Angaben zur Au-pair-Gastfamilie



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Grenzstr. 4 B, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Tel. 07247-207 47 64, Fax. 07247-207 47 67, E-mail: APERAGENTUR@aol.com, www.a-per.de, Inh. Bernadett Gerstner Gastfamilienfragebogen Bitte deutlich lesbar ausfüllen (mit Schreibmaschine oder mit einem schwarzen Stift in Druckbuchstaben. Kopie des Fragebogens erhält Au-pair). Zutreffendes bitte ankreuzen. Angaben zur Au-pair-Gastfamilie Frau Herr Nachname (Bitte Doppelnamen angeben, Familiennamen unterstreichen) Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl, Ort, Stadtteil, Einwohnerzahl Telefon (Vorwahl, Rufnummer) dienstlich von bis Uhr von bis Uhr Handy Wann sind Sie telefonisch am besten erreichbar? Faxnummer Dienstlich E-Mail Geburtsdatum Familienstand Staatsangehörigkeit Konfession Berufsausbildung Derzeitige Tätigkeit selbstständig selbstständig Arbeitsplatz (bitte Ort angeben) Arbeitszeit Fremdsprachenkenntnisse Zuständige Ausländerbehörde(Adresse und Tel., ggf. Landkreis) QS 27

IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit e.v. Köln Angaben zu den Kindern Anzahl Mädchen Jungen Hobbies der Kinder Wer geht in den Kindergarten (Name)? Wer geht zur Schule (Name)? Wer ist zu Hause? Besteht eine Behinderung, eine andere Auffälligkeit? (Näheres auf ein Beiblatt) (Entwicklungsverzögerung, Hyperaktivität etc.) Angaben zu weiteren Personen und evtl. Besonderheiten Wer lebt noch in Ihrem Haushalt (z.b. Großeltern, Hausangestellte)? Sind in der Familie weitere Hilfskräfte vorhanden? Wenn ja, welche und wie oft? Angaben zu Haustieren Welche Haustiere haben Sie? Soll die/der Au-pair die Haustiere betreuen / verpflegen? Musik Haben Sie Musikinstrumente? Wenn ja, welche darf die/der Au-pair spielen? Angaben zur Wohnung Wohnen Sie in einem Haus? einer Wohnung? mit Garten? Anzahl der Zimmer qm? Beschreibung des Zimmers für die/den Au-pair (Größe in qm, Lage, Stockwerk, Waschgelegenheit, Besonderheiten Wird der/dem Au-pair ein Fernsehgerät ein Radio Internetzugang zur Verfügung gestellt? Wünsche bezüglich der/des Au-pair Gewünschtes Antrittsdatum Monat Jahr Bevorzugte Nationalität Würden Sie einen Au-pair-Jungen aufnehmen? Ja Evtl. Nein Sonstige Wünsche Angaben zu Verkehrsverbindungen Wir wohnen im Zentrum, in einem Stadtteil, am Stadtrand, in einem Dorf Entfernung (km) zur nächsten Stadt (Name) / Entfernung (km) zur Innenstadt.

Verkehrsmittel zur nächsten Stadt (Name) / Innenstadt Fahrtzeit zur nächsten Stadt / Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Fußweg in Minuten von zu Hause bis zur nächsten Haltestelle / mit dem Auto Steht der/dem Au-pair ein Fahrrad zur Verfügung? Ist ein Führerschein erforderlich? Muss Kann die/der Au-pair zur Erledigung der Aufgaben Ihr Auto benützen? Darf die/der Au-pair Ihr Auto auch in der Freizeit benützen? Achtung! Die Gastfamilie haftet bei Benutzung des Autos für jeglichen Schaden, nicht die/der Au-pair. IN VIA empfiehlt der Gastfamilie, eine Vollkasko- Versicherung abzuschließen. Nach 6 Monaten ggf. Umschreibung des Führerscheins. Sprachschulbesuch An welchem Ort können Deutschkurse besucht werden? Entfernung in km und Minuten sowie Verkehrsmittel (km) (min) Schultyp z.b. Volkshochschule, e Sprachschule, Universität, Wann und wie oft hat die/der Au-pair die Möglichkeit, den Deutschkurs zu besuchen? Aufgaben / Beschäftigungszeit / Freizeit der/des Au-pair Welche Aufgaben soll die/der Au-pair übernehmen? Kinderbetreuung Kinder anziehen, zu Bett bringen Hol- und Bringdienst f. d. Kinder Waschen Mit Kindern spielen Hausaufgabenbetreuung leichte Putzarbeiten Einkaufen Säuglingspflege Kinderzimmer aufräumen Bügeln einfache Mahlzeiten zubereiten mit Kindern Rad fahren mit Kindern schwimmen (Detaillierte Beschreibung der Aufgaben bitte auf ein Beiblatt.) Die/der Au-pair hilft inklusive Babysitting maximal 30 Std. wöchentlich und täglich nicht mehr als 6 Stunden bei Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. Wann wird Mithilfe gewünscht? vormittags von bis Uhr nachmittags von bis Uhr Beachten Sie bitte die Sprachschulzeiten der/des Au-pair! abends von bis Uhr Der/dem Au-pair ist Freizeit von eineinhalb zusammenhängenden freien Tagen pro Woche zu gewähren, die mindestens einmal pro MONAT auf ein Wochenende fallen. Zudem sind der /dem Au-pair mind. vier freie Abende pro Woche zu gewähren. Die Möglichkeit zur Religionsausübung muss die Familie geben. Welcher Tag ist frei? Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen. Damit wird gewährleistet, dass Au-pairs den Aufenthalt nutzen können, um Land, Menschen und Kultur kennen zu lernen. 2 Tage pro Anwesenheitsmonat Urlaub bei Weiterzahlung des Taschengeldes. Familienanschluss Welche Art von Familienanschluss wird geboten? z.b. Einladungen Freizeit Ausflüge Urlaub Bei welchen Hobbys kann die/der Au-pair einbezogen werden? Besonderheiten Sehen Sie wesentliche Änderungen in Ihrer Familiensituation während des Au-pair-Aufenthaltes voraus (z. B. Umzug, Geburt eines Kindes)? Was sollte eine/ein Au-pair über Ihre Familie unbedingt wissen? Wird in Ihrer Familie geraucht? Darf die/der Au-pair bei Ihnen rauchen? Wenn ja, wo? Leben Sie vegetarisch? Darf sich die/der Au-pair in Ihrem Haushalt auch nichtvegetarisch ernähren? Darf sich die/der Au-pair in Ihrem Haushalt auch vegetarisch ernähren? Welche Sprache (Umgangssprache) wird in Ihrer Familie zu Hause gesprochen? Welche (Fremd-)Sprachen können Sie sprechen? Leistungen der Gastfamilie Die/der Au-pair erhält ab 01.01.2006 mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat. Die Gastfamilie trägt die Kosten für die Fahrten zum nächstgelegenen, geeigneten Sprachkurs, Unterkunft, volle Verpflegung (auch an freien Tagen), Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Versicherung für Schwangerschaft und Geburt, Kosten für ärztliche Untersuchung (wenn von der Ausländerbehörde zur Erteilung der endgültigen Aufenthaltsbewilligung gefordert), ggf. Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Taschengeldzahlung im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch

längstens 6 Wochen. Kontaktaufnahme / Weitergabe von Adressen Wie haben Sie von unserer Vermittlungsstelle erfahren? Wir sind einverstanden nicht einverstanden, dass unsere Adresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an andere Au-pair-Familien oder an Au-pairs (z.b. für Au-pair-Treffen) weitergegeben wird. Erklärung / Vereinbarung und Vermittlungsauftrag Wir/Ich habe(n) das A.PER Infomaterial für Gastfamilien erhalten, gelesen und verstanden und sind über die Rahmenbedingungen sowie folgende Punkte informiert und damit einverstanden: Der Gastfamilie wird empfohlen, zur Entscheidungsfindung mit der/dem zukünftigen Au pair soweit möglich ein Telefongespräch zu führen, bei dem noch offene Fragen geklärt werden. A.PER ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. A.PER steht uns/mir während des gesamten Zeitraumes bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Die Gastfamilie gewährleistet, dass die/der Au pair jederzeit A.PER anrufen kann. Ab dem 1.1.06 ist ein Taschengeld in Höhe von 260 zu bezahlen. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen. Ein Au-pair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis. Nach dem Aufenthalt wird A.PER uns/mir einen Feedback-Bogen für Gastfamilien zuschicken. Erklärung/Vermittlungsvereinbarung mit Austauschregelung Wir/Ich verpflichte(n) uns/mich, der/dem Au-pair während des Aufenthaltes Gelegenheit zum Besuch einer Sprachschule zu geben und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen. Wir/Ich unterstütze(n) die/den Aupair dabei, Angebote im Bereich Bildung, Kultur und Sport wahrzunehmen und möglichst viel von Deutschland, seinen Menschen und seiner Kultur kennen zu lernen. Wir/Ich sehe(n) das Au-pair-Programm als Bildungschance für junge Menschen. In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache bzw. Umgangssprache gesprochen. Gemäß Bundesagentur für Arbeit (BA) darf ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gastfamilie nicht vorliegen. Wir/Ich verpflichte(n) uns/mich, die Au-pair termingerecht für die Zeit des Aufenthaltes (vom ersten bis zum letzten Tag) angemessen hinsichtlich Krankheit, Unfall und Haftpflicht, Schwangerschaft und Geburt, zu versichern und die Kosten für die Versicherung zu tragen. Wurde die Anmeldung versäumt, übernehme(n) wir/ich alle für die Au-pair dadurch entstehenden Kosten. Wir/Ich verpflichte(n) uns/mich, einen Versicherungsbeleg innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft der Au-pair an A.PER zu schicken. Wir/Ich werde(n) alle erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Formalitäten und ggf. Beantragung der Arbeitserlaubnis in Absprache mit A.PER unverzüglich erledigen und die Kosten hierfür übernehmen. Uns/Mir ist bekannt, dass bei arbeitserlaubnispflichtigen Au-pairs die Au-pair-Tätigkeit erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis aufgenommen werden darf. Auftretende Änderungen teile(n) wir/ich unverzüglich A.PER mit. Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass die gemachten Angaben elektronisch gespeichert, verarbeitet und zur Abwicklung der Vermittlung weitergegeben werden. Unterlagen die wir/ich von Au pairs bekomme(n), werde(n) wir/ich nicht an Dritte weitergeben und zu anderen Zwecken nutzen. Zur Auswahl zur Verfügung gestellte Bewerbungsunterlagen gebe(n) wir/ich, wenn kein Interesse an der Kandidatin/dem Kandidaten besteht, innerhalb von spätestens 7 Tagen an A.PER zurück. Wenn wir uns für einen Au-pair-Vorschlag von A.PER entschieden haben, senden wir umgehend die notwendigen Originaldokumente für die Vermittlung an A.PER. Die Vermittlungsvergütung von bei 1-5 Monaten = 40,00 EUR pro Monat, bei 6 Monaten = 250,00 EUR, bei 7-12 Monaten 350,00 EUR - überweise(n) wir/ich auf das Konto von A.PER. Wir die Gastfamilie verpflichten uns zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR, falls wir die Leistungen von A.PER nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, uns aber bereits Vorschläge von Au-pair Bewerbungen zur Ansicht vorgelegt worden sind bzw. erhalten haben. Vermittlungsvereinbarung 1. Pflichten des Vermittlers Der Vermittler verpflichtet sich für den Auftraggeber eine/n Kandidaten/in für eine Au-pair Beschäftigung zu

suchen. 2. Vermittlungstätigkeit/Kosten Der Vermittler übernimmt alle zur Suche nach einer/einem geeigneten Kandidaten/in notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Führung von Eignungsgesprächen wenn möglich oder die vorherige mögliche Überprüfung der Bewerbung. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Vermittlers. Zudem verpflichtet sich der Vermittler falls der erste Kandidat/in nicht den Anforderungen der Familie entspricht gemäß Double-Vertrag zusätzlich noch eine Kandidaten/in (bezogen auf die Dauer der Au-pair Zeit gerechnet nach der Erteilung des Visa/ab Anreise in den ersten 4 Wochen) der Gastfamilie zu vermitteln. Die Kosten für einen Austausch sind in diesem Vertrag enthalten! 3. Vermittlungshonorar Der Auftraggeber verpflichtet sich, frühestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss, spätestens aber bei Auftragsbestätigung/Annahme des Au-pairs für 6 Monate 250,00 EUR, ab 7 bis 12 Monaten 350,00 EUR Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Weniger als 6 Monate von 1-5 Monaten Dauer berechnen wir für pro Monat 40,00 EUR. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermittlungsgebühr um die Bezahlung einer Dienstleistung handelt, die fällig ist, wenn der Au-pair Vertrag abgeschlossen wurde und die Einreise des Aupairs bekannt ist, unabhängig davon, ob das Au-pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt werden kann und Dienstleistungen erbracht worden sind. Sollte das Au-pair aus irgendeinem Grund die Tätigkeit bei Ihnen nicht antreten können, so werden wir selbstverständlich die Vermittlungsgebühr zurückerstatten oder einen passenden Ersatz finden. Außer: die Familie tritt vom Vertrag kurzfristig zurück, obwohl das Au-pair einreisebereit ist dann wird die Vermittlungsgebühr sofort fällig. Wird die Vermittlungsvereinbarung nach der Unterschriftsleistung vom Auftraggeber widerrufen und es wurden bereits Unterlagen an das Au-pair versandt wie z. B. Ausstellung der Visadokumente für die Botschaft, so fällt in diesem Fall die Hälfte der Vermittlungsgebühr als Bearbeitungsgebühr an. Bei Nur-Ausstellung der Visaunterlagen: hier beträgt die Gebühr 250,00 EUR. Da es sich um eine reine Dienstleistung handelt, ist diese Gebühr in jedem Fall fällig, auch wenn das Visum für das Au-pair abgelehnt wird. Die Agentur übernimmt hier keinerlei Haftung. 4. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vom Vermittler überlassenen Bewerbungsunterlagen und sonstiges Material den Au-pair Bewerber betreffend ausschließlich zum Zweck der Besetzung des eigenen Aupair Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzuleiten. 5. Verschwiegenheitspflicht Der Vermittler verpflichtet sich sämtliche ihm überlassenen Daten und Informationen des Auftraggebers zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit zu nutzen und zu speichern. 6. Schriftform Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 7. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Wir/Ich erkläre(n) mit der Unterschrift, dass alle von uns/mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und wir/ich die hier und im Informationsmaterial beschriebenen Richtlinien einhalten werde(n). Wir/Ich erteile(n) hiermit A.PER den Auftrag zur Au-pair-Vermittlung. Wir haben die AGB s von A.PER Deutschland gelesen und akzeptieren diese mit unserer Unterschrift. Ort / Datum Unterschrift Gastfamilienmutter und / oder Gastfamilienvater