem Monat abgeschlossen werden. 1. Hat Herr Waltenspühl unter diesen Voraussetzungen mit Sanktionen zu rechnen? Ja Nein Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebenden Rechtsgrundlagen 3.5 Seite 13
14 Aufgabe 13: Arbeitssicherheit 3 Das zuständige Durchführungsorgan sieht bei einem Betriebsbesuch/Kontrolle, dass an einer Maschine die Schutzeinrichtung überbrückt ist, d.h. die Maschinentüre kann geöffnet werden, obwohl die Walzen der Maschine noch drehen. Dadurch besteht die akute Gefahr, dass die Hand von den Walzen erfasst und schwer geschädigt wird. Der Arbeitgeber begründet diese Arbeitsweise damit, dass so die häufigen Störungen viel einfacher behoben werden könnten und dadurch der nachfolgende Arbeitsprozess weniger gestört würde. Das Durchführungsorgan beurteilt diese Situation dahingehend, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer unmittelbar schwer gefährdet sind und ordnet die unverzügliche Korrektur der unsicheren Situation an. Bis zur Behebung dieses Mangels darf an dieser Maschine nicht mehr gearbeitet werden. 1. Welcher Artikel des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) beschreibt die Kompetenz des Durchführungsorgans bei dieser schweren Gefährdung? Wer vollstreckt auf Gesuch des Durchführungsorgans die vorgesehene vorsorgliche Massnahme (Zwangsmassnahme)? Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2.5 Seite 14
15 Aufgabe 14: Aktuell/Finanzierungsverfahren 4.5 Die Renten im UVG wurden per wiederum nicht an die Teuerung angepasst. 1. Erklären Sie, warum keine Anpassung erfolgte, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Wie werden diese Zulagen gemäss UVG finanziert? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Seite 15
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