Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll



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Transkript:

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll Zentrum der Beruflichen Bildung im Norden Berufliches Gymnasium Niebüll Agrarwirtschaft Ernährung Technik Wirtschaft Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)

Liebe Bewerberinnen, liebe Bewerber, wir freuen uns über Ihr Interesse am Bildungsgang des Beruflichen Gymnasiums an der Beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll. Das Berufliche Gymnasium (früher Fachgymnasium) an unserer Schule hat eine mehr als 30-jährige Tradition. In dieser Zeit sind ca. 3.000 Schülerinnen und Schüler zur allgemeinen Hochschulreife geführt worden. Damit haben sie einen Abschluss erreicht, der sie zur Aufnahme eines Studiums in allen en an Universitäten und Hochschulen befähigt. Das Abitur, das an den allgemeinen Gymnasien erworben wird, ist dem Abitur, das am Beruflichen Gymnasium erworben wird, gleichwertig. I. Was ist ein Berufliches Gymnasium? Das Berufliche Gymnasium in Niebüll ist ein Gymnasium in Aufbauform und führt zur allgemeinen Hochschulreife. Es vermittelt durch berufsbezogene und allgemein bildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in en. Erstes Fach auf erhöhtem Anforderungs- Niveau (profilgebendes Hauptfach) Agrarwirtschaft Agrartechnik mit Biologie Ernährung Ernährung Technik Informationstechnik *) Maschinenbautechnik Bautechnik Elektrotechnik Technik Wirtschaft Volkswirtschaftslehre **) Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen *) An der Beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll wird derzeit nur das Profil Informationstechnik geführt. **) An der Beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll wird derzeit nur das Profil Volkswirtschaftslehre geführt. II. Wer kann in das Berufliche Gymnasium aufgenommen werden? 1. In das Berufliche Gymnasium werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss einem diesen gleichwertigen Schulabschluss aufgenommen, soweit a) der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten Schulart zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt. Das ist an der Gemeinschaftsschule der Fall, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft ungenügend benotet wurde, wenn die Leistungen im Ganzjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde. b) der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind. 2. Außerdem können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die den Mittleren Schulabschluss einen diesem gleichwertigen Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind. Seite 2

3. Es können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die an einer Gemeinschaftsschule an einem allgemein bildenden Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind. Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme ist das Zeugnis über die Versetzung in die Oberstufe. Aufgrund der beschränkten Aufnahmemöglichkeiten erfolgt die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern über den Notendurchschnitt. Das Berufliche Gymnasium ist auch offen für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Notendurchschnitt des Mittleren Schulabschlusses wird bei Vorlage des Berufsschulabschlusszeugnisses um 0,5 verbessert. Weiterhin kann der ermittelte Notendurchschnitt um 0,3 verbessert werden, wenn ein Nachweis einer erfolgreichen Fort- und Weiterbildung in den Fächern der Stundentafel der abgebenden Schulart erbracht wird. Ist eine abgeschlossene Berufsausbildung ein Nachweis einer erfolgreichen Fort- und Weiterbildung zusätzlich zum mittleren Schulabschluss vorhanden, können diese Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn ihre Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern schlechter als befriedigend sind. In diesen Fällen wird der Notendurchschnitt nicht verbessert. Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages zugrunde gelegt. Für die endgültige Aufnahme ist die Vorlage des Abschlusszeugnisses der abgebenden Schule unabdingbar. III. Wie lange dauert der Besuch des Beruflichen Gymnasiums? In der Regel dauert der Besuch des Beruflichen Gymnasiums drei Jahre, in Ausnahmefällen vier Jahre. Nach einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Schulbesuch der Oberstufe eines Gymnasiums Beruflichen Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet. IV. Wie ist das Berufliche Gymnasium organisiert? Der Durchlauf durch das Berufliche Gymnasium ist wie folgt gegliedert: - eine Einführungszeit von einem Jahr (Jahrgangsstufe 11) und - eine Qualifizierungsphase mit vier Schulhalbjahren (Jahrgangsstufen 12 und 13). Vom Grundsatz her findet der Unterricht im Klassenverband statt. Einführungszeit (Jahrgangsstufe 11) Die Einführungszeit führt Schülerinnen und Schüler verschiedener Zubringerschulen und unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zusammen und bereitet auf die Qualifizierungsphase vor. Mit der Wahl der legen die Schülerinnen und Schüler ihre Fächer fest. Es unterscheiden sich Fächer mit grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau. Seite 3

Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind zum einen die fachrichtungsprägenden Fächer. Dies sind: - in der Agrarwirtschaft das Fach Agrartechnik mit Biologie - in der Ernährung das Fach Ernährung - in der Technik das Fach Informationstechnik - in der Wirtschaft das Fach Volkswirtschaftslehre. Eines dieser Fächer ist jeweils das 1. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau und wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Eintritt in das Berufliche Gymnasiums festgelegt. Ein Wechsel ist nur am Ende der Einführungszeit verbunden mit dem Rücktritt um eine Jahrgangsstufe möglich. Das 2. Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau ist je nach Angebot der Schule eines der Fächer: Deutsch Mathematik eine fortgeführte Fremdsprache. *) *) Am Beruflichen Gymnasium in Niebüll ist es das Fach Englisch. Eines dieser Fächer legt die Schülerin bzw. der Schüler im Verlaufe des ersten Schulhalbjahres der Einführungszeit fest. Was sind Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, welche Aufgaben haben sie? Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau dienen fachlich und methodisch vertieftem Lernen. Sie sollen die Studierfähigkeit und die Qualität der Ausbildung durch möglichst selbständige und wissenschaftsnahe Arbeit des Schülers und der Schülerin sichern. Die Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau werden in der Regel 5-stündig unterrichtet. Was sind Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau, welche Bedeutung haben sie? Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau vermitteln eine allgemeine gymnasiale Grundbildung. Sie sollen sicherstellen, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Basis in bestimmten Fächern gewährleistet bleibt und ein Mindestmaß an allgemein verbindlichen Orientierungen und Einsichten erzielt wird. Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau werden 2-3-stündig unterrichtet. Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau in der neubegonnenen Fremdsprache werden 4-stündig unterrichtet. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um in die 12.Jahrgangsstufe aufzusteigen? Wer die Einführungszeit erfolgreich abgeschlossen hat, steigt in die 12. Jahrgangsstufe auf. Eine Schülerin ein Schüler muss die Einführungszeit wiederholen, wenn sie er den Anforderungen der Qualifikationsphase voraussichtlich nicht gewachsen sein wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn sie er in einem zu belegenden Fach eine ungenügende mehr als eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Wird die Einführungszeit wiederholt, sind für die Aufnahme in die Qualifikationsphase allein die im Wiederholungsjahr erbrachten Leistungen ausschlaggebend. Eine Schülerin ein Schüler kann auf Antrag, im Falle der Minderjährigkeit auf Antrag der Eltern, die Einführungszeit einmal wiederholen; Satz 3 gilt entsprechend. Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) In der Qualifizierungsphase werden die Schülerinnen und Schüler in Fächern mit erhöhtem und mit grundlegendem Anforderungsniveau auf das Abitur vorbereitet. Seite 4

Jede Schule erstellt auf der Grundlage der verbindlichen Stundentafeln für die jeweiligen en des Beruflichen Gymnasiums ein eigenes Profil. V. Kann man die Jahrgangsstufen 12 und 13 wiederholen? Zunächst ist zu beachten, dass ein Rücktritt in der Jahrgangsstufe 11 einen weiteren Rücktritt ausschließt. Ein Rücktritt um eine Jahrgangsstufe ist auf Antrag zum Ende eines beliebigen Kurshalbjahres möglich. Ein Rücktritt um eine Jahrgangsstufe ist grundsätzlich notwendig, wenn die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erfüllt werden können. VI. Welche Regelungen gelten im Beruflichen Gymnasium für den Unterricht in den Fremdsprachen? Bei dem Unterricht in Fremdsprachen muss unterschieden werden: - Erste Fremdsprache ist grundsätzlich Englisch. - Zweite Fremdsprache ist für einen Schüler eine Schülerin die neubegonnene Fremdsprache, wenn beim Eintritt in das Berufliche Gymnasium der Schüler die Schülerin bisher noch nicht am Unterricht einer zweiten Fremdsprache in den Klassen 7-10 weniger als 4 Leistungsjahre am Unterricht einer 2. Fremdsprache teilgenommen hat. - Zweite Fremdsprache ist für einen Schüler eine Schülerin die fortgeführte Fremdsprache, wenn diese seit der Klassenstufe 7 erlernt wird. *) - Schülerinnen und Schüler müssen sowohl die 1. und die 2. Fremdsprache (unabhängig ob neubegonnen fortgeführt) bis zum Abitur belegen. Eine Fremdsprache ist in jedem Fall ein schriftliches Prüfungsfach. *) Am Beruflichen Gymnasium in Niebüll sind das die Fächer Dänisch Französisch. VII. Welche Fächer sind Abiturprüfungsfächer? Die Abiturprüfung umfasst fünf Fächer: vier schriftliche Prüfungsfächer: o das fachrichtungsbezogene Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau o Deutsch o eine Fremdsprache o Mathematik eine Naturwissenschaft (dreistündig ab der 12.Jahrgangsstufe) ein mündliches Prüfungsfach auf der Grundlage der Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium. In den schriftlich geprüften Fächern kann auf Antrag zusätzlich mündlich geprüft werden. Zu Beginn des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase legt die Schülerin bzw. der Schüler die Sprache für die schriftliche Prüfung und das Fach für die mündliche Prüfung fest. Voraussetzungen für die Festlegung des 5. Prüfungsfaches sind: 1. das Fach muss durchgehend von der Klasse 11 an belegt sein 2. mit den 5 Prüfungsfächern müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt werden. Aufgabenfelder sind: Das erste Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisch) umfasst die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Literatur, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel Das zweite Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftlich) umfasst für die en Agrarwirtschaft, Ernährung und Technik die Fächer: Gemeinschaftskunde, Wirtschaftslehre, Religionslehre Philosophie. umfasst für die Wirtschaft die Fächer: Gemeinschaftskunde, Volkswirtschaftslehre (in Niebüll), Betriebswirtschaftslehre, Rechtslehre, Wirtschaftsgeographie, Religionslehre Philosophie. Das dritte Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) umfasst für die Agrarwirtschaft die Fächer: Mathematik, Naturwissenschaften, Agrartechnik mit Biologie und Berufliche Informatik. umfasst für die Ernährung Seite 5

die Fächer: Mathematik, Naturwissenschaften, Ernährung und Berufliche Informatik. umfasst für die Technik die Fächer: Mathematik, Naturwissenschaften, Informationstechnik (in Niebüll) und Berufliche Informatik. umfasst für die Wirtschaft die Fächer: Mathematik, Naturwissenschaften und Berufliche Informatik. Naturwissenschaften sind Biologie, Chemie und Physik. Das Fach Sport ist keinem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. VIII. Wie werden im Beruflichen Gymnasium die Leistungen bewertet? Die erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit den Noten nach der Zeugnisordnung bewertet. Die Noten werden dann je nach Tendenz Punkten zu geordnet, für die der folgende Schlüssel gilt: Note sehr gut entspricht 15/14/13 Punkten Note gut entspricht 12/11/10 Punkten Note befriedigend entspricht 9/ 8/ 7 Punkten Note ausreichend entspricht 6/ 5/ 4 Punkten Note mangelhaft entspricht 3/ 2/ 1 Punkten Note ungenügend entspricht 0 Punkten. Die Halbjahresleistungen für ein Fach werden nach fachlicher und pädagogischer Abwägung aus schriftlicher und mündlicher Leistung gebildet. Jeweils am Halbjahresende erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein Zeugnis. IX. Welche Folgen treten ein, wenn eine Halbjahresleistung in der Qualifizierungsphase mit 0 Punkten bewertet werden? Eine Halbjahresleistung der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe, die mit 0 Punkten bewertet wird, gilt als nicht belegt und führt zwingend zum Rücktritt um eine Jahrgangsstufe. X. Kann man in der 12. und 13. Jahrgangsstufe auch freiwillig um eine Jahrgangsstufe zurücktreten? Am Ende eines jeden Schulhalbjahres kann eine Schülerin ein Schüler, wenn sie er glaubt, den Anforderungen des kommenden Schulhalbjahres nicht gewachsen zu sein, auf Antrag um eine Jahrgangsstufe zurücktreten. Voraussetzung ist, dass die höchstzulässige Schulbesuchsdauer nicht überschritten wird. Die Leistungen des 1. Durchganges verfallen. XI. Welche Regelungen gelten für die Teilnahme am Unterricht? Die Schülerin der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an allen anderen Schulveranstaltungen teilzunehmen und mitzuarbeiten. Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Unterrichtsteilnahme nicht nachkommt, hat dies unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Die Erklärung muss schriftlich durch die Eltern den volljährigen Schüler die volljährige Schülerin erfolgen. Die Schule kann einen weiteren Nachweis fordern. Wenn sich eine Schülerin ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach entzieht, kann dieses Fach mit 0 Punkten bewertet werden. Darüber hinaus besagt das schleswig-holsteinische Schulgesetz, dass eine Schülerin ein Schüler entlassen werden kann, wenn er sie im Verlaufe eines Monats insgesamt 20 Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist. Seite 6

XII. Was geschieht, wenn eine Klausur versäumt wurde? Ist die Schülerin der Schüler am Klausurtag krank, kann die Klausur nachgeschrieben werden, wenn die Krankheit durch eine ärztliche vergleichbare Bescheinigung nachgewiesen wird. Ist das jedoch nicht der Fall, wird die nicht geschriebene Klausur mit 0 Punkten bewertet. XIII. Ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich? Die Schülerin bzw. der Schüler kann gemäß des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes einen Antrag auf Beurlaubung stellen, über den die Schule entscheidet. XIV. Wann wird die Fachhochschulreife erteilt? Am Ende der 12. Jahrgangsstufe kann die Schülerin der Schüler die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Über die Bedingungen kann sie/er sich im einzelnen durch den/die Klassenlehrer/-in informieren lassen. Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) nur dann, wenn sie die Schule ohne den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verlassen. XV. Welche Kosten entstehen durch den Besuch des Beruflichen Gymnasiums? Für das Berufliche Gymnasium gilt die gesetzliche Regelung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, nach der die Teilnahme am Unterricht, den anderen Schulveranstaltungen und an Schulprüfungen unentgeltlich ist. Für Schulveranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts, für die Entgelte an Dritte zu entrichten sind, müssen die Kosten von den Schülern und Schülerinnen bzw. deren Eltern übernommen werden. Solche Kosten entstehen z.b. durch eine einwöchige Oberstufenfahrt, die in der Regel in der 12. Jahrgangsstufe stattfindet. Um jedem Schüler und jeder Schülerin die Teilnahme zu ermöglichen, werden Fahrten in unterschiedlicher Kostenhöhe angeboten. Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern in der Regel unentgeltlich und leihweise zur Verfügung gestellt. Elektronische Hilfsmittel fallen leider nicht darunter, sodass ein CAS-Taschenrechner auf eigene Kosten angeschafft werden muss. Kostenbeiträge können von Schülerinnen und Schülern für Unterrichtsmaterialien verlangt werden, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet verbraucht werden bzw. bei ihnen verbleiben. Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, Kreis Nordfriesland, Marktstr. 6, 25813 Husum, Tel.: (04841) 6 75 59 od. 6 74 20 zu stellen. XVI. Hinweis Die zukünftige Berufsausbildung und ausübung setzt eine stabile Persönlichkeitsstruktur voraus. So ist z.b. eine Abhängigkeit von Suchtmitteln mit diesen Anforderungen nicht vereinbar. Bei festgestellter Suchtmittelabhängigkeit besteht die Schule auf der Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung der Abhängigkeit. Grundsätzlich gilt für die Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll die Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein (keine Insellösung)! Dieser Hinweis erfolgt, da keine Beurlaubungen zur Durchführung von Urlaubsreisen ausgesprochen werden. XVII. Kommunikation Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll Uhlebüller Straße 15 25899 Niebüll FON: (0 46 61) 930 100 FAX: (0 46 61) 930 199 INTERNET: http://www.bs-niebuell.de Email: info@bs-niebuell.de Seite 7